Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln

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20.12.2013, 11:16
Hoteliers jubeln
Kartellamt untersagt Hotelportal
Bestpreisklauseln
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Das deutsche Bundeskartellamt will den Wettbewerb unter
den Reiseportalen im Internet sichern. Die
Wettbewerbshüter forderten den Onlineanbieter HRS auf,
Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen
Verträgen mit Hotels in Deutschland zu streichen. Diese
behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef
Andreas Mundt. Auch gegen die Betreiber weiterer
Hotelportale geht das Kartellamt vor.
"Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den
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ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher", so Mundt am Freitag.
"Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere
Hotelpreise angeboten werden können." Die Klauseln machten es
5.849 Personen gefällt Krone.at/Digital.
zudem für neue Portale schwerer, in den Wettbewerb mit
BWB
Platzhirschen zu treten. Das Kartellamt habe deshalb auch Verfahren
Internet
gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet.
Kriminalität
Österreichische Hoteliers jubeln
Reuters
Die Entscheidung der Deutschen gegen die Online-Buchungsgiganten
Tourismus
dürfte auch große Auswirkungen auf die österreichischen Hoteliers
Wirtschaft
Soziales Plug-in von Facebook
haben. "Die Ratenparität auf Online-Buchungsportalen ist verboten.
Das ist ein riesiger Erfolg für die Hotellerie", jubelte die Österreichische
Alle Themen
Hoteliervereinigung in einer Aussendung.
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Sie hatte sich über die Klauseln von HRS sowohl beim deutschen
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besiegelt
Bundeskartellamt als auch bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien
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beschwert. Dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Man
begrüße aber das Urteil des deutschen Kartellamts, mit dem man in
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diesem Fall auch zusammenarbeite, hieß es am Freitag.
Schreckenskabinett
Die Hotelbranche in Österreich geht nach dem Urteil davon aus, dass
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die Klauseln nicht nur bei HRS und nicht nur in Deutschland fallen,
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sondern auch bei den Konkurrenten und das im gesamten
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deutschsprachigen Raum, also in Österreich, Deutschland und der
Schweiz. HRS, Expedia, Booking und Co. verwenden für
österreichische Hotels nämlich großteils die gleichen
Geschäftsbedingungen wie für deutsche.
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"Ganze Branche kann durchatmen"
Nach der Entscheidung des Kartellamts könne die ganze Branche
durchatmen, so Thomas Reisenzahn, der als Generalsekretär der
Österreichischen Hoteliervereinigung mehr als 1.250 Betriebe mit
insgesamt 160.000 Betten vertritt. Die Hoteliers könnten jetzt wieder
frei entscheiden, welche Preise sie wem über welchen Vertriebskanal
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Die Kronenzeitung Online
Hoteliervereinigung, Österreichische
61455293
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anbieten.
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Liquid S1 im Test
Die zwischen HRS und Hotels vereinbarten Bestpreisklauseln
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verpflichten die Herbergen, bei dem Online-Dienstleister den jeweils
niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die
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jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen
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anzubieten. Seit März 2012 dürften Hotels Reisenden selbst dann
keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der
Rezeption buchen wollen.
HRS kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Beschwerde einreichen, berichteten die Nachrichtenagenturen dpa und
Reuters. Schon im Februar 2012 hatte das Bundeskartellamt HRS
wegen seiner Bestpreisklausel abgemahnt. Dies galt aber noch nicht
als abschließende und verbindliche Entscheidung.
Gefahr für Wettbewerb
Das Kartellamt hat den boomenden Online-Markt verstärkt ins Visier
genommen. Bestpreisklauseln stellten eine Gefahr für den Wettbewerb
dar, gerade wenn diese von Marktführern garantiert werden, hatte
Mundt mehrfach betont. Auch im Internet dürfe der Wettbewerb nicht
auf der Strecke bleiben. Der Online-Händler Amazon hatte etwa jüngst
Tiefstpreisgarantien auf verschiedenen Marktplätzen gestrichen. Das
Kartellamt hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Internetriesen
eingestellt.
HRS kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung am
Freitag an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen.
Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an
seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung
des Kartellamtes nicht betroffen.
HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte zudem, dass das
Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber
Booking und Expedia eingeleitet habe. "Ziel muss es sein, dass für alle
Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen
Wettbewerb zulassen." Von Booking und Expedia waren zunächst keine
Stellungnahmen zu erhalten.
AG/red
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