THC-Nachweis im Blut

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THC-Nachweis im Blut
Information zu
MPU und Fahreignung
THC-Nachweis im Blut – Zeitspanne der
Nachweisbarkeit nach Cannabis-Konsum
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht kennen Sie das ja auch aus Ihrer Praxis:
Nach einer Ordnungswidrigkeit mit THC im Straßenverkehr behauptet der Betroffene, dass er nur einmal
an einem Joint gezogen habe und dass das am
Abend des Tages vor der Fahrt gewesen sei. Er
habe also annehmen können, dass er wieder fahren
darf.
Die Nachvollziehbarkeit solcher Angaben, die Personen hinsichtlich ihres Konsums im Zusammenhang mit einer Auffälligkeit nach § 24a StVG machen, ist nicht immer einfach zu bewerten.
Leider lässt sich auch aus den Blutwerten nicht exakt
ableiten, wann jemand was konsumiert hat. Eine
wichtige Hilfestellung bei der Beurteilung von Konsumaussagen geben aber die von der Grenzwertkommission zusammengestellten wissenschaftlichen
Erkenntnisse, die beim 49. Verkehrsgerichtstag in
Goslar (Januar 2011) von Prof. Daldrup vorgestellt
wurden.
Im Folgenden sind die Schlussfolgerungen aus der
Literaturstudie zusammengefasst (wörtliche Zitate
farbig hinterlegt) und kurz erläutert:
1. „Wird die Droge Cannabis einmalig oder gelegentlich in Form üblicher Joints geraucht, so reicht
der Nachweis von THC im Blutserum in einer Konzentration von mindestens 1ng/mL aus, um einen
zeitnahen Konsum sicher zu belegen“.
In den zitierten Studien wurden Joints mit einem
THC-Anteil von 70 mg THC oder darunter geraucht.
Die Versuchspersonen lagen jeweils nach 5-8
Stunden unter dem messbaren Grenzwert von 1
ng/mL.
2. „THC-Konzentrationen oberhalb von 1 ng/mL
können auch nach einem Zeitintervall oberhalb von
einem Tag zwischen letzter Drogenaufnahme und
Fahrtantritt beobachtet werden, wenn der Betroffene vorher durch regelmäßigen/täglichen Konsum
THC-Speicher im Körper aufgebaut hat.“
Interessant ist hier insbesondere eine zitierte Studie
von Toennes (2008), wonach bei regelmäßigen
Cannabiskonsumenten nach 8 Stunden noch
durchschnittlich 3,5 ng/mL THC nachgewiesen
werden konnten. Dies lag allerdings unter dem Wert
von 4,1 ng/mL THC lag, den die Vp zu Versuchsbeginn hatten. D.h. die durch den konsumierten Joint
aufgenommene THC-Menge hat nicht ausgereicht,
um das Depot-Level über 8 Stunden aufrecht zu
erhalten. Es spricht also vieles dafür, dass zur Aufrechterhaltung eines Depot eine Konsumintensität
von mehr als 1 Joint / 8 Std. erforderlich ist.
3. „Nach den bisherigen Erkenntnissen liefert die
Konzentration des THC-Metaboliten 11-OH-THC
(im Gegensatz zu dem Metaboliten THC-COOH)
zusätzliche Informationen über den Zeitpunkt des
letzten Konsums“.
Auch bei chronischen Konsumenten findet sich zwei
Tage nach dem Konsum kein 11-OH-THC mehr.
Das bedeutet dass bei chronischen Konsumenten
der gleichzeitige Nachweis von THC und 11-OHTHC einen Konsum innerhalb der letzten 48 Stunden belegt.
4. „Nach regelmäßigem Konsum kommt es auch
noch nach 7 Tagen zu Leistungseinbußen - vermutlich als Folge der andauernden Drogen-Wirkung.“
Langzeitstudien leiden zumeist darunter, dass im
Untersuchungszeitraum nicht kontrolliert wird, ob
erneuter THC-Konsum stattfand. Es wird eine Studie
zitiert, die am 0., 1., 7. und 28. Tag nach Konsumende von chronischen Cannabiskonsumenten (Konsumpause mit Urinkontrollen überprüft) ausführliche
Leistungstests gemacht wurden (Pope et al, 2001).
Am 7. Tag schnitten die chronischen Konsumenten
noch schlechter ab, als die Kontrollgruppe.
Fazit
Wird THC in einer Konzentration über 1ng/mL
nachgewiesen, liegt entweder wegen des erst kurz
zurückliegenden Konsums noch eine Wirkung im
rechtlichen Sinn vor, oder es ist von einem länger
zurückliegenden Konsum eines chronischen Konsumenten auszugehen, was Leistungsbeeinträchtigungen jedoch trotzdem wahrscheinlich macht. Es
kann also in jedem Fall von einem unzureichenden
Trennvermögen ausgegangen werden, das vom
Betroffenen kritisch hinterfragt werden muss.
Daldrup Th. (2011) Naturwissenschaftliche Grundlagen der Fahrlässigkeit – Zeitspanne der Nachweisbarkeit – Zuverlässigkeit
von Drogenvortests. Blutalkohol (48), S. 72-77. Wörtliche Zitate farbig hinterlegt).

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