Gemeinde Journal

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Gemeinde Journal
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Gemeinde
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Journal
Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Nördliches
Weimarer Land
Redaktionsschluss: 16.06.2016
Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.07.2016
Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen,
Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt
Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner
Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet:
dienstags
donnerstags
freitags
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
7.30 Uhr bis 10.30 Uhr
sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
IHRE ANSPRECHPARTNER:
 EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535
 ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25
(An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27
 BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28
(Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23
 Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29
(An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12
 HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30
Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
Notrufe bei Havariefällen
Thür. Energie AG
Störungsdienst Gasversorgung
Störungsdienst Stromversorgung
Kundenservice
08 00 / 6 86 11 77
03 61 / 73 90 73 90
0 36 41 / 817 11 11
Wasserversorgung
Wasserversorgungszweckverband
Meisterber. Sachsenhausen
Störungsdienst
Havarie:
0 36 43 / 74 44 - 450
0 36 43 / 74 44 - 0
0 36 43 / 744 44 44
Abwasserbehandlung
Abwasserzweckverband Nordkreis
03 64 51 / 73 87 88
Rohrreinigung Morawietz
Sömmerda (Entsorgungsunternehmen)
0 36 34 / 62 23 50
Kontaktbereichsbeamter (Polizei)
Berlstedt (Do 14-18 Uhr)
Buttelstedt (Do 14-18 Uhr)
03 64 52 / 7 19 87
03 64 51 / 7 34 60
Amtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden
Auflage: 4.011
Herausgeber:
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Mo / Di / Do
19 - 7 Uhr des Folgetages
Mi u. Fr
13 - 7 Uhr des Folgetages
Sa/So/Feiertag
7 - 7 Uhr
• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
 116 117
• Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst:  0180 5908077
• In lebensbedrohenden Notfällen
 112
CJD Apolda / Weimarer Land
im Christlichen Jugenddorfwerk e. V.
Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin
Hauptstr. 20 · 9439 Berlstedt
Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected]
• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf /
OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark
• Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb:
Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
HAASE DRUCK
sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil.
99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Im Dorfe 29
Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet.
Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch.
Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt)
zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.
Tel.: (03 64 51) 6 84-11
Fax: (03 64 51) 6 84-21
E-mail: [email protected]
Internet: www.haasedruck.de
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3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Herzliche Glückwünsche den Jubilaren
16.06.2016 Herr Rudolf Weingart
24.06.2016 Herr Hans Gniech
25.06.2016 Frau Erika Weihrauch
Berlstedt
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Ballstedt
20.06.2016
15:45 – 16:15
Berlstedt
20.06.2016
16:20 – 17:15
OT Hottelstedt
20.06.2016
15:00 – 15:40
OT Ottmannshausen
24.06.2016
15:15 – 16:00
OT Stedten
24.06.2016
16:05 – 16:30
Buttelstedt Schule
13.06.2016
13:00 – 13:55
Buttelstedt Markt
13.06.2016
14:00- 14:50
Daasdorf b.B.
13.06.2016
15:00 – 16:00
OT Nermsdorf
16.06.2016
15:00 – 15:45
OT Weiden
16.06.2016
15:55 – 16:20
Ettersburg
24.06.2016
17:15 – 18:00
Heichelheim
13.06.2016
16:15 – 17:10
Kleinobringen
13.06.2016
17:20 – 18:00
Krautheim
16.06.2016
17:15 – 18:00
OT Haindorf
16.06.2016
16:30 – 17:10
Leutenthal
15.06.2016
15:45 – 16:25
Neumark
17.06.2016
17:00 – 17:45
Ramsla
24.06.2016
16:35 – 17:10
zum 75. Geburtstag
Rohrbach
15.06.2016
15:00 – 15:40
zum 75. Geburtstag
Sachsenhausen
15.06.2016
16:30 – 17:25
Schwerstedt
20.06.2016
17:25 – 18:10
Vippachedelhausen
17.06.2016
15:50 – 16:50
OT Thalborn
17.06.2016
15:15 – 15:45
Wohlsborn
15.06.2016
17:35 – 18:00
Berlstedt OT Ottmannshausen
01.06.2016 Frau Elvira Berghof
04.06.2016 Frau Helma Hölzel
19.06.2016 Herr Erhard Riedel
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Berlstedt OT Stedten
29.06.2016 Frau Vera Engelbrecht
zum 85. Geburtstag
Buttelstedt
08.06.2016 Herr Karlheinz Chmielewski zum 75. Geburtstag
Großobringen 13.06.2016 Herr Otto Freiberg
21.06.2016 Frau Helga Herold
29.06.2016 Herr Gerhard Fritsche
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Heichelheim 08.06.2016 Herr Alfred Rabenstein
27.06.2016 Frau Christa Aßmann
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Krautheim
05.06.2016 Herr Kuno Machts
zum 80. Geburtstag
Leutenthal
22.06.2016 Frau Christa Glaser
zum 75. Geburtstag
Sachsenhausen
07.06.2016 Frau Ingrid Schweitzer
18.06.2016 Frau Karin Müller
Vippachedelhausen OT Thalborn
01.06.2016 Frau Jutta Lück
Wohlsborn
24.06.2016 Frau Renate Führer
Bund
Mitteldeutschland
Knappschaft - Bahn - See
Die Fahrbibliothek kommt nach:
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Beratungsservice
vor Ort in der
VGem Nordkreis Weimar
BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE
Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters
Ingo Torborg finden
in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,
in Berlstedt am Mittwoch, dem Juni 2016,
Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt
und
in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar,
in Buttelstedt am Dienstag, dem 12. Juni 2016,
Markt 2, 99439 Buttelstedt
jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei
Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung
bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung,
wegen Alters oder wegen Todes.
Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren;
Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar:
per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr)
per e-Mail: [email protected]
Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.
Thüringer Energie AG
Ihre Energieexperten.
Bei Ihnen. Vor Ort.
Das Beratungsmobil der Thüringer Energie kommt
am Montag, dem 27. Juni 2016
in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr
nach Berlstedt
Standort „Platz gegenüber der Molkerei“
Dort können Sie Fragen stellen rund
um die Energieversorgung und Energiesparen.
Sie erhalten:
• Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten
• Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung
• Änderung von persönlichen Daten
(Umzug, Kontoverbindung, etc.)
• Tipps zum Energiesparen
• Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen
rund um das Thema Energie
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3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
LANDRATSAMT WEIMARER LAND
Werte Eltern, liebe Schulkinder!
Für interessierte Kinder möchte ich wieder gemeinsam mit der Schulsozialarbeiterin Frau Witzmann interessante und abwechslungsreiche
Ferienspiele im Nordkreis für
Schulkinder von 10 bis 14 Jahren
vom 27.06. –01.07.2016 und 04.07. – 08.07.2016
anbieten.
Dabei möchten wir für die Ferienkinder ein breit gefächertes Angebot
an Sport, Spiel und Geselligkeit bereithalten. Tagestouren wie auch
Töpfern, Nähen, Experimentieren, Bowlen, auch ein Kinobesuch in
Weimar und anderes sind möglich.
Die Angebote für die Kinder werden täglich in der Zeit
von 10.00 – 16.00 Uhr durchgeführt.
Immer am Mittwoch wird eine größere Bustour (siehe Angebot unten)
stattfinden.
Sprechstunde Gesundheitsamt/
Sozialpsychiatrischer Dienst
Weimarer Land
An jedem letzten Donnerstag im Monat
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet
in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst oder
deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen
sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in
Lebenskrisen suchen.
Terminliche Absprachen können erfolgen über:
Landratsamt Weimarer Land
Sozialpsychiatrischer Dienst
Frau Schmidt, Telefon: 03644 540593
Die Teilnahme an den Ferienspielen kostet je Tag und Kind 4,- €.
Darin enthalten sind alle anfallenden Kosten für benötigte Materialien,
Eintrittsgelder, Getränke und eine kleine Mittagsversorgung.
AUSSENSPRECHSTUNDE
der Betreuungsbehörde Weimarer Land
ab Januar 2016
Um eine rechtzeitige Planung vornehmen, wie auch eventuelle
Kapazitäten abschätzen zu können, bitten wir um eine rechtzeitige
Anmeldung (Name, Vorname, Alter, Wohnanschrift, Telefon-Nr.)
spätestens bis zum 20.06.2016
bei der CJD Gebietsjugendpflegerin oder aber auch bei Gabriele
Witzmann, der Schulsozialarbeiterin, die die benötigten Anmeldeunterlagen ausgeben werden.
An der Stelle möchten wir darauf hinweisen,
dass erst verbindlich angemeldet ist,
wer seine Anmeldung ausgefüllt abgegeben
und den Teilnehmerbeitrag gezahlt hat.
Marina Willeke
CJD Gebietsjugendpflegerin
Gabriele Witzmann
Schulsozialarbeiterin
RS Berlstedt/Buttelstedt
Hauptstraße 20, 99439 Berlstedt Hauptstraße 30, 99439 Berlstedt
Tel.: 036452/76060 oder
Tel.: 0152 22879211
0176 21328924 oder unter
[email protected] [email protected]
FERIENKINDER AUFGEPASST!
Wir haben zusätzlich Fahrten für die Ferienkinder ab 10 Jahren aus
der Region der VGs Nordkreis Weimar und Grammetal im Weimarer
Land geplant.
Am 29.06.2016 nach Zella-Mehlis –
Meeresaquarium und Explorata Mitmachwelt
(Ausprobieren und Erkunden durch die Teilnehmer selbst)
Teilnehmerbeitrag: 22,00 € (Schüler), 30,- € (Erwachsene)
Am 06.07.2016
nach Belantis Leipzig
Teilnehmerbeitrag: 30,00 € (Schüler bis 19 Jahre),
38,00 € für Erwachsene
Im Preis sind die Fahrtkosten wie auch die Eintrittsgelder enthalten.
Essen und Trinken sollten sich die Teilnehmer selbst mitbringen. Zur
Betreuung der mitfahrenden Kinder und Jugendlichen würden wir
vielleicht auch das eine oder andere Elternteil mitnehmen.
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 20.06.2016 unter:
Tel.: 036452 76060 oder 0176 21328924 bzw.
per Mail: [email protected], oder bei Gabi Witzmann,
Schulsozialarbeiterin an den Regelschulen in Berlstedt und Buttelstedt.
Marina Willeke
CJD Gebietsjugendpflegerin
Gabriele Witzmann
Schulsozialarbeiterin
Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe
anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land
berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen.
WO?
WANN?
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt
Jeden 2. Mittwoch im Monat
(außer Juli & August)
15:30 – 17:00 Uhr
8. Juni 2016
Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land
Frau Weber
Telefon: 03644 540733
E-mail: [email protected]
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
AMTLICHES BALLSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt
Herr Joachim Pommeranz
Herr Manfred Mohrmann
(036452) 72247
Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr
AMTLICHES
BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT /
OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeisterin:
Beigeordnete:
Telefon:
Sprechzeit:
Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt
Frau Sylvia Engel
Frau Hildrun Riske
(036452) 72431
Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr
Ortsteilbürgermeister Hottelstedt:
Gemeindeanschrift:
Sprechzeit:
Herr Thomas Lorenz
Im Dorfe 10, OT Hottelstedt
Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der
SATZUNG
der Gemeinde Berlstedt
über die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
Aufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff)
zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (GVBl. S.
99, 134) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
September 2000 (GVBl. S.301 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.), erlässt die Gemeinde Berlstedt folgende
Hundesteuersatzung:
§1
Steuertatbestand
(1)
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet
unterliegt der Besteuerung nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon
auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist.
§4
Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
(2) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind sie
Gesamtschuldner.
(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die
Steuer gesamtschuldnerisch.
§3
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den
Monat folgt, in dem der Hund aufgenommen worden ist, frühestens
mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er vier Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Über den Zeitpunkt ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Wird
ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Datum der Abmeldung
maßgeblich.
(3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt
die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
1.
2.
3.
für den ersten Hund
für den zweiten Hund
für jeden weiteren Hund
50,00 Euro
75,00 Euro
100,00 Euro
Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres,
so ist der Steuersatz gemäß § 3 anteilig für jeden angefangenen Monat
zu ermitteln. Die Monatssteuer beträgt 1/12 der Jahressteuer.
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde
gelten gemäß § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der
Bevölkerung vor Tiergefahren
1.
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit anderen Hunden sowie
2.
Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als
gefährlich festgestellt wurden.
Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 Nr. 1 bis 3
für jeden gefährlichen Hund
600,00 Euro.
(3) Werden neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden noch
andere Hunde gehalten, so wird für diese Hunde die Steuer nach
Abs.1 Nr. 1 - 3 erhoben.
§5
Steuerbefreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
1.
Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung
in Pflege gehalten werden.
2.
Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes,
des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen
Organisationen obliegenden Aufgaben dienen.
3.
Hunde, welche dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser
Personen unentbehrlich sind. Dies ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen (G, aG, H, Bl
oder B) nachzuweisen.
4.
Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen
oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
5.
Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden
haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder danach
auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
gehalten werden.
6.
Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.
7.
Hunde in Tierhandlungen.
§2
Steuerschuldner und Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen
Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder
Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch,
wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf
Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einem Haushalt oder einem
Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
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§6
Steuerermäßigungen
Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die von
Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und
Forstschutzes gehalten werden, sofern die Haltung nicht steuerfrei ist. Für
Hunde, die zur Ausführung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierten Brauchbarkeitsprüfungen oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. Der
Ermäßigungsgrund kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen
beansprucht werden.
§7
Züchtersteuer
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse auf Antrag in
der Form der Züchtersteuer erhoben. § 5 Nummer 7 bleibt unberührt.
(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4.
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§8
Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungen,
Steuerermäßigungen und Züchtersteuer
(Steuervergünstigungen)
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§ 11
Sicherung und Überwachung der Steuer
(1) Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber
sind auf Anfrage zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen
und zur Mitteilung aller für die Steuererhebung erforderlichen Tatbe(1) Der Antrag auf die Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen
stände verpflichtet (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a ThürKAG
nach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder zur Niederschrift an
in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen
die VGem Nordkreis Weimar zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung
Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet.
wird die Steuervergünstigung abweichend von Absatz 4 mit dem auf
den Antrag folgenden Monat wirksam.
(2) Die VGem Nordkreis Weimar kann Hundebestandsaufnahmen durch(2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn:
a. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen
wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist,
b. im Fall des § 7 Absatz 1 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund,
seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der VGem
Nordkreis Weimar auf Verlangen vorgelegt werden,
c. die im Einzelfall angeforderten Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden.
(3) Steuervergünstigung wird für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) nicht
gewährt.
(4) Die Steuervergünstigung wird mit dem auf den Eintritt der Voraussetzung folgenden Monat wirksam. Die Steuervergünstigung endet mit
Ablauf des Monats in dem die Voraussetzungen letztmalig vorlagen.
Besteht die Hundehaltung über diesen Monat hinaus fort, greift die
Besteuerung nach § 4 Absatz 1.
(5) Über Steuervergünstigungen nach § 5 wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, die sie beantragt
und bewilligt erhalten haben.
(6) Die Steuervergünstigung kann mit einer Befristung, mit Bedingungen
und unter Auflagen gewährt werden.
(7) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung weg, so ist
dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der VGem Nordkreis
Weimar anzuzeigen.
führen oder durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der ihnen von der VGem Nordkreis Weimar
übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet. Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung
zur An- und Abmeldung nach § 10 nicht berührt.
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nummer 2 ThürKAG in seiner
jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig:
1. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 7 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig
anzeigt.
2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig anmeldet.
3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 bei der Anmeldung des
Hundes nicht angibt, dass dieser als gefährlich im Sinne des § 4
Abs. 2 gilt.
4. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnungsgeber oder als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.
5. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Wohnungsgeber entgegen § 11 Abs. 2 die von der VGem Nordkreis
Weimar übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder
nicht fristgemäß ausfüllt.
§9
Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 18 ThürKAG nach
dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet
werden.
(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht
während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahrs
§ 13
mit Steuerbescheid festgesetzt.
Übergangsregelungen
(2) Die Steuer wird zum 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig.
Erfolgt die Festsetzung nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist die Steu- (1) Der Steuersatz nach § 4 Abs. 1 Nummer 6 findet keine Anwendung
auf Hunde, die zwar unter § 4 Abs. 2 Nummer 1- 2 fallen, jedoch bereits
er für das betreffende Jahr einen Monat nach dem Zugang des Festvor dem 1. September 2011 bei der VGem Nordkreis Weimar angemelsetzungsbescheides und sodann jährlich zum 1. Juli in Höhe des
det wurden.
Jahresbetrages fällig.
(3) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgaben- (2) Für Hunde nach Absatz 1 wird die Steuer nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 – 3
bemessen.
gesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung auf Grund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die (3) Wird ein Hund, der unter Absatz 1 fällt, veräußert oder sonst abVGem Nordkreis Weimar von Amts wegen oder auf Antrag des Steugeschafft, entfällt der Bestandsschutz mit Ende des Monats, in dem
erschuldners erfolgt. In den Folgejahren ist die Steuer in einem Jahresdas Halten dieses Hundes durch den bisherigen Halter endet.
betrag zum 1. Juli zu entrichten.
§ 10
Anzeigepflicht
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 14
Inkrafttreten und Außerkraftsetzen
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft.
solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der VGem
Nordkreis Weimar anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit
Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Berlstedt, den 02.05.2016
Gilt der Hund als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 ist dies bei der
Gemeinde Berlstedt
Anmeldung anzugeben.
gez. Sylvia Engel
Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund unverzüglich bei
Bürgermeisterin
der VGem Nordkreis Weimar abzumelden, wenn er ihn veräußert oder
sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder
eingegangen ist oder wenn der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist.
• von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land mit
Schreiben vom 26.04.2016 genehmigt.
Die Verarbeitung, Verwendung oder Übermittlung der erhobenen Daten
ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbe- • bekannt gemacht im Amtsblatt der VGem Nordkreis Weimar, 6. Ausgabe
sondere für steuerliche und statistische Zwecke, zulässig.
vom 01.06.2016
-6-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
NICHTAMTLICHES BERLSTEDT
BERUFSORIENTIERUNG IN KLASSE 9:
Bewerbertraining uns Assessmentcenter
VERANSTALTUNGEN
in der Gemeinde Berlstedt im Monat Juni
Am 08.03.2016 führte die Klasse 9a der Aktiv-Schule Berlstedt ,,An der
Via Regia" gemeinsam mit dem Kooperationspartner AOK PLUS einen
berufsorientierender Tag durch.
Wann?
Was?
Wo?
Verantwortlich
04.06.2016 Radwandertag
Ziel Freibad
Ottmannshausen
11.06.2016 Jakobi
Ottmannshausen
Radwegeinitiative
24.06.2016 Seniorenveranstaltung
Dorfgemeinschafts- Seniorenbund
Reiserbericht Dr. Zaubitzer haus
(Angaben ohne Gewähr)
Zuerst wiederholten und behandelten wir, wie man eine Bewerbung mit
Anlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) richtig schreibt. Wir bekamen unsere im Vorfeld vorbereiteten Bewerbungsunterlagen wieder zurück und
sprachen darüber, was man beachten muss. Wir erhielten vielfältige
Anregungen und Entwürfe von Deckblättern, Anschreiben und Lebensläufen, die sich positiv auf den Arbeitgeber oder Personalchef auswirken und
korrigierten anschließend unsere Bewerbungsunterlagen. Im Anschluss
wurden wir zur Arbeit im Assessmentcenter eingeladen und führten unterschiedliche Bewerbungstests durch.
Danach ging es konkret mit dem Üben von Vorstellungsgesprächen weiter.
Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ Einige Schüler übten sich im Vorstellungsgespräch für ihren zukünftigen
Staatliche Regelschule Ausbildungsberuf. Nach den Vorstellungsgesprächen unterhielten wir uns
Berufswahlfreundliche Schule darüber, was positiv war und was man noch verbessern könnte.
Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt Zum Ende des Tages meldeten wir uns im PC-Kabinett auf der Internetseite www.aokplus-bewerbungsplaner.de an und konnten uns nochmals selbDer „TAG DER BERUFE“
ständig darüber informieren, was wir besprochen hatten und andere Online
Tests für eine erfolgreiche Bewerbung durchführen.
bei Der ABLIG Feinfrost GmbH Heichelheim,
als Fachkraft für Lebensmitteltechnik .
Heute, am 09.03.16 waren wir, drei Mädchen der Regelschule Berlstedt aus
der Klasse 7a, in der ABLIG. Wir wurden um 15 Uhr empfangen und haben
dann Schutzkleidung bekommen. Danach wurden wir von zwei sehr netten
Menschen durch die Produktion der ABLIG geführt und über den ausgewählten Beruf informiert.
Zuerst haben wir uns die Lagerung der Kartoffeln angeschaut und herausgefunden, dass in so einen Bunker 18 t Kartoffeln passen. Dann werden die
Kartoffeln geschält und noch einmal gewaschen, danach noch sortiert. Dann
wird der Kloßteig hergestellt. Anschließend wurde uns gezeigt, wie die Klöße
geformt werden. Sie sind nach dem Formen nicht rund, sie werden auf dem
Band unter einem Netz transportiert und dann bekommt der Kloß erst seine
runde Form. Es werden ca. 90 Klöße pro Minute hergestellt, dass sind 72
Millionen Klöße pro Jahr. Kurz danach haben wir uns die Herstellung der
Kartoffelpuffer angeschaut. Da wurden die Kartoffeln gerieben und in eine
Art Mischer gegeben und danach mit allen anderen Zutaten vermischt. Dann
werden die Kartoffelpuffer geformt und gewendet, manche mit der Hand und
auch mit Maschinen. Nun kommen sie in einen Strahlfroster, dort werden
sie tiefgefroren. Danach werden sie verpackt, natürlich von Hand. Die
Verpackung wird verschlossen und das Haltbarkeitsdatum, die Uhrzeit und
die Herkunft der Kartoffel darauf gedruckt. Wir haben uns noch die Eisproduktion angeschaut. Dort haben wir gesehen, wie das Eis in die Becher
kommt und der Deckel auf die Becher gemacht wurde. Natürlich haben wir
auch das Verfahren der Verpackung vom Eis gesehen.
Wir haben sehr viel an diesem Tag gelernt.
Lea Kühl und Saskia Kurz
Klasse 9a
Grüße aus der
Kindertagesstätte "Spatzennest"
EINE WETTE ZUM KINDERTANZ BESCHERT DEM
„SPATZENNEST“ 500,00 €
Kirmes 2016 in Berlstedt
Außerdem waren wir noch in einem Kühlraum und im Verpackungslager.
Zum Abschluss haben wir noch ein Eis bekommen und uns noch etwas zu
unserem gewählten Beruf angehört z. B.: für den Beruf braucht man gute
technische Kenntnisse, sowie Kenntnisse in Physik und Chemie. Weiterhin
sollte man von den „Innern Werten“ bis zur Anwendung und Verarbeitung
von Chemie bei Lebensmitteln genauestens Bescheid wissen, außerdem
muss man die Prozentrechnung und den Dreisatz können und man lernt
ca. 3 Jahre (z.B.: in Zella-Mehlis).
Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Röse- Oberreich und Herrn
Jauernig als Initiatoren dieser tollen Idee und des Wetteinsatzes sowie
allen an der außergewöhnlichen Wette Beteiligten und Spendern.
Natürlich würde die ABLIG ohne die anderen wichtigen Berufe nicht so
funktionieren. Auf jeden Fall hat es uns sehr gut gefallen. Ein großes
DANKESCHÖN geht an die beiden tollen Mitarbeiter, welche uns viel vorgestellt und gezeigt haben.
„Der Mensch für sich allein vermag gar wenig
und ist ein verlassener Robinson:
nur in der Gemeinschaft mit den andern ist und vermag er viel.“
Wir freuen uns sehr und sagen vielen, vielen Dank!
Alle Kinder und Mitarbeiterinnen aus dem „Spatzennest“
Der Kirmesverein Berlstedt e.V. sagt Danke!!!!!!!
Arthur Schopenhauer
(1788 - 1860), deutscher Philosoph
Ohne die Gemeinschaft ist eine Kirmes nicht möglich und deshalb möchten
wir uns bedanken. Wir haben getanzt, gesungen und gelacht. Das konnten
wir aber nur, weil uns im Vorfeld tatkräftig unter Arme gegriffen wurde.
Ein großes Dankeschön geht an Frau Riske die uns nicht nur im Vorfeld
unterstützt hat sondern auch während der Kirmes ein offenes Ohr und eine
offene Haustür für uns hatte. ;0) Dank geht auch an die Gemeinde Berlstedt
für die Bereitstellung der Dixis und des Schotter für den Festplatz.
Zoe Monden, Antonia Schäffner
& Franziska Weigert, Klasse 7a
Für Strom und Wasser danken wir der Familie Herold und der Familie
Bebenroth, ohne sie würden wir im Dunkeln sitzen und aus schmutzigen
Gläsern trinken.
Die Sachspenden die uns erreicht haben, haben uns sehr geholfen. Aus
-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
-7-
diesem Grund danken wir der Familie Demmer, Firma Flower Power, Jürgen
Klose und Adrian Haupt. Für die Geldspenden von Steffen Schmidt, Sven
Zebisch und Martin Schulz sind wir auch dankbar.
Während des Ständchens haben uns viele Familien mit Essen versorgt,
dazu sagen wir: “das war super, das war elegant!!!“
Für den gelungenen Gottesdienst richtet sich unser Dank an Herr
Mattenklodt und Irmgard Appelbaum.
Die musikalische Unterstützung kam dieses Jahr von Borderline, Step,
Reinhard Böger, den Neumarker Blasmusikanten und Maik mit seiner Band
Huckepack.
Der Grillhähnchenwagen aus Nohra sorgte auch dieses Jahr für das
leibliche Wohl. Die Getränke und das Zelt wurden wieder von der Firma
Klemin zur Verfügung gestellt. Die Heizung für das Festzelt mieteten wir
uns von der Firma Seifert GmbH & Co. KG aus Kleinobringen. Die Schausteller Preuß waren auch wieder mit Schießbude und Karussell bei uns
vertreten.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Gästen die mit uns gemeinsam die
Kirmes gefeiert haben und bei den Vereinen aus Berlstedt und Umgebung
für die Teilnahme am Festumzug.
Und zum Schluss geht noch ein BESONDERER DANK an den Neumarker
Burschenschaft e.V. und Jenny Willhelm die uns an der Theke das gesamte
Wochenende unterstützt haben.
Vielen Dank!
TSV 1914 Berlstedt/Neumakt e.V.
+++ Pfingstcup:
Gastgeber landet bei allen Turnieren auf Rang zwei +++
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
verloren die Berlstedter Gastgeber nur ein Spiel - das aber ausgerechnet
gegen das Team "Die auf die Hüpfeburg wollen" aus Weimar, die damit dieses Mal allerdings unter neuen Namen - ihren dritten Sieg in Serie beim
Berlstedter Pfingstcup feierten. Auf Rang drei landete Pharma Weimar vor
Oßmannstedt und dem KSSV Weimar.
Auch im Tischtennis erwies sich der TSV als guter Gastgeber und reihte
sich hinter dem Turniersieger SV Frohndorf/Orlishausen auf Platz zwei ein.
Dritter wurde der SV Vogelsberg vor Frohndorf/Orlishausen II und Berlstedt/
Neumark II. Einen Höhepunkt steuerte auch die Tanzsportgarde des Vereins
bei, die in der Mittagspause den rund 100 Zuschauern erstmals ihre neuen
Gardetänze und die neuen Uniformen der großen Garde präsentierten.
NICHTAMTLICHES OT HOTTELSTEDT
Neues von den „Hottelstedter Küken“
Wir freuen uns, darüber berichten zu
können, dass die Fassade und das
Dach unserer Kindertagesstätte nun
saniert werden. Um dem Baulärm zu
entfliehen, werden wir von Mitte Juni
bis Ende August in die alte Gaststätte in Hottelstedt umziehen.
Das wird sicher für die Kinder genauso ein Abenteuer wie schon vor
einigen Jahren, als unsere InnenUnsere Kita im Mai 2016 unsaniert
räume saniert wurden.
Vorher möchten wir aber noch unser Sommerfest feiern, zu welchem auch
ehemalige Kindergartenkinder mit Ihren Eltern recht herzlich eingeladen
sind.
Wir starten am 10.06.2016 um 15:30 Uhr, noch im äußerlich unsanierten
Kindergarten, mit einem kleinen Programm. Hierfür haben die Kinder den
„Regenbogenfisch“ einstudiert. Anschließend ist Spiel und Spaß für die Kinder und es gibt selbstverständlich auch Kaffee und Kuchen.
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag und eine spannende Zeit am
anderen Ort.
Das Team der Hottelstedter Küken
AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT
OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden
Die dritte Auflage des Pfingstcups des TSV 1914 Berlstedt/Neumark könnte
zugleich die letzte gewesen sein. Die Verantwortlichen des rund 300 Mitglieder starken Vereins um den Vorsitzenden Olaf Dienel denken für die
Zukunft über einen neuen Termin, etwa als Sportfest in der Sommerpause,
nach. Zu viele terminbedingte Absagen anderer Mannschaften handelten
sich die Organisatoren in diesem Jahr für die drei Turniere im Fußball, Tischtennis und Volleyball ein. Das Kegelturnier fand aufgrund fehlender Beteiligung gar nicht erst statt. Doch der TSV machte aus der Not eine Tugend.
Das Fußballturnier auf Kleinfeld etwa fand nach der kurzfristigen Absage
vom TSV Magdala II nur noch mit sechs in Berlstedt angesiedelten Mannschaften statt und stärkte so das (Dorf-)Zusammengehörigkeitsgefühl.
Dafür sprach auch der Auftritt zahlreicher Ex-TSV-Spieler, die am Pfingstsamstag an ihre alte Wirkungsstätte zurückkehrten. Ausgerechnet Berlstedts
Interimstrainer Chris Nimmrich „ging fremd“ und stellte eine EhemaligenMannschaft auf, zu der unter anderem Thüringenliga-Akteur Mario Schmidt
(SC 1903 Weimar), Niederzimmerns Kreisliga-Kicker Tobias Gottwald, Georg Krauße und Norman Tröber sowie der Altherren-Torjäger von Wimaria
Weimar, Christoph Henkel, gehörten. Schnell zeichnete sich ein Zweikampf
um den Turniersieg zwischen dem Team Nimmrich und seinen eigentlichen
Schützlingen, der ersten Männermannschaft des TSV 1914 Berlstedt/
Neumark ab. Dem Losglück sei dank trafen beide bis dahin punktverlustfreien Mannschaften im letzten Turnierspiel aufeinander, wo die Gastgeber
vom TSV dank eines Eigentores von Tobias Gottwald mit 1:0 gewannen.
Den Turniertriumph bedeutete dieser Sieg dennoch nicht, denn die Berlstedter wurden Opfer ihres eigens festgelegten Wettkampfmodus’. Die beiden
Bestplatzierten des Systems „Jeder gegen Jeden“ spielten anschließend
ein Finale, in dem beide Mannschaften also erneut aufeinandertrafen. Nun
zeigte das Team Nimmrich seine beste Turnierleistung, gewann nach Toren
von Georg Krauße und Mario Schmidt 2:0 und verwies so die ehemaligen
Mitspieler auf Platz zwei.
Den Vize-Rang pachteten auch die anderen TSV-Teams. Im Volleyball
www.Buttelstedt.net
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Markt 14, 99439 Buttelstedt
Joachim Ulrich
Tobias Volland
(036451) 60 215
jeden Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr
ENTWURF 6/2015
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Vertriebsniederlassung CLAAS“ Buttelstedt
Mit Beschluss Nr. 28/2015 vom 25.06.2015 hat der Stadtrat von
Buttelstedt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in
seiner Fassung vom Juni 2015 einschließlich der Begründung für das
Sondergebiet „Landmaschinenhandel und -reparatur - Vertriebsniederlassung CLAAS“ gebilligt.
Dieser Entwurf einschließlich der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB in der Zeit vom
13. Juni bis einschließlich 15. Juli 2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, Zimmer 8
(Bauverwaltungsamt) während nachfolgend genannter Zeiten für
jedermann einsehbar.
Montag, Mittwoch,
Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.00 Uhr
Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
-8-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Jedermann hat das Recht, zu dem Entwurf Anregungen oder Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauverwaltungsamt der
Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt zu machen. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vertriebsniederlassung
CLAAS“ in der Flur 3 der Gemarkung Buttelstedt und dessen Begründung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vertriebsniederlassung
CLAAS“ in der Flur 3 der Gemarkung Buttelstedt soll Bauplanungsrecht (planungsrechtliche Zulässigkeit zu Art und Maß der baulichen
Nutzung) für die Errichtung und den Betrieb einer Vertriebsniederlassung für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen sowie landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge geschaffen werden. Die beigefügte Skizze
stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.
Vertriebsnieder
lassung CLAAS
Buttelstedt
Thür. Lehr-, Prüfund Versuchsgut
B 85
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Verehrte Bürgerinnen und Bürger
IN EIGENER SACHE
Nach 22 Jahren und 264 „Gemeinde – Journal“ Beiträgen, ist nun der
Tag gekommen, an dem ich zum letzten Mal zum Stift greife um den
Buttelstedter Beitrag für unser Amtsblatt zu schreiben. Ab dem 1. Juli
2016 wird dies der von Ihnen neu gewählte Bürgermeister für Sie tun,
denn ich werde mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur
Wahl stellen.
Viele Gedanken haben mich in den vergangenen Tagen und Wochen
aus diesem Grund beschäftigt, das ist wohl ganz selbstverständlich.
Schließlich geht für mich ein langer und wichtiger Lebensabschnitt zu
Ende, nämlich die aktive Teilnahme an der Gestaltung der Kommunalpolitik in Buttelstedt und seinen Ortsteilen. Da kommt man nicht
umhin zurückzuschauen. Und es stellen sich auch viele Erinnerungen
ein – gute und auch weniger gute. Man fragt sich, was man eigentlich
geleistet, vielleicht aber auch nicht geleistet hat. Man überlegt, was gut
und richtig war und Bestand haben wird. Und man überlegt, was falsch
gelaufen ist und wie man es hätte besser machen können. Vielleicht
habe ich den einen oder anderen Mitbürger nicht ausreichend beachtet oder gar ungerecht behandelt. Sollte dies so sein, so ist es nicht
absichtlich erfolgt und auch nicht boshaft, sondern als Folge menschlichen Irrens oder von Stimmungen.
Die Zeit war lang, interessant, oft strapaziös, aber doch auch, - man
nehme mir diese Unbescheidenheit bitte nicht übel – nicht ganz erfolglos. Deshalb trete ich guten Gewissens ab. In jedem Fall war ich gerne
Bürgermeister. Die Tür zu meinem Amtszimmer stand für jeden offen.
Bleibt mir heute Dank zu sagen an:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Abgabe der Anschrift des
Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses
ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung
der Stellungnahme die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
► die Bürgerinnen und Bürger, die mir über die 4 Wahlperioden ihr
Vertrauen geschenkt haben.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
► die Belegschaft unserer Verwaltungsgemeinschaft, die mir immer
hilfreiche und unbürokratische Kollegen waren.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung
des Stadtrates Buttelstedt beraten und entschieden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Joachim Ulrich, Bürgermeister
Baugrundstücke und Wohnungen zu verkaufen
Die Stadt Buttelstedt verkauft
für
nur 40,- €/m²
provisionsfreie Baugrundstücke
im Wohngebiet „Hinter den Scheunen“.
Weiterhin verkauft die Stadt Buttelstedt
im Wohngebiet „Friedensstraße“ 1; 2; 3 und 4 Raum Wohnungen.
Interessenten melden sich bitte dienstags in der Zeit von 16 – 18 Uhr
unter Tel.: 036451 - 60215 oder persönlich im Bürgermeisteramt
bzw. täglich unter Tel.: 036452 - 78514 oder persönlich
bei der Verwaltungsgemeinschaft "Nordkreis Weimar".
DIE FEUERWEHR INFORMIERT
 Die Schulungen der Einsatzgruppe finden
im Monat Juni wie folgt statt:
10.06. und am 18.06.2016
WICHTIGE INFORMATION!
Sie Sprechstunde der Hausverwaltung Höhnel findet
am 07.06.2016 und am 14.06.2016 nicht statt.
► die 4 Stadträte und Ortsteilräte mit ihren Ortsteilbürgermeistern,
die mir immer loyal zur Seite standen und mit denen ich gut zusammenarbeiten konnte.
► die Mitarbeiter des Bauhofes, für die Erfüllung der Aufgaben zur
Erhaltung und Pflege der städtischen Anlagen.
► die Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehr,
die in vielen Stunden ihrer Freizeit im Dienst des Brand-und
Katastrophenschutzes eine ausgezeichnete Arbeit leisten.
► die Erzieherinnen unserer Kindertagesstätte „Et & Fin“, für ihre
guten pädagogischen Leistungen, die sie für unsere Kinder über
Jahre erbracht haben und weiterhin erbringen.
► alle Vereine, die eine gute ehrenamtliche Arbeit, insbesondere
Jugendarbeit leisten und die aufgrund vielfältiger Veranstaltungen
zum Gemeinwohl unserer Gemeinden beitragen.
► meine Bürgermeister – Kolleginnen und Kollegen,.
► unserem Pfarrer Herrn Mattenklodt.
► meinem Bürgermeisterkollegen aus der Partnerstadt Volkmarsen,
Herrn Hartmut Linnekugel, für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unserer Städtepartnerschaft.
► die Lehrerinnen und Lehrern unseren Schulen.
► die Firmen, die in unserer Stadt ansässig sind, die einer Vielzahl
von Menschen einen Arbeitsplatz und somit ein gesichertes Einkommen bieten.
► die Firmen und Ing.-büros, die in der Vergangenheit in unseren
Gemeinden tätig waren.
Es waren schöne Jahre, in denen ich viele Menschen kennen gelernt
habe, Jahre, die mich nachhaltig geprägt haben. Es waren Jahre, die
von meiner Familie und besonders von meiner Frau viel Verständnis
abverlangten. Ohne dieses Verständnis wäre das alles nicht möglich
gewesen.
Jetzt, mit dünnen und leicht ergrautem Haar, möchte ich mich von
Ihnen als Ihr Bürgermeister verabschieden und meinem Nachfolger
alles Gute und ein glückliches Händchen bei der Ausführung seines
Amtes wünschen.
Joachim Ulrich
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
-9-
NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT
NEUES AUS DER
GUSTAV-STEINACKER-GRUNDSCHULE BUTTELSTEDT
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Und so geht es weiter: Einführung in die Fächersprache. Jede Fächerhaltung und Bewegung hat eine Bedeutung, die zu erlernen ist. So kann die
Dame beispielsweise mit „Nein“, mit einem „strengen Nein“ oder mit einem
„absolut entschiedenen und unnachgiebigen Nein“ antworten, wird sie
zum Tanz aufgefordert.
Unsere Stadtführung durch Erfurt
Am 25.04.2016 um 08.15 Uhr starteten wir, die Klasse 4a, und die Klasse
4b der Gustav-Steinacker Grundschule Buttelstedt mit dem Bus nach Erfurt.
Um 09.00 Uhr angekommen, traf sich Stadtführerin Franzi mit uns am
Domplatz. Dort bekamen wir Mönchskutten.
Unsere Stadtführerin zeigte uns den Waidspeicher und gleich nebenan
das Hochzeitshaus. Auch den Fischmarkt mit dem Römer, das Haus zum
Roten Ochsen, das Haus zum Breiten Herd und das Rathaus bekamen
unsere Augen zu sehen. Anschließend führte uns Franzi durch die
schmalste Gasse von Erfurt. Durch sie konnte man nur im Gänsemarsch
gehen.
Auf unserem Weg durch Erfurt sahen wir verschiedene KIKA-Figuren,
z.B. Bernd das Brot, den Sandmann und Kikanichen. Unser Frühstück
nahmen wir auf dem Spielplatz ein.
Der Höhepunkt war ein kleines Museum auf der Krämerbrücke. Dort konnte
man durch ein Loch im Boden die Gera anschauen und in einen Brückenpfeiler hinabsteigen.
Um 11.00 Uhr fuhren wir am Domplatz ab und kamen 11.45 Uhr wieder
an unserer Schule an. Ich mochte die Führung sehr, besonders die Krämerbrücke von innen und den Spielplatz. Aber ich wünschte mir mehr Zeit.
Niklas Hartke, 4a
Herzöge auf Zeit
Diese Erlebnisführung „Tore auf – Die Herzöge bitten zum Empfang“ zur
Hof- und Tischkultur der Goethezeit ist eine spannende Zeit und
Entdeckungsreise.
Anschließend gehen wir alle etwas aufrechter aus der Führung der
Weimarer Klassik. Tags darauf geht es hinab in die Parkhöhle unter Tage.
Diese lies Herzog Karl August ebenfalls vor etwa 200 Jahren ausbauen.
Derzeit läuft die große „Ernestiner“-Ausstellung, auch im Weimarer Stadtschloss. „Wäre das nicht ein guter Grund für einen Besuch dort, ihre Hoheiten?“
Wir befinden uns im Treppenhaus des Weimarer Schlosses. Würdevoll und
mit hoheitlich aufgerichtetem Blick schreiten Herzog Karl August Herzog von
Sachsen-Weimar und Eisenach und seine Frau Luise nebst ihrer Familie
und anderen kleinen Herzögen und Grafen die Prunktreppe empor, streng
nach Geschlechtern getrennt.
Eigentlich sind die Herrschaften Schüler der Klasse 2b der Grundschule in
Buttelstedt. Die Projektwoche führt in „Fremde Welten“. Aber heute findet
die Erziehung und Bildung in Geschichte, Anstand, Tischmanieren, Etikette
und Hoftanz im Stadtschloss in Weimar statt.
Die Festsäle und Prunkzimmer, die wir durchschreiten, sind gerade so
unserer gefühlten herzoglichen Würde angemessen. Das gesamte Schloss:
ein wahrer Augenschmaus!
„Herzog Carl August, nehme er mit Grazie und Würde den Löffel zuerst“,
weist der Prinzenerzieher an. Wir erfahren am festlich gedeckten Tische:
Der Gang ist - für alle - beendet, legt der Hausherr den Löffel ab. Alle
Gäste haben immer zu warten und erhalten entsprechend ihrer hierarchischen Stellung die Speisen gereicht. Aber bitte nur vornehm die
vorderste Spitze des Löffels füllen, alles andere wäre ungehörig…
Kornela Büttner,
Klassenlehrerin der hochwohlgeborenen Herrschaften im heutigen Leben
Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“
Buttelstedt
NEUES AUS DER REGELSCHULE
„AM LINDENKREIS“ BUTTELSTEDT
Schuleigenes Hotel eingeweiht!
Der Projekttag Anfang Mai stand ganz im Zeichen der Naturwissenschaften.
Aus 14 Workshop-Angeboten konnten die Schülerinnen und Schüler der
Regelschule wählen. Die meisten der Angebote wurden von externen
Partnern übernommen.
Der Tag begann mit einer gemeinsamen Lesezeit, in der die Jungen und
Mädchen in ihren Lieblingsbüchern schmökerten. Unsere Bibliothek wurde
dabei gut genutzt.
Im Zuge dieses Projektes entstand
auf dem Schulhof ein Insektenhotel,
in dem es zukünftig hoffentlich vielfältig summt und brummt. Toll, dass
Eltern so tatkräftig unterstützt haben. Stefan Meißner aus Nermsdorf
bereitete den Rahmen für das Hotel
vor und baute gemeinsam mit einer
Schülergruppe die vielen kleinen
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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Wohnmöglichkeiten für die Insekten. Ganz viele andere Eltern haben uns
geholfen, unbehandelte Füllmaterialien zusammenzutragen. Vielen Dank!
Im Workshop Optik mit Lego experimentierten die Schüler mit Legosteinen, Schaltern, dem Mikroskop,
Linsen und Lampen im Physikraum.
Im Schülertreff konnten kreative
Schüler Fensterbilder aus Naturmaterialien fertigen.
Mit der Museumspädagogin des
Bienenmuseum Weimar durften die
Schüler kleine Insektenhotels bauen,
sogenannte „Einraumwohnungen“
für Wildbienen, Fliegen, Laufkäfer...
Die fünf Sinne wurden auf der Sinnesstraße und im Sensorik-Kurs
der Firma Ablig geschult.
In zwei Gruppen wurden Wasserproben an der Scherkonde entnommen, analysiert und mit Trinkwasser verglichen.
Zwei Workshops führten die Schüler
zur Buttelstedter Apotheke und zum
Zahnarzt. Über Architektur und
Häuserbau in Erdbebengebieten
informierte Herr Dr. Schmidt.
Mit der Arktis konfrontiert wurden
die Jugendlichen im Workshop mit
Greenpeace. An Texten zu den Themen „ Industrielle Fischerei, „Die Arktis als politischer Raum“ und „ Ölbohrungen in der Arktis“ erarbeiteten die
Schüler einen Kurzvortrag.
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
NACHRICHTEN AUS DER
LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM BUTTELSTEDT/MELLINGEN
Ein Tauchgang
in die dunkle Geschichte unseres Landes
Wenn man einen Blick in manche Klassenzimmer während des alltäglichen
Unterrichts wirft, sieht man uns Schüler häufig abgelenkt, tuschelnd, träumend. Doch wenn ein von der Vergangenheit gezeichneter, gebrechlicher
und dennoch starker Mensch den Raum betritt, wird es sehr schnell still.
Diese Erfahrung durften am Montag, dem 18. April, etwa 80 Schülerinnen
und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer des Lyonel-Feininger-Gymnasiums
Mellingen machen, als ihr Gast Stepan Baz, ein ehemaliger KZ-Häftling
Buchenwalds, in den Räumen der Alten Schule Mellingen angekommen ist.
Er hatte sich bereit erklärt, als Zeitzeuge einer schicksalhaften Epoche von
seinen eigenen Erfahrungen zu erzählen. Dass Gespräche dieser Art nichts
an ihrer Bedeutung verloren haben, stellte auch unser Geschichtslehrer und
Mitorganisator der Veranstaltung Herr Kaminski klar: Es gebe noch immer
viel zu viel Terror auf der Welt und gerade in der Orientierungsphase der
Jugend sei es wichtig, den jungen Leuten die Werte der heutigen, aber auch
die Verbrechen der vergangenen Gesellschaft vor Augen zu halten.
Bazs Berichte erfüllten durchaus diesen Zweck, und natürlich noch viel mehr.
Der heute knapp 89-jährige wurde am 5.Mai 1927 in einem ukrainischen Dorf
geboren und kam 1942 als Zwangsarbeiter nach Deutschland. Dort dachte
er gar nicht daran, für „den Feind zu arbeiten“, wie er sagt, woraufhin man
ihn nach Buchenwald verschleppte. Doch auch die ihm zugeteilte Maschine einer lagerinternen Fabrik versuchte er zu sabotieren. Als seine Tätigkeit bemerkt wurde, folterte man ihn, um Informationen über Hintermänner
zu erhalten. Die Qualen durch Misshandlung, eingeschlossen drei Amputationen an einem seiner Arme, hörten erst auf, als die SS ihn für tot erklärte
und Baz von Mitgliedern des geheimen Lagerwiderstands gerettet und in
den Kinderblock gebracht wurde. Dort blieb er unbemerkt und begann,
selbst in der Gruppe mitzuwirken. Am 12. April 1945 erlebte er die Befreiung
des Lagers, nach eigener Erzählung erst durch die eigenen Häftlinge, dann
durch die amerikanischen Streitkräfte.
Danach war er in seine Heimat zurückgekehrt, wo ihn seine Familie zuerst
nicht erkannt habe: Nachdem er mit 14 Jahren sein Elternhaus verlassen
hatte, rechnete 3 Jahre später niemand mehr mit seiner Rückkehr. Es
habe sogar schon eine Trauerfeier gegeben, erzählt er uns. Gerade das
zarte Alter beeindruckte uns, und auch Herr Baz selbst freut sich über
die Freiheit der Kinder von heute. Es liegt, so betont er immer wieder, in
unserer Hand, diesen Frieden zu wahren.
Er selbst fühlt sich wohl, hat seine lebensfrohe Art zurückerlangt und auch
eine gute Meinung von den Deutschen. Zu ehemaligen Mithäftlingen hielt
er lange Verbindung, vor allem zu Fritz Unger, der ihn damals aus dem
Leichenschauhaus rettete und ihn wie seinen eigenen Sohn pflegte. Auch
nachdem dieser verstarb, konnte das Verhältnis zur Familie aufrechterhalten
werden. Erst einen Tag zuvor habe er dessen Tochter besucht.
Was er uns mitgeben möchte? Vor allem sollen wir gut lernen, sagt er, uns
eine Meinung bilden und diese vertreten, damit nie wieder ein solcher Krieg
ausbrechen kann. Hoffen wir, es gelingt uns.
Sonne, Mond und Sterne konnte man an der Decke im Raum 209
sehen! Die Sterngucker waren fasziniert!
Was steckt im Handy drin?
Darüber informierte die Zentrale für
Jugendumweltbildung Thüringen die
Schüler in einer Gesprächsrunde.
Milena Pull & Max Jähnen
(Klasse 10a)
Fotos: Milena und Max
Wir danken allen Kooperationspartnern für die tolle Unterstützung! Und wir
sagen Dankeschön an alle Eltern und Großeltern, die uns mit Materialien
geholfen haben. So konnte auch der Frühjahrsputz am Tag zuvor gelingen.
Unsere Beete sehen sauber aus Dank Rindenmulch und frischer Muttererde.
Unsere Pflanzringe, Kästen am Hauseingang und Beete sind frisch bepflanzt
und geben unserer Schule ein schönes „Gesicht“.
Martina Weyrauch
Ein Dank an dieser Stelle an unsere Lehrer, die an der Organisation und
Durchführung des Gesprächs maßgeblich beteiligt waren, somit Herr
Krasmann, Herr Kaminski und Frau Sauer, um nur einzelne Namen zu
nennen. Weiterhin auch Danke an die Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und ihre Mitarbeiterin, die als Übersetzerin zur Seite stand.
Und natürlich an Stepan Baz und seine Familie für den Aufwand ihrer
langen Reise, die tiefgreifenden Erzählungen und den Mut, die Vergangenheit wieder aufleben zu lassen.
Kira Junghans (Klasse 10/1)
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 11 -
Ausstellung am Lyonel-Feininger-Gymnasium Mellingen
vom 18. Mai - 15. Juni 2016
„TRANSFER - FEININGER ZEICHNET“
Anlässlich unseres Jubiläums „25 Jahre gymnasiale Bildung“ wird am
Schulstandort Mellingen eine Feininger-Ausstellung nicht nur für die
Schüler unserer Schule, sondern auch für die interessierte Öffentlichkeit
zu besichtigen sein. Diese Ausstellung war ursprünglich als Kunstprojekt
für das Jahr 1999 konzipiert, in dem Weimar Kulturhauptstadt Europas war.
Ausstellungsort war damals die Eingangshalle des Weimarer Hauptbahnhofs. Dann gingen die Bildtafeln auf Wanderschaft in verschiedene Städte, u.a. nach Leipzig, Dresden und Berlin… Verschwunden aus der Öffentlichkeit, ruhte die Ausstellung eine Zeit lang, zerlegt und verpackt in vielen
Holzkisten. Nach dieser längeren Pause ist die Ausstellung nun wieder zum
Leben erwacht und zu besichtigen. Unsere Schule ist sehr dankbar und
glücklich darüber, dass wir jetzt sogar Eigentümer dieser 55 hochwertigen
Reproduktionen aus verschiedenen Schaffensphasen Feiningers sind. Zu
verdanken haben wir das Herrn Peter Heller. Nachdem diese Ausstellung
im Winter bereits an unserem Schulstandort Buttelstedt gezeigt wurde, ist
sie nun im Mellinger Schulhaus aufgebaut. Dies ist voraussichtlich dann
auch ihre letzte Station.
Die Schüler des Feininger-Gymnasiums bereiten sich derzeit im Kunstunterricht inhaltlich darauf vor, auf Wunsch Führungen für die Besucher
anzubieten. Allerdings ist eine Führung zum Verständnis der Bilder für Besucher nicht zwingend notwendig, da es entsprechende Informationstafeln
gibt. Die Ausstellung wird ab dem 18.Mai zu sehen sein. Die interessiere
Öffentlichkeit laden wir gern zu einer Besichtigung zu uns ins Schulhaus
ein - vom 18. Mai bis zum 15. Juni 2016 / Montag bis Freitag / 9-14.00
Uhr. Wir bitten allerdings um eine telefonische Anmeldung.
Der Inhalt der Ausstellung:
Die Ausstellung „Transfer - Feininger
zeichnet“ beleuchtet den deutschamerikanischen Künstler als Karikaturisten, Zeichner, Grafiker und
Bauhausmeister anhand von drei
großen Themenbereichen. Erstens
der Karikaturist Feininger mit seinen
witzigen Bildergeschichten, die er
sowohl für einige deutsche als auch
für amerikanische Tageszeitungen
zeichnete.
Besonders erfolgreich wurden seine Fortsetzungsgeschichten in der
Zeitschrift The Chicago Sunday Tribune. Die Idee einer wöchentlich
abgeschlossenen Comic-Serie mit
wiederkehrenden Figuren gab es
bis dahin noch nicht. So erschienen
insgesamt 30 Geschichten mit den
skurrilen Gestalten der „Kinder-Kids“.
Die Zeitungsseiten in unserer Ausstellung belegen, dass Feininger zu
Recht als phantasievoller und beliebter Karikaturist seiner Zeit gilt.
Neben den Karikaturen zeigt die Ausstellung als zweiten Schwerpunkt die
Vorliebe Feiningers für Lokomotiven und Eisenbahnlandschaften. Beide
Themenfelder beziehen sich auf eine Lebensphase des Künstlers, die vor
dessen Zeit am Staatlichen Bauhaus liegt. Feininger war von Kindheit an
ein großer Eisenbahn-Fan. Seine Liebe zu den schnaufenden Lokomotiven, die durch romantische Landschaften und über imposante Brücken
ihre Wege suchen, durchzieht das grafische und malerische Werk des
Künstlers.
Das dritte Thema der Ausstellung Die blaue Vier befasst sich mit einer
Künstlervereinigung, der neben Lyonel Feininger auch die bedeutenden
Expressionisten Wassily Kandinsky, Paul Klee und Alexej von Jawlensky angehörten. Die Vier verband nicht nur eine enge Freundschaft
und die gegenseitige künstlerische Inspiration. Ein wichtiges Ziel dieser
Künstlervereinigung war es, mit Ausstellungen, Vorträgen und Lesungen
über die moderne europäische Kunst auf die Universitätsjugend in
Nordamerika einzuwirken. Mit allein 36 Ausstellungen in verschiedenen
Städten der USA haben die Künstler der Blue Four nicht nur in Amerika
mit ihrer modernen Kunst überzeugt.
Wer war Lyonel Feininger?
Der Deutsch-Amerikaner Lyonel Feininger lebte von 1871 bis 1956. Als
Sohn deutscher Eltern in New York geboren und gestorben, verbrachte er
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
50 Jahre seines Lebens in Deutschland. Mit 16 Jahren kam Lyonel
Feininger nach Deutschland. Er studierte Kunst in Hamburg, Berlin und
Paris. Als Comic-Zeichner arbeitete er zunächst für verschiedene deutsche und amerikanische Zeitungen. Nach Weimar kam er erstmals 1906.
An das Staatliche Bauhaus wurde er 1919 von Walter Gropius als Meister
der Druckwerkstatt berufen. In dieser Zeit war er oft mit seinem Fahrrad
im Weimarer Land unterwegs, begeistert zeichnete er die Dörfer und Kirchen der Region. In diesen Motiven fand er Anregungen und Inspiration für
sein ganzes Leben. 1925 verließ er Weimar, folgte dem Bauhaus zunächst
nach Dessau und später nach Berlin.
Durch die Politik der Nationalsozialisten wurde es für Feininger in
Deutschland unerträglich, 1933 kam es zur Schließung des Bauhauses
und zum Verbot seiner Kunst, die als „entartet“ verdammt wurde. Fast
vierhundert seiner Werke wurden beschlagnahmt. 1937 verließ Lyonel Feininger Deutschland für immer. Im Alter von 66 Jahren ging er ins
amerikanische Exil und kehrte in seine Heimatstadt New York zurück.
Dort betätigte er sich auch wieder künstlerisch, hatte einige große Ausstellungen und wurde auch in Amerika zu einem anerkannten Künstler.
Kathrin Kloth, Kunstlehrerin am LFG
Die Klassen 5/1 und 5/2 beim Kinderkult in Erfurt
Wir freuten uns schon lange auf den 19.04.2016, denn an diesem Tag
wollten wir nach Erfurt auf die Messe. Mit der Straßenbahn fuhren wir zum
Messegelände und sahen schon viele andere Klassen, die sich auf die Aktionen freuten.
Zuerst wurden wir eingewiesen, wo
und bis wann wir uns auf dem Gelände aufhalten dürfen. Wir konnten
es kaum erwarten, denn unsere Neugier und Spannung stieg. Wir nahmen an verschiedenen Workshops
teil und besuchten viele Stände, bei
denen es Süßigkeiten, Steine und
Katzengold gab.
Wir konnten an einer Schatzsuche teilnehmen, lernten etwas über Kräuterkunde und probierten die englische Tradition der Tea Time aus. Außerdem
drehten wir an Glücksrädern, kosteten neue Getränke, nahmen an Spielen
und Fahrradrennen teil. Ein besonderes Ereignis war für uns, als wir uns in
einen Rollstuhl setzen durften und uns mit diesem fortbewegten. Das war
ganz schön schwer und sieht leichter aus, als es ist.
Es war ein toller Tag und wir haben viel gemeinsam erlebt!
Nathalie Reichmann (Klasse 5/2)
Schulamtsfinale im Basketball
Am 21.04.2016 waren die Mädchen und Jungen aus der 6. und 7. Klasse
beim Basketballturnier in der Erfurter Riethsporthalle. Die jeweiligen Sieger
der 4 Schulamtsbereiche traten gegeneinander an.
Aus der 6. Klasse waren Charlotte, Sophie, Lara und Sina und aus der
7. Klasse Maxima, Angelina, Maria und Kim dabei. Unterstützt wurden sie
von Frau Heinemann und Frau Köhler. In den Augen der Schüler waren
die Spiele sehr leidenschaftlich.
Innerhalb der 3 Spiele konnten die Mädchen
des Lyonel-Feininger-Gymnasiums am Ende den 1. Platz erringen.
Die Jungen erreichten Platz 4.
Marie Flauß,
Kim Hofmann (Klasse 7/3)
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 12 -
Danksagung
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
NICHTAMTLICHES OT DAASDORF
In der Stunde des Abschieds habe ich erfahren dürfen,
wie wertgeschätzt und geachtet mein lieber Mann
Günther Münnich
war. Tiefbewegt von der aufrichtigen Anteilnahme, durch stillen Händedruck
und herzliche Umarmung, liebevoll geschriebene und gesprochene Worte,
Blumen, Geldzuwendungen sowie die Teilnahme an der Trauerfeier und dem
anschließendem letzten Geleit zum Grab, möchte ich mich bei allen Verwandten,
Freunden, Nachbarn und Bekannten herzlich bedanken.
Buttelstedt,
im Mai 2016
Birgitt Münnich
im Namen aller Angehörigen
Kinderfest in Daasdorf
Liebe Kinder,
am Samstag, den 04. Juni 2016
findet auf dem Bäckerplatz unser
diesjähriges Kinderfest statt.
Hierzu laden wir euch
und eure Eltern recht herzlich ein.
Beginn ist 14:30 Uhr.
„Stadt- und Dorfkirchenmusiken im Weimarer Land 2016“
Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt.
„Max Reger und einer seiner Entdecker – Alexander Wilhelm
Gottschalg“ - Eröffnungswochenende
Heimatverein Daasdorf e.V.
Fast zweihundert Stadt- und Dorfkirchen prägen in besonderer Weise
die Kultur- und Kirchengeschichte im Kreis Weimarer Land - interessant
in ihrer Gesamtheit aus Architektur, Geschichte, Glockenguss und Orgelbau.
Wir laden Sie ein, in zehn Konzerten diese Mittelpunkte des dörflichen und
städtischen Lebens mit neuen Seh- und Hörerfahrungen zu erleben.
Die große Wertschätzung des Projektes zeigt sich in der großzügigen
Unterstützung durch den Freistaat Thüringen und die Sparkasse Mittelthüringen.
Im 25. Jahr der Konzertreihe steht einer der bedeutendsten Komponisten
des letzten Jahrhunderts – Max Reger - im Mittelpunkt. Sein Todestag jährt
sich zum 100. Mal. Franz Liszts „legendarischer Kantor“ Alexander Wilhelm
Gottschalg erkannte schon früh das Potential des jungen Komponisten und
besprach dessen Werke in der Zeitschrift Urania. So wurde er zu einem
der „Entdecker“ des Tonkünstlers.
Am 17. Juli 2016, 17.00 Uhr gibt es in Buttelstedt Kirche „St. Nikolaus“ eine
Premiere. Erstmals wird mit „RADIG“ eine Band die Konzertreihe bereichern.
„Geschichtenlieder für Erwachsene“ heißt das Programm, das über Menschen erzählt, die mitten im Leben stehen und über Grenzen hinweg tätig
werden. Elektrisch verstärkte Gitarren sind zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber die teilweise sehr sparsam instrumentierten Titel und der naturbelassene, eher akustische Sound der Band bilden einen angenehmen
Klangraum, in dem die Geschichten von RADIG ihre Wirkung entfalten
können.
Es wird Eintritt in Höhe von 6,00 € und 5,00 € erhoben. Karten sind an
der Abendkasse oder im Vorverkauf in den Tourist-Informationen der Stadt
Apolda und Weimar erhältlich.
Viola-Bianka Kießling
NÄCHSTER VORTRAG
Am Montag, dem 20. Juni 2016 um 19.30 Uhr
„Plaudereien über Persönlichkeiten
von Buttelstedt bis Weimar“
Dr. Rudolf Wendt, der einen Teil seiner Kindheit in Buttelstedt
verbrachte, wird uns wissenswertig über diesen und jenen
Pastor erzählen, der in Buttelstedt wirkte.
„Helft der Peternell - Orgel“
Benefizveranstaltung im Monat Juni
04. Juni 2016 - 17:00 Uhr Kirche St. Nikolai Buttelstedt
Silke Gonska und Frieder Bergner (Gesang / Posaune)
„REVOLUTION“ Jazz’in The Beatles
Alle interessierten Bürger sind zu den Veranstaltungen
recht herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist wie immer frei,
wir würden uns sehr über Spenden freuen !!
Vorschau Monat Juli 2016
- keine Lesung Benefizkonzerte „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“
17. Juli 2015 - Stadt- und Dorfkirchenmusiken 2016
NICHTAMTLICHES OT WEIDEN
Ein großes
Dankeschön
an alle Helfer und Helferinnen die sich an der Vorbereitung
und Durchführung an Maria-Himmelfahrt und des Kinderfestes
beteiligt haben.
Ein ganz besonderen Dank an die Backfrauen,
an die Kapelle Bfl, Frank Wildies und Lutz Kolbe.
Vielen Dank an die zahlreichen Gäste die bei herrlichen Sonnenschein
den Weg nach Weiden gefunden haben.
Der Ortschaftsrat und Ortsteilbürgermeister
AMTLICHES ETTERSBURG
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Schule 3, 99439 Ettersburg
Herr Werner Mitsching
Herr Fritz Kaufhold
(03643) 42 11 88
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ettersburg vom 26.04.2016
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur
heutigen Sitzung des Gemeinderates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die
gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 8 Mitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister schlägt vor, den TOP 6 vorzuziehen und nach TOP 3
zu beraten.
Beschluss-Nr. 93/15/2016:
Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung einschl. der
Änderung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 22.03.2016
Beschluss Nr. 94/15/2016:
Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 13 -
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TOP 6- Beratung und Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungs- Begründung:
planes „Auf dem Keßling“ gem. § 13 BauGB
Anlass der Planung
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Notwendigkeit der 2. Bebauungsplanänderung ergibt sich insbesondere
aus der Neuordnung und Optimierung der Erschließungsanlage. Die benöBeschluss Nr. 97/15/2016:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem tigte Verkehrsfläche soll optimiert und auf das tatsächlich benötigte Maß
Keßling“ der Gemeinde Ettersburg einschließlich der Änderungen und be- begrenzt werden. Die verbleibenden Restflächen werden den privaten
Grundstücksflächen zugeordnet.
schließt die Auslegung.
Hier: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“
der Gemeinde Ettersburg
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg hat in öffentlicher Sitzung
den Entwurf der 2. Änderung Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“
gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich
auszulegen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf von März 2016 maßgebend.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren
(gem. § 13 BauGB) durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a
BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, abgesehen
3. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung
sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt
zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der
Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu
setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB gegeben.
6. Die aktuellen Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen des Bereiches
der 2. Änderung sind in der Planzeichnung dargestellt und nachfolgend
aufgelistet:
Flur 3 der Gemarkung Ettersburg:
- Flurstücke 244/12; 244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18;
244/19; 244/21;244/24; 244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29;
244/30; 244/31; 244/32; 244/33; 243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6;
243/7; 243/8; 243/9; 243/10;.
Bereich der 2. Änderung
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ werden die
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Änderung
der Erschließungsanlagen und die Veränderung der Baugrundstücke
(Flächenumwidmung von Verkehrsfläche in Baugrundstücksfläche) geschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:
davon anwesend:
8
Ja – Stimmen:
8
Nein – Stimmen:
0
Stimmenthaltung:
0
9
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 (1) der Thüringer Kommunalordnung war/waren
folgende/folgendes/kein Mitglied/Mitglieder des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Satzung zur Erhebung der
Hundesteuer in der Gemeinde Ettersburg - Hundesteuersatzung
Beschluss Nr. 95/15/2016
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Hundesteuersatzung. Die
Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja- Stimmen: 1, Nein- Stimmen: 7, Stimmenthaltungen: 0
TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Errichtung einer einheitlichen
Schiedsstelle für den Bereich der VGem. Nordkreis Weimar
Beschluss Nr. 96/15/2016
Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt,
Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle
„Nordkreis Weimar“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja- Stimmen: 8, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
TOP 7 – Beschluss über die Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Ettersburg und der Fa. Gartenstadt Weimar GmbH Co. KG über einen
Ausgleich für den Wegfall einer Teilfläche des Spielplatzes im Zuge
der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem Keßling“ Ettersburg
Beschluss Nr. 98/15/2016
Für die Teilinanspruchnahme der Spielplatzfläche aus dem B-Plan „Auf
dem Keßling“ Ettersburg im Zuge der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem
Keßling“ bestätigt der Gemeinderat, dass ein Ausgleich durch den Erschließungsträger Gartenstadt Weimar GmbH & Co. KG in Höhe von 9.000 € für
die Finanzierung eines neuen Spielgerätes auf einem gemeindlichen Spielplatz vereinbart wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 1, Stimmenthaltungen: 0
TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Es liegen keine Bauanträge vor.
TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Errichtung eines beidseitigem
Parkverbotes in der Waldstraße.
Beschluss Nr. 100/15/2016
Der Gemeinderat von Ettersburg beschließt in der Waldstraße vom
Zufahrtsbereich „In der Grotte“ bis zur Feuerwehreinfahrt des Pflegeheimes ein beidseitiges Parkverbot zu errichten, eine entsprechende
Verkehrsrechtliche Anordnung wird beantragt.
Ausschnitt aus Geoproxy Thüringen - unmaßstäblich
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja- Stimmen: 8, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 i.V. mit § 2 Abs.4).
Werner Mitsching, Bürgermeister
- 14 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung der Gemeinde Ettersburg
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes
„Auf dem Keßling“ der Gemeinde Ettersburg
Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene
Informationen verfügbar sind, abgesehen.
(6) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen
Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).
(1) Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg hat in öffentlicher Sitzung Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ Ettersburg, den 19.05.2016
gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich
gez. Werner Mitsching, Bürgermeister
auszulegen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf von März 2016 maßgebend.
(2) Anlass der Planänderung:
Die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung ergibt sich insbesondere aus der Neuordnung und Optimierung der Erschließungsanlage. Die
benötigte Verkehrsfläche soll optimiert und auf das tatsächlich benötigte
Maß begrenzt werden. Die verbleibenden Restflächen werden den privaten Grundstücksflächen zugeordnet.
(3) Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Änderungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 3 der
Gemarkung Ettersburg:
- Flurstücke 244/12; 244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18;
244/19; 244/21;244/24; 244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29;
244/30; 244/31; 244/32; 244/33; 243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6;
243/7; 243/8; 243/9; 243/10;.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Zum traditionellen Maifeuer wurde der durch die Vereine initiierte Ideenwettbewerb zur Gestaltung der Freizeitfläche am Ortsausgang nach
Hottelstedt ausgewertet. Der Gemeinderat bedankt sich für die zahlreichen
ideenvollen Vorschläge. Insbesondere Familien mit Kindern haben dabei
ihre Vorschläge gemacht. Eine Kommission wird in den nächsten Wochen
gemeinsam mit den Ideengebern die Machbarkeit prüfen. Per Losentscheid
konnte Bürgermeister Mitsching den 1.Preis, eine Kutschfahrt zum Schloß
mit Essen im Restaurant für 100 Euro an Familie Lustig überreichen. Platz
2 (ein Friseurgutschein Wert 50 Euro) ging an Familie Willing und den
3. Platz einen Tankgutschein von 25 Euro erhielt Familie Hendrich. Wir
danken den Sponsoren Bad-Camp, SV Am Ettersberg, Kultur- und Heimatverein und dem Bürgerverein Ettersburg. Natürlich freuen wir uns auch
weiterhin über ihre Ideen und nehmen diese gern entgegen.
Aus gegebenem Anlass weißt die Gemeinde daraufhin, dass es einer
besonderen Genehmigung zum Abbrennen von Pyrotechnik im Ort bedarf.
Diese ist bei dem Ordnungsamt der VG Nordkreis zu beantragen. Verstöße werden mit hohen Ordnungsstrafen geahndet, da das Abbrennen gegen
das Sprengstoffgesetz verstößt und Brände in Zeiten hoher Waldbrandgefahr nahezu herausfordert.
Bereich der 2. Änderung
Ihr Gemeinderat
NICHTAMTLICHES ETTERSBURG
Weitere Attraktionen
Einladung
zum
SportSport - und
Familientag
unser kulinarisches Angebot
ab 11.00 Uhr
Hüpfburg
Ausschnitt aus Geoproxy Thüringen -Fahrradparcour
unmaßstäblich
unterstützt von der AOK Weimar
(4) Beteiligung der Öffentlichkeit::
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung
wird
vom 10.06.2016 bis einschließlich 11.07.2016
Torwandschießen
Preisgeld 50,00 EUR
30,00 EUR
in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis – Weimar in 99439
Berlstedt,
20,00 EUR
Hauptstraße 23 im Bauamt während der Dienststunden
Montag
von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag
von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.30 Uhr
Mittwoch
von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Freitag
von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen
zum Entwurf der Änderung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
(5) Umweltprüfung
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren
(gem. § 13 BauGB) durchgeführt.
Weitere Attraktionen
Weitere Attraktionen
Einladung
Einladung
zum
zum
Sportund
Sport
Sport- -und
Sport
Familientag
Familientag
unser
kulinarisches Angebot
unser
kulinarisches
Angebot
Hüpfburg
Hüpfburg
ab 11.00 Uhr
ab 11.00 Uhr
Fahrradparcour
Fahrradparcour
unterstützt von der AOK Weimar
unterstützt von der AOK Weimar
Torwandschießen
Torwandschießen
Preisgeld 50,00 EUR
Preisgeld 50,00 EUR
30,00 EUR
30,00 EUR
20,00 EUR
20,00 EUR
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 15 -
„Stadt- und Dorfkirchenmusiken im Weimarer Land 2016“
„Max Reger und einer seiner Entdecker – Alexander Wilhelm
Gottschalg“ - Eröffnungswochenende
Fast zweihundert Stadt- und Dorfkirchen prägen in besonderer Weise
die Kultur- und Kirchengeschichte im Kreis Weimarer Land - interessant
in ihrer Gesamtheit aus Architektur, Geschichte, Glockenguss und Orgelbau.
Wir laden Sie ein, in zehn Konzerten diese Mittelpunkte des dörflichen und
städtischen Lebens mit neuen Seh- und Hörerfahrungen zu erleben.
Die große Wertschätzung des Projektes zeigt sich in der großzügigen
Unterstützung durch den Freistaat Thüringen und die Sparkasse Mittelthüringen.
Im 25. Jahr der Konzertreihe steht einer der bedeutendsten Komponisten
des letzten Jahrhunderts – Max Reger - im Mittelpunkt. Sein Todestag jährt
sich zum 100. Mal. Franz Liszts „legendarischer Kantor“ Alexander Wilhelm
Gottschalg erkannte schon früh das Potential des jungen Komponisten und
besprach dessen Werke in der Zeitschrift Urania. So wurde er zu einem
der „Entdecker“ des Tonkünstlers.
Am 17. Juli 2016, 17.00 Uhr gibt es in Buttelstedt Kirche „St. Nikolaus“ eine
Premiere. Erstmals wird mit „RADIG“ eine Band die Konzertreihe bereichern.
„Geschichtenlieder für Erwachsene“ heißt das Programm, das über Menschen erzählt, die mitten im Leben stehen und über Grenzen hinweg tätig
werden. Elektrisch verstärkte Gitarren sind zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber die teilweise sehr sparsam instrumentierten Titel und der naturbelassene, eher akustische Sound der Band bilden einen angenehmen
Klangraum, in dem die Geschichten von RADIG ihre Wirkung entfalten
können.
Es wird Eintritt in Höhe von 6,00 € und 5,00 € erhoben. Karten sind an
der Abendkasse oder im Vorverkauf in den Tourist-Informationen der Stadt
Apolda und Weimar erhältlich.
Viola-Bianka Kießling
AMTLICHES GROSSOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen
Herr Thomas Heß
Herr Reiner Halko
(03643) 42 06 67
jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Großobringen vom 13.04.2016
Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung wird
begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte PowerPoint-Präsentation.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit mit 9 anwesenden Mitgliedern
des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Gemeinderatsmitglieder
beträgt 9; der Gemeinderat ist vollzählig und somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Aufgrund rechnerischer Unstimmigkeiten zu TOP 7 – Anpassung der
Gebühren für den Friedhof – schlägt Herr Barthel vor, diesen Punkt bis
zur Klärung von der Tagesordnung abzusetzen. Dies wird einstimmig
befürwortet.
Beschluss-Nr. 94/16/2016:
Der Punkt „Diskussion und Beschlussfassung über die Anpassung der
Gebühren für den Friedhof in der Gemeinde Großobringen“ wird von der
Tagesordnung abgesetzt. Der Ge-meinderat genehmigt die geänderte
Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.04.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 27.01.2016
Beschluss-Nr. 95/16/2016:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TOP 4 – Informationen des Bürgermeisters zur aktuellen Finanzsituation in der Gemeinde Großobringen
Herr Heß erläutert die aktuelle Finanzsituation.
TOP 5 – Informationen des Bürgermeisters über den aktuellen Stand
der Gebietsreform – Gesprächsangebot der Stadt Weimar
Herr Heß informiert über ein Schreiben der Stadt Weimar vom 16.03.2016,
dass im Übrigen auch die anderen Mitgliedsgemeinden der VGem Nordkreis
Weimar sowie der VGem Mellingen und Grammetal erhalten haben. Ziel
dieses Briefes ist die Erhaltung der Kreisfreiheit der Stadt Weimar durch
Eingemeindung angrenzender Kommunen (Einwohnerzahl).
TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Erlass der 2. Änderung
der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer – Beschuss-Nr.
96/16/2016
Der Beschluss wurde vertagt.
TOP 7 – Beschluss zur Errichtung eines zentralen Sammelplatzes für
Grün- und Astschnitt sowie über das Entsorgungskonzept in der Gemeinde Großobringen
Beschluss-Nr. 97/16/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt das Entsorgungskonzept
zum Betrieb eines zentralen Sammelplatzes für den Grün- und Astschnitt
sowie den kostenpflichtigen Abholservice in Höhe von jährlich 50,00 Euro
je Behälter bzw. 25,00 Euro für jeden weiteren Behälter.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 8 – Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Leitungen für
die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Großobringen
Beschluss-Nr. 98/16/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für
das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet Großobringen in
beiliegender Form mit der Thüringer Energie AG abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen
für die Errichtung einer Ladestation für E-Bikes in Großobringen
Beschluss-Nr. 99/16/2016:
Der Gemeinderat Großobringen erteilt den Zuschlag zur Elektroinstallation
der E-Bike-Ladestation für die von der Gemeinde ausgeschriebene Leistung an die Fa. Elektro-Stahlbau Buttstädt GmbH, Rastenberger Str. 49,
99628 Buttstädt. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den
Vertrag auf der Basis der ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen
in Höhe von 2.246,71 Euro (Angebot vom 28.12.2015) abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Gem. § 38 Abs. 1 ThürKO hat Herr Halko nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen
10.1 – Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides VB 55/08 für
das Flurstück 92/4, Flur 1, Gemarkung Großobringen (Sonnenweg)
Beschluss-Nr. 100.1/16/2016:
Der Gemeinderat Großobringen erteilt das gemeindliche Einvernehmen
für die Verlängerung des Bauvorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 92/4, Flur 1, Gemarkung Großobringen
(Sonnenweg).
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
10.2 – Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Dachfarbe im BPlan „Über dem Baumgarten“ (Ahornstr. 10)
Beschluss-Nr. 100.2/16/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt, dem Antrag auf Befreiung von
der Dachfarbe (anthrazit statt rot) für die Errichtung eines Wohnhauses mit
Carport auf dem Flurstück 696/15, Ahornstr. 10, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Thomas Heß, Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 16 -
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Gebietsreform
Bäckertränke
In den vergangenen Wochen konnte ich mich mit vielen Bürgermeistern
zum Thema Gebietsreform austauschen. Als Begleitung von Hr. Schneider,
Vorsitzender der VGem Nordkreis Weimar zur Sendung „Fakt ist...“ des
MDR vom 09. Mai 2016 war es mir ebenfalls möglich, mich in einem
Gespräch mit dem Innenminister Hr. Poppenhäger auszutauschen.
Die Bäckertränke am Feuerwehrgerätehaus stellt durch seine Lage einen
zentralen Punkt im Ort dar. Die Ablagerungen mit Schlamm, Algen und
eingeworfenen Abfällen in den vergangenen Jahren führten zu einer
starken Verschmutzung, welche ein Handeln notwendig machen. Durch
die angespannte Haushaltssituation der Gemeinde ist keine umfängliche
Sanierung der Bäckertränke möglich. Jedoch bin ich der Überzeugung,
dass auch mit wenig Aufwand viel erreicht werden kann.
Die geplante Umsetzung des Vorschaltgesetzes lässt zum jetzigen Zeitpunkt noch viele offene Fragen unbeantwortet. Die einzige Sicherheit ergibt
sich bis jetzt, dass Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden und die
Städte als Ober-, Mittel-, und Unterzentren deutlich gestärkt werden sollen.
Der ländliche Raum, wie er in Thüringen durch die regionalen Besonderheiten und infrastrukturellen Vorgaben uns bekannt ist, wird durch die
Gebietsreform deutliche Veränderungen erfahren.
Die zukünftige Ausrichtung unserer Gemeinde, ob nun als Ortsteil von
Weimar, Ortschaft einer neugebildeten Landgemeinde oder gar als Ortschaft
der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße betrachte ich von zwei verschiedenen
Aspekten, welche für mich im Schwerpunkt liegen.
Einer der für Sie wichtigsten Betrachtungspunkte ist, dass wir in einer neuen
Gemeindeform, ob nun als Ortsteil von Weimar oder Ortschaft einer Landgemeinde mit dem Verlust der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr
über die Möglichkeit der eigenständigen Festlegung von Hebesätzen
(Grundsteuer, Gewerbesteuer), Friedhofsgebühren sowie der Gebühren für
den Kindergarten, Hundesteuer u.vm. verfügen werden.
Aus diesem Grund habe ich die Verwaltung der VG Nordkreis Weimar
gebeten, eine Vergleichsauflistung zu erstellen, welche Kosten in welcher
Gemeindeform auf Sie zukommen werden. Hier erkennen Sie, welche
Gemeindeform die Bewohner am geringsten finanziell belastet. In den
nächsten Ausgaben informiere ich Sie detailliert hierüber.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der Betrachtung der gemeindlichen Entwicklung und zukünftigen Investitionsmöglichkeiten. Hier gilt es aus den Erfahrungen zwischen einer Ortschaft einer Landgemeinde und eines Ortsteiles
von Weimar zu vergleichen, um auch eine gemeindliche Weiterentwicklung
in den nächsten Jahren sicherstellen zu können.
Um die vielen zu betrachtenden Aspekte, Informationen und Erfahrungen
von verschiedenen Seiten zu betrachten, findet am 22. Juni 2016 um
19:30 im Kulturhaus Berlstedt eine Podiumsdiskussion statt, die durch eine
Arbeitsgruppe der VG Nordkreis Weimar in Kooperation mit der Thüringischen Landeszeitung organisiert wurde. Durch diese Informationsveranstaltung sollen die gewählten Mandatsträger sowie interessierte Bürger
die Möglichkeit erhalten, die Unterschiede, finanziellen Belastungen und
gemeindliche Gestaltungsformen innerhalb einer Einheitsgemeinde, einer
Landgemeinde sowie als Ortsteil zu erfahren.
Eröffnet wird die Veranstaltung durch Frau Totzauer, Kommunalaufsicht
Landratsamt Apolda.
Ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch zwischen einem Bürgermeister
einer Landgemeinde, einer Ortschaftsbürgermeisterin und eines Ortsteilbürgermeisters von Weimar soll als Grundlage dienen, Unklarheiten zu
beseitigen, Überzeugungen zu festigen oder neue Ansichten zu erfahren.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, noch offene Fragen zu beantworten
oder Erfahrungen weiterzugeben.
Neues Gemeindewappen als Wettbewerb
Vom 01. Februar bis zum 30. April 2016 konnten Vorschläge des neuen
Gemeindewappens abgegeben werden. Hierzu wurden bis zum Stichtag
drei Vorschläge eingereicht. Kreativität und regionale Bezüge wurden bildlich dargestellt, die eine Auswahl für die Jury sehr schwer machen werden.
Eine Jury aus dem gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde wurde
gebildet, um die Auswahl einzugrenzen und eine Empfehlung für den
Gemeinderat zu tätigen.
Die Mitglieder der Jury setzen sich wie folgt zusammen:
-
Bürgermeister
Pastorin KG Großobringen
Zwei Angehörige des Gemeinderates
Vorstandsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr
Vorstandsmitglied des Kirmesvereins
Vorstandsmitglied des Heimatvereins
Ich bedanke mich herzlich für das Engagement der Großobringer, die
sich mit viel Mühe zur Erschaffung eines Gemeindewappens ausgezeichnet
haben.
Sanierung der Kirchenorgel
Die Bewahrung kultureller Güter in unserer Gemeinde ist eine Verpflichtung
für folgende Generationen. Ein kulturelles Gut in unserer Gemeinde stellt
ohne Frage unsere Kirchenorgel dar. Diese stammt vom Meister Gerhard
aus Dorndorf aus dem Jahre 1820. In nur vier Jahren feiern wir die Orgel
zum 200. Mal. In jenem Jahr sind verschiedene Orgelkonzerte geplant, die
das kulturelle Leben in unserer Gemeinde bereichern werden.
Die Zeit hat ihre Spuren an der Orgel hinterlassen. Tontraktur, Registertraktur und Windladen müssen restauriert und Orgelpfeifen ersetzt werden,
um die Klangfülle der Orgel wiederherstellen zu können. In diesem Jahr ist
der zweite Abschnitt zur Sanierung der Orgel geplant. Fördermittel seitens
der Denkmalpflege, der Landeskirche, der Sparkassenstiftung und des
Kirchenkreises sind bereits bewilligt. Auch einige private Spenden hat es
gegeben. Neben dem bereits eingeplanten Eigenanteil der Kirchgemeinde
fehlen noch 4000,- €. Durch die vorläufige Haushaltsführung der Gemeinde
ist es nicht möglich, die Sanierung der Orgel durch die Gemeinde zu unterstützen. Sollten die 4.000,00 € nicht erreicht werden, ist die Durchführung
der Orgelsanierung gefährdet.
Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre Unterstützung durch eine
Spende an
Evang. Kreditgen. E.G.
IBAN: DE69520604100008006016
BIC: GENODEF1EK1
Verwendungszweck: Sanierung Kirchenorgel Großobringen
Ab einem Betrag von 20,00 € ist es selbstverständlich möglich, eine
Spendenquittung zu erhalten. Frau Hertzsch und ich bedanken sich für Ihre
Unterstützung.
Englisch-Stammtisch
Der nächste Englisch-Stammtisch trifft sich wieder
am 09.Juni 2016 um 18:15 Uhr
im Schlemmergut.
Ihr Bürgermeister Thomas Heß
Nachruf
Die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
als Behörde der Gemeinde Großobringen
nimmt Anteil am Tod von
Siegfried Schatton
der im Alter von 64 Jahren
plötzlich und unerwartet verstorben ist.
Herr Schatton war vom 01.07.1999 bis zum 30.06.2004
ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Großobringen.
Wir werden sein Andenken bewahren.
Seinen Angehörigen gilt unser Mitgefühl.
Verwaltungsgemeinschaft
Gemeinde Großobringen
Nordkreis Weimar
Axel Schneider
Thomas Heß
Gemeinschaftsvorsitzender
Bürgermeister
- 17 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN
SOMMERFEST in der
„RAPPELKISTE“ Großobringen
1. Grossobringer
am Freitag
10. Juni 2016 ab 15:00 Uhr
mit:
Kinderschminken
Feuerwehrauto
Tombola
Schatzsuche
Stofftiere herstellen
und vielem mehr
Wann? am 27.08.2016
ab 08:00 Uhr
Aufbau
ab 09:00 bis 13 Uhr Verkauf
Was? Trödel, Kindersachen etc….
Wo? Pfarrgarten Großobringen
Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen und
gegrillten Hähnchenschenkeln bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf alle Gäste.
Standgebühr?
Anmeldeschluss
für Verkäufer:
3€ je Meter
(Die Standgebühren und Spenden werden zur
Restaurierung unsere Kirchenorgel genutzt.)
31.07.16
Anmeldungen über E-Mail
an folgende Adresse: [email protected]
(bitte mit Angabe der Standgröße)
Die Kinder, Eltern und Erzieher der Rappelkiste.
Weitere Attraktionen
Einladung
zum
SportSport - und
Familientag
er kulinarisches Angebot
ab 11.00 Uhr
Hüpfburg
unser kulinarisches Angebot
ab 11.00 Uhr
Fahrradparcour
unser kulinarisches Angebot
unterstützt von der AOK Weimar
ab 11.00 Uhr
Torwandschießen
Preisgeld 50,00 EUR
30,00 EUR
20,00 EUR
unser kulinarisches Angebot
ab 11.00 Uhr
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Siegfried Valentin Schatton
† 28. April 2016
Herzlichen Dank,
allen, die mit uns Abschied nahmen, uns in unserer Trauer in überwältigender Weise begleiteten und Ihre
Anteilnahme vielfältig zum Ausdruck brachten,
meinen Eltern Dr. Helmut und Waltraud Miersch sowie meinem Bruder Volker Mirsch mit seiner Familie
für Ihren tröstenden Beistand,
unseren guten Freunden, den Familien Andreas Steitz, York Lehmann und Wolfgang Große sowie Josi und
Maren, die in unsagbarem Mitgefühl, konkreter Hilfeleistung und Freundschaft an unserer Seite waren,
meinen zuverlässigen Mitarbeiterinnen, die mit großem Engagement meinen Ausfall in der Praxis bewältigt haben,
den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großobringen und der Gemeinde Großobringen, die in
dankbarer Erinnerung würdevoll Abschied nahmen,
Herrn Pfarrer Gothe, Frau Pastorin Hertzsch sowie Frau Gabriele Pilling für die überaus tröstenden
Abschiedsworte,
der Firma Stranzl Catering für die Bewirtung unserer Gäste,
dem Bestattungsinstitut Jürgen Meisezahl Apolda für die wohltuende Beratung und Fürsorge sowie
die sehr feierliche Ausgestaltung der Trauerfeier und Beisetzung.
Tiefbewegt und in großer Dankbarkeit
Dr. med. Cara-Manuela Schatton,
die Söhne Richard und Paul sowie alle Angehörigen
AMTLICHES HEICHELHEIM
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
E-Mail:
Sprechzeit:
Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim
Herr Konrad Hage
Herr Alexander Ungert
(03643) 42 12 53
[email protected]
jeden Dienstag von 17:00 - 18:00 Uhr
Sehr geehrte Einwohner,
dies wird wohl mein letzter Artikel bzw. mein letzter Bericht als Bürgermeister
der Gemeinde Heichelheim über die Arbeit unseres Gemeinderates sein.
Zu den Bürgermeisterwahlen am 5. Juni 2016 werde ich nicht mehr antreten.
Wenn ich zurückblicke, war dieses Ehrenamt eine große Bereicherung und
Herausforderung in meinem Leben. Wie viele von Ihnen wissen, war ich
bereits von 1988 bis 1999 Bürgermeister in unserer Gemeinde. Die Zeit
nach der Wende ist aber mit der heutigen nicht mehr zu vergleichen. Vieles
war einfach unkomplizierter und einfacher zu bewältigen und ich habe in
dieser Periode sehr viel mit den damaligen Gemeinderäten erreicht. Auch
die Menschen und Behörden waren damals noch nicht so kompliziert. Eine
Auflistung des damals geschaffenen spare ich mir.
Die letzten 6 Jahre sind vergangen wie im Flug aber trotz der immer angespannten Haushaltslage ist es uns gelungen in der Zeit von 2000 bis 2016
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Eigenmittel, Kredite, Fördermittel
und Spenden) mehr zu erreichen als in den ganzen vorangegangenen
Jahren.
- Sanierung Kirchturm durch Kirchgemeinde und politische Gemeinde
sowie mit Spenden.
- Straßenbau in der Kirchgasse.
- Straßenbau am Schinderberg.
- Kauf eines gebrauchten Löschfahrzeuges LF 16/12.
- Neubau einer Fahrzeughalle sowie Erneuerung des alten Gerätehauses
mit hohem Eigenleistungsanteil der Feuerwehrangehörigen und Vereinsmitglieder.
- Komplettsanierung der Küche unserer Gemeindegaststätte.
- Sanierung des Gastraumes und neue Bestuhlung mit Unterstützung
unseres Gastwirtes.
- Neue Lüftung Saal und Schankraum.
- Breitbandausbau (schnelles Internet) für unsere Gemeinde.
- Anschluss an das Erdgasnetz für die gesamte Ortslage.
- Erhaltung und Verbesserung der Nebenwege wie Gartenweg, Weg Hinter
der Pfarrei und Weg Hinter der Kirche.
- Einrichtung eines notwendigen Bürgermeisteramtes mit Telefon und
Internett Anschluss.
- Neue Heiztechnik (Brennwerttechnik) im Mehrzweckgebäude/Kindergarten.
- Straßenbau am Felde 1. Und 2. Bauabschnitt.
Im Plan und bereits vergeben:
• Straßenbau Schalenstraße mit Ortsbeleuchtung
• Neuer Glascontainerstandplatz am Weg nach Schwersted
• Neugestaltung des öffentlichen Kinderspielplatzes durch Spenden mit
jungen Eltern und der Gemeinde
Nun wird auch noch im Jahr 2016 für den halben Ort eine vollbiologische
Kläranlage durch den Abwasserzweckverband“ Nordkreis Weimar“ errichHier eine Aufstellung der wichtigsten Maßnahmen ohne Geldsummen tet, was uns wieder einen großen Schritt in eine zukunftsfähige Entwicklung
zu nennen auch für die Einwohner die nicht zur Einwohnerversamm- voranbringt.
lung am 14.04.2016 anwesend sein konnten:
Ich denke doch, dass wir alle gemeinsam und damit meine ich nicht nur
- Bau einer Pergola im Gaststättenhof.
- Renovierung des Schulungszentrums der FF durch die Mitglieder der den Gemeinderat, sondern alle Vereine, den aktiven der FF, Betriebe,
Unternehmen, Kirchgemeinde sowie Bürger, die mitgemacht und mitgestalFF und Verein.
tet haben viel erreichen konnten.
- Neue Fassade und Einblasdämmung Mehrzweckgebäude/Kindergarten.
- Komplett neuer Sanitärbereich für unsere Kindergartenkinder.
Höhepunkte wie 888 Jahrfeier, 20 Jahre Kindergarten, 131 Jahre Freiwilli- Sanierung der Gruppenräume im Kindergarten.
ge Feuerwehr, Rentnerweihnachtsfeiern, Frühjahrsputze waren immer ein
- Sanierung Speiseraum, Bistro und Küche im Kindergarten.
voller Erfolg.
- Straßenbau Gartenweg zum Kindergarten.
Eines hat mir in der letzten Zeit nicht gefallen und ich denke dies ist in vielen
- Neue Zaunanlage am Kindergarten.
- Neugestaltung des Kindergartenspielplatzes mit und durch den Kinder- Gemeinden das Gleiche.
Es hat sich nach meiner Meinung selbst auf unseren kleinen Dörfern eine
gartenverein.
Neid, Zank, Streit und Jammergesellschaft herausgebildet. Es gibt eine
- Anlage auf dem Friedhof für anonyme Bestattungen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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ganze Reihe von Einwohnern, die nur Zank und Streit mit Nachbarn und
anderen Bürgern suchen. Da wird bei Kleinigkeiten, die in unserer eingesessenen Gemeinschaft eigentlich normal und alltäglich sind sofort die
Polizei oder das Ordnungsamt gerufen. Diese Menschen sind einfach nicht
bereit sich in die dörflichen Gegebenheiten zu integrieren und sind irgendwann allein. Gewisse Freiheiten gehören nun einmal dazu, die in größeren
Kommunen nicht möglich sind. Ich hoffe und wünsch mir, dass darüber
einmal ernsthaft nachgedacht wird.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 26.05.2016 geplant.
In dieser Beratung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen:
-
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
KIDS AN DIE KNOLLE
Auch in diesem Jahr waren wir wieder fleißig mit dabei, um auf dem Heichelheimer Acker mit Prominenten Kartoffeln zu legen. Einige der ältesten Kinder
unterstützten dieses Jahr gemeinsam mit Annett und Praktikantin Thaina,
den Herrn Ungert und Nicole Sparka, Vorsitzende vom Feuerwehrverein
Heichelheim, beim Legen der Kartoffeln. Wir sind schon ganz gespannt, wie
reich die Ernte im Herbst sein wird. Nach getaner Arbeit stärkten wir uns bei
leckerer Kartoffelsuppe, Schokokuchen und Limo.
Bestätigung der Niederschriften vom 06.04.2016
Gemeinsame Schiedsstelle
Hundesteuersatzung
Festsetzung Beitragshöhe Straßenausbaubeiträge 2016
Bauanträge
Wahlvorbereitung
Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die mich in den 6 Jahren bei
meiner Tätigkeit als Ihr Bürgermeister unterstützt haben und ich bin stolz
auf das gemeinsam Erreichte. Besonders danke ich den Mitarbeitern
unserer Verwaltungsgemeinschaft, die mir und dem Gemeinderat die fachliche Unterstützung gegeben haben. Besonders aber der Bauverwaltung
und dem Ingenierbüro Dietmar Köcher.
Überlegen Sie gut, sehr geehrte Einwohner, welcher Kandidat zur Bürgermeisterwahl für Sie der richtige ist und von wem Sie erhoffen, dass er
mit dem Gemeinderat unsere Zukunft, mal abgesehen von der geplanten
Gebietsreform unseres Landes, für die nächsten 6 Jahre gestalten wird.
Ich wünsche allen Einwohnern viel Gesundheit und Glück im weiteren
Leben.
Ihr Bürgermeister Konrad Hage
NICHTAMTLICHES HEICHELHEIM
Grüße aus der Kindertagesstätte
„Heichelheimer Kartoffelknirpse“
Ein großes Dankeschön an alle Helfer und Helferinnen
bei unserem Arbeitseinsatz
Am Samstag, dem 30. April 2016 trafen wir uns am Vormittag mit einigen
Eltern und Großeltern, um gemeinsam die Gartenanlage unserer Kita aufzufrischen und etwas umzugestalten.
Durch viel körperlichen Einsatz der Vatis und auch Einsatz von starker
Technik, wie Minibager, Radlader, Grubber...ist es uns gelungen, die Fläche
im Eingangsbereich wieder als ansehbare Grünfläche zu gestalten. Ebenfalls haben wir unsere riesige Sandkiste verkleinert und noch eine weitere
Grünfläche zum Spielen, Toben oder Ausruhen geschaffen.
MAIFEUER 2016
Am 30. April fand das nun schon traditionell gewordene „Maifeuer“ unserer
Gemeinde statt. Die Absicherung des Feuers erfolgte durch die Freiwillige Feuerwehr und die Versorgung wurde in bewährter Weise vom Feuerwehrverein übernommen. Die Veranstaltung fand diesmal an neuem
Brennplatz hinter den Gärten (Ecke Hauptstraße/An der Kloßmanufaktur)
statt, welcher von der Mehrzahl der Besucher sehr positiv angenommen
und gelobt wurde.
In diesem Jahr mussten wir die neuen gesetzlichen Vorschriften der Thüringer Pflanzen-abfallverordnung einhalten, welche das Verbrennen von Grünschnitt untersagt. Da doch leider einiges an Grünschnitt angeliefert wurde,
sortierten die Frauen des Vereins diesen in mühseliger Handarbeit aus. In
Absprache mit den Bewohnern der Mühle wurde von diesen der Grünschnitt
für Ihren Biomeiler abgenommen.
Der Samstag begann mit den Vorbereitungen für die immer gern gegessene
Erbsensuppe sowie dem Vorbereiten des Feuerplatzes. Bedanken möchten
wir uns auch dieses Jahr bei der Agrargenossenschaft für die Bereitstellung
der Technik.
Bei gutem Wetter mit viel Sonnenschein und angenehmen Temperaturen
trafen wir uns am Nachmittag mit vielen Gästen zu ein paar gemütlichen
Stunden am wärmenden Maifeuer.
Besonders erfreut waren wir über den Besuch der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrvereins von Ruttersdorf-Lotschen.
Bedanken möchten wir uns bei all unseren Gästen, welche durch Ihren
Besuch maßgeblich zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben.
Bis zum nächsten Mal grüßen recht herzlich die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und des Feuerwehrvereins.
Fleißige Muttis und Kinder befreiten unseren 2. Gartenbereich von altem
Laub, harkten und verschnitten Büsche und Pflanzen.
Wir haben an diesem langem Vormittag viel geschafft und freuen uns auf
die kommenden sonnigen Tage, um hier zu spielen und zu entdecken.
Ein herzliches Dankeschönan alle kleinen und großen Helfer.
DANKE !!!
Ihre Kinder und Erzieher
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 20 -
Für die vielen Glückwünsche und Geschenke
anlässlich meiner
Jugendweihe
möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern Lars
und Jacqueline recht herzlich bedanken. Großer Dank
gilt auch allen Helfern sowie unserem Fotograf Marc für
die tollen Bilder.
Lilly
Danke!
AMTLICHES KLEINOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordnete:
Telefon:
Sprechzeit:
Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen
Herr Gerhard Schauerhammer
Frau Daniela Becker
(03643) 42 06 90
Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Kleinobringen vom 09.03.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Zu der Gemeinderatssitzung am 09.03.2016 waren 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TOP 6 – Festlegungen des Gemeinderates zur Gestaltung der Flächen
vor dem Bürgerhaus
Abriß erfolgt zum Frühjahrsputz - dann Besichtigung und Entscheidung
TOP 7 – Frühjahrsputz Terminabsprache
Durchführung am 23.04.2016
• Abriss Bepflanzung am Doppelringerhaus
• Hecken verschneiden am Anger
• Gullys reinigen
• Spielplatz
• Wasserleitung
TOP8 – Beschlüsse zu Bauanträgen
entfällt
Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN
Seniorenveranstaltungen
Zu unserem Seniorennachmittag hatten wir als Gastrednerinnen die Leiterin der Brunnenapotheke Buttelstedt, Frau
Dr. Schwarz, eingeladen.
Im ersten Teil des Vortrages wurden die Bedeutung und Wirkungsweise
der verschiedenen Vitamine und Mineralstoffe erläutert. Im zweiten Tei
wurden Mangelerscheinungen konkretisiert und es erfolgte eine Anwenderberatung zu deren Behebung. Der zweite Teil wurde darüber hinaus zur
Diskussion genutzt, bei der Fragen mit großer Fachkompetenz beantwortet wurden. Wir danken Frau Dr. Schwarz, dass sie für uns zwei Stunden
geopfert und ihr umfangreiches Wissen ohne Gage preisgegeben hat.
Der Juni ist wie in jedem Jahr unser Reisemonat. Gemeinsam mit Senioren
aus verschiedenen Dörfern des Nordkreises Weimarer Land unternehmen
wir dieses Jahr eine Busfahrt nach Bad Langensalza.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Folgendes Programm haben wir uns vorgenommen:
- Beschluss 58/13/2016
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung
Tag der Reise
Dienstag, der 28. Juni 2016
Abstimmungsergebnis:
Abfahrt in Kleinobringen und Heichelheim
12.30 Uhr
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR:
7
Abfahrt in Ramsla und Neumark ca.
12.45 Uhr
davon waren anwesend: 6
Besichtigung
des
Rosengartens
und
des
Ja-Stimmen6
Japanischen Gartens in Bad Langensalza
Nein-Stimmen: 0
Stadtbummel durch die historische Altstadt Bad Langensalza
Enthaltungen: 0
Zwischendurch Kaffeetrinken in Bad Langensalza
TOP 3 – Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom
Abendessen in der Gaststätte
20.01.2016 - Beschluss 59/13/2016
18.00 Uhr
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung „Zum goldenen Hufeisen“ in Ramsla
19.30 Uhr
vom 20.01.2016. Der Verlauf der Gemeinderatssitzung wird in dieser Nieder- Ende der Fahrt gegen
schrift sinngemäß wiedergegeben.
Egon Sundhaus
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR:
7
AUS DEM DORFLEBEN
davon waren anwesend: 6
Ja-Stimmen6
Frühjahrsputz
Nein-Stimmen: 0
Am 23. April war in Kleinobringen Frühjahrsputz angesagt. Viele fleißige
Enthaltungen: 0
Helfer waren an zahlreichen Arbeitsstellen im Einsatz. Die größte BaustelTOP 4 – Beschluss über die Trassenführung der Gasleitung in der le mit Einsatz von Technik war die Beseitigung des Hochbeetes wegen der
abgefaulten Holzpoller am Bürgerhaus. Zwei Brigaden waren mit Sägen
Ortslage Kleinobringen - Beschluss 60/13/2016
Der Gemeinderat Kleinobringen erteilt die Zustimmung zum Trassen- und Spalten von Brennholz für das Bürgerhaus im Gange. Weitere Leute
waren beschäftigt mit dem Verschneiden von Büschen und Sträuchern,
verlauf für die Gasnetzerschließung in der Ortslage
Säubern des Spielplatzes, Verlegen einer Wasser- und Abwasserleitung
Abstimmungsergebnis:
zum Standort des Bierwagens zur Kirmes, Setzen eines Gedenksteines
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR:
7
an der „grünen Wiese“ auf dem Friedhof, Reinigen der Gullys im Neubaudavon waren anwesend: 6
gebiet, Einbau neuer Fenster am Feuerwehr-Gerätehaus, Fensterputzen
Ja-Stimmen6
im Bürgerhaus, Aufstellen von Werbetafeln an den Einfallstraßen bis hin
Nein-Stimmen: 0
zum Einsatz einer Straßenkehrmaschine. Es war Gewusel an allen Ecken.
Enthaltungen: 0
Die fleißigen Helfer wurden am Ende mit Bratwurst und Bier belohnt.
TOP 5 – Beschluss zur Vergabeder Holzfällerarbeiten "Am Hirseborngrabe" in Kleinobringen - Beschluss 53/12/2016
Der Gemeinderat beschließt, die Holzungsarbeiten in der Gemarkung
Kleinobringen werden an die Fa. Umweltdienst Andreas Pilz Kleinobringen
zum Preis von 2.320,50 € vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR:
7
davon waren anwesend: 6
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
- 21 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Maibaumsetzen
Das traditionelle Maibaumsetzen am Vorabend des 1. Mai wird in einigen
Bildern gezeigt.
An der Lache 110, 99439 Krautheim
Herr Wolfgang Bock
Herr Christian Meier
(036451) 60461
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
AMTLICHES LEUTENTHAL
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal
Herr Herbert Steinhäuser
Herr Udo Malisius
(036451) 72 800
jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr
NICHTAMTLICHES LEUTENTHAL
E. Sundhaus, Ortschronist
NICHTAMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf
Meine
Jugendweihe
war für mich ein sehr schönes Erlebnis.
Vielen herzlichen Dank sage ich allen, dass dieser Tag für mich
unvergesslich geworden ist, die mit mir gefeiert haben und die mir
durch Glückwünsche oder Geschenke eine Freunde gemacht haben.
Bedanken möchte ich mich außerdem beim Team
der Gaststätte „Zur Linde“ für die freundliche Bewirtung.
Erik Geyer
Kleiner Weinschwärmer-Deilephila porcellus
Schmetterling des Jahres 2016 für Leutenthal
WIE JEDES JAHR
willkommen zur Sonderausstellung 2016
„Heimische und tropische Schmetterlinge u. a. Insekten“
im Scheunenmuseum Leutenthal
99439 Leutenthal/Kreis Weimarer Land
Krautheim, im Mai 2016
Im Dorfe Nr.: 53
am Samstag, den 25. Juni 2016 und Sonntag den 26. Juni 2016
jeweils von 13.00 bis 19.00 Uhr
Für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke und Geldzuwendungen
Auch viele andere interessante Exponate wie z. B. Fossilien, Mineralien,
Schnecken u. Muscheln, Kameras, typische DDR-Utensilien, diverse
Gerätschaften, medizinische Geräte, alte und neue Dokumente sind auf
verschiedenen Ebenen ausgestellt.
Jugendweihe
anlässlich meiner
möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern,
bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn
und Bekannten recht herzlich bedanken.
Besonderer Dank gilt
dem Partyservice Hernich aus Leutenthal,
allen fleißigen Helfern sowie
dem Friseursalon HaarIdee aus Weimar!
Denise Schenke
Krautheim, im Mai 2016
Auf einer Schautafel werden Tiere und Pflanzen des Jahres 2016 für
Deutschland und Tiere und Pflanzen des Jahres 2016 für Leutenthal
(gekürt von Herrn Malarski) auf einer Tafel vorgestellt.
Im „Jugendzimmer“ können Bücher kostenlos mitgenommen werden!
Im Hof dürfen Kinder in einem kleinen Steinhaufen wühlen und Fossilien
mitnehmen.
Der Eintritt ist wie immer frei!
Kaffee, Tee und Saft gibt es gratis im Zelt auf dem Hof
Hinweis: Das Scheunenmuseum ist (ohne die Schmetterlingssammlung)
auch an anderen Tagen nach telefonischer Vereinbarung geöffnet.
Telefon: 036451/61161, Familie Malarski freut sich auf viele Besucher.
Ein großes Dankeschön!
Herzlichen Dank !
Niemals hätte ich gedacht, das ihr mir so viel Freude
macht. Alle Karten sind gelesen, die Geschenke ausgepackt, es ist ein schöner Tag gewesen, für den ich
gerne „Danke“ sag.
Anlässlich meiner
Konfirmation
möchte ich mich hiermit bei meinen Eltern, Großeltern, Verwandten, Freunden und Bekannten recht
herzlich bedanken.
Till Zogbaum
Haindorf, im Mai 2016
Liebe Leutenthaler,
Der Monat Juni ist in Leutenthal der Kirmesmonat. Wir feiern das Fest der
Kirchweihe. Irgendwann, vor hunderten von Jahren, war der Kirchenbau
in Leutenthal vollendet und das Bauwerk erhielt seine feierliche Weihe.
Seitdem wirddieses Ereignis jedes Jahr Mitte Juni gefeiert. In all den Jahren
haben Generationen von Menschen aus unserem Dorf dazu beigetragen,
dieses Bauwerk zu erhalten.
Die Tradition der Kirmesfeste mit dem dazugehörigen Gottesdienst hätte
es ohne Kirche im Dorf in Leutenthal und in vielen anderen Dörfern nie
gegeben. Grund genug also, weiterhin dieses Bauwerk zu erhalten und
damit auch die Tradition des Kirchweihfestes.
Am 19. 03.2016 waren die Mitglieder vom Gemeindekirchenrat im Dorf
unterwegs, um das freiwillige Kirchgeld zu sammeln. Der Erlös dieser
Sammlung beträgt 1.480,00 €.
Dafür möchten wir uns auch im Namen von Pfarrer Hendrik Mattenklodt
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 22 -
ganz herzlich bedanken. Dieses schöne Ergebnis ist für uns der Beweis
dafür, daß wir auf die Unterstützung der Leutenthaler bauen können, wenn
es um den Erhalt unserer Kirche geht. So wie im Gemeindebrief angekündigt, soll das Geld für die Erneuerung der Fensterbänke verwendet werden. Einzelheiten dazu wurden bei der Kirchenbesichtigung am 29.03.2016
mit der Baureferentin Frau Hildebrandt vom Kreiskirchenamt Gotha festgelegt. Wir werden nun die erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um
dieses Vorhaben umzusetzen.
Doch zunächst einmal uns allen ein schönes Kirchweihfest.
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister erklärt, dass der Beschluss-Nr. 89/13/2016 zur Berufung der Wahlleiterin und der Beschluss-Nr. 90/13/2016 zur Berufung der
stellvertretenden Wahlleiterin vom 22.02.2016 aufgehoben werden muss.
Daher wird die Tagesordnung ergänzt um TOP 2a und 2b Erneute Berufung
des Wahlleiters und dessen Stellvertreterin.
Beschluss-Nr. 95/14/2016:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die geänderte Tagesordnung für die
öffentliche Stadtratssitzung am 25.04.2016
Viola Prager, Volker Berbig, Nadine Hopfgarten,
Kathin Schörnig sowie Pfarrer Hendrik Mattenklodt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
AMTLICHES STADT NEUMARK
TOP 2a – Beschluss zur Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Stadt Neumark
Stadtanschrift:
Bürgermeister:
1. Beigeordnete:
2. Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark
Herr Ronald Runge
Frau Beatrice Sauerbrey
Herr Clemens Rösler
(036452) 7 22 82
Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
des Stadtrates Neumark vom 14.09.2015
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Runge stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit
7 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung
ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen.
Beschluss-Nr. 95a/14/2016:
Herr Clemens Rösler wird zum Wahlleiter in der Stadt Neumark für die
Kommunalwahl am 5. Juni 2016 berufen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 2b – Beschluss zur Berufung der stellvertretenden Wahlleiterin
für dieKommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Stadt Neumark
Beschluss-Nr. 95b/14/2016:
Frau Andrea Arenswald wird zur stellvertretenden Wahlleiterin in der Stadt
Neumark für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 berufen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent– Beschluss-Nr. 79/11/2015
liche Sitzung des Stadtrates am 22.02.2016
Beschluss-Nr. 79/11/2015:
Beschluss-Nr. 96/14/2016:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die nichtöffentliche
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Stadtratssitzung am 14.09.2015.
Sitzung des Stadtrates vom 22.02.2015.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 06.07.2015
– Beschluss-Nr. 80/11/2015
Beschluss-Nr. 80/11/2015:
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung
des Stadtrates vom 06.07.2015. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe
für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Verlängerung des Pachtvertrages
zwischen der EG Neumark e.G. und der Stadt Neumark
– Beschluss-Nr. 81/11/2015
Beschluss-Nr. 81/11/2015:
Der Stadtrat Neumark stimmt der Änderung des Pachtvertrages mit der
Erzeugergenossenschaft Neumark e.G. nach Angebot Variante 3 bis 2038
zu. Im Pachtvertrag soll eine Preisgleitklausel aufgenommen werden. Herr
Bürgermeister Runge wird beauftragt, die Möglichkeit einer Mitgliedschaft
der Stadt in der Erzeugergenossenschaft zu klären.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
Frau Sauerbrey hat sich der Stimme enthalten.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Stadtrates Neumark vom 25.04.2016
Herr Bürgermeister Runge begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste
zur heutigen Sitzung des Stadtrates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Hr. Runge stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates
mit 4 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung
ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. 3 Mitglieder sind entschuldigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 4 – Anfragen aus der Bevölkerung
Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende
Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates aufgenommen bzw. beantwortet wurden.
TOP 5 - Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer
in der Stadt Neumark – Hundesteuersatzung
Nach angeregter Diskussion wird der Beschluss-Nr. 97/14/2016 vertagt.
TOP 6 - Beratung und Beschluss über die Standortänderung der
Freiwilligen Feuerwehr in Neumark
Beschluss-Nr. 98/14/2016:
Der Stadtrat Neumark stimmt dem Standortwechsel der Freiwilligen Feuerwehr vom Flurstück 734 nach Flurstück 10/101 in Neumark zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 2
TOP 7 – Aussprache und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen
Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar
Beschluss-Nr. 99/14/2016:
Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt,
Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle
„Nordkreis Weimar“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen:
TOP 8 – Bauanträge liegen nicht vor
Ronald Runge, Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 23 -
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK
HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V
Im Monat Juni möchten wir alle auf den Marktplatz unserer Stadt zum
Kindertagsfest einladen. Mit dem Spielmobil von Herrn Ronald Heinrichs
möchten wir mit Euch einen schönen Nachmittag verbringen. Vielen Dank
sei an dieser Stelle der Thüringer Energie gesagt, die mit einer großzügigen
Spende uns an diesem Tag unterstützen.
sehen wir uns
am 04.06.16 ab 15:00 Uhr
mitten in Neumark
zum Kindertag.
Nun sind die Erwachsenen der Stadt aufgerufen, mit Ihrer Blutspende
anderen zu helfen. Wie immer in der Stadtverwaltung und als Dank für
Ihre Hilfe anschließend einen kleiner Imbiss.
20.06 ab 17.00 Uhr
Blutspende mit ITM Suhl
am Donnerstag den 15.09.16 um 17:30 Uhr.
Neumark, den 7. Mai 2016
Levin Ben Möller
AMTLICHES RAMSLA
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ramsla vom 10.05.2016
Herr Bürgermeister Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte
zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Weitere Infos im nächsten Journal.
möchte ich mich hiermit bei meinen Eltern,
Großeltern, Verwandten, Bekannten und
den Kunden meiner Mutter recht herzlich
bedanken.
Beschluss Nr. 47/09/2015
Der Gemeinderat Ramsla stimmt der Änderung des Pachtvertrages mit der
Erzeugergenossenschaft Neumark eG nach der Angebotsvariante 3 bis
2038 zu.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 5
anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Nun noch eine Vorinformation zur Rückenschule in Neumark.
Gemeinsam mit der Physiotherapie Berlstedt starten wir
J
Jugendweihe
ugendweihe
TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Änderung von Pachtverträgen mit der Erzeugergenossenschaft Neumark eG
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Hoffentlich bei schönem Wetter
Anlässlich meiner
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla
Herr Dr. Thomas Basche
Herr Günther Schmidt
(036452) 7 24 98
montags: 18:15 - 18:45 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ramsla vom 08.12.2015
Herr Bürgermeister Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und
Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Dr. Basche stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6
anwesend und 1 Gemeinderatsmitglied fehlt entschuldigt. Der Gemeinderat
ist somit beschlussfähig.
Beschluss-Nr. 56/11/2016:
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 10.05.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 09.02.2016
Beschluss Nr. 57/11/2016
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2016 mit der festgehaltenen
Änderung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beschluss zur Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016
Beschluss Nr. 58/11/2016
Herr Günther Schmidt wird zum Wahlleiter und Frau Silke Kaufmann
zur stellvertretenden Wahlleiterin der Gemeinde Ramsla für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 berufen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 – Aussprache und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen
Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar
Beschluss Nr. 59/11/2016
Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim,
Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis
Weimar“.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Beschluss Nr. 45/09/2015
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der nichtöffentlichen Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Gemeinderatssitzung vom 08.12.2015 in vorgelegter Form.
TOP 6 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Nr. 60/11/2016
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Die Gemeinde Ramsla erteilt das Einvernehmen zur Wohnbebauung
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
auf dem Flurstück 52/3.
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtAbstimmungsergebnis:
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 22.09.2015
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Beschluss Nr. 46/09/2015
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2015.
Dr. Thomas Basche, Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 24 -
AMTLICHES ROHRBACH
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach
Herr Ingolf Otto
Herr Karsten Otto
(036451) 60 468
jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr
www.gemeinde-rohrbach.de
Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte
2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern
„Am Tiergarten“
Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der
Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar,
Johann-Sebastian-Bach-Straße 3.
Freie Bauplätze
Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei
voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“.
Interessenten melden sich beim Bürgermeister.
AMTLICHES SACHSENHAUSEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen
Herr Georg Scheide
Herr Norbert Schuchardt
(03643) 42 06 27
jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
1. Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung
Diese Satzung lag der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Die Kommunalaufsicht genehmigte mit Schreiben vom 29.3.2016 diese Satzung.
Gemäß § 21(3) Thüringer Kommunalordnung wird diese Satzung hiermit
bekanntgemacht.
SATZUNG
der Gemeinde Sachsenhausen zur 2. Änderung
der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
vom 13.5.2016
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20. März 2014 (GVBl. S. 82, S. 154) und der §§ 1,2(1) und 12(1) des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 19.9.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) erläßt die
Gemeinde Sachsenhausen folgende Änderungssatzung:
§1
Die Satzung der Gemeinde Sachsenhausen über die Erhebung einer
Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 28.12.2001, zuletzt geändert
durch die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer vom 22.1.2008 der Gemeinde Sachsenhausen, wird wie
folgt geändert:
1. Der § 11 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen
Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt
als angeschafft.
2. Der § 11 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Der Steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund unverzüglich bei der
Gemeinde abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft
hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder
wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachsenhausen, den 13.5.2016
Gemeinde Sachsenhausen
Georg Scheide, Bürgermeister
(Siegel)
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Liebe Einwohnerrinnen und Einwohner,
Im Mai fand keine Gemeinderatssitzung statt.
Die nächste öffentliche Ratssitzung findet
am 15.06.2016 um 19:30 Uhr
im Versammlungsraum der Gaststätte statt. (Aushang beachten)
Mit freundlichen Grüßen
Georg Scheide, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN
DER HEIMATVEREIN INFORMIERT!
Liebe Rentnerinnen und Rentner,
Liebe Vorruheständler!
Am Sonntag dem 01.05.2016 –um 14:00 Uhr fand die 7. Pflanzentauschbörse am Feuerwehrgerätehaus statt, mit guter Beteiligung.
Für die Vorbereitung und Durchführung ein Dankeschön an die Verantwortlichen unter Leitung von Claudia Jordan. Die Jugendfeuerwehr wurde von
den Muttis beim Kuchenbacken und der Ausgabe unterstützt und konnten
so, mit den Einnahmen die „JFW_ Kasse“ aufbessern.
An diesem Tag war auch das Wetter sehr angenehm warm, leider war
dafür der April etwas kühler, so dass z.B. es an Tomatenpflanzen fehlte,
aber insgesamt wurde gut gehandelt, diskitiert . Es war ein sehr schöner
und gut vorbereiteter Tag.

Am Donnerstag den 12.05.2016 – fand um 14:00 Uhr in der Gaststätte
ein weiterer Seniorentreff statt.
An einem gemütlicher Nachmittag, bei Kaffee und Kuchen, mit kleinen
Einlagen über „Oma und Opa Weisheiten“ vorgetragen von Peter Schomburg, gab es viellerleie zum Schmunzel, zur Freude der Anwesenden.
Es wurde aber auch in der Dorfchronik eifrig geblättert und das Bildmaterial
diskutiert. Allen für die Vorbereitung der Dank des Vorstandes vom HVS.
Seniorenveranstaltung
Liebe Rentnerinnen und Rentner, liebe Vorruheständler
Die nächste
Seniorenveranstaltung
findet am Donnerstag den 09.06.2016 um 14:00 Uhr
in der Gaststätte statt.
Der Nachmittag soll mit Bild- und TV Vorführungen
(vom Ort) gestaltet werden.
Dazu laden wir Sie, liebe Rentnerinnen, Rentner
und Vorruheständler, herzlich ein.
Bitte melden Sie sich, wie gewohnt, bei Charlotte Schomburg - Tel. 42
36 96 an oder kommen Sie direkt zur Gaststätte.
Der Seniorenbeirat des HVS
Ein kleiner Rückblick vom Feuerwehrverein
Feuerwehrverein Sachsenhausen geht in den Knast….
Am frühen Morgen des 23.04.16 begaben sich die Mitglieder des Feuerwehrvereins Sachsenhausen auf die Spuren der Geschichte und der
Moderne des Strafvollzugs in Thüringen.
Erste Station war die Jugendstrafanstalt Arnstadt. Dank Brigitte und Udo
konnten wir die Einrichtung betreten, ohne etwas angestellt zu haben. Wir
sahen den Zellentrakt, die Werkstätten, das Gewächshaus und die Sporteinrichtungen. Angesicht dessen kam bei einigen die Frage auf, ob wir in
einem Hotel oder in einer Strafvollzugseinrichtung sind. Man konnte sehen
wie der Staat viel Mühe und Geld investiert, um diese Jugendlichen wieder
auf den rechten Weg zu führen.
Zweite Station unserer Reise war der Ziegenhof in Dosdorf bei Arnstadt. Wir
konnten unser Picknick einnehmen und erfuhren einiges über Schaf- und
Bullenhaltung auf dem dortigen Hof.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 25 -
Gut gestärkt fuhr uns unser Busfahrer über die A 71 nach Untermaßfeld
bei Meiningen. Dort hatten wir die Gelegenheit, das Museum der Strafvollzugseinrichtung zu besuchen.
Von Herrn Bornkessel, einen verdienten
Pensionär des Strafvollzugs, erfuhren wir
viel über die Geschichte der JVA Untermaßfeld bis zur Gegenwart. Bei einem
Rundgang durch das Museum entdeckten
wir viele Exponate und Dokumente der
Zeitgeschichte.
Eine weitere Station war Oberhof, wo wir
bei dichtem Schneetreiben unser Kaffee
und andere Getränke einnahmen.
Zum Schluss lenkte uns unser Busfahrer
sicher über A 71 und A 4 nach Hohenfelden
in das Sportlerheim von Achim. Viele kennen ihn noch von seiner Zeit in Sachsenhausen. Ein köstliches Abendbrot, Riebeckbier und andere Getränke rundeten diesen
schönen Tag ab.
Steuer gesamtschuldnerisch.
§3
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf
mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er vier Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet.
Über den Zeitpunkt ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Wird ein
solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Datum der Abmeldung maßgeblich.
(3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt
die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
§4
Steuermaßstab und Steuersatz
(1)
Ein großes Dankeschön an Udo und Brigitte für die Idee und die perfekte
Organisation dieses unvergesslichen Tages. Ein Danke auch an unseren
Busfahrer Avid vom Busunternehmen Brüggemeier.
AMTLICHES SCHWERSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit anderen Hunden sowie
2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde
nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich
festgestellt wurden.
Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 Nr. 1 bis 3
für jeden gefährlichen Hund
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
vom 07.04.2016
(1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet
unterliegt der Besteuerung nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist
davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung
in Pflege gehalten werden.
Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes,
des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen
Organisationen obliegenden Aufgaben dienen.
Hunde, welche dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser
Personen unentbehrlich sind. Dies ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen
(G, aG, H, Bl oder B) nachzuweisen.
4.
Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
5.
Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden
haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder danach auf
Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden.
6.
Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.
7.
Hunde in Tierhandlungen.
§2
Steuerschuldner und Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen
Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder
Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch,
wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder
auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einem Haushalt oder einem
Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
250,00 Euro.
(3) Werden neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden noch
andere Hunde gehalten, so wird für diese Hunde die Steuer nach
Abs.1 Nr. 1 - 3 erhoben.
§5
Steuerbefreiung
1.
Aufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff) zuletzt geändert durch Artikel 8 2.
des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 99, 134) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. September 2000 (GVBl. S.301 ff.), zuletzt geändert durch das
3.
Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.), erlässt die Gemeinde
Schwerstedt folgende Hundesteuersatzung:
§1
Steuertatbestand
35,00 Euro
70,00 Euro
100,00 Euro
(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche
Hunde gelten gemäß § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz
der Bevölkerung vor Tiergefahren
An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt
Herr Maik Horstmann
Herr Uwe Bauer
(03 64 52) 16 91 23
Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr
zur SATZUNG
der Gemeinde Schwerstedt
über die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
1. für den ersten Hund
2. für den zweiten Hund
3. für jeden weiteren Hund
Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres,
so ist der Steuersatz gemäß § 3 anteilig für jeden angefangenen Monat
zu ermitteln. Die Monatssteuer beträgt 1/12 der Jahressteuer.
Udo, auf ein Neues………!
Steffen Wernicke
im Namen des Feuerwehrvereins Sachsenhausen.
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
§6
Steuerermäßigungen
Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich
(2) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind sie oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes
gehalten werden, sofern die Haltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur
Gesamtschuldner.
Ausführung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein,
(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die wenn sie die jagdrechtlich normierten Brauchbarkeitsprüfungen oder gleich-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 26 -
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
gestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. Der Ermäßigungsgrund kann (3) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund unverzüglich bei
nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.
der VGem Nordkreis Weimar abzumelden, wenn er ihn veräußert oder
sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder
§7
eingegangen ist oder wenn der Halter aus dem Gemeindegebiet wegZüchtersteuer
gezogen ist.
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der
gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu (4) Die Verarbeitung, Verwendung oder Übermittlung der erhobenen
Daten ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse
insbesondere für steuerliche und statistische Zwecke, zulässig.
auf Antrag in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 5 Nummer 7
bleibt unberührt.
§ 11
Sicherung
und
Überwachung
der Steuer
(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken
gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4.
§8
Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungen,
Steuerermäßigungen und Züchtersteuer
(Steuervergünstigungen)
(1) Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber
sind auf Anfrage zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen
und zur Mitteilung aller für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände verpflichtet (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a ThürKAG
in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen
Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet.
(1) Der Antrag auf die Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen (2) Die VGem Nordkreis Weimar kann Hundebestandsaufnahmen durchnach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder zur Niederschrift an
führen oder durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigendie VGem Nordkreis Weimar zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung
tümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitswird die Steuervergünstigung abweichend von Absatz 4 mit dem auf
gemäßen Ausfüllung der ihnen von der VGem Nordkreis Weimar
den Antrag folgenden Monat wirksam.
übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist
verpflichtet. Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflich(2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn:
tung zur An- und Abmeldung nach § 10 nicht berührt.
a. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen
§ 12
wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geOrdnungswidrigkeiten
eignet ist,
b. im Fall des § 7 Absatz 1 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund,
seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der VGem
Nordkreis Weimar auf Verlangen vorgelegt werden,
c. die im Einzelfall angeforderten Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden.
(3) Steuervergünstigung wird für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) nicht
gewährt.
(4) Die Steuervergünstigung wird mit dem auf den Eintritt der Voraussetzung folgenden Monat wirksam. Die Steuervergünstigung endet
mit Ablauf des Monats in dem die Voraussetzungen letztmalig vorlagen. Besteht die Hundehaltung über diesen Monat hinaus fort, greift die
Besteuerung nach § 4 Absatz 1.
(5) Über Steuervergünstigungen nach § 5 wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, die sie beantragt und bewilligt erhalten haben.
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nummer 2 ThürKAG in seiner
jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig:
1. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 7 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt.
2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig anmeldet.
3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 bei der Anmeldung des
Hundes nicht angibt, dass dieser als gefährlich im Sinne des § 4
Abs. 2 gilt.
4. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnungsgeber oder als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.
5. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Wohnungsgeber entgegen § 11 Abs. 2 die von der VGem Nordkreis
Weimar übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder
nicht fristgemäß ausfüllt.
(6) Die Steuervergünstigung kann mit einer Befristung, mit Bedingungen
und unter Auflagen gewährt werden.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 18 ThürKAG nach
dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet
(7) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung weg, so ist
werden.
dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der VGem Nordkreis Weimar anzuzeigen.
§ 13
Übergangsregelungen
§9
(1) Der Steuersatz nach § 4 Abs. 1 Nummer 6 findet keine Anwendung
Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
auf Hunde, die zwar unter § 4 Abs. 2 Nummer 1- 2 fallen, jedoch
(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht
bereits vor dem 1. September 2011 bei der VGem Nordkreis Weimar
während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahrs
angemeldet wurden.
mit Steuerbescheid festgesetzt.
(2) Für Hunde nach Absatz 1 wird die Steuer nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 – 3
(2) Die Steuer wird zum 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig.
bemessen.
Erfolgt die Festsetzung nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist die Steuer für das betreffende Jahr einen Monat nach dem Zugang des Fest- (3) Wird ein Hund, der unter Absatz 1 fällt, veräußert oder sonst absetzungsbescheides und sodann jährlich zum 1. Juli in Höhe des
geschafft, entfällt der Bestandsschutz mit Ende des Monats, in dem
Jahresbetrages fällig.
das Halten dieses Hundes durch den bisherigen Halter endet.
(3) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgaben§ 14
gesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine NeufestInkrafttreten und Außerkraftsetzen
setzung auf Grund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
VGem Nordkreis Weimar von Amts wegen oder auf Antrag des
Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft.
Steuerschuldners erfolgt. In den Folgejahren ist die Steuer in einem
Jahresbetrag zum 1. Juli zu entrichten.
Schwerstedt, den 17.05.2016
§ 10
Gemeinde Schwerstedt
(Siegel)
Maik Horstmann
Anzeigepflicht
Bürgermeister
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem
solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der VGem
• Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.04.2016.
Nordkreis Weimar anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit
• Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft.
vom 02.05.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.
(2) Gilt der Hund als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 ist dies bei der • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar „Gemeinde-Journal“, 6. Ausgabe vom 01.06.2016.
Anmeldung anzugeben.
- 27 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT
Herzlichen Dank
für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen, Geschenke und
Geldzuwendungen anlässlich meiner
Jugendweihe
möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern, bei allen
Verwandten, Paten, Freunden, Nachbarn und Bekannten
recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank geht an die
Gaststätte „Zu den Kastanien“ in Sachsenhausen und der
Friseuse Annett Schlegel vom „Zopfgummi“ in Buttelstedt.
Alida Karpe
Schwerstedt, im Mai 2016
Herzlichen
Dank
für einen
unvergesslichen
Tag!
Niemals hätte ich gedacht, das ihr mir so viel
Freude macht.
Alle Karten sind gelesen, die Geschenke ausgepackt, es ist ein schöner Tag gewesen, für den
ich gerne „Danke“ sag.
Anlässlich meiner Konfirmation
möchte ich mich hiermit bei meinen Eltern,
Großeltern, Verwandten, Freunden und
Bekannten recht herzlich bedanken.
Jenny Michel
AMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen
Herr Karl-Albert Treuner
Herr Bernd Unbescheid
(036452) 7 23 18
Dienstag 16:30-17:30 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 12.04.2016
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TOP 5 – Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle innerhalb der
VGem Nordkreis Weimar
Beschluss-Nr. 43/08/2016:
Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt,
Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle
„Nordkreis Weimar“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
TOP 6 – Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni
2016 in der Gemeinde Vippachedelhausen
Beschluss-Nr. 44/08/2016:
Herr Bernd Unbescheid wird zum Wahlleiter der Gemeinde Vippachedelhausen für die Kommunalwahl am 5. Juni berufen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
TOP 7 – Berufung des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Gemeinde Vippachedelhausen
Beschluss-Nr. 45/08/2016:
Frau Silvia Bauer wird zur stellvertretenden Wahlleiterin der Gemeinde
Vippachedelhausen für die Kommunalwahl am 5. Juni berufen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
TOP 8 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer
in der Gemeinde Vippachedelhausen – Hundesteuersatzung
Der Beschluss wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Friedhofssatzung der Gemeinde
Vippachedelhausen
Beschluss-Nr. 47/08/2016:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung. Die Anlage ist Teil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
TOP 10 – Beratung und Beschluss zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen
Beschluss-Nr. 48/08/2016:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen. Die Anlagen sind Teil des Beschlusses.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle Gemeinderäte und anwesenden
Gäste. Die Einladungen und Unterlagen sind allen fristgerecht zugegangen. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 7 anwesend, somit
ist der Gemeinderat beschlussfähig.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
621/9 in der Gemarkung Vippachedelhausen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
davon anwesend: 7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
TOP 11 – Beratung und eventuelle Beschlussfassung zum Aufstellen
eines Plakatierungsträgers zu Veranstaltungsankündigungen
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Der Beschluss wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss-Nr. 41/08/2016:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die TOP 12 – Beschlüsse zu Bauanträgen
öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.04.2016 in vorgelegter Form.
12.1 Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzungsänderung Flurstück
Beschluss-Nr. 50.1/08/2016:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur NutzungsänTOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- derung des Firmengebäudes zur Wohneinheit mit Gewerbebereich auf dem
liche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 01.12.2015
Flurstück 621/9 in der Gemarkung Vippachedelhausen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 42/08/2016:
davon anwesend: 7;
Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die Gesetzliche Zahl der GR: 9;
Ja-Stimmen:
7;
Nein-Stimmen:
0; Enthaltungen: 0
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015.
TOP 4 – Aussprache Windenergie
Der Bürgermeister informiert, derzeit ist zu diesem Thema keine Beschlussfassung möglich. Momentan hat die Gemeinde 13 Anbieter die gern den
Windpark ermöglichen wollen.
Top 13 – Anfragen aus der Bevölkerung
In dieser Sitzung hatten die anwesenden Bürger und Bürgerinnen keine Anfragen an den Gemeinderat.
Karl-Albert Treuner,
Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 28 -
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Friedhofssatzung
der Gemeinde Vippachedelhausen
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der jeweils geltenden Fassung, sowie
des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505
ff.), in der Fassung vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592), hat der Gemeinderat
Vippachedelhausen in seiner Sitzung am 12.04.2016 die folgende Satzung
für den Friedhof der Gemeinde Vippachedelhausen erlassen:
I. Allgemeine Bestimmungen
§1
Geltungsbereich
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend
zu verhalten. Den Anordnungen des Aufsichtsbefugten ist Folge zu
leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Erwachsener betreten.
(2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs:
1. das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine
besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem
Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der
Bestattungsunternehmen und der Gemeinde,
2. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende
Arbeiten auszuführen,
3. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. vorherige
Anzeige bei der Gemeinde gewerbsmäßig zu fotografieren,
(1) Diese Friedhofssatzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Vippachedelhausen gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof in Vippachedelhausen.
4. Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im
Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,
(2) Der Friedhof wird von der Gemeinde verwaltet. Zur Verwaltung bedient
sie sich entsprechend § 47 Abs. 2 ThürKO der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.
5. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen
und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
§2
Friedhofszweck
6. Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen
Plätze abzulegen,
(1) Der Friedhof dient der Bestattung und der Pflege der Gräber im An7. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
denken an die Verstorbenen.
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem
Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die
1. bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Vippachedelhausen (3) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde;
waren oder
sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden.
2. ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten
oder
(4) Für die Anzeige nach Absatz 2 Nr. 3 gelten die Bestimmungen des
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren
3. innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf
über die einheitliche Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).
einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden.
§ 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung
der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung be- (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreisteht nicht.
bende haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der Gemeinde vorher anzuzeigen.
§ 3 Schließung und Entwidmung
(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund (2) Der Gemeinde ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen, dass der
Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreifür weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen
chenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.
Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die
ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere
Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die sie oder ihre BediensteBestattungen in Erd- oder Urneneinzelgrabstätten erlischt, wird dem
ten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft
Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines
verursachen.
weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Erd- oder Urneneinzelgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Um- (4) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb
bettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die Ruhezeit
der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe
noch nicht abgelaufen ist.
Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um
19.00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens
(3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruheum 13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind,
stätte der Toten verloren. Die in den Erd- oder Urneneinzelgrabstätten
dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr
Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf
und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonKosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.
nen werden. Die Gemeinde kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zu(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der
lassen.
Nutzungsberechtigte einer Erd- oder Urneneinzelgrabstätte erhält
außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt (5) Die für die Arbeiten erfolderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen
auf dem Friedhof nur vorübergehend an den von der Gemeinde genehoder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.
migten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntArbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand
gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihengrabstätten/Urneneinzelgrabzu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Erd- oder Urnenlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbeinzelgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen.
liche Geräte dürfen nicht an der Wasserentnahmestelle der Friedhöfe
gereinigt werden.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlos- (6) Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Absatz 1
gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrenssenen Friedhof/Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden
gesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle
Gegenstand des Nutzungsrechtes.
(§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).
II. Ordnungsvorschriften
III. Bestattungsvorschriften
§4
Besuchszeiten
§ 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit
(1) Der Besuch des Friedhofes ist generell auf die Tageszeit zu beschrän- (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Verken. Bei Dunkelheit ist der Aufenthalt im Friedhofsbereich nicht gewaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar anzumelden. Der Anmeldung
stattet.
sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
(2) Die Gemeindeverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt,
ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
des Friedhofes vorübergehend untersagen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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(3) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit
den Angehörigen und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft, der der Verstorbene angehörte, fest.
Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen. Folgen zwei
Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten
Feiertag stattfinden.
(4) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über
die Einäscherung vorzulegen.
§8
Särge
Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen
und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht
verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.
§9
Ausheben der Gräber
(1) Das Ausheben und Verfüllen der Gräber wird den Bestattungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten übertragen. Sie haben sich hierzu eines
Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie die Erstellung der Grabstelle rechtzeitig vor der Bestattung an, so dass die
ordnungsgemäße Herrichtung kontrolliert werden kann.
(2) Für die Urnengemeinschaftsgräber obliegt das Ausheben und Verfüllen
der Grabstellen der Gemeinde.
(3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens
0,50 m starke Erdwände getrennt sein.
(5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben
Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese
sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Gemeinde. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Erdgrabstätte/Urneneinzelgrabstätte in eine andere Erdgrabstätte/Urneneinzelgrabstätte
sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Umbettungen aus der Urnengemeinschaftsanlage sind nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3 bleiben
unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste
können nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der
jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die Verleihungsurkunde nach § 13 Abs. 4 bzw. § 14 Abs. 2 vorzulegen. Die Durchführung der Umbettung wird auf den Antragsteller übertragen. Er hat
sich hierzu eines Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung
sowie den Zeitpunkt der Umbettung rechtzeitig vor der Ausführung
an. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(5) Bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 23 Abs. 1 Satz 4 können
Leichen und Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von
Amts wegen in eine Urneneinzelgrabstätte/Erdgrabstätte/Urnengemeinschaftsanlage umgebettet werden.
(6) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben
werden.
IV. Grabstätten
§ 12
Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen
können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Erdgrabstätten,
b) Urnengrabstätten,
c) Ehrengrabstätten.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit
der Umgebung.
§ 13
Erdgrabstätten
(1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf
Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen und
deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Erdgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles
verliehen.
(2) Erdgrabstätten werden als Einzel- oder Doppelgrabstätten, als Einfachgräber vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche bestattet
werden.
(3) Während der Ruhezeit können auf Erdgrabstätten Urnen beigesetzt
werden, wenn das Nutzungsrecht für die Grabstätte bis zum Ablauf
der Ruhezeit der beizusetzenden Urne wieder erworben worden ist.
Die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die
für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 m². Weitere
Bestattungen sind erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit und dem
Wiedererwerb der Grabstätte für eine weitere Ruhezeit möglich.
(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.
(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 3 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht
ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche
Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von 3 Monaten
auf der Grabstätte hingewiesen.
(6) Das Nutzungsrecht kann in der Regel über die Ruhezeit hinaus
wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und
nur auf die gesamte Grabstätte möglich.
(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für
den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das
Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu
seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das
Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,
c) auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
d) auf die Kinder,
e) auf die Stiefkinder,
f) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder
Mütter,
g) auf die Eltern,
h) auf die (vollbürtigen) Geschwister,
i) auf die Stiefgeschwister,
j) auf die nicht unter a) – i) fallenden Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen
übertragen.
(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach
Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Reglungen das Recht, in der Erdgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles
über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der
Pflege der Grabstätte zu entscheiden.
(11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
teilbelegten Grabstätten darf es erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit
zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
(12) Das Ausmauern von Erdgrabstätten ist nicht zulässig.
- 30 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
§ 14
Urnengrabstätten
beitung des Werkstoffs sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift
ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab
oder Modelle vorzulegen.
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) Urneneinzelgrabstätten,
b) Urnengemeinschaftsgrabstätten,
c) Erdgrabstätten.
(2) Urneneinzelgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit durch Aushändigung einer Verleihungsurkunde verliehen und deren
Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Die
Zahl der Urnen, die in einer Urneneinzelgrabstätte bestattet werden
können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne
bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 qm. Die zweite und jede weitere
Asche kann beigesetzt werden, nachdem das Nutzungsrecht bis zum
Ende der Ruhezeit der beizusetzenden Asche verlängert wurde.
(3) In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne ein bestimmter
Beisetzungsplatz – erst im Todesfall – für die Dauer der Ruhezeit als
Teilhabe an der gesamten Urnengemeinschaftsgrabstätte zugewiesen. Urnengemeinschaften sind Grabstätten, in denen eine bestimmte
Anzahl von Urnen beigesetzt werden und die als gemeinschaftliches
Grabmal ausgestattet sind, welches sämtliche Namen, das Geburtsund Sterbejahr der dort Beigesetzten aufführt. Dazu wird je Urne eine
Grabplatte mit den Maßen 30 x 20 cm bodengleich eingebracht. Die
Urnengemeinschaftsgrabstätte wird von der Gemeinde angelegt und
unterhalten.
(4) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Gemeinde.
(5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten
die Vorschriften für die Erdgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.
V. Gestaltung der Grabstätten, Grabmale und bauliche Anlagen
§ 15
Gestaltungsgrundsätze
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie
die Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihrer Gesamtlage gewahrt werden.
(2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
(3) Sitzgelegenheiten im Friedhofsgebiet werden von der Gemeinde aufgestellt.
(4) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz.
(5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur
als naturlasierte Holztafeln – oder Kreuze zulässig und dürfen nicht
länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.
§ 16
Anlagen der Grabstellen
(1) Grabstellen sollten folgende Maße haben:
Länge
Breite
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Höhe Grabstein
bis maximal
Grabstätten für Erdbestattungen:
Einzelgrabstätte für Verstorbene
bis zu 5 Jahren
1,20 m 0,60 m
1,00 m
Einzelgrabstätte für Verstorbene
über 5 Jahre
1,85 m 0,80 m
1,30 m
Doppelgrabstätte
1,85 m 2,00 m
1,30 m
Urneneinzelgrabstätte
1,00 m 1,00 m
1,00 m
Urnengemeinschaftsgrabstätte
0,50 m 0,50 m
-
Urnengrabstätten:
(2) Abstände zwischen den Grabmalen und Grabreihen: Die Abstände zwischen den einzelnen Grabstätten für Erdbestattungen betragen 0,70 m
und bei Urnengrabstätten 0,60 m. Die Gemeinde legt die Abstände zwischen den einzelnen Grabreihen fest.
§ 17 Zustimmung
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der Gemeinde. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet
worden ist.
(5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur
als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht
länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.
(6) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den
Vorschriften dieser Friedhofsordnung entspricht.
§ 18 Ersatzvornahme
(1) Ohne Einwilligung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen
und Anlagen nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder
den Zeichnungenund Angaben entsprechend verändert werden, sofern
eine Genehmigung nachträglich nicht erteilt wird. Die Verwaltungsgemeinschaft kann den für ein Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die
Anlage zu entfernen oder zu verändern.
(2) Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die
Verwaltungsgemeinschaft auf Kosten der Berechtigten die Anlagen
entfernen lassen. Falls die Anlage nicht innerhalb von 2 Monaten
abgeholt wird, kann die Verwaltungsgemeinschaft mit ihr entsprechend den Vorschriften der §§ 383 ff BGB verfahren. Hierauf ist in der
Aufforderung hinzuweisen.
§ 19 Fundamentierung und Befestigung
(1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des
Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch bei Öffnen benachbarter Gräber nicht
umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche
Anlagen entsprechend.
(2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die
Größe und Stärke der Fundamente, obliegt fachlich den Steinmetzbetrieben.
(3) Die Standfestigkeit der Grabmale wird alle zwei Jahre von Beauftragten
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar durch Rüttelproben
überprüft.
§ 20 Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in
würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist
der jeweilige Berechtigte.
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen
Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung
Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei
Gefahr im Verzuge kann die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen
(z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige
Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar nicht innerhalb der festgesetzten angemessenen
Frist beseitigt, ist die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen oder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen
zu lassen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen
Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche
Bekanntmachung und ein Hinweis¬schild auf der Grabstätte, dass
für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Die Gemeinde ist für
die Aufbewahrung entfernter Gegenstände nicht verantwortlich.
(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das
Umstürzen von Grabmalen oder Grabteilen verursacht wird.
§ 21 Entfernung
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
(1) Grabmale und Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde entfernt werden.
Eine Rückzahlung anteiliger Restgebühren erfolgt nicht.
(2) Die Genehmigung ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter
Ausfertigung zu beantragen. Aus dem Antrag und den Zeichnungen
müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bear-
(2) Nach Ablauf der Ruhefrist ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet,
das Grabmal und sonstige Grabausstattungen zu beräumen. Das
Ablagern dieser Materialien auf dem Friedhofsgelände ist nicht ge-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 31 -
stattet. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die
Gemeinde berechtigt, die Grabstätte gebührenpflichtig abräumen zu
lassen. Eine Aufbewahrungsfrist hinsichtlich dieser Gegenstände besteht nicht.
VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten
§ 22
§ 27
(2) Verwelkte Blumen, Reisig und Kränze sind an dafür vorgesehenen'
Plätzen abzulegen.
(3) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen und Gehölzen bepflanzt
werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und
Wege nicht beeinträchtigen.
(4) Die für die Grabstätte Verantwortlichen können die Grabstätte selbst
anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner
beauftragen.
(5) Die Herrichtung der Grabstätten soll in der Regel spätestens 7 Monate
nach der Beisetzung erfolgen.
(6) Vasen oder andere Gefäße für kurzlebigen Pflanzenschmuck sollen
in Form, Material und Dekor der Würde des Ortes entsprechen. Die
Verwendung unwürdiger Gefäße (Konservendosen, Industriegläser
usw.) ist nicht statthaft.
(7) Eine Bepflanzung der Gemeinschaftsgrabstätte, das Aufstellen von
Vasen und ähnlichem ist nicht gestattet.
(8) Nicht mehr verwendetes Kleinzubehör (z.B. Blumentöpfe, Grablichter)
ist vom Friedhof zu entfernen.
Vernachlässigung der Grabpflege
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt,
so hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung durch die
Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in
Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht
ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechsmonatiger Hinweis
auf der Grabstätte. Bleiben die Aufforderungen unbeachtet, so kann
die Gemeinde
a)
die Grabstätten abräumen, einebnen und einsäen,
b)
die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.
(2) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
VII. Trauerhalle und Trauerfeiern
Haftung
Die Gemeinde Vippachedelhausen haftet nicht für Schäden, die durch nicht
satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes und seiner Anlagen, durch
dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ebenso wird die Haftung bei
Diebstahl und bei Schäden durch höhere Gewalt ausgeschlossen. Der
Gemeinde Vippachedelhausen obliegen keine besonderen Obhuts- und
Überwachungspflichten.
Herrichtung und Unterhaltung
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften dieser Satzung
hergerichtet und dauernd in Stand gehalten und gepflegt werden. Zu
der Pflege gehört auch der zwischen, vor und hinter den Gräbern
liegende Raum. Bei Grabstätten für Erdbestattungen sind 0,35 m und
bei Urnengrabstätten 0,30 m um die jeweilige Grabstelle zu pflegen.
§ 23
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
§ 28
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt,
b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend
verhält oder die Anordnung der Gemeinde nicht verfolgt (§ 5 Abs. 1),
c) entgegen den Bestimmungen des § 5 Abs. 2
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt,
Waren aller Art oder gewerbliche Dienste anbietet,
an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung
störende Arbeiten ausführt,
ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Gemeindeverwaltung gewerbemäßig fotografiert,
Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im
Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,
den Friedhof oder seine Einrichtungen oder Anlagen verunreinigt oder beschädigt oder Rasenflächen oder Grabstätten
unberechtigterweise betritt,
Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt,
Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde
d) entgegen § 5 Abs. 3 Gedenkfeiern und andere nicht mit der
Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen abhält,
e) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof nicht anzeigt (§ 6),
f)
Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
g) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht
einhält (§ 16),
h) Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung
errichtet oder verändert (§ 17),
i)
Grabmale ohne Zustimmung der Gemeinde entfernt (§ 21 Abs. 1),
j)
Grabmale oder Grabausrüstungen nicht in verkehrssicherem
Zustand hält (§§ 19, 20 und 21),
k) Grabstätten entgegen § 22 herrichtet und unterhält,
l)
Grabstätten vernachlässigt (§ 23).
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro
geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeit (OWiG) in der
Fassung vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2838) in der jeweils geltenden
Fassung findet Anwendung.
§ 24 Benutzung der Trauerhalle
§ 29 Gebühren
Die Trauerhalle dient zur Aufnahme der Leiche bis zur Bestattung und kann Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofes und seiner
zur Trauerfeier genutzt werden. Sie darf nur mit Erlaubnis der Gemeinde Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebühbetreten werden.
rensatzung zu entrichten.
§ 25 Trauerfeier
§ 30 Inkrafttreten
(1) Die Trauerfeiern können am Grab oder an einer anderen im Freien
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
(2) Jede Musik und Gesangsdarbietung auf den Friedhofsgeländen bedarf (2) Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft.
der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde.
VIII. Schlussvorschriften
§ 26
Alte Rechte
Vippachedelhausen, den 30.05.2016
Gemeinde Vippachedelhausen
(Siegel)
(1) Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde vor Inkrafttreten dieser Treuner
Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeiten und die Bürgermeister
Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte - Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.04.2016
von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungs- - Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
zeiten gemäß § 10 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden
vom 19.04.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.
jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.
Weimar "Gemeinde Journal", 6. Ausgabe vom 01.06.2016.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 32 -
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Gebührensatzung
zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
§6
Gebühren für die Überlassung einer Erdgrabstätte
(1) Für die Überlassung einer Erdgrabstätte (§ 13 Friedhofssatzung) für
die Dauer einer Ruhezeit von 25 Jahren (§ 10 der Friedhofssatzung)
werden folgende Gebühren erhoben:
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung
a) einstellige Grabstätte
530,00 €
(ThürKO), der §§ 2, 7 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
(ThürKAG) und des § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachb) zweistellige Grabstätte
1.330,00 €
edelhausen vom 30.05.2016, hat der Gemeinderat Vippachedelhausen
(2)
Für
die
Verlängerung
des
Nutzungsrechts
(§
13
Abs.
3
der
Friedhofsin seiner Sitzung am 12.04.2016 die folgende Gebührensatzung für den
satzung)
werden
folgende
Gebühren
erhoben:
Friedhof der Gemeinde Vippachedelhausen erlassen:
a) bei einstelligen Grabstätten je Grabstätte und Jahr
der Verlängerung
21,20 €,
I. Gebührenpflicht
§1
Gebührenerhebung
(1) Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen und
Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung
erhoben.
(2) Für besondere zusätzliche Leistungen der Gemeinde, die in den nachstehenden Bestimmungen nicht vorgesehen sind, ist ein Entgelt im
Einzelfall zu vereinbaren.
§2
Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach
der Friedhofssatzung sind:
a) bei Erstbestattungen
1. der Ehegatte,
2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
3. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebens gemeinschaft,
4. die Kinder,
5. die Eltern,
6. die Geschwister,
7. die Enkelkinder,
8. die Großeltern,
9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben.
b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
c) wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführte Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.
(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch
a) der Antragsteller,
b) diejenige Person, die sich der Verwaltung gegenüber schriftlich
zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§3
Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen
nach der Friedhofssatzung und zwar mit der Beantragung der jeweiligen
Leistung.
(2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden
Gebührenbescheides fällig.
§4
Rechtsbehelfe / Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser
Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung
zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur
sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung
erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer
Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils
gültigen Fassung.
II. Gebühren
§ 5 Gebühren für die Überlassung
einer Urnengemeinschaftsgrabstätte
Für die Überlassung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte (§ 14 Abs. 3
Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren (§ 10 der
Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben: 550,00 Euro. In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: Grabstellenplatz, Grabplatte mit
Namensnennung und Geburts- und Todesjahr, Herrichtung und Unterhaltung der Anlage.
b) bei zweistelligen Grabstätten je Grabstätte und Jahr
der Verlängerung
§7
53,20 €,
Gebühren für die Überlassung einer Urneneinzelgrabstätte
(1) Für die Überlassung einer Urneneinzelgrabstätte für
die Beisetzung von Aschen
(§ 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung)
für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren
(§ 10 der Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben:
360,00 €
(2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts
(§ 14 Abs. 2 Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben:
- bei einer Urneneinzelgrabstätte je Grabstätte und Jahr
der Verlängerung
14,40 €
§8
Verlängerung des Nutzungsrechtes bei weiteren Bestattungen
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist vor jeder weiteren Beisetzung
(§ 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung) erforderlich, um die
Ruhezeit von 25 Jahre zu gewährleisten. Die Gebühr beträgt pro Jahr
1/25 der jeweils gültigen Gebühr nach § 5 und § 6 für die Differenz von der
bereits erworbenen Nutzungszeit bis zum Ablauf der Ruhezeit der beizusetzenden Leiche oder Asche.
§9
Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle
Für die Benutzung der Trauerhalle wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben. Die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten sind für die Ausgestaltung und Reinigung der Trauerhalle selbst verantwortlich.
§ 10
Gebühren für die Entfernung der Grabstätte
(1) Für die Entfernung der Grabstätte (§ 21 der Friedhofssatzung) durch
ein von der Verwaltung zugelassenes und vom Nutzungsberechtigten
beauftragtes Unternehmen werden keine Gebühren erhoben.
(2) Sind für die Entfernung einer Grabstätte (§§ 21 und 23 der Friedhofssatzung) durch nicht fachgerechte oder ordnungswidrige Ausführungen
Nacharbeiten erforderlich, so werden die Kosten des von der Gemeinde
beauftragten Unternehmens als Gebühr zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben. Für die Entfernung einer Grabstätte
wegen Vernachlässigung der Grabpflege (§ 23 der Friedhofssatzung)
werden Gebühren entsprechend Satz 1 erhoben.
§ 10
Verwaltungsgebühren
(1) Ausstellen von Urkunden und Genehmigungen jeglicher Art
15,00 €
(2) Umschreibung eines Nutzungsrechtes
15,00 €
§ 11
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung treten alle bisherigen Regelungen
außer Kraft.
Vippachedelhausen, den 30.05.2016
Gemeinde Vippachedelhausen
- Siegel -
Treuner
Bürgermeister
- Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.04.2016
- Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
vom 19.04.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.
- Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar "Gemeinde Journal", 6. Ausgabe vom 01.06.2016
- 33 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
NICHTAMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
VERANSTALTUNGSKALENDER
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - JUNI 2016
Datum / Uhrzeit
Aktivität / Veranstaltung
Ort
03. Juni 19:00
FFW-technische Hilfeleistung
FFW GH VEH
05. Juni 14:00
Kinderparty
- Spiele, Spaß und gute Laune
"tirica"
08. Juni 15:00
Seniorennachmittag
"tirica"
14. Juni 15:00
Sah ne´ Maid ein Röslein steh`n…
Bürgerhaus
18. Juni 16:00
FFW-technischer Dienst
FFW GH VEH - GH Thb.
20. Juni 17:00
Blutspende
Gutshof Neumark
23. Juni 15:00
Seniorentreff
"Zur alten Kastanie"
Juni/Juli
Fußball EM-Public Viewing (10.06.-10.07.)
(Angaben ohne Gewähr)
Trenn
Dich
=
umweltbewusst!
Gegen wilde Müllentsorgung
Es ist nicht schön, wenn Menschen, den Tieren gleich, all das fallen lassen
oder entsorgen, wenn es nicht mehr gefällt. Das gilt für Abfälle im Papiercontainer ebenso wie wilde Ablagerungen von Abfällen, Bauschutt in und um
unsere Gemeinde.
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TOP 3
Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent
liche Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom 16.02.2016
Der GR genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates vom 16.02.2016. Der Verlauf der Gemeinderatsitzung wird
in dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben.
Beschluss:
80/11/2016
Abstimmungsergebnis:
5 x ja;
TOP 4 Abwasserproblematik im Altort Wohlsborn, Gast Georg Scheide
Georg Scheide informiert die GR einleitend, dass bereits 2016 die Planung
für die Schmutzwasserbeseitigung im Altort Wohlsborn festgeschrieben
ist. Ende des 3. Anfang des 4. Quartales soll in der Gemeinde Wohlsborn
eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema einberufen werden, um
den Bürgern das Konzept zu erklären.
TOP 5
Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016, einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes
Der GR beschließt, die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016,
einschließlich aller Anlagen
Beschluss:
81/11/2016
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
TOP 6
Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf
der privaten Website von Frau Nadine Müller
Der GR beschließt, dass Frau Nadine Müller das Wappen der Gemeinde
auf ihrer Webseite, Werbung für eine Ferienwohnung, verwenden darf. Für
die Nutzung des Wappens werden keine Gebühren von Frau Müller erhoben.
Beschluss:
82/11/2016
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
TOP 7
Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau
von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Wohlsborn
Der GR Wohlsborn beschließ, dass der Bürgermeister ermächtigt und
beauftragt wird, mit den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher
Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das
allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet Wohlsborn in beiliegender Form mit der Thüringer Energie AG, abzuschließen.
Beschluss:
83/11/2016
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
Dabei handelt es sich meist um Renovierungsabfälle oder Verpackungen,
Autoreifen, ja sogar Gartenabfälle am Straßenrand oder im -graben. Es gibt
Hundehalter, die dafür Sorge tragen, dass ihr vierbeiniger Freund ja nicht
vor oder auf dem eigenem Grundstück seine Spuren hinterlässt, beim
TOP 8
Nachbarn ist das schon mal egal.
Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer
in der Gemeinde Wohlsborn – Hundesteuersatzung
Jedwede Beseitigung derartiger Ablagerungen kostet unserer Gemeinde
Der GR beschließt, den Erlass der Satzung über die Erhebung einer
Geld, Geld welches wir sinnvoller für unseren Kindergarten oder FeuerHundesteuer mit den in der Sitzung am 19.04.2016 vorgenommenen
wehr einsetzen könnten. Wir wollen für uns und unsere Kinder eine schöne
Änderungen. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Heimat erhalten.
Beschluss:
84/11/2016
Es gibt ausreichend Möglichkeiten, sich seiner Abfälle (kostenlos) umwelt- Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
bewusst zu trennen und zu entsorgen; gleich ob mit Gelber Sack, RestTOP 9 Beratung und Beschluss über die Bildung einer gemeinsamen
und -Sperrmüllentsorgung.
Schiedsstelle innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft NordUm auf die Spur der unverbesserlichen Müllsünder zu kommen, braucht
kreis Weimar
die Gemeindeverwaltung konkrete Hinweise mit Ross und Reiter. Ist der
Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt,
Verursacher bekannt, wird dieser die entstehenden Entsorgungskosten
Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringe, Krautheim,
tragen und mit einem Ordnungsgeld rechnen können.
Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „NordBernd Unbescheid
kreis Weimar“.
Beschluss:
85/11/2016
AMTLICHES WOHLSBORN
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn
Herr Peter Thomas
Herr Stefan Mund
0170 / 2 21 41 71
jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Wohlsborn vom 19.04.2016
TOP 10 Beschlüsse zu Bauanträgen 86/11/2016
TOP 10.1 Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung des B-Planes
„Hinter dem Pfarrgarten“ Wohlsborn für die Flurstücke 98/32
und 98/33
Der GR beschließt, der Befreiung von der Festsetzung der Anzahl der
Vollgeschosse, der Dachfarbe und Dachneigung sowie der Überschreitung
des Baufeldes für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf den
Flurstücken 98/32 und 98/33 zu zustimmen.
Beschluss
86.1/11/2016
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
TOP 10.2 Antrag auf Errichtung einer Garage incl. Antrag auf Befreiung
TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
von den Festsetzungen des Baufeldes auf dem WohngrundDer Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte und Gäste zur heutigen
stück Kastanienweg 7 in Wohlsborn
Sitzung und stellt Beschlussfähigkeit fest.
Der GR erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer
TOP 2 Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tages- Garage mit Geräteraum als Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück
Kastanienweg 7 in Wohlsborn und stimmt dem Antrag auf Befreiung von
ordnung
der Festsetzung des Baufeldes zu.
Zur TO gibt es keine Änderung
Beschluss
86.2/11/2016
Der GR stimmt der mit der Einladung zugegangenen Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
Beschluss:
79/11/2016
Abstimmungsergebnis:
5 x ja einstimmig
Peter Thomas, Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 34 -
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn findet
am 14.06.2016 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus statt.
Die Tagesordnung entnehmen sie bitte dem Schaukasten.
Sommerfest
20.08.2016
Vorab informierten wir:
am 20.08.2016 findet
im und am Bürgerhaus unser
nächstes
Sommerfest statt.
Über den Ablauf informieren wir mit einer Hausinformation.
Baumschnitt Sommerschnitt
Am 01.07.2016 führt die Gemeinde den nächsten Baumschnittlehrgang auf
der Streuobstwiese am Friedhof durch. Treffpunkt ist 15.00 Uhr am Bauhof.
Wir bitten Rosenschere, Astschere, Säge und wenn vorhanden eine Leiter mitzubringen. Thema des Lehrganges ist der Sommerschnitt an Obstgehölzen. Wer 15.00 Uhr noch nicht da sein kann, kann auch später noch
dazukommen. Für unsere Planung wäre es schön zu wissen, wer am
Lehrgang teilnehmen möchte.
Gleichzeitig möchten wir die Wohlsborner informieren, dass am 25.10.2016
die Saftpresse nach Wohlsborn kommt. Dazu werden Termine vergeben,
damit keine bzw. wenig Wartezeit entsteht. Im September/Oktober werden
wir über die Modalitäten im Gemeindejournal informieren.
Kindertag
Allen Kindern
wünsche ich einen
schönen Kindertag.
Das Kinderfest in Wohlsborn findet
am 17.09.2016 auf dem Spielplatz statt.
Maschendrahtzaun am Spielplatz
Leider haben wir uns dazu entschließen müssen Straßenseitig am Spielplatz einen Maschendrahtzaun hinter die Hecke zu setzen. Die Hecke
war einmal sehr dicht und durch den TÜV als Abgrenzung abgenommen
worden. Jetzt ist sie aber durch Erwachsene und Kinder so zertrampelt
worden, dass große Lücken entstanden waren und wir 10 Pflanzen
nachpflanzen mussten.
Bürgermeisterwahl am 05.06.2016
Wie schon mehrfach informiert findet
am 05.06.2016 von 8.00 bis 18.00 Uhr
in den Gemeinden die Bürgermeisterwahl statt.
Ich bitte unsere Bürgerinnen und Bürger um rege Teilnahme.
Ihr Bürgermeister Peter Thomas
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 35 -
Kirchliche Nachrichten
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
Jeden 2., 3. und
15:45 Uhr
4. Dienstag im Monat
Gemeindehaus in Buttelstedt
(außer in den Schulferien)
AKTUELLES
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
FÜR DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHENSPIELE
BUTTELSTEDT (mit Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim,
Leutenthal, Nermsdorf, Rohrbach, Weiden)
und
NEUMARK (mit Berlstedt, Neumark, Thalborn, Vippachedelhausen)
Die Reihe der Benefizkonzerte „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“ geht
weiter: Am Samstag, den 04. Juni, musizieren um 17 Uhr Silke Gonska
und Frieder Berger (Gesang/Posaune) unter dem Titel „Revolution - Jazzin'
The Beatles“ in der Buttelstedter Nikolaikirche. Der Eintritt ist frei, um
eine Kollekte wird gebeten.
„Meine Stärke und mein Lied ist der Herr,
er ist für mich zum Retter geworden.“
(2. Mose 15,2)
Am Mittwoch, den 15. Juni sind die Seniorinnen und Senioren von 14 17 Uhr zu einem gemeinsamen Seniorennachmittag der Region MItte
unseres Kirchenkreises eingeladen. Zum Thema „Bienen im Anflug“ wird
es eine Andacht von Pfarrerin Scheel sowie den Vortrag eines Imkers geben. Eine-Welt-Laden und Büchertisch laden zum gucken und kaufen ein,
Kaffee und Kuchen, Musik und fröhliche Einlagen sorgen für Unterhaltung.
Der Ort des Geschehens sowie die Möglichkeit, wie man sich per Bus
dorthin begeben kann, werden noch bekannt gegeben.
Die Teilnahme kostet 5 Euro (mit Busticket ca. 7 Euro). Die Anmeldung
erfolgt entweder über die Gemeindebüros oder direkt über die Leiterinnen
unserer Gemeindenachmittage.
Liebe Mitmenschen
in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar!
Bei unseren Kirmesgottesdiensten begleitet uns in diesem Jahr ein modernes Glaubenslied: „Ich glaub an einen Gott, der singt, von dem alles Leben
klingt. Er singt als schönstes Stück, die Liebe und das Glück. Wer singt, die
Quelle trinkt, die tief in Gott entspringt, sein Sehnen wird erfüllt, das Leben
ihm enthüllt.“ Ein genialer Gedanke: Gott erschafft die Welt als Melodie und
jede und jeden von uns als einen ganz eigenen, unverzichtbaren Ton darin.
Jesus Christus, selbst Lied und Sänger, lässt uns in den Rhythmus dieser
Schöpfung einschwingen. Und der Heilige Geist vereint uns alle zu einem
großen Chor, der das Lied des Friedens singt. Fantastisch harmonisch!
So ist es natürlich nicht immer. Aber immer, wenn wir uns eins fühlen mit
unserem Leben und der Welt, haben wir schnell ein Lied auf den Lippen.
Und wenn es uns nicht so gut geht, ist das gar nicht anderes, nur stiller und
dunkler. Mit anderen zusammen ein Klage- und ein Hoffnungslied zu singen,
kann uns trösten. Paul Gerhardt hat schon vor 350 Jahren gedichtet: „Ich
selber kann und mag nicht ruhn, des großen Gottes großes Tun erweckt
mir alle Sinnen; ich singe mit, wenn alles singt, und lasse, was dem Höchsten klingt, aus meinem Herzen rinnen.“ Ich wünsche uns, dass uns dieser
Sommer Lieder auf die Lippen legt, die den Ton treffen, der uns und unseren
Ortschaften gut tut. Ich wünsche uns, dass Gottes Melodie Quellen sprudeln
lässt, die unser Zusammenleben mit Liebe und mit Glück erfüllen.
„Gott befohlen!“
Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt
GOTTESDIENSTE
Sonntag, 05. Juni
(2. nach Trinitatis)
09:15 Uhr
11:00 Uhr
Neumark (mit Abendmahl)
Buttelstedt
Sonntag, 12. Juni
(3. nach Trinitatis)
09:00 Uhr
11:00 Uhr
Leutenthal (Kirmesgottesdienst)
Krautheim
Sonntag, 19. Juni
09:00 Uhr
(4. nach Trinitatis)
10:30 Uhr
Buttelstedt
(mit Taufe und Abendmahl)
Berlstedt
Freitag, 24. Juni
18:00 Uhr
(Johannestag)
Thalborn
(Johannesfeier)
Sonntag, 26. Juni
(5. nach Trinitatis)
Vippachedelhausen (mit Abendmahl)
Buttelstedt (Chorfest im Park)
09:00 Uhr
15:00 Uhr
REGELMÄSSIGE TERMINE
Gemeindenachmittage
Berlstedt
Jeder zweite Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr
Buttelstedt
Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr
Krautheim
Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr
Neumark
Jeder letzte Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr
Chorproben
Jeden Dienstag
19.30 Uhr
Gemeindehaus in Buttelstedt
(außer in den Schulferien)
Christenlehre
Jeden Montag
15:00 Uhr
Gemeindehaus in Buttelstedt
(außer in den Schulferien)
Vorkonfirmanden
Am Freitag, den 10. Juni, laden wir um 18:00 Uhr zu einem Konzert mit
5 Blockflöten in die Haindorfer Kirche ein. Der Eintritt frei, um eine Kollekte
am Ausgang wird gebeten.
KONTAKT
Pfarrer Hendrik Mattenklodt ist erreichbar über die beiden Pfarrbüros
Buttelstedt Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt,
Tel.: 036451-60336,
eMail: [email protected]
Ansprechpartnerin vor Ort:
Frau Regina Hanemann, Sprechzeit: Dienstags, 17-18 Uh
Neumark
Vor dem Obertore 106, 99439 Neumark
Tel.: 036452-72452,
eMail: [email protected]
Ansprechpartnerin vor Ort:
Frau Kirstin Hoffmann, Sprechzeit: Mittwochs, 15-17 Uhr
sowie über Handy: 0152-29569255
ABWESENHEITEN UND VERTRETUNGEN
Pfr. Mattenklodt hat vom 27. Juni bis zum 17. Juli Urlaub. Seine Vertretung
übernimmt:
- vom 27. Juni bis zum 3. Juli
Pfarrerin Evelin Franke aus Hardisleben, Tel.: 036377-80363
- vom 4. bis zum 14. Juli
Pfarrerin Denise Scheel aus Großbrembach, Tel.: 036451 60880
- vom 15. bis zum 17. Juli
Frau Sarah Zeppin aus Jena, Tel.: 0176-21755120
Allen Gemeindegliedern,
die im Juni Geburtstag feiern, gratulieren wir
ganz herzlich und wünschen
Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr!
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 36 -
Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen
Pfarramt Schöndorf / Großobringen
Pastorin Sabine Hertzsch
Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587
www.kg-grossobringen.de
Monatsspruch für Juni:
Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich
zum Retter geworden. (Ex 15,2)
GOTTESDIENSTE IM KIRCHSPIEL
5. Juni
9.30 Uhr
13.30 Uhr
17.00 Uhr
Großobringen
Sachsenhausen
– Familiengottesdienst für Schulanfänger
Schöndorf
Konzert: „Musikalische Zeitreise durch
Klassik, Swing und Schlager“
Samstag, 11. Juni
14.00 Uhr
Wohlsborn - Taufgottesdienst
12. Juni
10.00 Uhr
Schöndorf
19. Juni
9.30 Uhr
10.30 Uhr
17.00 Uhr
Großobringen
Heichelheim
Schöndorf
26. Juni
10.00 Uhr Schöndorf
11.30 Uhr Schöndorf - Familienkirche
Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam
am Dienstag, den 7. Juni, Treffpunkt 14.30 Pfarrhaus Großobringen –
Ausflug nach Hohenfelden mit Ausstellungsbesuch und Kaffeetrinken
Zwergentreff: Singen, Spielen, Geschichten, Austausch
Herzliche Einladung zum Zwergentreff für Muttis/ Vatis mit Kindern von
0-3 Jahren im Pfarrhaus Großobringen jeden Donnerstag 9.30 – 11 Uhr
Christenlehre
jeden Mittwoch um 16 Uhr im Pfarrhaus
Zelten für Kinder am 17./ 18. Juni
Christenlehreabschluss vor den Sommerferien bildet wieder ein Zelten,
welches auf dem Gelände um die Stephanuskirche in Schöndorf stattfindet.
Wir treffen uns dort am Freitag um 17.00 Uhr. Nähere Informationen übers
Pfarramt.
Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse:
jeden Dienstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen
Kirchenchor
Chorprobe Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (wöchentlich)
Veranstaltungsreihe
„Der schöne Ort“ in Sachsenhausen
Innerhalb der Veranstaltungsreihe „Der schöne Ort“ laden wir Sie
am Samstag, den 18. Juni
herzlich in die Kirche nach Sachsenhausen ein.
Beginn: 15 Uhr
Sie haben die Gelegenheit, an einer Kirchenführung teilzunehmen, anschließend gibt es Kaffee und Kuchen.
Egal, aus welcher Richtung man sich dem Ort Sachsenhausen nähert,
die Kirche mit ihrem steil in die Höhe ragenden Turm, dem glänzenden
Turmknopf und der Wetterfahne ist immer im Blickfang. In ihrem Ursprung
ist die Kirche sicher weit älter als der Ort, dessen urkundliche Ersterwähnung auf das Jahr 1327 zurückgeht. Eine Kostbarkeit stellt der Flügelaltar aus der Werkstatt des Meckfelder Meisters dar. Seit dem Jahre 2012
erfreut sich die Gemeinde am Geläut von 3 neuen Bronzeglocken.
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM MAI 2016
Pfarrerin Ulrike Behr, Auf dem Sand 23, 99428 Niederzimmern,
Tel.: 036203 50212, [email protected];
Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla,
Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261,
[email protected]
KGV Ramsla
IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank
Kirchengemeinde Ettersburg IBAN: DE94 5206 0410 0008 0111 92
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank
► Gottesdienst
In Ettersburg ist jeden Sonntag um 17:45 Uhr Einsingen und um 18 Uhr das
Abendgebet.
Abkürzung: GD = Gottesdienst
Schwerstedt
10:15
Datum:
Ort:
Uhrzeit:
05.06.
Hottelstedt
9:00
Ottmannsh.
10:15
12.06.
19.06.
Ballstedt
9:00
Ramsla
10:15
Schwerstedt
9:00
Ettersburg: Taufe von Martha Hüthwohl
14:00
► Gottesdienst im Pflegeheim
Ettersburg: Mo, 06.06., 9 Uhr.
► Gemeindekaffee
Jeweils im Pfarrhaus Mi, 01.06. in Ramsla
14:15 Uhr;
Do, 02.06. in Ottmannsh. 14 :00 Uhr.
Fortbildung von Fr. Behr
Vom 20.06. bis zum 29.06. ist Frau Behr auf einer Fortbildung (das ist Pflicht
20 Jahre nach der Ordination: Bilanz- und Orientierungstage im Kloster
Drübeck).
Gemeindefahrt nach Gotha
Bitte merken Sie sich den Termin: Samstag, 20. August 2016.
Wir besuchen die Thüringer Landesausstellung „Die Ernestiner – eine
Dynastie prägt Europa“. Details später.
Dank für die Kollekte zu Himmelfahrt
... in den Ottmannshäuser Birken am 5. Mai 2016.
Es waren 328,59 €!
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016
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