Personalvertretung der Vorarlberger

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Personalvertretung der Vorarlberger
Zahl: PV-1/17
Bregenz, am 11.06.2012
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. Gesetzgebung (PrsG)
via VOKIS versendet
Auskunft:
Dr. Hubert Diem
Tel: +43(0)5574/511-27836
Betreff:
Bezug:
Anlage:
Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes;
verpflichtende Gehaltsangabe bei Stellenausschreibungen;
Schreiben der PV an die Abt. PrsP vom 07.02.2012 zu oa Zahl;
Begutachtungsentwurf - ablehnende Stellungnahme der PV
Schreiben vom 29.05.2012 zur Zahl PrsG 030.10
Schreiben vom 07.02.2012 zu oa Zahl samt Anlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden stellen wir fest, dass der Dienstgeber trotz unseres schriftlichen
Protests vom 07.02.2012 zu den damals einseitig medial angekündigten, freiwilligen
Gehaltsangaben nun sogar eine gesetzliche Verpflichtung zu Gehaltsangaben in den
Stellenausschreibungen des Landesdienstes einführen will.
Um inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir als Stellungnahme zu
§ 5 Abs. 2 des Entwurfs sinngemäß auf unser Schreiben vom 07.02.2012 zu oa Zahl,
das wir beiliegend in Kopie übermitteln.
Die freiwillige oder verpflichtende Angabe von theoretischen Mindestgehältern in
Stellenausschreibungen ist bekanntlich schon in der Privatwirtschaft generell nicht
geeignet, Diskriminierungen zu verhindern und geht damit am erklärten Gesetzeszweck vorbei. Tatsache ist nämlich, dass die Dienstgeber gehaltliche Spielräume nach
oben zur Gewinnung qualifizierter Kräfte personenbezogen nützen bzw. nützen
müssen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum unser Dienstgeber diese sinnlose
legistische Maßnahme des Bundes kopiert und die Vorarlberger Landesbediensteten
dem Risiko einer unsachlichen medialen Neiddebatte aussetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Personalvertretung
Der Obmann
Dr. Hubert Diem eh
Personalvertretung der Vorarlberger Landesbediensteten Landhaus A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at
Tel: +43(0)5574/511-29005 Fax: +43(0)5574/511-929095 E-Mail: [email protected]
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Ergeht nachrichtlich an:
Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner
im Hause,
unter Bezugnahme auf die Unterredung vom 23.03.2012
Herrn Landesamtsdirektor Dr. Günther Eberle
im Hause,
jeweils mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Veranlassung.