Bericht des Rechnungshofes

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Bericht des Rechnungshofes
Bericht
des Rechnungshofes
Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG;
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Kärnten 2013/5
5
6
Kärnten 2013/5
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis __________________________________________ 8
Abkürzungsverzeichnis _______________________________________ 9
Kärnten
Wirkungsbereich des Landes Kärnten
Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG;
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
KURZFASSUNG ____________________________________________ 12
Prüfungsablauf und –gegenstand ______________________________ 17
Rahmenbedingungen ________________________________________ 17
Projekt Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu _____________________ 18
Bauprojekt ________________________________________________ 20
Betriebsorganisation ________________________________________ 25
Folgekosteneinsparungen ____________________________________ 34
Psychiatrischer Not– und Krisendienst__________________________ 40
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen _____________________ 42
Kärnten 2013/5
7
Tabellen
Tabellenverzeichnis
8
Tabelle 1:
Auszug Investitionsprogramm 2009 ________________ 35
Tabelle 2:
Prognose Schuldendienst _________________________ 36
Tabelle 3:
Entwicklung Belagstage (akut) LKH Klagenfurt _______ 37
Tabelle 4:
Verwaltungspersonal LKH Klagenfurt _______________ 39
Kärnten 2013/5
Abkürzungen
Abkürzungsverzeichnis
Kärnten 2013/5
Abs.
ARGE
Art.
Absatz
Arbeitsgemeinschaft
Artikel
BGBl.
B–VG
bzw.
Bundesgesetzblatt
Bundes–Verfassungsgesetz
beziehungsweise
ELKI
EUR
Eltern–Kind–Zentrum
Euro
i.d.(g.)F.
IT
in der (geltenden) Fassung
Informationstechnologie
KABEG
Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG
lt.
LGBl.
LKF
LKH
laut
Landesgesetzblatt
Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung
Landeskrankenhaus
Nr.
Nummer
rd.
RH
rund
Rechnungshof
TZ
Textzahl(en)
u.a.
unter anderem
VfGH
vgl.
VZÄ
Verfassungsgerichtshof
vergleiche
Vollzeitäquivalent(e)
Z
z.B.
Ziffer
zum Beispiel
9
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Kärnten 2013/5
Kärnten
Wirkungsbereich des Landes Kärnten
Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG;
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Die Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG und das
Landeskrankenhaus Klagenfurt kamen den Empfehlungen des RH,
die er zum Thema Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu im Jahr 2010
(Reihe Kärnten 2010/5) veröffentlicht hatte, teilweise nach.
Teilweise umgesetzt war insbesondere die vom RH empfohlene Entwicklung eines transparenten Folgekostenmodells; dies vor dem
Hintergrund, dass das Projekt LKH Klagenfurt Neu u.a. die Zielsetzung verfolgte, die Investitionskosten durch Folgekosteneinsparungen zu refinanzieren.
Die vom RH empfohlene Prüfung der Werkverträge sowie gegebenenfalls damit verbundene Honorarkürzungen aufgrund von Mängeln in der Ausführung des Bauprojekts waren noch nicht in vollem
Umfang erfolgt. Honorarkürzungen im Sinne der Empfehlungen des
RH nahm die KABEG bei der örtlichen Bauaufsicht (rd. 322.000 EUR)
und beim Gewerk Trockenbau (210.000 EUR) vor.
Hingegen setzte das Landeskrankenhaus Klagenfurt die Empfehlungen des RH zum Ausbau der tagesklinischen Leistungen und zur
Reduktion der Belagstage um.
Kärnten 2013/5
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KURZFASSUNG
Prüfungsziel
Ziel der Follow–up–Überprüfung war es, die Umsetzung von
Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen
Gebarungsüberprüfung zum Thema Landeskrankenhaus Klagenfurt
Neu abgegeben hatte. (TZ 1)
Projekt Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu
Der Empfehlung des RH entsprechend entwickelte die Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft — KABEG (KABEG) ein umfassendes Nachnutzungskonzept für die nach Fertigstellung des Projekts disponiblen Gebäude sowie die freiwerdenden Grundflächen
und evaluierte dieses auch laufend. (TZ 3)
Bauprojekt
Die Empfehlung des RH, die mit der Örtlichen Bauaufsicht und der
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Projektmanagement abgeschlossenen
Werkverträge zu überprüfen und infolge von Mängeln gegebenenfalls Honorarkürzungen vorzunehmen, wurde nicht umgesetzt, weil
die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen und Kürzungen der
Honorare nicht erfolgt waren. Bezüglich der Örtlichen Bauaufsicht
berichtete die KABEG im Stellungnahmeverfahren über eine vorgenommene Honorarkürzung in Höhe von rd. 322.000 EUR. (TZ 4)
Die Empfehlung des RH, im Zuge der laufenden Abrechnung, insbesondere bei der Prüfung der Schlussrechnung, die aufgezeigten
Mängel bei den Nachtragsangeboten zu berichtigen und das Einsparungspotenzial möglichst zu nutzen, beurteilte der RH als nicht
umgesetzt, weil Nachweise über etwaige Korrekturen und zielgerichtete Schritte zur Umsetzung fehlten. (TZ 5)
Auch für die Umsetzung der Empfehlung des RH, auf eine korrekte
Umsetzung des Bauvertrags zu achten, die Abrechnungen in Hinblick auf Fehler zu überprüfen und die Mängel jedenfalls mit der
Schlussrechnung zu bereinigen, lagen dem RH keine Nachweise
über etwaige Korrekturen und zielgerichtete Schritte zur Umsetzung vor, weshalb er diese Empfehlung ebenfalls als nicht umgesetzt beurteilte. (TZ 6)
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Kärnten 2013/5
Kärnten
Kurzfassung
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Die Empfehlung des RH, die der mangelhaften Planung zuzuordnenden Mehrkosten für den Einbau von Sonderzargen bei der Vergütung der Leistung der ARGE Generalplaner zu berücksichtigen,
wurde von der KABEG teilweise umgesetzt. Die KABEG nahm zwar
einen Honorarabzug in Höhe von 210.000 EUR bei der ARGE Generalplaner vor, die Zuordnung der Mehrkosten sowie die Ermittlung der Honorarkürzung waren aber — sowohl generell als auch
in Bezug auf die Sonderzargen — nicht transparent und nachvollziehbar. (TZ 7)
Betriebsorganisation
Das Landeskrankenhaus Klagenfurt (LKH Klagenfurt) setzte die
Empfehlung des RH, die Zentrumsorganisation zu evaluieren und
gegebenenfalls zu adaptieren, teilweise um, weil das Ergebnis der
Prozessevaluierung 2011 nicht die Einführung einer völlig neuen
Aufbauorganisation rechtfertigte. (TZ 8)
Die Empfehlung des RH, die Zentrumsorganisation nachzujustieren
und gegebenenfalls auch weitere Kompetenzen zum Zentrumskoordinator zu verlagern, setzte das LKH Klagenfurt teilweise um.
Das Modell der Zentrumskoordination wurde über eine Nachjustierung hinaus zu einer neuen Aufbauorganisation, bestehend aus drei
Bereichen, umgebaut. Im Zuge dessen ersetzte das LKH Klagenfurt
die Funktion der Zentrumskoordinatoren durch die sogenannten
„Bereichsleiter Administration“. Deren Kompetenz und Verantwortung waren allerdings nicht klar definiert. (TZ 9)
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH, die Zentrumsarbeit im Eltern–Kind–Zentrum (ELKI) jedenfalls weiterzuführen, nicht
um, weil die Zentrumsarbeit zwar zwischenzeitlich weitergeführt
worden war, das Zentrum im Zuge der mit Mai 2011 geschaffenen
neuen Aufbauorganisation letztendlich aber aufgelöst wurde. (TZ 10)
Im Rahmen der neuen, straff organisierten interdisziplinären Tagesklinik im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum wurden die tagesklinischen Leistungen über die Jahre kontinuierlich ausgeweitet. Somit
setzte das LKH Klagenfurt die Empfehlung des RH, mit Nachdruck
an der Ausweitung der tagesklinischen Leistungen zu arbeiten und
eine straffe Organisation der Tagesklinik im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum anzustreben, um. (TZ 11)
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Kurzfassung
Die Empfehlung des RH, die Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der
Dienstzeitregelungen vor allem im ärztlichen Bereich an die Erfordernisse des LKH Klagenfurt Neu anzupassen, setzte das LKH Klagenfurt teilweise um, weil die betreffenden Betriebsvereinbarungen
zwar in manchen, jedoch noch nicht in allen Bereichen adaptiert
wurden. (TZ 12)
Entsprechend der Empfehlung des RH, nach einer Einarbeitungsphase keine fixen Bettenkontingente der Abteilungen mehr vorzusehen, wurde die Belegung der Betten im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum zentral gesteuert, weshalb die Abteilungen in der
Praxis nicht mehr über ein fixes Kontingent an Betten verfügen
konnten. (TZ 13)
Im Vergleich zu dem für 2009 geplanten Wert von 119,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) reduzierte das LKH Klagenfurt den Personalstand in der Küche bis zum Ende des Jahres 2012 um weitere achteinhalb VZÄ. Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH
somit um. (TZ 14)
Folgekosteneinsparungen
Die Empfehlung des RH, die voraussichtliche Verzögerung bei den
Folgekosteneinsparungen im Investitionsfinanzierungsvertrag mit
dem Land Kärnten zu berücksichtigen, setzte die KABEG um, indem
sie dem Vertrag das Investitionsprogramm 2009 zugrunde legte, das
Einsparungen in der vollen Höhe von 21,90 Mio. EUR erst für das
Jahr 2014 vorsah. (TZ 15)
Das LKH Klagenfurt reduzierte — der Empfehlung des RH entsprechend — die Anzahl der Belagstage im Zeitraum 2009 bis 2012 um
41.459 (rd. 10 %). (TZ 16)
Die Empfehlung des RH, zum Nachweis der Folgekosteneinsparungen
ein transparentes Folgekostenmodell mit Bezugsjahr 2004 zu entwickeln und die Behandlung von Leistungsausweitungen sowie deren
Höhe vollständig und verbindlich festzulegen, setzte die KABEG
teilweise um. An einer Einsparungsberechnung mit dem Bezugsjahr 2004 und unter Berücksichtigung der aufgrund von Leistungsausweitungen entstandenen Kosten wurde zwar gearbeitet, diese
war jedoch noch nicht fertiggestellt. (TZ 17)
14
Kärnten 2013/5
Kärnten
Kurzfassung
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH, die im Rahmen
von Großprojekten aufgebauten Dienstposten im Bereich der Verwaltung wieder zu reduzieren, teilweise um, indem es nur einen
Teil des im Zuge von unterschiedlichen Projekten angestellten Verwaltungspersonals wieder abbaute. (TZ 18)
Psychiatrischer Not– und Krisendienst
Die Empfehlungen des RH, Maßnahmen zur Kostensenkung im
Bereich des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes zu evaluieren und umzusetzen sowie Verhandlungen mit dem Land Kärnten
zur Erhöhung der Abgeltung des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes aufzunehmen, wurden vom LKH Klagenfurt und der
KABEG umgesetzt. Es erfolgten einerseits Maßnahmen zur Kosteneinsparung und andererseits wurde beim Land um eine Erhöhung
des Kostendeckungsbeitrags für den Psychiatrischen Not– und Krisendienst angesucht. (TZ 19)
Kärnten 2013/5
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Kenndaten des Landeskrankenhauses Klagenfurt
Krankenanstalt
Landeskrankenhaus Klagenfurt – Klinikum Klagenfurt am Wörthersee
Rechtsträger
Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG
kompetenzrechtliche Grundlage
Art. 12 Abs. 1 Z 1 B–VG, BGBl. Nr. 1/1930 i.d.g.F., Angelegenheiten
der Heil– und Pflegeanstalten
Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG),
BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.
Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999, LGBl. Nr. 26/1999
i.d.g.F., Kärntner Landeskrankenanstalten–Betriebsgesetz,
LGBl. Nr. 44/1993 i.d.g.F.
Bundesrecht
Landesrecht
2009
tatsächliche Betten (akut)
tatsächliche Betten (gesamt)
Mitarbeiter2
stationäre Patienten (akut)
stationäre Patienten (gesamt)
Belagstage (akut)
Belagstage (gesamt)
1.465
1.596
4.021
79.154
79.262
411.183
450.764
Anzahl
1.466
1.382
1.597
1.508
4.026
3.958
72.715
61.761
72.827
61.913
419.422
389.988
455.855
431.053
in Tagen
durchschnittliche Belagsdauer
(akut)
durchschnittliche Belagsdauer
(gesamt)
5,2
5,8
6,3
6,3
21,2
5,7
6,3
7,0
6,9
21,1
77,3
78,3
80,6
81,3
4,8
5,3
213,5
219,9
12,4
355,00
232,75
355,04
106,62
0,04
334,96
223,72
331,10
93,85
– 3,86
– 2,7
0,2
– 3,0
– 5,1
41,4
Bettenauslastung (akut)
Bettenauslastung (gesamt)
LKF–Punkte3
Gebarung
Ausgaben
davon Personal
Einnahmen
davon Betriebszuschuss KABEG
Betriebsergebnis4
1
2
3
4
76,9
77,2
195,6
2010
in %1
78,4
78,2
Anzahl
217,9
2011
Veränderung
2008 bis 20111
in %
– 8,2
– 7,8
– 7,3
– 20,6
– 20,5
– 3,8
– 3,2
2008
1.345
1.471
3.726
62.852
62.978
395.655
436.492
in Mio. EUR1
344,22
223,37
341,49
98,86
– 2,73
358,22
233,40
351,74
100,80
– 6,49
Rundungsdifferenzen möglich
in Vollzeitäquivalenten
inklusive nicht abrechenbarer LKF–Punkte
ohne Investitionstätigkeiten
Quelle: LKH Klagenfurt
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Kärnten 2013/5
Kärnten
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Prüfungsablauf und
–gegenstand
1
Der RH überprüfte im Jänner und Februar 2013 im Landeskrankenhaus
Klagenfurt – Klinikum Klagenfurt am Wörthersee (LKH Klagenfurt) bzw.
in der Landeskrankenanstalten–Betriebsgesellschaft – KABEG (KABEG)
die Umsetzung von Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen
Überprüfung zum Thema Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu abgegeben
hatte. Der in der Reihe Kärnten 2010/5 veröffentlichte Bericht wird in
der Folge als Vorbericht bezeichnet.
Weiters hatte der RH zur Verstärkung der Wirkung seiner Empfehlungen
deren Umsetzungsstand bei den überprüften Stellen nachgefragt. Das
Ergebnis dieses Nachfrageverfahrens hatte er in seinem Bericht Reihe
Kärnten 2011/7 veröffentlicht.
Zu dem Anfang Juni 2013 übermittelten Prüfungsergebnis nahm die
KABEG Ende Juni 2013 Stellung. Das Land Kärnten gab trotz Erinnerung durch den RH keine Stellungnahme ab. Der RH erstattete seine
Gegenäußerung im September 2013.
Rahmenbedingungen
2
(1) Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Kärntner Bevölkerung mit Leistungen der Gesundheitsversorgung“ am 1. Oktober 2010 wurden zentrale rechtliche Grundlagen des Kärntner Krankenanstaltenwesens geändert.1 Es erfolgte
insbesondere die Aufhebung der Teilrechtsfähigkeit der Landeskrankenanstalten, die zu unselbständigen Einrichtungen der KABEG wurden, was mit einer Zentralisierung von Kompetenzen bei der KABEG
verbunden war.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Teilrechtsfähigkeit durch
das neue Gesetz wurden auch die kollegialen Führungen, die Aufsichtsräte in den Krankenanstalten und die Krankenanstaltenkonferenz aufgelöst. Stattdessen wurde jeweils ein Betriebsdirektor und — als
einziges Kontrollorgan des geschäftsführenden Vorstands — eine Expertenkommission etabliert. Der Aufsichtsrat der KABEG wurde hingegen zu einem reinen Beratungsorgan des Vorstands umfunktioniert.
1
Kärnten 2013/5
Gesetz vom 8. Juli 2010 zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Kärntner Bevölkerung mit Leistungen der Gesundheitsversorgung durch eine Änderung des Kärntner
Landeskrankenanstalten–Betriebsgesetzes, der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999,
des Kärntner Gesundheitsfondsgesetzes, des Kärntner Objektivierungsgesetzes und des
Gesetzes über den Landessanitätsrat, LGBl. Nr. 74/2010
17
Rahmenbedingungen
(2) Im Jahr 2012 machte der Kärntner Landtag diese Entwicklung
zum Teil wieder rückgängig,2 indem die Funktion der Betriebsdirektoren abgeschafft und die kollegialen Führungen in den Landeskrankenanstalten sowie auch die Krankenanstaltenkonferenz wieder eingeführt wurden.3 Der Aufsichtsrat der KABEG übernahm wieder seine
ursprüngliche Rolle als Kontrollorgan der Geschäftsführung; im Gegenzug wurde die Expertenkommission zu einem reinen Beratungsgremium. Die Aufhebung der Teilrechtsfähigkeit der Landeskrankenanstalten wurde hingegen nicht rückgängig gemacht, weshalb die im
Jahr 2010 neu geschaffenen und in ihren Aufgabenbereichen mit einer
verbundweiten Verantwortung ausgestatteten Abteilungen und Stabsstellen der KABEG bestehen blieben.
(3) Mit Inbetriebnahme des LKH Klagenfurt Neu im Jahr 2010 kam
es zu bedeutenden organisatorischen Änderungen, die sich auch in
den Kennzahlen der Krankenanstalt (siehe Kenndatenkasten) bemerkbar machten. Die Besiedlung des Chirurgisch–Medizinischen Zentrums
war mit einer Bettenreduktion verbunden und sorgte zusammen mit
dem neu eingeführten zentralen Belegungsmanagement (siehe TZ 13)
für einen Rückgang der Belagstage (siehe TZ 16). Dass sich die durchschnittliche Belagsdauer im gleichen Zeitraum erhöhte, war vor allem
auf die neue zentrale Notfallaufnahme und die neue interdisziplinäre
Tagesklinik (siehe TZ 11) zurückzuführen. Leistungen, für die ein stationärer Aufenthalt nicht erforderlich war, wurden nunmehr vermehrt
in diesen neu geschaffenen Organisationseinheiten erbracht und damit
in den spitalsambulanten Bereich verlagert. Dadurch sank die Zahl der
stationären Patienten, während die Belagsdauer anstieg.
Projekt Landeskrankenhaus
Klagenfurt Neu
18
3.1
(1) Der RH hatte in seinem Vorbericht (TZ 3) dem LKH Klagenfurt empfohlen, für die nach Fertigstellung des Projekts LKH Klagenfurt Neu
disponiblen Gebäude und die freiwerdenden Grundflächen ein Nachnutzungskonzept auszuarbeiten.
2
Gesetz vom 19. Juli 2012, mit dem die Kärntner Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages, das Kärntner Landeskrankenanstalten–Betriebsgesetz,
die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 und das Kärntner Gesundheitsfondsgesetz geändert werden, LGBl. Nr. 78/2012
3
vgl. auch das Erkenntnis des VfGH vom 29. Juni 2012, G 206,207/10–10
Kärnten 2013/5
Kärnten
Projekt Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
(2) Die KABEG4 hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass das Nachnutzungskonzept (Stand Juli 2010) in Überarbeitung sei und dabei
die aktuellen Erfordernisse der neuen Betriebsführung berücksichtigt
würden.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die KABEG seit dem Jahr 2010 die
„Ziel– und Gesamtplanung“, deren Inhalt die Nachnutzung der Gebäude
und Flächen umfasste, laufend evaluierte und aktualisierte. Der Vorstand der KABEG erteilte im Frühjahr 2012 neuerlich den internen Auftrag, ein Nachnutzungskonzept für das LKH Klagenfurt zu erstellen.5
Dieses „Nachnutzungskonzept Neu 2012 – 2020“ stellte die Bauabteilung der KABEG im Juni 2012 der Expertenkommission vor. Es beinhaltete die Sanierung der Chirurgie Ost (anstelle des 2010 geplanten
Baus des fünften Fingers des Chirurgisch–Medizinischen Zentrums).
Die Umsetzung des Konzepts, mit dem Ziel der „Konzentration der
medizinischen und der Verwaltungsbereiche unter möglichster guter
Zuordnung der Mitarbeiter ... zu den jeweiligen Bereichen“6 sollte in
drei Phasen erfolgen; die Integration weiterer Partner (Nutzung von
Gebäuden durch Dritte) wurde erwogen.
(a) Nachnutzungskonzept für disponible Gebäude
Die KABEG stellte im aktuellen Nachnutzungskonzept Überlegungen
zur weiteren Nutzung sämtlicher Gebäude an. Eine Variantenanalyse
umfasste auch ein Konzept für die im Jahr 2020 disponiblen Gebäude
(z.B. das Gebäude 331 „Lunge“ als Patienten–Seminarhotel oder für
externe Betreiber).
Kärnten 2013/5
4
Aufgrund des Verlustes der Teilrechtsfähigkeit der Kärntner Landeskrankenanstalten
erstattete ausschließlich die KABEG Mitteilung im Nachfrageverfahren, obwohl die
Empfehlungen des Vorberichts sowohl an sie als auch an das LKH Klagenfurt gerichtet waren.
5
Wesentliche Überlegungen zu diesem Konzept waren die Kostengegenüberstellung
eines Neubaus eines fünften Fingers beim Chirurgisch–Medizinischen Zentrum und
einer Sanierung der Chirurgie Ost, detaillierte Variantenüberlegungen zur Nutzung der
bestehenden Objekte im Falle einer Sanierung der Chirurgie Ost (Masterplan CHO), Probleme mit Bestandsobjekten (Gebäudezustand), die Schaffung eines Brunnenschutzgebietes (Schutzzonen) auf dem Areal des Klinikums Klagenfurt und der damit verbundene
Abbruch von Gebäuden – aufgrund des Bescheids des Amts der Kärntner Landesregierung betreffend die wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb zweier Vertikalfilterbrunnen und einer UV–Desinfektionsanlage im Bereich des Klinikums Klagenfurt aus
dem Jahr 2010 (Zahl: 15–WV–560/2000 (078/2010), die Unterbringung der Abteilung
für Psychiatrie und Psychosomatik und die Finanzierungsmöglichkeiten.
6
laut Präsentation in der 12. Sitzung der Expertenkommission am 1. Juni 2012, in
„EK KABEG 2012–06–01 Top 10 – Nachnutzungskonzept Klinikum Klagenfurt a.W.“
19
Projekt Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu
(b) Nachnutzungskonzept für freiwerdende Grundflächen
Statt der ursprünglich geplanten Absiedlung der Abteilung für Psychiatrie und Psychosomatik sowie des Abbruchs der bestehenden Gebäude
sah das „Nachnutzungskonzept Neu 2012 – 2020“ eine Sanierung der
Gebäude sowie einen Neubau vor. Da somit im Gegensatz zur ursprünglichen Planung keine Grundflächen frei wurden, enthielt das Konzept
keine Überlegungen für etwaige Nachnutzungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus blieb die KABEG bei ihrem Bekenntnis aus der Stellungnahme zum Vorbericht, wonach freiwerdende (und bestehende)
Grundflächen als Park– bzw. Reserveflächen erhalten bleiben sollen.
3.2
Die KABEG setzte die Empfehlung des RH um, indem sie ein umfassendes Nachnutzungskonzept entwickelte und laufend evaluierte.
4.1
(1) Der RH hatte in seinem Vorbericht (TZ 10, 15) kritisch festgestellt,
dass die Örtliche Bauaufsicht und die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Projektmanagement bei der Nachtragsprüfung und Abrechnungskontrolle
ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht ausreichend erfüllten und dass
auch kein aktives Anti–Claim–Management eingerichtet war. Daher
hatte er dem LKH Klagenfurt empfohlen, die mit der Örtlichen Bauaufsicht und der ARGE Projektmanagement abgeschlossenen Werkverträge zu überprüfen und infolge von Mängeln gegebenenfalls entsprechende Honorarkürzungen vorzunehmen.
Bauprojekt
Wahrnehmung der
Bauherrnfunktion
– Prüfprozesse, Anti–
Claim–Management
(2) Die KABEG hatte dazu im Rahmen des Nachfrageverfahrens mitgeteilt, dass die Schlusshonorarnoten der ARGE Projektmanagement
und der Örtlichen Bauaufsicht noch nicht vorlägen.
(3) Der RH stellte dazu nunmehr fest, dass die Schlusshonorarnote der
Örtlichen Bauaufsicht vorlag, die Verhandlungen mit dem Auftragnehmer aber noch nicht abgeschlossen waren. Bislang waren keine
Honorarkürzungen entsprechend der Empfehlung des RH erfolgt. Die
Schlusshonorarnote der ARGE Projektmanagement war nach wie vor
ausständig.
Die KABEG stellte dem RH gegenüber eine Umsetzung seiner Empfehlung in Aussicht. So sei beabsichtigt, bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Abwicklung der Baumeistergewerke Zusatzforderungen der
Örtlichen Bauaufsicht von rd. 335.000 EUR nicht anzuweisen; diese
Summe solle aufgrund der mangelhaften Vertretung der Bauherrn20
Kärnten 2013/5
Kärnten
Bauprojekt
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
interessen durch die Örtliche Bauaufsicht einbehalten werden. Diese
Vorgehensweise sei auch für die Honorarschlussverhandlung mit der
ARGE Projektmanagement beabsichtigt.
Aus Sicht der KABEG komme bei den Verhandlungen über die Honorare jedoch erschwerend hinzu, dass wesentliches Know–how auf Bauherrnseite (z.B. durch den zwischenzeitlichen Abgang des ehemaligen
Projektleiters) bei den Schlussrechnungsprüfungen und –freigaben der
Honorare fehlt.
4.2
Die KABEG setzte die Empfehlung des RH somit nicht um. Der RH kritisierte, dass die KABEG es verabsäumte, rechtzeitig internes Know–
how für eine durchgängige Wahrnehmung der Bauherrnfunktion aufzubauen.
Er empfahl daher der KABEG, nach Abschluss der Prüfung der Werkverträge gegebenenfalls Honorarkürzungen vorzunehmen. Weiteres
empfahl er, in Hinkunft auf das Vorhandensein durchgängigen Know–
hows auf Bauherrnseite zu achten.
4.3
Die KABEG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass das von der Örtlichen Bauaufsicht im Zuge der Schlussrechnung gestellte Nachtragsangebot in Verhandlungen von 777.530 EUR auf 455.427 EUR (inklusive Verzugszinsen) gekürzt worden sei. Die ARGE Projektmanagement
habe noch keine Schlussrechnung gelegt; der Kritikpunkt des RH werde
laut KABEG aber Verhandlungsgegenstand bei der Prüfung der Schlusshonorarnote sein.
Die KABEG wies außerdem darauf hin, dass bei laufenden und zukünftigen Großprojekten eine Stellvertreterregelung für den Projektleiter
organisatorisch festgelegt sei. Beim Projekt „LKH Neu“ habe eine
gewisse Kontinuität dadurch gesichert werden können, dass mit der
externen Projektleitung eine Leistung bis zum Ende der Gewährleistungsfrist fixiert wurde.
4.4
Kärnten 2013/5
Der RH bemerkte positiv, dass die KABEG berichtete, in Umsetzung
der RH–Empfehlungen Zusatzforderungen der Örtlichen Bauaufsicht
gekürzt und so Einsparungen in Höhe von 322.103 EUR realisiert zu
haben. Er bekräftigte seine Empfehlung, diese Bemühungen hinsichtlich der Schlussrechnung der ARGE Projektmanagement fortzusetzen.
21
Bauprojekt
Nachtragsangebote
5.1
(1) Der RH hatte in seinem Vorbericht (TZ 15) dem LKH Klagenfurt
empfohlen, im Zuge der laufenden Abrechnung, insbesondere bei der
Prüfung der Schlussrechnung, die aufgezeigten Mängel bei den Nachtragsangeboten zu berichtigen und das Einsparungspotenzial möglichst
zu nutzen.
(2) Im Nachfrageverfahren hatte die KABEG mitgeteilt, dass die Empfehlungen des RH, zusätzliche Leistungen dem Grunde und der Höhe
nach auf Grundlage des Bauvertrags zu prüfen, umgesetzt worden
seien.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die KABEG keine Nachweise für
die Umsetzung seiner Empfehlung vorlegen konnte, obwohl sie eine
Umsetzung sowohl im Stellungnahme– als auch im Nachfrageverfahren zugesagt hatte.
Die KABEG teilte in weiterer Folge mit, dass eventuell mögliche Einsparungen von den Schlussrechnungen abhingen, eine Detailaufklärung aber noch nicht erfolgt sei. Laut Örtlicher Bauaufsicht seien aber
durchsetzbare Korrekturen in den Nachtragsangeboten umgesetzt sowie
Streitwerte unter Mitwirkung aller Beteiligten abgestimmt und vereinbart worden. Für diese von der Örtlichen Bauaufsicht angeführten
Korrekturen gab es bislang keine Nachweise.
22
5.2
Der RH beurteilte seine Empfehlung als nicht umgesetzt, weil Nachweise über etwaige Korrekturen und zielgerichtete Schritte zur Umsetzung fehlten. Er empfahl der KABEG, zusätzliche Leistungen sowohl
dem Grunde als auch der Höhe des Preises nach anhand der Grundlagen des Bauvertrags zu prüfen, die aufgezeigten Mängel bei den Nachtragsangeboten zu berichtigen und das Einsparungspotenzial zu nutzen.
5.3
Die KABEG wies in ihrer Stellungnahme erneut darauf hin, dass mit
Hilfe der Örtlichen Bauaufsicht und der ARGE Projektmanagement über
die Nachtragsangebote verhandelt worden sei und man nach Bedarf
Preiskorrekturen bzw. Änderungen bei den angebotenen Positionen vorgenommen habe. Außerdem sei ein einseitiges Aufschnüren der Verträge über die Nachtragsangebote bei der Schlussrechnungskorrektur
nicht mehr möglich.
5.4
Der RH wiederholte, dass die KABEG weiterhin keine Nachweise für
die Umsetzung seiner Empfehlung, bei der Prüfung der Schlussrechnung die aufgezeigten Mängel bei den Nachtragsangeboten zu berichtigen und des Einsparungspotenzial zu nutzen, vorlegen konnte. Er
hielt daher seine Empfehlung aufrecht.
Kärnten 2013/5
Kärnten
Bauprojekt
Abrechnung
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
6.1
(1) Der RH hatte dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 16)
empfohlen, auf eine korrekte Umsetzung des Bauvertrags zu achten,
die Abrechnungen in Hinblick auf Fehler zu überprüfen und die Mängel jedenfalls mit der Schlussrechnung zu bereinigen.
(2) Dazu hatte die KABEG im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die
Empfehlungen soweit als möglich in der Schlussrechnung berücksichtigt worden seien.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die KABEG auch bezüglich dieser Empfehlung keine Nachweise für die Umsetzung vorlegen konnte,
obwohl sie eine Umsetzung sowohl im Stellungnahme– als auch im
Nachfrageverfahren zugesagt hatte.
Die KABEG teilte in weiterer Folge auch dazu mit, dass eventuell mögliche Einsparungen von den Schlussrechnungen abhingen, eine Detailaufklärung aber noch nicht erfolgt sei. Laut Örtlicher Bauaufsicht seien
die Abrechnungen im Zuge der Teil– und Schlussrechnungsprüfungen
aber korrigiert und die Empfehlung des RH umgesetzt worden. Für
diese von der Örtlichen Bauaufsicht angeführten Korrekturen gab es
bislang keine Nachweise.
Kärnten 2013/5
6.2
Der RH beurteilte seine Empfehlung als nicht umgesetzt, weil Nachweise über etwaige Korrekturen und zielgerichtete Schritte zur Umsetzung fehlten. Er empfahl der KABEG daher, die Abrechnungen in Hinblick auf Fehler zu überprüfen und die Mängel zu bereinigen.
6.3
Die KABEG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die Örtliche Bauaufsicht für die korrekte Umsetzung des Bauvertrags vertraglich verpflichtet sei und dafür auch die Haftung trage. Da keine Hinweise
vorlägen, dass die Prüfung der Abrechnung fehlerhaft sei und explizite Nachweise für die Umsetzung von der Örtlichen Bauaufsicht auf
Nachfrage als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt worden wären,
habe die KABEG davon abgesehen.
6.4
Der RH entgegnete, dass er im Vorbericht Hinweise für eine fehlerhafte
Abrechnung dargelegt hatte. Auf der Grundlage dieser Hinweise wäre
die KABEG angehalten gewesen, von der Örtlichen Bauaufsicht Nachweise für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung einzufordern.
23
Bauprojekt
Trockenbau
7.1
(1) Die mangelhafte Planung des Systemrasters bei den Patientenzimmern führte dazu, dass die ausgeschriebenen Standard–Bauelemente
nicht ausgeführt werden konnten und machte den Einbau von Sonderzargen notwendig. Der RH hatte daher dem LKH Klagenfurt in seinem
Vorbericht (TZ 22) empfohlen, die der mangelhaften Planung zuzuordnenden Mehrkosten für den Einbau von Sonderzargen bei der Vergütung der Leistung der ARGE Generalplaner zu berücksichtigen.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren auf die Stellungnahme
zum Vorbericht verwiesen, wonach Alternativen teurer gewesen wären
und dem Bauherrn aus Sicht des Planers deshalb kein Schaden entstanden sei.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die KABEG bei der ARGE Generalplaner Honorarabzüge vorgenommen hatte. Eine im Juni 2010 erfolgte
Honorarkürzung um 210.000 EUR umfasste pauschal die bis zu diesem
Zeitpunkt aufgetretenen Mängel der Planung, u.a. auf Basis von Nachtragsforderungen der Gewerke (wie jene Forderung des Gewerks Trockenbau betreffend die Sonderzargen). Aus dem Honorarabzug ging
allerdings nicht hervor, ob überhaupt und in welcher Höhe die Problematik der Sonderzargen berücksichtigt wurde.
Die KABEG hielt neuerlich fest, dass die Alternativlösung eine Verlängerung des Bauwerks mit wesentlich höheren Kosten gewesen wäre.
Eine Darstellung dieser teureren Alternativen sei nicht möglich, weil
hiefür keine Planung vorlag. Die Ausschreibungen der Gewerke seien
zu einem sehr frühen Zeitpunkt, die Detailplanung — bei welcher die
Zargenproblematik erst erkennbar geworden wäre — sei größtenteils
erst nach der Ausschreibungsphase erfolgt.
24
7.2
Die KABEG setzte die Empfehlung teilweise um, indem sie einen
Honorarabzug in Höhe von 210.000 EUR bei der ARGE Generalplaner vornahm, die Zuordnung der Mehrkosten sowie die Ermittlung
der Honorarkürzung aber — sowohl generell als auch in Bezug auf die
Sonderzargen — nicht transparent und nachvollziehbar war. Der RH
empfahl der KABEG, in Hinkunft bei Honorarkürzungen auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu achten.
7.3
In ihrer Stellungnahme wies die KABEG erneut darauf hin, dass der
Einbau von Normzargen zu einer größeren Nutzfläche und damit auch
zu höheren Kosten geführt hätte, die dem höheren Preis der Sonderzargen gegenüberzustellen gewesen wären.
Kärnten 2013/5
Kärnten
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
7.4
Der RH nahm den nochmaligen Hinweis der KABEG zur Kenntnis. Er
betonte erneut die Wichtigkeit, bei Honorarkürzungen auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu achten.
8.1
(1) Um die tatsächliche Effizienzsteigerung bzw. Effektivität in der
Umsetzung zu bewerten, hatte der RH dem LKH Klagenfurt in seinem
Vorbericht (TZ 23) empfohlen, die Zentrumsbildung7 im tatsächlichen
Betrieb zu evaluieren und gegebenenfalls zu adaptieren.
Betriebsorganisation
Grundzüge der Betriebsorganisation
(2) Nach Mitteilung der KABEG im Nachfrageverfahren seien im Rahmen der Betriebsphase des LKH Klagenfurt Neu Projekts drei allgemeine Evaluationen und zwei Prozessevaluationen geplant gewesen.
Die erste allgemeine Evaluation sei mit Stichtag 1. Juli 2010, also rund
einen Monat nach der Inbetriebsetzung, durchgeführt und die Ergebnisse samt entsprechendem Maßnahmenkatalog im August 2010 der
kollegialen Führung präsentiert worden.
Die erste Prozessevaluation habe sich von Ende Oktober 2010 bis
Anfang Jänner 2011 verzögert, sei aber Anfang März 2011 vorgestellt
worden. Anschließend habe die kollegiale Führung den Auftrag erteilt,
keine weiteren Datenaufbereitungen oder Maßnahmenableitungen vorzunehmen, weil ein wesentlich umfangreicherer Maßnahmenkatalog
aufgrund des Medizinischen Masterplans der KABEG abzuwarten sei.
Unterdessen seien unter Einbindung der Zentrumskoordinatoren kontinuierliche Weiterentwicklungen in den Zentren vorgenommen worden,
die sich an den Notwendigkeiten des Zentrumsbetriebs orientierten.
Schlussendlich habe der Zentrumsbetrieb aber nicht den gewünschten
Erfolg gebracht, weshalb die Zentren aufgelöst und das LKH in drei
Bereiche (chirurgischer Bereich, konservativer Bereich und Außenkliniken) aufgeteilt worden sei.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass nach Implementierung der prozessorientierten Zentrumsorganisation und Inbetriebnahme des Chirurgisch–Medizinischen Zentrums im Jahr 2010 eine allgemeine Gap–
7
Kärnten 2013/5
Die grundsätzliche Zielsetzung des Teilprojekts Betriebsorganisation bestand in der
Umorganisation des gesamten LKH Klagenfurt von einer klassischen Fachabteilungsstruktur in eine prozessorientierte Zentrumsorganisation; diese zeichnete sich durch
eine Gliederung in acht primäre klinische Zentren nach medizinisch–organisatorischen
Aspekten, in einen Sekundärbereich u.a. mit dem OP–Zentrum und einen Tertiärbereich vor allem mit dem Versorgungs– und Entsorgungszentrum aus.
25
Betriebsorganisation
Analyse8 und 2011 eine Prozessevaluation durchgeführt wurden. Keine
der beiden Evaluierungen stellte die neue Organisation in Frage. Zwar
wurde im ausführlichen Ergebnisbericht der Prozessevaluation die Einführung einer prozessorientierten Betriebsorganisation als schwierige
und herausfordernde Aufgabe im Sinne der Organisationsentwicklung beschrieben; gleichzeitig legte der Bericht aber unmissverständlich dar, dass dieser Schritt die Bedingung dafür ist, mit dem Neubau
des Krankenhauses laufende Betriebskosten einzusparen und auf diese
Weise die getätigten Investitionen zu erwirtschaften.
Obwohl keine der beiden Evaluierungen die Betriebsorganisation
in Frage stellte, beschloss das Direktorium des LKH Klagenfurt im
Mai 2011 eine neue Aufbauorganisation. Die ursprünglich vorhandenen acht klinischen Zentren waren damit aufgelöst und durch eine
aus drei Bereichen bestehende Struktur ersetzt worden.
Dementsprechend gliederte sich das LKH Klagenfurt nunmehr in
– einen chirurgischen Bereich mit den Abteilungen Anästhesie und
Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Herz– und
Thoraxchirurgie, Orthopädie, Neurochirurgie, Augenheilkunde,
Mund– und Kieferchirurgie, Hals–, Nasen– und Ohrenheilkunde,
Urologie sowie Radiologie,
– einen konservativen Bereich mit den Abteilungen für Innere Medizin, Dermatologie, Pulmologie, Neurologie, Nuklearmedizin, Physikalische Medizin, Strahlentherapie, Labordiagnostik sowie der Zentralen Notfallaufnahme und
– einen Bereich der Außenkliniken mit den Abteilungen Gynäkologie, Plastische Chirurgie, Kinderheilkunde, Kinderchirurgie, Psychiatrie, Kinder– und Jugendpsychiatrie, Geriatrie, Chronisch Kranke
sowie Pathologie.
Die neue Aufbauorganisation sollte laut einem Schreiben der Krankenhausführung dazu dienen, das LKH „für die Umsetzung eines rigiden Sparprogramms aufzustellen“. Eine der neuen Aufbauorganisation entsprechende Ablauforganisation war nicht beschlossen worden.
8
26
Untersucht wurden die Lücken hinsichtlich der Erreichung der Sollvorgaben in den
Funktionsbereichen Chirurgisch–Medizinisches Zentrum, Tagesklinik, Intensiveinheiten,
Zentrale Notfallaufnahme, Terminambulanzen, Leitstellen, Sekundärmedizinisches Zentrum, Stationärer Bereich (Klinische Zentren) in folgenden Dimensionen: Personalbedarf, Betriebs– und Öffnungszeiten, Rollen und Prozesse, Betriebsorganisation, IT sowie
Service–Level–Agreements.
Kärnten 2013/5
Kärnten
Betriebsorganisation
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
8.2
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH, die Zentrumsorganisation zu evaluieren und — mit dem Ziel der bestmöglichen medizinischen Versorgung der Patienten — gegebenenfalls zu adaptieren,
teilweise um. Das Ergebnis der Prozessevaluierung 2011 rechtfertigte
jedoch nicht die Einführung einer neuen Aufbauorganisation.
Der RH hielt in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass eine Beurteilung dieser neuen Aufbauorganisation nicht Gegenstand der vorliegenden Follow–up–Überprüfung war. Er sah diese Abkehr von einer
jahrelang verfolgten Strategie — nicht einmal ein Jahr nach Inbetriebnahme des LKH Klagenfurt Neu — jedoch kritisch, weil der gesamte Neubau und das Modell der Folgekosteneinsparungen auf der ursprünglich
prozessorientierten Betriebsorganisation beruhten.
Der RH empfahl, unter Bedachtnahme auf die Erreichung der notwendigen Folgekosteneinsparungen, eine der neuen Aufbauorganisation
entsprechende Ablauforganisation zu entwickeln (siehe auch TZ 9).
8.3
Die KABEG teilte mit, die Anregungen zur Etablierung einer Ablauforganisation umsetzen zu wollen.
9.1
(1) Im Hinblick darauf, dass die Zentrumsorganisation zur Zeit der
vorangegangenen Gebarungsüberprüfung noch zu stark an der traditionellen Abteilungsstruktur orientiert war, hatte der RH dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 25) empfohlen, nach einer Einarbeitungsphase die Zentrumsorganisation nachzujustieren und gegebenenfalls
auch weitere Kompetenzen zum Zentrumskoordinator zu verlagern.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die
Rolle der Zentrumskoordinatoren durch den Betriebsdirektor Anfang
März 2011 in jene der Zentrumsmanager zurückgeführt worden sei. Im
Rahmen der Anfang Mai 2011 beschlossenen Aufbauorganisation habe
man die Zentren aufgelöst und anstelle der Rolle des Zentrumskoordinators Bereichsleitungen für drei Bereiche eingeführt.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die Rolle der Zentrumskoordinatoren Teil der 2011 erfolgten Prozessevaluierung war. Darin wurde
festgehalten, dass mit einer „gefestigten“ Veränderung der Organisation frühestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des LKH Neu zu rechnen und es daher zu früh sei, um eine Grundsatzentscheidung über das
Modell treffen zu können. Im Ergebnis wurde empfohlen, den konzipierten Weg konsequent fortzusetzen und das Konzept im Sinne einer
lernenden Organisation weiterzuentwickeln.
Kärnten 2013/5
27
Betriebsorganisation
Dennoch wurde rund zwei Monate nach der Präsentation des Ergebnisberichts Prozessevaluation und nicht einmal ein Jahr nach Inbetriebnahme des LKH Neu das Modell der Zentrumskoordination von
einer neuen Aufbauorganisation abgelöst. Die Krankenanstaltenleitung
sah dies als Weiterentwicklung, die sie mit der effizienten Bewältigung
aktueller Rahmenbedingungen begründete.9 Anstelle der Zentrumskoordinatoren wurden drei „Bereichsleiter Administration“ eingesetzt.
Deren Aufgabe war es — wie in den Unterlagen zur Aufbauorganisation umschrieben — in den ihnen zugewiesenen Bereichen den Ressourceneinsatz unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überwachen. Weiters hatten sie die Betriebsabläufe zu
evaluieren und weiterzuentwickeln sowie letztlich Maßnahmen zu initiieren, die den wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen sollten.
Im Gegensatz zum Konzept der Zentrumssteuerung fehlte eine Auflistung der den neu geschaffenen Bereichen zuzuordnenden Managementprozesse. Dementsprechend war auch keine klare Zuteilung der
Letztverantwortung für einzelne Prozesse zwischen den Abteilungsvorständen, den Pflegedienstleitungen und dem nunmehrigen Bereichsleiter vorgenommen worden.
9.2
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH, die Zentrumsorganisation nachzujustieren und gegebenenfalls auch weitere Kompetenzen
zum Zentrumskoordinator zu verlagern, teilweise um. Das Modell der
Zentrumskoordination wurde über eine Nachjustierung hinaus zu einer
neuen Aufbauorganisation, bestehend aus drei Bereichen, umgebaut.
Im Zuge dessen ersetzte das LKH Klagenfurt die Funktion der Zentrumskoordinatoren durch die sogenannten „Bereichsleiter Administration“. Deren Kompetenz und Verantwortung waren allerdings nicht
klar definiert.
Der RH kritisierte die Tatsache, dass parallel zur Aufbauorganisation
keine Ablauforganisation entwickelt wurde. Dementsprechend fehlte
auch eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten für die unterschiedlichen in den neu geschaffenen Bereichen anfallenden Prozesse.
Vor dem Hintergrund, dass sich das ursprüngliche Modell der Zentrumsorganisation stark an Prozessen orientiert hatte, um die entsprechenden Folgekosteneinsparungen realisieren zu können, hielt der RH
dies für besonders problematisch.
9
28
laut einem Schreiben der Krankenanstaltenleitung an die Primarärzte und andere leitende Mitarbeiter vom 4. Mai 2011
Kärnten 2013/5
Kärnten
Betriebsorganisation
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Der RH empfahl, im Zuge der Entwicklung einer Ablauforganisation
klar zu definieren, für welche Prozesse die „Bereichsleiter Administration“ — in Abgrenzung zu den Abteilungsvorständen und Pflegedienstleitungen — verantwortlich waren (siehe auch TZ 8).
9.3
Kernelemente der
Betriebsorganisation
im Medizinischen
Bereich
Laut Stellungnahme der KABEG werde sie die Anregungen zur Festlegung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie zur Aufgabenabgrenzung zu den Abteilungsvorständen und leitenden Pflegekräften umsetzen.
Pilotprojekt Eltern–Kind–Zentrum
10.1
(1) Der RH hatte in seinem Vorbericht (TZ 26) dem LKH Klagenfurt
empfohlen, die Zentrumsarbeit im Eltern–Kind–Zentrum (ELKI) jedenfalls weiterzuführen, um mögliche Fehlentwicklungen dort und bei den
anderen Zentren zu vermeiden.
(2) Im Rahmen des Nachfrageverfahrens hatte die KABEG mitgeteilt,
dass die Zentren mit der im Mai 2011 beschlossenen Aufbauorganisation aufgelöst worden seien. Die Abteilungen des ELKI seien in administrativen Belangen dem neu bestellten „Bereichsleiter Administration
Außenkliniken“ gemeinsam mit der Psychiatrie, Geriatrie und Abteilung für Chronisch Kranke zugeteilt worden.
(3) Der RH stellte dazu nunmehr fest, dass nach der ungeplanten Auflösung des Pilotprojekts ELKI (Anfang 2009) der Empfehlung des RH
insofern Rechnung getragen wurde, als im ersten Halbjahr 2010 interimistisch sowie ab 1. Juli 2010 dauerhaft wieder ein Zentrumskoordinator eingesetzt und somit die Zentrumsarbeit fortgeführt worden war.
Allerdings wurden mit der im Mai 2011 beschlossenen Aufbauorganisation die Zentren und somit auch das ELKI aufgelöst und gemeinsam mit der Psychiatrie, der Geriatrie sowie der Abteilung für Chronisch Kranke in den Bereich „Außenkliniken“ eingegliedert.
10.2
Kärnten 2013/5
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH nicht um, weil die
Zentrumsarbeit im ELKI zwar zwischenzeitlich weitergeführt worden
war, das Zentrum im Zuge der neuen Aufbauorganisation letztendlich
aber aufgelöst wurde. Er empfahl, die Erkenntnisse aus dem Ergebnisbericht zum Pilotprojekt ELKI und die Schlussfolgerungen aus der
2011 vorgenommenen Prozessevaluation im Zuge der Entwicklung
einer neuen Ablauforganisation (siehe auch TZ 8) zu berücksichtigen.
29
Betriebsorganisation
10.3
Die KABEG führte in ihrer Stellungnahme aus, dass das Zentrum
„ELKI“ in gleicher Weise wie die Zentren im gesamten Klinikum neu
strukturiert und in den Regelbetrieb mit drei Bereichsleitungen übergeführt worden sei. Etwaige organisatorische Problemstellungen würden
umgehend auf Ebene der Krankenanstaltenleitung behandelt. Die Anregung zur Entwicklung einer neuen Ablauforganisation werde umgesetzt (siehe TZ 8).
10.4
Der RH bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Empfehlung, die
Erkenntnisse aus dem Ergebnisbericht zum Pilotprojekt ELKI und die
Schlussfolgerungen aus der 2011 vorgenommenen Prozessevaluation
bei der Entwicklung der Ablauforganisation zu berücksichtigen.
Tagesklinik
11.1
(1) Vor dem Hintergrund der im LKH Klagenfurt Neu vorgesehenen Bettenkapazitäten, die von einem entsprechenden tagesklinischen Anteil
ausgingen, hatte der RH dem LKH Klagenfurt im Vorbericht (TZ 30)
empfohlen, mit Nachdruck an der Ausweitung der tagesklinischen
Leistungen zu arbeiten und eine straffe Organisation der Tagesklinik
im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum anzustreben.
(2) Im Nachfrageverfahren hatte die KABEG mitgeteilt, dass die Auslastung der Tagesklinik noch nicht erfolgt sei; an neuen Modellen (Case
Management) zur Auslastung dieser Struktur würde gearbeitet. Darüber
hinaus wies das LKH Klagenfurt darauf hin, dass viele Tagesklinikleistungen nicht honoriert würden und als sonstige Null–Tagesfälle10 zu
verrechnen seien, weshalb eine Ausweitung des Tagesklinik–Katalogs
anzustreben sei.
(3) Der RH stellte dazu nunmehr fest, dass das LKH Klagenfurt im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum eine neue eigenständige interdisziplinäre Tagesklinik eingerichtet hatte, die mit entsprechend standardisierten Betreuungsprozessen straff organisiert war. Dadurch konnte
die tagesklinische Leistungserbringung im LKH Klagenfurt über die
Jahre kontinuierlich ausgebaut werden.
10
30
Null–Tagesfall: stationäre Leistung, bei der der Patient am selben Tag aufgenommen
und entlassen wird; „sonstige Null–Tagesfälle“: Leistungen, die nicht im tagesklinischen
Katalog enthalten sind und für die im Rahmen der LKF daher nur 10 % der Tageskomponente abgegolten werden
Kärnten 2013/5
Kärnten
Betriebsorganisation
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
War die interdisziplinäre Tagesklinik zur Zeit der vorangegangenen
Gebarungsüberprüfung (vor dem Umzug ins Chirurgisch–Medizinische
Zentrum) nur von den Abteilungen für Neurochirurgie, Orthopädie,
Unfallchirurgie, Augenheilkunde, Urologie und Allgemeinchirurgie
genutzt worden, so nutzten im Jahr 2012 darüber hinaus auch die
Abteilungen Innere Medizin, Plastische Chirurgie, Lungenheilkunde,
Neurologie, Herz–, Thorax– und Gefäßchirurgie sowie das Zentrum
für Interdisziplinäre Schmerztherapie, Onkologie und Palliativmedizin diese Einrichtung.
Im Jahr 2012 wurden 11.582 Fälle in der interdisziplinären Tagesklinik des Chirurgisch–Medizinischen Zentrums verzeichnet. Gemessen
an der Anzahl aller akutstationären Patienten belief sich der Anteil
der dort erbrachten Leistungen auf 18,6 % und entsprach damit genau
jenem Wert, welcher der Leistungsplanung für das LKH Klagenfurt Neu
zugrunde gelegt wurde.
11.2
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH um. Im Rahmen
der neuen, straff organisierten interdisziplinären Tagesklinik im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum wurden die tagesklinischen Leistungen über die Jahre kontinuierlich ausgeweitet; der in der Leistungsplanung für das LKH Klagenfurt Neu angestrebte Tagesklinikanteil konnte
bereits im Jahr 2012 erreicht werden.
Zentraler Operationsbereich
12.1
(1) Der RH hatte in seinem Vorbericht (TZ 31, 43) festgestellt, dass eine
Flexibilisierung und Harmonisierung der Dienstzeitregelungen — vor
allem im ärztlichen Bereich — notwendige Voraussetzungen für die
Realisierung des Konzepts LKH Klagenfurt Neu darstellten. Er hatte
dem LKH Klagenfurt daher empfohlen, die Betriebsvereinbarungen
hinsichtlich der Dienstzeitregelungen vor allem im ärztlichen Bereich
an die Erfordernisse des LKH Klagenfurt Neu anzupassen.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass neue
Betriebsvereinbarungen, welche die speziellen Anforderungen des
neuen Klinikums berücksichtigen, für die Anästhesie, die Zentrale Notfallaufnahme, die Unfallchirurgie sowie die Strahlenheilkunde vorlagen.
Grundsätzlich sei eine generelle Betriebsvereinbarung für das gesamte
Chirurgisch–Medizinische Zentrum in Arbeit; eine solche könne aber
erst nach Anpassung des Arbeitszeitmodells von 38,5 Stunden von
Montag bis Sonntag (fünfeinhalb Stunden pro Tag) auf 40 Stunden
von Montag bis Freitag (acht Stunden pro Tag) realisiert werden.
Kärnten 2013/5
31
Betriebsorganisation
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das LKH Klagenfurt die Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der Dienstzeitregelungen in den Bereichen
Anästhesie, Unfallchirurgie und Zentrale Notaufnahme adaptiert hatte.
Die geplante Umstellung der Arbeitszeit im Chirurgisch–Medizinischen
Zentrum auf acht Stunden pro Tag — Grundlage für den Abschluss
einer neuen generellen Betriebsvereinbarung für alle im Chirurgisch–
Medizinischen Zentrum tätigen Fachbereiche — scheiterte laut Informationen der KABEG „kurz vor Einführung aufgrund des Widerstands
der Ärztekammer“.
Mit einigen Abteilungen (z.B. Orthopädie oder Herz–, Thorax– und
Gefäßchirurgie) wurde allerdings ohne entsprechende Adaptierung der
bestehenden Betriebsvereinbarungen eine informelle Flexibilisierung
der Arbeitszeiten vereinbart, und es wurden sogenannte „long days“
eingeführt.
12.2
Die KABEG und das LKH Klagenfurt setzten die Empfehlung des RH
teilweise um, weil die betreffenden Betriebsvereinbarungen zwar in
manchen, jedoch noch nicht in allen Bereichen adaptiert wurden. Der
RH empfahl daher, an der Adaptierung und Vereinheitlichung der
Betriebsvereinbarungen weiterzuarbeiten.
12.3
Laut Stellungnahme der KABEG werde das LKH Klagenfurt entsprechende Vorschläge zu Veränderungen der Betriebsvereinbarungen ausarbeiten.
Stationen und Bettenkapazität
13.1
(1) Um ein effektives Belegungsmanagement zu gewährleisten, hatte
der RH dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 33) empfohlen, nach einer Einarbeitungsphase keine fixen Bettenkontingente der
Abteilungen mehr vorzusehen.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass das operative Bettenbelegungsmanagement interdisziplinär durchgeführt werde.
Die Bettenkontingente der einzelnen Abteilungen seien speziell im
Bereich Akut– und Elektivpatienten an die betrieblichen Erfordernisse
angepasst worden. Im Rahmen der Zentrumsauflösung habe man die
Bettendisposition von den Pflegedienstleitungen an eine zentrale Stelle
abgegeben, welche die Belegung der verfügbaren Betten im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum steuere.
32
Kärnten 2013/5
Kärnten
Betriebsorganisation
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das operative Bettenbelegungsmanagement im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum zentral durchgeführt wurde. Gemäß den von der Krankenhausleitung erlassenen verpflichtenden Rahmenbedingungen erfolgte die Bettenbelegung in der
Kernarbeitszeit11 über das zentrale Betten– bzw. Casemanagement, das
den einzelnen Abteilungen die Betten nach einer vorgegebenen Belegungsreihenfolge zuordnete. Die Belegungslast war ausgewogen auf
die Stationen zu verteilen.
Den Abteilungen war es damit nicht mehr möglich, über die Betten auf
ihrer Station zu verfügen und solche etwa für Patienten ihrer Fachrichtung zu reservieren. Allerdings wurde bei der Belegung der Grundsatz beachtet, dass eindeutige Fälle direkt auf die entsprechende Abteilung zu legen waren, sofern dort Kapazitäten vorhanden waren und
der erwartete Aufenthalt unter 24 Stunden lag.
13.2
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH um, weil die Belegung der Betten im Chirurgisch–Medizinischen Zentrum nunmehr zentral gesteuert wurde und die Abteilungen in der Praxis nicht mehr über
ein fixes Kontingent an Betten verfügen konnten.
Versorgungs– und Entsorgungszentrum
14.1
(1) Aufgrund eines österreichweiten Leistungsvergleichs im Bereich
der Krankenhausküchen sowie aufgrund der Neukonzeption der Küche
des LKH Klagenfurt hatte der RH ein weiteres Einsparungspotenzial
von rd. 17 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) (rd. 600.000 EUR jährlich) für
möglich gehalten. Er hatte daher dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 34) empfohlen, den Personalstand der Küche im Jahr 2009
jedenfalls auf den geplanten Wert von 119,5 VZÄ zu reduzieren und
mittelfristig eine weitere Senkung des Personalstands anzustreben.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass der Personalstand durch laufende Optimierung mit Stichtag 30. Juni 2011 auf
115 VZÄ gesenkt werden konnte.
(3) Der RH stellte dazu fest, dass der Personalstand in der Küche weiter
gesenkt wurde und mit Stand Dezember 2012 dort nur mehr 111 VZÄ
betrug.
11
Kärnten 2013/5
Auch außerhalb der Kernarbeitszeit erfolgte die Belegung zentral, allerdings war dann
die Dienstmannschaft der Zentralen Notfallaufnahme für die Belegung zuständig.
33
14.2
Im Vergleich zu dem für 2009 geplanten Wert von 119,5 VZÄ reduzierte das LKH Klagenfurt den Personalstand in der Küche bis zum
Ende des Jahres 2012 um weitere achteinhalb VZÄ. Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH somit um.
Folgekosteneinsparungen
Einsparungsverpflichtung laut Investitionsfinanzierungsvereinbarung
15.1
(1) Das Projekt LKH Klagenfurt Neu hatte u.a. die Zielsetzung verfolgt,
die Investitionskosten durch Folgekosteneinsparungen zu refinanzieren. In der mit dem Land Kärnten im März 2007 geschlossenen Investitionsfinanzierungsvereinbarung hatte sich die KABEG verpflichtet,
ab 2013 jährlich 21,90 Mio. EUR an Betriebskosteneinsparungen für
den Investitionsschuldendienst zu verwenden. Da allerdings aus dem
Investitionsprogramm der KABEG (Stand Juni 2009) hervorgegangen
war, dass die Einsparungen von 21,90 Mio. EUR erst ab dem Jahr 2014
verwirklicht werden sollten, hatte der RH der KABEG in seinem Vorbericht (TZ 39) empfohlen, die voraussichtliche Verzögerung im Investitionsfinanzierungsvertrag mit dem Land Kärnten zu berücksichtigen.
(2) Nach Mitteilung der KABEG im Nachfrageverfahren sei der gemäß
§ 46 Kärntner Landeskrankenanstalten–Betriebsgesetz mit dem Land
Kärnten wiederkehrend abzuschließende Vertrag über die Finanzierung des Investitionsprogramms der KABEG und der Kärntner Landeskrankenanstalten für die Jahre 2010 bis 2014, unter Berücksichtigung der verzögerten Realisierung der Folgekosteneinsparungen, am
27. Mai 2010 in Kraft getreten.
(3) Der RH stellte dazu nunmehr Folgendes fest:
Grundlage des Vertrags über die Finanzierung des Investitionsprogramms der KABEG und der Kärntner Landeskrankenanstalten für die
Jahre 2010 bis 2014 war das Investitionsprogramm der KABEG aus
dem Jahr 2009:
34
Kärnten 2013/5
Kärnten
Folgekosteneinsparungen
Tabelle 1:
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Auszug Investitionsprogramm 2009
2010
2011
2012
2013
2014
in EUR
Prognose Schuldendienst
39.403.900 49.681.500 54.874.000 60.333.300 62.053.500
davon
Anteil Land
34.756.300
39.611.300
40.081.200
38.980.000
38.980.000
Einsparungen KABEG
4.647.600
9.938.300
14.792.800
20.928.900
21.900.000
Auflösung Rücklagen
–
131.900
–
424.400
1.173.500
Quelle: KABEG
Im Investitionsprogramm waren sowohl der vom Land Kärnten zu
tragende Anteil als auch die von der KABEG durch Minderungen des
Nettogebarungsabgangs im laufenden Betrieb aufzubringenden Mittel (Folgekosteneinsparungen) festgelegt; diese ergaben zusammen den
Schuldendienst, mit den Kreditgebühren, Tilgung und Zinsen bedient
werden sollten.
Der Schuldendienst konnte aufgrund von geplanten Veränderungen
in der Kapitalstruktur (z.B. Verlängerung der Tilgungszeiten, teilweise
tilgungsfreie Jahre bis 2013) angepasst werden und wurde im Investitionsprogramm 2009 für das Jahr 2010 um rd. 6,2 Mio. EUR und für
das Jahr 2011 um rd. 6,1 Mio. EUR niedriger angesetzt als im Investitionsprogramm 2006, das dem vorangegangenen Finanzierungsvertrag zugrunde gelegen war.
Den daraus resultierenden für die Jahre 2010 und 2011 um insgesamt
rd. 12,3 Mio. EUR niedrigeren Schuldendienst machte sich das Land
Kärnten insofern nur zum Teil zu Nutze, als es seinen Anteil an der
Schuldenfinanzierung für 2010 um rd. 5,4 Mio. EUR und für 2011 um
rd. 2,4 Mio. EUR, also insgesamt nur um rd. 7,8 Mio. EUR reduzierte.
Mit den restlichen rd. 4,5 Mio. EUR wurde für die KABEG ein Spielraum geschaffen, um die verzögerte Realisierung der Folgekosteneinsparungen ausgleichen zu können. Dieser Spielraum wurde im Investitionsprogramm 2009 für das Jahr 2010 mit rd. 0,8 Mio. EUR und für
das Jahr 2011 mit rd. 3,7 Mio. EUR angesetzt:
Kärnten 2013/5
35
Folgekosteneinsparungen
Tabelle 2:
Prognose Schuldendienst
Investitionsprogramm
2006
Differenz
2009
in EUR
Prognose Schuldendienst 2010
45.627.000
39.403.900
6.223.100
Anteil Land
40.146.100
34.756.300
5.389.800
Einsparungen KABEG
5.480.9001
4.647.600
833.300
55.803.400
49.681.500
6.121.900
Anteil Land
42.056.000
39.611.300
2.444.700
Einsparungen KABEG
13.747.400
10.070.2001
3.677.200
davon
Prognose Schuldendienst 2011
davon
1
inklusive Auflösung von Rücklagen
Quelle: KABEG
Einsparungen bei der KABEG in Höhe von 21,90 Mio. EUR waren im
Investitionsprogramm 2009 dementsprechend erst ab dem Jahr 2014
vorgesehen (siehe Tabelle 1).
15.2
Die KABEG setzte die Empfehlung des RH um. Sie berücksichtigte die
voraussichtliche Verzögerung der Folgekosteneinsparungen im Vertrag mit dem Land Kärnten über die Finanzierung des Investitionsprogramms für die Jahre 2010 bis 2014 insofern, als sie dem Vertrag
das Investitionsprogramm 2009 zugrunde legte, das Einsparungen in
der vollen Höhe von 21,90 Mio. EUR erst für das Jahr 2014 vorsah.
Der RH merkte jedoch kritisch an, dass eine Veränderung der Kapitalstruktur zwar kurzfristigen Spielraum in der Finanzierung schaffen,
aber langfristige konstante Folgekosteneinsparungen nicht ersetzen
konnte und verwies auf den kontinuierlich steigenden Schuldendienst
für Investitionen (siehe Tabelle 1).
Schuldentilgungen sollten nicht gänzlich durch eine Verlängerung der
Laufzeit bestehender oder die Aufnahme neuer Darlehen finanziert
werden, weil dies die Haushalte der Folgejahre zusätzlich belastet.12
Er empfahl daher der KABEG, weiter mit Nachdruck an der Realisierung der Folgekosteneinsparungen zu arbeiten, um die Investitionsschulden entsprechend bedienen zu können.
12
36
siehe auch Berichte des RH Reihe Kärnten 2012/2, Niederösterreich 2012/3, Tirol 2012/3
(Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol); TZ 43,
64, 86
Kärnten 2013/5
Kärnten
Folgekosteneinsparungen
16.1
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
(1) Der RH hatte dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 39, 40)
empfohlen, die Folgekosteneinsparungen mit Nachdruck, insbesondere
durch eine Reduktion der Anzahl der Belagstage, zu betreiben.
(2) Nach Mitteilung der KABEG im Nachfrageverfahren seien die
Belagstage bereits 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 12.000 reduziert worden.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das LKH Klagenfurt die Anzahl
der Belagstage über die letzten Jahre hindurch sukzessive verringerte.
Tabelle 3:
Entwicklung Belagstage (akut) LKH Klagenfurt
2009
2010
2011
2012
Anzahl
Belagstage (akut)
419.422
389.988
Veränderung
2009 bis 2012
in %
395.655
377.998
– 9,9
Quelle: LKH Klagenfurt
Für die vergleichsweise hohe Reduktion (rd. 7 %) der Anzahl der Belagstage von 2009 auf 2010 waren vor allem noch externe Faktoren (LKF–
Abrechnungsmodalitäten, Behandlung der Null–Tagesfälle als ambulante Fälle) verantwortlich. Die Entwicklung nach dem Umzug ins
Chirurgisch–Medizinische Zentrum Mitte 2010 zeigte jedoch, dass ein
weiterer Rückgang der Anzahl der Belagstage erreicht werden konnte,
weil aufgrund der zentralen Notfallaufnahme und der Tagesklinik nunmehr weniger Patienten stationär behandelt werden mussten. In diesem Zusammenhang war auch die im selben Zeitraum angestiegene
durchschnittliche Belagsdauer zu sehen, die sich genau aus diesen beiden Werten (Belagstage, stationäre Patienten) errechnete.
Leistungsausweitungen im Zeitraum 2005
bis 2009 und Budgetvorschau 2010 bis
2014 – LKH Klagenfurt
Kärnten 2013/5
16.2
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH um, indem es die
Anzahl der Belagstage im Zeitraum 2009 bis 2012 um 41.424 (rd. 10 %)
reduzierte.
17.1
(1) Da die Soll–Kosten 2012 auf Basis der Leistungsdaten der Leistungsplanung 2003 und aufgrund der Fächerstruktur des damals geltenden
Kärntner Landes–Krankenanstaltenplans (LGBl. Nr. 36/2000 i.d.F.
LGBl. Nr. 29/2004) berechnet sowie die seit dem Jahr 2005 stattgefundenen Leistungsausweitungen trotz Mehrkosten nicht berücksichtigt worden waren, hatte der RH der KABEG und dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 41) empfohlen, zum Nachweis der
Folgekosteneinsparungen ein transparentes Folgekostenmodell mit
37
Folgekosteneinsparungen
Bezugsjahr 2004 zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hatte der
RH der KABEG und dem LKH Klagenfurt weiters (TZ 40) empfohlen,
die Behandlung von Leistungsausweitungen sowie deren Höhe vollständig und verbindlich festzulegen.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, die Folgekostenberechnung von März bis Juni 2011 sei neu geprüft worden; die
dafür eingesetzte interne Arbeitsgruppe sei zu annähernd denselben
Schlüssen gekommen wie der RH. Deshalb seien die Fragen der Valorisierung auf ein Basisjahr und der transparenten Darstellung der in
der Zwischenzeit erfolgten und auch anrechenbaren Leistungsausweitungen zu klären.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass die KABEG an einem neuen
Modell zur Verfolgung der Folgekosten arbeitete. Ziel war es, die Einsparungen anhand der Abschlussdaten aus 2012 — jenem Jahr, in
dem der Umfang der Einsparungen zum ersten Mal zur Gänze schlagend wurde — bis Juni 2013 zu berechnen. An einer Kalkulation der
durch Leistungsausweitungen entstandenen Kosten wurde gearbeitet.
Darüber hinaus war geplant, das Jahr 2004 als einheitliches Bezugsjahr heranzuziehen.
Einsparungen im
Personalbereich
17.2
Die KABEG setzte die Empfehlung des RH teilweise um, weil an einer
Einsparungsberechnung mit dem Bezugsjahr 2004 und unter Berücksichtigung der aufgrund von Leistungsausweitungen entstandenen
Kosten gearbeitet wurde, diese jedoch noch nicht fertiggestellt war. Der
RH empfahl der KABEG, die Einsparungsberechnung — wie geplant —
Mitte 2013 fertigzustellen und auf deren Basis ein regelmäßiges Folgekostenmonitoring einzurichten.
17.3
Die KABEG teilte mit, dass man auf die Fertigstellung des Jahres– und
Kostenrechnungsabschlusses 2012 gewartet habe und die Überprüfung
der Einsparung der Folgekosten noch Ende Sommer 2013 abgeschlossen sein sollte.
18.1
(1) Im Hinblick auf den festgestellten Personalaufbau im Bereich des
Verwaltungspersonals hatte der RH dem LKH Klagenfurt in seinem Vorbericht (TZ 43) empfohlen, die im Rahmen von Großprojekten aufgebauten Dienstposten im Bereich der Verwaltung wieder zu reduzieren.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass aus der
seinerzeitigen Projektorganisation zwei Mitarbeiter das LKH Klagenfurt auf eigenen Wunsch verlassen hätten. Zwei weitere wären bereits
mit drittem Quartal 2010 in die Linienorganisation zurückgeführt wor-
38
Kärnten 2013/5
Kärnten
Folgekosteneinsparungen
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
den. Die übrigen Mitarbeiter würden mit Ende des Projekts LKH Klagenfurt Neu — spätestens 2012 — wieder in die Linienorganisation
eingegliedert.
(3) Der RH stellte dazu nunmehr fest, dass das Verwaltungspersonal im LKH Klagenfurt in den vergangenen Jahren sukzessive reduziert wurde. Der Rückgang von 405 VZÄ (2010) auf 271 VZÄ (2011)
war jedoch zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass aufgrund des Kärntner Landeskrankenanstalten–Betriebsgesetzes Kompetenzen und damit auch Personal der LKH in der KABEG zentralisiert
wurden (siehe TZ 2).
Tabelle 4:
Verwaltungspersonal LKH Klagenfurt
2004
2008
2010
2011
2012
271
221
Anzahl
Verwaltungspersonal in VZÄ
360
411
405
Quelle: LKH Klagenfurt
Bis 2012 war Personal im Ausmaß von 166 VZÄ aus dem LKH Klagenfurt in die KABEG gewechselt. Insgesamt hatte das LKH Klagenfurt
sein Verwaltungspersonal von 405 VZÄ im Jahr 2010 auf 221 VZÄ im
Jahr 2012 reduziert. Bei Berücksichtigung der Abgänge in die KABEG
entsprach dies einer Personalreduktion von 18 VZÄ, die einem Personalaufbau in den Jahren 2004 (Bezugsjahr) bis 2010 von 45 VZÄ
gegenüberstand.
Kärnten 2013/5
18.2
Das LKH Klagenfurt setzte die Empfehlung des RH teilweise um, weil
es einen Teil des im Zuge von unterschiedlichen Projekten angestellten
Verwaltungspersonals wieder abbaute. Da der Reduktion um 18 VZÄ im
Zeitraum 2004 bis 2010 jedoch 45 zuvor aufgenommene VZÄ gegenüberstanden, sah der RH — selbst unter Berücksichtigung der Sicherung des im Rahmen von Großprojekten wie dem LKH Neu erworbenen
unternehmensinternen Know–hows — nach wie vor Potenzial für eine
weitere Verringerung. Er empfahl daher der KABEG, die mit 166 VZÄ
im Zuge der Zentralisierung einen großen Teil des Verwaltungspersonals des LKH Klagenfurt übernommen hatte, die Bemühungen zur
Reduktion der Dienstposten fortzusetzen.
18.3
Laut Stellungnahme der KABEG seien die Darstellung der Sachlage sowie die Daten hinsichtlich der Einsparungen im Personalbereich inhaltlich nachvollziehbar und würden den eigenen Informationen entsprechen. Allerdings lasse der umfassende Kündigungsschutz
39
des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes einen Personalabbau
ausschließlich durch natürlichen Abgang zu. Dieser sei aufgrund der
Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren auf 2 % des Personals
beschränkt. Die KABEG bekenne sich aber zu weiteren Reduktionen
innerhalb patientenferner Bereiche und teilte mit, dass dies auch in
der Fünfjahresplanung mit zehn VZÄ berücksichtigt sei.
Psychiatrischer
Not– und Krisendienst
19.1
(1) Hinsichtlich der im Zuge des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes erbrachten Leistungen hatte der RH in seinem Vorbericht festgestellt, dass es sich dabei um ein extramurales Versorgungsangebot handelt, das klar vom Versorgungsauftrag des LKH zu trennen und auch
gesondert zu finanzieren wäre. Der RH hatte daher in seinem Vorbericht (TZ 53) dem LKH Klagenfurt empfohlen, Maßnahmen zur Kostensenkung im Bereich des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes zu
evaluieren und umzusetzen. Der KABEG hatte er in diesem Zusammenhang empfohlen, mit dem Land Kärnten Verhandlungen zur Erhöhung der Abgeltung des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes aufzunehmen.
(2) Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass Kosteneinsparungsmaßnahmen evaluiert worden seien. Einsätze im LKH Klagenfurt würden nunmehr ausnahmslos von den Fachärzten/Psychologen im Hause übernommen.
Weiters würden — mit Ausnahme von anderweitig nicht bewältigbaren Notfällen — keine Einsätze mehr in facheinschlägigen Institutionen übernommen. Kosten und Einsparungspotenzial — etwa durch
Einführung einer Alkohol–Info–Hotline — würden weiterhin analysiert und geprüft. Weiters würden in den Fortbildungen sowie in Inter–
und Supervisionen Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Einsätzen
durch die Krisendienstmitarbeiter laufend reflektiert, um Fehleinsätze
oder Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Eine stetige Optimierung der
Abläufe sei auch durch das von der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie gepflegte, qualitativ hochwertige Nahtstellenmanagement
mit extrastationären psychosozialen Strukturen und Angeboten anderer Einrichtungen gewährleistet.
Die KABEG hatte im Nachfrageverfahren weiters mitgeteilt, dass die
Kosten der Bereitstellung der Personalressourcen für den Psychiatrischen Not– und Krisendienst nochmals bewertet worden seien, um
auf dieser Basis in weiteren Verhandlungen mit dem Amt der Kärntner Landesregierung die Kostenersätze neu zu regeln.
40
Kärnten 2013/5
Kärnten
Psychiatrischer Not– und Krisendienst
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
(3) Der RH stellte dazu nunmehr fest, dass das LKH Klagenfurt in
den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen setzte, um die Leistungserbringung zu optimieren und nach Möglichkeit Kosten einzusparen.
Zunächst wurde eine exakte Abgrenzung des Aufgabengebiets des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes gegenüber anderen Institutionen
vorgenommen; anschließend wurden Einschränkungen für die Erbringung eines Einsatzes definiert. So erfolgen Einsätze nunmehr lediglich
bei tatsächlicher Eigen– und/oder Fremdgefährdung.
Patienten des LKH Klagenfurt werden nicht durch den Psychiatrischen
Not– und Krisendienst, sondern ausnahmslos von eigenem ärztlichen
Fachpersonal des Hauses betreut. Auch in facheinschlägigen Institutionen werden — mit Ausnahme anderweitig nicht bewältigbarer Notfälle — keine Einsätze mehr übernommen.
Weiters stellte der RH fest, dass die KABEG zur Bedeckung der Kosten
des Psychiatrischen Not– und Krisendienstes um eine Erhöhung des
Landeszuschusses angesucht hatte. Eine solche wurde vom Land jedoch
nicht genehmigt, obwohl die Kärntner Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Vorbericht mitgeteilt hatte, dass die Erhöhung der
Abgeltung für den Psychiatrischen Not– und Krisendienst im Zuge
der Verhandlungen mit der KABEG Berücksichtigung finden werde.
19.2
Kärnten 2013/5
Das LKH Klagenfurt und die KABEG setzten die Empfehlungen des RH
um, indem sie Maßnahmen zur Kosteneinsparung einführten und beim
Land um eine Erhöhung des Kostendeckungsbeitrags für den Psychiatrischen Not– und Krisendienst ansuchten. Der RH merkte jedoch kritisch an, dass eine Erhöhung der Abgeltung für den Psychiatrischen
Not– und Krisendienst nicht erreicht werden konnte, obwohl die Kärntner Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Vorbericht in Aussicht gestellt hatte, diese Forderung bei den Verhandlungen mit der
KABEG zu berücksichtigen.
41
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen
20
Der RH stellte fest, dass die KABEG und das LKH Klagenfurt von 18
überprüften Empfehlungen des Vorberichts acht umsetzten, sechs
teilweise umsetzten sowie vier nicht umsetzten.
Umsetzungsgrad der Empfehlungen des Vorberichts
(Reihe Kärnten 2010/5)
Vorbericht
Follow–up–Überprüfung
teilweise
umgesetzt
nicht
umgesetzt
TZ
Empfehlungsinhalt
TZ
umgesetzt
3
Erstellung eines Nachnutzungskonzepts für freiwerdende Gebäude und Flächen
3
x
10,
15
Überprüfung der mit der Örtlichen Bauaufsicht und
der ARGE Projektmanagement abgeschlossenen
Verträge auf ihre Einhaltung
4
x
15
Berücksichtigung der Mängel bei den Nachtragsangeboten im Zuge der laufenden Abrechnung und
der Schlussrechnung
5
x
16
korrekte Umsetzung des Bauvertrags; Bereinigung
von Mängeln jedenfalls mit der Schlussrechnung
6
x
22
Berücksichtigung von Mehrkosten durch den Einbau
von Sonderzargen bei der Vergütung der ARGE
Generalplaner
7
x
23
Evaluierung der Zentrumsbildung im tatsächlichen
Betrieb
8
x
25
Nachjustieren der Zentrumsorganisation nach einer
Einarbeitungsphase
9
x
26
Weiterführung der Zentrumsarbeit im Eltern–Kind–
Zentrum
10
30
Ausweitung der tagesklinischen Leistungen
11
31,
43
Anpassung der Betriebsvereinbarungen hinsichtlich
der Dienstzeitregelungen im ärztlichen Bereich
12
33
keine fixen Bettenkontingente der Abteilungen
zur Gewährleistung eines effektiven Belegungsmanagements
13
x
34
Reduktion des Personalstands der Küche
14
x
39
Anpassung des Investitionsfinanzierungsvertrags
mit dem Land Kärnten
15
x
42
x
x
x
Kärnten 2013/5
Kärnten
Schlussbemerkungen/
Schlussempfehlungen
Fortsetzung:
Landeskrankenhaus Klagenfurt Neu;
Follow–up–Überprüfung
Umsetzungsgrad der Empfehlungen des Vorberichts (Reihe Kärnten 2010/5)
Vorbericht
Follow–up–Überprüfung
teilweise
umgesetzt
TZ
Empfehlungsinhalt
TZ
umgesetzt
39,
40
Reduktion der Belagstage
16
x
40,
41
Entwicklung eines Modells zum Nachweis der
Folgekosteneinsparungen unter Einbeziehung von
Leistungsausweitungen
17
x
43
Reduktion von Dienstposten im Bereich Verwaltung
18
x
53
Maßnahmen zur Kostensenkung im Bereich des
Psychiatrischen Not– und Krisendienstes
19
x
53
Aufnahme von Verhandlungen mit dem Land zur
Erhöhung der Abgeltung
19
x
nicht
umgesetzt
Anknüpfend an den Vorbericht hob der RH die folgenden Empfehlungen an die KABEG hervor:
(1) Die mit der Örtlichen Bauaufsicht und der ARGE Projektmanagement abgeschlossenen Verträge wären hinsichtlich ihrer Einhaltung zu überprüfen; gegebenenfalls wären Honorarkürzungen
vorzunehmen. In Hinkunft wäre auf das Vorhandensein durchgängigen Know–hows auf Bauherrnseite zu achten. (TZ 4)
(2) Die aufgezeigten Mängel bei den Nachtragsangeboten wären
zu berichtigen und das Einsparungspotenzial möglichst zu nutzen.
(TZ 5)
(3) Abrechnungen wären in Hinblick auf Fehler zu überprüfen und
die Mängel zu bereinigen. (TZ 6)
(4) In Hinkunft wäre bei Honorarkürzungen auf Transparenz und
Nachvollziehbarkeit zu achten. (TZ 7)
(5) Unter Bedachtnahme auf die Erreichung der notwendigen Folgekosteneinsparungen wäre eine der neuen Aufbauorganisation entsprechende Ablauforganisation zu entwickeln. (TZ 8)
(6) Im Zuge der Entwicklung einer Ablauforganisation wären die
Prozessverantwortlichkeiten klar zu definieren. (TZ 9)
Kärnten 2013/5
43
Schlussbemerkungen/
Schlussempfehlungen
(7) Im Zuge der Entwicklung einer neuen Ablauforganisation wären
die Erkenntnisse aus dem Ergebnisbericht zum Pilotprojekt ELKI und
die Schlussfolgerungen aus der 2011 vorgenommenen Prozessevaluation zu berücksichtigen. (TZ 10)
(8) An der Adaptierung und Vereinheitlichung der Betriebsvereinbarungen wäre weiterzuarbeiten. (TZ 12)
(9) Es wäre weiter mit Nachdruck an der Realisierung der Folgekosteneinsparungen zu arbeiten, um die Investitionsschulden entsprechend bedienen zu können. (TZ 15)
(10) Die Berechnung der Folgekosteneinsparungen wäre — wie geplant —
Mitte 2013 fertigzustellen. Auf dieser Basis wäre ein regelmäßiges Folgekostenmonitoring einzurichten. (TZ 17)
(11) Die Bemühungen zur Reduktion der Dienstposten wären fortzusetzen. (TZ 18)
44
Kärnten 2013/5

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