EG-Sicherheitsdatenblatt

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EG-Sicherheitsdatenblatt
Westfalia Werkzeugcompany GmbH
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Casa Wella Backofenreiniger
Materialnummer: 4101
Druckdatum: 26.04.2011
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Casa Wella Backofenreiniger
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
Reinigungsmittel.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Straße:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
Westfalia Werkzeugcompany GmbH
Bandstahlstr. 1
D-58093 Hagen
0180/5 30 31 32
[email protected]
Internet:
www.westfalia.de
Telefax: 0180/5 30 31 30
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffes oder Gemischs
Gefahrenbezeichnungen : Ätzend
R-Sätze:
Verursacht schwere Verätzungen.
GHS-Einstufung
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Kennzeichnungselemente
Gefahrensymbole:
C - Ätzend
C - Ätzend
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Kaliumhydroxid (vgl. Ätzkali)
R-Sätze
35
S-Sätze
26
45
01/02
24/25
27/28
36/37/39
Verursacht schwere Verätzungen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort
mit viel Wasser abwaschen.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Gemische
Revisions-Nr.: 1,00
D - DE
Überarbeitet am: 26.04.2011
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Casa Wella Backofenreiniger
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Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
CAS-Nr. Bezeichnung
203-905-0
111-76-2 2-Butoxy-ethanol (vgl. Butylglykol)
215-181-3
216-700-6
305-318-6
Anteil Einstufung
5-15 % Xn, Xi R20/21/22-36/38
1310-58-3 Kaliumhydroxid (vgl. Ätzkali)
5 -15 % Xn, C R22-35
1643-20-5 Dodecyldimethylaminoxid
< 5 % Xi, N R38-41-50
94441-92-6 Alkylamincarboxylat Na-Salz
< 5 % Xi R38-41
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser.
Nach Augenkontakt
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5
Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Arzt konsultieren.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
Im Brandfall: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Auf windzugewandter Seite
bleiben.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Nur im Originalbehälter lagern.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter lagern.
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
CAS-Nr.
Bezeichnung
ml/m³
mg/m³
20
98
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
F/m³
Spitzenbegr.
Kategorie
Art
4(II)
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
CAS-Nr.
Bezeichnung
Parameter
111-76-2 2-Butoxyethanol
Grenzwert Unters.- material
Butoxyessigsäure
100 mg/l U
Proben.Zeitpunkt
c
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Handschutz
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration
und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Augenschutz
Dicht schließende Schutzbrille.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
Geruch:
flüssig
hellgelb
nach: Alkohol
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C):
14
Zustandsänderungen
Dichte (bei 20 °C):
1,098 g/cm³
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Prüfungen
Akute Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Persistenz und Abbaubarkeit
Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit
wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchenund prozessspezifisch durchzuführen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
UN-Nummer:
1814
Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
KALIUMHYDROXIDLÖSUNG
Transportgefahrenklassen:
8
Verpackungsgruppe:
III
Gefahrzettel:
Klassifizierungscode:
Begrenzte Menge (LQ):
Gefahrnummer:
8
C5
LQ19
80
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Beförderungskategorie: 3
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze
20/21/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
35
Verursacht schwere Verätzungen.
36/38
Reizt die Augen und die Haut.
38
Reizt die Haut.
41
Gefahr ernster Augenschäden.
50
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Weitere Angaben
Die Verarbeitungs- und Anwendungshinweise befinden sich auf den technischen Merkblättern zu den
Produkten. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch
keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
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