Energieaudit für Kommunale Betriebe
Transcrição
Energieaudit für Kommunale Betriebe
Gemeindetag Baden-Württemberg Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden Verwaltungsschule Haus der Gemeinden Unsere Kernzeiten: Verwaltungsschule | Hoffstr. 1 b | 76133 Karlsruhe An die Bürgermeisterämter, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämter in Baden-Württemberg montags-donnerstags 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr freitags 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Sachbearbeitung: Herr Doll (0721) 98 44 6 - 15 (0721) 84 38 72 [email protected] www.verwaltungsschule-bw.de 29.05.2015 / Schl - Do Az: D 800.50 Ausschreibung zum Fachseminar: Energieaudit für Kommunale Betriebe Gesetzliche Pflicht und systematische Erschließung von Energiekosteneinsparpotenzialen Sehr geehrte Damen und Herren, kommunale Eigenbetriebe mit mehr als 25% Beteiligung der öffentlichen Hand unterliegen nach dem Energiedienstleistungsgesetz der Pflicht, ein Energieaudit nach DIN 16247-1:2012 bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Ausgenommen sind Betriebe mit überwiegend hoheitlichen Aufgaben, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Kleinstbetriebe (unter 10 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €). Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Pflicht drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Betrieb. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird stichprobenartig 20% der betroffenen Unternehmen nach dem 05.12.2015 überprüfen. Grundsätzlich sind alle wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde betroffen, die den BgABegriff (Betrieb gewerblicher Art) erfüllen. Nicht betroffen ist bspw. die Abwasserbeseitigung. Es verbleiben aber insbesondere Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas, Wärme), Öffentliche Verkehrsbetriebe, Hafenbetriebe, Kur- und Bäderbetriebe, Altenheime, Museen, Volkshochschulen, Messehallen, Schwimmbäder, Mineralwasserbetriebe, Wohnungsbauunternehmen etc. in der Pflicht, ein Audit durchzuführen. Nach dem „Merkblatt für Energieaudits“ (Download: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/index.html) sind alle als Regiebetriebe geführten BgA sowie generell Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern und einem Haushaltsvolumen von weniger als 10 Mio. Euro („Konzernbilanz“), hiervon ausgenommen. Betroffen sind in der Regel auch kommunale Kapitalgesellschaften, sofern es sich nicht um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt, bzw. noch kein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem eingerichtet worden ist. Rechtssichere Auskünfte hierzu kann nur das BAFA erteilen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29 - 35 65760 Eschborn http://www.bafa.de/ Referat: 426 E-Mail: [email protected] Tel.: +49(0)6196 908-1240 Generelle Fragen zu Inhalten des Fachseminars „Energieaudit für Kommunale Betriebe“ richten Sie bitte an: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Dipl. - Ing. Claus Greiser, Kaiserstraße 94a 76133 Karlsruhe http://www.kea-bw.de/ E-Mail: [email protected] Tel.: +49(0)721 / 9 84 71 – 17 Fax +49(0)721 / 9 84 71 – 20 Zielgruppe: Kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Voraussetzungen des Merkblatts „Hinweise zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen“ (Download: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/index.html) erfüllen und eigenständig das Energieaudit bis zum 05.12.2015 durchführen möchten. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, befähigt Sie die Schulung, ein von einem externen Berater durchgeführtes Energieaudit intern zu begleiten bzw. das nach 4 Jahren erforderliche Wiederholungsaudit eigenständig durchzuführen. Die Teilnehmer des Kurses erhalten ein Zertifikat, das ihre Befähigung nochmals unterstreicht. Seminarziel: Mit Hilfe von konkreten Handlungsempfehlungen, Kalkulationen und einfachen Erfassungslisten werden die Seminarteilnehmer in die Lage versetzt, ein gesetzlich gefordertes Energieaudit mit möglichst geringem Aufwand und geringen Kosten selbst zu erstellen. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen und - wenn gewünscht - einen telefonischen Support, dessen Vergütung separat mit der KEA GmbH abzurechnen ist. Darüber hinaus werden systematisch Energieeffizienzmaßnahmen identifiziert und deren Erschließung vorbereitet. Über die Energieaudit-Thematik hinaus wird im Rahmen des Seminars zusätzlich auch ein Tool vorgestellt, mit dem die Teilnehmer überprüfen können, ob die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, alternativ zu DIN 16247, zu Steuererstattungen führt. Insoweit decken die Seminarinhalte gleichermaßen auch den technischen Teil der DIN EN ISO 50001 ab. Ein weiterer Vorteil eines Energiemanagementsystems ist eine Verlängerung der Umsetzungsfrist, da nach dieser DIN EN ISO 50001 in 2015 lediglich begonnen werden muss. Veranst.-Nr.: Termin: Ort: Kreis: 154800.50-001 154800.50-002 154800.50-003 154800.50-004 154800.50-005 154800.50-006 154800.50-007 154800.50-008 154800.50-009 154800.50-010 06.07.2015 07.07.2015 09.07.2015 13.07.2015 16.07.2015 20.07.2015 21.07.2015 27.07.2015 14.09.2015 17.09.2015 76646 Bruchsal 88427 Bad Schussenried 97941 Tauberbischofsheim 74821 Mosbach 88045 Friedrichshafen 77975 Ringsheim 73249 Wernau 78739 Hardt 73520 Schwäbisch Gmünd 72336 Balingen Karlsruhe Biberach Main-Tauber Neckar-Odenwald Bodensee Ortenau Esslingen Rottweil Ostalb Zollernalb Dauer: jeweils 1 Tag / von 09.00 Uhr - 16.30 Uhr Referenten: Dipl. - Ing. Horst Fernsner, Florian Anders M.Sc. Energy Conversion Management, Dipl. - Ing. Claus Greiser, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Karlsruhe Seminarthemen: Erfüllung der gesetzlichen Auflage nach EDL-G 2015 Umsetzung von im Energieaudit definierten Effizienzmaßnahmen Einfach handhabbares und kostengünstiges Werkzeug für die Kommunen Aufwand für die einzelne Kommune so gering wie möglich halten Die Seminargebühr beträgt 240,-- € je Teilnehmer/in. Die Überweisung soll erst auf besondere Anforderung (Rechnung) erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Stornierungen, die uns später als 2 Wochen vor Seminarbeginn erreichen, eine Storno-Gebühr in Höhe von 120,00 € erheben müssen. Die Storno-Gebühr entfällt, sofern eine andere Person teilnimmt. Es wird gebeten, Anmeldungen über den Internetauftritt der Verwaltungsschule bzw. schriftlich oder per Telefax auf beiliegendem Anmeldeformular bis zum 05. Juni 2015 bzw. 14. August 2015 an die Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg, zu richten. Die gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten unverzüglich nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und werden nach Ablauf der Anmeldefrist zum Termin besonders eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Böser Schulleiter Gemeindetag Baden-Württemberg Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden Verwaltungsschule Haus der Gemeinden (0721) 84 38 72 Verwaltungsschule Haus der Gemeinden Herr Doll Hoffstr. 1 b 76133 Karlsruhe Anmeldung Energieaudit für Kommunale Betriebe: Gesetzliche Pflicht und systematische Erschließung von Energiekosteneinsparpotenzialen Anmeldefrist: 05. Juni 2015 14. August 2015 Veranstaltungsnummer 154800.50-001 154800.50-002 154800.50-003 154800.50-004 154800.50-005 154800.50-006 154800.50-007 154800.50-008 154800.50-009 154800.50-010 Termin Veranstaltungsort Kreis 06.07.2015 07.07.2015 09.07.2015 13.07.2015 16.07.2015 20.07.2015 21.07.2015 27.07.2015 14.09.2015 17.09.2015 76646 Bruchsal 88427 Bad Schussenried 97941 Tauberbischofsheim 74821 Mosbach 88045 Friedrichshafen 77975 Ringsheim 73249 Wernau 78739 Hardt 73520 Schwäbisch Gmünd 72336 Balingen Karlsruhe Biberach Main-Tauber Neckar-Odenwald Bodensee Ortenau Esslingen Rottweil Ostalb Zollernalb Geburtsdatum _____________________________________________________ Name, Vorname ___________________________________ männlich weiblich Dienststelle _____________________________________________________ Straße _____________________________________________________ Postleitzahl / Ort _____________________________________________________ Telefon _____________________________________________________ Telefax _____________________________________________________ E-Mail _____________________________________________________ Landkreis _____________________________________________________ ____________________________ Datum, Stempel, Unterschrift