I n k l u s i o n T e i l h a b e
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I n k l u s i o n T e i l h a b e
Wer bekommt Eingliederungs-Hilfe? Kreis Segeberg Eingliederungs-Hilfe ist für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel: Menschen mit einer Körper-Behinderung Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Sucht-Erkrankung Eingliederungs-Hilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt. Eingliederungs-Hilfe ist Sozial-Hilfe. Sozial-Hilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben. Wir müssen deshalb wissen, wie viel Geld Sie verdienen. Ihre EingliederungsHilfe Beratung Information Hilfe Und wir müssen wissen, was Ihnen gehört. Zum Beispiel: Geld auf dem Sparbuch oder in einer Versicherung, ein Haus, Inklusion ein Grundstück. Manchmal müssen Sie sich auch noch vom Arzt untersuchen lassen. Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Herausgeber: Kreis Segeberg, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg Teilhabe Was ist Eingliederungs-Hilfe? Menschen erhalten EingliederungsHilfe, wenn sie nicht selbstständig leben können. Das Geld dafür kommt vom Staat. Die Hilfen sind für Menschen mit Behinderung. Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe? Sie wollen uns einen Brief schicken: Kreis Segeberg, Eingliederungshilfe Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 951- 0 Sie kommen ins Amt. In Bad Segeberg im Kreishaus, Hamburger Straße 30,14-tägig mittwochs in den ungeraden Wochen von 9.00 bis 12.00 Uhr, Haus A, Zwischengang, Raum 128. In Kaltenkirchen im Beratungszentrum, Flottkamp13 c, am 2. und 4. Montag von 9.00 bis 11.00 Uhr. Gehen Sie in den 1.Stock zur Anmeldung. In Norderstedt im Rathaus, Rathausallee 50, 14-tägig mittwochs in den geraden Wochen von 9.00 bis 12.00 Uhr. Raum 23 im Sozialamt. Wir führen ein Gespräch Ihnen. Kreis mit Segeberg Das Gespräch heißt Erst-Beratung. Sie können zur Erst-Beratung eine Person mitbringen, die Ihnen schwere Sachen erklärt. Wir wollen Sie kennen lernen. Und Sie sollen uns kennen lernen. Sie können uns Fragen stellen. Wir wollen wissen, welche Hilfe Sie brauchen und müssen Ihren Hilfe-Bedarf feststellen. Wir überlegen mit Ihnen zusammen, wie wir Ihnen helfen können. Nach der Erstberatung stellen wir zusammen einen Antrag. Manchmal muss eine andere Stelle die Hilfe bezahlen, zum Beispiel: die Kranken-Kasse, die Renten-Versicherung, die Arbeits-Agentur.