Terrordrohung: Polizei geht hart gegen Trittbrettfahrer vor

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Terrordrohung: Polizei geht hart gegen Trittbrettfahrer vor
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Terrordrohung: Polizei geht hart gegen Trittbrettfahrer vor
Beim Amoklauf von München standen bei der Polizei die Telefone nicht still. Doch manch einer erlaubte sich nur einen Scherz.
Solche Fehlalarme kosten die Beamten Zeit und Trittbrettfahrer Geld - wenn sie denn erwischt werden.
Nach dem Amoklauf von München hat die Polizei eine klare Warnung an Trittbrettfahrer herausgegeben. «Es gibt zurzeit
Menschen, die meinen, es sei ein «Spaß» mit der Angst ihrer Mitmenschen zu «spielen»», hieß es auf Facebook.
Dieses Verhalten könne nicht nur strafrechtliche Folgen haben, es würden auch erhebliche finanzielle Konsequenzen auf den
Einzelnen zukommen. Dies wird vielerorts so praktiziert, wie eine dpa-Umfrage ergab.
Auch die Polizei in SACHSEN warnt davor, nach Anschlägen oder Amoktaten Fake-Meldungen im Internet zu verbreiten. «Hier
hört der «Spaß» auf», schrieb die Polizei bei Facebook und teilte die Warnung der Münchner Kollegen vor hohen Kosten. «Fake
AMOK und BOMBEN-Drohungen über die Sozialen Netzwerke sind geschmacklos, werden konsequent verfolgt und sind sehr teuer
für den Verursacher.»
In München sollen Trittbrettfahrern, die mit solchen Posts in sozialen Netzwerken Einsätze auslösen, pro eingesetztem Beamten und
Stunde jeweils 54 Euro in Rechnung gestellt werden. Komme ein Hubschrauber zum Einsatz, würden 1700 Euro pro Stunde fällig.
In Sachsen bewegten sich die Kosten in vergleichbarer Größenordnung, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Dresden.
Auch in NIEDERSACHSEN sind die Verursacher von Fehleinsätzen verpflichtet, beim Vortäuschen einer Gefahrenlage oder
Straftat die Kosten zu tragen. Aktuell werden je angefangene halbe Stunde einer oder eines jeden eingesetzten Bediensteten der
Polizei 27 Euro angesetzt; höchstens können 10 000 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Kosten pro Stunde sind demnach
identisch mit denen in Bayern. Der Einsatz von Hubschraubern wird in Niedersachsen derzeit nicht mit Kosten belegt, dies ist
allerdings in Planung.
In BRANDENBURG werden bereits für Maßnahmen auf Grund ungerechtfertigten Alarmierens der Polizei oder Vortäuschens einer
Gefahrenlage Gebühren erhoben. Es erfolgt stets eine Einzelfallprüfung. Die Gebührenpflicht entfällt, wenn Anhaltspunkte für eine
Straftat festgestellt werden. Die Gebührenordnung befindet sich aktuell in der Überarbeitung.
Auch die Landespolizei SCHLESWIG-HOLSTEIN prüft seit jeher im jeweiligen Einzelfall, ob Kosten für absichtlich
herbeigeführte aber offensichtlich ungerechtfertigte Alarmierung erhoben werden. Dies gelte auch bei Ankündigung eines
Amoklaufs.
In MECKLENBURG-VORPOMMERN wird bei offensichtlichen Falschmeldungen, wo erkannt wird, dass der Anrufer bewusst und
vorsätzlich den Notruf missbraucht, eine Strafanzeige wegen Notrufmissbrauchs gefertigt. Sollte sich im Nachhinein eines Einsatzes
herausstellen, dass die Alarmierung ungerechtfertigt und vermeidbar war, können die Kosten dem Verursacher auferlegt werden.
Die Gebührenordnung listet im Detail die Kosten auf: Für den Einsatz von Bediensteten der Polizei- und Ordnungsbehörden für jede
angefangene Stunde je Beamter ab 36 Euro pro Stunde, für Diensthunde ab 22,70 Euro, für Kraftfahrzeuge für jeden angefangenen
Kilometer der Hin- und Rückfahrt 0,40 Euro, für den Einsatz von Küstenstreifenbooten pro Stunde 473 Euro, je Schlauchboot 55
Euro und je Polizeihubschrauber einschließlich Flugpersonal 4593 Euro.
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In HESSEN werden die Kosten für einen Polizeieinsatz je nach Zeitaufwand berechnet, mindestens werden 200 Euro in Rechnung
gestellt. Der Einsatz eines Beamten des gehobenen Diensts koste beispielsweise pro Viertelstunde 16 Euro, erklärte das Ministerium.
Hinzu kämen unter anderem Auslagen für Fahrzeuge, die im Fall von Motorrädern, Autos oder Kleinbussen 65 Cent pro Kilometer
betragen.
In BADEN-WÜRTTEMBERG werden für einen Polizeieinsatz je angefangene Stunde und je eingesetztem Beamten 52 Euro
erhoben, wenn eine Gefahrenlage oder Straftat vorgetäuscht wurde. «Dabei wird nicht unterschieden, ob Beamte eines
Spezialeinsatzkommandos, einer Einsatzhundertschaft oder des Streifendienstes im Einsatz sind», sagte ein Sprecher des
Innenministeriums in Stuttgart. Wird aufgrund einer vorgetäuschten Straftat oder Gefahrenlage ein Polizeihubschrauber angefordert,
muss sich der Urheber auf Kosten in Höhe von 250 Euro je angefangener Viertelstunde gefasst machen.
«Wer sich irrt und aus Sorge vor einer Straftat die Polizei ruft, braucht keine Angst vor den Kosten haben», erklärte der Sprecher.
Die Summen würden nur dann fällig, wenn man hätte erkennen müssen, dass keine Gründe für ein polizeiliches Einschreiten
vorgelegen hätten. Zudem sei der Kostenersatz auf 50 000 Euro begrenzt.
In BERLIN müssen Verursacher von Fehlalarmen ebenfalls mit finanziellen Konsequenzen rechnen. «Wir machen die Kosten
unberechtigter Einsätze geltend - seit längerem schon», sagte ein Polizeisprecher. Die Berliner Kriminalstatistik verzeichnet für
2015 beim Delikt Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 20 Fälle. Ein Jahr zuvor waren es sieben Fälle.
Darunter fielen Ankündigungen wie: «Da geht nachher eine Bombe hoch», so der Sprecher. Angedrohte Straftaten können laut
Strafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Die Polizei in NORDRHEIN-WESTFALEN geht gegen Trittbrettfahrer nach eigenen Angaben mit aller Härte vor - schon um
potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Ein Beispiel ist eine Bombendrohung gegen das Dortmunder Einkaufszentrum Thier-Galerie
vor einer Woche. Das Zentrum, in dem es 160 Geschäfte gibt, war evakuiert und stundenlang mit Spürhunden durchsucht worden.
Ein Sprengkörper wurde nicht gefunden. «Wenn wir den Urheber der Drohung haben, werden wir alles dafür tun, ihm das in
Rechnung zu stellen», kündigte ein Polizeisprecher an.
In THÜRINGEN wird nach Missbrauch von Notrufen ganz normal zum Vortäuschen einer Straftat ermittelt. Das kann per Gericht
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im vergangenen Jahr wurden den Angaben
zufolge 392 Fälle erfasst. Das waren 17 mehr als 2014. «Alle Anrufe werden zurückverfolgt», versicherte der Sprecher. In den
vergangenen Jahren klärten die Beamten mehr als 70 Prozent solcher Fälle auf. Ein Großteil sogenannter «Vielanrufer» sei der
Polizei bekannt.
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