der Stadt Königstein - Königstein Sächsische Schweiz

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der Stadt Königstein - Königstein Sächsische Schweiz
Amtsblatt
der Stadt Königstein
(Sächsische Schweiz)
mit den Ortsteilen Pfaffendorf und Leupoldishain
Jahrgang 2010
Freitag, den 24. September 2010
Nummer 9
-2-
Stadt Königstein
Nr. 9/2010
Königstein
lädt alle Einwohner und Gäste zum
Stadtfest
am 2. Oktober 2010 ein!
10.30 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr ab 15.00 Uhr 16.00 Uhr 19.00 - 24.00 Uhr gegen 20.00 Uhr gegen 23.00 Uhr Übergabe des Einsatzleitwagens der FFW
Familiennachmittag
Präsentation der Jugendfeuerwehr
Coole Buttons selber gestalten
Playstation zocken
Kinderschminken
Bastelstraße
Hüpfburg
Kaffee und Kuchen
Showeinlage des Faschingsclubs
Tanz mit Siggi Berger
Lampionumzug
Feuershow mit Daemonique
Das Stadtfest findet auf dem Gelände der FFW, Bielatalstraße statt.
Die Organisatoren freuen sich, Sie begrüßen zu können!
Änderungen vorbehalten!
Beschlüsse der 11. Sitzung
des Stadtrates der Stadt Königstein
am 23.08.2010
Beschluss 22/SR/2010 23.08.2010
Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 76a Gemarkung Pfaffendorf
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Königstein beauftragt die Verwaltung mit
dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks
76a der Gemarkung Pfaffendorf mit einer Größe von ca. 60 qm,
zum Preis von 6,00 €/qm, an die Mitglieder des TC „Bergfrei“
1951, Meißner, Ivonne und Thomas; Wolf, Uwe; Lange, Stefan;
Antoniewski, Heike und Stichler, Arndt, verteten durch Frau Ivonne
Meißner, Deubener Str. 26, 01159 Dresden, zu je 1/6 Anteil.
Die Ermittlung des Kaufpreises erfolgt auf der Grundlage der Bodenrichtwertübersichtskarte (Gartenland 3,00 bis 9,00 €/m2) des
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2008.
Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten sind
von den Erwerbern zu tragen.
Beschluss 23/SR/2010 23.08.2010
Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 76a Gemarkung Pfaffendorf
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Königstein beauftragt die Verwaltung mit
dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks
76a der Gemarkung Pfaffendorf mit einer Größe von ca. 20 qm,
zum Preis von 6,00 €/qm, an die Antragstellerin, Frau Jutta Horn,
OT Pfaffendorf, Am Stallhübel 10, 01824 Königstein.
Die Ermittlung des Kaufpreises erfolgt auf der Grundlage der Bodenrichtwertübersichtskarte (Gartenland 3,00 bis 9,00 €/m2) des
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2008.
Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten sind
von den Erwerbern zu tragen.
Beschluss 24/SR/2010 23.08.2010
Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 76a Gemarkung Pfaffendorf
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Königstein beauftragt die Verwaltung mit
dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks
76a der Gemarkung Pfaffendorf mit einer Größe von ca. 130 qm,
zum Preis von 6,00 €/qm, an die Antragsteller, Frau Annett Käseberg und Herrn André Weinhold, OT Pfaffendorf, Am Stallhübel 3,
01824 Königstein.
Die Ermittlung des Kaufpreises erfolgt auf der Grundlage der Bodenrichtwertübersichtskarte (Gartenland 3,00 bis 9,00 €/m2) des
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2008.
Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten sind
von den Erwerbern zu tragen.
-3-
Nr. 9/2010
Beschluss 25/SR/2010 23.08.2010
Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstücks 1/7
Gemarkung Leupoldishain
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Königstein beauftragt die Verwaltung mit
dem Verkauf des Flurstücks 1/7 der Gemarkung Leupoldishain mit
einer Größe von 224 qm zum Preis von 20,00 EUR/qm, abzüglich
einer Fläche von 35 qm, welche mit Anlagen der ENSO Energie
Sachsen Ost AG überbaut wurde und im Grundbuch gesichert ist.
Der Kaufpreis nach Abzug der überbauten Fläche beträgt insgesamt 3.780,00 EUR.
Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten sind
vom Erwerber zu tragen.
Beschluss der 2. Sondersitzung
des Stadtrates der Stadt Königstein
am 14.09.2010
Beschluss 28/SR/2010 14.09.2010
Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2010 der Stadt Königstein
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Königstein beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan und Anlagen
für das Haushaltsjahr 2010.
________________________________________________________
Ausfertigung
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landkreis
Landratsamt
Referat Ländliche Entwicklung/Bodenordnung
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Flurbereinigung Kurort Gohrisch
Gemeinde Gohrisch und Stadt Königstein
Verfahrenskennzahl 280101
Az.: 353-8461.25
1. Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsbeschluss vom 16.03.2010
Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 16.03.2010, Az. 353-8461.25,
wurde das o. a. Flurbereinigungsverfahren angeordnet. Die Anordnung ist bestandskräftig.
Im Flurbereinigungsbeschluss wird unter Nr. 4 „Teilnehmer“ in Absatz 2 der Name der Teilnehmergemeinschaft amtlich mit „Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Gohrisch“ bezeichnet.
Es wird hiermit der Name der mit dem Flurbereinigungsbeschluss
entstandenen Teilnehmergemeinschaft geändert und neu festgesetzt auf
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch.
2. Gründe
Die politische Gemeinde Gohrisch besteht aus verschiedenen
Ortsteilen.
Für das Gebiet der Ortsteile Papstdorf, Kleinhennersdorf und Cunnersdorf wurde das Flurbereinigungsverfahren mit dem Namen
„Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Papstdorf“ angeordnet.
Das oben bezeichnete Flurbereinigungsverfahren umfasst das Gebiet des verbliebenen Ortsteils „Kurort Gohrisch“.
Stadt Königstein
Der bisherige Name der Teilnehmergemeinschaft „Flurbereinigung
Gohrisch“ könnte den falschen Eindruck erwecken, das Verfahrensgebiet umfasse das Gesamtgebiet der Gemeinde Gohrisch.
Um Missverständnissen vorzubeugen, erscheint es angebracht,
in den Namen der Teilnehmergemeinschaft den Ortsteil „Kurort
Gohrisch“ aufzunehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses vom 16.03.2010 kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Sächsische
Schweiz - Osterzgebirge, Zehistaer Straße 9, 01796 Pirna, einzulegen.
Dippoldiswalde, den 26.08.2010
Krogoll
Siegel
Referatsleiter
Im Original unterzeichnet und gesiegelt
________________________________________________________
Landesdirektion Dresden
Freistaat SACHSEN
Bekanntmachung
der Landesdirektion Dresden
nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz
(GBBerG) über einen Antrag auf Erteilung einer
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Gemarkung Königstein der Stadt Königstein/
Sächs. Schw.
Vom 10. September 2010
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein/
Sächs. Schw., einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist,
gestellt hat.
Der Antrag umfasst bestehende Abwasserkanäle (DN 250 - DN
400) nebst Sonder-, Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der
Gemarkung Königstein der Stadt Königstein/Sächs. Schw.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 4. Oktober 2010 bis einschließlich 1. November 2010
während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen
09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist
gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der
Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20.
Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits
entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks
erteilt wird.
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Stadt Königstein
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die
von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur
dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer
Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist
erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14
(Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 10. September 2010
Landesdirektion Dresden
Zorn
Referatsleiter
Nr. 9/2010
Die Verwaltungsgemeinschaft
Königstein informiert
In der 3. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am 02.09.2010
wurde folgender Beschluss gefasst:
Betreff
Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Königstein für das Haushaltsjahr 2011
Beschluss
Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, bestehend aus der erfüllenden
Gemeinde Stadt Königstein sowie den Mitgliedsgemeinden Kurort
Rathen, Gohrisch, Struppen und Rosenthal-Bielatal für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1.189.850,00 €.
Frieder Haase
Vorsitzender Gemeinschaftsausschuss
Praxisschließzeiten aufgrund von Urlaub
Schließung der Sachgebiete
Einwohnermeldeamt/Gewerbe/
Personenstandswesen
Am Dienstag, dem 28.09.2010 bleibt das Einwohnermeldeamt Königstein aufgrund einer Schulung im Zusammenhang
mit der Einführung des neuen Personalausweises geschlossen.
Ebenso entfällt an diesem Tag die Sprechzeit in den Sachgebieten Gewerbe und Personenstandswesen.
Frieder Haase
Bürgermeister
Sitzungstermine
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem
27.09.2010, 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung, Goethestr. 7, statt.
Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses findet
am Montag, dem 25.10.2010, 18:00 Uhr im Sitzungssaal
der Stadtverwaltung, Goethestr. 7, statt.
Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 16.10.2010, 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung, Goethestr. 7, statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung an den Anschlagtafeln.
Sprechstunde Friedensrichterin
Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, Frau Rekusch, findet am
Donnerstag, dem 07.10.2010
nach vorheriger telefonischer Voranmeldung unter
01 72/1 02 31 20 statt.
Praxis Frau DM Ryback Praxis Frau/Herr Dr. med. Wegner Praxis Herr Dr. med. Winterstein vom 27.09. bis 01.10.2010
vom 04.10. bis 08.10.2010
vom 11.10. bis 15.10.2010
Kostenlose Beratung in allen
Angelegenheiten der Deutschen
Rentenversicherung
z. B. Beantragen einer Rentenauskunft und Ausfüllen von Anträgen
(Kontenklärung, Erwerbsminderung-, Alters- sowie Witwen/er und
Waisen-Renten) bieten
Jeanine und Lothar Bochat - Versichertenberater der Deutschen
Rentenversicherung Am Dienstag, dem 28.09.2010 von 9:00 bis 11:00 Uhr,
im Sitzungssaal, Rathaus Königstein.
Bei Beratungsbedarf bitte unbedingt einen Termin unter der Telefonnummer 01 77/4 00 08 42 vereinbaren!
Bitte alle nötigen Unterlagen (SV-Ausweise, Geb.-Urkunden der
Kinder, Pass- oder Personalausweis, Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen, Lehrbriefe, Facharbeiterzeugnisse usw.) im Original vorlegen. Beglaubigungen können im Original vorgenommen
werden.
Sie können uns auch jederzeit unter 01 77/4 00 08 42 oder
[email protected] erreichen.
Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Pflanzenabfallverordnung (1)
Information der Abteilung Umwelt:
Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von
pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten
bzw. Missverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte daher die
nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern.
Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft. Die Verordnung
regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen,
die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf
Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen.
Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem
Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten:
Nr. 9/2010
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• Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt, dass
unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten
sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies
kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten
in den Boden erfolgen. Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher
durch geeignete Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass Geruchs- und
Lärmbelästigungen vermieden werden.
• Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht die Pflicht, die Abfälle dem ZAOE(2) zur Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach Abfallwirtschaftssatzung).
Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für diese
Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender
2009. Sie können auch direkt beim ZAOE. Meißner Straße
151a, in 01445 Radebeul, Tel.: 03 51/4 04 04 50, oder bei den
Städten und Gemeinden erfragt werden.
Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen im
Landkreis möglich.
• Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten Wege
unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. aus
privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt
werden. Es muss betont werden, dass die für eine Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern
der pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit
führen.
Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten werden:
• Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen
der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch
Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten.
Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und
vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00 und
18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig.
• Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen keine
anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden.
• Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 1,5 km von Flugplätzen,
- 200 m von Autobahnen,
- 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von
Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass ein
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten - generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet. Speziell in
Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese Bedingungen kaum einzuhalten.
Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle
im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von
pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Wald- und
Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht.
Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche
Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind.
Stadt Königstein
Eines Antrages beim Landratsamt bedarf es hierbei nicht.
Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die
Abteilung Umwelt (Tel. 0 35 04/6 20 -1 34 45 oder 0 35 01/5 15
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Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet werden
kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert
werden. Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000 Euro
verhängt werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des
Rechtsverstoßes ab.
Ausnahme:
Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder
Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In
diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig.
Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür
zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie, Abteilung 7 zu klären (Tel. 03 51/8 53 04 -0, Besucheranschrift: Alttrachau 7 in 01139 Dresden).
PflanzAbfV(1) - „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ (veröffentlicht im SächsGVBI. 1994, Seite 1577)
ZAOE(2), Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner
Straße 151a, in 01445 Radebeul
Grünschnittsammlung durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Sammelplatz:
Königstein
Parkplatz an der Dresdner Str. (zwischen EDEKA-Kaufhalle
und Klärwerk)
Leupoldishain
am Gemeindeamt
Pfaffendorf
Pfaffensteinweg. Vereins-
haus „Alte Schule“
Annahmezeit:
02.10.2010
10:30 - 13:30 Uhr
16.10.2010
08:00 - 11:00 Uhr
16.10.2010
08:00 - 11:00 Uhr
Kostenlose Beratung in allen
Angelegenheiten der Deutschen
Rentenversicherung
Am Dienstag, dem 28. September 2010 von 09:00 Uhr bis
11:00 Uhr findet im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Königstein
die nächste Beratung durch die Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung Jeanine und Lothar Bochat statt.
Es ist bitte unbedingt telefonisch ein Termin unter der Rufnummer 01 77/4 00 08 42 oder per E-Mail (versichertenberater@
bochat.eu) zu vereinbaren.
Zur Beantragung einer Rentenauskunft und zum Ausfüllen von
Anträgen (Kontenklärung, Erwerbsminderungs-, Alters- sowie Witwen/er- und Waisenrenten) sind alle nötigen Unterlagen (SV-Ausweise, Geburtsurkunden der Kinder, Pass oder Personalausweis,
Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen, Lehrbriefe, Facharbeiterzeugnisse usw. im Original vorzulegen. Beglaubigungen können
vorgenommen werden.
Teilnehmergemeinschaft
Ländliche Neuordnung Struppen
Der Vorstandsvorsitzende
Ländliche Neuordnung Struppen
Gemeinde Struppen, Stadt Pirna, Stadt Königstein
Verfahrenskennzahl 280011
Stadt Königstein
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Einladung zur Teilnehmerversammlung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Struppen lädt alle Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung Struppen zu einer Teilnehmerversammlung ein. Teilnehmer sind alle Eigentümer sowie Erbbauberechtigte des Flurbereinigungsverfahren LNO Struppen.
Die Teilnehmerversammlung findet am
Dienstag, dem 26. Oktober 2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal der Gemeinde Struppen, Hauptstraße 48,
01796 Struppen statt.
Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Stand des Verfahrens
2. Vorbereitung Wunschanhörung
3. Weitere Verfahrensschritte
4. Fragen
Die Versammlung dient auch dazu, Ihre Fragen zur Verfahrensdurchführung zu beantworten.
Wir würden uns deshalb freuen, Sie so zahlreich wie möglich zu
dieser Versammlung begrüßen zu können.
Dippoldiswalde, 17. September 2010
Grundmann
Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Informationen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Königstein-Papstdorf
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten
Gottesdienstplan Oktober 2010
3. Oktober, Erntedankfest
10.30 Uhr
Königstein mit Kindergottesdienst
Familiengottesdienst zum Erntedankfest
10. Oktober, 19. So. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Cunnersdorf
Erntedankfest, Kirchweih mit Taufe
Pfr. z. A. Günther
Papstdorf - Herzliche Einladung nach Cunnersdorf
10.30 Uhr
Königstein mit Kindergottesdienst
Gottesdienst, Pfr. Hartmann
17. Oktober, 20. So. n. Trinitatis
10.30 Uhr
Königstein mit Kindergottesdienst
Gottesdienst mit Taufe, Pfr. Gühne
24. Oktober, 21. So. n. Trinitatis
9.00 Uhr
Papstdorf
Gottesdienst, Pfr. z. A. Günther
10.30 Uhr
Königstein mit Kindergottesdienst
Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. z. A. Günther
31. Oktober, Reformationsfest
10.30 Uhr
Gemeinsamer Gottesdienst auf der Festung Königstein, Pfr. z. A. Günther
Taufkurs
Für Interessierte am christlichen Glauben findet von Mitte Oktober
bis Anfang Dezember ein Taufkurs statt. Der Kurs ist Voraussetzung zum Empfang der Taufe, die sich an den Kurs anschließen
kann. Wir treffen uns das erste Mal am Mittwoch, dem 20. Oktober,
19.00 Uhr im Gemeindehaus in der Goethestraße 22 (direkt bei
Günther klingeln) und machen uns dort alle weiteren Termine aus.
Gemeindeabend zum Thema: Abendmahl
Was bedeutet mir das Abendmahl? Was feiern wir eigentlich beim
Abendmahl? Diesen Fragen wollen wir in einem Gemeindeabend
zum Thema Abendmahl nachgehen. Gleichzeitig wollen wir unsere Abendmahlspraxis bedenken und erläutern, warum der „Trostkeks“ für Kinder in der Abendmahlsrunde abgeschafft wird.
Herzliche Einladung zum Gemeindeabend am Donnerstag, dem
28. Oktober 2010, 19.30 Uhr im Gemeindesaal in Königstein.
Nr. 9/2010
Konzert
Am 17.10., 17 Uhr gibt es ein Konzert im Rahmen des Festivals
„Sandstein und Musik“ in der Stadtkirche Königstein. Unter der
Leitung von Ludwig Güttler spielt das Solistenensemble der Virtuosi Saxoniae ein Jugendkonzert, u. a. mit der Bach-Kantate „Jauchzet Gott in allen Landen“. Karten erhalten Sie in den bekannten
Vorverkaufstellen z. B. der Touristinformation am Schreiberberg in
Königstein.
Posaunenchor zu Gast
Im Oktober ist der Posaunenchor aus Bokhorst (Schleswig Holstein) in unserer Kirchgemeinde zu Gast. Er wird am 14.10., 19 Uhr
eine musikalische Abendandacht in der Papstdorfer Kirche gestalten und am Sonntag, dem 17.10., 10.30 Uhr im Gottesdienst in
Königstein mitwirken. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Was ist KIRCHENTAG?
eim Kirchentag kommen viele tausend
B
Menschen zusammen, um ein Fest des
Glaubens zu feiern und über die Fragen der Zeit nachzudenken. Tausende
Ehrenamtliche engagieren sich freiwillig
bei der Programmgestaltung und der
Organisation.
Fast die Hälfte der Kirchentagsbesucher gestaltet somit den Kirchentag aktiv mit.
Vom 1. bis 5. Juni 2011 laden wir Sie herzlich zum 33. Deutschen
Evangelischen Kirchentag in Dresden ein, zu einer Feier des Glaubens, einem Fest zum Mitmachen und zu einem Forum aufregender Debatten. Erleben Sie spannende Diskussionen, gute Musik
und spirituelle Höhepunkte. Begegnen Sie Freunden aus Europa
und aller Welt. Lassen Sie sich anstecken vom Lebensgefühl Kirchentag! Quelle: www.kirchentag.de. Wegen der guten S-BahnAnbindung nach Dresden, ist auch unsere Kirchgemeinde mitsamt
der Kommune von den Kirchentagsorganisatoren als „Schlaf-Gastgeber“ eingeplant. Besucher des Kirchentags sollen auch bei uns
ein kostenloses Privatquartier (d. h. ein Bett oder Sofa zum Schlafen und am Morgen ein kleines Frühstück) oder im großen Gemeinschaftsquartier der Schule einen Platz zum Schlafen finden. Anfang
2011 wird dafür massiv geworben, allerdings kann mancher, der
gern ein Bett zur Verfügung stellen würde, es schon heute einplanen. Deshalb dieser kleine Aufruf, zu bedenken, dass man zum
nächsten Himmelfahrtswochenende Gäste des Kirchentags beherbergen kann. Damit können wir zeigen, dass Gastfreundschaft
auch zu den christlichen Gaben unserer Gemeinde gehört. Wenn
Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gern: Tel. 03 50 21/
6 06 70 und 03 51/4 04 18 77
Manuela Schietzold
Angedacht
Der Herbst war schneller da, als gedacht. Manche hatten sogar
den Eindruck, „nicht genügend Sonne getankt zu haben“. Statt
dessen: viel Regen. Die Ernte in diesem Jahr zeichnet uns ein Bild
von der trockenen Hitze und überschwemmenden Regen, die
diesen Sommer geprägt haben. Extreme Hitze und langer Regen
wechselten sich ab. Zurück blieben viele Kornfelder, die man mehr
unterpflügen als abernten konnte.
Kann man da fröhlich Erntedank feiern? Gibt es in diesem Jahr
nicht viel mehr zu klagen, als zu danken?
Schauen wir die Nachrichten an, so drängt sich dieser Eindruck
schnell auf. Naturkatastrophen vor der Haustür und in der weiten
Welt; Schicksalsschläge im eigenen Erleben oder aus der Zeitung.
Die Liste der klagenswerten Ereignisse ist lang und könnte immer
fortgesetzt werden. Und dennoch feiern wir Erntedankfest.
Erntedankfest ist nicht nur der Dank für die großen Erfolge, die wir
einfahren konnten oder gar für die reiche Ernte, die wir in unseren
Scheunen einlagern könnten. Erntedankfest heißt vielmehr, Gottes Güte wahrnehmen, die wir im alltäglichen Leben erleben. Zum
Beispiel im Blumenstrauß vorm Taufstein, oder im ersten Atemzug
am Morgen, oder beim Lesen eines lieben Briefes. Wir Menschen
brauchen dieses Fest des Dankes, gerade in beklagenswerten Zei-
-7-
Nr. 9/2010
Stadt Königstein
ten. Denn der Dank an Gott für unser Leben führt uns den unermesslichen Wert unseres Lebens vor Augen. Danke Gott - ich lebe.
Haben Sie das schon einmal gebetet? Das ist der tiefste Dank an
Gott und der wichtigste in meinem Leben.
Danket, danket dem Herrn, denn er ist freundlich und seine Güte
währet ewiglich. Psalm 36,1
Es grüßt Sie,
Ihr Pfr. z. A. Günther
praktischen Nutzen bei der Koordination der Einsatzkräfte im Fall
eines größeren Brandes. Fotos und nähere Informationen zu den
einzelnen Einsätzen finden Sie auf unserer Homepage unter www.
ff-koenigstein-sachsen.de
Martin Lohse
Pressesprecher FF Königstein
Katholischer Gottesdienst
Diensttagebuch 09.09.10
Nachdem wir Micha ausgefragt hatten, was er alles im Urlaub ohne
uns gemacht hat, durften wir Knoten binden, B-Kupplungen kuppeln, D-Schläuche ausrollen und zusammenrollen.
Nach einer kleinen Stärkung zeigten wir Micha und Irina, dass wir
nicht nur in Feuerwehrangelegenheiten besser werden, sondern
auch das Teamspielen im Fußball immer besser wird.
Jeden Sonntag:
Königstein Bad Schandau 9:00 Uhr
10:15 Uhr
Blaulichtkids Königstein Sachsen
Nachrichten der Grundschule Königstein
Crosslauf in Pfaffendorf
Am 07.09.10 fand unser diesjähriger Crosslauf auf dem Sportplatz
in Pfaffendorf statt. Bei strahlendem Sonnenschein gaben alle Teilnehmer ihr Bestes. Die Klassen 1 und 2 liefen eine Strecke von 600
Metern, die Klassen 3 und 4 mussten 800 Meter über Stock und
Stein zurücklegen.
Die Plätze 1 - 3 belegten in den jeweiligen Klassenstufen:
Klasse 1 Jungen: Heinrich Müller, Nick Wolf, Linus
Dunsch
Klasse 1 Mädchen: Lea Celine Reichelt, Neele Malaßa,
Lina Höhne
Klasse 2 Jungen: Tobias Claus, Brian Kerda, Vito Riebe
Klasse 2 Mädchen: Fiona Knauer, Angelina König,
Vanessa Laß
Klasse 3 Jungen: Markus Beck, Marvin Pohler, Paul
Wagner
Klasse 3 Mädchen: Elisa Rechenberger, Sophia Rechenberger, Ricarda Richter
Klasse 4 Jungen: Max Walz, Jonas Stephan, Lucas Lange
Klasse 4 Mädchen: Celine Sommer, Luca Marie Lösch,
Daniela Meinert.
Wir danken herzlich Familie Küchler, welche wieder bei der Vorbereitung half sowie die Räume des Sportvereins und warmen Tee
zur Verfügung stellte. Ganz unverzichtbare Helfer waren auch viele
Eltern. Sie agierten als Streckenposten, Ansprechpartner für die
Kinder oder Begleitung der Klassen auf dem Weg. Auch ihnen danken wir ganz herzlich.
Sabine Michlenz
Schulleiterin
Im vergangenen Monat galt es für die Kameraden unserer Feuerwehr 5 Einsätze zu absolvieren. Diese lassen sich in einen Baumsturz.
einen Wassereinbruch, 2 Beseitigungen von
ausgelaufenen Kfz-Betriebsflüssigkeiten und
einen Brand unterteilen. Letzteres stellte sich
als Feuer in einer alten Holzleiterwerkstatt in Rosenthal heraus.
51 Einsatzkräfte aus 6 Wehren kämpften rund 2 Stunden gegen
die Flammen. Leider brannte das Gebäude trotz aller Bemühungen nahezu vollständig aus. Bei diesem Feuer bewies der neu
beschaffte Einsatzleitwagen unserer Feuerwehr erstmals seinen
Jugendwart M. Petrick/Kassenwart I. Scherz
Info aus der Jugendfeuerwehr
Königstein
Aufgepasst! Alle kleinen und großen Gäste des diesjährigen kleinen
Stadtfestes am 2. Oktober sind recht herzlich an den gemeinsamen Stand der Jugendfeuerwehr Königstein und Jugendland eingeladen. Bei uns könnt ihr u. a. eure eigenen Buttons herstellen,
Zielkübelspritzen und Schlauchkegeln. Des Weiteren bieten wir
Rundfahrten in einem echten Feuerwehrauto an. Den Abschluss
unseres Kinder- und Jugendprogramms bildet ein Lampionumzug
am Abend.
Genauere Informationen und Uhrzeiten könnt ihr wie üblich den
Aushängen entnehmen!
Im Oktober finden folgende Dienste der Kinder und Jugendlichen
statt:
02.10.2010 13 - 18 Uhr buntes Familienprogramm in der Feuerwehr
ca. 20 Uhr Lampionumzug mit der Jugendfeuerwehr
und Kameraden aus der Einsatzabteilung
04.10. 15.10.2010FERIEN
22.10.2010Einsatzstellenbeleuchtung VRW und TLF
Beginn der Dienste ist jeweils um 17:00 Uhr im Gerätehaus Königstein und Ende 19:00 Uhr, Änderungen vorbehalten.
Interessierte Kinder und Jugendliche, die noch nicht Mitglied der
JFW sind, sind gern gesehen!!!
Jugendfeuerwehrwarte Gabler/Lohse
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, der 29. Oktober 2010
Nächster Redaktionsschluss:
Dienstag, der 19. Oktober 2010
Stadt Königstein
-8-
Schlauchbootfahrt und Sommerfest des
Freundeskreises der Städtepartnerschaft Königstein/Sächsische Schweiz
Am 21.08. 2010 war es wieder so weit. Unser Verein startete mit
der traditionellen Schlauchbootfahrt (Schmilka-Königstein) das
Sommerfest 2010.
Mit dem Zug fuhren wir von Königstein nach Schmilka, setzten mit
der Fähre über und brachten die von Kanu-Aktiv bereitgestellten
Schlauchboote zu Wasser.
Die 17 Passagiere verteilten sich auf zwei Boote und ab ging die
Flussfahrt nach Königstein.
Als Gäste auf den Booten begrüßten wir Herrn Leonhard Helm,
Bürgermeister von Königstein im Taunus sowie Familie Koch aus
Königstein in der Oberpfalz.
Schon nach kurzer Zeit dockten die beiden Boote zusammen und
gemeinsam ging die Fahrt stromab. Bei einer Flasche Bier, einem
Gläschen Sekt und den seemännischen Streit zu „Backbord und
Steuerbord“ verging die Zeit wie im Fluge.
Umrahmt wurde die Fahrt von der beeindruckenden Felslandschaft
der Sächsischen Schweiz.
In Königstein wurde angelandet, die Boote Kanu-Aktiv übergeben
und schon wartete die Grillparty im Vereinshaus in Pfaffendorf auf
uns. Vom Grill duftete es, das Büfett war angerichtet, Bier und
Wein rundete alles ab.
Maria Matzke, unsere Vereinsvorsitzende, begrüßte nun offiziel alle
Mitglieder (es waren 30 Personen) und unsere Gäste aus Königstein im Taunus und Königstein in der Oberpfalz sehr herzlich.
Bei gutem Essen und interessanten Gesprächen verging die Zeit
viel zu schnell, zumal Karin Winterstein zum Akkordeon griff und
unseren Gesang zünftig begleitete. Ein gelungenes Sommerfest
ging zu Ende.
Allen Helfern des Vereins sei an dieser Stelle herzlich gedankt,
denn ohne den vielen fleißigen Händen hätten wir so ein schönes
Sommerfest nicht feiern können.
Freundeskreis der Städtepartnerschaft Königstein/Sächsische
Schweiz e. V. Vorstand
Vorankündigung - Bekanntmachung
Liebe Leute, lasst euch sagen
die Uhr der Spaßvögel fängt wieder an zu schlagen.
Darum wollen wir euch hier im Amtsblatt sagen,
dass wir es wollen wieder wagen.
Wir geben nun unsere Termine bekannt,
und hoffen, ihr kommt zahlreich angerannt.
In den Oktober starten wir
zünftig mit einem Fest und lecker Bier.
Drum laden wir recht herzlich ein,
am 09.10.2010 beim Oktoberfest dabei zu sein.
Der Auftakt am 6. November wird auch gemacht,
wir haben uns schon was Tolles ausgedacht!
Wir laden zu allen Terminen natürlich herzlichst ein
unseren Bürgermeister samt Frau aus Königstein!
Natürlich laden wir wieder alle ein,
bei uns im „Café am Bahnhof“ dabei zu sein!
Kommt alle her von nah und fern,
denn wir haben jeden Besucher gern!
Es grüßt ganz lieb
euer Chronikspaßvogel
Steffi May
Ein Spaßvogel schlägt leise Töne an
Meine lieben Königsteiner! Anfang August stellten sich viele die
Frage: „Alle 4 Jahre oder wie?“
Unser Stadtfest wurde abgesagt. Aus Respekt vor den Flutopfern
oder aus technischen Gründen, ich hab keine Ahnung. Wenn es
wegen der Flut war, denke ich, ist es o. k.
Nr. 9/2010
Auch meine Familie und mich hatte an diesem 7. August die Panik
wieder voll im Griff.
Es kam die Angst von 2002 und 2006 wieder hoch. Viele fragen
stürzten auf uns Königsteiner ein: Wie hoch kommt es diesmal?
Erwischt es uns wieder? Räumen wir aus oder nicht? Wieso alle
4 Jahre?
Ich denke, jedem, der es schon erlebt hat, wird die Hilflosigkeit
dem Wasser gegenüber wieder die Kehle zugeschnürt haben?
Man steht an der Elbe und an der Biela und fängt ganz leise an zu
beten, dass es doch aufhört. Mir ging es so und vielen anderen, die
an diesem Tag mit Regenschirm unterwegs waren bestimmt auch!
Diesmal haben wir Glück gehabt. Aber viele andere hat es schwer
getroffen. Ich hoffe und wünsche, dass die Betroffenen nicht den
Mut verlieren!
Bis zum nächsten Mal
Eure Steffi die II.!
Herzliche Gratulation zu den
Geburtstagen
im Monat Oktober 2010
für folgende Seniorinnen und Senioren
Frau Herta Grimm
Frau Margitta Haufe
Leup.
Frau Johanna Woitek
Herrn Heinz Bernhardt
Herrn Horst Schröter
Frau Annelies Henzchen
Herrn Theodor Hickmann
Frau Kristine Jeremias
Frau Anny Enders
Herrn Manfred May
Leup.
Frau Renate Rentsch
Frau Marie Fröde
Leup.
Frau Annelies Großer
Pfaffend.
Herrn Helmar Kühnel
Pfaffend.
Frau Elli Möller
Frau Thea Lesche
Frau Helga Bretschneider
Leup.
Frau Adelheid Richter
Pfaffend.
Frau Irmgard Schulze
Herrn Alfred Ofenhammer
Herrn Eberhard Hofmann
Herrn Manfred Böhlig
Frau Ruth Koenigs
Frau Liesbeth Arlt
Pfaffend.
Frau Ilse Hering
Herrn Konrad Köhler
Frau Ingrid Schröter
Frau Helene Vachovec
Frau Ingeborg Thiele
Frau Anita Böttge
Frau Maria Koehlert
Frau Eva Gregor
Herrn Heinz Schneider
Frau Lieselotte Kunath
am 02.10.
am 02.10.
zum 86. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 03.10.
am 03.10.
am 03.10.
am 04.10.
am 06.10.
am 06.10.
am 08.10.
am 08.10.
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
am 09.10.
am 10.10.
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
am 10.10.
zum 81. Geburtstag
am 11.10.
zum 76. Geburtstag
am 13.10.
am 14.10.
am 14.10.
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
am 15.10.
zum 83. Geburtstag
am 16.10.
am 17.10.
am 17.10.
am 17.10.
am 18.10.
am 19.10.
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 21.10.
am 22.10.
am 23.10.
am 24.10.
am 24.10.
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
-9-
Nr. 9/2010
Herrn Herbert Mühlbach
Frau Annelis Heine
Leup.
Herrn Heinz Ehrt
Herrn Gottfried Kunath
Herrn Günter Grimm
Herrn Willy Jahn
Herrn Dieter Arlt
Pfaffend.
Herrn Gottfried Herzog
Frau Renate Herzog
am 26.10.
am 28.10.
zum 82. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
am 28.10.
am 29.10.
am 30.10.
am 30.10.
am 30.10.
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
am 30.10.
am 30.10.
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Stadt Königstein
16. Skatturnier
des SV Struppen
und des Kultur- und
Heimatverein Struppen
Spieltag:
22.10.2010 - Beginn 18.00 Uhr
Spielort:
Sportlerheim des SV Struppen
Spielleitung:
Sportfreund Wolf-Dieter Grobe
Vorsitzender des Kultur- und Heimatverein Struppen
Spielplan:
2 Serien à 27 Spiele - 3-er Tisch,
36 Spiele - 4-er Tisch
Zum nunmehr 17. Bergsingen am Pfaffenstein lädt der Männerchor
Sächsische Schweiz e. V. am Sonntag, dem 3. Oktober 2010 alle
Einwohner und Freunde des Berggesangs aus nah und fern ein.
Lieder der Berge, bekannte Volks- und Wanderlieder erklingen vor
der beeindruckenden Kulisse unserer Tafelberge auf der Wiese unterhalb des Aufgangs durch das Nadelöhr.
Spieleinsatz:
10 Euro
Die Spieleinsätze werden komplett als
Preisgelder verwendet.
Verlustgeld:
Pro verlorenes Spiel 0,50 €,
ab 3. verlorenem Spiel 1,00 €
Der Männerchor Cäcilia 1880 aus Erfurt, der zu einer Chorreise
in der Sächsischen Schweiz weilt, hat seine Teilnahme zugesagt
und wird mit eigenen Liedern und in gemeinsamen Gesang mit
dem Männerchor Sächsische Schweiz dazu beitragen, die schöne
Tradition des Bergsingens am Pfaffenstein weiter zu pflegen. Für
die hungrigen und durstigen Wanderfreunde wird neben dem Klangerlebnis auch ein Imbiss angeboten.
Spielbedingungen:
Das Konzert als möglicher Abschluss einer Wanderung durch das
herbstliche „Reich der Steine“ beginnt am Sonntag um 14.00 Uhr.
1.) Internationale Skatordnung Altenburg
November 2002
2.) Skatwettspielordnung
Spielkarten:
Deutsches Blatt
Tischordnung:
Nach Auslosung für jede Serie Platz, jeder Tisch hat vier Plätze - höchstens drei
3-er Tische, Platz 1 ist Listenführer
Wolf-Dieter Grobe
Vorsitzender Kultur- und
Heimatverein Struppen e. V.
Amtsblatt der Stadt Königstein
IMPRESSUM
Das Amtsblatt der Stadt Königstein erscheint monatlich und wird kostenlos an alle
Haushalte verteilt.
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Satz, Druck und Verlag:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0,
Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55
Herausgeber: Stadtverwaltung Königstein
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Königstein, Herr Haase,
01824 Königstein, Goethestraße 7
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
Anzeigenannahme/Beilagen:
Geschäftsstelle Sebnitz, Herr Matthias Rösler, Hertigswalder Str. 9,
01855 Sebnitz, Tel.: 5 31 07, Fax: 5 11 45
Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für
ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf
Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Jens Hammer
Vorsitzender
SV Struppen e. V.
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Matthias Rösler
berät Sie gern.
Telefon: 03 59 71/5 31 07
Telefax: 03 59 71/5 11 45
Funk: 01 71/3 14 75 42
e-mail:
[email protected]
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Bergsingen am Pfaffenstein
Stadt Königstein
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Karate wird heute von Kindern wie auch Älteren gleichermaßen
ausgeübt um körperlich topfit zu sein.
Mädchen und Frauen begannen in Japan mit dem Karate, weil es
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• in Ferien kein Training
• 16.00 bis 17.30
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Begrenzte Teilnehmerzahl - Voranmeldung notwendig.
Anmeldung bis 13.09.2010
Tel. 0 35 01/49 18 52
Fax 0 35 01/49 18 50
E-Mail [email protected]
- bitte Anschrift, Geburtsdatum, Telefon angeben.
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Wenn ungewohnte Kost auf den Magen schlägt
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A n Sitten und Gebräuche in fernen Ländern muss man
sich erst einmal gewöhnen - genauso wie an die einheimischen Speisen, die mit ihren speziellen Zutaten und
ihrer Schärfe dem deutschen Magen oft nicht gut bekommen.
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