Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen
Adolf-Reichwein-Schule
Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
des Hochtaunuskreises
61267 Neu-Anspach
Wiesenau 30
Tel.: 0 60 81 / 9 43 19 – 0
Fax: 0 60 81 / 9 43 19 – 40
Homepage: http://ars.hochtaunuskreis.org
Berufspraktikum der Einführungsphase (vorm. JS 11)
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase erhalten die Gelegenheit,
ein zwei-wöchiges Berufspraktikum zu absolvieren.
In Ergänzung zu dem im 9. Schuljahr stattfindenden Betriebspraktikum, das
grundlegende Einblicke in betriebliche Strukturen und Erfahrungen in der Arbeitswelt
ermöglicht, hat das Berufspraktikum berufsorientierenden Charakter: es soll die
Entscheidungskompetenz der Schüler/innen in Sachen Berufs- und Studienfachwahl
stärken. Es soll zugleich mithelfen, sie zu eigenständiger, verantwortungsvoller
Lebensplanung hinzuführen.
Berufspraktika begründen weder ein Ausbildungs- noch ein
Beschäftigungsverhältnis; die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
finden entsprechende Anwendung. Die Zahlung eines Entgeltes an die Schüler/innen
ist nicht zulässig.
Verantwortlichkeit des Betriebes
Der Betrieb (bzw. die Verwaltung, Behörde, Institution, soziale Einrichtung) benennt
der Schule eine verantwortliche Person für die Betreuung des Praktikanten. Diese
betreut die Jugendlichen und übernimmt damit die Aufsichtspflicht. Die Betreuerinnen
und Betreuer belehren die Schüler/innen zu Beginn des Praktikums über die
besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie während des Praktikums
ausgesetzt sein könnten, und über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften.
Die Schüler dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die gesetzlich oder nach den
Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Jugendliche ihres Alters verboten sind.
Schulische Betreuung der Praktikanten
Lehrerbesuche im Betrieb finden in der Regel nicht Statt. Sollten sich während des
Praktikums spezifische Fragen oder Probleme ergeben, ist sofortige Rücksprache mit
der betreuenden Lehrkraft erforderlich. Wenn nötig erfolgt ein Besuch des Lehrers im
Betrieb.
Der von den Schülerinnen und Schülern anzufertigende Praktikumsbericht wird als
ein schriftlicher Leistungsnachweis gewertet.
Versicherungsschutz
Schüler/innen sind nach dem Bundesgesetz (Sozialgesetzbuch VII, §2 Abs. 1, Nr.
8b) gegen Arbeitsunfall versichert. Außerdem sind alle Schüler/innen , die an einem
Berufspraktikum teilnehmen, bei der Sparkassen-Versicherung gegen Ansprüche aus
der gesetzlichen Haftpflicht abgesichert.
Die Deckungssummen betragen:
1.000.000.- Euro bei Personenschäden
250.000.- Euro bei Sachschäden
50.000.- Euro bei Vermögensschäden allgem. Art
50.000.- Euro bei Vermögensschäden durch Verletzung des
Datenschutzes
Der Versicherungsschutz umfasst in Abänderung der allgemeinen
Versicherungsbedingungen insbesondere auch Ansprüche wegen der
Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen eines Betriebes und
gegenseitige Ansprüche der Schüler/innen.
Für den Ersatz von Schäden, die Schüler/innen nicht im Zusammenhang mit den ihr
oder ihm übertragenen Tätigkeiten, sondern nur bei Gelegenheiten des
Berufspraktikums verursacht
(z.B. mutwillige Beschädigungen), gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen
Grundsätze.
Schadensfälle melden Sie bitte über die betreuende Lehrkraft dem Staatlichen
Schulamt für den Hochtaunus- und Wetteraukreis in Friedberg.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenstock
Schulleiter
gez. Stamm
OStR Studienleiter
Adolf-Reichwein-Schule Neu-Anspach
Berufspraktikum Jahrgang 11 Praktikumsbericht:
Anforderungen und Kriterien
Im Gegensatz zum Bericht über das Betriebspraktikum der Mittelstufe werden beim Bericht über das
Berufspraktikum im Jahrgang keine Tätigkeitsprotokolle verlangt, sondern in verstärktem Maße die
Einordnung des Betriebes bzw. der Branche und der Arbeit in wirtschaftliche und gesellschaftliche
Zusammenhänge. Damit soll nicht ausgeschlossen sein, das einzelne Tätigkeiten oder ein bestimmter
Tagesablauf auch genauer beschrieben oder erläutert werden.
Der Bericht soll auch enthalten, wie man sich über den zum Praktikum ausgewählten Beruf informiert
hat (BIZ/IHK/Bekannte/Medien) und die Qualität der Empfehlung bzw. Information.
Darüber hinaus wird im einzelnen folgendes erwartet (wobei nicht alle Stichworte auf jede
Firma/Institution gleichermaßen anwendbar sind oder aus der Situation des spezifischen BerufsUmfeldes weitere Aspekte hinzukommen können):
Beschreibung des Berufsfeldes
- Wo wird die berufliche Tätigkeit angeboten?
- Ausbildungssituation
- Perspektiven in dem Beruf/Branche (Einstellungs- und Aufstiegschancen)
- Marktanalyse für den Beruf
- Arbeitsbedingungen im Unternehmen, Grad der Technisierung
- Ziele und Grundsätze der Betriebsführung/Hierarchie im Betrieb
- bei Studium: an welche Hochschulen/Anforderungen/Zulassungsbeschränkungen/Studiengang
Vorstellung des Unternehmens
- Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit/Produkte/Art der Dienstleistung
- Besitzverhältnisse/Rechtsform
- Gliederung des Unternehmens
- Zahl de Beschäftigten/Ausbildungsverhältnisse
-Überblick über die Geschichte des Betriebes
Gesellschaftliche Zusammenhänge und Auswirkungen
- Tarifsituation
- Sozialleistungen
- Arbeitszeit(-modelle)
-Frauenförderung
- geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Umweltschutz
Auswertung/begründete Reflektion
1) Begründung meiner Wahl
2) Meine Erwartungen und Befürchtungen zum Praktikum
- „persönliche“
- Berufs- oder auf das Praktikum bezogene Befürchtungen
3) Praktikumsverlauf
- Beschreibung des Erlebten (Übersicht/exemplarisch)
4) Resümee anhand der eigenen Erfahrungen/Bewertung