Schadenanzeige
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Schadenanzeige
Bitte Versicherungsschein-/Schadennummer angeben: Schadenanzeige Welche Sparte möchten Sie in Anspruch nehmen? Bitte beachten ! Vermittler: Damit dieser Vordruck zugeordnet werden kann, bitten wir Sie, unbedingt das Etikett unseres Anschreibens hier aufzukleben oder ggf. die Schadennummer anzugeben. Kraftfahrthaftpflicht Schutzbrief-Versicherung Fahrer-Unfallversicherung Bitte beachten Sie auch das beigefügte Merkblatt 1. Versicherungsnehmer: Schadentag: Name, Anschrift: Uhrzeit: Ort: Ihr am Unfall beteiligtes Fahrzeug: amtl. Kennz.: PKW LKW Hänger Hersteller: Krad Typ: Fahrzeug-Ident.-Nr.: Geb.-Datum: Beruf: Tel. tagsüber: Fax: Gesamtlaufleistung in km: Steht Ihr Kfz nachts regelmäßig in einer Einzel-/Doppelgarage? ja nein Beschädigungen am eigenen Fahrzeug – Bezeichnung der beschädigten Teile: 2. Fahrer zum Unfallzeitpunkt Name, Vorname: Geb.-Dat.: Anschrift: Gültige Fahrerlaubnis zum Unfallzeitpunkt? ja nein Fuhr der Fahrer mit Ihrem Einverständnis? ja nein Klasse: Alkoholgenuss? ja nein ggf. Ergebnis der Blutprobe: Drogen-/Rauschmittelgenuss? ja nein ggf. welche: Wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt? ja nein ‰ 3. Andere Unfallbeteiligte: Name, Anschrift: Beschädigungen am Fahrzeug: Versicherer: Tel. tagsüber: amtl. Kennz.: Waren mehr als 2 Fahrzeuge am Unfall beteiligt ja nein Anzahl: deren amtl. Kennzeichen: 4. Angaben zum Unfallhergang: Entfernung vom Schadenort zum Wohnort: km Zielort der Fahrt (für Schutzbrief): Geschwindigkeit vor dem Unfall? km/h vorgeschriebene Geschwindigkeit am Unfallort? Zustand der Fahrbahn: nass Schadenschilderung: trocken vereist sonstiges bei abweichendem Hergang bitte eigene Schadenschilderung: 211.0001.01 05.09 (KH 1) ich bin aufgefahren ich habe die Vorfahrt verletzt ich wechselte die Fahrspur ich fuhr gegen ein geparktes Kfz Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet? ja nein Stellen Sie selbst Ansprüche? ja nein bei wem? km/h (ggf. eine Skizze anfertigen): Beispiel: A = Versicherungsnehmer B = Anspruchsteller A B 5. Zeugen, Polizei: Gesamtanzahl Insassen im eigenen Fahrzeug (Namen, Anschriften) Polizeilich aufgenommen : nein ja, am: Polizeidienststelle (bitte vollständige Anschrift angeben): der Insassen (mit Fahrer) Tagebuch-Nr.: weitere Zeugen (Namen und Anschriften) Verfahren (Verwarnung, Anzeige, Bußgeld) gegen: (Name und Anschrift) 6. Personenschaden Namen des Verletzten/Toten: Namen des Verletzten/Toten: Anschrift: Anschrift: Beruf: Alter: Familienstand: Beruf: Alter: Familienstand: Verletzungen: Verletzungen: Verkehrsteilnehmer als (z. B. Fußgänger, Insasse in Kfz usw.): Verkehrsteilnehmer als (z. B. Fußgänger, Insasse in Kfz usw.): War der Verletzte angeschnallt? War der Verletzte angeschnallt? ja nein Sofern der Verletzte Insasse Ihres Kfz war: ja nein Sofern der Verletzte Insasse Ihres Kfz war: Ist er Familienangehöriger des Fahrers? ja nein Ist er Familienangehöriger des Fahrers? ja nein Lebt er mit dem Fahrer in häusl. Gemeinschaft? ja nein Lebt er mit dem Fahrer in häusl. Gemeinschaft? ja nein Ist er Arbeitskollege des Fahrers? ja nein Ist er Arbeitskollege des Fahrers? ja nein Diente die Fahrt beruflichen Zwecken? ja nein Diente die Fahrt beruflichen Zwecken? ja nein ja nein Handelte es sich um eine Fahrt von/zur Arbeitsstätte? Belehrung: Handelte es sich um eine Fahrt von/zur ja nein Arbeitsstätte? Die Aufklärungspflicht nach unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) erfordert die vollständige und wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhaltes und die richtige Beantwortung der Fragen. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich, d.h. absichtlich, besteht kein Versicherungsschutz. Verletzen Sie diese Pflicht grob fahrlässig, liegt also ein besonders schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderungen vor, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass kein grober Verstoß gegen die Aufklärungspflicht vorliegt oder der Verstoß für die Feststellung oder den Umfang des Schadens nicht ursächlich war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. Forderungs- Nach den AKB gehen Leistungsverpflichtungen Dritter (z.B. Automobilclubs) den Schutzbriefleistungen aus den Kraftabtretung: fahrtversicherungen „Plus" sowie „Spezial" vor. Ich trete deshalb meine ggf. bestehenden Forderungen bis zur Höhe der Vorleistungen an die VHV ab. Wir weisen darauf hin, dass wir die erbetenen Daten zur Schadenbearbeitung nutzen und speichern (§ 28 BDSG). (Unterschrift des Fahrers) (Ort und Datum) (Unterschrift des Versicherungsnehmers) MERKBLATT ZUM SCHADENFALL IN DER KRAFTFAHRT-FAHRZEUGVERSICHERUNG (KASKO) WICHTIG! BITTE LESEN! Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Schadenfall an dem im Begleitschreiben genannten Ort bearbeitet wird. Allgemeines 1.1 Der Hinweis „Allgemeines“ betrifft alle Arten von Kaskoschäden. Die übrigen Hinweise sind spezieller Art. Ist zum Beispiel Ihre Windschutzscheibe zerstört worden, so brauchen Sie nur zu lesen, was unter den Abschnitten „Allgemeines“ und „Glasbruchschäden“ steht. 1.2 Die Aufklärungspflicht nach unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) erfordert die vollständige und wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhaltes und die richtige Beantwortung der Fragen. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich, d.h. absichtlich, besteht kein Versicherungsschutz. Verletzen Sie diese Pflicht grob fahrlässig, liegt also ein besonders schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderungen vor, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass kein grober Verstoß gegen die Aufklärungspflicht vorliegt oder der Verstoß für die Feststellung oder den Umfang des Schadens nicht ursächlich war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. 1.3 Sollten Sie diesen Versicherungsfall bereits als Haftpflichtschaden (grünes Formular) gemeldet haben, beachten Sie bitte folgendes: – Versicherungsschein-Nr. bitte erneut angeben, – die Vorderseite unbedingt ergänzend ausfüllen, soweit die erste Meldung lückenhaft war, – auf der Rückseite bitte Nr. 6 vollständig ausfüllen. 1.4 Im Falle einer Sicherungsübereignung Ihres Fahrzeugs sind der Kreditgeber und die dortige Darlehenskontonummer anzugeben oder uns dessen Bestätigung vorzulegen, dass er mit einer Zahlung an Sie oder an die Werkstatt einverstanden ist. 1.5 Reparaturkostenansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht verbindlich abgetreten werden. 1.6 Reichen Sie uns zur Regulierung bitte Originalrechnungen ein. 1.7 Beachten Sie bitte unser Weisungsrecht gemäß unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Dies gilt auch dann, wenn Ihnen bzw. uns ein Sachverständigengutachten vorliegt. Insbesondere darf vor unserer Schadenabrechnung weder das Fahrzeug noch dessen Restwert ohne unsere Zustimmung verwertet werden. 212.0032.01 05.09 (KF 2) Vollkaskoschaden 2 Bei Schäden bis 1.500 EUR an Fahrzeugen, die nicht älter als vier Jahre sind, können Sie die unfallbedingten Schäden ohne unsere Einwilligung reparieren lassen. In allen anderen Fällen bitten wir um Nachricht, damit wir entscheiden können, ob ein Sachverständiger zu beauftragen ist. Bitte wenden VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / Briefanschrift: 30138 Hannover / T +49.511.907-0 / F +49.511.907-89 99 www.vhv.de Teilkaskoschäden 3 Diebstahlschaden 3.1 Ein Diebstahlschaden von mehr als 250 EUR ist sofort der Polizei anzuzeigen. Bitte teilen Sie uns die Tagebuchnummer der Polizeibehörde mit (siehe auch Nr. 5 der Schadenanzeige). 3.2 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grund können wir den Schaden frühestens einen Monat nach Eingang der schriftlichen Schadenmeldung abrechnen. Dazu benötigen wir bei gestohlenen Fahrzeugen schnellstmöglich den Kfz-Brief, sämtliche Fahrzeugschlüssel, Inspektionsunterlagen, Reparaturrechnungen, die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle (2fach) sowie die Kaufrechnung des entwendeten Fahrzeugs. 3.3 Bitte geben Sie uns fernmündlich sofort Nachricht, falls Ihr Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Wird Ihnen der Täter bekannt, so bitten wir ebenfalls um Nachricht. 3.4 Bei Fahrzeugen, die nicht älter als 4 Jahre sind, können diebstahlbedingte Schäden bis 500 EUR ohne unsere Einwilligung repariert werden. Bei höheren Schäden sowie bei älteren Fahrzeugen bitten wir um Nachricht, damit wir entscheiden können, ob das beschädigte Fahrzeug durch einen Sachverständigen besichtigt wird. 3.5 Sind erstattungspflichtige Teile am oder aus dem Fahrzeug entwendet worden, so ist der Erwerb dieser Gegenstände nachzuweisen (Kaufrechnung der entwendeten Teile im Original). 4 Glasbruchschaden 4.1 In den meisten Fällen ist eine Instandsetzung der Windschutzscheibe möglich, wenn die Beschädigung nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt. Wird die Scheibe auf diese Weise schadenmindernd repariert, so gehen die Reparaturkosten – unabhängig von einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung – zu unseren Lasten. 4.2 Sofern die zerstörte Scheibe nicht serienmäßig in Colorglas, Verbundglas, heizbar oder mit Antenne war, bitten wir um einen Nachweis (Kaufrechnung des Fahrzeugs oder sonstigen Nachweis). 4.3 Die Kosten für das Entfernen der Glassplitter aus Heizungskanälen und/oder aus dem Fahrgastraum sowie die Zierleisten sind hierbei nicht gedeckt. 4.4 Bei einem Totalschaden wird nur der reine Glasbruch ohne Montage und Dichtungsmaterial ersetzt. Übersenden Sie uns bitte Fotos vom beschädigten Fahrzeug. 5 Brandschaden 5.1 Brandschäden über 250 EUR sind uns unverzüglich, gegebenenfalls fernmündlich, mitzuteilen, damit wir entscheiden können, ob ein Sachverständiger einzuschalten ist. Der Polizei ist der Schaden ebenfalls unverzüglich zu melden. 5.2 Kurzschluss und Schmorschäden werden nur insoweit ersetzt, als sie an der Verkabelung eintreten. Durch den Kurzschluss gleichzeitig eingetretene Beschädigungen an Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Schalter, Relais) werden nicht ersetzt. 5.3 Sengschäden können bedingungsgemäß nicht ersetzt werden. 6 Zusammenstoß mit Tieren 6.1 Bei Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz, sind Sie verpflichtet den Schaden unverzüglich der Polizei zu melden, wenn die Schadenhöhe einen Betrag von 250 EUR übersteigt. 6.2 Bei Schäden ab 500 EUR bitten wir Sie, mit uns Rücksprache zu halten, damit wir entscheiden können, ob ein Sachverständiger eingeschaltet werden soll. 7 Sturm- und Hagelschaden 7.1 Sturm- und Hagelschäden werden nur dann ersetzt, wenn das Ereignis von Ihnen nachgewiesen wird, z. B. durch einen Zeitungsausschnitt. 7.2 Bei Sturmschäden ist mindestens Windstärke 8 (Beaufort) erforderlich. 7.3 Bei Sturm- und Hagelschäden ist grundsätzlich ein Sachverständiger einzuschalten (Kurzgutachten). Wir weisen darauf hin, dass wir die erbetenen Daten zur Schadenbearbeitung nutzen und speichern (§ 28 BDSG). Bitte Versicherungsschein-/Schadennummer angeben: Schadenanzeige – Fahrzeugversicherung (KASKO) – Bitte beachten ! Vermittler: Damit dieser Vordruck zugeordnet werden kann, bitten wir Sie, unbedingt das Etikett unseres Anschreibens hier aufzukleben oder ggf. die Schadennummer anzugeben. 1. Versicherungsnehmer: Bitte beachten Sie auch das beigefügte Merkblatt Welche Sparte möchten Sie in Anspruch nehmen? Vollkasko Teilkasko Schutzbrief-Versicherung Name, Anschrift: Schadentag: Uhrzeit: Ort: Angaben zu Ihrem Fahrzeug: amtl. Kennzeichen: PKW 1. Zulassung: LKW Hänger Hersteller: Geb.-Datum: Beruf: Tel. tagsüber: Fax: Krad Typ: Fahrzeug-Ident.-Nr.: Gesamtlaufleistung in km: Können Sie die Mehrwertsteuer absetzen? ja nein Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen? ja nein Beschädigungen am eigenen Fahrzeug – Bezeichnung der beschädigten Teile: Sind Sie Erstbesitzer des Fahrzeugs? ja nein Steht Ihr Kfz nachts regelmäßig in einer Einzel-/Doppelgarage? ja nein unreparierte Vorschäden? ja nein Art der Beschädigungen: reparierte Vorschäden? Schäden beim Vorbesitzer? Zweck der Fahrt: Privatfahrt Nahverkehr Entfernung Schadenort – Wohnort Dienstfahrt Fernverkehr nein nein ja mit DM/EUR (Bei Beträgen DM ja oder EUR streichen.) Besteht eine Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbrief?) ja nein Bei welcher Gesellschaft? km 2. Fahrer zum Unfallzeitpunkt Name, Vorname: Geb.-Dat.: Anschrift: Gültige Fahrerlaubnis zum Unfallzeitpunkt? ja nein Fuhr der Fahrer mit Ihrem Einverständnis? ja nein Klasse: Entscheidet d. Fahrer über den Gebrauch des Kfz allein (Repräsentant?) ja nein Alkoholgenuss? ja nein ggf. Ergebnis der Blutprobe: Drogen-/Rauschmittelgenuss? ja nein ggf. welche: Wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt? ja nein 212.0001.01 10.08 (KF 1) 3. Andere Unfallbeteiligte: Name, Anschrift: Beschädigungen am Fahrzeug: amtl. Kennzeichen: Versicherer: Tel. tagsüber: Waren mehr als 2 Fahrzeuge am Unfall beteiligt deren amtl. Kennzeichen: ja nein Anzahl: ‰ 4. Ausführliche Schadenschilderung 4.1 Geschwindigkeit vor dem Unfall? Zustand der Fahrbahn: nass 4.2 Schilderung: trocken km/h vereist Wer hat den Schaden Ihres Erachtens verschuldet? Vorgeschriebene Geschwindigkeit am Unfallort? Zielort der Fahrt? km/h (nur Schutzbrief) Stellen Sie auch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ansprüche? ja nein bei wem? 5. Zeugen, Polizei: Gesamtanzahl der Insassen Insassen im eigenen Fahrzeug (Namen, Anschriften) Polizeilich aufgenommen: nein ja, am: Polizeidienststelle (bitte vollständige Anschrift angeben): (mit Fahrer) Tagebuch-Nr.: Verfahren (Verwarnung, Anzeige, Bußgeld) gegen: weitere Zeugen (Namen und Anschriften) 6. Für alle Schäden Zu welchem Preis wurde das Kfz von Ihnen erworben? DM EUR Verkäufer (Name, Anschrift): Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug? ja nein Liegt eine Bank-Sicherungsübereignung vor? ja nein Liegt eine sonstige Sicherungsübereignung vor? ja nein Im gegebenen Fall ist uns von Ihnen eine Bestätigung des Sicherungsgläubigers vorzulegen, dass er mit der Zahlung an Sie oder Dritte einverstanden ist. Ist das beschädigte Kfz durch einen Sachverständigen besichtigt worden? ja nein Wo kann das Fahrzeug besichtigt werden? Ihr Abrechnungswunsch: nach Reparaturrechnung Forderung ist abgetreten: Ihre Bankverbindung: EUR voraussichtliche Schadenhöhe? nach Kostenvoranschlag nach Gutachten Konto-Nr.: ja nein Institut: BLZ: 7. Zusatzfragen bei Diebstahlschäden: Unbedingt auch Ziffer 4.2 beantworten Wann wurde das Fahrzeug abgestellt? Wann wurde der Diebstahl bemerkt? Datum: Uhrzeit: Datum: Uhrzeit: Genaue Anschrift und Beschreibung (z. B. Parkhaus, Werkstatt, Autobahnrastplatz, Pendlerparkplatz) des Abstellorts: Was wurde entwendet? (Alter, Kaufpreis bitte angeben und Originalrechnung beifügen) Fahrzeugschlüssel abgezogen und Lenkrad eingerastet? Türen abgeschlossen? Scheiben, Schiebe-/Faltdach geschlossen? ja ja ja nein nein nein Belehrung: Die Aufklärungspflicht nach unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) erfordert die vollständige und wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhaltes und die richtige Beantwortung der Fragen. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich besteht kein Versicherungsschutz. Verletzen Sie diese Pflicht grob fahrlässig, liegt also ein besonders schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderungen vor, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass kein grober Verstoß gegen die Aufklärungspflicht vorliegt oder der Verstoß für die Feststellung oder den Umfang des Schadens nicht ursächlich war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. Forderungs- Nach den AKB gehen Leistungsverpflichtungen Dritter (z.B. Automobilclubs) den Schutzbriefleistungen aus den Kraftabtretung: fahrtversicherungen „Plus" sowie „Spezial" vor. Ich trete deshalb meine ggf. bestehenden Forderungen bis zur Höhe der Vorleistungen an die VHV ab. Wir weisen darauf hin, dass wir die erbetenen Daten zur Schadenbearbeitung nutzen und speichern (§ 28 BDSG). (Unterschrift des Fahrers) (Ort und Datum) (Unterschrift des Versicherungsnehmers) Bitte Versicherungsschein-/Schadennummer angeben: Schadenanzeige VHV-Schutzbrief Bitte beachten ! Vermittler: Damit dieser Vordruck zugeordnet werden kann, bitten wir Sie, unbedingt das Etikett unseres Anschreibens hier aufzukleben oder ggf. die Schadennummer anzugeben. 1. Allgemeine Angaben: Schadentag: Name, Anschrift: Inland Uhrzeit: Ausland Schadenort: Land: Start- und Zielort der Reise: ➔ Geb.-Datum: Beruf: Entfernung Schadenort – Wohnort: Tel. tagsüber: Fax: Insassenzahl: km Zweitwohnsitz in der Nähe des Schadenortes Schadenschilderung (ggf. Zusatzblatt verwenden): ja nein Name des Fahrers: Pkw Wohnmobil Krad Wo wurde das Kfz repariert (Rep.-Beleg beifügen): Amtliches Kennzeichen: Baujahr: 2. Welche Leistungen möchten Sie in Anspruch nehmen? Panne Unfall 3. Unfallfragen Alkoholgenuss: ja Blutprobe: nein ja Wird wegen Fahrerflucht ermittelt? ja Diebstahl ja Name des Unfallgegners nein Polizeilich angezeigt? ja nein Versicherung: ja nein ja nein nein ja nein ja nein Kfz-Versicherung d. Gegners Private Krankenvers. Schutzbrief über Reiseveranstalter ja nein ja nein Versicherung Versicherungsschein-Nr. Reisekrankenzusatzvers. ja Veranstalter: 220.0001.01 02.06. Mitglied in einem Automobilclub Mobilitätsgarantie ü. Kfz-Herst. nein Automobilclub nein Versicherung Versicherungsleistungen über Kreditkarte: ja Reise o. Pkw Hat der Gegner Ihrer Ansicht nach Schuld? Amtl. Kennzeichen d. Gegners Vollkasko Kfz-Totalschaden Hatte der Fahrer vorgeschriebene Fahrerlaubnis? Promille: 4. Zusatzfragen Haben Sie folgende Versicherungen? Teilkasko Verletzung/Tod Ergebnis: Wurde der Führerschein entzogen? nein Krankheit ja nein Karten-/Vertragsnr. ja nein Kartenorganisation: Arbeitgeber ersetzt Schaden ja nein Ansprüche anderw. geltd. gem. ja nein Arbeitgeber ggf. wo? 5. Spezifizierung der Ansprüche (Eine Erstattung kann nur gegen Vorlage entsprechender Original-Belege erfolgen) Kosten für Ersatzfahrer/Begleitperson von Kindern: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel: Hinfahrt zum Schadenort EUR Eisenbahnkosten EUR Übernachtungskosten EUR Zuschläge EUR Verpflegungskosten EUR Bus- und Taxikosten EUR Rückfahrt zum Wohnort EUR Flugkosten EUR Gesamt EUR Gesamt EUR (Endbetrag unter Ersatzfahrer/Begleitperson eingetragen) (Endbetrag unter Öffentliche Verkehrsmittel eingetragen) Pannenhilfskosten EUR Abschleppkosten * EUR Bergungskosten EUR Ersatzteilversandkosten EUR Übernachtungskosten EUR Öffentl. Verkehrsmittel * EUR Ersatzfahrer/Begleitperson EUR Mietwagenkosten * EUR Standgeldkosten * EUR Zoll- und Verschrottungskosten EUR Gesamtsumme EUR * In diesen Fällen bitten wir, die Reparaturrechnung als Nachweis für den eingetretenen Schaden in Kopie beizulegen. Können Sie die MwSt. beim Finanzamt absetzen? ja nein Sollen die Rechnungen direkt an das Abschleppunternehmen oder die Mietwagenfirma bezahlt werden? ja nein Bitte legen Sie dieser Schadenanzeige alle Belege bei, die den Schaden und dessen Höhe beweisen. Dies wären zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, ärztliches Attest, polizeiliche Protokolle, Gutachten. 6. Berechtigte Insassen 1. 4. 2. 5. 3. 6. Belehrung: Die Aufklärungspflicht gemäß § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dem Versicherer gegenüber erfordert die volle wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhalts und die richtige Beantwortung aller Fragen, denn nur dann ist der Anspruch auf Versicherungsschutz gegeben. Werden vorsätzlich, d. h. absichtlich, unrichtige bzw. falsche oder unvollständige Angaben gemacht, geht der Versicherungsschutz auch dann verloren, wenn dadurch der VHV Allgemeine Versicherung AG kein Nachteil entsteht. Forderungs- Nach den AKB gehen Leistungsverpflichtungen Dritter (z. B. Automobilclubs) den Schutzbriefleistungen aus den abtretung: VHV-Kraftfahrtversicherungen „Plus“ sowie „Spezial“ vor. Ich trete deshalb meine ggf. bestehenden Forderungen bis zur Höhe der VHV-Vorleistungen an die VHV ab. Wir weisen darauf hin, dass wir die erbetenen Daten zur Schadensbearbeitung nutzen und speichern (§ 28 BDSG). Ort Datum Unterschrift VHV Allgemeine Versicherung AG Constantinstraße 40 · 30177 Hannover · Briefanschrift: VHV · 30138 Hannover · Telefon (05 11) 9 07-0 · Telefax (05 11) 9 07-89 99 · wwww.vhv.de