Leitlinien der Referendarausbildung

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Leitlinien der Referendarausbildung
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg
- Seminar Lehramt Gymnasium/Gesamtschule Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg
Leitlinien der Referendarausbildung
Duisburg, 31.10.15
Unser Anliegen als Ausbilderinnen und Ausbilder ist darauf gerichtet, Ihnen als
Referendarinnen und Referendare das nötige Rüstzeug zur Durchführung von
selbstständigem Unterricht zu vermitteln, damit Sie der neuen Aufgabe gewachsen sind. Daneben soll viel dazu beigetragen werden, Ihr berufliches
Selbstvertrauen und Ihre Sicherheit zu stärken und zu fördern (v. Hentig: „Die
Sachen klären – die Menschen stärken“). Sie sollen in die Lage versetzt werden, den nötigen Rollenwechsel bewusst zu vollziehen.
Folgenden Punkte beschreiben entsprechende Regelungen für den Ablauf
Ihrer Seminarausbildung:
1. Das erste Ausbildungsquartal beginnt i.d.R. mit einem Entwicklungsund Planungsgespräch (EPG), das auf der Grundlage einer von Ihnen
gezeigten Unterrichtsstunde erfolgt. Dieser gemeinsame Unterrichtseinblick Ihrer Kernseminarleitung und eines schulischen Vertreters dient
ausschließlich Ihrer Beratung, um eine personenorientierte Ausbildung
zu ermöglichen, die an Ihrem Könnens- und Kenntnisstand ansetzt. Zu
Beginn des vierten Ausbildungsquartals reflektieren Sie gezielt Ihre Erkenntnisse aus dem EPG, um im Rückblick Ihre professionelle Entwicklung wahrzunehmen und von daher Ihre weitere Ausbildung zu
steuern.
2. Darüber hinaus findet im ersten Quartal i.d.R. 1 Unterrichtsbesuch pro
Fach statt. Im Verlauf der ersten fünf Ausbildungsquartale finden i.d.R.
in den beiden Fächern insgesamt 10 Unterrichtsbesuche statt. Wir
empfehlen Ihnen deshalb, in jedem Quartal 1 Unterrichtsbesuch pro
Fach einzuplanen.
3. Die Kernseminarleiterinnen und –leiter haben keine Beurteilungsfunktion, sondern die Aufgabe der personenorientierten Beratung. Als
Teil Ihrer Ausbildung führen sie mit Ihnen mindestens zwei Beratungsgespräche mit Coachingelementen durch, das erste spätestens bis
zum Ende des zweiten Quartals. Darüber hinaus besuchen die
Kernseminarleiterinnen und –leiter Sie i.d.R. insgesamt zweimal im
Unterricht.
4. Auf Wunsch der Referendare und Referendarinnen kann auch der
schulische Ausbildungsbeauftragte (ABB) an den Unterrichtsbesuchen
teilnehmen.
5. In der Regel sollten bei Unterrichtsbesuchen nicht mehr als drei an der
Ausbildung Beteiligte anwesend sein.
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6. Der schulische Anteil Ihrer Ausbildung ist in einem Ausbildungsprogramm gemäß §14 OVP beschrieben. Dieses Ausbildungsprogramm
wurde in Zusammenarbeit von Schule und Seminar entwickelt.
7. Zum schriftlichen Entwurf bei Unterrichtsbesuchen legt die OVP in §
11,3 fest: Die Referendarin, der Referendar legt „eine kurz gefasste
Planung“ des Unterrichts vor. Diese Ausführungen sollten den Umfang
von 5 DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten. Einvernehmen herrscht
darüber, dass die Reflexion der Planung von Unterrichtsstunden ein
vielschichtiger Prozess ist und sukzessiver Einübung (auch seiner Verschriftlichung) bedarf.
8. Fachleiterinnen und Fachleiter, die gleichzeitig Ausbildungslehrkraft
sind, erstellen in ihrer Rolle als Ausbildungslehrkraft einen schriftlichen
Beurteilungsbeitrag ohne Note gemäß § 16, 2 OVP.
Zusammenarbeit von Schule und Seminar
Allgemeine Regularien:
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Die Schulen erhalten eine Liste der ihnen zugewiesenen Referendarinnen und Referendare mit Fächerkombinationen.
Das Seminar sorgt für die Einrichtung von Schulgruppen in den Kernseminaren.
Die ABB hospitieren auf Wunsch der Referendarinnen und Referendare
im Unterricht. Sie sollten auch als Ausbildungslehrkräfte zur Verfügung
stehen. (§14 OVP)
Die Referendarinnen und Referendare dokumentieren ihre schulische
Ausbildung in einem Logbuch zur Einsicht für Schulleitung und ABB
(Unterricht, außerunterrichtliche Aktivitäten).
Die Referendarinnen und Referendare nehmen an schulischen
Konferenzen teil, soweit sie sich nicht mit Seminarveranstaltungen überschneiden (s.u.).
Die Schule informiert über ihren eigenen Organisations- und Geschäftsplan.
Die Schulen informieren die Referendarinnen und Referendare über die
Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem selbstständigen Unterricht
gemäß §11,3 OVP.
Weitere Absprachen zwischen den Ausbildungsschulen und dem Seminar:
1. Der Informationsfluss zwischen Seminar und Schule muss sichergestellt sein
(z.B. Zeitplan der Fachseminare, geplante Gruppenveranstaltungen, Fachseminar-Rahmenpläne, Ergebnisse der Seminararbeit u.a.).
2. Informationen, die einzelne Referendare betreffen, sollen an den ABB gehen; Informationen, welche die gesamte Schulgruppe betreffen, sollten
über die Schulleitung vermittelt werden.
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3. Vereinbarungen über Unterrichtsbesuche durch die Seminarausbilderinnen und -ausbilder müssen rechtzeitig (i.d.R. durch die Referendarinnen
und Referendare) an den Schulen bekannt gegeben werden.
4. Die Fachleiterinnen und Fachleiter sollen in den Beratungen mit den Ausbildungslehrerinnen und -lehrern ihre Bewertungen begründen und somit
über ihre Bewertungskriterien Aufschluss geben.
5. Ein genereller Vorrang der Schulveranstaltungen vor Veranstaltungen des
Seminars ist aus der OVP nicht abzuleiten. Bei Terminkollisionen muss im Einzelfall von der Sache her abgewogen werden. Folgende Regelung bei
Überschneidung von Schul- und Seminarveranstaltungen wurde im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern
(25.01.2005) einstimmig angenommen:
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bei schulischen Veranstaltungen mit mehreren Referendarinnen und
Referendaren (z.B. Lehrerkonferenz): Vertreterprinzip
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bei Reihenveranstaltungen
Prinzip
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bei Veranstaltungen, die unmittelbar mit dem selbstständigen
Unterricht zusammenhängen (z.B. Elternsprechtag, Zeugniskonferenz):
teilweise Freistellung
-
in allen anderen
Kernseminarleitung
Fällen:
(z.B. Fachkonferenzen):
Absprache
Schule
–
alternierendes
Referendare
–
6. Die Planung des Einsatzes der Referendarinnen und Referendare im selbst-
ständigen Unterricht geschieht gemäß OVP § 11 (5 u. 7). Beratungen aller
Beteiligten, auch der Fachleiterinnen und Fachleiter, sollten ermöglicht
werden.
7.
Die Genehmigungen von Mehrarbeit, Nebentätigkeiten, Sonderurlaub
und Teilnahme an Klassen – bzw. Kursfahrten müssen bei der zuständigen
Dienststelle (ZfsL) beantragt werden. Bei einem Auslandsaufenthalt muss
die Genehmigung rechtzeitig auf dem Dienstweg (über das ZfsL) bei der
Bezirksregierung beantragt werden.
Mehrtägige Klassenfahrten gehören als Schulveranstaltungen zu den dienstlichen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern. Bei der Begleitung von Klassenfahrten sammeln Referendarinnen und Referendare wertvolle pädagogische Erfahrungen. Daher unterstützt das Seminar die Teilnahme von Referendarinnen und Referendaren an Klassenfahrten, Studienreisen und Schulwanderungen.
Auf der anderen Seite kann es zu einer Beeinträchtigung der Ausbildung
kommen, vor allem bei der Teilnahme an mehreren Klassenfahrten. Zudem
können mehrtägige Schulwanderungen und Klassenfahrten häufig nicht in
ausreichender Höhe aus den zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel gedeckt werden und so zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Referendarinnen und Referendare führen.
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Daher spricht die Seminarkonferenz folgende Empfehlung aus:
Referendarinnen und Referendare soll im Verlauf der Ausbildung die Möglichkeit offen stehen, an Klassenfahrten, Studienfahrten bzw. Schulwanderungen teilzunehmen. In der Regel soll sich die Teilnahme auf die Begleitung
einer mehrtägigen Klassenfahrt bzw. Studienreise beschränken, Phasen besonderer Belastung (Prüfungsvorbereitung) sollen ausgespart werden.
Grundsätzlich sollte den Referendarinnen und Referendare die zu begleitende Schülergruppe bekannt sein, etwa aus dem eigenen Unterricht oder
von sonstigen schulischen Veranstaltungen.
Die Referendarinnen und Referendare müssen von einem finanziellen Eigenanteil freigestellt werden.
Die Referendarinnen und Referendare sollen an der Planung, Organisation
und Auswertung der mehrtägigen Klassenfahrt, Studienreise bzw. Schulwanderung beteiligt werden, dürfen diese jedoch nicht eigenständig durchführen, sondern nur als Begleitung einer verantwortlich zeichnenden Lehrkraft
teilnehmen.
8. Die Schulen werden gebeten, darauf zu achten, dass Referendarinnen
und Referendare mit korrekturintensiven Fächern nicht über ihre Korrekturverpflichtung im selbstständigen Unterricht hinaus noch mit Korrekturen ganzer Klassen-/Kurssätze im Ausbildungsunterricht belastet werden.
Martina Wilms-Ernst, Seminarleiterin
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