Amtsblatt - Stadt Salzgitter
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Amtsblatt - Stadt Salzgitter
Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik, Joachim-Campe-Str. 14, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-3585 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Nummer 10 Inhalt Nr. Amtliche Bekanntmachung 33 34 Fälligkeitstermine im Mai 2015 für Abgaben (Steuern und Gebühren) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb 159 für Salzgitter-Lebenstedt „Altes Dorf“ in Verbindung mit der 78. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans Anlage 1 - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter Anlage 2 - 3. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren Hinweisbekanntmachung - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover Öffentliche Zustellungen 35 36 37 38 39 40 Seite 62 62 67 71 76 76 78 79 Seite 61 BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Amtliche Bekanntmachungen 33 Fälligkeitstermine im Mai 2015 für Abgaben (Steuern und Gebühren) Die Stadtkasse Salzgitter macht die Abgabenpflichtigen auf die nachstehenden Fälligkeitstermine aufmerksam und bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen: 1. Abgaben lt. Bescheid des Fachdienstes Haushalt und Finanzen a) Grundsteuer A b) Grundsteuer B c) Straßenreinigungsgebühr d) Hundesteuer 2. Gewerbesteuervorauszahlung April - Juni April - Juni April - Juni April - Juni fällig 15.05.2015 fällig 15.05.2015 fällig 15.05.2015 fällig 15.05.2015 April - Juni fällig 15.05.2015 Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid. 3. Abfallentsorgungsgebühren lt. Bescheid des Städtischen Regiebetriebes April - Juni fällig 15.05.2015 Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben. Stadtkasse Salzgitter, den 28.04.2015 34 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb 159 für Salzgitter-Lebenstedt „Altes Dorf“ in Verbindung mit der 78. Änderung N.N. des Flächennutzungsplans Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 den vorstehend bezeichneten Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans als Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Ziel der Planung ist der Schutz und die Weiterentwicklung der bestehenden Mischung aus Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen. Gleichzeitig wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen und Wettbüros, neu geregelt, um die bestehende Wohnnutzung zu schützen und um einer Abwertung des Bereichs entgegenzuwirken. Zu diesem Seite 62 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Zweck soll im südwestlichen Teil des Plangebiets ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Im nördlichen und östlichen Teil des Plangebietes erfolgt die Festsetzung eines Mischgebietes (MI). Entlang der Joachim-Campe-Straße werden entsprechend den bestehenden Nutzungen (Polizei, Amtsgericht, Katasteramt, Stadtverwaltung) Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Entlang der Albert-Schweitzer-Straße wird ein Kerngebiet (MK) festgesetzt. Der bestehende Friedhof wird als Grünfläche und der Bereich der Volkshochschule / des Medienzentrums als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Salzgitter ist das Plangebiet als gemischte Baufläche, Grünfläche und Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Die beabsichtigte Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Südwesten des Plangebietes sowie eines Mischgebietes nördlich der Wehrstraße kann nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend geändert. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche. Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht als auch der aufzuhebende Bebauungsplan Leb 120 für SZ-Lebenstedt „Engstersches Grundstück“ liegen in der Zeit vom 21.05.2015 bis 22.06.2015 im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr öffentlich aus. Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im Internet unter http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/stadtplanung/sp_auto_4998.php abrufbar. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können im Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 eingesehen werden: 1. Natur und Landschaft Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 23.02.2012 und vom 21.10.2013 zur Erdfallgefährdung Landschaftsrahmenplan Salzgitter 2. Auswirkungen auf den Menschen Stellungnahme der Kirchengemeinde St. Andreas vom 18.10.2013 zur Emissionssituation der Kulturscheune Schalltechnisches Gutachten mit Aussagen zur Verkehrslärmbelastung im Plangebiet 3. Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 17.11.2013 zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und zur Gestaltung des Ortsbildes 4. Bodenbelastungen/Kampfmittel Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 06.03.2012 zu Abwurfkampfmitteln Seite 63 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 5. Umweltbericht Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Joachim-Campe-Straße und die Albert-Schweitzer-Straße, im Westen und Süden durch die Kattowitzer Straße sowie im Süden und Osten durch die Straßen St.-Andreas-Weg, An der Schölke und Heckenstraße begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgedruckten Lageplan eingetragen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird im Norden durch die Wehrstraße bzw. die Polizei, im Westen und Süden durch die Kattowitzer Straße sowie im Osten durch die Straßen St.-Andreas-Weg, An der Schölke und Thiestraße begrenzt. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im abgedruckten Lageplan eingetragen. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter gerichtet oder dort mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, sowie mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gelten gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte zu der Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 910 oder 923; Telefon-Nr. (05341) 839 -3524 oder -4061. Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung - Seite 64 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Seite 65 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Seite 66 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 35 Anlage 1 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter Aufgrund der §§ 10,11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 431) und des § 29 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S.269), geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 25.02.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung über die Erhebung von Kostensatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter vom 27. Juni 1994 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.103), zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Salzgitter vom 05.06.2008 (Amtsblatt S.99), wird wie folgt geändert: I. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wird jeweils die Angabe: „§ 26 Abs. 4“ durch die Angabe: „§ 29 Abs. 4 Satz 1“ ersetzt. II. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 wird jeweils das Wort: „Hilfeleistungen“ durch das Wort „Hilfeleistung“ ersetzt. III. § 2 Abs. 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. der Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn der Einsatz durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Brand vorgelegen hat (§29 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr); IV. Der Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif) erhält nachfolgende Fassung: „Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif) 1. Inanspruchnahme von feuerwehrtechnischem Personal 1.1 Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 1 31,00 € je Stunde 1.2 Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 2 41,00 € je Stunde 1.3 je Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 15,50 € je Stunde Seite 67 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 2. Inanspruchnahme von Feuerwehrfahrzeugen (einschließlich beladeplanmäßige Ausrüstung, einschließlich Personal) 2.1 Löschfahrzeuge/Tragkraftspritzenfahrzeug 2.2 HLF 20/16 2.3 Drehleiter DLA (K) 30 2.4 Kleinalarmfahrzeug 57,00 € je Stunde 2.5 Lastkraftwagen 57,00 € je Stunde 2.6 Einsatzleitwagen/Personenkraftwagen 59,00 € je Stunde 2.7 Wechselladerfahrzeug 2.8 Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge sowie alle Arten von Anhängefahrzeugen plus Kosten für Zug- oder Wechselladerfahrzeug 2.8.1 Abrollbehälter Mulde 11,00€ je Stunde 2.8.2 Abrollbehälter Gefahrgut 68,00 € je Stunde 2.8.3 Abrollbehälter Sonderlöschmittel 61,00 € je Stunde 2.8.4 Abrollbehälter Atemschutz 70,00 € je Stunde 2.8.5 Abrollbehälter Bau 45,00 € je Stunde 2.8.6 Abrollbehälter Kranmulde 55,00 € je Stunde 2.8.7 Abrollbehälter Dekontamination 77,00 € je Stunde 2.8.8 Abrollbehälter Sanitätstechnik 49,00 € je Stunde 2.8.9 Abrollbehälter Personal 27,00 € je Stunde 108,00 € je Stunde 99,00 € je Stunde 152,00 € je Stunde 179,00 € je Stunde 2.8.10 Abrollbehälter Wasser 37,00 € je Stunde 2.8.11 Ölsanimat 36,00 € je Stunde 2.8.12 Rettungsboot 30,00 € je Stunde Seite 68 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang 3. Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Zeitweise Überlassung von Geräten Stundensatz € Tagessatz € 3.1 Tragkraftspritze/Schmutzwasserpumpe einschließlich saugseitigem Zubehör 27,00 135,00 3.2 Tauchpumpe ohne Druckschläuche 12,00 60,00 3.3 Flüssigkeitssauger 12,00 60,00 3.4 Saug- und Druckschlauch (zuzüglich Kosten für Waschen und Prüfen) 1,50 7,50 3.5 Notstromaggregat 21,00 105,00 3.6 Motorkettensäge 12,00 60,00 4. Brandsicherheitswachen 4.1 Personalkosten nach Punkt 1. 4.2 Fahrzeugkosten nach Punkt 2. 4.3 Für alle eingesetzten Fahrzeuge gilt ein Satz von 50 v.H. der Kosten unter Punkt 2., wenn die Fahrzeuge bei der Ausübung der Sicherheitswache nicht benutzt worden sind. 5. Bestimmte Arbeitsleistungen 5.1 Waschen und Prüfen eines Druck- oder Saugschlauches 7,00 € 5.2 Füllen einer Druckgasflasche 3,00 € 5.3 Überprüfung eines Pressluftatmers 12,00 € 5.4 Atemschutzanschluss reinigen und überprüfen 13,00 € 5.5 Abnahme und Prüfung von Hydranten / Wandhydranten 5.5.1 für den ersten Hydranten / Wandhydranten 88,00 € 5.5.2 für jeden weiteren Hydranten / Wandhydranten auf dem gleichen Grundstück 19,50 € 5.6 Abnahme und Prüfung von Steigleitungen Seite 69 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 5.6.1 für die erste Steigleitung 88,00 € 5.6.2 für jede weitere Steigleitung auf dem gleichen Grundstück 19,50 € 5.6.3 Bei Abnahme und Prüfung von trockenen Steigleitungen wird zusätzlich der Zeitaufwand für 3 Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Zeitaufwand für 1 Löschfahrzeug berechnet. 5.7 Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Berechnung erfolgt gemäß Punkt 1. und 2. 5.8 Überprüfung/Wartung von Schlüsseltresoren (pauschal) 10,00 € 5.9 Öffnen von Türen (pauschal) 61,00 € 5.10 Unterstützung beim Transport von Personen (pauschal) 61,00 € 5.11 Prüfung und Wartung eines Feuerlöschers (pauschal) 19,00 € 6. Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlage etc. 6.1 Fehlarmierung Löschzug (pauschal) 7. Verbrauchsstoffe 550,00 € Verbrauchsstoffe werden zum Einkaufspreis zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag berechnet. 8. Kosten für sonstige Inanspruchnahme Für Inanspruchnahme bzw. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden Kosten nach Sätzen erhoben, die für ähnliche Leistungen festgesetzt sind, wobei der Wert des Gegenstandes und der Zeitaufwand berücksichtigt werden.“ §2 Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Satzung über die Erhebung von Kostensatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Salzgitter vom 27. Juni 1994 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S. 103) in der sich aus der 1. Änderungssatzung vom 27. Juni 2001 (Amtsblatt für die Satdt Salzgitter, S. 147) der 2. Änderungssatzung vom 05. Juni 2008 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S. 99) sowie aus der vorliegenden 3. Änderungssatzung ergebenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen. Seite 70 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 §3 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Salzgitter, den 30.03.2015 In Vertretung gez. Christa Frenzel Erste Stadträtin 36 Anlage 2 3. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren Aufgrund des § 58 Abs. 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 431), hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 25.02.2015 die nachstehende Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr beschlossen: §1 Die Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr vom 27. Juni 1994 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.93), zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr vom 05.06.2008 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.95), wird wie folgt geändert: Der Kostentarif erhält nachfolgende Fassung: „Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif) 1. Inanspruchnahme von feuerwehrtechnischem Personal 1.1 Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 1 31,00 € je Stunde Seite 71 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 1.2 Je Einsatzkraft der Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 2 41,00 € je Stunde 1.3 Je Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 15,50 € je Stunde 2. Inanspruchnahme von Feuerwehrfahrzeugen (einschließlich beladeplanmäßige Ausrüstung, einschließlich Personal) 2.1 Löschfahrzeuge/Tragkraftspritzenfahrzeug 2.2 HLF 20/16 2.3 Drehleiter DLA (K) 30 2.4 Kleinalarmfahrzeug 57,00 € je Stunde 2.5 Lastkraftwagen 57,00 € je Stunde 2.6 Einsatzleitwagen/Personenkraftwagen 59,00 € je Stunde 2.7 Wechselladerfahrzeug 112,00 € je Stunde 99,00 € je Stunde 152,00 € je Stunde 179,00 € je Stunde Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge sowie alle Arten von Anhängefahrzeugen plus Kosten für Zug- oder Wechselladerfahrzeug 2.8.1 Abrollbehälter Mulde 11,00 € je Stunde 2.8.2 Abrollbehälter Gefahrgut 68,00 € je Stunde 2.8.3 Abrollbehälter Sonderlöschmittel 61,00 € je Stunde 2.8.4 Abrollbehälter Atemschutz 70,00 € je Stunde 2.8.5 Abrollbehälter Bau 45,00 € je Stunde 2.8.6 Abrollbehälter Kranmulde 55,00 € je Stunde 2.8.7 Abrollbehälter Dekontamination 77,00 € je Stunde 2.8.8 Abrollbehälter Sanitätstechnik 52,00 € je Stunde 2.8.9 Abrollbehälter Personal 27,00 € je Stunde 2.8.10 Abrollbehälter Wasser 37,00 € je Stunde 2.8.11 Ölsanimat 36,00 € je Stunde 2.8.12 Rettungsboot 30,00 € je Stunde Seite 72 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang 3. Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Zeitweise Überlassung von Geräten Stundensatz € Tagessatz € 3.1 Tragkraftspritze/Schmutzwasserpumpe einschließlich saugseitigem Zubehör 27,00 135,00 3.2 Tauchpumpe ohne Druckschläuche 12,00 60,00 3.3 Flüssigkeitssauger 12,00 60,00 3.4 Saug- und Druckschlauch (zuzüglich Kosten für Waschen und Prüfen) 1,50 7,50 3.5 Notstromaggregat 21,00 105,00 3.6 Motorkettensäge 12,00 60,00 4. Brandsicherheitswachen 4.1 Personalkosten nach Punkt 1. 4.2 Fahrzeugkosten nach Punkt 2. 4.3 Für alle eingesetzten Fahrzeuge gilt ein Satz von 50 v.H. der Kosten unter Punkt 2., wenn die Fahrzeuge bei der Ausübung der Sicherheitswache nicht benutzt worden sind. 5. Bestimmte Arbeitsleistungen 5.1 Waschen und Prüfen eines Druck- oder Saugschlauches 7,00 € 5.2 Füllen einer Druckgasflasche 3,00 € 5.3 Überprüfung eines Pressluftatmers 12,00 € 5.4 Atemschutzanschluss reinigen und überprüfen 13,00 € 5.5 Abnahme und Prüfung von Hydranten / Wandhydranten 5.5.1 für den ersten Hydranten / Wandhydranten 88,00 € 5.5.2 für jeden weiteren Hydranten / Wandhydranten auf dem gleichen Grundstück 19,50 € 5.6 Abnahme und Prüfung von Steigleitungen Seite 73 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 5.6.1 für die erste Steigleitung 88,00 € 5.6.2 für jede weitere Steigleitung auf dem gleichen Grundstück 19,50 € 5.6.3 Bei Abnahme und Prüfung von trockenen Steigleitungen wird zusätzlich der Zeitaufwand für 3 Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Zeitaufwand für 1 Löschfahrzeug berechnet. 5.7 Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Berechnung erfolgt gemäß Punkt 1und 2 5.8 Überprüfung/Wartung von Schlüsseltresoren (pauschal) 10,00 € 5.9 Öffnen von Türen (pauschal) 61,00 € 5.10 Unterstützung beim Transport von Personen (pauschal) 61,00 € 5.11 Prüfung und Wartung eines Feuerlöschers (pauschal) 19,00 € 6. Ausbildung 6.1 Fahrschulausbildung Fahrstunde C 47,00 € je Stunde 6.2 Fahrschulausbildung (pauschal): 6.2.1 Klasse C 6.3 Erste Hilfe Ausbildung 6.3.1 bei Nachschulung, je Teilnehmer (pauschal) 19,00 € bei Grundschulung, je Teilnehmer (pauschal) 34,00 € 6.3.2 1.174,00 € 6.4 Mega-Code Schulung 6.4.1 bei einer Grundschulung, je Teilnehmer (pauschal) 218,00 € bei einer Nachschulung, je Teilnehmer (pauschal) 61,00 € 6.4.2 Seite 74 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 6.5 Medizinische Weiterbildung: 6.5.1 Weiterbildung innerhalb des Stadtgebietes, pro Gruppe (pauschal) 6.5.2 Weiterbildung außerhalb des Stadtgebietes, pro Gruppe (pauschal) zuzüglich Fahrkosten (berechnet nach der tatsächlichen Fahrzeit und Fahrzeug nach Punkt 2.6) 6.6 Praktikum zur Ausbildung zum Rettungssanitäter Dauer 160 Stunden (pauschal) 6.7 Unterweisung Handfeuerlöscher, pro Gruppe (pauschal) zzgl. je 2 Teilnehmer für das Befüllen eines Feuerlöschers 6.8 7. Brandschutzunterweisung, pro Gruppe (pauschal) Amtsblatt Nr. 10 230,00 € 186,00 € 492,50 € 93,00 € 19,00 € 107,50 € Verbrauchsstoffe Verbrauchsstoffe werden zum Einkaufspreis zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag berechnet. 8. Kosten für sonstige Inanspruchnahme Für Inanspruchnahme bzw. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden Kosten nach Sätzen erhoben, die für ähnliche Leistungen festgesetzt sind, wobei der Wert des Gegenstandes und der Zeitaufwand berücksichtigt werden. 9. Benutzung der Atemschutzübungsstrecke Für die Inanspruchnahme der Atemschutzübungsstrecke, je Übung 150,00 €“ §2 Diese Regelung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Salzgitter, den 30.03.2015 In Vertretung gez. Christa Frenzel Erste Stadträtin Seite 75 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 37 Hinweisbekanntmachung Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover Der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover hat Folgendes bekannt gemacht: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013 Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-suedniedersachsenhannover.de veröffentlicht. Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover Mai 2015 Barbara Thiel Verbandsgeschäftsführerin 38 Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und der §§ 112 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 28.11.2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.212.900 € der ordentlichen Aufwendungen auf 2.212.900 € der außerordentlichen Erträge auf 0,0 € der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,0 € Seite 76 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.212.900 € der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.741.400 € der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 0,0 € der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 0,0 € der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,0 € der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,0 € festgesetzt. §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt. §5 Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt 1.169.200 €. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder € Region Hannover Städte Braunschweig Göttingen Salzgitter % 445.934 38,14 60.097 31.451 28.996 5,14 2,69 2,48 133.172 62.201 124.871 11,39 5,32 10,68 Landkreise Göttingen Goslar Hildesheim Seite 77 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Holzminden Northeim Osterode am Harz Wolfenbüttel 63.955 138.901 34.725 44.897 Amtsblatt Nr. 10 5,47 11,88 2,97 3,84 Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1. November 2015 fällig. Goslar, 28.11.2014 Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover Dr. Hartmut Heuer Erster Kreisrat Vorsitzender der Verbandsversammlung Barbara Thiel Verbandsgeschäftsführerin II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 18.05.2015 bis 26.05.2015 zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Goslar, 15.04.2015 Barbara Thiel Verbandsgeschäftsführerin 39 Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 28. November 2014 folgende Beschlüsse gefasst: Seite 78 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Die Bilanz auf den 31.12.2013, die Ergebnisrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013, die Finanzrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird beschlossen. Der Verbandsgeschäftsführerin wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2013 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022 vom 18.05.2015 bis 26.05.2015 öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Goslar, 15.04.2015 Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin 40 Öffentliche Zustellungen Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen Hoffmann, Rolf Hendrik 32.4/6501018 Odengatan 2 S- 11424 Stockholm Straßenverkehrsgesetz vom 22.04.2015 Mandewirth, Domenic 32.4/6501973 Alexanderstraße 81 26121 Oldenburg Straßenverkehrsgesetz 28.04.2015 Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, JoachimCampe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten bis zum 10.06.2015 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst BürgerService und Ordnung - Städtischer Ordnungsdienst AZ.: 32.4/ Seite 79 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik 42. Jahrgang Salzgitter, 13. Mai 2015 Amtsblatt Nr. 10 Aushang: vom bis ______________________________ FD 32 Datum/Unterschrift Seite 80 Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik