Strafrechtsschutz wider Willen
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Strafrechtsschutz wider Willen
Institut für Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Schmitz Heger-Tor-Wall 14 D-49069 Osnabrück Telefon (05 41) 9 69-4696/4665 Telefax (05 41) 9 69-4691 www.jura.uni-osnabrueck.de E-Mail: [email protected] 20.01.2016 Sommersemester 2016 Block-Seminar „Strafrechtsschutz wider Willen“ Themenkomplex 1: Überzogener Rechtsgüterschutz?! ! Strafbarkeit des Arztes wegen des Abbruchs der Behandlung einer letalen Erkrankung gemäß des Patientenwillens ! Strafwürdigkeit des Beischlafs zwischen Verwandten ! Strafbarkeit der medizinisch nicht indizierten Beschneidung des männlichen Kindes trotz Einwilligung des / der Erziehungsberechtigte(n) Themenkomplex 2: Grenzen der Dispositionsfähigkeit des Strafrechtsschutzes ! Abgrenzung von einverständlicher Fremd- und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung am Beispiel des „Autosurfens“ ! Strafbarkeit des behandelnden Arztes bei Vornahme einer Bluttransfusion gegenüber einem Kind bei entgegenstehendem Elternwillen ! Grenzen der Einwilligung am Beispiel des „Kannibalen von Rothenburg“ ! Grenzen der Einwilligung bei gefährlichen sexuellen Praktiken Die Teilnahme ist ausschließlich über eine Anmeldung per E-Mail unter [email protected] möglich. Eine Vorbesprechung findet zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit statt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.