Schottland - Columbus
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Schottland - Columbus
Schottland Mittelalterliche Burgen, Schlösser und faszinierende Natur Inverness – Loch Ness – Fort Augustus – Halbinsel The Kingdom of Fife – Edinburgh – Callander 7. bis 14. Juli 2012 Ihr Reisepreis oppelzimmer: pro Person im D € 1199,- üsseldorf D Flüge ab/bis g im einfachen Unterbringun otel Mittelklasseh Halbpension inklusive et es Ausflugspak Umfangreich inklusive SCHOTTLAND Wenige Regionen im Norden Europas können mit der Schönheit Schottlands konkurrieren. Vom Atlantik zerfurchte Klippen fallen steil ins Meer, hohe Passstraßen erlauben einmalige Ausblicke, das Wetter ändert sich fortwährend - wo gerade noch die Sonne schien, taucht jetzt der feuchte Nebel die grüne Landschaft in ein mildes Licht. 1. Tag: Flug nach Edinburgh/Glasgow Individuelle Anreise zum Flughafen Düsseldorf und Flug nach Edinburgh/Glasgow. Nach Ankunft am Flughafen Begrüßung durch Ihre Deutsch sprechende Reiseleitung und Transfer zum Hotel. Abendessen und Übernachtung. 2. Tag: Ganztagesausflug Highlands - Inverness - Loch Ness - Fort Augustus Frühstück im Hotel. Zunächst Besichtigung der Clava Cairns, einer der besterhaltenen prähistorischen Stätten Schottlands. Die Fahrt geht weiter nach Inverness, der Hauptstadt des Hochlands. Panoramafahrt und Freizeit. Anschließend gehen Sie auf die Suche nach Nessie. Sie fahren die gesamte Länge (36 km) des sagenumwobenen Loch Ness entlang. Schließlich legen Sie in Fort Augustus eine kleine Pause ein und besichtigen die beeindruckenden Schleusentore des Caledonian Canal. Die Mönche der, nun geschlossenen, Fort Augustus Abbey, haben mehrere europäische Städte gegründet. Fahrt zu Ihrem Hotel nach Pitlochry. Abendessen und Übernachtung. 3. Tag: Zur freien Verfügung / Zusatzausflug: Ganztagesausflug Deeside und Aberdeen Frühstück im Hotel. Tag zur freien Verfügung. Optional können Sie an dem Ausflug „Königliches Deeside und Aberdeen” teilnehmen. Mit dem Bus entdecken Sie Royal Deeside mit dem Schloss der Königin, Balmoral Castle. Die Fahrt geht weiter zur Nordsee bei Aberdeen. Kurze Stadtbesichtigung der Granite City mit der einzigen Granitkathedrale der Welt sowie dem Kings College und dem bedeutenden Hafen. Anschließend besichtigen Sie mit dem einzigartigen Dunottar Castle eine der beeindruckendsten Burgen der Welt. Die Weiterfahrt führt Sie entlang der schönen Nordseeküste zurück über Dundee und Perth. Abendessen und Übernachtung in Pitlochry. 4. Tag: Ganztagesausflug Halbinsel The Kingdom of Fife Nach dem Frühstück Fahrt nach St. Andrews über Dundee und die Firth of Tay Road Bridge. Hier sehen Sie bei einem Fotostopp das in Dundee ausgestellte Schiff des Antarktisforschers Scott, „Discovery”, und die beeindruckende Firth of Tay Rail Bridge. Besichtigung St.Andrews Castle und St.Andrews Cathedral. Freizeit. Weiterfahrt zum wunderschönen Küstenstreifen East Neuk mit malerischen und idyllischen kleinen Fischerdörfern und Seeräuberhäfen. Beim Abendessen bringt Ihnen Ihr Reiseleiter schottische Ceilidh-Tanzschritte bei (freiwillig, ein Glas Whisky gibt die nötige Stärke). Übernachtung im Hotel. 5. Tag: Ganztagesausflug Edinburgh Frühstück. Am Morgen Fahrt nach Edinburgh. Unterwegs sehen Sie die weltberühmte Forth Rail-Eisenb- ahnbrücke. Eine geführte, interessante Stadtbesichtigung in Edinburgh am Vormittag bringt Ihnen die Höhepunkte der Stadt näher. Der Nachmittag steht Ihnen in Edinburgh zur freien Verfügung. Im schon fast bilderbuchhaften Stadtbild, das sich aus der mittelalterlichen Altstadt und der faszinierenden (250 Jahre alten!) Neustadt zusammensetzt, können Sie bequem alle wichtigen Punkte bei gemütlichen Spaziergängen zu Fuß entdecken. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtung. 6. Tag: Zur freien Verfügung / Zusatzausflug: Ganztagesausflug Imposantes Schottland Frühstück im Hotel. Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Optional können Sie an einem Ausflug mit der Eisenbahn teilnehmen. Mit der Bahn durch Schottland zu Reisen, bedeutet die stilvolle und elegante Verbindung von Romantik und Reisekomfort mit überwältigender Natur. Sie fahren mit der Highland Railway Line von Pitlochry nach Blair Atholl. Exklusive Besichtigung mit Führung im angeblich schönsten Schloss Schottlands und Herzogssitz Blair Castle. Möglichkeit zum Mittagessen im Schloss. Am Nachmittag geht es mit der Highland Railway Line zurück nach Pitlochry und zum Hotel. Abendessen und Übernachtung. 7. Tag: Ganztagesausflug „Die Trossachs, Hochland-Clans und die Romantiker” Frühstück. Anschließend landschaftlich reizvolle Fahrt nach Stirling entlang der Ochill Hills. Von dort geht es weiter durch die Trossachs mit kurzem Aufenthalt in der Kleinstadt Callander. Dort unternehmen Sie eine Fahrt mit dem historischen Dampfschiff SS Sir Walter Scott auf dem wunderschönen und in der Literatur viel beschriebenen Loch Katrine. Möglichkeit zum Mittagessen vor oder nach der Bootsfahrt. Am frühen Nachmittag geht die Fahrt nach Aberfoyle mit Besuch des Trossachs Wool Centre. Danach Rückfahrt zum Hotel. Zum Abschluss besichtigen Sie eine erstklassige Brennerei und verkosten den klassischen Single Malt. Abendessen und Übernachtung. 8. Tag: Rückflug nach Deutschland Frühstück im Hotel. Je nach Flugzeit Fahrt zum Flughafen Edinburgh/Glasgow und Rückflug nach Düsseldorf. Individuelle Heimreise der Teilnehmer. Programm-, Hotel- und Flugzeitenänderungen vorbehalten! Termin: 7. - 14. Juli 2012 PREISE: GUT ZU WISSEN... IM PREIS EINGESCHLOSSEN: Fluggesellschaft: Lufthansa Jung, modern, umweltverträglich - diese Attribute kennzeichnen die Lufthansa-Flotte. Das Durchschnittsalter beträgt 7,4 Jahre. Damit ist die Konzernflotte sechs Jahre jünger als die Weltluftflotte. Lufthansa zählt zu den größten und bekanntesten Fluggesellschaften der Welt. Die Konzerngesellschaften der Lufthansa sind Marktführer in ihren Sparten. Hotels: Ihr Hotel in der Region Pitlochry entspricht dem landesüblichen 3 Sterne Standard. Es verfügt über eine landestypische Einrichtung mit Restaurant und Bar/Pub. Die Zimmer sind mit Bad/ Dusche/WC sowie Farb-TV eingerichtet. Klimatabelle: Folgende durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen werden in den genannten Monaten erfahrungsgemäß erreicht (in Grad Celsius). Ziel: Edinburgh Juni 19 Juli 20 • Flug mit Lufthansa (oder vergleichbarer Fluggesellschaft) von Düsseldorf nach Edinburgh/Glasgow und zurück • Empfangs-Cocktail am Ankunftstag im Hotel • 7 Übernachtungen im Mittelklassehotel (Landeskategorie: 3-Sterne) im Doppelzimmer mit Bad / Dusche und WC • 7 x Frühstücksbuffet • 7 x Abendessen im Hotel • Ganztagesausflug Highlands – Inverness – Loch Ness – Fort Augustus • Ganztagesausflug Halbinsel The Kingdom of Fife • Ganztagesausflug Edinburgh • Ganztagesausflug „Die Trossachs, Hochland-Clans und die Romantiker” • Transfers und Ausflüge vor Ort im modernen Reisebus mit Klimaanlage • Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung • Alle gemäß dem Programm anfallenden Eintrittsgelder • Reisepreis-Sicherungsschein • Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer • Alle Flughafensteuern und -gebühren Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise nach Schottland einen gültigen Personalausweis. Gesundheitsvorsorge: Es sind keine Impfungen für Schottland vorgeschrieben. Das Land verfügt über eine gute medizinische Infrastruktur. ppelzimmer pro Person im Do 9,- schlag: € 24 Einzelzimmerzu Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen NICHT EINGESCHLOSSEN: August 18 Einreisevorschriften: € 1199,- • • • • Persönliche Ausgaben Trinkgelder Reiseversicherung Zusatzausflüge VORAB BUCHBAR: Beratung und Buchung: • Ganztagesausflug Deeside und Aberdeen: p.P. € 89,• Ganztagesausflug Imposantes Schottland: p.P. € 64,Bei den Zusatzausflügen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters mundo Reisen GmbH & Co. KG. ALLGEMEINE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN // Reisebedingungen Reisebedingungen mundo mundo Reisen Reisen GmbH GmbH & Co. KG 1.Abschluss Abschlussdes desReisevertrages Reisevertrages 1. DerReisevertrag, Reisevertrag,den den Reisende Reiseveranstalter Der derder Reisende demdem Reiseveranstalter mit mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mitReisebeder Reider Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der sebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anstätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmelmeldung schriftlich, mündlich oder fernmündlich vordung kannkann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenomgenommen Sie erfolgt durch den Anmelder men werden.werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch fürauch alle für in alleAnmeldung in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren der mitaufgeführten Teilnehmer, für deren VerVertragsverpflichtung der Anmelder wieseine für seine eigenen tragsverpflichtung der Anmelder wie für eigenen VerVerpflichtungen einsteht, eine entsprechende gepflichtungen einsteht, sofernsofern er eineer entsprechende gesonderte sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner beübernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmten stimmten Form. derReisebestätigung Inhalt der Reisebestätigung Form. Weicht derWeicht Inhalt der vom Inhalt vom der Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des ReiAnmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab stalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der ReiReisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innersende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssihalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. 2.Bezahlung Bezahlung 2. BeiVertragsabschluss Vertragsabschluss (Zugang (Zugang der derReisebestätigung) Reisebestätigung) ist isteine eine Bei Anzahlung von mindestens mindestens 15 15 % %des desReisepreises Reisepreiseszu zuleisten. leisten. Anzahlung von Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die die geleisteten geleisteten Zahlungen Zahlungen bei bei Insolvenz). Insolvenz). Der Derrestliche restliche (für Reisepreis ist istspätestens spätestens14 28Tage Tagevor vorReiseantritt Reiseantrittzuzu leisten. Reisepreis leisten. 3. 3.Leistungen Leistungen Der Der Umfang Umfang der dervertraglichen vertraglichen Leistungen Leistungen ergibt ergibt sich sich aus ausder der Leistungsbeschreibung wie aus Leistungsbeschreibung des des Reiseveranstalters Reiseveranstalters so sowie aus den den hierauf hierauf bezugnehmenden bezugnehmenden Angaben Angabenin inder derReisebeschreibung. Reisebeschreibung. Nebenabreden, Nebenabreden, die dieden denUmfang Umfangder dervertraglichen vertraglichenLeistungen Leistungen verändern, verändern, bedürfen bedürfen einer einer ausdrückliche ausdrücklichenBestätigung. Bestätigung.Nicht Nicht eingeschlossen eingeschlossen sind sind alle alle nicht nichtausdrücklich ausdrücklichgenannten genanntenMahlMahlzeiten zeitenund undGetränke Getränkesowie sowieAusgaben Ausgabenpersönlicher persönlicherArt Artwie wieTrinkTrinkgelder,Telefon, Telefon, Minibar. Minibar. gelder, DieEU-Verordnung EU-Verordnungzur zurUnterrichtung Unterrichtungvon vonFluggästen Fluggästenüber überdie die Die Identität des des ausführenden ausführenden Luftfahrtunternehmens LuftfahrtunternehmensverpflichverpflichIdentität tetden denReiseveranstalter, Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität tet den Reisenden über die Identität der der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gegebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausausführende Fluggesellschaft noch nicht soder ist Reiseverder Reiseführende Fluggesellschaft noch nicht fest,fest, so ist veranstalter verpflichtet, Reisenden die Fluggesellschaft anstalter verpflichtet, demdem Reisenden die Fluggesellschaft zu zu nennen, die wahrscheinlich durchführt. Sobald nennen, die wahrscheinlich den den Flug Flug durchführt. Sobald der der Reiseveranstalter Fluggesellschaft den Flug Reiseveranstalter weiß,weiß, welchewelche Fluggesellschaft den Flug durchdurchführen wird, muss den Reisenden informieren. führen wird, muss er denerReisenden informieren. Wechselt die für den Reisenden als ausführende FluggesellWechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesellschaftgenannte genannteFluggesellschaft, Fluggesellschaft,muss mussder derReiseveranstalter Reiseveranstalter schaft denReisenden Reisendenüber überden denWechsel Wechselinformieren. informieren.Er Ermuss mussunverunverden züglichalle alleangemessenen angemessenenSchritte Schritte einleiten, sicherzustelzüglich einleiten, umum sicherzustellen, len, dass der Reisende so rasch möglich über einen Wechdass der Reisende so rasch wiewie möglich über einen Wechsel sel unterrichtet wird. „Black List“ aufder derInternetseite Internetseite unterrichtet wird. DieDie „Black List“ ististauf http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. 4.LeistungsLeistungs-und undPreisänderungen Preisänderungen 4. 4.1Änderungen Änderungenoder oderAbweichungen Abweichungeneinzelner einzelnerReiseleistungen Reiseleistungen 4.1 vondem demvereinbarten vereinbartenInhalt Inhalt des des Reisevertrages, Reisevertrages,die dienach nachVerVervon tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstaltragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht nichtwider widerTreu Treuund undGlauben Glaubenherbeigeführt herbeigeführtwurden, wurden,sind sind ter nurgestattet, gestattet,soweit soweitdie dieÄnderungen Änderungenoder oderAbweichungen Abweichungennicht nicht nur erheblich sind sind und undden denGesamtzuschnitt Gesamtzuschnittder dergebuchten gebuchtenReise Reise erheblich nicht beeinträchtigen. beeinträchtigen. nicht 4.2Der DerReiseveranstalter Reiseveranstalterbehält behältsich sichvor, vor,den denim imReisevertrag Reisevertrag 4.2 vereinbarten Preis im im Falle Falle der der Erhöhung Erhöhung der der BeförderungsBeförderungsvereinbarten Preis kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wir HafenHafenoder Flughafengebühren oder Änderung einer Änderung derdie fürbedie oder Flughafengebühren oder einer der für betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend treffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie wie folgt zu ändern. folgt zu ändern. 1) Erhöhen Erhöhen sich sich die die bei bei Abschluss Abschluss des des Reisevertrages Reisevertrages bestebeste1) henden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffhenden Beförderungskosten, insbesondere diedie Treibstoffkoskosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach ten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach MaßMaßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. langen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehb) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden ErhöBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Reisenden 2) Werdenverlangen. die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 2) Werdenwie dieHafenbei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Flughafengebühren gegenüber dem Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um dendem entReiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. sprechenden, anteiligender Betrag heraufgesetzt 3) Bei einer Änderung Wechselkurse nachwerden. Abschluss des 3) Bei einer Änderung derReisepreis Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der in dem Umfange erhöht Reisevertrages derReise Reisepreis dem erhöht werden, in demkann sich die dadurchinfür denUmfange Reiseveranstalter werden, inhat. dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalverteuert ter verteuert hat. ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags4) Eine Erhöhung 4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als Vertrags4 Monate schluss und dem Reisetermin mehr als Monate liegen und die zurvereinbarten Erhöhung führenden Umstände vor4Vertragsliegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den schluss noch nicht eingetreten und waren. bei Vertragsschluss für Reiseveranstalter nicht vorhersehbar den nicht vorhersehbar 5) ImReiseveranstalter Falle einer nachträglichen Änderung waren. des Reisepreises hat 5) Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises derIm Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informiehat Reiseveranstalter den 20. Reisenden zu inren.der Preiserhöhungen ab dem Tag vor unverzüglich Reiseantritt sind unformieren. Preiserhöhungen dem 20.als Tag Reiseantritt wirksam. Bei Preiserhöhungenab von mehr 5%vor ist der Reisende berechtigt, ohneBei Gebühren vom Reisevertrag sind unwirksam. Preiserhöhungen von mehrzurückzutreten als 5% ist der oder die Teilnahme einer mindestens Reise Reisende berechtigt an ohne Gebühren vom gleichwertigen Reisevertrag zurück zu treten verlangen, der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine zu oderwenn die Teilnahme an einer mindestens gleichwersolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Antigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der gebotist, anzubieten. Lage eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson 5. Rücktritt durch den Kunden,vor Umbuchung, Ersatzperson Der Reisende kann jederzeit Reisebeginn von der Reise Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen,von dender Rücktritt zurücktreten. Dem Reisenden wird für empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich die Fristberechnung ist schriftlich zu erklären. Massgeblich fürTritt die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. der Reisende vom der Eingang beim Tritt derReisevertrag Reisende vom Reisevertrag zurückReiseveranstalter. oder tritt er, ohne vom zuReisevertrag oder trittan, er,soohne zurückzutreten,zurück die Reise nicht kannvom der Reisevertrag Reiseveranstalter rückzutreten, die Reise nicht an, soEntschädigung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene unter Berückvom Reisenden angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der eine gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des sichtigung der gewöhnlich ersparten und des durch anderweitige Verwendung derAufwendungen Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.der Dem Reisenden gewöhnsteht der durch anderweitige Verwendung Reiseleistung Nachweis offen,Erwerbs dass derverlangen. Schaden nicht oder der welich möglichen Dem entstanden Reisenden steht sentlich niedriger als der die Schaden Pauschalenicht sei. Umbuchungen gelten Nachweis offen, dass entstanden oder weals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pausentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten schalierte je angemeldetem werals RücktrittRücktrittskosten mit nachfolgender Neuanmeldung.Teilnehmer Folgende pauden berechnet: schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werbis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises den berechnet: bis 60 30 Tage Tage vor 25 %des desReisepreises Reisepreises bis vor Reiseantritt: Reiseantritt: 10% bis 30 15 Tage Tage vor desReisepreises Reisepreises bis vor Reiseantritt: Reiseantritt: 2545 % %des bis 15 07 Tage Tage vor desReisepreises Reisepreises bis vor Reiseantritt: Reiseantritt: 4560 % %des ab 06 bis 07 Tage Tage vor vorReiseantritt Reiseantritt: 60 % des Reisepreises bis Abreisetag: 85 % des Reisepreises ab 06 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises Eintrittskarten bei Stornierung am Abreisetag zu Veranstaltungen 100 können % des Reisepreises nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr 10 %) erEintrittskarten zu Veranstaltungen können beivon Stornierung stattet werden, wenneiner ein Weiterverkauf möglichvon war.10 %) ernur dann (abzüglich Bearbeitungsgebühr stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Der Reiseveranstalter kann in folgendenoder Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten nach der Reise vomReisevertrag Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den kündigen: a) Ohne einer Frist. Reise den Einhaltung Reisevertrag kündigen: WennEinhaltung der Reisende die Frist. Durchführung der Reise ungeachtet a) Ohne einer einer der Abmahnung desDurchführung Reiseveranstalters nachhaltig stört Wenn Reisende die der Reise ungeachtet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört dasswenn die sofortige des Vertrages gerechtfertigt oder er sich inAufhebung solchem Maße vertragswidrig verhält, ist. Kündigt der Aufhebung Reiseveranstalter, so behält er den Andass die sofortige des Vertrages gerechtfertigt spruch auf der denReiseveranstalter, Reisepreis; er muss jedoch denAnspruch Wert der ist. Kündigt sosich behält er den ersparten Aufwendungen diejenigen Vorteile anauf den Reisepreis; er musssowie sich jedoch den Wert der errechnenAufwendungen lassen, die er aussowie einer diejenigen anderweitigen Verwendung sparten Vorteile anrechder nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, nen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der einschließlich der genommenen ihm von den Leistungen Leistungsträgern gutgenicht in Anspruch erlangt, einbrachten Beträge. schließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachb) ten Bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Beträge. Bei2 Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördb) Bis Wochen vor Reiseantritt. lichNichterreichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, in der ReiBei einer ausgeschriebenen wenn oder behördlich seausschreibung für die entsprechende Reise aufReiseauseine Minfestgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der destteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der schreibung für die entsprechende Reise auf eine MindestReiseveranstalter verpflichtet, den Kunden teilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fallunverzüglich ist der Reinach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung severanstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die RückEintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittsden eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weierklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte beeingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterreits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die gehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte beMindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 7. Reiseversicherungen ZuReiseversicherungen Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht7. zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei(RRV).Abschluss Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil tigen einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) der der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus Grund bei Europäischen Reiseversicherung AG.wichtigem Die RRV ersetzt von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden beiStornovorzeiIhnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten tiger oder späterer Rückreise die Grund zusätzlichen Rückreisekosten kosten, wenn Sie aus wichtigem von der Reise zurückersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versigetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer cherungs-Paketes. Es bietetRückreisekosten umfassenden Versicherungsschutz Rückreise die zusätzlichen ersetzt. Außerdem und garantiert bei Unfall oder Krankheit. empfehlen wir Soforthilfe den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert So8. Haftung des Reiseveranstalters forthilfe bei Unfall oder Krankheit. 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 8. Haftung des Reiseveranstalters 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalts2. die eines sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leispflicht ordentlichen Kaufmanns für: tungsträger; 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; diesorgfältige RichtigkeitAuswahl der Leistungsbeschreibungen; 2.3.die und Überwachung der Leis4.tungsträger; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 8.24.Der für ein der mit dieReiseveranstalter ordnungsgemäßehaftet Erbringung derVerschulden vertraglich vereinder Leistungserbringung barten Reiseleistung.betrauten Person. 8.3 Der WirdReiseveranstalter im Rahmen einerhaftet Reise oder zusätzlich zu dieser eine 8.2 für ein Verschulden der mit Beförderung im Linienverkehr erbrachtPerson. und dem Reisenden der Leistungserbringung betrauten hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine stellt, so erbringt Reiseveranstalter FremdleisBeförderung im der Linienverkehr erbracht insoweit und dem Reisenden tungen. hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremd9. Beschränkung leistungen. der Haftung 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche 9. Beschränkung der Haftung Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschä9.1 Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche SchadenDie – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, densersatzansprüche – mit von Körperschäden 1. soweit ein Schaden desAusnahe Reisenden weder vorsätzlich– auf noch den dreifachen Reisepreis beschränkt, grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Reiseveranstalter fürweder einenvorsätzlich dem Reisenden 1.2.soweit einder Schaden des Reisenden noch entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Leistungsträgers verantwortlich ist. dem Reisenden 2.eines soweit der Reiseveranstalter für einen 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für eines Leistungsstörungen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens im Zusammenhang mit Leistungen, die als ist. Fremdleistungen eines Leistungsträgers verantwortlich lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, The9.2Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen aterbesuche, Ausstellungen usw.) und in der Reiseausim Zusammenhang mit Leistungen, die die als Fremdleistungen schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichlediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Thenetaterbesuche, werden, es sei denn, dass derartige Ausstellungen usw.) undLeistungsstörungen die in der Reiseausaufschreibung einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichRahmen der Vermittlung net werden, es sei denn,beruhen. dass derartige Leistungsstörungen 9.3auf Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrageinem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im lichen Luftfrachtführers zu, beruhen. so regelt sich die Haftung nach Rahmen der Vermittlung den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung 9.3Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertragmitlichen den Luftfrachtführers internationalen zu, Abkommen vondie Warschau, Den so regelt sich Haftung nach Haag, und Montrealer Vereinbarung (nur den Guadalajara Bestimmungen desder Luftverkehrsgesetzes in Verbindung für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommit den internationalen Abkommen von Warschau, Den men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädifür Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkomgungen von Gepäck. men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden und Beschädigungen von Gepäck. 10.1Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Mitwirkungspflicht Abreise erhalten hat, er den Reiseveranstalter umge10. deshat Reisenden hendFalls zu benachrichtigen. 10.1 der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzei10.2Bei eventuell Leistungsstörungen ist der tig vor Abreise auftretenden erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen umgehend zu benachrichtigen. Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Dieseist istder be10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen auftragt, für Abhilfe zu sorgen, dies möglich ist eine Reisende verpflichtet, seine sofern Beanstandungen derist; örtlichen örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese dieseistdie Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanbeauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich standungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw.nicht der Zenist, ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur ertralereichbar des Reiseveranstalters werden. Aufnicht Verlangen oder kann diesemitgeteilt die Leistungsstörung behedes Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine ben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den LeisNiederschrift überbzw. die der einzelnen Beanstandungen anzufertungsträgern Zentrale des Reiseveranstalters tigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reisemitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die leitung bzw. Agentur nicht befugt. örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, DeviAgentur nicht befugt. sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. AllePass-, Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrif11. Visa-, Zoll-, Devisenund Gesundheitsvorschriften ten Reisende erwachsen, gehen seinen Lasten, auch wenn sich dieDer ist für die zu Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devise Vorschriften nach der Buchungselbst geändert haben. senund Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er12. Eintrittskarten wachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese VorFür im Rahmen derBuchung Reise vermittelte zu Veranschriften nach der geändertEintrittskarten haben. staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. 12. DerEintrittskarten Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die DurchFür im Rahmen Reise vermittelte zu Veranführung dieser der Veranstaltungen. Es Eintrittskarten gelten besondere Rückstaltungen erbringt Reiseveranstalter Fremdleistungen. trittsbedingungen (s. der Ziffer 5). Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung trittsbedingungen (s. Ziffer 5). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. 13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesonSie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651ist a ff. Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf dieBGB. GelSämtliche in Betracht kommenden Ansprüche Sie intendmachung nur noch möglich, wenn Sie an müssen der Einhaltung nerhalb nach dem vertraglich vereinbarten Reiseder Fristeines ohneMonats Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche ende beiaus unswelchem geltend machen. Nach– Fristablauf istJahr die Getend– gleich Rechtsgrund verjähren ein nach der machung noch möglich, wenn Sieder anReise, der Einhaltung vertraglichnur vereinbarten Beendigung es sei denn,der es Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche – liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung vertraglich vereinbarten BeendigungFrist der des Reise, es sei denn, es verjähren innerhalb der gesetzlichen §§ 852 BGB in drei liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Jahren. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb dereinzelner gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei 14. Unwirksamkeit Bestimmungen Jahren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen zur Folge. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages 15. Gerichtsstand zur Folge. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 15. Gerichtsstand ist der Wohnsitz maßgebend, sei denn, die Der Reisende kanndes denReisenden Reiseveranstalter nur an es dessen Sitz verKlage richtet sich gegen Vollkaufleute odergegen Personen, die keinen klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters den Reisenden allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Perist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die sonen,richtet die nach des Vertrages Wohnsitz oder Klage sich Abschluss gegen Vollkaufleute oder ihren Personen, die keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort Ausland verlegt oder allgemeinen Gerichtsstand imins Inland haben, oder haben gegen Perderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zumoder Zeitsonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz punkt der Klageerhebung nicht In diesen gewöhnlichen Aufenthaltsort insbekannt Auslandsind. verlegt habenFällen oder ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen mundo Reisen & Co. KG ist der Sitz des GmbH Reiseveranstalters maßgebend. Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 D-55130Reisen MainzGmbH & Co. KG mundo Telefon: +49 (0) 6131/270 66 Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14-50 Telefax: +49 (0) 6131/270 66 -35 D-55130 Mainz E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0) 6131/270 66 -50 Site: www.mundo-reisen.de Telefax: +49 (0) 6131/270 66 -35 E-Mail: [email protected] Site: www.mundo-reisen.de