Strafrechtsschutz wider Willen

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Strafrechtsschutz wider Willen
Institut für Wirtschaftsstrafrecht
Prof. Dr. Roland Schmitz
Heger-Tor-Wall 14
D-49069 Osnabrück
Telefon (05 41) 9 69-4696/4665
Telefax (05 41) 9 69-4691
www.jura.uni-osnabrueck.de
E-Mail: [email protected]
20.01.2016
Sommersemester 2016
Block-Seminar „Strafrechtsschutz wider Willen“
Themenkomplex 1: Überzogener Rechtsgüterschutz?!
!
Strafbarkeit des Arztes wegen des Abbruchs der Behandlung einer letalen Erkrankung
gemäß des Patientenwillens
!
Strafwürdigkeit des Beischlafs zwischen Verwandten
!
Strafbarkeit der medizinisch nicht indizierten Beschneidung des männlichen Kindes trotz
Einwilligung des / der Erziehungsberechtigte(n)
Themenkomplex 2: Grenzen der Dispositionsfähigkeit des Strafrechtsschutzes
!
Abgrenzung von einverständlicher Fremd- und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung
am Beispiel des „Autosurfens“
!
Strafbarkeit des behandelnden Arztes bei Vornahme einer Bluttransfusion gegenüber
einem Kind bei entgegenstehendem Elternwillen
!
Grenzen der Einwilligung am Beispiel des „Kannibalen von Rothenburg“
!
Grenzen der Einwilligung bei gefährlichen sexuellen Praktiken
Die Teilnahme ist ausschließlich über eine Anmeldung per E-Mail unter
[email protected] möglich. Eine Vorbesprechung findet zu Beginn der
vorlesungsfreien Zeit statt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

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