ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Liefern und Einbau

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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Liefern und Einbau
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
Die Stadt Rottweil, Abt. Stadtplanung und Hochbau, Bruderschaftsgasse 4 in 78628 Rottweil
schreibt auf Grundlage der VOB Fassung 2002 folgende Bauleistungen öffentlich aus:
Liefern und Einbau von Stahl-/Glaselementen in T30-Qualität
Albertus-Magnus-Gymnasium in 78628 Rottweil
Baubeschreibung:
Liefern und Einbau von neuen Stahl-/Glaselementen als Brandabschnittstüren in die Flure des
Albertus-Magnus-Gymnasiums in Rottweil
Bauumfang:
ca. 122 m² Stahl-/Glaselemente
7 Stück T30 Türen
2 Stück T30 Türen in Holz
Gewerk
DIN
Metallbauarbeiten
18360
Ausführungszeit
2008
KW 30 – 36 / 08
Eröffnungstermin
29.05.2008
10:15 Uhr
Gebühr
(Doppel)
5,- €
Anforderung der Ausschreibungsunterlagen / Bewerbungsfrist:
Die Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 16.05.2008 unter Beifügung eines Verrechnungsschecks in Höhe der Schutzgebühr bei der Stadt Rottweil, Abt. Stadtplanung und
Hochbau, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil angefordert werden. Die Schutzgebühr wird nicht
zurückerstattet.
Angebotsausgabe:
Die Leistungsverzeichnisse werden ab 19.05.2008 an die Wettbewerbsteilnehmer versandt, deren
Bewerbung fristgemäß im Neuen Rathaus Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, Abt. Stadtplanung und
Hochbau, eingegangen ist.
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Angebotsabgabe:
Die Angebote sind beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Neues Rathaus, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, Zimmer 209, verschlossen und mit Kennzettel versehen abzugeben.
Spätester Abgabetermin ist der 29.05.2008, 10:15 Uhr.
Angebotseröffnung:
Die Angebotseröffnung, an der die Bieter oder einer ihrer Bevollmächtigten teilnehmen können,
findet am 29.05.2008 um 10:15 Uhr im Neuen Rathaus, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil,
Zimmer 307 statt.
Geforderte Sicherheit:
Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % und Gewährleistungsbürgschaft von 3 % der Auftragssumme
eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers.
Zahlungsbedingungen:
Die Bedingungen zur Zahlung von Abschlägen und Schlussrechnungen sind in der VOB B § 16
sowie in den zusätzlichen Vertragsbedingungen geregelt.
Geforderter Nachweis nach § 8 VOB A:
Nachweis der berufsgenossenschaftlichen Mitgliedschaft bzw. Nachweis eines zuständigen
Versicherungsträgers.
Nachweis einer Freistellungsbescheinigung entsprechend dem Gesetz zur Eindämmung illegaler
Betätigung im Baugewerbe nach § 48 b der Abgabenordnung.
Zuschlags- und Bindefrist:
27.06.2008
Bewerber oder Bieter können sich wegen der Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen an das Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Josef-Straße 167,
79098 Freiburg i. Br. wenden.
Bauen und Stadtentwicklung
Abt. Stadtplanung und Hochbau
Bruderschaftsgasse 4
78628 ROTTWEIL
Tel.: 0741 494-235
Fax: 0741 494-248
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