Fugro Consult GmbH

Transcrição

Fugro Consult GmbH
Fugro Consult GmbH
Sitz der Gesellschaft:
Wolfener Str. 36
12681 Berlin
Allgemeine UVP-Vorprüfung
zur Beantragung einer
Allgemeine
UVP-Vorprüfung
wasserrechtlichen
Erlaubniszur
für die Förderung
von Grundwasser
Beantragung
einer
am geplanten WW Michendorf
Wasserrechtlichen Erlaubnis
für das Wasserwerk Michendorf
Geschäftsführer:
Dr. Uta Alisch (Vorsitz)
Dr. Rolf Balthes
Dr. Dirk Brinschwitz
Tel.: 030 93651406
Fax: 030 93651250
[email protected]
www.fugro.de
AG Berlin-Charlottenburg
HRB 134082 B
Ust.-IdNr.: DE 150 375 679
Deutsche Bank AG
Konto-Nr. 960 300 2
BLZ 100 700 00
IBAN: DE83 1007 0000 0960 3002 00
SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX
Auftraggeber:
Wasser- und Abwasserzweckverband "Mittelgraben"
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal
Auftragnehmer:
Fugro Consult GmbH
Abteilung Grundwasser
Wolfener Straße 36, Aufgang U
12681 Berlin
Bearbeiter:
Dipl.-Geol. R. Glasmacher
Komm-Nr.:
1.21.517.2.4
31-12-186
Bestätigt:
........................................
Dr. F. Bednorz
stv. Abteilungsleiter Grundwasser
Datum:
Berlin, 16.12.13
Sitz der Gesellschaft
Tel.: 030 93651-0
Wolfener Straße 36, 12681 Berlin
Fax: 030 93651-250
Fugro Consult GmbH, a member of the Fugro group of companies with offices throughout the world.
Zertifiziert nach ISO 9001:2008 12 100 8243 TMS
und nach BS OHSAS 18001:2007 12 116 8243 TMS
UVP-Vorprüfung WW Michendorf (1.21.517.2.4)
Inhaltsverzeichnis
1
Kurzbeschreibung des Vorhabens............................................................................................. 4
1.1
Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................................................. 4
1.2
Allgemeine Angaben zum Vorhaben ............................................................................................. 4
2
Allgemeine Vorprüfung entsprechend der Gliederung nach UVPG ....................................... 5
2.1
Merkmale des Vorhabens .............................................................................................................. 5
2.1.1
Größe des Vorhabens .................................................................................................................... 5
2.1.2
Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft ........................................... 6
2.1.3
Abfallerzeugung ............................................................................................................................. 6
2.1.4
Umweltverschmutzung und Belästigung ........................................................................................ 6
2.1.5
Unfallrisiko...................................................................................................................................... 6
2.2
2.2.1
2.2.2
Standort des Vorhabens ................................................................................................................ 7
Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) .................................................................................. 7
Reichtum, Qualität und Regenerierungsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und
Landschaft (Qualitätskriterien) ....................................................................................................... 8
2.2.3
2.3
3
Belastbarkeit der Schutzgüter ........................................................................................................ 8
Merkmale der möglichen Auswirkungen ...................................................................................... 14
2.3.1
Ausmaß der Auswirkung (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung) ........................ 14
2.3.2
Etwaiger grenzüberschreitender Charakter der Auswirkung ....................................................... 14
2.3.3
Schwere und Komplexität der Auswirkungen .............................................................................. 14
2.3.4
Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen ........................................................................................ 16
2.3.5
Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen............................................................... 16
Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................................ 18
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Anlagenverzeichnis
1
Übersichtskarte
M. 1 : 50.000
2
Karte der Flächennutzung
M. 1 : 50.000
3.1
Karte der Schutzgebiete nach Bundes-/Landesnaturschutzgesetz
M. 1 : 25.000
3.2
Karte der geschützten Biotope und sensiblen Moore
M. 1 : 25.000
Abkürzungsverzeichnis
FFH
Flora-Fauna-Habitate
GSG
Großschutzgebiet
GWL
Grundwasserleiter
GWM
Grundwassermessstelle
HGWL
Hauptgrundwasserleiter
LSG
Landschaftsschutzgebiet
LUGV
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
MWA
Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH
NSG
Naturschutzgebiet
UG
Untersuchungsgebiet
VG
Versorgungsgebiet
WAZV
Wasser- und Abwasserzweckverband
WW
Wasserwerk
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1
1.1
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Veranlassung und Aufgabenstellung
Der WAZV „Mittelgraben“ beabsichtigt die Entnahme von Grundwasser zur Versorgung der Bevölkerung mit
Trinkwasser über ein neu zu errichtendes Wasserwerk. Genutzt werden soll ein bereits bestätigter Vorrat
des ehemaligen Wasserwerkes Wilhelmshorst nördlich von Michendorf.
Um den optimalen Standort der geplanten Fassung zu ermitteln und eine Auswirkungsprognose hinsichtlich
der Umweltverträglichkeit zu ermöglichen, wurde ein geohydraulisches Modell aufgebaut [Fugro, 2013]. Es
wurde modelltechnisch eine Vorzugsvariante (V08) bestimmt, bei der die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf grundwasserabhängige Landökosysteme minimal sind. Die Förderrate dieser Variante beträgt
2.000 m³/d.
Auf Grund der Tatsache, dass die geplante jährliche Grundwasserentnahmemenge >100.000 m³ ist, wird
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Änderung vom 01.03.2010 eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls notwendig. Es ist zu prüfen, ob von dem geplanten Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder darauf verzichtet werden kann.
Die Fugro Consult GmbH wurde von der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH mit der Erarbeitung
der Antragsunterlagen für die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG beauftragt. Die hier vorgelegte Unterlage basiert dabei im Wesentlichen auf den Ergebnissen des von der Fugro Consult GmbH erstellten Hydrogeologischen Gutachtens [FUGRO, 2013].
1.2
Allgemeine Angaben zum Vorhaben
Geplant ist die Entnahme von Grundwasser, welches zur Trinkwasserversorgung genutzt werden soll. Dafür
soll ca. 1,5 km nördlich der Ortschaft Michendorf und westlich von Wilhelmshorst bzw. 600 m westlich der
Bundesstraße 2 (B2) ein neues Wasserwerk sowie Brunnen zur Grundwasserentnahme errichtet werden
(Anlage 1).
Antragsteller für das Vorhaben ist der:
Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben
Straße der Einheit 26
14557 Langerwisch
Die Grundwasserentnahme soll auf dem Flurstück 60 des Flures 7 in der Gemarkung Wilhelmshorst liegen.
Das Waldgrundstück ist Eigentum des Landes Brandenburg und wird von der Landesforstverwaltung verwaltet.
Der Standort des Vorhabens ist in den Anlagen 1 bis 3 als Punkt dargestellt und wird durch die nachfolgenden Koordinaten beschrieben:
RW: 3366037
HW: 5800738
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Eine genaue Lage des Wasserwerkes und der Brunnenstandorte wurde bisher nicht genauer festgelegt.
Die geplante Grundwasserentnahme ist aus dem GWL 2.1 (nach LBGR) vorgesehen. Für diesen Grundwasserleiter existiert in diesem Bereich bereits ein nachgewiesener Grundwasservorrat von Q365 =2.700 m³/d
(KNISPEL 1988). Die Grundwassergewinnung am ehemaligen WW Wilhelmshorst wurde dabei wie ein demonstrativer Fördernachweis ausgewertet. Dabei wurde bestätigt, dass die Grundwasserneubildung langfristig der Förderung von 2.700 m³/d entspricht und somit bei stagnierenden Grundwasserständen von einer
nachhaltigen Grundwassernutzung ausgegangen werden kann.
Um die potentiellen Auswirkungen der Grundwasserentnahme zu minimieren, wurden modelltechnisch mehrere Varianten berechnet. Dabei hat sich die Vorzugsvariante (V08) bei einer Förderrate von 2.000 m³/d als
geeignet dargestellt [Fugro 2013].
Demnach erfolgt die Erarbeitung der Unterlagen für die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG
auf der Grundlage einer Grundwasserentnahme von 2.000 m³/d am geplanten Fassungsstandort. Damit
verbunden ist die Darstellung des Einzugsgebietes sowie einer Berechnung der Absenkung des Grundwasserspiegels im hydraulischen Wirkungsbereich der Grundwasserentnahme (Anlagen 1 - 3).
2
2.1
Allgemeine Vorprüfung entsprechend der Gliederung nach UVPG
Merkmale des Vorhabens
2.1.1 Größe des Vorhabens
Die Größe des Einzugsgebietes für die geplante Grundwasserentnahme von Q 365 = 2.000 m³/d wurde durch
die Fugro Consult GmbH mit Hilfe eines numerischen Modells berechnet (V08) [Fugro 2013].
Die Berechnung erfolgte mittels der Modellierungssoftware MODFLOW. Die Strömungsdifferentialgleichung,
welche aus den Gesetzmäßigkeiten der Massenerhaltung, den Zustandsgleichungen (Fluid, Gestein) sowie
dem Darcy-Gesetz folgt, wird mit der finiten Differenzenmethode gelöst. Das anhand der berechneten Strömungsbahnen bestimmte unterirdische Einzugsgebiet für die betrachtete Bewirtschaftungsvariante (V08) ist
in Anlage 1 dargestellt.
Der entsprechende hydraulische Wirkbereich (mit einer modelltechnisch ermittelten Grundwasserabsenkung
> 0,1 m) ist in Anlage 3 dargestellt. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Größe dieser
Bereiche sowie die Absenkbeträge (bedingt durch nicht vermeidbare Modellunschärfen) von den Modellierungsergebnissen abweichen können.
Das modellierte unterirdische Einzugsgebiet erstreckt sich nach Süden bis in die Ortschaft Michendorf. Die
untere Kulmination liegt ca. 550 m nördlich des geplanten Fassungsstandortes und ca. 700 m westlich der
Bundesstraße 2 (B2) auf Höhe des ehemaligen Wasserwerkstandortes Wilhelmshorst.
Die weiteren Abmaße des Einzugsgebietes betragen für eine Fördermenge (Q365) von 2.000 m³/d:
Fläche: 6,6 km²
Länge: 4,2 km
max. Breite: 2,1 km
Die räumliche Ausdehnung wird in Anlage 1 dargestellt.
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2.1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft
Mit der Errichtung eines Wasserwerks am geplanten Standort geht zwangsläufig eine zusätzliche Nutzung
von Boden, Natur und Landschaft einher. Es müssen neue Förderkapazitäten und Aufbereitungsanlagen
errichtet werden, sowie die damit verbundene Infrastruktur (Rohwasserleitungen von den Brunnen zum geplanten Wasserwerk, Trinkwasserleitung vom Wasserwerk zur B2 an das bestehende Trinkwassernetz).
Dies macht im Zuge der Erschließungsarbeiten an den Brunnen, im Bereich der Wasserwerksanlagen sowie
entlang der Leitungstrasse einen lokal begrenzten Eingriff in die Umwelt notwendig.
Von der geplanten Grundwasserförderung ist das Schutzgut Grundwasser direkt betroffen. Die Grundwasserentnahme ist dabei aus dem bedeckten GWL 2.1 (nach LBGR) vorgesehen. Wegen der durch das Vorhaben verursachten Grundwasserabsenkung ist die Auswirkung auf die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen
sowie Oberfllächenwasser zu prüfen. Die hier vorgenommene Bewertung erfolgt anhand der mit dem geohydraulischen Modell berechneten Absenkungsbeträge des Grundwasserspiegels.
Des Weiteren ist das Schutzgut Boden im Bereich der Erdarbeiten für den erforderlichen Leitungsbau sowie
am Standort des geplanten Wasserwerkes betroffen. Andere Schutzgüter als die vorgenannten, werden mit
dem Vorhaben nicht tangiert.
2.1.3 Abfallerzeugung
Abfälle, die ggf. im Zusammenhang mit dem Brunnen- oder Wasserwerksbau anfallen, werden nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht entsorgt. Gleiches trifft für die Errichtung der Leitungstrasse zu.
Bei der späteren Grundwasserförderung wird durch die Brunnen kein Abfall erzeugt. Bei der Aufbereitung
von Rohwasser im Wasserwerk wird Rückspülwasser (Schlamm) der Kiesfilter und verbrauchtes Filtermaterial anfallen. Diese Stoffe werden fachgerecht entsorgt. Die Rohwasseraufbereitung soll in den Anlagen des
geplanten WW Michendorf erfolgen. Eine davon ausgehende Beeinträchtigung der Umwelt kann ausgeschlossen werden.
2.1.4 Umweltverschmutzung und Belästigung
Durch den Betrieb der Brunnen sind keine Emissionen zu erwarten. Nur während der Bauphase treten temporär Abgase und Lärmbelästigung durch die zum Einsatz kommenden Dieselaggregate und Baumaschinen
auf.
Durch den Betrieb des geplanten Wasserwerks sind nur sehr geringe Emissionen zu erwarten. Neben der
temporär auftretenden Abgase und Lärmbelästigung durch den Einsatz von Dieselaggregaten und Baumaschinen während der Bauphase, könnten während des Betriebes Geräusche in Form von rauschendem
Wasser unmittelbar am Wasserwerksstandort wahrgenommen werden.
2.1.5 Unfallrisiko
Der Bau der Brunnen, der Rohwasserleitungen, des Wasserwerkes sowie der Trinkwassertrasse erfolgt
entsprechend den einschlägigen technischen Regeln und Vorschriften, die auch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regeln. Der ordnungsgemäße Ausbau der Brunnen (zuverlässige Absperrung des Ringraums im Bereich des Stauers und an der Oberfläche) wird nach deren Fertigstellung geophysikalisch
überprüft, so dass vom Brunnenbauwerk keine Gefährdung für das Grundwasser ausgeht.
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Die Brunnenstandorte sowie die Wasserwerksanlagen werden eingezäunt, um die Anlagen zu schützen.
Somit ist auch ein Unfall infolge einer fahrlässigen Betretung des Betriebsgeländes nicht möglich.
Bei der Gewinnung und Aufbereitung des Grundwassers werden keine umweltgefährdenden Stoffe eingesetzt, die im Havariefall freigesetzt werden könnten.
2.2
Standort des Vorhabens
2.2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien)
Am ausgewählten Fassungsstandort gibt es bisher noch keine Grundwasserentnahmen.
Es sind folgende Grundwasserentnahmen mit einer genehmigten Menge von > 300 m³/a innerhalb des modellierten Einzugsgebietes bekannt (WRE = Wasserrechtliche Erlaubnis)
Grundstücksgemeinschaft Heike Mantei
RW: 3366102 HW: 5798935
WRE: 1.000 m³/a
VKSK Herthasee
RW: 3366189 HW: 5798280
WRE: 11.000 m³/a
VKSK Langerwisch
RW: 3366499 HW: 5798517
WRE: 6.000 m³/a
VKSK Wilhelmshorst
RW: 3366819 HW: 5799004
WRE: 5.500 m³/a
Weitere im Modellgebiet und außerhalb vom Einzugsgebiet liegende Wasserrechte Dritter sind im hydrogeologischen Gutachten aufgeführt [Fugro 2013]. Nach Angabe der Wasserbehörden enthält diese Übersicht
auch alte Rechte, von denen aber nicht mit Gewissheit von einer Entnahme auszugehen ist.
Nachfolgend sind die bestehenden Wasserwerke zur Trinkwassergewinnung im Umfeld des geplanten Wasserwerkstandortes aufgeführt:
WW Wildenbruch, Bergheide
RW: 3363345 HW: 5795450
WRE: 400 m³/d
WW Wildenbruch, Am Berg
RW: 3367190 HW: 5795745
WRE: 300 m³/d
WW Neuseddin
RW: 3363450 HW: 5794690
WRE: 1.000 m³/d
Weitere Wasserwerke in der Umgebung des geplanten Fassungsstandortes liegen außerhalb des für die
Modellierung betrachteten Modellgebietes. Dazu gehören: WW Potsdam – Leipziger Straße, WW Potsdam –
Rehbrücke und WW Ferch.
Im Bereich des prognostizierten Einzugsgebietes überwiegt die forstwirtschaftliche Nutzung. Nach Süden
(Michendorf) und Osten (Wilhelmshorst) geht die Nutzung in den Ortschaften in eine nicht durchgängig städtische Prägung über [CORINE, 2006].
Die Ortschaften Caputh und Langerwisch liegen anteilig im hydraulischen Wirkungsbereich jedoch außerhalb
des Einzugsgebietes.
Im Grundwasseranstrom zum geplanten Fassungsstandort befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche (Altablagerung), die auf Grund des geringen Umfangs und der Art der Ablagerung sowie der großen Fließzeit
von mehr als 20 Jahren kein Gefahrenpotential für die GW-Entnahme darstellt.
Weitere Altlasten bzw. Altstandorte oder Verdachtsflächen sind im Einzugsgebiet nicht vorhanden.
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Eine Gefährdung der geplanten Wasserfassung durch Altlasten oder andere Einträge von der Geländeoberfläche ist aufgrund des hinreichend guten Geschütztheitsgrades des zu nutzenden Grundwasserleiters nicht
zu erwarten.
2.2.2 Reichtum, Qualität und Regenerierungsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und
Landschaft (Qualitätskriterien)
Die Flächennutzung im Gebiet des geplanten Vorhabens ist in Anlage 2 dargestellt. Über 65 % der Einzugsgebietsfläche ist bewaldet, wobei Nadelwald dominiert. Daneben treten in den Ortschaften Michendorf und
Wilhelmshorst nicht durchgängig städtische Prägungen auf. Südöstlich des Einzugsgebietes wird auf
unbewässertem Ackerland Landwirtschaft betrieben.
Im Einzugsgebiet sind bis auf das Kleingewässer „Hertha-See“ und dessen temporär wasserführender Abflussgraben in Michendorf keine weiteren Oberflächengewässer im Einzugsgebiet vorhanden.
Im hydraulischen Wirkungsbereich der GW-Entnahme sind zudem noch die Kleingewässer Vorderster Teich
und Blanker Teich mit dem temporär wasserführenden Abflussgraben in Wilhelmshorst sowie der Teufelssee
nordöstlich von Wilhelmshorst vorhanden.
Im Einzugsgebiet des geplanten Fassungsstandortes sind überwiegend podsolige Braunerden über
Schmelzwassersand verbreitet. Im südöstlichen Einzugsgebiet werden diese von überwiegend BraunerdenFahlerden aus Lehmsand über Lehm abgelöst.
Im hydraulischen Wirkbereich überwiegen ebenso Braunerden bzw. podsolige Braunerden aus Sand über
Schmelzwassersand. Nur im Südwesten in der Umgebung der Ortschaft Langerwisch treten vor allem
Braunerden-Fahlerden auf, die in den Senken (Mittelgraben bzw. Torfgraben) können auch Erdniedermoore
über Flusssand auftreten.
Die Landschaft ist durch die Gletscher der letzten Vereisung und deren Ablagerungen geprägt. Das Landschaftsbild wird in dem Gebiet der prognostizierten Grundwasserabsenkung überwiegend durch Waldbewuchs dominiert. Angrenzend an den modellierten hydraulischen Wirkbereich schließen sich die großen
Niederungen (Havelniederung und Nuthetal) an, die vor allem durch ihre jetzige Gewässerstruktur das Landschaftsbild prägen.
2.2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter
In den Anlagen 3.1 und 3.2 ist der geplante Fassungsstandort sowie der modelltechnisch ermittelte hydraulische Wirkbereich in Bezug zu den relevanten Schutzgebieten bzw. Biotopen und Mooren dargestellt.
2.2.3.1
Natura 2000 Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes
Nordöstlich des geplanten Fassungsstandortes reicht der hydraulische Wirkbereich bis über das FFH-Gebiet
Moosfenn (ID: 3644-302). Es handelt sich um ein gut ausgeprägtes Kesselmoor innerhalb des Potsdamer
Endmoränenbogens mit Moorgehölzen und kleineren Offenflächen. Genetisch ist die Senke des Moosfenns
durch einen mächtigen Toteisblock der letzten Eiszeit entstanden.
Nachfolgende Lebensraumtypen wurden in diesem Bereich angetroffen: Übergangs- und Schwingrasenmoore, Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften sowie Moorwälder.
Als Naturschutzgebiet wurde das Moosfenn bereits im Jahr 1937 unter Schutz gestellt.
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Das FFH-Gebiet „Mittlere Havel Ergänzung“ (ID: 3542-305) ist auf mehrere kleine Abschnitte entlang der
Havelseenkette aufgeteilt (Anlage 4.1). Einer dieser Abschnitte nördlich der Ortschaft Caputh liegt teilweise
innerhalb des hydraulischen Wirkbereiches der geplanten Fassung.
Nachfolgende Lebensraumtypen werden in dem FFH-Gebiet angetroffen: Pfeifengraswiesen, Feuchte Hochstaudenfluren, Brenndolden-Auewiesen, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften sowie Subkontinentale
basenreiche Sandrasen. Da sich das FFH-Gebiet aus mehreren Gebieten zusammensetzt und der hydraulische Wirkbereich nur anteilig bis in das Gebiet nördlich der Ortschaft Caputh reicht, liegen diese Lebensraumtypen überwiegend außerhalb des dargestellten Bereiches. Der betroffene Teilbereich besteht aus
naturnahen Laubwäldern und Laubmischwäldern.
2.2.3.2
Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG, soweit nicht bereits in Nr. 2.2.3.1 enthalten
Neben dem in 2.2.3.1 genannten Naturschutzgebiet liegt ein weiteres Naturschutzgebiet im Westen anteilig
innerhalb des hydraulischen Wirkbereiches. Die Bekanntmachung des NSG „Lienewitz-Caputher Seen- und
Feuchtgebietskette“ (ID: 3643-503) erfolgte am 13.08.2002. Schutzzweck ist u.a. „die Erhaltung, naturnahe
Wiederherstellung und Entwicklung als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften [...]“ (Anlage 3.1).
Der in der Modellrechnung ausgewiesene hydraulische Wirkbereich (V08) [FUGRO, 2013] reicht dabei nur in
den nördlichen Teil (östlich und südöstlich des Caputher Sees) des Naturschutzgebietes. In diesem Bereich
sind nur perennierende Kleingewässer sowie ein Schaumkraut Eschenwald, der östlich des Caputher Sees
als grundwasserabhängiges Biotop ausgewiesen ist.
2.2.3.3
2.2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach § 24 des BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.2.3.1 erfasst
Im Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden -
2.2.3.4
Biosphärenreservate und Landschaftschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des BNatSchG
Der geplante Fassungsstandort sowie das überwiegende Einzugsgebiet (V08) liegen innerhalb des LSG
„Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ (ID: 3643-601). Die Bekanntmachung erfolgte am 08.07.1998.
Schutzzweck nach § 3 ist u.a.:
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Bezug auf:
-
eine weitgehend ungestörte Grundwasserneubildung sowie eine naturnahe Ausbildung der Gewässer und deren Uferbereiche und Verlandungszonen,
-
die unterschiedlich ausgebildeten und noch teilweise intakten Moore in ihrer Funktion als Wasserund Stoffspeicher sowie als Lebensraum für charakteristische Tier- und Pflanzenarten.
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Der südliche Teil des prognostizierten Einzugsgebietes sowie der südwestliche Teil des hydraulischen Wirkbereiches liegen, wie in Anlage 3.1 dargestellt, im LSG „Nuthetal-Beelitzer Sander“ (ID: 3744-601). Die
Bekanntmachung erfolgte am 11.03.1999. Schutzzweck nach § 3 ist u.a.:
-
die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
-
die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des eiszeitlich geformten und durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen geprägten Landschaftsbildes
-
die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung im
Einzugsbereich der Großräume Berlin und Potsdam
Im Einzugsgebiet dominieren Nadelwälder und untergeordnet Siedlungsgebiete bei großen GrundwasserFlurabständen.
2.2.3.5
Naturdenkmäler nach § 28 BNatSchG
Innerhalb des Gemeindegebietes ist ein flächenhaftes Naturdenkmal (Altkiefern im Grund), das sich aus
einem Altkiefernbestand mit 13 wertvollen Altbäumen zusammensetzt. Diese stehen südlich der Siedlung
Willichslust (OT Michendorf) und befinden sich innerhalb des Einzugsgebietes.
Bei den weiteren Naturdenkmalen handelt es sich um Einzelbäume innerhalb der Ortslage Michendorf:
2 Krim-Linden auf dem alten Schulhof in der Potsdamer Straße 94
Ulme auf dem Hof in der Schmerberger Str. 11
Eiche auf dem Platz an der Kirche
2.2.3.6
geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 BNatSchG
Geschützte Landschaftsbestandteile sind im Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden.
2.2.3.7
gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, soweit nicht bereits erwähnt
Bei dem im Einzugsgebiet des geplanten Wasserwerkes gelegenen Biotop „Hertha-See“ handelt es sich um
einen Standort mit Weidengebüschen nährstoffreicher (eutropher bis polytropher) Moore und Sümpfe
(Gehölzdeckung 30-50%), die keinen FFH-Lebensraumtypen darstellen (Anlage 3.2).
Weitere Biotope liegen nicht im Einzugsgebiet des geplanten Wasserwerkes.
In östlicher Richtung vom „Hertha See“ verlängert sich das Tal in dem sich kleinere Seen bzw. Pfuhle ausgebildet haben. Dort befinden sich die Biotope „Am Waldhaus“, „Vorderster Teich“ und „Blanker Teich“
sowie die sensiblen Moore „Langes Fenn bei Wilhelmshorst“ und „Moor SW Blanker Teich“ (Anlage 3.2).
Weitere Biotope liegen am östlichen Rand des hydraulischen Wirkbereichs in der Umgebung des
„Springbuscher Grabens“. Hier sind mehrere kleinere Biotope feuchter Standorte mit verschiedenen Grä-
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sern, Stauden und Seggen vorhanden. Kleinere Quellen und Nassstellen außerhalb des hydraulischen
Wirkbereiches befinden sich vorrangig in periglazialen Trockentälern oder in Hangdellen.
Außerdem befindet sich das Biotop „Teufelssee“ östlich des großen Ravensberges und westlich der zuvor
beschriebenen Biotope (Anlage 3.2).
2.2.3.8
Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG), Heilquellenschutzgebiete
nach § 53 Absatz 4 WHG, Risikogebiete nach §73 Absatz 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 73 WHG
Im Norden grenzt das Einzugsgebiet an das sich im Verfahren befindliche Trinkwasserschutzgebiet (Zone III)
des WW Potsdam – Leipziger Straße an (Anlage 3.1). Der hydraulische Wirkbereich der geplanten GWEntnahme reicht geringfügig bis in die Trinkwasserschutzzone III des WW Potsdam – Leipziger Straße hinein.
Weitere Wasserwerke und deren Trinkwasserschutzzonen liegen außerhalb des Einzugsgebietes sowie des
hydraulischen Wirkbereiches.
2.2.3.9
Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind
- im Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden –
2.2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in
verdichteten Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.2 und 5 des Raumordnungsgesetzes
Das Einzugsgebiet des geplanten Fassungsstandortes erstreckt sich nach Süden bis in die Ortschaft
Michendorf. Im Osten liegt die Ortschaft Wilhelmshorst ebenso anteilig im Einzugsgebiet.
Neben den zuvor genannten Ortschaften, die vollständig im hydraulischen Wirkbereich liegen, befinden sich
die Ortschaften Langerwisch (im Südosten) und Caputh (im Osten) nur anteilig in diesem Bereich.
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2.2.3.11 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale
oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch
bedeutende Landschaften eingestuft worden sind
Baudenkmaler in der Ortschaft Michendorf (nach Flächennutzungsplan):
Baudenkmale in der Ortschaft Wilhelmshorst (nach FNP):
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Bodendenkmale in der Ortschaft Michendorf (nach FNP):
Bodendenkmale in der Ortschaft Wilhelmshorst (nach FNP):
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2.3
Merkmale der möglichen Auswirkungen
2.3.1 Ausmaß der Auswirkung (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung)
Es ist geplant die Wasserfassung in dem Waldgebiet nördlich der Ortschaft Michendorf und westlich der
Bundesstraße 2 (B 2) zu errichten. Demnach sind von den Baumaßnahmen keine Einschränkungen für die
Bevölkerung zu erwarten. Die Brunnen sollen unmittelbar an bereits vorhandenen Waldwege errichtet werden, um den Eingriff in die Umwelt zu minimieren.
Mit der geplanten Grundwasserentnahme ist eine Absenkung des Grundwasserspiegels im Umkreis von bis
zu 4,5 km verbunden (siehe Anlage 3). Diese reicht im Westen und Nordwesten bis kurz von den Caputherbzw. den Templiner See, im Nordosten bis zum kleinen Ravensberg, im Osten bis ca. 500 m östlich der Ortschaft Wilhelmshorst, im Südosten bis zur Ortschaft Langerwisch und im Süden bis zur BAB 10. Im Südwesten würde sich eine Waldumbaumaßnahme positiv auf die Grundwasserspiegel durch eine Aufhöhung von
über 10 cm auswirken. Hier reicht der hydraulische Wirkbereich nicht bis an die Lienewitzer Seenkette heran.
Es liegen im hydraulischen Wirkbereich einzelne Schutzgebiete und Biotope sowie die Ortschaften
Michendorf und Wilhelmshorst. Im Randbereich der prognostizierten Grundwasserabsenkung liegen die
Ortschaften Caputh und Langerwisch. Die Bevölkerung ist durch die Absenkung des Grundwasserspiegels
nicht unmittelbar betroffen.
2.3.2 Etwaiger grenzüberschreitender Charakter der Auswirkung
Die Auswirkungen des Vorhabens haben keinen grenzüberschreitenden Charakter.
2.3.3 Schwere und Komplexität der Auswirkungen
Auswirkungen des Vorhabens sind theoretisch nur in den Niederungen und in Gebieten mit geringen Flurabständen innerhalb des modelltechnisch ermittelten Absenkbereichs möglich. Zur Abschätzung der möglichen
Intensität der hyraulischen Beeinflussung erfolgte mit dem Modell eine Prognoserechnung zur Entwicklung
der Grundwasserstände im Umfeld des geplanten Fassungsstandortes. Es ist davon auszugehen, dass sich
die dargestellten Absenkungen erst im stationären Zustand nach einigen Jahren einstellen können. Die Ausdehnung des Wirkbereiches mit Absenkungsbeträgen von >10 cm ist der Anlage 3.1 (Schutzgebiete) sowie
in der Anlage 3.2 (sensible Moore und Biotope) dargestellt.
Generell dominieren hohe Grundwasserflurabstände im Bereich der geplanten Wasserfassung. Somit ist von
keiner Beeinflussung der Vegetation (Forst) im Umfeld der Fassung auszugehen. Hier treten die größten
Absenkungen auf. Umliegende Moore (Saugartenpfuhl, Moosfenn und Biotop „Teufelssee“) sind wegen
des großen Flurabstandes nicht an den Grundwasserleiter angebunden. Hier erfolgt eine Speisung aus einem lokalen Einzugsgebiet auf deutlich höherem Niveau mehrere Meter über dem Grundwasserspiegel.
Eine Beeinflussung durch die Grundwasserentnahme kann ausgeschlossen werden.
Am Standort des Biotop „Hertha-See“ ist für den zu nutzenden Grundwasserleiter von gespannten Verhältnissen auszugehen. Der See liegt oberhalb eines mächtigen Geschiebemergelpakets im oberen GWL
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(FUGRO, 2013), daher werden die Auswirkungen für den See deutlich geringer eingeschätzt als in den Anlagen dargestellt ist. Durch die Speisung aus Niederschlägen im oberirdischen und hyperdermischen Abfluss
sind keine Auswirkungen für den See zu erwarten.
Eine ähnliche Situation liegt bei den Biotopen „Am Waldhaus“, „Vorderster Teich“, „Blanker Teich“ östlich
des „Hertha-Sees“ vor. Diese liegen ebenso oberhalb des Geschiebemergels der Saale-Kaltzeit und sind
nicht direkt mit dem geplanten Förderhorizont verbunden, sondern bilden eine Senke in den Sanden oberhalb des Geschiebemergels. Eine Absenkung in diesem lokalen Grundwasserleiter ist nicht wahrscheinlich
kann jedoch zurzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Eine direkte hydraulische Verbindung zwischen dem oberen GWL dieses periglazialen Trockentales an den
HGWL erfolgt wahrscheinlich erst westlich des Moores „SW Blanker Teich“. Die hier prognostizierten Absenkungen betragen bereits weniger als 10 cm.
Das „Lange Fenn“ bei Wilhelmshorst liegt am Rand des o.g. periglazialen Trockentales. Auf Grund des
Flurabstandes von ca. 3,5 m wird eine Anbindung des Fenns an den Grundwasserleiter ausgeschlossen. Die
Wasserstandsentwicklung im Fenn erfolgt unabhängig vom GWL, somit sind Auswirkungen durch die geplante GW-Entnahme auch hier nicht zu erwarten.
Die Biotope in der Umgebung des „Springbuscher Grabens“ liegen überwiegend außerhalb des hydraulischen Wirkbereiches. Teilweise erfolgt die Speisung aus Hangquellen. Bei dem austretenden Wasser handelt es sich um Niederschläge, die in den gestauchten Bereichen der Ravensberge auf stauenden Schluffund Feinsandschichten gesammelt und abgeleitet werden (SCHROEDER, 2001). Eine hydraulische Anbindung
an den zu nutzenden Grundwasserleiter kann nicht ausgeschlossen werden. Dabei wären jedoch nur sehr
geringe Absenkungen im westlichen Randbereich und eine Verringerung der Abflüsse aus dem
„Springbuscher Graben“ zu erwarten.
Die „Marienquelle“ nördlich von Caputh am östlichen Ufer des Templiner Sees sowie die „Quellen am
Caputher See“ liegen außerhalb des hydraulischen Wirkbereiches mit einer Absenkung von > 10 cm. Zudem wird bei den Quellen davon ausgegangen, dass es sich um stark niederschlagsabhängiges oberflächennahes Grundwasser handelt und eine Anbindung an den HGWL nicht vorliegt. Eine Beeinflussung der
Quellschüttung wird durch die Grundwasserentnahme ist nicht wahrscheinlich, kann jedoch zurzeit nicht
gänzlich ausgeschlossen werden.
Der hydraulische Wirkbereich der geplanten Wasserfassung tangiert nördlich der Ortschaft Caputh das FFHGebiet „Mittlere Havel Ergänzung“. Negative Auswirkungen werden hier für die naturnahe Laubwälder und
Laub-Nadel-Mischwälder auf Grund der hohen Flurabstände nicht erwartet.
Die Biotope „östlich des Caputher Sees“ auf Grund des Flurabstandes (bis 3 m) und einer Geschiebemergelhochlage, wird davon ausgegangen, dass sich die Niederschlagswässer oberhalb des Geschiebemergels
sammeln, entsprechend der Morphologie des Geschiebemergels ablaufen und in diesem Talanschnitt östlich
des Caputher Sees als Nassstellen an die Geländeoberfläche treten, bzw. als Hangquellen östlich des Sees
austreten. Die Quellschüttung ist demnach als niederschlagsabhängig zu betrachten und wird durch die
Grundwasserförderung wahrscheinlich nicht beeinflusst.
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Das Naturschutzgebiet „Lienewitz-Caputher Seen- und Feuchtgebietskette“ liegt nur randlich an die nördlichen Teile des Naturschutzgebietes. Der Grundwasserflurabstand ist bei einer prognostizierten Absenkung
von 20 cm größer als 10 m. Eine Beeinflussung der Vegetation wird für diesen Bereich nicht erwartet. Eine
geringfügige Abflussminderung aus dem Caputher See kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Positiv wirkt sich für das Naturschutzgebiet der in der Modellrechnung berücksichtigte Waldumbau von Nadel- zu Laubwald aus (Anlage 1). Durch eine deutlich höhere Grundwasserneubildung in Laubwäldern wird
hier eine Anhebung der GW-Wasserspiegel von mehr als 10 cm erwartet. Damit kann der Wasserstand in
den Seen und sensiblen Mooren im Bereich dieser Seenkette zukünftig stabilisiert werden.
Zwischen den Ortsteilen Neu- und Alt-Langerwisch liegen als Biotop ausgewiesene Feuchtwiesen bzw.
Feuchtweiden im Mittelgraben. Die Flurabstände in dem periglazialen Trockental sind gering. Quergräben
entwässern diese Wiesen künstlich. Somit werden die Auswirkungen einer geringfügigen GW-Absenkung für
diesen Bereich als vernachlässigbar angesehen. Eine leichte Abflussverminderung im Mittelgraben (Torfgraben) ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Diese kann aber nicht quantifiziert werden, da genaue Informationen zur Anbindung an den Hauptgrundwasserleiter nicht vorliegen.
Insgesamt werden für die Bereiche mit prognostizierten Absenkungen von <10 cm keine nennenswerten
nachteiligen Auswirkungen auf Boden, Vegetation und Tierwelt durch das geplante Vorhaben erwartet.
2.3.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen
Die Wahrscheinlichkeit möglicher Auswirkungen nimmt mit zunehmendem Abstand potentiell betroffener
Gebiete zum geplanten Fassungsstandort ab.
Im Bereich von Hochlagen ist wegen hoher Flurabstände eine negative Auswirkung durch eine Absenkung
des Grundwasserspiegels auszuschließen. An Standorten mit geringen Flurabständen innerhalb des hydraulischen Wirkbereiches können geringfügige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Auf Grund von
Unschärfen im Modell (bedingt durch fehelende oder nur flache geologische Aufschlüsse) können die prognostizierten Absenkungsbeträge der einzelnen grundwasserabhängigen Landökosystemen (Biotope etc.)
durchaus geringer ausfallen, wenn sie an schwebende oder vom Hauptgrundwasserleiter getrennte GWL
angebunden sind (z.B. Hertha-See im südlichen Einzugsgebiet).
Für die im Kapitel 0 aufgeführten Bau- und Bodendenkmaler sind keine Auswirkungen zu erwarten, da sich
durch die geplante Grundwasserabsenkung in diesen Bereichen weder die Untergrundbeschaffenheit noch
die Standfestigkeit verändern wird.
2.3.5 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen
Das geplante Vorhaben (Betrieb einer Wasserfassung zur Trinkwassergewinnung) ist für eine Dauer von
mehr als 50 Jahren ausgelegt.
Mögliche Beeinflussungen einzelner grundwasserabhängiger Landökosysteme dürften einen ausgeprägten
saisonalen Charakter tragen, da sich mögliche Beeinflussungen insbesondere in langandauernden Trocken-
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perioden bemerkbar machen könnten. Wie häufig lange Trockenperioden auftreten und welchen Einfluss
dabei eine geringfügige Grundwasserabsenkung haben könnte, ist derzeit nicht gesichert auszusagen.
Im Rahmen eines Grundwassermonitorings könnten in besonders kritischen Bereichen Grundwassermessstellen zur Beweissicherung und zur Klärung der hydraulischen Zusammenhänge zwischen Grund- und
Oberflächenwasser sowie zwischen dem oberflächennahen GWL und dem HGWL errichtet werden. Des
Weiteren lassen sich bei partieller Entnahme aus dem GWL 3 (Prüfung der GW-Beschaffenheit steht noch
aus) die Auswirkungen auf Schutzgüter verhindern bzw. weiter reduzieren.
Nach Beendigung des Vorhabens dürften die Grundwasserverhältnisse innerhalb von 5 Jahren wieder den
Zustand von vor Beginn der Grundwassernutzung erreichen.
Es sind derzeit keine aus dem Vorhaben resultierenden irreversiblen Folgen erkennbar.
.......................................
Dipl.-Geol. R. Glasmacher
Projektbearbeiter
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3
Literatur- und Quellenverzeichnis
Fugro 2013
Hydrogeologisches Gutachten zur Beantragung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis
für das Wasserwerk Michendorf. Fugro Consult GmbH, Berlin 2013
Knispel (1988)
Hy-Ergebnisbericht mit Vorratsnachweis. Hy SAM Potsdam 1988. VEB Hydrogeologie, BT Berlin, 1988
Schroeder (2001)
Führer zur Geologie von Berlin und Brandenburg – Nr. 4: Potsdam und Umgebung. Selbstverlag Geowissenschaftler in Berlin und Brandenburg e.V., Berlin
2001
Voigt (1993)
Hydrogeologische Einschätzung des Naturdenkmals „Marienquelle“ im Stadtgebiet
Potsdam. – UWG. Berlin, 1993
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