Vorlage 124/2015

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Vorlage 124/2015
STADT EMSDETTEN
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Anlagen: Nein
öffentlich
Drucksache 124/2015
Beratungsfolge
Termin
Rat
21.07.2015
Bemerkungen
Marienhospital Münsterland GmbH
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Emsdetten fordert von den Verantwortlichen, dafür Sorge zu tragen,
dass der Krankenhausstandort Marienhospital Emsdetten fortgeführt wird.
2. Der Rat der Stadt Emsdetten fordert die Landesregierung NRW dazu auf, unverzüglich
einen Runden Tisch einzuberufen, der sich mit der Sicherstellung der stationären
Gesundheitsversorgung im Zuständigkeitsbereich der in der Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH befasst.
3. Teilnehmer dieses Runden Tisches unter der Federführung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen sollten neben Vertretern der drei betroffenen Kommunen Emsdetten, Greven und Steinfurt Vertreter der
Bezirksregierung Münster, des Kreises Steinfurt und auch der Kostenträger - Krankenkassen – sein.
4. Der Rat der Stadt Emsdetten fordert den Runden Tisch auf, die Frage der Sicherstellung
der stationären Gesundheitsversorgung so rechtzeitig zu klären, dass nicht im laufenden
Insolvenzverfahren Fakten geschaffen werden, die den Krankenhausstandort Emsdetten
endgültig zur Auflösung stellen.
Ziele:
Sicherstellung der lokalen und regionalen Krankenhausversorgung im Zuständigkeitsbereich
der in der Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH
Kurzbegründung:
Den Verlautbarungen der in Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH zufolge, soll durch einen externen in der Gesundheitsbranche profilierten Dienstleister ein neues
strukturiertes Bieterverfahren für die Übernahme der insolventen Marienhospital Münsterland
GmbH durchgeführt werden. Bevor in diesem neuerlichen Bieterverfahren Fakten geschaffen
werden, soll sichergestellt werden, dass auch der Krankenhausstandort Emsdetten in dieses
Verfahren einbezogen wird. Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung darf nicht weiter
dem Sachwalter Dr. Kebekus und der immer noch im Amt befindlichen Geschäftsführung der
Marienhospital Münsterland GmbH überlassen bleiben, die das Verfahren aufgrund der Forderungen der zunächst übernahmebereiten Mathias-Stiftung Rheine und Franziskus-Stiftung
Münster so gestaltet haben und auch weiter gestalten wollen, dass der Standort Emsdetten
außen vor bleibt und ersatzlos gestrichen wird. Die Entwicklung der letzten Wochen seit der
Schließung des Standortes Emsdetten hat gezeigt, dass die Gesundheitsversorgung der
Bevölkerung nicht mehr sichergestellt ist. Wir sehen die Landesregierung NRW, die Bezirksregierung Münster, den Kreis Steinfurt und auch die Krankenkassen als Kostenträger in der
Pflicht, zusammen mit den betroffenen Kommunen Emsdetten, Greven und Steinfurt diese
für die Bevölkerung lebenswichtige Fragestellung zu klären und das laufende Insolvenzverfahren nicht weiter nur aus einer Zuschauerrolle zu betrachten. Ungeachtet der politischen
Forderung, auch im Kreis Steinfurt Betten abzubauen, ist die spezielle örtliche Situation in
Emsdetten und in der Region zu analysieren. Es kann im Sinn der Sicherstellung der not-
wendigen Krankenhausversorgung nicht richtig sein, in einer 36.000 Einwohner großen Stadt
mit stark ausgeprägter mittelständischer Wirtschaft einen Krankenhausstandort komplett zu
schließen. Ein solcher Fall ist in ganz Nordrhein-Westfalen nicht bekannt. Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn an einem vergleichbaren Standort mehrere Krankenhäuser existieren, von denen eines dann geschlossen werden soll.
Sachdarstellung:
Am 26.06.2015 hat die Geschäftsführung der in Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH das Marienhospital Emsdetten geschlossen, nachdem die Bezirksregierung
Münster dem Antrag der Geschäftsführung vom 23.06.2015 durch Feststellungsbescheid
vom 26.06.2015 stattgegeben hat. Nach hier vorliegenden Informationen wurde durch diesen
Feststellungsbescheid das Marienhospital Emsdetten nicht aus dem Krankenhausbedarfsplan genommen, sondern „nur“ die Bettenzahl auf Null gesetzt.
Zu der von der Insolvenzverwaltung erhofften Übernahme der Standorte Greven und
Borghorst durch die Stiftung Mathias, Rheine, und Franziskus, Münster, ist es jedoch nicht
gekommen.
Angesichts fehlender weiterer Interessenten soll es jetzt zu einem neuen Bieterverfahren
kommen. Der Krankenhausstandort Emsdetten soll aber nach wie vor nicht in dieses Verfahren einbezogen werden, obwohl in einem neuen Bieterverfahren die bisherigen Übernahmebedingungen der Stiftungen, dass Emsdetten zu schließen ist, nicht mehr relevant sein dürften.
Seit der Schließung des Krankenhausstandortes Emsdetten kommt es vermehrt zu Meldungen, die an eine ordnungsgemäße Krankenhausversorgung der Bevölkerung zweifeln lassen. Beispielhaft sollen folgende Meldungen wiedergegeben werden:
So ist z.B. ein Fall bekannt in dem ein Schlaganfallpatient aus Emsdetten in Emsdetten keine
Erstversorgung mehr erhalten konnte und deshalb von einem sehr fachkundigen Arzt an das
Krankenhaus in Greven zur Erstversorgung weiterverwiesen wurde, mit dem Hinweis, die
Folgeversorgung an der Universitätsklinik Münster durchführen zu lassen. Die notwendige
Erstversorgung in Greven unterblieb jedoch, der Patient wurde nach Hause entlassen. Die
notwendige Versorgung in der Universitätsklinik wurde erst nach weiterem Notruf mit erheblicher unakzeptabler Verzögerung vorgenommen.
In einem weiteren Fall sollen die zu einem Notfall hinzugerufenen Rettungskräfte im Einsatzgeschehen gestoppt worden sein, weil sie erst mehr als 15 Minuten – für die Betroffenen im
Notfall als sehr langwierig empfunden - das anzufahrende Krankenhaus zu klären hatten. Die
Patientin wurde dann in eine Klinik nach Enschede transportiert.
Vergleichbar mit diesem Vorkommnis sind hier berichtete Fälle, in denen während der Rettungsdienstfahrt das Zielkrankenhaus mangels Kapazität geändert und ein anderes Krankenhaus angefahren werden musste.
Der Rettungsdienst der Rettungswache Emsdetten gestaltet sich, was die Kapazitäten betrifft, zunehmend schwieriger. Jeder Einsatzfall führt wegen der Schließung des Krankenhaus Emsdetten zu einem Krankenhaus außerhalb Emsdettens, das jeweils mindestens 11
km entfernt liegt. An Wochenendtagen führt dies zu 18 Einsätzen pro Tag und Rettungsmittel
außerhalb Emsdettens.
Chirurgische Notfälle aus Emsdetten können keine Erstversorgung in Emsdetten finden und
erhalten nach langen Anfahrtszeiten in umliegenden Krankenhäusern dort auch nur zeitlich
sehr verzögert die notwendige ärztliche Versorgung.
Im Krankenhaus in Borghorst angesetzte Operationen sollen angesichts der dort nicht zur
Verfügung stehenden Kapazitäten nicht oder nur mit Zeitversatz durchgeführt werden/worden sein. Einem operierenden Arzt soll angetragen worden sein, in den funktionstüchtigen hochmodernen OP-Sälen in Emsdetten zu operieren. Dieser soll diese Forderung
zurückgewiesen haben, weil er den Transport der frisch Operierten von Emsdetten nach
Borghorst nicht verantworten wollte.
Auch die technischen Möglichkeiten, in Borghorst einzusetzendes OP-Besteck dort zu sterilisieren, soll dort alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten übersteigen. Das OP-Besteck
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selbst für nur eine Hüftgelenkoperation lasse sich dort nicht in einem Arbeitsgang sterilisieren. Dazu bedürfe es mehrerer Sterilisationsverfahren, was dazu führe, dass die Aufbereitung für das OP-Besteck für andere Operationen zurückstehen muss. Den hier eingehenden
Meldungen zufolge ist zwischenzeitlich ein Shuttle-Dienst eingerichtet, der das OP-Besteck
von Borghorst nach Emsdetten transportiert und nach Sterilisation in Emsdetten wieder nach
Borghorst zurückschafft. Dies soll ein dauerhafter Zustand werden.
Auch soll die Qualifikation der mit diesem Prozess betrauten Personen in der
Zentralsterilgutversorgung nicht den Anforderungen entsprechen. Die Leitungskraft soll nach
den Empfehlungen über den Fachkundenachweis II verfügen, wenn nicht sogar Fachkundenachweis III. Zurzeit soll die verantwortliche Leitungskraft nur über den Fachkundenachweis I
verfügen. Erst im kommenden Monat soll sie den Lehrgang zur Erlangung des Fachkundenachweises II aufnehmen.
Die vorhandenen Raumkapazitäten sollen in Borghorst dazu führen, dass 3-Bett-Zimmer zu
5-Bett-Zimmern umfunktioniert werden, dass Bauchoperierte mit Orthopädie Operierten auf
einer Station untergebracht sind, ganz zu schweigen von der Raumsituation, dass Nassräumen nicht den Krankenzimmern zugeordnet sind, sondern von den Patienten auf den Fluren
aufgesucht werden müssen.
Und dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass in Emsdetten seit dem 26.06.2015 ausreichende und höchst geeignete Räumlichkeiten leer stehen, die für die Gesundheitsversorgung genutzt werden könnten.
Bisheriger Schriftverkehr mit der Ministerpräsidentin bzw. der Gesundheitsministerin blieben
erfolglos. Im Schriftverkehr vom 12.03.20915 verwiesen die Ministerpräsidentin und ihre
Gesundheitsministerin auf das laufende Insolvenzverfahren, dessen Ausgang abzuwarten
sei. Auf neuerliche schriftliche Initiative an die Ministerpräsidentin vom 30.06.2015, in der
nochmals eindringlich die aus hiesiger Sicht für die Gesundheitsversorgung bedrohliche Situation geschildert worden ist, ist bis heute keinerlei Reaktion erfolgt.
Nach hiesigem Verständnis kann es nicht richtig sein, die Akteure eines Insolvenzverfahrens,
also den Sachwalter Dr. Kebekus und die nach wie vor befindliche Geschäftsführung der
insolventen Schuldnerin, entscheiden zu lassen, wie und auf welche Weise und an welchem
Ort im Kreis Steinfurt die stationäre Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung stattfindet.
Es ist Aufgabe der für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen, ihre Zuschauerrolle
zu verlassen und sich um das Wohl der Bevölkerung zu kümmern. Schnellstmöglich ist von
kompetenter und zuständiger Stelle die Frage zu klären, welche Krankenhauseinrichtungen
zur Versorgung notwendig sind. Das ist keine Frage des Insolvenzverfahrens. Emsdetten ist
der einzig bekannte Fall, in dem in einer 36.000 Einwohner großen von mittelständischer
Wirtschaft geprägten Stadt keine stationäre Krankenhausversorgung sichergestellt ist bzw.
nicht für notwendig gehalten wird. Anders sind die Fälle zu beurteilen, in denen mehrere
Krankenhäuser in einer Stadt betrieben werden und hier zum Abbau von Bettenkapazitäten
eine Einrichtung geschlossen wird. Für eine Stadt dieser Größenordnung und Wirtschaftsstruktur ist eine Krankenhauseinrichtung unverzichtbar.
Da angesichts der bekannten öffentlichen Stellungahme der Insolvenzverwaltung und der
Geschäftsführung zu erwarten ist, dass wider besseres Wissen die Situation „schön geredet“
wird, und Fakten geschaffen werden sollen die es potentiellen Bietern nicht möglich machen,
auch den Krankenhausstandort Emsdetten und seine hervorragende Infrastruktur in das Bieterverfahren einzubeziehen, ist jetzt schnelles Handeln durch die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen des Landes NRW und der betroffenen Kommunen notwendig.
Sichtvermerke
Verfasser/in
Herr Moenikes
Mitzeichnung
BM
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