GAP-Versicherung – die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und
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GAP-Versicherung – die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und
s Auto-Leasing GAP-Versicherung – die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe GAP-Versicherung Auto-Leasing mit GAP-Versicherung – die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Gemäß den derzeit gültigen Kraftfahrtversicherungsbestimmungen wird bei Diebstahl oder Totalschaden eines PKW lediglich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges als oberste Erstattungsgrenze ersetzt. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist und wer den Schaden verursacht hat. Besonders in den ersten zwei Jahren, in denen der Wertverlust des Fahrzeuges am höchsten ist, entstehen so für den Halter ungedeckte Risiken (Deckungslücke). Ersparen Sie sich finanzielle Nachteile Im Sparkassen-Auto-Leasing lässt sich mit der GAP-Versicherung – gap (engl.) für Lücke – ab 2,50 EUR pro Monat diese Lücke schließen. Sollte bei Totaldiebstahl oder Totalschaden der Leasing-Vertrag abgerechnet werden, erstattet die GAPVersicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Leasing-Restbetrag. Ihr Vorteil: Mit geringem finanziellen Aufwand lässt sich eine maximale Abdeckung ungedeckter Risiken erreichen. Vertragsinhalt Der Versicherer verpflichtet sich, bei Abschluss der GAP-Versicherung im Falle eines Totaldiebstahls oder eines Totalschadens eines Fahrzeuges während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den Unterschied zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem offen stehenden Leasing-Restbetrag (abgezinste ausstehende Raten zzgl. abgezinster Restwert abzgl. Selbstbeteiligung im Rahmen der Fahrzeug- Beispiel Prämie 2,50 EUR x 36 Monate Anschaffungswert des Fahrzeuges Laufzeit des Leasing-Vertrages Restwert monatliche Rate Selbstbeteiligung im Rahmen der Fahrzeugversicherung 35.000,00 EUR 36 Monate 15.000,00 EUR 739,90 EUR 500,00 EUR = 90,– EUR plus MwSt. Die Prämie wird als Einmalzahlung für die gesamte Grundlaufzeit des Leasing-Vertrages Totalschaden im Laufe des 14. Monats ausstehende Raten abgezinst abgezinster Restwert Leasing-Restbetrag Verkaufserlös des Fahrzeuges (gem. Gutachten) Versicherungsleistung des Fahrzeugversicherers Selbstbeteiligung bei Fahrzeugversicherung + = – – – 15.455,02 EUR 13.441,20 EUR 28.896,22 EUR 3.000,00 EUR 19.250,00 EUR 500,00 EUR GAP-Versicherungsleistung = 6.146,22 EUR zusammen mit der ersten Rate abgebucht. Im Schadenfall gibt es keine Rückvergütung für die noch verbleibende Vertragslaufzeit. GAP-Versicherung versicherung) zu ersetzen, wenn der Wiederbeschaffungswert durch einen Fahrzeugversicherer geleistet wurde. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz tritt mit Beginn des Leasing-Vertrages in Kraft. Versicherte Verträge im Sparkassen-Auto-Leasing Versichert werden Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die bei Abschluss des LeasingVertrages gemäß Kfz-Brief nicht älter als 4 Jahre nach der ersten Zulassung sind. Es muss sich um einen PKW zur Eigenverwendung ohne Vermietung oder Lieferwagen ohne Vermietung handeln. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, deren Nettoanschaffungswert inkl. Sonderausstattung EUR 100.000 übersteigt. Die Verwendung der Fahrzeuge umfasst Privat- oder Geschäftszwecke, jedoch nicht den gewerbsmäßigen Speditionsverkehr oder Paketdienste. Voraussetzungen der Versicherungsleistung Eine Versicherungsleistung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: • Das Fahrzeug wurde nur wie vereinbart verwendet. • Das im Leasing-Vertrag angegebene Fahrzeug erleidet während der Laufzeit des Leasing-Vertrages einen Totaldiebstahl oder einen Totalschaden und der Fahrzeugversicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Falls sich nach Abzug des Wiederbeschaffungswertes vom LeasingRestbetrag noch eine Forderung zugunsten der Leasinggesellschaft ergibt, wird diese Differenz an die Leasing-Gesellschaft erstattet. • Die Regulierung des Fahrzeugschadens wurde durch den Fahrzeugversicherer abgeschlossen und dessen Ersatzleistung ausgezahlt. Was ist im Schadenfall zu beachten • Der Kunde meldet den Schaden unverzüglich seiner Versicherung. • Das von der Versicherung des Kunden zugesandte Schadenformular wird ausgefüllt und eine Kopie an die Leasinggesellschaft geschickt. • Das Wertgutachten des Fahrzeugversicherers wird ebenfalls an die Leasinggesellschaft weitergeleitet. • Dann erfolgt die Abrechnung des Fahrzeugversicherers mit Nachweis der erstatteten Leistung. GAP-Versicherung Versicherungsantrag Versicherungsantrag für den Einschluss der GAP-Versicherung X❑ Herr ❑ Frau ❑ Firma Mustermann, Anton Name, Vorname Straße, Hausnummer Hauptstraße 111 12345 Großstadt PLZ, Ort Fahrzeug-Fabrikat/-Typ BM W 520 GS-X Y 11 amtl. Kennzeichen Antragsteller/Leasing-Nehmer R E T S U M Angaben zum Kraftfahrzeug (wenn bereits bekannt) Die Vertragsdauer ist die Grundlaufzeit des Leasing-Vertrages. Prämie Nettoanschaffungswert des Leasing-Fahrzeuges bis einschließlich ab 50.000,– EUR bis Gesamtversicherungsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 50.000,– EUR 2,50 EUR multipliziert mit der Grundlaufzeit des Leasing-Vertrages 100.000,– EUR 4,00 EUR multipliziert mit der Grundlaufzeit des Leasing-Vertrages Prämienzahlung, Versicherungsbedingungen Hiermit beauftrage ich die Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH die fällige Versicherungsprämie zusammen mit der ersten Leasingrate im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens durch Lastschrift von dem im Leasing-Vertrag angegebenen Konto einzuziehen. Dem Antragsteller/Leasing-Nehmer sind die für diesen Versicherungsantrag geltenden Allgemeinen GAP-Bedingungen ausgehändigt worden. Der Antragsteller bestätigt, die Kundeninformation zur GAP-Versicherung erhalten zu haben. Großstadt, 01.01.2005 Ort, Datum A.Mustermann Unterschrift des Antragstellers Der Versicherungsantrag ist im System Sparkassen-Leasing-Online integriert und kann bei Bedarf heruntergeladen werden. GAP-Versicherung Allgemeine GAP-Bedingungen Versicherungsbeitrag Den Gesamtversicherungsbeitrag, in dem auch ein Verwaltungskostenaufschlag der Leasinggesellschaft eingeschlossen ist, zahlt der Kunde einmalig Der Kunde beauftragt die Deutsche Leasing zusammen mit der ersten Leasingrate für die gesamte Grundlaufzeit des für Sparkassen und Mittelstand GmbH (im Leasing-Vertrages. nachfolgenden Leasing-Geber genannt) für das von ihm geleaste Fahrzeug mit Pflichten und Obliegenheiten dem Abschluss einer GAP-Versicherung Der Kunde übernimmt die vorstehend zu den dem Leasing-Nehmer bekanntbeschriebenen Pflichten und Obliegengegebenen Bedingungen dieser heiten gegenüber dem Leasing-Geber. Versicherung. Der Leasing-Geber Ein Pflichten- oder Obliegenheitsverstoß schließt den Versicherungsvertrag des Kunden kann dazu führen, dass die im eigenen Namen und für eigene Leasinggesellschaft ihrerseits gegenüRechnung. Er ist Versicherungsnehmer. ber dem Versicherer diese Pflichten nur Versicherer (Risikoträger) ist die unzureichend oder überhaupt nicht erfüllen kann, so dass der Versicherer von Zürich Versicherung AG seiner Leistungspflicht frei werden kann. Eastleighstraße 50 D-70806 Kornwestheim Soweit der Versicherer nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles die Verpflichtung zur Leistung der Entschädigung anerkannt aber nicht gezahlt hat oder die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert, ist der Kunde zur Geltendmachung aller sich aus der GAP-Versicherung ergebenden Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Kosten zur Leistung an die Leasinggesellschaft ermächtigt und verpflichtet. Auftrag Vor- und nachstehende Regelungen lassen Rechte und Pflichten des LeasingVertrages unberührt. Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH Frölingstraße 15-31 · D-61352 Bad Homburg v.d.H. · Telefon (0 6172) 88-02 · Telefax (0 6172) 2 48 97 Internet: www.sparkassen-leasing.de · E-Mail: kundenservice @ sparkassen-leasing.de Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH Frölingstraße 15-31 D-61352 Bad Homburg v.d.H. Telefon (0 6172) 88-02 Telefax (0 6172) 2 48 97 Internet: www.sparkassen-leasing.de E-Mail: kundenservice @ sparkassen-leasing.de Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassen-leasing.de