Terminalordnung Flughafen Berlin-Schönefeld

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Terminalordnung Flughafen Berlin-Schönefeld
Terminalordnung
Flughafen Berlin-Schönefeld
§ 1 Geltungsbereich
ständen, Flächen, Decken und Wänden ist
Diese Hausordnung gilt für alle Terminalge-
nicht gestattet. Die Beseitigung von Verun-
bäude des Flughafens Berlin-Schönefeld und
reinigungen können dem Verursacher in
den dazugehörigen Freiflächen.
Rechnung gestellt werden.
6. Das Benutzen der Rolltreppe mit Gepäck-
§ 2 Aufenthalt im Terminalgebäude
wagen, Kinderwagen sowie sperrigen Ge-
1. Die Terminalgebäude sind zwischen 0:00
genständen ist nicht gestattet.
und 24:00 Uhr geöffnet. Abweichende Rege-
7. Übermäßiger Alkoholgenuss sowie der Han-
lungen werden durch Aushang im Eingangs-
del mit und Konsum von Drogen und Betäu-
bereich des jeweiligen Gebäudes bekannt
bungsmitteln sind nicht gestattet.
gemacht.
8. Die Benutzung von Zweirädern, Rollschuhen,
2. In der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist
Inline-Skates, Kick-, Skateboards u.ä. ist in
der Aufenthalt in den Terminalgebäuden nur
den Terminalgebäuden nicht gestattet. Fahr-
Fluggästen mit gültigen Reiseunterlagen ge-
räder sind auf den dafür vorgesehenen Flä-
stattet.
chen abzustellen.
3. Das Übernachten, Herumstreichen, Betteln
9. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen
und ähnliches ist nicht gestattet.
Hunde und solche die mit einem Luftfahrzeug befördert werden, ist untersagt. Hunde
§ 3 Sicherheit und Ordnung
sind an der Leine zu führen. Verschmutzun-
1. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass
gen welche durch einen mitgeführten Hund
andere nicht gestört oder belästigt werden.
verursacht werden sind unverzüglich zu beseitigen.
2. Auf dem gesamten Gelände ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür
vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
§ 4 Notausgänge
Das Durchsuchen von Abfallbehältern ist
1. Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungs-
nicht gestattet.
3. Das Rauchen ist in allen Gebäuden mit Aus-
wege sind freizuhalten.
2. Das Sitzen und Liegen auf dem Boden, auf
nahme von ausgewiesenen Raucherzonen
nicht gestattet.
Treppen und Zugängen ist nicht gestattet.
3. Die unberechtigte Benutzung von Notausgän-
4. Das Musizieren, das laute Abspielen von
gen oder Alarmanlagen ist untersagt. Die un-
Tonträgern, das Betreiben von elektrischen
berechtigte Nutzung kann Schadensersatz-
Geräten (außer Rasierapparaten, Handys,
forderungen mit sich ziehen.
Laptops, MP3 Playern oder Walk-, Discmans
o.ä.) und von Kochgeräten jeglicher Art ist
§ 5 Genehmigungspflichtige Betätigungen
nicht gestattet.
Folgende Betätigungen bedürfen der Genehmi-
5. Das Besprühen, Bemalen, Beschriften, Be-
gung durch den Flughafenbetreiber:
schmieren, Verschmutzen, Beschädigen und
•
das Aushängen von Anschlägen und Plakaten,
der Missbrauch von Ausstattungsgegen-
•
das Verteilen von Druckerzeugnissen aller Art,
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•
•
•
das Veranstalten von Sammlungen, Umfra-
§ 11 Ahndung von Verstößen
gen sowie von Wahlen,
1. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung
Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen
kann der Flughafenunternehmer von seinem
Zwecken,
Hausrecht Gebrauch machen.
das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen, Werbung sowie
•
jede Art des Vertriebs von Waren und des
Sammelns von Bestellungen.
§ 6 Gepäck
Unbeaufsichtigtes Gepäck wird entfernt, einer
Sicherheitsprüfung unterzogen und gebührenpflichtig verwahrt. Für daraus resultierende Folgen
und Schäden übernimmt der Flughafenbetreiber
2. Anordnungen der Mitarbeiter des Flughafenbetreibers und der beauftragten Dienstleister,
die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung
der Ordnung, Sauberkeit, Ruhe und Sicherheit treffen, sind zu befolgen.
3. Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung können zu Hausverbot, Strafverfolgung
und/oder Schadensersatzforderungen führen.
4. Für vorsätzlich herbeigeführte Verunreini-
keine Haftung. Im Falle einer vorsätzlichen oder
gungen können pauschal 20 Euro für die an-
grob fahrlässigen Zuwiderhandlung können die
fallenden Reinigungs- und Verwaltungs-
Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungs-
kosten in Rechnung gestellt werden. Dies gilt
maßnahmen und eventuelle Folgeschäden in
auch für Verschmutzungen durch Tiere, die
Rechnung gestellt werden.
nicht unverzüglich beseitigt werden.
5. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 7 Sicherheitsbereich
Das Betreten des nicht öffentlichen Abfertigungsbereiches ist ohne entsprechende Berechtigung
Berlin-Schönefeld, den 01. November 2014
nicht gestattet.
Der Flughafenunternehmer
§ 8 Besucherterrasse
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Die Besucherterrasse darf nur mit einer gültigen
Eintrittskarte betreten werden. Das Herunterwerfen von Gegenständen jeglicher Art von der
Terrasse sowie das Übersteigen der Terrassenbegrenzung ist nicht gestattet.
§ 9 Gepäckwagen
Gepäckwagen dürfen nicht vom Flughafengelände entfernt werden. Sie sind nach dem Gebrauch in die hierfür vorgesehenen Abstellbereiche zurückzubringen.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind unverzüglich beim Fundbüro
des Flughafens abzugeben.
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