Lokführer in der EVG

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Lokführer in der EVG
Lokführer in der EVG -
☑ das haben wir schon
.
Lokführer in der EVG
Das haben wir schon lange und das lassen wir
uns nicht nehmen:
Wir sind Eisenbahner und nicht nur Mitglieder einer Berufsgruppe!
Wir sind für den Erhalt des DB-Konzerns!
Wir kehren zurück in den Eisenbahner-Tarifvertrag, denn bei der EVG
bestimmen die Mitglieder, wo es tarifpolitisch lang geht!
Die EVG kann Tarifpolitik und beweist das mit dem besten Abschluss der
vergangenen 2 Jahre und mit einem bundesweit einzigartigen
Demografie-Tarifvertrag im Bereich der DB AG.
Die Erfolge aus dem Demografie-Tarifvertrag sollen auch für Lokführer
gelten:
* Anspruch auf 45 Freischichten ab dem 60. Lebensjahr
* Unkündbarkeit schon nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit
* Anspruch auf 5 Tage jährlichen Bildungsurlaub in allen Bundesländern
* Verbesserungen bei Aus- und Weiterbildungen
* Anspruch auf individuelle Teilzeit
* Anspruch auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf z.B. bei Kindererziehung oder
der Pflege von Angehörigen
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Stand: Februar 2014
Lokführer in der EVG -
☑ das haben wir schon
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Fonds soziale Sicherung
Seit 2005 besteht der Fonds Soziale Sicherung. Mehr Sicherheit exklusiv
für Beschäftigte des DB-Konzerns ist das Anliegen. Ob berufliche
Fortbildung, Gesundheitsvorsorge, bessere Absicherung im Berufsleben
oder Hilfe in Not – der Fonds Soziale Sicherung für Arbeitnehmer der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. ist die richtige Adresse. Das
gilt für immerhin 43 Unternehmen, die im DB Konzern angesiedelt sind.
Diese Leistungen gelten nur für Gewerkschaftsmitglieder der EVG.
Leistungen aus dem Fond umfassen zum Beispiel:
* Berufs- und Dienstunfallversicherung
* bei Berufsunfähigkeit bis zu 10.000 Euro Beihilfe (auch nach Suizid-Unfällen)
* Krankengeld zur Minderung des Verdienstausfalls bei längerer Arbeitsunfähigkeit
* Gesundheitswochen in speziellen Kurkliniken mit nur 100 Euro Eigenbeteiligung
* Check45plus – Rundum-Gesundheitscheck
* Härtefonds für außergewöhnliche persönliche Notlagen
* Unterstützungskasse GUV/FAKULTA bei berufsbedingten Unfällen
* Zuschüsse zu freiwilliger beruflicher Fortbildung
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Stand: Februar 2014
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☑ das haben wir schon
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EVG Tarifverträge regeln besonderen Schutz
Beispiel: Konzern-Tarifvertrag DB AG
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keine betriebs- und krankheitsbedingten Kündigungen
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gegenseitige Anerkennung der Tätigkeitsjahre in den Funktionsgruppen bei Umund Höhergruppierungen und Tätigkeitswechsel
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13. Monatsgehalt
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Urlaubsgeld in Höhe von 450,58 Euro
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25 Euro Sondernachtzulage
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30 Euro Nachtdienstzulage monatlich plus 2,80 Euro/Stunde
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Samstagszulage 0,64 Euro/Stunde zwischen 13 und 20 Uhr
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Nachtzusatzurlaub ab der achtzigsten Nachtdienststunde
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Ruhetagsregelungen mit längeren Wochenendruhen – 26 Ruhetage, die einen
vollen Kalendertag erfassen
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Jobticket für alle Schienenstrecken
Darüber hinaus F
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Der Branchen-TV für den Schienenpersonennahverkehr schützt vor unfairem
Wettbewerb und sichert Lohn- und Sozialstandards. Ehrlicher und besser als ein
„Betreiberwechsel-TV“
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Der Langzeitkonten- und Wertguthaben-TV ist die beste Vorsorge für den Eintritt
in einen „vorgezogenen“ Ruhestand
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Stand: Februar 2014
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Erfolge der EVG-Betriebsräte
DB Regio
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Haftungsfreistellung für Tf bei Abfertigungsverfahren TAV, SAT und TB 0
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Pausenraumneugestaltung
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betriebliche Arbeitszeitprojekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach
Durchführung des Projekts Einsatzplanung Fahrpersonal
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Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung bei Neufahrzeugen (ergonomische
Führerraumgestaltung, Crashabsorber, Klimaanlage, Thermofach,
Führerraumseitentüren, elektrische Scheibenwischer usw.)
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Forderung luftgefederter Führraumsitze für alle künftigen Neubestellungen
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Simulator-Prüfungsfahrten nicht in jedem Jahr
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Deeskalationstraining, Vorsorge „Eigenschutz“, Nachsorge „Traumatisierende
Ereignisse bewältigen“, Ordnungspartnerschaften mit BuPol, Bestreifung von
Problemzügen/-strecken, Pseudonym-Namensschilder, Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Initiative „Sicher unterwegs“
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Belastungsstudie für Tf und KiN bei DB Regio
✓
Höhergruppierung nach 604 bei Disponent/Planer DB Regio
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Aus für CARMEN Schichtplanungssystem
DB Fernverkehr
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Jährliche Veranstaltung „zentrale Leistungsvergabe
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Veranstaltung „Rückblick Fahrplanwechsel“
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Einführung eines zweiten Präsenztages beim RFU
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Mitwirkung bei der Arbeitsplatzgestaltung der Redesign- und Neubaufahrzeuge
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Entwicklung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema „Tablet-PC für Tf“
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aktive Begleitung zum Pilotverfahren „Entwicklungsmöglichkeiten für Tf“
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Stand: Februar 2014
Lokführer in der EVG -
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DB Schenker Rail
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Vereinbarung Mobile Kommunikation MOK
Private Nutzung des Tablet-PC, Arbeitgeber übernimmt Kosten für Flatrate
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Aufwertung des Berufs "Lokführer"
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Verbot der Geo-Ortung durch den Arbeitgeber
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Bereitstellung der Arbeitsmittel (Vorschriften) in zeitgemäßer Form IT-Technik
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Ad-hoc Dispo:
Lokführer entscheidet über Schichtverlängerung
Pausenfenster
Anrechnung der Pause wenn außerhalb des Pausenfensters, bei Verlagerung
wird die Pause vergütet
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Vereinbarung Mobile Telefone
Neue Dispositionslandschaft: Erhalt der Ansprechpartner vor Ort für die Tf und
Beibehaltung von 134 Arbeitsplätzen bundesweit, auf denen
tauglichkeitseingeschränkte Tf eingesetzt werden können
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Vereinbarung Langfahrabschnitte: Genau definierte Schichten mit
eingeschränkter zeitlicher Lage der Schichten und soziale Standards, keine
Pause auf der Lok
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„Mehr Verantwortung in der Fläche“ Personal Einsatz Disposition (PED)
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Langfahren für Lokführer (GBR hat enge Regeln für das Langfahren entwickelt.)
Verhandelte Eckpunkte:
- Übernachtung mit Frühstück und Lunchpaket
- max. 1 mal in 2 Wochen eine Langfahr-Schicht
- Kein Dienstbeginn zwischen 23.00-04.00 h
- Kernzeit der Übernachtung 24.00 h-06.00 h
EVG und Konzernbetriebsrat DB AG
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Betreuung von Tf bei Suizidfällen und Weitergewährung von Zulagen
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Abschaffung Eingangscheck bei Arbeitsplatzwechsel im DB Konzern
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Rechtsschutzversicherung NVR für alle DB Mitarbeiter
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PSA: Neugestaltung Tf-Rucksack, Tf-Schuhe, SonnenbrilleF.
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Stand: Februar 2014
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Weitere Ziele der Lokführer in der EVG
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Fortentwicklung der Besoldungsstrukturen für Lokführer in Richtung A 11
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Sicherung des Berufsbildes durch gleiche Ausbildungs- und
Qualifizierungsvoraussetzungen (Stichwort Prüfungsordnung zur TfV)
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Fahrerkarte zur Kontrolle der Einhaltung von Fahrt- und Ruhezeiten
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Verlegung des Fahrplanwechsels, um Dienstpläne an Weihnachten und
Silvester besser planen zu können
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Simulator nur für Übungsfahrten
Stichwort Fahrerkarte
Lokführer sein, heißt Verantwortung zu tragen
Rechercheergebnisse von mobifair zeigen auf, dass Lokführer von zweifelhaften
Eisenbahnunternehmen unkontrolliert durch die Lande fahren. Wer nicht mindestens
18 Stunden Schicht nachweisen kann, wird als „Weichei“ beschimpft. Immer mehr
solcher Einsätze gefährden die Seriosität des Berufs.
EVG-Lokführer fordern die schnelle Einführung einer digitalen Fahrerkarte analog
derjenigen in Bussen oder Lkw zur Kontrolle der Arbeitszeiten und zum Schutz der
Lokführer. Im grenzüberschreitenden Verkehr darf es kein Lohn- und Sozialdumping
geben. Sollte die Bezahlung in dem Land, in dem die Leistung erbracht wird, höher
sein als im Herkunftsland, muss ein Ausgleich gezahlt werden. Lokführerscheine
müssen fälschungssicher sein und dürfen nur von einer Behörde ausgegeben
werden. Es muss Schluss sein mit so genannten selbstständigen Lokführern.
Diesen Themen, die nachhaltig den Lokführer-Beruf beeinflussen, hat sich die
zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst in der EVG angenommen. Die oben
geschilderten Missstände betreffen alle – denn eine Unterwanderung der
Regelungen kostet im Endeffekt den sozialen Status und gute Arbeitsplätze. Aus
diesem Grund muss eine Interessenvertretung für Lokführer, die ernst genommen
werden will, sich genau darum kümmern. Die EVG tut es.
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Stand: Februar 2014
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Ausbildung und Qualifikation
Prüfungsordnung zur neuen TfV
Die EVG fordert seit der Inkraftsetzung der TfV eine Prüfungsverordnung, die das
gesamte Thema Prüfungen zum Erwerb eines Triebfahrzeugführerscheins regelt.
Dieser Forderung kam die alte Regierung noch im Herbst letzten Jahres nach und
erließ in der 8. Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher
Vorschriften eine Prüfungsordnung zur TfV. Im Beteiligungsverfahren konnten
wichtige Eckpunkte durch unsere Gewerkschaft verankert werden. So müssen
künftige Prüfungen von anerkannten Prüfern abgenommen werden und mündliche
Prüfungen vor einem neutralen Prüfungsausschuss abgelegt werden.
Gut so - neue Führscheine für alle
6. Februar 2014 - Die EU-Kommission hat den deutschen Eisenbahnunternehmen,
die einen Aufschub für die Einführung der Triebfahrzeugführerscheine erreichen
wollten, eine Abfuhr erteilt. Es wird keine Ausnahmen von den europaweit geltenden
Bestimmungen geben, entschied die Kommission - auch nicht auf rein nationalen
Strecken.
Mit einem Antrag in Brüssel hatten mehrere Bahnunternehmen versucht, das für
Strecken, die ausschließlich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
liegen, die Einführung der Triebfahrzeugführerscheine nach EU-Richtlinie
2007/59/EG ausgesetzt werden soll und die bisherigen weiter genutzt werden dürfen.
Argumentiert wurde mit erheblichen Kosten bei der Umsetzung.
Die EU-Kommission hat den Antrag abgewiesen und damit den Forderungen von
mobifair entsprochen. Die Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie ist
nach Ansicht des Vereins ein erster wichtiger Schritt auf dem langen Weg, den
Wildwuchs im Bereich der Lokführerscheine zu bekämpfen. Geschäftsführer Helmut
Diener: „Die Richtlinie muss für alle Eisenbahnfahrzeugführer gelten, ob im
grenzüberschreitenden oder im Regionalverkehr. Es darf keine Zwei-KlassenGesellschaft geben. Die EU-Kommission hat derartigen Bestrebungen zu Recht eine
Abfuhr erteilt."
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Stand: Februar 2014