Informationen zum Wohngeld in Mülheim an der Ruhr
Transcrição
Informationen zum Wohngeld in Mülheim an der Ruhr
Informationen zum Wohngeld in Mülheim an der Ruhr Wohngeld können Sie u. a. beantragen, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind. Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können ist abhängig von der Höhe der zuschussfähigen Miete, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen. Sie brauchen: 1. Einen ausgefüllten Wohngeldantrag 2. Mietbescheinigung vom Vermieter 3. Ihren Mietvertrag 4. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder 5. Auf Nachfrage ggf. weitere Unterlagen bei Antragstellung Hier können Sie Ihren Wohngeldantrag abgeben: Sozialamt, Fachbereich Wohngeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 131 bis 136, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr Öffnungszeiten und Ansprechpartner: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und nach Terminvereinbarung A - B, V C – Grn Gro – Ki Kj - Mo, Y Mp – Sb Sc – Sz T - U, W - X, Z Christina Grajfonar Janet Körsten Jörg Lademacher Conny Mehrlein Izabela Krawczyk Petra de Ceglia Nicole Ziem 0208/455-6432 0208/455-6435 0208/455-6436 0208/455-6434 0208/455-6439 0208/455-6438 0208/455-6409 Einkommensgrenzen: Die angegebenen Einkommensgrenzen dienen Ihnen als Orientierungsrahmen. Aufgrund der unterschiedlichen Lebenssituationen wird für jeden Antragsteller das zu berücksichtigende Gesamteinkommen individuell ermittelt. Anzahl der Haushaltsmitglieder 1 2 3 4 5 6 7 8 Monatliche Einkommensgrenze 800 € 1.100 € 1.350 € 1.780 € 2.040 € 2.310 € 2.580 € 2.850 € Bruttoeinkommen ohne Kindergeld vor einem pauschalen Abzug: 6% 10 % 851 € 1.170 € 1.436 € 1.894 € 2.170 € 2.457 € 2.745 € 3.032 € 889 € 1.222 € 1.500 € 1.978 € 2.267 € 2.567 € 2.867 € 3.167 € 20 % 1.000 1.375 1.688 2.225 2.550 2.888 3.225 3.563 30 % € € € € € € € € 1.143 1.571 1.929 2.543 2.914 3.300 3.686 4.071 € € € € € € € € Beträge, die bei der Ermittlung des Jahreseinkommens für das Wohngeld in Abzug gebracht werden können: Jeweils 10% für die Entrichtung von Steuern vom Einkommen, Beiträgen zur Rentenversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der höchste pauschale Abzug bei jedem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied liegt also bei 30%. Werden keine der vorgenannten Beiträge gezahlt ergibt sich ein pauschaler Abzug von 6% bei jedem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied. Darüber hinaus können Freibeträge zum Beispiel für Alleinerziehende oder Schwerbehinderte gewährt werden. Miethöchstbeträge: Miethöchstbeträge (Nettokaltmiete zzgl. Betriebskosten ohne Heizkosten) in Abhängigkeit der Mietenstufe 3 für Mülheim an der Ruhr und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 1 2 3 4 5 Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied: Mietenstufe 3 330 € 402 € 479 € 556 € 638 € 77 € Antragsunterlagen: Die Antragsunterlagen bekommen Sie bei unseren Mitarbeitern oder im Internet unter: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Mitarbeiter/-in aus der Vermietung. Mit freundlichen Grüßen, SWB-Service- Wohnungsvermietungsund baugesellschaft mbH