Hinweise zur Versteuerung der Betriebsrente

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Hinweise zur Versteuerung der Betriebsrente
Hinweise zur Versteuerung der Betriebsrente
ZVK-KVBW
März 2015
Allgemeines
Sie erhalten von der ZVK eine Betriebsrente. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.
Die ZVK wird Ihnen deshalb jedes Jahr bis Ende Februar die bezogenen Renten des Vorjahres
auf dem von den Steuerbehörden „amtlich vorgeschriebenen Vordruck“ mitteilen, die Sie dann
auf die „Anlage R“ zu Ihrer Einkommensteuererklärung übertragen können.
Auskunft zu steuerrechtlichen Fragen
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu steuerrechtlichen Fragen, z. B.
•
ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder
•
inwieweit es dann zu einer Versteuerung der Betriebsrente kommt,
keine Auskunft erteilen können.
Wenden Sie sich ggf. wegen der konkreten Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuersituation an
einen Steuersachverständigen (z. B. Steuerberater) oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Elektronisches Rentenbezugsmitteilungsverfahren
Neben den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, berufsständischen Versorgungswerken
und privaten Versicherungen sind auch wir gesetzlich verpflichtet, jährliche Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Diese stellt dann
den Informationsaustausch mit den Finanzverwaltungen der Länder her.
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet nicht von der Abgabe einer Steuererklärung.
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg
Hauptsitz
Daxlander Str. 74
76185 Karlsruhe
Tel. 0721 5985-0
Zweigstelle
Birkenwaldstr. 145
70191 Stuttgart
Tel. 0711 2583-0
Bankverbindung
Landesbank Baden-Württemberg BIC: SOLADEST600
ZVKRente IBAN: DE80 6005 0101 0002 0002 11
ZVKPlusRente IBAN: DE53 6005 0101 0004 0240 20
Sie erreichen uns
montags bis freitags
von 8 Uhr bis 16:30 Uhr
Internet / E-Mail
www.kvbw.de
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