Hamburgs Senator Axel Gedaschko fordert von Min. Jung die

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Hamburgs Senator Axel Gedaschko fordert von Min. Jung die
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Behörde f. Wirtschaft u. Arbeit, Postfach 112109, 20421 Hamburg
Senator Axel Gedaschko
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Telefon 040 - 428 41 - 1621/1622 Zentrale – 428 28-0
Telefax 040 - 428 41 - 1700
Herrn Bundesminister
Franz Josef Jung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
E-Mail [email protected]
Hamburg, den
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
zunächst möchte ich Ihnen meine herzlichen Glückwünsche zur Amtsübernahme
aussprechen und Ihnen ein gutes Gelingen in einer Zeit großer arbeitsmarkt- und
sozialpolitischer Herausforderungen wünschen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Aufgaben nach dem SGB II zukünftig in der
Regel in getrennter Aufgabenwahrnehmung durch Bundesagentur für Arbeit und
Kommunen vollzogen werden und nicht mehr wie bisher in Arbeitsgemeinschaften
(ARGEn).
In kleinen und mittleren Agenturbezirken mag das auch ein gangbarer Weg sein. Große
Zweifel habe ich, ob das Konstrukt der getrennten Aufgabenwahrnehmung auch in
Großstädten
mit
ihren
ganz
spezifischen
arbeitsmarkt-
und
sozialpolitischen
Handlungsbedarfen eine geeignete Form ist, erwerbsfähige Hilfebedürftige mit dem Ziel
des Fördern und Forderns zu aktivieren und wieder ins Erwerbsleben einzugliedern.
Hamburg und andere Großstädte engagieren sich mit einem erheblichen Einsatz an
eigenen Mitteln in ergänzenden arbeitsmarktpolitischen Programmen und tragen so
maßgeblich zu den Eingliederungserfolgen der ARGEn bei. Für bestimmte Zielgruppen
unter
den
erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen
werden
Angebote
an
flankierenden
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Leistungen so konzipiert, dass sie die Eingliederung Arbeitsloser wirksam unterstützen.
Unter dem Dach der ARGEn war es somit möglich, ein breites, in sich konsistentes und
prozessorientiertes Förderinstrumentarium aufzubauen, das in die gesamte kommunale
Beschäftigungs- und Stadtentwicklungspolitik eingebettet war und gerade deshalb
erfolgreich wirkte.
Dies wird bei einer getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht mehr möglich sein. In einer
wirtschaftlichen schwierigen Zeit wird kommunale Arbeitsmarktpolitik erschwert, die
Verantwortlichkeit für die Aktivierung von Arbeitslosen und deren Unterstützung durch
flankierende Maßnahmen in zwei Hände gelegt.
Ich möchte daher dringend an Sie appellieren, zumindest großen Kommunen bei der
geplanten Neuordnung der ARGEn ein Optionsrecht einzuräumen, so dass die in den
letzten Jahren entwickelte, erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik vor Ort fortgesetzt werden
kann. Auf jeden Fall müsste jedem Bundesland mindestens ein Optionsrecht eingeräumt
werden um im Sinne des Föderalismus keine Region von dieser Möglichkeit der
Aufgabenwahrnehmung des
SGB II auszuschließen. Um diesen Weg zu ebnen, sind
Gespräche auf Bundesebene aus meiner Sicht dringend geboten. Hamburg steht dafür
gerne bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Gedaschko

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