Verhaltenskodex - Cooper Standard

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Verhaltenskodex - Cooper Standard
Verhaltenskodex
Cooper-Standard Holdings Inc.
Cooper-Standard Automotive Inc.
Mitteilung von Jeff Edwards
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer
Geschätztes Mitglied des Cooper Standard-Teams,
ich freue mich, Ihnen den auf den aktuellen Stand gebrachten Verhaltenskodex von
Cooper Standard vorstellen zu dürfen. Unser Kodex wurde mit zusätzlichen, spezifischen
Informationen aktualisiert, doch bleiben die zentralen Werte dieselben – und zwar, dass
wir mit Integrität vorgehen, die richtigen Entscheidungen treffen und die korrekten Schritte
ergreifen. Der Kodex stellt einen Wegweiser dazu dar, wie wir auf richtige Weise unsere
Geschäfte ausführen und zugleich unser Engagement für ein nachhaltiges Wachstum
beibehalten.
Darüber hinaus stellt er uns Leitlinien bereit, um dafür zu sorgen, dass unsere Tätigkeiten
auf ethische und rechtmäßige Weise ausgeführt werden. Der Kodex beinhaltet zur
Beantwortung sämtlicher Fragen in Hinsicht des angemessenen Verhaltens am
Arbeitsplatz Ressourcen, er ist dazu gedacht, uns dabei zu unterstützen, uns am
Arbeitsplatz wie auch am Markt selbst gegenseitig zu achten.
Sollten Sie irgendwelche Fragen bezüglich dieses Verhaltenskodex haben und Kenntnis
von irgendeinem Verstoß dagegen erlangen, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit
Ihrem Vorgesetzten, einem Mitglied des Managements an Ihrem Standort, der
Personalabteilung, einem Mitglied des für die Unternehmensverantwortung zuständigen
Teams (Corporate Responsibility Team) oder der für die Meldung von ethischen Fragen
zuständigen Hotline in Verbindung. Sie können sicher sein, dass für das Stellen von
Fragen noch für die Äußerung von Bedenken über diesen Kodex oder die Meldung von
mutmaßlichen Verstößen weder Rache noch Vergeltung ausgeübt wird.
Ich ersuche Sie darum, unseren Kodex zu lesen und sich je nach Bedarf als Leitfaden
darauf zu beziehen. Unser hervorragender Ruf beruht darauf, wie jeder von uns sich als
Einzelperson und als Bestandteil des Unternehmens verhält. Ich bitte darum, dass wir
weiterhin daran arbeiten, den ausgezeichneten Ruf von Cooper Standard zu pflegen,
indem wir die Grundsätze unseres Verhaltenskodex aufgreifen.
Mit besten Grüßen
Jeffrey S. Edwards
Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer
Die Werte von Cooper Standard
Sicherheit – Wir werden dafür sorgen, dass überall eine Kultur der absoluten
Sicherheit herrscht
Mitarbeiter – Unsere Mitarbeiter sind die Antriebskraft unserer Leidenschaft für Leistung
Umwelt – Wir werden unsere natürlichen Ressourcen schützen und erhalten
Kontinuierliche Besserung – Wir werden uns bemühen, in allen Bereichen ein höheres
Leistungsniveau zu erreichen
Qualität – Wir streben danach, erstklassige Produkte, Prozesse und Dienstleistungen
laufend zu verbessern und zu liefern
Integrität – Wir gehen bei allem, was wir tun, mit Integrität vor
Kunden – Wir werden tiefe Einblicke in die Bedürfnisse unserer Kunden gewinnen und ihre
Erwartungen erfüllen
Aktionärswert – Wir werden, wie am Aktionärswert gemessen, als führendes
Unternehmen anerkannt werden
Gesellschaftliches Engagement – Wir engagieren uns für das Wohl der Gemeinden, in
denen wir leben und arbeiten
Vielfalt – Unsere Mitarbeiter spiegeln die Märkte, die wir bedienen, wider
EINLEITUNG
Cooper Standard strebt danach, führend in jeder Hinsicht seines Geschäfts zu sein. Unsere
Selbstverpflichtung zur Spitzenleistung umfasst eine Bindung an einen hohen
Ethikstandard im Zuge der Ausführung unserer Geschäfte. Wir haben diesen Verhaltensund Ethikkodex verabschiedet, um Richtlinien bei der Wahrnehmung und Behandlung von
ethischen Problematiken bereitzustellen und Unterstützung bei der Beibehaltung einer
Kultur von Integrität und Verantwortung zu bieten. Dieser Kodex gilt auf allen
Unternehmensebenen an jedem unserer Standorte. Bezugnahmen in diesem Kodex auf
„Mitarbeiter“ und „Einzelpersonen“ umfassen Direktoren, leitende Angestellte und alle
Mitarbeiter weltweit – einschließlich Teilzeitbeschäftigter, vorübergehender Beschäftigter
und Fremdpersonal.
Die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Standards und Verfahren sind dazu gedacht,
Fehlverhalten zu verhindern und Folgendes zu fördern und zu unterstützen: (i)
Verhaltensweisen, die ehrlich und ethisch einwandfrei sind, auch hinsichtlich des Umgangs
mit tatsächlichen oder offenbar vorhandenen Konflikten zwischen persönlichen und
geschäftlichen Interessen, (ii) vollständige, faire, genaue, rechtzeitige und verständliche
Offenlegung von Fakten und Zusammenhängen in Berichten und Dokumenten, die das
Unternehmen an Behörden gibt oder veröffentlicht, (iii) die Einhaltung geltender Gesetze,
Regeln und Bestimmungen, (iv) sofortige interne Meldung bei Verstößen gegen den
Verhaltenskodex, und (v) Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Verhaltenskodex.
Einhaltung der Gesetze
Die Geschäfte unseres Unternehmens sind von allen Mitarbeitern unter strenger Einhaltung
aller geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen auszuführen. Dieser Verhaltenskodex
bezieht sich an manchen Stellen auf ganz bestimmte Gesetze, jedoch wird von uns allen
eine Einhaltung aller Gesetze, die unsere Verhaltensweisen regeln, erwartet und dass wir
uns an die Rechtsabteilung oder Personalabteilung des jeweiligen Standorts wenden, wenn
es Zweifel gibt, ob Handlungen, die das Unternehmen betreffen, dem Gesetz entsprechen.
Frage:
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Handlung dem Gesetz
entspricht.
Mit wem kann ich dies besprechen?
Antwort:
Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung oder
den Leiter der örtlichen Personalabteilung
Einhaltung des Kodex
Den Kodex verstehen
Es liegt in der Verantwortung von uns allen,
diesen Kodex sorgfältig zu lesen und zu
verstehen. Falls Sie Bedenken über einen die
Ethik betreffenden Sachverhalt haben oder
sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte
Verhaltensweise den Verhaltensnormen des
Unternehmens entspricht, dann sind Sie dafür
verantwortlich, Ihren Vorgesetzten, Vertretern
der Personalabteilung oder sonstigen
entsprechenden Unternehmens-vertretern
sämtliche Fragen, die Sie als notwendig zum
Verständnis der Unternehmenserwartung
erachten, zu stellen.
Verstoß gegen den Kodex
Diejenigen, die diesen Kodex nicht einhalten,
einschließlich Vorgesetzte, die Fehlverhalten
nicht melden, können einem
Disziplinarverfahren unterzogen werden,
welches unter anderem möglicherweise zu
einer Beendigung des
Anstellungsverhältnisses führt. Beispielsweise
kann folgendes Verhalten zu einem
Disziplinarverfahren führen:
 Handlungen, die gegen den Kodex
verstoßen;
 Andere dazu auffordern, gegen den
Kodex zu verstoßen;
 Versäumnis, einen bekannten oder
mutmaßlichen Verstoß gegen den Kodex
unverzüglich zu melden;
 Versäumnis, bei Untersuchungen von
möglichen Verstößen gegen den Kodex
zu kooperieren;
 Vergeltungsmaßnahmen gegen andere
Mitarbeiter, falls diese einen möglichen
Verstoß gegen den Kodex melden.
Meldung von Verstößen; Vertraulichkeit
Folgende Vorgangsweisen für die Meldung
eines Verstoßes gegen den Kodex oder für
die Einholung von Unterstützung im
Zusammenhang mit einem möglichen
Problem wurden von Cooper Standard
erstellt. Falls Sie meinen, Sie hätten gegen
den Kodex verstoßen, oder falls Sie im guten
Glauben annehmen oder beweisen können,
dass ein anderer Mitarbeiter einen derartigen
Verstoß begangen hat, so müssen Sie dies
unverzüglich an Ihren Vorgesetzten oder an
einen Vertreter unserer Personalabteilung
melden. Vorgesetzte, die von einem
Mitarbeiter eine solche Meldung erhalten
haben, müssen unverzüglich die
Angelegenheit an die Personalabteilung
weiterleiten.
Alternativ haben wir eine gebührenfreie, von
einem Drittanbieter betriebene Hotline
eingerichtet, über die Sie mutmaßliche
Verstöße gegen den Kodex oder geltende
Gesetze oder Richtlinien melden können. Die
Informationen bezüglich der Hotline und
deren Nutzung werden fortlaufend im Anhang
zu diesem Kodex zur Verfügung gestellt.
Ebenso haben wir ein Kernteam aus
leitenden Unternehmensangestellten und
Vertretern zusammengestellt, die zusammen
den für die Unternehmens-verantwortung
zuständigen Ausschuss (Corporate
Responsibility Committee) bilden. Die
leitenden für die Unternehmensverantwortung
zuständigen Mitarbeiter stellen eine andere
Möglichkeit für Sie dar, mögliche Verstöße
gegen den Kodex zu melden oder zu
besprechen. Die jeweils aktuellen Mitglieder
des für die Unternehmensverantwortung
zuständigen Ausschusses wie auch deren
Kontaktangaben werden fortlaufend im
Anhang zu diesem Kodex angeführt.
Im gesamten Kodex werden die jeweiligen
Ansprechpartner, wo zutreffend, für
besondere Fragestellungen angegeben.
Sollte für ein spezielles Problem kein
Ansprechpartner zugewiesen sein, dann
befolgen Sie bitte das oben beschriebene
Verfahren zur Meldung oder Diskussion von
möglichen Fragen Ihrerseits.
Sämtliche Meldungen und Anfragen werden
in dem Ausmaß, wie es die jeweiligen
Umstände erlauben, vertraulich behandelt.
Mitarbeiter können sich ebenso für eine
Wahrung ihrer Anonymität entscheiden,
allerdings könnte dies in manchen Fällen eine
Weiterverfolgung und Klärung ihrer Anfrage
erschweren. Wie bereits zuvor erwähnt,
unterliegt kein Mitarbeiter
Vergeltungsmaßnahmen oder einer
Bestrafung, wenn er im guten Glauben eine
laut diesem Kodex mutmaßliche unethische
oder illegale Verhaltensweise eines anderen
Mitarbeiters meldet oder uns auf fragwürdige
Situationen hinweist.
VERGELTUNGSMASSNAHMEN
Cooper Standard toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegen irgendeine Person, die
in gutem Glauben Bedenken äußert, Fehlverhalten meldet oder an einer Untersuchung
teilnimmt.
Cooper Standard untersagt die Ergreifung von Sanktionen gegen einen Kollegen oder
Partner im Zuge einer Meldung einer möglichen Abweichung von dieser Richtlinie oder
einer Zusammenarbeit bei einer Untersuchung. Mitarbeiter oder Partner, die sich bei
einem anderen Mitarbeiter oder Partner für eine Meldung einer möglichen Abweichung
von dieser Richtlinie oder eine Zusammenarbeit bei einer Untersuchung rächen,
unterliegen einem Disziplinarverfahren, das bis hin zur Kündigung führen kann.
Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Ausschuss in Verbindung.


Denken Sie daran, selbst Verhaltensweisen, von denen Sie meinen,
dass sie zu keinem Nachteil für das Unternehmen führen, könnten
einen Verstoß gegen den Kodex darstellen.
Der Kodex dient dazu, Cooper Standard vor unangemessenen
Verhaltensweisen – und auch vor Verhaltensweisen, die den Eindruck
von Ungebühr vermitteln – zu schützen.
GESCHÄFTLICHE
VERHALTENSWEISEN UND
GESCHÄFTSPRAKTIKEN
Finanz- und Geschäftsunterlagen
Diejenigen Mitarbeiter von uns, die an der
Erstellung von Finanzunterlagen von Cooper
Standard mitwirken, haben dies gemäß den
geltenden Buchführungs-richtlinien und
Standards auszuführen, damit die Finanzberichte
wesentlich, ordnungsgemäß und vollständig das
Geschäftsgebaren und die finanzielle Lage des
Unternehmens wiedergeben. Die
Unternehmensrichtlinien untersagen jedem
Mitarbeiter, wissentlich irreführende,
unvollständige oder falsche Angaben im Rahmen
einer Rechnungsprüfung oder jedweder
Einreichung bei einer Regierungs- oder
Regulierungsstelle (z. B. die Securities and
Exchange Commission) zu machen oder andere
hierzu zu verleiten.
Unsere Richtlinien verbieten es auch jedem
Mitarbeiter, Unternehmens-unterlagen oder dokumente zu fälschen oder zu verfälschen oder
andere dazu zu verleiten. Darüber hinaus ist es
Mitarbeitern untersagt, wesentliche
Informationen unberücksichtigt zu lassen, die
notwendig sind, damit Angaben, die im
Zusammenhang mit einer Rechnungsprüfung,
Einreichung oder Überprüfung der
Finanzberichte des Unternehmens gemacht
werden, nicht irreführend sind, oder andere dazu
zu verleiten. Mitarbeitern ist es auch verboten,
Firmenkonten, Mittel oder Vermögenswerte
verdeckt oder undokumentiert zu unterhalten, an
derartigen Handlungen teilzuhaben oder an
entsprechenden Vorkehrungen, insbesondere
Positionen oder Zusammenstellungen, die nicht
in der Bilanz auftauchen und welche der
Irreführung dienen sollen.
Eine Vernichtung oder Fälschung von
Dokumenten, die für die Aufdeckung von
Gesetzesverstößen oder für eine behördliche
Untersuchung relevant sein könnten, kann eine
strafrechtliche Verfolgung wegen Behinderung
der Justiz nach sich ziehen. Wenn daher ein
Mitarbeiter Grund hat zu glauben, dass ein
Gesetzesverstoß vorliegt oder dass eine
staatliche Untersuchung wegen eines möglichen
Gesetzes- oder Regelverstoßes eingeleitet wird,
muss er alle Unterlagen (einschließlich der auf
dem Computer gespeicherten Dateien), die für
die Untersuchung der Angelegenheit von
Bedeutung sind oder sein könnten, aufbewahren,
unabhängig davon, ob die Untersuchung vom
Unternehmen selbst oder von einer Behörde
durchgeführt wird. Bestehen in diesem
Zusammenhang Fragen hinsichtlich der
Vernichtung oder Aufbewahrung von Unterlagen,
sind diese an die Rechtsabteilung von Cooper
Standard zu richten.
Unternehmenseigentum
Alle Mitarbeiter werden dazu angehalten, die
Vermögenswerte von Cooper Standard zu
schützen und für ihren effizienten Einsatz zu
sorgen. Niemand von uns darf sich
Wirtschaftsgüter von Cooper Standard
einschließlich unternehmenseigener oder
vertraulicher Informationen des Unternehmens
zum eigenen Gebrauch, zum Gebrauch anderer
oder für einen missbräuchlichen oder illegalen
Zweck aneignen, entleihen oder wissentlich
veruntreuen. Uns ist es untersagt, Werte oder
Wertgegenstände, die Cooper Standard
gehören, ohne Zustimmung durch das
Unternehmen zu beseitigen, zu zerstören oder
zu veräußern.
Betrug und Diebstahl
Die Richtlinien von Cooper Standard verbieten
betrügerische Tätigkeiten und sehen
einzuhaltende Verfahren vor, die sicherstellen,
dass Betrug und Diebstahl, die uns betreffen,
unverzüglich untersucht, gemeldet und, sofern
angebracht, strafrechtlich verfolgt werden. Zu
betrügerischen Tätigkeiten zählen auch
Handlungen, die von einem Mitarbeiter
ausgeführt werden und dazu führen, dass
Lieferanten und Kunden geschädigt werden,
sowie Handlungen, die Cooper Standard oder
einem unserer Mitarbeiter einen Schaden
zufügen.
Mitarbeiter, die den Verdacht haben, dass
betrügerische Tätigkeiten oder Diebstahl
vorgekommen sein könnten, die Cooper
Standard betreffen, müssen solche Bedenken
gemäß dieser Richtlinie, wie im Abschnitt
„Meldung von Verstößen; Vertraulichkeit“
beschrieben, sofort melden. Mitarbeitern oder
Vertretern ist es untersagt, im Namen des
Unternehmens Strafanzeige ohne schriftliche
Zustimmung seitens der Rechtsabteilung zu
erstatten.
Vertrauliche Informationen
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter, die nicht für die
Öffentlichkeit bestimmten Informationen von Cooper Standard zu
schützen, einschließlich Informationen in Bezug auf seine
Strategien oder Pläne, die finanzielle Lage, Technologie,
Verfahren, Systeme, Produkte, Mitarbeiter, die dem Datenschutz
unterliegenden Informationen, Kunden, Lieferanten, Mitbewerber,
Marketing- oder Verkaufsaktivitäten, Preisgestaltung,
voraussichtliche Akquisitionen oder Veräußerungen oder
Informationen oder sonstige Aspekte seiner Geschäftsstrategien
oder -pläne („Vertrauliche Informationen“). Mitarbeiter dürfen
vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben und
innerhalb des Unternehmens nur für den vorgesehenen Zweck
verwenden, für den sie diese vertraulichen Informationen kennen müssen. Wenn ein Mitarbeiter meint,
dass es angemessen oder gesetzlich erforderlich ist, vertrauliche Informationen außerhalb des
Unternehmens offenzulegen oder zu verwenden, muss er sich vor einer solchen Offenlegung oder
Verwendung von vertraulichen Informationen an die Rechtsabteilung oder die örtliche
Personalabteilung wenden, damit entsprechende Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden
können. Falls das Unternehmen ein Geheimhaltungsabkommen mit einer dritten Partei zu
vertraulichen Informationen abgeschlossen hat, die von der dritten Partei gegenüber dem
Unternehmen offengelegt werden sollen, müssen alle Mitarbeiter, die Kenntnis von diesen
vertraulichen Informationen erhalten, die Bestimmungen dieses Abkommens einhalten. Diese
Verpflichtungen bestehen für alle Mitarbeiter während ihrer gesamten Beschäftigungszeit beim
Unternehmen und gelten auch darüber hinaus unbefristet weiter.
Datenschutz
Cooper Standard verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Informationen
seiner Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und sonstiger Personen, mit denen das Unternehmen in einer
Geschäftsbeziehung steht. Persönliche Daten sind Informationen oder Daten in sämtlichen Formaten,
wie zum Beispiel in mündlicher Weise, in Worten, auf Papier oder in elektronischem Format, über eine
bekannte oder identifizierbare Einzelperson.
Cooper Standard erfüllt die vom US-amerikanischen Handelsministerium im Rahmen des Safe-HarborAbkommens zwischen den USA und der EU und des Safe-Harbor-Abkommens zwischen den USA und
der Schweiz erstellten Auflagen zur Erhebung, Verwendung und Speicherung von personenbezogenen
Daten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz. Cooper Standard hat bescheinigt,
dass es die Safe-Harbor-Bestimmungen hinsichtlich Benachrichtigungen, Auswahlmöglichkeiten,
Weiterleitung, Sicherheit, Datenintegrität, Zugriffsrechten und Durchsetzung befolgt. Zu weiteren
Informationen bezüglich des Safe-Harbor-Programms und um unsere Bescheinigung zu sehen,
besuchen Sie bitte:
http://www.export.gov/safeharbor/.
Eine Kopie unserer Cooper Standard Safe-Harbor-Richtlinie ist über das Cooper StandardMitarbeiterportal erhältlich.
INTERESSENKONFLIKTE
Allgemeine Richtlinien
Ein „Interessenkonflikt“ liegt dann vor, wenn
die privaten Interessen einer Einzelperson auf
irgendeine Weise mit den Interessen von
Cooper Standard im Widerspruch stehen oder
es den Anschein hat, dass sie im
Widerspruch stehen. Eine Konfliktsituation
kann dann entstehen, wenn ein Mitarbeiter
Handlungen ergreift oder Interessen verfolgt,
die es ihm erschweren, seine Arbeit objektiv
und effektiv für Cooper Standard
auszuführen. Interessenkonflikte ergeben
sich auch dann, wenn ein Mitarbeiter oder ein
Mitglied seiner Familie in Folge seiner
Position im Unternehmen ungerechtfertigte
persönliche Vorteile erhält.
Geschäftliche Entscheidungen und
Handlungen müssen im besten Interesse von
Cooper Standard erfolgen.
Verwandtschaftsbeziehungen eines
Mitarbeiters oder seiner Familienmitglieder
mit möglichen oder bestehenden Lieferanten,
Kunden, Wettbewerbern oder sonstigen
Personen, mit denen Cooper Standard
Geschäfte tätigt, dürfen sich nicht auf das
unabhängige und verlässliche
Urteilsvermögen des betreffenden
Mitarbeiters auswirken. Mitarbeiter sollten
außerhalb des Unternehmens weder direkt
noch indirekt Interessen verfolgen, die
tatsächlich oder anscheinend mit den
Interessen von Cooper Standard in Konflikt
stehen, es sei denn, das Unternehmen wurde
zuvor darüber informiert und hat dem
zugestimmt. Falls ein Direktor oder der Chief
Executive Officer davon betroffen ist, sollten
solche Offenlegungen gegenüber dem
Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats
erfolgen. Sonstige Mitarbeiter sollten
derartige Sachverhalte dem für die
Unternehmensverantwortung zuständigen
Ausschuss (Corporate Responsibility
Committee) gegenüber offenlegen.
Kredite und Bürgschaften
Direktoren, leitende Angestellte und andere
Mitarbeiter dürfen weder Kredite noch
Bürgschaften des Unternehmens für sich
selbst oder ihre Familien-mitglieder
beantragen oder annehmen. Darüber hinaus
dürfen Mitarbeiter keine Kredite oder
Bürgschaften (mit Ausnahme von Banken) für
sich selbst oder ihre Familienmitglieder
beantragen, oder annehmen, wenn diese von
Einzelpersonen, Organisationen oder
Wirtschaftseinheiten stammen, die mit
Cooper Standard Geschäfte tätigen (oder das
anstreben). Mitarbeiter müssen ihren
Vorgesetzten unverzüglich über sämtliche
Angebote der oben genannten Art in Kenntnis
setzen, selbst wenn solche Angebote
abgelehnt wurden.
Besitz an anderen Firmen
Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt
eine bedeutende finanzielle Beteiligung an
Wirtschaftseinheiten halten, die in
geschäftlicher Beziehung mit Cooper
Standard stehen bzw. eine solche anstreben
oder die in Konkurrenz zu Cooper Standard
stehen, es sei denn, der für die
Unternehmens-verantwortung zuständige
Ausschuss (Corporate Responsibility
Committee) hat zuvor ausdrücklich eine
schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Als
Richtlinie wird „eine bedeutende finanzielle
Beteiligung“ als eine solche definiert, bei der
ein Mitarbeiter und/oder ein Familienmitglied
mehr als 1 % des ausgegebenen
Eigenkapitals einer Wirtschaftseinheit innehält
oder wenn dieser Besitz über 5 % der
gesamten Vermögenswerte des Mitarbeiters
und/oder seiner Familienangehörigen
darstellt.
Gelegenheiten im Unternehmen
Mitarbeitern ist es weder gestattet, selbst von
Geschäftsgelegenheiten zu profitieren, die
sich ihnen durch die Nutzung von Eigentum
oder Informationen des Unternehmens oder
aufgrund ihrer Position im Unternehmen
eröffnen, noch dürfen sie sich dadurch
persönlich bereichern. Darüber hinaus sollten
Mitarbeiter nicht im Wettbewerb mit dem
Unternehmen stehen, es sei denn, eine
solche Konkurrenz ist dem für die
Unternehmensverantwortung zuständigen
Ausschuss (Corporate Responsibility
Committee) gegenüber offengelegt.
Externe Beschäftigungsverhältnisse, Zugehörigkeiten und
Aktivitäten
Die sich aus dem Beschäftigungs-verhältnis
ergebenden, primären Pflichten eines
Mitarbeiters bestehen gegenüber Cooper
Standard. Alle nicht auf das Unternehmen
bezogenen, externen Aktivitäten, wie ein
Zweit-Job oder eine freiberufliche Tätigkeit,
müssen von den beruflichen Tätigkeiten bei
Cooper Standard getrennt bleiben. Mitarbeiter
dürfen bei ihren Aktivitäten außerhalb des
Unternehmens keinen Gebrauch von den
Kunden von Cooper Standard, dessen
Lieferanten, Zeit, Name, Einfluss,
Vermögenswerten, Einrichtungen, Materialien
oder von Diensten anderer Mitarbeiter – auch
in Verbindung mit Aktivitäten für
gemeinnützige Organisationen oder
ehrenamtliche Arbeiten – machen, es sei
denn, es liegt die ausdrückliche
Genehmigung des Unternehmens dazu vor.
einem Vorgesetzten melden und uns dann
übergeben.
Cooper Standard kann im Rahmen seiner
gesellschaftlichen
Unternehmensverantwortung Geld- oder
Produktspenden an würdige Zwecke
einschließlich Spendenaktionen, die von
Kunden durchgeführt werden, vornehmen.
Damit die Spende als angebracht gilt, sollte
die Zuwendung nicht im Zusammenhang mit
spezifischen Kundenkäufen oder
Kaufzusagen stehen.
Bei Zweifel setzen Sie sich bitte mit der
Rechtsabteilung in Verbindung.
Geschenke, Gratifikationen und
Bewirtungen
Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder sollten
entsprechend allgemein ethisch akzeptierter
Geschäftspraktiken keine Geschenke,
Gratifikationen oder Bewirtungen –
ausgenommen von geringem Wert – von
Personen, Firmen oder Körperschaften
entgegennehmen, mit denen Cooper
Standard Geschäfte tätigt oder tätigen
könnte. Es gehört auch zu unserer Politik,
entsprechend allgemein ethisch akzeptierter
Geschäftspraktiken Personen, Firmen oder
Körperschaften, mit denen wir Geschäfte
tätigen oder tätigen könnten, keine
Geschenke, Gratifikationen oder Bewirtungen
– ausgenommen von geringem Wert –
anzubieten.
Es gibt Fälle, in denen die Ablehnung eines
Geschenks von Wert den Geschenkgeber
beleidigen könnte. Dies trifft insbesondere
dann zu, wenn Mitarbeiter Gäste in einem
anderen Land sind und das Geschenk im
Zuge eines öffentlichen Anlasses angeboten
wird. In diesen Fällen kann der Mitarbeiter,
dem das Geschenk angeboten wurde, es im
Namen von Cooper Standard annehmen, es
Feststellung eines Interessenkonflikts
Fragen Sie sich in jeder möglichen
Interessenkonfliktsituation:
 Könnten meine eigenen Interessen
zu denen von Cooper Standard im
Widerspruch stehen?
 Könnte ein solcher Eindruck bei
anderen, entweder innerhalb oder
außerhalb von Cooper Standard,
erweckt werden?
Falls Sie sich unsicher sind, dann
suchen Sie Rat bei dem Leiter Ihrer
Personalabteilung vor Ort oder bei der
Rechtsabteilung.
Beziehungen zu Lieferanten oder
Dienstleistungsanbietern
Cooper Standard fördert gesunde
Lieferantenbeziehungen. Jedoch dürfen Sie
persönlich – weder direkt noch indirekt – aus
dem Einkauf von Gütern oder
Dienstleistungen durch oder von Cooper
Standard Nutzen ziehen. Mitarbeiter, zu
deren Verantwortungs-bereich der Einkauf
steht oder die über Kontakte zu Lieferanten
oder Dienstleistungsanbietern verfügen,
dürfen ihre Position nicht zum persönlichen
Vorteil missbrauchen. Unter keinen
Umständen ist es Mitarbeitern gestattet,
Bargeld oder Äquivalente von einem
Lieferanten, gleich ob direkt oder indirekt,
entgegenzunehmen.
Zu weiteren Informationen dazu ist eine Kopie
der Anti-Korruptionsrichtlinie von Cooper
Standard über das Cooper StandardMitarbeiterportal oder über den Leiter Ihrer
Personalabteilung erhältlich.
INSIDERHANDEL
Insiderhandel ist sowohl illegal wie auch
sittenwidrig. Bundesstaatliche und
Bundeswertpapiergesetze sowie die
Richtlinien von Cooper Standard untersagen
einen Wertpapierkauf oder
-verkauf aufgrund der Kenntnis von
wesentlichen, nicht öffentlich zugänglichen
Informationen. Keiner unserer Mitarbeiter,
egal auf welcher Unternehmensebene, dem
wesentliche, nicht öffentlich zugängliche
Informationen bezüglich Cooper Standard
oder sonstige Unternehmen bekannt sind,
darf diese wesentlichen, nicht öffentlich
zugänglichen Informationen dazu verwenden,
Wertpapiere von Cooper Standard zu kaufen
oder zu verkaufen. Es ist uns allen verboten,
Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen,
wenn wir Kenntnis von wesentlichen, nicht
öffentlich zugänglichen Informationen
besitzen, und wir dürfen keine anderen
Personen beauftragen, solche Wertpapiere
für uns zu kaufen oder zu verkaufen.
Wesentliche, nicht öffentliche Informationen
dürfen keiner Person außerhalb von Cooper
Standard (einschließlich Verwandte, Freunde
oder Geschäftspartner, unabhängig vom
Zweck, zu dem eine solche Offenlegung
geschieht) preisgegeben werden, bis
bevollmächtigte Verantwortliche von Cooper
Standard diese Informationen der
Öffentlichkeit gegenüber entsprechend
offengelegt haben. Bei Fragen zu diesen
Themen wenden Sie sich bitte an die
Rechtsabteilung.
Bei „Wesentlichen Informationen“ handelt es
sich um Informationen, die ein vernünftig
handelnder Anleger bei seiner Entscheidung,
Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu
halten, als wichtig betrachten würde. Zu
solchen Informationen zählen unter anderem
Informationen über Akquisitionen,
Veräußerungen, Joint Ventures, einen
Wechsel in Schlüsselmanagementpositionen, große Verträge, wesentliche
Vertragskündigungen, neue Produkte oder
über Verfahren, Ertragszahlen oder Trends
sowie wichtige Informationen über
Rechtsstreitigkeiten. Bei Fragen über die
Relevanz bestimmter Informationen wenden
Sie sich bitte an die Rechtsabteilung.
Es wird von jedem Mitarbeiter eine Einhaltung
der geltenden Wertpapiergesetze erwartet.
Die Unkenntnis des Gesetzes gilt nicht als
Verteidigung.
Eine Kopie der Wertpapierhandelsrichtlinie
von Cooper Standard ist über das
Cooper Standard-Mitarbeiterportal oder über
den Leiter Ihrer Personalabteilung erhältlich.
KARTELLRECHT UND
UNLAUTERER WETTBEWERB
Kartellrecht
Es entspricht den Richtlinien von Cooper
Standard, die Kartellgesetze, die für unsere
nationalen und weltweiten Unternehmungen
gelten, vollständig zu erfüllen. Die Kartell- und
Wettbewerbsgesetzgebung ist sehr komplex
und von Land zu Land unterschiedlich. Die
nachfolgend angeführten allgemeinen
Grundsätze sollen dazu dienen, Mitarbeitern zu
helfen, Situationen zu erkennen, die zu
möglichen kartell- und wettbewerbsrechtlichen
Problemen führen, sodass die Mitarbeiter sich
entsprechend an die Rechtsabteilung wenden
können.
Im Allgemeinen darf Cooper Standard keine
Absprachen mit Konkurrenten zu folgenden
Punkten treffen:



über Preise, die das Unternehmen und
der Konkurrent von einem oder mehreren
Kunden verlangen, sowie über sonstige
Konditionen (z. B. Kredit) oder andere
Verkaufsbedingungen;
über Marktaufteilung, Produktlinien,
Kunden oder Gebiete (z. B. eine
Übereinkunft, wer in bestimmten
Gebieten oder an welche Kunden
verkaufen darf); oder
über eine Verweigerung, mit einem
bestimmten Anbieter oder Kunden
Geschäfte zu betreiben.
Unlauterer Wettbewerb
Die bundesstaatlichen und Bundesgesetze
verbieten unfaire Methoden des
Wettbewerbs sowie unlautere oder
täuschende Handlungen und Praktiken.
Diese Gesetze dienen dazu, genauso wie
das Kartellrecht, Konkurrenten und Kunden
zu schützen. Zwar ist es nicht möglich,
sämtliche verbotenen Verhaltensweisen
aufzuführen, doch seien hier einige
Beispiele genannt:




Bestechungen oder
Schmiergeldzahlungen, um Verträge
oder deren Verletzung durch andere
herbeizuführen;
Beschaffung von Betriebsgeheimnissen eines Konkurrenten
durch Bestechung oder Diebstahl;
Falsche, täuschende oder
verunglimpfende Behauptungen oder
Vergleiche in Bezug auf Mitbewerber
oder deren Produkte; und
Behauptungen bezüglich der eigenen
Produkte, für die es keine
angemessenen Gründe gibt.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen im
Namen von Cooper Standard, einschließlich
solcher in Verbindung mit Werbung,
Werbematerial, Verkaufsvorführungen,
Zusicherungen und Garantien, sollten immer
der Wahrheit entsprechen sowie auf
Grundlage von Fakten nachvollziehbar und
in keiner Weise irreführend sein.
Mitarbeiter sollten nicht an Gesprächen oder
Treffen mit Konkurrenten teilnehmen, deren
Gegenstand die oben genannten Themen
bilden, und sie sollten sich an die
Personalabteilung oder die Rechtsabteilung
wenden, wenn sie zu einer Teilnahme
angesprochen werden. Unsere
Unternehmensrichtlinien besagen, dass alle
Kunden und Lieferanten fair zu behandeln sind
und dass es keine Diskriminierungen geben
darf.
Es bedarf keiner schriftlichen Absprache, um gegen die
Kartellrechte zu verstoßen!
Bei Zweifel wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung
INTERNATIONALE GESCHÄFTE
TÄTIGEN
Allgemeines
Cooper Standard ist verpflichtet, die auf dem
globalen Markt üblichen
Geschäftsgepflogenheiten und
Marktpraktiken anzunehmen, zugleich
müssen alle Mitarbeiter weltweit die
geltenden Gesetze der USA und diese
Standards einhalten. Die Mitarbeiter in
unseren international tätigen Betrieben
müssen sich auch nach den Gesetzen,
kulturellen Gepflogenheiten und Gebräuchen
der Länder richten, in denen wir tätig sind.
Der Foreign Corrupt Practices Act
der USA
Cooper Standard sowie dessen Mitarbeiter
und Vertreter müssen den Foreign Corrupt
Practices Act (FCPA) der USA einhalten. Der
FCPA bezieht sich auf das Verhalten und
Gebaren außerhalb der Hoheitsgrenzen der
USA. Er gilt für Inlands- und
Auslandsniederlassungen des Unternehmens
und sowohl für Staatsbürger der USA als
auch für Personen, die nicht Bürger der USA
sind. Nach diesem Gesetz gilt Folgendes:
 Dem Unternehmen und seinen
Aktionären, Direktoren, Vertretern,
leitenden Angestellten und Mitarbeitern
ist es untersagt, Geld oder Wertsachen
direkt oder indirekt an
Regierungsvertreter anderer Staaten als
der USA, an politische Parteien oder an
Kandidaten für ein politisches Amt
außerhalb der USA zu zahlen oder eine
Zahlung zu genehmigen, um ein Geschäft
zu gewinnen oder zu behalten oder um
Entscheidungen solcher offiziellen
Regierungsvertreter zu beeinflussen.
 Alle Geschäftsbücher, Aufzeichnungen
und Konten sowohl im In- wie auch im
Ausland müssen präzise und
ordnungsgemäß Aufschluss über die
geschäftlichen Transaktionen und die
jeweiligen Dispositionen aller
Vermögenswerte des Unternehmens
zulassen.
 Es muss ein System zur Kontrolle
interner Abrechnungen gepflegt werden,
das eine entsprechende Überwachung
aller Vorgänge im Rechnungs- und
Berichtswesen auf allen
Unternehmensebenen gestattet.
 Bestimmte Zahlungen und Geschenke an
Mitarbeiter außerhalb der USA, deren
Pflichten sich im Wesentlichen auf
administrative oder Büro-bezogene
Aufgaben beziehen, sind unter
Umständen zulässig. Oft ist es schwierig,
die Legitimität solcher Zahlungen an
einem bestimmten Ort unter den dort
geltenden Gesetzen zu bestimmen. Vor
Leistung oder Genehmigung einer
solchen Zahlung müssen Sie den Leiter
Ihrer örtlichen Personalabteilung oder die
Rechtsabteilung zu Rate ziehen.
Gesetze zur Ein- und
Ausfuhrkontrolle
Alle Mitarbeiter und Vertreter von Cooper
Standard und dessen
Auslandsniederlassungen müssen die
Gesetze zur Ein- und Ausfuhrkontrolle der
USA und des jeweils betreffenden anderen
Landes erfüllen, in dem wir eine
Geschäftstätigkeit ausüben. Gesetze zur
Ausfuhrkontrolle umfassen
Beschränkungen hinsichtlich der Länder,
Personen und Unternehmen, mit denen
das Unternehmen Geschäfte betreiben
darf, und es kann erforderlich sein, dass
bei den zuständigen Behörden vor der
Lieferung Lizenzen erworben werden
müssen. Ausfuhren können auch aufgrund
der Klassifizierung der betreffenden Güter
oder aufgrund der Klassifizierung der
Endbenutzer oder des
Verwendungszwecks der betroffenen
Güter einer Kontrolle unterliegen.
Lieferungen an sonst zulässige
Unternehmen sind untersagt, wenn
bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass
ein solches Unternehmen beabsichtigt, die
Güter von Cooper Standard an verbotene
Empfängerländer oder an verbotene
Endbenutzer oder für verbotene
Verwendungszwecke wieder auszuführen.
Gesetze zur Einfuhrkontrolle umfassen
Anforderungen bezüglich der
Aufzeichnungen und Dokumentation und
können Verbote oder Beschränkungen der
Einfuhr aus bestimmten Ländern enthalten.
Alle an Behörden über importierte oder
exportierte Güter übermittelten
Informationen müssen wahrheitsgetreu
und zutreffend sein. Die mit der Einfuhr
und Ausfuhr betrauten Mitarbeiter müssen
die geltende Rechtslage sowie die
Verordnungen kennen und sich daran
halten, und sie sollten sich an die
Rechtsabteilung zwecks Unterstützung
wenden.
INTERNATIONALE BOYKOTTMASSNAHMEN
Die Antiboykott-Gesetze der USA verbieten uns
und Auslandsfirmen unter der Kontrolle des
Unternehmens, sich an nicht sanktionierten
Boykottmaßnahmen in Bezug auf Produkte oder
Dienstleitungen zu beteiligen. Zwar sind die
Gesetze zu diesem Thema sehr komplex, jedoch
verbieten sie im Allgemeinen dem Unternehmen,
sich an Boykottmaßnahmen eines ausländischen
Staates, die von den USA nicht anerkannt sind,
zu beteiligen. Es könnten in Verträgen,
Kaufaufträgen oder Warenbegleitpapieren, die
von Cooper Standard unterzeichnet werden
sollen, Formulierungen enthalten sein, die den
Antiboykott-Gesetzen widersprechen. Mitarbeiter
sollten auf das Vorhandensein solcher
Formulierungen achten. Jede Aufforderung (durch
derartige vertragliche Formulierungen oder auf anderem Wege) an Cooper Standard, einen
nicht sanktionierten Boykott zu unterstützen, muss der Regierung der USA gemeldet
werden und sollte deshalb sofort an die Rechtsabteilung oder die Personalabteilung
weitergeleitet werden.
BERUFLICHE CHANCENGLEICHHEIT
Cooper Standard setzt sich für
Chancengleichheit in allen Aspekten der
Beschäftigung und für ein Arbeitsumfeld
ohne ungesetzliche Diskriminierung,
Belästigung oder Schikanierung
jeglicher Art ein. Die Mitarbeiter sind
dafür verantwortlich, dass sie die
Unternehmensrichtlinien zu
Chancengleichheit und ungesetzlicher
Diskriminierung verstehen und befolgen.
Kopien dieser Richtlinien sind in der
Personalabteilung des Unternehmens
erhältlich.
UMWELTSCHUTZ UND ARBEITSSCHUTZ
Cooper Standard verpflichtet sich, die
geltenden Gesetze einzuhalten und
sich verantwortlich und wirkungsvoll für
den Umwelt- und Arbeitsschutz
einzusetzen. Die Mitarbeiter sind dafür
verantwortlich, dass sie die Unternehmensrichtlinien zum Umweltschutz und zum
Arbeitsschutz verstehen und einhalten. Kopien dieser Richtlinien sind in unserer Abteilung
für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erhältlich.
SOZIALE MEDIEN
Cooper Standard hat Verständnis dafür,
dass soziale Medien Spaß machen und
auf dankbare Weise ein Teilen des
Lebens im Familien-, Freundes- und
Kollegenkreis rund um die Welt
ermöglichen. Jedoch bringt die
Verwendung von sozialen Medien
gewisse Gefahren wie auch
entsprechende Verantwortlichkeiten mit
sich. Wir haben besondere Leitlinien
bezüglich der angemessenen
Verwendung von sozialen Medien erstellt.
Diese Leitlinien gelten für alle Personen,
die bei Cooper Standard arbeiten.
Soziale Medien umfassen sämtliche Kommunikationsmittel oder ein Einstellen von
Informationen oder Inhalten jeder Art im Internet, einschließlich auf einer Webseite, einem
Blog, einer Zeitschrift oder einem Tagebuch, einer persönlichen Website, einer Website
eines sozialen Netzwerks oder Affinitätswebsite, einer Internetanschlagtafel, einem
Chatroom oder einer sonstigen elektronischen Kommunikationsform, gleich ob diese Ihnen
oder einem Dritten gehören und unabhängig davon, ob diese mit Cooper Standard
verbunden sind oder nicht.
Da Sie allein dafür verantwortlich sind, was Sie online einstellen, bedenken Sie vor
Erstellung des Inhalts die damit verbundenen Gefahren und Anerkennungen. Denken Sie
daran, dass jede Verhaltensweise, die sich nachteilig auf Ihre Arbeitsleitung, die Leistung
von Kollegen, auf Mitarbeiter von Cooper Standard oder Kunden und Lieferanten auswirkt,
zu einem Disziplinarverfahren bis hin zur Kündigung führen kann.
Eine Kopie der Richtlinien über soziale Medien von Cooper Standard kann über das
Cooper Standard-Mitarbeiterportal oder den Leiter Ihrer Personalabteilung bezogen
werden.
VERZICHTSERKLÄRUNGEN/MODIFIKATIONEN
In bestimmten außerordentlichen Situationen kann Cooper Standard darauf verzichten,
gegenüber Mitarbeitern, Direktoren oder leitenden Angestellten den Verhaltenskodex
anzuwenden. Bei leitenden Angestellten und Direktoren bedarf solch ein Verzicht der
ausdrücklichen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Bei allen
anderen Mitarbeitern bedarf solch ein Verzicht der ausdrücklichen Zustimmung durch den
für die Unternehmensverantwortung zuständigen Ausschuss (Corporate Responsibility
Committee).
ANHANG A
HOTLINE ZUR MELDUNG VON ETHIKVERSTÖSSEN
ANRUFINFORMATIONEN INTERNATIONAL
Australien
800-339276
Kanada
1-866-384-4277
Belgien
0800-77004
Korea
00798-14-800-6599
Brasilien
0800-8911667
Mexiko
001-800-840-7907
China (Nord)
10-800-712-1239
Niederlande
0800-0226174
China (Süd)
10-800-120-1239
Polen
0-0-800-1211571
Deutschland
0800-1016582
Rumänien
0808-03-4288
(nach der
Eingabeaufforderung
wählen Sie bitte
866-384-4277)
Frankreich
0800-902500
Schweden
020-79-8729
Großbritannien
08-000328483
Serbien
704-414-5967
Indien
000-800-100-1071
Spanien
900-991498
Italien
800-786907
Tschechische
Republik
800-142-550
Japan
0066-33-112505
USA
1-866-384-4277
ANHANG B
MITGLIEDER DES FÜR DIE UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG
ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSSES (CORPORATE RESPONSBILITY COMMITTEE)
Die Namen und Kontaktangaben der aktuellen Ausschussmitglieder sind über das
Cooper Standard-Mitarbeiterportal oder über den Leiter Ihrer örtlichen Personalabteilung
erhältlich.

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