Schottland - Columbus

Transcrição

Schottland - Columbus
Schottland
Mittelalterliche Burgen, Schlösser und
faszinierende Natur
Inverness – Loch Ness – Fort Augustus –
Halbinsel The Kingdom of Fife – Edinburgh –
Callander
7. bis 14. Juli 2012
Ihr Reisepreis
oppelzimmer:
pro Person im D
€ 1199,-
üsseldorf
D
Flüge ab/bis
g im einfachen
Unterbringun
otel
Mittelklasseh
Halbpension
inklusive
et
es Ausflugspak
Umfangreich
inklusive
SCHOTTLAND
Wenige Regionen im Norden Europas
können mit der Schönheit Schottlands
konkurrieren. Vom Atlantik zerfurchte Klippen fallen steil ins Meer, hohe
Passstraßen erlauben einmalige Ausblicke, das Wetter ändert sich fortwährend - wo gerade noch die
Sonne schien, taucht jetzt der
feuchte Nebel die grüne Landschaft in ein mildes Licht.
1. Tag: Flug nach Edinburgh/Glasgow
Individuelle Anreise zum Flughafen Düsseldorf und Flug nach Edinburgh/Glasgow.
Nach Ankunft am Flughafen Begrüßung durch
Ihre Deutsch sprechende Reiseleitung und
Transfer zum Hotel. Abendessen und Übernachtung.
2. Tag: Ganztagesausflug Highlands - Inverness
- Loch Ness - Fort Augustus
Frühstück im Hotel. Zunächst Besichtigung der
Clava Cairns, einer der besterhaltenen prähistorischen Stätten Schottlands. Die Fahrt geht weiter
nach Inverness, der Hauptstadt des Hochlands.
Panoramafahrt und Freizeit. Anschließend gehen Sie
auf die Suche nach Nessie. Sie fahren die gesamte
Länge (36 km) des sagenumwobenen Loch Ness entlang. Schließlich legen Sie in Fort Augustus eine kleine
Pause ein und besichtigen die beeindruckenden Schleusentore des Caledonian Canal. Die Mönche der, nun
geschlossenen, Fort Augustus Abbey, haben mehrere
europäische Städte gegründet. Fahrt zu Ihrem Hotel
nach Pitlochry. Abendessen und Übernachtung.
3. Tag: Zur freien Verfügung / Zusatzausflug: Ganztagesausflug Deeside und Aberdeen
Frühstück im Hotel. Tag zur freien Verfügung. Optional
können Sie an dem Ausflug „Königliches Deeside und
Aberdeen” teilnehmen. Mit dem Bus entdecken Sie Royal
Deeside mit dem Schloss der Königin, Balmoral Castle. Die
Fahrt geht weiter zur Nordsee bei Aberdeen. Kurze Stadtbesichtigung der Granite City mit der einzigen Granitkathedrale der Welt sowie dem Kings College und dem bedeutenden Hafen. Anschließend besichtigen Sie mit dem
einzigartigen Dunottar Castle eine der beeindruckendsten
Burgen der Welt. Die Weiterfahrt führt Sie entlang der
schönen Nordseeküste zurück über Dundee und Perth.
Abendessen und Übernachtung in Pitlochry.
4. Tag: Ganztagesausflug Halbinsel The Kingdom of Fife
Nach dem Frühstück Fahrt nach St. Andrews über Dundee
und die Firth of Tay Road Bridge. Hier sehen Sie bei einem
Fotostopp das in Dundee ausgestellte Schiff des Antarktisforschers Scott, „Discovery”, und die beeindruckende
Firth of Tay Rail Bridge. Besichtigung St.Andrews Castle
und St.Andrews Cathedral. Freizeit. Weiterfahrt zum
wunderschönen Küstenstreifen East Neuk mit malerischen und idyllischen kleinen Fischerdörfern und Seeräuberhäfen. Beim Abendessen bringt Ihnen Ihr Reiseleiter schottische Ceilidh-Tanzschritte bei (freiwillig,
ein Glas Whisky gibt die nötige Stärke). Übernachtung
im Hotel.
5. Tag: Ganztagesausflug Edinburgh
Frühstück. Am Morgen Fahrt nach Edinburgh. Unterwegs sehen Sie die weltberühmte Forth Rail-Eisenb-
ahnbrücke. Eine geführte, interessante Stadtbesichtigung in Edinburgh am Vormittag bringt
Ihnen die Höhepunkte der Stadt näher. Der
Nachmittag steht Ihnen in Edinburgh zur freien
Verfügung. Im schon fast bilderbuchhaften
Stadtbild, das sich aus der mittelalterlichen
Altstadt und der faszinierenden (250 Jahre alten!) Neustadt zusammensetzt, können Sie
bequem alle wichtigen Punkte bei gemütlichen
Spaziergängen zu Fuß entdecken. Rückfahrt
zum Hotel. Abendessen und Übernachtung.
6. Tag: Zur freien Verfügung / Zusatzausflug:
Ganztagesausflug Imposantes Schottland
Frühstück im Hotel. Der heutige Tag steht Ihnen
zur freien Verfügung. Optional können Sie an
einem Ausflug mit der Eisenbahn teilnehmen.
Mit der Bahn durch Schottland zu Reisen, bedeutet die stilvolle und elegante Verbindung
von Romantik und Reisekomfort mit überwältigender Natur. Sie fahren mit der Highland
Railway Line von Pitlochry nach Blair Atholl.
Exklusive Besichtigung mit Führung im angeblich schönsten Schloss Schottlands und
Herzogssitz Blair Castle. Möglichkeit zum Mittagessen im Schloss. Am Nachmittag geht es
mit der Highland Railway Line zurück nach
Pitlochry und zum Hotel. Abendessen und
Übernachtung.
7. Tag: Ganztagesausflug „Die Trossachs, Hochland-Clans und die Romantiker”
Frühstück. Anschließend landschaftlich reizvolle Fahrt nach Stirling entlang der Ochill Hills.
Von dort geht es weiter durch die Trossachs mit
kurzem Aufenthalt in der Kleinstadt Callander.
Dort unternehmen Sie eine Fahrt mit dem historischen Dampfschiff SS Sir Walter Scott auf
dem wunderschönen und in der Literatur viel
beschriebenen Loch Katrine. Möglichkeit zum
Mittagessen vor oder nach der Bootsfahrt. Am
frühen Nachmittag geht die Fahrt nach Aberfoyle
mit Besuch des Trossachs Wool Centre. Danach
Rückfahrt zum Hotel. Zum Abschluss besichtigen Sie eine erstklassige Brennerei und verkosten den klassischen Single Malt. Abendessen
und Übernachtung.
8. Tag: Rückflug nach Deutschland
Frühstück im Hotel. Je nach Flugzeit Fahrt zum
Flughafen Edinburgh/Glasgow und Rückflug
nach Düsseldorf. Individuelle Heimreise der
Teilnehmer.
Programm-, Hotel- und Flugzeitenänderungen
vorbehalten!
Termin: 7. - 14. Juli 2012
PREISE:
GUT ZU WISSEN...
IM PREIS EINGESCHLOSSEN:
Fluggesellschaft:
Lufthansa
Jung, modern, umweltverträglich - diese Attribute kennzeichnen die Lufthansa-Flotte. Das
Durchschnittsalter beträgt 7,4 Jahre. Damit ist
die Konzernflotte sechs Jahre jünger als die
Weltluftflotte. Lufthansa zählt zu den größten
und bekanntesten Fluggesellschaften der Welt.
Die Konzerngesellschaften der Lufthansa sind
Marktführer in ihren Sparten.
Hotels:
Ihr Hotel in der Region Pitlochry entspricht dem
landesüblichen 3 Sterne Standard. Es verfügt
über eine landestypische Einrichtung mit Restaurant und Bar/Pub. Die Zimmer sind mit Bad/
Dusche/WC sowie Farb-TV eingerichtet.
Klimatabelle:
Folgende durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen werden in den genannten Monaten
erfahrungsgemäß erreicht (in Grad Celsius).
Ziel:
Edinburgh
Juni
19
Juli
20
• Flug mit Lufthansa (oder vergleichbarer Fluggesellschaft) von Düsseldorf nach Edinburgh/Glasgow und
zurück
• Empfangs-Cocktail am Ankunftstag im Hotel
• 7 Übernachtungen im Mittelklassehotel (Landeskategorie: 3-Sterne) im Doppelzimmer mit Bad / Dusche und
WC
• 7 x Frühstücksbuffet
• 7 x Abendessen im Hotel
• Ganztagesausflug Highlands – Inverness – Loch Ness –
Fort Augustus
• Ganztagesausflug Halbinsel The Kingdom of Fife
• Ganztagesausflug Edinburgh
• Ganztagesausflug „Die Trossachs, Hochland-Clans und
die Romantiker”
• Transfers und Ausflüge vor Ort im modernen Reisebus
mit Klimaanlage
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung
• Alle gemäß dem Programm anfallenden Eintrittsgelder
• Reisepreis-Sicherungsschein
• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer
• Alle Flughafensteuern und -gebühren
Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise
nach Schottland einen gültigen Personalausweis.
Gesundheitsvorsorge:
Es sind keine Impfungen für Schottland vorgeschrieben. Das Land verfügt über eine gute
medizinische Infrastruktur.
ppelzimmer
pro Person im Do
9,-
schlag: € 24
Einzelzimmerzu
Mindestteilnehmerzahl:
25 Personen
NICHT EINGESCHLOSSEN:
August
18
Einreisevorschriften:
€ 1199,-
•
•
•
•
Persönliche Ausgaben
Trinkgelder
Reiseversicherung
Zusatzausflüge
VORAB BUCHBAR:
Beratung und Buchung:
• Ganztagesausflug Deeside und Aberdeen:
p.P. € 89,• Ganztagesausflug Imposantes Schottland:
p.P. € 64,Bei den Zusatzausflügen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.
Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters mundo Reisen GmbH & Co. KG.
ALLGEMEINE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN // Reisebedingungen
Reisebedingungen
mundo
mundo Reisen
Reisen GmbH
GmbH & Co. KG
1.Abschluss
Abschlussdes
desReisevertrages
Reisevertrages
1.
DerReisevertrag,
Reisevertrag,den
den
Reisende
Reiseveranstalter
Der
derder
Reisende
demdem
Reiseveranstalter
mit
mit
der
Anmeldung
verbindlich
anbietet,
kommt
mitReisebeder Reider Anmeldung verbindlich
anbietet,
kommt
mit der
sebestätigung
durch
den
Reiseveranstalter
zustande.
Die
Anstätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmelmeldung
schriftlich,
mündlich
oder fernmündlich
vordung
kannkann
schriftlich,
mündlich
oder fernmündlich
vorgenomgenommen
Sie erfolgt
durch
den Anmelder
men
werden.werden.
Sie erfolgt
durch den
Anmelder
auch fürauch
alle für
in
alleAnmeldung
in der Anmeldung
mitaufgeführten
Teilnehmer,
für deren
der
mitaufgeführten
Teilnehmer,
für deren
VerVertragsverpflichtung
der Anmelder
wieseine
für seine
eigenen
tragsverpflichtung
der Anmelder
wie für
eigenen
VerVerpflichtungen
einsteht,
eine entsprechende
gepflichtungen
einsteht,
sofernsofern
er eineer
entsprechende
gesonderte
sonderte
Verpflichtung
durch
ausdrückliche
und
gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
Erklärung übernommen
hat. Die Annahme
bedarf
keiner beübernommen
hat. Die Annahme
bedarf keiner
bestimmten
stimmten
Form.
derReisebestätigung
Inhalt der Reisebestätigung
Form.
Weicht
derWeicht
Inhalt der
vom Inhalt vom
der
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des ReiAnmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab
stalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der
Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der ReiReisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innersende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssihalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung
ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2.Bezahlung
Bezahlung
2.
BeiVertragsabschluss
Vertragsabschluss (Zugang
(Zugang der
derReisebestätigung)
Reisebestätigung) ist
isteine
eine
Bei
Anzahlung
von mindestens
mindestens 15
15 %
%des
desReisepreises
Reisepreiseszu
zuleisten.
leisten.
Anzahlung von
Mit
der
Reisebestätigung
erhalten
Sie
einen
Sicherungsschein
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein
(für die
die geleisteten
geleisteten Zahlungen
Zahlungen bei
bei Insolvenz).
Insolvenz). Der
Derrestliche
restliche
(für
Reisepreis ist
istspätestens
spätestens14
28Tage
Tagevor
vorReiseantritt
Reiseantrittzuzu
leisten.
Reisepreis
leisten.
3.
3.Leistungen
Leistungen
Der
Der Umfang
Umfang der
dervertraglichen
vertraglichen Leistungen
Leistungen ergibt
ergibt sich
sich aus
ausder
der
Leistungsbeschreibung
wie aus
Leistungsbeschreibung des
des Reiseveranstalters
Reiseveranstalters so
sowie
aus den
den
hierauf
hierauf bezugnehmenden
bezugnehmenden Angaben
Angabenin
inder
derReisebeschreibung.
Reisebeschreibung.
Nebenabreden,
Nebenabreden, die
dieden
denUmfang
Umfangder
dervertraglichen
vertraglichenLeistungen
Leistungen
verändern,
verändern, bedürfen
bedürfen einer
einer ausdrückliche
ausdrücklichenBestätigung.
Bestätigung.Nicht
Nicht
eingeschlossen
eingeschlossen sind
sind alle
alle nicht
nichtausdrücklich
ausdrücklichgenannten
genanntenMahlMahlzeiten
zeitenund
undGetränke
Getränkesowie
sowieAusgaben
Ausgabenpersönlicher
persönlicherArt
Artwie
wieTrinkTrinkgelder,Telefon,
Telefon, Minibar.
Minibar.
gelder,
DieEU-Verordnung
EU-Verordnungzur
zurUnterrichtung
Unterrichtungvon
vonFluggästen
Fluggästenüber
überdie
die
Die
Identität des
des ausführenden
ausführenden Luftfahrtunternehmens
LuftfahrtunternehmensverpflichverpflichIdentität
tetden
denReiseveranstalter,
Reiseveranstalter,
den
Reisenden
über
die Identität
tet
den
Reisenden
über
die Identität
der
der ausführenden
Fluggesellschaft
sämtlicher
im Rahmen
der
ausführenden
Fluggesellschaft
sämtlicher
im Rahmen
der gegebuchten
Reise
zu
erbringenden
Flugbeförderungsleistungen
buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei
bei
der
Buchung
zu
informieren.
Steht
bei
der
Buchung
die
der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausausführende
Fluggesellschaft
noch
nicht
soder
ist Reiseverder Reiseführende
Fluggesellschaft
noch
nicht
fest,fest,
so ist
veranstalter
verpflichtet,
Reisenden
die Fluggesellschaft
anstalter
verpflichtet,
demdem
Reisenden
die Fluggesellschaft
zu
zu nennen,
die wahrscheinlich
durchführt.
Sobald
nennen,
die wahrscheinlich
den den
Flug Flug
durchführt.
Sobald
der
der Reiseveranstalter
Fluggesellschaft
den
Flug
Reiseveranstalter
weiß,weiß,
welchewelche
Fluggesellschaft
den Flug
durchdurchführen
wird, muss
den Reisenden
informieren.
führen
wird, muss
er denerReisenden
informieren.
Wechselt
die
für
den
Reisenden
als
ausführende
FluggesellWechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesellschaftgenannte
genannteFluggesellschaft,
Fluggesellschaft,muss
mussder
derReiseveranstalter
Reiseveranstalter
schaft
denReisenden
Reisendenüber
überden
denWechsel
Wechselinformieren.
informieren.Er
Ermuss
mussunverunverden
züglichalle
alleangemessenen
angemessenenSchritte
Schritte
einleiten,
sicherzustelzüglich
einleiten,
umum
sicherzustellen,
len, dass
der Reisende
so rasch
möglich
über
einen
Wechdass
der Reisende
so rasch
wiewie
möglich
über
einen
Wechsel
sel unterrichtet
wird.
„Black
List“
aufder
derInternetseite
Internetseite
unterrichtet
wird.
DieDie
„Black
List“
ististauf
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.
4.LeistungsLeistungs-und
undPreisänderungen
Preisänderungen
4.
4.1Änderungen
Änderungenoder
oderAbweichungen
Abweichungeneinzelner
einzelnerReiseleistungen
Reiseleistungen
4.1
vondem
demvereinbarten
vereinbartenInhalt
Inhalt des
des Reisevertrages,
Reisevertrages,die
dienach
nachVerVervon
tragsschluss
notwendig
werden
und
die
vom
Reiseveranstaltragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht
nichtwider
widerTreu
Treuund
undGlauben
Glaubenherbeigeführt
herbeigeführtwurden,
wurden,sind
sind
ter
nurgestattet,
gestattet,soweit
soweitdie
dieÄnderungen
Änderungenoder
oderAbweichungen
Abweichungennicht
nicht
nur
erheblich sind
sind und
undden
denGesamtzuschnitt
Gesamtzuschnittder
dergebuchten
gebuchtenReise
Reise
erheblich
nicht beeinträchtigen.
beeinträchtigen.
nicht
4.2Der
DerReiseveranstalter
Reiseveranstalterbehält
behältsich
sichvor,
vor,den
denim
imReisevertrag
Reisevertrag
4.2
vereinbarten
Preis im
im Falle
Falle der
der Erhöhung
Erhöhung der
der BeförderungsBeförderungsvereinbarten Preis
kosten
oder
der
Abgaben
für
bestimmte
Leistungen
wie
kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wir HafenHafenoder Flughafengebühren
oder Änderung
einer Änderung
derdie
fürbedie
oder
Flughafengebühren
oder einer
der für
betreffende
Reise
geltenden
Wechselkurse
entsprechend
treffende
Reise
geltenden
Wechselkurse
entsprechend
wie
wie folgt
zu ändern.
folgt
zu ändern.
1) Erhöhen
Erhöhen sich
sich die
die bei
bei Abschluss
Abschluss des
des Reisevertrages
Reisevertrages bestebeste1)
henden
Beförderungskosten,
insbesondere
Treibstoffhenden Beförderungskosten, insbesondere
diedie
Treibstoffkoskosten,
so
kann
der
Reiseveranstalter
den
Reisepreis
nach
ten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach MaßMaßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
langen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehb) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden ErhöBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom
hungsbetrag
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom
Reisenden verlangen.
Reisenden
2) Werdenverlangen.
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
2)
Werdenwie
dieHafenbei Abschluss
des Reisevertrages
bestehenden
Abgaben
oder Flughafengebühren
gegenüber
dem
Abgaben
wie Hafenoder Flughafengebühren
gegenüber
Reiseveranstalter
erhöht,
so kann der Reisepreis
um dendem
entReiseveranstalter
erhöht,
so
kann
der
Reisepreis
um
den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
sprechenden,
anteiligender
Betrag
heraufgesetzt
3) Bei einer Änderung
Wechselkurse
nachwerden.
Abschluss des
3)
Bei einer Änderung
derReisepreis
Wechselkurse
nach
Abschluss
des
Reisevertrages
kann der
in dem
Umfange
erhöht
Reisevertrages
derReise
Reisepreis
dem
erhöht
werden, in demkann
sich die
dadurchinfür
denUmfange
Reiseveranstalter
werden,
inhat.
dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalverteuert
ter
verteuert
hat. ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags4) Eine
Erhöhung
4)
Eine Erhöhung
ist nur zulässig,
sofern zwischen
schluss
und dem vereinbarten
Reisetermin
mehr als Vertrags4 Monate
schluss
und
dem
Reisetermin
mehr als
Monate
liegen und die zurvereinbarten
Erhöhung führenden
Umstände
vor4Vertragsliegen
und
die
zur
Erhöhung
führenden
Umstände
vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den
schluss
noch nicht
eingetreten
und waren.
bei Vertragsschluss für
Reiseveranstalter
nicht
vorhersehbar
den
nicht vorhersehbar
5) ImReiseveranstalter
Falle einer nachträglichen
Änderung waren.
des Reisepreises hat
5)
Falle einer nachträglichen
Änderung
des Reisepreises
derIm
Reiseveranstalter
den Reisenden
unverzüglich
zu informiehat
Reiseveranstalter
den 20.
Reisenden
zu inren.der
Preiserhöhungen
ab dem
Tag vor unverzüglich
Reiseantritt sind
unformieren.
Preiserhöhungen
dem
20.als
Tag
Reiseantritt
wirksam. Bei
Preiserhöhungenab
von
mehr
5%vor
ist der
Reisende
berechtigt,
ohneBei
Gebühren
vom Reisevertrag
sind
unwirksam.
Preiserhöhungen
von mehrzurückzutreten
als 5% ist der
oder die Teilnahme
einer
mindestens
Reise
Reisende
berechtigt an
ohne
Gebühren
vom gleichwertigen
Reisevertrag zurück
zu treten
verlangen,
der Reiseveranstalter
in der Lage
ist, eine
zu
oderwenn
die Teilnahme
an einer mindestens
gleichwersolche
Reise
ohne
Mehrpreis
für
den
Reisenden
aus
seinem
Antigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der
gebotist,
anzubieten.
Lage
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.
Rücktritt
durch
den
Kunden,vor
Umbuchung,
Ersatzperson
Der
Reisende
kann
jederzeit
Reisebeginn
von der Reise
Der
Reisende kann
jederzeit vor
Reisebeginn
Reise
zurücktreten.
Dem Reisenden
wird
empfohlen,von
dender
Rücktritt
zurücktreten.
Dem Reisenden
wird für
empfohlen,
den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Maßgeblich
die Fristberechnung
ist
schriftlich
zu erklären.
Massgeblich fürTritt
die Fristberechnung
ist
der Eingang
beim Reiseveranstalter.
der Reisende vom
der
Eingang beim
Tritt
derReisevertrag
Reisende vom
Reisevertrag
zurückReiseveranstalter.
oder tritt er, ohne
vom
zuReisevertrag
oder
trittan,
er,soohne
zurückzutreten,zurück
die Reise
nicht
kannvom
der Reisevertrag
Reiseveranstalter
rückzutreten,
die
Reise
nicht an, soEntschädigung
kann der Reiseveranstalter
vom Reisenden
eine
angemessene
unter Berückvom
Reisenden
angemessene
Entschädigung
unter Berücksichtigung
der eine
gewöhnlich
ersparten
Aufwendungen
und des
sichtigung
der gewöhnlich
ersparten
und des
durch anderweitige
Verwendung
derAufwendungen
Reiseleistung gewöhnlich möglichen
Erwerbs
verlangen.der
Dem
Reisenden gewöhnsteht der
durch
anderweitige
Verwendung
Reiseleistung
Nachweis
offen,Erwerbs
dass derverlangen.
Schaden nicht
oder der
welich
möglichen
Dem entstanden
Reisenden steht
sentlich niedriger
als der
die Schaden
Pauschalenicht
sei. Umbuchungen
gelten
Nachweis
offen, dass
entstanden oder
weals Rücktritt
mit nachfolgender
Neuanmeldung.
Folgende
pausentlich
niedriger
als die Pauschale
sei. Umbuchungen
gelten
schalierte
je angemeldetem
werals
RücktrittRücktrittskosten
mit nachfolgender
Neuanmeldung.Teilnehmer
Folgende pauden
berechnet:
schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werbis
60
Tage
vor
Reiseantritt:
10
%
des
Reisepreises
den berechnet:
bis 60
30 Tage
Tage vor
25 %des
desReisepreises
Reisepreises
bis
vor Reiseantritt:
Reiseantritt:
10%
bis 30
15 Tage
Tage vor
desReisepreises
Reisepreises
bis
vor Reiseantritt:
Reiseantritt:
2545
% %des
bis 15
07 Tage
Tage vor
desReisepreises
Reisepreises
bis
vor Reiseantritt:
Reiseantritt:
4560
% %des
ab 06
bis
07 Tage
Tage vor
vorReiseantritt
Reiseantritt:
60 % des Reisepreises
bis
Abreisetag:
85
%
des
Reisepreises
ab 06 Tage vor Reiseantritt:
85 % des Reisepreises
Eintrittskarten
bei Stornierung
am
Abreisetag zu Veranstaltungen
100 können
% des Reisepreises
nur
dann
(abzüglich
einer
Bearbeitungsgebühr
10 %) erEintrittskarten zu Veranstaltungen können beivon
Stornierung
stattet
werden,
wenneiner
ein Weiterverkauf
möglichvon
war.10 %) ernur
dann
(abzüglich
Bearbeitungsgebühr
stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.
Rücktritt
und Kündigung
durch
den Reiseveranstalter
Der
Reiseveranstalter
kann in
folgenden
Fällen vor Antritt der
Der
Reiseveranstalter
kann
in folgendenoder
Fällen
vor Antritt der
Reise
vom Reisevertrag
zurücktreten
nach
der
Reise
vomReisevertrag
Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den
kündigen:
a) Ohne
einer
Frist.
Reise
den Einhaltung
Reisevertrag
kündigen:
WennEinhaltung
der Reisende
die Frist.
Durchführung der Reise ungeachtet
a) Ohne
einer
einer der
Abmahnung
desDurchführung
Reiseveranstalters
nachhaltig
stört
Wenn
Reisende die
der Reise
ungeachtet
oder
wenn
er
sich
in
solchem
Maße vertragswidrig
verhält,
einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig
stört
dasswenn
die sofortige
des Vertrages
gerechtfertigt
oder
er sich inAufhebung
solchem Maße
vertragswidrig
verhält,
ist. Kündigt
der Aufhebung
Reiseveranstalter,
so behält
er den Andass
die sofortige
des Vertrages
gerechtfertigt
spruch
auf der
denReiseveranstalter,
Reisepreis; er muss
jedoch
denAnspruch
Wert der
ist.
Kündigt
sosich
behält
er den
ersparten
Aufwendungen
diejenigen
Vorteile
anauf
den Reisepreis;
er musssowie
sich jedoch
den Wert
der errechnenAufwendungen
lassen, die er aussowie
einer diejenigen
anderweitigen
Verwendung
sparten
Vorteile
anrechder
nicht
in
Anspruch
genommenen
Leistungen
erlangt,
nen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der
einschließlich
der genommenen
ihm von den Leistungen
Leistungsträgern
gutgenicht
in Anspruch
erlangt,
einbrachten Beträge.
schließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachb) ten
Bis 2
Wochen vor Reiseantritt.
Beträge.
Bei2 Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördb) Bis
Wochen vor Reiseantritt.
lichNichterreichen
festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
in der ReiBei
einer ausgeschriebenen wenn
oder behördlich
seausschreibung
für
die entsprechende
Reise
aufReiseauseine Minfestgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn
in der
destteilnehmerzahl
hingewiesen
wird.
In
jedem
Fall
ist der
schreibung für die entsprechende Reise auf eine MindestReiseveranstalter
verpflichtet,
den
Kunden
teilnehmerzahl
hingewiesen
wird.
In jedem
Fallunverzüglich
ist der Reinach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
severanstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die RückEintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittsden eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weierklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte beeingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterreits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
gehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte beMindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
7. Reiseversicherungen
ZuReiseversicherungen
Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht7.
zeitigen
Abschluss
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Zu
Ihrer eigenen
Sicherheit
empfehlen wir Ihnen den rechtzei(RRV).Abschluss
Die RRV ersetzt
Ihnen in vielen Fällen den größten
Teil
tigen
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV)
der der
vereinbarten
Stornokosten,
wenn Sie aus
Grund
bei
Europäischen
Reiseversicherung
AG.wichtigem
Die RRV ersetzt
von der
Reise zurückgetreten
sind.
Ebenso
werden beiStornovorzeiIhnen
in vielen
Fällen den größten
Teil
der vereinbarten
tiger oder
späterer
Rückreise
die Grund
zusätzlichen
Rückreisekosten
kosten,
wenn
Sie aus
wichtigem
von der
Reise zurückersetzt.
Außerdem
empfehlen
wir
den
Abschluss
eines
Versigetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer
cherungs-Paketes.
Es bietetRückreisekosten
umfassenden Versicherungsschutz
Rückreise
die zusätzlichen
ersetzt. Außerdem
und garantiert
bei Unfall
oder Krankheit.
empfehlen
wir Soforthilfe
den Abschluss
eines Versicherungs-Paketes.
Es
bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert So8. Haftung des Reiseveranstalters
forthilfe bei Unfall oder Krankheit.
8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines
ordentlichen
Kaufmanns für:
8.
Haftung
des Reiseveranstalters
1. die
gewissenhafte Reisevorbereitung;
8.1 Der
Reiseveranstalter
haftet im Rahmen der Sorgfalts2. die eines
sorgfältige
Auswahl
und Überwachung
der Leispflicht
ordentlichen
Kaufmanns
für:
tungsträger;
1. die
gewissenhafte Reisevorbereitung;
diesorgfältige
RichtigkeitAuswahl
der Leistungsbeschreibungen;
2.3.die
und Überwachung der Leis4.tungsträger;
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung.
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
8.24.Der
für ein
der mit
dieReiseveranstalter
ordnungsgemäßehaftet
Erbringung
derVerschulden
vertraglich vereinder Leistungserbringung
barten Reiseleistung.betrauten Person.
8.3 Der
WirdReiseveranstalter
im Rahmen einerhaftet
Reise oder
zusätzlich
zu dieser
eine
8.2
für ein
Verschulden
der mit
Beförderung
im Linienverkehr
erbrachtPerson.
und dem Reisenden
der Leistungserbringung
betrauten
hierfür
ein
entsprechender
Beförderungsausweis
ausge8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
stellt,
so erbringt
Reiseveranstalter
FremdleisBeförderung
im der
Linienverkehr
erbracht insoweit
und dem Reisenden
tungen.
hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremd9. Beschränkung
leistungen. der Haftung
9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche
9.
Beschränkung der Haftung
Schadensersatzansprüche
– mit Ausnahme von Körperschä9.1
Haftung
des Reiseveranstalters
ist für vertragliche SchadenDie
– auf
den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
densersatzansprüche
– mit
von
Körperschäden
1. soweit ein Schaden
desAusnahe
Reisenden
weder
vorsätzlich–
auf noch
den dreifachen
Reisepreis
beschränkt,
grob fahrlässig
herbeigeführt
wird oder
soweit
Reiseveranstalter
fürweder
einenvorsätzlich
dem Reisenden
1.2.soweit
einder
Schaden
des Reisenden
noch
entstehenden
Schaden allein wegen
eines Verschuldens
grob
fahrlässig herbeigeführt
wird oder
Leistungsträgers
verantwortlich
ist. dem Reisenden
2.eines
soweit
der Reiseveranstalter
für einen
9.2 Der
Reiseveranstalter
haftet
nicht
für eines
Leistungsstörungen
entstehenden
Schaden
allein
wegen
Verschuldens
im Zusammenhang
mit Leistungen,
die als ist.
Fremdleistungen
eines Leistungsträgers
verantwortlich
lediglich
vermittelt
werden
(z.
B.
Sportveranstaltungen,
The9.2Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
aterbesuche,
Ausstellungen
usw.) und
in der Reiseausim Zusammenhang
mit Leistungen,
die die
als Fremdleistungen
schreibung
ausdrücklich
als Fremdleistungen
gekennzeichlediglich vermittelt
werden
(z. B. Sportveranstaltungen,
Thenetaterbesuche,
werden, es sei
denn, dass derartige
Ausstellungen
usw.) undLeistungsstörungen
die in der Reiseausaufschreibung
einem schuldhaften
Verhalten
des Reiseveranstalters
im
ausdrücklich
als Fremdleistungen
gekennzeichRahmen
der Vermittlung
net werden,
es sei denn,beruhen.
dass derartige Leistungsstörungen
9.3auf
Kommt
dem
Reiseveranstalter
die
Stellung
eines
vertrageinem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im
lichen
Luftfrachtführers
zu, beruhen.
so regelt sich die Haftung nach
Rahmen
der Vermittlung
den
Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung
9.3Kommt dem Reiseveranstalter
die Stellung eines
vertragmitlichen
den Luftfrachtführers
internationalen zu,
Abkommen
vondie
Warschau,
Den
so regelt sich
Haftung nach
Haag,
und
Montrealer Vereinbarung
(nur
den Guadalajara
Bestimmungen
desder
Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung
für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädifür Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkomgungen von Gepäck.
men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
und Beschädigungen von Gepäck.
10.1Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
vor Mitwirkungspflicht
Abreise erhalten hat,
er den Reiseveranstalter umge10.
deshat
Reisenden
hendFalls
zu benachrichtigen.
10.1
der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzei10.2Bei
eventuell
Leistungsstörungen
ist der
tig vor
Abreise auftretenden
erhalten hat, hat
er den Reiseveranstalter
Reisende
verpflichtet,
seine Beanstandungen der örtlichen
umgehend
zu benachrichtigen.
Reiseleitung
bzw. Agentur
zur Kenntnis
zu geben. Dieseist
istder
be10.2
Bei eventuell
auftretenden
Leistungsstörungen
auftragt,
für Abhilfe
zu sorgen,
dies möglich
ist eine
Reisende
verpflichtet,
seine sofern
Beanstandungen
derist;
örtlichen
örtliche
Reiseleitung
oder
Agentur
nicht
erreichbar
oder
kann
Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese
dieseistdie
Leistungsstörung
nicht
beheben,
so müssen
Beanbeauftragt,
für Abhilfe
zu sorgen,
sofern
dies möglich
standungen
unverzüglich
den Leistungsträgern
bzw.nicht
der Zenist, ist eine
örtliche Reiseleitung
oder Agentur
ertralereichbar
des Reiseveranstalters
werden. Aufnicht
Verlangen
oder kann diesemitgeteilt
die Leistungsstörung
behedes Reisenden
hat die
örtliche Reiseleitung
oder Agentur
eine
ben, so müssen
Beanstandungen
unverzüglich
den LeisNiederschrift
überbzw.
die der
einzelnen
Beanstandungen
anzufertungsträgern
Zentrale
des Reiseveranstalters
tigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reisemitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die
leitung bzw. Agentur nicht befugt.
örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über
die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, DeviAgentur nicht befugt.
sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
AllePass-,
Nachteile,
die aus
der Nichtbefolgung
dieser Vorschrif11.
Visa-, Zoll-,
Devisenund Gesundheitsvorschriften
ten Reisende
erwachsen,
gehen
seinen Lasten,
auch
wenn
sich
dieDer
ist für
die zu
Einhaltung
der Pass-,
Visa-,
Zoll-,
Devise Vorschriften
nach der Buchungselbst
geändert
haben.
senund Gesundheitsvorschriften
verantwortlich.
Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er12. Eintrittskarten
wachsen
gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese VorFür im Rahmen
derBuchung
Reise vermittelte
zu Veranschriften
nach der
geändertEintrittskarten
haben.
staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.
12.
DerEintrittskarten
Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die DurchFür
im Rahmen
Reise vermittelte
zu Veranführung
dieser der
Veranstaltungen.
Es Eintrittskarten
gelten besondere
Rückstaltungen
erbringt
Reiseveranstalter
Fremdleistungen.
trittsbedingungen
(s. der
Ziffer
5).
Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
dieser Veranstaltungen.
Es gelten besondere
Rück13. Gesetzliche
Bestimmungen Verwirkung
und Verjährung
trittsbedingungen
(s. Ziffer
5).
Im Übrigen gelten die
gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff.
13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung
BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesonSie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
dere
die Vorschriften
des Reisevertragsgesetzes
§§651ist
a ff.
Reiseende
bei uns geltend
machen. Nach Fristablauf
dieBGB.
GelSämtliche
in Betracht
kommenden
Ansprüche
Sie intendmachung
nur noch
möglich, wenn
Sie an müssen
der Einhaltung
nerhalb
nach dem
vertraglich
vereinbarten
Reiseder Fristeines
ohneMonats
Ihr Verschulden
gehindert
waren.
Alle Ansprüche
ende
beiaus
unswelchem
geltend machen.
Nach– Fristablauf
istJahr
die Getend– gleich
Rechtsgrund
verjähren ein
nach der
machung
noch möglich,
wenn Sieder
anReise,
der Einhaltung
vertraglichnur
vereinbarten
Beendigung
es sei denn,der
es
Frist
ohne
Ihr
Verschulden
gehindert
waren.
Alle
Ansprüche
–
liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen
gleich
aus
welchem
Rechtsgrund
–
verjähren
ein
Jahr
nach
der
vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
vertraglich
vereinbarten
BeendigungFrist
der des
Reise,
es sei
denn,
es
verjähren innerhalb
der gesetzlichen
§§ 852
BGB
in drei
liegt
ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor.
Jahren.
Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren
innerhalb dereinzelner
gesetzlichen
Frist des §§ 852 BGB in drei
14. Unwirksamkeit
Bestimmungen
Jahren.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
zur Folge.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
15. Gerichtsstand
zur Folge.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
15.
Gerichtsstand
ist der
Wohnsitz
maßgebend,
sei denn,
die
Der
Reisende
kanndes
denReisenden
Reiseveranstalter
nur an es
dessen
Sitz verKlage
richtet
sich gegen
Vollkaufleute odergegen
Personen,
die keinen
klagen. Für Klagen
des Reiseveranstalters
den Reisenden
allgemeinen
Gerichtsstand
im
Inland
haben,
oder
gegen
Perist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
sonen,richtet
die nach
des Vertrages
Wohnsitz
oder
Klage
sich Abschluss
gegen Vollkaufleute
oder ihren
Personen,
die keinen
gewöhnlichen
Aufenthaltsort
Ausland
verlegt
oder
allgemeinen
Gerichtsstand
imins
Inland
haben,
oder haben
gegen Perderen Wohnung
oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort
zumoder
Zeitsonen,
die nach Abschluss
des Vertrages
ihren Wohnsitz
punkt der Klageerhebung
nicht
In diesen
gewöhnlichen
Aufenthaltsort
insbekannt
Auslandsind.
verlegt
habenFällen
oder
ist
der
Sitz
des
Reiseveranstalters
maßgebend.
deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen
mundo
Reisen
& Co. KG
ist
der Sitz
des GmbH
Reiseveranstalters
maßgebend.
Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14
D-55130Reisen
MainzGmbH & Co. KG
mundo
Telefon: +49 (0) 6131/270 66
Wilhelm-Th.-Römheld-Str.
14-50
Telefax: +49
(0) 6131/270 66 -35
D-55130
Mainz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0) 6131/270 66 -50
Site: www.mundo-reisen.de
Telefax: +49 (0) 6131/270 66 -35
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