S-Bahnanbindung Gateway Gardens - Eisenbahn
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S-Bahnanbindung Gateway Gardens - Eisenbahn
Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken Grülingsstraße 4 66113 Saarbrücken Az: 55110-551pps/003-2010#004 Reg.-Nr. 55110-10-0906 Datum: 31.01.2014 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“ Verlegung bzw. Neubau der Eisenbahnstrecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation „Gateway Gardens“ in der Stadt Frankfurt am Main, Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101, Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf Vorhabensträgerin: DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Hahnstr. 52 60528 Frankfurt am Main Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Inhaltsverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss Seite Verzeichnis der Abkürzungen ..........................................................................................5 A. VERFÜGENDER TEIL ......................................................................................9 A.1 Feststellung des Plans .......................................................................................9 A.2 Planunterlagen ..................................................................................................12 A.3 A.3.1 A.3.1.1 A.3.1.2 Besondere Entscheidungen ...............................................................................33 Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse ..........................................33 Wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes .............33 Zulassung von Ausnahmen von den Verboten der VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt............................................................................................34 A.3.1.3 Kumulative Betrachtung der Gefahren und Risiken dreier Vorhaben .................35 A.3.2 Natur- und Artenschutzrechtliche Genehmigungen und Zulassungen ................35 A.3.2.1 Naturschutzrechtliche Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz ...............35 A.3.2.2 Artenschutzrechtliche Zulassung nach Bundesnaturschutzgesetz .....................36 A.3.3 Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nach LSG-VO ................................36 A.3.4 Forsthoheitliche Entscheidungen nach Bundeswaldgesetz ................................37 A.3.5 Festsetzungen zum Schallschutz.......................................................................37 A.3.6 Festsetzungen zum Erschütterungsschutz ........................................................38 A.3.7 Beeinträchtigungen während der Bauausführung ..............................................38 A.3.8 Konzentrationswirkung ......................................................................................39 A.4 A.4.1 A.4.2 A.4.3 Nebenbestimmungen und Hinweise ..................................................................40 Unterrichtungspflichten ......................................................................................40 VV BAU und VV BAU-STE ................................................................................40 Abweichung von Regelwerken ...........................................................................40 A.5 Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge ..........41 A.6 Sofortige Vollziehung .........................................................................................41 A.7 Kosten ...............................................................................................................41 B. BEGRÜNDUNG ................................................................................................42 B.1 B.1.1 B.1.2 B.1.3 B.1.3.1 B.1.3.2 B.1.3.3 B.1.3.4 B.1.3.5 Sachverhalt........................................................................................................42 Vorhaben ...........................................................................................................42 Verfahren...........................................................................................................42 Anhörungsverfahren ..........................................................................................43 Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange .............43 Benachrichtigung von Vereinigungen.................................................................50 Öffentliche Planauslegung .................................................................................51 Erörterung .........................................................................................................51 Planänderung bzw. Planergänzung nach § 73 Abs. 8 VwVfG ............................52 Seite 2 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.1.3.6 Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde .....................................55 B.2 B.2.1 B.2.2 Verfahrensrechtliche Bewertung ........................................................................55 Rechtsgrundlage ...............................................................................................55 Zuständigkeit .....................................................................................................56 B.3 Umweltverträglichkeit.........................................................................................56 B.3.1 Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit ...............................................56 B.3.2 Umweltverträglichkeitsprüfung ...........................................................................57 B.3.2.1 Untersuchungsraum ..........................................................................................57 B.3.2.2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG ...57 B.3.2.2.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................58 B.3.2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................58 B.3.2.2.3 Schutzgut Boden ..............................................................................................59 B.3.2.2.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................59 B.3.2.2.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................60 B.3.2.2.6 Schutzgut Landschaft .......................................................................................61 B.3.2.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................................................61 B.3.2.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG .....................................62 B.3.2.3.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................64 B.3.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................66 B.3.2.3.3 Schutzgut Boden ..............................................................................................67 B.3.2.3.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................70 B.3.2.3.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................71 B.3.2.3.6 Schutzgut Landschaft .......................................................................................72 B.3.2.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................74 B.3.2.3.8 Zusammenfassung Bewertung der Umweltauswirkungen ................................74 B.4 Materiell-rechtliche Würdigung des Vorhabens ..................................................75 B.4.1 Planrechtfertigung..............................................................................................75 B.4.2.1 Variantenentscheidung ......................................................................................76 B.4.2.2 Schallschutz ......................................................................................................78 B.4.2.3 Erschütterungsschutz / Schutz vor sekundärem Luftschall ................................80 B.4.2.4 Beeinträchtigungen während der Bauausführung ..............................................81 B.4.2.5 Elektromagnetische Felder ................................................................................82 B.4.2.6 Brand- und Katastrophenschutz.........................................................................82 B.4.2.7 Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in Rechte Dritter ....................83 B.4.2.8 Begründung der wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse ..............83 B.4.2.9 Begründung der naturschutzrechtlichen Genehmigung .....................................86 B.4.2.10 Begründung der artenschutzrechtlichen Zulassung ...........................................89 B.4.2.11 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete ............................................................92 B.4.2.12 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Naturschutzgesetz ............93 B.4.2.13 Begründung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung ...........................94 Seite 3 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.2.14 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Forstgesetz .......................95 B.4.2.15 Begründung der Forsthoheitlichen Entscheidungen ..........................................97 B.4.2.16 Abweichung von Regelwerken ..........................................................................98 B.4.2.17 Festsetzungen zu VV BAU und VV BAU-STE ...................................................99 B.4.3 Entscheidungen über Stellungnahmen und Einwendungen ...............................99 B.4.3.1 Entscheidungen über Stellungnahmen i.V.m. Zusagen der Vorhabenträgerin ...99 B.4.3.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen .................102 B.4.3.2.1 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) ............................102 B.4.3.2.2 Umweltamt (Amt 79).........................................................................................103 Bereich Natur- und Artenschutz (Stellungnahme der UNB) .............................................103 Bereich Wasserwirtschaft (Stellungnahme der UWB) ......................................................108 B.4.3.3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie ...............................................129 B.4.3.4 Hessenwasser GmbH & Co. KG .........................................................................131 B.4.3.5 Deutsche Telekom Technik GmbH ....................................................................141 B.4.3.6 Mainova AG vertreten durch Netzdienste Rhein-Main GmbH ............................142 B.4.3.7 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst ..........143 B.4.3.8 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr ................................................................................................145 B.4.3.9 Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/F, Arbeitsschutz und Umwelt .....146 B.4.3.10 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz/ Wasserversorgung.............................................................................................151 B.4.3.11 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52, Forsten .................................152 B.4.3.12 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 53.1, Naturschutz ......................159 B.4.3.13 Schlüsselnummer P 01 .....................................................................................169 B.4.3.14 Schlüsselnummer P 02 .....................................................................................170 B.4.3.15 Schlüsselnummer P 03 .....................................................................................173 B.5 Gesamtabwägung..............................................................................................176 B.6 Sofortige Vollziehung .........................................................................................176 B.7 Kostenentscheidung ..........................................................................................178 C. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG .....................................................................179 D. AUSFERTIGUNGEN .........................................................................................181 Dieser Beschluss besteht aus 181 Seiten. Seite 4 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Verzeichnis der Abkürzungen Abkürzung Bedeutung AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AVV Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - BAB Bundesautobahn BA Bauabschnitt BE Baustelleneinrichtung BEGebV Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes Bundeseisenbahngebührenverordnung BEV Bundeseisenbahnvermögen BEVVG Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung; 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BSchWAG Bundesschienenwegeausbaugesetz BW Bauwerk BWaldG Bundeswaldgesetz CEF-Maßnahme Maßnahmen, mit denen die ökologischen Funktionen geschützter Arten gesichert werden (CEF= Continuous ecological functionality) dB(A) Dezibel(A) DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft DIBt Deutsches Institut für Bautechnik DIN Deutsches Institut für Normung DN Nenndurchmesser DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall Seite 5 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Abkürzung Bedeutung EAE Entwurfsgrundlagen für die Anlage von Erschließungsstraßen EBA Eisenbahn-Bundesamt EBA Ast Ffm/Sbr Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Frankfurt am Main/ Saarbrücken EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz ENeuOG Eisenbahnneuordnungsgesetz ENWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz EÜ Eisenbahnüberführung EVerkVerwG Eisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz EWG-VO Verordnung des Rates der Europäischen Gemeinschaft FCS-Maßnahme Ausgleichsmaßnahme, die auf die Förderung betroffener Arten ausgerichtet ist (FCS = Favourable conservation status) FFH Flora-Fauna-Habitat FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) FoVG Forstvermehrungsgutgesetz FStrG Fernstraßengesetz GG Grundgesetz GOK Geländeoberkante GW Grundwasser GWS-VwV Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen HAGBnatSchG Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Hbf Hauptbahnhof HD-Leitung Hochdruckleitung HENatG Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Hessisches Naturschutzgesetz HForstG Hessisches Forstgesetz HWaldG Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Hessisches Waldgesetz IHK Industrie und Handelskammer Seite 6 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Abkürzung Bedeutung KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz kV Kilovolt LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LSG-VO Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten LPB Landschaftspflegerische Begleitplanung LZA Lichtzeichenanlage M Maßstab NBS Neubaustrecke NKU Nutzen-Kosten-Untersuchung NN Normalnull NV Nahverkehr NW Nennweite ONB Obere Naturschutzbehörde OWB Obere Wasserbehörde ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel PF Planfeststellung ROV Raumordnungsverfahren TE Tiefenentwässerung TEIV Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung) RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten TEN Transeuropäisches Netz TÖB Träger öffentlicher Belange TSI Technische Spezifikation für Interoperabilität UNB Untere Naturschutzbehörde USM Unterschottermatte UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Seite 7 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Abkürzung Bedeutung UVPVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung UWB Untere Wasserbehörde VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VDE Verband Deutscher Elektrotechniker VDI Verband Deutscher Ingenieure VO Verordnung VSG Vogelschutzgebiet VS-RL EU-Vogelschutzrichtlinie VV BAU Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau VV BAU-STE Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen VV IST Verwaltungsvorschrift für die Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme struktureller Teilsysteme des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den Bereich ortsfester Anlagen VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz VwGO Verwaltungsgerichtsordnung WHG Wasserhaushaltsgesetz WSG Wasserschutzgebiet Z.i.E. Zustimmung im Einzelfall Seite 8 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabensträgerin), vertreten durch Herrn Uwe Schmidt, c/o DB ProjektBau GmbH, erlässt das Eisenbahn-Bundesamt nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) folgenden Planfeststellungsbeschluss: A. Verfügender Teil A.1 Feststellung des Plans Der Plan für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Umverlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main, wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen, Änderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten und Schutzauflagen festgestellt. Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen: • der Neubau der zweigleisigen Eisenbahnstrecke 3683 von Bau-km 0,000 bis Bau-km 1,956 bei Anschwenkung an die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 in Bahn-km 6,645, o einschließlich erforderlicher Dämme, Einschnitte, Entwässerungseinrichtungen und bahntechnischen Anlagen, o bei Neubau eines Kreuzungsbauwerkes zur Überführung der Eisenbahnstrecke 3683 über die bestehende Eisenbahnstrecke 3520, Seite 9 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 o bei Neubau der Eisenbahnüberführung „Hinkelsteinschneise“ zur Überführung der Eisenbahnstrecke 3683 und des Verbindungsgleises zur Strecke 3520 über den verlegten Forstweg „Hinkelsteinschneise“, o bei Neubau eines zweigleisigen Trogbauwerkes mit seitlich angehängter Rampe mit Zwischenpodest als Zugang vom Rettungsplatz Ost zum Tunnel, o bei Neubau des Rettungsplatzes Ost einschließlich eines unterirdischem Löschwasserreservoirs, o bei Anpassung und Neuordnung des bahnnahen Wegesystems gemäß festgestellter Planunterlagen, o der Neu- und Ausbau des bahnnahen Wegesystems gemäß festgestellter Planunterlagen, • der Neubau eines 2-gleisigen Eisenbahntunnels mit Rechteckquerschnitt (Tunnel Ost inklusive Tunnelaufweitung) von Bau-km 1,956 bis Bau-km 2,876 der Eisenbahnstrecke 3683, o bei Neubau eines Fluchttreppenhauses inklusive Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung, o bei Neubau einer Hebeanlage mit Anschluss an die Kanalisation, o bei Neubau einer Lüftungsöffnung in Tunneldecke mit Kamin an die Geländeoberkante, • der Neubau des unterirdischen zweigleisigen S-Bahn-Haltepunktes „Gateway Gardens“ von Bau-km 2,876 Bau-km bis Bau-km 3,188 der Eisenbahnstrecke 3683, o bei Neubau von Hebeanlage und Betriebsräumen zur Versorgung von Stationsbauwerk und Fahrtunnel, o bei Neubau eines 2-gleisigen Stationsbauwerkes mit Gewölbequerschnitt, Mittelbahnsteig, Entrauchungs- und Tageslichtöffnungen einschließlich der Ein- und Ausgangsbauwerke mit Treppenanlagen, Verteilerebene, Fahrtreppen, Aufzugsanlagen und Überdachungen bzw. Einhausungen, • der Neubau eines 2-gleisigen Eisenbahntunnels mit Rechteckquerschnitt (Tunnel West inklusive Tunnelaufweitung) von Bau-km 3,188 bis Bau-km 3,870 der Eisenbahnstrecke 3683, Seite 10 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 o bei Neubau eines Pumpensumpfes bzw. einer Hebeanlage mit Anschluss an die Kanalisation, o bei Neubau eines Fluchttreppenhauses inklusive Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung, o bei Neubau des Rettungsplatzes West einschließlich eines unterirdischem Löschwasserreservoirs, o bei Anpassung der Staßenverkehrsanlagen, • der Neubau eines Anschlussbauwerks des 2-gleisigen Eisenbahntunnels mit Rechteckquerschnitt an den Bestandstunnel der Flughafenbahn einschließlich Lüftungsöffnung und Überdachung von Bau-km 3,870 bis Bau-km 3,996 der Eisenbahnstrecke 3683 bei Anschwenkung an die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 in Bahn-km 10,491, o bei Rückbau und Verfüllung der Hebeanlage einschließlich der Treppenanlage, o bei Teilrückbau und Verdämmen des Alt-Tunnels, o bei Neubau eines Fluchttreppenhauses inklusive Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung, o bei Änderung der Zufahrtkurve zur B 43, • der Rückbau der bestehenden zweigleisigen Eisenbahnstrecke 3683 von Bahnkm 6,810 bis Bahn-km 10,491 bei vollständiger Beseitigung des Streckenabschnitts (Gleise und Oberbau) inklusive aller für den Bahnbetrieb erforderlichen Anlagen und Baustoffe, o bei Rückbau des bestehenden Kreuzungsbauwerkes zur Überführung der Eisenbahnstrecke 3683 über die Eisenbahnstrecke 3520, o bei Rückbau der Eisenbahnüberführung „Feldweg“, o bei Rückbau der Eisenbahnüberführung „Goldsteinschneise“, o bei Rückbau der Straßenüberführung „Mittelschneise“, o bei Rückbau der Eisenbahnüberführung „Flughafenstraße“, o bei Renaturierung der Flächen gemäß landschaftspflegerischer Begleitplanung o bei Anpassung des Straßen- und Wegenetzes Seite 11 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • der Neubau des Verbindungsgleises, Eisenbahnstrecke 3687 zwischen Bau-km 0,595 und Bau-km 1,455 Eisenbahnstrecke 3683, o einschließlich erforderlicher Dämme, Einschnitte, Entwässerungseinrichtungen und bahntechnischen Anlagen, o bei Rückbau des bestehenden Verbindungsgleises bei vollständiger Beseitigung des Streckenabschnitts (Gleise und Oberbau) inklusive aller für den Bahnbetrieb erforderlichen Anlagen und Baustoffe, • die Ertüchtigung des bestehenden Eisenbahntunnels zwischen 10,491 und Bahn-km 12,585 der Eisenbahnstrecke 3683, o bei Neubau von Fluchttreppenhäusern inklusive Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung, o bei Errichtung eines beidseitigen Rettungsweges, o bei Neubau eines unterirdischen Löschwasserreservoirs, o bei anlagentechnischen Nachrüstungsmaßnahmen, • sonstige Anpassungsmaßnahmen einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen gemäß festgestellter Planunterlagen. A.2 Planunterlagen Der Plan besteht aus folgenden Unterlagen: Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 0 Planverzeichnis Nur zur Information 1a Erläuterungsbericht (268 Seiten) 01 Übersichtskarten 01.01.01 Übersichtskarte, ohne Maßstab 02 Übersichtslagepläne 02.01.01a Übersichtsplan - Neuplanung, Maßstab 1:2.500 Nur zur Information Mit Blaueintragung Nur zur Information Seite 12 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 02.01.02a Übersichtsplan - Bestand, Maßstab 1:2.000 Mit Blaueintragung Nur zur Information 03 Lagepläne 03.01.01 Lageplan - Blatt 1, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5, Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160, Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070 03.01.02a Lageplan - Blatt 2, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1, Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630, Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360 Mit Blaueintragung 03.01.03a Lageplan - Blatt 3, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8 Mit Blaueintragung 03.01.04a Lageplan - Blatt 4, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4 Mit Blaueintragung 03.01.05 Lageplan - Blatt 5, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,8 03.01.06 Lageplan - Blatt 6, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,8 - 3,4 03.01.07 Lageplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 03.01.08 Lageplan - Blatt 8, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285 03.01.09 Lageplan - Blatt 9, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350, Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580, Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055 03.01.10a Lageplan - Blatt 10, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460, Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620, Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890 Mit Blaueintragung 03.01.11a Lageplan - Blatt 11, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900 Mit Blaueintragung 03.01.12 Lageplan - Blatt 12, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750 03.01.13 Lageplan - Blatt 13, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585 03.02.01a Lageplan - Straßenplanung, Maßstab 1:500 BAB A3 / B43 - Kreisel Unterschweinstiege am Rettungsplatz West Mit Blaueintragung Seite 13 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 04 Höhenpläne 04.01.01 Höhenplan, linkes Gleis - Teil 1, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 1,7 Nur zur Information 04.01.02 Höhenplan, linkes Gleis - Teil 2, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 1,7 -3,4 Nur zur Information 04.01.03 Höhenplan, linkes Gleis - Teil 3, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,5 Nur zur Information 04.02.01 Höhenplan, rechtes Gleis - Teil 1, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 1,7 Nur zur Information 04.02.02 Höhenplan, rechtes Gleis - Teil 2, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 1,7 -3,4 Nur zur Information 04.02.03 Höhenplan, rechtes Gleis - Teil 3, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,5 Nur zur Information 04.03.01 Höhenplan, Verbindungskurve, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Bau-km 0,0 - 0,8 Nur zur Information 04.04.01 Höhenplan, Verbindungsrampe BAB A3 Kreisel Unterschweinstiege (Achse 100), Maßstab 1:500 / 1:50 Nur zur Information 04.04.02 Höhenplan, Verteilerfahrbahn B43 Kreisel Unterschweinstiege (Achse 200), Maßstab 1:500 / 1:50 Nur zur Information 05 Querschnitte 05.01.01a Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100 Strecke 3683, Bau-km 0,950 Mit Blaueintragung Nur zur Information 05.01.02a Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100 Strecke 3683, Bau-km 1,150 Mit Blaueintragung Nur zur Information 05.01.03a Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100 Strecke 3683, Bau-km 1,500 Mit Blaueintragung Nur zur Information 05.01.04a Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100 Strecke 3683, Bau-km 1,890 Mit Blaueintragung Nur zur Information 05.01.05 Regelquerschnitt Tunnel – LH 5,73 m Normalbereich Kettenwerk (Oberleitung), Maßstab 1:100 Nur zur Information 05.01.06 Regelquerschnitt Tunnel – LH 6,00 m Nachspannbereich Kettenwerk (Oberleitung), Maßstab 1:100 Nur zur Information 05.02.01a Regelquerschnitt 1-1, Achse 100, Verbindungsrampe BAB A3 Kreisel Unterschweinstiege, Station 0+080.000, Maßstab 1:50 Mit Blaueintragung Nur zur Information Seite 14 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 05.02.02a Regelquerschnitt 2-2, Achse 200, Verteilerfahrbahn B43 Kreisel Mit BlaueinUnterschweinstiege, Station 0+140.000, Maßstab 1:50 tragung Nur zur Information 06 Bauwerksverzeichnis und Bauwerkspläne 06.01.01a Bauwerksverzeichnis (79 Seiten) 06.02.01 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 1, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5, Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160, Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070 06.02.02a Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 2, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1, Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630, Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360 Mit Blaueintragung 06.02.03a Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 3, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8 Mit Blaueintragung 06.02.04a Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 4, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4 Mit Blaueintragung 06.02.05 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 5, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,8 06.02.06 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 6, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,8 - 3,4 06.02.07 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 06.02.08 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 8, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285 06.02.09 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 9, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350, Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580, Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055 06.02.10a Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 10, Maßstab 1:1.000 Mit BlaueinStrecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460, tragung Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620, Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890 06.02.11a Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 11, Maßstab 1:1.000 Mit BlaueinStrecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900 tragung 06.02.12 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 12, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750 06.02.13 Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 13, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585 Mit Blaueintragung Seite 15 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 07 Objektpläne und Rückbaukonzept 07.01.01a Bauwerksplan Winkelstützwand Anschluss Stadion Draufsicht, Ansicht, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 0,310 - 0,440, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.02a Bauwerksplan Fangedamm Draufsicht, Längsschnitte, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 0,440 - 0,695, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.03a Bauwerksplan Kreuzungsbauwerk Strecke 3520 Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 0,762, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.04a Bauwerksplan Stützwand Kreuzungsbauwerk Strecke 3520 Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 0,850 – 0,890, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.05a Bauwerksskizze EÜ Hinkelsteinschneise Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 1,000, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.06a Bauwerksplan Winkelstützwand Eichenschneise Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 0,800 - 0,975, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.07a Bauwerksplan Winkelstützwand Rettungsplatz Ost Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 1,880 - 1,900, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.08a Bauwerksplan Trogbauwerk Rettungsplatz Ost Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 1,900 - 1,956, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.09.01 a Bauwerksplan Tunnel Ost Draufsicht, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 1,956 -2,330, Maßstab 1:500 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.01.09.02 a Bauwerksplan Tunnel Ost Teilgrundriss, Querschnitte Strecke 3683, Bau-km 1,956 -2,330, Maßstab 1:250 / 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.02.01 Bauwerksplan Tunnel Ost Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 2,334 - 2,645, Maßstab 1:500 Nur zur Information Seite 16 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 07.02.02a Bauwerksplan Tunnel Ost - Rettungsschacht Querschnitte 1-1 und 2-2 Strecke 3683, Bau-km 2,400, Maßstab 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.02.03a Bauwerksplan Tunnel Ost - Aufweitung Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 2,645 - 2,876, Maßstab 1:500 Mit Blaueintragung 07.02.04 Bauwerksplan Tunnel Ost - Aufweitung Querschnitt 1 Strecke 3683, Bau-km 2,855, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.05a Bauwerksplan Stationsbereich mit Betriebsräumen Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 2,876 - 3,285, Maßstab 1:500 Mit Blaueintragung 07.02.06a Bauwerksplan Stationsbereich – Bahnsteig Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 2,928 - 3,138, Maßstab 1:200 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.02.07a Bauwerksplan Station – Zugang Ost Schnitte Strecke 3683, Bau-km 2,928, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.08 Bauwerksplan Station Querschnitt 1 und 2 Strecke 3683, Bau-km 2,917 und 3,026, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.09 Bauwerksplan Station Querschnitt 3 Strecke 3683, Bau-km 3,137, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.10 Bauwerksplan Tunnel West - Aufweitung Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 3,285 - 3,535, Maßstab 1:500 Nur zur Information 07.02.11 Bauwerksplan Tunnel West Querschnitte 1-1 und 2-2 Strecke 3683, Bau-km 3,310 und 3,490, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.12 Bauwerksplan Querung und Tunnel Unterschweinstiege Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 3,535 - 3,626, Maßstab 1:500 Nur zur Information 07.02.13a Bauwerksplan Querung Unterschweinstiege Querschnitte 1-1, 2-2 und 3-3 Strecke 3683, Bau-km 3,563 , Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.14a Bauwerksplan Tunnel Unterschweinstiege Querschnitt 1-1 Strecke 3683, Bau-km 3,617 , Maßstab 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.02.15 Bauwerksplan Tunnel West Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 3,626 - 3,870, Maßstab 1:500 Nur zur Information Seite 17 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 07.02.16a Bauwerksplan Tunnel West - Rettungsschacht Querschnitte 1-1 und 2-2 Strecke 3683, Bau-km 3,649, Maßstab 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.02.17 Bauwerksplan Tunnel West Querschnitt 3-3 Strecke 3683, Bau-km 3,767, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.02.18 Bauwerksplan Anschlussbauwerk Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt Strecke 3683, Bau-km 3,870 - 3,996, Maßstab 1:500 Nur zur Information 07.02.19a Bauwerksplan Anschlussbauwerk Querschnitt 1-1 Strecke 3683, Bau-km 3,905, Maßstab 1:100 Mit Blaueintragung Nur zur Information 07.02.20 Bauwerksplan Anschlussbauwerk - Rettungsschacht Querschnitt 2-2 Strecke 3683, Bau-km 3,980, Maßstab 1:100 Nur zur Information 07.03.01 Bauwerksplan Rückbau und Renaturierung Schnitte Lageplan und Schnitte Nur zur Strecke 3683, Bahn-km 8,00 – 10,375, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Information Grunderwerbsverzeichnis 08 Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne 08.01.01a Grunderwerbsverzeichnis (12 Seiten, zzgl. Titelseite und Abkürzungsverzeichnis) 08.02.01 Grunderwerbsplan - Blatt 1, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5, Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160, Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070 08.02.02a Grunderwerbsplan - Blatt 2, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1, Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630, Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360 Mit Blaueintragung 08.02.03a Grunderwerbsplan - Blatt 3, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8 Mit Blaueintragung 08.02.04a Grunderwerbsplan - Blatt 4, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4 Mit Blaueintragung 08.02.05a Grunderwerbsplan - Blatt 5, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,9 Mit Blaueintragung 08.02.06 Grunderwerbsplan - Blatt 6, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,9 - 3,4 08.02.07a Grunderwerbsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 Mit Blaueintragung Mit Blaueintragung Seite 18 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 08.02.08 Grunderwerbsplan - Blatt 8, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285 08.02.09 Grunderwerbsplan - Blatt 9, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350, Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580, Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055 08.02.10a Grunderwerbsplan - Blatt 10, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460, Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620, Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890 Mit Blaueintragung 08.02.11a Grunderwerbsplan - Blatt 11, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900 Mit Blaueintragung 08.02.12 Grunderwerbsplan - Blatt 12, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750 08.02.13 Grunderwerbsplan - Blatt 13, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585 09 Baustelleneinrichtungspläne und Baustraßen 09.01.01a Übersichtsplan – Baulogistik Wegekonzept bauzeitige Nutzung, Flächen für Baustelleneinrichtung, Maßstab 1:5.000 Mit Blaueintragung 09.01.02a Übersichtslageplan – Baulogistik Ost, Maßstab 1:1.000 Mit Blaueintragung 09.01.03 Übersichtslageplan – Baulogistik Stationsbereich, Maßstab 1:1.000 09.01.04a Übersichtslageplan – Baulogistik West, Maßstab 1:1.000 Mit Blaueintragung 09.01.05 ergänzt Übersichtslageplan – Baulogistik Fangedamm, Maßstab 1:1.000 Mit Blaueintragung 10 Leitungspläne 10.01.01 Leitungsplan - Blatt 1, Maßstab 1:1.000 Trinkwasser und Telekommunikation Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5, Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160, Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070 Nur zur Information 10.01.02a Leitungsplan - Blatt 2, Maßstab 1:1.000 Trinkwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Gas Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1, Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630, Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360 Mit Blaueintragung Nur zur Information 10.01.03a Leitungsplan - Blatt 3, Maßstab 1:1.000 Elektrizität, Telekommunikation Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8 Mit Blaueintragung Nur zur Information Seite 19 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 10.01.04a Leitungsplan - Blatt 4, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Gas, Entwässerung, Telekommunikation Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4 Mit Blaueintragung Nur zur Information 10.01.05 Leitungsplan - Blatt 5, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Gas, Entwässerung, Telekommunikation Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,8 Nur zur Information 10.01.06 Leitungsplan - Blatt 6, Maßstab 1:1.000 Elektrizität, Gas, Entwässerung, Telekommunikation Strecke 3683, Bau-km 2,8 - 3,4 Nur zur Information 10.01.07 Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Schmutz-, Regen-, Mischwasserkanal Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 Nur zur Information 10.01.08 Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Wasserversorgung Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 Nur zur Information 10.01.09 Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Elektrizität Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 Nur zur Information 10.01.10 Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000 Gas, Fernwärme, Telekommunikation Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0, Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560 Nur zur Information 10.01.11 Leitungsplan - Blatt 8, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Telekommunikation, Gas Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285 Nur zur Information 10.01.12 Leitungsplan - Blatt 9, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Wärme, Telekommunikation Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350, Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580, Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055 Nur zur Information 10.01.13a Leitungsplan - Blatt 10, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Entwässerung, Telekommunikation Strecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460, Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620, Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890 Mit Blaueintragung Nur zur Information 10.01.14a Leitungsplan - Blatt 11, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Entwässerung, Telekommunikation, Gas Strecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900 Mit Blaueintragung Nur zur Information 10.01.15 Leitungsplan - Blatt 12, Maßstab 1:1.000 Wasser, Elektrizität, Entwässerung, Gas, Fernwärme Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750 Nur zur Information Seite 20 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 10.01.16 Leitungsplan - Blatt 13, Maßstab 1:1.000 Wasser, Entwässerung, Elektrizität, Wärme, Gas Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585 Nur zur Information 11 Entwässerungsplanung 11.01.01a Erläuterungsbericht zur Entwässerung (37 Seiten, zzgl. 3 Anlagen) Mit Blaueintragung Nur zur Information 11.02.01a Übersichtslageplan, Maßstab 1:2.500 Konzeption bauzeitige Entwässerung, Restwasserhaltung und Entwässerung Endzustand Mit Blaueintragung 11.02.02a Entwässerungslageplan – Teil 1, Maßstab 1:1.000 freie Strecke, oberirdisch, Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,65 Mit Blaueintragung 11.02.03a Entwässerungslageplan – Teil 2, Maßstab 1:1.000 freie Strecke, oberirdisch, Strecke 3683, Bau-km 0,65 - 1,2 Mit Blaueintragung 11.02.04a Entwässerungslageplan – Teil 3, Maßstab 1:1.000 freie Strecke, oberirdisch, Strecke 3683, Bau-km 1,2 - 2,0 Mit Blaueintragung 11.02.05 Detailplan Entwässerung, Sickerbecken 1-3 Strecke 3683, Bau-km 2,0 - 3,2 Mit Blaueintragung entfällt 11.03.01a Längsschnitt mit Überhöhung – Teil 1, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Gundwasserstände und Sohlabdichtung Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 1,7 Mit Blaueintragung Nur zur Information 11.03.02a Längsschnitt mit Überhöhung – Teil 2, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Gundwasserstände und Sohlabdichtung Strecke 3683, Bau-km 1,7 - 3,4 Mit Blaueintragung Nur zur Information 11.03.03a Längsschnitt mit Überhöhung – Teil 3, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,5 Mit Blaueintragung Nur zur Information 11.04.01a Querprofil, Entwässerung Endzustand; Maßstab1:100 Strecke 3683, Bau-km 0,448 Mit Blaueintragung Nur zur Information 11.04.02a Querprofil, Entwässerung Endzustand; Maßstab1:100 Strecke 3683, Bau-km 0,950 Mit Blaueintragung Nur zur Information 12 LBP mit integrierter UVS 12.01.01a ersetzt 12.01. Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie, Textteil (256 Seiten) Mit Blaueintragung Seite 21 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 12.01.02a ersetzt 12.02 Bestands- und Konfliktplan LBP, Maßstab 1:2.500 Mit Blaueintragung 12.01.03a ersetzt 12.03.01 Übersichtslageplan LBP, Maßstab 1:2.500 Mit Blaueintragung 12.01.04a ersetzt 12.03.02 Lageplan LBP - Teil 1, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5 Mit Blaueintragung 12.01.05a ersetzt 12.03.03 Lageplan LBP - Teil 2, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1 Mit Blaueintragung 12.01.06a ersetzt 12.03.04 Lageplan LBP - Teil 3, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,9 Mit Blaueintragung 12.01.07a ersetzt 12.03.05 Lageplan LBP - Teil 4, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 1,9 - 2,4 Mit Blaueintragung 12.03.06 (12.01.08) Lageplan LBP - Teil 5 und 6, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 3,4 12.01.09a ersetzt 12.03.07 Lageplan LBP - Teil 7, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0 Mit Blaueintragung 12.01.10a ersetzt 12.03.08 Lageplan LBP - Teil 8, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bau-km 3,7 - 4,0 Strecke 3683, Bahn-km 10,175 - 10,955 Mit Blaueintragung 12.01.11a ersetzt 12.03.09 Lageplan LBP - Teil 9, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 10,870 - 11,770 Mit Blaueintragung 12.01.12a ersetzt 12.03.10 Lageplan LBP - Teil 10, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 11,735 - 12,585 Mit Blaueintragung 12.03.11 (12.01.13) Lageplan LBP - Teil 11, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 9,390 - 10,350 (Rückbau) 12.03.12 (12.01.14) Lageplan LBP - Teil 12, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 8,545 - 9,445 (Rückbau) 12.03.13 (12.01.15) Lageplan LBP - Teil 13, Maßstab 1:1.000 Strecke 3683, Bahn-km 7,730 - 8,695 (Rückbau) 12.04.01 Themenkarte Boden - Bestand und Konflikte, Maßstab 1:5.000 12.04.02 Themenkarte Wasser - Bestand und Konflikte, Maßstab 1:5.000 12.04.03 Themenkarte Klima - Bestand und Konflikte, Maßstab 1:5.000 Seite 22 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 12.04.04 Themenkarte Mensch und Landschaft - Bestand und Konflikte, Maßstab 1:5.000 12.04.05 Themenkarte Tiere und Pflanzen - Bestand und Konflikte, Maßstab 1:5.000 13 Artenschutzprüfung 13.01.01 Fachbeitrag Artenschutz, Textteil (120 Seiten) Nur zur Information 13.02 Bestands- und Konfliktplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Maßstab 1:2.500 Nur zur Information 14 Sicherheits-, Flucht- und Rettungskonzept 14.01.01a Sicherheits- und Rettungskonzept, Textteil (37 Seiten) Mit Blaueintragung 14.02.01a Rettungswege und Plätze der S-Bahn Gateway Gardens unter Einbeziehung der Rettungswege der NBS Köln Rhein-Main, Übersichtskarte, Maßstab 1:5.000 Mit Blaueintragung 14.02.02a Übersichtslageplan Neuplanung mit Flucht und Rettungswegen, Mit BlaueinMaßstab 1:2.500 tragung 14.02.03a Übersichtslageplan Bestand mit Flucht und Rettungswegen, Maßstab 1:2.000 15 FFH-Verträglichkeitsprüfung 15.01.01 Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Textteil (24 Seiten) Nur zur Information 15.02 FFH-Verträglichkeitsstudie, Übersichtskarte Maßstab 1:25.000 Nur zur Information 15.03 FFH-Verträglichkeitsstudie, Lebensraumtypen und Arten / Beeinträchtigung, Karte Maßstab 1:2.5000 Nur zur Information 16 Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen 16.01.01 Messbericht Erschütterungen, Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 4,0 (11 Seiten, zzgl. 11 Seiten Anhang) Nur zur Information 16.01.02 Erschütterungstechnische Untersuchung, Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 4,0 (40 Seiten, zzgl. 15 Seiten Anhang) Nur zur Information 16.01.03 Schalltechnische Untersuchung, Strecke 3683, Bau-km 0,0 4,0 (26 Seiten, zzgl. 18 Seiten Anhang) Nur zur Information 17 Brandschutzkonzept S-Bahn-Station Gateway Gardens 17.01.01 Ganzheitliches Brandschutzkonzept S-Bahn Station Gateway Gardens, BPK-G 079C/2009 – G (35 Seiten) 17.01.01.01 Brandschutzvisualisierung Bahnsteigebene und Betriebsräume, Nur zur S-Bahn Station Gateway Gardens, ohne Maßstab Information 17.01.01.02 Dynamische Evakuierungssimulation, S-Bahn Station Gateway Gardens, Simulationsbericht BPK-G 080A/2009 (17 Seiten) Mit Blaueintragung Nur zur Information Nur zur Information Seite 23 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 17.01.01.03 Entrauchungsstudie zur Überprüfung der Wirksamkeit des natürlichen Rauchabzugs, S-Bahn Station Gateway Gardens, Gutachterliche Stellungnahme BPK-G 054A/2009 (27 Seiten) Nur zur Information 17.01.01.04 Umsetzung der Anforderungen des Anwenderhandbuches für Nur zur die brandschutztechnische Auslegung unterirdischer Personen- Information verkehrsanlagen, S-Bahn Station Gateway Gardens; Gutachterliche Stellungnahme BPK-G 161/2011 (7 Seiten) 17.01.01.05 Erläuterung zur Wahl des Bemessungsbrandes, S-Bahn Station Nur zur Gateway Gardens (Bezug: BPK-G 054A/2009) (10 Seiten) Information 17.02.01 Begründung zur Abweichung vom Anwenderhandbuch zum Nachweis der maschinellen Entrauchung am Regionalbahnhof Frankfurt (Main) Flughafen, BPB (7 Seiten) Nur zur Information 17.02.02 Ganzheitliches Brandschutzkonzept Regionalbahnhof Frankfurt (Main) Flughafen, BPK-G 083/2010 (64 Seiten) Nur zur Information 17.02.03 Übersichtsplan Ebene E0 bis E1 Flucht- und Rettungswege, Regionalbahnhof Frankfurt (Main) Flughafen, ohne Maßstab Nur zur Information 17.02.04 Brandschutzvisualisierung Grundriss Ebene 01, Regionalbahnhof Frankfurt (Main) Flughafen, ohne Maßstab Nur zur Information 18 Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 18.01.01 Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (14 Seiten) Nur zur Information 18.02.01 a Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000 Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung, Baustraßen Nur zur Information 18.02.02 a Übersichtslageplan - „Ost“, Maßstab 1:1.000 Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung Nur zur Information 18.02.03 a Übersichtslageplan „Stationsbereich“, Maßstab 1:1.000 Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung Nur zur Information 18.02.04 a Übersichtslageplan - „West“, Maßstab 1:1.000 Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung Nur zur Information 19 Hydrogeologische Gutachten 19.01.01 Hydrogeologisches Gutachten zu den bauzeitlichen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse (40 Seiten, zzgl. Anhänge 1 bis 6) Nur zur Information 19.01.02 ergänzt Hydrogeologisches Gutachten zu den bauzeitlichen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse - Ergänzende Grundwassermodellierung (9 Seiten, zzgl. Anhang 1) Nur zur Information 19.01.03 ergänzt Durchführung von Pumpversuchen an Grundwassermessstellen im Trassenbereich der S-Bahn Gateway Gardens - Ergebnisse der hydrochemischen Voruntersuchungen (6 Seiten, zzgl. Anhänge 1 bis 3) Nur zur Information Seite 24 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 19.02.01a Hydrogeologisches Gutachten zu den bauzeitigen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse - Bauzeitliches und nachbegleitendes Grundwassermonitoring (10 Seiten, zzgl. Anhänge 1 bis 3) Nur zur Information 19.03.01 Gutachterliche Stellungnahme - Gefährdungspotential Herbizide (7 Seiten, zzgl. Anlage) Nur zur Information 20 Baugrundtechnische Gutachten 20.01.01 Geotechnischer Basisbericht (18 Seiten) Nur zur Information 20.02.01 Geotechnischer Bericht „km 0,0+00 bis km 1,2+60“ (94 Seiten) Nur zur Information 20.02.02 Geotechnischer Bericht „km 1,2+60 bis km 1,9+00“ (59 Seiten) Nur zur Information 20.02.03 Geotechnischer Bericht „km 1,9+00 bis km 1,9+75“ (66 Seiten) Nur zur Information 20.02.04 Geotechnischer Bericht „km 1,9+75 bis km 2,3+20“ (59 Seiten) Nur zur Information 20.02.05 Geotechnischer Bericht „km 2,3+20 bis km 2,6+35“ (92 Seiten) Nur zur Information 20.02.06 Geotechnischer Bericht „km 2,6+36 bis km 2,8+67“ (87 Seiten) Nur zur Information 20.02.07 Geotechnischer Bericht „km 2,8+67 bis km 3,1+79“ (74 Seiten) Nur zur Information 20.02.08 Geotechnischer Bericht „km 3,1+79 bis km 3,3+54“ (96 Seiten) Nur zur Information 20.02.09 Geotechnischer Bericht „km 3,3+54 bis km 3,5+25“ (99 Seiten) Nur zur Information 20.02.10 Geotechnischer Bericht „km 3,5+25 bis km 3,6+55“ (89 Seiten) Nur zur Information 20.02.11 Geotechnischer Bericht „km 3,6+55 bis km 3,8+66“ (88 Seiten) Nur zur Information 20.02.12 Geotechnischer Bericht „km 3,8+66 bis km 3,9+73“ (89 Seiten) Nur zur Information 20.03.01 Lageplan der Kernbohrungen / Messstellen + Prüfpositionen Maßstab 1:1.000 Nur zur Information 20.03.02 Lageplan der Aufschlusspositionen Maßstab 1:1.000 Nur zur Information 20.03.03 Profilschnitte der Großbohrungen (BK 1 + BK 2) Nur zur Information 20.03.04 Profilschnitte der Großbohrungen (BK 3 + BK 7) Nur zur Information Seite 25 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 20.03.05 Profilschnitt der Großbohrung (BK 6) Nur zur Information 20.03.06 Bohrkernaufnahmen (BK 1) (5 Seiten) Nur zur Information 20.03.07 Bohrkernaufnahmen (BK 2) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.08 Bohrkernaufnahmen (BK 3) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.09 Bohrkernaufnahmen (BK 4) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.10 Bohrkernaufnahmen (BK 5) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.11 Bohrkernaufnahmen (GWM 6) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.12 Bohrkernaufnahmen (BK 7) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.13 Bohrkernaufnahmen (BK 8) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.14 Bohrkernaufnahmen (BK 9) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.15 Bohrkernaufnahmen (GWM 10) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.16 Bohrkernaufnahmen (BK 11) (4 Seiten) Nur zur Information 20.03.17 Bohrkernaufnahmen (GWM 12) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.18 Bohrkernaufnahmen (BK 13) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.19 Bohrkernaufnahmen (BK 14) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.20 Bohrkernaufnahmen (BK 15) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.21 Bohrkernaufnahmen (BK 16) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.22 Übersichtsplan Bohrungen - Los 1 Maßstab 1:2.000 Nur zur Information 20.03.23 Koordinatenliste (1 Seite) Nur zur Information 20.03.24 Lage- und Höhenplan, Aufmaß - Bohrpunkte Maßstab 1:2.000 Nur zur Information 20.03.24.01 Bohrprofile, Protokolle der Rammsondierungen und Messstellenausbauzeichnungen der Stölben GmbH (22 Seiten) Nur zur Information Seite 26 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 20.03.24.02 Bohrkernaufnahmen, Teil 1 Schützeichel KG (92 Seiten) Nur zur Information 20.03.24.03 Bohrkernaufnahmen, Teil 2 Schützeichel KG (66 Seiten) Nur zur Information 20.03.25 Schichtenverzeichnis Teil 1 (155 Seiten) Nur zur Information 20.03.26 Schichtenverzeichnis Teil 2 (165 Seiten) Nur zur Information 20.03.27 Kleinrammbohrungen (20 Seiten) Nur zur Information 20.03.28 Zustandsgrenzen nach DIN 18122, Los 1 (7 Seiten) Nur zur Information 20.03.29 Bestimmung der Dichte im Proctorkopf nach DIN 18127, Los 1 (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.30 Bestimmung des Glühverlustes nach DIN 18128, Los 1 (1 Seite) Nur zur Information 20.03.31 Körnungslinien, Los 1 (50 Seiten) Nur zur Information 20.03.32 Vorläufige Prüfergebnisse - Rahmenscherversuche und einaxiale Druckversuche (61 Seiten) Nur zur Information 20.03.33 Proctorkurve nach DIN 18127, Los 1 (8 Seiten) Nur zur Information 20.03.34 Körnungslinien, Los 2 (21 Seiten) Nur zur Information 20.03.35 Vorläufige Prüfergebnisse - Rahmenscherversuche und einaxiale Druckversuche (61 Seiten) Nur zur Information 20.03.36 Proctorkurve nach DIN 18127, Los 2 (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.37 Zustandsgrenzen nach DIN 18122, Los 2 (1 Seite) Nur zur Information 20.03.38 Auswertung Pumpversuch (GWM 10) (3 Seiten) Nur zur Information 20.03.39 Auswertung Pumpversuche (GWM 2, GWM 5, GWM 11, GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 21, GWM 26 und GWM 30), (6 Seiten) Nur zur Information 20.03.40 Durchlässigkeit aus Pumpversuchen (GWM 2, GWM 5, GWM 10, GWM 11, GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 21, GWM 26 und GWM 30), (20 Seiten) Nur zur Information 20.03.41 Protokoll Kurz-Pumpversuch (GWM 10) (6 Seiten) Nur zur Information Seite 27 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 20.03.42 Entnahmeprotokoll Wasserprobe (GWM 10) und Untersuchungsergebnisse Wasserproben (GWM 1, GWM 2, GWM 5, GWM 10, GWM 11, GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 18, GWM 21, GWM 23, GWM 26 GWM 30, und GWM 32) (6 Seiten) Nur zur Information 20.03.43 Prüfbericht Grundwasser Nr. AUA 1559/1.1-09B (22 Seiten) Nur zur Information 20.03.44 Probenentnahmeprotokolle Grundwasser (GO 3470, GO 3880, GO 5090, GWM 1, GWM 2, GWM 6, GWM 5, GWM 9, GWM 10, GWM 11, GWM 12, GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 21, GWM 23, GWM 26, GWM 30 und GWM 34), (19 Seiten) Nur zur Information 20.03.45 Prüfbericht Grundwasser Nr. AUA 1559/1.1-09A (7 Seiten) Nur zur Information 20.03.46 Prüfbericht Grundwasser Nr. AUA 1559/2.1-09A (13 Seiten) Nur zur Information 20.04.01 Abfalltechnisches Gutachten (39 Seiten, zzgl. 236 Seiten Anlagen 1.0 bis 7.0) Nur zur Information 20.04.02 (4.1) Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen (Boden); Untersuchungsberichte AU28352 (17 Seiten), AU28490 (9 Seiten), AU28550 (29 Seiten), AU28365 (18 Seiten), U0703745 (4 Seiten), U07-03751 (4 Seiten), U07-03772 (4 Seiten), U07-03773 (4 Seiten), U07-03774 (4 Seiten), U07-03775 (4 Seiten) (4.2) Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen (Bausubstanz); Untersuchungsberichte AU28352 (3 Seiten), AU28550 (7 Seiten), AU28490 (4 Seiten) (4.3) Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen (Schwarzdecken); Untersuchungsberichte AU28490 (7Seiten), AU28352 (2 Seiten), AU28550 (3 Seiten), AU28365 (5 Seiten), Nur zur Information 20.05.01 Erdstatik Baugrund – Schemadarstellungen (7 Seiten) Nur zur Information 20.05.02 Entsorgung Wasser der Pumpversuche (1 Seite) Nur zur Information 21 Lüftungsgutachten Stationsbauwerk 21.01.01 Aerothermische Simulation der Abgasausbreitung (10 Seiten) 22 Verkehrsgutachten 22.01.01 Leistungsfähigkeit Knotenpunkt Nord – Variantenprüfung SBahn-Station (10 Seiten zzgl. 23 Seiten Anlagen 1 bis 4) 22.01.02 Verkehrsführung während der Bauphase - Gateway Gardens Nur zur S-Bahnerschließung (30 Seiten zzgl. 18 Seiten Anlagen 1 bis 4) Information 22.01.03 Mikroskopische Verkehrsflusssimulation „Verflechtungsstrecke B43-Rampe“ (19 Seiten zzgl. 18 Seiten Anlagen 1 bis 4) Nur zur Information Nur zur Information Nur zur Information Seite 28 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 22.01.04 Übersichtskarte Umleitungskonzept bei Vollsperrung der Querspange BAB 3 zur B 43 mit Andienung Flughafen Ffm, Maßstab 1:5.000 Nur zur Information 22.01.05 Übersichtskarte Umleitungskonzept bei Vollsperrung der Rampe B 43 zum Kreisverkehr Unterschweinstiege mit Anbindung Flughafen Ffm, Maßstab 1:5.000 Nur zur Information 23 Variantenuntersuchung 23.01.01 Untersuchung zur verkehrlichen Anbindung Gateway Gardens Kap. 4 - Erschließungskonzept ÖPNV (22 Seiten zzgl. 16 Seiten Anlagenteil C - ÖPNV) Nur zur Information 23.01.02 Nutzen-Kosten-Untersuchung S-Bahn-Ausbau Frankfurt Flughafen – Frankfurt Stadion Verkehrstechnische und bautechnische Rahmenplanung (20 Seiten zzgl. 15 Seiten Anlagen 1 bis 2) Nur zur Information 23.01.03 ÖPNV-Erschließung Gateway Gardens Variantenbeschreibung (45 Seiten) Nur zur Information 23.01.04 Nutzen-Kosten-Untersuchung S-Bahn-Ausbau Frankfurt Flughafen – Frankfurt Stadion Abschlussbericht (6 Seiten zzgl. 4 Seiten Anhang) Nur zur Information 23.01.05 Sensivitätsbetrachtung zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für den S-Bahn-Ausbau Frankfurt Flughafen – Frankfurt Stadion Kurzbericht (20 Seiten zzgl. 60 Seiten Anhang 1 bis 2) Nur zur Information 23.02.01 Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:2.500 Untersuchung zur Trassenfindung, Bergmännischer Tunnel unter BAB A5 Nur zur Information 23.02.02 Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:2.500 Untersuchung zur Trassenfindung, „Planungsstand zur Vorstellung im Fachgespräch“ Nur zur Information 23.02.03 Lageplan, Maßstab 1:1.000 Variante 4-gleisiger Bauzustand, Bestandsanschluss Westkopf Bf Stadion Nur zur Information 23.02.04 Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:250 Lage des Stationsbauwerks Gateway Gardens Nur zur Information 23.02.05 Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:500 Trogbauwerk südlich B 43, Bau-km 3,655 bis 3,866 Nur zur Information 24 Unterlagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur 24.01.01 Betriebliche Machbarkeitsprüfung Haltepunkt Gateway Gardens Nur zur Kurzbericht Information (14 Seiten zzgl. 20 Seiten Anhang 1 bis 4) Seite 29 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 25 Bauhilfsmaßnahmen / Zwischenbauzustände / Bauabläufe 25.01.01a Bauablaufplan, Maßstab 1:1.000 Kreuzungsbauwerk Strecke 3520, Abschnitte 1, 2 und 3 Nur zur Information 25.01.02 Bauablaufplan, Maßstab 1:500 / 1:100 Unterquerung B 43 von Bau-km 1,956 bis 2,131, Abschnitt 6 Darstellung der bauzeitigen Verkehrsführung Nur zur Information 25.01.03 Bauablaufplan, Maßstab 1:1.000 Unterquerung BAB A5, Abschnitt 7 Darstellung der bauzeitigen Verkehrsführung Nur zur Information 25.01.04a Lageplan, Maßstab 1:1.000 Bauablaufplan im Baufeld Gateway Gardens von Bau-km 2,320 bis 3,444 Nur zur Information 25.01.05 Schnitte, Maßstab 1:200 Bauablaufplan im Baufeld Gateway Gardens von Bau-km 2,320 bis 3,444 Nur zur Information 25.01.06 Lageplan, Maßstab 1:1.000 Bauablaufplan im Baufeld West von Bau-km 3,444 bis 3,960 Nur zur Information 25.01.07 Schnitte, Maßstab 1:200 Bauablaufplan im Baufeld West von Bau-km 3,444 bis 3,960 Nur zur Information 25.02.01 Systemskizze 2-gleisiger Bauzustand, ohne Maßstab Westkopf Bf Stadion, Bauphase 1 - Blatt 1 Nur zur Information 25.02.02 Systemskizze 2-gleisiger Bauzustand, ohne Maßstab Westkopf Bf Stadion, Bauphase 2 bis 5 - Blatt 2 Nur zur Information 25.02.03 Systemskizze 2-gleisiger Bauzustand, ohne Maßstab Westkopf Bf Stadion, Bauphase 6 bis 9 - Blatt 3 Nur zur Information 26 Zustimmung im Einzelfall 26.00.00 ergänzt Zustimmung im Einzelfall für Abweichungen von der Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln“ vom 02.08.2012 i.V.m. Änderungsbescheid vom 28.01.2014 (12 Seiten) 26.00.01a Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer Z.i.E. für die Nur zur „Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik des Information Brand- und Katastrophenschutzes im bestehenden Tunnel Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof“ (32 Seiten) 26.01.01a Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000 Streckenabschnitt Tunnelneubau Streckenführung zwischen Bf. Stadion – Flughafen Frankfurt am Main Regionalbahnhof mit Darstellung der Flucht- und Rettungsweglängen (Anlage 1 des Z.i.E-Antrag) Nur zur Information Nur zur Information Seite 30 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 26.02.01a Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000 Streckenabschnitt mit Tunnel Bestand Streckenführung im Bereich Flughafen Frankfurt am Main Regionalbahnhof mit Darstellung der Flucht- und Rettungsweglängen (Anlage 2 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.03.01 Rechteckquerschnitt Bestandstunnel Flughafen Regionalbahnhof, ohne Maßstab (Anlage 3, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.03.02 Gewölbequerschnitt Bestandstunnel Flughafen Regionalbahnhof, ohne Maßstab (Anlage 3, Blatt 2 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.03.03 Detailplan Nischen Bestandstunnel Flughafen Regionalbahnhof, ohne Maßstab (Anlage 3, Blatt 3 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.04.01 Lageplan und Längsschnitt Anschlussbauwerk, Maßstab 1:500 von Bau-km 3,870 bis 3,996, Abschnitt 16 (Anlage 4, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.04.02 Querschnitt 1-1 Anschlussbauwerk, Maßstab 1:100 Bau-km 3,880, Abschnitt 16 (Anlage 4, Blatt 2 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.04.03 Querschnitt 2-2 Anschlussbauwerk, Maßstab 1:100 Bau-km 3,870 bis 3,969, Abschnitt 16 (Anlage 4, Blatt 3 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.05.01 Tabellarische Übersicht Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz im Eisenbahntunnel, Abschnitt „Bestand und Neubau“ (Anlage 5 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.06.01 Protokoll vom 25.03.2010 Besprechung mit der Branddirektion Frankfurt am Main (4 Seiten) (Anlage 6 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.07.01 Protokoll vom 27.01.2011 Besprechung mit der Branddirektion Frankfurt am Main (3 Seiten) (Anlage 7 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.08.01 E-Mail vom 25.03.2011betr. die Einholung der Stellungnahme der Branddirektion Frankfurt am Main (1 Seite) (Anlage 8 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.09.01 Querschnitte, Maßstab 1:100 Tunnel Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof Darstellung mögliches Raumangebot für den Einbau seitlicher Flucht- und Rettungswege (Anlage 9 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information Seite 31 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung 26.10.01 Kostenschätzung Rettungsschacht West (2 Seiten) Nur zur Information 26.10.02 Lageplan und Längsschnitt, Maßstab 1:100 Rettungsschachacht „B-West“ westlich Bf Regionalbahnhof im bestehenden Tunnel Regionalbahnhof, km 12,146 (Anlage 4, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information 26.11.01a Kostenschätzung Rettungsschacht Ost (2 Seiten) Nur zur Information 26.11.02a Lageplan und Längsschnitt, Maßstab 1:500 Rettungsschachacht „B-West“ westlich Bf Regionalbahnhof im bestehenden Tunnel Regionalbahnhof, km 10,812 (Anlage 4, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag) Nur zur Information Änderungen und Ergänzungen, die sich während des Planfeststellungsverfahrens ergeben haben, sind in blau kenntlich gemacht und tragen hinter der Anlagennummer den Kennbuchstaben „a“. Geänderte Unterlagen tragen den Hinweis „mit Blaueintragung“. Ergänzte Unterlagen tragen den Hinweis „ergänzt“. Sie entsprechen dem Anhörungsergebnis. Seite 32 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.3 Besondere Entscheidungen A.3.1 Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse A.3.1.1 Wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes Die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 19 Abs.1 und 3 i.V.m. §§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Benutzung von Gewässern werden im Benehmen mit der zuständigen Wasserbehörde erteilt. Für die hier planfestgestellten Maßnahmen werden im Einzelnen folgende Erlaubnisse erteilt: • Erlaubnis für die Versickerung des von den Gleisanlagen ablaufenden Niederschlagswassers außerhalb von Zone II des Wasserschutzgebietes Stadtwald Frankfurt. • Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in einer Menge von maximal 1.800 m³/d zum Zwecke der bauzeitlichen Grundwasserhaltung. Über das gemäß § 19 Abs. 3 WHG erforderliche Benehmen hinaus wurde mit Schreiben der Unteren Wasserbehörde ohne Datum (Gesamtstellungnahme), bei der Anhörungsbehörde eingegangen am 11. Dezember 2012, sowie die Schreiben vom 8. Mai 2013 und 8. Juli 2013 nebst den dazu gehörenden Erwiderungen der Vorhabenträgerin und dem Schreiben der Oberen Wasserbehörde vom 15. Mai 2013 sogar das Einvernehmen hergestellt. Diese Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen, deren Einhaltung und Beachtung der Vorhabenträger zugesagt hat. Diese Zusagen sind ebenso wie die im Erörterungstermin getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Auf B.4.2.8 i.V.m. Kapitel 4.3.2.2, 4.3.4 und 4.3.10 wird verwiesen. Seite 33 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.3.1.2 Zulassung von Ausnahmen von den Verboten der VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt Gemäß §§ 12 ff der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkelstein“, Pumpwerk „Schwanheim“, Pumpwerk „Goldstein“, Pumpwerk „Oberforsthaus“ und Pumpwerk „Staustufe Griesheim“ der Stadtwerke Frankfurt GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November 1997 (nachfolgend: VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt) werden hiermit Ausnahmen von den Verboten dieser Verordnung zugelassen: a) für die Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen im Freien (Verbot nach § 4 Nr. 6 der VO) b) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Verbot nach § 5 Nr. 5 der VO) c) zum Lagern (Zwischenlagern) von Abfall vor der Entsorgung (Verbot nach § 5 Nr. 8 der VO) in dichten Containern oder zumindest auf reißfester (mind. 2 mm) Folie und gegen Niederschläge gesichert/abgedeckt, für einen Zeitraum von nicht länger als 4 Wochen d) für Bodeneingriffe, Bohrungen und Erdaufschlüsse mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung (Verbot nach § 5 Nr. 10 der VO) Mit der Oberen Wasserbehörde wurde über das in § 12 Absatz 2 der VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt geforderte Benehmen hinaus unter Einhaltung der geforderten Nebenbestimmungen sogar Einvernehmen hergestellt. Diese Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen, deren Einhaltung und Beachtung der Vorhabenträger zugesagt hat. Diese Zusagen sind einzuhalten. Auf B.4.2.8 i.V.m. Kapitel 4.3.2.2, 4.3.4 und 4.3.10 wird verwiesen. Seite 34 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.3.1.3 Kumulative Betrachtung der Gefahren und Risiken dreier Vorhaben Um die Gewährleistung der Trinkwassergewinnungsanlagen bzw. der Trinkwasserversorgung innerhalb des Wasserschutzgebietes der Stadtwaldwasserwerke der Hessenwasser GmbH & Co. KG und auch die die Brunnengalerien der Gewinnungsanlagen „Goldstein“ und „Hinkelstein“ betreffend auch im Havariefall sicherzustellen, werden mehrere Infrastrukturmaßnahmen der DB Netz AG in diesem Bereich kumulativ betrachtet. Es handelt sich um die Verfahren „ICE – Neubaustrecke“, “Umbau Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ und „S-Bahnanbindung Gateway Gardens“. Die kumulierenden Auswirkungen auf das Grundwasser durch diese drei Vorhaben werden gesamthaft im Rahmen des Verfahrens „Umbau Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ untersucht und behandelt. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist diese Vorgehensweise sachgerecht und angemessen; auf diese Weise wird das anzustrebende Ziel der nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung bestmöglich erreicht. A.3.2 Natur- und Artenschutzrechtliche Genehmigungen und Zulassungen A.3.2.1 Naturschutzrechtliche Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz Die naturschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 14, 15 und 17 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) wird hiermit im Einvernehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) unter Beachtung der in Kapitel B.4.3.12 genannten Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt. Die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Landespflegerischen Begleitplanes (Anlage 12 der planfestgestellten Unterlagen) werden hiermit festgesetzt. Zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist wie vom Vorhabenträger vorgesehen eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Seite 35 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die Vorhabenträgerin hat die vollständige Einhaltung der seitens der ONB vorgebrachten Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen sind einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.9 i.V.m. B.4.3.2.2 und B.4.3.12 wird verwiesen. A.3.2.2 Artenschutzrechtliche Zulassung nach Bundesnaturschutzgesetz Zauneidechse Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG darf nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG unter Beachtung der in Kapitel B.4.3.12 genannten Nebenbestimmungen und Schutzauflagen abgewichen werden. Die Vorhabenträgerin hat die vollständige Einhaltung der seitens der ONB vorgebrachten Nebenbestimmungen und Schutzauflagen zugesagt. Die Zusagen sind einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.10 i.V.m. B.4.3.2.2 und B.4.3.12 wird verwiesen. A.3.3 Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nach LSG-VO Die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung über Landschaftsschutzgebiete „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ vom 12.05.2010 (St.Anz. S. 1508) wird hiermit im Einvernehmen mit der ONB unter Beachtung der in Kapitel B.4.3.12 genannten Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt. Die Vorhabenträgerin hat die vollständige Einhaltung der seitens der ONB vorgebrachten Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusage ist einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.12 und B.4.2.13 i.V.m. B.4.3.12 wird verwiesen. Seite 36 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.3.4 Forsthoheitliche Entscheidungen nach Bundeswaldgesetz Mit der Planfeststellung nach § 18 AEG werden die Genehmigungen gemäß den §§ 9 und 10 des Bundeswaldgesetzes (BundeswaldG) in der Fassung vom 02.05.1975 in Verbindung mit §§ 12 und 13 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) ausgesprochen. Einhergehend mit der Erlaubnis zur Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von für den Bau der Neubaustrecke benötigten Waldflächen und zur Erstaufforstung von ausgewiesen Ersatzflächen für die unter Kapitel 7.7.4 des Erläuterungsberichtes aufgeführten Flächen wird hiermit die erforderliche Aufhebung der Erklärung von Waldflächen zu Bannwald ausgesprochen. Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Nebenbestimmungen und Hinweise zugesagt. Die Zusage ist einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.14 und B.4.2.15 i.V.m. B.4.3.13 wird verwiesen. A.3.5 Festsetzungen zum Schallschutz Die Überdachung der Treppenzugänge und der zur Belichtung des Bahnsteiges dienenden Oberlichter des Stationsbauwerkes „Gateway Gardens“ sind zur Einhaltung der maßgebenden lmmissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) akustisch abschirmend auszubilden. Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG. Seite 37 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.3.6 Festsetzungen zum Erschütterungsschutz Als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor betriebsbedingten Erschütterungen und sekundärem Luftschall wird der Einbau von zusätzlichen elastischen Elementen im Oberbau in Form von Unterschottermatten (USM) für beide Gleise der Strecke 3683 im Bereich von Bau-km 2,360 bis Bau-km 3,540 in rechtlich geschuldetem Umfang festgesetzt. Die zur Realisierung der erforderlichen Einfügedämmung notwendige dynamische Steifigkeit der USM ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu bestimmen. Nach Inbetriebnahme der Strecke sind Nachmessungen zur Überprüfung der Wirksamkeit vorgenannter Maßnahme durchzuführen und zu dokumentieren. Die Messergebnisse sind dem Eisenbahn-Bundesamt zeitnah vorzulegen. Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG. A.3.7 Beeinträchtigungen während der Bauausführung Die Vorhabenträgerin wird verpflichtet, wie zugesagt, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) und die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten. Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind zu treffen. Hinsichtlich der erschütterungstechnischen Auswirkungen während der Bauzeit sind die Maßgaben der DIN 4150 einzuhalten. Seite 38 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, sind zu unterlassen. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Erforderliche oder zugesagte Bestandsaufnahmen oder Beweissicherungen sind vor Baubeginn durchzuführen. Der Umfang von Beweissicherung und Bestandsaufnahmen ist in Abstimmung mit einem Gutachter vor Baubeginn festzulegen. Dabei sind diejenigen zu beteiligen, deren Rechte durch die Beweissicherung gewahrt werden sollen. Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG. Die Vorhabenträgerin wird zum Schutz der Nachbarschaft vor Baulärm und Erschütterungen zur Einhaltung der Zusagen verpflichtet. A.3.8 Konzentrationswirkung Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich (§ 18 AEG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 VwVfG). Seite 39 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.4 Nebenbestimmungen und Hinweise A.4.1 Unterrichtungspflichten Die Zeitpunkte des Baubeginns und der Fertigstellung sind dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken möglichst frühzeitig schriftlich bekannt zu geben. A.4.2 VV BAU und VV BAU-STE Die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau“ (VV BAU) und der „Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen“ (VV BAUSTE) sind zu beachten. Beim Eisenbahn-Bundesamt sind die hiernach erforderlichen Anzeigen einzureichen und die notwendigen Anträge zu stellen. A.4.3 Abweichung von Regelwerken Die mit der Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) für Abweichungen von der Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ des Eisenbahn-Bundesamtes für den Umbau und die Erweiterung des vorhandenen Flughafentunnels Frankfurt (Bescheid vom 02.08.2012, 21.42-21iretr/003-21407#006 i.V.m. Änderungsbescheid vom 28.01.2014, 21.4221iretr/003-21407#01) verbundenen Maßgaben und Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Seite 40 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 A.5 Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Auflagen in diesem Beschluss, durch Änderungen und Ergänzungen der festgestellten Planunterlagen sowie durch Zusagen der Vorhabenträgerin entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. A.6 Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieses Planfeststellungsbeschlusses angeordnet. Der Umfang der sofortigen Vollziehung umfasst den gesamten Plan. A.7 Kosten Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Höhe der Kosten wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Seite 41 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B. Begründung B.1 Sachverhalt B.1.1 Vorhaben Das Bauvorhaben hat die "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“ bei Umverlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main und sonstige Anpassungsmaßnahmen einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen zum Gegenstand. B.1.2 Verfahren Die DB Netz AG, vertreten durch Herrn Uwe Schmidt c/o DB ProjektBau GmbH, hat mit Schreiben vom 11.06.2010, Gz.: I.BV-MI-P(5), eine planungsrechtliche Zulassungsentscheidung nach § 18 AEG für die Umverlegung der Strecke zwischen Flughafen Regionalbahnhof und Stadion mit Neuanlage der Station „Gateway Gardens“ in der Stadt Frankfurt am Main beantragt. Der Antrag ist am 21.06.2010 beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken am Standort Frankfurt am Main eingegangen. Auf Antrag der Vorhabenträgerin hat das Eisenbahn-Bundesamt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 26.06.2012, Gz.: 551.10-551pps/0032010#004; Reg.-Nr. 55110-10-0906, abgesendet am 28.06.2012, wurde das Regie- Seite 42 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 rungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 als zuständige Anhörungsbehörde um Durchführung des Anhörungsverfahrens gebeten. B.1.3 Anhörungsverfahren B.1.3.1 Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Das Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde) hat mit Schreiben vom 06.08.2012, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01 – DB S Bahn GWG die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten: Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr, Stabstelle Eisenbahnwesen 2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Branddirektion 3 Kreisausschuss des Hochtaunuskreises; Amt für ländlichen Raum 4 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 5 Landesamt für Denkmalpflege 6 Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Wiesbaden 7 Regional Bevollmächtigter Rhein-Main bei Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Gelnhausen 8 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; Energierecht, Energieaufsicht 9 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; ÖPNV, Eisenbahnwesen 10 Polizeipräsidium Frankfurt am Main 11 Hessen-Forst; Forstamt Groß-Gerau 12 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation 13 Amt für Bodenmanagement, Limburg an der Lahn; Anlaufstelle Frankfurt am Main 14 Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Seite 43 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. Bezeichnung 15 Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden 16 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und Eisenbahnen; Referat 704 17 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 18 Hessisches Immobilienmanagement 19 IHK Frankfurt 20 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main 21 Regionalverband FrankfurtRheinMain 22 traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 23 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 24 Deutsche Bahn AG, Fernverkehr, Regionalbereich Mitte 25 DB Regio AG, Regionalbereich Mitte 26 Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt 27 DB Schenker Rail Deutschland AG, Cargo Zentrum Frankfurt (M) 28 Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte 29 DB Station & Service AG, Regionalbereich Mitte 30 DB Energie GmbH, Energieversorgung Mitte 31 DB Systel GmbH 32 Arcor AG 33 GlobalCrossing Deutschland GmbH 34 Colt Telekom GmbH 35 Interroute GmbH 36 Verizon Deutschland GmbH 37 HEAG Media Net GmbH 38 Hessenwasser GmbH & Co. KG 39 Deutsche Post Immobilienservice GmbH, Regionalbereich Frankfurt 40 Deutsche Telekom Technik GmbH 41 Verkehrsgesellschaft Frankfurt a. Main - VGF - 42 bleibt frei 43 Schlüsselnummer P 02 Seite 44 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. Bezeichnung 44 Maingas AG 45 Mainova AG 46 PLEdoc GmbH 47 GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG 48 GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH 49 Vodafone vertreten durch RSR Datacom GmbH 50 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat I 18, Öffentliche Sicherheit und Ordnung 51 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 31.1, Regionalplanung 52 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 31.2, Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung 53 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr 54 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 33.1, Landeseisenbahnaufsicht 55 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3 für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt am Standort Frankfurt 56 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV Wi 44, Bergaufsicht 57 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 51.1, Landwirtschaft, Landschaftspflege, Fischerei 58 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 52, Forsten 59 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 53.1, Naturschutz Seite 45 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Keinerlei Rückäußerung wurde im Verfahren von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht: Lfd. Nr. Bezeichnung 5 Landesamt für Denkmalpflege 6 Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Wiesbaden 9 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; ÖPNV, Eisenbahnwesen 10 Polizeipräsidium Frankfurt am Main 12 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation 13 Amt für Bodenmanagement, Limburg an der Lahn; Anlaufstelle Frankfurt am Main 14 Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen 17 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 18 Hessisches Immobilienmanagement 19 IHK Frankfurt 23 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 27 DB Schenker Rail Deutschland AG, Cargo Zentrum Frankfurt (M) 28 Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte 32 Arcor AG 35 Interroute GmbH 37 HEAG Media Net GmbH 39 Deutsche Post Immobilienservice GmbH, Regionalbereich Frankfurt 41 Verkehrsgesellschaft Frankfurt a. Main - VGF - 44 Maingas AG 47 GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG 52 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 31.2, Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung 54 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 33.1, Landeseisenbahnaufsicht 56 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV Wi 44, Bergaufsicht Seite 46 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Folgende Stellungnahmen enthalten keine Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen: Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Kreisausschuss des Hochtaunuskreises; Amt für ländlichen Raum; Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: 60.10-ALR/TöB/re 11 Hessen-Forst; Forstamt Groß-Gerau; Stellungnahme vom 14.08.2012, Herr Gräf 16 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und Eisenbahnen; Referat 704 Stellungnahme vom 04.09.2012, Gz.: 704-3 / Planfeststellung 20 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main; Stellungnahme vom 02.10.2012, Herr Dr. Wiemers 26 Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt Stellungnahme vom 10.10.2012, Gz.: TÖB-FFM-12-8311 33 GlobalCrossing Deutschland GmbH; Stellungnahme vom 15.08.2012, Steuernagel Ingenieure GmbH 48 GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH; Stellungnahme vom 05.10.2012, Herr Baumgärtner 50.2 57 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat I 18, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Stellungnahme vom 21.09.2012, Herr Leistner Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 51.1, Landwirtschaft, Landschaftspflege, Fischerei Stellungnahme vom 27.09.2012, Herr Adamek Folgende Stellungnahmen enthalten Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen: Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr, Stabstelle Eisenbahnwesen; Stellungnahme Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen beim Regierungspräsidium Darmstadt am 11.12.2012 1.1 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Straßenverkehrsamt (Amt 36) über die Stabstelle Eisenbahnwesen Seite 47 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. Bezeichnung 1.3 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtplanungsamt (Amt 61) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.4 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.5 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Amt 66A) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.6 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Grünflächenamt / Stadtforst (Amt 67) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.7 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtentwässerung (Amt 68) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.8 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Umweltamt (Amt 79) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.9 traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.10 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über die Stabstelle Eisenbahnwesen 2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Branddirektion (Amt 37); Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 37.G 21.31 4 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Stellungnahme vom 25.09.2012, Gz.: 89 07 42 – 177/12 Ab i.V.m. E-Mail vom 11.10.2012, Herr Dr. Rumohr 7 Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt; Stellungnahme vom 15.10.2012, Gz.: 34 i 1_12-0964 A 5_BE 7.2 8 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; Energierecht, Energieaufsicht; Stellungnahme vom 20.09.2012, Gz.: IV 5-1-078-b-02-2012#028 15 Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden; Stellungnahme vom 09.09.2012, Gz.: Ast 3 – Az45-60-00 RegNr. 276 C - 2012 - STR 21 Regionalverband FrankfurtRheinMain; Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: Je 22 traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Stellungnahme über Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (lfd. Nr. 1.9) 24 DB Fernverkehr AG vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr; Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS 25 DB Regio AG / Region Hessen vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr; Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS Seite 48 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. Bezeichnung 29 DB Station & Service AG, Regionalbereich Mitte; Stellungnahme vom 30.09.2012, Gz.: I.SV-MI-I PW 30 DB Energie GmbH, Energieversorgung Mitte; Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: I.EBV-MI-2 Slg 1228 31 DB Kommunikationstechnik GmbH (vormals DB Systel GmbH); Stellungnahme vom 05.09.2012, Gz.: 500089140 34 Colt Technology Services GmbH; Stellungnahme vom 03.12.2012, Frau Knezevic 36 Verizon Deutschland GmbH vertreten durch INEG – International Network Engineering Group; Stellungnahme vom 10.10.2012, Herr Kleinert 38 Hessenwasser GmbH & Co. KG Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: T-WSB 40 Deutsche Telekom Technik GmbH Stellungnahme vom 24.09.2012, Herr Bauer 43 Schlüsselnummer P 02 Einwendung vom 26.09.2012, Gz.: RAV-AP vi-wi 45 Mainova AG vertreten durch Netzdienste Rhein-Main GmbH; Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: N1-PM1 - fb 46 PLEdoc GmbH; Stellungnahme vom 13.09.2012, Gz.: 79854 49 Vodafone D2 GmbH; vertreten durch RSR Datacom GmbH & Co. KG, Stellungnahme der vom 07.09.2012, Frau Früh, ergänzt durch E-Mail vom 17.10.2012, Gz.: Herr Henkes, Vodafone D2 GmbH 50.1 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen Stellungnahme vom 19.09.2012, Gz.: I 18 KMRD- 6b 06/05-Ffm 29982012 51 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 31.1, Regionalplanung Stellungnahme vom 26.09.2012, Gz.: 93 d 08/05 -175 53 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 78 g 02.07 - 7/2012 - 55.1 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3 für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt am Standort Frankfurt Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 – PFST 133/12 - Seite 49 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. 55.2 Bezeichnung Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz, Wasserversorgung Stellungnahme vom 18.10.2012, Herr Brunner 58 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 52, Forsten Stellungnahme vom 12.10.2012, Herr Amos 59 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 53.1, Naturschutz Stellungnahme vom 12.10.2012, Frau Ohl B.1.3.2 Benachrichtigung von Vereinigungen Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 06.08.2012, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01 – DB S Bahn GWG und durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach § 73 Abs. 5 Satz 1 VwVfG die folgenden anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen von der Auslegung des Plans benachrichtigt und ihnen gemäß § 18a Nr. 2 AEG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben: Lfd. Nr. Bezeichnung 1. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V. 2. Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen e.V. 3. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband Hessen e.V. 4. Verband Hessischer Fischer e. V. 5. Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V. 6. Landesjagdverband Hessen e. V. 7. Landesverband Hessen der deutschen Gebirgs- und Wandervereine 8. Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. 9. Hessischer Bauernverband Seite 50 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Von den anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstigen Vereinigungen wurde keinerlei Rückäußerung im Verfahren vorgebracht. B.1.3.3 Öffentliche Planauslegung Die Planunterlagen zu dem Vorhaben haben auf Veranlassung der Anhörungsbehörde vom 13.08.2012 bis einschließlich 12.09.2012 beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Atrium öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegen. Zeit und Ort der Auslegung wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 31, 143. Jhg. am 31.07.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Zwei nicht ortsansässige Betroffene wurden rechtzeitig über die Auslegung informiert. Ende der Einwendungsfrist war beim Magistrat der Stadt Frankfurt oder beim Regierungspräsidium Darmstadt der 26.09.2012. Des Weiteren wurden die Planunterlagen über die Homepage der Anhörungsbehörde ins Internet eingestellt. Aufgrund der Auslegung der Planunterlagen und in einem Fall zusätzlich schriftlicher Verfahrensbeteiligung sind von privater Seite drei Einwendungen eingegangen. B.1.3.4 Erörterung Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Einwendungen sowie die Stellungnahmen mit den Beteiligten am 18.01.2013 im großen Sitzungssaal des Regierungspräsidiums Darmstadt erörtert. Seite 51 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Zeit und Ort des Erörterungstermins wurde den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.12.2012 unter Beigabe einer Erwiderung der Vorhabensträgerin auf die jeweilige Stellungnahme mitgeteilt. Der Erörterungstermin wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 1/2, 144. Jhg. am 08.01.2013 bekannt gemacht. Über die Erörterung hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine Niederschrift erstellt. B.1.3.5 Planänderung bzw. Planergänzung nach § 73 Abs. 8 VwVfG Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens insbesondere seitens der Obersten Wasserbehörde, dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sowie der Hessenwasser GmbH & Co. KG vorgetragenen Einwendungen, bzw. Nachforderungen legte der Vorhabenträger mit Schreiben vom 22.04.2013, Gz.: I.BV-MI-P(9) St bei der Anhörungsbehörde geänderte, bzw. ergänzende Unterlagen für die Durchführung eines Planergänzungsverfahrens nach § 73 Abs. 8 VwVfG vor. Die Änderungen und Ergänzungen beziehen sich im Westlichen auf: • den Neubau der EÜ „Hinkelsteinschneise“ in geänderter Lage, • die Ergänzungen zum Grundwasserströmungsmodell, • die Überarbeitung und Ergänzung des Entwässerungskonzepts, • die Überarbeitung und Ergänzung des Monitoringprogramms, • die ergänzende Unterlagen zu den baubedingten Wirkungen im Wasserschutzgebiet, • die Unterlagen zur hydrochemischen Voruntersuchung. Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 06.08.2012, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01 – DB S Bahn GWG die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sofern diese durch die Planänderung erstmalig oder stärker in Belangen oder Seite 52 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 im Aufgabenbereich betroffen sein konnten, unter Fristsetzung bis 13.05.2013 die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben um Stellungnahme gebeten: Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr Stabstelle Eisenbahnwesen 1.8 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Umweltamt (Amt 79) 7 Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt 21 Regionalverband FrankfurtRheinMain 28 Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte 38 Hessenwasser GmbH & Co. KG 43 Schlüsselnummer P 02 55.1 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3 für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt am Standort Frankfurt 55.2 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz, Wasserversorgung 58 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 52, Forsten 59 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 53.1, Naturschutz Keinerlei Rückäußerung wurde im Planänderungsverfahren von folgenden Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und anderen Stellen vorgebracht: Lfd. Nr. Bezeichnung 1.1 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) 1.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Straßenverkehrsamt (Amt 36) 1.4 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66) 1.10 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 28 Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte 43 Schlüsselnummer P 02 Seite 53 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Folgende Stellungnahmen enthalten keine bzw. keine weitergehenden Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen: Lfd. Nr. 1 Bezeichnung Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr Stabstelle Eisenbahnwesen; Stellungnahme vom 15.05.2013, Herr Voerste 1.3 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtplanungsamt (Amt 61) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.5 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Amt 66A) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.6 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Grünflächenamt / Stadtforst (Amt 67) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.7 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtentwässerung (Amt 68) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.9 traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über die Stabstelle Eisenbahnwesen 7 Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: 34 i 1_BE 7.2 Sc_13-2068 21 Regionalverband FrankfurtRheinMain; Stellungnahme vom 08.05.2013, Gz.: Pe 55.1 58 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3 für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt am Standort Frankfurt Stellungnahme vom 16.05.2013, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 - PFST 75/13 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 52, Forsten Stellungnahme vom 07.05.2013, Herr Amos Folgende Stellungnahmen enthalten Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen: Lfd. Nr. 1 Bezeichnung Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr Stabstelle Eisenbahnwesen; Stellungnahme vom 15.05.2013, Herr Voerste Seite 54 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. Bezeichnung 1.8 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Umweltamt (Amt 79) über die Stabstelle Eisenbahnwesen Stellungnahme vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str 38 Hessenwasser GmbH & Co. KG Stellungnahme vom 13.05.2013, Gz.: T-WSB 55.2 59 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz, Bodenschutz Ost Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: IV/F 41.1 79e 04/01 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat V 53.1, Naturschutz Stellungnahme vom 10.05.2013, Gz.: V53.1-1.9 P 32 Frankfurt (292) B.1.3.6 Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde Mit dem Abschlussbericht vom 06.08.2013, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01 – DB S Bahn GWG hat die Anhörungsbehörde eine abschließende Stellungnahme gemäß § 73 Abs. 9 VwVfG gefertigt und der Planfeststellungsbehörde zugeleitet. In Anbetracht der Bedeutung des Vorhabens für die Gebietserschließung Gateway Gardens unter Berücksichtigung der vorliegenden Einwendungslage, wurden seitens der Anhörungsbehörde keine das Vorhaben grundsätzlich ausschließenden Tatbestände vorgetragen. Die Bewertung des Vorhabens durch die Anhörungsbehörde wird als positiv abgegeben angesehen. B.2 Verfahrensrechtliche Bewertung B.2.1 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die vorliegende planungsrechtliche Entscheidung ist § 18 AEG. Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Bei Seite 55 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. B.2.2 Zuständigkeit Das Eisenbahn-Bundesamt ist für den Erlass einer planungsrechtlichen Entscheidung nach § 18 AEG betreffend Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes zuständig (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes - BEVVG). Das Vorhaben bezieht sich auf Betriebsanlagen der Eisenbahninfrastrukturbetreiberin DB Netz AG. B.3 Umweltverträglichkeit B.3.1 Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Für das antragsgegenständliche Vorhaben ist nach § 18 Satz 2 AEG in Verbindung mit §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Nummer 14.7 der Anlage 1 zu § 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG ist die Umweltverträglichkeitsprüfung ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die gemäß § 6 Abs. 2 und 3 UVPG erforderlichen Angaben über die Umweltauswirkungen sind in dem Landespflegerischen Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (Anlage 12 der Planfeststellungsunterlagen) enthalten. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 UVPG erfolgte im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Seite 56 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.3.2 Umweltverträglichkeitsprüfung B.3.2.1 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum befindet sich nördlich des Flughafens Frankfurt am Main und umfasst im Wesentlichen das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 851 „Gateway Gardens“ sowie die nördlich angrenzenden Waldflächen des Frankfurter Stadtwaldes in der Gemarkung Goldstein. Der Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von ca. 240 ha, hiervon entfallen auf den eigentlichen Planfeststellungsbereich ca. 48,7 ha. Die Abgrenzung erfolgte soweit möglich entlang der Flurstücksgrenzen sowie entlang natürlicher Grenzlinien. Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes war die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter. Zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes siehe Anlage 12.01.03 (Übersichtskarte). B.3.2.2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG Gemäß den Unterlagen der Vorhabenträgerin, den Stellungnahmen der Behörden, den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie eigenen Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde sind nachfolgend beschriebene Auswirkungen und Wechselwirkungen des Vorhabens auf die in § 2 UVPG genannten einzelnen Schutzgüter zu erwarten. Seite 57 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.3.2.2.1 Schutzgut Mensch Im Hinblick auf die Schutzgutaspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie intensive Erholungs-und Freizeitnutzung findet im Untersuchungsgebiet aktuell überhaupt keine Nutzung statt. Voraussichtlich werden im Zuge der Nutzung des Baugebietes Gateway Gardens als Bürostandort die Grünflächen des Baugebiets und die nördlich angrenzenden Bereiche des Stadtwaldes zur Pausenerholung genutzt werden. B.3.2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Damit Teilleberäume ihre Funktion erfüllen können, müssen sie für die jeweiligen Bewohner/Nutzer über Verbund- bzw. Vernetzungsstrukturen erreichbar sein. Für Amphibien ist es von besonderer Wichtigkeit, zwischen Winterquartieren und Sommerlebensräume wechseln zu können. Zahlreiche Vogelarten des Offenlandes, aber auch der Gehölze und Wälder sind störungsempfindlich. Stoffeinträge potenzieren sich über den Boden, die Nahrungsaufnahme von Pflanzenfressern etc. in der Nahrungskette und können auf diese Weise auch in Nahrungsmittel des Menschen gelangen. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens werden Gehölzstrukturen sowie Grünlandbestände beseitigt. Durch die Schaffung des neuen Verkehrsweges wird es zu zusätzlichen Schadstoffbelastung kommen. Seite 58 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.3.2.2.3 Schutzgut Boden Die Sand-Braunerden im Untersuchungsraum verfügen über das Potenzial zur Entwicklung seltener und bedrohter Lebensräume (Lebensraumpotenzial). Speicherfähige, tiefgründige Böden halten Wasser und Nährstoffe zurück. Durchlässige oder flachgründige Böden z.B. Sandböden, aber auch Böden mit hohem Grundwasserstand geben Stoffeinträge direkt an das Grundwasser weiter. Böden haben damit also auch eine wichtige Funktion im Rahmen der Grundwasserneubildung. Versickertes Niederschlagswasser fließt nicht an der Oberfläche ab und tritt erst als Grundwasser wieder mit den Vorflutern in Verbindung. Sie haben i.d.R. also auch Rententionsfunktion. Darüber hinaus schützen sie zusammen mit den geologischen Deckschichten Grundwasserleiter vor Stoffeinträgen. Über Verdunstung und Wärmeabstrahlung beeinflusst der Boden wesentlich das Geländeklima. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens werden ca. 15 ha Böden neu versiegelt und können damit keine Bodenfunktion mehr ausüben. B.3.2.2.4 Schutzgut Wasser In Abhängigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen tritt das Grundwasser im Untersuchungsraum nicht in planungsrelevante Wechselbeziehungen mit den anderen Schutzgütern. Schadstoffe und Nährstoffe, die ins Grundwasser gelangen können, können dort über weite Strecken transportiert werden und so auch ins Trinkwasser gelangen. Darüber hinaus können sie über kapillaren Aufstieg wieder an die Oberfläche und dann z.B. über Pflanzen und Tiere in die Nahrungskette gelangen. Es werden ca. 15 ha Böden neu versiegelt. Eine worst-case-Berechnung mit einer seitens dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie geforderten Neubil- Seite 59 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 dungsrate von maximal 210 mm und insbesondere einem Abflussbeiwert für Gründächer von 0,3 ergibt gemäß dem Gutachten (Büro UBS 2006) eine Reduzierung um ca. 37.500 cbm pro Jahr (Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 851, PGNU 2006). Weiterhin sind im Einzugsbereich der Stadtwaldwasserwerke noch folgende infrastrukturelle Aus-und Neubauvorhaben geplant: • Ausbau der Bundesautobahn A5 (BAB A5) (ca. 350 m östlich der Grundwasserfassungen des Pumpwerkes Schwanheim) • Ausbau der Bundesautobahn A3 (BAB A3) (ca. 1.800 m südlich der Grundwasserfassungen der Pumpwerke Schwanheim und Goldstein) • Umbau Knoten Frankfurt (Main)-Sportfeld, 2. und 3. Ausbaustufe (ca. 250 m südlich Grundwasserfassung Pumpwerk Goldstein im Bereich Bahnhof Sportfeld). • Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar (ca. 300 m südlich Grundwasserfassung Pumpwerk Goldstein im Bereich Bahnhof Sportfeld) • Weitere Ausbaumaßnahmen im Bereich Flughafen Frankfurt (u.a. Terminal 3, mind. 2.000 m südlich der Grundwasserfassungen der Pumpwerke Schwanheim und Goldstein). B.3.2.2.5 Schutzgut Luft und Klima Die Luftqualität ist hinsichtlich der Wohnqualität von Siedlungsgebieten wichtig, sie beeinflusst die Gesundheit des Menschen und die Erholungsqualität der freien Landschaft (inkl. Klima). Zusammen mit dem Klima und dem geologischen Untergrund beeinflusst sie die Bodenbildung und alle Lebensräume hinsichtlich ihrer klimatisch/jahreszeitlich bedingten Zyklen und Lebensraumqualität. Insbesondere für Abtragungs- und Erosionsprozesse ist das Klima von herausragender Bedeutung. Seite 60 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Planungsrelevante Wechselbeziehungen sind Kaltluftbildung und –abfluss, sowie die klimatische Wohlfahrtswirkung von Gehölzflächen und größeren Gewässern. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens sind bereits oder werden noch ca. 1,5 ha klimawirksame Waldflächen und etwa 1930 Einzelbäume mit klimatischen Funktionen entfallen. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind bereits im Bebauungsplan Nr. 851 „Gateway Gardens“ festgesetzt. B.3.2.2.6 Schutzgut Landschaft Hier sind alle in der Landschaft sinnlich wahrnehmbaren Wechselwirkungen von Bedeutung. Absehbare Veränderungen des Landschaftsbildes ergeben sich durch die fortschreitenden Baumaßnahmen in Gateway Gardens. Der Bau des Flughafen- Sammelkanals, der parallel zu einem schon vorhandenen Kanal entlang der BAB A5 verlaufen soll, hat keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild. B.3.2.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Entlang des Benzengrundweges, einem Teilstück der Grenzschneise östlich der BAB A5 stehen drei Grenzsteine, die in das Kulturlandschaftskataster des Planungsverbandes aufgenommen wurden. Bodendenkmäler oder archäologische Fundstellen sind im Stadtwald zwar weit verbreitet, im Untersuchungsgebiet selbst sind jedoch nach Angaben der Unteren Denkmalschutzbehörde (Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main, Frau Völklin, Tel. Auskunft vom 14.04.2008) keine derartigen Funde bekannt. Seite 61 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.3.2.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG Die in § 2 UVPG normierte Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt umfasst gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) die Auslegung und die Anwendung der umweltbezogenen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Fachgesetze und Rechtsverordnungen auf den entscheidungserheblichen Sachverhalt. Außer Betracht bleiben für die Bewertung nichtumweltbezogener Anforderungen der Fachgesetze und die Abwägung umweltbezogener Belange mit anderen Belangen (Ziffer 6.1.1, Satz 2 UVPVwV). Kriterien für die Bewertung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genannten Schutzgüter sowie die Möglichkeit zu Minderung und Ausgleich der Beeinträchtigungen. Die Qualifizierung der Projektauswirkungen, welche Beeinträchtigungen eines Schutzgutes nach sich ziehen, erfolgt mittels Auswertung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung, der Wirkungs- und Konfliktanalyse sowie der Ergebnisse der Konfliktanalyse. Maßgeblich für die Bewertung der Umweltauswirkungen ist, ob das Vorhaben die umweltbezogenen Voraussetzungen der einschlägigen Fachgesetze erfüllt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat anhand der speziellen Fachgutachten: • Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 12), Planungsgruppe Natur und Umwelt, März 2013 • Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 13), Planungsgruppe Natur und Umwelt, November 2011 • Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (Anlage 15), Planungsgruppe Natur und Umwelt, November 2011 Seite 62 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Messbericht Erschütterungen sowie Erschütterungstechnische Untersuchung zur S-Bahnanbindung „Gateway Gardens“, Strecke 3683, Bau-km 0,0 bis Bau-km 4,0 (Anlagen 16.01 und 16.02), Fritz GmbH, April 2009 • Schalltechnische Untersuchung zur S-Bahnanbindung „Gateway Gardens“, Strecke 3683, Bau-km 0,0 bis Bau-km 4,0 (Anlage 16.03), Fritz GmbH, April 2009 • Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (Anlage 18), Deutsche Bahn AG, Sanierungsmanagement, März 2010 • Hydrogeologische Gutachten zu den bauzeitlichen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse (Anlage 19), Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas / Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme Dr. Brehm & Grünz GbR, November 2009 ergänzt im Februar 2013 • Gutachterliche Stellungnahme zum Gefährdungspotential Herbizide Dr. Spang, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH, Februar 2011 • Geotechnischer Basisbericht und geotechnische Detailberichte (Anlagen 20.01 und 20.02) Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, September bis Dezember 2009 • Abfalltechnisches Gutachten (Anlage 20.04) Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, Dezember 2009 Seite 63 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 und der Anregungen aus der Anhörung alle Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die Umwelt und die daraus resultierenden Folgemaßnahmen zur Umweltvorsorge überprüft mit folgenden Einzelergebnissen: B.3.2.3.1 Schutzgut Mensch Baubedingte Konflikte Baubedingte Störungen in Gestalt von Schallimmissionen, optischen Reizen, Erschütterungen und Staubemmissionen werden durch den Baubetrieb und Baustellenverkehr sowie den Rückbau der Bestandsstrecke auftreten. Durch temporäre Inanspruchnahme von 94.222 m² für Zufahrtswege und Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen, Lagerplätze etc.) kommt es zu Flächen- und Funktionsverlust. Davon sind 3,18 ha naturschutzrechtlich als erheblich zu bewerten. Anlagebedingte Konflikte Es kommt zu einer dauerhaften (Biotop-) Flächeninanspruchnahme und zum Funktionsverlust von 94.451 m² für Gleistrassen, Dämme und Einschnitte sowie Bauwerke, insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotope sowie 1,38 ha standortfremder Wald- und Gehölzbestände. Barriere- und Trennwirkungen sowie Zerschneidungen von Lebensräumen treten auf. Die geplante Trasse führt auf einer Länge von etwa 1,1 km weitgehend parallel zur BAB A5 durch einen ohnehin bereits durch Verkehrsstraßen stark zerschnittenen Waldbereich. Östlich der BAB A5 entsteht so eine maximal nur noch ca. 9,87 ha große Restfläche, die für Erholungssuchende kaum mehr zugänglich bzw. infolge der hohen Lärmbelastung durch die BAB A5 kaum noch nutzbar ist. Seite 64 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Betriebsbedingte Konflikte Als betriebsbedingte Vorhabenwirkungen sind zu nennen: Elektrische und magnetische Felder durch die Oberleitungsanlage; Durch die elektrische Zugförderung entstehen elektromagnetische Felder. In Bezug auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektrische und magnetische Felder legt der Vorhabenträger dar, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten und dass diese selbst unmittelbar unter der Oberleitung stark frequentierter Strecken unterschritten werden. Das magnetische Feld nimmt zudem quadratisch, das elektrische annähernd quadratisch mit der Entfernung ab. Nach dem aktuellen, medizinischen-wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist unter den genannten Bedingungen bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV somit generell eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch magnetische und elektrische Felder der erwarteten Größenordnung im Bereich der geplanten Bahntrasse nicht zu befürchten. Funktionsbeeinträchtigungen extrem empfindlicher elektronischer Geräte in unmittelbarer Nähe der Oberleitungsanlage können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Festlegung bestimmter Abstände von Oberleitungsanlagen zu Grundstücken oder Gebäuden aus Gründen einer erhöhten Vorsorge, sind nicht gerechtfertigt. Aufgrund der Einhaltung bzw. Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte ist eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen. Es kommt zu keinem Risiko durch elektrische und magnetische Strahlung. Schwermetallbelastung durch den Abrieb der Oberleitung; Der Bahnbetrieb bedingt u.a. die Emission von Metallpartikeln in die Umwelt, die durch den Verschleiß von Oberleitungen und dem Rad-Schiene – System versursacht werden. Als neue Belastungskomponente kommt nunmehr der Abrieb der Oberleitungen dazu. Eine Gefährdung des Menschen ist jedoch nahezu auszuschließen. Das Risiko gegenüber Schwermetallbelastung aus dem Abrieb der Oberleitungen ist gering. Seite 65 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Erschütterungs- und Schallbelastung; Im Bereich des neu zu bauenden Streckenabschnittes kommt es zu Schallimmissionen, Erschütterungsimmissionen sowie Immissionen durch sekundären Luftschall. In dem erschütterungs- und schalltechnischen Gutachten wird dargelegt, dass im Einwirkungsbereich des zu errichtenden S-Bahn-Tunnels verkehrsinduzierte Erschütterungsimmissionen sowie Immissionen aus sekundärem Luftschall zu erwarten sind, deren Einwirkungen die Kriterien einer „erheblichen Belästigung“ erfüllen ergeben. Eine Gesundheitsgefährdung des Menschen ist bei Umsetzung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen jedoch auszuschließen. B.3.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Baubedingte Konflikte Während der Bauzeit kommt es durch eine zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von 94.222 m², die für Zufahrtswege und Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen, Lagerflächen etc.) benötigt werden, zum Flächen- und Funktionsverlust. Störungen in Gestalt von Schallimmissionen, optischen Reizen, Erschütterungen und Staubemmissionen treten durch den Baubetrieb und den Baustellenverkehr, sowie den Rückbau der Bestandsstrecke auf. Aufgrund von baubedingter Grundwasserhaltung kommt es zu Veränderungen von Grundwasserspiegel und –fließrichtung und zu Schadstoffeintrag. Anlagebedingte Konflikte Dauerhafte (Biotop-) Flächeninanspruchnahmen und Funktionsverluste von 94.451 m² für Gleistrassen, Dämme und Einschnitte sowie Bauwerke, insbesondere durch Seite 66 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotope sowie 1,38 ha standortfremder Waldund Gehölzbestände treten anlagebedingt auf. Barriere- und Trennwirkungen sowie Zerschneidungen von Biotopflächen und Lebensräumen führen zu Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen. Es kommt zu einer Verinselung, da durch die neue Trassenführung 9,87 ha Waldbiotopflächen zwischen der BAB A5 und neuer Gleisstraße liegen. Beeinträchtigungen der Standortfunktionen sind im Streckenabschnitt zwischen B43 und Strecke 3520 durch die Öffnung geschlossener Waldbestände und die damit verbundenen Änderungen des Bestandsklimas zu erwarten. Betriebsbedingte Konflikte Im Bereich der Trasse kommt es zu Schallpegelerhöhungen. Beleuchtete Schienenfahrzeuge führen zu Beeinträchtigungen durch optische Reize, insbesondere Lichtreize auf freier Strecke. Kollisionen von Tieren mit den S- und Regionalbahnen sowie Oberleitungen sind nicht auszuschließen. Auch liegt ein erhöhtes Kollisionsrisiko durch ein von Bewegungsreizen ausgelöstes Fluchtverhalten vor. Beeinträchtigungen durch Sog- und Wirbelschleppen können innerhalb des unmittelbaren Trassenbereichs auftreten. B.3.2.3.3 Schutzgut Boden Baubedingte Konflikte Durch temporäre Inanspruchnahme von 94.222 m² kommt es zu Flächen- und Funktionsverlusten. Davon sind 3,18 ha naturschutzrechtlich als erheblich zu bewerten. Seite 67 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Baubedingt ist eine Versiegelung, Überbauung und Befestigung von 4,6 ha unversiegelter Böden erforderlich. Durch Auffüllungen, Abgrabungen oder sonstige Standortveränderungen kommt es zum Verlust von ca. 4,8 ha natürlich gewachsener Böden mit vollständigem Verlust der Ertragsfunktion. Veränderungen von Grundwasserspiegel und –fließrichtung sowie Schadstoffeintrag sind durch baubedingte Grundwasserhaltung zu erwarten. Im Bereich baubedingter Flächeninanspruchnahmen ist mit Veränderung der Vegetationsbedeckung und damit langfristig des Bodengefüges und des Bodenwasserhaushaltes, Erosion zu rechnen. Zu Veränderungen des Bodengefüges führende Bodenverdichtungen können baubedingt im Bereich der Baustraßen und Lagerplätze auftreten. Kontaminationen durch Schmier- und Kraftstoffe sowie Lösungsmittel führen zu Veränderung des Stoffhaushaltes der Böden. Anlagebedingte Konflikte Anlagebedingt kommt es zu einer dauerhaften (Biotop-) Flächeninanspruchnahme und zum Funktionsverlust von 94.451 m² für Gleistrassen, Dämme und Einschnitte sowie Bauwerke, insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotope sowie 1,38 ha standortfremde Wald- und Gehölzbestände. Verlust der natürlichen Bodenfunktion durch: • Abtrag des humosen Oberbodens für den Bau des Gleiskörpers; Versiegelung des Gleiskörpers im offenen Gleisabschnitt und Ableitung des Regenwassers, • Abtrag des gesamten Bodens einschließlich Untergrund in Einschnitten und im Tunnelbereich. Die natürliche Ertragsfunktion, die Lebensraumfunktion Seite 68 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 und die Abflussregulationsfunktion der Böden gehen verloren. Eine Erosion kann durch die Überdeckung mit neuem Material nicht mehr stattfinden. • Aufschüttung von Boden im Dammbereich des Brückenbaues sowie der Straßenverlegung der B 43, • Anlagebedingte Versiegelung und Bodenverdichtung im Bereich wasserdurchlässiger Wegeflächen. Dabei kommt es auch zu einer Veränderung des Bodengefüges. Durch Rodung und Umbau von Waldbeständen innerhalb der Rückschnittszone kommt es zu einer Veränderung der Vegetationsbedeckung und damit langfristig des Bodengefüges und Bodenwasserhaushaltes, Erosion. Veränderung des Bodenwasserhaushaltes in den Versickerungsbereichen durch: • Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers des Gleiskörpers und des Rettungsplatzes im offenen Gleisabschnitt und Versickerung im Sickerbecken, • Versickerung des Niederschlagswassers der versiegelten Flächen der Forstund Betriebswege in angrenzenden Vegetationsbeständen. Betriebsbedingte Konflikte Veränderungen des Stoffhaushaltes der Böden durch: • betriebsbedingte Emission von Schwermetallen, Schadstoffen und Herbiziden aus Schienen, Leitungs- und Bremsabrieb, • aus der Vegetationsbekämpfung und Müll-Veränderung des Stoffhaushaltes der Böden. Seite 69 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.3.2.3.4 Schutzgut Wasser Baubedingte Konflikte Durch baubedingte Grundwasserhaltung kann eine Veränderung von Grundwasserspiegel und -fließrichtung sowie Schadstoffeintrag nicht ausgeschlossen werden. Durch den Abtrag des gesamten Bodens einschließlich Untergrund und Anschnitt von Grundwasservorkommen in Einschnitten und beim Tunnelbau geht die schützende Deckschicht verloren und Schadstoffeinträge, die während der Bauarbeiten auftreten, können direkt in das Grundwasser gelangen und dessen Qualität erheblich mindern. Es kann zu Veränderungen des Grundwasserspiegels kommen. Mit der bauzeitigen Grundwasserentnahme und Wiederversickerung können Veränderungen der Grundwasserfließrichtung einhergehen. Diese können vorhandene Schadstoffverunreinigungen des Grundwassers verlagern und laufende Sanierungsmaßnahmen beeinflussen. Anlagebedingte Konflikte Durch Ableitung des Niederschlagswassers auf versiegelte und teilversiegelte Gleisund Wegeflächen ist mit Veränderung der Grundwasserneubildung zu rechnen. Durch das Einbringen von Baukörpern (Tunnelwände) quer zur Grundwasserfließrichtung kann es im Oberstrom zu einem Anstau des Grundwassers und zu einer Absenkung sowie zu einer Veränderung der Grundwasserfließrichtung kommen. Durch die Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers in Mulden und Flächen neben den Wege- und Platzflächen kann ein Eintrag von Schadstoffen aus Stofffrachten des Niederschlagswassers nicht ausgeschlossen werden. Seite 70 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Betriebsbedingte Konflikte Die Versickerung von Niederschlagswasser, das mit Stoffen aus Schienen-, Bremsen- und Oberleitungsabrieb sowie Herbiziden verunreinigt sein kann, kann zu Beeinträchtigung des Grundwassers führen. B.3.2.3.5 Schutzgut Luft und Klima Baubedingte Konflikte Durch temporäre Flächeninanspruchnahme von 94.222 m² werden ca. 5,22 ha klimawirksame Wald- und Gehölzflächen beansprucht. Nach der Bauzeit werden von diesen jedoch ca. 2,77 ha wiederhergestellt. Baubedingt kommt es vorübergehend an der Umbaustrecke und während der Erdund Abbrucharbeiten an der bestehenden Bahnstrecke durch zusätzlichen LKWVerkehr zu bauzeitlichen Mehrbelastungen der lufthygienischen Situation (Staubemissionen, Emissionen der Dieselmotoren – CO, CO2, NOx HC und PM10). Anlagebedingte Konflikte Es kommt zu einer dauerhaften (Biotop-) Flächeninanspruchnahme und zum Funktionsverlust von 94.451 m², insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotopen sowie 1,38 ha standortfremder Wald- und Gehölzbestände. Durch den Neubau der Bahntrasse wird der geschlossene klimawirksame Waldbereich östlich der BAB A5 zerschnitten. Das Waldklima wird insbesondere im Bereich der neu entstehenden offenen Waldränder negativ verändert und die Stabilität der Waldstruktur durch erhöhte Windbruchgefahr (Schneisenbildung in Windrichtung) Seite 71 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 verringert. Die Fähigkeit der Waldflächen zur Frischluftproduktion wird in einem nicht fassbaren Bereich entlang der Waldschneise für die neue Bahntrasse beeinträchtigt. Waldrodung, Aufschüttung/Abgrabung und Versiegelung führen zum Verlust von klimawirksamen Gehölzen und klimatischen Ausgleichsflächen. Durch Überbauung (incl. Böschungen) und Versiegelung gehen ca. 6,4 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung als Frischluftproduzenten verloren. Es kommt anlagebedingt zu einer Beeinträchtigung der Standortfunktionen durch die Öffnung geschlossener Waldbestände. Betriebsbedingte Konflikte Mit Ausnahme einer leicht erhöhten Feinstaubbelastung im unmittelbaren Trassenbereich sind keine klimaökologischen Wirkungen durch den Fahrbetrieb auf der Umbaustrecke zu erwarten. B.3.2.3.6 Schutzgut Landschaft Baubedingte Konflikte Während der Bauzeit kommt es entlang der Umbaustrecke durch den Einsatz von Baumaschinen und Baufahrzeugen sowie durch den von ihnen erzeugten Baustellenlärm zeitlich begrenzt zu Beeinträchtigungen des Landschaftserlebens und der Erholungseignung. Auch im Bereich der Rückbaumaßnahmen der Strecke 3683 kommt es zu Auswirkungen auf das Landschaftserleben und die Erholungseignung. Im Zuge dessen kann es auch zu erhöhten Schadstoffimmissionen, zu Staubaufwirbelungen und zu Erschütterungsreizen kommen. Seite 72 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Durch temporäre Inanspruchnahme von 94.222 m² kommt es zu Flächen- und Funktionsverlust. So werden ca. 2,1 ha Wald- und ca. 3,4 ha Gehölzflächen gerodet werden müssen. Es kommt baubedingt zu Versiegelung, Überbauung und Befestigung von 4,6 ha unversiegelter Böden. Auffüllungen, Abgrabungen oder sonstige Standortveränderungen führen zum Verlust von ca. 4,8 ha natürlich gewachsener Böden mit vollständigem Verlust der Ertragsfunktion. Anlagebedingte Konflikte Anlagebedingt kommt es zu einer dauerhaften (Biotop) Flächeninanspruchnahme und zu einem Funktionsverlust von 94.451 m². Dies insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotopen sowie 1,38 ha standortfremde Wald- und Gehölzbestände. Weiterhin kommt es zu Zerschneidungen homogener Landschaftsbildeinheiten und zu Barriere- und Trennwirkungen. Die geplante Trasse führt auf einer Länge von etwa 1,1 km weitgehend parallel zur BAB A5 durch einen ohnehin bereits durch Verkehrsstraßen stark zerschnittenen Waldbereich. Östlich der BAB A5 entsteht so eine maximal nur noch ca. 9,87 ha große Restfläche, die für Erholungssuchende kaum mehr zugänglich bzw. infolge der hohen Lärmbelastung durch die BAB A5 kaum noch nutzbar ist. Durch die Öffnung geschlossener Waldbestände kommt es zu einer Beeinträchtigung der Standortfunktionen. Betriebsbedingte Konflikte Es kommt zu betriebsbedingten Lärmimmissionen. Für das menschliche Gehör wahrnehmbare Schallpegelerhöhungen um mehr als 3 dB (A) beschränken sich entlang der Umbaustrecke auf den unmittelbaren Trassenbereich. Seite 73 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Verbesserungen hinsichtlich der Lärmsituation ergeben sich im Rückbaubereich der Strecke 3683 westlich der BAB A5 bis zur Unterschweinstiege. B.3.2.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Der Bereich nördlich der Trasse Frankfurt-Mainz bleibt von den geplanten Maßnahmen unberührt. Folglich sind für die drei Grenzsteine an der Benzengrundschneise keinerlei Auswirkungen durch die neue Trasse zu erwarten. Weitere Kultur- und Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. B.3.2.3.8 Zusammenfassung Bewertung der Umweltauswirkungen Die UVS betrachtet die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Umverlegung der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Flughafen Regionalbahnhof mit Neuanlage der Station „Gateway Gardens“ in der Stadt Frankfurt am Main auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsund Ortsbild, Mensch und Raum sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen hinreichend. Dazu wurden die Potentiale einzeln erfasst, beschrieben und bewertet. In der Auswirkungsprognose sind die zu erwartenden Auswirkungen der Baumaßnahme schutzgutbezogen dargestellt und bewertet (siehe Kapitel B.3.2.2 bis B.3.2.3.7 i.V.m Anlage 12). Ausgehend von den biotoptyp- und tiergruppenbezogenen sowie von den potentialbezogenen Erhebungen werden die in der UVS ausgesprochenen Empfehlungen in der landespflegerischen Begleitplanung (LBP) konkretisiert (siehe Anlage 12). Die betreffenden Maßnahmen sind geeignet, Eingriffe im Sinne von § 14 BNatSchG, erhebliche Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG oder Störungen bzw. Beeinträchtigungen von besonders oder streng geschützten Arten Seite 74 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden oder zu minimieren bzw. auszugleichen. Die Planfeststellungsbehörde kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass das beantragte Vorhaben bei Durchführung der Baumaßnahme gemäß den Darstellungen und Ausführungen des LBP, bei Umsetzung der formulierten Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen sowie Beachtung der festgesetzten Nebenbestimmungen aus naturschutzrechtlicher Sicht als umweltverträglich betrachtet werden kann. B.4 Materiell-rechtliche Würdigung des Vorhabens B.4.1 Planrechtfertigung Zwischen den Vertragspartnern Bundesrepublik Deutschland, Flughafen Frankfurt/Main AG (Fraport AG), den US-Streitkräften (USAFE) sowie den Ländern Rheinland Pfalz und Hessen wurde die „Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein Main Air Base Frankfurt und der zugehörigen Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein“ getroffen. Die Infrastrukturmaßnahme "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Umverlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" dient in Folge dessen der funktionsfähigen Erschließung des mit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 851 festgesetzten Gebietes "Gateway Gardens" auf den Flächen des ehemalige Wohngebietes der US-Airforce und schafft die Voraussetzung, die Flächen der Zivilnutzung zuzuführen. Mit der S-Bahnanbindung werden die Voraussetzungen für eine qualitative und kapazitive Angebotsverbesserung zur Erreichbarkeit von „Gateway Gardens“ geschaffen. Zudem wird zusätzlich eine Entlastung des hochfrequentierten Straßennetzes im Umkreis des Frankfurter Flughafens und Frankfurter Kreuzes ermöglicht. Seite 75 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Für die Anbindung "Gateway Gardens" durch den schienengebundenen ÖPNV besteht ein erhebliches, überwiegend öffentliches Interesse zum Wohl der Allgemeinheit. Sie ist damit „vernünftigerweise geboten“ im Sinne des Fachplanungsrechts. B.4.2.1 Variantenentscheidung Zur Streckenführung der geplanten S-Bahn-Anbindung und auch zur Ermittlung der Lage der unterirdischen Station Gateway Gardens wurden Variantenuntersuchungen durchgeführt. Die zur Trassenfindung untersuchten Varianten sind von den Maßgaben, westlich des Bahnhofs Frankfurt(M)-Stadion höhenfrei aus der Parallellage der Eisenbahnstrecke 3520 auszufädeln, im Erschließungsgebiet Gateway Gardens in Achse der Hauptverkehrsstraße zu verlaufen und westlich der Durchfahrung des neuen Stadtteils an die bestehenden Gleise der Eisenbahnstrecke 3683 anzuschließen, bestimmt. Die Varianten wurden anhand entscheidungserheblicher Kriterien, wie Waldinanspruchnahme, Zerschneidungslänge, Inanspruchnahme des FFH-Gebietes sowie des Wasserschutzgebietes, Wirtschaftlichkeit und deren Folgewirkung untersucht. Mit der gewählten Trassenführung wird ein Eingriff in ein nördlich der Bestandsstrecken liegendes FFH-Gebiet vermieden, die Eisenbahnstrecke 3520 kann höhenfrei gekreuzt werden und die Verkehre entlang der BAB A 5 können gebündelt werden. Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen boten sich hier nicht. Des Weiteren wurden verschiedene Einordnungsmöglichkeiten des Stationsbauwerks im Gebiet Gateway Gardens untersucht. Hier waren unter anderem die Abhängigkeiten aus den vorgegebenen Randbedingungen des Trassenkorridors, die Ausbildung des Stationsquerschnitts und die Gestaltung der Stationsausgänge in Abhängigkeit der prognostizierten Verkehrszahlen, die Berücksichtigung der örtli- Seite 76 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 chen Einrichtungen aus der Gebietserschließung in Form von den Querschnittsgestaltungen des Straßenraums oder die Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen bei der Lage und Ausgestaltung des Bauwerks von ausschlaggebender Bedeutung. Die Positionierung des Stationsbauwerkes westlich des zentralen Verkehrsknotens Ellis-Road / Bessie-Coleman-Straße / Jean-Gardner-Batten-Straße stellt die geeignete Lösung dar und wird den maßgeblichen Randbedingungen gerecht . Die Lage der zur Ertüchtigung des bestehenden Eisenbahntunnels zu errichtenden Rettungsschächte wurde im Rahmen von Variantenbetrachtungen anhand entscheidungserheblicher Kriterien ermittelt. Insbesondere die Konflikte mit der vorhandenen Bebauung und die Möglichkeit baulicher Entwicklungen wurden in die Abwägung eingestellt. Die Errichtung der Rettungsschächte in den geplanten Lagen wird den maßgeblichen Randbedingungen gerecht. Die Umverlegung bzw. der Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und der Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" in der planungsgegenständlichen Trassierung bzw. Lage stellt unter Einstellung aller zu berücksichtigenden Belange, des Gebotes der Eingriffsminimierung sowie einer wirtschaftlich vertretbaren Realisation die geeignete Lösung dar, die in diesem Verfahren verfolgten Ziele zu verwirklichen. Die Plangenehmigungsbehörde hat die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange in Bezug auf die Trassenwahl sowie die Lage der S-Bahn-Station und der Rettungsschächte ermittelt, alle Belange in die Abwägung eingestellt und diese gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Umsetzung des Vorhabens in anderen als der plangegenständlichen Variante kommt nicht in Betracht. Seite 77 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.2.2 Schallschutz Die gesetzliche Grundlage für den Lärmschutz an Schienenwegen des Bundes im Rahmen der Lärmvorsorge ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen ist sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (§ 41 Abs. 1 BImSchG). § 43 Abs. 1 BlmSchG ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass der sogenannten Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die die Anforderungen des § 41 BImSchG konkretisiert, und zwar insbesondere über 1. Grenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie das Verfahren zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen, wobei den Besonderheiten des Schienenverkehrs Rechnung zu tragen ist, 2. technische Anforderungen an den Bau von Eisenbahnen und Straßen, 3. Art und Umfang zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen notwendiger Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen. Die Verordnung setzt die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen einzuhaltenden lmmissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche fest und regelt das Verfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel zur Ermittlung der Belastung durch Verkehrsgeräusche. Nach § 1 Abs. 1 der 16. BlmSchV ist deren Anwendbarkeit auf den (Neu-) Bau oder die wesentliche Änderung der genannten Verkehrswege beschränkt. Eine Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms entweder um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird Seite 78 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 oder bereits mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) beträgt und erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten (§ 1 Abs. 2 der 16. BImSchV). Die Umverlegung bzw. der Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" stellt eine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV dar. Gemäß dem vom Vorhabenträger vorgelegten Gutachten (Anlage 16.01.03 der genehmigten Planunterlagen) sind im relevanten Einwirkungsbereich des oberirdischen Streckenabschnittes keine schutzwürdigen Nutzungen vorhanden. Lärmvorsorgemaßnahmen entlang der oberirdischen Abschnitte sind nicht erforderlich. Gemäß Gutachten werden schalltechnische Einwirkungen durch Schienenverkehrslärm über den nach außen „durchgebundenen“ Luftraum des unterirdischen Stationsbauwerkes durch die planungsgegenständliche Überdachung der Treppenzugänge und der zur Belichtung des Bahnsteiges dienenden Oberlichter akustisch abgeschirmt und vermieden. Die Überschreitung der maßgebenden lmmissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ist bei funktionsfähiger Ausgestaltung der der Abschirmung dienenden Bauteile nicht zu besorgen. Die Einforderung der schalltechnisch wirksamen Ausgestaltung der baulichen Maßnahme ist erforderlich und geeignet, die Einhaltung der lmmissionsgrenzwerte zu gewährleisten. Im übrigen Verlauf der unterirdisch geführten Strecke können Grenzwertüberschreitungen der 16. BImSchV ausgeschlossen werden. Die Festsetzung weitergehender Schallschutzmaßnahmen ist nach alledem rechtlich nicht geschuldet. Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG. Seite 79 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.2.3 Erschütterungsschutz / Schutz vor sekundärem Luftschall Die Rechtsgrundlage für Ansprüche auf Schutzmaßnahmen findet sich in § 74 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hiernach sind dem Träger eines Vorhabens Vorkehrungen oder die Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen erforderlich sind. Sind solche Vorkehrungen oder Anlagen untunlich, also mit angemessenem Aufwand zum Schutzzweck nicht realisierbar, oder sind die Maßnahmen mit dem Vorhaben nicht vereinbar, so besteht ein entsprechender Entschädigungsanspruch. Die durchgeführten erschütterungstechnische Untersuchung (Anlage 16.01.02 i.V.m. Anlage 16.01.01 der genehmigten Planunterlagen) kommt zu dem Ergebnis, dass im Einwirkungsbereich des zu errichtenden S-Bahn-Tunnels verkehrsinduzierte Erschütterungsimmissionen sowie Immissionen aus sekundärem Luftschall zu erwarten sind, deren Einwirkungen die Kriterien einer „erheblichen Belästigung“ erfüllen. Als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor betriebsbedingten Erschütterungen und sekundärem Luftschall ist unter Berücksichtigung der Einstufung der Gebietsnutzung gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 851 der Einbau von zusätzlichen elastischen Elementen im Oberbau in Form von Unterschottermatten (USM) für beide Gleise der Strecke 3683 im Bereich von Bau-km 2,360 bis Bau-km 3,540 vorgesehen. Die zur Realisierung der erforderlichen Einfügedämmung notwendige dynamische Steifigkeit der USM kann im Rahmen der Ausführungsplanung bestimmt werden. Seite 80 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die Festsetzung des Einbaus von zusätzlichen elastischen Elementen im Oberbau in rechtlich geschuldetem Umfang ist zur Erfüllung des Schutzzweckes notwendig, angemessen und geeignet. Zur Überprüfung der Wirksamkeit vorgenannter Maßnahme besteht das Erfordernis, nach Inbetriebnahme der Strecke Nachmessungen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Messergebnisse sind dem zu folge dem Eisenbahn-Bundesamt zeitnah vorzulegen. Unter Berücksichtigung der geplanten erschütterungsmindernden Maßnahme werden sowohl die Anforderungen der DIN 4150-2 als auch die der 24. BImSchV erfüllt. Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG. B.4.2.4 Beeinträchtigungen während der Bauausführung Die Vorhabenträgerin hat dargelegt, den Bauablauf so zu gestalten, dass die Belästigung durch den Baubetrieb, insbesondere in Form von Lärm, Schmutz, Staub, Erschütterung sowie sonstige Umweltbeeinträchtigungen soweit wie möglich vermieden werden. Hierbei hat die Vorhabenträgerin sich verpflichtet, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) zu beachten und Maßnahmen zur Minderung des Baulärms zu treffen. Neben der AVV Baulärm versichert die Vorhabenträgerin, die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten. Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, sollen unterlassen werden. Die nach dem Stand der Seite 81 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Technik unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Hinsichtlich der erschütterungstechnischen Auswirkungen während der Bauzeit legt die Vorhabenträgerin dar, die Maßgaben der DIN 4150 zu berücksichtigen. Um sicher zu stellen, dass keine baubedingten Beeinträchtigungen vorhandener Anlagen und Gebäude entstehen, führt die Vorhabenträger die erforderlichen Bestandsaufnahmen und Beweissicherungen vor Baubeginn durch. Der Umfang wird in Abstimmung mit einem Gutachter vor Baubeginn festgelegt. Dabei werden diejenigen beteiligt, deren Rechte durch die Beweissicherung gewahrt werden sollen. Die Vorhabenträgerin wird ausdrücklich zur Einhaltung der Zusagen zu verpflichtet, um den Schutz der Nachbarschaft vor Baulärm und Erschütterungen zu gewährleisten. Die Verwaltungsvorschriften, Regeln und Maßgaben sind hierbei zu beachten. B.4.2.5 Elektromagnetische Felder Am 22. August 2013 ist die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder (26.°BImSchV) in Kraft getreten. Die Vorhabenträgerin hat dargelegt, die nunmehr bindenden aktuellen Grenzwerte einzuhalten. B.4.2.6 Brand- und Katastrophenschutz Die Anforderungen an die die Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ des Eisenbahn-Bundesamtes werden erfüllt. Seite 82 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.2.7 Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in Rechte Dritter Gemäß § 22 AEG ist für Zwecke zum Bau und zum Ausbau von Betriebsanlagen der Eisenbahn die Enteignung zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach § 18 AEG festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig ist. Für die Realisierung des Vorhabens ergibt sich die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der in den Grunderwerbsplänen ausgewiesenen Flächen. In den Grunderwerbsplänen sind die Flächen gekennzeichnet, die zur Ausführung des Bauvorhabens dauerhaft oder vorübergehend notwendig sind. Das Recht zur Enteignung beinhaltet die Pflicht, dem Betroffenen zuvor ein annehmbares Angebot zum freihändigen Erwerb zu machen. Die Pflicht erstreckt sich auch auf Flächen, für die die Enteignung nicht vorgesehen ist, die jedoch gesondert wirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind. Soweit über die Höhe der Entschädigung keine Einigung zu erzielen ist, wird diese im enteignungsrechtlichen Entschädigungsfestsetzungsverfahren festgelegt (vgl. § 22a AEG). B.4.2.8 Begründung der wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse Die durch Planfeststellungsbeschluss zu genehmigende Maßnahme ist mit genehmigungspflichtigen Benutzungen eines Gewässers im Sinne von § 9 Abs. 1 WHG verbunden. Diese bedürfen gemäß § 8 Abs. 1 WHG der Erlaubnis oder der Bewilligung. Durch Versickerung des von den Gleisanlagen ablaufenden Niederschlagswassers und durch die Entnahme von Grundwasser ist das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht, betroffen (Grundwasser gemäß § 3 Nr. 3 WHG). Seite 83 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Da die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung nach § 6 WHG sowie die in § 5 WHG normierten allgemeinen Sorgfaltspflichten hier beachtet und eingehalten werden, waren die Erlaubnisse unter Beachtung der in Kapitel A.3.1 und A.5 normierten Nebenbestimmungen zu erteilen. Nach § 19 Abs. 3 WHG ist das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde für die Erteilung der Erlaubnisse und Bewilligungen zuständig. Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Gewässerschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel 4.3.2.2, 4.3.4 und 4.3.10 verwiesen. Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete nach der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkelstein“, Pumpwerk „Schwanheim“, Pumpwerk „Goldstein“, Pumpwerk „Oberforsthaus“ und Pumpwerk „Staustufe Griesheim“ der Stadtwerke Frankfurt GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November 1997 (nachfolgend: VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt) ist auszuführen, dass der Untersuchungsraum sich im Einzugsgebiet der Wasserwerke Schwanheim und Goldstein der Hessenwasser GmbH & Co. KG befindet und dementsprechend vollständig innerhalb der „Weiteren Schutzzone“ (Zone IIIA) des Trinkwasserschutzgebietes 412-004 „Hinkelstein, Schwanheim, Goldstein und Oberforsthaus“ liegt. Nördlich der Strecke 3520 im Streckenabschnitt zwischen BAB A5 und Frankfurt(M)Stadion befindet sich das Wasserschutzgebiet Zone II (Engere Schutzzone) des Wasserwerkes Goldstein. Seite 84 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die Entscheidungen über Ausnahmen von den Verboten der VO Schutzgebiet Stadtwald Frankfurt wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Wasserbehörden getroffen. Weitere Ausnahmetatbestände sind hier nicht einschlägig. Für das Errichten und Betreiben für Rohrleitungen für wassergefährdende Stoffe außerhalb eines Werksgeländes für die Ableitung der Entwässerung der TunnelBaugruben während der Bauphase in die Mischwasserkanalisation von GatewayGardens ist keine Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Wasserschutzgebiet-Verordnung erforderlich, da Abwasser bzw. potenziell verunreinigtes Grundwasser nicht unter die Regularien für wassergefährdende Stoffe der Anlagenverordnung (VAwS) fällt, ebenso wenig wie unter ein in § 4 der Schutzgebiets-Verordnung genanntes Verbot. Das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (§ 4 Abs. 7 der Schutzgebiets-Verordnung) bezieht sich nur auf nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel (PBSM). Diese dürfen weder innerhalb noch außerhalb von Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. Für zugelassene PBSM besteht innerhalb der Zone IIIB kein Verbot, sodass keine Ausnahmezulassung erforderlich ist. Im Hinblick auf Beeinträchtigungen des Grundwasserleiters wird durch entsprechende technische Maßnahmen sichergestellt, dass das Tunnelbauwerk kein Strömungshindernis für den Grundwasserstrom darstellt, die Trinkwasserförderung in den nördlich gelegenen Pumpwerken Schwanheim und Goldstein nicht beeinträchtigt wird und die Wasserhaltung während der Bauphase zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasserdargebot und -qualität führt. • Durch die vorgesehene kammartige Öffnung der Bohrpfahlwände kann das Tunnelbauwerk vom Grundwasser unterströmt werden, so dass hierdurch keine nachhaltigen anlagebedingten Beeinträchtigungen von Grundwasserständen und -fließrichtungen zu erwarten sind. • Durch die Begrenzung der bauzeitigen Wasserentnahme auf max. 1.800 m³/d werden die Korridorwerte der Wasserwerke hinsichtlich der Absenkung in den vorgegebenen Referenzmessstellen eingehalten. Die hierdurch zu erwartende Seite 85 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Grundwasserabsenkung um maximal 25 cm liegt deutlich unterhalb der natürlichen jahreszeitlichen und jahrweisen Schwankungsbreiten. • Durch die Durchführung eines bauzeitlichen hydraulischen und hydrochemischen Monitoringprogrammes wird sichergestellt, dass in der Bauphase keine erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasserdargebot und -qualität verursacht werden. • Die Gefahr von betriebsbedingten Schadstoffeinträgen in das Grundwasser wird deutlich vermindert, da der neugebaute oberirdische Streckenabschnitt eine Basisabdichtung des Gleiskörpers und als Versickerungsmulden ausgebildete Bahnseitengräben erhält. Dies ist als eine deutliche Verbesserung gegenüber der rückzubauenden Bestandsstrecke (größere Streckenlänge, keine Basisabdichtung und keine Versickerungsmulden) zu bewerten. Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Gewässerschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel 4.3.2.2, 4.3.4 und 4.3.10 verwiesen. B.4.2.9 Begründung der naturschutzrechtlichen Genehmigung Durch die Baumaßnahme findet ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 BNatSchG statt. Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit Seite 86 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Das Vorhaben führt hier zu einer Veränderung der Gestalt und/oder Nutzung von Grundflächen, greift also in Natur und Landschaft ein. Im Rahmen der geplanten Neu- und Rückbaumaßnahme werden Waldbestände gerodet, es kommt zu Abgrabungen und Aufschüttungen, es werden Flächen neu versiegelt, Habitate schutzwürdiger Arten werden sowohl in den zu rodenden Waldbeständen als auch durch den Rückbau an den Bahnböschungen beseitigt und es kommt zu zusätzlichen Zerschneidungseffekten durch die neue Strecke. Baubedingt werden weitere Flächen z.B. für Lagerplätze und Baustraßen in Anspruch genommen. Infolgedessen können die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden (§ 13 BNatSchG). Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BNatSchG (Gebot der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft) sind erfüllt. Durch die in Kapitel 6.3 des LBP vorgesehenen Maßnahmen werden die Beeinträchtigungen durch den Eingriff soweit möglich vermieden und vermindert. Die im LBP in Kapitel 6.3. (S. 171 - nebst den dazu gehörenden Maßnahmenblättern) dargelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden festgesetzt. Dies sind hier insbesondere: • Im Zuge der Umweltbaubegleitung sind die unabdingbaren Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sicherzustellen (V1). • Die im Bebauungsplan Nr. 851 „Gateway Gardens“ zur Erhaltung festgesetzten Waldflächen und Baumbestände sind vor Beginn der Baumaßnahme zum SBahn-Tunnel im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung mit massiven Bauzäunen oder Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18919 zu sichern (V3). • Punktuelle Umsiedlung und Anlage von Ersatzbiotopen (5 Schotterstreifen, mindestens 3 m breit) für Zauneidechsen (V4). Seite 87 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Soweit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden werden können, wurde dies nachvollziehbar begründet. Die demnach unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahme gemäß § 15 Abs.2 Satz 1 BNatSchG). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG). Als Ausgleichsmaßnahmen werden, wie von der Vorhabenträgerin zugesagt, die in Kapitel 6.4. des LBP aufgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Dies sind hier insbesondere: • Aufforstung Eichenmischwald (Maßnahme A1 + A2 + A4) • Anlage naturnaher Gehölzpflanzungen und Aussaat von Landschaftsrasen im Bereich der Böschungen und Nebenbauwerke der Umbaustrecke (Maßnahme A5) • Rekultivierung von baubedingt beanspruchten Flächen (Maßnahme A6 bis A9) Wegen der Einzelheiten wird auf den LBP Bezug genommen (vgl. Kapitel 6.4.). Diese Maßnahmen sind dazu geeignet, die vorliegenden Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt, die Bodenfunktion, den Wasserhaushalt, das lokale Klima, das Landschaftsbild im räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG auszugleichen. Zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist wie vom Vorhabenträger vorgesehen eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist eine naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung zu erstellen. In der Abschlussbilanzierung sind Eingriffe, die ggf. bei der Ausführung der Baumaßnahmen zusätzlich erforderlich geworden sind, zu bilanzieren. Seite 88 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel A.3.2.1 und A.5 i.V.m. B.4.3.2.2 und 4.3.12 verwiesen. B.4.2.10 Begründung der artenschutzrechtlichen Zulassung Zauneidechse Sowohl in den lichteren Laub- und Mischwaldbeständen als auch in den Säumen und Böschungen des Untersuchungsraumes ist die Zauneidechse zu erwarten bzw. nachgewiesen worden. So liegen innerhalb des Laub- und Mischwaldes Nachweise von der Zauneidechse aus den Ständen nördlich der Bahnstrecke 3520 im FFHGebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ und nordöstlich des Frankfurter Kreuzes vor. Die Zauneidechse ist aufgrund des trocken-warmen Klimas im Rhein-MainGebiet sehr häufig und vermag deshalb auch benannte Waldbestände zu besiedeln. Dadurch geht vom Wald im Untersuchungsraum nur eine geringe Isolationswirkung für die Population aus. Die Lebensräume Ruderalfluren und Brachen insbesondere im Bereich der Bahntrassen sind faunistischer Funktions- und Interaktionsraum für die Zauneidechse. Für die Zauneidechse liegen keine Nachweise im geplanten Trassenbereich vor. Seite 89 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG • Verletzungs-/Tötungsverbot – Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG): Um das Verletzungs- und Tötungsverbot weitergehend zu minimieren, werden verschiedene Maßnahmen zum Schutz vorkommender Reptilien notwendig, wie Umsiedelung oder Anlage von Ersatzbiotopen. Die Verletzung und Tötung einzelner Tiere oder die Zerstörung ihrer Entwicklungsformen kann jedoch trotzdem nicht völlig ausgeschlossen werden. • Störungsverbot – Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG): Störungen, die den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern, können nicht völlig ausgeschlossen werden, da Habitate der Zauneidechse (lichte Waldbestände, bestehende Bahnböschungen) beseitigt werden. Deshalb müssen neue Habitatstrukturen (Anlage von Ersatzbiotopen) angelegt werden. • Beschädigungs-/Zerstörungsverbot – Fortpflanzungs-/Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG): Eine Beschädigung und temporäre Zerstörung von Fortpflanzungs-/Ruhestätten kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb müssen neue Habitatstrukturen angelegt werden. Fazit: Durch das geplante Vorhaben kann es trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen vor und während der Bauzeit zur Verletzung/Tötung einzelner Tiere kommen. Zudem sind Störungen durch Lebensraumverlust und auch eine Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs-/Ruhestätten zu erwarten. Nach dem § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG sind, sofern die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt, unvermeidbare Tötungen zulässig. Die Ausnahme vom Verbot des § 44 Abs. 1 BNatSchG wird gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG erteilt (siehe unter Kapitel A.3.2.1). Seite 90 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die Anzahl der bei einer Umsiedlung gefangenen Tiere ist in einem Bericht zu dokumentieren. Dieser Bericht ist zeitnah nach Abschluss der Maßnahmen der Oberen Naturschutzbehörde vorzulegen. Außerdem ist der Erfolg der Maßnahmen (Umsiedlung und Anlage von Ersatzbiotopen) in dem Jahr nach Abschluss des Rückbaus durch eine Kartierung/Erfassung der Zauneidechse und geeigneter Habitatstrukturen nachzuweisen (Monitoring). Eine Dokumentation des Monitoring einschließlich einer fachgutachtlichen Bewertung ist der Oberen Naturschutzbehörde bis zum Ende des Jahres vorzulegen. Begründung: Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG darf nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen und aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert (soweit nicht der Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/93/EWG andere Anforderungen enthält). Im vorliegenden Fall kann gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten des § 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden. Das für das Vorhaben sprechende öffentliche Interesse, nämlich der Anbindung von Gateway Gardens an das öffentliche Schienennetz, überwiegt hier dasjenige am Schutz der betroffenen Arten. Außerdem bestehen für das Vorhaben nachweislich keine zumutbaren Alternativen. Auch wird sich der Erhaltungszustand der Population der betroffenen Arten aufgrund der o.g. Maßnahmen (Umsiedlung und Anlage von Ersatzbiotopen) sowie unter Beachtung der Nebenbestimmungen nicht verschlechtern und größtmöglich verschont. Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Artenschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel A.3.2.2 und A.5 i.V.m. B.4.3.2.2 und 4.3.12 verwiesen. Seite 91 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.2.11 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete Teilflächen des FFH-Gebietes 5917-305 „Schwanheimer Wald“ befinden sich im Bereich der S-Bahn-Bestandsstrecke 3683 und unmittelbar nördlich der Strecke 3520. Gemäß Artikel 3 der europäischen FFH-Richtlinie wird ein kohärentes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses Netz besteht aus den sogenannten FFH-Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II umfassen und den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiets gewährleisten. Das Netz „Natura 2000“ umfasst auch die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete. Pläne oder Projekte, die ein „Natura 2000“ - Gebiet als solches oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine detaillierte Prüfung der Verträglichkeit und sind nur unter besonderen Auflagen oder dem Fehlen zumutbarer Alternativen zulässig. Da im FFH-Gebiet Nr. 5917-305 „Schwanheimer Wald“ Rückbaumaßnahmen geplant sind und ein Teil der Baumaßnahmen in direkter räumlicher Nähe zum FFHGebiet stattfinden, lassen sich negative Auswirkungen auf die Schutzziele des FFHGebietes nicht von vorneherein vollständig ausschließen. Im Zuge des Planungsverfahrens wird daher eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. In der vorliegenden Natura 2000-Verträglichkeitsstudie wurden das Schutzgebiet und seine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile dargestellt, das Vorhaben detailliert beschrieben und seine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes untersucht. Die Ergebnisse sind in Kapitel 3.3.4.2 des LBP (S. 62) detailliert dargestellt. Die Lebensraumtypen 9110 Bodensaure Buchenwälder und 9190 Alte Eichenwälder mit Heldbock- und Hirschkäfer-Vorkommen sind im Einwir- Seite 92 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 kungsbereich des Vorhabens anzutreffen. Sie werden jedoch durch das geplante Vorhaben anlagebedingt nicht betroffen, so dass auch keine Auswirkungen auf die dort anzutreffenden Tierarten zu erwarten sind. Die baubedingten Beeinträchtigungen (Baustellenzufahrt über Benzengrundweg und Eichengrundschneise sowie Flächeninanspruchnahme des aufgelassenen Wegs nördlich der Strecke 3520) werden ebenfalls nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet und seiner für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile führen. Das geplante Vorhaben ist somit nicht mit negativen Auswirkungen auf die Entwicklungsziele des FFH-Gebietes verbunden. Im Gegenteil, es sind über die Neuanlage von Eichenmischwaldbeständen und die vollständige Aufhebung der bisherigen Trennwirkung der alten, innerhalb des FFH-Gebietes verlaufenden S-Bahntrasse im Hinblick auf die Entwicklungsziele desselben deutliche Verbesserungen zu erwarten. B.4.2.12 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Naturschutzgesetz Mit Ausnahme der Siedlungsflächen von Gateway Gardens und Unterschweinstiege ist der Untersuchungsraum Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Zone II „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ vom 28.09.1998 (StAnz. 41/1992, S. 3158 ff.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.02.2007 (StAnz. 12/2007, S. 605). Schutzziel gemäß § 2 der LSG-VO ist die Erhaltung und Förderung insbesondere der klimatischen Bedingungen und des vielfältigen Erscheinungsbildes der Erholungslandschaft sowie der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der natürlichen Vegetation und der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätte und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, das Freihalten der Bachauen von Aufwuchs und Bebauung und die Erhaltung und den Aufbau von naturnahen Waldbeständen. Seite 93 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Bestands- und Umbaustrecke liegen gleichermaßen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Die Bestandstrecke liegt in einem ruhigen Landschaftsraum. Demgegenüber befindet sich die Umbaustrecke in einem von dem Straßenverkehrslärm der BAB A5 hoch belasteten Raum. Im Zuge der ohnehin beabsichtigten Erhöhung der Taktfrequenzen von tagsüber 12 auf 21 Zugbewegungen pro Stunde werden im Bereich der Bestandsstrecke daher erheblich größere Auswirkungen auf Erholungseignung und Tierwelt im Sinne einer signifikanten Erhöhung der Lärmbelastung zu erwarten sein. Demgegenüber beschränkt sich eine signifikante Erhöhung der Lärmbelastung entlang der Umbaustrecke auf den unmittelbaren Trassenbereich. Die Verlagerung der Strecke 3683 aus einem vergleichsweise gering vorbelasteten in einen hoch belasteten Raum bietet somit nicht nur die Möglichkeit künftige Mehrbelastungen und damit Auswirkungen auf Erholungseignung und Tierwelt im heutigen Streckenverlauf zu vermeiden, sondern auch im Umfeld der heutigen Strecke einen vergleichsweise „ruhigen“ Erholungs- und Lebensraum zu schaffen. Die im Zuge der Umbaustrecke vorgesehene Bündelung von Verkehrsachsen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und die mit den Rückbaumaßnahmen verbundene vollständige Aufhebung der Trennwirkung der Bestandstrecke für Tiere und Erholungssuchende führen zur Schaffung eines mehr als 12 km² großen zusammenhängenden Erholungs- und Lebensraumes im Schwanheimer Unterwald. Die Rodung von überwiegend standortfremden Mischwaldbeständen wird durch die Aufforstung der Rückbaustrecke mit naturnahen Eichenmischwaldbeständen ausgeglichen. Die in der LSG-VO „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ genannten Schutzziele werden durch das Planungsvorhaben somit nicht beeinträchtigt, sondern erheblich gefördert. B.4.2.13 Begründung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung Das Vorhaben ist im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main geplant und gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über o.g. Seite 94 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Landschaftsschutzgebiet vom 12.05.2010 (St:Anz. S. 1508) nur mit Genehmigung zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der o.g. Verordnung ist die Genehmigung zu erteilen, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Erteilung der Genehmigung erfordern. Dies ist hier der Fall. Da aufgrund verkehrlichen Notwendigkeiten und der Möglichkeit des Rückbaus der bestehenden Strecke zugunsten des Vorhabens überwiegende Gemeinwohlbelange als gegeben angenommen werden können, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vor. B.4.2.14 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Forstgesetz Durch den Streckenneubau werden in der Revierförsterei Goldstein des Frankfurter Stadtwaldes anlagebedingte Rodungsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 5,13 ha in den Forstabteilungen 177, 178 und 179 westlich der Eichengrundschneise sowie in der Forstabteilung 167 südlich der Hinkelsteinschneise erforderlich. Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich weit überwiegend um Holzbodenfläche, die von max. 80 – 100 Jahre alten Misch- oder Reinbeständen aus Kiefer, Eiche, Rot-Eiche und Buche aufgebaut werden, wobei Kiefer und Eiche überwiegen, während die Buche überwiegend im Unterbau anzutreffen ist. Es handelt sich dabei generell um schlechtwüchsige Waldstandorte, in denen z.B. die ca. 80-jährigen Eichen lediglich einen Stammdurchmesser von ca. 20 cm erreichen konnten. Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich um „Bannwald“ gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz. Diese Waldflächen erfüllen durch ihre besondere Lage inmitten des Ballungsraumes Rhein-Main eine Vielzahl wichtiger Waldfunktionen: • Sicht- und Lärmschutzfunktion Seite 95 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Klimaschutzfunktion • Luftreinhaltung • Wasserschutzfunktion • Bodenschutzfunktion / Erosionsschutzfunktion • Biotop- und Artenschutz • Erholungsfunktion. und wurden deshalb 1993 zu Bannwald erklärt. Der Rückbau der Bestandsstrecke und ihre Wiederbewaldung führen zu einer Rückgewinnung eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes und der Heilung des mit der bestehenden Trasse und ihren Nebenbauwerken verbundenen Landschaftsschadens. Die anlage- und betriebsbedingte Trennwirkung der bestehenden Bestandsstrecke für Tiere und Erholungssuchende im FFH-Gebiet und im dortigen Bannwaldbereich wird hierdurch aufgehoben. Es werden ca. 5,26 ha Verkehrsflächen und Bahnanlagen wieder in das Eigentum von StadtForst Frankfurt überführt. Diese werden durch Aufforstung von Eichenmischwald vollständig in Holzbodenfläche umgewandelt. Das geplante Vorhaben führt damit zu einem Nettozugewinn an forstrechtlicher Waldfläche in Höhe von ca. 0,13 ha. Durch das geplante Vorhaben werden die Bannwaldfunktionen Sicht- und Lärmschutz, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Biotop- und Artenschutz und Erholung deutlich aufgewertet. Zusätzliche Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenschutzfunktionen sind nicht zu erwarten. Baubedingt werden ca. 1,08 ha Forstflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Beendigung der Baumaßnahmen durch Aufforstung von Eichen-Mischwald und die Anlage naturnaher Waldränder wieder vollständig rekultiviert. Im Zuge des Rückbaus der Bestandstrecke 3683 werden ca. 2,13 ha Forstflächen in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Rückbau und die Aufforstung von Forstwegen und ihren Nebenanlagen und den sukzessiven Umbau naturferner Kiefernforste in naturnahe Buchenmischwaldbestände. Die be- Seite 96 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 troffenen Forstflächen werden dabei auch aus forstlicher Sicht erheblich aufgewertet. B.4.2.15 Begründung der Forsthoheitlichen Entscheidungen Die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Erklärung zu „Bannwald“ ist gemäß § 13 II 3 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) nur möglich, sofern überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern. So ist es hier. Eine flächengleiche Ersatzaufforstung ist zu leisten. Die Anbindung des neuen Stadtteil Gateway Gardens an den öffentlichen Personennahverkehr mittels einer S-Bahnstation führt zu einer Entlastung des Straßenverkehrs innerhalb Gateway Gardens sowie des gesamten Quell- und Zielverkehrs im umgebenden hoch belasteten Straßennetz. Durch den geplanten Streckenneubau können ca. 12.800 Fahrten pro Tag, d. h. ca. 27% des prognostizierten motorisierten Individualverkehrs auf den Verkehrsträger Schiene verlagert werden. Da die Lärm- und Schadstoffbelastung durch eine S-Bahn wesentlich geringer ist als durch den Straßenverkehr, sinken die Immissionsbelastungen nicht nur für die Nutzer Gateway Gardens, sondern auch für Boden, Klima, Grundwasser, belebte Natur und Erholungsräume im weiteren Umfeld (Stadtwald) von Gateway Gardens. Der geplante Streckenneubau entspricht somit auch vollständig den Zielen des Luftreinhalteplanes Ballungsraum Rhein-Main (2005). Ein weiteres überwiegendes Gemeinwohlinteresse wird mit dem Rückbau der Bestandstrecke umgesetzt. Der Rückbau dieser Trasse und ihre Wiederbewaldung führen zu einer Rückgewinnung eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes und der Heilung des mit der bestehenden Trasse und ihren Nebenbauwerken verbundenen Landschaftsschadens. Die anlage- und betriebsbedingte Trennwir- Seite 97 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 kung der bestehenden Bestandsstrecke für Tiere und Erholungssuchende im FFHGebiet und im dortigen Bannwaldbereich wird hierdurch aufgehoben. Für die Bauwerke der Umbaustrecke (Gleiskörper, Böschungen, Rettungsplätze etc.) ist ein Forstflächenbedarf von insgesamt ca. 5,13 ha anzusetzen. Im Bereich der Rückbaumaßnahmen zur Bestandstrecke werden ca. 5,26 ha Verkehrsflächen und Bahnanlagen wieder in das Eigentum von StadtForst Frankfurt überführt. Diese werden durch Aufforstung von Eichenmischwald vollständig in Holzbodenfläche umgewandelt. Das geplante Vorhaben führt damit zu einem Nettozugewinn an forstrechtlicher Waldfläche in Höhe von ca. 0,13 ha. B.4.2.16 Abweichung von Regelwerken Die Maßnahmen wurden auf der Grundlage der maßgeblichen nationalen und internationalen Rechtsnormen sowie der technischen Regelwerke und der beim Eisenbahn-Bundesamt als technische Baubestimmungen verbindlich eingeführten Regeln trassiert und geplant. Für Abweichungen von der Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ des EisenbahnBundesamtes für den Umbau und die Erweiterung des vorhandenen Flughafentunnels Frankfurt wurde mit Bescheid vom 02.08.2012, 21.42-21iretr/003-21407#006 i.V.m. Änderungsbescheid vom 28.01.2014, 21.42-21iretr/003-21407#011 die erforderliche Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E) erteilt. Die mit der Z.i.E. verbundenen Maßgaben und Nebenbestimmungen sind dem zu folge einzuhalten. Sonstige Abweichungen von den vorgenannten Normen, Regelwerken und Regeln mit Relevanz für diese planungsrechtliche Entscheidung ergaben sich nicht. Seite 98 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.2.17 Festsetzungen zu VV BAU und VV BAU-STE Im verfügenden Teil ist der Vorhabensträgerin aufgegeben, rechtzeitig vor Baubeginn die nach der VV BAU und der VV BAU-STE erforderlichen Anzeigen einzureichen und die notwendigen Anträge zu stellen. Es ist sachgerecht, die fachtechnische Prüfung der Ausführungsplanung zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, das in den genannten Verwaltungsvorschriften dargestellt ist, zu machen. Im fachplanungsrechtlichen Verfahren sind die unter Kapitel B.2.1 genannten Beziehungen zur Umwelt, zu öffentlichen Belangen und privaten Rechten zu prüfen. Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens ist dagegen, dass das Vorhaben in jeder Hinsicht den Regelwerken der Technik entspricht. B.4.3 Entscheidungen über Stellungnahmen und Einwendungen B.4.3.1 Entscheidungen über Stellungnahmen i.V.m. Zusagen der Vorhabenträgerin Folgende Behörden und Stellen haben Forderungen, Hinweise und Empfehlungen vorgetragen, welche durch Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen und/oder per Zusage der Vorhabenträgerin entsprochen wurde und/oder diese sich auf andere Weise erledigt haben. Lfd. Nr. in Kap. B.1.3.1 1 Bezeichnung Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr, Stabstelle Eisenbahnwesen; Stellungnahme Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen beim Regierungspräsidium Darmstadt am 11.12.2012 i.V.m Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: 66.E 1.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Straßenverkehrsamt (Amt 36) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.3 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtplanungsamt (Amt 61) über die Stabstelle Eisenbahnwesen Seite 99 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. in Kap. B.1.3.1 1.4 Bezeichnung Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.5 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Amt 66A) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.6 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Grünflächenamt / Stadtforst (Amt 67) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.7 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtentwässerung (Amt 68) über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.9 traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über die Stabstelle Eisenbahnwesen 1.10 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über die Stabstelle Eisenbahnwesen 2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Branddirektion (Amt 37); Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 37.G 21.31 7 Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt; Stellungnahme vom 15.10.2012, Gz.: 34 i 1_12-0964 A 5_BE 7.2 i.V.m. Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: 34 i 1_BE 7.2 Sc_13-2068 8 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; Energierecht, Energieaufsicht; Stellungnahme vom 20.09.2012, Gz.: IV 5-1-078-b-02-2012#028 15 Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden; Stellungnahme vom 09.09.2012, Gz.: Ast 3 – Az45-60-00 RegNr. 276 C - 2012 - STR 21 Regionalverband FrankfurtRheinMain; Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: Je i.V.m. Stellungnahme vom 08.05.2013, Gz.: Pe 24 DB Fernverkehr AG vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr; Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS 25 DB Regio AG / Region Hessen vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr; Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS 29 DB Station & Service AG, Regionalbereich Mitte; Stellungnahme vom 30.09.2012, Gz.: I.SV-MI-I PW 30 DB Energie GmbH, Energieversorgung Mitte; Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: I.EBV-MI-2 Slg 1228 31 DB Kommunikationstechnik GmbH (vormals DB Systel GmbH); Stellungnahme vom 05.09.2012, Gz.: 500089140 Seite 100 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Lfd. Nr. in Kap. B.1.3.1 34 Bezeichnung Colt Technology Services GmbH; Stellungnahme vom 03.12.2012, Frau Knezevic 36 Verizon Deutschland GmbH vertreten durch INEG – International Network Engineering Group; Stellungnahme vom 10.10.2012, Herr Kleinert 46 PLEdoc GmbH; Stellungnahme vom 13.09.2012, Gz.: 79854 49 Vodafone D2 GmbH; vertreten durch RSR Datacom GmbH & Co. KG, Stellungnahme der vom 07.09.2012, Frau Früh, ergänzt durch E-Mail vom 17.10.2012, Gz.: Herr Henkes, Vodafone D2 GmbH 51 Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat III 31.1, Regionalplanung Stellungnahme vom 26.09.2012, Gz.: 93 d 08/05 -175 Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgetragen oder wurden ausgeräumt. Den von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweisen und Empfehlungen wurde durch Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen und/oder per Zusage der Vorhabenträgerin entsprochen und/oder diese haben sich auf andere Weise erledigt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. Seite 101 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.3.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen (lfd. Nr. 1; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Stellungnahme Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen beim Regierungspräsidium Darmstadt am 11.12.2012, i.V.m Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E Die Stadt Frankfurt am Main stimmt der geplanten Maßnahme vom Grundsatz her zu, bittet aber den nachfolgenden Anregungen der beteiligten Dienststellen, Gutachter und städtischen Behörden, die sich zu der Maßnahme geäußert haben, Rechnung zu tragen. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Auf die Entscheidungen unter B.4.3.1, B.4.3.2.1 und B.4.3.2.2 wird verwiesen. B.4.3.2.1 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) (lfd. Nr. 1.1; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Stellungnahme über den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen, Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen am 11.12.2012 i.V.m der Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E 1. Im Planungsbereich befinden sich Leitungstrassen der Ämter 37 und 16, die im Rahmen des 1. BA der inneren Erschließung Gateway Gardens verlegt wurden und sich derzeit in Betrieb befinden. Für den 2. BA sind weitere Trassen geplant. 2. Die fehlenden Trassen sind in den Planunterlagen (Bauwerksverzeichnis und Leitungspläne) darzustellen. 3. Die Bestandstrassen der Ämter 36 und 16 sind während der Projektausführung an möglichen Konfliktpunkten zu sichern. Seite 102 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.:Keine Entscheidung erforderlich. Zu 2.:Die Planunterlagen wurden überprüft. Der 1. BA der inneren Erschließung Gateway Gardens ist nicht betroffen. Der Straßen- und Leitungsbau des 2. BA erfolgt erst nach Fertigstellung des Eisenbahntunnels. Eine Korrektur der Planunterlagen war somit nicht erforderlich. Zu 3.:Die Vorhabenträgerin hat die Bestandstrassen an möglichen Konfliktpunkten zu sichern und die diesbezüglichen Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern durchzuführen. Die Zusage ist einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. B.4.3.2.2 Umweltamt (Amt 79) (lfd. Nr. 1.8; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Bereich Natur- und Artenschutz (Stellungnahme der UNB) Stellungnahme über den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen, Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen am 11.12.2012 i.V.m der Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E und dem Schreiben vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str 1. Artenschutz 1.1. Aus der Sicht des Umweltschutzes ist die geplante Neutrassierung vor allem im Hinblick auf die Belange des Artenschutzes (Lage in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes GrünGürtel) sowie der Wasserwirtschaft (Lage im Trinkwasserschutzgebiet Stadtwald) als kritisch oder gar als problematisch anzusehen. 1.2. Hinsichtlich der Quartiere der Bechstein-Fledermaus und der anderen Fledermaus-Vorkommen wird im Erläuterungsbericht davon ausgegangen, dass genügend andere Höhlen zur Verfügung stehen, die als Ausweichquartiere dienen können. Diese Annahme ist im Fall der streng nach Europarecht ge- Seite 103 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 schützten Fledermäuse als Ausgleich für verloren gehende Quartiere nicht ausreichend. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird deshalb gefordert, dass im Umfeld des Eingriffsbereiches mindestens 20 Höhlenbäume, inklusive aller Bäume im Umfeld von 20 m, als Habitatbäume bzw. -fläche dauerhaft geschützt werden. In diesen Bereichen darf keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden. Diese Auflage ist notwendig, um den Fortbestand der Fledermauspopulationen im Bereich des Eingriffes, der durch den Neubau der Trasse im Waldbestand verursacht wird, auszugleichen. 1.3. In Bezug auf die Zauneidechse ist unklar, wie der zeitliche Ablauf der geplanten Umsiedlung von Tieren (am Tunnelmund) erfolgen soll. Die Tiere können erst dann in den Bereich der Neubaustrecke umgesiedelt werden, wenn dort ausreichend Nahrung vorhanden ist. Dies setzt voraus, dass seit dem Bau der Böschungen mindestens eine Vegetationsperiode vergangen ist. Alternativ wären die Tiere an einer anderen geeigneten Stelle wieder auszusetzen. Im Übrigen wäre zu prüfen, ob für die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die geplante Verfüllung der alten Trasse und die teilweise Umsiedlung der Population nicht doch eine Ausnahmegenehmigung mit der Festsetzung entsprechender Auflagen erforderlich ist. 1.4. An verschiedenen Stellen des Gutachtens ist erwähnt, dass es ein Vorkommen des Schwarzspechtes gibt. Es fehlt jedoch eine Prüfung, ob hier Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG für den Schwarzspecht eintreten. 1.5. Fazit: Sollte sich im Laufe des weiteren Verfahrens herausstellen, dass die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, ist die zuständige Naturschutzbehörde umgehend zu informieren. In diesem Fall müssen andere Lösungswege zum Schutz und zur dauerhaften Erhaltung der einzelnen Arten im Gebiet gefunden werden, oder es muss eine entsprechende Ausnahmegenehmigung oder Befreiung beantragt werden. Seite 104 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 2. FFH-Verträglichkeitsprüfung 2.1. Der Lebensraumtyp 2330 kommt hauptsächlich im Bereich der bestehenden Bahntrasse vor. Auch wenn künftig gemäß der Entscheidung des Regierungspräsidiums vom 03.09.2010 keine Pflege und Erhaltungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden sollen, sollten diese Bereiche nicht verfüllt werden, weil sie Standorte einer eigenen Flora und Fauna sind. 2.2. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist damit ein vermeidbarer Eingriff in das FFH-Gebiet verbunden, u.a. weil gemäß der FFH-Verträglichkeitsstudie mit einem Verkehrsaufkommen von bis zu 20.000 Lkw-Fahrten im FFH-Gebiet zu rechnen ist. 2.3. Es wird deshalb angeregt, die alte Trasse der Sukzession zu überlassen. Im Ergebnis wird sich auch ohne weiteres menschliches Zutun Wald einstellen, jedoch ohne dass baubedingte Schäden durch den Transport von Erde zum Tragen kommen. Weiterhin könnten somit Lebensräume der Zauneidechse und Standorte des seltenen Diptams noch viele Jahre erhalten werden. 2.4. Hinsichtlich der geplanten Rückbaumaßnahmen und der beabsichtigten Verfüllung der alten Bahntrasse sind im Zuge des fortlaufenden Planungsverfahrens noch weitere Abstimmungsgespräche, insbesondere mit dem Grünflächenamt, Abteilung StadtForst, durchzuführen. 3. Landschaftspflegerischer Begleitplan 3.1. Nach Herstellung der Böschungen im Bereich der neuen S-Bahnstrecke sollte auf Aussaaten von Landschaftsrasen verzichtet werden, um eine natürliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen. Wenn auf eine Aussaat nicht verzichtet werden kann, ist nur gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. 3.2. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan fehlen zeitliche Angaben, ob die Rekultivierung der nicht mehr genutzten Bahntrasse unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Strecke erfolgen kann. Selbst wenn dies der Fall wäre, wird im LBP nicht entsprechend beachtet, dass eine längere zeitliche Verschiebung zwischen dem Eingriff und dem realisierten Ausgleich bestehen wird. Dieser Aspekt ist auch in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Seite 105 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 4. Fahrradverbindungen / Wegebeziehungen im Grün-Gürtel 4.1. Mit der neuen S-Bahntrasse erfolgt auch ein Eingriff in die bestehenden Radund Fußwegeverbindungen im Stadtwald. Insbesondere die geplante Eisenbahnunterführung an der Hinkelsteinschneise sollte in ihrer derzeitigen Form überarbeitet werden, um Fußgängern und Radfahrern eine attraktivere Möglichkeit der Querung zur Verfügung zu stellen. Die Eisenbahnunterführung Hinkelsteinschneise ist unter besonderer Berücksichtigung des Grün-Gürtel-Radweges in einer gestalterisch und funktional angemessenen Weise umzuplanen. Hierbei ist die lichte Weite, die Neigung sowie die Portalfunktion in die Optimierung einzubeziehen. Es wird empfohlen, für die Querung eine Alternativlösung zu finden, die einen möglichst geradlinigen Verlauf der Querung ermöglicht, eine gute Tageslichtqualität aufweist, ein Gefälle von maximal 6% zulässt und sowohl die „Schlucht“ als auch den Tunnel gestalterisch in die Umgebung einbindet. 4.2. Im Rahmen der neuen Linienführung wird die durchgängige Radwegeführung von Westen über die BAB 5 Brücke kommend gekappt. Ein Anschluss des Radverkehrs nach Norden wird nun mittels eines Zick-Zack-Weges über den südlichen Tunnelmund des S-Bahn-Bauwerks angeboten. Dies bedeutet eine umständliche und unattraktive Verlängerung des Weges. In den übergeordneten Vorplanungen des Speichen- und Strahlenplans des Umweltamtes wird eine Förderung des Radverkehrs als eines der großen Ziele zur Mobilitätswende beschrieben. Um eine sinnvolle Wegeführung im Bereich der Trichterfeldschneise aufrechtzuerhalten, wäre eine direkte Verbindung über die S-Bahn-Zerschneidung mittels eines Brückenbauwerkes herzustellen. 5. Bereich Altlasten / Bodenschutz Zur Sicherstellung der besonderen Anforderungen an den Bodenschutz während der Baumaßnahme (z.B. Schutz des Mutterbodens, Zwischenlagerung und bestimmungsgemäße Wiederverwertung von Boden, Rekultivierung der Bereitstellungsflächen) sowie bei der Rekultivierung der Rückbaufläche wird eine bodenkundliche Baubegleitung für erforderlich gehalten. Seite 106 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 6. Bereich Lärmschutz Aus der Sicht des Lärmschutzes bestehen von Seiten des Umweltamtes keine Bedenken gegen die geplante Realisierung der neuen S-Bahnverbindung zwischen den Haltestellen Frankfurt am Main – Stadion und dem Regionalbahnhof Flughafen. Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E und Schreiben vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str 7. Alle in der Stellungnahme vom 01.10.2012 enthaltenen Bedenken - insbesondere naturschutzfachlicher Art – haben weiterhin Gültigkeit, da hierzu keine Änderungen vorgelegt wurden. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1. bis 5. und 7.: Aufgrund der Ausführungen und der Zusagen der Vorhabenträgerin wurde am Erörterungstermin vom Vertreter der UNB zu Protokoll gegeben, dass seitens der UNB keine Bedenken mehr bestehen. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf die Kapitel A.3.2 und A.5 i.V.m. B.4.2.9 bis B.4.2.13 und B.4.3.12 wird verwiesen. Zu 4.1: Die Kritikpunkte zur Fahrradverbindung / Wegeverbindung an der Hinkelsteinschneise sind nach Planänderung gegenstandlos geworden. Keine Entscheidung erforderlich. Zu 6.:Keine Entscheidung erforderlich. Seite 107 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Bereich Wasserwirtschaft (Stellungnahme der UWB) Stellungnahme über das Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen, Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen am 11.12.2012 i.V.m der Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E und den Schreiben vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str, vom 08.07.2013, Gz.: 79.21 str und vom 01.08.2013, Gz.: 79.21-Dt mit den dazu gehörenden Erwiderungen der Vorhabenträgerin Nach Prüfung der am 07.08.2012 vorgelegten Unterlagen wird festgehalten, dass der Erläuterungsbericht in Band 1 seit 2011 erweitert wurde. Die zusätzlichen Seiten beziehen sich im Wesentlichen auf eine zusätzliche Beschreibung von Kunstbauten (Kapitel 2.4.2, + 3 Seiten) und beinhalten darüber hinaus die neuen Kapitel 2.1.4.3: Abhängigkeiten Frankfurt (M) Stadion-S-Bahnanbindung Gateway Gardens sowie 2.1.4.4 Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar (+ 2 Seiten). Ansonsten sind Ergänzungen über den gesamten Text verteilt bzw. in zusätzlichen Anlagen ausgeführt. Im Erläuterungsbericht Teil II, Kapitel 6.3 „Wasserrechtliche Anträge/Befreiungen“ werden alle wasserrechtlichen Genehmigungen/Erlaubnisse, die der Planfeststellungsbeschluss (bündelnd) mitenthalten soll, beantragt. Die zum Thema Grundwasserbeeinflussung vorgelegten Gutachten der Büros „Institut für Geotechnik“ und „Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme“ vom 30.11.2009 entsprechen dem Stand der Vorbesprechungen aus Oktober 2009. In den Gutachten wurde zu den Belangen des Grundwasserschutzes nichts Wesentliches herausgenommen oder geändert. Damit erfolgten keine weitergehenden Erläuterungen und Angaben, was eigentlich bei einer Überarbeitung der Planunterlagen nach zwei Jahren zu erwarten gewesen wäre. Neu hinzugekommen ist eine Stellungnahme zum Gefährdungspotential der Herbizide (s. Anlage 19.03). Es findet sich in den Unterlagen, Gutachten und in der Anlagenliste teilweise die Bemerkung „Nur zur Information“ oder „NzI“. Da diese Unterlagen (z.B. die hydrogeologischen Gutachten und die Abfallentsorgungskonzepte) aber zur Beurteilung der Maßnahme heranzuziehen sind, besteht die Erfordernis, auch diese Unterlagen Seite 108 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 und Gutachten ohne einschränkende Anmerkungen den Planfeststellungsunterlagen beizufügen. Zum Planungsverfahren insgesamt wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung genommen: A. Ausnahmegenehmigung nach §§ 12 ff der Schutzgebiets-VO Stadtwald Frankfurt Die in Kapitel 6.3.9 beantragten Ausnahmegenehmigungen für Maßnahmen innerhalb der Zone IIIB eines Trinkwasserschutzgebietes sind für dieses Planfeststellungsverfahren nicht zutreffend, da sich die gesamte Streckenumverlegung innerhalb von Zone IIIA und am Rand der Zone II des Trinkwasserschutzgebietes Stadtwald befindet. Insgesamt sind folgende Verbote der WSG-VO Stadtwald Frankfurt von Bau und Betrieb der neuen S-Bahntrasse betroffen und im Erläuterungsbericht zu vervollständigen: • Errichten baulicher Anlagen, Neubau und wesentliche Änderung von Bahnlinien, Zone II, § 6 (1), § 6 (3) • Versickerung von Niederschlagswasser, Zone IIIA, § 5 (3) und Zone II, § 6 (19) • Einbinden von Bauwerken in das Grundwasser und bauzeitliches Einbinden von Spundwänden in das Grundwasser, Zone IIIA, § 5 (10) und Zone II, § 6 (7) • Bodeneingriffe mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung bzw. Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone verletzt wird, Zone IIIA und II, § 5 (10), § 6 (7) • Bohrungen, Zone IIIB bis II, § 4 (10) • Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen, Zone IIIB bis II, § 4 (6) • Errichten von Lagern für Baumaschinen und Baustoffe sowie Baustellen und Baustelleneinrichtungen, Zone II, § 6 (2) • Waschen, Reparieren und Warten von KFZ, Zone II, § 6 (6) - Seite 18 - • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zone IIIB bis II, § 4 (2, 6), § 5 (5), § 6 (15) Seite 109 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Beförderung von wassergefährdenden Stoffen, Zone II, § 6 (15) • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Zone II, § 6 (15). Grundsätzlich gilt jedoch, dass die in Kapitel 6.3.1 beschriebenen Ausnahmen von den Verboten der Schutzgebietsverordnung nicht nur aufzuzählen sind. Zu jeder beantragten Ausnahmegenehmigung sind Unterlagen vorzulegen, die eine Unschädlichkeit für das Grundwasser nachvollziehbar belegen. Die Notwendigkeit von Drainagen zur Entwässerung von Kunstbauten und insbesondere die Erfordernis, dieses ggf. kontaminierte Drainagewasser in Schächten entlang der Grenze zu Zone II zu versickern, muss nachvollziehbar und prüffähig dargelegt werden. Ansonsten wird die Ausnahmegenehmigung für diese beantragte Maßnahme abgelehnt. Sofern sich die allgemein aufgezählten Ausnahmen auf Maßnahmen in Zone II beziehen sollten, kann seitens der Wasserbehörde keine Zustimmung gegeben werden. 1. Die beantragte Ausnahmegenehmigung zu § 5 der Schutzgebiets-VO in Zone IIIA „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ ist näher zu erläutern, da ansonsten für den geplanten reinen S-Bahn- und Personenzugbetrieb in allen Unterlagen der Umgang mit solchen Stoffen verneint wird. Sollte damit die Lagerung von Notstromdiesel gemeint sein, wird auf unsere Ausführungen unter Abschnitt F dieser Stellungnahme verwiesen. 2. Die beantragte Ausnahmegenehmigung von Verboten in Zone IIIB hat fachlich keinen Sinn und ist aus dem Text zu entfernen. Generalausnahmen können nicht erteilt werden. Die in Kapitel 6.3.9 beantragten Ausnahmegenehmigungen für Maßnahmen innerhalb Zone IIIB sind für dieses Planfeststellungsverfahren nicht zutreffend, da sich die gesamte Streckenumverlegung innerhalb von Zone IIIA und am Rand der Zone II befindet. 3. Die beantragte Ausnahmegenehmigung zum Errichten von Baustelleneinrichtungsflächen und zur Lagerung von Baumaschinen und Baustoffen innerhalb Zone II ist abzulehnen. Seite 110 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Begründung: Da die Errichtung solcher Baustelleneinrichtungen sowohl eine wasserdichte Befestigung (temporär und rückzubauen) als auch eine Zufahrt für Baustraßen erfordert, würde dies einen nicht tolerierbaren zusätzlichen Eingriff in Zone II bedeuten. Die im Übersichtsplan Baulogistik (s. Anlage 09.01 in Band 4) dargestellten drei Zuwegungen zur Baustelleneinrichtungsfläche Nord durchqueren Zone II. Dieses ist nicht zustimmungsfähig. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso bei ganz überwiegender Lage der Trassenführung innerhalb Zone IIIA des Wasserschutzgebietes solche Einrichtungen in Zone II überhaupt notwendig sind. Der Bereich der Zonen II ist dermaßen engräumig, dass für Baustelleneinrichtungsflächen dort kein Platz, in Zone IIIA dagegen in unmittelbarer Nähe genügend Fläche - teilweise sogar schon versiegelt - zur Verfügung steht. 4. Die Erteilung der Ausnahme des Verbotes zur Anwendung von wassergefährdenden Stoffen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Zone II ist abzulehnen. Begründung: Schon derzeit werden innerhalb der Zonen II der Stadtwaldwasserwerke keine PBSM Anwendungen mehr in den alle 2 Jahre beantragten Ausnahmegenehmigungen vom EBA zugelassen. Trotz dieser Nichtbehandlung dieser kurzen Gleisstrecken ist es bislang niemals zu betrieblichen Störungen gekommen (vergleiche Ausnahmegenehmigungen des EBA in den letzten Jahren). Da Baustelleneinrichtungsflächen und -abstellflächen innerhalb Zone II absolut abgelehnt werden, können in Folge dessen dort auch keine sonstigen wassergefährdenden Stoffe (Treibstoff, Schalöl, Hydrauliköl etc.) gelagert werden. B. Ersatzwasserbeschaffungskonzept und Löschwasser 1. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert ist, dass das gesamte abzupumpende Grundwasser aus der Wasserhaltung (maximal 1800 m³/d) wieder versickert bzw. dem Wasserhaushalt wieder zugeführt werden kann, muss dargelegt werden, wie und von wo zur Volumensubstitution Ersatzwasser beschafft werden Seite 111 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 kann, falls es zu einem Bilanzdefizit kommen sollte. Es ist daher hierzu ein konkretes Ersatzwasserbeschaffungskonzept aufzustellen und vorzulegen. 2. Sollte Mainwasser infiltriert werden, ist vertraglich zu klären bzw. im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben, dass die Kosten der Mainwasseraufbereitung und anschließenden Infiltration seitens der Antragsteller übernommen werden. Davon abgesehen muss mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG geklärt werden, in welchem Umfang bei der Mainwasseraufbereitungsanlage überhaupt die dann erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind bzw. geschaffen werden können. 3. Die Planung enthält weiterhin kein Konzept zur Rückhaltung von Löschwasser im Brandfall, sondern macht nur Angaben über die Löschwasserversorgung, insbesondere bei einem Brand im Tunnel (s. Band 1, Seite 82 Nr. 4: Herstellung eines unterirdischen Löschwasserreservoirs von 100 m³ sowie Kapitel 3.4.2.6 und 3.5.4 der technischen Erläuterungen). Da zumindest geplant ist, das im Tunnel anfallende bzw. eingeschleppte Niederschlagswasser sowie das Abwasser der Station Gateway Gardens in die öffentliche Kanalisation der Kläranlage Niederrad einzuleiten, ist für diesen Abschnitt anzunehmen, dass auch das Löschwasser über diesen Weg abgeleitet werden soll. Da das Löschwasser jedoch eine wesentlich höhere volumenmäßige und qualitative Belastung der öffentlichen Kanalisation darstellt, muss dazu ein Einverständnis der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) eingeholt werden. 4. Sofern für die Gleisanlagen auf Schotterbett außerhalb des Tunnels und ggf. auch für die Tunnelstrecke eine Versickerung von Löschwasser (das in jedem Fall kontaminiert ist) geplant oder unabänderlich sein sollte, ist auch für den Trassenbetrieb ein Ersatzwasserbeschaffungskonzept erforderlich. Dieses hängt von immer noch vorzulegenden Unterlagen und gutachterlichen Aussagen zur Löschwasserentsorgung ab. Die Wasserbehörde behält sich deshalb vor, diese Forderung im Zuge der weiteren fachlichen Prüfung oder in der Anhörung zu stellen bzw. aufrecht zu erhalten. Sollte nicht zeitnah, also vor der Planfeststellung des Verfahrens S-Bahnanbindung Gateway Gardens, ein Konsens zwischen der Antrag stellenden Seite, der Fa. Hes- Seite 112 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 senwasser, und den Wasserbehörden zur Ersatzwasserbeschaffung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Umbau Knoten Stadion, 2. BA“ gefunden werden, der die kumulativen Effekte der drei parallel bzw. nacheinander stattfindenden Schieneninfrastrukturprojekte ICE-NBS, Knoten Frankfurt-Sportfeld, 2. BA und SBahnanbindung Gateway Gardens berücksichtigt, wird die Forderung nach einem Ersatzwasserbeschaffungskonzept innerhalb des hier zu beurteilenden Planfeststellungsverfahrens zur S-Bahnanbindung Gateway Gardens aufrecht erhalten. Es wird auf die stattgefunden Besprechungen verwiesen. C. Versickerung und Auflagen zur dauerhaften Gleisentwässerung 1. Der Einstufung des von den Gleisanlagen ablaufenden Niederschlagswassers als grundsätzlich nicht schädlich belastet (in Kapitel 6.1) kann nicht gefolgt werden. Bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versickerung von Niederschlagswasser auszuschließen (vgl. hierzu technischen Regeln des DWAMerkblattes A 138 Tabelle 5). Da im gleichen Absatz ausgesagt wird, dass auch die (jeweiligen) Schutzgebietsverordnungen beachtet werden, ist der gesamte Absatz in sich widersprüchlich und sollte überarbeitet werden. Siehe hierzu auch § 5 Nr. 3 der Schutzgebiets-VO für den Frankfurter Stadtwald. 2. Gemäß Kapitel 7.2.5.5 (Wasser) im Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen können sich bei der bauzeitigen Entnahme und Wiederversickerung von Grundwasser Veränderungen der Grundwasserfließrichtung ergeben. Letzteres hätte einerseits evtl. Konsequenzen für die Trinkwasserförderung in den Wasserwerken Schwanheim und Hinkelstein, und andererseits evtl. auch für die Schadstoffausbreitung/-beeinflussung der im Flughafenbereich bekannten und andauernden Grundwassersanierungsverfahren. Hierzu ist ein detailliertes Monitoringkonzept (s. Anlage 19.02, Band 8) unter Berücksichtigung der Schutzbelange des Wasserversorgers Hessenwasser und den Sanierungsträgern zu erstellen. Darin sind Maßnahmengrenzwerte und –planungen etc. festzulegen, damit das Förderregime im Stadtwaldgebiet ggf. nachgeregelt werden kann und Schadstoffverlagerungen verhindert werden können. Seite 113 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 3. Für die im Kapitel 7.2.5.5 (Wasser) angeführten „geeigneten Reinigungsmaßnahmen“ für die Vorbehandlung von anfallendem Grundwasser bei Restwasserhaltung sind detaillierte Beschreibungen zur Ausführung erforderlich. 4. Zur Rückhaltung von Schwermetallen in den Regenwasserversickerungsmulden sollen Materialien mit hohem und dauerhaftem Immobilisierungspotenzial dem Muldensubstrat zur „Ertüchtigung“ beigegeben werden. Hier ist eindeutig zu benennen, um welche Stoffe es sich dabei handelt. Es sind nähere Ausführungen zum einzubringenden Material, sowie zu dessen Wartung/Pflege und Austausch zu machen. 5. Diese Betriebs- und Wartungsanleitung ist nachzureichen und planfestzustellen. 6. In Kapitel 3.4.1.4 (Stützwand Kreuzungsbauwerk) im Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen und in den Plänen „Übersichtslageplan…“ sowie „Entwässerungsplan Teil 1….“, beide Anlage 11.02, Band 4, wird dargestellt, dass das anfallende Drainagewasser aus dem Hinterfüllbereich über ein Grundrohr zu einem Sickerschacht am westlichen Ende der Stützwand geleitet und dort versickert werden soll. Bei den vor Ort anstehenden hoch durchlässigen Böden ist eine Drainagewassersammlung und punktuelle Versickerung ohne weitere Begründung der Notwendigkeit nicht nachvollziehbar. Der hier genannte Schacht wird in dieser Stellungnahme nur exemplarisch erwähnt. Da aber im Grenzbereich zu oder sogar in Zone II des Trinkwasserschutzgebietes mehrere solcher Versickerungsschächte für Drainagewasser vorgesehen sind, werden diese Schächte ohne Nachweis ihrer unabänderlichen Notwendigkeit und deren Unschädlichkeit für das in unmittelbarer Nähe geförderte Grundwasser abgelehnt. Gemäß einschlägigen Regelwerken ist eine punktuelle Schachtversickerung im Vergleich zu dezentralen Versickerungseinrichtungen wie Mulden und MuldenRigolen die schädlichste Form einer Versickerung. Sie darf nur zum Einsatz kommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Schädigung des Grundwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, oder bessere geeignete technische Lösungen nicht zur Verfügung stehen. 7. Da auch Lenzwasser wiederversickert werden soll (S.143, Kapitel 3.4.3.1, Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen), ist zu beschreiben, wie dieses, Seite 114 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 durch die Abbindevorgänge stofflich belastete Wasser vor der Versickerung aufbereitet werden soll, um die Vorgabe „grundwasserunschädlich“ einhalten zu können. Die hier genannten Sandfänge sind zur Zurückhaltung gelöster Schadstoffe völlig ungeeignet. Es sind also weitere geeignete Vorbehandlungsstufen, wie z.B. Neutralisation, Fällung, Filtration, Sorption etc. schadstofforientiert vorzusehen. Kann dieses Lenzwasser nicht adäquat versickert werden, ist es aus dem Trinkwasserschutzgebiet abzuleiten oder abzutransportieren. 8. Die Abdichtung der Ableitungsrigolen muss der für den Gleiskörper angestrebten Undurchlässigkeit (hier: HDPE-Dichtfolie) entsprechen, sonst käme es zu punktuellen / linearen Wegbarkeiten zum Grundwasser, die die für den gesamten Trassenverlauf angestrebte Basisabdichtung konterkarieren würden. 9. Für die geplante mineralische Sohlabdichtung mit kf = 1 x 10-9 m/sec ist ein belastbarer Beleg erforderlich und zur Prüfung vorzulegen, dass es hier bei lang anhaltender Trockenheit nicht zu Rissbildungen und damit zu unzulässigen Wegbarkeiten und Auswaschungen kommen kann. Sollte dieser Nachweis nicht geführt werden können oder einer fachlichen Prüfung nicht standhalten, wird die mineralische Abdichtung abgelehnt. Begründung: Speziell für das Produkt „Lehmschlag“ ist bekannt, dass dieses, sollte es zu einer durch Trockenheit bedingten Rissbildung kommen, komplett im Zuge der sich anschließenden Regenfälle ausgewaschen wird. Letzteres würde zu einem Komplettverlust der abdichtenden Wirkung führen! 10. Die neu- und umzubauenden Trassenabschnitte an der Grenze und/oder in Zone II und innerhalb Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes sind komplett abzudichten. Das Niederschlagswasser ist komplett zu sammeln, über dauerhaft dichte Anlagen abzuleiten und einer kontrollierten dezentralen Versickerung über Trassen begleitende Versickerungsmulden ("Bahnseitengräben") mit einer belebten, bewachsenen Bodenzone von 30 cm Mächtigkeit aus qualifiziertem Material zu versickern. 11. Alle Dichtbahnen müssen so verlegt werden, dass sie ausreichend tief in die Bahnseitengräben einmünden, so dass sämtliches vom Gleisschotter ablaufen- Seite 115 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 des Sickerwasser die Seitengräben erreicht und eine Versickerung von belastetem Wasser über den Gleiskörper ausgeschlossen wird. 12. Die Dichtbahnen müssen aus einer in einem Kunststoffvlies eingebetteten, mindestens 3 mm starken PEHD-Folie bestehen, deren wasserdichte Verschweißung nach Herstellerangaben vorgenommen und durch die Bauüberwachung kontrolliert wird. Das Material der Dichtungsbahn ist so zu wählen, dass es den vom Gesamtsystem ausgehenden Kräften (Setzungen, Schub-/Scherkräfte, dynamische Bewegungen, Alterserscheinungen etc.) dauerhaft Stand hält. Die chemische und mechanische Beständigkeit der Dichtbahnen ist der zuständigen Wasserbehörde nachzuweisen. 13. Entlang der Schweißnähte sind Lecküberwachungssysteme vorzusehen, die eine dauerhafte regelmäßige Überprüfung der Dichtheit der Verbindungen zulassen. Das Lecküberwachungssystem ist der jeweils zuständigen Wasserbehörde vor Einbau mit den dazu vorhandenen Zulassungen nachzuweisen. 14. Weiterhin ist die Eignung für Zwangsführungen, Einbindungen, Einspannungen und Verankerungen nachzuweisen. Die Eignung der Dichtbahnen/Folien für diesen speziellen Anwendungsfall ist der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Weiterhin muss für das zur Ausführung kommende System eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) und/oder ein EU-Übereinstimmungsnachweis für solche Anwendungsfälle vorliegen. 15. Bei der Ausführung der Grundwasserschutzmaßnahmen (Folienabdichtung) in den Zonen II und IIIA des Trinkwasserschutzgebietes ist neben den vorgenannten Kriterien eine Fremdüberwachung der Verlege- und Schweißarbeiten für Foliendichtung während des Verlegens vorzusehen. Hierfür ist ein zugelassener Sachverständiger zu bestellen. Die Überwachung ist gemäß den Vorschriften der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) durchzuführen. Die Ergebnisse der Fremdüberwachung sind gegenüber der Unteren Wasserbehörde zu dokumentieren. 16. Sind auf den bestehenden Gleisen Nutzungsänderungen mit erhöhtem Risikopotential für das Grundwasser geplant (z.B. Steigerung des Güterverkehrs im Vergleich zum Zeitraum vor Umbelegung der Gleise), sind auch die Bestands- Seite 116 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 gleise in Zone II und IIIA mit Dichtbahnen zu versehen. Alternativ ist für die bestehenden Gleise ein Verbot von Gefahrguttransporten oder eine Eingrenzung des Güterverkehrsaufkommens auf den derzeitigen Stand festzuschreiben. 17. Da auf den neuen Gleisen zum Flughafen ausschließlich S-Bahn- und Personennahverkehrszüge fahren sollen, wird zur Vegetationskontrolle auf den oberirdischen Trassenanteilen ein Ersatz der Herbizid-Anwendungen durch sonstige (mechanische und/oder thermische) Maßnahmen gefordert. Für die Trassen begleitenden Versickerungsmulden sind die nachfolgend aufgeführten Detailanforderungen zu beachten: 18. Alle Entwässerungssysteme sind nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der aktuellen relevanten Richtlinien (RiStWag, RAS-Ew, DWA-A 138, DWA-M 153, DWA-A 149, ATV-A 166) zu planen, zu dimensionieren, auszuführen und zu betreiben. 19. Trassenausführung und Entwässerungskonzeption sind unabdingbar mit einem Havariemanagement für den Brandfall, einem Herbizidverbot in Zone II und IIIA des Trinkwasserschutzgebietes und der Durchführung von Wartungs- und Monitoringmaßnahmen für die Entwässerungsanlagen verknüpft. Haveriemanagementpläne, Wartungs- und Monitoringkonzept für die Entwässerung sind detailliert darzulegen und den Planfeststellungsunterlagen beizufügen. D. Entwässerung in vorhandene öffentliche Kanäle und Kanäle Dritter 1. Bei erforderlichen Einleitungen in das öffentliche Kanalnetz oder in Entwässerungseinrichtungen Dritter muss die Zustimmung der Stadtentwässerung Frankfurt bzw. der Eigentümer eingeholt werden. 2. Bei allen Kanalneu- und -umverlegungsarbeiten sind die einschlägigen Anforderungen an Qualität, Zugänglichkeit, Schutzrohre/Ummantelungen für Kanalverlegungen innerhalb von Zone IIIA von Trinkwasserschutzgebieten zu beachten und einzuhalten (DWA A 149 und andere einschlägige Regelwerke). Es ist unbedingt zu beachten, dass angetroffene Kanalschutzvorrichtungen ggf. nicht Seite 117 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 mehr den heutigen Schutzvorschriften entsprechen, da inzwischen technische Regelwerke und Normen fortgeschrieben wurden. Bei der Neuverlegung ist immer der heute geforderte Stand der Technik einzuhalten! E. Einbau, Lagerung und Aufbereitung von Bodenmaterial und mineralischen Reststoffen 1. Zum Massenkonzept (Kapitel 5 ab S. 172) ist anzumerken, dass ein Wiedereinbau innerhalb Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes im Regelfall nur erfolgen darf, wenn ein LAGA-Einstufung Z0 für alle Chargen nachgewiesen werden kann. 2. Zu den als „geogen“ eingestuften Aushubmassen bedarf es einer detaillierten und nachvollziehbaren Erläuterung, insbesondere weil auch PAK-Belastungen bei diesem Material nachgewiesen wurden. 3. Gemäß Kapitel 3.2.3 (Oberbau) des Erläuterungsberichtes zur Planfeststellung wird dargelegt, dass als Grundschotter aufbereiteter Schotter möglich sei. Für die Verwendung von aufbereitetem Altschotter innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes ist die Unbedenklichkeit/Kontaminationsfreiheit durch Analysen entsprechend den Altschotter-Richtlinien nachzuweisen. 4. Weiterhin ist darzulegen, wo diese Schotteraufbereitung stattfinden soll. Dabei ist zu beachten, dass die Aufbereitung innerhalb der Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes auf befestigten und definiert entwässerten Flächen stattzufinden hat. 5. In weiten Bereichen sind HDI-Dichtsohlen vorgesehen. Hier sind die dabei zur Verwendung kommenden Zusatzchemikalien detailliert anzugeben und nachzuweisen, dass diese zur Anwendung innerhalb von Grundwasserhorizonten, die zur Trinkwassergewinnung dienen, zugelassen sind. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen. Das Gleiche gilt für die Einleitung von Verpressmörtel und Spritzbeton. Seite 118 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 F. Lagerung wassergefährdender Stoffe 1. In Kapitel 4.3.3 (Erläuterungsbericht Teil II Technische Erläuterungen) wird eine Notstromversorgung mit der dazu erforderlichen Diesel-Tankanlage erwähnt. Hier sind der Wasserbehörde Unterlagen über Art der Lagerung in der „Unterflurstation“ (oberirdisch oder unterirdisch, Fassungsvermögen, Material und erforderliche Schutzvorrichtungen des Tanks, Grenzwertgeber etc.) vorzulegen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für die unterirdische Lagerung innerhalb von Wasserschutzgebieten gemäß Anlagenverordnung (VAwS) eine bundesweit gültige Volumenbeschränkungen gibt. Die Lageranlage ist gemäß § 41 HWG bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. 2. In Kapitel 4.4.2 des Erläuterungsberichtes Teil II Techn. Erläuterungen werden Aufzuganlagen erwähnt. Sollten diese unterirdische, hydraulisch betriebene Anlagenteile enthalten, gelten ebenfalls die Anforderungen der Anlagenverordnung (u.a. Doppelwandigkeit der unterirdischen Anteile). G. Grundwasserhaltung Die Baulänge des neuen Streckenabschnitts der S-Bahnanbindung Gateway Gardens beträgt ca. 4 km. Hiervon werden ca. 2 km oberirdisch und 2 km in unterirdischer Streckenführung errichtet. Im Bereich Gateway Gardens ist ein unterirdisches Stationsbauwerk geplant. Der Verlauf der Neubaustrecke wurde planungsseitig in 16 aufeinanderfolgende Bauabschnitte eingeteilt, wobei nicht alle Abschnitte für die Wasserhaltung relevant sind. Die geplanten unterirdischen Bauabschnitte der S-Bahn-Trasse zum Anschluss des Gateway-Garden-Areals greifen partiell in den oberen Grundwasserleiter ein. Im Untersuchungsgebiet wurde eine von Südost nach Nordwest gerichtete Grundwasserfließrichtung festgestellt. Der westliche Trassenabschnitt fällt in das Einzugsgebiet der Fraport-Sanierungsbrunnen. Seite 119 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Für den Grundwasserstand im Tunnelbereich wurde für die Bauzeit ein Wert von maximal 96,66 m ü NN abgeleitet. Der Bauwasserstand bemisst sich an einem Grundwasserstand von 10/1985. Die Baugruben sollen mittels Bohrpfahlverbau ausgeführt werden. Da die Bohrpfähle nicht in bindige Schichten eintauchen, sind noch Sohldichtungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Unterwasserbeton- und Injektionssohlen. Um die Verbauwirkung nach Beendigung der Grundwasserhaltung auf den Grundwasserleiter zu minimieren, werden die Bohrpfahlwände unter der Baugrubensohle aufgelöst (kammartige Ausführung). In längeren Bauabschnitten wird die Baugrubengröße durch Querschotts auf ca. 100 m begrenzt. Zur Trockenhaltung der Baugruben ist nach dem Lenzen aufgrund der dichten Ausführung nur noch eine Restwasserhaltung bestehend aus Regenwasser und Wasser, welches durch Undichtigkeiten im Verbau in die Baugrube gelangt, vorgesehen. Das geförderte Wasser soll über ein fliegendes Leitungssystem in drei neu zu errichtende Versickerungsbecken verbracht werden. Bei der Berechnung der anfallenden Grundwassermengen wurde gemäß hydrogeologischem Gutachten von folgenden Durchlässigkeiten bzw. Restwasserzuflüssen ausgegangen: • Dichtsohlen, tiefliegend: 3,0 l/s (1.000 m² angeströmte Fläche) • Unterwasserbeton: 0,5 l/s (1.000 m² angeströmte Fläche) • Verbauwände: 1,5 l/s (1.000 m² angeströmte Fläche). Weiterhin wurden folgende zu fördernde Grundwassermengen aus den tiefen Baugruben der Tunnelabschnitte ermittelt: • Baufeld Ost (Querung B 43 und BAB A5): 183.759 m³ • Baufeld Gateway Gardens: 272.750 m³ • Baufeld West (Querung Unterschweinsteige): 195.937 m³ Die beantragte Fördermenge beträgt somit Qges = 653.000 m³, in welchem Zeitrahmen wurde jedoch nicht angegeben. Seite 120 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Vorbehaltlich der oben genannten Bemerkungen werden für die Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der geplanten Baumaßnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht die folgenden Forderungen festgelegt: I. Bedingung 1. Grundlage für die Ausführung der Grundwasserhaltungen sind die Anlagen 11.02.01, 11.03.02, 11.03.03 sowie die Anlage 1 zur Anlage 11.01.01 (Ermittlung der für die bauzeitige Wasserhaltung relevanten Wassermengen) zum Erläuterungsbericht zur Entwässerungsplanung. 2. Offene Grundwasserhaltungen sind nicht erlaubt. 3. Die maximale Entnahmemenge von Grundwasser wird auf 1.800 m³/d begrenzt. 4. Sollten sich an den Referenzmessstellen der Hessenwasser trotz Begrenzung auf eine Entnahme von 1.800 m³/d Absenkungen < 0,25 m einstellen, ist die Grundwasserentnahme zu drosseln bzw. die Versickerungsleistung zu erhöhen. 5. Die in den tieferen Trassenabschnitten vorgesehenen Bohrpfahlwände sind im Fußbereich kammartig aufzulösen, um eine Unterströmung der Bauwerke durch das Grundwasser weiterhin zu ermöglichen. II. Auflagen vor Beginn der Grundwasserhaltung 1. Rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Beginn der Grundwasserhaltung, ist der Beginn der beantragten Maßnahme der Unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss einen Bestandsplan aller Einrichtungen der Wasserhaltungsmaßnahme enthalten (z.B. Darstellung auf einem Lageplan mit der genauen Bezeichnung der Brunnen / Messstellen, Ausbaupläne der Absenkbrunnen mit Profilschnitten, Lage und Einbautiefe des Verbaus, Lage der Drainagen, Lage der Ablaufleitung und des Absetzbeckens sowie Darstellung der Probenahmeeinrichtungen an den Absenkbrunnen, den Pumpensümpfen, vor dem Absetzbecken und die genaue Lage der Versickerungsbecken). Seite 121 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Hinweis: Die Bohrarbeiten für die Absenk- und Entspannungsbrunnen bzw. bohrungen sind 14 Tage vor Beginn der Maßnahme dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. 2. Name, Anschrift und Telefonnummer des Bauleiters sind der Unteren Wasserbehörde vor Baubeginn mitzuteilen. 3. Zur Überwachung der Wasserentnahme ist an geeigneter Stelle ein Wassermengenmesser (Wasseruhr) einzubauen und zu betreiben. Der Einbau hat vor Beginn der Grundwasserabsenkung zu erfolgen. Der Anfangszählerstand ist mit der ersten Meldung der Entnahmemenge anzugeben. Die Wasseruhr ist arbeitstäglich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. 4. Zur Ermittlung der Auswirkung der Grundwasserentnahme auf die umliegenden Anlagen und Gebäude ist unter Umständen die Einbeziehung vorhandener Messstellen im Umfeld der Baumaßnahme erforderlich. Diese sind vom Gutachter zu ermitteln und in das Überwachungsprogramm aufzunehmen. Die Benutzung der Messstellen ist mit dem Eigentümer abzustimmen. Das Ergebnis der Abstimmung, insbesondere die Lage der benutzten Pegel und Messstellen, ist der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen. 5. Die Wasserhaltungsmaßnahme ist gutachterlich zu begleiten, der Fortgang der Arbeiten ist jeweils in einem 14-täglichen Kurzbericht zusammenzufassen und unaufgefordert der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. 6. Der Gutachter hat im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft den Eingriff in das Grundwasser zu überwachen und den Bauherrn in dieser Fragestellung bzw. Zielerreichung zu beraten. 7. Die Herstellung der Versickerungsfläche ist durch einen geotechnischen Sachverständigen zu begleiten. 8. Die geplante Versickerungsanlage ist in einem Teilbereich anzulegen, in dem keine künstlichen Auffüllungen oder Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Hierzu ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Bewertung der Belastungssituation vorzulegen. Das Förderwasser ist vor der Versickerung über ein Absetzbecken zu führen. Die Funktionsfähigkeit der Versickerung ist täglich zu überprüfen und im Betriebsbuch zu dokumentieren. Seite 122 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 9. Im Abstrombereich jedes Versickerungsbeckens ist eine Messstelle einzurichten. 10. Das Areal, auf dem versickert werden soll, ist durch eine geeignete Absperrung vor dem Zutritt durch Unbefugte zu sichern. 11. Die auf Seite 135 (Kapitel 3.4.1.2 Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen) erwähnten Bodenaustauschbohrungen mit Verpressung im Fußbereich sind näher zu erläutern. Zum Einsatz kommende Stoffe, Menge, Dichte, eluierbare Stoffe, sowie Beeinflussung des Bodens/des Grundwassers durch die eingebrachten Stoffe (pH-Wert, Sauerstoffzehrung, Ionenaustausch etc.) sind genau darzulegen, da jegliche Angaben dazu bislang fehlen. 12. Abweichungen von dem vorgelegten Konzept zur Grundwasserhaltung sind der Unteren Wasserbehörde unverzüglich mitzuteilen und ausführlich darzustellen. 13. Die in der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring, Ordner 8) vorgeschlagenen Pegel sind Grundbestandteil für das Monitoring. Vorbehaltlich können weitere Messstellen mit fortschreitender Detailplanung erforderlich werden. Mit den Messungen der Grundwasserstände (Gruppe C, B2 und neue Messstellen GG sowie die neu zu errichtenden Messstellen im Abstrom der Versickerungsbecken) ist ab Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst im monatlichen Turnus zu beginnen. Mit Beginn der Baumaßnahmen ist das Messintervall auf wöchentlich zu verdichten. Vor Beginn der Baumaßnahme sind die Grundwassergleichen zu ermitteln und in einen Lageplan einzutragen. 14. Die Dokumentation der Ergebnisse ist der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig vor Beginn der Wasserhaltung vorzulegen. 15. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sind die Messstellen der Gruppen A und B1 der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) entsprechend dem Parameterpaket 1 + PAK inkl. Naphthaline zu untersuchen. Die Messstellen der Gruppen A und B2 sind auf das Parameterpaket 2 zu untersuchen. 16. Die Kontrolle des Absenkziels in der Baugrube ist im Bereich der Injektionssohlen über eine ausreichende Anzahl von Beobachtungspegeln zu gewährleisten. Diese sind entsprechend auch durch die Bodenplatte zu führen. Seite 123 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 17. Eine Versickerung der bei den Ankerarbeiten anfallenden Wässer in der Baugrube ist nicht genehmigungsfähig. Der Unteren Wasserbehörde ist vor Baubeginn ein ausgearbeitetes Bauwassermanagement vorzulegen. 18. Das Lenzwasser aus den Baugruben ist vor Ableitung in die Versickerung auf den Parameterumfang gemäß Parameterpaket 1 + PAK entsprechend Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) zu untersuchen. Falls sich bei den Untersuchungen vor Beginn der Baustelleneinrichtung Auffälligkeiten bei Parametern aus dem Parameterpaket 2 ergeben, sind auch diese Parameter in die Untersuchung einzubeziehen. Ein entsprechender Beprobungsplan (Durchführung der Probenahme + Anzahl der Proben) ist vorab der zuständigen Wasserbehörde zur Prüfung vorzulegen. III. Auflagen während der Grundwasserhaltung 1. Während der Grundwasserhaltung sind die Grundwasserstände an den Beobachtungspegeln in der Baugrube täglich, die außerhalb der Baugruben gelegenen Messstellen für die Überwachung entsprechend der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) + zusätzlich die Messstellen der Gruppe B2 jeden ersten Werktag einer Kalenderwoche zu ermitteln und in Meter über NN zusammen mit dem jeweiligen Absenkziel in das Betriebsbuch einzutragen. 2. Während der Baumaßnahmen sind die hydrochemischen Untersuchungen an den Messstellen der Gruppen A und B1 monatlich entsprechend dem Parameterpaket 1 + PAK durchzuführen. 3. Ca. 3 Monate nach Beginn der Wasserhaltungsmaßnahme ist eine Untersuchung der Messstellengruppe B1 auf das Parameterpaket 2 vorzunehmen. 4. Die täglich entnommene Wassermenge und die Förderrate sind jeweils einzeln je Baugrube zu erfassen, die Wassermenge ist zur Gesamtmenge aufzuaddieren. Diese Daten sind in ein Betriebsbuch einzutragen. In dieses Betriebsbuch sind ferner alle besonderen Vorkommnisse, die mit der Wasserhaltung in Verbindung stehen, zu vermerken. Seite 124 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 5. Das Betriebsbuch und die Aufzeichnungen der Wassermengenmessungen sind aufzubewahren und auf Verlangen der Unteren Wasserbehörde zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt mindestens 5 Jahre. Eine Kopie der Eintragungen in das Betriebsbuch ist während der Dauer der Grundwasserhaltung monatlich der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. 6. Während der Grundwasserhaltung ist die Qualität des geförderten Wassers zu überwachen. Hierfür sind Probenahmeeinrichtungen an allen Absenkbrunnen bzw. an den Ableitungen der Pumpensümpfe innerhalb der Baugrube (Bereiche mit Injektionssohle) vorzusehen. Es ist sicherzustellen, dass jederzeit eine separate Beprobung erfolgen kann. An der Probenahmestelle vor dem Absetzbecken ist die Qualität des Grundwassers wöchentlich auf das Parameterpaket 1 + PAK und monatlich auf das Parameterpaket 2 entsprechend der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) zu untersuchen. 7. Für die Ableitung des geförderten Wassers ist sicherzustellen, dass die Geringfügigkeitsschwellenwerte der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV) in der aktuellen Fassung eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Werte ist bei analytischen Auffälligkeiten durch eine entsprechende Aufbereitung des geförderten Wassers (z.B. Abscheider und ggf. Aufbereitung über A-Kohleanlage oder Neutralisation), die Eigenkontrolle der Anlagen und die analytische Überwachung vor der Ableitung sicherzustellen. Hierfür ist eine Probenahmeeinrichtung vor der Ableitung in das Versickerungsbecken vorzusehen. Beim Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage ist die Ableitung (Reinwasser vor dem "Polizeifilter") im gleichen Turnus wie das geförderte Wasser am Absetzbecken (Rohwasser) analytisch zu überwachen. Eine Dokumentation dieser Eigenkontrolle und Überwachung ist unaufgefordert mit den Untersuchungsergebnissen für das geförderte Wasser der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Hinweis: Sollten während der turnusmäßigen Beprobung regelmäßig unkritische Gehalte unter den Geringfügigkeitsschwellenwerten nachgewiesen werden, Seite 125 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 kann der Probenahmeturnus und/oder der Analysenumfang durch einen gutachterlich begründeten Antrag ergebnisorientiert angepasst werden. 8. Mit der Probenahme ist ein entsprechendes Probenahmeprotokoll zu fertigen. Das Probenahmeprotokoln ist mit den oben genannten Untersuchungsergebnissen der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. 9. Die flächige Grundwasserabsenkung im Bereich der Baugruben (Bereiche mit Injektionssohle) wird auf 0,5 m unter Baugrubensohle begrenzt. Der Grundwasserstand ist sukzessive mit dem Erreichen der Auftriebssicherheit anzuheben und die Fördermenge ist entsprechend zu drosseln. 10. Die Brunnen und Beobachtungspegel (Bereiche mit Injektionssohle) sind während der Grundwasserhaltung und darüber hinaus bis zum Rückbau gegen das Eindringen von Verunreinigungen zu schützen. Nach dem Gießen der Bodenplatten sind die durchgeführten Brunnentöpfe ca. 1 m aufzuflanschen. 11. Falls der Einflussbereich der Grundwasserhaltung über die vom Gutachter abgeschätzte Reichweite hinausgeht, ist das Monitoring in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde zu erweitern. IV. Auflagen nach Beendigung der Grundwasserhaltung 1. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die Messungen der Grundwasserstände (Gruppe C, B2 und neue Messstellen GG, sowie die neu zu errichtenden Messstellen im Abstrom der Versickerungsbecken) bis zum Einstellen der Ausgangswasserstände im wöchentlichen Rhythmus weiter zu führen. 2. Die Überwachung der Grundwasserqualität nach Beendigung der Baumaßnahmen ist entsprechend der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) durchzuführen. 3. Die Beendigung der Grundwasserhaltung ist der Unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist auch die Gesamtfördermenge anzugeben. Daneben ist die ordnungsgemäße Entsorgung der ggf. schadstoffbeladenen Rückstände der Absetzeinrichtungen und der Aufbereitung (wenn erforderlich) sowie die Stilllegung und der Rückbau der Einrichtungen der Grundwasserhaltung nach dem DVGW Arbeitsblatt W 135 zu bestätigen. Seite 126 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 4. Die Ergebnisse aus der Überwachung der Grundwasserhaltung sind nach Beendigung der Grundwasserhaltungen zusammenzufassen und in Form einer Abschlussdokumentation unaufgefordert der Unteren Wasserbehörde in 2facher Ausfertigung vorzulegen. 5. Für das nachgeordnete Monitoring nach Beendigung der Baumaßnahme sind jährliche Berichte zu fertigen. Diese sind der Unteren Wasserbehörde in 2facher Ausfertigung vorzulegen. V. Allgemeine Auflagen zur Grundwasserhaltung 1. Das geförderte Wasser darf nicht als Trinkwasser oder für Zwecke, die Trinkwasserqualität erfordern, verwendet werden. An allen zugänglichen Entnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ anzubringen. 2. Die Brunnenbohrungen und/oder Drainagen sind mit geeigneten Mitteln (gemäß allgemeinen anerkannten Regeln der Technik) gegen das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen abzudichten. 3. Es dürfen keine Grundwasser gefährdenden Baustoffe verwendet werden. 4. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass keine Grundwasser gefährdenden Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt auch für die Verwendung von Schalöl. Insbesondere sind Baufahrzeuge und Maschinen in arbeitsfreien Zeiten sowie bei Betankungsvorgängen sicher auf flüssigkeitsundurchlässigen Flächen abzustellen. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung und Beachtung der geforderten Nebenbestimmungen zugesagt. Diese sind einzuhalten. Auf die Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und die Erwiderungen der Vorhabenträgerin wird Bezug genommen. Die im Erörterungstermin am 18. Januar 2013 gemachten Zusagen der Vorhabenträgerin und die getroffenen Vereinbarungen haben Bestand und sind einzuhalten. Seite 127 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Auf Kapitel A.3.1 und A.5 i.V.m. B.4.2.8, B.4.3.4 und 4.3.10wird verwiesen. Die Einhaltung folgender Nebenbestimmungen wurde insbesondere zugesagt: • Im Rahmen der Ausführungsplanung (der Straße) ist eine geeignete Ableitungsoder Versickerungslösung für die Abfahrtsrampen und sonstige befestigte Flächen der B 43 und der Bundesautobahn zu entwickeln und im Rahmen der Bauausführungsplanung mit der Unteren Wasserbehörde einvernehmlich abzustimmen. • Trassenausführung und Entwässerungskonzeption sind unabdingbar mit einem Havariemanagement für den Brandfall, einem Herbizidverbot in Zone II des Trinkwasserschutzgebietes und der Durchführung von Wartungs- und Monitoringmaßnahmen für die Entwässerungsanlagen verknüpft. Havariemanagementpläne, Wartungs- und Monitoringkonzept für die Entwässerung sind detailliert darzulegen und spätestens zu einem Zeitpunkt vor Inbetriebnahme der Strecke der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Alternativ können diese Unterlagen, sofern früher vorliegend, im Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens „Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe“, erarbeitet und vorgelegt werden. • Die Grundwasserentnahme bzw. das anfallende Bauwasser in den Baugruben wird während der Bauarbeiten auf maximal 1.800 m³/d beschränkt, auf eine Versickerung des anfallenden Grundwassers (Lenzwasser) wird verzichtet. Das gesamte anfallende Lenzwasser wird über eine vorhandene Leitung zur Kläranlage der Stadt Frankfurt entsorgt. Für den Fall der Notwendigkeit einer Infiltration von Mainwasser zur Volumensubstitution findet eine einvernehmliche Abstimmung mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG statt. • Die in der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring, Ordner 8) vorgeschlagenen Pegel sind Grundbestandteil für das Monitoring. Vorbehaltlich können weitere Messstellen mit fortschreitender Detailplanung erforderlich werden. Mit den Messungen der Grundwasserstände (Gruppe C, B2 und neue Messstellen GG ist ein Jahr vor Baubeginn zunächst im monatlichen Turnus zu beginnen. Mit Beginn der Baumaßnahmen ist das Seite 128 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Messintervall auf wöchentlich zu verdichten. Vor Beginn der Baumaßnahme sind die Grundwassergleichen zu ermitteln und in einen Lageplan einzutragen. • Das Lenzwasser aus den Baugruben ist vor Ableitung auf den Parameterumfang gemäß Parameterpaket 1 + PAK entsprechend Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) zu untersuchen. Falls sich bei den Untersuchungen vor Beginn der Baustelleneinrichtung Auffälligkeiten bei Parametern aus dem Parameterpaket 2 ergeben, sind auch diese Parameter in die Untersuchung einzubeziehen. Ein entsprechender Beprobungsplan (Durchführung der Probenahme + Anzahl der Proben) ist vorab der zuständigen Wasserbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die Zustimmung zur Grundwasserhaltung schließt nicht die Befugnis ein, das geförderte Grundwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Für die Einleitung ist die Zustimmung des Abwasserbeseitigungspflichtigen, hier der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, einzuholen. • Während der Baumaßnahmen sind die hydrochemischen Untersuchungen an den Messstellen der Gruppen A und B1 monatlich entsprechend dem Parameterpaket 1 + PAK durchzuführen. Sollten während der turnusmäßigen Beprobung (auch im Umfeld) regelmäßig unkritische Gehalte nachgewiesen werden, kann der Probenahmeturnus und/oder der Analysenumfang durch einen gutachterlich begründeten Antrag ergebnisorientiert angepasst werden. B.4.3.3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (lfd. Nr. 4 Kapitel B.1.3.1) Stellungnahme vom 25.09.2012, Gz.: 89 07 42 – 177/12 Ab i.V.m. E-Mail vom 11.10.2012, Herr Dr. Rumohr Das Landesamt für Umwelt und Geologie stimmt der planfestzustellenden Maßnahme nicht zu. Begründung hierfür sei der sogenannte „Besorgnisgrundsatz“: „Die Maßnahme ist in unmittelbarer Nähe zu Brunnen der Hessenwasser geplant. Bereits die Lage des Vorhabens in einem Wasserschutzgebiet ist ein Hinweis darauf, dass Seite 129 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 die bei diesem Projekt erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers über die üblichen Anforderungen des allgemeinen Grundwasserschutzes hinausgehen (müssen). Aufgrund der (hydro-)geologischen Situation besteht an dem Standort kein erhöhter Schutz des Grundwassers z. B. durch geeignete Deckschichten. Durch einen Eintrag von Stoffen in den Untergrund im Zusammenhang mit der Errichtung oder Nutzung und Pflege der Bahnstrecke kann es zu einer zeitnahen Beeinflussung der Brunnen der naheliegenden Brunnen der Hessenwasser AG kommen. Die mögliche Beeinflussung der naheliegenden Brunnen der Hessenwasser AG durch die geplante Maßnahme kann meinerseits derzeit nicht ausgeschlossen werden.“ Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: In den Stellungnahmen der Hessenwasser GmbH & Co. KG, der Oberen und der Unteren Wasserbehörde wird dem Vorhaben aufgrund der diversen Zusagen der Vorhabenträgerin und unter Aufnahme von Nebenbestimmungen grundsätzlich zugestimmt. Angesichts der höchst komplex verlaufenen Prüfungen und Verhandlungen der wasserwirtschaftlichen Belange, der Zustimmungen der Oberen und Unteren Wasserbehörden sowie den umfangreichen Zusagen der Vorhabenträgerin können die Gefährdungen und Risiken für die Trinkwassergewinnung und die wasserwirtschaftlichen Belange als größtmöglich minimiert angesehen werden. Die Einwendung wird daher zurückgewiesen. Seite 130 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.3.4 Hessenwasser GmbH & Co. KG (lfd. Nr. 38 Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Stellungnahmen vom 12.10.2012 (Band von 48 Seiten und Anlagen) und vom 13.05.2013 (Band von 57 Seiten) sowie vom 31.07.2013 (Band von 11 Seiten nebst zahlreichen Querverweisen), Gz.: T-WSB; Besprechungsprotokoll vom 25.07.2013 Auf eine vollumfängliche Aufzählung aller Zusagen der Vorhabensträgerin sowie der Punkte, über die Einvernehmen erzielt wurde, wird wegen der Vielzahl der Einwendungen sowie der außerordentlichen Komplexität der aufgeworfenen Fragen verzichtet. Insoweit wird auf die drei o.g. Stellungnahmen der Einwendungsführerin und das vorgelegte Besprechungsprotokoll vom 25.07.2013 verwiesen und Bezug genommen. Die Hessenwasser GmbH & Co. KG beliefert im Rhein-Main-Gebiet Versorgungsunternehmen und Kommunen sowie Sonderkunden, darunter den Frankfurter Flughafen, mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet umfasst die Großstädte Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie Teile der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau, des Hochtaunuskreises, des Main-Kinzig-Kreises, des Main-Taunus-Kreises, des Odenwaldkreises und des Rheingau-TaunusKreises. Damit sind mehr als 2,1 Mio. Einwohner im Regierungsbezirk Darmstadt oder fast 60 % der Einwohner Südhessens an das Hessenwasser-Verbundnetz angeschlossen, das den Kernbereich des Verbundes im Rhein-Main-Gebiet darstellt. Die geplante Neubautrasse sowie die rückzubauende Trasse befinden sich im Einzugsgebiet der Wasserwerke Schwanheim und Goldstein der Hessenwasser GmbH & Co. KG und liegen vollständig innerhalb der "Weiteren Schutzzone" (Zone IIIA) des Trinkwasserschutzgebietes "Hinkelstein, Schwanheim, Goldstein und Oberforsthaus" gemäß Verordnung nach § 19 WHG in Verbindung mit § 33 HWG vom 17.11.1997 (kurz: WSG Frankfurt Stadtwald). Weiterhin ist das Wasserschutzgebiet Zone II (Engere Schutzzone) des Wasserwerkes Goldstein betroffen. Es handelt sich um ein sehr ergiebiges Grundwasservorkommen von überregionaler Bedeutung, das für die Trinkwasserversorgung des Rhein-Main-Gebietes und insbesondere der Stadt Frankfurt am Main unverzichtbar ist. Seite 131 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die Hessenwasser GmbH & Co. KG führt an, die in der Planung vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Boden und Wasser reichen nicht aus, um eine Gefährdung des Grundwassers zu minimieren bzw. hinreichend ausschließen zu können. Insbesondere seien zusätzliche Regelungen und Auflagen erforderlich in Bezug auf die Trassenausführung und das Entwässerungskonzept, die Ausführung, den Betrieb und die Wartung der Entwässerungsanlagen, den Einsatz von Herbiziden zur Vegetationskontrolle, dauerhaft oder temporär in das Grundwasser eingreifende Bauwerke, Entnahme und Einleitung von Grundwasser, die Bauausführung inklusive der Bodeneingriffe und –verwertung sowie die Bauüberwachung. Es müssten Konzepte für ein Havariemanagement, die Aufbereitung des geförderten Grundwassers bzw. dessen Entsorgung und Substitution und ein verpflichtendes Betriebsmonitoring von Grundwasser und dem Boden in Versickerungseinrichtungen vorgelegt werden. Für betroffene Anlagen der Hessenwasser GmbH & Co. KG, die infolge der Trassierung umgelegt werden müssen, nicht mehr genutzt werden können oder nicht ausreichend gesichert sind, muss in Abstimmung mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG ein vollständiger Ersatz oder Ausgleich erfolgen. Die Einwenderin rügt im Wesentlichen Gefährdungen des Grundwassers und zu erwartende schädliche Gewässerveränderungen durch die Baumaßnahmen. Die Wahrung der Belange der öffentlichen Wasserversorgung liegt im besonderen Interesse des Allgemeinwohls. In einem durch neue oder veränderte Flächennutzungen auftretenden Nutzungskonflikt muss die Vereinbarkeit mit dem Trinkwasserschutz geprüft werden, wobei der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang einzuräumen ist. Die Einwendungen beziehen sich hauptsächlich auf die Frage der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu wasserrechtlichen Sachverhalten, auf die Ersatzwasserbeschaffung, das Havariemanagementkonzept, die Entwässerung, auch bauzeitig (und zwar die oberirdische Trasse betreffend, also die Ausführung der Trassenabdichtung und die Anforderungen an die Bahnseitengräben und auch die unterirdische S- Bahn - Trasse sowie Straßen, Wege und Plätze tangierend), den Seite 132 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Einsatz von Herbiziden zur Gleisentkrautung, Grundwassereingriffe, bauzeitliches und nachbauzeitliches Monitoring sowie Betriebsmonitoring. Auch die Grundwassereingriffe im Zusammenhang mit den Tunnelbauwerken werden ausführlich thematisiert, insbesondere Wasserhaltung und Reinfiltration betreffend. Das betroffene Wasserschutzgebiet ist als besonders sensibler Bereich zu charakterisieren. Die Abstände zu grundwasserrelevanten Anlagen der Hessenwasser GmbH & Co. KG sind teilweise sehr gering. Das Grundwasser ist in den betroffenen Bereichen aufgrund der ungünstigen hydrogeologischen Standortverhältnisse (hohe Durchlässigkeiten, geringmächtige belebte Bodenauflage, geringes Filter-, Pufferund Schadstoffrückhaltevermögen, teilweise Fehlen von Trennschichten) besonders verschmutzungsempfindlich. Sowohl im Erläuterungsbericht als auch im Landschaftspflegerischen Begleitplan ist die ungünstige, geringe Schutzwirkung des Bodens im betroffenen Gebiet dokumentiert. Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind folgende Maßnahmen unabdingbar: 1. Die Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft herzustellen, so dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Ordnung des Wasserhaushaltes, gewährleistet ist. Bei allen Arbeiten sind die Vorgaben aus den "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" (RiStWag) für Baustelleneinrichtungen und Baudurchführung in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung unbedingt einzuhalten. Dies gilt auch und insbesondere für die in Schutzgebieten gelegenen Logistikflächen. Weiterhin gilt generell die "Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe und die Zulassung von Fachbetrieben" (Anlagenverordnung - VAwS). 2. Vor Baubeginn ist für die Bauausführung eine ordnungsgemäße und fachkundige Bauleitung zu bestellen, die darüber zu wachen hat, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft beachtet und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt und die Nebenbestimmungen der Gestattungen eingehalten werden. Seite 133 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 3. Vor Baubeginn sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt der verantwortliche Bauleiter sowie dessen Stellvertreter zu benennen. Als Ansprechpartner für Fragen des Grundwasserschutzes ist zudem ein Gewässerschutzbeauftragter zu benennen. 4. Für die gesamte Maßnahme von der Planung bis zur Bauabnahme hat die Antragstellerin ein Konzept zur Baustellen-Fremdüberwachung hinsichtlich der Grundwasserschutzmaßnahmen zu erstellen/erstellen zu lassen, dieses mit der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abzustimmen und rechtzeitig vor Baubeginn zu beauftragen. 5. Dieses Konzept muss auch Angaben zur Dokumentation und Berichtspflicht gegenüber der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt machen. Die Baustellenüberwachung muss von vorab zu benennenden Sachverständigen vorgenommen werden, die wirtschaftlich unabhängig von allen beim Bau tätigen Firmen sind und auch unabhängig seitens des Bauherrn beauftragt sind. Vertraglich ist eine Weisungsberechtigung für die mit der Überwachung beauftragten Firmen und deren Mitarbeiter festzulegen. 6. Mit den Arbeiten dürfen nur Unternehmen beauftragt werden, bei denen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorhanden ist. Die Unternehmen haben für die ordnungsgemäße Ausführung der ihnen übertragenen Arbeiten und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei der Ausführung zu sorgen. 7. Alle Ausführungsplanungen, die Belange der Wasserversorgung betreffen, sind rechtzeitig mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG abzustimmen. 8. Der Beginn der Gesamtmaßnahme sowie der jeweilige Baubeginn einzelner, grundwasserrelevanter Anlagen (z.B. Absetz- und Sickerbecken, einbindende Bauwerke und Spundwände, Wasserhaltungen) sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und der Hessenwasser GmbH & Co. KG mindestens 8 Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. An der Bauabnahme der Anlagen sind die Untere Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und die Hessenwasser GmbH & Co. KG zu beteiligen. 9. Während der Bauzeit ist eine geordnete Entwässerung und Abwasserentsorgung sicherzustellen. Niederschlagswasser von der Baustelle darf nicht unkon- Seite 134 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 trolliert innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes versickern. Deshalb muss die bauzeitige Entwässerung nach den Vorgaben der RAS-Ew erfolgen, insbesondere sind die Versickerungsanlagen des jeweiligen Einzugsgebietes immer vorab herzustellen, in Betrieb zu nehmen, zu warten und ggf. zu entschlammen oder zu sanieren (s. Auflagen zur bauzeitigen Entwässerung, 3.4.6). Auch das Monitoring hat schon zum Zeitpunkt jeder fertig gestellten Versickerungsanlage zu beginnen. 10. In Zone II dürfen keine Logistik- und Baustelleneinrichtungsflächen errichtet werden. 11. Logistik- und Baustelleneinrichtungsflächen innerhalb der Zone IIIA sind auf das erforderliche Minimum zu begrenzen und mit der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abzustimmen. Lagepläne mit detaillierter Darstellung sind den Behörden vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Sämtliche Logistik- und Baustelleneinrichtungsflächen innerhalb der Wasserschutzgebiete sind zu befestigen und in Bereichen, in denen eine Freisetzung wassergefährdender Stoffe zu besorgen ist, abzudichten. Baumaschinen dürfen nur auf diesen abgedichteten Baustellenflächen abgestellt und betankt werden. Die Logistikflächen sind in die Konzepte zur Bauüberwachung und zum Monitoring einzubeziehen. 12. Beim Anlegen von Baustraßen innerhalb des Wasserschutzgebietes, die vorübergehend auf nicht befestigtem Gelände hergestellt werden müssen, hat der Grundwasserschutz höchste Priorität. Die Verwendung von BauschuttRecyclingmaterial ist unzulässig. Auf unbefestigtem Gelände dürfen auf keinen Fall wassergefährdende Stoffe gelagert oder aufgestellt werden, insbesondere keine Betriebstankstellen. Weiterhin dürfen hier auf keinen Fall hydraulisch angetriebene Anbauteile von Baumaschinen ohne Schutzvorrichtungen (Folien, Wannen) abgelegt werden, da es aus den Schläuchen regelmäßig zu Tropfverlusten kommt. 13. Bei der Bauausführung ist unbedingt darauf zu achten, dass keine grundwassergefährdenden Stoffe, wie z.B. Treibstoffe und Hydrauliköl, in den Untergrund gelangen können. Es sind nur die Maschinen und Geräte an die Baustelle zu bringen, die unmittelbar zum Arbeiten notwendig sind. Baufahrzeuge und Maschinen sind in arbeitsfreien Zeiten sowie bei Betankungsvorgängen sicher auf Seite 135 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 flüssigkeitsundurchlässigen Flächen (z.B. Folie mit zu Wanne hochgezogenen Rändern) außerhalb der Zone II abzustellen. Das Betanken in der Zone II ist möglichst ganz zu vermeiden. Die regelmäßige Kontrolle der Betankung ist zu dokumentieren (Datum, Unterschrift). Nicht umzusetzende Geräte sind innerhalb der Zone II in Auffangwannen, welche gegen Eintritt von Niederschlägen geschützt sind, abzustellen. Alle eingesetzten Geräte und Maschinen sind täglich vor ihrem Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand (z. B. Dichtigkeit der Leitungen, des Getriebes, des Tanks etc.) zu überprüfen. Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Hydrauliköle und Schmiermittel zu verwenden. Der Einsatz von Biodiesel ist Ziel führend und wird favorisiert. Während kurzer Arbeitsunterbrechungen müssen Geräte und Maschinen beaufsichtigt bleiben. 14. Treibstoffe, Öle, Fette etc. müssen sicher in überdachten Auffangwannen gelagert werden. In der Zone II ist das Lagern von Baustoffen, Treibstoffen, Ölen, Fetten usw. nicht gestattet. 15. Das Auslaufen über Tropfleckagen hinausgehender Mengen an Leichtflüssigkeiten (Öl/Diesel/Benzin) sowie eintretende oder eingetretene Schäden mit boden- bzw. grundwasserschädigender Auswirkung sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und der Hessenwasser GmbH & Co. KG sofort telefonisch zu melden und nachfolgend schriftlich anzuzeigen. Das zur Schadensminimierung notwendige Material und Gerät (Bindemittel, Schaufel, mindestens 1 mm starke flüssigkeitsdichte Folie etc.) ist bereit zu halten. Die durchgeführten Maßnahmen zur Schadensminimierung und -behebung sind zu protokollieren und zu dokumentieren (Datum, Unterschrift, Bilder etc.). 16. Bei der Ausführung der Maßnahmen ist durch die Bauleitung zu überwachen, dass nur solche Baustoffe, Materialien und Anstriche verwendet werden, die sich beim Bau und Betrieb der Anlage z. B. durch Auslaugung bedenklicher Inhaltsstoffe nicht nachteilig auf das Grundwasser auswirken können, z. B. nicht auslaugbare Anstriche, nur unbelastetes Verfüllmaterial u. ä. 17. Eingriffe in die belebte Bodenzone sind so gering wie möglich zu halten. 18. Werden bei den Erdarbeiten Auffälligkeiten des Bodens festgestellt (z.B. unnatürlicher Geruch oder Verfärbungen) ist die Untere Wasserbehörde, Umweltamt Seite 136 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Frankfurt unverzüglich hierüber zu informieren, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden kann. 19. In Zone II darf kein Abfall gelagert werden; aus der Zone IIIA ist er schnellstmöglich abzutransportieren. 20. Kanäle und Schächte sind absolut dicht herzustellen. Die Dichtigkeitsprüfungen sind gemäß den jeweils gültigen Vorschriften durchzuführen und zu dokumentieren. Die Prüfungstermine sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und dem der Hessenwasser GmbH & Co. KG zwecks Teilnahme mitzuteilen. Dichtigkeitsprüfungen in der Zone II haben über die Angaben in DIN 4033 bzw. DIN EN 1610 hinaus mit 1 bar Prüfdruck zu erfolgen. Für den Bereich der Zone II sind wiederkehrende Prüfungen auf Dichtigkeit auch nach Inbetriebnahme mindestens in den festgelegten Zeitintervallen durchzuführen. 21. Bei der Erstellung von Bohrpfählen, Grundwassermessstellen und anderen Bohrarbeiten sind folgende Anforderungen zu beachten: • Für die erforderlichen Bohrarbeiten dürfen nur Unternehmen mit nachgewiesener Qualifikation entsprechend einer Zertifizierung gemäß DVGW Arbeitsblatt W 120 oder vergleichbar eingesetzt werden (siehe Anlage 4 "Anforderungen der Hessenwasser an Bohrfirmen ohne W 120-Zertifizierung, Stand Februar 2010"). Die Nachweise sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt vorzulegen. • Bohrverfahren, Arbeitsabläufe, Geräte, Materialien und insbesondere eingesetzte Hilfsmittel sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt zu nennen. • Die einschlägigen Richtlinien des DVGW (insbes. W 115, ggf. W 121) und der DIN-Vorschriften für Bohrungen und die abschließende Dokumentation sind zu berücksichtigen und anzuwenden. Nach Abschluss der Arbeiten sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie und der Hessenwasser GmbH & Co. KG Stammdaten, Lagepläne, Schichtenverzeichnisse, Bohrprofile, Ausbauzeichnungen sowie Protokolle über Bohrfortschritt und eingebaute Materialien zeitnah zu übergeben. Seite 137 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Bei einem Rückbau von Bohrungen sind die Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W 135 zu beachten. Die Einwendungen zur Frage der Entwässerung von Straßen, Wegen und Rettungsplätzen und sonstigen Bauwerken hat die Hessenwasser GmbH & Co. KG angesichts der zusätzlichen und korrigierten Erläuterungen der Vorhabenträgerin zurückgenommen. Es wird ein umfassendes Betriebsmonitoring zur Sicherstellung der Grundwasserqualität gefordert. Nach den mehrfachen Stellungnahmen und Erwiderungen der Vorhabenträgerin besteht mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG Einvernehmen, dass das Betriebsmonitoring erforderlich ist, jedoch nicht dauerhaft im Sinne einer unbegrenzten Fortführung unabhängig von der Befundsituation und möglichen Veränderungen von Gefährdungseinschätzungen festgelegt werden sollte. In Abhängigkeit von eingesetzten Betriebsstoffen und -mitteln sowie von der jeweils aktuellen Befund- und Gefährdungssituation sind Untersuchungsumfänge und turnusse anzupassen. Diese Zusagen sind einzuhalten. Auch ohne Notwendigkeit einer Ersatzwasserbeschaffung ist jedoch ein Konzept zum Beherrschen von Havarien z. B. mit Austritt von Treibstoff oder Versickerung von Löschwasser speziell in den betroffenen Trinkwasserschutzgebieten unabdingbar, um ein Eindringen von freigewordenen Schadstoffen in den Untergrund bzw. das Grundwasser zu minimieren. Es ist daher in der Planfeststellung festzuschreiben, dass seitens der Antragstellerin vor der Inbetriebnahme der S-Bahnanbindung ein solches Havariemanagementkonzept vorzulegen ist. In den vorgelegten Unterlagen ist nur festgelegt, dass schnellstmöglich ein lokaler Austausch der betroffenen Bodenschichten sowie eine Erneuerung der Versickerungsanlagen in ausreichender Tiefe erfolgen müssen. Das Havariemanagementkonzept muss folgende Anforderungen erfüllen: Seite 138 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 1. Das Havariemanagementkonzept ist mit der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abzustimmen. 2. In dem Havariemanagementkonzept sind konkrete Sofortmaßnahmen und ggf. Folgemaßnahmen zum Grundwasserschutz bei Unfällen mit Stofffreisetzungen bezüglich verfügbarer Personen, Instanzen, Gerätschaften sowie Berge- und Löschzüge mit Anfahrtszeit und Information zur Stationierung darzustellen. • Es ist ein detaillierter interner Notfallplan für das Freiwerden von Stoffen, für das Rückhalten und die Entsorgung von Löschwasser und wassergefährdenden Stoffen aus Baustellenunfällen sowie Brand- und/oder Havariefällen an der Trasse zu erstellen, der sowohl der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt als auch der Feuerwehr zur Zustimmung vorzulegen ist. • Planunterlagen des Muldensystems und die Möglichkeiten der Absperrung von Teilstrecken sind bei den für Notfälle zuständigen Stellen und Rettungsorganisationen zu hinterlegen (Feuerwehr, THW, Polizei). Hierbei sind die angeschlossene Flächen, Fließrichtungen, Lage und Zugänglichkeit über Bahn begleitende Wege sowie die bei Unfällen an den verschiedenen Bahnseitengräben erforderlichen Maßnahmen zu dokumentieren und festzulegen. • Der Ablauf der Absetzbecken zu den Versickerungsbecken ist bei jedem Unoder Havariefall sofort abzuschiebern. • Im Brandfall ist Löschwasser weitestgehend aufzufangen und nach Möglichkeit in den abgeschieberten Becken im Kreislauf zu verwenden. Über den Verbleib des Löschwassers und anderer im Absetzbecken angestauter Flüssigkeiten muss in jedem Havariefall die Entscheidung der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abgewartet werden. • Grundwassergefährdende Stoffe, die in die Versickerungsmulden oder trotz der Sofortmaßnahmen in die Versickerungsbecken eingetragen wurden, sind nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. Kontaminierter oder beschädigter Boden ist abzutragen und neu aufzubauen. • Es ist eine Verständigungskette festzulegen, über die auch die Untere Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und die Hessenwasser GmbH & Co. KG über den Vorfall und ggf. freigewordene Stoffe kurzfristig zu informieren sind. Seite 139 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 3. Bei Schadensfällen während des Neubaus der S-Bahnanbindung und des Rückbaus sind die "Anforderungen zum vorsorgenden Gewässerschutz für Arbeiten in Wasserschutzgebieten" der Hessenwasser GmbH & Co. KG in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Das geforderte Havariemanagementkonzept sowie die genannten Anforderungen wurden von der Vorhabenträgerin im Erwiderungsschreiben und im Erörterungstermin zugesagt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Erstellung eines den Forderungen der Hessenwasser GmbH entsprechenden Havariemanagement- konzeptes. Diese Zusage ist einzuhalten. Die Vorhabenträgerin erläutert das in den Planänderungsunterlagen neu hinterlegte Konzept für die Wasserhaltung. Die Hessenwasser hatte auf Basis der Ergebnisse des Erörterungstermins bei der Prüfung und Bewertung der Planänderungsunterlagen ein anderes Konzeptverständnis zugrunde gelegt. Im Gespräch wurde das nunmehr verfolgte Konzept der Bahn erörtert und dahingehend nach Planänderung in der Besprechung vom 3. Juli 2013 folgende Einigung erzielt: 1. Die vereinbarten Kriterien, Entnahme nicht über 1.800 m³/d und Grundwasserstandsänderungen nicht über 25 cm, werden eingehalten. Sollte die Einhaltung der Kriterien im Bauverlauf nicht gewährleistet sein, wird die Entnahme eingeschränkt (Verkleinerung oder Flutung der Baugruben) bzw. die Bauarbeiten werden so lange eingestellt, bis in Abstimmung mit der Hessenwasser eine Substitutionsversickerung eingerichtet ist oder eine Substitutionsversickerung zum Ausgleich nicht mehr erforderlich ist. Die Fertigstellung der Versickerungsanlagen vor Baubeginn ist somit nicht mehr erforderlich. 2. In Abstimmung mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG und der Vorhabenträgerin werden Steuerungsmessstellen, Steuergrößen und die einzuhaltenden Grundwasserstände festgelegt. Seite 140 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: 1. Die Frage des Herbizideinsatzes ist nicht im Planfeststellungsverfahren zu regeln, sondern im Rahmen des Betriebes der Eisenbahn. Diesbezüglich ist daher keine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde erforderlich. 2. Der Forderung nach kumulativer Betrachtung der Risiken und Gefahren für wasserwirtschaftliche Belange durch insgesamt drei große Bauvorhaben im Einzugsgebiet wurde unter Ziffer A.3.1.3. entsprochen. 3. Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.3.1 und A.5 i.V.m. B.4.2.8 wird verwiesen. B.4.3.5 Deutsche Telekom Technik GmbH (lfd. Nr. 40 Kapitel B.1.3.1) Stellungnahme vom 24.09.2012, Herr Bauer 1. Im Planungsbereich befinden sich Anlagen der Deutschen Telekom Technik GmbH. 2. Bei Berücksichtigung der in den Anlagen zur Stellungnahme dargestellten Kollisionspunkte bestehen keine Einwände. 3. Bei Rückbau müssen die Anlagen gesichert werden und im Bestand verbleiben. 4. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden. 5. Für Einweisung in Art und Umfang der Anlage steht die Planauskunftstelle zur Verfügung. Bei anstehenden Arbeiten ist ein Vorlauf von 12 Wochen erforderlich. 6. Die Tiefbauarbeiten sollen für die Deutsche Telekom kostenneutral ausgeführt werden. Bei Kabelneuverlegung oder Umschaltung muss dies durch die Deutsche Telekom geschehen und ist kostenpflichtig. Seite 141 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.:Keine Entscheidung erforderlich. Zu 2. bis 6.: Die Vorhabenträgerin hat unter Hinweis, die Festlegungen zu Kostenteilung sei nicht Gegenstand der Planfeststellung, die Einhaltung, bzw. Berücksichtigung aller vorgetragenen Forderungen, Hinweise und Empfehlungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. Die dem Vorhaben anzulastende Kostentragung für Tiefbauarbeiten obliegt dem Grunde nach der Vorhabenträgerin. Entschädigungsrechtliche oder kostenrelevante Regelungen sind außerhalb der Plangenehmigung zu vereinbaren und nicht Gegenstand dieser öffentlich-rechtlichen Entscheidung. B.4.3.6 Mainova AG vertreten durch Netzdienste Rhein-Main GmbH (lfd. Nr. 45 Kapitel B.1.3.1) Stellungnahmen vom 09.10.2012, Gz.: N1-PM1 – fb 1. Entlang der neuen Gleistrasse sind diverse Querungen und längs dieser verlegte Kabel betroffen. 2. Im Bauwerksverzeichnis ist für die diversen NRM-Medientrassen (Medientrassen der Netzdienste Rhein-Main; Gas, Wasser, Strom und Fernwärme) die Bezeichnung des Eigentümers (derzeit Netzdienste Rhein-Main) durch Mainova AG zu ersetzen. 3. Voraussetzung für die Planung von Grünflächen bildet das Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ des Deutschen Vereines des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) 4. Für alle Baumaßnahmen ist die NRM – Norm „Schutz Unterirdischer Versorgungsleitungen, Armaturen, Mess-, Signal- und Steuerkabel der Mainova“ einzuhalten. Die Überbauung vorhandener Leitungstrassen ist unzulässig. Die Bestandunterlagen sind online anzufordern. Seite 142 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.:Keine Entscheidung erforderlich. Zu 2.:Das Bauwerksverzeichnis wurde in Abgleich zu den aktuellen Grundbucheintragungen korrigiert. Keine Entscheidung erforderlich. Zu 3. bis 4.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung, bzw. Berücksichtigung aller vorgetragenen Forderungen, Hinweise und Empfehlungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. B.4.3.7 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst (lfd. Nr. 50.1; Kapitel B.1.3.1) Stellungnahme vom 19.09.2012, Gz.: I 18 KMRD- 6b 06/05-Ffm 2998-2012 1. Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. 2. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. 3. Die Kampfmittelräumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt zu haben, sollte bescheinigt werden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. 4. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmoduls Seite 143 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downgeloadet werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 5. Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/ Interessentin oder sonstigen Berechtigten zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 6. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 7. Es wird gebeten, bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma das Gz.: I 18 KMRD- 6b 06/05-Ffm 2998-2012 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 8. Als Anlage werden die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen übersandt. 9. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 10. Es wird um Zusendung einer Kopie des Auftrages zur Kenntnisnahme gebeten. 11. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Seite 144 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.bis 3. und 8.: Keine Entscheidung erforderlich. Zu 4. bis 11.: Die Vorhabenträgerin hat unter Hinweis, die Festlegungen zu Kostenteilung sei nicht Gegenstand der Planfeststellung, die Einhaltung bzw. Beachtung aller Forderungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. Entschädigungsrechtliche oder kostenrelevante Regelungen sind außerhalb der Plangenehmigung zu vereinbaren und nicht Gegenstand dieser öffentlichrechtlichen Entscheidung. B.4.3.8 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr (lfd. Nr. 53; Kapitel B.1.3.1) Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 78 g 02.07 - 7/2012 – 1. Von dem Vorhaben ist u.a. eine Gashochdruckleitung (DN 400) betroffen, die verlegt werden muss. 2. Gemäß §§ 43ff des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - ENWG) ist auch für die Änderung von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter eine Planfeststellung bzw. Plangenehmigung erforderlich. Diese wird durch die Konzentrationswirkung der Planfeststellung nach dem AEG ersetzt. 3. Für das Verfahren sind ergänzende Planunterlagen vorzulegen Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1. bis 3.: Die Vorhabenträgerin hat die der Stellungnahme zu Grunde liegende Planung, insbesondere bei Verschiebung der EÜ Hinkelsteinschneise, geändert, so dass die angeführte Gashochdruckleitung (DN 400) nicht verlegt wer- Seite 145 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 den muss. Eine Entscheidung nach §§ 43ff ENWG ist diesbezüglich nicht zu beantragen. B.4.3.9 Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/F, Arbeitsschutz und Umwelt (lfd. Nr. 55.1; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3 für Dezernate der Abteilung IV/F, Arbeitsschutz und Umwelt am Standort Frankfurt Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 – PFST 133/12 Stellungnahme vom 16.05.2013, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 - PFST 75/13 1. Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz/Wasserversorgung Auf das Schreiben an das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie vom 13.09.2012; Az.: IV/F 41.1 – 79 e 04.01, Herr Brunner wird verwiesen. 2. Dezernat IV/F 41.2, Oberirdische Gewässer, Renaturierung Im Plangebiet sind, mit Ausnahme eines künstlich angelegten Grabens, keine Oberflächengewässer betroffen. Es bestehen keine Bedenken. 3. Dezernat IV/F 41.5, Altlasten/Grundwasserschadensfälle 3.1. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bezeichnete Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen mit dem Verdacht schädlicher Bodenveränderungen im Bereich der geplanten Neubaustrecke sind nicht bekannt. 3.2. Aus den vorliegenden Untersuchungen ist bekannt, dass das Grundwasser insbesondere im westlichen Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung Gateway Gardens mit unterschiedlichen Stoffen belastet ist, die vermutlich aus dem Zustrom stammen. Entsprechende Maßnahmen im Rahmen der notwendigen Grundwasserhaltungen werden im Antrag angesprochen. 3.3. Folgende Nebenbestimmungen sollten aufgenommen werden: • Werden bei den Bauarbeiten für die S-Bahn bisher unbekannte Auffälligkeiten oder Verunreinigungen festgestellt, ist von einem qualifizierten Gutachter eine organoleptische Ansprache vorzunehmen und ggf. Probenahme und Analyse zu veranlassen. Sofern hierbei sanierungsrelevan- Seite 146 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 te Verunreinigungen nachgewiesen werden, ist dies dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Frankfurt, Dezernat 41.5, sofort mitzuteilen. • Im Zuge der Bauarbeiten eventuell freigelegtes, verunreinigtes Bodenmaterial, von dem weitere Verunreinigungen in tiefere Bodenschichten oder das Grundwasser verlagert werden können, ist während und nach den Aushubarbeiten vor Niederschlag zu schützen bzw. sichern. • Bei der Beprobung, Einstufung und Entsorgung des bei der Baumaßnahme anfallenden Abfalls sind die Regelungen des Merkblattes „Entsorgung von Bauabfällen“ in der aktuellen Fassung zu beachten. • Nach Abschluss eventueller Sanierungsmaßnahmen ist durch den begleitenden Gutachter eine Dokumentation zu erstellen, in der die durchgeführten Maßnahmen, Lagepläne, Aushubdaten und Analysenergebnisse enthalten sind. Der Bericht ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Frankfurt, Dezernat 41.5, vorzulegen. • Im Bereich Gateway Gardens ist der Wiedereinbau von gering belastetem Material (≤ LAGA Z2), das vom Standort stammt, im Einzelfall oberflächennah und unter wasserundurchlässiger Befestigung zulässig. Die Bereiche sind zu vermessen und planmäßig zu erfassen. Der Plan ist nach Abschluss der Arbeiten dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Frankfurt, Dezernat 41.5, einfach vorzulegen. Darunter und in den sonstigen Bereichen ist nur Material mit Schadstoffgehalten < LAGA Z 1.1 einzubauen. • Die Monitoring-Berichte zu den Grundwasseruntersuchungen im Rahmen der Baumaßnahmen sind dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Frankfurt, Dezernat 41.5, zeitnah einfach vorzulegen. 4. Dezernat IV/F 42.2, Abfallwirtschaft-West 4.1. Aus abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. 4.2. Folgende Nebenbestimmungen sollten aufgenommen werden: • Bezüglich der Einstufung und Entsorgung der Abfälle sind die Regelungen des Merkblattes „Entsorgung von Bauabfällen“ in der aktuellen Fassung zu beachten. Zu dem Beprobungsumfang, der Einstufung sowie zu den beabsichtigten Seite 147 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Entsorgungsmaßnahmen ist die vorherige Zustimmung der Abfallbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 42.2) einzuholen, wenn mit speziellen nutzungsbedingten Schadstoffgehalten im Bauschutt oder Bodenaushub zu rechnen ist oder solche noch unvorhergesehen auftreten sollten. • Die dem abfalltechnischen Gutachten zugrunde liegende Analyse des bei der Maßnahme anfallenden Gleisschotters stammt aus dem Jahr 2009. Soweit die Gleisanlagen seitdem genutzt wurden, sind zur abschließenden abfallrechtlichen Beurteilung des Gleisschotters aktuelle Analysen dieses Materials heranzuziehen. Dabei ist, neben den im Merkblatt aufgeführten relevanten Parametern auf Herbizide bzw. Abbauprodukte zu untersuchen. Bei der Herbizidanalyse ist eine Beschränkung auf die Parameter Atrazin, Simazin, Diuron, Dimefuron, Flumioxazin, Glyphosat und AMPA möglich, soweit die Belastung mit anderen Herbiziden und relevanten Abbauprodukten mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Bei gesicherten Kenntnissen über den Einsatz von Herbiziden in dem zu untersuchenden Bereich in der Vergangenheit ist auch eine Parameterreduzierung auf die tatsächlich eingesetzten Herbizide möglich. Bei der Entsorgung von Gleisschotterfraktionen (oder ggf. vergleichbar belasteten Abfällen) sind für den Schadstoff "Herbizide", neben den LAGA -Zuordnungswerten für Boden (siehe Merkblatt) folgende Werte heranzuziehen: Maximale Herbizidkonzentrationen im Eluat Verwertung analog Z1.1 Z1.2 Summe Herbizide (µg/l) 0,5 1,5 Z2 3 Darüber hinaus sind die Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung zu beachten. Für die Beseitigung von Gleisschotter (oder ggf. vergleichbar belasteten Abfällen) auf geeigneten hessischen Deponien werden folgende Grenzwerte für Herbizide herangezogen: Maximale Herbizidkonzentrationen im Eluat Deponieklasse DK 0 DK I Summe Herbizide (µg/l) 3 10 DK II 20 Seite 148 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Bei der deponiebautechnischen Verwertung sind die Werte im Sinne der Anforderungen der Deponieverwertungs-Verordnung festzulegen. • Nach Beendigung der Abbruchmaßnahme ist der zuständigen Abfallbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 42.2) ein Abschlussbericht mit Angaben zu Abfallart und –menge sowie zur Entsorgung vorzulegen. 4.3. Hinweise: • Nur nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden und die in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden für Bauzwecke verwendet werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des KrWG. Dies gilt also nicht für kontaminierten Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter und Auffüllmaterial anthropogenen Ursprungs. • Aufbereitung bzw. Behandlung: Ist ein Aufbereiten bzw. eine Behandlung des Abfalls am Entstehungsort vorgesehen, besteht die Genehmigungspflicht erst, wenn die Anlage länger als 12 Monate betrieben wird (§ 1 Abs. 1, Satz 2 der 4. BImschV). Lagerung: Für die (Zwischen-)Lagerung von Abfällen am Entstehungsort besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht, wenn die (Zwischen-) Lagerung über das bloße Bereitstellen zum Abtransport hinausgeht (also nicht mehr in einem räumlich untergeordneten Ausmaß und im Rahmen einer regelmäßigen - wöchentlichen oder monatlichen - Abfuhr erfolgt). Dauert die (Zwischen-)Lagerung länger als ein Jahr, besteht eine Genehmigungspflicht nach dem BImSchG. Diese ergibt sich aus Nr. 8.14 des Anhangs zur 4. BImSchV. 5. Dezernat IV/F 43.1, Immissionsschutz 5.1. In der schalltechnischen Untersuchung wird ausgeführt, dass es durch die Verlagerung der S-Bahnanbindung „Gateway Gardens“ um ca. 1,7 km Richtung Südosten durchaus zu einer Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen kommt, diese sich aber auf die Bereiche außerhalb der geplanten Siedlungsfläche beschränken. In diesem Bereich entlang des oberirdisch geführten Streckenabschnitts (bis Seite 149 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Bau-km 1,9+60) befinden sich jedoch keine schutzwürdigen Nutzungen im Nahbereich, so dass immissionsrelevante Konflikte auszuschließen sind. Relevante schalltechnische Einwirkungen durch Schienenverkehr im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsfläche „Gateway Gardens“ sind ebenfalls auszuschließen, da in diesem Bereich (ab Bau-km 1,9+60) eine unterirdische Streckenführung vorgesehen ist. Im Bereich der Zugänge von außen zum Bahnsteig sind Überdachungen vorgesehen, die eine Schallabstrahlung nach außen verhindern. 5.2. In der erschütterungstechnischen Untersuchung wird ausgeführt, dass es ohne Schutzvorkehrungen zu erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen und sekundären Luftschall der geplanten Gebäude im Bereich der Siedlung „Gateway Gardens“ kommen kann. Als Schutzvorkehrung wird im gesamten Tunnelabschnitt der Einbau sogenannter Unterschottermatten mit definierten Oberbaueigenfrequenzen vorgeschlagen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Dämmeigenschaften der Matten über die sogenannte „dynamische Steifigkeit“ bestimmt. Hierzu macht der Gutachter keine Vorgaben; diese sollen bei der späteren Ausführungsplanung erfolgen. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen können die Anforderungen der DIN 4150-2 und der 24.BImSchV ohne Einschränkungen erfüllt werden. 5.3. Die v.g. Gutachten sollten als Bestandteil der Planfeststellung zu übernehmen, unter Hinweis darauf, dass die dort vorgeschlagenen Maßnahmen bei der Planausführung umzusetzen sind, übernommen werden. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.:Auf die Entscheidungen unter Kapitel B.4.3.10 i.V.m. B.4.3.3 wird verwiesen. Zu 2.:Keine Entscheidung erforderlich. Zu 3. bis 4.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Nebenbestimmungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. Seite 150 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Zu 5.:Die schallschutz- und erschütterungstechnischen Vorsorgemaßnahmen sind umzusetzen. Auf Kapitel A.3.5 und A.3.6 i.V.m. B.4.2.2 und B.4.2.3 wird verwiesen. B.4.3.10 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz/ Wasserversorgung (lfd. Nr. 55.2 Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Stellungnahme vom 18.10.2012, Herr Brunner i.V.m. Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: IV/F 41.1 79e 04/01 sowie Erwiderung der Vorhabenträgerin vom 06.06.2013 Auf die Stellungnahmen der Hessenwasser GmbH & Co. KG, der Unteren Wasserbehörde sowie der Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie wird verwiesen und Bezug genommen. Das Vorhaben liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes der Stadtwaldwasserwerke Hessenwasser GmbH & Co. KG und tangiert die Brunnengalerien der Gewinnungsanlagen „Goldstein“ und „Hinkelstein“. Dies stellt in der summarischen Betrachtung des hier gegenständlichen Vorhabens, der ICE - Neubaustrecke Rhein/Main/Neckar und dem Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ ein Risiko für die öffentliche Wassergewinnung dar. Dies insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen von Havariefällen, aber auch die von Bau und Betrieb der Infrastruktureinrichtungen der DB Netz AG hervorgerufenen Auswirkungen. Diese Beeinträchtigungen der Gewässerbewirtschaftung sind kumulativ auch für die beiden anderen Vorhaben beim Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ zu betrachten und zu berücksichtigen. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Diese kumulative Betrachtung ist vorzunehmen, vgl. Kapitel A.3.1.3. Seite 151 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Es werden insbesondere folgende Nebenbestimmungen festgesetzt: 1. Sollten sich während der Bauausführung oder nach Bauabschluss entgegen der Erkenntnisse aus der Modellierung weitergehende, dauerhafte Beeinflussungen von Grundwasserständen und Fließrichtung oder bau- bzw. betriebsbedingte Veränderungen der Grundwasserqualität ergeben, ist in Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden und der Hessenwasser GmbH & Co. KG zu prüfen, wie die unbeeinträchtigte Wassergewinnung im Stadtwald Frankfurt gewährleistet bzw. wieder hergestellt werden kann. 2. Sollte die kumulative UVP, die im Rahmen des Verfahrens „Knoten Sportfeld 2. Ausbaustufe“ durchgeführt wird, ergeben, dass für das Vorhaben „SBahnanbindung Gateway Gardens“ weitergehenden Anforderungen in Form von z.B. baulichen und betrieblichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und zum Ausgleich von diesbezüglichen Auswirkungen erforderlich sein werden, sind diese Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen bzw. in die Wege zu leiten. Kostenfragen sind nicht Gegenstand der Planfeststellung; sie sind gesondert zu regeln. Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.3.1 und A.5 i.V.m. B.4.2.8, B.4.3.2.2 bis B.4.3.4 wird verwiesen. B.4.3.11 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52, Forsten (lfd. Nr. 58; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Stellungnahme vom 12.10.2012 und 07.05.2013, Herr Amos Zur Realisierung der Planung ist es erforderlich Bannwaldflächen im Umfang von 4,415 ha zu roden und in eine andere Nutzung umzuwandeln. Gemäß der gültigen forstrechtlichen Vorschriften (§ 22 Abs. 2 Hessisches Forstgesetz HForstG) ist es möglich eine Erklärung zu Bannwald vollständig oder teilweise aufzuheben, sofern überwiegende Gründe des Gemeinwohles dies erfordern. Beim Vorliegen eines Seite 152 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 nachgewiesen Erfordernisses für eine Planung kann die obere Forstbehörde nach Aufhebung der Bannwalderklärung die Rodung von Bannwaldflächen genehmigen. Die Genehmigung einer Rodung von Bannwald ist von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass der Antragsteller eine flächengleiche Ersatzaufforstung nachweist. Ist eine Ersatzaufforstung nicht möglich, ist eine Walderhaltungsabgabe festzusetzen. Auf Grund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens sind die forstrechtlichen Genehmigungen als nichtselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens mit zu erteilen. Im Einzelnen sind in den Planfeststellungsbeschluss folgende Entscheidungen aufzunehmen: 1. Aufhebung der Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Sachsenhausen, Oberrad, Fechenheim, Schwanheim, Griesheim, Nied, Bergen-Enkheim und Wald, Stadt Frankfurt am Main, in der Gemarkung Offenbach, Stadt Offenbach am Main, in den Gemarkungen Zeppelinheim und Neu-Isenburg, Landkreis Offenbach, sowie in der Gemarkung Bischofsheim, Main-KinzigKreis zu Bannwald vom 6. Juli 1993, zuletzt geändert durch Erklärung vom 23. März 2010, für den zum Bau der S-Bahntrasse erforderlichen Bereich. 2. Genehmigung der Waldrodung für insgesamt 4,415 ha Bannwald in den Forstabteilungen 167, 177, 178 und 179 des Stadtwaldes Frankfurt gemäß § 22 i.V.m. § 12 HForstG 3. Genehmigung der Neuanlage von Wald im Bereich der zurückzubauenden SBahn Bestandesstrecke. Zu 1. Der Aufhebung der Bannwalderklärung zugunsten des Neubaus der SBahnanbindung „Gateway Gardens“ wird zugestimmt, da überwiegende Gründe des Gemeinwohles dies erfordern. Das ehemalige Wohngebiet „Gateway Gardens“ der US-Army wurde seit Aufgabe der militärischen Nutzung als Gewerbegebiet entwickelt und damit einer Seite 153 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 zivilen Nutzung zugeführt. Insgesamt sind 700.000 m² Bruttogeschossfläche geplant. Durch eine direkte Anbindung an die S-Bahn werden prognostiziert 12.800 Fahrgäste pro Tag transportiert. Dies entspricht einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs um ca. 27 %. Die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs steht im öffentlichen Interesse. Die Waldflächen nördlich des Areales „Gateway Gardens“ sind vollflächig zu Bannwald erklärt. Eine Anbindung des Geländes an das öffentliche Schienennetz ohne Querung des Bannwaldes ist nicht möglich – die Inanspruchnahme von Bannwald damit unvermeidbar. Im Rahmen eines Variantenvergleiches wurde nachgewiesen, dass einzig die Variante 1 deutlich geringere Waldinanspruchnahme als die Vorzugsvariante 5 erfordern würde. Jedoch würde mit dem Ausbau der Bestandesstrecke nicht die geforderte Entlastung im Bereich des motorisierten Individualverkehres erreicht. Die Variante wurde daher nicht weiter verfolgt. Die minimal geringeren Waldverluste der Variante 2a-2 würden durch zusätzliche Rodungen im Bereich Station Sportfeld egalisiert, weiterhin müsste im WasserschutzgebietZone II gebaut werden. Alle weiteren Varianten benötigen mehr Waldfläche und greifen teilweise in Wasserschutzgebiete-Zone II oder das benachbarte FFH-Gebiet ein. Die gewählte Vorzugsvariante führt damit in der Gesamtbetrachtung zu den geringsten negativen Auswirkungen auf die Waldbestände. Zugunsten der Zulässigkeit der Bannwaldinanspruchnahme spricht auch, dass durch den Rückbau der Bestandestrasse die Trennwirkung der S-Bahn deutlich verringert werden kann, da der Neubau in relativer Trassenbündelung mit der BAB A5 erfolgt und im Schwanheimer Wald ein größeres unzerschnittenes Waldgebiet entsteht. Zu 2. Der Rodung und Umwandlung von insgesamt 4,415 ha Bannwald wird zugestimmt. Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen: • Die „Unterlagen für ein Verfahren gem. § 18 AEG S-Bahnanbindung Gateway Gardens Strecke 3683“ Stand 9. Mai 2012, eingereicht per Seite 154 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 CD/DVD, werden wesentlicher Teil der forstrechtlichen Genehmigung. Erläuterung: Aufgrund der eingereichten Antragsunterlagen sind sowohl die Lage als auch die Größe der beantragten Waldrodung bestimmbar. Die beantragte Rodung wird anhand der Unterlage als ausreichend betrachtet und stellt somit die maximal zulässige Flächenausdehnung dar. • Für die Rodung von Schutzwald ist gemäß § 22 Abs. 5 Satz 3 HFG eine Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:1 zu erbringen. Erläuterung: Gemäß § 22 (1) HFG kommt die Erklärung von Waldflächen zu Bannwald insbesondere in Betracht, soweit er auf Grund seiner Lage und flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in den Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen in seiner Flächensubstanz in besonderem Maße schützenswert ist. Dies bedeutet, dass eine Rodungsgenehmigung, da hierdurch in die Flächensubstanz eingegriffen wird, nur unter der Voraussetzung einer flächengleichen Ersatzaufforstung erteilt werden kann. Die durch den Antragsteller vorgeschlagene Ersatzaufforstung im Bereich der zurückzubauenden Bestandesstrecke wird als forstrechtlicher Ausgleich anerkannt. Die Aufforstung hat insbesondere hinsichtlich der Baumartenwahl, der Forstschutzmaßnahmen und der fachtechnischen Ausführung nach forstfachlichen Regeln zu erfolgen. Für die Aufforstungen sind standortgerechte, heimische Waldbaumarten geeigneter Herkünfte zu verwenden. Das eingesetzte Vermehrungsgut hat jeweils den Anforderungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG v. 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen zu entsprechen. Der Genehmigungsinhaber zeigt der Genehmigungsbehörde den Vollzug der Ersatzaufforstung schriftlich an. • Die angrenzenden Waldbestände sind während der Baumaßnahmen gemäß den Vorgaben der DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - zu schützen. Erläuterung: Um die Beeinträchtigung der angrenzenden Waldbestände so gering wie möglich zu halten, wird ein Schutz gefährdeter Bäume vor mechanischen Schäden für erforderlich erachtet. Seite 155 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Die gerodeten Flächen sind unverzüglich nach Abschluss der Maßnahme katasteramtlich einzumessen. Die Vermessungsergebnisse (Tabellen und Karten) sind der oberen Forstbehörde zur Verfügung zu stellen. Erläuterung: Durch die Genehmigung der Rodung ändert sich der räumliche Geltungsbereich der Bannwalderklärung. Die Änderung wird in die Bannwalderklärung eingearbeitet. Hierzu sind die entsprechenden Daten erforderlich, diese sind vom Antragsteller beizubringen. Zu 3. Der Neuanlage von insgesamt 5,26 ha Wald auf Flächen der bestehenden Bestandesstrecke wird forstrechtlich zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 1 HFG. Die Grundstücke Flur 615 Nr. 7/1; 7/2; 7/2; 7/4; Flur 616 Nr. 5/3; 5/4; 5/6; 5/7; 5/8; 5/9; 5/10; 26/1; 26/2; 26/4; 26/6. und Flur 624 Nr. 16/1, Gemarkung Wald, Stadt Frankfurt wurde bisher als Bahngelände bzw. Verkehrsfläche genutzt. Durch die Aufforstung dieser Flächen entstehen neue Waldflächen in dem Naturraum in dem der Wald gerodet werden soll. Eine Anerkennung als Ersatzaufforstung ist daher möglich. Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen: • Die Aufforstungen sind nach gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und bewährten Regeln der Praxis auszuführen (vgl. § 6 Abs. 3) Erläuterung: Die fachgerechte Herstellung von Kulturen ist von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche Waldbegründung. Fachgerecht sind Pflanzungen oder Ansaaten gemäß der anerkannten fachlichen Regeln. Diesbezüglich wird auf die Waldbaufibel des Landesbetriebs Hessen Forst verwiesen. Die im Rahmen der LBP Maßnahme A1 beabsichtigte Pflanzung von 100 Heistern auf einer Teilfläche von ca. 0,74 ha erfüllt die vorgenannten Anforderungen nicht. Ich bitte auch die für die extensive Heisterpflanzung vorgesehene Fläche in forstüblicher Weise in Bestockung zu bringen, anderenfalls ist eine Anerkennung als forstrechtlicher Ersatz nicht möglich. Gleiches gilt für die LBP Maßnahme A3. Die übrige Teilmaßnahme LBP A1 und die LBP Maßnahmen A4.1 und A4.2 sind als forstrechtlicher Ersatz anerkennungsfähig. Seite 156 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Für die Aufforstungen sind standortgerechte, heimische Waldbaumarten geeigneter Herkünfte zu verwenden. Das eingesetzte Vermehrungsgut hat jeweils den Anforderungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG v. 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen zu entsprechen. Erläuterung: Die Verwendung von an den jeweiligen forstlichen Standort optimal angepasstem Vermehrungsgut ist für den Erfolg einer Waldbegründung von so elementarer Bedeutung, dass die Wahl standortgemäßer Baumarten unter Verwendung von geeignetem Saat- und Pflanzgut im § 6 HFG als eigenständiges Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft aufgeführt wird. Die Einhaltung der Vorschriften des FoVG garantiert dafür, dass mit dem gewählten Vermehrungsgut das gewünschte Betriebsziel erreicht werden kann. Die Wahl der geeigneten Herkünfte stellt sicher, dass die Pflanzen den klimatischen Bedingungen des Standortes angepasst sind. • Bei Bedarf sind Ersatzaufforstungen gegen Wildverbiss zu schützen. Erläuterung: Der Ersatzaufforstungspflichtige hat den Erfolg der Ersatzaufforstung sicherzustellen. In Bereichen mit zu hohen Schalenwildbeständen hat sich gezeigt, dass mechanische Wildschutzmaßnahmen (Einzelschutz oder flächige Einzäunung) als einziges Mittel den Erfolg von Kulturen sicherstellen. Die Erstellung eines Wildschutzzaunes ist im Rahmen der jeweiligen Maßnahmen gemäß LBP Maßnahmenblättern bereits vorgesehen. • Fehlgeschlagene Kulturen bzw. großflächige Pflanzausfälle sind rechtzeitig und sachgemäß nachzubessern. Die Kulturen sind bis zu deren forstfachlichen Sicherung durch den Ersatzaufforstungspflichtigen zu pflegen. Erläuterung: Durch die Ersatzaufforstungen sollen die Funktionen der durch die Baumaßnahme in Verlust geratenen Waldbereiche zumindest mittelfristig ausgeglichen werden. Um diesen Funktionsverlust zeitlich auf das unabdingbare Mindestmaß zu reduzieren, ist es erforderlich einen zügigen Erfolg der Ersatzaufforstung sicherzustellen. Dies bedeutet, dass bei Ausfallen größerer Ersatzaufforstungsbereiche nicht auf eine natürli- Seite 157 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 che Bewaldung der Pflanzlücken gewartet werden darf. Diese Bereiche sind unverzüglich nachzubessern. Der Ersatzaufforstungspflichtige hat durch geeignete Pflegemaßnahmen sicherzustellen, dass das gewünschte Verjüngungsziel erreicht wird. Die Erreichung des Verjüngungsziels ist durch die obere Forstbehörde festzustellen. Nach Erreichen des Verjüngungsziels gelten die allgemeinen forstrechtlichen Vorgaben. Die Verantwortung für die Flächen geht vom Ersatzaufforstungspflichtigen auf den Waldbesitzer über. • Die Durchführung der Ersatzaufforstung ist der Genehmigungsbehörde unmittelbar nach Fertigstellung anzuzeigen. Stellungnahme zur Planänderung vom 07.05.2013, Herr Amos i.Vm. E-Mail vom 14.05.2013, Herr Amos Durch die Umplanung der Eisenbahnüberführung „Hinkelsteinschneise“ werden annähernd 1 ha Waldfläche mehr in Anspruch genommen, jedoch dient die in Rede stehende Umgestaltung auch der Umsetzung forstwirtschaftlicher Forderungen. Es werden keine Bedenken gegen die vorgelegten Planänderungen erhoben. Der forstwirtschaftliche Ersatz - für 5,1284 ha in Anspruch genommene Waldfläche kann weiterhin mit der zur Verfügung stehenden Ersatzaufforstungsfläche vollständig erbracht werden. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Die forsthoheitlichen Entscheidungen werden unter den vorgetragenen Nebenbestimmungen erlassen. Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Nebenbestimmungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.3.4. und A.5 i.V.m. B.4.2.14 und B.4.2.15 wird verwiesen. Seite 158 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.3.12 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 53.1, Naturschutz (lfd. Nr. 59; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: Frau Ohl i.V.m. Stellungnahme vom 10.05.2013, Gz.: V53.1-1.9 P 32 Frankfurt (292) 1. Umweltverträglichkeitsprüfung Die Ergebnisse des landschaftspflegerischen Begleitplanes mit Umweltverträglichkeitsstudie sind insgesamt nachvollziehbar. 2. Naturschutzrechtliche Tatbestände 2.1. Eingriff in Natur und Landschaft: Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft i.S.d. § 14 BNatSchG dar. Aufgrund der im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen kann das Benehmen zur Zulassung des Eingriffs gemäß § 17 BNatSchG i.V.m. § 7 des Hessisches Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) unter Beachtung u.g. Nebenbestimmungen hergestellt werden. 2.2. Natura 2000: Die Maßnahme ist teilweise innerhalb bzw. angrenzend an das Natura 2000-Gebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ geplant. Da erhebliche Beeinträchtigungen dieses Gebiets durch das Vorhaben offensichtlich nicht ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen. Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung legt nachvollziehbar dar, dass das Vorhaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000Gebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führt. Insgesamt stehen die Vorschriften des § 34 BNatSchG der Zulassung des Vorhabens daher nicht entgegen. 2.3. Landschaftsschutzgebiet: Von dem Vorhaben wird das Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ beeinträchtigt. Gemäß § 3 Abs. 3 HAGBNatSchG wird die erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung durch eine nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Zulassung ersetzt. Das gemäß § 3 Abs. 3 HAGBNatSchG hierfür er- Seite 159 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 forderliche Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde kann im vorliegenden Fall hergestellt werden. 2.4. Besonderer Artenschutz: Von dem Vorhaben sind europäische Vogelarten und nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Arten betroffen. Die Baumaßnahmen kann zu Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG führen. Durch die im vorgelegten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgesehenen Maßnahmen und unter Beachtung u.g. Nebenbestimmungen können die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für alle Arten außer der Zauneidechse vermieden werden. Die erforderliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann für die Zauneidechse vorliegend mit u.g. Nebenbestimmungen zugelassen werden. 3. Naturschutzrechtliche Zulassungen Folgende naturschutzrechtliche Zulassungen einschließlich der nachfolgend aufgeführten Nebenbestimmungen sowie die Antragsunterlagen sind in den Planfeststellungsbescheid aufzunehmen: • die Zulassung des naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 i.V.m. § 15 BNatSchG, • die Erteilung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ vom 12.05.2010 (St.Anz. S. 1508), • die Zulassung der Ausnahmen von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die nach Anhang IV der FFH-RL geschützte Art Zauneidechse gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG. 4. Antragsunterlagen Folgende naturschutzrechtliche Zulassungen einschließlich der nachfolgend aufgeführten Nebenbestimmungen sowie die Antragsunterlagen sollen in den Planfeststellungsbescheid aufgenommen werden: Seite 160 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter UVS der Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU) vom 13. März 2013, • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU) vom 14. November 2011, • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung der Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU) vom 14. November 2011. 5. Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen 5.1. Vermeidung und Minimierung, Bauausführung • Baubeginn und Bauabschluss sind dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung V – Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz, Dezernat V 53.1-Naturschutz unverzüglich anzuzeigen. • Die im Kapitel 6.3 und im Maßnahmenblatt V1, V2, V3 und V4 beschriebenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind vollständig umzusetzen. Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn die vorlaufenden Maßnahmen (Kontrolle von Baumhöhlen, Suche und ggf. Umsiedlung von mit Heldböcken besiedelten Stammstücken und Hirschkäferstubben) durchgeführt sind und dies durch einen Zwischenbericht der ökologischen Baubegleitung dem Dezernat V 53.1 nachgewiesen wurde. 5.2. Ausgleich und Ersatz, Ausführungsplanung • Die Ausführungspläne für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit dem Dezernat V 53.1 abzustimmen. • Dabei sind bei der im Rahmen der Maßnahme A1 vorgesehenen Eichelsaat im Zuge der Herstellungspflege Nachpflanzungen für den Fall vorzusehen, dass das Saatgut nicht angeht. Bei den geplanten Gehölzpflanzungen im Rahmen der Maßnahmen A4.2, A5, A7 und A9 ist die Verwendung der in der Liste genannten Arten in Abhängigkeit von den standörtlichen Gegebenheiten mit dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt abzustimmen. Bei dem einzusäenden Landschaftsrasen ist bei den Maßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes regional zertifiziertes Saatgut zu verwenden. Bei der Maßnahme A5 sind zusätzlich geeignete Strukturele- Seite 161 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 mente wie Sand- und Steinschüttungen für die Zauneidechse einzubringen. • Die frist- und sachgerechte Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist in einem Bericht zu dokumentieren und dem Dezernat V 53.1 spätestens bis 3 Jahre nach Abschluss des Rückbaus der Bestandsstrecke vorzulegen. • Die Ausgleichsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten. Sie sind entsprechend den Angaben in den Maßnahmenblättern im LBP zu pflegen. Insbesondere die Ausbreitung der spätblühenden Traubenkirschen ist durch geeignete Maßnahmen einzudämmen. Dazu sind zusätzlich bis 100 m in die an die geplante Aufforstungsfläche angrenzenden Waldabteilungen hinein fruktifizierende Bäume zu beseitigen. Die im Rahmen der Entwicklungs- und Erhaltungspflege durchzuführenden Kontrollen und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen sind in einem Bericht zu dokumentieren und jährlich zum Jahresende dem Dezernat V 53.1 vorzulegen. • Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist eine naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung zu erstellen. In der Abschlussbilanzierung sind Eingriffe, die ggf. bei der Ausführung der Baumaßnahme zusätzlich erforderlich geworden sind, zu bilanzieren. 5.3. Artenschutzrechtliche Nebenbestimmungen • Die als Maßnahme V4 vorgesehene Umsiedlung von Zauneidechsen ist außerhalb der Winterruhe der Tiere, die i.d.R. von Oktober bis Mitte März dauert und bevor mit dem Rückbau der Bestandsstrecke begonnen wird, durchzuführen. Gleichzeitig sind die Böschungen an der Rückbaustrecke während der Aktivitätsphase der Eidechsen bereits unattraktiv zu gestalten, damit sich die Tiere möglichst in andere Bereiche zur Überwinterung zurückziehen. Trittsteine für die Zauneidechse sind vorlaufend in den an die Rückbaustrecke angrenzenden Waldrandbereichen vorzusehen. Sofern im Zuge des Rückbaus der Strecke noch Tiere angetroffen werden, sind diese ebenfalls fachgerecht umzusiedeln. Für die Maßnahmen ist eine Ausführungsplanung zu erstellen und mit dem Dezernat V 53.1 abzustimmen. Vor Maßnahmenbeginn ist dem Dezernat V 53.1 die mit der Seite 162 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Umsiedlung beauftragte Person zu benennen. Beginn und Abschluss der Maßnahme ist diesem unverzüglich anzuzeigen. • Die Anzahl der bei einer Umsiedlung gefangenen Tiere ist in einem Bericht zu dokumentieren. Dieser Bericht ist zeitnah nach Abschluss der artenschutzrechtlichen Maßnahmen dem Dezernat V 53.1 vorzulegen. Außerdem ist der Erfolg der Maßnahme V4 ist in dem Jahr nach Abschluss des Rückbaus durch eine Kartierung/Erfassung der Zauneidechsen und geeigneter Habitatstrukturen nachzuweisen (Monitoring). Eine Dokumentation des Monitoring einschließlich einer fachgutachtlichen Bewertung ist dem Dezernat V 53.1 bis zum Ende des Jahres vorzulegen. 5.4. Ökologische Baubegleitung • Die Baumaßnahme ist durch eine qualifizierte Umweltbaubegleitung aus dem Fachbereich der Landespflege oder vergleichbarer Fachrichtungen zu begleiten und sicherzustellen. Vor Baubeginn ist dem Dezernat V 53.1 die damit beauftragte Person zu benennen. • Über den Sachstand der jeweiligen Zwischenschritte (z.B. Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen an der neuen Strecke, Rodung, Umsiedlung der Eidechsen, etc.) sind durch die ökologische Baubegleitung zeitnah Ergebnisprotokolle zu erstellen und dem Dezernat V 53.1 vorzulegen. 6. Begründung der Entscheidungen und der Nebenbestimmungen 6.1. Zulassung des Eingriffs Das Vorhaben stellt aufgrund der in § 14 Abs. 1 BNatSchG genannten Merkmale einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der gemäß § 17 i.V.m. § 15 BNatSchG einer Zulassung bedarf. Das Vorhaben führt zu einer Veränderung der Gestalt und /oder Nutzung von Grundflächen. Im Rahmen der geplanten Neu- und Rückbaumaßnahmen werden Waldbestände gerodet, es kommt zu Abgrabungen und Aufschüttungen, es werden Flächen neu versiegelt, Habitate schutzwürdiger Arten werden sowohl in den zu rodenden Waldbeständen als auch durch den Rückbau Seite 163 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 an den Bahnböschungen beseitigt und es kommt zu zusätzlichen Zerschneidungseffekten durch die neue Strecke. Baubedingt werden weitere Flächen z.B. für Lagerplätze und Baustraßen in Anspruch genommen. Infolgedessen können die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden. Der Eingriff kann im Benehmen mit der oberen Naturschutzbehörde gemäß § 17 BNatSchG i.V.m. § 7 HAGBNatSchG aus folgenden Gründen zugelassen werden: • Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BNatSchG (Vermeidungsgebot) sind erfüllt. Durch die im Kapitel 6.3 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) vorgesehenen Maßnahmen werden die Beeinträchtigungen durch den Eingriff teilweise vermieden und vermindert. Soweit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden werden konnten, wurde dies in der Erläuterung nachvollziehbar begründet. • Die unter 5.1, Punkt 1 festzusetzenden Nebenbestimmungen stellen sicher, dass weitere vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft während der Baumaßnahmen unterlassen und die geplanten Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden. • Durch die im LBP in Kapitel 6.4 vorgesehenen Maßnahmen sind die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 BNatSchG, wonach unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen, vollständig erfüllt. • Die unter 5.2 der Stellungnahme benannten Nebenbestimmungen sind erforderlich, um eine vollständige und fachgerechte Umsetzung in angemessener Frist sowie die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahen gemäß § 15 Abs. 2 bis 4 BNatSchG zu gewährleisten. • Im Rahmen der Ausführungsplanung sollen die in der Nebenbestimmung 5.2, Punkt 2 formulierten Änderungen der Maßnahmen berücksichtigt werden. Durch die Verwendung von regional zertifiziertem Saatgut soll eine Florenveränderung innerhalb des FFH-Gebietes vermeiden werden. Außerdem sind aus artenschutzrechtlichen Gründen zusätzliche Strukturen für die Zauneidechse einzubringen. Seite 164 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 • Die Nebenbestimmung 5.2, Punkt 3 zur Berichtspflicht über die frist- und sachgerechte Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist aufgrund von § 17 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG festzusetzen, um die Kontrolle der Maßnahmen zu vereinfachen. • Die Nebenbestimmung 5.2, Punkt 4 zur Bekämpfung invasiver Arten ist auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 6 BNatSchG festzusetzen. • Die mit Nebenbestimmung 5.2, Punkt 5 aufzugebende naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung ist erforderlich, da es erfahrungsgemäß bei großen Bauprojekten stets zu zusätzlichen Eingriffen kommen kann. Durch die naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung soll der Nachweis der vollständigen Kompensation des Projektes sichergestellt werden. • Bisher weist die vorgelegte Bilanzierung einen deutlichen Überschuss aus. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch nach einer Abschlussbilanzierung die Maßnahme insgesamt als ausgeglichen zu berwerten bleibt. 6.2. Genehmigung nach der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung Das Vorhaben ist im Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ geplant und gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über o.g. Landschaftsschutzgebiet vom 12.05.2010 (St.Anz. S. 1508) nur mit Genehmigung zulässig. Gemäß § 3 Abs. 3 HAGBNatSchG wird die erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung durch die eisenbahnrechtliche Planfeststellung ersetzt. Das hierfür erforderliche Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde gemäß § 3 Abs. 3 HAG-BNatSchG wurde hergestellt. Gemäß § 6 Abs.1 Nr. 2 der o.g. Verordnung ist die Genehmigung zu erteilen, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Erteilung der Genehmigung erfordern. Die o.g. Voraussetzungen liegen im vorliegenden Fall vor, da aufgrund der verkehrlichen Notwendigkeit und der Möglichkeit des Rückbau der bestehenden Strecke zugunsten des Vorhabens überwiegende Gemeinwohlbelange als gegeben angenommen werden können. Seite 165 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 6.3. Artenschutzrechtliche Entscheidung Durch die im Fachbeitrag Artenschutz und die Nebenbestimmung 5.1, Punkt 2 ist sichergestellt, dass bei folgenden durch das Vorhaben betroffenen Arten Heldbock, Hirschkäfer, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, die in Tabelle 4 des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages genannten allgemein häufigen Vogelarten sowie von Hohltaube, Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldlaubsänger nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird. Für den Bau der Strecke werden in den lichten Waldbeständen oder an den bestehenden Bahnböschungen Habitate der Zauneidechse beseitigt. Zur Verminderung der Auswirkungen auf die Zauneidechse sind nach der Maßnahme V4 die Anlage von Trittsteinbiotopen und Umsiedlungsmaßnahmen geplant. Außerdem soll mit der Nebenbestimmung 5.3, Punkt 1 die Tötung von Tieren darüber hinaus weiter minimiert werden. Die Nebenbestimmung 5.3, Punkt 2 zum Monitoring dient der Dokumentation und dem Nachweis über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Allerdings kann für die Zauneidechsen nicht ausgeschlossen werden, dass trotz der geplanten Maßnahmen einzelne Tier im Zuge der Bauarbeiten zu Tode kommen. Deshalb ist im vorliegenden Fall nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Tötung von Zauneidechsen während der Baumaßnahme eine Ausnahme zuzulassen. Im vorliegenden Fall kann gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten des § 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden, da in der Abwägung das für das Vorhaben sprechende öffentliche Interesse, dasjenige am Schutz der betroffenen Arten im konkreten Fall überwiegt. Außerdem bestehen für das Vorhaben nachweislich keine zumutbaren Alternativen, und der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten wird sich aufgrund der Maßnahme V4 sowie unter Beachtung der Nebenbestimmungen 5.3, Punkt 1 nicht verschlechtern. Seite 166 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 6.4. FFH-Verträglichkeitsprüfung Die Maßnahme ist teilweise innerhalb bzw. angrenzend an das Natura 2000Gebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ geplant. In den Bereichen nördlich der neu zu bauenden Strecke wurden die Lebensraumtypen Nr. 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ und Nr. 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ kartiert. Außerdem wurde im Rückbaubereich in der Grunddatenerfassung Sandrasenfragmente dem Lebensraumtyp Nr. 2330 „ Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis“ zugeordnet. Im Umfeld der Rückbaustrecke wurde außerdem Vorkommen von Heldbock, Hirschkäfer und Bechsteinfledermaus festgestellt. Da erhebliche Beeinträchtigungen dieses Gebiets durch das Vorhaben nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen. Gemäß § 16 Abs.1 HAGBNatSchG ist die Verträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil des jeweiligen Verwaltungsverfahrens. Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung der Planungsgruppe Natur & Umwelt vom 14. November 2011 legt nachvollziehbar dar, dass das Vorhaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führt. Für die in der Grunddatenerfassung an der Bahnböschung kartierten Fragmente des Lebensraumtyps 2330 wurde im Rahmen der Fortschreibung der Standarddatenbögen mittlerweile die Bewertung des Lebensraumtyps in dem Gebiet geändert und dieser nicht mehr als signifikant eingestuft. Deshalb ist die Beseitigung dieser Flächen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung unbeachtlich. Die Vorzugsvariante wurde im Zug der Planung so optimiert, dass durch diese nicht mehr in das nördlich angrenzende FFH-Gebiet eingegriffen wird. Bei dem Rückbau der alten Trasse sind geeignete Schadensbegrenzungsmaßnahmen zu Schutz der teilweise angrenzenden Wald-Lebensraumtypen Nr. 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ und Nr. 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ vorgesehen, so dass eine Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen vermieden wird. Seite 167 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Insgesamt werden durch den Rückbau der alten Trasse bestehende Zerschneidungswirkungen im FFH-Gebiet aufgehoben und durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen neue Waldbestände Lebensräume geschaffen, die sich auch langfristig zu Wald-Lebensraumtypen entwickelt werden können. Daher stehen die Vorschriften des § 34 BNatSchG der Zulassung des Vorhabens nicht entgegen 6.5. Ökologische Baubegleitung Angesicht der der Größe des Projektes und der Vielzahl der betroffenen naturschutzfachlichen Belange wird die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Nur auf diese Weise kann eine Bauabwicklung unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen gewährleistet werden. Die ökologische Baubegleitung ermöglicht es, aufgrund ihres Fachwissens auftretende Probleme schnell zu erkennen und durch kurzfristige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zeitnah zu lösen. Stellungnahme vom 10.05.2013, Gz.: V53.1-1.9 P 32 Frankfurt (292) im Rahmen der Planänderung nach § 73 Abs. 8 VwVfG 7. In dem geänderten landschaftspflegerischen Begleitplan mit Umweltverträglichkeitsstudie vom 13. März 2013 wurden die in der Stellungnahme vom 12. Oktober 2012 geforderten Änderungen hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen und der Bilanzierung berücksichtigt. Die geplante Änderung des EÜ Hinkelsteinschneise führt zu einem höheren Waldverlust. Dieser wird aus naturschutzfachlicher Sicht durch die LBP vorgesehenen Maßnahmen kompensiert. Die artenschutzrechtlichen Belange und die FFH-Verträglichkeit sind nicht grundsätzlich anders zu beurteilen. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1 bis 7.: Die naturschutzrechtlichen Zulassungen werden unter den vorgetragenen Auflagen und Nebenbestimmungen erlassen. Die Vorhabenträgerin hat Seite 168 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 die Einhaltung und Beachtung aller vorgetragenen Forderungen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durchzuführen. Auf Kapitel A.3.2 i.V.m. B.4.2.9 bis B.4.2.13 wird verwiesen. B.4.3.13 Schlüsselnummer P 01 (lfd. Nr. E1) Einwendung vom 04.09.2012, Gz.: BZ-6243733 1. Als Grundeigentümer stimmen wir den Planungen zu. Die Durchführung der einzelnen Bauabläufe, wie auch die temporäre Übergabe der beantragten Baustelleneinrichtungsflächen ist getrennt abzustimmen und vertraglich zu regeln. 2. Der „öffentlich zugängliche Zugang“ zum Grundstück der LSG an der JeanGardner-Batten-Straße ist jederzeit zu gewährleisten. Die Baustraße Nord-Ost ist für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen. 3. Hinsichtlich der Verkehrsbeziehung Querung der De-Saint-Exupéry-Straße und der Jean-Gardner-Batten-Straße / Bessie-Coleman-Straße ist sicherzustellen, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr (auch Schwerlast- und Fußgängerverkehr) jederzeit aufrechterhalten bleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der unter der Kreuzung ist verlegte Entwässerungskanal aufrecht zu erhalten ist. 4. Kreuzende und betroffene Medientrassen u.a. das Pumpwerk der Stadtentwässerung Frankfurt, sind aufrecht zu erhalten. 5. Der Baustellenverkehr ist ausschließlich auf der beantragten Baustraße und auf dem Gelände nördlich der südlichen Grenze der Planfeststellung abgewickelt werden. Das südlich der Planfeststellungsgrenze liegende Gewerbegebiet darf nicht beeinträchtigt werden. Die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Straßen ist sicherzustellen. Seite 169 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 6. Insoweit bereits hergestellte Erschließungsanlagen in Anspruch genommen werden, sind vor Inanspruchnahme Vereinbarungen mit den Grundeigentümern und Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 7. Nördlich der beantragten „Baustraße Ost“ befindet sich ein Altgebäude (ehemals US Air Force). Die Erschließung des Gebäudes und die Erreichbarkeit der Parkplätze sind jederzeit sicherzustellen. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1 bis 7.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Forderungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. B.4.3.14 Schlüsselnummer P 02 (lfd. Nr. E2; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5) Einwendung vom 26.09.2012, Gz.: RAV-AP vi-wi Das Vorhaben wird grundsätzlich befürwortet. Hinsichtlich einzelner Aspekte werden folgende Hinweise, Anregungen, Forderungen und Einwendungen vorgetragen: 1. Grundstücksbetroffenheiten: 1.1. Das Grunderwerbsverzeichnis gibt hinsichtlich der gelisteten Flurstücke nicht den aktuellen Stand der Grundstücksverhältnisse wieder. 1.2. Der Erwerb von im Eigentum befindlichen Grundstücken wird aufgrund Unverhältnismäßigkeit widersprochen. Betreffend Ertüchtigungsmaßnahmen der bestehenden Tunnelanlage sind Dienstbarkeiten vorzusehen. 2. Abstimmungserfordernisse und Hinweise: 2.1. Die Ausführungsplanung des S-Bahn-Tunnels unter dem Unterführungsbauwerk Unterschweinstiege ist aufgrund des massiven Eingriffs in enger Abstimmung mit der Eigentümerin und zugleich Verkehrssicherungspflichtigen des Unterführungsbauwerks zu erstellen. Insbesondere sind die erschütte- Seite 170 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 rungsfreie Entkopplung des S-Bahn-Tunnels zur Vermeidung von Folgeschäden, aber auch die bisherigen Maße unverändert nachzuweisen. 2.2. Gleiches gilt für die im Eigentum befindlichen Leitungskreuzungen. 2.3. Die während der Bauzeit erforderlichen Leitungssicherungen bzw. Umverlegungen dieser sind vorab abzustimmen. Alle im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen, Provisorien und Bauzwischenstände entstehenden Kosten hat die Vorhabenträgerin zu tragen. 2.4. Das Konzept zur Regelung des Schienen-Ersatzverkehrs während der vorgesehenen vierwöchigen Vollsperrung des Flughafen-Regionalbahnhofs ist rechtzeitig abzustimmen. 2.5. Die ungehinderte Erschließung des Flughafens über den ÖPNV muss jederzeit vollumfänglich gewährleistet sein. Die Erschließung ist vorab durch ein aktualisiertes Verkehrsgutachten nachzuweisen. Verkehrslenkende Maßnahmen sind frühzeitig abzustimmen. Dabei sind auch die in den Realisierungszeitraum des antragsgegenständlichen Vorhabens fallenden Bauvorhaben am Flughafen und deren weitreichenden Auswirkungen zu berücksichtigen. Alle im Zusammenhang mit zusätzlichen Maßnahmen zur Durchführung des Schienen-Ersatzverkehres entstehenden Kosten hat die Vorhabenträgerin zu tragen. 3. Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und künftiger Flughafenentwicklung 3.1. Zur Andienung der Baustelle auf dem Parkplatz P 36 ist eine Behelfszufahrt über den Airportring herzustellen. Eine Andienung über die Terminalvorfahrt ist aufgrund der schon heute vorhandenen Verkehrsbelastung insbesondere in Spitzenverkehrszeiten nicht möglich. 3.2. Der Notausstieg auf dem Parkplatz P 36 beeinträchtigt in der geplanten Lage die künftige bauliche Entwicklung für diesen Bereich erheblich. Eine Verschiebung in Richtung Nord-Westen oder die Anordnung nördlich der K 823 Airportring ist vorzunehmen. 3.3. Im Bereich des geplanten Notausgangs auf dem Parkplatz P 44 dürfen schon während der Bauphase keine Beeinträchtigungen des Verkehrs der K 823 Airportring auftreten. Hierbei wird u.a. auf die erforderliche Aufrecht- und Freihaltung des im öffentlichen Bereich verlaufenden Europaradweges hingewiesen. Seite 171 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 3.4. Bei der weiteren Planung des Notausgangs auf dem Parkplatz P 44 sind eventuelle bauliche Entwicklungen der angrenzenden Grundstückseigentümer im Bereich des geplanten Notausgangs zu berücksichtigen. 3.5. Sollten an den geplanten Notausgängen in den Bereichen der Parkplätze P 36 und Parkplatz P 44 auf nicht-öffentlichen Grundstücken Rettungsplätze vorgesehen sein, wird dieser räumlichen Anordnung widersprochen, um Nachteile oder Einschränkungen bei einer möglichen baulichen Entwicklung dieser Flächen auszuschließen. Insoweit wird auf die unter Punkt 3.2. vorgeschlagene Anordnung des Notausgangs nördlich der K 823 Aiportring verwiesen, da dort Rettungsflächen entlang der BAB 5 vorgesehen werden können. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.: Das Grunderwerbsverzeichnis wurde aktualisiert. Keine Entscheidung erforderlich. Zu 3.2.: Der ursprünglich auf dem Parkplatz P 36 geplante Rettungsschacht wurde verschoben. Keine Entscheidung erforderlich. Zu 3.4.: Die Lage des Rettungsschachtes „B-West“ wurde im Rahmen einer detaillierten Variantenbetrachtung anhand entscheidungserheblicher Kriterien ermittelt. Konflikte mit der vorhandenen Bebauung und die Möglichkeit baulicher Entwicklungen wurden in die Abwägung eingestellt. Die Errichtung des Rettungsschachtes in der geplanten Lage auf dem Parkplatz P 44 stellt unter Einstellung aller zu berücksichtigenden Belange, des Gebotes der Eingriffsminimierung anderer sowie einer wirtschaftlich vertretbaren Realisation die geeignetste Lösung dar, die in diesem Verfahren verfolgten Ziele zu verwirklichen. Auf Kapitel 4.3.15 wird verwiesen. Zu 2. bis 3.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung und Beachtung aller Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anregungen. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen. Seite 172 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 B.4.3.15 Schlüsselnummer P 03 (lfd. Nr. E3) Einwendung vom 11.09.2012, Gz.: FRA CJ/W DC 1. Die Einwenderin merkt an, das Grunderwerbsverzeichnis gebe die Eigentumsverhältnisse des im Eigentum der Einwenderin befindlichen Grundstückes 263/15 nicht korrekt wieder. 2. Die Einwenderin stellt fest, dass auf dem Grundstück 263/15 ist im Rahmen des antragsgegenständlichen Vorhabens die Errichtung eines Fluchttreppenhauses samt Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung als zusätzlicher Notausgang „B-West“ in Bahn-km 12,146 vorgesehen ist. Des Weiteren solle der Parkplatz P 44 als Feuerwehrangriffsfläche und Rettungsplatz genutzt werden. 3. Nach momentanen Planungen der Einwenderin sei beabsichtigt, die derzeitige Nutzung des Parkplatzes P 44 auf dem betreffenden Grundstückes aufzugeben. In absehbarer Zeit sollten Gebäude errichtet werden, um den Standort des Luftfahrtdrehkreuzes Frankfurt am Main zu festigen. 3.1. Die Einwenderin trägt vor, dass sie durch die Planung in ihren verfassungsmäßigen Rechten aus Artikel 14 des Grundgesetzes verletzt sei, da die bauliche Anlage auf ihrem Eigentum errichtet bzw. ihr zu diesem Zweck das Eigentum an dem Grundstück genommen werden soll. 3.2. Es sei geplant, die derzeit noch als Parkplatz P 44 genutzte Grundstücksfläche in absehbarer Zeit zu bebauen, so dass der Parkplatz P 44 keine Freifläche, sondern vielmehr eine bebaute Fläche darstellen werde. Sollte das Fluchttreppenhaus samt Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung an der vorgesehenen Stelle auf dem Grundstück 263/15 errichtet werden, wäre jedoch eine wirtschaftliche Bebauung des genannten Grundstücks kaum noch möglich, da ein großer Teil dieses Grundstücks nicht mehr bebaubar und damit nicht mehr nutzbar wäre. Durch die entfallende Fläche wäre somit eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstücks praktisch nicht mehr möglich. Seite 173 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 3.3. Die Interessen der Einwenderin, insbesondere ihr Eigentum an dem betroffenen Grundstück, seien daher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. 4. Die Einwenderin merkt an, dass als Alternative zu dem vorgesehenen Ort zwar die Anordnung des geplanten Notausgangs ca. 160 m weiter östlich geprüft wurde, weitergehende Orte jedoch nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Dies genüge nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren. Beispielsweise könnte überlegt werden, die betreffende bauliche Anlage südlich des Airportrings anzuordnen, wo ausreichende Freiflächen zur Verfügung stehen dürften. Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Zu 1.:Die betreffenden Planunterlagen wurden seitens der Vorhabenträgerin an Hand von Grundbuchauszügen nochmals überprüft. Er ergab sich kein Korrekturbedarf. Keine Entscheidung erforderlich. Zu 2.:Die Nutzung des Parkplatzes P 44 als Rettungsplatz ist nicht vorgesehen. In Abstimmung mit der Branddirektion Frankfurt erfolgen im Ereignisfall Evakuierung und Rettungsangriff über die öffentlichen Gehwege. Die angrenzenden Fahrbahnen der Straßen können im Katastrophenfall für den Rettungseinsatz durch die Rettungskräfte gesperrt werden. Zu 3.1 bis 4.: Die Lage des Rettungsschachtes „B-West“ wurde im Rahmen einer detaillierten Variantenbetrachtung anhand entscheidungserheblicher Kriterien untersucht. In Folge dessen wurde die antragsgegenständliche Lage des Rettungsschachtes ermittelt. Die Planungsansätze der Einwenderin hinsichtlich der vorgetragenen beabsichtigten Bebauung bzw. der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes fanden Eingang in v.g. Untersuchung. In die Entwicklung und Fortschreibung der verschiedenen Varianten wurde die Einwenderin eingebunden; diesbezügliche Unterlagen liegen der Einwenderin vor. Der Bereich, in dem Varianten untersucht wurden, ist in Hinblick auf die einzuhaltende maximale Fluchtweglänge im Eisenbahntunnel gewählt. Die Aus- Seite 174 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 wahl und Anzahl untersuchter Varianten ist nachvollziehbar und hinreichend verdichtet. Dem vorgetragenen Einwand, eine wirtschaftliche Bebauung des genannten Grundstücks wäre nach Errichtung des Rettungsschachtes kaum noch möglich, da ein großer Teil dieses Grundstücks nicht mehr bebaubar und damit nicht mehr nutzbar wäre, kann seitens der Planfeststellungbehörde nicht gefolgt werden. Die Besorgnis der Einwenderin, das Entfallen der in Randlage gelegenen Fläche einer Größe von 96 m³ hätte zur Folge, die wirtschaftliche Ausnutzung des verbleibenden Grundstücks einer Größe 9217 m³ sei praktisch nicht mehr möglich, kann nicht nachvollzogen werden. Die Erschließung des Grundstücks ist auch nach Errichtung des Rettungsschachtes in der antragsgegenständlichen Lage vollumfänglich gewährleistet. Zudem besteht - sofern erforderlich - die bautechnische Möglichkeit, den in Randlage des Grundstücks geplanten oberirdischen Rettungsausgang in eine zukünftige Bebauung zu integrieren. Den Absichtserklärung der Einwenderin gemäß momentaner Planungen in absehbarer Zeit die derzeitige Nutzung des Parkplatzes P 44 aufgeben und auf diesem Gebäude errichten zu wollen, kann im Sinne des Baurechtes weder als verfestigt, noch als hinreichend konkretisiert bewertet werden. Die bei Bebauung des Flurstücks 263/15 der Errichtung des Rettungsschachtes geschuldeten und zuzuordnenden Mehrkosten, sind dem Grunde nach der Vorhabenträgerin des antraggegenständlichen Verfahrens anzulasten. Betreffend entschädigungsrechtliche Tatbestände durch die Beanspruchung von Grundeigentum und damit verbundene Rechtseingriffe verweise ich auf Kapitel B.4.2.7. Die Planfeststellungbehörde hat alle zu berücksichtigenden Belange, insbesondere die Rechtsbetroffenheit der Einwenderin durch die Inanspruchnahme des Flurstücks 263/15 und die zukünftige Bebaubarkeit dessen, die bautech- Seite 175 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 nische Realisierbarkeit des antragsgegenständlichen Vorhabens, das Gebot der Eingriffsminimierung sowie die Maßgabe, eine wirtschaftlich vertretbare Realisation des Vorhabens zu ermöglichen, in die Abwägung eingestellt. Die Errichtung des Rettungsschachtes „B-West“ in der antragsgegenständlichen Lage in Bahn-km 12,146 stellt unter Einstellung aller zu berücksichtigenden Belange die geeignetste Lösung dar, die in diesem Verfahren verfolgten Ziele zu verwirklichen. B.5 Gesamtabwägung Am antragsgegenständlichen Vorhaben besteht ein öffentliches Interesse. Die Planfeststellungsbehörde hat die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange ermittelt, alle Belange in die Abwägung eingestellt und diese gegeneinander und untereinander abgewogen. Das Vorhaben entspricht demnach insgesamt den Zielsetzungen des Fachplanungsrechts, ist zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich und steht im Einklang mit dem zwingenden Recht. B.6 Sofortige Vollziehung Das öffentliche Interesse an der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ist höher zu werten als das Interesse eines möglichen Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung einer Klage. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse, dass mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses sofort begonnen wird. Seite 176 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Das erklärte Ziel der Vorhabenträgerin und der Stadt Frankfurt am Main ist es, für das Gebiet „Gateway Gardens“, für das durch die Stadt Frankfurt am Main der Bebauungsplan Nr. 851 mit einer insgesamt zulässigen Bebauung von 700.000 m² Bruttogeschoßfläche aufgestellt wurde, einen angemessenen und erforderlichen ÖPNV-Anschluss zu schaffen. Auf der Grundlage des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2008 wurde bereits mit der Entwicklung und Bebauung des Gebiets begonnen. Für die fortschreitende Entwicklung von „Gateway Gardens“ ist der geplante S-Bahn-Anschluss unverzichtbar. Verzögerungen bei der Umsetzung dieses Vorhabens haben unweigerlich auch negative Auswirkungen auf die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebiets. Die Realisierung des Projekts ist bis Ende 2019 geplant. Hierauf abgestimmt ist auch die Finanzierung. Das Programm der GVFG-Mittel läuft 2019 aus. Bis dahin sollte das Projekt weitgehend abgeschlossen sein. Jedes Jahr der Verzögerung erhöht die Baukosten auch aufgrund der Preisentwicklung um geschätzte 2,5 %. Um das angestrebte Projektziel einer Fertigstellung und Inbetriebnahme in 2019 zu erreichen, ist es erforderlich, bereits 2014 mit vorgezogenen Maßnahmen zu beginnen. Durch die bauliche Entwicklung von „Gateway Gardens“ wird ein starker Anstieg des Verkehrsaufkommens erfolgen. Das erklärte Ziel, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs zu vergrößern und Kfz-Verkehr im größtmöglichen Umfang auf die Schienen zu verlagern, kann nur durch den ÖPNV-Anschluss erreicht werden. Eine reine Busanbindung von „Gateway Gardens“ ist aus Gründen der ÖPNV-Qualität, der Leistungsfähigkeit im ÖPNV und der Umweltauswirkungen nicht darstellbar. Die Inbetriebnahme der S-Bahn-Station „Gateway Garden“ soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, denn die ansteigende Tendenz im Straßenverkehrsaufkommen wird ohne entsprechende Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum zu einer immer stärker zunehmenden Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und der Umwelt werden, ggf. sogar zu einem Kollaps führen. Nur durch einen Anschluss von „Gateway Gardens“ an den schienengebundenen Nahverkehr ist eine größtmögliche Leistungsfähigkeit einer straßenunabhängigen Verkehrsanbindung gegeben. Seite 177 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Aus den oben genannten Gründen besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse an einer unverzüglichen Umsetzung des Vorhabens. Dieses öffentliche Interesse überwiegt gegenüber dem in sonstigen öffentlichen und privaten Belangen Betroffenen an einer aufschiebenden Wirkung einer eventuellen Klage. Die Verzögerung, in Frage – Stellung oder gar Verhinderung des Baubeginns und damit der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station „Gateway Gardens“ würde zu nicht wieder gut zu machenden Nachteilen und Schäden für Vorhabenträger und die ÖPNV – Versorgung sowie die stadtplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main führen, also zu einer schweren Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses. Demgegenüber wäre das Rechtsschutzinteresse eines Betroffenen, sollte es begründet sein, durchaus auch bei angeordnetem Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses zu wahren. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO war somit dringend geboten und sachgerecht. B.7 Kostenentscheidung Die Kostenentscheidung für diese Amtshandlung des Eisenbahn-Bundesamtes beruht auf § 3 Abs. 4 Satz 1 des BEVVG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV). Seite 178 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 C. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, 34117 Kassel erhoben werden. Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte [Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen, und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesen werden. Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteiligte durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 7 VwGO genannten Personen und Organisationen zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von Ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann sich selbst vertreten. Seite 179 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung, weil die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach § 80 Absatz 2, Satz 1 Nr. 4 VwGO festgestellt wurde. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5, Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, 34117 Kassel gestellt und begründet werden. Bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof können elektronische Dokumente nach Maßgabe der Verordnung der Landesregierung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26.10.2007 (GVBl. I, S. 699) eingereicht werden. Auf die Notwendigkeit der qualifizierten digitalen Signatur bei Dokumenten, die einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehen, wird hingewiesen (§ 55a Abs. 1 Satz 3 VwGO). Seite 180 von 181 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt Frankfurt am Main Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785 D. Ausfertigungen Von diesem Beschluss werden vier Ausfertigungen mit Planunterlagen gefertigt: 1. Ausfertigung für die Vorhabensträgerin DB Netz AG 2. Ausfertigung für die Vorhabensträgerin DB Netz AG 3. Ausfertigung für die DB Station&Service AG 4. Ausfertigung für die DB Energie GmbH 5. Ausfertigung für die Offenlegung in der Stadt Frankfurt am Main 6. Ausfertigung für das Magistrat der Stadt Frankfurt am Main 7. Ausfertigung für das Regierungspräsidium Darmstadt 8. Ausfertigung für das Regierungspräsidium Darmstadt 9. Ausfertigung für das Eisenbahn-Bundesamt, Sachbereich 2 Weitere Ausfertigungen ohne Plansatz: 10. Ausfertigung verbleibt in der Akte 11. bis 15. Ausfertigung für das Regierungspräsidium Darmstadt sowie jeweils eine Ausfertigung an alle Behörden, Träger öffentlicher Belange, sonstige Stellen, anerkannte Naturschutzverbände und natürliche und juristische Personen, über deren Einwendungen bzw. Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung entschieden wurde. Dieses Exemplar ist die . Ausfertigung. Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken Saarbrücken, den 31.01.2014 Az.: 55110-551pps/003-2010#004 Reg.-Nr. 55110-10-0906 VMS-Nr.: 324785 Im Auftrag (Schmitt) (Dienstsiegel) Seite 181 von 181