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Kurzschnäuzige Tiere
Kurzschnäuzige Hunde und Katzen sind keine Tiere für heißes Wetter und haben Schwierigkeiten,
bei heißem Wetter eine normale Körpertemperatur beizubehalten; deshalb sind diese Tiere sehr
hitzeempfindlich und leiden unter Atemwegerkrankungen sowie Zuchtproblemen.
Diese Atemwegerkrankungen können sich in stark belasteten Situationen verschlimmern. Als
Vorsichtsmaßnahme wird Aegean sie wegen ihrer Unfähigkeit, leicht zu atmen und sich selbst
abzukühlen, nicht als eingechecktes Gepäck oder Luftfracht akzeptieren.
Folgende Sperrliste von brachykephalen Hunderassen gilt auf Flügen von Aegean:
Hunde:
• Boston Terrier
• Affenpinscher
• Boxer (alle Rassen)
• Brüsseler Griffon
• Bulldogge (alle Rassen)
• Cane Corso
• Chow Chow
• Dogue De Bordeaux
• English Toy Spaniel
• Japanischer Spaniel (Chin)
• Lhasa Apso
• Mastiff (alle Rassen)
• Pekingese
• Pit Bull
• Presa Canario
• Mops (alle Rassen)
• Staffordshire Bullterrier
• Shar-Pei
• Shih Tzu
• Tibet-Spaniel
Katzen:
• Burma-Katze
• Exotische Kurzhaarkatze
• Himalayan
• Perserkatze
• Britisch Kurzhaar
• Scottish Fold
Für folgende Züchtungen, die weder im Passagierraum (als PETC) noch im Frachtraum (als AVIH)
akzeptiert werden, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen bzw. Erläuterungen an die CargoAbteilung:
• Bandog
• Kaukasischer Ovcharka
• Dogo Argentino
• Fila Brazileiro
• Japanischer Tosa
• Karabash
• Mastino Napoletano
• Rottweiler
• Tosa Inu
Weitere Einschränkungen
• Welpen und Kätzchen, die junger als 12 Wochen sind
• Sedierte Tiere werden zurückgewiesen
• Tiere, die für Labor- oder wissenschaftliche Zwecke vorgesehen sind, werden zurückgewiesen
Hinweise:
Die Beförderung von Tieren unterliegt den staatlichen Bestimmungen über den Export, Import und
Transit von lebenden Tieren (für weitere Informationen siehe TIM/TIMATIC).
Auf Code-Share-Flügen, die von einer anderen Airline durchgeführt werden, können andere als die
hierin beschriebenen Regeln gelten. Es gelten die Regeln der „durchführenden Fluggesellschaft“.
Falls die Begleitperson der Tiere nicht der im Heimtierpass vermerkte Besitzer ist, ist eine schriftliche
Ermächtigung vom Besitzer erforderlich, welche besagt, dass der Transport der Tiere von einer anderen
Person genehmigt ist.
Per Definition, ist der Transport des Haustieres Teil des Transports des Besitzers. Dennoch gilt, dass das
Haustier seinen Besitzer oder die ermächtigte1 Person begleitet, auch wenn der nichtkommerzielle
Transport des Haustiers bis zu fünf Tage früher oder später als dieser des Besitzers oder der
ermächtigten1 Person stattfindet, oder in einem physisch unterschiedlichen Raum als dieser in dem sich
der Besitzer oder die ermächtigte1 Person befindet, stattfindet.
In diesen Fällen wird folgendes erfordert:
1. Schriftliche Ermächtigung vom Besitzer, unter Verwendung einer Erklärung.
Anhang PDF (GR Version)
Anhang PDF (EN Version)
2. Beweis, dass der Transport des Haustiers Teil des Transports des Besitzers ist. Bordkarten oder das
Ticket des Besitzers innerhalb von 5 Tagen vor oder nach dem Datum des Transports des Tieres können
als Beweis angenommen werden.
¹ der Besitzer oder die Person, die eine schriftliche Ermächtigung vom Besitzer hat, um den
nichtkommerziellen Transport des Tieres, anstelle des Besitzers, durchzuführen
Weitere Informationen dazu finden Sie auf http://ec.europa.eu/food/animals/petmovement/index_en.htm (der offiziellen Website der EU zu den Bestimmungen über Reisen mit
Haustieren).

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