Energieaudit für Kommunale Betriebe

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Energieaudit für Kommunale Betriebe
Gemeindetag Baden-Württemberg
Kommunaler Landesverband
kreisangehöriger Städte und Gemeinden
Verwaltungsschule
Haus der Gemeinden
Unsere Kernzeiten:
Verwaltungsschule | Hoffstr. 1 b | 76133 Karlsruhe
An die
Bürgermeisterämter, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämter
in Baden-Württemberg
montags-donnerstags
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Sachbearbeitung:
Herr Doll
 (0721) 98 44 6 - 15
 (0721) 84 38 72
 [email protected]
www.verwaltungsschule-bw.de
29.05.2015 / Schl - Do
Az: D 800.50
Ausschreibung zum Fachseminar:
Energieaudit für Kommunale Betriebe Gesetzliche Pflicht und systematische Erschließung von
Energiekosteneinsparpotenzialen
Sehr geehrte Damen und Herren,
kommunale Eigenbetriebe mit mehr als 25% Beteiligung der öffentlichen Hand unterliegen nach
dem Energiedienstleistungsgesetz der Pflicht, ein Energieaudit nach DIN 16247-1:2012 bis zum
5. Dezember 2015 durchzuführen. Ausgenommen sind Betriebe mit überwiegend hoheitlichen
Aufgaben, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Kleinstbetriebe (unter 10 Mitarbeiter
und Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €).
Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Pflicht drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Betrieb.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird stichprobenartig 20% der betroffenen Unternehmen nach dem 05.12.2015 überprüfen.
Grundsätzlich sind alle wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde betroffen, die den BgABegriff (Betrieb gewerblicher Art) erfüllen. Nicht betroffen ist bspw. die Abwasserbeseitigung. Es
verbleiben aber insbesondere Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas, Wärme), Öffentliche Verkehrsbetriebe, Hafenbetriebe, Kur- und Bäderbetriebe, Altenheime, Museen,
Volkshochschulen, Messehallen, Schwimmbäder, Mineralwasserbetriebe, Wohnungsbauunternehmen etc. in der Pflicht, ein Audit durchzuführen.
Nach
dem
„Merkblatt
für
Energieaudits“
(Download:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/index.html) sind alle als Regiebetriebe geführten BgA sowie generell Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern und
einem Haushaltsvolumen von weniger als 10 Mio. Euro („Konzernbilanz“), hiervon ausgenommen.
Betroffen sind in der Regel auch kommunale Kapitalgesellschaften, sofern es sich nicht um
ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt, bzw. noch kein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem eingerichtet worden ist.
Rechtssichere Auskünfte hierzu kann nur das BAFA erteilen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
http://www.bafa.de/
Referat: 426
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49(0)6196 908-1240
Generelle Fragen zu Inhalten des Fachseminars „Energieaudit für Kommunale Betriebe“ richten
Sie bitte an:
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH,
Dipl. - Ing. Claus Greiser,
Kaiserstraße 94a
76133 Karlsruhe
http://www.kea-bw.de/
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49(0)721 / 9 84 71 – 17
Fax +49(0)721 / 9 84 71 – 20
Zielgruppe:
Kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Voraussetzungen des Merkblatts
„Hinweise zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen“ (Download:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/index.html) erfüllen und eigenständig das Energieaudit bis zum 05.12.2015 durchführen möchten.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, befähigt Sie die Schulung, ein von einem
externen Berater durchgeführtes Energieaudit intern zu begleiten bzw. das nach 4 Jahren
erforderliche Wiederholungsaudit eigenständig durchzuführen.
Die Teilnehmer des Kurses erhalten ein Zertifikat, das ihre Befähigung nochmals unterstreicht.
Seminarziel:
Mit Hilfe von konkreten Handlungsempfehlungen, Kalkulationen und einfachen Erfassungslisten
werden die Seminarteilnehmer in die Lage versetzt, ein gesetzlich gefordertes Energieaudit mit
möglichst geringem Aufwand und geringen Kosten selbst zu erstellen. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen und - wenn gewünscht - einen telefonischen Support,
dessen Vergütung separat mit der KEA GmbH abzurechnen ist.
Darüber hinaus werden systematisch Energieeffizienzmaßnahmen identifiziert und deren Erschließung vorbereitet.
Über die Energieaudit-Thematik hinaus wird im Rahmen des Seminars zusätzlich auch ein Tool
vorgestellt, mit dem die Teilnehmer überprüfen können, ob die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, alternativ zu DIN 16247, zu Steuererstattungen führt.
Insoweit decken die Seminarinhalte gleichermaßen auch den technischen Teil der DIN EN ISO
50001 ab. Ein weiterer Vorteil eines Energiemanagementsystems ist eine Verlängerung der
Umsetzungsfrist, da nach dieser DIN EN ISO 50001 in 2015 lediglich begonnen werden muss.
Veranst.-Nr.:
Termin:
Ort:
Kreis:
154800.50-001
154800.50-002
154800.50-003
154800.50-004
154800.50-005
154800.50-006
154800.50-007
154800.50-008
154800.50-009
154800.50-010
06.07.2015
07.07.2015
09.07.2015
13.07.2015
16.07.2015
20.07.2015
21.07.2015
27.07.2015
14.09.2015
17.09.2015
76646 Bruchsal
88427 Bad Schussenried
97941 Tauberbischofsheim
74821 Mosbach
88045 Friedrichshafen
77975 Ringsheim
73249 Wernau
78739 Hardt
73520 Schwäbisch Gmünd
72336 Balingen
Karlsruhe
Biberach
Main-Tauber
Neckar-Odenwald
Bodensee
Ortenau
Esslingen
Rottweil
Ostalb
Zollernalb
Dauer:
jeweils 1 Tag / von 09.00 Uhr - 16.30 Uhr
Referenten:
Dipl. - Ing. Horst Fernsner,
Florian Anders M.Sc. Energy Conversion Management,
Dipl. - Ing. Claus Greiser,
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH,
Karlsruhe
Seminarthemen:
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Erfüllung der gesetzlichen Auflage nach EDL-G 2015
Umsetzung von im Energieaudit definierten Effizienzmaßnahmen
Einfach handhabbares und kostengünstiges Werkzeug für die Kommunen
Aufwand für die einzelne Kommune so gering wie möglich halten
Die Seminargebühr beträgt 240,-- € je Teilnehmer/in. Die Überweisung soll erst auf besondere Anforderung (Rechnung) erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Stornierungen, die uns später als 2 Wochen vor Seminarbeginn erreichen, eine Storno-Gebühr in Höhe von 120,00 € erheben
müssen. Die Storno-Gebühr entfällt, sofern eine andere Person teilnimmt.
Es wird gebeten, Anmeldungen über den Internetauftritt der Verwaltungsschule bzw.
schriftlich oder per Telefax auf beiliegendem Anmeldeformular bis zum 05. Juni 2015 bzw.
14. August 2015 an die Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg, zu richten.
Die gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten unverzüglich nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und werden nach Ablauf der Anmeldefrist zum Termin
besonders eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Böser
Schulleiter
Gemeindetag Baden-Württemberg
Kommunaler Landesverband
kreisangehöriger Städte und Gemeinden
Verwaltungsschule
Haus der Gemeinden
 (0721) 84 38 72
Verwaltungsschule
Haus der Gemeinden
Herr Doll
Hoffstr. 1 b
76133 Karlsruhe
Anmeldung
Energieaudit für Kommunale Betriebe:
Gesetzliche Pflicht und systematische Erschließung
von Energiekosteneinsparpotenzialen
Anmeldefrist:
05. Juni 2015
14. August 2015
Veranstaltungsnummer
154800.50-001
154800.50-002
154800.50-003
154800.50-004
154800.50-005
154800.50-006
154800.50-007
154800.50-008
154800.50-009
154800.50-010
Termin
Veranstaltungsort
Kreis
06.07.2015
07.07.2015
09.07.2015
13.07.2015
16.07.2015
20.07.2015
21.07.2015
27.07.2015
14.09.2015
17.09.2015
76646 Bruchsal
88427 Bad Schussenried
97941 Tauberbischofsheim
74821 Mosbach
88045 Friedrichshafen
77975 Ringsheim
73249 Wernau
78739 Hardt
73520 Schwäbisch Gmünd
72336 Balingen
Karlsruhe
Biberach
Main-Tauber
Neckar-Odenwald
Bodensee
Ortenau
Esslingen
Rottweil
Ostalb
Zollernalb
Geburtsdatum
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Name, Vorname
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männlich
weiblich
Dienststelle
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Straße
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Postleitzahl / Ort
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Telefon
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Telefax
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E-Mail
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Landkreis
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Datum, Stempel, Unterschrift