98/m Standardanforderungen - Meisterprüfung Friseur - BQ

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98/m Standardanforderungen - Meisterprüfung Friseur - BQ
Übersetzung aus dem Polnischen
98/m
Standardanforderungen - Meisterprüfung
für den Beruf
Friseur
Code der Berufs- und Spezialisierungsklassifikation
für die Bedürfnisse des
Arbeitsmarktes
Code der Berufsklassifikation
des Berufsschulwesens
514101 (*
(514102) (**
-
Die Prüfung wird in zwei Abschnitten durchgeführt:
Praktischer Abschnitt: beruht auf der selbstständigen Ausführung der Prüfungsaufgaben, die die praktischen Fertigkeiten des Kandidaten überprüfen
Theoretischer Abschnitt: verläuft in zwei Teilen (schriftlich und mündlich)
1. Im schriftlichen Teil beantwortet der Kandidat Fragen aus den Themenbereichen:
- berufliches Rechnungswesen
- Dokumentation der Wirtschaftstätigkeit
- Fachzeichnen
- Grundsätze des Arbeitsschutzes, der Arbeitshygiene und des Brandschutzes
- grundlegende Prinzipien des Umweltschutzes
- grundlegende Vorschriften des Arbeitsrechts
- Hauptproblematik des Wirtschaftsrechts und des Unternehmensmanagements
- Grundlagen der Psychologie und der Pädagogik
- Lehrmethodik
2. Im mündlichen Teil beantwortet der Kandidat Fragen aus dem Bereich folgender Themen:
- Technologie
- Maschinenkunde
- Werkstoffkunde
* ) - Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 27. April 2010 über die Berufs- und Spezialisierungsklassifikation für
die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes sowie über ihren Anwendungsbereich (GBl.: Dz. U. Nr. 82 Pos. 537)
- verbindlich ab 1. Juli 2010
** ) - Verordnung des Wirtschaftsministers vom 8. Dezember 2004 über die Berufs- und Spezialisierungsklassifikation für die Bedürfnisse des
Arbeitsmarktes sowie über ihren Anwendungsbereich (GBl.: Dz. U. Nr. 265 Pos. 2644 und aus 2007 Nr. 106 Pos. 728)
Die Aufgaben zum praktischen Abschnitt und die Fragen zum theoretischen Abschnitt werden auf der Grundlage
der vom Polnischen Handwerksverband festgelegten Standardanforderungen vorbereitet
(Gesetz über das Handwerk vom 22. März 1989, Einheitstext:
GBl.: Dz. U. aus 2002, Nr. 112 Pos. 979, mit späteren Änderungen, Dz. U. aus 2003, Nr. 137 Pos. 1304)
1
Beruf: Friseur
I. Der theoretische Abschnitt (schriftlicher und mündlicher Teil) der Prüfung umfasst:
Umfang der für die berufliche Qualifikation spezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten
Der Meisterkandidat sollte in der Lage sein:
1.
die in Form von Beschreibungen, Anweisungen, Zeichnungen, Skizzen, Diagrammen,
technischen und technologischen Dokumentationen dargestellten Informationen verstehend zu lesen, und insbesondere:
1.1. die Arten der Friseurleistungen und -tätigkeiten zu unterscheiden
1.2. die Sorten, Arten und den Zustand der Haare sowie pathogene Veränderungen und Schäden zu
erkennen
1.3. die Friseurkosmetika hinsichtlich ihrer Eigenschaften, biologisch aktiven Substanzen und ihrer
Bestimmung unter Berücksichtigung der Informationen des Herstellers zu unterscheiden
1.4. die in Friseursalons verwendeten Arbeitsmittel, Ausstattungen und Geräte zu erkennen
1.5. die Kopfform und die charakteristischen Gesichtsmerkmale sowie ihre Nachteile und Unregelmäßigkeiten unter Berücksichtigung des Haarwuchses zu erkennen
1.6. Arbeitsmittel und Frisiertechniken im Damen- und Herrenfriseurhandwerk zu unterscheiden
1.7. chemische Prozesse zu unterscheiden, die während der Ausführung einer Dauerwelle, des Färbens und Blondierens der Haare auftreten
1.8. die Namen, Begriffe und Bezeichnungen aus dem Damen- und Herrenfriseurhandwerk anzuwenden.
2. Zahlen- und Vorgangsdaten zu verarbeiten, und insbesondere:
2.1. die Frisur passend zur Kopfform und zu den individuellen Merkmalen des Menschen zu wählen
2.2. Friseurkosmetika für die grundlegenden Pflegemaßnahmen für Haare und Kopfhaut unter Berücksichtigung ihres Zustands zu wählen
2.3. die Verwendung von Friseurarbeitsmitteln und -geräten für die grundlegenden Leistungen zu
nennen
2.4. Art und Umfang der Leistungen in Abhängigkeit von der Zustandsdiagnose für Haar und Kopfhaut, der Kopfform sowie anderer individueller Merkmale unter Berücksichtigung der Wünsche
des Kunden (der Kundin) zu wählen
2.5. die Pflegemaßnahmen für Haare und Kopfhaut unter Berücksichtigung des Zustands der Haare
und der Kopfhaut sowie der Art der Leistung zu wählen
2.6. Arbeitsmittel und Techniken für die Leistungen in Abhängigkeit von ihrer Art und dem erwarteten Endergebnis zu wählen
2.7. Fehler bei typischen Leistungen im Damen- und Herrenfriseurhandwerk zu erkennen und die
Ursachen ihres Entstehens und Methoden zur Vorbeugung nennen
2.8. die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Damen- und Herrenfriseurhandwerk
entstehenden Kosten unter Berücksichtigung der Materialkosten zu schätzen
2.9. die Preise für die im Damen- und Herrenfriseurhandwerk ausgeführten Leistungen zu kalkulieren
2.10. die monatliche Vergütung für Angestellte und Auszubildende zu berechnen
2.11. die Höhe der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer vom Umsatz und monatlichen Verkauf zu
berechnen.
3. berufliche Aufgaben gemäß den Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitshygiene, zum Brandschutz sowie zum Umweltschutz sicher auszuführen, und insbesondere:
2
3.1. die für Friseursalons geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitshygiene, zum
Brandschutz und zum Umweltschutz anzuwenden
3.2. während der Ausführung bestimmter Friseurtätigkeiten auftretende gesundheitliche Gefahren zu
nennen
3.3. die persönlichen Schutzmittel für Arbeiten im Rahmen der Leistungen und Tätigkeiten im Friseurhandwerk zu wählen
Umfang der mit der Beschäftigung und der Wirtschaftstätigkeit verbundenen
Kenntnisse und Fertigkeiten
Der Meisterkandidat sollte in der Lage sein:
1. die in Form von Beschreibungen, Anweisungen, Tabellen und Diagrammen dargestellten Informationen verstehend zu lesen, und insbesondere:
1.1. die Grundbegriffe und Termini aus dem Wirtschaftsleben und dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und den Vorschriften zu unterscheiden, die die Aufnahme und den Betrieb einer Wirtschaftstätigkeit regeln
1.2. die Dokumente zu unterscheiden, die mit der Beschäftigung sowie mit der Aufnahme und dem
Betrieb einer Wirtschaftstätigkeit zusammenhängen
1.3. die Informationen hinsichtlich der Anforderungen und Rechte eines Angestellten, des Arbeitgebers, eines Arbeitslosen und eines Kunden zu identifizieren und zu analysieren
1.4. die Vorschriften über die Arbeitsbedingungen sowie den Arbeitsschutz und die Arbeitshygiene
zu identifizieren
1.5. die mit der Versicherung der Angestellten verbundenen Vorschriften zu identifizieren
1.6. die für einen Friseursalon geltenden Hauptgrundsätze des Umweltschutzes zu identifizieren.
2. Zahlen- und Vorgangsdaten zu verarbeiten, und insbesondere:
2.1. Informationen im Zusammenhang mit der Anhebung der Qualifikation, mit der Arbeitssuche
und der Beschäftigung sowie der Aufnahme und dem Betrieb einer Wirtschaftstätigkeit zu analysieren
2.2. Dokumente auszufertigen, die mit der Arbeitssuche und der Beschäftigung sowie der Aufnahme
und dem Betrieb einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind
2.3. die aus dem Abschluss und der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses resultierenden Folgen zu
unterscheiden
2.4. die von der Sozialversicherungsanstalt angeforderten Dokumente auszufertigen.
Grundlagen der Psychologie und der Pädagogik sowie Lehrmethodik
Der Meisterkandidat sollte Kenntnisse besitzen und Prozesse verstehen, und insbesondere:
1. Situationen unter Beachtung der Beschreibung von Fragestellungen und Problemen auf
den folgenden Gebieten erläutern und beurteilen:
1.1.
Persönlichkeitspsychologie:
1.1.1. die psychische Entwicklung des Menschen und die ihn beeinflussenden Faktoren sowie
die psychischen Merkmale der Persönlichkeit und ihre Bestandteile verstehen:
- Charakter und seine Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Interessen und Neigungen
- Temperament und seine Arten
1.1.2. das psychologische Herangehen an das Lernen und an die gnoseologischen Prozesse
kennen:
- Informationsverarbeitung – Gedächtnisarten
- individuelle Faktoren, die die Lernmotivation beeinflussen
- Faktoren, die mit der Organisation des Lernens verbunden sind
1.1.3. Verhaltens- und Reaktionsformen in schwierigen Situationen kennen:
- Stress und Frustration
3
-
Typen schwieriger Situationen
Reaktionen auf schwierige Situationen
Entwicklungs- und Erziehungspsychologie:
1.2.1. Wissen über Entwicklungsabschnitte besitzen
1.2.2. Entwicklungsfaktoren berücksichtigen
Arbeitspsychologie:
1.3.1. den gegenseitigen Einfluss und die Wechselwirkung im System Mensch – Arbeit bestimmen
1.3.2. Abschnitte der Anpassung des Menschen an die Arbeit kennen:
- Einführung in die Arbeit
- berufliche Schulung und Weiterbildung.
-
1.2.
1.3.
2.
die Grundsätze der Pädagogik und Didaktik sowie der Lehrmethodik befolgen:
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
2.8.
2.9.
Unterrichtsziele im Prozess der praktischen Berufsausbildung bestimmen
die Auswahlkriterien für Lehrmethoden kennen
mit dem Lehrplan umgehen können
die Prinzipien des Unterrichtens sowie der Kontrolle und Beurteilung der Arbeit des Schülers
kennen
im Ausbildungsprozess entsprechende didaktische Mittel anwenden
den Unterricht gemäß dem Lehrplan für die Berufsausbildung planen
die Standardanforderungen einhalten, die die Grundlage der die beruflichen Qualifikationen bestätigenden Prüfung bilden
in der Berufsausbildung die Organisationsglieder und -formen der didaktisch-erzieherischen
Arbeit wählen
die pädagogischen Unterlagen im Ausbildungsbetrieb der Schüler zu führen.
II. Der praktische Prüfungsabschnitt umfasst praktische Fertigkeiten im Bereich
der beruflichen Qualifizierung, die umfassen:
1. Ausführen einer Damenfrisur gemäß den Anforderungen
2. Ausführen einer Herrenfrisur gemäß den Anforderungen
Der Meisterkandidat sollte in der Lage sein:
1. die mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Tätigkeiten zu planen:
1.1. einen Tätigkeitsplan aufzustellen
1.2. ein Verzeichnis der notwendigen Rohstoffe, Materialien, der Kontroll- und Messtechnik und der
Arbeitsmittel aufzustellen1
1.3. notwendige Berechnungen, Zeichnungen oder Hilfsskizzen vorzunehmen bzw. anzufertigen2
2. den Arbeitsplatz zu organisieren:
2.1. Materialien, Arbeitsmittel, Vorrichtungen und Geräte auf dem Arbeitsplatz zusammenzutragen
und nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene sowie des Brandschutzes
anzuordnen
2.2. den technischen Zustand der Maschinen, Vorrichtungen und Geräte zu kontrollieren
2.3. die Arbeitskleidung und die persönliche Schutzausrüstung zu wählen
3. die Prüfungsaufgabe unter Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und der
Arbeitshygiene, des Brandschutzes sowie des Umweltschutzes auszuführen und sich
durch Fertigkeiten auszuzeichnen, die nachfolgendes umfassen:
3.1. Ausführen einer Damenfrisur gemäß den Anforderungen:
1
2
sic. – der Übersetzer
sic. – der Übersetzer
4
3.1.1. Durchführen der Diagnose des Zustands von Haaren und Kopfhaut der Kundin
3.1.2. Feststellen von Art, Form und Umfang der Leistung unter Berücksichtigung der Wünsche der Kundin
3.1.3. Schutz der Kleidung der Kundin
3.1.4. Vorbereitung des Kopfes auf das Färben
3.1.5. Haareschneiden gemäß den Festlegungen
3.1.6. eine Wasserwelle von Hand legen
3.1.7. Färben der Haare gemäß den Festlegungen
3.1.8. Formen einer Wasserwelle gemäß den Festlegungen
3.1.9. Formen der Frisur gemäß den Festlegungen und der aktuellen Mode unter Verwendung
von Stylingprodukten und Festigern
3.1.10. Kontrolle der Qualität der ausgeführten Arbeit und Beseitigung von Mängeln
3.1.11. Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
3.1.12. Ausführen der Aufgabe in der vorgesehenen Zeit
3.1.13. Aufräumen des Arbeitsplatzes, Säubern der Arbeitsmittel und Geräte, Abrechnen des
Materials und Bewirtschaftung der Abfälle.
3.2. Ausführen einer Herrenfrisur gemäß den Anforderungen:
3.2.1. Durchführen der Diagnose des Zustands von Haaren und Kopfhaut des Kunden
3.2.2. Feststellen von Art, Form und Umfang der Leistung unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden
3.2.3. Schutz der Kleidung des Kunden
3.2.4. Haareschneiden gemäß der festgelegten Methode
3.2.5. Schneiden und Formen von Bart oder Schnurrbart
3.2.6. Formen der Frisur unter Verwendung von Stylingprodukten und Festigern
3.2.7. Kontrolle der Qualität der ausgeführten Arbeit und Beseitigung von Mängeln
3.2.8. Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
3.2.9. Ausführen der Aufgabe in der vorgesehenen Zeit
3.2.10. Aufräumen des Arbeitsplatzes, Säubern der Arbeitsmittel und Geräte, Abrechnen des
Materials und Bewirtschaftung der Abfälle.
4. das Resultat der ausgeführten Aufgabe zu präsentieren:
4.1. die Art der Aufgabenausführung zu begründen
4.2. die Qualität der ausgeführten Aufgabe zu beurteilen.
Notwendige Ausstattung der Arbeitsplätze zur Ausführung der Prüfungsaufgaben mit den
folgenden Themen:
1. Ausführen einer Damenfrisur gemäß den Anforderungen*
* Das Ausführen der Aufgabe erfordert die Teilnahme zweier Modelle an der Prüfung.
Friseurarbeitsplatz: Bedienungsplatz, Spiegel, Stuhl, Steckdose, Waschanlage mit Zugang zu
fließendem Kalt- und Warmwasser, Abfallbehälter, Handfeger. Arbeitsmittel und Geräte: Trockenhaube, Föhn, elektrische Haarschneidemaschine, Klingeneffilierer mit Austauschklingen,
klassische und spezielle Friseurscheren, Farben, Kamm mit Griff, großer Kamm, kleiner Kamm
zum Haareschneiden, Feststecknadeln, Bürsten: Rundbürste mit Durchmesser von 1 bis 4 cm,
Halbrundbürste, Flachbürste, Wasserzerstäuber, Desinfektionsmittel für Arbeitsmittel, Wattebehälter, Nackenwedel, kleine Plastikschüsseln zum Anrühren der Farbe, kleine Pinsel zum Auftragen der Farbe, Wasserwellenwickler mit unterschiedlichem Durchmesser, Dauerwellenwickler, Dauerwell-Gummilaschen, Spitzenpapier zum Eindrehen der Dauerwelle, Friseurnadeln,
Friseurclips. Friseurwäsche: Kabinettumhang, Frisierumhang, Handtücher. Friseurmaterialien:
Shampoo-Serie für drei Haararten, Färbe-Serie, Dauerwellen-Kombination, Emulsionen, Gel,
Wachs, Schaumfestiger, Lack, Erste-Hilfe-Set.
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2. Ausführen einer Herrenfrisur gemäß den Anforderungen*
* Das Ausführen der Aufgabe erfordert die Teilnahme zweier Modelle an der Prüfung.
Friseurarbeitsplatz: Bedienungsplatz, Spiegel, Stuhl, Steckdose, Waschanlage mit Zugang zu
fließendem Kalt- und Warmwasser, Abfallbehälter, Handfeger. Arbeitsmittel und Geräte: Föhn,
elektrische Haarschneidemaschine, Klingeneffilierer mit Austauschklingen, klassische und spezielle Friseurscheren, Kamm mit Griff, großer Kamm, kleiner Kamm zum Haareschneiden,
Bürsten: Halbrundbürste, Flachbürste, Wasserzerstäuber, Desinfektionsmittel für Arbeitsmittel,
Wattebehälter, Nackenwedel, Friseurwäsche: Kabinettumhang, Handtücher. Friseurmaterialien:
Shampoo-Serie für drei Haararten, Emulsionen, Gel, Wachs, Brillantine, Schaumfestiger, ErsteHilfe-Set.
Hiermit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden deutschen Übersetzung und ihre Übereinstimmung mit der vorgelegten polnischen Fassung bescheinigt.
Berlin, den 6. November 2012
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