Abfallentsorgung in Arztpraxen
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Abfallentsorgung in Arztpraxen
Abfallentsorgung in Arztpraxen Aufgrund seiner Zusammensetzung ist Abfall aus Arztpraxen zwingend als Restmüll zur Beseitigung ohne jegliche Vorbehandlung wie Zwischenlagerung oder Sortierung in einer Entsorgungsanlage direkt in die Verbrennung zu geben. Dies ist bei der Hausmülltonne gewährleistet. Hintergrund sind die Materialien, die u.U. enthalten sein können, z.B. Wundverbände, Einweginstrumente, Petrischalen aus dem Labor etc. Einige Materialien dürfen allerdings gar nicht oder nur verpackt oder desinfiziert in den Hausmüll gelangen: Spritzen: Kanülen, Akupunkturnadeln und andere spitze oder scharfe Gegenstände müssen in einem stich- und bruchfesten Behältnis gesammelt werden. Das kann ein spezielles Sammelbehältnis aus dem medizinischen Handel sein, aber auch gebrauchte Kunststoffkanister aus Polyethylen (PE) tun gute Dienste, wenn sie nach Befüllung fest verschlossen werden. Wichtig ist, dass von dem Abfall auch nach Pressung im Müllwagen keine Verletzungsgefahr z.B. durch lose Nadeln ausgeht. Laborabfälle: Petrischalen aus dem Labor dürfen nur autoklaviert in den Hausmüll gegeben werden, damit keine Keime in die Umwelt gelangen können. Laborchemikalien sind als Sonderabfall über die Schadstoffentsorgung des Umweltbetriebes in der Herforder Straße 220 zu entsorgen. Altmedika- Wegen Missbrauchgefahr sind auch Altmedikamente einer getrennten mente: Entsorgung über die Schadstoffsammlung zuzuführen. Nach Rücksprache nimmt vielleicht auch eine nahe gelegene Apotheke die Medikamente (möglichst ohne Umkartons und Beipackzettel) an. Ausgenommen sind Zytostatika, die direkt in die Schadstoffentsorgung gelangen müssen. Kunststoff: Medizinische Einwegprodukte aus Kunststoff, wie z.B. Handschuhe, Spritzen ohne Kanülen, Schläuche, Mundstücke etc. gehören in den Hausmüll, verpackt in verschlossene Beutel. Es handelt sich hierbei nicht um Verpackungen mit dem Grünen Punkt, deshalb dürfen sie nicht in den Gelben Sack gegeben werden. Altpapier: Für Altpapier und Kartonagen steht Ihnen ein kostenloser Papierbehälter in der gleichen Größe wie Ihr Restmüllbehälter zu. Reicht dieser nicht aus, können Sie ein kostengünstiges Angebot des Umweltbetriebes anfordern. Schnell, Sauber, Günstig. Beachten Sie bitte, dass Sie Verpackungsmaterialien an den Lieferanten zurückgeben oder von ihm eine Kostenbeteiligung für die Entsorgung verlangen können. Patientenakten müssen einer speziellen Entsorgung gemäß Datenschutzgesetz zugeführt werden. Genaue Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen enthält eine Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Sie ist als pdfDatei im Internet unter www.laga-online.de erhältlich. Weitere Informationen: Gewerbeabfallberatung Tel. 05 21/ 51 30 69 Fax: 05 21/ 51 33 95 E-Mail: [email protected] Schnell, Sauber, Günstig.