Satellitenempfang

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Satellitenempfang
Nachrichten aus dem Mieterverein
Düsseldorf
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Derzeit wird der Satellitenempfang parallel und in
digitaler Technik angeboten.
Nun steht fest, dass Ende April
2012 der analoge Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt wird.
Betroffen hiervon sind also in erster Linie alle Haushalte, die entweder mit einer eigenen Parabolantenne oder mit einer Gemeinschaftsparabolantenne ihre Programme noch in Analogtechnik
empfangen. Im Zuge der kompletten Umstellung auf digitalen
Empfang wird in rund einem
Jahr der Analogbetrieb von den
privaten Fernsehanstalten und
auch von den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt
besteht nur noch die Möglichkeit
des digitalen Empfangs. Damit
wird für den Bereich des DirektSatelliten-Empfangs die technische Umstellung nachvollzogen, die bereits beim terrestrischen Empfang (herkömmlicher
Antennenempfang) durch die
Einführung des sogenannten
DVB-T erfolgt ist. Die praktischen, finanziellen und juristischen Folgen für die betroffenen
Mieter sind identisch.
Die Satelliten-Empfangstechnik
muss spätestens ab April 2012
digitaltauglich sein. Das bedeutet, dass der Empfänger in der
Parabolschüssel die digitalen Satelliten empfangen und weiterleiten kann und dass bei einer
Hausverteileranlage auch die
nachgeschalteten Komponenten,
zum Beispiel Verstärker, digitaltauglich sein müssen. Viele –
insbesondere neue – Anlagen
sind bereits digitaltauglich. Sofern dies nicht der Fall ist, muss
ein digitaltauglicher Empfangskopf in der Parabolantenne installiert werden. Die Antenne
selbst muss weder neu ausgerichtet noch ersetzt werden. Nur
der sogenannte LNB, der Empfangskopf, muss die digitalen
Signale verarbeiten können.
Nach Angaben der Industrie betrifft diese Nachrüstung etwa ein
Viertel aller deutschen Haushalte. Wer sich nicht sicher ist, ob
seine Empfangsanlage analog
16 MieterZeitung 3/2011
Satellitenempfang
oder digital arbeitet, kann dies
leicht herausfinden, indem er bei
gängigen TV-Programmen, wie
zum Beispiel ARD, ZDF, RTL,
SAT.1 oder ProSieben, auf der
Videotext-Seite 198 einen entsprechenden Hinweis abruft.
Derjenige, der dort auf seinem
TV-Bildschirm den Hinweis findet, dass sein analoges Angebot
am 30. April 2012 abgeschaltet
wird, muss umrüsten.
Die technische Umrüstung betrifft neben der bereits genannten
Empfangsanlage
möglicherweise auch die Empfangsgeräte
der Bewohner. Ältere Fernseher
sind ebenfalls nicht digitaltauglich. Damit diese die digitalen
Programmsignale, die an der Antennensteckdose in der Wohnung ankommen, auch verarbeiten können, ist ein Konverter, ein
Digital-Receiver, auch bekannt
als Set-Top-Box, erforderlich.
Bei vielen neueren Fernseh- und
Videogeräten ist diese Funktion
bereits integriert.
Bei der Kostentragung gelten die
gleichen Rechtsprechungsgrundsätze wie bei der Abschaltung des
terrestrischen Analogempfangs
und des Umstiegs auf DVB-T.
Der Mieter muss die für ihn erforderlichen Digital-Receiver selbst
anschaffen. Diese Geräte fallen
in seinen Zuständigkeitsbereich.
Betreibt der Mieter eine eigene
Sat-Anlage, also beispielsweise
die einzelne Parabolantenne an
der Hauswand oder an der Balkonbrüstung, muss er selbstverständlich für seine eigene Anlage
auch die Umrüstung des Empfangskopfes selbst zahlen.
Der Vermieter ist in der Pflicht,
wenn bei einer Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Er muss eine Empfangsanlage im Haus so
um- oder aufrüsten, dass taugliche Signale bis an die Antennensteckdose in den einzelnen
Wohnungen geliefert werden. Er
muss also die Umrüstung des
Empfangskopfes, gegebenenfalls die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder Verstärkern,
bezahlen.
Bei Antennenkabeln, die älter als
20 Jahre sind, kann es auch zum
Nachrüstbedarf kommen, da diese Kabel bei der Übertragung
von digitalen Signalen eine erhöhte und unzulässige Störanfälligkeit aufweisen. Dies zeigt sich
durch vermehrte sogenannte
„Klötzchenbildung“, das sind digitale Störungen, die dem früheren „Schnee“ im Bild beim analogen Empfang entsprechen. In
solchen Fällen kann auch der
Austausch der Antennenkabel
im Haus erforderlich werden.
Diese Maßnahmen des Vermieters stellen keine Modernisierungsmaßnahmen dar und können daher nicht zu Mietsteigungen führen. Es sind vielmehr Instandsetzungsmaßnahmen, denn
der Vermieter ist nach dem Mietvertrag verpflichtet, taugliche
Signale nach dem Stand der
Technik bis in die Mietwohnung
zu liefern.
Sollten Vermieter ihre Umrüstverpflichtung im Haus dazu nutzen, das Angebot, insbesondere
die Anzahl der angebotenen Programme, zu verbessern oder zu
vermehren, liegt ein typischer
Fall einer Mischmaßnahme vor.
Aufwendungen, die allein durch
die Vergrößerung des Programmangebotes erforderlich
werden, können möglicherweise
als Modernisierungsmaßnahme
zu Mieterhöhungen führen. Alle
Maßnahmen, die durch die Umstellung der Analogtechnik auf
die Digitaltechnik erforderlich
sind, sind als Instandsetzungsmaßnahmen nicht umlagefähig.
Weitere Informationen zum gesamten Themenbereich des
Fernsehempfangs in Mietwohnungen und zu den Alternativen
zum Satellitenempfang, dem
Kabelempfang und dem DVBT-Empfang erhalten Sie bei Ihrem Mieterverein.
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Ferienzeit ist Einbruchzeit
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Es ist eine Horrorvorstellung: Da verbringt man
gerade die schönsten Wochen
des Jahres im sonnigen Süden
und plötzlich erfährt man, dass zu
Hause eingebrochen wurde oder
dass es in der Wohnung gebrannt
hat. Bevor man den in Urlaub
startet, sollte man daher einige
Vorkehrungen treffen.
Die Urlaubszeit ist Hochsaison
für Einbrecher. In über der Hälfte aller Fälle hebeln sie Türen
oder Fenster mit einfachem
Werkzeug auf, zum Beispiel mit
einem Schraubenzieher. Allzu
schwer wird es ihnen häufig
nicht gemacht: In manchen Fällen wurde die Wohnungstüre lediglich nur zugezogen oder die
Fenster waren gekippt. Oft werden verwaiste Wohnungen von
Ganoven regelrecht ausgespäht,
jeder Hinweis auf eine längere
Abwesenheit ist daher zu vermeiden.
Hier die wichtigsten Tipps der
Polizei:
● Türen abschießen, nicht nur
zuziehen. Fenster nicht in Kippstellung zurücklassen, auch nicht
in den oberen Stockwerken.
● Den Briefkasten regelmäßig
leeren lassen, etwa durch einen
Freund oder Nachbarn. Nicht
vergessen: die Zeitung abbestellen.
● Keine Angaben zum Urlaub
auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen (oder per Twitter in
die Welt senden).
● Jalousien über eine Zeitschaltuhr oder von einem Nachbarn regelmäßig hoch- und runterziehen
lassen, auch die Lampen in Abständen ein- und ausschalten lassen.
Besonders gefährdet sind Erdge21
schossmieter. Einen gewissen
Schutz bieten Rollläden. Doch
der Vermieter ist nicht verpflichtet, sie einzubauen. Mieter haben
aber in der Regel einen durchsetzbaren Anspruch darauf, auf
eigene Kosten Rollläden anzubringen.
Bevor man die Wohnung in den
Urlaub verlässt, sollte man zudem überprüfen, ob Wasseranschlüsse (zum Beispiel Waschmaschine) und Gas zugedreht
sind. Von nicht benötigten
Elektrogeräten wie Fernseher
oder Computer ist der Stecker zu
ziehen, Geräte mit Stand-bySchaltung sind vom Netz zu trennen. Das spart nicht nur Stromkosten, sondern minimiert auch
die Brandgefahr, etwa durch einen Kurzschluss. Ein versehentlich eingeschaltetes Elektrogerät
kann verheerende Folgen haben.
Außerdem werden Rauchmelder
empfohlen. Wenn man im Urlaub ist und es in der Wohnung zu
einem Schwelbrand kommt,
werden dadurch die Nachbarn
aufmerksam.
Viele Mieter glauben, man müsste beim Vermieter oder beim
Hauswart einen Wohnungsschlüssel hinterlegen, wenn man
verreist. Das trifft nicht zu, selbst
bei längerer Abwesenheit ist man
nicht dazu verpflichtet. Es reicht
völlig aus, wenn man den Vermieter darüber informiert, wer einen Zweitschlüssel hat. In Notfällen, etwa bei einem Rohrbruch, muss sich der Vermieter
nämlich Zutritt zur Wohnung
verschaffen können. Am besten
ist es ohnehin, einen Nachbarn zu
bitten, alle paar Tage nach dem
Rechten zu sehen. Dazu gehört
auch das Lüften. Im eigenen
Interesse kann es sinnvoll sein,
der Hausverwaltung eine Handynummer oder eine E-MailAdresse zu geben, über die man
im Notfall erreichbar ist.
Vor der Abreise sollte sichergestellt werden, dass Miete, Strom
und Ähnliches weiter bezahlt
werden. Kommt während der
Abwesenheit ein Mieterhöhungsschreiben oder eine Modernisierungsankündigung, ändert das nichts an den geltenden
Fristen – der Mietvertrag macht
nun mal keinen Urlaub.
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Gemeinsam stark – Die Mieter-Energieauktion
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Der Mieterverein Düsseldorf hat sich zusammen mit dem Landesverband
NRW und einigen anderen
Mietvereinen an einem Pilotprojekt beteiligt, in dem es darum ging, im Rahmen einer
Energieauktion günstigere Preise bei Strom- und Gasanbietern
zu erzielen. Ziel ist es, dieses
Serviceangebot zukünftig allen
Mitgliedern als einen kostenfreien Service innerhalb der
Mitgliedschaft anbieten zu können. Das Projekt wird von der
belgischen Firma iChoosr organisiert. Diese stellt das gesamte
technische Know-how und wickelt alle Arbeitsprozesse
selbstständig ab.
Allgemeines zum Projekt
Bei der Mieter-Energieauktion
handelt es sich um einen Sammeleinkauf. Bei einem Sammeleinkauf schließen sich verschiedene Personen mit demselben
Einkaufswunsch zusammen, um
als Gruppe einen besseren Verhandlungsstandpunkt gegenüber
den Anbietern zu haben und für
den jeweiligen Sammeleinkauf
besten Anbieter mit Hilfe einer
Auktion zu ermitteln.
Unverbindliche Teilnahme
Teilnehmer, die an einem Stromwechsel interessiert sind, melden
sich auf der Webseite des Mietervereins Düsseldorf an. Hier
kann sich das Mitglied registrieren. Dies ist unverbindlich.
Grüner und grauer Strom
Die Teilnehmer haben die Wahl
zwischen dem sogenanntem
„grünen“ Strom und dem meist
günstigeren grauen Strom.
Auktion und
Energielieferanten
Alle Anmeldungen werden als
Sammeleinkauf gebündelt und
anonym versteigert. An der
Auktion nehmen nur vorausge-
wählte Energielieferanten teil.
Nicht beteiligt sind Unternehmen mit schlechtem Ruf.
Die an der Auktion teilnehmenden Energielieferanten sind
sorgfältig ausgewählt worden.
Alle Energielieferanten verpflichten sich bereits vor der
Auktion vertraglich zu bestimmten Lieferkonditionen.
Diese wurden von der Firma
iChoosr erstellt und schließen
zum Beispiel Vorkasse, die
Zahlung einer Kaution und andere verbraucherunfreundliche
Geschäftsbedingungen aus.
Entscheidung erst bei
Preissicherheit
Nach Abschluss der Auktion erhält jeder Teilnehmer eine Vergleichsrechnung, also einen
Überblick über seinen jetzigen
Strompreis und den neuen
Strompreis bei gleich bleibendem Verbrauch. Der angebotene Preis gilt für ein Jahr und
wird in der Regel im nachfolgenden Jahr nicht erhöht. Erst
jetzt muss der Teilnehmer entscheiden, ob sich für ihn ein
Wechsel des Anbieters lohnt.
Energiewecker
IChoosr erinnert die Kunden,
bei denen sich ein Wechsel lohnen könnte, per E-Mail, dem sogenannten „Energiewecker“.
Datenschutz
Sämtliche Prozesse, bei denen
die Teilnehmer Daten angeben
müssen, sind mehrfach auf datenschutzrechtliche Bestimmungen überprüft worden. Die Firma
iChoosr verpflichtet sich selbst
gegenüber dem Mieterverein
zum Datenschutz. Daten werden
im Übrigen nur an den Energielieferanten übermittelt, der die
Auktion gewinnt, und auch nur
von den Teilnehmern, die dann
auch verbindlich wechseln.
Der Weg und die
Formalitäten
IChoosr erledigt für den registrierten Teilnehmer alle erforderlichen Formalitäten für den
Stromwechsel.
Hotline
Teilnehmer mit Fragen können
sich an eine Hotline wenden.
Vorteile
Der Sammeleinkauf ist die richtige Antwort in der heutigen
Zeit auf die ständigen Energiekostensteigerungen. Jeder, ob
Eigentümer oder Mieter, ärgert
sich über die immer steigenden
Strompreise. Der Wechsel des
Stromanbieters ist sehr zeitaufwendig und die Angebote nicht
immer transparent. Deshalb haben auch die meisten Haushalte
noch nie ihren Anbieter gewechselt, wären aber bereit dazu.
Pilotprojekt
Die erste Auktion startete am
5. April 2011 und endete am
1. Mai 2011. Dieses Pilotprojekt
„Mieter-Energieauktion“ ist mit
600 registrierten Teilnehmern
erfolgreich abgeschlossen worden. Trotz des sehr kurzfristig
umgesetzten Projekts und ausschließlich vereinzelt regionaler
Presse war die Resonanz groß.
In den Mietervereinen und auch
in der Landesgeschäftsstelle
gingen zahlreiche Anrufe und
E-Mails von interessierten Bürgern ein. Insgesamt wurde die
Aktion sehr positiv aufgenommen.
Pro Jahr sind zukünftig rund
zwei, maximal drei Auktionen
geplant. Im Herbst 2011 wird eine weitere Energieauktion
durchgeführt. Hierüber wird der
Mieterverein Düsseldorf rechtzeitig informieren.
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Mieterverein Düsseldorf e.V., Oststraße 47, 40211 Düsseldorf, Telefon 02 11/1 69 96-0.
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16–18: Hans-Jochem Witzke
3/2011 MieterZeitung 17
Nachrichten aus dem Mieterverein
Düsseldorf
EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung gemäß Paragraph 9 der Vereinssatzung des
Mietervereins Düsseldorf
findet statt am
Mittwoch, den 6. Juli 2011, um 18.00 Uhr (Einlass 17.30 Uhr)
in der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21, 40595 Düsseldorf.
Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der ordentlichen Einberufung der Mitgliederversammlung und
der Beschlussfähigkeit
3. Anerkennung der Tagesordnung
4. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
5. Geschäftsbericht des Vorstandes für die Jahre 2009/2010
6. Jahresbericht und Rechnungslegung der Kassiererin für 2009/2010
7. Bericht der Rechnungsprüfer
8. Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7
9. Entlastung des Vorstandes
10. Thomas Nowatius, Leiter des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Düsseldorf,
„Wohnungsmarktbericht 2010“
11. Wünsche und Anregungen
Nach Paragraph 9 der Satzung können Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nur
Berücksichtigung finden, wenn diese schriftlich, spätestens eine Woche vor derselben, an den
Vorstand mit Begründung eingehen.
Wir bitten alle Mitglieder, unbedingt ihren Mitgliedsausweis mitzubringen.
Im Anschluss an die Tagesordnung laden wir Sie zu zwangslosen Gesprächen bei Speisen und
Getränken ein.
Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender
Marc Frankenhauser, 2. Vorsitzender
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle Garath S-Bahnhof S6, 778, 779, 789
(Fußweg circa zwei Minuten)
Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Anfahrt von Düsseldorf-Innenstadt über die Münchener und Frankfurter Straße.
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