Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln
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Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln
Datum: Medium: Stichworte: Clipping Nr.: KdNr: Gebrauchtwagen Immobilien Jobs Kleinanzeigen Willkommen | krone.at-Forum | Leser-Aktionen | Login Krone-Abo Wien Titelseite 4°C Ticketshop Montag Mobile Welt Nachrichten 20.12.2013 14:47:00 Die Kronenzeitung Online Hoteliervereinigung, Österreichische 61455293 3668 Sport Stars & Society Digital Freizeit Auto Videos Horoskop Adventkalender 23.12.2013 - 13:13 Startseite > Digital > Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln 20.12.2013, 11:16 Hoteliers jubeln Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln Mehr Digital Virtuell umarmt "Nettester Ort im Internet" verbreitet gute Laune Abmahnwelle gestoppt RedTube erwirkt einstweilige Verfügung "Blitzeinbruch" Einbrecher rasten mit Auto in Berliner Apple Store Loslösung von USA? Verfassungsschutz rät Europa zu mehr IT-Autonomie Jetzt gewinnen! Sonys neuer "Vaio Fit multi-flip PC" im Klapp-Test Foto: hrs.de Jetzt kommentieren Infobox krone.at/Digital ist auf Facebook - werden Sie jetzt Fan! Verwandte Themen Das deutsche Bundeskartellamt will den Wettbewerb unter den Reiseportalen im Internet sichern. Die Wettbewerbshüter forderten den Onlineanbieter HRS auf, Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen Verträgen mit Hotels in Deutschland zu streichen. Diese behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Auch gegen die Betreiber weiterer Hotelportale geht das Kartellamt vor. "Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den Werbung Jetzt Fan werden! Krone.at/Digital Gefällt mir ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher", so Mundt am Freitag. "Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können." Die Klauseln machten es 5.849 Personen gefällt Krone.at/Digital. zudem für neue Portale schwerer, in den Wettbewerb mit BWB Platzhirschen zu treten. Das Kartellamt habe deshalb auch Verfahren Internet gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet. Kriminalität Österreichische Hoteliers jubeln Reuters Die Entscheidung der Deutschen gegen die Online-Buchungsgiganten Tourismus dürfte auch große Auswirkungen auf die österreichischen Hoteliers Wirtschaft Soziales Plug-in von Facebook haben. "Die Ratenparität auf Online-Buchungsportalen ist verboten. Das ist ein riesiger Erfolg für die Hotellerie", jubelte die Österreichische Alle Themen Hoteliervereinigung in einer Aussendung. iPhone-Vertrieb Sie hatte sich über die Klauseln von HRS sowohl beim deutschen Allianz Apple/China Mobile nach Jahren besiegelt Bundeskartellamt als auch bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien Xbox One vs PS4 beschwert. Dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Man begrüße aber das Urteil des deutschen Kartellamts, mit dem man in Konsolen enttäuschen in Test als Bluray-Player diesem Fall auch zusammenarbeite, hieß es am Freitag. Schreckenskabinett Die Hotelbranche in Österreich geht nach dem Urteil davon aus, dass Die peinlichsten WeihnachtsFamilienfotos im Netz die Klauseln nicht nur bei HRS und nicht nur in Deutschland fallen, Krummes Ding sondern auch bei den Konkurrenten und das im gesamten Das Handy aus der Zukunft: LG G Flex im Extremtest deutschsprachigen Raum, also in Österreich, Deutschland und der Schweiz. HRS, Expedia, Booking und Co. verwenden für österreichische Hotels nämlich großteils die gleichen Geschäftsbedingungen wie für deutsche. Echt scharfes Teil 3.200 x 1.800 Pixel: Lenovos Yoga 2 Pro im Test Mehr Digital "Ganze Branche kann durchatmen" Nach der Entscheidung des Kartellamts könne die ganze Branche durchatmen, so Thomas Reisenzahn, der als Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung mehr als 1.250 Betriebe mit insgesamt 160.000 Betten vertritt. Die Hoteliers könnten jetzt wieder frei entscheiden, welche Preise sie wem über welchen Vertriebskanal Meistgelesen Digital Die peinlichsten WeihnachtsFamilienfotos im Netz 9.544 mal gelesen Zum eigenen Gebrauch gemäß §42a UrhG. Anfragen zum Inhalt und zu den Nutzungsrechten an den Verlag. 2/3 Datum: Medium: Stichworte: Clipping Nr.: KdNr: 20.12.2013 14:47:00 Die Kronenzeitung Online Hoteliervereinigung, Österreichische 61455293 3668 anbieten. Kampfpreis-Phablet: Das Acer Liquid S1 im Test Die zwischen HRS und Hotels vereinbarten Bestpreisklauseln 2.985 mal gelesen verpflichten die Herbergen, bei dem Online-Dienstleister den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die Sonys neuer "Vaio Fit multi-flip PC" im Klapp-Test jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen 2.522 mal gelesen anzubieten. Seit März 2012 dürften Hotels Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Rezeption buchen wollen. HRS kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einreichen, berichteten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters. Schon im Februar 2012 hatte das Bundeskartellamt HRS wegen seiner Bestpreisklausel abgemahnt. Dies galt aber noch nicht als abschließende und verbindliche Entscheidung. Gefahr für Wettbewerb Das Kartellamt hat den boomenden Online-Markt verstärkt ins Visier genommen. Bestpreisklauseln stellten eine Gefahr für den Wettbewerb dar, gerade wenn diese von Marktführern garantiert werden, hatte Mundt mehrfach betont. Auch im Internet dürfe der Wettbewerb nicht auf der Strecke bleiben. Der Online-Händler Amazon hatte etwa jüngst Tiefstpreisgarantien auf verschiedenen Marktplätzen gestrichen. Das Kartellamt hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Internetriesen eingestellt. HRS kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung am Freitag an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte zudem, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber Booking und Expedia eingeleitet habe. "Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen." Von Booking und Expedia waren zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten. AG/red Jetzt kommentieren Sagen Sie uns Ihre Meinung! Das könnte Sie auch interessieren Mehr Storys Deutsches Kartellamt lässt Amazon vom Haken | 26.11.2013, 14:58 Online-Banking in Österreich äußerst beliebt | 09.12.2013, 16:27 D: Kartellamt sagt "Best Price"-Klauseln Kampf an | 21.10.2013, 09:24 "Digitale Klassenzimmer" in Österreich noch selten | 08.11.2013, 13:17 Widerspricht EU-Recht: Vorratsdaten dürften fallen | 12.12.2013, 11:48 Pro Jahr 6 Millionen Euro Schaden in Österreich | 14.11.2013, 13:36 Sky startet neue Online-Videothek "Snap" | 13.12.2013, 08:52 Zalando wegen acht illegaler Klauseln verurteilt | 05.12.2013, 14:04 30.000 Nutzer von Porno-Abmahnwelle betroffen | 10.12.2013, 10:33 Schweiz gewinnt Hackerbewerb "Security Alpen Cup" | 08.11.2013, 09:20 Mehr Videos Internet Explorer 11 wird mit Anime-Girl beworben | 08.11.2013, 10:46 Werbung KOMMENTARE Zum eigenen Gebrauch gemäß §42a UrhG. 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