Das Pfandrecht - Prof. Paulus - Hu
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Das Pfandrecht - Prof. Paulus - Hu
04.07.2012 Zweck des Pfandrechts • Realkredit Das Pfandrecht Vorlesung Sachenrecht 4.7.2012 Friedrich Benjamin Schneider, Ass.Jur. LL.M. Humboldt-Universität zu Berlin Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. [email protected] • Bei Zwangsvollstreckung: § 805 ZPO (Vorzugsweise Befriedigung) • Bei Insolvenz: § 50 InsO (Absonderung) 1 Grundlegendes • Entstehung: • gesetzlich – vertraglich • an beweglichen Sachen (§§ 1204 ff) – an Rechten (§§ 1273 ff) • Grundsätze: • Strenge Akzessorietät (§§ 1204, 1250, 1252) • Spezialität • Publizität • Bei Fälligkeit: §§ 1228 ff (Verwertung) 2 A) Pfandrecht an beweglichen Sachen 1) vertraglich vereinbartes Pfandrecht 2) gesetzliches Pfandrecht B) Pfandrecht an Rechten 3 4 Rechtsbeziehungen. A) Pfandrecht an beweglichen Sachen Persönlicher Schuldner Zu sichernde Forderung, z.B. aus § 488 I 2 Causa für Pfandrechtsbestellung: 1) vertraglich vereinbartes Pfandrecht 2) gesetzliches Pfandrecht Sicherungsabrede B) Pfandrecht an Rechten Pfandgläubiger Verpfänder ------------Trennungs- und Abstraktionsprinzip beachten ! -------- (kann, muss aber nicht mit persönlichem Schuldner identisch sein) Einigung über Pfandrechtsbestellung § 1205 I Publizitätsakt: 5 Übergabe des Pfandes § 1205 I, II 6 1 04.07.2012 Entstehung (Ersterwerb) Voraussetzungen: • Rechtsgeschäftliche Einigung mit Inhalt des § 1204 • Übergabe (§ 1205 Abs. 1 S. 2 / Abs. 2) • Berechtigung des Verpfänders • Gutgläubiger Erwerb gem. § 1207 • Bestand einer zu sichernden (auch künftigen) Forderung • Bei künftiger Forderung Entstehung mit Zeitpunkt der Bestellung des Pfandes Problemfall 1 G räumt S ein Darlehen gegen Bestellung eines Pfandrechts an einer Ming-Vase ein. Nach Übergabe der Ming-Vase und Auszahlung des Darlehensbetrages stellt sich heraus, dass der Darlehensvertrag nichtig ist. Problem? 7 8 Problemfall 1 Gutgläubiger Erwerb (I) G räumt S ein Darlehen gegen Bestellung eines Pfandrechts an einer Ming-Vase ein. Nach Übergabe der Ming-Vase und Auszahlung des Darlehensbetrages stellt sich heraus, dass der Darlehensvertrag nichtig ist. • A) S verpfändet G ein Gemälde seines Onkels O, wobei G zulässigerweise davon ausgeht, dass O mit der Verpfändung einverstanden ist. O weiß von nichts. BGH NJW 1968, 1134: Das Pfandrecht sichert auch die Rückzahlungsforderung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. 9 10 Gutgläubiger Erwerb (I) Gutgläubiger Erwerb (II) • A) S verpfändet G ein Gemälde seines Onkels O, wobei G zulässigerweise davon ausgeht, dass O mit der Verpfändung einverstanden ist. O weiß von nichts. Der gute Glaube an die Verfügungsmacht wird nicht geschützt (Ausnahme: Konstellationen des § 366 HGB, s. aber auch § 367 HGB) • G lässt bei S eine diesem gehörige Sache vom Gerichtsvollzieher pfänden, der eine Pfandmarke anbringt. S entfernt sie und verpfändet die Sache einem anderen Gläubiger D. 11 12 2 04.07.2012 Gutgläubiger Erwerb (II) Übertragung des Pfandrechts (Zweiterwerb) • G lässt bei S eine diesem gehörige Sache vom Gerichtsvollzieher pfänden, der eine Pfandmarke anbringt. S entfernt sie und verpfändet die Sache einem anderen Gläubiger D. Das Pfändungspfandrecht des G erlischt nicht, D erlangt aber gutgläubig ein vorrangiges Pfandrecht, § 1208. • Akzessorität Übergang (nur) mit der Forderung (§ 1250 Abs. 1) • Gutgläubiger Erwerb eines nicht bestehenden Pfandrechts? • Nein, wenn die Forderung nicht besteht (kein gutgl. Forderungserwerb!). • Wenn das Pfandrecht nicht besteht? Nein, arg. gutgl. Erwerb als Ausnahme, h. nicht im Gesetz geregelt 13 Stellung der Beteiligten vor der Pfandreife (I) „Pfandreife“ • Der Zeitpunkt, zu dem der Pfandgläubiger berechtigt ist, das Pfand zu verwerten. • § 1228 Abs. 2 S. 1: Fälligkeit der Forderung • § 1228 Abs. 2 S. 2: Übergang der Forderung in eine Geldforderung 15 Stellung der Beteiligten vor der Pfandreife (II) • Ablösungsrechte • Verpfänder (vgl. § 1223) • Eigentümer und jeder sonstige durch die Veräußerung des Pfandes Beeinträchtigte (vgl. § 1249) können das Pfand ablösen, sobald der Schuldner zur Tilgung der Schuld berechtigt ist • Rechtsfolge: • Übergang von Forderung auf Ablösenden • Mit der Forderung geht das Pfandrecht auf den Ablösenden über, §§ 412, 401. 14 • Gläubigerschutz: Recht zum Besitz; Schutz wie Eigentümer (§ 1227 §§ 985ff, 1004) • Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Verpfänder: • Recht des Gläubigers zum Besitz und zum Ziehen der Nutzungen (wenn §§ 1213, 1214), Ersatz der Aufwendungen • Pflichten des Gläubigers: sorgfältige Verwahrung (§ 1215), Rückgabe nach Erlöschen (§ 1223) 16 Die Pfandverwertung 17 • Gläubiger kann Pfandgegenstand verkaufen und sich aus dem Erlös befriedigen, §§ 1228, 1247. • Normalfall: Versteigerung durch den Gläubiger, § 1233 Abs. 1 • Andere Möglichkeiten • Verwertung nach Vollstreckungsrecht, § 1233 Abs. 2 • Verwertung nach Parteivereinbarung, §§ 1245, 1259 • Verwertung entsprechend einer Entscheidung des Gerichts, § 1246 18 3 04.07.2012 Öffentliche Versteigerung durch den Gläubiger • Verkäufer ist der Gläubiger, der vertreten durch die Versteigerungsperson den Kaufvertrag mit dem Erwerber abschließt (durch Zuschlag, § 156) und ihm das Pfandobjekt gem. §§ 929 ff übereignet (mit gesetzlicher Verfügungsermächtigung) • Ordnungsvorschriften (z.B. § 1234 Abs. 1, 1237 S. 2, …) Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (s. § 1243) • Für öffentliche Versteigerung vgl. § 383 Abs. 3 S. 1. Öffentliche Versteigerung – Rechtmäßigkeitsvorauss. • Pfandrecht • Pfandreife (§ 1228) • Kein Verkauf einer größeren Zahl von Pfändern als nötig (§ 1230 S. 2) • Öffentliche Bekanntmachung der Versteigerung (§ 1237) • Bei Gold-/Silberwaren: Erreichen mindestens des Metallwertes (§ 1240) • Öffentliche Versteigerung (§ 1235) 19 Öffentliche Versteigerung – Rechtmäßigkeitsvorauss. • • • • • • 20 § 1247: Erlös aus dem Pfand (I) • Soweit der Pfanderlös dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer entrichtet. • Gebührt = wenn und soweit dem Gl. Pfandrecht und Forderung zustanden. • Folge: Es wird so angesehen, als habe der Eigentümer den Gl. befriedigt. Pfandrecht Pfandreife (§ 1228) Kein Verkauf größerer Zahl von Pfändern als nötig Öff. Bekanntmachung der Versteigerung Metallwert erreich Öffentliche Versteigerung (bzw. 1233 Abs. 2 / 1240 ) Ersteher wird Eigentümer, sämtliche sonst an der Sache bestehende Pfandrechte erlöschen. Fehlt ein Pfandrecht, muss sich der gute Glaube sowohl auf das Bestehen der Forderung als auch auf das Bestehen des Pfandrechts beziehen Rechtsfolge der rechtmäßigen Versteigerung: § 1242 21 • Eigentümer = persönlicher Schuldner: Erfüllung der Forderung • Eigentümer ≠ Schuldner Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner geht auf den Pfandeigentümer über (analog §§ 1249, 268 Abs. 3 oder 1225) 22 § 1247: Erlös aus dem Pfand (II) Eigentümer „Zahlung“ Schuldner Pfandgläubiger 23 • Im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfandes • Dingliche Surrogation: Die Rechtsbeziehungen am Pfandgegenstand setzen sich am Pfanderlös fort • D.h.: Der ursprüngliche Eigentümer des Pfandes wird Eigentümer des Erlöses • Höhe: Voll, wenn das Pfandrecht nicht bestand; anteilig, wenn der Erlös die Forderung überstieg (Miteigentum). 24 4 04.07.2012 Beispielsfall Beispielsfall - Lösung • Die dem Juwelier E gestohlene Uhr wird dem G von S für dessen Schuld verpfändet und vom gutgläubigen K ersteigert. Wer ist Eigentümer der Uhr, wer des Geldes? 25 Einreden gegen Forderung und Pfandrecht A) Verpfänder = Eigentümer = Schuldner • Einreden gegen die Forderung • Einreden gegen das Pfandrecht B) Verpfänder = Eigentümer ≠ Schuldner • Einreden gegen das Pfandrecht • § 1211 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.: Einreden gegen die Forderung • § 1211 Abs. 1 S. 1, 2. Alt.: Einreden des Bürgen Eigentum an der Uhr: • Eigentümer der Uhr war E • K erlangte Eigentum (§ 1244, 932) Eigentum am Erlös: • Der Pfandgläubiger G, soweit ihm der Erlös gebührt (§ 1247 S. 1) inzidente Prüfung der Entstehung des Pfandrechts! • h.: Fehlende Berechtigung hinsichtlich des Pfandrechts, kein gutgläubiger Erwerb, weil § 935 kein Pfandrecht • Erlös gebührte nicht dem G Dingliche Surrogation (§ 1247 S. 2) E wurde Eigentümer des Erlöses 26 Erlöschen des Pfandrechts 27 Exkurs: Pflaschen“pfand“ • § 1252: Mit der Forderung, für die es besteht. • Wenn Gläubiger und Schuldner personenidentisch werden (z.B. Erbschaft) • § 1255: Aufhebung Recht des Verpfänders, vom Pfandgläubiger das Pfand zurückzuverlangen (§ 1223 Abs. 1); ebenso Eigentümer (§ 985) • § 1253 Abs. 1: Rückgabe des Pfandes an den Eigentümer (auch bei Vorbehalt) 28 A) Pfandrecht an beweglichen Sachen • Kein Pfandrecht iSd §§ 1204 ff • Unterscheide (BGH NJW 2007, 2912 und 2913): • individualisierte Flaschen: Lieferant bleibt Eigentümer, „Pfandgeld“ sichert als Kaution den Anspruch des Lieferanten auf Rückgabe • Einheitsflasche: Verkäufer verkauft und übereignet sie verbunden mit dem Angebot des Rückkaufs „ad incertam personem“ 1) vertraglich vereinbartes Pfandrecht 2) gesetzliches Pfandrecht B) Pfandrecht an Rechten 29 30 5 04.07.2012 Gutgläubiger Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts? Gesetzliche Pfandrechte • Besitzpfandrechte, z.B. • § 647 Werkunternehmerpfandrecht • § 464 HGB Spediteurspfandrecht • Besitzlose Pfandrechte, z.B. • §§ 562-562 d Vermieterpfandrecht • § 704 Gastwirtpfandrecht • § 1 Düngemittelsicherungsgesetz… • Voraussetzung immer: Eigentum des Schuldners • § 1257: Geltung der Vorschriften über vertragliche Pfandrechte 31 32 Pfandrecht an Rechten Grundsätzliches A) Pfandrecht an beweglichen Sachen 1) vertraglich vereinbartes Pfandrecht 2) gesetzliches Pfandrecht B) Pfandrecht an Rechten 33 Vertragliches Pfandrecht an Rechten • Bestellung: § 1274: nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften • Bei Forderungen: Verpfändungsvertrag (idR formlos) + Verpfändungsanzeige an Gläubiger (§ 1280) • Briefhypothek Briefübergabe • Bei Buchhypotheken: Einigung und Eintragung • Übertragung: §§ 1273 Abs. 2, 1250 mit Abtretung der Forderung Wenn kein Eigentum an der Pfandsache… • Besitzlose Pfandrechte? • Schon kein Rechtsscheinträger • Besitzpfandrechte? • Str • Rspr., eher hL (-) (Arg. § 1257 „entstandenes“) • Daher beim Werkunternehmerpfandrecht idR AGB über vertragliches Pfandrecht • Systematik • Geregelt in §§ 1273 ff • Anwendung §§ 1204 ff, soweit nicht Spezialregelungen in §§ 1273 ff • Akzessorietät, Spezialität • Entstehung: • Gesetzlich – vertraglich • Beispiele: Pfandrecht an • Forderung, GmbH-Anteil, Hypothek… 34 Stellung des Pfandgläubigers bei Pfandrecht an Forderungen 35 • Aufhebung des Verpfändeten Rechts § 1276 nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers • Vor Eintritt der Verwertungsbefugnis: • § 1281 Leistung nur gemeinschaftlich an Gläubiger und Pfandgläubiger § 1287 • Nach Eintritt der Verwertungsbefugnis: • § 1282 Berechtigung des Pfandgläubigers zur Einziehung der Forderung in eigenem Namen, Schuldner kann nur noch an ihn leisten 36 6 04.07.2012 Exkurs Exkurs - Pfandkehr Theodor (T) bucht eine Übernachtung im Hotel des H. Als H am nächsten Morgen Bezahlung verlangt, schlägt T den H nieder, schnappt sich seinen Koffer und verlässt das Hotel. Strafbarkeit des T? § 289 StGB (1) Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 37 38 7