Goldene Regeln für Testamente.
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Goldene Regeln für Testamente.
Goldene Regeln für Testamente. Praxistipps zur Vermeidung von Fehlern bei der Vermögensweitergabe. Mit einer sorgfältigen testamentarischen Verfügung können Sie Ihr Vermögen sichern und in Ihrem Sinn an die kommende Generation weitergeben. Sie als potenzielle Erblasserin bzw. Erblasser allein haben die Mög lichkeit – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (z. B. Pflicht teilsrecht) – zu bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihre Vermögens werte erhalten soll. Was müssen Sie beachten, damit Ihre letztwillige Verfügung gültig ist? Eine letztwillige Verfügung muss den strengen gesetzlichen Form vorschriften entsprechen, da sie ansonsten ungültig ist und in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge eintreten würde. • Das Testament sollte eine konkrete Vermögensaufteilung unter den Nachkommen sowie klare Formulierungen enthalten. • Die Errichtung des Testaments nach eingehender Beratung mit einem Notar (oder Rechtsanwalt) zur korrekten Umsetzung Ihres letzten Willens gegenüber Ihren Erben sowie zur Sicherstellung der Formgültigkeit ist empfehlenswert. Formale Erfordernisse, die Sie berücksichtigen sollten. • Eigenhändiges Testament: Der Text muss von der Erblasserin bzw. dem Erblasser handschriftlich geschrieben und am Ende des Textes unterschrieben werden. • Fremdhändiges Testament (Abfassung des letzten Willens mit technischen Hilfsmitteln wie z. B. Computer, Schreibmaschine oder von einer anderen Person geschrieben): Erforderlich sind die Unterschrift der Erblasserin bzw. des Erblassers, die Erklärung der Erblasserin bzw. des Erblassers, dass das Schriftstück ihren bzw. seinen Willen enthält sowie die Unterschrift von drei befä higten Zeugen mit Hinweis auf deren Zeugeneigenschaft (zwei Zeugen müssen gleichzeitig anwesend sein). • Ehegattentestament: Das eigenhändige gemeinsame Testa ment von Ehegatten muss von jedem Ehegatten zur Gänze selbst geschrieben und unterschrieben werden. •Zur zeitlichen Einordnung sollten Datum und Ort der Erstellung unbedingt angeführt werden. Die gewünschten Regelungen sollten im Vorfeld gut durchdacht werden. • Wer soll was erhalten? • Woraus besteht mein Vermögen? Ausland? • Gibt es eventuelle Schenkungen bzw. Vorausvermächtnisse, die zu berücksichtigen sind? • Wie kann ich die Zerteilung von Familienbesitz verhindern? •Sind über die Pflichtteilsansprüche hinaus Liquiditätsengpässe zu erwarten bzw. wie ist hier vorzusorgen? •Soll mein/e Ehegatte/Ehegattin bzw. Partner/Partnerin ein Wohn recht erhalten? • Möchte ich schon zu Lebzeiten meinen Nachkommen etwas zu kommen lassen? meine Nachkommen/Erben erst zu einem bestimmten Zeitpunkt über ihr Erbe verfügen können? • Gilt es noch Minderjährige abzusichern, deren Ansprüche bei der Aufteilung des Nachlasses geprüft werden müssen? •Sollen Was Sie darüber hinaus nicht vergessen sollten. • Die Eintragung des Testaments ins „Österreichische Zentrale Testamentsregister“ bei der Österreichischen Notariatskammer in Wien ist keine Formvorschrift, aber aufgrund der sicheren Hin terlegung und Auffindbarkeit empfehlenswert. • Das Testament sollte in regelmäßigen Abständen – ca. alle drei bis fünf Jahre – überprüft und gegebenenfalls den geänderten (familiären oder finanziellen) Verhältnissen angepasst werden. • Lebensgefährten, nicht eingetragene Partner/innen und nicht leibliche Kinder (z. B. Stiefkinder, Kinder von Lebensgefährten und Ehegatten, die aus einer anderen Beziehung stammen) haben kein gesetzliches Erbrecht und müssen im Testament ausdrücklich als Erben bedacht werden. • Bestehende Testamente können von der Erblasserin bzw. vom Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden, selbst wenn sie bzw. er auf den Widerruf verzichtet hat. Um Unklarhei ten zu vermeiden, sollte die Änderung bzw. der Widerruf am Be ginn der Erklärung klar formuliert und die älteren Testamente vernichtet werden. •Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstre ckerin bzw. Testamentsvollstrecker benennen, die bzw. der im Verlassenschaftsverfahren die Durchführung Ihres letzten Willens überwacht. Persönliche Beratung. Für ein individuelles Beratungsgespräch zur Vermögensweitergabe wenden Sie sich bitte an Ihre Private Banking Betreuerin bzw. Ihren Private Banking Betreuer. Bei Interesse stehen Ihnen bei diesem Gespräch auch unsere Expertinnen und Experten der Bank Austria Private Banking Wealth Advisory Services gerne für detaillierte Fragen zur Verfügung. Gibt es Vermögenswerte im Haftungsausschluss. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder die Richtigkeit übernommen werden. Sämtliche Angaben in diesem Kundeninformationsblatt erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren und der Heraus geber ist ausgeschlossen. Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, A-1010 Wien, erstellt. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Stand: Oktober 2012 Seite 1 von 1 | Goldene Regeln für Testamente