Tagesordnung

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Tagesordnung
Rat Nr. 1/2007
am Dienstag, dem 13. Februar 2007, 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Werl
I. Öffentliche Sitzung
Tagesordnung:
TOP
Nr.
Vorlage
Nr.
Tagesordnungspunkt
1
Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung
sowie der Beschlussfähigkeit
2
Einwohnerfragestunde
3
Bestimmung eines Ratsmitgliedes und eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
4
603
Antrag der CDU-Fraktion:
Umbesetzung Planungs- u. Bauausschuss, Aufsichtsrat BBG u. GWS
5
605
Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebes Werl 2007
6
606
Haushaltsplan und Stellenplan 2007
7
589
Jahresabschluss 2006;
Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
8
570
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Übergabe des Lehrschwimmbeckens in die Trägerschaft der städt.
Bäder- u. Beteiligungsgesellschaft (BBG)
9
569
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch;
hier: Erlass einer Abweichungssatzung
10
595
Festsetzung verkaufsoffener Sonntage in Werl im Jahre 2007
11
590
73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl (Westönnen)
hier: Beschluss gem. § 2 BauGB (Feststellungsbeschluss)
12
591
Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
13
607
Umbesetzung der Mitglieder der Verwaltung im Agendabeirat
14
536
Änderung der Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede (Ruhr)
-Ense zum 01.04.2007 und 01.04.2008
15
604
Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl
16
Mitteilungen
568
17
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Anfragen
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Vorlage-Nr.
TOP
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Betriebssausschuss
Hauptausschusses
Rates
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
einmalig
einmalig
ja
am
12.02.2007
13.02.2007
605
I/5
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€ (siehe Wirtschaftsplan 2006 ff.)
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 31.01.2007
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
Abt. 81.4
AZ Die
20
BL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Wirtschaftsplan 2007 für den Kommunalbetrieb Werl
Gemäß §§ 14 bis 17 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom
16.11.2004 (GV.NRW: S.644) geändert durch das Gesetz vom 06.01.2005 (GV.NRW: S.15) in
Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung des Kommunalbetriebes Werl ist ein Wirtschaftsplan,
bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, aufzustellen.
Gemäß § 23 EigVO haben Eigenbetriebe, die mehr als einen Betriebszweig haben, für den Schluss
des Wirtschaftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig aufzustellen, die in
den Anhang aufzunehmen ist. Auch auf die Planung ist diese Vorschrift umzusetzen.
Die Betriebsleitung fügt als Anlage zu dieser Vorlage den oben genannten Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2007 bei.
Beschlussvorschlag:
I. Der Betriebsauschuss gibt folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Werl:
1. Der Wirtschaftsplan 2007 für den Kommunalbetrieb Werl wird wie folgt festgestellt:
im Erfolgsplan
im Aufwand
im Ertrag
Überschuss
auf
auf
12.843.700,00 EURO
14.256.600,00 EURO
1.412.900,00 EURO
im Aufwand
im Ertrag
auf
auf
3.661.000,00 EURO
3.661.000,00 EURO
im Vermögensplan
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung der
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf
0,00 EURO
festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für 2007 wird auf
415.000,00 EURO
festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.000.000,00 EURO
festgesetzt.
5. Die Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2007 wird festgestellt.
Anlage(n): Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebes Werl für das Wirtschaftsjahr 2007 bestehend aus:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Erfolgsplan (Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember 2007)
Plan der Betriebszweigergebnisse 2007
Vermögensplan 2007 gemäß § 16 Abs. (1) a) EigVO
Liquiditätsplan 2007
Investitionsplan 2007
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Stellenübersicht 2007
Mittelfristige Ergebnisplanung (§ 84 GO) für den Zeitraum der Jahre
2007 – 2010
Mittelfristige Finanzplanung (§ 84 GO) für den Zeitraum der Jahre
2007 - 2010
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses
Rates
13.02.2007
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
am
einmalig
einmalig
ja
Vorlage-Nr.
TOP
606
I/6
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 31.01.2007
nein
Unterschrift
Abt. 20-Finanzen
AZ 20 20 1
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Haushaltsplan und Stellenplan 2007
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 14.12.2006 eingebracht und
anschließend in den Fachausschüssen beraten. In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.02.2007 wurden die nicht in den Fachausschüssen behandelten
Bereiche, der Entwurf der Haushaltssatzung 2007, das Haushaltssicherungskonzept
2007 ff., das Investitionsprogramm sowie der Stellenplan 2007 beraten. Die
Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 wurde zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde gemeinsam mit
dem Haushaltsplan vorgelegt. Der Personalrat wurde zum Stellenplanentwurf
angehört. Bisher wurde keine Stellungsnahme abgegeben.
Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen zum Kreishaushalt werden die Kosten
der Unterkunft nicht nach der geplanten 50/50-Regelung (Kreisumlage/tatsächlicher
Aufwand der einzelnen Kommunen), sondern komplett über die allgemeine
Kreisumlage
abgerechnet.
Die
Auswirkungen
weiterer
angekündigter
Verbesserungen werden z.Z. vom Kreis berechnet. Die Verwaltung geht davon aus,
dass endgültige Zahlen bis zur Ratsitzung am 13.02.2007 vorliegen.
Die sich zwischenzeitlich bereits ergebenen Änderungen im Verwaltungshaushalt
und im Investitionsprogramm 2008 bis 2010 sind in der beigefügten Liste aufgeführt.
Änderungsvorschlage aus den Beratungen in den Fachausschüssen werden dem
Rat zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes
2007 vorgelegt.
Die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes wurden im Rahmen der Prioritätenliste
2007
bereits
am
14.12.2006
durch
den
Rat
beschlossen.
Das
Genehmigungsverfahren mit der Kommunalaufsicht wird z.Z. durchgeführt.
Es wird vorgeschlagen, das Investitionsprogramm 2008 bis 2010 in der zur Sitzung
vorgelegten Fassung zu verabschieden.
Weiter wird vorgeschlagen, die Kreditaufnahme für die Folgejahre auf höchstens 1,3
Mio. € pro Jahr zu begrenzen. Dies bedeutet, dass aus dem vorliegenden
Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2010 noch Maßnahmen i.H.v. rd. 1,4
Mio. € in spätere Jahre zu verschieben sind.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1.
2.
3.
4.
5.
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007,
das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2007 ff.,
das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 und
der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007;
und den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 zur Kenntnis zu
nehmen;
einschließlich der sich seit der Einbringung ergebenen Änderungen.
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses
Rates
13.02.2007
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
am
einmalig
einmalig
ja
Vorlage-Nr.
TOP
589
I/7
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 22.01.2007
Abt. 20
AZ 20 25 1
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Jahresabschluss 2006
Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Gem.
dem
„Handlungsrahmen
zur
Genehmigung
von
Haushaltssicherungskonzepten“ wird dem Rat die Haushaltsausgaberesteliste 2006
zur Beratung über die Verwendung der Haushaltsausgabereste vorgelegt.
Entsprechende Aufstellungen, getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,
sind als Anlage beigefügt.
Zur Vorbereitung auf die doppelte Buchführung wurden im Verwaltungshaushalt bei
einigen Haushaltsstellen (z.B. Kostenerstattung an den KBW) Reste gebildet um alle
jahresbezogenen Ausgaben darzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die gebildeten Haushaltsausgabereste 2006 werden beschlossen.
Vorlage-Nr. 570
TOP I/8
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
01.02.2007
13.02.2007
Hauptausschusses
Rates
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
am
einmalig
einmalig
ja
Vorlage-Nr.
TOP
569
I/9
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 10.01.2007
Abt. 30.1
AZ 30.1/Lu.
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB);
hier: Erlass einer Abweichungssatzung
Die Pflicht zur Entrichtung von Erschließungsbeiträgen (sogenannte sachliche
Beitragspflicht) entsteht gemäß § 133 Abs. 1, 2 Baugesetzbuch (BauGB) kraft Gesetzes,
wenn alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen zählt u. a.
die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage. Wann eine Erschließungsanlage als
endgültig hergestellt anzusehen ist, hat die Gemeinde nach § 132 Nr. 4 BauGB durch
Satzung zu regeln, die auch die Merkmale der endgültigen Herstellung einer
Erschließungsanlage enthalten muss. In der Stadt Werl werden diese Merkmale in § 9 der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Werl vom 19.11.2002
(Erschließungsbeitragssatzung) festgelegt. Hier ist u. a. in Abs. 2 geregelt, dass die
flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlagen endgültig hergestellt sind, wenn
Gehwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton,
Platten oder Pflaster aufweisen.
Bei der Erschließungsanlage „Adolf-von-Hatzfeld-Straße“ in Werl sind die Herstellungsmerkmale bezüglich des Ausbaues von Teilstücken des Gehweges an der nördlichen Seite
(siehe Lageplan) nicht erfüllt, da in diesem Bereich kein Gehweg ausgebaut wurde. Auf den
Gehwegausbau in diesen Bereichen wurde verzichtet, da der abgeänderte Ausbauplan dies
so vorsah und von den Anliegern bei der zweiten Bürgerinformation aus Gründen der
Kostenersparnis so gewünscht und akzeptiert wurde. Der Endausbau wurde dann ohne den
Ausbau von drei Teilstücken des nördlichen Gehweges (siehe Lageplan) vom Werksausschuss am 06.02.2001 beschlossen.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge soll daher, da auf den Ausbau des Gehweges
verzichtet wird, durch den Erlass einer Abweichungssatzung erfolgen. Die Abweichungs-
satzung hat zur Folge, dass mit ihrem Inkrafttreten die sachliche Beitragspflicht entsteht und
die Straße abgerechnet werden kann. Grundlage für den Erlass einer entsprechenden
einzelfallbezogenen Abweichungssatzung ist § 9 Abs. 4 der Erschließungsbeitragssatzung
vom 19.11.2002. Danach kann der Rat im Einzelfall die Bestandteile und die Merkmale der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen abweichend von § 9 Abs. 2 der Satzung
festlegen.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in
der Stadt Werl wird beschlossen.
Anlage:
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Werl
2. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in
der Stadt Werl vom
Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306) - SGV. NRW. 2023 - in Verbindung mit §
132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 3
Zehntes Euro-Einführungsgesetz vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762), hat der Rat der
Stadt Werl in seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Werl vom 19.11.2002 werden die Bestandteile und Herstellungsmerkmale für
die nachstehende Erschließungsanlage abweichend von den in § 9 Abs. 2 a) dieser
Satzung genannten Merkmalen der endgültigen Herstellung wie folgt festgelegt:
Auf die Anlegung des Gehweges an der nördlichen Seite der „Adolf-von-HatzfeldStraße“ ab der Einmündung „Scheidinger Straße“ bis zum Ende des
Bebauungsplanes Nr. 12 vom 25.07.1975 (siehe schraffierter Bereich im Lageplan)
wird verzichtet.
§2
Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Werl vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Werl, den
(Grossmann)
Bürgermeister
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses
Rates
13.02.2007
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
am
einmalig
einmalig
ja
Vorlage-Nr.
TOP
595
I/10
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 29.01.2007
nein
Unterschrift
Abt. 30.2
AZ 30.2-Aß
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Festsetzung verkaufsoffener Sonntage in Werl im Jahre 2007
Der Wirtschaftsring Werl e.V. hat beantragt, im Rahmen seiner Aktivitäten über den
traditionellen Michaelis-Sonntag, der in diesem Jahr am 23.09. stattfindet, hinaus drei
zusätzliche verkaufsoffene Sonntage in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr durchführen
zu dürfen. Folgende Veranstaltungen sind hierfür vorgesehen:
a) Werler Frühlingsfest am 01.04.2007,
b) Siederfest am 10.06.2007,
c) Werler Münztag am 04.11.2007.
Die Veranstaltungen haben sich schon seit Jahren als Angebote von überörtlicher
Bedeutung etabliert. In großer Zahl nehmen auswärtige Besucher/innen regelmäßig
in jedem Jahr an diesen Veranstaltungen teil, deren Versorgungsbedarf durch
Öffnung der Ladengeschäfte abgedeckt wird. Ausstellungen, Heimatfeste, Märkte
und dgl. können als traditionelle Veranstaltungen angesehen werden. Bereits in den
letzten Jahren hat der Rat der Stadt Werl daher für diese Veranstaltungen die
entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnungen beschlossen.
Nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonnund Feiertagen geöffnet sein. Bereits seit Jahren ist der verkaufsoffene Sonntag
innerhalb der Michaeliswoche festgesetzt, so dass es hierfür keiner besonderen
Regelung bedarf. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit der
Hauptgottesdienste Rücksicht zu nehmen. Darum ist der Zeitraum von 13.00 bis
18.00 Uhr vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Werl.
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2007
in der Stadt Werl vom
Aufgrund des § 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bst. f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV.NRW 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 1 (Erster Teil) des Gesetzes v. 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), sowie §
6 Abs. 4 Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom
16. November 2006 (GV. NRW. S. 516 / SGV NRW 7113) in Verbindung mit Nr. 4.6.5 der Anlage zu
der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV.NRW S. 54 / SGV.NRW 281) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30.11.2004 (GV.NRW S. 744) sowie des § 31 Abs. 1 des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NRW S. 528 / SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Artikel
73 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV.NRW. S. 274) in der jeweils gültigen Fassung
wird aufgrund des Beschlusses des Rates vom 13.02.2007 für die Stadt Werl verordnet:
§1
Verkaufstellen in der Stadt Werl dürfen aus Anlass des „Werler Frühlingsfestes“ am 01.04.2007, des
„Siederfestes“ am 10.06.2007 und des „Werler Münztages“ am 04.11.2007 von 13.00 Uhr bis 18.00
Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält oder in diesen Geschäftszeiten
andere als die zugelassenen Waren verkauft.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Ladenöffnungsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro
geahndet werden.
§3
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser
Ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b)
die Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Werl vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet.
Werl, den
Stadt Werl
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde
(Grossmann)
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Planungs- und Bauausschusses
Hauptausschusses
Rates
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
einmalig
einmalig
ja
am
08.02.2007
13.02.2007
590
I/11
Vorlage-Nr.
TOP
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 23.01.2007
nein
Unterschrift
Abt. 61
AZ 61/We
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl (Westönnen)
hier: Beschluss gem. § 2 BauGB (Feststellungsbeschluss)
Der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 18.12.2006
bis einschließlich 19.01.2007 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
In dieser Zeit wurden Anregungen vorgebracht. Über diese ist zu beraten und zu
beschließen.
Als nächster Verfahrensschritt ist die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2
BauGB zu beschließen.
Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Grundlage für den
im Parallelverfahren geführten Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“.
Beschlussvorschlag:
Es wird
a)
b)
c)
über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 73. Änderung des
Flächenutzungsplanes
die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl gem. § 2 BauGB,
die Begründung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl
beschlossen.
Anlagen
Änderungsentwurf
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Anregungen
Begründung
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Planungs- und Bauausschusses
Hauptausschusses
Rates
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
einmalig
einmalig
ja
am
08.02.2007
13.02.2007
Vorlage-Nr.
TOP
591
I/12
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 23.01.2007
Abt. 61
AZ 61/We
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ hat in der Zeit vom
18.12.2006 bis einschließlich 19.01.2007 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
In dieser Zeit wurden Anregungen vorgebracht. Über diese ist zu beraten und zu
beschließen.
Als nächster Verfahrensschritt ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
In einem Parallelverfahren wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Es wird
a)
b)
c)
über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98
„Westönner Schützenstraße“
der Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB,
die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“
beschlossen.
Anlagen
Übersichtsplan
Planentwurf
Anregungen
Begründung
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses
Rates
13.02.2007
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
am
einmalig
einmalig
ja
Vorlage-Nr.
TOP
607
I/13
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 31.01.2007
Abt. 61 Agenda-Büro
AZ 61-Pr
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Umbesetzung der Mitglieder der Verwaltung im Agenda-Beirat
Für die Verwaltung waren bisher Frau Schulte und Herr Pradel vom Agenda-Büro und Frau
Singh als Vertreterin im Agenda-Beirat.
Durch die Neustrukturierung der Verwaltung, haben sich im Bereich 61 Aufgaben verlagert,
in Folge dessen ist Frau Schulte nicht mehr im Bereich Agenda tätig. Frau Singh ist aus dem
Arbeitsverhältnis bei der Stadt Werl ausgeschieden.
Um dieser Neuorganisation Rechnung zu tragen ist auch eine Umbesetzung im AgendaBeirat erforderlich.
Da die Volkshochschule immer wieder in die Agenda-Arbeit eingebunden ist und auch von
dort Projekte, die den Agendagedanken aufgreifen, durchführt und die Räumlichkeiten für die
Agendazusammenkünfte genutzt werden, ist es sinnvoll, die Volkshochschule in den
Agenda-Beirat einzubeziehen.
Die Verwaltung schlägt daher Herrn Pradel und Herrn Klesse als Mitglieder für die
Verwaltung und Herrn Pöpsel als Stellvertreter im Agenda-Beirat vor.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in einer Sondersitzung des
Agenda-Beirates, am 5. März diesen Jahres, der Vorsitz des Gremiums aus dessen Reihen
neu besetzt werden soll. Der Agenda-Beirat hat daher in seiner letzten Sitzung die
Fraktionen aufgefordert, darüber zu beraten, welche Personen als Fraktionsvertreter dem
Beirat angehören sollen, die gfs. als Vorsitzende/r zur Verfügung stehen. Diesbezügliche
Umbesetzungen des Agenda-Beirates müssten in dieser Ratssitzung vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass Herr Pradel und Herr Klesse als Mitglieder der Verwaltung und
Herr Pöpsel als Stellvertreter dem Agenda-Beirat angehören.
Vorlage-Nr 536
TOP
I/14
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Interkommunaler Kulturausschuss
Hauptausschusses
Rates
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
einmalig
einmalig
ja
am
12.12.2006
15.02.2007
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
€
jährlich in Höhe von 5.000 € bei HHSt. 3330110003
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 27.11.2006
Abt. Bildung u. Kultur
AZ 40-Musikschule
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
FBL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Änderung der Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede(Ruhr)-Ense
zum 01.04.2007 und 01.04.2008
Die Musikschule ist aufgefordert, den Zuschussbedarf mittelfristig erheblich zu
senken.
Als Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind die Anhebung und
Umstrukturierung der Musikschulgebühren zum 01. April 2007 und 01. April 2008
geplant.
Für das Haushaltsjahr 2007 können Mehreinnahmen von ca. 5.000 € (7.500,00
€/jährlich) erwirtschaftet werden, vorausgesetzt, es folgen keine Abmeldungen. Die
Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2008 werden danach 7.500,00 € betragen. Für
die Haushaltsjahre 2007 und 2008 würde dadurch der Zuschussbedarf der Stadt
Werl um jeweils ca. 2,2 % gesenkt werden können.
In der Gebührensatzung für die Musikschule Werl-Wickede(Ruhr)-Ense ergeben sich
folgende Änderungen:
1. Ausweisung der Musikschulgebühren als Jahresgebühr
Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt keine Erhebung von Gebühren für
unterrichtsfreie Zeiten. Die Jahresgebühr errechnet sich aus 40
Unterrichtswochen, sie wird in 12 Teilbeträgen erhoben
2. Anhebung der Gebühren zum 01.04.2007 und zum 01.04.2008
3. Durch die Veränderung des § 1 der Gebührensatzung (Maßnahmen beim
Zahlungsverzug) soll der Verwaltung ermöglicht werden, Schülerinnen und
Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn der Entgeltschuldner (Eltern
bzw. Erziehungsberechtigte) nach Aufforderung weiterhin mit einem Viertel
der Jahresgebühr in Verzug ist.
4. Veränderungen zu § 2 Gebührensatzung:
a. Die Einzelunterrichtsgebühr für die 30 Minuteneinheit soll
überproportional steigen, da dieses Unterrichtsangebot im Vergleich zu
anderen Unterrichtseinheiten (22,5 und 45 Minuten) eine zu geringe
Deckung aufweist.
b. Im Bereich Klassenmusizieren ist eine gestaffelte Unterrichtsgebühr je
nach Gruppenstärke notwendig, weil hier der Deckungsgrad bei einer
Gruppe von unter 10 Schülerinnen und Schüler zu gering ist.
c. Die Gebühr für die Miete von Instrumenten wird gestaffelt nach
Ausleihjahren. Dies soll für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein
Anreiz sein, ein eigenes Instrument für Ihre Kinder anzuschaffen.
5. Erstattung für Unterrichtsausfall, den die Musikschule zu vertreten hat
(alt: § 3 letzter Satz, neu: § 2 / III).
Fällt im Kalenderjahr der Unterricht mehr als fünfmal aus Gründen aus, die
die Musikschule zu vertreten hat (Krankheit der Lehrkraft etc.), können die
Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf schriftlichen Antrag für jede
ausgefallene Unterrichtsstunde 1/40 der Jahresgebühr erstattet bekommen.
6. Gebührenermäßigung (§ 3 )
Die Musikschule gewährt laut § 3 der Gebührensatzung Ermäßigungen für
Familienmitglieder. Diese Ermäßigung soll auch weiterhin gewährt werden.
Im Jahr 2005 wurden Ermäßigungen in Höhe von 13.781,32 € gewährt.
Mit der jetzt vorliegenden Gebührenerhöhung nähert sich die Musikschule den im
privaten Markt üblichen Unterrichtsgebühren an. Die Grenzen der Akzeptanz bei den
Eltern der Musikschüler werden damit erreicht sein. Es besteht die Gefahr, dass bei
weiterer Erhöhung der Gebühren keine zusätzlichen Einnahmen erzielt werden,
sondern durch Abmeldungen von Schülern das eigentliche Ziel der Senkung des
Zuschussbedarfs verfehlt würde.
Die weiteren, zum Teil redaktionellen Änderungen in der Gebührensatzung für die
Musikschule Werl-Wickede (Ruhr)-Ense werden in der Sitzung von der
Musikschulleiterin erläutert.
Beigefügt sind die zurzeit gültige Gebührensatzung (Anlage 1), die zur
Beschlussfassung anstehenden Gebührensatzungen mit Wirkung zum 01.04.2007
(Anlage 2) und mit Wirkung zum 01.04.2008 (Anlage 3) sowie eine
Gegenüberstellung der alten und neuen Musikschulgebühren mit der Berechnung
des Kostendeckungsgrades unter Zugrundelegung der Gesamtkosten der
Musikschule (Anlage 4).
Beschlussvorschlag:
Der Interkommunale Kulturausschuss schlägt dem Rat der Stadt Werl vor, die als
Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede(Ruhr)-Ense
mit Wirkung zum 01.04.2007 und die als Anlage 3 beigefügte Gebührensatzung der
Musikschule Werl-Wickede-Ense mit Wirkung zum 01.04.2008 zu beschließen.
Beschlussvorlage
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
Betriebsausschusses
Hauptausschusses
Rates
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
Aufwendungen
Einnahmen
nein
nein
einmalig
einmalig
ja
am
12.02.2007
13.02.2007
Vorlage-Nr.
TOP
604
I/15
Personalrat ist zu beteiligen
ja
nein
Zustimmung
ist beantragt
liegt vor
nein
jährlich in Höhe von
jährlich in Höhe von
€
€ bei HHSt.
Haushaltsmittel stehen
nicht
nur mit
€ zur Verfügung bei HHSt.
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen
durchschnittlichen Zinssatzes
nein
jährlich in Höhe von
€
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten)
€ bei HHSt.
Datum: 31.01.07
Abt. 81.1
AZ Ti
nein
Unterschrift
einmalig
jährlich in Höhe von
Sichtvermerke
20
BL
Beig.
BM
Sachdarstellung:
Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im
Stadtgebiet Werl
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.06 die Gebührenbedarfsberechnung für das
Jahr 2007, Version 4, genehmigt und die Gebührensatzung für die Benutzung der
städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl vom 15.12.2006 beschlossen.
Diese Gebührensatzung wurde dann in der vorgeschriebenen Form durch Aushang
in der Zeit vom 15.12. bis 22.12.06 öffentlich bekannt gemacht.
Nun wurde festgestellt, dass über die Gebühr der neuen Bestattungsform „UrnenGemeinschaftsfeld“ kein Beschluss gefasst wurde, da diese versehentlich in der
Anlage zur Vorlage gefehlt hat.
Dies soll nun nachgeholt werden; daher ist es erforderlich, die Gebührensatzung
entsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städt.
Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl vom 15.12.2006 wird beschlossen
(Anlage 1).
Mitteilung
Stadt Werl
Der Bürgermeister
zur
öffentlichen
nichtöffentlichen Sitzung des
am
am
am 13.02.2007
Hauptausschusses
Rates
Datum: 10.01.2007
Abt. 20
Nr .568
Unterschrift
20
Sichtvermerke
FBL
Beig.
BM
AZ 20 22 2/1
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung der Stadt Werl vom 11.11.1999,
zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 21.12.2004, sind in der Zeit vom
01.10. bis 31.12.2006 folgende über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben genehmigt
worden, die dem Rat zu Kenntnis zu geben sind:
Verwaltungshaushalt
Haushaltsstelle
8800-500003
Bezeichnung
Unterhaltung der
Grundstücke und
bauliche Anlagen
Betrag €
6.734,49 €
Begründung
Zur Verfüllung alter
Kanalleitungen auf dem
Spielplatz Taubenpöthen
sind unvorhersehbare
Kosten entstanden.
Die Mehrausgaben werden
durch Mehreinnahmen bei
der HHSt. 7710-210002
(Überschuss Kommunalbetrieb Werl) (6.614,49 €)
und bei der HHSt. 8801150055 (Rückzahlung von
Energieaufwendungen)
(120,-- €) gedeckt.

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