Drucksache 16/7239

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Drucksache 16/7239
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/7239
06.11.2014
Beschlussempfehlung
des Rechtsausschusses
Verfassungsrechtliche Prüfung - Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung für die
Besoldungsgruppe R 1 BBesO im Kalenderjahr 2003 vom 09.07.2009 - 1 A 373/08 2 BvL 17/09
Information 16/225
in Verbindung mit
Verfassungsrechtliche Prüfung - Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung für die
Besoldungsgruppe R 1 BBesO im Kalenderjahr 2003 vom 09.07.2009 - 1 A 1416/08 2 BvL 18/09
Information 16/226
Berichterstatter
A
Abg. Dr. Robert Orth
Allgemeines
Der Vorsitzende und Berichterstatter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
hat u. a. den Landtag zur mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2014 vor dem
Bundesverfassungsgericht in den o.g. Verfahren geladen.
In seiner Sitzung am 18. Mai 2011 hatte der Landtag beschlossen, in den Verfahren keine
Stellungnahme abzugeben.
Die der Ladung beigefügte Verhandlungsgliederung weist u.a. die Punkte
„Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers; Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit; Kontrolldichte
des Bundesverfassungsgerichts; verfassungsrechtliche Vorgaben (vgl. BVerfGE 130, 263)“
Datum des Originals: 06.11.2014/Ausgegeben: 06.11.2014
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7239
und „Prozedurale Anforderungen: Gesetzgeberische Pflichten bei der Festlegung der
Besoldungshöhe (vgl. BVerfGE 130, 263)“ aus. Es ist allein deshalb geboten, dass der
Landtag der Ladung folgt und an der mündlichen Verhandlung teilnimmt.
Da der Landtag ursprünglich beschlossen hatte, in den Verfahren keine Stellungnahme
abzugeben, ist zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung eine erneute
Beschlussfassung des Landtags erforderlich (vgl. § 87 GO LT).
B
Beratung
Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 6. November 2014 mit den oben
angegebenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - 2 BvL 17/09 und 2 BvL 18/09 befasst und einstimmig beschlossen, zu empfehlen an der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht teilzunehmen.
C
Beschlussempfehlung
Der Landtag nimmt an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht teil.
Dr. Robert Orth
Vorsitzender
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