Amtsblatt - Stadt Salzgitter

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Amtsblatt - Stadt Salzgitter
Amtsblatt
FÜR DIE STADT
SALZGITTER
Herausgegeben vom
Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8,
38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0
Erstellung:
Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und
Logistik, Joachim-Campe-Str. 14,
38226 Salzgitter,
Tel.: 05341 / 839-3585
42. Jahrgang
Salzgitter, 13. Mai 2015
Nummer 10
Inhalt
Nr.
Amtliche Bekanntmachung
33
34
Fälligkeitstermine im Mai 2015 für Abgaben (Steuern und Gebühren)
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb 159 für Salzgitter-Lebenstedt
„Altes Dorf“ in Verbindung mit der 78. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans
Anlage 1 - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter
Anlage 2 - 3. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für
Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren
Hinweisbekanntmachung - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013
des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Öffentliche Zustellungen
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40
Seite
62
62
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Seite 61
BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen.
42. Jahrgang
Salzgitter, 13. Mai 2015
Amtsblatt Nr. 10
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeitstermine im Mai 2015 für Abgaben
(Steuern und Gebühren)
Die Stadtkasse Salzgitter macht die Abgabenpflichtigen auf die nachstehenden Fälligkeitstermine
aufmerksam und bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen:
1. Abgaben lt. Bescheid des Fachdienstes Haushalt und Finanzen
a) Grundsteuer A
b) Grundsteuer B
c) Straßenreinigungsgebühr
d) Hundesteuer
2. Gewerbesteuervorauszahlung
April - Juni
April - Juni
April - Juni
April - Juni
fällig 15.05.2015
fällig 15.05.2015
fällig 15.05.2015
fällig 15.05.2015
April - Juni
fällig 15.05.2015
Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung
eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die
Festsetzung im letzten Steuerbescheid.
3. Abfallentsorgungsgebühren
lt. Bescheid des Städtischen Regiebetriebes April - Juni
fällig 15.05.2015
Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.
Stadtkasse Salzgitter, den 28.04.2015
34
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Leb 159 für Salzgitter-Lebenstedt „Altes Dorf“
in Verbindung mit der
78. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 den vorstehend bezeichneten Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans als Entwurf
zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Ziel der Planung ist der Schutz und die Weiterentwicklung der bestehenden Mischung aus
Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen. Gleichzeitig wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen und Wettbüros, neu geregelt, um die bestehende
Wohnnutzung zu schützen und um einer Abwertung des Bereichs entgegenzuwirken. Zu diesem
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Zweck soll im südwestlichen Teil des Plangebiets ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt
werden. Im nördlichen und östlichen Teil des Plangebietes erfolgt die Festsetzung eines Mischgebietes (MI). Entlang der Joachim-Campe-Straße werden entsprechend den bestehenden Nutzungen (Polizei, Amtsgericht, Katasteramt, Stadtverwaltung) Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Entlang der Albert-Schweitzer-Straße wird ein Kerngebiet (MK) festgesetzt. Der bestehende Friedhof wird als Grünfläche und der Bereich der Volkshochschule / des Medienzentrums
als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Salzgitter ist das Plangebiet als gemischte Baufläche, Grünfläche und Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Die beabsichtigte Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Südwesten des Plangebietes sowie eines Mischgebietes nördlich der Wehrstraße kann nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend
geändert. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche sowie
einer gemischten Baufläche.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan mit
Umweltbericht sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht als auch der aufzuhebende Bebauungsplan Leb 120 für SZ-Lebenstedt „Engstersches Grundstück“ liegen in der Zeit
vom 21.05.2015 bis 22.06.2015
im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 am
 Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
 Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
öffentlich aus.
Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im Internet unter
http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/stadtplanung/sp_auto_4998.php abrufbar.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können im
Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 eingesehen werden:
1. Natur und Landschaft
 Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom
23.02.2012 und vom 21.10.2013 zur Erdfallgefährdung
 Landschaftsrahmenplan Salzgitter
2. Auswirkungen auf den Menschen
 Stellungnahme der Kirchengemeinde St. Andreas vom 18.10.2013 zur Emissionssituation
der Kulturscheune
 Schalltechnisches Gutachten mit Aussagen zur Verkehrslärmbelastung im Plangebiet
3. Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
 Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 17.11.2013
zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und zur Gestaltung des Ortsbildes
4. Bodenbelastungen/Kampfmittel
 Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 06.03.2012 zu Abwurfkampfmitteln
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5. Umweltbericht
 Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Joachim-Campe-Straße und
die Albert-Schweitzer-Straße, im Westen und Süden durch die Kattowitzer Straße sowie im Süden
und Osten durch die Straßen St.-Andreas-Weg, An der Schölke und Heckenstraße begrenzt. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgedruckten Lageplan eingetragen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird im Norden durch die Wehrstraße
bzw. die Polizei, im Westen und Süden durch die Kattowitzer Straße sowie im Osten durch die
Straßen St.-Andreas-Weg, An der Schölke und Thiestraße begrenzt. Der Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung ist im abgedruckten Lageplan eingetragen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter gerichtet
oder dort mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, sowie mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gelten gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Auskünfte zu der Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch
zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss,
Zimmer-Nr. 910 oder 923;
Telefon-Nr. (05341) 839 -3524 oder -4061.
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
- Fachgebiet Stadtplanung -
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Anlage 1
3. Satzung
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für
Leistungen der Feuerwehr
der Stadt Salzgitter
Aufgrund der §§ 10,11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vom 17.
Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2014
(Nds. GVBl. S. 431) und des § 29 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und
die Hilfeleistung der Feuerwehr vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S.269), geändert durch Art. 6 des
Gesetzes vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung
am 25.02.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Satzung über die Erhebung von Kostensatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter
vom 27. Juni 1994 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.103), zuletzt geändert durch die 2. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr
Salzgitter vom 05.06.2008 (Amtsblatt S.99), wird wie folgt geändert:
I.
In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wird jeweils die Angabe: „§ 26 Abs. 4“ durch die Angabe: „§ 29
Abs. 4 Satz 1“ ersetzt.
II.
In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wird jeweils das Wort: „Hilfeleistungen“ durch das Wort „Hilfeleistung“ ersetzt.
III.
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. der Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn
der Einsatz durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Brand vorgelegen hat (§29 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr);
IV.
Der Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif) erhält nachfolgende Fassung:
„Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif)
1.
Inanspruchnahme von feuerwehrtechnischem Personal
1.1
Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 1
31,00 € je Stunde
1.2
Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 2
41,00 € je Stunde
1.3
je Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr
15,50 € je Stunde
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2.
Inanspruchnahme von Feuerwehrfahrzeugen (einschließlich beladeplanmäßige Ausrüstung, einschließlich Personal)
2.1
Löschfahrzeuge/Tragkraftspritzenfahrzeug
2.2
HLF 20/16
2.3
Drehleiter DLA (K) 30
2.4
Kleinalarmfahrzeug
57,00 € je Stunde
2.5
Lastkraftwagen
57,00 € je Stunde
2.6
Einsatzleitwagen/Personenkraftwagen
59,00 € je Stunde
2.7
Wechselladerfahrzeug
2.8
Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge sowie alle Arten
von Anhängefahrzeugen plus Kosten für Zug- oder
Wechselladerfahrzeug
2.8.1
Abrollbehälter Mulde
11,00€ je Stunde
2.8.2
Abrollbehälter Gefahrgut
68,00 € je Stunde
2.8.3
Abrollbehälter Sonderlöschmittel
61,00 € je Stunde
2.8.4
Abrollbehälter Atemschutz
70,00 € je Stunde
2.8.5
Abrollbehälter Bau
45,00 € je Stunde
2.8.6
Abrollbehälter Kranmulde
55,00 € je Stunde
2.8.7
Abrollbehälter Dekontamination
77,00 € je Stunde
2.8.8
Abrollbehälter Sanitätstechnik
49,00 € je Stunde
2.8.9
Abrollbehälter Personal
27,00 € je Stunde
108,00 € je Stunde
99,00 € je Stunde
152,00 € je Stunde
179,00 € je Stunde
2.8.10 Abrollbehälter Wasser
37,00 € je Stunde
2.8.11 Ölsanimat
36,00 € je Stunde
2.8.12 Rettungsboot
30,00 € je Stunde
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3.
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Zeitweise Überlassung von Geräten
Stundensatz
€
Tagessatz
€
3.1
Tragkraftspritze/Schmutzwasserpumpe einschließlich saugseitigem Zubehör
27,00
135,00
3.2
Tauchpumpe ohne Druckschläuche
12,00
60,00
3.3
Flüssigkeitssauger
12,00
60,00
3.4
Saug- und Druckschlauch
(zuzüglich Kosten für Waschen und Prüfen)
1,50
7,50
3.5
Notstromaggregat
21,00
105,00
3.6
Motorkettensäge
12,00
60,00
4.
Brandsicherheitswachen
4.1
Personalkosten nach Punkt 1.
4.2
Fahrzeugkosten nach Punkt 2.
4.3
Für alle eingesetzten Fahrzeuge gilt ein Satz von 50 v.H.
der Kosten unter Punkt 2., wenn die Fahrzeuge bei der
Ausübung der Sicherheitswache nicht benutzt worden sind.
5.
Bestimmte Arbeitsleistungen
5.1
Waschen und Prüfen eines Druck- oder Saugschlauches
7,00 €
5.2
Füllen einer Druckgasflasche
3,00 €
5.3
Überprüfung eines Pressluftatmers
12,00 €
5.4
Atemschutzanschluss reinigen und überprüfen
13,00 €
5.5
Abnahme und Prüfung von Hydranten / Wandhydranten
5.5.1
für den ersten Hydranten / Wandhydranten
88,00 €
5.5.2
für jeden weiteren Hydranten / Wandhydranten auf dem
gleichen Grundstück
19,50 €
5.6
Abnahme und Prüfung von Steigleitungen
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5.6.1
für die erste Steigleitung
88,00 €
5.6.2
für jede weitere Steigleitung auf dem gleichen
Grundstück
19,50 €
5.6.3
Bei Abnahme und Prüfung von trockenen Steigleitungen
wird zusätzlich der Zeitaufwand für 3 Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Zeitaufwand für 1 Löschfahrzeug
berechnet.
5.7
Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Berechnung erfolgt gemäß Punkt 1. und 2.
5.8
Überprüfung/Wartung von Schlüsseltresoren (pauschal)
10,00 €
5.9
Öffnen von Türen (pauschal)
61,00 €
5.10
Unterstützung beim Transport von Personen (pauschal)
61,00 €
5.11
Prüfung und Wartung eines Feuerlöschers (pauschal)
19,00 €
6.
Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlage etc.
6.1
Fehlarmierung Löschzug (pauschal)
7.
Verbrauchsstoffe
550,00 €
Verbrauchsstoffe werden zum Einkaufspreis zuzüglich 10 %
Verwaltungskostenzuschlag berechnet.
8.
Kosten für sonstige Inanspruchnahme
Für Inanspruchnahme bzw. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden
Kosten nach Sätzen erhoben, die für ähnliche Leistungen festgesetzt sind, wobei der Wert
des Gegenstandes und der Zeitaufwand berücksichtigt werden.“
§2
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Satzung über die Erhebung von Kostensatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter vom 27. Juni 1994 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.
103) in der sich aus der 1. Änderungssatzung vom 27. Juni 2001 (Amtsblatt für die Satdt Salzgitter, S. 147) der 2. Änderungssatzung vom 05. Juni 2008 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S. 99)
sowie aus der vorliegenden 3. Änderungssatzung ergebenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.
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§3
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Salzgitter, den 30.03.2015
In Vertretung
gez.
Christa Frenzel
Erste Stadträtin
36
Anlage 2
3. Änderung
der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für
Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter
außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem
Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz
und die Hilfeleistung der Feuerwehren
Aufgrund des § 58 Abs. 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vom 17.
Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2014
(Nds. GVBl. S. 431), hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 25.02.2015 die nachstehende Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den
Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr beschlossen:
§1
Die Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr
Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr vom 27. Juni 1994 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter
S.93), zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für
Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem
Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr vom
05.06.2008 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.95), wird wie folgt geändert:
Der Kostentarif erhält nachfolgende Fassung:
„Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif)
1.
Inanspruchnahme von feuerwehrtechnischem Personal
1.1
Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 1
31,00 € je Stunde
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1.2
Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 2
41,00 € je Stunde
1.3
Je Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr
15,50 € je Stunde
2.
Inanspruchnahme von Feuerwehrfahrzeugen (einschließlich beladeplanmäßige Ausrüstung, einschließlich Personal)
2.1
Löschfahrzeuge/Tragkraftspritzenfahrzeug
2.2
HLF 20/16
2.3
Drehleiter DLA (K) 30
2.4
Kleinalarmfahrzeug
57,00 € je Stunde
2.5
Lastkraftwagen
57,00 € je Stunde
2.6
Einsatzleitwagen/Personenkraftwagen
59,00 € je Stunde
2.7
Wechselladerfahrzeug
112,00 € je Stunde
99,00 € je Stunde
152,00 € je Stunde
179,00 € je Stunde
Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge sowie alle Arten
von Anhängefahrzeugen plus Kosten für Zug- oder
Wechselladerfahrzeug
2.8.1
Abrollbehälter Mulde
11,00 € je Stunde
2.8.2
Abrollbehälter Gefahrgut
68,00 € je Stunde
2.8.3
Abrollbehälter Sonderlöschmittel
61,00 € je Stunde
2.8.4
Abrollbehälter Atemschutz
70,00 € je Stunde
2.8.5
Abrollbehälter Bau
45,00 € je Stunde
2.8.6
Abrollbehälter Kranmulde
55,00 € je Stunde
2.8.7
Abrollbehälter Dekontamination
77,00 € je Stunde
2.8.8
Abrollbehälter Sanitätstechnik
52,00 € je Stunde
2.8.9
Abrollbehälter Personal
27,00 € je Stunde
2.8.10 Abrollbehälter Wasser
37,00 € je Stunde
2.8.11 Ölsanimat
36,00 € je Stunde
2.8.12 Rettungsboot
30,00 € je Stunde
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3.
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Zeitweise Überlassung von Geräten
Stundensatz
€
Tagessatz
€
3.1
Tragkraftspritze/Schmutzwasserpumpe einschließlich saugseitigem Zubehör
27,00
135,00
3.2
Tauchpumpe ohne Druckschläuche
12,00
60,00
3.3
Flüssigkeitssauger
12,00
60,00
3.4
Saug- und Druckschlauch
(zuzüglich Kosten für Waschen und Prüfen)
1,50
7,50
3.5
Notstromaggregat
21,00
105,00
3.6
Motorkettensäge
12,00
60,00
4.
Brandsicherheitswachen
4.1
Personalkosten nach Punkt 1.
4.2
Fahrzeugkosten nach Punkt 2.
4.3
Für alle eingesetzten Fahrzeuge gilt ein Satz von 50 v.H.
der Kosten unter Punkt 2., wenn die Fahrzeuge bei der
Ausübung der Sicherheitswache nicht benutzt worden sind.
5.
Bestimmte Arbeitsleistungen
5.1
Waschen und Prüfen eines Druck- oder Saugschlauches
7,00 €
5.2
Füllen einer Druckgasflasche
3,00 €
5.3
Überprüfung eines Pressluftatmers
12,00 €
5.4
Atemschutzanschluss reinigen und überprüfen
13,00 €
5.5
Abnahme und Prüfung von Hydranten / Wandhydranten
5.5.1
für den ersten Hydranten / Wandhydranten
88,00 €
5.5.2
für jeden weiteren Hydranten / Wandhydranten auf dem
gleichen Grundstück
19,50 €
5.6
Abnahme und Prüfung von Steigleitungen
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5.6.1
für die erste Steigleitung
88,00 €
5.6.2
für jede weitere Steigleitung auf dem gleichen Grundstück
19,50 €
5.6.3
Bei Abnahme und Prüfung von trockenen Steigleitungen
wird zusätzlich der Zeitaufwand für 3 Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Zeitaufwand für 1 Löschfahrzeug
berechnet.
5.7
Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Berechnung erfolgt gemäß Punkt 1und 2
5.8
Überprüfung/Wartung von Schlüsseltresoren (pauschal)
10,00 €
5.9
Öffnen von Türen (pauschal)
61,00 €
5.10
Unterstützung beim Transport von Personen (pauschal)
61,00 €
5.11
Prüfung und Wartung eines Feuerlöschers (pauschal)
19,00 €
6.
Ausbildung
6.1
Fahrschulausbildung
Fahrstunde C
47,00 € je Stunde
6.2
Fahrschulausbildung (pauschal):
6.2.1
Klasse C
6.3
Erste Hilfe Ausbildung
6.3.1
bei Nachschulung,
je Teilnehmer (pauschal)
19,00 €
bei Grundschulung,
je Teilnehmer (pauschal)
34,00 €
6.3.2
1.174,00 €
6.4
Mega-Code Schulung
6.4.1
bei einer Grundschulung,
je Teilnehmer (pauschal)
218,00 €
bei einer Nachschulung,
je Teilnehmer (pauschal)
61,00 €
6.4.2
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6.5
Medizinische Weiterbildung:
6.5.1
Weiterbildung innerhalb des Stadtgebietes,
pro Gruppe (pauschal)
6.5.2
Weiterbildung außerhalb des Stadtgebietes,
pro Gruppe (pauschal)
zuzüglich Fahrkosten (berechnet nach der tatsächlichen
Fahrzeit und Fahrzeug nach Punkt 2.6)
6.6
Praktikum zur Ausbildung zum Rettungssanitäter
Dauer 160 Stunden (pauschal)
6.7
Unterweisung Handfeuerlöscher,
pro Gruppe (pauschal)
zzgl. je 2 Teilnehmer für das Befüllen eines Feuerlöschers
6.8
7.
Brandschutzunterweisung,
pro Gruppe (pauschal)
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230,00 €
186,00 €
492,50 €
93,00 €
19,00 €
107,50 €
Verbrauchsstoffe
Verbrauchsstoffe werden zum Einkaufspreis zuzüglich 10 %
Verwaltungskostenzuschlag berechnet.
8.
Kosten für sonstige Inanspruchnahme
Für Inanspruchnahme bzw. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden Kosten nach Sätzen erhoben,
die für ähnliche Leistungen festgesetzt sind, wobei der Wert
des Gegenstandes und der Zeitaufwand berücksichtigt werden.
9.
Benutzung der Atemschutzübungsstrecke
Für die Inanspruchnahme der Atemschutzübungsstrecke,
je Übung
150,00 €“
§2
Diese Regelung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Salzgitter, den 30.03.2015
In Vertretung
gez.
Christa Frenzel
Erste Stadträtin
Seite 75
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42. Jahrgang
Salzgitter, 13. Mai 2015
Amtsblatt Nr. 10
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Hinweisbekanntmachung
Zweckverband
für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover
Der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover hat Folgendes bekannt
gemacht:


Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse
www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-suedniedersachsenhannover.de veröffentlicht.
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen/Hannover
Mai 2015
Barbara Thiel
Verbandsgeschäftsführerin
38
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover
Haushaltssatzung
für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom
19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und der §§ 112 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 28.11.2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf
2.212.900 €
der ordentlichen Aufwendungen auf
2.212.900 €
der außerordentlichen Erträge auf
0,0 €
der außerordentlichen Aufwendungen auf
0,0 €
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Amtsblatt Nr. 10
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
2.212.900 €
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.741.400 €
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf
0,0 €
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf
0,0 €
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf
0,0 €
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf
0,0 €
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.
§5
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt 1.169.200 €. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder
€
Region Hannover
Städte
Braunschweig
Göttingen
Salzgitter
%
445.934
38,14
60.097
31.451
28.996
5,14
2,69
2,48
133.172
62.201
124.871
11,39
5,32
10,68
Landkreise
Göttingen
Goslar
Hildesheim
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Holzminden
Northeim
Osterode am Harz
Wolfenbüttel
63.955
138.901
34.725
44.897
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5,47
11,88
2,97
3,84
Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1.
November 2015 fällig.
Goslar,
28.11.2014
Zweckverband
für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Dr. Hartmut Heuer
Erster Kreisrat
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Barbara Thiel
Verbandsgeschäftsführerin
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG)
vom 18.05.2015 bis 26.05.2015
zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022, während
der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Goslar, 15.04.2015
Barbara Thiel
Verbandsgeschäftsführerin
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Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013
des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 28. November 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
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Die Bilanz auf den 31.12.2013,
die Ergebnisrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013,
die Finanzrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird beschlossen.
Der Verbandsgeschäftsführerin wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2013 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156
Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022
vom 18.05.2015
bis 26.05.2015
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Goslar,
15.04.2015
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin
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Öffentliche Zustellungen
Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar
ist.
Name/Empfänger
letzter bekannter Wohnsitz
Bescheid nach dem
Bescheid
Aktenzeichen
Hoffmann, Rolf Hendrik
32.4/6501018
Odengatan 2
S- 11424 Stockholm
Straßenverkehrsgesetz
vom
22.04.2015
Mandewirth, Domenic
32.4/6501973
Alexanderstraße 81
26121 Oldenburg
Straßenverkehrsgesetz
28.04.2015
Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, JoachimCampe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten bis zum 10.06.2015 eingesehen werden.
Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt.
Fachdienst BürgerService und Ordnung
- Städtischer Ordnungsdienst AZ.: 32.4/
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Aushang:
vom
bis
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