S-Bahnanbindung Gateway Gardens - Eisenbahn

Transcrição

S-Bahnanbindung Gateway Gardens - Eisenbahn
Außenstelle
Frankfurt / Saarbrücken
Grülingsstraße 4
66113 Saarbrücken
Az: 55110-551pps/003-2010#004
Reg.-Nr. 55110-10-0906
Datum: 31.01.2014
Planfeststellungsbeschluss
gemäß § 18 AEG
für das Vorhaben
"S-Bahnanbindung Gateway Gardens“
Verlegung bzw. Neubau der Eisenbahnstrecke
zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und
Neubau der Verkehrsstation „Gateway Gardens“
in der Stadt Frankfurt am Main,
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683,
Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687,
Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101,
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520,
Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf
Vorhabensträgerin:
DB Netz AG,
vertreten durch die DB ProjektBau GmbH,
Hahnstr. 52
60528 Frankfurt am Main
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Inhaltsverzeichnis zum Planfeststellungsbeschluss
Seite
Verzeichnis der Abkürzungen ..........................................................................................5
A.
VERFÜGENDER TEIL ......................................................................................9
A.1
Feststellung des Plans .......................................................................................9
A.2
Planunterlagen ..................................................................................................12
A.3
A.3.1
A.3.1.1
A.3.1.2
Besondere Entscheidungen ...............................................................................33
Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse ..........................................33
Wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes .............33
Zulassung von Ausnahmen von den Verboten der VO Wasserschutzgebiet
Stadtwald Frankfurt............................................................................................34
A.3.1.3 Kumulative Betrachtung der Gefahren und Risiken dreier Vorhaben .................35
A.3.2
Natur- und Artenschutzrechtliche Genehmigungen und Zulassungen ................35
A.3.2.1 Naturschutzrechtliche Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz ...............35
A.3.2.2 Artenschutzrechtliche Zulassung nach Bundesnaturschutzgesetz .....................36
A.3.3
Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nach LSG-VO ................................36
A.3.4
Forsthoheitliche Entscheidungen nach Bundeswaldgesetz ................................37
A.3.5
Festsetzungen zum Schallschutz.......................................................................37
A.3.6
Festsetzungen zum Erschütterungsschutz ........................................................38
A.3.7
Beeinträchtigungen während der Bauausführung ..............................................38
A.3.8
Konzentrationswirkung ......................................................................................39
A.4
A.4.1
A.4.2
A.4.3
Nebenbestimmungen und Hinweise ..................................................................40
Unterrichtungspflichten ......................................................................................40
VV BAU und VV BAU-STE ................................................................................40
Abweichung von Regelwerken ...........................................................................40
A.5
Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge ..........41
A.6
Sofortige Vollziehung .........................................................................................41
A.7
Kosten ...............................................................................................................41
B.
BEGRÜNDUNG ................................................................................................42
B.1
B.1.1
B.1.2
B.1.3
B.1.3.1
B.1.3.2
B.1.3.3
B.1.3.4
B.1.3.5
Sachverhalt........................................................................................................42
Vorhaben ...........................................................................................................42
Verfahren...........................................................................................................42
Anhörungsverfahren ..........................................................................................43
Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange .............43
Benachrichtigung von Vereinigungen.................................................................50
Öffentliche Planauslegung .................................................................................51
Erörterung .........................................................................................................51
Planänderung bzw. Planergänzung nach § 73 Abs. 8 VwVfG ............................52
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.1.3.6 Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde .....................................55
B.2
B.2.1
B.2.2
Verfahrensrechtliche Bewertung ........................................................................55
Rechtsgrundlage ...............................................................................................55
Zuständigkeit .....................................................................................................56
B.3
Umweltverträglichkeit.........................................................................................56
B.3.1
Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit ...............................................56
B.3.2
Umweltverträglichkeitsprüfung ...........................................................................57
B.3.2.1 Untersuchungsraum ..........................................................................................57
B.3.2.2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG ...57
B.3.2.2.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................58
B.3.2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................58
B.3.2.2.3 Schutzgut Boden ..............................................................................................59
B.3.2.2.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................59
B.3.2.2.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................60
B.3.2.2.6 Schutzgut Landschaft .......................................................................................61
B.3.2.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................................................61
B.3.2.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG .....................................62
B.3.2.3.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................64
B.3.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................66
B.3.2.3.3 Schutzgut Boden ..............................................................................................67
B.3.2.3.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................70
B.3.2.3.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................71
B.3.2.3.6 Schutzgut Landschaft .......................................................................................72
B.3.2.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................74
B.3.2.3.8 Zusammenfassung Bewertung der Umweltauswirkungen ................................74
B.4
Materiell-rechtliche Würdigung des Vorhabens ..................................................75
B.4.1
Planrechtfertigung..............................................................................................75
B.4.2.1 Variantenentscheidung ......................................................................................76
B.4.2.2 Schallschutz ......................................................................................................78
B.4.2.3 Erschütterungsschutz / Schutz vor sekundärem Luftschall ................................80
B.4.2.4 Beeinträchtigungen während der Bauausführung ..............................................81
B.4.2.5 Elektromagnetische Felder ................................................................................82
B.4.2.6 Brand- und Katastrophenschutz.........................................................................82
B.4.2.7 Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in Rechte Dritter ....................83
B.4.2.8 Begründung der wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse ..............83
B.4.2.9 Begründung der naturschutzrechtlichen Genehmigung .....................................86
B.4.2.10 Begründung der artenschutzrechtlichen Zulassung ...........................................89
B.4.2.11 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete ............................................................92
B.4.2.12 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Naturschutzgesetz ............93
B.4.2.13 Begründung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung ...........................94
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.2.14 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Forstgesetz .......................95
B.4.2.15 Begründung der Forsthoheitlichen Entscheidungen ..........................................97
B.4.2.16 Abweichung von Regelwerken ..........................................................................98
B.4.2.17 Festsetzungen zu VV BAU und VV BAU-STE ...................................................99
B.4.3
Entscheidungen über Stellungnahmen und Einwendungen ...............................99
B.4.3.1 Entscheidungen über Stellungnahmen i.V.m. Zusagen der Vorhabenträgerin ...99
B.4.3.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen .................102
B.4.3.2.1 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) ............................102
B.4.3.2.2 Umweltamt (Amt 79).........................................................................................103
Bereich Natur- und Artenschutz (Stellungnahme der UNB) .............................................103
Bereich Wasserwirtschaft (Stellungnahme der UWB) ......................................................108
B.4.3.3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie ...............................................129
B.4.3.4 Hessenwasser GmbH & Co. KG .........................................................................131
B.4.3.5 Deutsche Telekom Technik GmbH ....................................................................141
B.4.3.6 Mainova AG vertreten durch Netzdienste Rhein-Main GmbH ............................142
B.4.3.7 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst ..........143
B.4.3.8 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, Straßen- und
Schienenverkehr ................................................................................................145
B.4.3.9 Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/F, Arbeitsschutz und Umwelt .....146
B.4.3.10 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz/
Wasserversorgung.............................................................................................151
B.4.3.11 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52, Forsten .................................152
B.4.3.12 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 53.1, Naturschutz ......................159
B.4.3.13 Schlüsselnummer P 01 .....................................................................................169
B.4.3.14 Schlüsselnummer P 02 .....................................................................................170
B.4.3.15 Schlüsselnummer P 03 .....................................................................................173
B.5
Gesamtabwägung..............................................................................................176
B.6
Sofortige Vollziehung .........................................................................................176
B.7
Kostenentscheidung ..........................................................................................178
C.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG .....................................................................179
D.
AUSFERTIGUNGEN .........................................................................................181
Dieser Beschluss besteht aus 181 Seiten.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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Verzeichnis der Abkürzungen
Abkürzung
Bedeutung
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz
AVV Baulärm
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
- Geräuschimmissionen -
BAB
Bundesautobahn
BA
Bauabschnitt
BE
Baustelleneinrichtung
BEGebV
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen
der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
Bundeseisenbahngebührenverordnung
BEV
Bundeseisenbahnvermögen
BEVVG
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz
BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordnung;
16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung
26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
BMVI
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BSchWAG
Bundesschienenwegeausbaugesetz
BW
Bauwerk
BWaldG
Bundeswaldgesetz
CEF-Maßnahme
Maßnahmen, mit denen die ökologischen Funktionen geschützter
Arten gesichert werden (CEF= Continuous ecological functionality)
dB(A)
Dezibel(A)
DB AG
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik
DIN
Deutsches Institut für Normung
DN
Nenndurchmesser
DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
DWA
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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Abkürzung
Bedeutung
EAE
Entwurfsgrundlagen für die Anlage von Erschließungsstraßen
EBA
Eisenbahn-Bundesamt
EBA Ast Ffm/Sbr
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Frankfurt am Main/
Saarbrücken
EKrG
Eisenbahnkreuzungsgesetz
ENeuOG
Eisenbahnneuordnungsgesetz
ENWG
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz
EÜ
Eisenbahnüberführung
EVerkVerwG
Eisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
EWG-VO
Verordnung des Rates der Europäischen Gemeinschaft
FCS-Maßnahme
Ausgleichsmaßnahme, die auf die Förderung betroffener Arten
ausgerichtet ist (FCS = Favourable conservation status)
FFH
Flora-Fauna-Habitat
FFH-RL
Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen
(Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)
FoVG
Forstvermehrungsgutgesetz
FStrG
Fernstraßengesetz
GG
Grundgesetz
GOK
Geländeoberkante
GW
Grundwasser
GWS-VwV
Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung
von Grundwasserverunreinigungen
HAGBnatSchG
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Hbf
Hauptbahnhof
HD-Leitung
Hochdruckleitung
HENatG
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Hessisches Naturschutzgesetz
HForstG
Hessisches Forstgesetz
HWaldG
Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und
zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
Hessisches Waldgesetz
IHK
Industrie und Handelskammer
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Abkürzung
Bedeutung
KrWG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz
kV
Kilovolt
LAGA
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
LSG-VO
Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
LPB
Landschaftspflegerische Begleitplanung
LZA
Lichtzeichenanlage
M
Maßstab
NBS
Neubaustrecke
NKU
Nutzen-Kosten-Untersuchung
NN
Normalnull
NV
Nahverkehr
NW
Nennweite
ONB
Obere Naturschutzbehörde
OWB
Obere Wasserbehörde
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
PBSM
Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
PF
Planfeststellung
ROV
Raumordnungsverfahren
TE
Tiefenentwässerung
TEIV
Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung)
RiStWag
Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten
TEN
Transeuropäisches Netz
TÖB
Träger öffentlicher Belange
TSI
Technische Spezifikation für Interoperabilität
UNB
Untere Naturschutzbehörde
USM
Unterschottermatte
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Abkürzung
Bedeutung
UVPVwV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVS
Umweltverträglichkeitsstudie
UVU
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
UWB
Untere Wasserbehörde
VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen und über Fachbetriebe
VDE
Verband Deutscher Elektrotechniker
VDI
Verband Deutscher Ingenieure
VO
Verordnung
VSG
Vogelschutzgebiet
VS-RL
EU-Vogelschutzrichtlinie
VV BAU
Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,
Oberbau und Hochbau
VV BAU-STE
Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen
VV IST
Verwaltungsvorschrift für die Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme struktureller Teilsysteme des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den Bereich ortsfester Anlagen
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WSG
Wasserschutzgebiet
Z.i.E.
Zustimmung im Einzelfall
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabensträgerin), vertreten durch Herrn Uwe Schmidt, c/o
DB ProjektBau GmbH, erlässt das Eisenbahn-Bundesamt nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) folgenden
Planfeststellungsbeschluss:
A.
Verfügender Teil
A.1
Feststellung des Plans
Der Plan für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Umverlegung
bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt
(Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt
(M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke
3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis
Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt
Frankfurt am Main, wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen,
Änderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten und Schutzauflagen festgestellt.
Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:
•
der Neubau der zweigleisigen Eisenbahnstrecke 3683 von Bau-km 0,000 bis
Bau-km 1,956 bei Anschwenkung an die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 in
Bahn-km 6,645,
o einschließlich erforderlicher Dämme, Einschnitte, Entwässerungseinrichtungen und bahntechnischen Anlagen,
o bei Neubau eines Kreuzungsbauwerkes zur Überführung der Eisenbahnstrecke 3683 über die bestehende Eisenbahnstrecke 3520,
Seite 9 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
o bei Neubau der Eisenbahnüberführung „Hinkelsteinschneise“ zur Überführung der Eisenbahnstrecke 3683 und des Verbindungsgleises zur Strecke
3520 über den verlegten Forstweg „Hinkelsteinschneise“,
o bei Neubau eines zweigleisigen Trogbauwerkes mit seitlich angehängter
Rampe mit Zwischenpodest als Zugang vom Rettungsplatz Ost zum Tunnel,
o bei Neubau des Rettungsplatzes Ost einschließlich eines unterirdischem
Löschwasserreservoirs,
o bei Anpassung und Neuordnung des bahnnahen Wegesystems gemäß festgestellter Planunterlagen,
o
der Neu- und Ausbau des bahnnahen Wegesystems gemäß festgestellter
Planunterlagen,
•
der Neubau eines 2-gleisigen Eisenbahntunnels mit Rechteckquerschnitt (Tunnel Ost inklusive Tunnelaufweitung) von Bau-km 1,956 bis Bau-km 2,876 der
Eisenbahnstrecke 3683,
o bei Neubau eines Fluchttreppenhauses inklusive Schleuse mit Stauraum
zum Treppenhaus und Überdachung,
o bei Neubau einer Hebeanlage mit Anschluss an die Kanalisation,
o bei Neubau einer Lüftungsöffnung in Tunneldecke mit Kamin an die Geländeoberkante,
•
der Neubau des unterirdischen zweigleisigen S-Bahn-Haltepunktes „Gateway
Gardens“ von Bau-km 2,876 Bau-km bis Bau-km 3,188 der Eisenbahnstrecke
3683,
o bei Neubau von Hebeanlage und Betriebsräumen zur Versorgung von Stationsbauwerk und Fahrtunnel,
o bei Neubau eines 2-gleisigen Stationsbauwerkes mit Gewölbequerschnitt,
Mittelbahnsteig, Entrauchungs- und Tageslichtöffnungen einschließlich der
Ein- und Ausgangsbauwerke mit Treppenanlagen, Verteilerebene, Fahrtreppen, Aufzugsanlagen und Überdachungen bzw. Einhausungen,
•
der Neubau eines 2-gleisigen Eisenbahntunnels mit Rechteckquerschnitt (Tunnel West inklusive Tunnelaufweitung) von Bau-km 3,188 bis Bau-km 3,870 der
Eisenbahnstrecke 3683,
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
o bei Neubau eines Pumpensumpfes bzw. einer Hebeanlage mit Anschluss an
die Kanalisation,
o bei Neubau eines Fluchttreppenhauses inklusive Schleuse mit Stauraum
zum Treppenhaus und Überdachung,
o bei Neubau des Rettungsplatzes West einschließlich eines unterirdischem
Löschwasserreservoirs,
o bei Anpassung der Staßenverkehrsanlagen,
•
der Neubau eines Anschlussbauwerks des 2-gleisigen Eisenbahntunnels mit
Rechteckquerschnitt an den Bestandstunnel der Flughafenbahn einschließlich
Lüftungsöffnung und Überdachung von Bau-km 3,870 bis Bau-km 3,996 der Eisenbahnstrecke 3683 bei Anschwenkung an die bestehende Eisenbahnstrecke
3683 in Bahn-km 10,491,
o bei Rückbau und Verfüllung der Hebeanlage einschließlich der Treppenanlage,
o bei Teilrückbau und Verdämmen des Alt-Tunnels,
o bei Neubau eines Fluchttreppenhauses inklusive Schleuse mit Stauraum
zum Treppenhaus und Überdachung,
o bei Änderung der Zufahrtkurve zur B 43,
•
der Rückbau der bestehenden zweigleisigen Eisenbahnstrecke 3683 von Bahnkm 6,810 bis Bahn-km 10,491 bei vollständiger Beseitigung des Streckenabschnitts (Gleise und Oberbau) inklusive aller für den Bahnbetrieb erforderlichen
Anlagen und Baustoffe,
o bei Rückbau des bestehenden Kreuzungsbauwerkes zur Überführung der
Eisenbahnstrecke 3683 über die Eisenbahnstrecke 3520,
o bei Rückbau der Eisenbahnüberführung „Feldweg“,
o bei Rückbau der Eisenbahnüberführung „Goldsteinschneise“,
o bei Rückbau der Straßenüberführung „Mittelschneise“,
o bei Rückbau der Eisenbahnüberführung „Flughafenstraße“,
o bei Renaturierung der Flächen gemäß landschaftspflegerischer Begleitplanung
o bei Anpassung des Straßen- und Wegenetzes
Seite 11 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
der Neubau des Verbindungsgleises, Eisenbahnstrecke 3687 zwischen Bau-km
0,595 und Bau-km 1,455 Eisenbahnstrecke 3683,
o einschließlich erforderlicher Dämme, Einschnitte, Entwässerungseinrichtungen und bahntechnischen Anlagen,
o bei Rückbau des bestehenden Verbindungsgleises bei vollständiger Beseitigung des Streckenabschnitts (Gleise und Oberbau) inklusive aller für den
Bahnbetrieb erforderlichen Anlagen und Baustoffe,
•
die Ertüchtigung des bestehenden Eisenbahntunnels zwischen 10,491 und
Bahn-km 12,585 der Eisenbahnstrecke 3683,
o bei Neubau von Fluchttreppenhäusern inklusive Schleuse mit Stauraum zum
Treppenhaus und Überdachung,
o bei Errichtung eines beidseitigen Rettungsweges,
o bei Neubau eines unterirdischen Löschwasserreservoirs,
o bei anlagentechnischen Nachrüstungsmaßnahmen,
•
sonstige Anpassungsmaßnahmen einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen gemäß festgestellter Planunterlagen.
A.2
Planunterlagen
Der Plan besteht aus folgenden Unterlagen:
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
0
Planverzeichnis
Nur zur
Information
1a
Erläuterungsbericht (268 Seiten)
01
Übersichtskarten
01.01.01
Übersichtskarte, ohne Maßstab
02
Übersichtslagepläne
02.01.01a
Übersichtsplan - Neuplanung, Maßstab 1:2.500
Nur zur
Information
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
Seite 12 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
02.01.02a
Übersichtsplan - Bestand, Maßstab 1:2.000
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
03
Lagepläne
03.01.01
Lageplan - Blatt 1, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5,
Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160,
Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070
03.01.02a
Lageplan - Blatt 2, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1,
Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630,
Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360
Mit Blaueintragung
03.01.03a
Lageplan - Blatt 3, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8
Mit Blaueintragung
03.01.04a
Lageplan - Blatt 4, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4
Mit Blaueintragung
03.01.05
Lageplan - Blatt 5, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,8
03.01.06
Lageplan - Blatt 6, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,8 - 3,4
03.01.07
Lageplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
03.01.08
Lageplan - Blatt 8, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285
03.01.09
Lageplan - Blatt 9, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350,
Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580,
Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055
03.01.10a
Lageplan - Blatt 10, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460,
Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620,
Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890
Mit Blaueintragung
03.01.11a
Lageplan - Blatt 11, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900
Mit Blaueintragung
03.01.12
Lageplan - Blatt 12, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750
03.01.13
Lageplan - Blatt 13, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585
03.02.01a
Lageplan - Straßenplanung, Maßstab 1:500
BAB A3 / B43 - Kreisel Unterschweinstiege
am Rettungsplatz West
Mit Blaueintragung
Seite 13 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
04
Höhenpläne
04.01.01
Höhenplan, linkes Gleis - Teil 1, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 1,7
Nur zur
Information
04.01.02
Höhenplan, linkes Gleis - Teil 2, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 1,7 -3,4
Nur zur
Information
04.01.03
Höhenplan, linkes Gleis - Teil 3, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,5
Nur zur
Information
04.02.01
Höhenplan, rechtes Gleis - Teil 1, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 1,7
Nur zur
Information
04.02.02
Höhenplan, rechtes Gleis - Teil 2, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 1,7 -3,4
Nur zur
Information
04.02.03
Höhenplan, rechtes Gleis - Teil 3, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,5
Nur zur
Information
04.03.01
Höhenplan, Verbindungskurve, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Bau-km 0,0 - 0,8
Nur zur
Information
04.04.01
Höhenplan, Verbindungsrampe BAB A3 Kreisel Unterschweinstiege (Achse 100), Maßstab 1:500 / 1:50
Nur zur
Information
04.04.02
Höhenplan, Verteilerfahrbahn B43 Kreisel Unterschweinstiege
(Achse 200), Maßstab 1:500 / 1:50
Nur zur
Information
05
Querschnitte
05.01.01a
Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100
Strecke 3683, Bau-km 0,950
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
05.01.02a
Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100
Strecke 3683, Bau-km 1,150
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
05.01.03a
Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100
Strecke 3683, Bau-km 1,500
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
05.01.04a
Querschnitt „Freie Strecke“, Maßstab 1:100
Strecke 3683, Bau-km 1,890
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
05.01.05
Regelquerschnitt Tunnel – LH 5,73 m
Normalbereich Kettenwerk (Oberleitung), Maßstab 1:100
Nur zur
Information
05.01.06
Regelquerschnitt Tunnel – LH 6,00 m
Nachspannbereich Kettenwerk (Oberleitung), Maßstab 1:100
Nur zur
Information
05.02.01a
Regelquerschnitt 1-1, Achse 100, Verbindungsrampe BAB A3
Kreisel Unterschweinstiege, Station 0+080.000, Maßstab 1:50
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
Seite 14 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
05.02.02a
Regelquerschnitt 2-2, Achse 200, Verteilerfahrbahn B43 Kreisel Mit BlaueinUnterschweinstiege, Station 0+140.000, Maßstab 1:50
tragung
Nur zur
Information
06
Bauwerksverzeichnis und Bauwerkspläne
06.01.01a
Bauwerksverzeichnis (79 Seiten)
06.02.01
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 1, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5,
Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160,
Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070
06.02.02a
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 2, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1,
Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630,
Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360
Mit Blaueintragung
06.02.03a
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 3, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8
Mit Blaueintragung
06.02.04a
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 4, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4
Mit Blaueintragung
06.02.05
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 5, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,8
06.02.06
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 6, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,8 - 3,4
06.02.07
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
06.02.08
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 8, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285
06.02.09
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 9, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350,
Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580,
Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055
06.02.10a
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 10, Maßstab 1:1.000 Mit BlaueinStrecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460,
tragung
Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620,
Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890
06.02.11a
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 11, Maßstab 1:1.000 Mit BlaueinStrecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900
tragung
06.02.12
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 12, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750
06.02.13
Lageplan zum Bauwerksverzeichnis - Blatt 13, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585
Mit Blaueintragung
Seite 15 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
07
Objektpläne und Rückbaukonzept
07.01.01a
Bauwerksplan Winkelstützwand Anschluss Stadion
Draufsicht, Ansicht, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 0,310 - 0,440, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.02a
Bauwerksplan Fangedamm
Draufsicht, Längsschnitte, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 0,440 - 0,695, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.03a
Bauwerksplan Kreuzungsbauwerk Strecke 3520
Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 0,762, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.04a
Bauwerksplan Stützwand Kreuzungsbauwerk Strecke 3520
Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 0,850 – 0,890, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.05a
Bauwerksskizze EÜ Hinkelsteinschneise
Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 1,000, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.06a
Bauwerksplan Winkelstützwand Eichenschneise
Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 0,800 - 0,975, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.07a
Bauwerksplan Winkelstützwand Rettungsplatz Ost
Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 1,880 - 1,900, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.08a
Bauwerksplan Trogbauwerk Rettungsplatz Ost
Draufsicht, Längsschnitt, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 1,900 - 1,956, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.09.01
a
Bauwerksplan Tunnel Ost
Draufsicht, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 1,956 -2,330, Maßstab 1:500
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.01.09.02
a
Bauwerksplan Tunnel Ost
Teilgrundriss, Querschnitte
Strecke 3683, Bau-km 1,956 -2,330, Maßstab 1:250 / 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.02.01
Bauwerksplan Tunnel Ost
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 2,334 - 2,645, Maßstab 1:500
Nur zur
Information
Seite 16 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
07.02.02a
Bauwerksplan Tunnel Ost - Rettungsschacht
Querschnitte 1-1 und 2-2
Strecke 3683, Bau-km 2,400, Maßstab 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.02.03a
Bauwerksplan Tunnel Ost - Aufweitung
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 2,645 - 2,876, Maßstab 1:500
Mit Blaueintragung
07.02.04
Bauwerksplan Tunnel Ost - Aufweitung
Querschnitt 1
Strecke 3683, Bau-km 2,855, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.05a
Bauwerksplan Stationsbereich mit Betriebsräumen
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 2,876 - 3,285, Maßstab 1:500
Mit Blaueintragung
07.02.06a
Bauwerksplan Stationsbereich – Bahnsteig
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 2,928 - 3,138, Maßstab 1:200
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.02.07a
Bauwerksplan Station – Zugang Ost
Schnitte
Strecke 3683, Bau-km 2,928, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.08
Bauwerksplan Station
Querschnitt 1 und 2
Strecke 3683, Bau-km 2,917 und 3,026, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.09
Bauwerksplan Station
Querschnitt 3
Strecke 3683, Bau-km 3,137, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.10
Bauwerksplan Tunnel West - Aufweitung
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 3,285 - 3,535, Maßstab 1:500
Nur zur
Information
07.02.11
Bauwerksplan Tunnel West
Querschnitte 1-1 und 2-2
Strecke 3683, Bau-km 3,310 und 3,490, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.12
Bauwerksplan Querung und Tunnel Unterschweinstiege
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 3,535 - 3,626, Maßstab 1:500
Nur zur
Information
07.02.13a
Bauwerksplan Querung Unterschweinstiege
Querschnitte 1-1, 2-2 und 3-3
Strecke 3683, Bau-km 3,563 , Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.14a
Bauwerksplan Tunnel Unterschweinstiege
Querschnitt 1-1
Strecke 3683, Bau-km 3,617 , Maßstab 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.02.15
Bauwerksplan Tunnel West
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 3,626 - 3,870, Maßstab 1:500
Nur zur
Information
Seite 17 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
07.02.16a
Bauwerksplan Tunnel West - Rettungsschacht
Querschnitte 1-1 und 2-2
Strecke 3683, Bau-km 3,649, Maßstab 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.02.17
Bauwerksplan Tunnel West
Querschnitt 3-3
Strecke 3683, Bau-km 3,767, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.02.18
Bauwerksplan Anschlussbauwerk
Lageplan, Horizontalschnitt, Längsschnitt
Strecke 3683, Bau-km 3,870 - 3,996, Maßstab 1:500
Nur zur
Information
07.02.19a
Bauwerksplan Anschlussbauwerk
Querschnitt 1-1
Strecke 3683, Bau-km 3,905, Maßstab 1:100
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
07.02.20
Bauwerksplan Anschlussbauwerk - Rettungsschacht
Querschnitt 2-2
Strecke 3683, Bau-km 3,980, Maßstab 1:100
Nur zur
Information
07.03.01
Bauwerksplan Rückbau und Renaturierung
Schnitte
Lageplan und Schnitte
Nur zur
Strecke 3683, Bahn-km 8,00 – 10,375, Maßstab 1:2.000 / 1:200 Information
Grunderwerbsverzeichnis
08
Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne
08.01.01a
Grunderwerbsverzeichnis
(12 Seiten, zzgl. Titelseite und Abkürzungsverzeichnis)
08.02.01
Grunderwerbsplan - Blatt 1, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5,
Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160,
Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070
08.02.02a
Grunderwerbsplan - Blatt 2, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1,
Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630,
Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360
Mit Blaueintragung
08.02.03a
Grunderwerbsplan - Blatt 3, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8
Mit Blaueintragung
08.02.04a
Grunderwerbsplan - Blatt 4, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4
Mit Blaueintragung
08.02.05a
Grunderwerbsplan - Blatt 5, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,9
Mit Blaueintragung
08.02.06
Grunderwerbsplan - Blatt 6, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,9 - 3,4
08.02.07a
Grunderwerbsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
Mit Blaueintragung
Mit Blaueintragung
Seite 18 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
08.02.08
Grunderwerbsplan - Blatt 8, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285
08.02.09
Grunderwerbsplan - Blatt 9, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350,
Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580,
Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055
08.02.10a
Grunderwerbsplan - Blatt 10, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460,
Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620,
Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890
Mit Blaueintragung
08.02.11a
Grunderwerbsplan - Blatt 11, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900
Mit Blaueintragung
08.02.12
Grunderwerbsplan - Blatt 12, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750
08.02.13
Grunderwerbsplan - Blatt 13, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585
09
Baustelleneinrichtungspläne und Baustraßen
09.01.01a
Übersichtsplan – Baulogistik
Wegekonzept bauzeitige Nutzung, Flächen für Baustelleneinrichtung, Maßstab 1:5.000
Mit Blaueintragung
09.01.02a
Übersichtslageplan – Baulogistik Ost,
Maßstab 1:1.000
Mit Blaueintragung
09.01.03
Übersichtslageplan – Baulogistik Stationsbereich,
Maßstab 1:1.000
09.01.04a
Übersichtslageplan – Baulogistik West,
Maßstab 1:1.000
Mit Blaueintragung
09.01.05
ergänzt
Übersichtslageplan – Baulogistik Fangedamm,
Maßstab 1:1.000
Mit Blaueintragung
10
Leitungspläne
10.01.01
Leitungsplan - Blatt 1, Maßstab 1:1.000
Trinkwasser und Telekommunikation
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5,
Strecke 3683, Bahn-km 6,445 - 7,160,
Strecke 3520, Bahn-km 30,360 - 31,070
Nur zur
Information
10.01.02a
Leitungsplan - Blatt 2, Maßstab 1:1.000
Trinkwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Gas
Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1,
Strecke 3683, Bahn-km 7,160 - 7,630,
Strecke 3520, Bahn-km 29,890 - 30,360
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
10.01.03a
Leitungsplan - Blatt 3, Maßstab 1:1.000
Elektrizität, Telekommunikation
Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,8
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
Seite 19 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
10.01.04a
Leitungsplan - Blatt 4, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Gas, Entwässerung, Telekommunikation
Strecke 3683, Bau-km 1,8 - 2,4
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
10.01.05
Leitungsplan - Blatt 5, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Gas, Entwässerung, Telekommunikation
Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 2,8
Nur zur
Information
10.01.06
Leitungsplan - Blatt 6, Maßstab 1:1.000
Elektrizität, Gas, Entwässerung, Telekommunikation
Strecke 3683, Bau-km 2,8 - 3,4
Nur zur
Information
10.01.07
Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Schmutz-, Regen-, Mischwasserkanal
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
Nur zur
Information
10.01.08
Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Wasserversorgung
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
Nur zur
Information
10.01.09
Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Elektrizität
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
Nur zur
Information
10.01.10
Leitungsplan - Blatt 7, Maßstab 1:1.000
Gas, Fernwärme, Telekommunikation
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0,
Strecke 3683, Bahn-km 10,285 - 10,560
Nur zur
Information
10.01.11
Leitungsplan - Blatt 8, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Telekommunikation, Gas
Strecke 3683, Bahn-km 9,350 - 10,285
Nur zur
Information
10.01.12
Leitungsplan - Blatt 9, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Wärme, Telekommunikation
Strecke 3683, Bahn-km 8,460 - 9,350,
Strecke 3687, Bahn-km 0,000 - 0,580,
Strecke 3520, Bahn-km 28,520 - 29,055
Nur zur
Information
10.01.13a
Leitungsplan - Blatt 10, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Entwässerung, Telekommunikation
Strecke 3683, Bahn-km 7,630 - 8,460,
Strecke 3687, Bahn-km 0,580 - 0,620,
Strecke 3520, Bahn-km 29,055 - 29,890
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
10.01.14a
Leitungsplan - Blatt 11, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Entwässerung, Telekommunikation, Gas
Strecke 3683, Bahn-km 10,560 - 10,900
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
10.01.15
Leitungsplan - Blatt 12, Maßstab 1:1.000
Wasser, Elektrizität, Entwässerung, Gas, Fernwärme
Strecke 3683, Bahn-km 10,900 - 11,750
Nur zur
Information
Seite 20 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
10.01.16
Leitungsplan - Blatt 13, Maßstab 1:1.000
Wasser, Entwässerung, Elektrizität, Wärme, Gas
Strecke 3683, Bahn-km 11,750 - 12,585
Nur zur
Information
11
Entwässerungsplanung
11.01.01a
Erläuterungsbericht zur Entwässerung
(37 Seiten, zzgl. 3 Anlagen)
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
11.02.01a
Übersichtslageplan, Maßstab 1:2.500
Konzeption bauzeitige Entwässerung, Restwasserhaltung und
Entwässerung Endzustand
Mit Blaueintragung
11.02.02a
Entwässerungslageplan – Teil 1, Maßstab 1:1.000
freie Strecke, oberirdisch, Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,65
Mit Blaueintragung
11.02.03a
Entwässerungslageplan – Teil 2, Maßstab 1:1.000
freie Strecke, oberirdisch, Strecke 3683, Bau-km 0,65 - 1,2
Mit Blaueintragung
11.02.04a
Entwässerungslageplan – Teil 3, Maßstab 1:1.000
freie Strecke, oberirdisch, Strecke 3683, Bau-km 1,2 - 2,0
Mit Blaueintragung
11.02.05
Detailplan Entwässerung, Sickerbecken 1-3
Strecke 3683, Bau-km 2,0 - 3,2
Mit Blaueintragung
entfällt
11.03.01a
Längsschnitt mit Überhöhung – Teil 1, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Gundwasserstände und Sohlabdichtung
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 1,7
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
11.03.02a
Längsschnitt mit Überhöhung – Teil 2, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Gundwasserstände und Sohlabdichtung
Strecke 3683, Bau-km 1,7 - 3,4
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
11.03.03a
Längsschnitt mit Überhöhung – Teil 3, Maßstab 1:2.000 / 1:200
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,5
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
11.04.01a
Querprofil, Entwässerung Endzustand; Maßstab1:100
Strecke 3683, Bau-km 0,448
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
11.04.02a
Querprofil, Entwässerung Endzustand; Maßstab1:100
Strecke 3683, Bau-km 0,950
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
12
LBP mit integrierter UVS
12.01.01a
ersetzt
12.01.
Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie, Textteil (256 Seiten)
Mit Blaueintragung
Seite 21 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
12.01.02a
ersetzt
12.02
Bestands- und Konfliktplan LBP, Maßstab 1:2.500
Mit Blaueintragung
12.01.03a
ersetzt
12.03.01
Übersichtslageplan LBP, Maßstab 1:2.500
Mit Blaueintragung
12.01.04a
ersetzt
12.03.02
Lageplan LBP - Teil 1, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 0,5
Mit Blaueintragung
12.01.05a
ersetzt
12.03.03
Lageplan LBP - Teil 2, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 0,5 - 1,1
Mit Blaueintragung
12.01.06a
ersetzt
12.03.04
Lageplan LBP - Teil 3, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,1 - 1,9
Mit Blaueintragung
12.01.07a
ersetzt
12.03.05
Lageplan LBP - Teil 4, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 1,9 - 2,4
Mit Blaueintragung
12.03.06
(12.01.08)
Lageplan LBP - Teil 5 und 6, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 2,4 - 3,4
12.01.09a
ersetzt
12.03.07
Lageplan LBP - Teil 7, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 3,4 - 4,0
Mit Blaueintragung
12.01.10a
ersetzt
12.03.08
Lageplan LBP - Teil 8, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bau-km 3,7 - 4,0
Strecke 3683, Bahn-km 10,175 - 10,955
Mit Blaueintragung
12.01.11a
ersetzt
12.03.09
Lageplan LBP - Teil 9, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 10,870 - 11,770
Mit Blaueintragung
12.01.12a
ersetzt
12.03.10
Lageplan LBP - Teil 10, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 11,735 - 12,585
Mit Blaueintragung
12.03.11
(12.01.13)
Lageplan LBP - Teil 11, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 9,390 - 10,350 (Rückbau)
12.03.12
(12.01.14)
Lageplan LBP - Teil 12, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 8,545 - 9,445 (Rückbau)
12.03.13
(12.01.15)
Lageplan LBP - Teil 13, Maßstab 1:1.000
Strecke 3683, Bahn-km 7,730 - 8,695 (Rückbau)
12.04.01
Themenkarte Boden - Bestand und Konflikte,
Maßstab 1:5.000
12.04.02
Themenkarte Wasser - Bestand und Konflikte,
Maßstab 1:5.000
12.04.03
Themenkarte Klima - Bestand und Konflikte,
Maßstab 1:5.000
Seite 22 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
12.04.04
Themenkarte Mensch und Landschaft - Bestand und Konflikte,
Maßstab 1:5.000
12.04.05
Themenkarte Tiere und Pflanzen - Bestand und Konflikte,
Maßstab 1:5.000
13
Artenschutzprüfung
13.01.01
Fachbeitrag Artenschutz, Textteil (120 Seiten)
Nur zur
Information
13.02
Bestands- und Konfliktplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Maßstab 1:2.500
Nur zur
Information
14
Sicherheits-, Flucht- und Rettungskonzept
14.01.01a
Sicherheits- und Rettungskonzept, Textteil (37 Seiten)
Mit Blaueintragung
14.02.01a
Rettungswege und Plätze der S-Bahn Gateway Gardens unter
Einbeziehung der Rettungswege der NBS Köln Rhein-Main,
Übersichtskarte, Maßstab 1:5.000
Mit Blaueintragung
14.02.02a
Übersichtslageplan Neuplanung mit Flucht und Rettungswegen, Mit BlaueinMaßstab 1:2.500
tragung
14.02.03a
Übersichtslageplan Bestand mit Flucht und Rettungswegen,
Maßstab 1:2.000
15
FFH-Verträglichkeitsprüfung
15.01.01
Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Textteil (24 Seiten)
Nur zur
Information
15.02
FFH-Verträglichkeitsstudie, Übersichtskarte Maßstab 1:25.000
Nur zur
Information
15.03
FFH-Verträglichkeitsstudie, Lebensraumtypen und Arten / Beeinträchtigung, Karte Maßstab 1:2.5000
Nur zur
Information
16
Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen
16.01.01
Messbericht Erschütterungen, Strecke 3683, Bau-km 0,0 - 4,0
(11 Seiten, zzgl. 11 Seiten Anhang)
Nur zur
Information
16.01.02
Erschütterungstechnische Untersuchung, Strecke 3683,
Bau-km 0,0 - 4,0 (40 Seiten, zzgl. 15 Seiten Anhang)
Nur zur
Information
16.01.03
Schalltechnische Untersuchung, Strecke 3683, Bau-km 0,0 4,0 (26 Seiten, zzgl. 18 Seiten Anhang)
Nur zur
Information
17
Brandschutzkonzept S-Bahn-Station Gateway Gardens
17.01.01
Ganzheitliches Brandschutzkonzept S-Bahn Station Gateway
Gardens, BPK-G 079C/2009 – G (35 Seiten)
17.01.01.01
Brandschutzvisualisierung Bahnsteigebene und Betriebsräume, Nur zur
S-Bahn Station Gateway Gardens, ohne Maßstab
Information
17.01.01.02
Dynamische Evakuierungssimulation, S-Bahn Station Gateway
Gardens, Simulationsbericht BPK-G 080A/2009 (17 Seiten)
Mit Blaueintragung
Nur zur
Information
Nur zur
Information
Seite 23 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
17.01.01.03
Entrauchungsstudie zur Überprüfung der Wirksamkeit des natürlichen Rauchabzugs, S-Bahn Station Gateway Gardens,
Gutachterliche Stellungnahme BPK-G 054A/2009 (27 Seiten)
Nur zur
Information
17.01.01.04
Umsetzung der Anforderungen des Anwenderhandbuches für
Nur zur
die brandschutztechnische Auslegung unterirdischer Personen- Information
verkehrsanlagen, S-Bahn Station Gateway Gardens;
Gutachterliche Stellungnahme BPK-G 161/2011 (7 Seiten)
17.01.01.05
Erläuterung zur Wahl des Bemessungsbrandes, S-Bahn Station Nur zur
Gateway Gardens (Bezug: BPK-G 054A/2009) (10 Seiten)
Information
17.02.01
Begründung zur Abweichung vom Anwenderhandbuch zum
Nachweis der maschinellen Entrauchung am Regionalbahnhof
Frankfurt (Main) Flughafen, BPB (7 Seiten)
Nur zur
Information
17.02.02
Ganzheitliches Brandschutzkonzept Regionalbahnhof Frankfurt
(Main) Flughafen, BPK-G 083/2010 (64 Seiten)
Nur zur
Information
17.02.03
Übersichtsplan Ebene E0 bis E1 Flucht- und Rettungswege,
Regionalbahnhof Frankfurt (Main) Flughafen, ohne Maßstab
Nur zur
Information
17.02.04
Brandschutzvisualisierung Grundriss Ebene 01,
Regionalbahnhof Frankfurt (Main) Flughafen, ohne Maßstab
Nur zur
Information
18
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
18.01.01
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (14 Seiten)
Nur zur
Information
18.02.01 a
Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000
Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung, Baustraßen
Nur zur
Information
18.02.02 a
Übersichtslageplan - „Ost“, Maßstab 1:1.000
Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung
Nur zur
Information
18.02.03 a
Übersichtslageplan „Stationsbereich“, Maßstab 1:1.000
Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung
Nur zur
Information
18.02.04 a
Übersichtslageplan - „West“, Maßstab 1:1.000
Massenströme, Aushub und Wiederverfüllung
Nur zur
Information
19
Hydrogeologische Gutachten
19.01.01
Hydrogeologisches Gutachten zu den bauzeitlichen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung
Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse
(40 Seiten, zzgl. Anhänge 1 bis 6)
Nur zur
Information
19.01.02
ergänzt
Hydrogeologisches Gutachten zu den bauzeitlichen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung
Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse
- Ergänzende Grundwassermodellierung
(9 Seiten, zzgl. Anhang 1)
Nur zur
Information
19.01.03
ergänzt
Durchführung von Pumpversuchen an Grundwassermessstellen im Trassenbereich der S-Bahn Gateway Gardens
- Ergebnisse der hydrochemischen Voruntersuchungen
(6 Seiten, zzgl. Anhänge 1 bis 3)
Nur zur
Information
Seite 24 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
19.02.01a
Hydrogeologisches Gutachten zu den bauzeitigen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens auf die Grundwasserverhältnisse
- Bauzeitliches und nachbegleitendes Grundwassermonitoring
(10 Seiten, zzgl. Anhänge 1 bis 3)
Nur zur
Information
19.03.01
Gutachterliche Stellungnahme
- Gefährdungspotential Herbizide
(7 Seiten, zzgl. Anlage)
Nur zur
Information
20
Baugrundtechnische Gutachten
20.01.01
Geotechnischer Basisbericht
(18 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.01
Geotechnischer Bericht „km 0,0+00 bis km 1,2+60“
(94 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.02
Geotechnischer Bericht „km 1,2+60 bis km 1,9+00“
(59 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.03
Geotechnischer Bericht „km 1,9+00 bis km 1,9+75“
(66 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.04
Geotechnischer Bericht „km 1,9+75 bis km 2,3+20“
(59 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.05
Geotechnischer Bericht „km 2,3+20 bis km 2,6+35“
(92 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.06
Geotechnischer Bericht „km 2,6+36 bis km 2,8+67“
(87 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.07
Geotechnischer Bericht „km 2,8+67 bis km 3,1+79“
(74 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.08
Geotechnischer Bericht „km 3,1+79 bis km 3,3+54“
(96 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.09
Geotechnischer Bericht „km 3,3+54 bis km 3,5+25“
(99 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.10
Geotechnischer Bericht „km 3,5+25 bis km 3,6+55“
(89 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.11
Geotechnischer Bericht „km 3,6+55 bis km 3,8+66“
(88 Seiten)
Nur zur
Information
20.02.12
Geotechnischer Bericht „km 3,8+66 bis km 3,9+73“
(89 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.01
Lageplan der Kernbohrungen / Messstellen + Prüfpositionen
Maßstab 1:1.000
Nur zur
Information
20.03.02
Lageplan der Aufschlusspositionen
Maßstab 1:1.000
Nur zur
Information
20.03.03
Profilschnitte der Großbohrungen (BK 1 + BK 2)
Nur zur
Information
20.03.04
Profilschnitte der Großbohrungen (BK 3 + BK 7)
Nur zur
Information
Seite 25 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
20.03.05
Profilschnitt der Großbohrung (BK 6)
Nur zur
Information
20.03.06
Bohrkernaufnahmen (BK 1)
(5 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.07
Bohrkernaufnahmen (BK 2)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.08
Bohrkernaufnahmen (BK 3)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.09
Bohrkernaufnahmen (BK 4)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.10
Bohrkernaufnahmen (BK 5)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.11
Bohrkernaufnahmen (GWM 6)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.12
Bohrkernaufnahmen (BK 7)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.13
Bohrkernaufnahmen (BK 8)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.14
Bohrkernaufnahmen (BK 9)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.15
Bohrkernaufnahmen (GWM 10)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.16
Bohrkernaufnahmen (BK 11)
(4 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.17
Bohrkernaufnahmen (GWM 12)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.18
Bohrkernaufnahmen (BK 13)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.19
Bohrkernaufnahmen (BK 14)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.20
Bohrkernaufnahmen (BK 15)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.21
Bohrkernaufnahmen (BK 16)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.22
Übersichtsplan Bohrungen - Los 1 Maßstab 1:2.000
Nur zur
Information
20.03.23
Koordinatenliste
(1 Seite)
Nur zur
Information
20.03.24
Lage- und Höhenplan, Aufmaß - Bohrpunkte
Maßstab 1:2.000
Nur zur
Information
20.03.24.01
Bohrprofile, Protokolle der Rammsondierungen und Messstellenausbauzeichnungen der Stölben GmbH (22 Seiten)
Nur zur
Information
Seite 26 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
20.03.24.02
Bohrkernaufnahmen, Teil 1 Schützeichel KG
(92 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.24.03
Bohrkernaufnahmen, Teil 2 Schützeichel KG
(66 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.25
Schichtenverzeichnis Teil 1
(155 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.26
Schichtenverzeichnis Teil 2
(165 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.27
Kleinrammbohrungen
(20 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.28
Zustandsgrenzen nach DIN 18122, Los 1
(7 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.29
Bestimmung der Dichte im Proctorkopf nach DIN 18127, Los 1
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.30
Bestimmung des Glühverlustes nach DIN 18128, Los 1
(1 Seite)
Nur zur
Information
20.03.31
Körnungslinien, Los 1
(50 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.32
Vorläufige Prüfergebnisse - Rahmenscherversuche und einaxiale Druckversuche (61 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.33
Proctorkurve nach DIN 18127, Los 1
(8 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.34
Körnungslinien, Los 2
(21 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.35
Vorläufige Prüfergebnisse - Rahmenscherversuche und einaxiale Druckversuche (61 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.36
Proctorkurve nach DIN 18127, Los 2
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.37
Zustandsgrenzen nach DIN 18122, Los 2
(1 Seite)
Nur zur
Information
20.03.38
Auswertung Pumpversuch (GWM 10)
(3 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.39
Auswertung Pumpversuche (GWM 2, GWM 5, GWM 11,
GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 21, GWM 26 und
GWM 30), (6 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.40
Durchlässigkeit aus Pumpversuchen (GWM 2, GWM 5,
GWM 10, GWM 11, GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 21,
GWM 26 und GWM 30), (20 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.41
Protokoll Kurz-Pumpversuch (GWM 10)
(6 Seiten)
Nur zur
Information
Seite 27 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
20.03.42
Entnahmeprotokoll Wasserprobe (GWM 10) und Untersuchungsergebnisse Wasserproben (GWM 1, GWM 2, GWM 5,
GWM 10, GWM 11, GWM 14, GWM 16, GWM 17, GWM 18,
GWM 21, GWM 23, GWM 26 GWM 30, und GWM 32)
(6 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.43
Prüfbericht Grundwasser Nr. AUA 1559/1.1-09B
(22 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.44
Probenentnahmeprotokolle Grundwasser (GO 3470, GO 3880,
GO 5090, GWM 1, GWM 2, GWM 6, GWM 5, GWM 9,
GWM 10, GWM 11, GWM 12, GWM 14, GWM 16, GWM 17,
GWM 21, GWM 23, GWM 26, GWM 30 und GWM 34),
(19 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.45
Prüfbericht Grundwasser Nr. AUA 1559/1.1-09A
(7 Seiten)
Nur zur
Information
20.03.46
Prüfbericht Grundwasser Nr. AUA 1559/2.1-09A
(13 Seiten)
Nur zur
Information
20.04.01
Abfalltechnisches Gutachten
(39 Seiten, zzgl. 236 Seiten Anlagen 1.0 bis 7.0)
Nur zur
Information
20.04.02
(4.1) Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen (Boden); Untersuchungsberichte AU28352 (17 Seiten), AU28490
(9 Seiten), AU28550 (29 Seiten), AU28365 (18 Seiten), U0703745 (4 Seiten), U07-03751 (4 Seiten), U07-03772 (4 Seiten),
U07-03773 (4 Seiten), U07-03774 (4 Seiten), U07-03775
(4 Seiten)
(4.2) Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen (Bausubstanz); Untersuchungsberichte AU28352 (3 Seiten),
AU28550 (7 Seiten), AU28490 (4 Seiten)
(4.3) Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen
(Schwarzdecken); Untersuchungsberichte AU28490 (7Seiten),
AU28352 (2 Seiten), AU28550 (3 Seiten), AU28365 (5 Seiten),
Nur zur
Information
20.05.01
Erdstatik Baugrund – Schemadarstellungen
(7 Seiten)
Nur zur
Information
20.05.02
Entsorgung Wasser der Pumpversuche
(1 Seite)
Nur zur
Information
21
Lüftungsgutachten Stationsbauwerk
21.01.01
Aerothermische Simulation der Abgasausbreitung
(10 Seiten)
22
Verkehrsgutachten
22.01.01
Leistungsfähigkeit Knotenpunkt Nord – Variantenprüfung SBahn-Station (10 Seiten zzgl. 23 Seiten Anlagen 1 bis 4)
22.01.02
Verkehrsführung während der Bauphase - Gateway Gardens
Nur zur
S-Bahnerschließung (30 Seiten zzgl. 18 Seiten Anlagen 1 bis 4) Information
22.01.03
Mikroskopische Verkehrsflusssimulation „Verflechtungsstrecke
B43-Rampe“ (19 Seiten zzgl. 18 Seiten Anlagen 1 bis 4)
Nur zur
Information
Nur zur
Information
Nur zur
Information
Seite 28 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
22.01.04
Übersichtskarte Umleitungskonzept bei Vollsperrung der Querspange BAB 3 zur B 43 mit Andienung Flughafen Ffm,
Maßstab 1:5.000
Nur zur
Information
22.01.05
Übersichtskarte Umleitungskonzept bei Vollsperrung der Rampe B 43 zum Kreisverkehr Unterschweinstiege mit Anbindung
Flughafen Ffm, Maßstab 1:5.000
Nur zur
Information
23
Variantenuntersuchung
23.01.01
Untersuchung zur verkehrlichen Anbindung Gateway Gardens
Kap. 4 - Erschließungskonzept ÖPNV
(22 Seiten zzgl. 16 Seiten Anlagenteil C - ÖPNV)
Nur zur
Information
23.01.02
Nutzen-Kosten-Untersuchung S-Bahn-Ausbau Frankfurt Flughafen – Frankfurt Stadion
Verkehrstechnische und bautechnische Rahmenplanung
(20 Seiten zzgl. 15 Seiten Anlagen 1 bis 2)
Nur zur
Information
23.01.03
ÖPNV-Erschließung Gateway Gardens
Variantenbeschreibung (45 Seiten)
Nur zur
Information
23.01.04
Nutzen-Kosten-Untersuchung S-Bahn-Ausbau Frankfurt Flughafen – Frankfurt Stadion
Abschlussbericht
(6 Seiten zzgl. 4 Seiten Anhang)
Nur zur
Information
23.01.05
Sensivitätsbetrachtung zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für
den S-Bahn-Ausbau Frankfurt Flughafen – Frankfurt Stadion
Kurzbericht
(20 Seiten zzgl. 60 Seiten Anhang 1 bis 2)
Nur zur
Information
23.02.01
Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:2.500
Untersuchung zur Trassenfindung,
Bergmännischer Tunnel unter BAB A5
Nur zur
Information
23.02.02
Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:2.500
Untersuchung zur Trassenfindung,
„Planungsstand zur Vorstellung im Fachgespräch“
Nur zur
Information
23.02.03
Lageplan, Maßstab 1:1.000
Variante 4-gleisiger Bauzustand,
Bestandsanschluss Westkopf Bf Stadion
Nur zur
Information
23.02.04
Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:250
Lage des Stationsbauwerks Gateway Gardens
Nur zur
Information
23.02.05
Lageplan zur Variantenuntersuchung, Maßstab 1:500
Trogbauwerk südlich B 43, Bau-km 3,655 bis 3,866
Nur zur
Information
24
Unterlagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die
Leistungsfähigkeit der Infrastruktur
24.01.01
Betriebliche Machbarkeitsprüfung Haltepunkt Gateway Gardens Nur zur
Kurzbericht
Information
(14 Seiten zzgl. 20 Seiten Anhang 1 bis 4)
Seite 29 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
25
Bauhilfsmaßnahmen / Zwischenbauzustände / Bauabläufe
25.01.01a
Bauablaufplan, Maßstab 1:1.000
Kreuzungsbauwerk Strecke 3520, Abschnitte 1, 2 und 3
Nur zur
Information
25.01.02
Bauablaufplan, Maßstab 1:500 / 1:100
Unterquerung B 43 von Bau-km 1,956 bis 2,131, Abschnitt 6
Darstellung der bauzeitigen Verkehrsführung
Nur zur
Information
25.01.03
Bauablaufplan, Maßstab 1:1.000
Unterquerung BAB A5, Abschnitt 7
Darstellung der bauzeitigen Verkehrsführung
Nur zur
Information
25.01.04a
Lageplan, Maßstab 1:1.000
Bauablaufplan im Baufeld Gateway Gardens
von Bau-km 2,320 bis 3,444
Nur zur
Information
25.01.05
Schnitte, Maßstab 1:200
Bauablaufplan im Baufeld Gateway Gardens
von Bau-km 2,320 bis 3,444
Nur zur
Information
25.01.06
Lageplan, Maßstab 1:1.000
Bauablaufplan im Baufeld West
von Bau-km 3,444 bis 3,960
Nur zur
Information
25.01.07
Schnitte, Maßstab 1:200
Bauablaufplan im Baufeld West
von Bau-km 3,444 bis 3,960
Nur zur
Information
25.02.01
Systemskizze 2-gleisiger Bauzustand, ohne Maßstab
Westkopf Bf Stadion, Bauphase 1 - Blatt 1
Nur zur
Information
25.02.02
Systemskizze 2-gleisiger Bauzustand, ohne Maßstab
Westkopf Bf Stadion, Bauphase 2 bis 5 - Blatt 2
Nur zur
Information
25.02.03
Systemskizze 2-gleisiger Bauzustand, ohne Maßstab
Westkopf Bf Stadion, Bauphase 6 bis 9 - Blatt 3
Nur zur
Information
26
Zustimmung im Einzelfall
26.00.00
ergänzt
Zustimmung im Einzelfall für Abweichungen von der Richtlinie
„Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den
Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln“ vom 02.08.2012
i.V.m. Änderungsbescheid vom 28.01.2014 (12 Seiten)
26.00.01a
Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer Z.i.E. für die Nur zur
„Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik des
Information
Brand- und Katastrophenschutzes im bestehenden Tunnel
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof“
(32 Seiten)
26.01.01a
Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000
Streckenabschnitt Tunnelneubau
Streckenführung zwischen Bf. Stadion – Flughafen Frankfurt
am Main Regionalbahnhof mit Darstellung der Flucht- und Rettungsweglängen
(Anlage 1 des Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
Nur zur
Information
Seite 30 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
26.02.01a
Übersichtslageplan, Maßstab 1:5.000
Streckenabschnitt mit Tunnel Bestand
Streckenführung im Bereich Flughafen Frankfurt am Main Regionalbahnhof mit Darstellung der Flucht- und Rettungsweglängen
(Anlage 2 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.03.01
Rechteckquerschnitt Bestandstunnel Flughafen Regionalbahnhof, ohne Maßstab
(Anlage 3, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.03.02
Gewölbequerschnitt Bestandstunnel Flughafen Regionalbahnhof, ohne Maßstab
(Anlage 3, Blatt 2 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.03.03
Detailplan Nischen Bestandstunnel Flughafen Regionalbahnhof, ohne Maßstab
(Anlage 3, Blatt 3 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.04.01
Lageplan und Längsschnitt Anschlussbauwerk, Maßstab 1:500
von Bau-km 3,870 bis 3,996, Abschnitt 16
(Anlage 4, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.04.02
Querschnitt 1-1 Anschlussbauwerk, Maßstab 1:100
Bau-km 3,880, Abschnitt 16
(Anlage 4, Blatt 2 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.04.03
Querschnitt 2-2 Anschlussbauwerk, Maßstab 1:100
Bau-km 3,870 bis 3,969, Abschnitt 16
(Anlage 4, Blatt 3 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.05.01
Tabellarische Übersicht
Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz im Eisenbahntunnel, Abschnitt „Bestand und Neubau“
(Anlage 5 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.06.01
Protokoll vom 25.03.2010
Besprechung mit der Branddirektion Frankfurt am Main
(4 Seiten)
(Anlage 6 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.07.01
Protokoll vom 27.01.2011
Besprechung mit der Branddirektion Frankfurt am Main
(3 Seiten)
(Anlage 7 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.08.01
E-Mail vom 25.03.2011betr. die Einholung der Stellungnahme
der Branddirektion Frankfurt am Main
(1 Seite)
(Anlage 8 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.09.01
Querschnitte, Maßstab 1:100
Tunnel Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof
Darstellung mögliches Raumangebot für den Einbau seitlicher
Flucht- und Rettungswege
(Anlage 9 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
Seite 31 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Anlage
Unterlagen- bzw. Planbezeichnung
Bemerkung
26.10.01
Kostenschätzung Rettungsschacht West
(2 Seiten)
Nur zur
Information
26.10.02
Lageplan und Längsschnitt, Maßstab 1:100
Rettungsschachacht „B-West“ westlich Bf Regionalbahnhof im
bestehenden Tunnel Regionalbahnhof, km 12,146
(Anlage 4, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
26.11.01a
Kostenschätzung Rettungsschacht Ost
(2 Seiten)
Nur zur
Information
26.11.02a
Lageplan und Längsschnitt, Maßstab 1:500
Rettungsschachacht „B-West“ westlich Bf Regionalbahnhof im
bestehenden Tunnel Regionalbahnhof, km 10,812
(Anlage 4, Blatt 1 zum Z.i.E-Antrag)
Nur zur
Information
Änderungen und Ergänzungen, die sich während des Planfeststellungsverfahrens
ergeben haben, sind in blau kenntlich gemacht und tragen hinter der Anlagennummer den Kennbuchstaben „a“. Geänderte Unterlagen tragen den Hinweis „mit Blaueintragung“. Ergänzte Unterlagen tragen den Hinweis „ergänzt“.
Sie entsprechen dem Anhörungsergebnis.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.3
Besondere Entscheidungen
A.3.1
Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
A.3.1.1 Wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
Die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 19 Abs.1 und 3 i.V.m. §§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Benutzung von Gewässern werden im Benehmen
mit der zuständigen Wasserbehörde erteilt. Für die hier planfestgestellten Maßnahmen werden im Einzelnen folgende Erlaubnisse erteilt:
•
Erlaubnis für die Versickerung des von den Gleisanlagen ablaufenden Niederschlagswassers außerhalb von Zone II des Wasserschutzgebietes Stadtwald
Frankfurt.
•
Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in einer Menge von maximal 1.800
m³/d zum Zwecke der bauzeitlichen Grundwasserhaltung.
Über das gemäß § 19 Abs. 3 WHG erforderliche Benehmen hinaus wurde mit
Schreiben der Unteren Wasserbehörde ohne Datum (Gesamtstellungnahme), bei
der Anhörungsbehörde eingegangen am 11. Dezember 2012, sowie die Schreiben
vom 8. Mai 2013 und 8. Juli 2013 nebst den dazu gehörenden Erwiderungen der
Vorhabenträgerin und dem Schreiben der Oberen Wasserbehörde vom 15. Mai
2013 sogar das Einvernehmen hergestellt.
Diese Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen, deren Einhaltung und Beachtung der Vorhabenträger zugesagt hat. Diese Zusagen sind ebenso wie die im
Erörterungstermin getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.
Auf B.4.2.8 i.V.m. Kapitel 4.3.2.2, 4.3.4 und 4.3.10 wird verwiesen.
Seite 33 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.3.1.2 Zulassung von Ausnahmen von den Verboten der VO Wasserschutzgebiet
Stadtwald Frankfurt
Gemäß §§ 12 ff der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für
die Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkelstein“, Pumpwerk „Schwanheim“, Pumpwerk „Goldstein“, Pumpwerk „Oberforsthaus“ und Pumpwerk „Staustufe
Griesheim“ der Stadtwerke Frankfurt GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November 1997 (nachfolgend: VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt) werden
hiermit Ausnahmen von den Verboten dieser Verordnung zugelassen:
a) für die Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen im Freien (Verbot nach § 4 Nr. 6
der VO)
b) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Verbot nach § 5 Nr. 5 der VO)
c) zum Lagern (Zwischenlagern) von Abfall vor der Entsorgung (Verbot nach § 5
Nr. 8 der VO) in dichten Containern oder zumindest auf reißfester (mind. 2 mm)
Folie und gegen Niederschläge gesichert/abgedeckt, für einen Zeitraum von
nicht länger als 4 Wochen
d) für Bodeneingriffe, Bohrungen und Erdaufschlüsse mit wesentlicher Minderung
der Grundwasserüberdeckung (Verbot nach § 5 Nr. 10 der VO)
Mit der Oberen Wasserbehörde wurde über das in § 12 Absatz 2 der VO Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt geforderte Benehmen hinaus unter Einhaltung der
geforderten Nebenbestimmungen sogar Einvernehmen hergestellt.
Diese Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen, deren Einhaltung und Beachtung der Vorhabenträger zugesagt hat. Diese Zusagen sind einzuhalten.
Auf B.4.2.8 i.V.m. Kapitel 4.3.2.2, 4.3.4 und 4.3.10 wird verwiesen.
Seite 34 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.3.1.3 Kumulative Betrachtung der Gefahren und Risiken dreier Vorhaben
Um die Gewährleistung der Trinkwassergewinnungsanlagen bzw. der Trinkwasserversorgung innerhalb des Wasserschutzgebietes der Stadtwaldwasserwerke der
Hessenwasser GmbH & Co. KG und auch die die Brunnengalerien der Gewinnungsanlagen „Goldstein“ und „Hinkelstein“ betreffend auch im Havariefall sicherzustellen,
werden mehrere Infrastrukturmaßnahmen der DB Netz AG in diesem Bereich kumulativ betrachtet. Es handelt sich um die Verfahren „ICE – Neubaustrecke“, “Umbau
Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ und „S-Bahnanbindung Gateway Gardens“. Die kumulierenden Auswirkungen auf das Grundwasser durch diese
drei Vorhaben werden gesamthaft im Rahmen des Verfahrens „Umbau Knoten
Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ untersucht und behandelt. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist diese Vorgehensweise sachgerecht und
angemessen; auf diese Weise wird das anzustrebende Ziel der nachhaltigen
Grundwasserbewirtschaftung bestmöglich erreicht.
A.3.2
Natur- und Artenschutzrechtliche Genehmigungen und Zulassungen
A.3.2.1 Naturschutzrechtliche Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz
Die naturschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 14, 15 und 17 des Gesetzes
über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) wird hiermit im Einvernehmen
mit der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) unter Beachtung der in Kapitel B.4.3.12
genannten Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt.
Die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Landespflegerischen Begleitplanes (Anlage 12 der planfestgestellten Unterlagen) werden hiermit festgesetzt. Zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist wie vom Vorhabenträger vorgesehen eine ökologische Baubegleitung
durchzuführen.
Seite 35 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die Vorhabenträgerin hat die vollständige Einhaltung der seitens der ONB vorgebrachten Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen sind einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.9 i.V.m. B.4.3.2.2 und B.4.3.12 wird verwiesen.
A.3.2.2 Artenschutzrechtliche Zulassung nach Bundesnaturschutzgesetz
Zauneidechse
Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG darf nach § 45 Abs. 7 Nr. 5
BNatSchG unter Beachtung der in Kapitel B.4.3.12 genannten Nebenbestimmungen
und Schutzauflagen abgewichen werden.
Die Vorhabenträgerin hat die vollständige Einhaltung der seitens der ONB vorgebrachten Nebenbestimmungen und Schutzauflagen zugesagt. Die Zusagen sind
einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.10 i.V.m. B.4.3.2.2 und B.4.3.12 wird verwiesen.
A.3.3
Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung nach LSG-VO
Die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung
über Landschaftsschutzgebiete „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main“ vom 12.05.2010 (St.Anz. S. 1508) wird hiermit im Einvernehmen mit der ONB
unter Beachtung der in Kapitel B.4.3.12 genannten Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt.
Die Vorhabenträgerin hat die vollständige Einhaltung der seitens der ONB vorgebrachten Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusage ist einzuhalten.
Auf Kapitel B.4.2.12 und B.4.2.13 i.V.m. B.4.3.12 wird verwiesen.
Seite 36 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.3.4
Forsthoheitliche Entscheidungen nach Bundeswaldgesetz
Mit der Planfeststellung nach § 18 AEG werden die Genehmigungen gemäß den §§
9 und 10 des Bundeswaldgesetzes (BundeswaldG) in der Fassung vom 02.05.1975
in Verbindung mit §§ 12 und 13 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) ausgesprochen.
Einhergehend mit der Erlaubnis zur Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von für den Bau der Neubaustrecke benötigten Waldflächen und zur
Erstaufforstung von ausgewiesen Ersatzflächen für die unter Kapitel 7.7.4 des Erläuterungsberichtes aufgeführten Flächen wird hiermit die erforderliche Aufhebung
der Erklärung von Waldflächen zu Bannwald ausgesprochen.
Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Nebenbestimmungen und Hinweise
zugesagt. Die Zusage ist einzuhalten. Auf Kapitel B.4.2.14 und B.4.2.15 i.V.m.
B.4.3.13 wird verwiesen.
A.3.5
Festsetzungen zum Schallschutz
Die Überdachung der Treppenzugänge und der zur Belichtung des Bahnsteiges
dienenden Oberlichter des Stationsbauwerkes „Gateway Gardens“ sind zur Einhaltung der maßgebenden lmmissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV) akustisch abschirmend auszubilden.
Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so
bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.3.6
Festsetzungen zum Erschütterungsschutz
Als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor betriebsbedingten Erschütterungen und
sekundärem Luftschall wird der Einbau von zusätzlichen elastischen Elementen im
Oberbau in Form von Unterschottermatten (USM) für beide Gleise der Strecke 3683
im Bereich von Bau-km 2,360 bis Bau-km 3,540 in rechtlich geschuldetem Umfang
festgesetzt.
Die zur Realisierung der erforderlichen Einfügedämmung notwendige dynamische
Steifigkeit der USM ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu bestimmen.
Nach Inbetriebnahme der Strecke sind Nachmessungen zur Überprüfung der Wirksamkeit vorgenannter Maßnahme durchzuführen und zu dokumentieren. Die Messergebnisse sind dem Eisenbahn-Bundesamt zeitnah vorzulegen.
Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so
bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG.
A.3.7
Beeinträchtigungen während der Bauausführung
Die Vorhabenträgerin wird verpflichtet, wie zugesagt, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) und
die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten. Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind zu treffen.
Hinsichtlich der erschütterungstechnischen Auswirkungen während der Bauzeit sind
die Maßgaben der DIN 4150 einzuhalten.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
sind zu unterlassen. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Erforderliche oder zugesagte Bestandsaufnahmen oder Beweissicherungen sind vor
Baubeginn durchzuführen. Der Umfang von Beweissicherung und Bestandsaufnahmen ist in Abstimmung mit einem Gutachter vor Baubeginn festzulegen. Dabei
sind diejenigen zu beteiligen, deren Rechte durch die Beweissicherung gewahrt
werden sollen. Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3
VwVfG.
Die Vorhabenträgerin wird zum Schutz der Nachbarschaft vor Baulärm und Erschütterungen zur Einhaltung der Zusagen verpflichtet.
A.3.8
Konzentrationswirkung
Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der
notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm
berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere
behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen,
Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen
nicht erforderlich (§ 18 AEG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 VwVfG).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.4
Nebenbestimmungen und Hinweise
A.4.1
Unterrichtungspflichten
Die Zeitpunkte des Baubeginns und der Fertigstellung sind dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken möglichst frühzeitig schriftlich bekannt zu
geben.
A.4.2
VV BAU und VV BAU-STE
Die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,
Oberbau und Hochbau“ (VV BAU) und der „Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen“ (VV BAUSTE) sind zu beachten. Beim Eisenbahn-Bundesamt sind die hiernach erforderlichen Anzeigen einzureichen und die notwendigen Anträge zu stellen.
A.4.3
Abweichung von Regelwerken
Die mit der Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) für Abweichungen von der Richtlinie
„Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb
von Eisenbahntunneln“ des Eisenbahn-Bundesamtes für den Umbau und die Erweiterung des vorhandenen Flughafentunnels Frankfurt (Bescheid vom 02.08.2012,
21.42-21iretr/003-21407#006 i.V.m. Änderungsbescheid vom 28.01.2014, 21.4221iretr/003-21407#01) verbundenen Maßgaben und Nebenbestimmungen sind einzuhalten.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
A.5
Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge
Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Auflagen in diesem Beschluss, durch Änderungen und Ergänzungen der festgestellten Planunterlagen sowie durch Zusagen
der Vorhabenträgerin entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
A.6
Sofortige Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieses Planfeststellungsbeschlusses angeordnet.
Der Umfang der sofortigen Vollziehung umfasst den gesamten Plan.
A.7
Kosten
Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Höhe der Kosten wird in
einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Seite 41 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.
Begründung
B.1
Sachverhalt
B.1.1
Vorhaben
Das Bauvorhaben hat die "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“ bei Umverlegung
bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt
(Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens", Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt
(M) Kleyerstraße – Kelsterbach, Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke
3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und Bahn-km 28,600 bis
Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf, in der Stadt
Frankfurt am Main und sonstige Anpassungsmaßnahmen einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen zum Gegenstand.
B.1.2
Verfahren
Die DB Netz AG, vertreten durch Herrn Uwe Schmidt c/o DB ProjektBau GmbH, hat
mit Schreiben vom 11.06.2010, Gz.: I.BV-MI-P(5), eine planungsrechtliche Zulassungsentscheidung nach § 18 AEG für die Umverlegung der Strecke zwischen
Flughafen Regionalbahnhof und Stadion mit Neuanlage der Station „Gateway Gardens“ in der Stadt Frankfurt am Main beantragt. Der Antrag ist am 21.06.2010 beim
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken am Standort Frankfurt
am Main eingegangen.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin hat das Eisenbahn-Bundesamt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom 26.06.2012, Gz.: 551.10-551pps/0032010#004; Reg.-Nr. 55110-10-0906, abgesendet am 28.06.2012, wurde das Regie-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
rungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 als zuständige Anhörungsbehörde um
Durchführung des Anhörungsverfahrens gebeten.
B.1.3
Anhörungsverfahren
B.1.3.1 Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Das Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde) hat mit Schreiben vom
06.08.2012, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01 – DB S Bahn GWG die folgenden Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr,
Stabstelle Eisenbahnwesen
2
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Branddirektion
3
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises; Amt für ländlichen Raum
4
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
5
Landesamt für Denkmalpflege
6
Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Wiesbaden
7
Regional Bevollmächtigter Rhein-Main bei Hessen Mobil;
Straßen- und Verkehrsmanagement, Gelnhausen
8
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung;
Energierecht, Energieaufsicht
9
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung;
ÖPNV, Eisenbahnwesen
10
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
11
Hessen-Forst; Forstamt Groß-Gerau
12
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
13
Amt für Bodenmanagement, Limburg an der Lahn;
Anlaufstelle Frankfurt am Main
14
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
Bezeichnung
15
Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden
16
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und
Eisenbahnen; Referat 704
17
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
18
Hessisches Immobilienmanagement
19
IHK Frankfurt
20
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
21
Regionalverband FrankfurtRheinMain
22
traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
23
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
24
Deutsche Bahn AG, Fernverkehr, Regionalbereich Mitte
25
DB Regio AG, Regionalbereich Mitte
26
Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt
27
DB Schenker Rail Deutschland AG, Cargo Zentrum Frankfurt (M)
28
Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte
29
DB Station & Service AG, Regionalbereich Mitte
30
DB Energie GmbH, Energieversorgung Mitte
31
DB Systel GmbH
32
Arcor AG
33
GlobalCrossing Deutschland GmbH
34
Colt Telekom GmbH
35
Interroute GmbH
36
Verizon Deutschland GmbH
37
HEAG Media Net GmbH
38
Hessenwasser GmbH & Co. KG
39
Deutsche Post Immobilienservice GmbH, Regionalbereich Frankfurt
40
Deutsche Telekom Technik GmbH
41
Verkehrsgesellschaft Frankfurt a. Main - VGF -
42
bleibt frei
43
Schlüsselnummer P 02
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
Bezeichnung
44
Maingas AG
45
Mainova AG
46
PLEdoc GmbH
47
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG
48
GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH
49
Vodafone vertreten durch RSR Datacom GmbH
50
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat I 18, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
51
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 31.1, Regionalplanung
52
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 31.2, Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung
53
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr
54
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 33.1, Landeseisenbahnaufsicht
55
Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3
für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt
am Standort Frankfurt
56
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat IV Wi 44, Bergaufsicht
57
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 51.1, Landwirtschaft, Landschaftspflege, Fischerei
58
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 52, Forsten
59
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 53.1, Naturschutz
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Keinerlei Rückäußerung wurde im Verfahren von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
5
Landesamt für Denkmalpflege
6
Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Wiesbaden
9
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung;
ÖPNV, Eisenbahnwesen
10
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
12
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
13
Amt für Bodenmanagement, Limburg an der Lahn;
Anlaufstelle Frankfurt am Main
14
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
17
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
18
Hessisches Immobilienmanagement
19
IHK Frankfurt
23
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
27
DB Schenker Rail Deutschland AG, Cargo Zentrum Frankfurt (M)
28
Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte
32
Arcor AG
35
Interroute GmbH
37
HEAG Media Net GmbH
39
Deutsche Post Immobilienservice GmbH, Regionalbereich Frankfurt
41
Verkehrsgesellschaft Frankfurt a. Main - VGF -
44
Maingas AG
47
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG
52
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 31.2, Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung
54
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 33.1, Landeseisenbahnaufsicht
56
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat IV Wi 44, Bergaufsicht
Seite 46 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Folgende Stellungnahmen enthalten keine Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
3
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises; Amt für ländlichen Raum;
Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: 60.10-ALR/TöB/re
11
Hessen-Forst; Forstamt Groß-Gerau;
Stellungnahme vom 14.08.2012, Herr Gräf
16
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und
Eisenbahnen; Referat 704
Stellungnahme vom 04.09.2012, Gz.: 704-3 / Planfeststellung
20
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main;
Stellungnahme vom 02.10.2012, Herr Dr. Wiemers
26
Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt
Stellungnahme vom 10.10.2012, Gz.: TÖB-FFM-12-8311
33
GlobalCrossing Deutschland GmbH;
Stellungnahme vom 15.08.2012, Steuernagel Ingenieure GmbH
48
GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH;
Stellungnahme vom 05.10.2012, Herr Baumgärtner
50.2
57
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat I 18, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stellungnahme vom 21.09.2012, Herr Leistner
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 51.1, Landwirtschaft, Landschaftspflege, Fischerei
Stellungnahme vom 27.09.2012, Herr Adamek
Folgende Stellungnahmen enthalten Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr,
Stabstelle Eisenbahnwesen;
Stellungnahme Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen beim Regierungspräsidium Darmstadt am 11.12.2012
1.1
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.2
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Straßenverkehrsamt (Amt 36)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
Seite 47 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1.3
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtplanungsamt (Amt 61)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.4
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.5
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Amt 66A) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.6
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Grünflächenamt / Stadtforst
(Amt 67) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.7
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtentwässerung (Amt 68)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.8
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Umweltamt (Amt 79)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.9
traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.10
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
2
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Branddirektion (Amt 37);
Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 37.G 21.31
4
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie;
Stellungnahme vom 25.09.2012, Gz.: 89 07 42 – 177/12 Ab
i.V.m. E-Mail vom 11.10.2012, Herr Dr. Rumohr
7
Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt;
Stellungnahme vom 15.10.2012, Gz.: 34 i 1_12-0964 A 5_BE 7.2
8
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung;
Energierecht, Energieaufsicht;
Stellungnahme vom 20.09.2012, Gz.: IV 5-1-078-b-02-2012#028
15
Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden;
Stellungnahme vom 09.09.2012, Gz.: Ast 3 – Az45-60-00 RegNr. 276 C - 2012 - STR
21
Regionalverband FrankfurtRheinMain;
Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: Je
22
traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Stellungnahme über Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
(lfd. Nr. 1.9)
24
DB Fernverkehr AG
vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr;
Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS
25
DB Regio AG / Region Hessen
vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr;
Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS
Seite 48 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
Bezeichnung
29
DB Station & Service AG, Regionalbereich Mitte;
Stellungnahme vom 30.09.2012, Gz.: I.SV-MI-I PW
30
DB Energie GmbH, Energieversorgung Mitte;
Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: I.EBV-MI-2 Slg 1228
31
DB Kommunikationstechnik GmbH (vormals DB Systel GmbH);
Stellungnahme vom 05.09.2012, Gz.: 500089140
34
Colt Technology Services GmbH;
Stellungnahme vom 03.12.2012, Frau Knezevic
36
Verizon Deutschland GmbH
vertreten durch INEG – International Network Engineering Group;
Stellungnahme vom 10.10.2012, Herr Kleinert
38
Hessenwasser GmbH & Co. KG
Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: T-WSB
40
Deutsche Telekom Technik GmbH
Stellungnahme vom 24.09.2012, Herr Bauer
43
Schlüsselnummer P 02
Einwendung vom 26.09.2012, Gz.: RAV-AP vi-wi
45
Mainova AG
vertreten durch Netzdienste Rhein-Main GmbH;
Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: N1-PM1 - fb
46
PLEdoc GmbH;
Stellungnahme vom 13.09.2012, Gz.: 79854
49
Vodafone D2 GmbH;
vertreten durch RSR Datacom GmbH & Co. KG,
Stellungnahme der vom 07.09.2012, Frau Früh, ergänzt durch
E-Mail vom 17.10.2012, Gz.: Herr Henkes, Vodafone D2 GmbH
50.1
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen
Stellungnahme vom 19.09.2012, Gz.: I 18 KMRD- 6b 06/05-Ffm 29982012
51
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 31.1, Regionalplanung
Stellungnahme vom 26.09.2012, Gz.: 93 d 08/05 -175
53
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr
Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 78 g 02.07 - 7/2012 -
55.1
Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3
für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt
am Standort Frankfurt
Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 – PFST
133/12 -
Seite 49 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
55.2
Bezeichnung
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz, Wasserversorgung
Stellungnahme vom 18.10.2012, Herr Brunner
58
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 52, Forsten
Stellungnahme vom 12.10.2012, Herr Amos
59
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 53.1, Naturschutz
Stellungnahme vom 12.10.2012, Frau Ohl
B.1.3.2 Benachrichtigung von Vereinigungen
Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 06.08.2012, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01
– DB S Bahn GWG und durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach
§ 73 Abs. 5 Satz 1 VwVfG die folgenden anerkannten Naturschutzvereinigungen
sowie sonstige Vereinigungen von der Auslegung des Plans benachrichtigt und
ihnen gemäß § 18a Nr. 2 AEG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V.
2.
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen e.V.
3.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.,
Landesverband Hessen e.V.
4.
Verband Hessischer Fischer e. V.
5.
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V.
6.
Landesjagdverband Hessen e. V.
7.
Landesverband Hessen der deutschen Gebirgs- und Wandervereine
8.
Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V.
9.
Hessischer Bauernverband
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Von den anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstigen Vereinigungen
wurde keinerlei Rückäußerung im Verfahren vorgebracht.
B.1.3.3 Öffentliche Planauslegung
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben haben auf Veranlassung der Anhörungsbehörde vom 13.08.2012 bis einschließlich 12.09.2012 beim Magistrat der Stadt
Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Atrium öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden
ausgelegen.
Zeit und Ort der Auslegung wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Frankfurt am Main Nr. 31, 143. Jhg. am 31.07.2012 ortsüblich bekannt gemacht.
Zwei nicht ortsansässige Betroffene wurden rechtzeitig über die Auslegung informiert. Ende der Einwendungsfrist war beim Magistrat der Stadt Frankfurt oder beim
Regierungspräsidium Darmstadt der 26.09.2012.
Des Weiteren wurden die Planunterlagen über die Homepage der Anhörungsbehörde ins Internet eingestellt.
Aufgrund der Auslegung der Planunterlagen und in einem Fall zusätzlich schriftlicher Verfahrensbeteiligung sind von privater Seite drei Einwendungen eingegangen.
B.1.3.4 Erörterung
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Einwendungen sowie die Stellungnahmen mit den Beteiligten am 18.01.2013 im großen Sitzungssaal des Regierungspräsidiums Darmstadt erörtert.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Zeit und Ort des Erörterungstermins wurde den beteiligten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.12.2012 unter Beigabe einer
Erwiderung der Vorhabensträgerin auf die jeweilige Stellungnahme mitgeteilt. Der
Erörterungstermin wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 1/2, 144.
Jhg. am 08.01.2013 bekannt gemacht.
Über die Erörterung hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine Niederschrift erstellt.
B.1.3.5 Planänderung bzw. Planergänzung nach § 73 Abs. 8 VwVfG
Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens insbesondere seitens der
Obersten Wasserbehörde, dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sowie der
Hessenwasser GmbH & Co. KG vorgetragenen Einwendungen, bzw. Nachforderungen legte der Vorhabenträger mit Schreiben vom 22.04.2013, Gz.: I.BV-MI-P(9) St
bei der Anhörungsbehörde geänderte, bzw. ergänzende Unterlagen für die Durchführung eines Planergänzungsverfahrens nach § 73 Abs. 8 VwVfG vor.
Die Änderungen und Ergänzungen beziehen sich im Westlichen auf:
•
den Neubau der EÜ „Hinkelsteinschneise“ in geänderter Lage,
•
die Ergänzungen zum Grundwasserströmungsmodell,
•
die Überarbeitung und Ergänzung des Entwässerungskonzepts,
•
die Überarbeitung und Ergänzung des Monitoringprogramms,
•
die ergänzende Unterlagen zu den baubedingten Wirkungen im Wasserschutzgebiet,
•
die Unterlagen zur hydrochemischen Voruntersuchung.
Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 06.08.2012, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01
– DB S Bahn GWG die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sofern diese durch die Planänderung erstmalig oder stärker in Belangen oder
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
im Aufgabenbereich betroffen sein konnten, unter Fristsetzung bis 13.05.2013 die
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben um Stellungnahme gebeten:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr
Stabstelle Eisenbahnwesen
1.8
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Umweltamt (Amt 79)
7
Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt
21
Regionalverband FrankfurtRheinMain
28
Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte
38
Hessenwasser GmbH & Co. KG
43
Schlüsselnummer P 02
55.1
Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3
für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt
am Standort Frankfurt
55.2
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz, Wasserversorgung
58
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 52, Forsten
59
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 53.1, Naturschutz
Keinerlei Rückäußerung wurde im Planänderungsverfahren von folgenden Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und anderen Stellen vorgebracht:
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1.1
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16)
1.2
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Straßenverkehrsamt (Amt 36)
1.4
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66)
1.10
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
28
Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Mitte
43
Schlüsselnummer P 02
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Folgende Stellungnahmen enthalten keine bzw. keine weitergehenden Bedenken,
Forderungen oder Empfehlungen:
Lfd. Nr.
1
Bezeichnung
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr
Stabstelle Eisenbahnwesen;
Stellungnahme vom 15.05.2013, Herr Voerste
1.3
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtplanungsamt (Amt 61)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.5
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Amt 66A) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.6
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Grünflächenamt / Stadtforst
(Amt 67) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.7
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtentwässerung (Amt 68)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.9
traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
7
Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt
Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: 34 i 1_BE 7.2 Sc_13-2068
21
Regionalverband FrankfurtRheinMain;
Stellungnahme vom 08.05.2013, Gz.: Pe
55.1
58
Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3
für Dezernate der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt
am Standort Frankfurt
Stellungnahme vom 16.05.2013, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 - PFST
75/13
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 52, Forsten
Stellungnahme vom 07.05.2013, Herr Amos
Folgende Stellungnahmen enthalten Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen:
Lfd. Nr.
1
Bezeichnung
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr
Stabstelle Eisenbahnwesen;
Stellungnahme vom 15.05.2013, Herr Voerste
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
Bezeichnung
1.8
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Umweltamt (Amt 79)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
Stellungnahme vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str
38
Hessenwasser GmbH & Co. KG
Stellungnahme vom 13.05.2013, Gz.: T-WSB
55.2
59
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz, Bodenschutz Ost
Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: IV/F 41.1 79e 04/01
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat V 53.1, Naturschutz
Stellungnahme vom 10.05.2013, Gz.: V53.1-1.9 P 32 Frankfurt (292)
B.1.3.6 Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde
Mit dem Abschlussbericht vom 06.08.2013, Az.: III 33.1 – 66 c 10/01 – DB S Bahn
GWG hat die Anhörungsbehörde eine abschließende Stellungnahme gemäß § 73
Abs. 9 VwVfG gefertigt und der Planfeststellungsbehörde zugeleitet.
In Anbetracht der Bedeutung des Vorhabens für die Gebietserschließung Gateway
Gardens unter Berücksichtigung der vorliegenden Einwendungslage, wurden seitens der Anhörungsbehörde keine das Vorhaben grundsätzlich ausschließenden
Tatbestände vorgetragen. Die Bewertung des Vorhabens durch die Anhörungsbehörde wird als positiv abgegeben angesehen.
B.2
Verfahrensrechtliche Bewertung
B.2.1
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die vorliegende planungsrechtliche Entscheidung ist § 18 AEG.
Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen dürfen
nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Bei
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
B.2.2
Zuständigkeit
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für den Erlass einer planungsrechtlichen Entscheidung nach § 18 AEG betreffend Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes zuständig (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes - BEVVG). Das Vorhaben bezieht sich auf Betriebsanlagen der Eisenbahninfrastrukturbetreiberin DB Netz AG.
B.3
Umweltverträglichkeit
B.3.1
Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit
Für das antragsgegenständliche Vorhaben ist nach § 18 Satz 2 AEG in Verbindung
mit §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
und der Nummer 14.7 der Anlage 1 zu § 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG ist die Umweltverträglichkeitsprüfung ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die gemäß § 6 Abs. 2 und 3 UVPG erforderlichen Angaben über die Umweltauswirkungen sind in dem Landespflegerischen Begleitplan
(LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (Anlage 12 der Planfeststellungsunterlagen) enthalten.
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 UVPG erfolgte im Rahmen des
Anhörungsverfahrens.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.3.2
Umweltverträglichkeitsprüfung
B.3.2.1 Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum befindet sich nördlich des Flughafens Frankfurt am Main
und umfasst im Wesentlichen das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 851 „Gateway
Gardens“ sowie die nördlich angrenzenden Waldflächen des Frankfurter Stadtwaldes in der Gemarkung Goldstein. Der Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von
ca. 240 ha, hiervon entfallen auf den eigentlichen Planfeststellungsbereich ca. 48,7
ha.
Die Abgrenzung erfolgte soweit möglich entlang der Flurstücksgrenzen sowie entlang natürlicher Grenzlinien. Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
war die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter.
Zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes siehe Anlage 12.01.03 (Übersichtskarte).
B.3.2.2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG
Gemäß den Unterlagen der Vorhabenträgerin, den Stellungnahmen der Behörden,
den Äußerungen der Öffentlichkeit sowie eigenen Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde sind nachfolgend beschriebene Auswirkungen und Wechselwirkungen
des Vorhabens auf die in § 2 UVPG genannten einzelnen Schutzgüter zu erwarten.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.3.2.2.1 Schutzgut Mensch
Im Hinblick auf die Schutzgutaspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie intensive Erholungs-und Freizeitnutzung findet im Untersuchungsgebiet aktuell überhaupt keine
Nutzung statt. Voraussichtlich werden im Zuge der Nutzung des Baugebietes Gateway Gardens als Bürostandort die Grünflächen des Baugebiets und die nördlich angrenzenden Bereiche des Stadtwaldes zur Pausenerholung genutzt werden.
B.3.2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Damit Teilleberäume ihre Funktion erfüllen können, müssen sie für die jeweiligen
Bewohner/Nutzer über Verbund- bzw. Vernetzungsstrukturen erreichbar sein. Für
Amphibien ist es von besonderer Wichtigkeit, zwischen Winterquartieren und Sommerlebensräume wechseln zu können. Zahlreiche Vogelarten des Offenlandes, aber
auch der Gehölze und Wälder sind störungsempfindlich.
Stoffeinträge potenzieren sich über den Boden, die Nahrungsaufnahme von Pflanzenfressern etc. in der Nahrungskette und können auf diese Weise auch in Nahrungsmittel des Menschen gelangen.
Im Zuge der Realisierung des Vorhabens werden Gehölzstrukturen sowie Grünlandbestände beseitigt.
Durch die Schaffung des neuen Verkehrsweges wird es zu zusätzlichen Schadstoffbelastung kommen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.3.2.2.3 Schutzgut Boden
Die Sand-Braunerden im Untersuchungsraum verfügen über das Potenzial zur Entwicklung seltener und bedrohter Lebensräume (Lebensraumpotenzial). Speicherfähige, tiefgründige Böden halten Wasser und Nährstoffe zurück. Durchlässige oder
flachgründige Böden z.B. Sandböden, aber auch Böden mit hohem Grundwasserstand geben Stoffeinträge direkt an das Grundwasser weiter. Böden haben damit
also auch eine wichtige Funktion im Rahmen der Grundwasserneubildung. Versickertes Niederschlagswasser fließt nicht an der Oberfläche ab und tritt erst als
Grundwasser wieder mit den Vorflutern in Verbindung. Sie haben i.d.R. also auch
Rententionsfunktion. Darüber hinaus schützen sie zusammen mit den geologischen
Deckschichten Grundwasserleiter vor Stoffeinträgen. Über Verdunstung und Wärmeabstrahlung beeinflusst der Boden wesentlich das Geländeklima.
Im Zuge der Realisierung des Vorhabens werden ca. 15 ha Böden neu versiegelt
und können damit keine Bodenfunktion mehr ausüben.
B.3.2.2.4 Schutzgut Wasser
In Abhängigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen tritt das Grundwasser im
Untersuchungsraum nicht in planungsrelevante Wechselbeziehungen mit den anderen Schutzgütern.
Schadstoffe und Nährstoffe, die ins Grundwasser gelangen können, können dort
über weite Strecken transportiert werden und so auch ins Trinkwasser gelangen.
Darüber hinaus können sie über kapillaren Aufstieg wieder an die Oberfläche und
dann z.B. über Pflanzen und Tiere in die Nahrungskette gelangen.
Es werden ca. 15 ha Böden neu versiegelt. Eine worst-case-Berechnung mit einer
seitens dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie geforderten Neubil-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
dungsrate von maximal 210 mm und insbesondere einem Abflussbeiwert für Gründächer von 0,3 ergibt gemäß dem Gutachten (Büro UBS 2006) eine Reduzierung
um ca. 37.500 cbm pro Jahr (Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 851, PGNU
2006).
Weiterhin sind im Einzugsbereich der Stadtwaldwasserwerke noch folgende infrastrukturelle Aus-und Neubauvorhaben geplant:
•
Ausbau der Bundesautobahn A5 (BAB A5) (ca. 350 m östlich der Grundwasserfassungen des Pumpwerkes Schwanheim)
•
Ausbau der Bundesautobahn A3 (BAB A3) (ca. 1.800 m südlich der Grundwasserfassungen der Pumpwerke Schwanheim und Goldstein)
•
Umbau Knoten Frankfurt (Main)-Sportfeld, 2. und 3. Ausbaustufe (ca. 250 m
südlich Grundwasserfassung Pumpwerk Goldstein im Bereich Bahnhof
Sportfeld).
•
Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar (ca. 300 m südlich Grundwasserfassung Pumpwerk Goldstein im Bereich Bahnhof Sportfeld)
•
Weitere Ausbaumaßnahmen im Bereich Flughafen Frankfurt (u.a. Terminal
3, mind. 2.000 m südlich der Grundwasserfassungen der Pumpwerke
Schwanheim und Goldstein).
B.3.2.2.5 Schutzgut Luft und Klima
Die Luftqualität ist hinsichtlich der Wohnqualität von Siedlungsgebieten wichtig, sie
beeinflusst die Gesundheit des Menschen und die Erholungsqualität der freien
Landschaft (inkl. Klima). Zusammen mit dem Klima und dem geologischen Untergrund beeinflusst sie die Bodenbildung und alle Lebensräume hinsichtlich ihrer klimatisch/jahreszeitlich bedingten Zyklen und Lebensraumqualität. Insbesondere für
Abtragungs- und Erosionsprozesse ist das Klima von herausragender Bedeutung.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Planungsrelevante Wechselbeziehungen sind Kaltluftbildung und –abfluss, sowie
die klimatische Wohlfahrtswirkung von Gehölzflächen und größeren Gewässern.
Im Zuge der Realisierung des Vorhabens sind bereits oder werden noch ca. 1,5 ha
klimawirksame Waldflächen und etwa 1930 Einzelbäume mit klimatischen Funktionen entfallen. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind bereits im Bebauungsplan Nr. 851 „Gateway Gardens“ festgesetzt.
B.3.2.2.6 Schutzgut Landschaft
Hier sind alle in der Landschaft sinnlich wahrnehmbaren Wechselwirkungen von
Bedeutung.
Absehbare Veränderungen des Landschaftsbildes ergeben sich durch die fortschreitenden
Baumaßnahmen
in
Gateway
Gardens.
Der
Bau
des
Flughafen-
Sammelkanals, der parallel zu einem schon vorhandenen Kanal entlang der BAB A5
verlaufen soll, hat keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
B.3.2.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Entlang des Benzengrundweges, einem Teilstück der Grenzschneise östlich der
BAB A5 stehen drei Grenzsteine, die in das Kulturlandschaftskataster des Planungsverbandes aufgenommen wurden.
Bodendenkmäler oder archäologische Fundstellen sind im Stadtwald zwar weit verbreitet, im Untersuchungsgebiet selbst sind jedoch nach Angaben der Unteren
Denkmalschutzbehörde (Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main, Frau Völklin,
Tel. Auskunft vom 14.04.2008) keine derartigen Funde bekannt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.3.2.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG
Die in § 2 UVPG normierte Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die
Umwelt umfasst gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) die Auslegung und die Anwendung der umweltbezogenen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Fachgesetze
und Rechtsverordnungen auf den entscheidungserheblichen Sachverhalt. Außer
Betracht bleiben für die Bewertung nichtumweltbezogener Anforderungen der Fachgesetze und die Abwägung umweltbezogener Belange mit anderen Belangen (Ziffer 6.1.1, Satz 2 UVPVwV). Kriterien für die Bewertung sind die Auswirkungen des
Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genannten Schutzgüter sowie die
Möglichkeit zu Minderung und Ausgleich der Beeinträchtigungen.
Die Qualifizierung der Projektauswirkungen, welche Beeinträchtigungen eines
Schutzgutes nach sich ziehen, erfolgt mittels Auswertung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung, der Wirkungs- und Konfliktanalyse sowie der Ergebnisse der Konfliktanalyse. Maßgeblich für die Bewertung der Umweltauswirkungen ist, ob das Vorhaben die umweltbezogenen Voraussetzungen der einschlägigen
Fachgesetze erfüllt.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat anhand der speziellen Fachgutachten:
•
Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 12),
Planungsgruppe Natur und Umwelt, März 2013
•
Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 13),
Planungsgruppe Natur und Umwelt, November 2011
•
Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (Anlage 15),
Planungsgruppe Natur und Umwelt, November 2011
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Messbericht Erschütterungen sowie Erschütterungstechnische Untersuchung zur S-Bahnanbindung „Gateway Gardens“,
Strecke 3683, Bau-km 0,0 bis Bau-km 4,0 (Anlagen 16.01 und 16.02),
Fritz GmbH, April 2009
•
Schalltechnische Untersuchung zur S-Bahnanbindung „Gateway Gardens“,
Strecke 3683, Bau-km 0,0 bis Bau-km 4,0 (Anlage 16.03),
Fritz GmbH, April 2009
•
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (Anlage 18),
Deutsche Bahn AG, Sanierungsmanagement, März 2010
•
Hydrogeologische Gutachten zu den bauzeitlichen und permanenten Auswirkungen der geplanten S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens auf die
Grundwasserverhältnisse (Anlage 19),
Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas / Büro für Geohydrologie und
Umweltinformationssysteme Dr. Brehm & Grünz GbR,
November 2009 ergänzt im Februar 2013
•
Gutachterliche Stellungnahme zum Gefährdungspotential Herbizide
Dr. Spang, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und
Umwelttechnik mbH, Februar 2011
•
Geotechnischer Basisbericht und geotechnische Detailberichte
(Anlagen 20.01 und 20.02)
Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, September bis Dezember 2009
•
Abfalltechnisches Gutachten (Anlage 20.04)
Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, Dezember 2009
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
und der Anregungen aus der Anhörung alle Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die Umwelt und die daraus resultierenden Folgemaßnahmen zur Umweltvorsorge überprüft mit folgenden Einzelergebnissen:
B.3.2.3.1 Schutzgut Mensch
Baubedingte Konflikte
Baubedingte Störungen in Gestalt von Schallimmissionen, optischen Reizen, Erschütterungen und Staubemmissionen werden durch den Baubetrieb und Baustellenverkehr sowie den Rückbau der Bestandsstrecke auftreten.
Durch temporäre Inanspruchnahme von 94.222 m² für Zufahrtswege und Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen, Lagerplätze etc.) kommt es zu Flächen- und
Funktionsverlust. Davon sind 3,18 ha naturschutzrechtlich als erheblich zu bewerten.
Anlagebedingte Konflikte
Es kommt zu einer dauerhaften (Biotop-) Flächeninanspruchnahme und zum Funktionsverlust von 94.451 m² für Gleistrassen, Dämme und Einschnitte sowie Bauwerke, insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotope sowie 1,38
ha standortfremder Wald- und Gehölzbestände.
Barriere- und Trennwirkungen sowie Zerschneidungen von Lebensräumen treten
auf. Die geplante Trasse führt auf einer Länge von etwa 1,1 km weitgehend parallel
zur BAB A5 durch einen ohnehin bereits durch Verkehrsstraßen stark zerschnittenen Waldbereich. Östlich der BAB A5 entsteht so eine maximal nur noch ca. 9,87 ha
große Restfläche, die für Erholungssuchende kaum mehr zugänglich bzw. infolge
der hohen Lärmbelastung durch die BAB A5 kaum noch nutzbar ist.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Betriebsbedingte Konflikte
Als betriebsbedingte Vorhabenwirkungen sind zu nennen:
Elektrische und magnetische Felder durch die Oberleitungsanlage;
Durch die elektrische Zugförderung entstehen elektromagnetische Felder. In Bezug
auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektrische und magnetische Felder
legt der Vorhabenträger dar, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten und
dass diese selbst unmittelbar unter der Oberleitung stark frequentierter Strecken unterschritten werden. Das magnetische Feld nimmt zudem quadratisch, das elektrische annähernd quadratisch mit der Entfernung ab. Nach dem aktuellen, medizinischen-wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist unter den genannten Bedingungen bei
Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV somit generell eine gesundheitliche
Beeinträchtigung durch magnetische und elektrische Felder der erwarteten Größenordnung im Bereich der geplanten Bahntrasse nicht zu befürchten.
Funktionsbeeinträchtigungen extrem empfindlicher elektronischer Geräte in unmittelbarer Nähe der Oberleitungsanlage können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Festlegung bestimmter Abstände von Oberleitungsanlagen zu Grundstücken oder Gebäuden aus Gründen einer erhöhten Vorsorge, sind nicht gerechtfertigt.
Aufgrund der Einhaltung bzw. Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte ist eine
Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen. Es kommt zu
keinem Risiko durch elektrische und magnetische Strahlung.
Schwermetallbelastung durch den Abrieb der Oberleitung;
Der Bahnbetrieb bedingt u.a. die Emission von Metallpartikeln in die Umwelt, die
durch den Verschleiß von Oberleitungen und dem Rad-Schiene – System versursacht werden. Als neue Belastungskomponente kommt nunmehr der Abrieb der
Oberleitungen dazu.
Eine Gefährdung des Menschen ist jedoch nahezu auszuschließen. Das Risiko gegenüber Schwermetallbelastung aus dem Abrieb der Oberleitungen ist gering.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Erschütterungs- und Schallbelastung;
Im Bereich des neu zu bauenden Streckenabschnittes kommt es zu Schallimmissionen, Erschütterungsimmissionen sowie Immissionen durch sekundären Luftschall.
In dem erschütterungs- und schalltechnischen Gutachten wird dargelegt, dass im
Einwirkungsbereich des zu errichtenden S-Bahn-Tunnels verkehrsinduzierte Erschütterungsimmissionen sowie Immissionen aus sekundärem Luftschall zu erwarten sind, deren Einwirkungen die Kriterien einer „erheblichen Belästigung“ erfüllen
ergeben. Eine Gesundheitsgefährdung des Menschen ist bei Umsetzung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen jedoch auszuschließen.
B.3.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Baubedingte Konflikte
Während der Bauzeit kommt es durch eine zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von
94.222 m², die für Zufahrtswege und Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen,
Lagerflächen etc.) benötigt werden, zum Flächen- und Funktionsverlust.
Störungen in Gestalt von Schallimmissionen, optischen Reizen, Erschütterungen
und Staubemmissionen treten durch den Baubetrieb und den Baustellenverkehr,
sowie den Rückbau der Bestandsstrecke auf.
Aufgrund von baubedingter Grundwasserhaltung kommt es zu Veränderungen von
Grundwasserspiegel und –fließrichtung und zu Schadstoffeintrag.
Anlagebedingte Konflikte
Dauerhafte (Biotop-) Flächeninanspruchnahmen und Funktionsverluste von 94.451
m² für Gleistrassen, Dämme und Einschnitte sowie Bauwerke, insbesondere durch
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotope sowie 1,38 ha standortfremder Waldund Gehölzbestände treten anlagebedingt auf.
Barriere- und Trennwirkungen sowie Zerschneidungen von Biotopflächen und Lebensräumen führen zu Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen. Es kommt zu
einer Verinselung, da durch die neue Trassenführung 9,87 ha Waldbiotopflächen
zwischen der BAB A5 und neuer Gleisstraße liegen.
Beeinträchtigungen der Standortfunktionen sind im Streckenabschnitt zwischen B43
und Strecke 3520 durch die Öffnung geschlossener Waldbestände und die damit
verbundenen Änderungen des Bestandsklimas zu erwarten.
Betriebsbedingte Konflikte
Im Bereich der Trasse kommt es zu Schallpegelerhöhungen.
Beleuchtete Schienenfahrzeuge führen zu Beeinträchtigungen durch optische Reize, insbesondere Lichtreize auf freier Strecke.
Kollisionen von Tieren mit den S- und Regionalbahnen sowie Oberleitungen sind
nicht auszuschließen. Auch liegt ein erhöhtes Kollisionsrisiko durch ein von Bewegungsreizen ausgelöstes Fluchtverhalten vor. Beeinträchtigungen durch Sog- und
Wirbelschleppen können innerhalb des unmittelbaren Trassenbereichs auftreten.
B.3.2.3.3 Schutzgut Boden
Baubedingte Konflikte
Durch temporäre Inanspruchnahme von 94.222 m² kommt es zu Flächen- und Funktionsverlusten. Davon sind 3,18 ha naturschutzrechtlich als erheblich zu bewerten.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Baubedingt ist eine Versiegelung, Überbauung und Befestigung von 4,6 ha unversiegelter Böden erforderlich. Durch Auffüllungen, Abgrabungen oder sonstige
Standortveränderungen kommt es zum Verlust von ca. 4,8 ha natürlich gewachsener Böden mit vollständigem Verlust der Ertragsfunktion.
Veränderungen von Grundwasserspiegel und –fließrichtung sowie Schadstoffeintrag
sind durch baubedingte Grundwasserhaltung zu erwarten.
Im Bereich baubedingter Flächeninanspruchnahmen ist mit Veränderung der Vegetationsbedeckung und damit langfristig des Bodengefüges und des Bodenwasserhaushaltes, Erosion zu rechnen.
Zu Veränderungen des Bodengefüges führende Bodenverdichtungen können baubedingt im Bereich der Baustraßen und Lagerplätze auftreten.
Kontaminationen durch Schmier- und Kraftstoffe sowie Lösungsmittel führen zu
Veränderung des Stoffhaushaltes der Böden.
Anlagebedingte Konflikte
Anlagebedingt kommt es zu einer dauerhaften (Biotop-) Flächeninanspruchnahme
und zum Funktionsverlust von 94.451 m² für Gleistrassen, Dämme und Einschnitte
sowie Bauwerke, insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotope sowie 1,38 ha standortfremde Wald- und Gehölzbestände.
Verlust der natürlichen Bodenfunktion durch:
•
Abtrag des humosen Oberbodens für den Bau des Gleiskörpers; Versiegelung des Gleiskörpers im offenen Gleisabschnitt und Ableitung des Regenwassers,
•
Abtrag des gesamten Bodens einschließlich Untergrund in Einschnitten und
im Tunnelbereich. Die natürliche Ertragsfunktion, die Lebensraumfunktion
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
und die Abflussregulationsfunktion der Böden gehen verloren. Eine Erosion
kann durch die Überdeckung mit neuem Material nicht mehr stattfinden.
•
Aufschüttung von Boden im Dammbereich des Brückenbaues sowie der
Straßenverlegung der B 43,
•
Anlagebedingte Versiegelung und Bodenverdichtung im Bereich wasserdurchlässiger Wegeflächen. Dabei kommt es auch zu einer Veränderung
des Bodengefüges.
Durch Rodung und Umbau von Waldbeständen innerhalb der Rückschnittszone
kommt es zu einer Veränderung der Vegetationsbedeckung und damit langfristig
des Bodengefüges und Bodenwasserhaushaltes, Erosion.
Veränderung des Bodenwasserhaushaltes in den Versickerungsbereichen durch:
•
Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers des Gleiskörpers und des
Rettungsplatzes im offenen Gleisabschnitt und Versickerung im Sickerbecken,
•
Versickerung des Niederschlagswassers der versiegelten Flächen der Forstund Betriebswege in angrenzenden Vegetationsbeständen.
Betriebsbedingte Konflikte
Veränderungen des Stoffhaushaltes der Böden durch:
•
betriebsbedingte Emission von Schwermetallen, Schadstoffen und Herbiziden aus Schienen, Leitungs- und Bremsabrieb,
•
aus der Vegetationsbekämpfung und Müll-Veränderung des Stoffhaushaltes
der Böden.
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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B.3.2.3.4 Schutzgut Wasser
Baubedingte Konflikte
Durch baubedingte Grundwasserhaltung kann eine Veränderung von Grundwasserspiegel und -fließrichtung sowie Schadstoffeintrag nicht ausgeschlossen werden.
Durch den Abtrag des gesamten Bodens einschließlich Untergrund und Anschnitt
von Grundwasservorkommen in Einschnitten und beim Tunnelbau geht die schützende Deckschicht verloren und Schadstoffeinträge, die während der Bauarbeiten
auftreten, können direkt in das Grundwasser gelangen und dessen Qualität erheblich mindern. Es kann zu Veränderungen des Grundwasserspiegels kommen.
Mit der bauzeitigen Grundwasserentnahme und Wiederversickerung können Veränderungen der Grundwasserfließrichtung einhergehen. Diese können vorhandene
Schadstoffverunreinigungen des Grundwassers verlagern und laufende Sanierungsmaßnahmen beeinflussen.
Anlagebedingte Konflikte
Durch Ableitung des Niederschlagswassers auf versiegelte und teilversiegelte Gleisund Wegeflächen ist mit Veränderung der Grundwasserneubildung zu rechnen.
Durch das Einbringen von Baukörpern (Tunnelwände) quer zur Grundwasserfließrichtung kann es im Oberstrom zu einem Anstau des Grundwassers und zu einer
Absenkung sowie zu einer Veränderung der Grundwasserfließrichtung kommen.
Durch die Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers in
Mulden und Flächen neben den Wege- und Platzflächen kann ein Eintrag von
Schadstoffen aus Stofffrachten des Niederschlagswassers nicht ausgeschlossen
werden.
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Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Betriebsbedingte Konflikte
Die Versickerung von Niederschlagswasser, das mit Stoffen aus Schienen-, Bremsen- und Oberleitungsabrieb sowie Herbiziden verunreinigt sein kann, kann zu Beeinträchtigung des Grundwassers führen.
B.3.2.3.5 Schutzgut Luft und Klima
Baubedingte Konflikte
Durch temporäre Flächeninanspruchnahme von 94.222 m² werden ca. 5,22 ha klimawirksame Wald- und Gehölzflächen beansprucht. Nach der Bauzeit werden von
diesen jedoch ca. 2,77 ha wiederhergestellt.
Baubedingt kommt es vorübergehend an der Umbaustrecke und während der Erdund Abbrucharbeiten an der bestehenden Bahnstrecke durch zusätzlichen LKWVerkehr zu bauzeitlichen Mehrbelastungen der lufthygienischen Situation (Staubemissionen, Emissionen der Dieselmotoren – CO, CO2, NOx HC und PM10).
Anlagebedingte Konflikte
Es kommt zu einer dauerhaften (Biotop-) Flächeninanspruchnahme und zum Funktionsverlust von 94.451 m², insbesondere durch Rodung von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotopen sowie 1,38 ha standortfremder Wald- und Gehölzbestände.
Durch den Neubau der Bahntrasse wird der geschlossene klimawirksame Waldbereich östlich der BAB A5 zerschnitten. Das Waldklima wird insbesondere im Bereich
der neu entstehenden offenen Waldränder negativ verändert und die Stabilität der
Waldstruktur durch erhöhte Windbruchgefahr (Schneisenbildung in Windrichtung)
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
verringert. Die Fähigkeit der Waldflächen zur Frischluftproduktion wird in einem nicht
fassbaren Bereich entlang der Waldschneise für die neue Bahntrasse beeinträchtigt.
Waldrodung, Aufschüttung/Abgrabung und Versiegelung führen zum Verlust von
klimawirksamen Gehölzen und klimatischen Ausgleichsflächen. Durch Überbauung
(incl. Böschungen) und Versiegelung gehen ca. 6,4 ha Waldflächen mit hoher Bedeutung als Frischluftproduzenten verloren.
Es kommt anlagebedingt zu einer Beeinträchtigung der Standortfunktionen durch
die Öffnung geschlossener Waldbestände.
Betriebsbedingte Konflikte
Mit Ausnahme einer leicht erhöhten Feinstaubbelastung im unmittelbaren Trassenbereich sind keine klimaökologischen Wirkungen durch den Fahrbetrieb auf der Umbaustrecke zu erwarten.
B.3.2.3.6 Schutzgut Landschaft
Baubedingte Konflikte
Während der Bauzeit kommt es entlang der Umbaustrecke durch den Einsatz von
Baumaschinen und Baufahrzeugen sowie durch den von ihnen erzeugten Baustellenlärm zeitlich begrenzt zu Beeinträchtigungen des Landschaftserlebens und der
Erholungseignung.
Auch im Bereich der Rückbaumaßnahmen der Strecke 3683 kommt es zu Auswirkungen auf das Landschaftserleben und die Erholungseignung. Im Zuge dessen
kann es auch zu erhöhten Schadstoffimmissionen, zu Staubaufwirbelungen und zu
Erschütterungsreizen kommen.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Durch temporäre Inanspruchnahme von 94.222 m² kommt es zu Flächen- und Funktionsverlust. So werden ca. 2,1 ha Wald- und ca. 3,4 ha Gehölzflächen gerodet werden müssen.
Es kommt baubedingt zu Versiegelung, Überbauung und Befestigung von 4,6 ha
unversiegelter Böden. Auffüllungen, Abgrabungen oder sonstige Standortveränderungen führen zum Verlust von ca. 4,8 ha natürlich gewachsener Böden mit vollständigem Verlust der Ertragsfunktion.
Anlagebedingte Konflikte
Anlagebedingt kommt es zu einer dauerhaften (Biotop) Flächeninanspruchnahme
und zu einem Funktionsverlust von 94.451 m². Dies insbesondere durch Rodung
von 5,46 ha Wald- und Gehölzbiotopen sowie 1,38 ha standortfremde Wald- und
Gehölzbestände.
Weiterhin kommt es zu Zerschneidungen homogener Landschaftsbildeinheiten und
zu Barriere- und Trennwirkungen. Die geplante Trasse führt auf einer Länge von etwa 1,1 km weitgehend parallel zur BAB A5 durch einen ohnehin bereits durch Verkehrsstraßen stark zerschnittenen Waldbereich. Östlich der BAB A5 entsteht so eine
maximal nur noch ca. 9,87 ha große Restfläche, die für Erholungssuchende kaum
mehr zugänglich bzw. infolge der hohen Lärmbelastung durch die BAB A5 kaum
noch nutzbar ist.
Durch die Öffnung geschlossener Waldbestände kommt es zu einer Beeinträchtigung der Standortfunktionen.
Betriebsbedingte Konflikte
Es kommt zu betriebsbedingten Lärmimmissionen. Für das menschliche Gehör
wahrnehmbare Schallpegelerhöhungen um mehr als 3 dB (A) beschränken sich entlang der Umbaustrecke auf den unmittelbaren Trassenbereich.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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Verbesserungen hinsichtlich der Lärmsituation ergeben sich im Rückbaubereich der
Strecke 3683 westlich der BAB A5 bis zur Unterschweinstiege.
B.3.2.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Der Bereich nördlich der Trasse Frankfurt-Mainz bleibt von den geplanten Maßnahmen unberührt. Folglich sind für die drei Grenzsteine an der Benzengrundschneise
keinerlei Auswirkungen durch die neue Trasse zu erwarten. Weitere Kultur- und
Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
B.3.2.3.8 Zusammenfassung Bewertung der Umweltauswirkungen
Die UVS betrachtet die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Umverlegung der
Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Flughafen Regionalbahnhof
mit Neuanlage der Station „Gateway Gardens“ in der Stadt Frankfurt am Main auf
die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsund Ortsbild, Mensch und Raum sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der
Wechselwirkungen hinreichend. Dazu wurden die Potentiale einzeln erfasst, beschrieben und bewertet. In der Auswirkungsprognose sind die zu erwartenden Auswirkungen der Baumaßnahme schutzgutbezogen dargestellt und bewertet (siehe
Kapitel B.3.2.2 bis B.3.2.3.7 i.V.m Anlage 12).
Ausgehend von den biotoptyp- und tiergruppenbezogenen sowie von den potentialbezogenen Erhebungen werden die in der UVS ausgesprochenen Empfehlungen in
der landespflegerischen Begleitplanung (LBP) konkretisiert (siehe Anlage 12). Die
betreffenden Maßnahmen sind geeignet, Eingriffe im Sinne von § 14 BNatSchG, erhebliche Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG oder
Störungen bzw. Beeinträchtigungen von besonders oder streng geschützten Arten
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden oder zu minimieren bzw. auszugleichen.
Die Planfeststellungsbehörde kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass das
beantragte Vorhaben bei Durchführung der Baumaßnahme gemäß den Darstellungen und Ausführungen des LBP, bei Umsetzung der formulierten Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen sowie Beachtung der festgesetzten Nebenbestimmungen aus naturschutzrechtlicher Sicht als umweltverträglich
betrachtet werden kann.
B.4
Materiell-rechtliche Würdigung des Vorhabens
B.4.1
Planrechtfertigung
Zwischen den Vertragspartnern Bundesrepublik Deutschland, Flughafen Frankfurt/Main AG (Fraport AG), den US-Streitkräften (USAFE) sowie den Ländern Rheinland Pfalz und Hessen wurde die „Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein Main
Air Base Frankfurt und der zugehörigen Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die
Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein“ getroffen.
Die Infrastrukturmaßnahme "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“, Umverlegung
bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und Frankfurt
(Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" dient in Folge dessen der funktionsfähigen Erschließung des mit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 851 festgesetzten Gebietes "Gateway Gardens" auf den
Flächen des ehemalige Wohngebietes der US-Airforce und schafft die Voraussetzung, die Flächen der Zivilnutzung zuzuführen.
Mit der S-Bahnanbindung werden die Voraussetzungen für eine qualitative und kapazitive Angebotsverbesserung zur Erreichbarkeit von „Gateway Gardens“ geschaffen. Zudem wird zusätzlich eine Entlastung des hochfrequentierten Straßennetzes
im Umkreis des Frankfurter Flughafens und Frankfurter Kreuzes ermöglicht.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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Für die Anbindung "Gateway Gardens" durch den schienengebundenen ÖPNV besteht ein erhebliches, überwiegend öffentliches Interesse zum Wohl der Allgemeinheit. Sie ist damit „vernünftigerweise geboten“ im Sinne des Fachplanungsrechts.
B.4.2.1 Variantenentscheidung
Zur Streckenführung der geplanten S-Bahn-Anbindung und auch zur Ermittlung der
Lage der unterirdischen Station Gateway Gardens wurden Variantenuntersuchungen durchgeführt.
Die zur Trassenfindung untersuchten Varianten sind von den Maßgaben, westlich
des Bahnhofs Frankfurt(M)-Stadion höhenfrei aus der Parallellage der Eisenbahnstrecke 3520 auszufädeln, im Erschließungsgebiet Gateway Gardens in Achse der
Hauptverkehrsstraße zu verlaufen und westlich der Durchfahrung des neuen Stadtteils an die bestehenden Gleise der Eisenbahnstrecke 3683 anzuschließen, bestimmt. Die Varianten wurden anhand entscheidungserheblicher Kriterien, wie Waldinanspruchnahme, Zerschneidungslänge, Inanspruchnahme des FFH-Gebietes sowie des Wasserschutzgebietes, Wirtschaftlichkeit und deren Folgewirkung untersucht.
Mit der gewählten Trassenführung wird ein Eingriff in ein nördlich der Bestandsstrecken liegendes FFH-Gebiet vermieden, die Eisenbahnstrecke 3520 kann höhenfrei
gekreuzt werden und die Verkehre entlang der BAB A 5 können gebündelt werden.
Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen boten sich hier nicht.
Des Weiteren wurden verschiedene Einordnungsmöglichkeiten des Stationsbauwerks im Gebiet Gateway Gardens untersucht. Hier waren unter anderem die Abhängigkeiten aus den vorgegebenen Randbedingungen des Trassenkorridors, die
Ausbildung des Stationsquerschnitts und die Gestaltung der Stationsausgänge in
Abhängigkeit der prognostizierten Verkehrszahlen, die Berücksichtigung der örtli-
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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chen Einrichtungen aus der Gebietserschließung in Form von den Querschnittsgestaltungen des Straßenraums oder die Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen bei
der Lage und Ausgestaltung des Bauwerks von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Positionierung des Stationsbauwerkes westlich des zentralen Verkehrsknotens
Ellis-Road / Bessie-Coleman-Straße / Jean-Gardner-Batten-Straße stellt die geeignete Lösung dar und wird den maßgeblichen Randbedingungen gerecht .
Die Lage der zur Ertüchtigung des bestehenden Eisenbahntunnels zu errichtenden
Rettungsschächte wurde im Rahmen von Variantenbetrachtungen anhand entscheidungserheblicher Kriterien ermittelt. Insbesondere die Konflikte mit der vorhandenen Bebauung und die Möglichkeit baulicher Entwicklungen wurden in die
Abwägung eingestellt. Die Errichtung der Rettungsschächte in den geplanten Lagen
wird den maßgeblichen Randbedingungen gerecht.
Die Umverlegung bzw. der Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main)
Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und der Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" in der planungsgegenständlichen Trassierung bzw.
Lage stellt unter Einstellung aller zu berücksichtigenden Belange, des Gebotes der
Eingriffsminimierung sowie einer wirtschaftlich vertretbaren Realisation die geeignete Lösung dar, die in diesem Verfahren verfolgten Ziele zu verwirklichen.
Die Plangenehmigungsbehörde hat die unterschiedlichen öffentlichen und privaten
Belange in Bezug auf die Trassenwahl sowie die Lage der S-Bahn-Station und der
Rettungsschächte ermittelt, alle Belange in die Abwägung eingestellt und diese gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Umsetzung des Vorhabens in anderen als der plangegenständlichen Variante kommt nicht in Betracht.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.2.2 Schallschutz
Die gesetzliche Grundlage für den Lärmschutz an Schienenwegen des Bundes im
Rahmen der Lärmvorsorge ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen ist sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (§
41 Abs. 1 BImSchG). § 43 Abs. 1 BlmSchG ermächtigt die Bundesregierung zum
Erlass der sogenannten Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die die Anforderungen des § 41 BImSchG konkretisiert, und zwar insbesondere über
1. Grenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie das Verfahren zur Ermittlung von Emissionen und
Immissionen, wobei den Besonderheiten des Schienenverkehrs Rechnung zu
tragen ist,
2. technische Anforderungen an den Bau von Eisenbahnen und Straßen,
3. Art und Umfang zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen notwendiger
Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen.
Die Verordnung setzt die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen einzuhaltenden lmmissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche fest und regelt das Verfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel zur Ermittlung der Belastung durch Verkehrsgeräusche.
Nach § 1 Abs. 1 der 16. BlmSchV ist deren Anwendbarkeit auf den (Neu-) Bau oder
die wesentliche Änderung der genannten Verkehrswege beschränkt. Eine Änderung
ist wesentlich, wenn
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem
zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms entweder um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A)
in der Nacht erhöht wird
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
oder bereits mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) beträgt und
erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten (§ 1 Abs. 2 der 16. BImSchV).
Die Umverlegung bzw. der Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main)
Stadion und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" stellt eine wesentliche Änderung i. S. d. 16. BImSchV
dar.
Gemäß dem vom Vorhabenträger vorgelegten Gutachten (Anlage 16.01.03 der genehmigten Planunterlagen) sind im relevanten Einwirkungsbereich des oberirdischen Streckenabschnittes keine schutzwürdigen Nutzungen vorhanden. Lärmvorsorgemaßnahmen entlang der oberirdischen Abschnitte sind nicht erforderlich.
Gemäß Gutachten werden schalltechnische Einwirkungen durch Schienenverkehrslärm über den nach außen „durchgebundenen“ Luftraum des unterirdischen Stationsbauwerkes durch die planungsgegenständliche Überdachung der Treppenzugänge und der zur Belichtung des Bahnsteiges dienenden Oberlichter akustisch abgeschirmt und vermieden. Die Überschreitung der maßgebenden lmmissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ist bei funktionsfähiger Ausgestaltung der der Abschirmung
dienenden Bauteile nicht zu besorgen.
Die Einforderung der schalltechnisch wirksamen Ausgestaltung der baulichen Maßnahme ist erforderlich und geeignet, die Einhaltung der lmmissionsgrenzwerte zu
gewährleisten.
Im übrigen Verlauf der unterirdisch geführten Strecke können Grenzwertüberschreitungen der 16. BImSchV ausgeschlossen werden. Die Festsetzung weitergehender
Schallschutzmaßnahmen ist nach alledem rechtlich nicht geschuldet.
Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so
bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.2.3 Erschütterungsschutz / Schutz vor sekundärem Luftschall
Die Rechtsgrundlage für Ansprüche auf Schutzmaßnahmen findet sich in § 74 Abs.
2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hiernach sind dem Träger eines Vorhabens Vorkehrungen oder die Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen
erforderlich sind. Sind solche Vorkehrungen oder Anlagen untunlich, also mit angemessenem Aufwand zum Schutzzweck nicht realisierbar, oder sind die Maßnahmen
mit dem Vorhaben nicht vereinbar, so besteht ein entsprechender Entschädigungsanspruch.
Die durchgeführten erschütterungstechnische Untersuchung (Anlage 16.01.02
i.V.m. Anlage 16.01.01 der genehmigten Planunterlagen) kommt zu dem Ergebnis,
dass im Einwirkungsbereich des zu errichtenden S-Bahn-Tunnels verkehrsinduzierte Erschütterungsimmissionen sowie Immissionen aus sekundärem Luftschall zu
erwarten sind, deren Einwirkungen die Kriterien einer „erheblichen Belästigung“ erfüllen.
Als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor betriebsbedingten Erschütterungen und
sekundärem Luftschall ist unter Berücksichtigung der Einstufung der Gebietsnutzung gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 851 der Einbau von zusätzlichen
elastischen Elementen im Oberbau in Form von Unterschottermatten (USM) für beide Gleise der Strecke 3683 im Bereich von Bau-km 2,360 bis Bau-km 3,540 vorgesehen.
Die zur Realisierung der erforderlichen Einfügedämmung notwendige dynamische
Steifigkeit der USM kann im Rahmen der Ausführungsplanung bestimmt werden.
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die Festsetzung des Einbaus von zusätzlichen elastischen Elementen im Oberbau
in rechtlich geschuldetem Umfang ist zur Erfüllung des Schutzzweckes notwendig,
angemessen und geeignet.
Zur Überprüfung der Wirksamkeit vorgenannter Maßnahme besteht das Erfordernis,
nach Inbetriebnahme der Strecke Nachmessungen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Messergebnisse sind dem zu folge dem Eisenbahn-Bundesamt zeitnah
vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der geplanten erschütterungsmindernden Maßnahme werden sowohl die Anforderungen der DIN 4150-2 als auch die der 24. BImSchV erfüllt.
Treten nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens auf die Rechte Dritter auf, so
bestimmen sich deren Rechte gemäß § 75 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG.
B.4.2.4 Beeinträchtigungen während der Bauausführung
Die Vorhabenträgerin hat dargelegt, den Bauablauf so zu gestalten, dass die Belästigung durch den Baubetrieb, insbesondere in Form von Lärm, Schmutz, Staub, Erschütterung sowie sonstige Umweltbeeinträchtigungen soweit wie möglich vermieden werden.
Hierbei hat die Vorhabenträgerin sich verpflichtet, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) zu beachten und Maßnahmen zur Minderung des Baulärms zu treffen. Neben der AVV
Baulärm versichert die Vorhabenträgerin, die 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
– 32. BImSchV) zu beachten. Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand
der Technik vermeidbar sind, sollen unterlassen werden. Die nach dem Stand der
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Technik unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Hinsichtlich der erschütterungstechnischen Auswirkungen während der Bauzeit legt
die Vorhabenträgerin dar, die Maßgaben der DIN 4150 zu berücksichtigen.
Um sicher zu stellen, dass keine baubedingten Beeinträchtigungen vorhandener Anlagen und Gebäude entstehen, führt die Vorhabenträger die erforderlichen Bestandsaufnahmen und Beweissicherungen vor Baubeginn durch. Der Umfang wird
in Abstimmung mit einem Gutachter vor Baubeginn festgelegt. Dabei werden diejenigen beteiligt, deren Rechte durch die Beweissicherung gewahrt werden sollen.
Die Vorhabenträgerin wird ausdrücklich zur Einhaltung der Zusagen zu verpflichtet,
um den Schutz der Nachbarschaft vor Baulärm und Erschütterungen zu gewährleisten. Die Verwaltungsvorschriften, Regeln und Maßgaben sind hierbei zu beachten.
B.4.2.5 Elektromagnetische Felder
Am 22. August 2013 ist die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder
(26.°BImSchV) in Kraft getreten. Die Vorhabenträgerin hat dargelegt, die nunmehr
bindenden aktuellen Grenzwerte einzuhalten.
B.4.2.6 Brand- und Katastrophenschutz
Die Anforderungen an die die Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ des Eisenbahn-Bundesamtes werden erfüllt.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.2.7 Beanspruchung von Grundeigentum und Eingriff in Rechte Dritter
Gemäß § 22 AEG ist für Zwecke zum Bau und zum Ausbau von Betriebsanlagen
der Eisenbahn die Enteignung zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach § 18
AEG festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig ist.
Für die Realisierung des Vorhabens ergibt sich die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der in den Grunderwerbsplänen ausgewiesenen Flächen.
In den Grunderwerbsplänen sind die Flächen gekennzeichnet, die zur Ausführung
des Bauvorhabens dauerhaft oder vorübergehend notwendig sind.
Das Recht zur Enteignung beinhaltet die Pflicht, dem Betroffenen zuvor ein annehmbares Angebot zum freihändigen Erwerb zu machen. Die Pflicht erstreckt sich
auch auf Flächen, für die die Enteignung nicht vorgesehen ist, die jedoch gesondert
wirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind.
Soweit über die Höhe der Entschädigung keine Einigung zu erzielen ist, wird diese
im enteignungsrechtlichen Entschädigungsfestsetzungsverfahren festgelegt (vgl. §
22a AEG).
B.4.2.8 Begründung der wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse
Die durch Planfeststellungsbeschluss zu genehmigende Maßnahme ist mit genehmigungspflichtigen Benutzungen eines Gewässers im Sinne von § 9 Abs. 1 WHG
verbunden. Diese bedürfen gemäß § 8 Abs. 1 WHG der Erlaubnis oder der Bewilligung. Durch Versickerung des von den Gleisanlagen ablaufenden Niederschlagswassers und durch die Entnahme von Grundwasser ist das unterirdische Wasser in
der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht, betroffen (Grundwasser gemäß § 3 Nr. 3 WHG).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer als Bestandteil
des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Da die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung nach § 6 WHG sowie
die in § 5 WHG normierten allgemeinen Sorgfaltspflichten hier beachtet und eingehalten werden, waren die Erlaubnisse unter Beachtung der in Kapitel A.3.1 und A.5
normierten Nebenbestimmungen zu erteilen.
Nach § 19 Abs. 3 WHG ist das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde
für die Erteilung der Erlaubnisse und Bewilligungen zuständig.
Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Gewässerschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel 4.3.2.2,
4.3.4 und 4.3.10 verwiesen.
Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgebiete nach der Verordnung zur
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen
Pumpwerk „Hinkelstein“, Pumpwerk „Schwanheim“, Pumpwerk „Goldstein“, Pumpwerk „Oberforsthaus“ und Pumpwerk „Staustufe Griesheim“ der Stadtwerke Frankfurt GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November 1997 (nachfolgend: VO
Wasserschutzgebiet Stadtwald Frankfurt) ist auszuführen, dass der Untersuchungsraum sich im Einzugsgebiet der Wasserwerke Schwanheim und Goldstein der Hessenwasser GmbH & Co. KG befindet und dementsprechend vollständig innerhalb
der „Weiteren Schutzzone“ (Zone IIIA) des Trinkwasserschutzgebietes 412-004
„Hinkelstein, Schwanheim, Goldstein und Oberforsthaus“ liegt.
Nördlich der Strecke 3520 im Streckenabschnitt zwischen BAB A5 und Frankfurt(M)Stadion befindet sich das Wasserschutzgebiet Zone II (Engere Schutzzone) des
Wasserwerkes Goldstein.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die Entscheidungen über Ausnahmen von den Verboten der VO Schutzgebiet
Stadtwald Frankfurt wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Wasserbehörden getroffen. Weitere Ausnahmetatbestände sind hier nicht einschlägig.
Für das Errichten und Betreiben für Rohrleitungen für wassergefährdende Stoffe
außerhalb eines Werksgeländes für die Ableitung der Entwässerung der TunnelBaugruben während der Bauphase in die Mischwasserkanalisation von GatewayGardens ist keine Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Wasserschutzgebiet-Verordnung erforderlich, da Abwasser bzw. potenziell verunreinigtes Grundwasser nicht unter die Regularien für wassergefährdende Stoffe der Anlagenverordnung (VAwS) fällt, ebenso wenig wie unter ein in § 4 der Schutzgebiets-Verordnung
genanntes Verbot. Das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (§ 4 Abs.
7 der Schutzgebiets-Verordnung) bezieht sich nur auf nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel (PBSM). Diese dürfen weder innerhalb noch außerhalb von Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. Für zugelassene PBSM besteht innerhalb der
Zone IIIB kein Verbot, sodass keine Ausnahmezulassung erforderlich ist.
Im Hinblick auf Beeinträchtigungen des Grundwasserleiters wird durch entsprechende technische Maßnahmen sichergestellt, dass das Tunnelbauwerk kein Strömungshindernis für den Grundwasserstrom darstellt, die Trinkwasserförderung in
den nördlich gelegenen Pumpwerken Schwanheim und Goldstein nicht beeinträchtigt wird und die Wasserhaltung während der Bauphase zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasserdargebot und -qualität führt.
•
Durch die vorgesehene kammartige Öffnung der Bohrpfahlwände kann das
Tunnelbauwerk vom Grundwasser unterströmt werden, so dass hierdurch keine
nachhaltigen anlagebedingten Beeinträchtigungen von Grundwasserständen
und -fließrichtungen zu erwarten sind.
•
Durch die Begrenzung der bauzeitigen Wasserentnahme auf max. 1.800 m³/d
werden die Korridorwerte der Wasserwerke hinsichtlich der Absenkung in den
vorgegebenen Referenzmessstellen eingehalten. Die hierdurch zu erwartende
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Grundwasserabsenkung um maximal 25 cm liegt deutlich unterhalb der natürlichen jahreszeitlichen und jahrweisen Schwankungsbreiten.
•
Durch die Durchführung eines bauzeitlichen hydraulischen und hydrochemischen Monitoringprogrammes wird sichergestellt, dass in der Bauphase keine
erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasserdargebot und -qualität verursacht werden.
•
Die Gefahr von betriebsbedingten Schadstoffeinträgen in das Grundwasser wird
deutlich vermindert, da der neugebaute oberirdische Streckenabschnitt eine
Basisabdichtung des Gleiskörpers und als Versickerungsmulden ausgebildete
Bahnseitengräben erhält. Dies ist als eine deutliche Verbesserung gegenüber
der rückzubauenden Bestandsstrecke (größere Streckenlänge, keine Basisabdichtung und keine Versickerungsmulden) zu bewerten.
Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Gewässerschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel 4.3.2.2,
4.3.4 und 4.3.10 verwiesen.
B.4.2.9 Begründung der naturschutzrechtlichen Genehmigung
Durch die Baumaßnahme findet ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von §
14 BNatSchG statt.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können (§
14 Abs. 1 BNatSchG).
Das Vorhaben führt hier zu einer Veränderung der Gestalt und/oder Nutzung von
Grundflächen, greift also in Natur und Landschaft ein. Im Rahmen der geplanten
Neu- und Rückbaumaßnahme werden Waldbestände gerodet, es kommt zu Abgrabungen und Aufschüttungen, es werden Flächen neu versiegelt, Habitate schutzwürdiger Arten werden sowohl in den zu rodenden Waldbeständen als auch durch
den Rückbau an den Bahnböschungen beseitigt und es kommt zu zusätzlichen Zerschneidungseffekten durch die neue Strecke. Baubedingt werden weitere Flächen
z.B. für Lagerplätze und Baustraßen in Anspruch genommen. Infolgedessen können
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigt werden.
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden (§ 13 BNatSchG).
Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BNatSchG (Gebot der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft) sind erfüllt. Durch die in Kapitel 6.3 des
LBP vorgesehenen Maßnahmen werden die Beeinträchtigungen durch den Eingriff
soweit möglich vermieden und vermindert.
Die im LBP in Kapitel 6.3. (S. 171 - nebst den dazu gehörenden Maßnahmenblättern) dargelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden festgesetzt.
Dies sind hier insbesondere:
•
Im Zuge der Umweltbaubegleitung sind die unabdingbaren Maßnahmen zur
Vermeidung und Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft sicherzustellen (V1).
•
Die im Bebauungsplan Nr. 851 „Gateway Gardens“ zur Erhaltung festgesetzten
Waldflächen und Baumbestände sind vor Beginn der Baumaßnahme zum SBahn-Tunnel im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung mit massiven Bauzäunen oder Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18919 zu sichern (V3).
•
Punktuelle Umsiedlung und Anlage von Ersatzbiotopen (5 Schotterstreifen,
mindestens 3 m breit) für Zauneidechsen (V4).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Soweit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden werden können, wurde dies nachvollziehbar begründet.
Die demnach unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahme gemäß § 15 Abs.2 Satz 1 BNatSchG). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in
gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG).
Als Ausgleichsmaßnahmen werden, wie von der Vorhabenträgerin zugesagt, die in
Kapitel 6.4. des LBP aufgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt.
Dies sind hier insbesondere:
•
Aufforstung Eichenmischwald (Maßnahme A1 + A2 + A4)
•
Anlage naturnaher Gehölzpflanzungen und Aussaat von Landschaftsrasen im
Bereich der Böschungen und Nebenbauwerke der Umbaustrecke (Maßnahme
A5)
•
Rekultivierung von baubedingt beanspruchten Flächen (Maßnahme A6 bis A9)
Wegen der Einzelheiten wird auf den LBP Bezug genommen (vgl. Kapitel 6.4.).
Diese Maßnahmen sind dazu geeignet, die vorliegenden Eingriffe in die Tier- und
Pflanzenwelt, die Bodenfunktion, den Wasserhaushalt, das lokale Klima, das Landschaftsbild im räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang im Sinne der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG auszugleichen.
Zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist wie vom Vorhabenträger vorgesehen eine ökologische Baubegleitung durchzuführen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist eine naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung zu erstellen. In der Abschlussbilanzierung sind Eingriffe, die ggf. bei der
Ausführung der Baumaßnahmen zusätzlich erforderlich geworden sind, zu bilanzieren.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der
Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf
Kapitel A.3.2.1 und A.5 i.V.m. B.4.3.2.2 und 4.3.12 verwiesen.
B.4.2.10 Begründung der artenschutzrechtlichen Zulassung
Zauneidechse
Sowohl in den lichteren Laub- und Mischwaldbeständen als auch in den Säumen
und Böschungen des Untersuchungsraumes ist die Zauneidechse zu erwarten bzw.
nachgewiesen worden. So liegen innerhalb des Laub- und Mischwaldes Nachweise
von der Zauneidechse aus den Ständen nördlich der Bahnstrecke 3520 im FFHGebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ und nordöstlich des Frankfurter Kreuzes
vor. Die Zauneidechse ist aufgrund des trocken-warmen Klimas im Rhein-MainGebiet sehr häufig und vermag deshalb auch benannte Waldbestände zu besiedeln.
Dadurch geht vom Wald im Untersuchungsraum nur eine geringe Isolationswirkung
für die Population aus.
Die Lebensräume Ruderalfluren und Brachen insbesondere im Bereich der
Bahntrassen sind faunistischer Funktions- und Interaktionsraum für die Zauneidechse.
Für die Zauneidechse liegen keine Nachweise im geplanten Trassenbereich vor.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG
•
Verletzungs-/Tötungsverbot – Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG):
Um das Verletzungs- und Tötungsverbot weitergehend zu minimieren, werden
verschiedene Maßnahmen zum Schutz vorkommender Reptilien notwendig, wie
Umsiedelung oder Anlage von Ersatzbiotopen. Die Verletzung und Tötung einzelner Tiere oder die Zerstörung ihrer Entwicklungsformen kann jedoch trotzdem nicht völlig ausgeschlossen werden.
•
Störungsverbot – Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG):
Störungen, die den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern,
können nicht völlig ausgeschlossen werden, da Habitate der Zauneidechse
(lichte Waldbestände, bestehende Bahnböschungen) beseitigt werden. Deshalb
müssen neue Habitatstrukturen (Anlage von Ersatzbiotopen) angelegt werden.
•
Beschädigungs-/Zerstörungsverbot – Fortpflanzungs-/Ruhestätten
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG):
Eine Beschädigung und temporäre Zerstörung von Fortpflanzungs-/Ruhestätten
kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb müssen neue Habitatstrukturen
angelegt werden.
Fazit:
Durch das geplante Vorhaben kann es trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen vor
und während der Bauzeit zur Verletzung/Tötung einzelner Tiere kommen. Zudem
sind Störungen durch Lebensraumverlust und auch eine Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs-/Ruhestätten zu erwarten.
Nach dem § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG sind, sofern die ökologische Funktion der
vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt, unvermeidbare Tötungen zulässig. Die Ausnahme
vom Verbot des § 44 Abs. 1 BNatSchG wird gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG erteilt (siehe unter Kapitel A.3.2.1).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die Anzahl der bei einer Umsiedlung gefangenen Tiere ist in einem Bericht zu dokumentieren. Dieser Bericht ist zeitnah nach Abschluss der Maßnahmen der Oberen
Naturschutzbehörde vorzulegen. Außerdem ist der Erfolg der Maßnahmen (Umsiedlung und Anlage von Ersatzbiotopen) in dem Jahr nach Abschluss des Rückbaus
durch eine Kartierung/Erfassung der Zauneidechse und geeigneter Habitatstrukturen nachzuweisen (Monitoring). Eine Dokumentation des Monitoring einschließlich
einer fachgutachtlichen Bewertung ist der Oberen Naturschutzbehörde bis zum Ende des Jahres vorzulegen.
Begründung:
Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG darf nach § 45 Abs. 7 Nr. 5
BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen und aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand
der Populationen einer Art nicht verschlechtert (soweit nicht der Artikel 16 Abs. 1 der
Richtlinie 92/93/EWG andere Anforderungen enthält).
Im vorliegenden Fall kann gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG eine Ausnahme von
den Verboten des § 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses zugelassen werden. Das für das Vorhaben sprechende öffentliche Interesse, nämlich der Anbindung von Gateway Gardens an das öffentliche Schienennetz, überwiegt hier dasjenige am Schutz der betroffenen Arten. Außerdem bestehen für das Vorhaben nachweislich keine zumutbaren Alternativen. Auch wird sich
der Erhaltungszustand der Population der betroffenen Arten aufgrund der o.g. Maßnahmen (Umsiedlung und Anlage von Ersatzbiotopen) sowie unter Beachtung der
Nebenbestimmungen nicht verschlechtern und größtmöglich verschont.
Die vom Antragsteller zugesagte Einhaltung der Nebenbestimmungen ist zur Sicherstellung der gesetzlich geschuldeten Belange des Artenschutzes erforderlich
und geboten. Die Zusagen sind einzuhalten. Bezüglich der Auflagen, deren vollständige Einhaltung die Vorhabenträgerin zugesagt hat, wird auf Kapitel A.3.2.2 und
A.5 i.V.m. B.4.3.2.2 und 4.3.12 verwiesen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.2.11 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete
Teilflächen des FFH-Gebietes 5917-305 „Schwanheimer Wald“ befinden sich im Bereich der S-Bahn-Bestandsstrecke 3683 und unmittelbar nördlich der Strecke 3520.
Gemäß Artikel 3 der europäischen FFH-Richtlinie wird ein kohärentes europäisches
Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses
Netz besteht aus den sogenannten FFH-Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II umfassen und
den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiets gewährleisten. Das Netz „Natura 2000“ umfasst auch die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete.
Pläne oder Projekte, die ein „Natura 2000“ - Gebiet als solches oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine detaillierte Prüfung der Verträglichkeit und sind nur unter besonderen
Auflagen oder dem Fehlen zumutbarer Alternativen zulässig.
Da im FFH-Gebiet Nr. 5917-305 „Schwanheimer Wald“ Rückbaumaßnahmen geplant sind und ein Teil der Baumaßnahmen in direkter räumlicher Nähe zum FFHGebiet stattfinden, lassen sich negative Auswirkungen auf die Schutzziele des FFHGebietes nicht von vorneherein vollständig ausschließen. Im Zuge des Planungsverfahrens wird daher eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
In der vorliegenden Natura 2000-Verträglichkeitsstudie wurden das Schutzgebiet
und seine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile dargestellt, das Vorhaben detailliert beschrieben und seine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des
FFH-Gebietes untersucht. Die Ergebnisse sind in Kapitel 3.3.4.2 des LBP (S. 62)
detailliert dargestellt. Die Lebensraumtypen 9110 Bodensaure Buchenwälder und
9190 Alte Eichenwälder mit Heldbock- und Hirschkäfer-Vorkommen sind im Einwir-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
kungsbereich des Vorhabens anzutreffen. Sie werden jedoch durch das geplante
Vorhaben anlagebedingt nicht betroffen, so dass auch keine Auswirkungen auf die
dort anzutreffenden Tierarten zu erwarten sind.
Die baubedingten Beeinträchtigungen (Baustellenzufahrt über Benzengrundweg
und Eichengrundschneise sowie Flächeninanspruchnahme des aufgelassenen
Wegs nördlich der Strecke 3520) werden ebenfalls nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet und seiner für die Erhaltungsziele
maßgeblichen Bestandteile führen.
Das geplante Vorhaben ist somit nicht mit negativen Auswirkungen auf die Entwicklungsziele des FFH-Gebietes verbunden. Im Gegenteil, es sind über die Neuanlage
von Eichenmischwaldbeständen und die vollständige Aufhebung der bisherigen
Trennwirkung der alten, innerhalb des FFH-Gebietes verlaufenden S-Bahntrasse im
Hinblick auf die Entwicklungsziele desselben deutliche Verbesserungen zu erwarten.
B.4.2.12 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Naturschutzgesetz
Mit Ausnahme der Siedlungsflächen von Gateway Gardens und Unterschweinstiege
ist der Untersuchungsraum Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Zone II
„Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ vom 28.09.1998 (StAnz.
41/1992, S. 3158 ff.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.02.2007 (StAnz.
12/2007, S. 605). Schutzziel gemäß § 2 der LSG-VO ist die Erhaltung und Förderung insbesondere der klimatischen Bedingungen und des vielfältigen Erscheinungsbildes der Erholungslandschaft sowie der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der natürlichen Vegetation und der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätte und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, das Freihalten der Bachauen
von Aufwuchs und Bebauung und die Erhaltung und den Aufbau von naturnahen
Waldbeständen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Bestands- und Umbaustrecke liegen gleichermaßen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Die Bestandstrecke liegt in einem ruhigen Landschaftsraum. Demgegenüber befindet sich die Umbaustrecke in einem von dem Straßenverkehrslärm
der BAB A5 hoch belasteten Raum. Im Zuge der ohnehin beabsichtigten Erhöhung
der Taktfrequenzen von tagsüber 12 auf 21 Zugbewegungen pro Stunde werden im
Bereich der Bestandsstrecke daher erheblich größere Auswirkungen auf Erholungseignung und Tierwelt im Sinne einer signifikanten Erhöhung der Lärmbelastung zu
erwarten sein. Demgegenüber beschränkt sich eine signifikante Erhöhung der
Lärmbelastung entlang der Umbaustrecke auf den unmittelbaren Trassenbereich.
Die Verlagerung der Strecke 3683 aus einem vergleichsweise gering vorbelasteten
in einen hoch belasteten Raum bietet somit nicht nur die Möglichkeit künftige Mehrbelastungen und damit Auswirkungen auf Erholungseignung und Tierwelt im heutigen Streckenverlauf zu vermeiden, sondern auch im Umfeld der heutigen Strecke
einen vergleichsweise „ruhigen“ Erholungs- und Lebensraum zu schaffen.
Die im Zuge der Umbaustrecke vorgesehene Bündelung von Verkehrsachsen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und die mit den Rückbaumaßnahmen verbundene vollständige Aufhebung der Trennwirkung der Bestandstrecke für Tiere
und Erholungssuchende führen zur Schaffung eines mehr als 12 km² großen zusammenhängenden Erholungs- und Lebensraumes im Schwanheimer Unterwald.
Die Rodung von überwiegend standortfremden Mischwaldbeständen wird durch die
Aufforstung der Rückbaustrecke mit naturnahen Eichenmischwaldbeständen ausgeglichen. Die in der LSG-VO „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main“ genannten Schutzziele werden durch das Planungsvorhaben somit nicht beeinträchtigt, sondern erheblich gefördert.
B.4.2.13 Begründung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung
Das Vorhaben ist im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt
Frankfurt am Main geplant und gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über o.g.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Landschaftsschutzgebiet vom 12.05.2010 (St:Anz. S. 1508) nur mit Genehmigung
zulässig.
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der o.g. Verordnung ist die Genehmigung zu erteilen, wenn
überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Erteilung der Genehmigung erfordern.
Dies ist hier der Fall.
Da aufgrund verkehrlichen Notwendigkeiten und der Möglichkeit des Rückbaus der
bestehenden Strecke zugunsten des Vorhabens überwiegende Gemeinwohlbelange
als gegeben angenommen werden können, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vor.
B.4.2.14 Auswirkungen auf Schutzgebiete nach hessischem Forstgesetz
Durch den Streckenneubau werden in der Revierförsterei Goldstein des Frankfurter
Stadtwaldes anlagebedingte Rodungsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca.
5,13 ha in den Forstabteilungen 177, 178 und 179 westlich der Eichengrundschneise sowie in der Forstabteilung 167 südlich der Hinkelsteinschneise erforderlich.
Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich weit überwiegend um Holzbodenfläche, die von max. 80 – 100 Jahre alten Misch- oder Reinbeständen aus Kiefer,
Eiche, Rot-Eiche und Buche aufgebaut werden, wobei Kiefer und Eiche überwiegen,
während die Buche überwiegend im Unterbau anzutreffen ist. Es handelt sich dabei
generell um schlechtwüchsige Waldstandorte, in denen z.B. die ca. 80-jährigen Eichen lediglich einen Stammdurchmesser von ca. 20 cm erreichen konnten.
Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich um „Bannwald“ gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz. Diese Waldflächen erfüllen durch ihre besondere Lage inmitten
des Ballungsraumes Rhein-Main eine Vielzahl wichtiger Waldfunktionen:
•
Sicht- und Lärmschutzfunktion
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Klimaschutzfunktion
•
Luftreinhaltung
•
Wasserschutzfunktion
•
Bodenschutzfunktion / Erosionsschutzfunktion
•
Biotop- und Artenschutz
•
Erholungsfunktion.
und wurden deshalb 1993 zu Bannwald erklärt.
Der Rückbau der Bestandsstrecke und ihre Wiederbewaldung führen zu einer
Rückgewinnung eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes und der Heilung des mit der bestehenden Trasse und ihren Nebenbauwerken verbundenen
Landschaftsschadens. Die anlage- und betriebsbedingte Trennwirkung der bestehenden Bestandsstrecke für Tiere und Erholungssuchende im FFH-Gebiet und im
dortigen Bannwaldbereich wird hierdurch aufgehoben. Es werden ca. 5,26 ha Verkehrsflächen und Bahnanlagen wieder in das Eigentum von StadtForst Frankfurt
überführt. Diese werden durch Aufforstung von Eichenmischwald vollständig in
Holzbodenfläche umgewandelt. Das geplante Vorhaben führt damit zu einem Nettozugewinn an forstrechtlicher Waldfläche in Höhe von ca. 0,13 ha.
Durch das geplante Vorhaben werden die Bannwaldfunktionen Sicht- und Lärmschutz, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Biotop- und Artenschutz und Erholung deutlich
aufgewertet. Zusätzliche Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenschutzfunktionen sind nicht zu erwarten.
Baubedingt werden ca. 1,08 ha Forstflächen in Anspruch genommen. Diese werden
nach Beendigung der Baumaßnahmen durch Aufforstung von Eichen-Mischwald
und die Anlage naturnaher Waldränder wieder vollständig rekultiviert.
Im Zuge des Rückbaus der Bestandstrecke 3683 werden ca. 2,13 ha Forstflächen in
Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Rückbau
und die Aufforstung von Forstwegen und ihren Nebenanlagen und den sukzessiven
Umbau naturferner Kiefernforste in naturnahe Buchenmischwaldbestände. Die be-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
troffenen Forstflächen werden dabei auch aus forstlicher Sicht erheblich aufgewertet.
B.4.2.15 Begründung der Forsthoheitlichen Entscheidungen
Die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Erklärung zu „Bannwald“ ist gemäß
§ 13 II 3 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) nur möglich, sofern überwiegende
Gründe des Gemeinwohls dies erfordern. So ist es hier. Eine flächengleiche Ersatzaufforstung ist zu leisten.
Die Anbindung des neuen Stadtteil Gateway Gardens an den öffentlichen Personennahverkehr mittels einer S-Bahnstation führt zu einer Entlastung des Straßenverkehrs innerhalb Gateway Gardens sowie des gesamten Quell- und Zielverkehrs
im umgebenden hoch belasteten Straßennetz. Durch den geplanten Streckenneubau können ca. 12.800 Fahrten pro Tag, d. h. ca. 27% des prognostizierten motorisierten Individualverkehrs auf den Verkehrsträger Schiene verlagert werden.
Da die Lärm- und Schadstoffbelastung durch eine S-Bahn wesentlich geringer ist als
durch den Straßenverkehr, sinken die Immissionsbelastungen nicht nur für die Nutzer Gateway Gardens, sondern auch für Boden, Klima, Grundwasser, belebte Natur
und Erholungsräume im weiteren Umfeld (Stadtwald) von Gateway Gardens. Der
geplante Streckenneubau entspricht somit auch vollständig den Zielen des Luftreinhalteplanes Ballungsraum Rhein-Main (2005).
Ein weiteres überwiegendes Gemeinwohlinteresse wird mit dem Rückbau der Bestandstrecke umgesetzt. Der Rückbau dieser Trasse und ihre Wiederbewaldung
führen zu einer Rückgewinnung eines größeren zusammenhängenden Waldgebietes und der Heilung des mit der bestehenden Trasse und ihren Nebenbauwerken
verbundenen Landschaftsschadens. Die anlage- und betriebsbedingte Trennwir-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
kung der bestehenden Bestandsstrecke für Tiere und Erholungssuchende im FFHGebiet und im dortigen Bannwaldbereich wird hierdurch aufgehoben.
Für die Bauwerke der Umbaustrecke (Gleiskörper, Böschungen, Rettungsplätze
etc.) ist ein Forstflächenbedarf von insgesamt ca. 5,13 ha anzusetzen. Im Bereich
der Rückbaumaßnahmen zur Bestandstrecke werden ca. 5,26 ha Verkehrsflächen
und Bahnanlagen wieder in das Eigentum von StadtForst Frankfurt überführt. Diese
werden durch Aufforstung von Eichenmischwald vollständig in Holzbodenfläche umgewandelt. Das geplante Vorhaben führt damit zu einem Nettozugewinn an forstrechtlicher Waldfläche in Höhe von ca. 0,13 ha.
B.4.2.16 Abweichung von Regelwerken
Die Maßnahmen wurden auf der Grundlage der maßgeblichen nationalen und internationalen Rechtsnormen sowie der technischen Regelwerke und der beim Eisenbahn-Bundesamt als technische Baubestimmungen verbindlich eingeführten Regeln
trassiert und geplant.
Für Abweichungen von der Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ des EisenbahnBundesamtes für den Umbau und die Erweiterung des vorhandenen Flughafentunnels Frankfurt wurde mit Bescheid vom 02.08.2012, 21.42-21iretr/003-21407#006
i.V.m. Änderungsbescheid vom 28.01.2014, 21.42-21iretr/003-21407#011 die erforderliche Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E) erteilt. Die mit der Z.i.E. verbundenen
Maßgaben und Nebenbestimmungen sind dem zu folge einzuhalten.
Sonstige Abweichungen von den vorgenannten Normen, Regelwerken und Regeln
mit Relevanz für diese planungsrechtliche Entscheidung ergaben sich nicht.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.2.17 Festsetzungen zu VV BAU und VV BAU-STE
Im verfügenden Teil ist der Vorhabensträgerin aufgegeben, rechtzeitig vor Baubeginn die nach der VV BAU und der VV BAU-STE erforderlichen Anzeigen einzureichen und die notwendigen Anträge zu stellen. Es ist sachgerecht, die fachtechnische Prüfung der Ausführungsplanung zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, das in den genannten Verwaltungsvorschriften dargestellt ist, zu machen. Im
fachplanungsrechtlichen Verfahren sind die unter Kapitel B.2.1 genannten Beziehungen zur Umwelt, zu öffentlichen Belangen und privaten Rechten zu prüfen. Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens ist dagegen, dass das Vorhaben in jeder
Hinsicht den Regelwerken der Technik entspricht.
B.4.3
Entscheidungen über Stellungnahmen und Einwendungen
B.4.3.1 Entscheidungen über Stellungnahmen i.V.m. Zusagen der Vorhabenträgerin
Folgende Behörden und Stellen haben Forderungen, Hinweise und Empfehlungen
vorgetragen, welche durch Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen
und/oder per Zusage der Vorhabenträgerin entsprochen wurde und/oder diese sich
auf andere Weise erledigt haben.
Lfd. Nr.
in Kap.
B.1.3.1
1
Bezeichnung
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Dezernat VI, Verkehr,
Stabstelle Eisenbahnwesen;
Stellungnahme Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen beim Regierungspräsidium Darmstadt am 11.12.2012
i.V.m Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: 66.E
1.2
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Straßenverkehrsamt (Amt 36)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.3
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtplanungsamt (Amt 61)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
in Kap.
B.1.3.1
1.4
Bezeichnung
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.5
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Amt 66A) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.6
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Grünflächenamt / Stadtforst
(Amt 67) über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.7
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Stadtentwässerung (Amt 68)
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.9
traffiQ; Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
1.10
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
über die Stabstelle Eisenbahnwesen
2
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main; Branddirektion (Amt 37);
Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 37.G 21.31
7
Hessen Mobil; Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt;
Stellungnahme vom 15.10.2012, Gz.: 34 i 1_12-0964 A 5_BE 7.2
i.V.m. Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: 34 i 1_BE 7.2 Sc_13-2068
8
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung;
Energierecht, Energieaufsicht;
Stellungnahme vom 20.09.2012, Gz.: IV 5-1-078-b-02-2012#028
15
Wehrbereichsverwaltung West, Außenstelle Wiesbaden;
Stellungnahme vom 09.09.2012, Gz.: Ast 3 – Az45-60-00 RegNr. 276 C - 2012 - STR
21
Regionalverband FrankfurtRheinMain;
Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: Je
i.V.m. Stellungnahme vom 08.05.2013, Gz.: Pe
24
DB Fernverkehr AG
vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr;
Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS
25
DB Regio AG / Region Hessen
vertreten durch DB Mobility Logistics AG, Ressort Personenverkehr;
Stellungnahme vom 04.10.2012, Gz.: PI KS
29
DB Station & Service AG, Regionalbereich Mitte;
Stellungnahme vom 30.09.2012, Gz.: I.SV-MI-I PW
30
DB Energie GmbH, Energieversorgung Mitte;
Stellungnahme vom 09.10.2012, Gz.: I.EBV-MI-2 Slg 1228
31
DB Kommunikationstechnik GmbH (vormals DB Systel GmbH);
Stellungnahme vom 05.09.2012, Gz.: 500089140
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Lfd. Nr.
in Kap.
B.1.3.1
34
Bezeichnung
Colt Technology Services GmbH;
Stellungnahme vom 03.12.2012, Frau Knezevic
36
Verizon Deutschland GmbH
vertreten durch INEG – International Network Engineering Group;
Stellungnahme vom 10.10.2012, Herr Kleinert
46
PLEdoc GmbH;
Stellungnahme vom 13.09.2012, Gz.: 79854
49
Vodafone D2 GmbH;
vertreten durch RSR Datacom GmbH & Co. KG,
Stellungnahme der vom 07.09.2012, Frau Früh,
ergänzt durch
E-Mail vom 17.10.2012, Gz.: Herr Henkes, Vodafone D2 GmbH
51
Regierungspräsidium Darmstadt;
Dezernat III 31.1, Regionalplanung
Stellungnahme vom 26.09.2012, Gz.: 93 d 08/05 -175
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgetragen oder wurden ausgeräumt. Den
von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweisen und Empfehlungen
wurde durch Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen und/oder per Zusage der Vorhabenträgerin entsprochen und/oder diese haben sich auf andere Weise
erledigt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
Seite 101 von 181
Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.3.2 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stabstelle Eisenbahnwesen
(lfd. Nr. 1; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Stellungnahme Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen beim Regierungspräsidium
Darmstadt am 11.12.2012,
i.V.m Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E
Die Stadt Frankfurt am Main stimmt der geplanten Maßnahme vom Grundsatz her
zu, bittet aber den nachfolgenden Anregungen der beteiligten Dienststellen, Gutachter und städtischen Behörden, die sich zu der Maßnahme geäußert haben, Rechnung zu tragen.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Auf die Entscheidungen unter B.4.3.1, B.4.3.2.1 und B.4.3.2.2 wird verwiesen.
B.4.3.2.1 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16)
(lfd. Nr. 1.1; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Stellungnahme über den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main,
Stabstelle Eisenbahnwesen, Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen am 11.12.2012
i.V.m der Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E
1.
Im Planungsbereich befinden sich Leitungstrassen der Ämter 37 und 16, die
im Rahmen des 1. BA der inneren Erschließung Gateway Gardens verlegt
wurden und sich derzeit in Betrieb befinden. Für den 2. BA sind weitere Trassen geplant.
2.
Die fehlenden Trassen sind in den Planunterlagen (Bauwerksverzeichnis und
Leitungspläne) darzustellen.
3.
Die Bestandstrassen der Ämter 36 und 16 sind während der Projektausführung an möglichen Konfliktpunkten zu sichern.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.:Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 2.:Die Planunterlagen wurden überprüft. Der 1. BA der inneren Erschließung Gateway Gardens ist nicht betroffen. Der Straßen- und Leitungsbau des 2. BA erfolgt erst nach Fertigstellung des Eisenbahntunnels. Eine Korrektur der Planunterlagen war somit nicht erforderlich.
Zu 3.:Die Vorhabenträgerin hat die Bestandstrassen an möglichen Konfliktpunkten
zu sichern und die diesbezüglichen Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern
durchzuführen. Die Zusage ist einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
B.4.3.2.2 Umweltamt (Amt 79)
(lfd. Nr. 1.8; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Bereich Natur- und Artenschutz (Stellungnahme der UNB)
Stellungnahme über den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main,
Stabstelle Eisenbahnwesen, Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen am 11.12.2012
i.V.m der Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E und dem
Schreiben vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str
1.
Artenschutz
1.1. Aus der Sicht des Umweltschutzes ist die geplante Neutrassierung vor allem
im Hinblick auf die Belange des Artenschutzes (Lage in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes GrünGürtel) sowie der Wasserwirtschaft (Lage im
Trinkwasserschutzgebiet Stadtwald) als kritisch oder gar als problematisch
anzusehen.
1.2. Hinsichtlich der Quartiere der Bechstein-Fledermaus und der anderen Fledermaus-Vorkommen wird im Erläuterungsbericht davon ausgegangen, dass
genügend andere Höhlen zur Verfügung stehen, die als Ausweichquartiere
dienen können. Diese Annahme ist im Fall der streng nach Europarecht ge-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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schützten Fledermäuse als Ausgleich für verloren gehende Quartiere nicht
ausreichend. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird deshalb gefordert, dass im Umfeld des Eingriffsbereiches mindestens 20 Höhlenbäume, inklusive aller Bäume im Umfeld von 20 m, als Habitatbäume bzw. -fläche dauerhaft geschützt werden. In diesen Bereichen darf keine forstwirtschaftliche
Nutzung mehr stattfinden.
Diese Auflage ist notwendig, um den Fortbestand der Fledermauspopulationen im Bereich des Eingriffes, der durch den Neubau der Trasse im Waldbestand verursacht wird, auszugleichen.
1.3. In Bezug auf die Zauneidechse ist unklar, wie der zeitliche Ablauf der geplanten Umsiedlung von Tieren (am Tunnelmund) erfolgen soll. Die Tiere können
erst dann in den Bereich der Neubaustrecke umgesiedelt werden, wenn dort
ausreichend Nahrung vorhanden ist. Dies setzt voraus, dass seit dem Bau der
Böschungen mindestens eine Vegetationsperiode vergangen ist. Alternativ
wären die Tiere an einer anderen geeigneten Stelle wieder auszusetzen.
Im Übrigen wäre zu prüfen, ob für die Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten durch die geplante Verfüllung der alten Trasse und die teilweise
Umsiedlung der Population nicht doch eine Ausnahmegenehmigung mit der
Festsetzung entsprechender Auflagen erforderlich ist.
1.4. An verschiedenen Stellen des Gutachtens ist erwähnt, dass es ein Vorkommen des Schwarzspechtes gibt. Es fehlt jedoch eine Prüfung, ob hier Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG für den Schwarzspecht eintreten.
1.5. Fazit: Sollte sich im Laufe des weiteren Verfahrens herausstellen, dass die
Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, ist
die zuständige Naturschutzbehörde umgehend zu informieren. In diesem Fall
müssen andere Lösungswege zum Schutz und zur dauerhaften Erhaltung der
einzelnen Arten im Gebiet gefunden werden, oder es muss eine entsprechende Ausnahmegenehmigung oder Befreiung beantragt werden.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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2.
FFH-Verträglichkeitsprüfung
2.1. Der Lebensraumtyp 2330 kommt hauptsächlich im Bereich der bestehenden
Bahntrasse vor. Auch wenn künftig gemäß der Entscheidung des Regierungspräsidiums vom 03.09.2010 keine Pflege und Erhaltungsmaßnahmen mehr
durchgeführt werden sollen, sollten diese Bereiche nicht verfüllt werden, weil
sie Standorte einer eigenen Flora und Fauna sind.
2.2. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist damit ein vermeidbarer Eingriff
in das FFH-Gebiet verbunden, u.a. weil gemäß der FFH-Verträglichkeitsstudie
mit einem Verkehrsaufkommen von bis zu 20.000 Lkw-Fahrten im FFH-Gebiet
zu rechnen ist.
2.3. Es wird deshalb angeregt, die alte Trasse der Sukzession zu überlassen. Im
Ergebnis wird sich auch ohne weiteres menschliches Zutun Wald einstellen,
jedoch ohne dass baubedingte Schäden durch den Transport von Erde zum
Tragen kommen. Weiterhin könnten somit Lebensräume der Zauneidechse
und Standorte des seltenen Diptams noch viele Jahre erhalten werden.
2.4. Hinsichtlich der geplanten Rückbaumaßnahmen und der beabsichtigten Verfüllung der alten Bahntrasse sind im Zuge des fortlaufenden Planungsverfahrens noch weitere Abstimmungsgespräche, insbesondere mit dem Grünflächenamt, Abteilung StadtForst, durchzuführen.
3.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
3.1. Nach Herstellung der Böschungen im Bereich der neuen S-Bahnstrecke sollte
auf Aussaaten von Landschaftsrasen verzichtet werden, um eine natürliche
Entwicklung der Flächen zu ermöglichen. Wenn auf eine Aussaat nicht verzichtet werden kann, ist nur gebietsheimisches Saatgut zu verwenden.
3.2. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan fehlen zeitliche Angaben, ob die Rekultivierung der nicht mehr genutzten Bahntrasse unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Strecke erfolgen kann. Selbst wenn dies der Fall wäre, wird
im LBP nicht entsprechend beachtet, dass eine längere zeitliche Verschiebung zwischen dem Eingriff und dem realisierten Ausgleich bestehen wird.
Dieser Aspekt ist auch in der Bilanzierung zu berücksichtigen.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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4.
Fahrradverbindungen / Wegebeziehungen im Grün-Gürtel
4.1. Mit der neuen S-Bahntrasse erfolgt auch ein Eingriff in die bestehenden Radund Fußwegeverbindungen im Stadtwald. Insbesondere die geplante Eisenbahnunterführung an der Hinkelsteinschneise sollte in ihrer derzeitigen Form
überarbeitet werden, um Fußgängern und Radfahrern eine attraktivere Möglichkeit der Querung zur Verfügung zu stellen.
Die Eisenbahnunterführung Hinkelsteinschneise ist unter besonderer Berücksichtigung des Grün-Gürtel-Radweges in einer gestalterisch und funktional
angemessenen Weise umzuplanen. Hierbei ist die lichte Weite, die Neigung
sowie die Portalfunktion in die Optimierung einzubeziehen.
Es wird empfohlen, für die Querung eine Alternativlösung zu finden, die einen
möglichst geradlinigen Verlauf der Querung ermöglicht, eine gute Tageslichtqualität aufweist, ein Gefälle von maximal 6% zulässt und sowohl die
„Schlucht“ als auch den Tunnel gestalterisch in die Umgebung einbindet.
4.2. Im Rahmen der neuen Linienführung wird die durchgängige Radwegeführung
von Westen über die BAB 5 Brücke kommend gekappt. Ein Anschluss des
Radverkehrs nach Norden wird nun mittels eines Zick-Zack-Weges über den
südlichen Tunnelmund des S-Bahn-Bauwerks angeboten. Dies bedeutet eine
umständliche und unattraktive Verlängerung des Weges.
In den übergeordneten Vorplanungen des Speichen- und Strahlenplans des
Umweltamtes wird eine Förderung des Radverkehrs als eines der großen Ziele zur Mobilitätswende beschrieben.
Um eine sinnvolle Wegeführung im Bereich der Trichterfeldschneise aufrechtzuerhalten, wäre eine direkte Verbindung über die S-Bahn-Zerschneidung mittels eines Brückenbauwerkes herzustellen.
5.
Bereich Altlasten / Bodenschutz
Zur Sicherstellung der besonderen Anforderungen an den Bodenschutz während der Baumaßnahme (z.B. Schutz des Mutterbodens, Zwischenlagerung
und bestimmungsgemäße Wiederverwertung von Boden, Rekultivierung der
Bereitstellungsflächen) sowie bei der Rekultivierung der Rückbaufläche wird
eine bodenkundliche Baubegleitung für erforderlich gehalten.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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6.
Bereich Lärmschutz
Aus der Sicht des Lärmschutzes bestehen von Seiten des Umweltamtes keine
Bedenken gegen die geplante Realisierung der neuen S-Bahnverbindung zwischen den Haltestellen Frankfurt am Main – Stadion und dem Regionalbahnhof Flughafen.
Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E
und Schreiben vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str
7.
Alle in der Stellungnahme vom 01.10.2012 enthaltenen Bedenken - insbesondere naturschutzfachlicher Art – haben weiterhin Gültigkeit, da hierzu keine
Änderungen vorgelegt wurden.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1. bis 5. und 7.: Aufgrund der Ausführungen und der Zusagen der Vorhabenträgerin wurde am Erörterungstermin vom Vertreter der UNB zu Protokoll gegeben, dass seitens der UNB keine Bedenken mehr bestehen.
Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
Auf die Kapitel A.3.2 und A.5 i.V.m. B.4.2.9 bis B.4.2.13 und B.4.3.12 wird
verwiesen.
Zu 4.1: Die Kritikpunkte zur Fahrradverbindung / Wegeverbindung an der Hinkelsteinschneise sind nach Planänderung gegenstandlos geworden.
Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 6.:Keine Entscheidung erforderlich.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Bereich Wasserwirtschaft (Stellungnahme der UWB)
Stellungnahme über das Magistrat der Stadt Frankfurt am Main,
Stabstelle Eisenbahnwesen, Gz.: 66.E, ohne Datum, eingegangen am 11.12.2012
i.V.m der Stellungnahme zur Planänderung vom 15.05.2013, Gz.: 66.E und den
Schreiben vom 08.05.2013, Gz.: 4.6.1 ST130508 str, vom 08.07.2013, Gz.: 79.21
str und vom 01.08.2013, Gz.: 79.21-Dt mit den dazu gehörenden Erwiderungen der
Vorhabenträgerin
Nach Prüfung der am 07.08.2012 vorgelegten Unterlagen wird festgehalten, dass
der Erläuterungsbericht in Band 1 seit 2011 erweitert wurde. Die zusätzlichen Seiten
beziehen sich im Wesentlichen auf eine zusätzliche Beschreibung von Kunstbauten
(Kapitel 2.4.2, + 3 Seiten) und beinhalten darüber hinaus die neuen Kapitel 2.1.4.3:
Abhängigkeiten Frankfurt (M) Stadion-S-Bahnanbindung Gateway Gardens sowie
2.1.4.4 Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar (+ 2 Seiten). Ansonsten sind Ergänzungen über den gesamten Text verteilt bzw. in zusätzlichen Anlagen ausgeführt.
Im Erläuterungsbericht Teil II, Kapitel 6.3 „Wasserrechtliche Anträge/Befreiungen“
werden alle wasserrechtlichen Genehmigungen/Erlaubnisse, die der Planfeststellungsbeschluss (bündelnd) mitenthalten soll, beantragt.
Die zum Thema Grundwasserbeeinflussung vorgelegten Gutachten der Büros „Institut für Geotechnik“ und „Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme“
vom 30.11.2009 entsprechen dem Stand der Vorbesprechungen aus Oktober 2009.
In den Gutachten wurde zu den Belangen des Grundwasserschutzes nichts Wesentliches herausgenommen oder geändert. Damit erfolgten keine weitergehenden
Erläuterungen und Angaben, was eigentlich bei einer Überarbeitung der Planunterlagen nach zwei Jahren zu erwarten gewesen wäre.
Neu hinzugekommen ist eine Stellungnahme zum Gefährdungspotential der Herbizide (s. Anlage 19.03).
Es findet sich in den Unterlagen, Gutachten und in der Anlagenliste teilweise die
Bemerkung „Nur zur Information“ oder „NzI“. Da diese Unterlagen (z.B. die hydrogeologischen Gutachten und die Abfallentsorgungskonzepte) aber zur Beurteilung
der Maßnahme heranzuziehen sind, besteht die Erfordernis, auch diese Unterlagen
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
und Gutachten ohne einschränkende Anmerkungen den Planfeststellungsunterlagen beizufügen.
Zum Planungsverfahren insgesamt wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt
Stellung genommen:
A. Ausnahmegenehmigung nach §§ 12 ff der Schutzgebiets-VO Stadtwald Frankfurt
Die in Kapitel 6.3.9 beantragten Ausnahmegenehmigungen für Maßnahmen innerhalb der Zone IIIB eines Trinkwasserschutzgebietes sind für dieses Planfeststellungsverfahren nicht zutreffend, da sich die gesamte Streckenumverlegung innerhalb von Zone IIIA und am Rand der Zone II des Trinkwasserschutzgebietes Stadtwald befindet.
Insgesamt sind folgende Verbote der WSG-VO Stadtwald Frankfurt von Bau und
Betrieb der neuen S-Bahntrasse betroffen und im Erläuterungsbericht zu vervollständigen:
•
Errichten baulicher Anlagen, Neubau und wesentliche Änderung von Bahnlinien, Zone II, § 6 (1), § 6 (3)
•
Versickerung von Niederschlagswasser, Zone IIIA, § 5 (3) und Zone II, § 6 (19)
•
Einbinden von Bauwerken in das Grundwasser und bauzeitliches Einbinden von
Spundwänden in das Grundwasser, Zone IIIA, § 5 (10) und Zone II, § 6 (7)
•
Bodeneingriffe mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung bzw.
Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone verletzt wird, Zone IIIA und II,
§ 5 (10), § 6 (7)
•
Bohrungen, Zone IIIB bis II, § 4 (10)
•
Verwendung von auswaschungsgefährdeten oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien bei Baumaßnahmen, Zone IIIB bis II, § 4 (6)
•
Errichten von Lagern für Baumaschinen und Baustoffe sowie Baustellen und
Baustelleneinrichtungen, Zone II, § 6 (2)
•
Waschen, Reparieren und Warten von KFZ, Zone II, § 6 (6) - Seite 18 -
•
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zone IIIB bis II, § 4 (2, 6), § 5 (5), § 6
(15)
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Beförderung von wassergefährdenden Stoffen, Zone II, § 6 (15)
•
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Zone II, § 6 (15).
Grundsätzlich gilt jedoch, dass die in Kapitel 6.3.1 beschriebenen Ausnahmen von
den Verboten der Schutzgebietsverordnung nicht nur aufzuzählen sind. Zu jeder
beantragten Ausnahmegenehmigung sind Unterlagen vorzulegen, die eine Unschädlichkeit für das Grundwasser nachvollziehbar belegen.
Die Notwendigkeit von Drainagen zur Entwässerung von Kunstbauten und insbesondere die Erfordernis, dieses ggf. kontaminierte Drainagewasser in Schächten
entlang der Grenze zu Zone II zu versickern, muss nachvollziehbar und prüffähig
dargelegt werden. Ansonsten wird die Ausnahmegenehmigung für diese beantragte
Maßnahme abgelehnt. Sofern sich die allgemein aufgezählten Ausnahmen auf
Maßnahmen in Zone II beziehen sollten, kann seitens der Wasserbehörde keine
Zustimmung gegeben werden.
1.
Die beantragte Ausnahmegenehmigung zu § 5 der Schutzgebiets-VO in Zone
IIIA „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ ist näher zu erläutern, da ansonsten für den geplanten reinen S-Bahn- und Personenzugbetrieb in allen Unterlagen der Umgang mit solchen Stoffen verneint wird. Sollte damit die Lagerung von Notstromdiesel gemeint sein, wird auf unsere Ausführungen unter Abschnitt F dieser Stellungnahme verwiesen.
2.
Die beantragte Ausnahmegenehmigung von Verboten in Zone IIIB hat fachlich
keinen Sinn und ist aus dem Text zu entfernen. Generalausnahmen können
nicht erteilt werden. Die in Kapitel 6.3.9 beantragten Ausnahmegenehmigungen
für Maßnahmen innerhalb Zone IIIB sind für dieses Planfeststellungsverfahren
nicht zutreffend, da sich die gesamte Streckenumverlegung innerhalb von Zone
IIIA und am Rand der Zone II befindet.
3.
Die beantragte Ausnahmegenehmigung zum Errichten von Baustelleneinrichtungsflächen und zur Lagerung von Baumaschinen und Baustoffen innerhalb
Zone II ist abzulehnen.
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Begründung:
Da die Errichtung solcher Baustelleneinrichtungen sowohl eine wasserdichte
Befestigung (temporär und rückzubauen) als auch eine Zufahrt für Baustraßen
erfordert, würde dies einen nicht tolerierbaren zusätzlichen Eingriff in Zone II
bedeuten. Die im Übersichtsplan Baulogistik (s. Anlage 09.01 in Band 4) dargestellten drei Zuwegungen zur Baustelleneinrichtungsfläche Nord durchqueren
Zone II. Dieses ist nicht zustimmungsfähig. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso
bei ganz überwiegender Lage der Trassenführung innerhalb Zone IIIA des
Wasserschutzgebietes solche Einrichtungen in Zone II überhaupt notwendig
sind. Der Bereich der Zonen II ist dermaßen engräumig, dass für Baustelleneinrichtungsflächen dort kein Platz, in Zone IIIA dagegen in unmittelbarer Nähe
genügend Fläche - teilweise sogar schon versiegelt - zur Verfügung steht.
4.
Die Erteilung der Ausnahme des Verbotes zur Anwendung von wassergefährdenden Stoffen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Zone II ist abzulehnen.
Begründung:
Schon derzeit werden innerhalb der Zonen II der Stadtwaldwasserwerke keine
PBSM Anwendungen mehr in den alle 2 Jahre beantragten Ausnahmegenehmigungen vom EBA zugelassen. Trotz dieser Nichtbehandlung dieser kurzen
Gleisstrecken ist es bislang niemals zu betrieblichen Störungen gekommen
(vergleiche Ausnahmegenehmigungen des EBA in den letzten Jahren). Da
Baustelleneinrichtungsflächen und -abstellflächen innerhalb Zone II absolut abgelehnt werden, können in Folge dessen dort auch keine sonstigen wassergefährdenden Stoffe (Treibstoff, Schalöl, Hydrauliköl etc.) gelagert werden.
B. Ersatzwasserbeschaffungskonzept und Löschwasser
1.
Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert ist, dass das gesamte abzupumpende
Grundwasser aus der Wasserhaltung (maximal 1800 m³/d) wieder versickert
bzw. dem Wasserhaushalt wieder zugeführt werden kann, muss dargelegt werden, wie und von wo zur Volumensubstitution Ersatzwasser beschafft werden
Seite 111 von 181
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
kann, falls es zu einem Bilanzdefizit kommen sollte. Es ist daher hierzu ein konkretes Ersatzwasserbeschaffungskonzept aufzustellen und vorzulegen.
2.
Sollte Mainwasser infiltriert werden, ist vertraglich zu klären bzw. im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben, dass die Kosten der Mainwasseraufbereitung und anschließenden Infiltration seitens der Antragsteller übernommen
werden. Davon abgesehen muss mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG geklärt werden, in welchem Umfang bei der Mainwasseraufbereitungsanlage
überhaupt die dann erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind bzw. geschaffen
werden können.
3.
Die Planung enthält weiterhin kein Konzept zur Rückhaltung von Löschwasser
im Brandfall, sondern macht nur Angaben über die Löschwasserversorgung,
insbesondere bei einem Brand im Tunnel (s. Band 1, Seite 82 Nr. 4: Herstellung
eines unterirdischen Löschwasserreservoirs von 100 m³ sowie Kapitel 3.4.2.6
und 3.5.4 der technischen Erläuterungen). Da zumindest geplant ist, das im
Tunnel anfallende bzw. eingeschleppte Niederschlagswasser sowie das Abwasser der Station Gateway Gardens in die öffentliche Kanalisation der Kläranlage Niederrad einzuleiten, ist für diesen Abschnitt anzunehmen, dass auch das
Löschwasser über diesen Weg abgeleitet werden soll. Da das Löschwasser jedoch eine wesentlich höhere volumenmäßige und qualitative Belastung der öffentlichen Kanalisation darstellt, muss dazu ein Einverständnis der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) eingeholt werden.
4.
Sofern für die Gleisanlagen auf Schotterbett außerhalb des Tunnels und ggf.
auch für die Tunnelstrecke eine Versickerung von Löschwasser (das in jedem
Fall kontaminiert ist) geplant oder unabänderlich sein sollte, ist auch für den
Trassenbetrieb ein Ersatzwasserbeschaffungskonzept erforderlich. Dieses
hängt von immer noch vorzulegenden Unterlagen und gutachterlichen Aussagen zur Löschwasserentsorgung ab. Die Wasserbehörde behält sich deshalb
vor, diese Forderung im Zuge der weiteren fachlichen Prüfung oder in der Anhörung zu stellen bzw. aufrecht zu erhalten.
Sollte nicht zeitnah, also vor der Planfeststellung des Verfahrens S-Bahnanbindung
Gateway Gardens, ein Konsens zwischen der Antrag stellenden Seite, der Fa. Hes-
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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senwasser, und den Wasserbehörden zur Ersatzwasserbeschaffung im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens „Umbau Knoten Stadion, 2. BA“ gefunden werden,
der die kumulativen Effekte der drei parallel bzw. nacheinander stattfindenden
Schieneninfrastrukturprojekte ICE-NBS, Knoten Frankfurt-Sportfeld, 2. BA und SBahnanbindung Gateway Gardens berücksichtigt, wird die Forderung nach einem
Ersatzwasserbeschaffungskonzept innerhalb des hier zu beurteilenden Planfeststellungsverfahrens zur S-Bahnanbindung Gateway Gardens aufrecht erhalten. Es wird
auf die stattgefunden Besprechungen verwiesen.
C. Versickerung und Auflagen zur dauerhaften Gleisentwässerung
1.
Der Einstufung des von den Gleisanlagen ablaufenden Niederschlagswassers
als grundsätzlich nicht schädlich belastet (in Kapitel 6.1) kann nicht gefolgt werden. Bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versickerung von Niederschlagswasser auszuschließen (vgl. hierzu technischen Regeln des DWAMerkblattes A 138 Tabelle 5). Da im gleichen Absatz ausgesagt wird, dass auch
die (jeweiligen) Schutzgebietsverordnungen beachtet werden, ist der gesamte
Absatz in sich widersprüchlich und sollte überarbeitet werden. Siehe hierzu
auch § 5 Nr. 3 der Schutzgebiets-VO für den Frankfurter Stadtwald.
2.
Gemäß Kapitel 7.2.5.5 (Wasser) im Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen können sich bei der bauzeitigen Entnahme und Wiederversickerung von
Grundwasser Veränderungen der Grundwasserfließrichtung ergeben. Letzteres
hätte einerseits evtl. Konsequenzen für die Trinkwasserförderung in den Wasserwerken Schwanheim und Hinkelstein, und andererseits evtl. auch für die
Schadstoffausbreitung/-beeinflussung der im Flughafenbereich bekannten und
andauernden Grundwassersanierungsverfahren. Hierzu ist ein detailliertes Monitoringkonzept (s. Anlage 19.02, Band 8) unter Berücksichtigung der Schutzbelange des Wasserversorgers Hessenwasser und den Sanierungsträgern zu erstellen. Darin sind Maßnahmengrenzwerte und –planungen etc. festzulegen,
damit das Förderregime im Stadtwaldgebiet ggf. nachgeregelt werden kann und
Schadstoffverlagerungen verhindert werden können.
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3.
Für die im Kapitel 7.2.5.5 (Wasser) angeführten „geeigneten Reinigungsmaßnahmen“ für die Vorbehandlung von anfallendem Grundwasser bei Restwasserhaltung sind detaillierte Beschreibungen zur Ausführung erforderlich.
4.
Zur Rückhaltung von Schwermetallen in den Regenwasserversickerungsmulden sollen Materialien mit hohem und dauerhaftem Immobilisierungspotenzial
dem Muldensubstrat zur „Ertüchtigung“ beigegeben werden. Hier ist eindeutig
zu benennen, um welche Stoffe es sich dabei handelt. Es sind nähere Ausführungen zum einzubringenden Material, sowie zu dessen Wartung/Pflege und
Austausch zu machen.
5.
Diese Betriebs- und Wartungsanleitung ist nachzureichen und planfestzustellen.
6.
In Kapitel 3.4.1.4 (Stützwand Kreuzungsbauwerk) im Erläuterungsbericht Teil II
Techn. Erläuterungen und in den Plänen „Übersichtslageplan…“ sowie „Entwässerungsplan Teil 1….“, beide Anlage 11.02, Band 4, wird dargestellt, dass
das anfallende Drainagewasser aus dem Hinterfüllbereich über ein Grundrohr
zu einem Sickerschacht am westlichen Ende der Stützwand geleitet und dort
versickert werden soll. Bei den vor Ort anstehenden hoch durchlässigen Böden
ist eine Drainagewassersammlung und punktuelle Versickerung ohne weitere
Begründung der Notwendigkeit nicht nachvollziehbar. Der hier genannte
Schacht wird in dieser Stellungnahme nur exemplarisch erwähnt. Da aber im
Grenzbereich zu oder sogar in Zone II des Trinkwasserschutzgebietes mehrere
solcher Versickerungsschächte für Drainagewasser vorgesehen sind, werden
diese Schächte ohne Nachweis ihrer unabänderlichen Notwendigkeit und deren
Unschädlichkeit für das in unmittelbarer Nähe geförderte Grundwasser abgelehnt.
Gemäß einschlägigen Regelwerken ist eine punktuelle Schachtversickerung im
Vergleich zu dezentralen Versickerungseinrichtungen wie Mulden und MuldenRigolen die schädlichste Form einer Versickerung. Sie darf nur zum Einsatz
kommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Schädigung des
Grundwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, oder bessere
geeignete technische Lösungen nicht zur Verfügung stehen.
7.
Da auch Lenzwasser wiederversickert werden soll (S.143, Kapitel 3.4.3.1, Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen), ist zu beschreiben, wie dieses,
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durch die Abbindevorgänge stofflich belastete Wasser vor der Versickerung
aufbereitet werden soll, um die Vorgabe „grundwasserunschädlich“ einhalten zu
können. Die hier genannten Sandfänge sind zur Zurückhaltung gelöster Schadstoffe völlig ungeeignet. Es sind also weitere geeignete Vorbehandlungsstufen,
wie z.B. Neutralisation, Fällung, Filtration, Sorption etc. schadstofforientiert vorzusehen. Kann dieses Lenzwasser nicht adäquat versickert werden, ist es aus
dem Trinkwasserschutzgebiet abzuleiten oder abzutransportieren.
8.
Die Abdichtung der Ableitungsrigolen muss der für den Gleiskörper angestrebten Undurchlässigkeit (hier: HDPE-Dichtfolie) entsprechen, sonst käme es zu
punktuellen / linearen Wegbarkeiten zum Grundwasser, die die für den gesamten Trassenverlauf angestrebte Basisabdichtung konterkarieren würden.
9.
Für die geplante mineralische Sohlabdichtung mit kf = 1 x 10-9 m/sec ist ein belastbarer Beleg erforderlich und zur Prüfung vorzulegen, dass es hier bei lang
anhaltender Trockenheit nicht zu Rissbildungen und damit zu unzulässigen
Wegbarkeiten und Auswaschungen kommen kann. Sollte dieser Nachweis nicht
geführt werden können oder einer fachlichen Prüfung nicht standhalten, wird die
mineralische Abdichtung abgelehnt.
Begründung:
Speziell für das Produkt „Lehmschlag“ ist bekannt, dass dieses, sollte es zu einer durch Trockenheit bedingten Rissbildung kommen, komplett im Zuge der
sich anschließenden Regenfälle ausgewaschen wird. Letzteres würde zu einem
Komplettverlust der abdichtenden Wirkung führen!
10. Die neu- und umzubauenden Trassenabschnitte an der Grenze und/oder in Zone II und innerhalb Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes sind komplett abzudichten. Das Niederschlagswasser ist komplett zu sammeln, über dauerhaft
dichte Anlagen abzuleiten und einer kontrollierten dezentralen Versickerung
über Trassen begleitende Versickerungsmulden ("Bahnseitengräben") mit einer
belebten, bewachsenen Bodenzone von 30 cm Mächtigkeit aus qualifiziertem
Material zu versickern.
11. Alle Dichtbahnen müssen so verlegt werden, dass sie ausreichend tief in die
Bahnseitengräben einmünden, so dass sämtliches vom Gleisschotter ablaufen-
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des Sickerwasser die Seitengräben erreicht und eine Versickerung von belastetem Wasser über den Gleiskörper ausgeschlossen wird.
12. Die Dichtbahnen müssen aus einer in einem Kunststoffvlies eingebetteten, mindestens 3 mm starken PEHD-Folie bestehen, deren wasserdichte Verschweißung nach Herstellerangaben vorgenommen und durch die Bauüberwachung
kontrolliert wird. Das Material der Dichtungsbahn ist so zu wählen, dass es den
vom Gesamtsystem ausgehenden Kräften (Setzungen, Schub-/Scherkräfte, dynamische Bewegungen, Alterserscheinungen etc.) dauerhaft Stand hält. Die
chemische und mechanische Beständigkeit der Dichtbahnen ist der zuständigen Wasserbehörde nachzuweisen.
13. Entlang der Schweißnähte sind Lecküberwachungssysteme vorzusehen, die eine dauerhafte regelmäßige Überprüfung der Dichtheit der Verbindungen zulassen. Das Lecküberwachungssystem ist der jeweils zuständigen Wasserbehörde
vor Einbau mit den dazu vorhandenen Zulassungen nachzuweisen.
14. Weiterhin ist die Eignung für Zwangsführungen, Einbindungen, Einspannungen
und Verankerungen nachzuweisen. Die Eignung der Dichtbahnen/Folien für
diesen speziellen Anwendungsfall ist der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Weiterhin muss für das zur Ausführung kommende System eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt)
und/oder ein EU-Übereinstimmungsnachweis für solche Anwendungsfälle vorliegen.
15. Bei der Ausführung der Grundwasserschutzmaßnahmen (Folienabdichtung) in
den Zonen II und IIIA des Trinkwasserschutzgebietes ist neben den vorgenannten Kriterien eine Fremdüberwachung der Verlege- und Schweißarbeiten für Foliendichtung während des Verlegens vorzusehen. Hierfür ist ein zugelassener
Sachverständiger zu bestellen. Die Überwachung ist gemäß den Vorschriften
der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) durchzuführen. Die Ergebnisse der Fremdüberwachung sind gegenüber der Unteren Wasserbehörde zu dokumentieren.
16. Sind auf den bestehenden Gleisen Nutzungsänderungen mit erhöhtem Risikopotential für das Grundwasser geplant (z.B. Steigerung des Güterverkehrs im
Vergleich zum Zeitraum vor Umbelegung der Gleise), sind auch die Bestands-
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
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gleise in Zone II und IIIA mit Dichtbahnen zu versehen. Alternativ ist für die bestehenden Gleise ein Verbot von Gefahrguttransporten oder eine Eingrenzung
des Güterverkehrsaufkommens auf den derzeitigen Stand festzuschreiben.
17. Da auf den neuen Gleisen zum Flughafen ausschließlich S-Bahn- und Personennahverkehrszüge fahren sollen, wird zur Vegetationskontrolle auf den oberirdischen Trassenanteilen ein Ersatz der Herbizid-Anwendungen durch sonstige
(mechanische und/oder thermische) Maßnahmen gefordert.
Für die Trassen begleitenden Versickerungsmulden sind die nachfolgend aufgeführten Detailanforderungen zu beachten:
18. Alle Entwässerungssysteme sind nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der aktuellen relevanten Richtlinien (RiStWag, RAS-Ew, DWA-A 138,
DWA-M 153, DWA-A 149, ATV-A 166) zu planen, zu dimensionieren, auszuführen und zu betreiben.
19. Trassenausführung und Entwässerungskonzeption sind unabdingbar mit einem
Havariemanagement für den Brandfall, einem Herbizidverbot in Zone II und IIIA
des Trinkwasserschutzgebietes und der Durchführung von Wartungs- und Monitoringmaßnahmen für die Entwässerungsanlagen verknüpft. Haveriemanagementpläne, Wartungs- und Monitoringkonzept für die Entwässerung sind
detailliert darzulegen und den Planfeststellungsunterlagen beizufügen.
D. Entwässerung in vorhandene öffentliche Kanäle und Kanäle Dritter
1.
Bei erforderlichen Einleitungen in das öffentliche Kanalnetz oder in Entwässerungseinrichtungen Dritter muss die Zustimmung der Stadtentwässerung Frankfurt bzw. der Eigentümer eingeholt werden.
2.
Bei allen Kanalneu- und -umverlegungsarbeiten sind die einschlägigen Anforderungen an Qualität, Zugänglichkeit, Schutzrohre/Ummantelungen für Kanalverlegungen innerhalb von Zone IIIA von Trinkwasserschutzgebieten zu beachten
und einzuhalten (DWA A 149 und andere einschlägige Regelwerke). Es ist unbedingt zu beachten, dass angetroffene Kanalschutzvorrichtungen ggf. nicht
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mehr den heutigen Schutzvorschriften entsprechen, da inzwischen technische
Regelwerke und Normen fortgeschrieben wurden. Bei der Neuverlegung ist
immer der heute geforderte Stand der Technik einzuhalten!
E. Einbau, Lagerung und Aufbereitung von Bodenmaterial und mineralischen Reststoffen
1.
Zum Massenkonzept (Kapitel 5 ab S. 172) ist anzumerken, dass ein Wiedereinbau innerhalb Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes im Regelfall nur erfolgen darf, wenn ein LAGA-Einstufung Z0 für alle Chargen nachgewiesen werden
kann.
2.
Zu den als „geogen“ eingestuften Aushubmassen bedarf es einer detaillierten
und nachvollziehbaren Erläuterung, insbesondere weil auch PAK-Belastungen
bei diesem Material nachgewiesen wurden.
3.
Gemäß Kapitel 3.2.3 (Oberbau) des Erläuterungsberichtes zur Planfeststellung
wird dargelegt, dass als Grundschotter aufbereiteter Schotter möglich sei. Für
die Verwendung von aufbereitetem Altschotter innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes ist die Unbedenklichkeit/Kontaminationsfreiheit durch Analysen
entsprechend den Altschotter-Richtlinien nachzuweisen.
4.
Weiterhin ist darzulegen, wo diese Schotteraufbereitung stattfinden soll. Dabei
ist zu beachten, dass die Aufbereitung innerhalb der Zone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes auf befestigten und definiert entwässerten Flächen stattzufinden hat.
5.
In weiten Bereichen sind HDI-Dichtsohlen vorgesehen. Hier sind die dabei zur
Verwendung kommenden Zusatzchemikalien detailliert anzugeben und nachzuweisen, dass diese zur Anwendung innerhalb von Grundwasserhorizonten,
die zur Trinkwassergewinnung dienen, zugelassen sind. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen. Das Gleiche gilt für die Einleitung von Verpressmörtel und
Spritzbeton.
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F. Lagerung wassergefährdender Stoffe
1.
In Kapitel 4.3.3 (Erläuterungsbericht Teil II Technische Erläuterungen) wird eine
Notstromversorgung mit der dazu erforderlichen Diesel-Tankanlage erwähnt.
Hier sind der Wasserbehörde Unterlagen über Art der Lagerung in der „Unterflurstation“ (oberirdisch oder unterirdisch, Fassungsvermögen, Material und erforderliche Schutzvorrichtungen des Tanks, Grenzwertgeber etc.) vorzulegen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für die unterirdische
Lagerung innerhalb von Wasserschutzgebieten gemäß Anlagenverordnung
(VAwS) eine bundesweit gültige Volumenbeschränkungen gibt. Die Lageranlage ist gemäß § 41 HWG bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
2.
In Kapitel 4.4.2 des Erläuterungsberichtes Teil II Techn. Erläuterungen werden
Aufzuganlagen erwähnt. Sollten diese unterirdische, hydraulisch betriebene Anlagenteile enthalten, gelten ebenfalls die Anforderungen der Anlagenverordnung (u.a. Doppelwandigkeit der unterirdischen Anteile).
G. Grundwasserhaltung
Die Baulänge des neuen Streckenabschnitts der S-Bahnanbindung Gateway Gardens beträgt ca. 4 km. Hiervon werden ca. 2 km oberirdisch und 2 km in unterirdischer Streckenführung errichtet. Im Bereich Gateway Gardens ist ein unterirdisches
Stationsbauwerk geplant.
Der Verlauf der Neubaustrecke wurde planungsseitig in 16 aufeinanderfolgende
Bauabschnitte eingeteilt, wobei nicht alle Abschnitte für die Wasserhaltung relevant
sind.
Die geplanten unterirdischen Bauabschnitte der S-Bahn-Trasse zum Anschluss des
Gateway-Garden-Areals greifen partiell in den oberen Grundwasserleiter ein.
Im Untersuchungsgebiet wurde eine von Südost nach Nordwest gerichtete Grundwasserfließrichtung festgestellt. Der westliche Trassenabschnitt fällt in das Einzugsgebiet der Fraport-Sanierungsbrunnen.
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Für den Grundwasserstand im Tunnelbereich wurde für die Bauzeit ein Wert von
maximal 96,66 m ü NN abgeleitet. Der Bauwasserstand bemisst sich an einem
Grundwasserstand von 10/1985.
Die Baugruben sollen mittels Bohrpfahlverbau ausgeführt werden. Da die Bohrpfähle nicht in bindige Schichten eintauchen, sind noch Sohldichtungen vorgesehen.
Hierbei handelt es sich um Unterwasserbeton- und Injektionssohlen. Um die Verbauwirkung nach Beendigung der Grundwasserhaltung auf den Grundwasserleiter
zu minimieren, werden die Bohrpfahlwände unter der Baugrubensohle aufgelöst
(kammartige Ausführung). In längeren Bauabschnitten wird die Baugrubengröße
durch Querschotts auf ca. 100 m begrenzt.
Zur Trockenhaltung der Baugruben ist nach dem Lenzen aufgrund der dichten Ausführung nur noch eine Restwasserhaltung bestehend aus Regenwasser und Wasser, welches durch Undichtigkeiten im Verbau in die Baugrube gelangt, vorgesehen.
Das geförderte Wasser soll über ein fliegendes Leitungssystem in drei neu zu errichtende Versickerungsbecken verbracht werden.
Bei der Berechnung der anfallenden Grundwassermengen wurde gemäß hydrogeologischem Gutachten von folgenden Durchlässigkeiten bzw. Restwasserzuflüssen
ausgegangen:
•
Dichtsohlen, tiefliegend:
3,0 l/s (1.000 m² angeströmte Fläche)
•
Unterwasserbeton:
0,5 l/s (1.000 m² angeströmte Fläche)
•
Verbauwände:
1,5 l/s (1.000 m² angeströmte Fläche).
Weiterhin wurden folgende zu fördernde Grundwassermengen aus den tiefen Baugruben der Tunnelabschnitte ermittelt:
•
Baufeld Ost (Querung B 43 und BAB A5):
183.759 m³
•
Baufeld Gateway Gardens:
272.750 m³
•
Baufeld West (Querung Unterschweinsteige):
195.937 m³
Die beantragte Fördermenge beträgt somit Qges = 653.000 m³, in welchem Zeitrahmen wurde jedoch nicht angegeben.
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Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
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Vorbehaltlich der oben genannten Bemerkungen werden für die Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der geplanten Baumaßnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht die folgenden Forderungen festgelegt:
I. Bedingung
1.
Grundlage für die Ausführung der Grundwasserhaltungen sind die Anlagen
11.02.01, 11.03.02, 11.03.03 sowie die Anlage 1 zur Anlage 11.01.01 (Ermittlung der für die bauzeitige Wasserhaltung relevanten Wassermengen) zum Erläuterungsbericht zur Entwässerungsplanung.
2.
Offene Grundwasserhaltungen sind nicht erlaubt.
3.
Die maximale Entnahmemenge von Grundwasser wird auf 1.800 m³/d begrenzt.
4.
Sollten sich an den Referenzmessstellen der Hessenwasser trotz Begrenzung
auf eine Entnahme von 1.800 m³/d Absenkungen < 0,25 m einstellen, ist die
Grundwasserentnahme zu drosseln bzw. die Versickerungsleistung zu erhöhen.
5.
Die in den tieferen Trassenabschnitten vorgesehenen Bohrpfahlwände sind im
Fußbereich kammartig aufzulösen, um eine Unterströmung der Bauwerke durch
das Grundwasser weiterhin zu ermöglichen.
II. Auflagen vor Beginn der Grundwasserhaltung
1.
Rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat vor Beginn der Grundwasserhaltung,
ist der Beginn der beantragten Maßnahme der Unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss einen Bestandsplan aller Einrichtungen der
Wasserhaltungsmaßnahme enthalten (z.B. Darstellung auf einem Lageplan mit
der genauen Bezeichnung der Brunnen / Messstellen, Ausbaupläne der Absenkbrunnen mit Profilschnitten, Lage und Einbautiefe des Verbaus, Lage der
Drainagen, Lage der Ablaufleitung und des Absetzbeckens sowie Darstellung
der Probenahmeeinrichtungen an den Absenkbrunnen, den Pumpensümpfen,
vor dem Absetzbecken und die genaue Lage der Versickerungsbecken).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Hinweis: Die Bohrarbeiten für die Absenk- und Entspannungsbrunnen bzw. bohrungen sind 14 Tage vor Beginn der Maßnahme dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
2.
Name, Anschrift und Telefonnummer des Bauleiters sind der Unteren Wasserbehörde vor Baubeginn mitzuteilen.
3.
Zur Überwachung der Wasserentnahme ist an geeigneter Stelle ein Wassermengenmesser (Wasseruhr) einzubauen und zu betreiben. Der Einbau hat vor
Beginn der Grundwasserabsenkung zu erfolgen. Der Anfangszählerstand ist mit
der ersten Meldung der Entnahmemenge anzugeben. Die Wasseruhr ist arbeitstäglich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
4.
Zur Ermittlung der Auswirkung der Grundwasserentnahme auf die umliegenden
Anlagen und Gebäude ist unter Umständen die Einbeziehung vorhandener
Messstellen im Umfeld der Baumaßnahme erforderlich. Diese sind vom Gutachter zu ermitteln und in das Überwachungsprogramm aufzunehmen. Die Benutzung der Messstellen ist mit dem Eigentümer abzustimmen. Das Ergebnis der
Abstimmung, insbesondere die Lage der benutzten Pegel und Messstellen, ist
der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
5.
Die Wasserhaltungsmaßnahme ist gutachterlich zu begleiten, der Fortgang der
Arbeiten ist jeweils in einem 14-täglichen Kurzbericht zusammenzufassen und
unaufgefordert der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
6.
Der Gutachter hat im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft den Eingriff in
das Grundwasser zu überwachen und den Bauherrn in dieser Fragestellung
bzw. Zielerreichung zu beraten.
7.
Die Herstellung der Versickerungsfläche ist durch einen geotechnischen Sachverständigen zu begleiten.
8.
Die geplante Versickerungsanlage ist in einem Teilbereich anzulegen, in dem
keine künstlichen Auffüllungen oder Bodenverunreinigungen vorhanden sind.
Hierzu ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Bewertung der Belastungssituation vorzulegen. Das Förderwasser ist vor der Versickerung über ein Absetzbecken zu führen. Die Funktionsfähigkeit der Versickerung ist täglich zu
überprüfen und im Betriebsbuch zu dokumentieren.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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9.
Im Abstrombereich jedes Versickerungsbeckens ist eine Messstelle einzurichten.
10. Das Areal, auf dem versickert werden soll, ist durch eine geeignete Absperrung
vor dem Zutritt durch Unbefugte zu sichern.
11. Die auf Seite 135 (Kapitel 3.4.1.2 Erläuterungsbericht Teil II Techn. Erläuterungen) erwähnten Bodenaustauschbohrungen mit Verpressung im Fußbereich
sind näher zu erläutern. Zum Einsatz kommende Stoffe, Menge, Dichte, eluierbare Stoffe, sowie Beeinflussung des Bodens/des Grundwassers durch die eingebrachten Stoffe (pH-Wert, Sauerstoffzehrung, Ionenaustausch etc.) sind genau darzulegen, da jegliche Angaben dazu bislang fehlen.
12. Abweichungen von dem vorgelegten Konzept zur Grundwasserhaltung sind der
Unteren Wasserbehörde unverzüglich mitzuteilen und ausführlich darzustellen.
13. Die in der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring, Ordner 8) vorgeschlagenen Pegel sind Grundbestandteil für das
Monitoring. Vorbehaltlich können weitere Messstellen mit fortschreitender Detailplanung erforderlich werden. Mit den Messungen der Grundwasserstände
(Gruppe C, B2 und neue Messstellen GG sowie die neu zu errichtenden Messstellen im Abstrom der Versickerungsbecken) ist ab Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst im monatlichen Turnus zu beginnen. Mit Beginn der
Baumaßnahmen ist das Messintervall auf wöchentlich zu verdichten. Vor Beginn der Baumaßnahme sind die Grundwassergleichen zu ermitteln und in einen Lageplan einzutragen.
14. Die Dokumentation der Ergebnisse ist der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig
vor Beginn der Wasserhaltung vorzulegen.
15. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sind die Messstellen der Gruppen A und
B1 der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) entsprechend dem Parameterpaket 1 + PAK inkl. Naphthaline zu
untersuchen. Die Messstellen der Gruppen A und B2 sind auf das Parameterpaket 2 zu untersuchen.
16. Die Kontrolle des Absenkziels in der Baugrube ist im Bereich der Injektionssohlen über eine ausreichende Anzahl von Beobachtungspegeln zu gewährleisten.
Diese sind entsprechend auch durch die Bodenplatte zu führen.
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
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17. Eine Versickerung der bei den Ankerarbeiten anfallenden Wässer in der Baugrube ist nicht genehmigungsfähig. Der Unteren Wasserbehörde ist vor Baubeginn ein ausgearbeitetes Bauwassermanagement vorzulegen.
18. Das Lenzwasser aus den Baugruben ist vor Ableitung in die Versickerung auf
den Parameterumfang gemäß Parameterpaket 1 + PAK entsprechend Anlage
19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) zu untersuchen. Falls sich bei den Untersuchungen vor Beginn der Baustelleneinrichtung Auffälligkeiten bei Parametern aus dem Parameterpaket 2 ergeben, sind
auch diese Parameter in die Untersuchung einzubeziehen. Ein entsprechender
Beprobungsplan (Durchführung der Probenahme + Anzahl der Proben) ist vorab der zuständigen Wasserbehörde zur Prüfung vorzulegen.
III. Auflagen während der Grundwasserhaltung
1.
Während der Grundwasserhaltung sind die Grundwasserstände an den Beobachtungspegeln in der Baugrube täglich, die außerhalb der Baugruben gelegenen Messstellen für die Überwachung entsprechend der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) + zusätzlich die
Messstellen der Gruppe B2 jeden ersten Werktag einer Kalenderwoche zu ermitteln und in Meter über NN zusammen mit dem jeweiligen Absenkziel in das
Betriebsbuch einzutragen.
2.
Während der Baumaßnahmen sind die hydrochemischen Untersuchungen an
den Messstellen der Gruppen A und B1 monatlich entsprechend dem Parameterpaket 1 + PAK durchzuführen.
3.
Ca. 3 Monate nach Beginn der Wasserhaltungsmaßnahme ist eine Untersuchung der Messstellengruppe B1 auf das Parameterpaket 2 vorzunehmen.
4.
Die täglich entnommene Wassermenge und die Förderrate sind jeweils einzeln
je Baugrube zu erfassen, die Wassermenge ist zur Gesamtmenge aufzuaddieren. Diese Daten sind in ein Betriebsbuch einzutragen. In dieses Betriebsbuch
sind ferner alle besonderen Vorkommnisse, die mit der Wasserhaltung in Verbindung stehen, zu vermerken.
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Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
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5.
Das Betriebsbuch und die Aufzeichnungen der Wassermengenmessungen sind
aufzubewahren und auf Verlangen der Unteren Wasserbehörde zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt mindestens 5 Jahre. Eine Kopie der Eintragungen in das Betriebsbuch ist während
der Dauer der Grundwasserhaltung monatlich der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
6.
Während der Grundwasserhaltung ist die Qualität des geförderten Wassers zu
überwachen. Hierfür sind Probenahmeeinrichtungen an allen Absenkbrunnen
bzw. an den Ableitungen der Pumpensümpfe innerhalb der Baugrube (Bereiche
mit Injektionssohle) vorzusehen. Es ist sicherzustellen, dass jederzeit eine separate Beprobung erfolgen kann.
An der Probenahmestelle vor dem Absetzbecken ist die Qualität des Grundwassers wöchentlich auf das Parameterpaket 1 + PAK und monatlich auf das
Parameterpaket 2 entsprechend der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) zu untersuchen.
7.
Für die Ableitung des geförderten Wassers ist sicherzustellen, dass die Geringfügigkeitsschwellenwerte der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung
und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV) in der aktuellen
Fassung eingehalten werden.
Die Einhaltung dieser Werte ist bei analytischen Auffälligkeiten durch eine entsprechende Aufbereitung des geförderten Wassers (z.B. Abscheider und ggf.
Aufbereitung über A-Kohleanlage oder Neutralisation), die Eigenkontrolle der
Anlagen und die analytische Überwachung vor der Ableitung sicherzustellen.
Hierfür ist eine Probenahmeeinrichtung vor der Ableitung in das Versickerungsbecken vorzusehen. Beim Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage ist die
Ableitung (Reinwasser vor dem "Polizeifilter") im gleichen Turnus wie das geförderte Wasser am Absetzbecken (Rohwasser) analytisch zu überwachen. Eine Dokumentation dieser Eigenkontrolle und Überwachung ist unaufgefordert
mit den Untersuchungsergebnissen für das geförderte Wasser der Unteren
Wasserbehörde vorzulegen.
Hinweis: Sollten während der turnusmäßigen Beprobung regelmäßig unkritische
Gehalte unter den Geringfügigkeitsschwellenwerten nachgewiesen werden,
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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kann der Probenahmeturnus und/oder der Analysenumfang durch einen gutachterlich begründeten Antrag ergebnisorientiert angepasst werden.
8.
Mit der Probenahme ist ein entsprechendes Probenahmeprotokoll zu fertigen.
Das Probenahmeprotokoln ist mit den oben genannten Untersuchungsergebnissen der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
9.
Die flächige Grundwasserabsenkung im Bereich der Baugruben (Bereiche mit
Injektionssohle) wird auf 0,5 m unter Baugrubensohle begrenzt. Der Grundwasserstand ist sukzessive mit dem Erreichen der Auftriebssicherheit anzuheben
und die Fördermenge ist entsprechend zu drosseln.
10. Die Brunnen und Beobachtungspegel (Bereiche mit Injektionssohle) sind während der Grundwasserhaltung und darüber hinaus bis zum Rückbau gegen das
Eindringen von Verunreinigungen zu schützen. Nach dem Gießen der Bodenplatten sind die durchgeführten Brunnentöpfe ca. 1 m aufzuflanschen.
11. Falls der Einflussbereich der Grundwasserhaltung über die vom Gutachter abgeschätzte Reichweite hinausgeht, ist das Monitoring in Abstimmung mit der
Unteren Wasserbehörde zu erweitern.
IV. Auflagen nach Beendigung der Grundwasserhaltung
1.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die Messungen der Grundwasserstände (Gruppe C, B2 und neue Messstellen GG, sowie die neu zu errichtenden
Messstellen im Abstrom der Versickerungsbecken) bis zum Einstellen der Ausgangswasserstände im wöchentlichen Rhythmus weiter zu führen.
2.
Die Überwachung der Grundwasserqualität nach Beendigung der Baumaßnahmen ist entsprechend der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) durchzuführen.
3.
Die Beendigung der Grundwasserhaltung ist der Unteren Wasserbehörde
schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist auch die Gesamtfördermenge anzugeben.
Daneben ist die ordnungsgemäße Entsorgung der ggf. schadstoffbeladenen
Rückstände der Absetzeinrichtungen und der Aufbereitung (wenn erforderlich)
sowie die Stilllegung und der Rückbau der Einrichtungen der Grundwasserhaltung nach dem DVGW Arbeitsblatt W 135 zu bestätigen.
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
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4.
Die Ergebnisse aus der Überwachung der Grundwasserhaltung sind nach Beendigung der Grundwasserhaltungen zusammenzufassen und in Form einer
Abschlussdokumentation unaufgefordert der Unteren Wasserbehörde in 2facher Ausfertigung vorzulegen.
5.
Für das nachgeordnete Monitoring nach Beendigung der Baumaßnahme sind
jährliche Berichte zu fertigen. Diese sind der Unteren Wasserbehörde in 2facher Ausfertigung vorzulegen.
V. Allgemeine Auflagen zur Grundwasserhaltung
1.
Das geförderte Wasser darf nicht als Trinkwasser oder für Zwecke, die Trinkwasserqualität erfordern, verwendet werden. An allen zugänglichen Entnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ anzubringen.
2.
Die Brunnenbohrungen und/oder Drainagen sind mit geeigneten Mitteln (gemäß
allgemeinen anerkannten Regeln der Technik) gegen das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen abzudichten.
3.
Es dürfen keine Grundwasser gefährdenden Baustoffe verwendet werden.
4.
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass keine Grundwasser gefährdenden Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies gilt auch für die Verwendung
von Schalöl. Insbesondere sind Baufahrzeuge und Maschinen in arbeitsfreien
Zeiten sowie bei Betankungsvorgängen sicher auf flüssigkeitsundurchlässigen
Flächen abzustellen.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung und Beachtung der geforderten Nebenbestimmungen zugesagt. Diese sind einzuhalten. Auf die Stellungnahmen der Unteren
Wasserbehörde und die Erwiderungen der Vorhabenträgerin wird Bezug genommen.
Die im Erörterungstermin am 18. Januar 2013 gemachten Zusagen der Vorhabenträgerin und die getroffenen Vereinbarungen haben Bestand und sind einzuhalten.
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Auf Kapitel A.3.1 und A.5 i.V.m. B.4.2.8, B.4.3.4 und 4.3.10wird verwiesen.
Die Einhaltung folgender Nebenbestimmungen wurde insbesondere zugesagt:
•
Im Rahmen der Ausführungsplanung (der Straße) ist eine geeignete Ableitungsoder Versickerungslösung für die Abfahrtsrampen und sonstige befestigte Flächen der B 43 und der Bundesautobahn zu entwickeln und im Rahmen der
Bauausführungsplanung mit der Unteren Wasserbehörde einvernehmlich abzustimmen.
•
Trassenausführung und Entwässerungskonzeption sind unabdingbar mit einem
Havariemanagement für den Brandfall, einem Herbizidverbot in Zone II des
Trinkwasserschutzgebietes und der Durchführung von Wartungs- und Monitoringmaßnahmen für die Entwässerungsanlagen verknüpft. Havariemanagementpläne, Wartungs- und Monitoringkonzept für die Entwässerung sind detailliert darzulegen und spätestens zu einem Zeitpunkt vor Inbetriebnahme der
Strecke der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Alternativ können diese
Unterlagen, sofern früher vorliegend, im Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens „Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe“, erarbeitet und vorgelegt
werden.
•
Die Grundwasserentnahme bzw. das anfallende Bauwasser in den Baugruben
wird während der Bauarbeiten auf maximal 1.800 m³/d beschränkt, auf eine
Versickerung des anfallenden Grundwassers (Lenzwasser) wird verzichtet. Das
gesamte anfallende Lenzwasser wird über eine vorhandene Leitung zur Kläranlage der Stadt Frankfurt entsorgt. Für den Fall der Notwendigkeit einer Infiltration von Mainwasser zur Volumensubstitution findet eine einvernehmliche Abstimmung mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG statt.
•
Die in der Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring, Ordner 8) vorgeschlagenen Pegel sind Grundbestandteil für das
Monitoring. Vorbehaltlich können weitere Messstellen mit fortschreitender Detailplanung erforderlich werden. Mit den Messungen der Grundwasserstände
(Gruppe C, B2 und neue Messstellen GG ist ein Jahr vor Baubeginn zunächst
im monatlichen Turnus zu beginnen. Mit Beginn der Baumaßnahmen ist das
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Messintervall auf wöchentlich zu verdichten. Vor Beginn der Baumaßnahme
sind die Grundwassergleichen zu ermitteln und in einen Lageplan einzutragen.
•
Das Lenzwasser aus den Baugruben ist vor Ableitung auf den Parameterumfang gemäß Parameterpaket 1 + PAK entsprechend Anlage 19.02 (Bauzeitliches und nachbaubegleitendes Grundwassermonitoring) zu untersuchen. Falls
sich bei den Untersuchungen vor Beginn der Baustelleneinrichtung Auffälligkeiten bei Parametern aus dem Parameterpaket 2 ergeben, sind auch diese Parameter in die Untersuchung einzubeziehen. Ein entsprechender Beprobungsplan (Durchführung der Probenahme + Anzahl der Proben) ist vorab der
zuständigen Wasserbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die Zustimmung zur
Grundwasserhaltung schließt nicht die Befugnis ein, das geförderte Grundwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Für die Einleitung ist die Zustimmung des Abwasserbeseitigungspflichtigen, hier der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, einzuholen.
•
Während der Baumaßnahmen sind die hydrochemischen Untersuchungen an
den Messstellen der Gruppen A und B1 monatlich entsprechend dem Parameterpaket 1 + PAK durchzuführen. Sollten während der turnusmäßigen Beprobung (auch im Umfeld) regelmäßig unkritische Gehalte nachgewiesen werden,
kann der Probenahmeturnus und/oder der Analysenumfang durch einen gutachterlich begründeten Antrag ergebnisorientiert angepasst werden.
B.4.3.3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
(lfd. Nr. 4 Kapitel B.1.3.1)
Stellungnahme vom 25.09.2012, Gz.: 89 07 42 – 177/12 Ab
i.V.m. E-Mail vom 11.10.2012, Herr Dr. Rumohr
Das Landesamt für Umwelt und Geologie stimmt der planfestzustellenden Maßnahme nicht zu. Begründung hierfür sei der sogenannte „Besorgnisgrundsatz“: „Die
Maßnahme ist in unmittelbarer Nähe zu Brunnen der Hessenwasser geplant. Bereits
die Lage des Vorhabens in einem Wasserschutzgebiet ist ein Hinweis darauf, dass
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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die bei diesem Projekt erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers
über die üblichen Anforderungen des allgemeinen Grundwasserschutzes hinausgehen (müssen). Aufgrund der (hydro-)geologischen Situation besteht an dem Standort kein erhöhter Schutz des Grundwassers z. B. durch geeignete Deckschichten.
Durch einen Eintrag von Stoffen in den Untergrund im Zusammenhang mit der Errichtung oder Nutzung und Pflege der Bahnstrecke kann es zu einer zeitnahen Beeinflussung der Brunnen der naheliegenden Brunnen der Hessenwasser AG kommen.
Die mögliche Beeinflussung der naheliegenden Brunnen der Hessenwasser AG
durch die geplante Maßnahme kann meinerseits derzeit nicht ausgeschlossen werden.“
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
In den Stellungnahmen der Hessenwasser GmbH & Co. KG, der Oberen und der
Unteren Wasserbehörde wird dem Vorhaben aufgrund der diversen Zusagen der
Vorhabenträgerin und unter Aufnahme von Nebenbestimmungen grundsätzlich zugestimmt. Angesichts der höchst komplex verlaufenen Prüfungen und Verhandlungen der wasserwirtschaftlichen Belange, der Zustimmungen der Oberen und Unteren Wasserbehörden sowie den umfangreichen Zusagen der Vorhabenträgerin können die Gefährdungen und Risiken für die Trinkwassergewinnung und die wasserwirtschaftlichen Belange als größtmöglich minimiert angesehen werden.
Die Einwendung wird daher zurückgewiesen.
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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B.4.3.4 Hessenwasser GmbH & Co. KG
(lfd. Nr. 38 Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Stellungnahmen vom 12.10.2012 (Band von 48 Seiten und Anlagen) und vom
13.05.2013 (Band von 57 Seiten) sowie vom 31.07.2013 (Band von 11 Seiten nebst
zahlreichen Querverweisen), Gz.: T-WSB; Besprechungsprotokoll vom 25.07.2013
Auf eine vollumfängliche Aufzählung aller Zusagen der Vorhabensträgerin sowie der
Punkte, über die Einvernehmen erzielt wurde, wird wegen der Vielzahl der Einwendungen sowie der außerordentlichen Komplexität der aufgeworfenen Fragen verzichtet. Insoweit wird auf die drei o.g. Stellungnahmen der Einwendungsführerin und
das vorgelegte Besprechungsprotokoll vom 25.07.2013 verwiesen und Bezug genommen.
Die Hessenwasser GmbH & Co. KG beliefert im Rhein-Main-Gebiet Versorgungsunternehmen und Kommunen sowie Sonderkunden, darunter den Frankfurter Flughafen, mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet umfasst die Großstädte Darmstadt,
Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie Teile der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau, des Hochtaunuskreises, des Main-Kinzig-Kreises,
des Main-Taunus-Kreises, des Odenwaldkreises und des Rheingau-TaunusKreises. Damit sind mehr als 2,1 Mio. Einwohner im Regierungsbezirk Darmstadt
oder fast 60 % der Einwohner Südhessens an das Hessenwasser-Verbundnetz angeschlossen, das den Kernbereich des Verbundes im Rhein-Main-Gebiet darstellt.
Die geplante Neubautrasse sowie die rückzubauende Trasse befinden sich im Einzugsgebiet der Wasserwerke Schwanheim und Goldstein der Hessenwasser GmbH
& Co. KG und liegen vollständig innerhalb der "Weiteren Schutzzone" (Zone IIIA)
des Trinkwasserschutzgebietes "Hinkelstein, Schwanheim, Goldstein und Oberforsthaus" gemäß Verordnung nach § 19 WHG in Verbindung mit § 33 HWG vom
17.11.1997 (kurz: WSG Frankfurt Stadtwald). Weiterhin ist das Wasserschutzgebiet
Zone II (Engere Schutzzone) des Wasserwerkes Goldstein betroffen.
Es handelt sich um ein sehr ergiebiges Grundwasservorkommen von überregionaler
Bedeutung, das für die Trinkwasserversorgung des Rhein-Main-Gebietes und insbesondere der Stadt Frankfurt am Main unverzichtbar ist.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die Hessenwasser GmbH & Co. KG führt an, die in der Planung vorgesehenen
Maßnahmen zum Schutz von Boden und Wasser reichen nicht aus, um eine Gefährdung des Grundwassers zu minimieren bzw. hinreichend ausschließen zu können.
Insbesondere seien zusätzliche Regelungen und Auflagen erforderlich in Bezug auf
die Trassenausführung und das Entwässerungskonzept, die Ausführung, den Betrieb und die Wartung der Entwässerungsanlagen, den Einsatz von Herbiziden zur
Vegetationskontrolle, dauerhaft oder temporär in das Grundwasser eingreifende
Bauwerke, Entnahme und Einleitung von Grundwasser, die Bauausführung inklusive
der Bodeneingriffe und –verwertung sowie die Bauüberwachung. Es müssten Konzepte für ein Havariemanagement, die Aufbereitung des geförderten Grundwassers
bzw. dessen Entsorgung und Substitution und ein verpflichtendes Betriebsmonitoring von Grundwasser und dem Boden in Versickerungseinrichtungen vorgelegt
werden.
Für betroffene Anlagen der Hessenwasser GmbH & Co. KG, die infolge der Trassierung umgelegt werden müssen, nicht mehr genutzt werden können oder nicht ausreichend gesichert sind, muss in Abstimmung mit der Hessenwasser GmbH & Co.
KG ein vollständiger Ersatz oder Ausgleich erfolgen.
Die Einwenderin rügt im Wesentlichen Gefährdungen des Grundwassers und zu erwartende schädliche Gewässerveränderungen durch die Baumaßnahmen.
Die Wahrung der Belange der öffentlichen Wasserversorgung liegt im besonderen
Interesse des Allgemeinwohls. In einem durch neue oder veränderte Flächennutzungen auftretenden Nutzungskonflikt muss die Vereinbarkeit mit dem Trinkwasserschutz geprüft werden, wobei der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang einzuräumen ist.
Die Einwendungen beziehen sich hauptsächlich auf die Frage der Vollständigkeit
der eingereichten Unterlagen zu wasserrechtlichen Sachverhalten, auf die Ersatzwasserbeschaffung, das Havariemanagementkonzept, die Entwässerung, auch
bauzeitig (und zwar die oberirdische Trasse betreffend, also die Ausführung der
Trassenabdichtung und die Anforderungen an die Bahnseitengräben und auch die
unterirdische S- Bahn - Trasse sowie Straßen, Wege und Plätze tangierend), den
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Einsatz von Herbiziden zur Gleisentkrautung, Grundwassereingriffe, bauzeitliches
und nachbauzeitliches Monitoring sowie Betriebsmonitoring. Auch die Grundwassereingriffe im Zusammenhang mit den Tunnelbauwerken werden ausführlich thematisiert, insbesondere Wasserhaltung und Reinfiltration betreffend.
Das betroffene Wasserschutzgebiet ist als besonders sensibler Bereich zu charakterisieren. Die Abstände zu grundwasserrelevanten Anlagen der Hessenwasser
GmbH & Co. KG sind teilweise sehr gering. Das Grundwasser ist in den betroffenen
Bereichen aufgrund der ungünstigen hydrogeologischen Standortverhältnisse (hohe
Durchlässigkeiten, geringmächtige belebte Bodenauflage, geringes Filter-, Pufferund Schadstoffrückhaltevermögen, teilweise Fehlen von Trennschichten) besonders
verschmutzungsempfindlich.
Sowohl im Erläuterungsbericht als auch im Landschaftspflegerischen Begleitplan ist
die ungünstige, geringe Schutzwirkung des Bodens im betroffenen Gebiet dokumentiert.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind folgende Maßnahmen unabdingbar:
1.
Die Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft herzustellen, so dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Ordnung des Wasserhaushaltes, gewährleistet ist. Bei allen Arbeiten sind die Vorgaben aus den "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an
Straßen in Wassergewinnungsgebieten" (RiStWag) für Baustelleneinrichtungen
und Baudurchführung in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung
unbedingt einzuhalten. Dies gilt auch und insbesondere für die in Schutzgebieten gelegenen Logistikflächen. Weiterhin gilt generell die "Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe und
die Zulassung von Fachbetrieben" (Anlagenverordnung - VAwS).
2.
Vor Baubeginn ist für die Bauausführung eine ordnungsgemäße und fachkundige Bauleitung zu bestellen, die darüber zu wachen hat, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft beachtet und die im
Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt und die Nebenbestimmungen der
Gestattungen eingehalten werden.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
3.
Vor Baubeginn sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt der verantwortliche Bauleiter sowie dessen Stellvertreter zu benennen. Als Ansprechpartner für Fragen des Grundwasserschutzes ist zudem ein Gewässerschutzbeauftragter zu benennen.
4.
Für die gesamte Maßnahme von der Planung bis zur Bauabnahme hat die Antragstellerin ein Konzept zur Baustellen-Fremdüberwachung hinsichtlich der
Grundwasserschutzmaßnahmen zu erstellen/erstellen zu lassen, dieses mit der
Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abzustimmen und rechtzeitig vor
Baubeginn zu beauftragen.
5.
Dieses Konzept muss auch Angaben zur Dokumentation und Berichtspflicht
gegenüber der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt machen. Die
Baustellenüberwachung muss von vorab zu benennenden Sachverständigen
vorgenommen werden, die wirtschaftlich unabhängig von allen beim Bau tätigen
Firmen sind und auch unabhängig seitens des Bauherrn beauftragt sind. Vertraglich ist eine Weisungsberechtigung für die mit der Überwachung beauftragten Firmen und deren Mitarbeiter festzulegen.
6.
Mit den Arbeiten dürfen nur Unternehmen beauftragt werden, bei denen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorhanden ist.
Die Unternehmen haben für die ordnungsgemäße Ausführung der ihnen übertragenen Arbeiten und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei
der Ausführung zu sorgen.
7.
Alle Ausführungsplanungen, die Belange der Wasserversorgung betreffen, sind
rechtzeitig mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG abzustimmen.
8.
Der Beginn der Gesamtmaßnahme sowie der jeweilige Baubeginn einzelner,
grundwasserrelevanter Anlagen (z.B. Absetz- und Sickerbecken, einbindende
Bauwerke und Spundwände, Wasserhaltungen) sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und der Hessenwasser GmbH & Co. KG mindestens 8 Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. An der Bauabnahme der Anlagen
sind die Untere Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und die Hessenwasser
GmbH & Co. KG zu beteiligen.
9.
Während der Bauzeit ist eine geordnete Entwässerung und Abwasserentsorgung sicherzustellen. Niederschlagswasser von der Baustelle darf nicht unkon-
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
trolliert innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes versickern. Deshalb muss die
bauzeitige Entwässerung nach den Vorgaben der RAS-Ew erfolgen, insbesondere sind die Versickerungsanlagen des jeweiligen Einzugsgebietes immer vorab herzustellen, in Betrieb zu nehmen, zu warten und ggf. zu entschlammen
oder zu sanieren (s. Auflagen zur bauzeitigen Entwässerung, 3.4.6). Auch das
Monitoring hat schon zum Zeitpunkt jeder fertig gestellten Versickerungsanlage
zu beginnen.
10. In Zone II dürfen keine Logistik- und Baustelleneinrichtungsflächen errichtet
werden.
11. Logistik- und Baustelleneinrichtungsflächen innerhalb der Zone IIIA sind auf das
erforderliche Minimum zu begrenzen und mit der Unteren Wasserbehörde,
Umweltamt Frankfurt abzustimmen. Lagepläne mit detaillierter Darstellung sind
den Behörden vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Sämtliche Logistik- und Baustelleneinrichtungsflächen innerhalb der Wasserschutzgebiete sind zu befestigen
und in Bereichen, in denen eine Freisetzung wassergefährdender Stoffe zu besorgen ist, abzudichten. Baumaschinen dürfen nur auf diesen abgedichteten
Baustellenflächen abgestellt und betankt werden. Die Logistikflächen sind in die
Konzepte zur Bauüberwachung und zum Monitoring einzubeziehen.
12. Beim Anlegen von Baustraßen innerhalb des Wasserschutzgebietes, die vorübergehend auf nicht befestigtem Gelände hergestellt werden müssen, hat der
Grundwasserschutz höchste Priorität. Die Verwendung von BauschuttRecyclingmaterial ist unzulässig. Auf unbefestigtem Gelände dürfen auf keinen
Fall wassergefährdende Stoffe gelagert oder aufgestellt werden, insbesondere
keine Betriebstankstellen. Weiterhin dürfen hier auf keinen Fall hydraulisch angetriebene Anbauteile von Baumaschinen ohne Schutzvorrichtungen (Folien,
Wannen) abgelegt werden, da es aus den Schläuchen regelmäßig zu Tropfverlusten kommt.
13. Bei der Bauausführung ist unbedingt darauf zu achten, dass keine grundwassergefährdenden Stoffe, wie z.B. Treibstoffe und Hydrauliköl, in den Untergrund
gelangen können. Es sind nur die Maschinen und Geräte an die Baustelle zu
bringen, die unmittelbar zum Arbeiten notwendig sind. Baufahrzeuge und Maschinen sind in arbeitsfreien Zeiten sowie bei Betankungsvorgängen sicher auf
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
flüssigkeitsundurchlässigen Flächen (z.B. Folie mit zu Wanne hochgezogenen
Rändern) außerhalb der Zone II abzustellen. Das Betanken in der Zone II ist
möglichst ganz zu vermeiden. Die regelmäßige Kontrolle der Betankung ist zu
dokumentieren (Datum, Unterschrift). Nicht umzusetzende Geräte sind innerhalb der Zone II in Auffangwannen, welche gegen Eintritt von Niederschlägen
geschützt sind, abzustellen. Alle eingesetzten Geräte und Maschinen sind täglich vor ihrem Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand (z. B. Dichtigkeit der
Leitungen, des Getriebes, des Tanks etc.) zu überprüfen. Es sind ausschließlich
biologisch abbaubare Hydrauliköle und Schmiermittel zu verwenden. Der Einsatz von Biodiesel ist Ziel führend und wird favorisiert. Während kurzer Arbeitsunterbrechungen müssen Geräte und Maschinen beaufsichtigt bleiben.
14. Treibstoffe, Öle, Fette etc. müssen sicher in überdachten Auffangwannen gelagert werden. In der Zone II ist das Lagern von Baustoffen, Treibstoffen, Ölen,
Fetten usw. nicht gestattet.
15. Das Auslaufen über Tropfleckagen hinausgehender Mengen an Leichtflüssigkeiten (Öl/Diesel/Benzin) sowie eintretende oder eingetretene Schäden mit boden- bzw. grundwasserschädigender Auswirkung sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und der Hessenwasser GmbH & Co. KG sofort telefonisch zu melden und nachfolgend schriftlich anzuzeigen. Das zur Schadensminimierung notwendige Material und Gerät (Bindemittel, Schaufel, mindestens 1 mm starke flüssigkeitsdichte Folie etc.) ist bereit zu halten. Die
durchgeführten Maßnahmen zur Schadensminimierung und -behebung sind zu
protokollieren und zu dokumentieren (Datum, Unterschrift, Bilder etc.).
16. Bei der Ausführung der Maßnahmen ist durch die Bauleitung zu überwachen,
dass nur solche Baustoffe, Materialien und Anstriche verwendet werden, die
sich beim Bau und Betrieb der Anlage z. B. durch Auslaugung bedenklicher Inhaltsstoffe nicht nachteilig auf das Grundwasser auswirken können, z. B. nicht
auslaugbare Anstriche, nur unbelastetes Verfüllmaterial u. ä.
17. Eingriffe in die belebte Bodenzone sind so gering wie möglich zu halten.
18. Werden bei den Erdarbeiten Auffälligkeiten des Bodens festgestellt (z.B. unnatürlicher Geruch oder Verfärbungen) ist die Untere Wasserbehörde, Umweltamt
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Frankfurt unverzüglich hierüber zu informieren, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden kann.
19. In Zone II darf kein Abfall gelagert werden; aus der Zone IIIA ist er schnellstmöglich abzutransportieren.
20. Kanäle und Schächte sind absolut dicht herzustellen. Die Dichtigkeitsprüfungen
sind gemäß den jeweils gültigen Vorschriften durchzuführen und zu dokumentieren. Die Prüfungstermine sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt
Frankfurt und dem der Hessenwasser GmbH & Co. KG zwecks Teilnahme mitzuteilen. Dichtigkeitsprüfungen in der Zone II haben über die Angaben in DIN
4033 bzw. DIN EN 1610 hinaus mit 1 bar Prüfdruck zu erfolgen. Für den Bereich der Zone II sind wiederkehrende Prüfungen auf Dichtigkeit auch nach Inbetriebnahme mindestens in den festgelegten Zeitintervallen durchzuführen.
21. Bei der Erstellung von Bohrpfählen, Grundwassermessstellen und anderen
Bohrarbeiten sind folgende Anforderungen zu beachten:
• Für die erforderlichen Bohrarbeiten dürfen nur Unternehmen mit nachgewiesener Qualifikation entsprechend einer Zertifizierung gemäß DVGW Arbeitsblatt W 120 oder vergleichbar eingesetzt werden (siehe Anlage 4 "Anforderungen der Hessenwasser an Bohrfirmen ohne W 120-Zertifizierung, Stand
Februar 2010"). Die Nachweise sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt vorzulegen.
• Bohrverfahren, Arbeitsabläufe, Geräte, Materialien und insbesondere eingesetzte Hilfsmittel sind der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt zu
nennen.
• Die einschlägigen Richtlinien des DVGW (insbes. W 115, ggf. W 121) und
der DIN-Vorschriften für Bohrungen und die abschließende Dokumentation
sind zu berücksichtigen und anzuwenden. Nach Abschluss der Arbeiten sind
der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie und der Hessenwasser GmbH & Co. KG
Stammdaten, Lagepläne, Schichtenverzeichnisse, Bohrprofile, Ausbauzeichnungen sowie Protokolle über Bohrfortschritt und eingebaute Materialien
zeitnah zu übergeben.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
• Bei einem Rückbau von Bohrungen sind die Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W 135 zu beachten.
Die Einwendungen zur Frage der Entwässerung von Straßen, Wegen und Rettungsplätzen und sonstigen Bauwerken hat die Hessenwasser GmbH & Co. KG angesichts der zusätzlichen und korrigierten Erläuterungen der Vorhabenträgerin zurückgenommen.
Es wird ein umfassendes Betriebsmonitoring zur Sicherstellung der Grundwasserqualität gefordert.
Nach den mehrfachen Stellungnahmen und Erwiderungen der Vorhabenträgerin besteht mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG Einvernehmen, dass das Betriebsmonitoring erforderlich ist, jedoch nicht dauerhaft im Sinne einer unbegrenzten Fortführung unabhängig von der Befundsituation und möglichen Veränderungen von Gefährdungseinschätzungen festgelegt werden sollte.
In Abhängigkeit von eingesetzten Betriebsstoffen und -mitteln sowie von der jeweils
aktuellen Befund- und Gefährdungssituation sind Untersuchungsumfänge und turnusse anzupassen. Diese Zusagen sind einzuhalten.
Auch ohne Notwendigkeit einer Ersatzwasserbeschaffung ist jedoch ein Konzept
zum Beherrschen von Havarien z. B. mit Austritt von Treibstoff oder Versickerung
von Löschwasser speziell in den betroffenen Trinkwasserschutzgebieten unabdingbar, um ein Eindringen von freigewordenen Schadstoffen in den Untergrund bzw.
das Grundwasser zu minimieren. Es ist daher in der Planfeststellung festzuschreiben, dass seitens der Antragstellerin vor der Inbetriebnahme der S-Bahnanbindung
ein solches Havariemanagementkonzept vorzulegen ist.
In den vorgelegten Unterlagen ist nur festgelegt, dass schnellstmöglich ein lokaler
Austausch der betroffenen Bodenschichten sowie eine Erneuerung der Versickerungsanlagen in ausreichender Tiefe erfolgen müssen.
Das Havariemanagementkonzept muss folgende Anforderungen erfüllen:
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
1.
Das Havariemanagementkonzept ist mit der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abzustimmen.
2.
In dem Havariemanagementkonzept sind konkrete Sofortmaßnahmen und ggf.
Folgemaßnahmen zum Grundwasserschutz bei Unfällen mit Stofffreisetzungen
bezüglich verfügbarer Personen, Instanzen, Gerätschaften sowie Berge- und
Löschzüge mit Anfahrtszeit und Information zur Stationierung darzustellen.
• Es ist ein detaillierter interner Notfallplan für das Freiwerden von Stoffen, für
das Rückhalten und die Entsorgung von Löschwasser und wassergefährdenden Stoffen aus Baustellenunfällen sowie Brand- und/oder Havariefällen
an der Trasse zu erstellen, der sowohl der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt als auch der Feuerwehr zur Zustimmung vorzulegen ist.
• Planunterlagen des Muldensystems und die Möglichkeiten der Absperrung
von Teilstrecken sind bei den für Notfälle zuständigen Stellen und Rettungsorganisationen zu hinterlegen (Feuerwehr, THW, Polizei). Hierbei sind die
angeschlossene Flächen, Fließrichtungen, Lage und Zugänglichkeit über
Bahn begleitende Wege sowie die bei Unfällen an den verschiedenen Bahnseitengräben erforderlichen Maßnahmen zu dokumentieren und festzulegen.
• Der Ablauf der Absetzbecken zu den Versickerungsbecken ist bei jedem Unoder Havariefall sofort abzuschiebern.
• Im Brandfall ist Löschwasser weitestgehend aufzufangen und nach Möglichkeit in den abgeschieberten Becken im Kreislauf zu verwenden. Über den
Verbleib des Löschwassers und anderer im Absetzbecken angestauter Flüssigkeiten muss in jedem Havariefall die Entscheidung der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt abgewartet werden.
• Grundwassergefährdende Stoffe, die in die Versickerungsmulden oder trotz
der Sofortmaßnahmen in die Versickerungsbecken eingetragen wurden, sind
nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt
abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. Kontaminierter oder beschädigter Boden ist abzutragen und neu aufzubauen.
• Es ist eine Verständigungskette festzulegen, über die auch die Untere Wasserbehörde, Umweltamt Frankfurt und die Hessenwasser GmbH & Co. KG
über den Vorfall und ggf. freigewordene Stoffe kurzfristig zu informieren sind.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
3.
Bei Schadensfällen während des Neubaus der S-Bahnanbindung und des
Rückbaus sind die "Anforderungen zum vorsorgenden Gewässerschutz für Arbeiten in Wasserschutzgebieten" der Hessenwasser GmbH & Co. KG in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Das geforderte Havariemanagementkonzept sowie die genannten Anforderungen
wurden von der Vorhabenträgerin im Erwiderungsschreiben und im Erörterungstermin zugesagt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Erstellung eines den Forderungen
der
Hessenwasser
GmbH
entsprechenden
Havariemanagement-
konzeptes. Diese Zusage ist einzuhalten.
Die Vorhabenträgerin erläutert das in den Planänderungsunterlagen neu hinterlegte
Konzept für die Wasserhaltung. Die Hessenwasser hatte auf Basis der Ergebnisse
des Erörterungstermins bei der Prüfung und Bewertung der Planänderungsunterlagen ein anderes Konzeptverständnis zugrunde gelegt. Im Gespräch wurde das
nunmehr verfolgte Konzept der Bahn erörtert und dahingehend nach Planänderung
in der Besprechung vom 3. Juli 2013 folgende Einigung erzielt:
1.
Die vereinbarten Kriterien, Entnahme nicht über 1.800 m³/d und Grundwasserstandsänderungen nicht über 25 cm, werden eingehalten. Sollte die Einhaltung
der Kriterien im Bauverlauf nicht gewährleistet sein, wird die Entnahme eingeschränkt (Verkleinerung oder Flutung der Baugruben) bzw. die Bauarbeiten
werden so lange eingestellt, bis in Abstimmung mit der Hessenwasser eine
Substitutionsversickerung eingerichtet ist oder eine Substitutionsversickerung
zum Ausgleich nicht mehr erforderlich ist. Die Fertigstellung der Versickerungsanlagen vor Baubeginn ist somit nicht mehr erforderlich.
2.
In Abstimmung mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG und der Vorhabenträgerin werden Steuerungsmessstellen, Steuergrößen und die einzuhaltenden
Grundwasserstände festgelegt.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
1.
Die Frage des Herbizideinsatzes ist nicht im Planfeststellungsverfahren zu regeln, sondern im Rahmen des Betriebes der Eisenbahn. Diesbezüglich ist daher keine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde erforderlich.
2.
Der Forderung nach kumulativer Betrachtung der Risiken und Gefahren für
wasserwirtschaftliche Belange durch insgesamt drei große Bauvorhaben im
Einzugsgebiet wurde unter Ziffer A.3.1.3. entsprochen.
3.
Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel
A.3.1 und A.5 i.V.m. B.4.2.8 wird verwiesen.
B.4.3.5 Deutsche Telekom Technik GmbH
(lfd. Nr. 40 Kapitel B.1.3.1)
Stellungnahme vom 24.09.2012, Herr Bauer
1.
Im Planungsbereich befinden sich Anlagen der Deutschen Telekom Technik
GmbH.
2.
Bei Berücksichtigung der in den Anlagen zur Stellungnahme dargestellten Kollisionspunkte bestehen keine Einwände.
3.
Bei Rückbau müssen die Anlagen gesichert werden und im Bestand verbleiben.
4.
Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden.
5.
Für Einweisung in Art und Umfang der Anlage steht die Planauskunftstelle zur
Verfügung. Bei anstehenden Arbeiten ist ein Vorlauf von 12 Wochen erforderlich.
6.
Die Tiefbauarbeiten sollen für die Deutsche Telekom kostenneutral ausgeführt
werden. Bei Kabelneuverlegung oder Umschaltung muss dies durch die Deutsche Telekom geschehen und ist kostenpflichtig.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.:Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 2. bis 6.: Die Vorhabenträgerin hat unter Hinweis, die Festlegungen zu Kostenteilung sei nicht Gegenstand der Planfeststellung, die Einhaltung, bzw. Berücksichtigung aller vorgetragenen Forderungen, Hinweise und Empfehlungen
zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5
wird verwiesen.
Die dem Vorhaben anzulastende Kostentragung für Tiefbauarbeiten obliegt
dem Grunde nach der Vorhabenträgerin. Entschädigungsrechtliche oder kostenrelevante Regelungen sind außerhalb der Plangenehmigung zu vereinbaren und nicht Gegenstand dieser öffentlich-rechtlichen Entscheidung.
B.4.3.6 Mainova AG vertreten durch Netzdienste Rhein-Main GmbH
(lfd. Nr. 45 Kapitel B.1.3.1)
Stellungnahmen vom 09.10.2012, Gz.: N1-PM1 – fb
1.
Entlang der neuen Gleistrasse sind diverse Querungen und längs dieser verlegte Kabel betroffen.
2.
Im Bauwerksverzeichnis ist für die diversen NRM-Medientrassen (Medientrassen der Netzdienste Rhein-Main; Gas, Wasser, Strom und Fernwärme) die
Bezeichnung des Eigentümers (derzeit Netzdienste Rhein-Main) durch Mainova AG zu ersetzen.
3.
Voraussetzung für die Planung von Grünflächen bildet das Arbeitsblatt GW
125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ des
Deutschen Vereines des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
4.
Für alle Baumaßnahmen ist die NRM – Norm „Schutz Unterirdischer Versorgungsleitungen, Armaturen, Mess-, Signal- und Steuerkabel der Mainova“ einzuhalten. Die Überbauung vorhandener Leitungstrassen ist unzulässig. Die
Bestandunterlagen sind online anzufordern.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.:Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 2.:Das Bauwerksverzeichnis wurde in Abgleich zu den aktuellen Grundbucheintragungen korrigiert. Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 3. bis 4.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung, bzw. Berücksichtigung aller
vorgetragenen Forderungen, Hinweise und Empfehlungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
B.4.3.7 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Kampfmittelräumdienst
(lfd. Nr. 50.1; Kapitel B.1.3.1)
Stellungnahme vom 19.09.2012, Gz.: I 18 KMRD- 6b 06/05-Ffm 2998-2012
1.
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder
hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem
Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet.
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
2.
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor
Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen
stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.
3.
Die Kampfmittelräumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt zu haben, sollte bescheinigt werden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan
beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin
ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben.
4.
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei
der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmoduls
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und
der KMIS-R-Datei gebeten.
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite
des Kampfmittelräumdienstes downgeloadet werden:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)
5.
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern)
sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/ Interessentin oder sonstigen Berechtigten zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen.
6.
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt.
7.
Es wird gebeten, bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer
Fachfirma das Gz.: I 18 KMRD- 6b 06/05-Ffm 2998-2012 anzugeben und eine
Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.
8.
Als Anlage werden die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen übersandt.
9.
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich
gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der
Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung.
10.
Es wird um Zusendung einer Kopie des Auftrages zur Kenntnisnahme gebeten.
11.
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.bis 3. und 8.: Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 4. bis 11.: Die Vorhabenträgerin hat unter Hinweis, die Festlegungen zu Kostenteilung sei nicht Gegenstand der Planfeststellung, die Einhaltung bzw. Beachtung aller Forderungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
Entschädigungsrechtliche oder kostenrelevante Regelungen sind außerhalb
der Plangenehmigung zu vereinbaren und nicht Gegenstand dieser öffentlichrechtlichen Entscheidung.
B.4.3.8 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, Straßen- und Schienenverkehr
(lfd. Nr. 53; Kapitel B.1.3.1)
Stellungnahme vom 21.09.2012, Gz.: 78 g 02.07 - 7/2012 –
1.
Von dem Vorhaben ist u.a. eine Gashochdruckleitung (DN 400) betroffen, die
verlegt werden muss.
2.
Gemäß §§ 43ff des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz - ENWG) ist auch für die Änderung von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter eine
Planfeststellung bzw. Plangenehmigung erforderlich. Diese wird durch die
Konzentrationswirkung der Planfeststellung nach dem AEG ersetzt.
3.
Für das Verfahren sind ergänzende Planunterlagen vorzulegen
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1. bis 3.: Die Vorhabenträgerin hat die der Stellungnahme zu Grunde liegende
Planung, insbesondere bei Verschiebung der EÜ Hinkelsteinschneise, geändert, so dass die angeführte Gashochdruckleitung (DN 400) nicht verlegt wer-
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
den muss. Eine Entscheidung nach §§ 43ff ENWG ist diesbezüglich nicht zu
beantragen.
B.4.3.9 Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/F, Arbeitsschutz und Umwelt
(lfd. Nr. 55.1; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Regierungspräsidium Darmstadt; Dezernat IV/F 41.3 für Dezernate der Abteilung
IV/F, Arbeitsschutz und Umwelt am Standort Frankfurt
Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 – PFST 133/12 Stellungnahme vom 16.05.2013, Gz.: IV F/41.3-61d 04/01-41 - PFST 75/13
1.
Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz/Wasserversorgung
Auf das Schreiben an das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie
vom 13.09.2012; Az.: IV/F 41.1 – 79 e 04.01, Herr Brunner wird verwiesen.
2.
Dezernat IV/F 41.2, Oberirdische Gewässer, Renaturierung
Im Plangebiet sind, mit Ausnahme eines künstlich angelegten Grabens, keine
Oberflächengewässer betroffen. Es bestehen keine Bedenken.
3.
Dezernat IV/F 41.5, Altlasten/Grundwasserschadensfälle
3.1. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bezeichnete Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen mit dem Verdacht schädlicher Bodenveränderungen im
Bereich der geplanten Neubaustrecke sind nicht bekannt.
3.2. Aus den vorliegenden Untersuchungen ist bekannt, dass das Grundwasser
insbesondere im westlichen Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung Gateway
Gardens mit unterschiedlichen Stoffen belastet ist, die vermutlich aus dem
Zustrom stammen. Entsprechende Maßnahmen im Rahmen der notwendigen
Grundwasserhaltungen werden im Antrag angesprochen.
3.3. Folgende Nebenbestimmungen sollten aufgenommen werden:
•
Werden bei den Bauarbeiten für die S-Bahn bisher unbekannte Auffälligkeiten oder Verunreinigungen festgestellt, ist von einem qualifizierten
Gutachter eine organoleptische Ansprache vorzunehmen und ggf. Probenahme und Analyse zu veranlassen. Sofern hierbei sanierungsrelevan-
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
te Verunreinigungen nachgewiesen werden, ist dies dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Frankfurt, Dezernat 41.5, sofort mitzuteilen.
•
Im Zuge der Bauarbeiten eventuell freigelegtes, verunreinigtes Bodenmaterial, von dem weitere Verunreinigungen in tiefere Bodenschichten oder
das Grundwasser verlagert werden können, ist während und nach den
Aushubarbeiten vor Niederschlag zu schützen bzw. sichern.
•
Bei der Beprobung, Einstufung und Entsorgung des bei der Baumaßnahme anfallenden Abfalls sind die Regelungen des Merkblattes „Entsorgung
von Bauabfällen“ in der aktuellen Fassung zu beachten.
•
Nach Abschluss eventueller Sanierungsmaßnahmen ist durch den begleitenden Gutachter eine Dokumentation zu erstellen, in der die durchgeführten Maßnahmen, Lagepläne, Aushubdaten und Analysenergebnisse
enthalten sind. Der Bericht ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Frankfurt, Dezernat 41.5, vorzulegen.
•
Im Bereich Gateway Gardens ist der Wiedereinbau von gering belastetem
Material (≤ LAGA Z2), das vom Standort stammt, im Einzelfall oberflächennah und unter wasserundurchlässiger Befestigung zulässig. Die Bereiche sind zu vermessen und planmäßig zu erfassen. Der Plan ist nach
Abschluss der Arbeiten dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung
Frankfurt, Dezernat 41.5, einfach vorzulegen.
Darunter und in den sonstigen Bereichen ist nur Material mit Schadstoffgehalten < LAGA Z 1.1 einzubauen.
•
Die Monitoring-Berichte zu den Grundwasseruntersuchungen im Rahmen
der Baumaßnahmen sind dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung
Frankfurt, Dezernat 41.5, zeitnah einfach vorzulegen.
4.
Dezernat IV/F 42.2, Abfallwirtschaft-West
4.1. Aus abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
4.2. Folgende Nebenbestimmungen sollten aufgenommen werden:
•
Bezüglich der Einstufung und Entsorgung der Abfälle sind die Regelungen des Merkblattes „Entsorgung von Bauabfällen“ in der aktuellen Fassung zu beachten.
Zu dem Beprobungsumfang, der Einstufung sowie zu den beabsichtigten
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Entsorgungsmaßnahmen ist die vorherige Zustimmung der Abfallbehörde
(Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 42.2) einzuholen, wenn mit speziellen nutzungsbedingten
Schadstoffgehalten im Bauschutt oder Bodenaushub zu rechnen ist oder
solche noch unvorhergesehen auftreten sollten.
•
Die dem abfalltechnischen Gutachten zugrunde liegende Analyse des bei
der Maßnahme anfallenden Gleisschotters stammt aus dem Jahr 2009.
Soweit die Gleisanlagen seitdem genutzt wurden, sind zur abschließenden abfallrechtlichen Beurteilung des Gleisschotters aktuelle Analysen
dieses Materials heranzuziehen. Dabei ist, neben den im Merkblatt aufgeführten relevanten Parametern auf Herbizide bzw. Abbauprodukte zu untersuchen. Bei der Herbizidanalyse ist eine Beschränkung auf die Parameter Atrazin, Simazin, Diuron, Dimefuron, Flumioxazin, Glyphosat und
AMPA möglich, soweit die Belastung mit anderen Herbiziden und relevanten Abbauprodukten mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen
werden kann. Bei gesicherten Kenntnissen über den Einsatz von Herbiziden in dem zu untersuchenden Bereich in der Vergangenheit ist auch eine Parameterreduzierung auf die tatsächlich eingesetzten Herbizide möglich.
Bei der Entsorgung von Gleisschotterfraktionen (oder ggf. vergleichbar
belasteten Abfällen) sind für den Schadstoff "Herbizide", neben den LAGA
-Zuordnungswerten für Boden (siehe Merkblatt) folgende Werte heranzuziehen:
Maximale Herbizidkonzentrationen im Eluat
Verwertung analog
Z1.1
Z1.2
Summe Herbizide (µg/l)
0,5
1,5
Z2
3
Darüber hinaus sind die Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung zu beachten. Für die Beseitigung von Gleisschotter (oder ggf. vergleichbar belasteten Abfällen) auf geeigneten hessischen Deponien werden folgende Grenzwerte für Herbizide herangezogen:
Maximale Herbizidkonzentrationen im Eluat
Deponieklasse
DK 0
DK I
Summe Herbizide (µg/l)
3
10
DK II
20
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Bei der deponiebautechnischen Verwertung sind die Werte im Sinne der
Anforderungen der Deponieverwertungs-Verordnung festzulegen.
•
Nach Beendigung der Abbruchmaßnahme ist der zuständigen Abfallbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt
Frankfurt, Dezernat 42.2) ein Abschlussbericht mit Angaben zu Abfallart
und –menge sowie zur Entsorgung vorzulegen.
4.3. Hinweise:
•
Nur nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden und die in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden für
Bauzwecke verwendet werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des
KrWG. Dies gilt also nicht für kontaminierten Bodenaushub, Bauschutt,
Gleisschotter und Auffüllmaterial anthropogenen Ursprungs.
•
Aufbereitung bzw. Behandlung: Ist ein Aufbereiten bzw. eine Behandlung
des Abfalls am Entstehungsort vorgesehen, besteht die Genehmigungspflicht erst, wenn die Anlage länger als 12 Monate betrieben wird (§ 1
Abs. 1, Satz 2 der 4. BImschV).
Lagerung: Für die (Zwischen-)Lagerung von Abfällen am Entstehungsort
besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht, wenn die (Zwischen-)
Lagerung über das bloße Bereitstellen zum Abtransport hinausgeht (also
nicht mehr in einem räumlich untergeordneten Ausmaß und im Rahmen
einer regelmäßigen - wöchentlichen oder monatlichen - Abfuhr erfolgt).
Dauert die (Zwischen-)Lagerung länger als ein Jahr, besteht eine Genehmigungspflicht nach dem BImSchG. Diese ergibt sich aus Nr. 8.14 des
Anhangs zur 4. BImSchV.
5.
Dezernat IV/F 43.1, Immissionsschutz
5.1. In der schalltechnischen Untersuchung wird ausgeführt, dass es durch die
Verlagerung der S-Bahnanbindung „Gateway Gardens“ um ca. 1,7 km Richtung Südosten durchaus zu einer Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen
kommt, diese sich aber auf die Bereiche außerhalb der geplanten Siedlungsfläche beschränken.
In diesem Bereich entlang des oberirdisch geführten Streckenabschnitts (bis
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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Bau-km 1,9+60) befinden sich jedoch keine schutzwürdigen Nutzungen im
Nahbereich, so dass immissionsrelevante Konflikte auszuschließen sind.
Relevante schalltechnische Einwirkungen durch Schienenverkehr im Bereich
der städtebaulichen Entwicklungsfläche „Gateway Gardens“ sind ebenfalls
auszuschließen, da in diesem Bereich (ab Bau-km 1,9+60) eine unterirdische
Streckenführung vorgesehen ist. Im Bereich der Zugänge von außen zum
Bahnsteig sind Überdachungen vorgesehen, die eine Schallabstrahlung nach
außen verhindern.
5.2. In der erschütterungstechnischen Untersuchung wird ausgeführt, dass es ohne Schutzvorkehrungen zu erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen
und sekundären Luftschall der geplanten Gebäude im Bereich der Siedlung
„Gateway Gardens“ kommen kann.
Als Schutzvorkehrung wird im gesamten Tunnelabschnitt der Einbau sogenannter Unterschottermatten mit definierten Oberbaueigenfrequenzen vorgeschlagen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Dämmeigenschaften der
Matten über die sogenannte „dynamische Steifigkeit“ bestimmt. Hierzu macht
der Gutachter keine Vorgaben; diese sollen bei der späteren Ausführungsplanung erfolgen.
Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen können die Anforderungen
der DIN 4150-2 und der 24.BImSchV ohne Einschränkungen erfüllt werden.
5.3. Die v.g. Gutachten sollten als Bestandteil der Planfeststellung zu übernehmen, unter Hinweis darauf, dass die dort vorgeschlagenen Maßnahmen bei
der Planausführung umzusetzen sind, übernommen werden.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.:Auf die Entscheidungen unter Kapitel B.4.3.10 i.V.m. B.4.3.3 wird verwiesen.
Zu 2.:Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 3. bis 4.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Nebenbestimmungen und
Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Zu 5.:Die schallschutz- und erschütterungstechnischen Vorsorgemaßnahmen sind
umzusetzen. Auf Kapitel A.3.5 und A.3.6 i.V.m. B.4.2.2 und B.4.2.3 wird verwiesen.
B.4.3.10 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV/F 41.1, Grundwasserschutz/
Wasserversorgung
(lfd. Nr. 55.2 Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Stellungnahme vom 18.10.2012, Herr Brunner
i.V.m. Stellungnahme vom 15.05.2013, Gz.: IV/F 41.1 79e 04/01 sowie Erwiderung
der Vorhabenträgerin vom 06.06.2013
Auf die Stellungnahmen der Hessenwasser GmbH & Co. KG, der Unteren Wasserbehörde sowie der Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie wird verwiesen
und Bezug genommen.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes der Stadtwaldwasserwerke
Hessenwasser GmbH & Co. KG und tangiert die Brunnengalerien der Gewinnungsanlagen „Goldstein“ und „Hinkelstein“. Dies stellt in der summarischen Betrachtung
des hier gegenständlichen Vorhabens, der ICE - Neubaustrecke Rhein/Main/Neckar
und dem Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ ein
Risiko für die öffentliche Wassergewinnung dar. Dies insbesondere in Bezug auf die
Auswirkungen von Havariefällen, aber auch die von Bau und Betrieb der Infrastruktureinrichtungen der DB Netz AG hervorgerufenen Auswirkungen.
Diese Beeinträchtigungen der Gewässerbewirtschaftung sind kumulativ auch für die
beiden anderen Vorhaben beim Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt (Main) - Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ zu betrachten und zu berücksichtigen.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Diese kumulative Betrachtung ist vorzunehmen, vgl. Kapitel A.3.1.3.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Es werden insbesondere folgende Nebenbestimmungen festgesetzt:
1.
Sollten sich während der Bauausführung oder nach Bauabschluss entgegen
der Erkenntnisse aus der Modellierung weitergehende, dauerhafte Beeinflussungen von Grundwasserständen und Fließrichtung oder bau- bzw. betriebsbedingte Veränderungen der Grundwasserqualität ergeben, ist in Abstimmung
mit den zuständigen Wasserbehörden und der Hessenwasser GmbH & Co.
KG zu prüfen, wie die unbeeinträchtigte Wassergewinnung im Stadtwald
Frankfurt gewährleistet bzw. wieder hergestellt werden kann.
2.
Sollte die kumulative UVP, die im Rahmen des Verfahrens „Knoten Sportfeld
2. Ausbaustufe“ durchgeführt wird, ergeben, dass für das Vorhaben „SBahnanbindung Gateway Gardens“ weitergehenden Anforderungen in Form
von z.B. baulichen und betrieblichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und zum Ausgleich von diesbezüglichen Auswirkungen erforderlich sein
werden, sind diese Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen bzw. in die Wege
zu leiten.
Kostenfragen sind nicht Gegenstand der Planfeststellung; sie sind gesondert zu regeln.
Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbestimmungen
zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
Auf Kapitel A.3.1 und A.5 i.V.m. B.4.2.8, B.4.3.2.2 bis B.4.3.4 wird verwiesen.
B.4.3.11 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52, Forsten
(lfd. Nr. 58; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Stellungnahme vom 12.10.2012 und 07.05.2013, Herr Amos
Zur Realisierung der Planung ist es erforderlich Bannwaldflächen im Umfang von
4,415 ha zu roden und in eine andere Nutzung umzuwandeln. Gemäß der gültigen
forstrechtlichen Vorschriften (§ 22 Abs. 2 Hessisches Forstgesetz HForstG) ist es
möglich eine Erklärung zu Bannwald vollständig oder teilweise aufzuheben, sofern
überwiegende Gründe des Gemeinwohles dies erfordern. Beim Vorliegen eines
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
nachgewiesen Erfordernisses für eine Planung kann die obere Forstbehörde nach
Aufhebung der Bannwalderklärung die Rodung von Bannwaldflächen genehmigen.
Die Genehmigung einer Rodung von Bannwald ist von der Voraussetzung abhängig
zu machen, dass der Antragsteller eine flächengleiche Ersatzaufforstung nachweist.
Ist eine Ersatzaufforstung nicht möglich, ist eine Walderhaltungsabgabe festzusetzen.
Auf Grund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens sind die
forstrechtlichen Genehmigungen als nichtselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens mit zu erteilen. Im Einzelnen sind in den Planfeststellungsbeschluss folgende Entscheidungen aufzunehmen:
1.
Aufhebung der Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Sachsenhausen, Oberrad, Fechenheim, Schwanheim, Griesheim, Nied, Bergen-Enkheim
und Wald, Stadt Frankfurt am Main, in der Gemarkung Offenbach, Stadt Offenbach am Main, in den Gemarkungen Zeppelinheim und Neu-Isenburg,
Landkreis Offenbach, sowie in der Gemarkung Bischofsheim, Main-KinzigKreis zu Bannwald vom 6. Juli 1993, zuletzt geändert durch Erklärung vom 23.
März 2010, für den zum Bau der S-Bahntrasse erforderlichen Bereich.
2.
Genehmigung der Waldrodung für insgesamt 4,415 ha Bannwald in den Forstabteilungen 167, 177, 178 und 179 des Stadtwaldes Frankfurt gemäß § 22
i.V.m. § 12 HForstG
3.
Genehmigung der Neuanlage von Wald im Bereich der zurückzubauenden SBahn Bestandesstrecke.
Zu 1. Der Aufhebung der Bannwalderklärung zugunsten des Neubaus der SBahnanbindung „Gateway Gardens“ wird zugestimmt, da überwiegende
Gründe des Gemeinwohles dies erfordern.
Das ehemalige Wohngebiet „Gateway Gardens“ der US-Army wurde seit Aufgabe der militärischen Nutzung als Gewerbegebiet entwickelt und damit einer
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
zivilen Nutzung zugeführt. Insgesamt sind 700.000 m² Bruttogeschossfläche
geplant. Durch eine direkte Anbindung an die S-Bahn werden prognostiziert
12.800 Fahrgäste pro Tag transportiert. Dies entspricht einer Reduktion des
motorisierten Individualverkehrs um ca. 27 %. Die Förderung des öffentlichen
Personennahverkehrs steht im öffentlichen Interesse.
Die Waldflächen nördlich des Areales „Gateway Gardens“ sind vollflächig zu
Bannwald erklärt. Eine Anbindung des Geländes an das öffentliche Schienennetz ohne Querung des Bannwaldes ist nicht möglich – die Inanspruchnahme
von Bannwald damit unvermeidbar.
Im Rahmen eines Variantenvergleiches wurde nachgewiesen, dass einzig die
Variante 1 deutlich geringere Waldinanspruchnahme als die Vorzugsvariante
5 erfordern würde. Jedoch würde mit dem Ausbau der Bestandesstrecke nicht
die geforderte Entlastung im Bereich des motorisierten Individualverkehres erreicht. Die Variante wurde daher nicht weiter verfolgt. Die minimal geringeren
Waldverluste der Variante 2a-2 würden durch zusätzliche Rodungen im Bereich Station Sportfeld egalisiert, weiterhin müsste im WasserschutzgebietZone II gebaut werden. Alle weiteren Varianten benötigen mehr Waldfläche
und greifen teilweise in Wasserschutzgebiete-Zone II oder das benachbarte
FFH-Gebiet ein. Die gewählte Vorzugsvariante führt damit in der Gesamtbetrachtung zu den geringsten negativen Auswirkungen auf die Waldbestände.
Zugunsten der Zulässigkeit der Bannwaldinanspruchnahme spricht auch, dass
durch den Rückbau der Bestandestrasse die Trennwirkung der S-Bahn deutlich verringert werden kann, da der Neubau in relativer Trassenbündelung mit
der BAB A5 erfolgt und im Schwanheimer Wald ein größeres unzerschnittenes
Waldgebiet entsteht.
Zu 2. Der Rodung und Umwandlung von insgesamt 4,415 ha Bannwald wird zugestimmt.
Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen:
•
Die „Unterlagen für ein Verfahren gem. § 18 AEG S-Bahnanbindung Gateway Gardens Strecke 3683“ Stand 9. Mai 2012, eingereicht per
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
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CD/DVD, werden wesentlicher Teil der forstrechtlichen Genehmigung.
Erläuterung: Aufgrund der eingereichten Antragsunterlagen sind sowohl
die Lage als auch die Größe der beantragten Waldrodung bestimmbar.
Die beantragte Rodung wird anhand der Unterlage als ausreichend betrachtet und stellt somit die maximal zulässige Flächenausdehnung dar.
•
Für die Rodung von Schutzwald ist gemäß § 22 Abs. 5 Satz 3 HFG eine
Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:1 zu erbringen.
Erläuterung: Gemäß § 22 (1) HFG kommt die Erklärung von Waldflächen
zu Bannwald insbesondere in Betracht, soweit er auf Grund seiner Lage
und flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in den Verdichtungsräumen
und waldarmen Bereichen in seiner Flächensubstanz in besonderem Maße schützenswert ist. Dies bedeutet, dass eine Rodungsgenehmigung, da
hierdurch in die Flächensubstanz eingegriffen wird, nur unter der Voraussetzung einer flächengleichen Ersatzaufforstung erteilt werden kann.
Die durch den Antragsteller vorgeschlagene Ersatzaufforstung im Bereich
der zurückzubauenden Bestandesstrecke wird als forstrechtlicher Ausgleich anerkannt. Die Aufforstung hat insbesondere hinsichtlich der
Baumartenwahl, der Forstschutzmaßnahmen und der fachtechnischen
Ausführung nach forstfachlichen Regeln zu erfolgen. Für die Aufforstungen sind standortgerechte, heimische Waldbaumarten geeigneter Herkünfte zu verwenden. Das eingesetzte Vermehrungsgut hat jeweils den
Anforderungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG v. 22. Mai 2002
(BGBl. I S. 1658) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen
zu entsprechen. Der Genehmigungsinhaber zeigt der Genehmigungsbehörde den Vollzug der Ersatzaufforstung schriftlich an.
•
Die angrenzenden Waldbestände sind während der Baumaßnahmen gemäß den Vorgaben der DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - zu schützen.
Erläuterung: Um die Beeinträchtigung der angrenzenden Waldbestände
so gering wie möglich zu halten, wird ein Schutz gefährdeter Bäume vor
mechanischen Schäden für erforderlich erachtet.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Die gerodeten Flächen sind unverzüglich nach Abschluss der Maßnahme
katasteramtlich einzumessen. Die Vermessungsergebnisse (Tabellen und
Karten) sind der oberen Forstbehörde zur Verfügung zu stellen.
Erläuterung: Durch die Genehmigung der Rodung ändert sich der räumliche Geltungsbereich der Bannwalderklärung. Die Änderung wird in die
Bannwalderklärung eingearbeitet. Hierzu sind die entsprechenden Daten
erforderlich, diese sind vom Antragsteller beizubringen.
Zu 3. Der Neuanlage von insgesamt 5,26 ha Wald auf Flächen der bestehenden
Bestandesstrecke wird forstrechtlich zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt auf
Grundlage des § 13 Abs. 1 HFG. Die Grundstücke Flur 615 Nr. 7/1; 7/2; 7/2;
7/4; Flur 616 Nr. 5/3; 5/4; 5/6; 5/7; 5/8; 5/9; 5/10; 26/1; 26/2; 26/4; 26/6. und
Flur 624 Nr. 16/1, Gemarkung Wald, Stadt Frankfurt wurde bisher als Bahngelände bzw. Verkehrsfläche genutzt. Durch die Aufforstung dieser Flächen entstehen neue Waldflächen in dem Naturraum in dem der Wald gerodet werden
soll. Eine Anerkennung als Ersatzaufforstung ist daher möglich.
Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Nebenbestimmungen und Hinweisen:
•
Die Aufforstungen sind nach gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft
und bewährten Regeln der Praxis auszuführen (vgl. § 6 Abs. 3)
Erläuterung: Die fachgerechte Herstellung von Kulturen ist von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche Waldbegründung. Fachgerecht sind
Pflanzungen oder Ansaaten gemäß der anerkannten fachlichen Regeln.
Diesbezüglich wird auf die Waldbaufibel des Landesbetriebs Hessen
Forst verwiesen. Die im Rahmen der LBP Maßnahme A1 beabsichtigte
Pflanzung von 100 Heistern auf einer Teilfläche von ca. 0,74 ha erfüllt die
vorgenannten Anforderungen nicht. Ich bitte auch die für die extensive
Heisterpflanzung vorgesehene Fläche in forstüblicher Weise in Bestockung zu bringen, anderenfalls ist eine Anerkennung als forstrechtlicher
Ersatz nicht möglich. Gleiches gilt für die LBP Maßnahme A3. Die übrige
Teilmaßnahme LBP A1 und die LBP Maßnahmen A4.1 und A4.2 sind als
forstrechtlicher Ersatz anerkennungsfähig.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Für die Aufforstungen sind standortgerechte, heimische Waldbaumarten
geeigneter Herkünfte zu verwenden. Das eingesetzte Vermehrungsgut
hat jeweils den Anforderungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG
v. 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen zu entsprechen.
Erläuterung: Die Verwendung von an den jeweiligen forstlichen Standort
optimal angepasstem Vermehrungsgut ist für den Erfolg einer Waldbegründung von so elementarer Bedeutung, dass die Wahl standortgemäßer Baumarten unter Verwendung von geeignetem Saat- und Pflanzgut
im § 6 HFG als eigenständiges Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft aufgeführt wird. Die Einhaltung der Vorschriften des FoVG garantiert dafür, dass mit dem gewählten Vermehrungsgut das gewünschte Betriebsziel erreicht werden kann. Die Wahl der geeigneten Herkünfte stellt
sicher, dass die Pflanzen den klimatischen Bedingungen des Standortes
angepasst sind.
•
Bei Bedarf sind Ersatzaufforstungen gegen Wildverbiss zu schützen.
Erläuterung: Der Ersatzaufforstungspflichtige hat den Erfolg der Ersatzaufforstung sicherzustellen. In Bereichen mit zu hohen Schalenwildbeständen hat sich gezeigt, dass mechanische Wildschutzmaßnahmen
(Einzelschutz oder flächige Einzäunung) als einziges Mittel den Erfolg von
Kulturen sicherstellen. Die Erstellung eines Wildschutzzaunes ist im
Rahmen der jeweiligen Maßnahmen gemäß LBP Maßnahmenblättern bereits vorgesehen.
•
Fehlgeschlagene Kulturen bzw. großflächige Pflanzausfälle sind rechtzeitig und sachgemäß nachzubessern. Die Kulturen sind bis zu deren forstfachlichen Sicherung durch den Ersatzaufforstungspflichtigen zu pflegen.
Erläuterung: Durch die Ersatzaufforstungen sollen die Funktionen der
durch die Baumaßnahme in Verlust geratenen Waldbereiche zumindest
mittelfristig ausgeglichen werden. Um diesen Funktionsverlust zeitlich auf
das unabdingbare Mindestmaß zu reduzieren, ist es erforderlich einen
zügigen Erfolg der Ersatzaufforstung sicherzustellen. Dies bedeutet, dass
bei Ausfallen größerer Ersatzaufforstungsbereiche nicht auf eine natürli-
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
che Bewaldung der Pflanzlücken gewartet werden darf. Diese Bereiche
sind unverzüglich nachzubessern. Der Ersatzaufforstungspflichtige hat
durch geeignete Pflegemaßnahmen sicherzustellen, dass das gewünschte Verjüngungsziel erreicht wird. Die Erreichung des Verjüngungsziels ist
durch die obere Forstbehörde festzustellen. Nach Erreichen des Verjüngungsziels gelten die allgemeinen forstrechtlichen Vorgaben. Die Verantwortung für die Flächen geht vom Ersatzaufforstungspflichtigen auf den
Waldbesitzer über.
•
Die Durchführung der Ersatzaufforstung ist der Genehmigungsbehörde
unmittelbar nach Fertigstellung anzuzeigen.
Stellungnahme zur Planänderung vom 07.05.2013, Herr Amos
i.Vm. E-Mail vom 14.05.2013, Herr Amos
Durch die Umplanung der Eisenbahnüberführung „Hinkelsteinschneise“ werden annähernd 1 ha Waldfläche mehr in Anspruch genommen, jedoch dient die in Rede
stehende Umgestaltung auch der Umsetzung forstwirtschaftlicher Forderungen. Es
werden keine Bedenken gegen die vorgelegten Planänderungen erhoben.
Der forstwirtschaftliche Ersatz - für 5,1284 ha in Anspruch genommene Waldfläche kann weiterhin mit der zur Verfügung stehenden Ersatzaufforstungsfläche vollständig erbracht werden.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Die forsthoheitlichen Entscheidungen werden unter den vorgetragenen Nebenbestimmungen erlassen. Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Nebenbestimmungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.3.4. und A.5 i.V.m. B.4.2.14 und B.4.2.15 wird verwiesen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.3.12 Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 53.1, Naturschutz
(lfd. Nr. 59; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Stellungnahme vom 12.10.2012, Gz.: Frau Ohl
i.V.m. Stellungnahme vom 10.05.2013, Gz.: V53.1-1.9 P 32 Frankfurt (292)
1.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Ergebnisse des landschaftspflegerischen Begleitplanes mit Umweltverträglichkeitsstudie sind insgesamt nachvollziehbar.
2.
Naturschutzrechtliche Tatbestände
2.1. Eingriff in Natur und Landschaft: Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur
und Landschaft i.S.d. § 14 BNatSchG dar. Aufgrund der im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung
und zum Ausgleich der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen kann das Benehmen zur Zulassung des Eingriffs gemäß § 17 BNatSchG i.V.m. § 7 des
Hessisches Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) unter Beachtung u.g. Nebenbestimmungen hergestellt werden.
2.2. Natura 2000: Die Maßnahme ist teilweise innerhalb bzw. angrenzend an das
Natura 2000-Gebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ geplant. Da erhebliche
Beeinträchtigungen dieses Gebiets durch das Vorhaben offensichtlich nicht
ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i.S.d. §
34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen.
Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung legt nachvollziehbar dar,
dass das Vorhaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000Gebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ in seinen für die Erhaltungsziele
maßgeblichen Bestandteilen führt. Insgesamt stehen die Vorschriften des § 34
BNatSchG der Zulassung des Vorhabens daher nicht entgegen.
2.3. Landschaftsschutzgebiet: Von dem Vorhaben wird das Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ beeinträchtigt.
Gemäß § 3 Abs. 3 HAGBNatSchG wird die erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung durch eine nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Zulassung ersetzt. Das gemäß § 3 Abs. 3 HAGBNatSchG hierfür er-
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
forderliche Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde kann im
vorliegenden Fall hergestellt werden.
2.4. Besonderer Artenschutz: Von dem Vorhaben sind europäische Vogelarten
und nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Arten betroffen. Die Baumaßnahmen kann zu Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbote des §
44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG führen. Durch die im vorgelegten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgesehenen Maßnahmen und unter Beachtung u.g. Nebenbestimmungen können die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für alle Arten außer der Zauneidechse vermieden werden. Die erforderliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von den Verboten des § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann für die Zauneidechse vorliegend mit u.g. Nebenbestimmungen zugelassen werden.
3.
Naturschutzrechtliche Zulassungen
Folgende naturschutzrechtliche Zulassungen einschließlich der nachfolgend
aufgeführten Nebenbestimmungen sowie die Antragsunterlagen sind in den
Planfeststellungsbescheid aufzunehmen:
•
die Zulassung des naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 i.V.m. §
15 BNatSchG,
•
die Erteilung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 6
Abs. 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und
Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“ vom 12.05.2010 (St.Anz. S.
1508),
•
die Zulassung der Ausnahmen von den Verboten des § 44 Abs. 1
BNatSchG für die nach Anhang IV der FFH-RL geschützte Art Zauneidechse gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG.
4.
Antragsunterlagen
Folgende naturschutzrechtliche Zulassungen einschließlich der nachfolgend
aufgeführten Nebenbestimmungen sowie die Antragsunterlagen sollen in den
Planfeststellungsbescheid aufgenommen werden:
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter UVS der Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU) vom 13. März 2013,
•
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Planungsgruppe Natur & Umwelt
(PGNU) vom 14. November 2011,
•
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung der Planungsgruppe Natur & Umwelt
(PGNU) vom 14. November 2011.
5.
Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen
5.1. Vermeidung und Minimierung, Bauausführung
•
Baubeginn und Bauabschluss sind dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung V – Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz, Dezernat V 53.1-Naturschutz unverzüglich anzuzeigen.
•
Die im Kapitel 6.3 und im Maßnahmenblatt V1, V2, V3 und V4 beschriebenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind vollständig umzusetzen. Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn die vorlaufenden
Maßnahmen (Kontrolle von Baumhöhlen, Suche und ggf. Umsiedlung von
mit Heldböcken besiedelten Stammstücken und Hirschkäferstubben)
durchgeführt sind und dies durch einen Zwischenbericht der ökologischen
Baubegleitung dem Dezernat V 53.1 nachgewiesen wurde.
5.2. Ausgleich und Ersatz, Ausführungsplanung
•
Die Ausführungspläne für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit
dem Dezernat V 53.1 abzustimmen.
•
Dabei sind bei der im Rahmen der Maßnahme A1 vorgesehenen Eichelsaat im Zuge der Herstellungspflege Nachpflanzungen für den Fall vorzusehen, dass das Saatgut nicht angeht. Bei den geplanten Gehölzpflanzungen im Rahmen der Maßnahmen A4.2, A5, A7 und A9 ist die Verwendung der in der Liste genannten Arten in Abhängigkeit von den standörtlichen Gegebenheiten mit dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt abzustimmen. Bei dem einzusäenden Landschaftsrasen ist bei den Maßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes regional zertifiziertes Saatgut zu verwenden. Bei der Maßnahme A5 sind zusätzlich geeignete Strukturele-
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
mente wie Sand- und Steinschüttungen für die Zauneidechse einzubringen.
•
Die frist- und sachgerechte Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist
in einem Bericht zu dokumentieren und dem Dezernat V 53.1 spätestens
bis 3 Jahre nach Abschluss des Rückbaus der Bestandsstrecke vorzulegen.
•
Die Ausgleichsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten. Sie sind entsprechend den Angaben in den Maßnahmenblättern im LBP zu pflegen. Insbesondere die Ausbreitung der spätblühenden Traubenkirschen ist durch
geeignete Maßnahmen einzudämmen. Dazu sind zusätzlich bis 100 m in
die an die geplante Aufforstungsfläche angrenzenden Waldabteilungen
hinein fruktifizierende Bäume zu beseitigen. Die im Rahmen der Entwicklungs- und Erhaltungspflege durchzuführenden Kontrollen und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen sind in einem Bericht zu dokumentieren und jährlich zum Jahresende dem Dezernat V 53.1 vorzulegen.
•
Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist eine naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung zu erstellen. In der Abschlussbilanzierung sind Eingriffe, die ggf. bei der Ausführung der Baumaßnahme zusätzlich erforderlich geworden sind, zu bilanzieren.
5.3. Artenschutzrechtliche Nebenbestimmungen
•
Die als Maßnahme V4 vorgesehene Umsiedlung von Zauneidechsen ist
außerhalb der Winterruhe der Tiere, die i.d.R. von Oktober bis Mitte März
dauert und bevor mit dem Rückbau der Bestandsstrecke begonnen wird,
durchzuführen. Gleichzeitig sind die Böschungen an der Rückbaustrecke
während der Aktivitätsphase der Eidechsen bereits unattraktiv zu gestalten, damit sich die Tiere möglichst in andere Bereiche zur Überwinterung
zurückziehen. Trittsteine für die Zauneidechse sind vorlaufend in den an
die Rückbaustrecke angrenzenden Waldrandbereichen vorzusehen. Sofern im Zuge des Rückbaus der Strecke noch Tiere angetroffen werden,
sind diese ebenfalls fachgerecht umzusiedeln. Für die Maßnahmen ist eine Ausführungsplanung zu erstellen und mit dem Dezernat V 53.1 abzustimmen. Vor Maßnahmenbeginn ist dem Dezernat V 53.1 die mit der
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Umsiedlung beauftragte Person zu benennen.
Beginn und Abschluss der Maßnahme ist diesem unverzüglich anzuzeigen.
•
Die Anzahl der bei einer Umsiedlung gefangenen Tiere ist in einem Bericht zu dokumentieren. Dieser Bericht ist zeitnah nach Abschluss der artenschutzrechtlichen Maßnahmen dem Dezernat V 53.1 vorzulegen.
Außerdem ist der Erfolg der Maßnahme V4 ist in dem Jahr nach Abschluss des Rückbaus durch eine Kartierung/Erfassung der Zauneidechsen und geeigneter Habitatstrukturen nachzuweisen (Monitoring). Eine
Dokumentation des Monitoring einschließlich einer fachgutachtlichen Bewertung ist dem Dezernat V 53.1 bis zum Ende des Jahres vorzulegen.
5.4. Ökologische Baubegleitung
•
Die Baumaßnahme ist durch eine qualifizierte Umweltbaubegleitung aus
dem Fachbereich der Landespflege oder vergleichbarer Fachrichtungen
zu begleiten und sicherzustellen. Vor Baubeginn ist dem Dezernat V 53.1
die damit beauftragte Person zu benennen.
•
Über den Sachstand der jeweiligen Zwischenschritte (z.B. Umsetzung der
artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen an der neuen Strecke,
Rodung, Umsiedlung der Eidechsen, etc.) sind durch die ökologische
Baubegleitung zeitnah Ergebnisprotokolle zu erstellen und dem Dezernat
V 53.1 vorzulegen.
6.
Begründung der Entscheidungen und der Nebenbestimmungen
6.1. Zulassung des Eingriffs
Das Vorhaben stellt aufgrund der in § 14 Abs. 1 BNatSchG genannten Merkmale einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der gemäß § 17 i.V.m. § 15
BNatSchG einer Zulassung bedarf.
Das Vorhaben führt zu einer Veränderung der Gestalt und /oder Nutzung von
Grundflächen. Im Rahmen der geplanten Neu- und Rückbaumaßnahmen
werden Waldbestände gerodet, es kommt zu Abgrabungen und Aufschüttungen, es werden Flächen neu versiegelt, Habitate schutzwürdiger Arten werden sowohl in den zu rodenden Waldbeständen als auch durch den Rückbau
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
an den Bahnböschungen beseitigt und es kommt zu zusätzlichen Zerschneidungseffekten durch die neue Strecke. Baubedingt werden weitere Flächen
z.B. für Lagerplätze und Baustraßen in Anspruch genommen. Infolgedessen
können die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden.
Der Eingriff kann im Benehmen mit der oberen Naturschutzbehörde gemäß §
17 BNatSchG i.V.m. § 7 HAGBNatSchG aus folgenden Gründen zugelassen
werden:
•
Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BNatSchG (Vermeidungsgebot)
sind erfüllt. Durch die im Kapitel 6.3 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) vorgesehenen Maßnahmen werden die Beeinträchtigungen durch den Eingriff teilweise vermieden und vermindert. Soweit
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden werden
konnten, wurde dies in der Erläuterung nachvollziehbar begründet.
•
Die unter 5.1, Punkt 1 festzusetzenden Nebenbestimmungen stellen sicher, dass weitere vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft während der Baumaßnahmen unterlassen und die geplanten Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden.
•
Durch die im LBP in Kapitel 6.4 vorgesehenen Maßnahmen sind die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 BNatSchG, wonach unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen, vollständig erfüllt.
•
Die unter 5.2 der Stellungnahme benannten Nebenbestimmungen sind erforderlich, um eine vollständige und fachgerechte Umsetzung in angemessener Frist sowie die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahen gemäß § 15 Abs. 2 bis 4 BNatSchG zu gewährleisten.
•
Im Rahmen der Ausführungsplanung sollen die in der Nebenbestimmung
5.2, Punkt 2 formulierten Änderungen der Maßnahmen berücksichtigt
werden. Durch die Verwendung von regional zertifiziertem Saatgut soll eine Florenveränderung innerhalb des FFH-Gebietes vermeiden werden.
Außerdem sind aus artenschutzrechtlichen Gründen zusätzliche Strukturen für die Zauneidechse einzubringen.
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
•
Die Nebenbestimmung 5.2, Punkt 3 zur Berichtspflicht über die frist- und
sachgerechte Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist aufgrund von
§ 17 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG festzusetzen, um die Kontrolle der Maßnahmen zu vereinfachen.
•
Die Nebenbestimmung 5.2, Punkt 4 zur Bekämpfung invasiver Arten ist
auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 6 BNatSchG festzusetzen.
•
Die mit Nebenbestimmung 5.2, Punkt 5 aufzugebende naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung ist erforderlich, da es erfahrungsgemäß bei
großen Bauprojekten stets zu zusätzlichen Eingriffen kommen kann.
Durch die naturschutzrechtliche Abschlussbilanzierung soll der Nachweis
der vollständigen Kompensation des Projektes sichergestellt werden.
•
Bisher weist die vorgelegte Bilanzierung einen deutlichen Überschuss
aus. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch nach einer Abschlussbilanzierung die Maßnahme insgesamt als ausgeglichen zu berwerten
bleibt.
6.2. Genehmigung nach der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung
Das Vorhaben ist im Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in
der Stadt Frankfurt am Main“ geplant und gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über o.g. Landschaftsschutzgebiet vom 12.05.2010 (St.Anz. S. 1508)
nur mit Genehmigung zulässig. Gemäß § 3 Abs. 3 HAGBNatSchG wird die
erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung durch die eisenbahnrechtliche Planfeststellung ersetzt. Das hierfür erforderliche Einvernehmen
mit der zuständigen Naturschutzbehörde gemäß § 3 Abs. 3 HAG-BNatSchG
wurde hergestellt.
Gemäß § 6 Abs.1 Nr. 2 der o.g. Verordnung ist die Genehmigung zu erteilen,
wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Erteilung der Genehmigung erfordern. Die o.g. Voraussetzungen liegen im vorliegenden Fall vor, da
aufgrund der verkehrlichen Notwendigkeit und der Möglichkeit des Rückbau
der bestehenden Strecke zugunsten des Vorhabens überwiegende Gemeinwohlbelange als gegeben angenommen werden können.
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Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
6.3. Artenschutzrechtliche Entscheidung
Durch die im Fachbeitrag Artenschutz und die Nebenbestimmung 5.1, Punkt
2 ist sichergestellt, dass bei folgenden durch das Vorhaben betroffenen Arten
Heldbock, Hirschkäfer, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, die in Tabelle 4 des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages genannten allgemein häufigen Vogelarten sowie von Hohltaube, Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldlaubsänger nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen
wird.
Für den Bau der Strecke werden in den lichten Waldbeständen oder an den
bestehenden Bahnböschungen Habitate der Zauneidechse beseitigt. Zur
Verminderung der Auswirkungen auf die Zauneidechse sind nach der Maßnahme V4 die Anlage von Trittsteinbiotopen und Umsiedlungsmaßnahmen
geplant. Außerdem soll mit der Nebenbestimmung 5.3, Punkt 1 die Tötung
von Tieren darüber hinaus weiter minimiert werden. Die Nebenbestimmung
5.3, Punkt 2 zum Monitoring dient der Dokumentation und dem Nachweis
über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
Allerdings kann für die Zauneidechsen nicht ausgeschlossen werden, dass
trotz der geplanten Maßnahmen einzelne Tier im Zuge der Bauarbeiten zu
Tode kommen. Deshalb ist im vorliegenden Fall nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
für die Tötung von Zauneidechsen während der Baumaßnahme eine Ausnahme zuzulassen.
Im vorliegenden Fall kann gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten des § 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses zugelassen werden, da in der Abwägung das für das
Vorhaben sprechende öffentliche Interesse, dasjenige am Schutz der betroffenen Arten im konkreten Fall überwiegt. Außerdem bestehen für das Vorhaben nachweislich keine zumutbaren Alternativen, und der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten wird sich aufgrund der Maßnahme V4 sowie unter Beachtung der Nebenbestimmungen 5.3, Punkt 1
nicht verschlechtern.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
6.4. FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die Maßnahme ist teilweise innerhalb bzw. angrenzend an das Natura 2000Gebiet 5917-305 „Schwanheimer Wald“ geplant. In den Bereichen nördlich
der neu zu bauenden Strecke wurden die Lebensraumtypen Nr. 9110
„Hainsimsen-Buchenwald“ und Nr. 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf
Sandebenen mit Quercus robur“ kartiert. Außerdem wurde im Rückbaubereich in der Grunddatenerfassung Sandrasenfragmente dem Lebensraumtyp
Nr. 2330 „ Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis“
zugeordnet. Im Umfeld der Rückbaustrecke wurde außerdem Vorkommen
von Heldbock, Hirschkäfer und Bechsteinfledermaus festgestellt. Da erhebliche Beeinträchtigungen dieses Gebiets durch das Vorhaben nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen. Gemäß § 16 Abs.1 HAGBNatSchG ist die Verträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil des jeweiligen
Verwaltungsverfahrens.
Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung der Planungsgruppe Natur
& Umwelt vom 14. November 2011 legt nachvollziehbar dar, dass das Vorhaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die
Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führt.
Für die in der Grunddatenerfassung an der Bahnböschung kartierten Fragmente des Lebensraumtyps 2330 wurde im Rahmen der Fortschreibung der
Standarddatenbögen mittlerweile die Bewertung des Lebensraumtyps in dem
Gebiet geändert und dieser nicht mehr als signifikant eingestuft. Deshalb ist
die Beseitigung dieser Flächen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung unbeachtlich.
Die Vorzugsvariante wurde im Zug der Planung so optimiert, dass durch diese nicht mehr in das nördlich angrenzende FFH-Gebiet eingegriffen wird.
Bei dem Rückbau der alten Trasse sind geeignete Schadensbegrenzungsmaßnahmen zu Schutz der teilweise angrenzenden Wald-Lebensraumtypen
Nr. 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ und Nr. 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ vorgesehen, so dass eine Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen vermieden wird.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Insgesamt werden durch den Rückbau der alten Trasse bestehende Zerschneidungswirkungen im FFH-Gebiet aufgehoben und durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen neue Waldbestände Lebensräume geschaffen,
die sich auch langfristig zu Wald-Lebensraumtypen entwickelt werden können.
Daher stehen die Vorschriften des § 34 BNatSchG der Zulassung des Vorhabens nicht entgegen
6.5. Ökologische Baubegleitung
Angesicht der der Größe des Projektes und der Vielzahl der betroffenen naturschutzfachlichen Belange wird die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Nur auf diese Weise kann eine Bauabwicklung unter
Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen gewährleistet werden. Die
ökologische Baubegleitung ermöglicht es, aufgrund ihres Fachwissens auftretende Probleme schnell zu erkennen und durch kurzfristige Abstimmung mit
der Naturschutzbehörde zeitnah zu lösen.
Stellungnahme vom 10.05.2013, Gz.: V53.1-1.9 P 32 Frankfurt (292)
im Rahmen der Planänderung nach § 73 Abs. 8 VwVfG
7.
In dem geänderten landschaftspflegerischen Begleitplan mit Umweltverträglichkeitsstudie vom 13. März 2013 wurden die in der Stellungnahme vom 12.
Oktober 2012 geforderten Änderungen hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen und der Bilanzierung berücksichtigt. Die geplante Änderung des EÜ Hinkelsteinschneise führt zu einem höheren Waldverlust. Dieser wird aus naturschutzfachlicher Sicht durch die LBP vorgesehenen Maßnahmen kompensiert.
Die artenschutzrechtlichen Belange und die FFH-Verträglichkeit sind nicht
grundsätzlich anders zu beurteilen.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1 bis 7.: Die naturschutzrechtlichen Zulassungen werden unter den vorgetragenen Auflagen und Nebenbestimmungen erlassen. Die Vorhabenträgerin hat
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Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
die Einhaltung und Beachtung aller vorgetragenen Forderungen und Nebenbestimmungen zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
Die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durchzuführen.
Auf Kapitel A.3.2 i.V.m. B.4.2.9 bis B.4.2.13 wird verwiesen.
B.4.3.13 Schlüsselnummer P 01
(lfd. Nr. E1)
Einwendung vom 04.09.2012, Gz.: BZ-6243733
1.
Als Grundeigentümer stimmen wir den Planungen zu. Die Durchführung der
einzelnen Bauabläufe, wie auch die temporäre Übergabe der beantragten
Baustelleneinrichtungsflächen ist getrennt abzustimmen und vertraglich zu regeln.
2.
Der „öffentlich zugängliche Zugang“ zum Grundstück der LSG an der JeanGardner-Batten-Straße ist jederzeit zu gewährleisten. Die Baustraße Nord-Ost
ist für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen.
3.
Hinsichtlich der Verkehrsbeziehung Querung der De-Saint-Exupéry-Straße
und der Jean-Gardner-Batten-Straße / Bessie-Coleman-Straße ist sicherzustellen, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr (auch Schwerlast- und
Fußgängerverkehr) jederzeit aufrechterhalten bleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der unter der Kreuzung ist verlegte Entwässerungskanal aufrecht zu
erhalten ist.
4.
Kreuzende und betroffene Medientrassen u.a. das Pumpwerk der Stadtentwässerung Frankfurt, sind aufrecht zu erhalten.
5.
Der Baustellenverkehr ist ausschließlich auf der beantragten Baustraße und
auf dem Gelände nördlich der südlichen Grenze der Planfeststellung abgewickelt werden. Das südlich der Planfeststellungsgrenze liegende Gewerbegebiet darf nicht beeinträchtigt werden. Die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Straßen ist sicherzustellen.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
6.
Insoweit bereits hergestellte Erschließungsanlagen in Anspruch genommen
werden, sind vor Inanspruchnahme Vereinbarungen mit den Grundeigentümern und Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
7.
Nördlich der beantragten „Baustraße Ost“ befindet sich ein Altgebäude (ehemals US Air Force). Die Erschließung des Gebäudes und die Erreichbarkeit
der Parkplätze sind jederzeit sicherzustellen.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1 bis 7.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung aller Forderungen und Hinweise zugesagt. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten.
Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
B.4.3.14 Schlüsselnummer P 02
(lfd. Nr. E2; Kapitel B.1.3.1 und B.1.3.5)
Einwendung vom 26.09.2012, Gz.: RAV-AP vi-wi
Das Vorhaben wird grundsätzlich befürwortet. Hinsichtlich einzelner Aspekte werden
folgende Hinweise, Anregungen, Forderungen und Einwendungen vorgetragen:
1.
Grundstücksbetroffenheiten:
1.1. Das Grunderwerbsverzeichnis gibt hinsichtlich der gelisteten Flurstücke nicht
den aktuellen Stand der Grundstücksverhältnisse wieder.
1.2. Der Erwerb von im Eigentum befindlichen Grundstücken wird aufgrund Unverhältnismäßigkeit widersprochen. Betreffend Ertüchtigungsmaßnahmen der
bestehenden Tunnelanlage sind Dienstbarkeiten vorzusehen.
2.
Abstimmungserfordernisse und Hinweise:
2.1. Die Ausführungsplanung des S-Bahn-Tunnels unter dem Unterführungsbauwerk Unterschweinstiege ist aufgrund des massiven Eingriffs in enger Abstimmung mit der Eigentümerin und zugleich Verkehrssicherungspflichtigen
des Unterführungsbauwerks zu erstellen. Insbesondere sind die erschütte-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
rungsfreie Entkopplung des S-Bahn-Tunnels zur Vermeidung von Folgeschäden, aber auch die bisherigen Maße unverändert nachzuweisen.
2.2. Gleiches gilt für die im Eigentum befindlichen Leitungskreuzungen.
2.3. Die während der Bauzeit erforderlichen Leitungssicherungen bzw. Umverlegungen dieser sind vorab abzustimmen. Alle im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen, Provisorien und Bauzwischenstände entstehenden
Kosten hat die Vorhabenträgerin zu tragen.
2.4. Das Konzept zur Regelung des Schienen-Ersatzverkehrs während der vorgesehenen vierwöchigen Vollsperrung des Flughafen-Regionalbahnhofs ist
rechtzeitig abzustimmen.
2.5. Die ungehinderte Erschließung des Flughafens über den ÖPNV muss jederzeit vollumfänglich gewährleistet sein. Die Erschließung ist vorab durch ein aktualisiertes Verkehrsgutachten nachzuweisen. Verkehrslenkende Maßnahmen
sind frühzeitig abzustimmen. Dabei sind auch die in den Realisierungszeitraum des antragsgegenständlichen Vorhabens fallenden Bauvorhaben am
Flughafen und deren weitreichenden Auswirkungen zu berücksichtigen. Alle
im Zusammenhang mit zusätzlichen Maßnahmen zur Durchführung des
Schienen-Ersatzverkehres entstehenden Kosten hat die Vorhabenträgerin zu
tragen.
3.
Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und künftiger Flughafenentwicklung
3.1. Zur Andienung der Baustelle auf dem Parkplatz P 36 ist eine Behelfszufahrt
über den Airportring herzustellen. Eine Andienung über die Terminalvorfahrt
ist aufgrund der schon heute vorhandenen Verkehrsbelastung insbesondere in
Spitzenverkehrszeiten nicht möglich.
3.2. Der Notausstieg auf dem Parkplatz P 36 beeinträchtigt in der geplanten Lage
die künftige bauliche Entwicklung für diesen Bereich erheblich. Eine Verschiebung in Richtung Nord-Westen oder die Anordnung nördlich der K 823 Airportring ist vorzunehmen.
3.3. Im Bereich des geplanten Notausgangs auf dem Parkplatz P 44 dürfen schon
während der Bauphase keine Beeinträchtigungen des Verkehrs der K 823 Airportring auftreten. Hierbei wird u.a. auf die erforderliche Aufrecht- und Freihaltung des im öffentlichen Bereich verlaufenden Europaradweges hingewiesen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
3.4. Bei der weiteren Planung des Notausgangs auf dem Parkplatz P 44 sind
eventuelle bauliche Entwicklungen der angrenzenden Grundstückseigentümer
im Bereich des geplanten Notausgangs zu berücksichtigen.
3.5. Sollten an den geplanten Notausgängen in den Bereichen der Parkplätze P 36
und Parkplatz P 44 auf nicht-öffentlichen Grundstücken Rettungsplätze vorgesehen sein, wird dieser räumlichen Anordnung widersprochen, um Nachteile
oder Einschränkungen bei einer möglichen baulichen Entwicklung dieser Flächen auszuschließen. Insoweit wird auf die unter Punkt 3.2. vorgeschlagene
Anordnung des Notausgangs nördlich der K 823 Aiportring verwiesen, da dort
Rettungsflächen entlang der BAB 5 vorgesehen werden können.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.: Das Grunderwerbsverzeichnis wurde aktualisiert. Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 3.2.: Der ursprünglich auf dem Parkplatz P 36 geplante Rettungsschacht wurde
verschoben. Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 3.4.: Die Lage des Rettungsschachtes „B-West“ wurde im Rahmen einer detaillierten Variantenbetrachtung anhand entscheidungserheblicher Kriterien ermittelt. Konflikte mit der vorhandenen Bebauung und die Möglichkeit baulicher
Entwicklungen wurden in die Abwägung eingestellt. Die Errichtung des Rettungsschachtes in der geplanten Lage auf dem Parkplatz P 44 stellt unter Einstellung aller zu berücksichtigenden Belange, des Gebotes der Eingriffsminimierung anderer sowie einer wirtschaftlich vertretbaren Realisation die geeignetste Lösung dar, die in diesem Verfahren verfolgten Ziele zu verwirklichen.
Auf Kapitel 4.3.15 wird verwiesen.
Zu 2. bis 3.: Die Vorhabenträgerin hat die Einhaltung und Beachtung aller Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anregungen. Die Zusagen der Vorhabenträgerin sind einzuhalten. Auf Kapitel A.5 wird verwiesen.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
B.4.3.15 Schlüsselnummer P 03
(lfd. Nr. E3)
Einwendung vom 11.09.2012, Gz.: FRA CJ/W DC
1.
Die Einwenderin merkt an, das Grunderwerbsverzeichnis gebe die Eigentumsverhältnisse des im Eigentum der Einwenderin befindlichen Grundstückes 263/15 nicht korrekt wieder.
2.
Die Einwenderin stellt fest, dass auf dem Grundstück 263/15 ist im Rahmen
des antragsgegenständlichen Vorhabens die Errichtung eines Fluchttreppenhauses samt Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung als
zusätzlicher Notausgang „B-West“ in Bahn-km 12,146 vorgesehen ist.
Des Weiteren solle der Parkplatz P 44 als Feuerwehrangriffsfläche und Rettungsplatz genutzt werden.
3.
Nach momentanen Planungen der Einwenderin sei beabsichtigt, die derzeitige
Nutzung des Parkplatzes P 44 auf dem betreffenden Grundstückes aufzugeben. In absehbarer Zeit sollten Gebäude errichtet werden, um den Standort
des Luftfahrtdrehkreuzes Frankfurt am Main zu festigen.
3.1. Die Einwenderin trägt vor, dass sie durch die Planung in ihren verfassungsmäßigen Rechten aus Artikel 14 des Grundgesetzes verletzt sei, da die bauliche Anlage auf ihrem Eigentum errichtet bzw. ihr zu diesem Zweck das Eigentum an dem Grundstück genommen werden soll.
3.2. Es sei geplant, die derzeit noch als Parkplatz P 44 genutzte Grundstücksfläche in absehbarer Zeit zu bebauen, so dass der Parkplatz P 44 keine Freifläche, sondern vielmehr eine bebaute Fläche darstellen werde. Sollte das
Fluchttreppenhaus samt Schleuse mit Stauraum zum Treppenhaus und Überdachung an der vorgesehenen Stelle auf dem Grundstück 263/15 errichtet
werden, wäre jedoch eine wirtschaftliche Bebauung des genannten Grundstücks kaum noch möglich, da ein großer Teil dieses Grundstücks nicht mehr
bebaubar und damit nicht mehr nutzbar wäre. Durch die entfallende Fläche
wäre somit eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstücks praktisch nicht
mehr möglich.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
3.3. Die Interessen der Einwenderin, insbesondere ihr Eigentum an dem betroffenen Grundstück, seien daher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.
4.
Die Einwenderin merkt an, dass als Alternative zu dem vorgesehenen Ort
zwar die Anordnung des geplanten Notausgangs ca. 160 m weiter östlich geprüft wurde, weitergehende Orte jedoch nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Dies genüge nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren. Beispielsweise könnte überlegt werden, die betreffende bauliche Anlage südlich des Airportrings anzuordnen, wo ausreichende
Freiflächen zur Verfügung stehen dürften.
Entscheidung der Planfeststellungsbehörde:
Zu 1.:Die betreffenden Planunterlagen wurden seitens der Vorhabenträgerin an
Hand von Grundbuchauszügen nochmals überprüft. Er ergab sich kein Korrekturbedarf. Keine Entscheidung erforderlich.
Zu 2.:Die Nutzung des Parkplatzes P 44 als Rettungsplatz ist nicht vorgesehen. In
Abstimmung mit der Branddirektion Frankfurt erfolgen im Ereignisfall Evakuierung und Rettungsangriff über die öffentlichen Gehwege. Die angrenzenden
Fahrbahnen der Straßen können im Katastrophenfall für den Rettungseinsatz
durch die Rettungskräfte gesperrt werden.
Zu 3.1 bis 4.: Die Lage des Rettungsschachtes „B-West“ wurde im Rahmen einer
detaillierten Variantenbetrachtung anhand entscheidungserheblicher Kriterien
untersucht. In Folge dessen wurde die antragsgegenständliche Lage des Rettungsschachtes ermittelt. Die Planungsansätze der Einwenderin hinsichtlich
der vorgetragenen beabsichtigten Bebauung bzw. der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes fanden Eingang in v.g. Untersuchung. In die
Entwicklung und Fortschreibung der verschiedenen Varianten wurde die Einwenderin eingebunden; diesbezügliche Unterlagen liegen der Einwenderin
vor.
Der Bereich, in dem Varianten untersucht wurden, ist in Hinblick auf die einzuhaltende maximale Fluchtweglänge im Eisenbahntunnel gewählt. Die Aus-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
wahl und Anzahl untersuchter Varianten ist nachvollziehbar und hinreichend
verdichtet.
Dem vorgetragenen Einwand, eine wirtschaftliche Bebauung des genannten
Grundstücks wäre nach Errichtung des Rettungsschachtes kaum noch möglich, da ein großer Teil dieses Grundstücks nicht mehr bebaubar und damit
nicht mehr nutzbar wäre, kann seitens der Planfeststellungbehörde nicht gefolgt werden. Die Besorgnis der Einwenderin, das Entfallen der in Randlage
gelegenen Fläche einer Größe von 96 m³ hätte zur Folge, die wirtschaftliche
Ausnutzung des verbleibenden Grundstücks einer Größe 9217 m³ sei praktisch nicht mehr möglich, kann nicht nachvollzogen werden.
Die Erschließung des Grundstücks ist auch nach Errichtung des Rettungsschachtes in der antragsgegenständlichen Lage vollumfänglich gewährleistet.
Zudem besteht - sofern erforderlich - die bautechnische Möglichkeit, den in
Randlage des Grundstücks geplanten oberirdischen Rettungsausgang in eine
zukünftige Bebauung zu integrieren.
Den Absichtserklärung der Einwenderin gemäß momentaner Planungen in
absehbarer Zeit die derzeitige Nutzung des Parkplatzes P 44 aufgeben und
auf diesem Gebäude errichten zu wollen, kann im Sinne des Baurechtes weder als verfestigt, noch als hinreichend konkretisiert bewertet werden.
Die bei Bebauung des Flurstücks 263/15 der Errichtung des Rettungsschachtes geschuldeten und zuzuordnenden Mehrkosten, sind dem Grunde nach der
Vorhabenträgerin des antraggegenständlichen Verfahrens anzulasten. Betreffend entschädigungsrechtliche Tatbestände durch die Beanspruchung von
Grundeigentum und damit verbundene Rechtseingriffe verweise ich auf Kapitel B.4.2.7.
Die Planfeststellungbehörde hat alle zu berücksichtigenden Belange, insbesondere die Rechtsbetroffenheit der Einwenderin durch die Inanspruchnahme
des Flurstücks 263/15 und die zukünftige Bebaubarkeit dessen, die bautech-
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
nische Realisierbarkeit des antragsgegenständlichen Vorhabens, das Gebot
der Eingriffsminimierung sowie die Maßgabe, eine wirtschaftlich vertretbare
Realisation des Vorhabens zu ermöglichen, in die Abwägung eingestellt.
Die Errichtung des Rettungsschachtes „B-West“ in der antragsgegenständlichen Lage in Bahn-km 12,146 stellt unter Einstellung aller zu berücksichtigenden Belange die geeignetste Lösung dar, die in diesem Verfahren verfolgten
Ziele zu verwirklichen.
B.5
Gesamtabwägung
Am antragsgegenständlichen Vorhaben besteht ein öffentliches Interesse. Die Planfeststellungsbehörde hat die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange
ermittelt, alle Belange in die Abwägung eingestellt und diese gegeneinander und untereinander abgewogen.
Das Vorhaben entspricht demnach insgesamt den Zielsetzungen des Fachplanungsrechts, ist zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich und steht im Einklang mit
dem zwingenden Recht.
B.6
Sofortige Vollziehung
Das öffentliche Interesse an der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ist
höher zu werten als das Interesse eines möglichen Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung einer Klage.
Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse, dass mit der Umsetzung des
Planfeststellungsbeschlusses sofort begonnen wird.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Das erklärte Ziel der Vorhabenträgerin und der Stadt Frankfurt am Main ist es, für
das Gebiet „Gateway Gardens“, für das durch die Stadt Frankfurt am Main der Bebauungsplan Nr. 851 mit einer insgesamt zulässigen Bebauung von 700.000 m²
Bruttogeschoßfläche aufgestellt wurde, einen angemessenen und erforderlichen
ÖPNV-Anschluss zu schaffen.
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2008 wurde bereits mit der
Entwicklung und Bebauung des Gebiets begonnen. Für die fortschreitende Entwicklung von „Gateway Gardens“ ist der geplante S-Bahn-Anschluss unverzichtbar. Verzögerungen bei der Umsetzung dieses Vorhabens haben unweigerlich auch negative Auswirkungen auf die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Die Realisierung des Projekts ist bis Ende 2019 geplant. Hierauf abgestimmt ist
auch die Finanzierung. Das Programm der GVFG-Mittel läuft 2019 aus. Bis dahin
sollte das Projekt weitgehend abgeschlossen sein. Jedes Jahr der Verzögerung erhöht die Baukosten auch aufgrund der Preisentwicklung um geschätzte 2,5 %. Um
das angestrebte Projektziel einer Fertigstellung und Inbetriebnahme in 2019 zu erreichen, ist es erforderlich, bereits 2014 mit vorgezogenen Maßnahmen zu beginnen.
Durch die bauliche Entwicklung von „Gateway Gardens“ wird ein starker Anstieg des
Verkehrsaufkommens erfolgen. Das erklärte Ziel, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs zu vergrößern und Kfz-Verkehr im größtmöglichen Umfang auf die
Schienen zu verlagern, kann nur durch den ÖPNV-Anschluss erreicht werden. Eine
reine Busanbindung von „Gateway Gardens“ ist aus Gründen der ÖPNV-Qualität,
der Leistungsfähigkeit im ÖPNV und der Umweltauswirkungen nicht darstellbar.
Die Inbetriebnahme der S-Bahn-Station „Gateway Garden“ soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, denn die ansteigende Tendenz im Straßenverkehrsaufkommen wird ohne entsprechende Maßnahmen in einem absehbaren Zeitraum zu
einer immer stärker zunehmenden Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und der
Umwelt werden, ggf. sogar zu einem Kollaps führen. Nur durch einen Anschluss von
„Gateway Gardens“ an den schienengebundenen Nahverkehr ist eine größtmögliche Leistungsfähigkeit einer straßenunabhängigen Verkehrsanbindung gegeben.
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Aus den oben genannten Gründen besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse an einer unverzüglichen Umsetzung des Vorhabens. Dieses öffentliche Interesse überwiegt gegenüber dem in sonstigen öffentlichen und privaten Belangen
Betroffenen an einer aufschiebenden Wirkung einer eventuellen Klage. Die Verzögerung, in Frage – Stellung oder gar Verhinderung des Baubeginns und damit der
Inbetriebnahme der S-Bahn-Station „Gateway Gardens“ würde zu nicht wieder gut
zu machenden Nachteilen und Schäden für Vorhabenträger und die ÖPNV – Versorgung sowie die stadtplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Frankfurt
am Main führen, also zu einer schweren Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses. Demgegenüber wäre das Rechtsschutzinteresse eines Betroffenen, sollte es
begründet sein, durchaus auch bei angeordnetem Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses zu wahren.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß
§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO war somit dringend geboten und sachgerecht.
B.7
Kostenentscheidung
Die Kostenentscheidung für diese Amtshandlung des Eisenbahn-Bundesamtes beruht auf § 3 Abs. 4 Satz 1 des BEVVG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren
und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
(BEGebV).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
C.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats
nach Zustellung Klage beim
Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, 34117 Kassel
erhoben werden. Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss
den Kläger, die Beklagte [Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch
den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken,
Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken] und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner
Klage dienenden Tatsachen, und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das
Gericht zurückgewiesen werden.
Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteiligte durch einen
Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 7 VwGO genannten Personen und Organisationen zugelassen.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von
Ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch
Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer
Personen einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann sich selbst vertreten.
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Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung, weil die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach § 80 Absatz 2, Satz 1 Nr. 4 VwGO festgestellt wurde.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5, Satz 1 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim
Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, 34117 Kassel
gestellt und begründet werden.
Bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof können elektronische Dokumente nach
Maßgabe der Verordnung der Landesregierung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26.10.2007 (GVBl. I,
S. 699) eingereicht werden. Auf die Notwendigkeit der qualifizierten digitalen Signatur bei Dokumenten, die einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehen, wird hingewiesen (§ 55a Abs. 1 Satz 3 VwGO).
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Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben "S-Bahnanbindung Gateway Gardens“,
Verlegung bzw. Neubau der Strecke zwischen Bahnhof Frankfurt (Main) Stadion und
Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens",
Bahn-km 6,645 bis Bahn-km 12,585 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bau-km 0,000 bis Bau-km 4,122 der Strecke 3683, Frankfurt (M) Kleyerstraße – Kelsterbach,
Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 0,620 der Strecke 3687, Abzweig Frankfurt (M) Schwanheim W100 – W101 und
Bahn-km 28,600 bis Bahn-km 31,000 der Strecke 3520, Mainz Hbf – Frankfurt (M) Hbf,
in der Stadt Frankfurt am Main
Az.: 55110-551pps/003-2010#004, Reg.-Nr.: 55110-10-0906 vom 31.01.2014 - VMS-Nr.: 3274785
D.
Ausfertigungen
Von diesem Beschluss werden vier Ausfertigungen mit Planunterlagen gefertigt:
1.
Ausfertigung für die Vorhabensträgerin DB Netz AG
2.
Ausfertigung für die Vorhabensträgerin DB Netz AG
3.
Ausfertigung für die DB Station&Service AG
4.
Ausfertigung für die DB Energie GmbH
5.
Ausfertigung für die Offenlegung in der Stadt Frankfurt am Main
6.
Ausfertigung für das Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
7.
Ausfertigung für das Regierungspräsidium Darmstadt
8.
Ausfertigung für das Regierungspräsidium Darmstadt
9.
Ausfertigung für das Eisenbahn-Bundesamt, Sachbereich 2
Weitere Ausfertigungen ohne Plansatz:
10. Ausfertigung verbleibt in der Akte
11. bis 15. Ausfertigung für das Regierungspräsidium Darmstadt
sowie jeweils eine Ausfertigung an alle Behörden, Träger öffentlicher Belange, sonstige Stellen, anerkannte Naturschutzverbände und natürliche und juristische Personen, über deren Einwendungen bzw. Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung
entschieden wurde.
Dieses Exemplar ist die
. Ausfertigung.
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken
Saarbrücken, den 31.01.2014
Az.: 55110-551pps/003-2010#004
Reg.-Nr. 55110-10-0906
VMS-Nr.: 324785
Im Auftrag
(Schmitt)
(Dienstsiegel)
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