Allgemeine Informationen
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Allgemeine Informationen
Adolf-Reichwein-Schule Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe des Hochtaunuskreises 61267 Neu-Anspach Wiesenau 30 Tel.: 0 60 81 / 9 43 19 – 0 Fax: 0 60 81 / 9 43 19 – 40 Homepage: http://ars.hochtaunuskreis.org Berufspraktikum der Einführungsphase (vorm. JS 11) Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase erhalten die Gelegenheit, ein zwei-wöchiges Berufspraktikum zu absolvieren. In Ergänzung zu dem im 9. Schuljahr stattfindenden Betriebspraktikum, das grundlegende Einblicke in betriebliche Strukturen und Erfahrungen in der Arbeitswelt ermöglicht, hat das Berufspraktikum berufsorientierenden Charakter: es soll die Entscheidungskompetenz der Schüler/innen in Sachen Berufs- und Studienfachwahl stärken. Es soll zugleich mithelfen, sie zu eigenständiger, verantwortungsvoller Lebensplanung hinzuführen. Berufspraktika begründen weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis; die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes finden entsprechende Anwendung. Die Zahlung eines Entgeltes an die Schüler/innen ist nicht zulässig. Verantwortlichkeit des Betriebes Der Betrieb (bzw. die Verwaltung, Behörde, Institution, soziale Einrichtung) benennt der Schule eine verantwortliche Person für die Betreuung des Praktikanten. Diese betreut die Jugendlichen und übernimmt damit die Aufsichtspflicht. Die Betreuerinnen und Betreuer belehren die Schüler/innen zu Beginn des Praktikums über die besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie während des Praktikums ausgesetzt sein könnten, und über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften. Die Schüler dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die gesetzlich oder nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Jugendliche ihres Alters verboten sind. Schulische Betreuung der Praktikanten Lehrerbesuche im Betrieb finden in der Regel nicht Statt. Sollten sich während des Praktikums spezifische Fragen oder Probleme ergeben, ist sofortige Rücksprache mit der betreuenden Lehrkraft erforderlich. Wenn nötig erfolgt ein Besuch des Lehrers im Betrieb. Der von den Schülerinnen und Schülern anzufertigende Praktikumsbericht wird als ein schriftlicher Leistungsnachweis gewertet. Versicherungsschutz Schüler/innen sind nach dem Bundesgesetz (Sozialgesetzbuch VII, §2 Abs. 1, Nr. 8b) gegen Arbeitsunfall versichert. Außerdem sind alle Schüler/innen , die an einem Berufspraktikum teilnehmen, bei der Sparkassen-Versicherung gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht abgesichert. Die Deckungssummen betragen: 1.000.000.- Euro bei Personenschäden 250.000.- Euro bei Sachschäden 50.000.- Euro bei Vermögensschäden allgem. Art 50.000.- Euro bei Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzes Der Versicherungsschutz umfasst in Abänderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen insbesondere auch Ansprüche wegen der Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen eines Betriebes und gegenseitige Ansprüche der Schüler/innen. Für den Ersatz von Schäden, die Schüler/innen nicht im Zusammenhang mit den ihr oder ihm übertragenen Tätigkeiten, sondern nur bei Gelegenheiten des Berufspraktikums verursacht (z.B. mutwillige Beschädigungen), gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätze. Schadensfälle melden Sie bitte über die betreuende Lehrkraft dem Staatlichen Schulamt für den Hochtaunus- und Wetteraukreis in Friedberg. Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen sehr. Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenstock Schulleiter gez. Stamm OStR Studienleiter Adolf-Reichwein-Schule Neu-Anspach Berufspraktikum Jahrgang 11 Praktikumsbericht: Anforderungen und Kriterien Im Gegensatz zum Bericht über das Betriebspraktikum der Mittelstufe werden beim Bericht über das Berufspraktikum im Jahrgang keine Tätigkeitsprotokolle verlangt, sondern in verstärktem Maße die Einordnung des Betriebes bzw. der Branche und der Arbeit in wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Damit soll nicht ausgeschlossen sein, das einzelne Tätigkeiten oder ein bestimmter Tagesablauf auch genauer beschrieben oder erläutert werden. Der Bericht soll auch enthalten, wie man sich über den zum Praktikum ausgewählten Beruf informiert hat (BIZ/IHK/Bekannte/Medien) und die Qualität der Empfehlung bzw. Information. Darüber hinaus wird im einzelnen folgendes erwartet (wobei nicht alle Stichworte auf jede Firma/Institution gleichermaßen anwendbar sind oder aus der Situation des spezifischen BerufsUmfeldes weitere Aspekte hinzukommen können): Beschreibung des Berufsfeldes - Wo wird die berufliche Tätigkeit angeboten? - Ausbildungssituation - Perspektiven in dem Beruf/Branche (Einstellungs- und Aufstiegschancen) - Marktanalyse für den Beruf - Arbeitsbedingungen im Unternehmen, Grad der Technisierung - Ziele und Grundsätze der Betriebsführung/Hierarchie im Betrieb - bei Studium: an welche Hochschulen/Anforderungen/Zulassungsbeschränkungen/Studiengang Vorstellung des Unternehmens - Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit/Produkte/Art der Dienstleistung - Besitzverhältnisse/Rechtsform - Gliederung des Unternehmens - Zahl de Beschäftigten/Ausbildungsverhältnisse -Überblick über die Geschichte des Betriebes Gesellschaftliche Zusammenhänge und Auswirkungen - Tarifsituation - Sozialleistungen - Arbeitszeit(-modelle) -Frauenförderung - geringfügige Beschäftigungsverhältnisse - Umweltschutz Auswertung/begründete Reflektion 1) Begründung meiner Wahl 2) Meine Erwartungen und Befürchtungen zum Praktikum - „persönliche“ - Berufs- oder auf das Praktikum bezogene Befürchtungen 3) Praktikumsverlauf - Beschreibung des Erlebten (Übersicht/exemplarisch) 4) Resümee anhand der eigenen Erfahrungen/Bewertung