Hinweise zur Versteuerung der Betriebsrente
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Hinweise zur Versteuerung der Betriebsrente
Hinweise zur Versteuerung der Betriebsrente ZVK-KVBW März 2015 Allgemeines Sie erhalten von der ZVK eine Betriebsrente. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen. Die ZVK wird Ihnen deshalb jedes Jahr bis Ende Februar die bezogenen Renten des Vorjahres auf dem von den Steuerbehörden „amtlich vorgeschriebenen Vordruck“ mitteilen, die Sie dann auf die „Anlage R“ zu Ihrer Einkommensteuererklärung übertragen können. Auskunft zu steuerrechtlichen Fragen Wir bitten um Verständnis, dass wir zu steuerrechtlichen Fragen, z. B. • ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder • inwieweit es dann zu einer Versteuerung der Betriebsrente kommt, keine Auskunft erteilen können. Wenden Sie sich ggf. wegen der konkreten Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuersituation an einen Steuersachverständigen (z. B. Steuerberater) oder Ihr zuständiges Finanzamt. Elektronisches Rentenbezugsmitteilungsverfahren Neben den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, berufsständischen Versorgungswerken und privaten Versicherungen sind auch wir gesetzlich verpflichtet, jährliche Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Diese stellt dann den Informationsaustausch mit den Finanzverwaltungen der Länder her. Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Hauptsitz Daxlander Str. 74 76185 Karlsruhe Tel. 0721 5985-0 Zweigstelle Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart Tel. 0711 2583-0 Bankverbindung Landesbank Baden-Württemberg BIC: SOLADEST600 ZVKRente IBAN: DE80 6005 0101 0002 0002 11 ZVKPlusRente IBAN: DE53 6005 0101 0004 0240 20 Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 16:30 Uhr Internet / E-Mail www.kvbw.de [email protected]