Unfallversicherung - wgv Versicherungen

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Unfallversicherung - wgv Versicherungen
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Schü
Gute Gründe, warum Sie
mit der wgv rechnen können:
Perfekter Schutz.
Umfassender Service.
Mit einer Versicherung schützen Sie sich gegen bestimmte
Unwägbarkeiten des Lebens. Wie dieser Schutz ausgestaltet
ist, sollte jedoch nur einer entscheiden: Sie selbst. Aus diesem
Grund orientieren sich alle Versicherungsangebote der wgv
ausschließlich an einem Anspruch: Ihren Wünschen nach
Art und Umfang der Absicherung. Damit Ihr Schutz das garantiert, was Sie von uns erwarten – passgenaue Sicherheit.
Brauchen Sie uns, sind wir für Sie da. Entweder direkt am Telefon,
bequem per Internet oder persönlich in einem
unserer Servicezentren. Vor allem, wenn der Fall des Falles
­eingetreten ist. Dann reagieren wir schnell und effektiv bei
der Regulierung Ihres Schadens. Immer getreu unserem
Motto: unbürokratisch helfen.
Faire Konditionen.
Wer vergleicht, stellt fest: In unabhängigen Tests belegen
die Angebote der wgv regelmäßig Spitzenplätze. Nicht nur,
weil sie qualitativ überzeugen, sondern vor allem wegen
der günstigen Preise. Und dafür gibt es gute Gründe:
Wir verzichten auf ein engmaschiges Vermittlernetz, setzen
stattdessen auf modernste Technologien und eine schlanke
Verwaltung. Das Ergebnis dieses Konzepts zahlt sich für
Sie aus – in Euro und Cent.
Große Erfahrung.
Ganz gleich, ob Sie als Institution oder als privater Kunde den
Schutz der wgv nutzen – es lohnt sich auf jeden Fall für Sie.
Denn seit mehr als 90 Jahren steht unser Unternehmen unver­
ändert für drei Dinge: günstige Beiträge, umfassende Leistungen
und kompetente Betreuung. Unser Angebot: Profitieren auch
Sie von der Erfahrung und dem Know-how der wgv – wie
heute bereits über 1.000.000 zufriedene Kunden.
Im Rahmen dieses Prospektes versuchen wir, Informationen möglichst knapp und allgemein verständlich zu halten.
Rechtlich verbindlich für den Vertragsabschluss sind die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen. Sie sind jederzeit anforder- und einsehbar.
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Die wgv Unfallversicherungen –
24 Stunden am Tag geschützt
Unfälle passieren überall und jederzeit. Ob im Straßenverkehr, in der Freizeit, im Haushalt oder auch beim
Sport – trotz aller Vorsicht passieren in Deutschland jährlich ca. 6 Millionen Unfälle, die nicht unter den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Wir von der wgv können Unfälle zwar nicht verhindern,
aber wir können Ihnen zumindest mögliche finanzielle
Sorgen abnehmen. Die private Unfallversicherung der wgv
sichert Ihren Lebensstandard und den Ihrer Familie bei
vorübergehenden oder dauerhaften Einkommenseinbußen
nach einem Unfall. Sie ist eine notwendige Ergänzung zum
gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Denn die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Unfällen
am Arbeitsplatz bzw. bei Kindern im Kindergarten oder in
der Schule sowie auf dem direkten Weg dorthin und auf dem
Nachhauseweg. Tatsächlich passieren die meisten Unfälle
aber in der Freizeit und zu Hause. Daneben sind Hausfrauen
und Rentner gar nicht gesetzlich unfallversichert.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den
­ ersönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet
p
­werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleich­gültig wo und wann sie passieren.
Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abge­
schlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen
die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines
Unfalls abzusichern.
Um also rund um die Uhr und überall einen umfassenden Schutz zu haben, benötigen Sie eine private
Unfallversicherung.
Die Vorteile auf einen Blick
• notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
• zuverlässiger Unfallversicherungsschutz 24 Stunden am Tag
• schützt weltweit
• Sicherheit in allen Lebensbereichen: am Arbeitsplatz,
in der Freizeit, beim Sport, im Urlaub, in den eigenen
vier Wänden usw.
• finanzielle Sicherheit und Hilfe bei allen Unfällen
• individuelle Zukunftssicherung für Kinder
• die vereinbarten Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu
anderen Versicherungs- oder Entschädigungszahlungen
• mehr finanzieller Spielraum durch progressive
Invaliditätsstaffel
• günstige Beiträge, umfassender Versicherungsschutz
• Beiträge steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
Höhe der Versicherungssumme
Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungsschutz abwägen. Es gibt aber eine Art Faustformel für die
Höhe der Invaliditätsleistung/Versicherungssumme, sie
sollte mindestens das Dreifache eines Jahreseinkommens
des Versicherten ausmachen.
Dynamische Unfallversicherung
Damit die Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse für Sie und Ihre Familie automatisch mit Ihrem Lebensstandard mitwachsen, kann die Unfallversicherung „dynamisch“
gestaltet werden. Die Versicherungssummen und ­Beiträge
werden jedes Jahr um 5 % erhöht, ohne dass Sie
sich selbst darum kümmern müssen. Selbstverständlich
­können Sie diese Vereinbarung jederzeit widerrufen. Es
gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag.
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Leistungen, mit denen Sie rechnen können
Beeinträchtigungen der Gesundheit nach einem Unfall sind
nicht nur schmerzvoll, sondern können vor allem sehr teuer
werden. Die Unfallversicherung bietet Ihnen ein ganzes Bündel
an Leistungen, die helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls
auszugleichen.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung gleicht die dauerhaften Unfallfolgen
aus. Je nachdem wie stark Ihre Leistungsfähigkeit nach einem
Unfall eingeschränkt ist, unterscheidet man zwischen Teil­
invalidität und Vollinvalidität. Bei Vollinvalidität erhalten Sie
die volle Invaliditätssumme, bei Teilinvalidität einen prozen­
tualen Anteil, der dem Grad der Invalidität entspricht. Der Grad
der Invalidität, der bei Verlust oder Beeinträchtigung eines
Sinnesorgans oder einzelner Gliedmaßen eintritt,
ist in der so genannten „Gliedertaxe“ festgehalten.
Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel
Wenn Sie eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbaren,
­können Sie die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden
deutlich verbessern. So erhalten Sie bei der Progressions­
staffel 300 % bei Vollinvalidität die 3-fache Versicherungs­
summe, bei der Progressionsstaffel 500 % sogar die 5-fache
Versicherungssumme. Die Progressionsstaffeln wirken sich
ab einem Invaliditätsgrad von 25 % aus.
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50
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Invaliditätsgrade
Invaliditätsleistung
Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel (300 %)
Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel (500 %)
Todesfallleistung
Bei Unfalltod von Erwachsenen und Kindern zahlen wir den
Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme aus,
wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
an den Folgen stirbt.
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Übergangsleistung
Diese Leistung soll Schwerverletzten schnelle Hilfe bieten,
z.B. um eine Heilbehandlung zu finanzieren. Die Übergangs­
leistung erhalten Sie, wenn Sie sechs Monate nach dem
Unfall noch um mindestens 50 % in Ihrer normalen Leistungs­
fähigkeit eingeschränkt sind.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Für jeden Tag des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes
zahlen wir, und zwar für bis zu zwei Jahre vom Unfalltag an,
das Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe. Im Anschluss
an den Krankenhausaufenthalt erhalten Sie von uns ein
Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Tagen, für die
Krankenhaustagegeld gezahlt wurde (max. 100 Tage).
Unfall-Rente
Nach einem Unfall können laufende Kosten, Einkommens­
einbußen und zusätzliche Ausgaben wie z.B. für häusliche
Pflege Ihren Lebensstandard gefährden. Um diese Nachteile
auszugleichen, zahlen wir Ihnen die vereinbarte UnfallRente, wenn und solange Ihre körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit um mindestens 50 % beeinträchtigt ist.
Die Unfall-Rente erhalten Sie zusätzlich zu anderen verein­
barten Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung.
Ohne zusätzlichen Beitrag sind
folgende Leistungen mitversichert:
Service-Leistungen
Bergungskosten bis zu 10.000 Euro für Such- und Rettungsaktionen bei Unfallverletzten, für den Transport ins nächste
Krankenhaus und notwendige zusätzliche Kosten für die Rückfahrt nach Hause übernehmen wir beitragsfrei. Mitversichert ist
auch der Rücktransport von Unfalltoten zum Heimatort.
Kostenersatz für kosmetische Operationen
Wird die Körperoberfläche durch einen Unfall so beschädigt
oder entstellt, dass das äußere Erscheinungsbild des Versicherten nach Abschluss der Heilbehandlung dauernd beeinträchtigt ist, übernehmen wir die mit der Operation und der
­klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden Kosten
einer kosmetischen Behandlung bis zu 5.000 Euro.
Reha-Beihilfe
Wird nach einem Unfall eine medizinische Reha-Maßnahme zur
Rehabilitation notwendig, bei der die ärztliche Behandlung nicht
im Vordergrund steht, bekommen Sie von uns eine finanzielle
Unterstützung von 1.500 Euro. Der Anspruch auf Reha-Beihilfe
besteht, wenn innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, aufgrund
der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Ge­sund­heits­schä­
di­gun­gen, eine medizinisch notwendige Reha-Maßnahme mit
einer Dauer von mindestens 3 Wochen durchgeführt wird.
Unsere Leistung im Invaliditätsfall
Damit bei einem Unfall zu allem Unglück nicht auch noch finanzielle Engpässe kommen und der Lebensstandard Ihrer Familie
auch in Zukunft gesichert ist, erhalten Sie von uns im Invaliditätsfall, also bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem
Unfall, ein Kapital aus der Invaliditätssumme, die vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem
Grad der Invalidität. Die Gliedertaxe liefert hierfür durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Bei Verlust oder vollstän­
diger Funktionsunfähigkeit gelten folgende Invaliditätsgrade:
50 %
des Gehörs
auf einem Ohr
30 %
des Geruchs
10 %
eines Armes
70 %
eines Armes bis oberhalb
des Ellenbogengelenks
60 %
einer Hand
55 %
eines Daumens
20 %
eines Zeigefingers
10 %
5%
des Geschmacks
70 %
eines Beines über Mitte
des Oberschenkels
60 %
eines Beines bis zur Mitte
des Oberschenkels
50 %
eines Beines bis
unterhalb des Knies
45 %
eines Beines bis zur Mitte
des Unterschenkels
40 %
eines Fußes
65 %
eines Armes unterhalb
des Ellenbogengelenks
eines anderen Fingers
5%
eines Auges
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende
Teil des jeweiligen Prozentsatzes
5%
einer großen Zehe
2%
einer anderen Zehe
Unsere Unfallversicherung
Beispiele zur Unfallversicherung entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle. Um einen angemessenen Beitrag für Ihre Unfall­ver­
sicherung vereinbaren zu können, sind die Berufe in zwei unterschiedliche Gefahrengruppen eingeteilt. Gruppe A sind weniger
­gefährdete Berufe wie z.B. alle Büroberufe, Gruppe B sind Berufe mit vorwiegend körperlichen Tätigkeiten. Bei Kindern bis zum
18. Lebensjahr erfolgt die Einstufung nach dem Kinder-Tarif (siehe Seite 6).
Öffentlicher Dienst
Rechenbeispiele für die Unfallversicherung
Versicherte Person:
Erwachsene Person
Todesfallleistung
Invaliditätsleistung
40.000 Euro
100.000 Euro
Todesfallleistung
Invaliditätsleistung
mit 300 % Progression
Todesfallleistung
Invaliditätsleistung
mit 500 % Progression
Gefahrengruppe
A
B
Normaltarif
Gefahrengruppe
A B
84,00 Euro
116,20 Euro
99,40 Euro
165,20 Euro
40.000 Euro
100.000 Euro
300.000 Euro *)
107,00 Euro
149,20 Euro
135,40 Euro
224,20 Euro
20.000 Euro
50.000 Euro
250.000 Euro *)
71,00 Euro
99,10 Euro
85,20 Euro
153,60 Euro
Jahresbeiträge (Stand 01.01.2016) einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer von zzt. 19 %.
*) Entschädigungsleistung bei Vollinvalidität
Für alle, die Preisvorteile schätzen
Unfallversicherung – der Familienrabatt:
Ab 3 Unfallverträgen erhalten Sie einen Nachlass von 10 %
auf alle bestehenden Unfallverträge. Der Nachlass von 10 %
in der Unfallversicherung wird auch berücksichtigt, wenn
neben der Unfallversicherung noch die Unfallvorsorge Aktiv
50 Plus besteht, sofern die Anzahl von insgesamt 3 Verträgen
erreicht wird. Hier wird die Zusatzversicherung für Kinder
nicht mitgezählt.
Beitragsrückerstattung: Kein Schaden? Geld zurück!
Die berechneten Beiträge können sich noch um die Beitragsrückerstattung ermäßigen, die wir satzungsgemäß je nach
dem Geschäftsergebnis an unsere Kunden ausschütten.
Die Rückerstattung in der Unfallversicherung betrug bei
schadenfreiem Verlauf in den letzten Jahren bis zu 20 %.
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Auch Kinder brauchen besonderen Schutz
Kinder denken nicht an die Gefahren des Alltags, wenn sie
die Welt entdecken, spielen und toben. Ob bei Spiel und
Sport, zu Hause und auf der Straße – sie brauchen eine spezielle Vorsorge, die ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten
ist. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Unfällen
in Kindergarten und Schule sowie auf dem direkten Hin- und
Rückweg. Statistiken belegen aber, dass sich bei Kindern die
meisten Unfälle in der Freizeit ereignen. Aus diesem Grund
ist eine zusätzliche Unfallversicherung für Kinder unbedingt
notwendig. Eine hohe Invaliditätsleistung ist dabei besonders
wichtig, wenn nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchti­
gungen zurückbleiben.
Invaliditäts-Zusatzversicherung
für Kinder
Eine besondere Leistung bietet Ihnen unsere Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ), als Rentenzahlung bei Invalidität
durch Unfall und Krankheit. Bei einer Behinderung von mindestens 50 % (nach dem Schwerbehindertengesetz) zahlen
wir eine monatliche Rente auch dann, wenn eine Krankheit die
Ursache hierfür ist. Diese wird dann lebenslang gewährt.
Sie kann als Zusatz zu einer Unfallversicherung für Kinder
zwischen dem 1. und 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Rechenbeispiele für die Kinder-Unfallversicherung
Versicherte Person:
Todesfallleistung
Invaliditätsleistung
Todesfallleistung
Invaliditätsleistung
mit 500 % Progression
Kind
Jahresbeiträge
einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer, zurzeit 19 %
5.000 Euro
50.000 Euro
5.000 Euro
50.000 Euro
250.000 Euro *)
Invaliditäts-Zusatzversicherung
für Kinder (KIZ)**)
je 100,00 Euro monatliche Rente
(Stand 01.01.2016)
25,85 Euro
49,35 Euro
35,40 Euro
*) Entschädigungsleistung bei Vollinvalidität
**) Nur in Verbindung mit einer Kinder-Unfallversicherung
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Sicherheit im Alter
Das Risiko, durch einen Unfall zu Schaden zu kommen,
ist bei älteren Menschen naturgemäß höher. Im Falle eines
Unfalls fürchtet man nicht nur die finanziellen Folgen. Sorgen
bereiten auch die Einbußen an Selbstständigkeit und die
Notwendigkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein oder
die Familie zu belasten – das fällt vielen älteren Menschen
schwer. Genau hier hilft die wgv Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus.
Die Leistungen kennen keine Altersgrenze und können also bis
ins hohe Alter in Anspruch genommen werden.
Unfallpflegerente
Eine der wichtigsten Leistungen ist die lebenslange Unfall­
pflegerente. Sie tritt in Kraft, wenn nach einem Unfall die
Einstufung mindestens in Pflegestufe 1 erfolgt. Und sie ist
umso wichtiger, da die Leistungen der gesetzlichen Pflege­
versicherung stationäre oder ambulante Pflegekosten nur
zu einem Teil abdecken.
Assistance-Leistungen
Der zweite große Leistungsbereich der wgv Unfallvorsorge
Aktiv 50 Plus sind die Assistance-Leistungen. Diese wichtigen
täglichen Hilfen werden bei bestehenden Unfallfolgen benötigt. Vor allem, wenn nach einem Unfall die Bewältigung des
Alltags eingeschränkt ist.
Umfangreiche Assistance-Leistungen
Grundpflege durch Fachpersonal Pflegeberatung Pflegeschulung für Angehörige Vermittlung von Pflegehilfsmitteln Hausnotruf Tag-/Nachtwache nach Krankenhausaufenthalt
Menüservice
(7 x wöchentlich 1 frische Mahlzeit) Fahrdienst zu Ärzten/Behörden Fahrdienst zu Krankengymnastik/Therapien Begleitung zu Ärzten/Behörden Besorgungen und Einkäufe Reinigen der Wohnung Versorgen der Wäsche Telefonischer Gesundheits-Ratgeber
24-Stunden-Service-Telefon
bis 6 Monate
einmalig
einmalig
einmalig
bis 6 Monate
bis 48 Stunden
bis 6 Monate
bis 6 Monate
bis 6 Monate
bis 4 Wochen
bis 6 Monate
bis 6 Monate
bis 6 Monate
bis 6 Monate
Besonders wichtig: Wir bezahlen diese Leistungen nicht nur,
wir organisieren sie auch – in Kooperation mit einem kompetenten Pflegedienst vor Ort.
Weitere Leistungen
• Krankenhausgeld
von 3 Monatsrenten bei ununterbrochenem vollstationärem
Krankenhausaufenthalt von mindestens 20 Tagen.
• 6 Monatsrenten
als Kapitalleistung beim Bruch des Oberschenkelhalses,
auch wenn kein Unfall vorliegt.
• 12 Monatsrenten
als Todesfallleistung an die Hinterbliebenen, wenn der
Tod durch die Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahres
eingetreten ist.
• Service-Leistungen
Kosten bis zu 10.000 Euro für Such- und Rettungsaktionen
bei Unfallverletzten, für den Transport ins nächste Krankenhaus und notwendige zusätzliche Kosten für die Rückfahrt
nach Hause übernehmen wir beitragsfrei. Mitversichert ist
auch der Rücktransport von Unfalltoten zum Heimatort.
• Kostenersatz für kosmetische Operationen
Wird die Körperoberfläche durch einen Unfall so beschädigt
oder entstellt, dass das äußere Erscheinungsbild des
Versicherten nach Abschluss der Heilbehandlung dauernd
beeinträchtigt ist, übernehmen wir die mit der Operation
und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden
Kosten einer kosmetischen Behandlung bis zu 5.000 Euro
ohne zusätzlichen Beitrag.
• Reha-Beihilfe
Wird nach einem Unfall eine medizinische Reha-Maßnahme not­
wendig, bei der die ärztliche Behandlung nicht im Vordergrund
steht, bekommen Sie von uns – ohne zusätzlichen Beitrag –
eine finanzielle Unterstützung von 1.500 Euro. Der Anspruch auf
Reha-Beihilfe besteht, wenn innerhalb von 3 Jahren nach dem
Unfall, aufgrund der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung, eine medizinisch notwendige RehaMaßnahme mit einer Dauer von mindestens 3 Wochen durchgeführt wird.
Mit uns können Sie rechnen
Mit uns können Sie rechnen
Eintrittsalter
50 – 69 Jahre
70 – 75 Jahre
(Stand: 01.01.2016)
Höhe der gewünschten monatlichen Unfallpflegerente*
500,00 Euro
750,00 Euro
1.000,00 Euro
Jahresbeiträge
einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer, zurzeit 19 %
120,40 Euro
176,60 Euro
180,60 Euro
264,90 Euro
240,80 Euro
353,20 Euro
*Auf Wunsch rechnen wir Ihnen gerne den Beitrag
für jeden gewünschten Rentenbetrag von mind.
250 Euro bis max. 1.500 Euro aus.
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Wir können noch mehr für Sie tun – und Sie profitieren davon
wgv Rechtsschutzversicherung
Man gerät schneller in einen teuren Rechtsstreit hinein als man
denkt. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen das finanzielle Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung ab und
ist der beste Garant für Chancengleichheit vor dem Gericht.
wgv Haftpflichtversicherung
Aus einer kleinen Ungeschicklichkeit kann oft ein großer
Schaden entstehen. Die Haftpflichtversicherung bezahlt
Schadenersatzforderungen, wenn sie berechtigt sind und wehrt
unberechtigte Forderungen ab.
Ein Beispiel:
Bei idealem Wintersportwetter ist auf der Piste oft viel los.
Rasch passiert ein Zusammenstoß mit einem anderen Ski­
fahrer. Bei eigenen Verletzungen können Sie mit Leistungen
aus der Unfallversicherung rechnen. Doch wer übernimmt
die Kosten des Rechtsstreits, wenn der Unfallgegner jede
Schuld abstreitet? In diesem Fall können Sie auf die Rechts­
schutzversicherung zählen.
Ein Beispiel:
Als Radfahrer zu schnell unterwegs – Sie können nicht mehr
rechtzeitig bremsen und stoßen mit einem Fußgänger zusammen. Bei eigenen Verletzungen ist die Unfallversicherung ideal.
Aber wer kommt für die Verletzungen des Fußgängers auf?
Eine private Haftpflichtversicherung stellt Sie hier von den
Ansprüchen gegenüber Dritten frei.
wgv Kfz-Versicherung
wgv Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Ein Unfall kann mit harmlosem Blechschaden enden. Er kann
für den Verursacher aber insbesondere bei Personenschäden
erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Kfz-Versicherung
der wgv nimmt Ihnen die finanziellen Sorgen ab.
Ein Beispiel:
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und wenn dann noch
Personen verletzt werden, wird es richtig teuer. Die Unfallversicherung hilft bei eigenen gesundheitlichen Schäden.
Aber wer kommt für die Unfallfolgen der anderen Verkehrs­
teilnehmer auf? Hier tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung
für Sie ein.
Ob durch Krankheit oder Unfall – Berufsunfähigkeit kann
jeden treffen. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie unsere
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die bei Ausfall Ihrer
Arbeitskraft Ihren gewohnten Lebensstandard absichert.
Wir bieten diese als Zusatzversicherung zur Risiko-Lebens-,
Privaten Renten- und Kapital-Lebensversicherung an.
Profitieren Sie jetzt von unserem Mehrvertragsbonus!
Sie erhalten 5 % Rabatt in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Ihren PKW, wenn für Sie, Ihren Ehepartner oder Ihren in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner noch mindestens zwei aktive Versicherungsverträge in unterschiedlichen Sparten
(Rechtsschutz-, Haftpflicht-, Unfall-, Krankenzusatz- oder Sachversicherungen) bei der wgv bestehen. Haben Sie dazu noch Fragen?
Dann rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne.
Gerne für Sie da: Ihre Ansprechpartner
Service- und Schaden­zentrum
Bodensee-Oberschwaben
Tel. 0751 8886-1650
Fax 0751 8886-1100
Meersburger Straße 3
88213 Ravensburg
Servicezentrum Augsburg
Tel. 0821 7899-1650
Fax 0821 7899-1100
Steingasse 5
86150 Augsburg
Servicezentrum Dresden
Tel. 0351 46565-1650
Fax 0351 46565-1100
Pfarrgasse 1
01067 Dresden
8
Servicezentrum Düsseldorf
Tel. 0211 30298-1650
Fax 0211 30298-1100
Tonhallenstraße 9
40211 Düsseldorf
Servicezentrum Leipzig
Tel. 0341 33966-1650
Fax 0341 33966-1100
Brühl 67
04109 Leipzig
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Freitag
von 7.45 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag
von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Servicezentrum Essen
Tel. 0201 56570-1650
Fax 0201 56570-1100
Limbecker Platz 9
45127 Essen
Servicezentrum München
Tel. 089 710429-1650
Fax 089 710429-1100
Karlsplatz 4 (am Stachus)
80335 München
Postanschrift für alle Kunden
wgv Versicherungen
70164 Stuttgart
Servicezentrum Frankfurt
Tel. 069 667779-1650
Fax 069 667779-1100
Berliner Straße 37
60311 Frankfurt
Servicezentrum Nürnberg
Tel. 0911 71043-1650
Fax 0911 71043-1100
Königstraße 79
90402 Nürnberg
Servicezentrum Heilbronn
Tel. 07131 3824-1650
Fax 07131 3824-1100
Kaiserstraße 52
74072 Heilbronn
Servicezentrum Ulm
Tel. 0731 9380-1650
Fax 0731 9380-1100
Deutschhausgasse 11-13
89073 Ulm
Servicezentrum Köln
Tel. 0221 56932-1650
Fax 0221 56932-1100
Hohenstaufenring 8
50674 Köln
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.wgv.de
Vermittler:
Einen wgv Vermittler in Ihrer
Nähe (in Württemberg) finden
Sie auf www.wgv.de unter
„wgv vor Ort“.
© 4000-2301.0116 DHW 10T.
Servicezentrum Stuttgart
Tel. 0711 1695-1650
Fax 0711 1695-1100
Besucher/Tiefgarage
Feinstraße 1 –
Ecke Tübinger Straße
70178 Stuttgart