RP ONLINE - RATGEBER - GELD+RECHT - SPECIAL

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ANTRÄGE VEREINFACHT
Riestern eröffnet Chancen
/ Autor: Jürgen Grosche
Düsseldorf (RP). In ihrem Entstehungsjahr 2001 wurde die nach dem damaligen
Arbeitsminister benannte Riester-Rente zunächst gepriesen, danach oftmals als
zu kompliziert kritisiert und nun erlebt sie einen echten Boom.
Auch Verbraucherschützer attestieren der Riesterrente inzwischen, besser als ihr Ruf zu
sein. Das hängt auch damit zusammen, dass seit Anfang dieses Jahres vereinfachte
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einen weiteren Nachfrageschub, da Männer nur noch bei Verträgen, die in diesem Jahr
abgeschlossen werden, günstigere Beitragstarife erhalten als Frauen.
Der Grund für diese Besserstellung ist einfach. Männer haben eine niedrige
durchschnittliche Lebenserwartung als Frauen und beziehen deshalb im Mittel insgesamt
weniger Rente. Für neue Verträge ab 2006 hat der Gesetzgeber gleichwohl identische
Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben. Männer, die einen Riestervertrag
abschließen wollen, sollten also noch in diesem Jahr handeln.
Interessant für Familien
Interessant ist die Riesterrente durch die staatliche Förderung vor allem für Familien mit
Kindern. Kurz die Fakten: Wer die Höchstgrenzen ausschöpft, legt in diesem Jahr
mindestens zwei Prozent seines Bruttoeinkommens an, maximal aber 1.050 Euro. 2006
steigt die Mindest-Eigenleistung auf drei Prozent des Bruttolohns, der Höchstbetrag auf
1.575 Euro. Im Gegenzug legt der Staat Geld drauf, und zwar in diesem Jahr 76 Euro und
pro Kind nochmals 92 Euro, im kommenden Jahr 114 Euro und pro Kind nochmals 138
Euro.
Wer möchte, kann statt der staatlichen Zulagen auch seine Beiträge steuerlich
berücksichtigen lassen. Gutverdiener fahren mit dieser Variante häufig besser. Wer
zweifelt, mit welcher Lösung er besser fährt, kann beim Finanzamt nachfragen. Gefördert
werden übrigens auch Frauen ohne Einkommen wenn ihr Ehemann für sie einen separaten
Vertrag abschließt.
Vereinfachtes Verfahren
Zu den Vereinfachungen bei der Riesterrente, die seit diesem Jahr gelten, gehört das neue
Antragsverfahren. Zwar muss die Zulage weiterhin alljährlich neu beantragt werden, der
Versicherungsnehmer kann aber dem Anbieter des Vertrages einmal eine Vollmacht
ausstellen, dies künftig für ihn zu erledigen. Auch die Auszahlung bei Rentenbeginn ist nun
flexibler gestaltet. Bisher konnten 20 Prozent des angesparten Kapitals als einmalige
Sonderzahlung sofort ausgeschüttet werden, nun sind es 30 Prozent. Seit Jahresbeginn
gibt es zudem einen einheitlichen Sockelbetrag von 60 Euro, der mindestens gezahlt
werden muss, um die volle Förderung zu erhalten.
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