Satellitenempfang
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Satellitenempfang
Nachrichten aus dem Mieterverein Düsseldorf ■ Derzeit wird der Satellitenempfang parallel und in digitaler Technik angeboten. Nun steht fest, dass Ende April 2012 der analoge Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt wird. Betroffen hiervon sind also in erster Linie alle Haushalte, die entweder mit einer eigenen Parabolantenne oder mit einer Gemeinschaftsparabolantenne ihre Programme noch in Analogtechnik empfangen. Im Zuge der kompletten Umstellung auf digitalen Empfang wird in rund einem Jahr der Analogbetrieb von den privaten Fernsehanstalten und auch von den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt besteht nur noch die Möglichkeit des digitalen Empfangs. Damit wird für den Bereich des DirektSatelliten-Empfangs die technische Umstellung nachvollzogen, die bereits beim terrestrischen Empfang (herkömmlicher Antennenempfang) durch die Einführung des sogenannten DVB-T erfolgt ist. Die praktischen, finanziellen und juristischen Folgen für die betroffenen Mieter sind identisch. Die Satelliten-Empfangstechnik muss spätestens ab April 2012 digitaltauglich sein. Das bedeutet, dass der Empfänger in der Parabolschüssel die digitalen Satelliten empfangen und weiterleiten kann und dass bei einer Hausverteileranlage auch die nachgeschalteten Komponenten, zum Beispiel Verstärker, digitaltauglich sein müssen. Viele – insbesondere neue – Anlagen sind bereits digitaltauglich. Sofern dies nicht der Fall ist, muss ein digitaltauglicher Empfangskopf in der Parabolantenne installiert werden. Die Antenne selbst muss weder neu ausgerichtet noch ersetzt werden. Nur der sogenannte LNB, der Empfangskopf, muss die digitalen Signale verarbeiten können. Nach Angaben der Industrie betrifft diese Nachrüstung etwa ein Viertel aller deutschen Haushalte. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Empfangsanlage analog 16 MieterZeitung 3/2011 Satellitenempfang oder digital arbeitet, kann dies leicht herausfinden, indem er bei gängigen TV-Programmen, wie zum Beispiel ARD, ZDF, RTL, SAT.1 oder ProSieben, auf der Videotext-Seite 198 einen entsprechenden Hinweis abruft. Derjenige, der dort auf seinem TV-Bildschirm den Hinweis findet, dass sein analoges Angebot am 30. April 2012 abgeschaltet wird, muss umrüsten. Die technische Umrüstung betrifft neben der bereits genannten Empfangsanlage möglicherweise auch die Empfangsgeräte der Bewohner. Ältere Fernseher sind ebenfalls nicht digitaltauglich. Damit diese die digitalen Programmsignale, die an der Antennensteckdose in der Wohnung ankommen, auch verarbeiten können, ist ein Konverter, ein Digital-Receiver, auch bekannt als Set-Top-Box, erforderlich. Bei vielen neueren Fernseh- und Videogeräten ist diese Funktion bereits integriert. Bei der Kostentragung gelten die gleichen Rechtsprechungsgrundsätze wie bei der Abschaltung des terrestrischen Analogempfangs und des Umstiegs auf DVB-T. Der Mieter muss die für ihn erforderlichen Digital-Receiver selbst anschaffen. Diese Geräte fallen in seinen Zuständigkeitsbereich. Betreibt der Mieter eine eigene Sat-Anlage, also beispielsweise die einzelne Parabolantenne an der Hauswand oder an der Balkonbrüstung, muss er selbstverständlich für seine eigene Anlage auch die Umrüstung des Empfangskopfes selbst zahlen. Der Vermieter ist in der Pflicht, wenn bei einer Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Er muss eine Empfangsanlage im Haus so um- oder aufrüsten, dass taugliche Signale bis an die Antennensteckdose in den einzelnen Wohnungen geliefert werden. Er muss also die Umrüstung des Empfangskopfes, gegebenenfalls die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder Verstärkern, bezahlen. Bei Antennenkabeln, die älter als 20 Jahre sind, kann es auch zum Nachrüstbedarf kommen, da diese Kabel bei der Übertragung von digitalen Signalen eine erhöhte und unzulässige Störanfälligkeit aufweisen. Dies zeigt sich durch vermehrte sogenannte „Klötzchenbildung“, das sind digitale Störungen, die dem früheren „Schnee“ im Bild beim analogen Empfang entsprechen. In solchen Fällen kann auch der Austausch der Antennenkabel im Haus erforderlich werden. Diese Maßnahmen des Vermieters stellen keine Modernisierungsmaßnahmen dar und können daher nicht zu Mietsteigungen führen. Es sind vielmehr Instandsetzungsmaßnahmen, denn der Vermieter ist nach dem Mietvertrag verpflichtet, taugliche Signale nach dem Stand der Technik bis in die Mietwohnung zu liefern. Sollten Vermieter ihre Umrüstverpflichtung im Haus dazu nutzen, das Angebot, insbesondere die Anzahl der angebotenen Programme, zu verbessern oder zu vermehren, liegt ein typischer Fall einer Mischmaßnahme vor. Aufwendungen, die allein durch die Vergrößerung des Programmangebotes erforderlich werden, können möglicherweise als Modernisierungsmaßnahme zu Mieterhöhungen führen. Alle Maßnahmen, die durch die Umstellung der Analogtechnik auf die Digitaltechnik erforderlich sind, sind als Instandsetzungsmaßnahmen nicht umlagefähig. Weitere Informationen zum gesamten Themenbereich des Fernsehempfangs in Mietwohnungen und zu den Alternativen zum Satellitenempfang, dem Kabelempfang und dem DVBT-Empfang erhalten Sie bei Ihrem Mieterverein. ■ Ferienzeit ist Einbruchzeit ■ Es ist eine Horrorvorstellung: Da verbringt man gerade die schönsten Wochen des Jahres im sonnigen Süden und plötzlich erfährt man, dass zu Hause eingebrochen wurde oder dass es in der Wohnung gebrannt hat. Bevor man den in Urlaub startet, sollte man daher einige Vorkehrungen treffen. Die Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrecher. In über der Hälfte aller Fälle hebeln sie Türen oder Fenster mit einfachem Werkzeug auf, zum Beispiel mit einem Schraubenzieher. Allzu schwer wird es ihnen häufig nicht gemacht: In manchen Fällen wurde die Wohnungstüre lediglich nur zugezogen oder die Fenster waren gekippt. Oft werden verwaiste Wohnungen von Ganoven regelrecht ausgespäht, jeder Hinweis auf eine längere Abwesenheit ist daher zu vermeiden. Hier die wichtigsten Tipps der Polizei: ● Türen abschießen, nicht nur zuziehen. Fenster nicht in Kippstellung zurücklassen, auch nicht in den oberen Stockwerken. ● Den Briefkasten regelmäßig leeren lassen, etwa durch einen Freund oder Nachbarn. Nicht vergessen: die Zeitung abbestellen. ● Keine Angaben zum Urlaub auf dem Anrufbeantworter hinterlassen (oder per Twitter in die Welt senden). ● Jalousien über eine Zeitschaltuhr oder von einem Nachbarn regelmäßig hoch- und runterziehen lassen, auch die Lampen in Abständen ein- und ausschalten lassen. Besonders gefährdet sind Erdge21 schossmieter. Einen gewissen Schutz bieten Rollläden. Doch der Vermieter ist nicht verpflichtet, sie einzubauen. Mieter haben aber in der Regel einen durchsetzbaren Anspruch darauf, auf eigene Kosten Rollläden anzubringen. Bevor man die Wohnung in den Urlaub verlässt, sollte man zudem überprüfen, ob Wasseranschlüsse (zum Beispiel Waschmaschine) und Gas zugedreht sind. Von nicht benötigten Elektrogeräten wie Fernseher oder Computer ist der Stecker zu ziehen, Geräte mit Stand-bySchaltung sind vom Netz zu trennen. Das spart nicht nur Stromkosten, sondern minimiert auch die Brandgefahr, etwa durch einen Kurzschluss. Ein versehentlich eingeschaltetes Elektrogerät kann verheerende Folgen haben. Außerdem werden Rauchmelder empfohlen. Wenn man im Urlaub ist und es in der Wohnung zu einem Schwelbrand kommt, werden dadurch die Nachbarn aufmerksam. Viele Mieter glauben, man müsste beim Vermieter oder beim Hauswart einen Wohnungsschlüssel hinterlegen, wenn man verreist. Das trifft nicht zu, selbst bei längerer Abwesenheit ist man nicht dazu verpflichtet. Es reicht völlig aus, wenn man den Vermieter darüber informiert, wer einen Zweitschlüssel hat. In Notfällen, etwa bei einem Rohrbruch, muss sich der Vermieter nämlich Zutritt zur Wohnung verschaffen können. Am besten ist es ohnehin, einen Nachbarn zu bitten, alle paar Tage nach dem Rechten zu sehen. Dazu gehört auch das Lüften. Im eigenen Interesse kann es sinnvoll sein, der Hausverwaltung eine Handynummer oder eine E-MailAdresse zu geben, über die man im Notfall erreichbar ist. Vor der Abreise sollte sichergestellt werden, dass Miete, Strom und Ähnliches weiter bezahlt werden. Kommt während der Abwesenheit ein Mieterhöhungsschreiben oder eine Modernisierungsankündigung, ändert das nichts an den geltenden Fristen – der Mietvertrag macht nun mal keinen Urlaub. ■ 21 Gemeinsam stark – Die Mieter-Energieauktion ■ Der Mieterverein Düsseldorf hat sich zusammen mit dem Landesverband NRW und einigen anderen Mietvereinen an einem Pilotprojekt beteiligt, in dem es darum ging, im Rahmen einer Energieauktion günstigere Preise bei Strom- und Gasanbietern zu erzielen. Ziel ist es, dieses Serviceangebot zukünftig allen Mitgliedern als einen kostenfreien Service innerhalb der Mitgliedschaft anbieten zu können. Das Projekt wird von der belgischen Firma iChoosr organisiert. Diese stellt das gesamte technische Know-how und wickelt alle Arbeitsprozesse selbstständig ab. Allgemeines zum Projekt Bei der Mieter-Energieauktion handelt es sich um einen Sammeleinkauf. Bei einem Sammeleinkauf schließen sich verschiedene Personen mit demselben Einkaufswunsch zusammen, um als Gruppe einen besseren Verhandlungsstandpunkt gegenüber den Anbietern zu haben und für den jeweiligen Sammeleinkauf besten Anbieter mit Hilfe einer Auktion zu ermitteln. Unverbindliche Teilnahme Teilnehmer, die an einem Stromwechsel interessiert sind, melden sich auf der Webseite des Mietervereins Düsseldorf an. Hier kann sich das Mitglied registrieren. Dies ist unverbindlich. Grüner und grauer Strom Die Teilnehmer haben die Wahl zwischen dem sogenanntem „grünen“ Strom und dem meist günstigeren grauen Strom. Auktion und Energielieferanten Alle Anmeldungen werden als Sammeleinkauf gebündelt und anonym versteigert. An der Auktion nehmen nur vorausge- wählte Energielieferanten teil. Nicht beteiligt sind Unternehmen mit schlechtem Ruf. Die an der Auktion teilnehmenden Energielieferanten sind sorgfältig ausgewählt worden. Alle Energielieferanten verpflichten sich bereits vor der Auktion vertraglich zu bestimmten Lieferkonditionen. Diese wurden von der Firma iChoosr erstellt und schließen zum Beispiel Vorkasse, die Zahlung einer Kaution und andere verbraucherunfreundliche Geschäftsbedingungen aus. Entscheidung erst bei Preissicherheit Nach Abschluss der Auktion erhält jeder Teilnehmer eine Vergleichsrechnung, also einen Überblick über seinen jetzigen Strompreis und den neuen Strompreis bei gleich bleibendem Verbrauch. Der angebotene Preis gilt für ein Jahr und wird in der Regel im nachfolgenden Jahr nicht erhöht. Erst jetzt muss der Teilnehmer entscheiden, ob sich für ihn ein Wechsel des Anbieters lohnt. Energiewecker IChoosr erinnert die Kunden, bei denen sich ein Wechsel lohnen könnte, per E-Mail, dem sogenannten „Energiewecker“. Datenschutz Sämtliche Prozesse, bei denen die Teilnehmer Daten angeben müssen, sind mehrfach auf datenschutzrechtliche Bestimmungen überprüft worden. Die Firma iChoosr verpflichtet sich selbst gegenüber dem Mieterverein zum Datenschutz. Daten werden im Übrigen nur an den Energielieferanten übermittelt, der die Auktion gewinnt, und auch nur von den Teilnehmern, die dann auch verbindlich wechseln. Der Weg und die Formalitäten IChoosr erledigt für den registrierten Teilnehmer alle erforderlichen Formalitäten für den Stromwechsel. Hotline Teilnehmer mit Fragen können sich an eine Hotline wenden. Vorteile Der Sammeleinkauf ist die richtige Antwort in der heutigen Zeit auf die ständigen Energiekostensteigerungen. Jeder, ob Eigentümer oder Mieter, ärgert sich über die immer steigenden Strompreise. Der Wechsel des Stromanbieters ist sehr zeitaufwendig und die Angebote nicht immer transparent. Deshalb haben auch die meisten Haushalte noch nie ihren Anbieter gewechselt, wären aber bereit dazu. Pilotprojekt Die erste Auktion startete am 5. April 2011 und endete am 1. Mai 2011. Dieses Pilotprojekt „Mieter-Energieauktion“ ist mit 600 registrierten Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen worden. Trotz des sehr kurzfristig umgesetzten Projekts und ausschließlich vereinzelt regionaler Presse war die Resonanz groß. In den Mietervereinen und auch in der Landesgeschäftsstelle gingen zahlreiche Anrufe und E-Mails von interessierten Bürgern ein. Insgesamt wurde die Aktion sehr positiv aufgenommen. Pro Jahr sind zukünftig rund zwei, maximal drei Auktionen geplant. Im Herbst 2011 wird eine weitere Energieauktion durchgeführt. Hierüber wird der Mieterverein Düsseldorf rechtzeitig informieren. ■ Mieterverein Düsseldorf e.V., Oststraße 47, 40211 Düsseldorf, Telefon 02 11/1 69 96-0. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16–18: Hans-Jochem Witzke 3/2011 MieterZeitung 17 Nachrichten aus dem Mieterverein Düsseldorf EINLADUNG zur Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung gemäß Paragraph 9 der Vereinssatzung des Mietervereins Düsseldorf findet statt am Mittwoch, den 6. Juli 2011, um 18.00 Uhr (Einlass 17.30 Uhr) in der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21, 40595 Düsseldorf. Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden 2. Feststellung der ordentlichen Einberufung der Mitgliederversammlung und der Beschlussfähigkeit 3. Anerkennung der Tagesordnung 4. Wahl einer Mandatsprüfungskommission 5. Geschäftsbericht des Vorstandes für die Jahre 2009/2010 6. Jahresbericht und Rechnungslegung der Kassiererin für 2009/2010 7. Bericht der Rechnungsprüfer 8. Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 9. Entlastung des Vorstandes 10. Thomas Nowatius, Leiter des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Düsseldorf, „Wohnungsmarktbericht 2010“ 11. Wünsche und Anregungen Nach Paragraph 9 der Satzung können Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nur Berücksichtigung finden, wenn diese schriftlich, spätestens eine Woche vor derselben, an den Vorstand mit Begründung eingehen. Wir bitten alle Mitglieder, unbedingt ihren Mitgliedsausweis mitzubringen. Im Anschluss an die Tagesordnung laden wir Sie zu zwangslosen Gesprächen bei Speisen und Getränken ein. Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender Marc Frankenhauser, 2. Vorsitzender Öffentliche Verkehrsmittel Haltestelle Garath S-Bahnhof S6, 778, 779, 789 (Fußweg circa zwei Minuten) Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Anfahrt von Düsseldorf-Innenstadt über die Münchener und Frankfurter Straße. 18 MieterZeitung 3/2011 21