WAS IST DIE ZEC (KANARISCHE SONDERZONE)?

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WAS IST DIE ZEC (KANARISCHE SONDERZONE)?
WAS IST DIE ZEC (KANARISCHE SONDERZONE)?
Die Kanarische Sonderzone ist ein im Rahmen der Wirtschafts- und Steuerregelung der
Kanaren (REF) zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Archipels und
Diversifizierung seiner produktiven Struktur kreiertes Niedrigsteuer-Gebiet.
Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Kommission
genehmigt und im Dezember 2006 verlängert und seitens der Spanischen Regierung der
Wirtschafts- und Steuerregelung der Kanaren nach den Bestimmungen dieser Genehmigungen
angepasst (Titel V des Gesetzes 19/1994 (modifiziert durch König. Beschluss-Gesetz 12/2006)).
Die Vergünstigungen der Kanarischen Sonderzone gelten gegenwärtig bis zum 31. Dezember
2019 und können nach vorheriger Genemigung der Europäischen Kommision verlängert
werden. Die Eintragung in das Offizielle Entitätenregister ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31.
Dezember 2013 erfolgen.
WO KÖNNEN SICH DIE ENTITÄTEN DER ZEC ANSIEDELN?
Die ZEC erstreckt sich über das gesamte Hoheitsgebiet der Kanaren unter Beachtung
bestimmter Besonderheiten:
Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem belieben Ort auf den Kanaren
niederlassen.
Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Handhabung und
Vermarktung von Waren zählen, müssen sich in dafür speziell vorgesehenen Gebieten
ansiedeln. Diese Gebiete liegen in der Nähe der kanarischen Häfen und Flughäfen
STEUERVORTEILE
1. Körperschaftsteuer
Die Unternehmen der ZEC unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer zu einem
reduzierten Steuersatz von 4%. Der in Spanien anzuwendende Steuersatz liegt seit dem Jahre
2008 bei 30%. Kleine Unternehmen zahlen für die ersten 120.000 Euro Gewinn 25 % und für
den Rest 30%. Der Sondersteuersatz von 4% ist von der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze
und der Aktivität des Unternehmens der ZEC abhängig.
2. Doppelbesteuerungsabkommen, Stammhaus-Filiale-Direktive und Einkommensteuer für
Nichtansässige Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen
Hoheitsgebiet. Aus diesem Grunde:
gelten für die Unternehmen der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Gemäβ der Stammhaus-Filiale-Richtlinie der EU sind die von der Filiale der ZEC an in anderen
Ländern der EU ansässige Muttergesellschaften ausgeschüttete Dividenden steuerfrei.
Die Normative ZEC schreibt vor, dass die nachfolgend beschriebenen Steuerbefreiungen auch
für Gewinne von Ansässigen in Ländern gelten, die nicht Mitglieder der EU sind, wenn diese
Gewinne von einem Unternehmen der ZEC ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen
stammen, die tatsächlich im geographischen Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden.
Natürliche Personen: Zinsen und und sonstige Einkünfte aus der Kapitalabtretung an Dritte,
sowie Vermögenszuwächse aus Gütern, die Nichtansässige in ohne permanente Niederlassung
erzielen.
Juristische Personen: Gewinne, die von
Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.
in
Spanien
ansässigen
Filien
an
ihre
Diese Befreiungen gelten jedoch nicht, wenn die Gewinne aus Steuerparadiesen oder
Hoheitsgebieten stammen, mit denen es keinen tatsächlichen Austausch von
Steuerinformationen gibt oder die Muttergesellschaft ihren Sitz in einem dieser Länder oder
Gebiete hat.
3. Vermögensübertragungssteuer und Steuer auf notariell dokumentierte juristische Akte Die
Unternehmen der ZEC sind in den folgenden Fällen von dieser Steuer befreit:
Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die der Aktivität des Unternehmens innerhalb des
geographischen Anwendungsbereichs der ZEC dienen.
Bei allen Geschäftsvorgängen der Unternehmen der ZEC mit Ausnahme ihrer Auflösung.
Die notariell dokumentierten juristischen Akten von Unternehmen innerhalb des
geographischen Geltungsbereichs der ZEC.
4. Generelle Indirekte Kanarische Steuer (IGIC)
Bei der IGIC handelt es sich um eine den Endverbraucher direkt belastende Steuer, die der
MwSt der EU gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz
von generell 5%.
Nach der Regelung der ZEC sind die ZEC-Unternehmen bei der Lieferung von Gütern und
Dienstleistungen untereinander sowie bei der Einfuhr von Gütern von dieser Steuer befreit.
WELCHE ANFORDERUNGEN MÜSSEN ZEC-UNTERNEHMEN ERFÜLLEN?
Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher
Geschäftsadresse innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der ZEC handeln Zumindest
eine zu der Geschäftsführung gehörende Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
Eine Mindestinvestition von 100.000 € (auf Teneriffa und Gran Canaria) oder 50.000 € (auf
Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, El Hierro oder La Palma) in Anlagevermögen, die
innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung zu erfolgen hat.
Das Unternehmen hat innerhalb von 6 Monaten nach der Eintragung mindestens 5 oder 3
Arbeitsplätze zu schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten
Tätigkeit als ZEC-Unternehmen beizubehalten.
Der Gesellschaftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC hat eine der in der Liste der
zulässigen Aktivitäten enthaltene Aktivität zu sein
http://www.zec.org/contenido/docs/nace.pdf
Für mehr Information PDF downloaden
http://www.invertirencanarias.com/castellano/pdfs/invertir.pdf
Weitere Information au der offiziellen Web der Kanarischen Sonderzone:
http://www.zec.org