Informationen zum Film

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Informationen zum Film
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Deutscher Titel: Die zwölf Geschworenen
Originaltitel: 12 Angry Men
Produktionsland: USA
Originalsprache: Englisch
Erscheinungsjahr: 1957
Länge: 92 Minuten
Altersfreigabe: FSK 12
Regie: Sidney Lumet
Drehbuch: Reginald Rose (Buch u. Drehbuch)
Produktion: Henry Fonda u. Reginald Rose
Musik: Kenyon Hopkins
Kamera: Boris Kaufman
Schnitt: Carl Lerner
Schauspieler: Martin Balsma (Geschworener Nr. 1), John Fiedler (Geschworener Nr. 2), Lee. J. Cobb
(Geschworener Nr. 3), E. G. Marshall (Geschworener Nr. 4), Jack Klugman (Geschworener Nr. 5),
Edward Binns (Geschworener Nr. 6, James Heeley), Jack Warden (Geschworener Nr. 7), Henry Fonda
(Geschworener Nr. 8, Mr. Davis), Joseph Sweeney (Geschworener Nr. 9, Mr. McCardle), Ed Begley
(Geschworener Nr. 10), George Voskovec (Geschworener Nr. 11), Robert Webber (Geschworener Nr.
12)
Das kammerspielartige Justizdrama Die zwölf Geschworenen ist das Spielfilmdebüt des USamerikanischen Regisseurs Sidney Lumet aus dem Jahr 1957. Es handelt sich um eine Kinoadaption des
gleichnamigen Fernsehspiels von Reginald Rose, das 1954 ebenfalls unter Lumets Regie ausgestrahlt
wurde.
In den Folgejahren entstanden weitere Fernsehfassungen in Deutschland (1963), den USA (1997) und
Russland (2007). Der Film in seiner Original-Kinofassung von 1957 gilt bei Soziologen und Psychologen
bis heute als ein Musterbeispiel zur Anschauung von Rollenverhalten, Gruppenverhalten und
gruppendynamischen Prozessen.
Quelle: Wikipedia
Das Buch von Reginald Rose, auf dem dieser Film basiert, ist ein bewegendes Plädoyer für eine
verantwortungsvoll handelnde Justiz und ein eindringlicher Appell an jeden Einzelnen, auch jenen
Menschen vorurteilsfrei und fair gegenüberzutreten, denen etwas vorgeworfen wird. Der Film trägt
diesen Appell in beeindruckender Weise an die Zuschauer heran.
Inhaltsangabe:
Sechs Tage nach Beginn eines Mordprozesses, in dem ein 18-jähriger Puerto-Ricaner aus den Slums
des kaltblütigen Mordes an seinem Vater beschuldigt wird, ziehen sich die zwölf Geschworenen in das
Geschworenenzimmer (engl. jury room) des Gerichts zurück, um über das Urteil zu beraten.
Der Prozess scheint durch zwei Zeugenaussagen eindeutig gegen den Angeklagten entschieden zu
werden, doch im ersten Wahlgang enthält sich der Geschworene Nr. 8 als einziger der zwölf
Geschworenen der Stimme, während die übrigen elf Geschworenen den Jungen für schuldig erklären.
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Geschworener Nr. 8, im wahren Leben Architekt und Vater dreier Kinder, kann nicht sagen, ob der
Angeklagte unschuldig ist, kann aber auch nicht eine eindeutige Schuld bei dem vermeintlichen
Mörder erkennen, der seinen Tod auf dem elektrischen Stuhl finden wird, sollte es zu einem
einstimmigen Schuldspruch kommen. Im Verlauf des Films rekonstruiert Geschworener Nr. 8 –
zunehmend unterstützt von denjenigen, die sich nach und nach auf seine Seite schlagen – den
angeblichen Tathergang und deckt Ungereimtheiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft auf.
Es gelingt ihm in hitzigen Auseinandersetzungen nach und nach, die Argumente und Vorurteile der
Mitgeschworenen zu entkräften und sie vom Schuldspruch abzubringen. Als Geschworener Nr. 8 auch
die zwei belastenden Zeugenaussagen erfolgreich in Zweifel gezogen hat, steht das Votum elf zu eins
für „unschuldig“ und nur der aufbrausende und befangene Geschworene Nr. 3, der unter der
langjährigen Trennung von seinem eigenen 22-jährigen Sohn leidet und seinen Hass auf den
Angeklagten projiziert, ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er bricht jedoch in der letzten
Szene unter dem Druck der anderen elf Geschworenen zusammen und schließt sich dem Freispruch
des Angeklagten an. Der tatsächliche Tathergang kann jedoch auch nicht aufgeklärt werden und der
Angeklagte wird nur aufgrund der Zweifel an seiner Schuld freigesprochen.
Quelle: Wikipedia
Rezeption:
Die zwölf Geschworenen war 1958 zwar in drei Kategorien für einen Oscar nominiert, konnte sich
aber nicht gegen das Kriegsdrama "Die Brücke am Kwai" durchsetzen, das in sieben Kategorien
ausgezeichnet wurde. Dagegen erhielt Die zwölf Geschworenen zahlreiche Auszeichnungen auf
anderen internationalen Filmfestivals, u. a. den Goldenen Bären für den besten Film auf der Berlinale
1957.
Die internationale Kritik lobte den Film einhellig.
In der Filmdatenbank des Film-Dienstes ist zu lesen:
"Sidney Lumets Erstlingsfilm verleiht dem Geschehen durch die Begrenzung des Ortes und der Personen
eine große Dichte und Spannung. Die Wahrheitsfindung entsteht aus dem Zusammenspiel
unterschiedlicher Menschentypen, Ideologien und Interessen - ein Modellfall "demokratischer"
Aufklärungsarbeit."
Ulrich Behrens von der Filmzentrale:
"Lumet gelang mit diesem Film ein eindringliches Plädoyer für Verantwortung, die Bedeutung von
berechtigten Zweifeln an der Schuld (und damit an der Rechtmäßigkeit der Bestrafung) auch bei
Bestehen der Ungewissheit, ob ein Angeklagter wirklich die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, und
damit auch eine intensive Auseinandersetzung mit den kritischen Punkten des Jury-Systems. Daneben
bleiben aber auch die im Film nicht weiter auftretenden anderen Beteiligten des Prozesses nicht
außerhalb kritischer Einwände.
Der Angeklagte hatte einen Pflichtverteidiger, der die Fragen von Jury-Mitglied No. 8 eigentlich hätte
stellen müssen, dessen Unfähigkeit oder Unwillen als schlecht bezahlter Pflichtverteidiger ihn aber nicht
dazu veranlassten, dies zu tun. Auf der Gegenseite ermittelte und interpretierte der Ankläger nur das,
was zum Nachteil des jungen Mannes gereichte - wesentliche Voraussetzungen dafür, dass elf JuryMitglieder von der Schuld des Angeklagten überzeugt waren."
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Reclams Filmführer schreibt:
"Ein Dialogstück, das fast ausschließlich in einer Dekoration spielt, das aber von Regie und Kamera
geschickt aufgelöst wurde, so dass der Eindruck der Eintönigkeit niemals entsteht. Hinzu kommen gute
darstellerische Leistungen eines ausgewogenen Ensembles."
Reclam, Filmführer, 8. und erweiterte Auflage 1991, S. 576
Weitere interessante Informationen zum Film kann man im entsprechenden Artikel bei Wikipedia
nachlesen.
Eine interessante Analyse hat auch Dr. Erika Haala verfasst, nachzulesen in: Filmanalysen 1, Verlag
Haus Altenberg 1961, Seite 39 - 44.
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