Wichtiges aus den Verbänden
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Wichtiges aus den Verbänden
Pillendreher Meinungsbildungsorgan des Interessenverbandes Contergangeschädigter NRW e.V. Ausgabe I / 2005 Wichtiges aus den Verbänden Vorstand des Landesverbandes NRW tritt zurück! Mitteilung des Landesvorstandes (Seiten 2 - 29) und Stellungnahme (Seiten 29 - 30) Schwerpunktthema Überblick über die Pflegeversicherung Ein Artikel von Frau Rechtsanwältin Cornelia Ludwig (Seiten 31 - 51) Bürgertelefone Hilfsmittel Neue Rufnummern (Seite 52) Computer - Notebook für Kurzarmer (Seiten 64 - 66) Reisen Gerichtsurteile Fluggäste mit Behinderungen erhalten Rechtsanspruch auf Betreuung (Seite 53) Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland (Seiten 54 - 62) Arbeitsrecht usw. (Seiten 67 - 71) Krankenkasse / Pflegekasse (Seiten 71 - 73) Vermischtes (Seiten 73 - 74) Schnell noch hinzugefügt Rehamesse und Auto (Seite 63) Neue Internetplattform zu Qualität im Gesundheitswesen (Seiten 75 - 76) Euroschlüssel für Behindertentoilette hier erhältlich !! (Seite 63) Umfrage zur Barrierefreiheit - Ihre Meinung zählt! (Seite 76) Seite 1 Pillendreher Ausgabe I / 2005 Editorial Liebe und Leserinnen, die Pillendreher-Ausgabe I / 2005 wurde und wird tionen zu vermitteln. Die hohe Seitenzahl ergibt leider von einigen tragischen Ereignissen sich dadurch, dass wir wieder zwei Ausgaben zu- überschattet. sammen führen mußten und weil wir auf Wunsch unserer Mitgliedsverbände - zugunsten der Seh- Zum Einem wird der Landesvorstand NRW auf- behinderten unter uns - gerne ab sofort Druckvor- grund der auf den Seiten 2 - 29 genannten Er- lagen möglichst in Arial mit Schriftgröße 12 und eignisse auf seiner Mitgliederversammlung am 19. 1,5 Zeilenabstand herausgeben wollen. März 2006 geschlossen zurücktreten, wodurch unsicher ist, ob der Landesverband NRW und Sehr glücklich sind wir über den von uns in Auf- damit auch die Verbandszeitschrift „Pillendreher” trag gegebenen Fachartikel „Überblick über die fort bestehen wird, weil vermutlich kein anderer Pflegeversicherung” von Frau Rechtsanwältin Cor- Vorstand zur Verfügung stehen wird, der die gan- nelia Ludwig, der nach unserer Meinung eine ge- ze Arbeit übernehmen möchte. lungene Mischung aus einer für den Laien verständlichen Einführung darstellt und zugleich die Zum Anderen konnte die Pillendreher-Ausgabe I / Fachleute unter uns befriedigt. 2005 nicht - wie ursprünglich vorgesehen - zwischen Weihnachten und Sylvester 2005 heraus Die Artikelserie „Contergan - Die Hintergründe” gebracht werden. Ein schwerer Wasserschaden in wurde nicht fortgesetzt, weil nach Meinung einiger den Wohnräumen von Andreas Meyer und die Ortsverbände der „Pillendreher” „zukunftsorienterte- anschließend über Wochen in Staubsaugermanier re” Themen beleuchten soll (Seite 5). dröhnenden Trocknungsgeräte sowie das illustre Leben mit und aus Umzugskartons führten dazu, Ich bedanke mich im Namen des gesamten dass der Geschäftsbetrieb erheblich behindert Vorstandes für das uns entgegen gebrachte wurde. Vertrauen und wünsche diesem Verband für die Zukunft einen beherzten Vorstand. Dennoch glauben wir, aus der Not eine Tugend gemacht haben zu können und Euch mit einer Mit den besten Wünschen noch kurzfristig um 12 Seiten erweiterten Pillendreher-Ausgabe I / 2005 (ursprünglich 64 Seiten) Andreas Meyer einige wertvolle und zuletzt aktualisierte Informa- 1. Vorsitzender Pillendreher Seite 2 Ausgabe I / 2005 Wichtiges aus den Verbänden Mitteilung des Landesvorstandes NRW Liebe VorstandskollegInnen, liebe Mitbetroffene, liebe Eltern, liebe Leserinnen und Leser! Der Vorstand des Landeverbandes NRW (Andre- Was ist geschehen? as Meyer, Sofia Plich, Wolfgang Schasse, Angelika Scherer und Michael Rosenberg) wird auf der Auf unserer außerordentlichen Mitgliederver- nächsten Jahreshauptversammlung im Jahr 2006 sammlung am 30.04.2005 hat der wiedergewählte geschlossen von seinen Ämter zurück treten und Vorstand (Andreas Meyer, Sofia Plich, Wolfgang damit seine Arbeit beenden. Schasse) nach zwei Entlastungsdurchgängen und zwei Wahldurchgängen die Wahl nicht mehr an- Michael Rosenberg (Beisitzer), Wolfgang Schasse genommen. (Vermögensverwalter) und Andreas Meyer (1. Vorsitzender) werden an anderer Stelle - außer- Schon vorher wurde festgestellt, dass nur der bis halb der bestehenden Verbände - die bisherige dorthin amtierende Vorstand in der bestehenden Arbeit fortsetzen. Ämterkonstellation kandidieren möchte. Keiner der anwesenden Vertreter der Ortsverbände Sofia Plich (stellvertretende Vorsitzende) wird stellte sich als Kandidat für das Vorstandsamt und dem Landesverband NRW (LV NRW) ebenfalls als Beisitzer zur Verfügung. nicht mehr zur Verfügung stehen. Angelika Scherer (Beisitzerin) ist noch unentschlossen, ob und Es erging der Beschluss, die Geschäftsführung wo sie sich weiterhin engagieren möchte. dem zuständigen Vereinsregistergericht zu übergeben. Der Vorstand wurde beauftragt, die Warum? Geschäfte des Vereins solange fortzuführen. Der Landsverband NRW stand im Geschäftsjahr Das zuständige Vereinsregistergericht entschied 2005 kurz vor seiner Auflösung. jedoch, dass die Bestellung eines Notvorstandes nicht erforderlich ist, weil nach § 7 Satz 4 der Sat- Pillendreher Seite 3 Ausgabe I / 2005 zung des LV NRW der vorher amtierende Vor- derversammlung (30.04.2005) einberufen. Der stand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. vermeintliche Fehlbetrag erwies sich aber als ein Rechenfehler des Kassenprüfers. Bei der Berech- Um den LV NRW nicht seinem Schicksal zu über- nung der Gesamteinnahmen hielt der Kassenprü- lassen, beschloß der amtierende Vorstand (An- fer den Übertrag eines Monatssaldos / Kontostan- dreas Meyer, Sofia Plich, Wolfgang Schasse, An- des irrtümlich für eine Einnahmensumme. Bei der gelika Scherer und Michael Rosenberg), vorerst erneuten Prüfung (18.04.2005) wurde festgestellt, nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma- dass die Kasse korrekt ist und mit den Konten chen und die notwendigsten Vereinsgeschäfte bis übereinstimmt. zur nächsten Jahreshauptversammlung im Jahr 2006 weiter zu führen. Auch sollte so ein wichti- Dennoch wurde der Vorstand auf der außeror- ges Projekt wie der „Pillendreher” Euch allen bis dentlichen Mitgliederversammlung (30.04.2005) dorthin noch zur Verfügung stehen. erst nach zwei Durchgängen bei einer Ja-Stimme und 3 Enthaltungen entlastet. Die Entlastung im 2. Wie ist es zu dieser Entwicklung gekommen? Durchgang kam zustande, nachdem der Vorstand den anwesenden Vertretern der Mitgliedsverbän- A u f d e r J a h r e s h a u p t v e r s a m m l u n g vo m den mitteilte, dass ein nicht entlasteter Vorstand 19.03.2005 und der dann anschließend durch- sich nicht wieder wählen lassen würde und die geführten außerordentlichen Mitgliederversamm- Mitgliedsverbände infolgedessen einen Vorstand lung am 30.04.2005 sah sich der Vorstand des LV aus ihren Reihen bilden müssten. NRW von den Vertretern der Ortsverbände Bielefeld-Ostwestfalen, Bonn, Düsseldorf und Im Verlauf der Jahreshauptversammlung Ruhrgebiet Nord-Ost (OV Ruhrgebiet NO) einer (19.03.2005) und der außerordentlichen Mitglie- erheblichen Kritik ausgesetzt, die aus der Sicht derversammlung (30.04.2005) wurden dann auch des LV-Vorstandes eine vertrauenswürdige Zu- noch Kritikpunkte benannt, die im Wesentlichen sammenarbeit in Zukunft unmöglich macht. folgendermaßen skizziert werden können: Was kritisierten die Ortsverbände? Die Arbeit des Landesverbandsvorstandes (LVVorstandes) wäre nicht „zukunftsorientiert” und Gegenstand dieser Kritik war zunächst ein angeb- nicht auf die Belange der Einzelmitglieder ausge- licher Fehlbetrag in Höhe von 227,61 i, den einer richtet, wenn er immer wieder Auseinandersetzun- der Kassenprüfer errechnet hatte. Aus diesem gen mit dem Bundesverband (BV) suche1. Grunde wurde ein weiterer Kassenprüfungstermin 1 (18.04.2005) und eine außerordentliche Mitglie- O V D üs s el do r f , Su s an n e Uk s c h e ws k i , 1. Vorsitzende; 30.04.2005. Pillendreher Seite 4 Ausgabe I / 2005 Gemeint war damit u.a. die Tatsache, dass der 15. Mai 2004 hätte verlegt werden müssen6. Auf LV-Vorstand gegenüber dem Bundesvorstand einige Teilnehmer wären dadurch unvorhergese- kritisierte und sodann durch einen Antrag auf der hene Kosten wie Ticketumbuchungen und ge- Bundesjahreshauptversammlung vom 15.05.2004 platzte Hotelreservierungen zu gekommen7. Ins- mit einem einstimmig ergangenen Beschluss ver- gesamt wäre dieses Vorgehen nicht im Sinne der hinderte, dass der in 2005 durchgeführte Bundes- Mitglieder gewesen8. Vielmehr habe Andreas rechtskongreß von der Firma Grünenthal GmbH Meyer nur seine eigenen Interessen damit ver- mitgesponsert wird2. treten9. Selbst, wenn die anwaltliche Rüge sachlich gerechtfertigt war, hätte man sich durch ein Die wertende Darstellung dieses Vorganges im Unterlassen der Rüge gegenüber dem Bundes- Tätigkeitsbericht 2004 sei diffamierend oder zu- verband großzügig zeigen können und sollen, um mindestens taktisch unklug, weil der LV-Vorstand die gegenseitigen Gräben nicht weiter zu vertie- schließlich alle seine Mitglieder verträte und nicht fen10. Man würde sich von dieser Vorgehensweise nur sich selbst 3. ausdrücklich distanzieren11. Insgesamt habe der amtierende LV-Vorstand ein Weiter wurde die im Tätigkeitsbericht 2004 im „verschobenes Feindbild”, wenn er immer wieder übrigen als angeblich für zu polemisch verfasste die Firma Grünenthal GmbH als „Feind” ansehe4. Darstellung der Ereignisse um die Mitwirkung der Man solle sich wie andere Organisationen im Aus- Bundesverbandsvorsitzenden, Margit Hudelmaier, land auch von Grünenthal finanziell unterstützen am von der Firma Grünenthal gesponserten 6. lassen5. 6 lichen Rüge des LV NRW der ursprünglichen Ter- OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; ähnlich OV Bonn, Jörg Bruchmüller; 19.03.2005; OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl,1. Vorsitzender; 30.04.2005. min der Jahreshauptversammlung des Bundes- 7 Kritisiert wurde auch, dass aufgrund einer anwalt- verbandes kurzfristig vom 27. März 2004 auf den OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; ähnlich OV Bonn, Jörg Bruchmüller; 19.03.2005 und OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; 30.04.2005. 8 OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; ähnlich OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; 30.04.2005. 2 OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; 19.03.2005. 9 3 OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; 19.03.2005. 4 OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; 19.03.2005. OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; 30.04.2005. 10 OV Bonn, Jörg Bruchmüller und Kassenprüfer Christoph Lechtenböhmer; 19.03.2005. 5 OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; ähnlich OV Bonn, Jörg Bruchmüller, 1. Vorsitzender; 19.03.2005. 11 OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; 19.03.2005. Pillendreher Seite 5 Ausgabe I / 2005 Symposium „Die Contergankatastrophe - Eine gekennzeichnet17. Bilanz nach 40 Jahren“ des Deutschen Orthopädischen Geschichts- und Forschungsmuseums Überhaupt könne der LV-Vorstand nicht für eine e.V. der Orthopädischen Universitätsklinik Stiftung Auseinandersetzung mit Grünenthal wegen einer Friedrichsheim in Frankfurt am Main am 20. Sep- gerechteren Entschädigung stehen und gleich- tember 2003 kritisiert. Das Halten eines Vortrages zeitig eine „zukunftsorientierte” Vereinsarbeit auf einer von Grünenthal gesponserten Veranstal- durchführen wollen. Diese Zielsetzungen schlös- tung würde den Vortragenden nicht automatisch sen sich gegenseitig aus, weil man beide Zielvor- 12 zum Aushängeschild des Veranstalters machen . gaben nicht nebeneinander verwirklichen könne18. Auch sei der „Pillendreher” nicht dafür da, das Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob denn der Thema Contergan aus historischer Sicht zu be- derzeit amtierende Vorstand gegebenenfalls in leuchten13. Man solle das Thema vorerst lieber einer Ämterkonstellation kandidieren könne, bei ganz heraus lassen14. Dort sollten „zukunftsbezoge- der Andreas Meyer nicht 1. Vorsitzender ist19. ne” und „praktische Beiträge” für die Mitglieder bereitgestellt werden. Insgesamt wären die „Beiträ- Was waren die Gegenargumente das Landes- ge” im „Pillendreher“ (Ausgabe I / 2004) zu rück- vorstandes? wärtsgewandt gewesen15. Zudem ließe der Beitrag von Andreas Meyer zur Historie der Contergansa- Der LV-Vorstand hielt dem entgegen, dass er es che eine journalistische Trennung von Fakten und schon immer als seine verbandspolitische Zielset- Meinung vermissen; so dass den Lesern eine zung angesehen und dies schon mehrfach ge- Wertung der Ereignisse aufgedrängt bzw. vorweg- äußert hat, auf LV-Ebene die Beratungssituation genommen werde16. Angeblich hätte Andreas aller Betroffenen zu professionalisieren. Für ihn ist Meyer den Artikel in seiner Eigenschaft als 1. Vor- es kein Widerspruch, andere Contergangeschä- sitzender des LV NRW verfasst und entsprechend digte bei der Durchsetzung der von ihnen benötigten Sozialleistungen zu unterstützen, und - schon OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; 19.03.2005. auch wegen der Folgeschäden20 - gleichzeitig da- OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; 30.04.2005. für zu sorgen, dass Grünenthal zukünftig durch 12 13 14 OV Ruhrgebiet NO, Frank Ingendahl; 30.04.2005. 15 OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; ähnlich OV Bielefeld-Ostwestfalen, Bärbel Drohmann, 1. Vorsitzende, durch Delegation an Frank Ingendahl; 30.04.2005. 16 OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl, ähnlich OV Düsseldorf, Susanne Ukschewski; 30.04.2005. eine gerechte Entschädigung diese Leistungen 17 OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; 30.04.2005. 18 OV Ruhrgebiet NO, Felicitas Ingendahl, kein Widerspruch von Frank Ingendahl; 30.04.2005. 19 OV Ruhrgebiet NO, Frank Ingendahl; 30.04.2005. 20 Stellvertretende Vorsitzende Sofia Plich;30.04.2005. Pillendreher Seite 6 Ausgabe I / 2005 übernimmt21. Internetseite die Projekte “Besuchsdienst” und “Arbeitskreis ‘Optimierung der Beratungssituation’” Trotz der historischen Tatsachen würde man sich benannt. Mit dem Projekt “Besuchsdienst” wollte als contergangeschädigte Bevölkerungsgruppe der LV-Vorstand den Ortsverbänden Geldmittel lediglich aufgrund der Ursache der Behinderung zur Verfügung stellen, damit diese ihre Einzelmit- aber nicht hinsichtlich des alltäglichen Problem- glieder besuchen, um eine Bestandsaufnahme feldes von anderen behinderten Menschen unter- der Problemsituation vor Ort vornehmen zu kön- scheiden. Auch hätten der Rücklauf der Postkar- nen. Beim “Arbeitskreis ‘Optimierung der Beratungs- tenumfrage und ebenso die zwecks der Adressen- situation’” sollten dann an einem Seminars- aktualisierung geführten Telefonate ein für ihn wochenende die Ergebnisse dieser Bestandsauf- erschreckendes Bild der persönlichen Lebens- nahme zusammen getragen werden, um gemein- situation vieler Betroffener ergeben. Schon allein same Lösungen zu finden oder die Problemfelder aus diesem Grunde hätte der Themenkomplex zu bündeln, die nur auf Landesebene gelöst wer- Professionalisierung der Beratungssituation ober- den können. An einem Tag dieses Wochenendes ste Priorität, weil man nur so auf die akuten Pro- sollten die Teilnehmer durch einen Vortrag zu ei- blemlagen der Betroffenen reagieren könne22. nem wichtigen Fachthema weiter gebildet werden, damit dieses Wissen für die Beratung der Einzel- Das Ziel des LV-Vorstandes sei es, den Verband mitglieder genutzt werden kann. Der Arbeitskreis als Beratungsdienstleister auszubauen. Und man und der Besuchsdienst sollten zu einer regelmäßi- habe diese Zielsetzung auch kontinuierlich umge- gen Einrichtung werden. An den Arbeitskreis hät- setzt. Die Zeitung und die hierfür für das Jahr ten auch interessierte Einzelmitglieder teilnehmen 2004 gestellten Selbsthilfeförderungsanträge wä- können, weil er für 54 behinderte Teilnehmer plus ren hierzu nur ein Anfang gewesen. Der LV-Vor- Begleitpersonen vorgesehen war. stand verwies auf die im Tätigkeitsberichts 2004 auf den Seiten 36 - 40 nachlesbaren und für das Auf diese Weise wurden nach der Meinung des Geschäftsjahr 2005 gestellten Projektförderung- LV-Vorstand weitere Wege zum Ausbau des LV anträge mit einem Antragsvolumen von 59.177,13 NRW als Beratungsdienstleister beschritten, die Euro23. ersichtlich auf die akute Problemlage der Einzelmitglieder eingingen24. Es käme lediglich darauf Als Kernstücke sind dort neben dem Pillendreher an, ob das beantragte Fördervolumen auch bewil- und einer für die Verbände interaktiv nutzbaren ligt wird und ob die Ortsverbandsvertreter den vom LV-Vorstand aufgestellten Projektrahmen 21 1. Vorsitzender, Andreas Meyer; 30.04.2005. 22 1. Vorsitzender, Andreas Meyer; 30.04.2005. 23 A. Meyer; Beisitzer Michael Rosenberg; 30.04.2005. 24 Andreas Meyer; 30.04.2005. Pillendreher Seite 7 Ausgabe I / 2005 auch mit Leben füllen könnten25. Eigenschaft als 1. Vorsitzender des LV NRW sondern als Privatperson und Autor verfasst hat. Der LV-Vorstand werde aber darüber hinaus gera- Entsprechend hat er den Beitrag auch nur mit de wegen der mißlichen Lage vieler Betroffener seinem bloßen Namen gekennzeichnet30. das für ihn ebenso zukunstsorientierte und praxisnahe Ziel einer gerechten Entschädigung parallel Natürlich hätte der Artikel die Handschrift von An- dazu nicht aus den Augen verlieren26. dreas Meyer gehabt31. Es sei im übrigen generell zulässig und üblich, dass ein Autor von ihm doku- Auch habe die erste Ausgabe der Zeitschrift „Pillen- mentierte Sachverhalte persönlich bewertet, so- dreher” einen für jeden ersichtlichen Informations- lange diese Sachverhalte durch die Bewertung schwerpunkt zu „praxisnahen” und „zukunftsorien- nicht verfälscht werden32. tierten” Themen gehabt27. Man habe den Beitrag zur Contergangeschichte angeboten, weil es eine Entsprechend hätte Andreas Meyer auch seine historische Aufarbeitung dieses Themas innerhalb persönliche Bewertung in der Einleitung nieder- der Verbände bisher nicht gegeben hat. Wer sich geschrieben33. Darüber hinaus sei es eine histori- von den Lesern dahingehend hätte informieren sche Tatsache, dass die Korruption immer wieder wollen, hätte das nun tun können. Und wer sich ein wesentlicher Bestandteil der dargestellten Er- nicht hätte informieren wollen, der hätte den ent- eignisse bis in die Gegenwart war34. Wenn im wei- sprechenden Artikel eben nicht lesen brauchen. teren Verlauf der dokumentarischen Darstellung Man solle doch den Lesern die Entscheidung da- Wertungen enthalten seien, seien dies Wertungen rüber selbst überlassen28. Auch könne man sich der Staatsanwaltschaft Aachen, aus deren Ankla- nicht vorstellen, dass die Einzelmitglieder nicht an geschrift Andreas Meyer weitestgehend und für einer historischen Behandlung des Themas inter- den Leser kenntlich zitiert hat35. Im übrigen wür- essiert sind29. den die Wertungen der Staatsanwaltschaft Aachen auch seine Meinung zu den Tatsachen wie- Im übrigen hätte jeder, der den besagten Artikel derspiegeln36. tatsächlich gelesen hat, feststellen können, dass Andreas Meyer den Beitrag nicht in seiner 25 26 30 Siehe „Pillendreher” Ausgabe I / 2004; Seite 13. Andreas Meyer; 30.04.2005. 31 Sofia Plich; 30.04.2005. Andreas Meyer; Michael Rosenberg; 30.04.2005. 32 Andreas Meyer; 30.04.2005. 33 Siehe „Pillendreher” Ausgabe I / 2004; Seite 13 ff. 34 Andreas Meyer; 30.04.2005. Siehe „Pillendreher” Ausgabe I / 2004; Seite 14 ff. Andreas Meyer; 30.04.2005. 27 Michael Rosenberg; 30.04.2005; von insgesamt 24 Seiten der Ausgabe I / 2004 entfielen auf die historische Abhandlung lediglich 4 Seiten. 28 Michael Rosenberg; 30.04.2005. 35 29 Sofia Plich; 30.04.2005. 36 Pillendreher Seite 8 Ausgabe I / 2005 Auch ginge es dem LV-Vorstand nicht in erster Die Ortsverbandsvertreter wurden vom LV-Vor- Linie darum, an dem Bundesverband herum zu stand darauf verwiesen, dass die Jahreshauptver- kritisieren. Vor dem Hintergrund der bestehenden sammlung des LV NRW am 20.03.2004 bezüglich Beratungsaufgaben wären die Auseinanderset- des Sponsoring des Kongresses durch die Firma zungen mit dem Bundesverband eher lästig. Der Grünenthal GmbH folgende Anträge einstimmig Bundesverband sei unwichtig, es sei denn, er bie- beschlossen hat41: dere sich an Grünenthal an37. „1. Der LV NRW beantragt auf der JahreshauptGemeint damit ist, dass der LV-Vorstand seit eini- versammlung des BV, dass Grünenthal und sämt- ger Zeit kritisch beobachtet, dass der Bundesvor- liche Unternehmen der Mäurer & Wirtz-Gruppe stand den kontinuierlichen Versuch unternimmt, nicht als Mitsponsor bei dieser Veranstaltung42 in eine scheinbar schon längst vollzogene Annähe- Anspruch genommen werden. rung zwischen dem Bundesvorstand und der Firma Grünenthal GmbH schrittweise unter den 2. Wird der Antrag in der Jahreshauptversamm- Verbandsvertretern hoffähig zu machen38. lung des BV abgelehnt, werden sämtliche Betroffene in den Mitgliedsverbänden LV NRW über Im Tätigkeitsbericht 2004 hat der LV-Vorstand diese Sachverhalt schriftlich informiert und dahin- versucht darzulegen, dass es sich bei diesen Ver- gehend befragt, ob eine Mitgliedschaft im BV suchen nicht um Einzelfälle sondern um eine fort- noch tragbar ist.”43 schreitende Entwicklung handelt39. Der offensichtlichste Höhepunkt dieser Entwicklung war - neben Die Ortsverbandsvertreter wurden vom LV-Vor- der Mitwirkung an dem grünenhalgesponserten stand zudem mehrfach ausdrücklich daran erin- Symposium durch die Bundesvorsitzende Margit nert bzw. darüber aufgeklärt, dass es bereits unter Hudelmaier im September 2003 - der Versuch des der Ära Schleifenbaum unbestrittenerweise stets Bundesvorstandes, von den Verbandsvertretern ein enges Zusammenspiel zwischen Grünenthal mit der Zustimmung zum Exposé des Bundes- und dem Bundesverband gab und seitens des LV rechtskongresses auch beiläufig eine Zustimmung NRW schon deshalb eine deutliche Distanzierung für ein Sponsoring des Kongresses durch die Fir- des Bundesverbandes von der Firma Grünenthal 40 ma Grünenthal GmbH zu erhalten . gefordert wird44. Sie wurden ferner ausdrücklich 41 Andreas Meyer; 19.03.2005; Protokoll der Jahreshauptversammlung des LV NRW vom 20.3.2004, siehe die Seiten 2 + 3. 37 Andreas Meyer; Michael Rosenberg; 30.04.2005. 38 Siehe Tätigkeitsbericht 2004, Seiten 42 - 45. 42 Bundesrechtskongreß des Bundesverbandes. 39 Siehe Tätigkeitsbericht 2004, Seiten 42 - 45. 43 Siehe Tätigkeitsbericht 2004, Seite 44. 40 Siehe Tätigkeitsbericht 2004, Seite 42. 44 A. Meyer; 19.03.2005; Tätigkeitsbericht 2004, S. 44. Pillendreher Seite 9 Ausgabe I / 2005 daran erinnert bzw. darüber aufgeklärt, dass die Z u r B u n d esjahreshauptversam mlung a m Geschichte des Bundesverbandes immer wieder 16.03.2002 stellte der LV NRW einen Antrag zur von Finanzskandalen und Korruptionsvorfällen Tagesordnung mit dem Wortlaut: erschüttert wurde45. „Wir beantragen, dass sich der Bundesverband Zudem wurde darauf verwiesen, dass der LV und der Bundesvorstand von den ehemaligen NRW durch entsprechende Anträge dem Bundes- Vorsitzenden bzw. Vorstandsmitgliedern des Bun- vorstand die Chance gegeben hat, sich von der desverbandes, Herrn Rechtsanwalt und Notar Ära Schleifenbaum und damit der negativen Ver- Karl-Hermann Schulte-Hillen und Herrn Hans-Hel- gangenheit des Bundesverbandes zu distanzie- mut Schleifenbaum (Kaufmann) sowie der ehema- ren46. Die Ortsverbandsvertreter wußten spätes- ligen Geschäftsführerin und Immobilienmalerin tens seit dem Tätigkeitsbericht 2004 des LV Frau Hilke Blum distanziert und diese nicht mehr NRW, dass sich der Bundesvorstand bis heute zu Ehrenfeiern und anderen feierlichen Anlässen weigert, sich von Herrn Schleifenbaum und ande- geladen und geehrt werden.” ren zu distanzieren47. Der LV NRW begründete diesen Antrag mit einer Auf welche Vorkommnisse im Bundesverband entsprechenden Darstellung der Ereignisse und hat der Landesvorstand Bezug genommen? mit dem persönlichen Statement: Wegen der Tragweite der Ereignisse, auf denen „Wir sind der Ansicht, dass, solange unserem An- der LV-Vorstand Bezug nahm, und der Tatsache, trag nicht entsprochen wird, das öffentliche Anse- dass offensichtlich die meisten von Euch davon hen des Bundesverbandes nachhaltig geschädigt nicht unterrichtet wurden, sehen wir uns verpflich- wird und jederzeit zu Recht in ein zwielichtiges tet, sie Euch hier mitzuteilen: Licht gerückt werden kann. Dies umso mehr, als es zu diesen Sachverhalten entsprechende Ge- Hervorzuheben ist dabei, dass die genannten Vor- richtsurteile gibt. Auch bedeutet eine Ablehnung gänge - soweit die namentlich gekennzeichneten unseres Antrags, dass sich der Bundesverband Passagen über die Personen und Akteure durch und der Bundesvorstand mit den dargestellten Fettdruck hervorgehoben wurden - gerichtsfest Vorkommnissen und dem Wirken des genannten behauptet werden können bzw. bisher nicht er- Personenkreises identifiziert und es gutheißt. Dies folgreich bestritten werden konnten. würde unweigerlich die Frage aufwerfen, welche 45 A. Meyer; 19.03.2005; Tätigkeitsbericht 2004, S. 44. Interessen der Bundesvorstand und der Bundes- 46 A. Meyer; 19.03.2005; Tätigkeitsbericht 2004, S. 44. 47 Siehe Tätigkeitsbericht 2004, Seite 43. verband eigentlich noch vertritt.” Pillendreher Seite 10 Ausgabe I / 2005 In der Darstellung der Ereignisse wurde auf fol- Verhandlung eine Laudatio hielt. Später wurde er gende Personen und Sachverhalte eingegangen: Duzfreund des Firmensyndikus48 von Grünenthal, Herbert Wartensleben. Mit Herrn Rechtsanwalt Rechtsanwalt und Notar Karl-Hermann Herbert Wartensleben und Herrn Hans-Helmut Schulte-Hillen: Schleifenbaum korrumpierte er die Interessenvertretung der Conterganopfer zugunsten Grünent- Herr Rechtsanwalt und Notar Karl-Herrmann hals nachhaltig mit der Folge, daß diese ihre Schulte-Hillen, Vater eines Contergan-Kindes, Schadensersatzgelder in Höhe von 100 Millionen Nebenklägervertreter im Alsdorfer Contergan- DM in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kin- Strafprozeß, Mitbegründer und langjähriger Vorsit- der” (heute bzw. seit Kurzem „Conterganstiftung zender des Bundesverbandes, brachte sich in Mi- für behinderte Menschen” genannt) einbringen ßkredit, weil er den Eltern im Strafprozess ver- mußten, die ihnen heute lediglich eine nach unten sprochen hatte, die Kosten für seine Nebenklage- gestaffelte Höchstrente von 545,00 i ausschüttet vertretung würden nicht mehr als 20,- DM pro El- und ihnen aufgrund einer Bestimmung in dem ternpaar betragen, dann aber Zahlungen von dafür damals erlassenen Stiftungsgesetzes ver- 300,- DM und 500,- DM für vergangene und zu- bietet, Regreßansprüche wegen ihrer Folgeschä- künftige Leistungen verlangte (Artikel im Spiegel den gegenüber Grünenthal geltend zu machen Nr. 17 / 1969). Während seiner Amtszeit im Bun- (Einzelheiten unten). desvorstand verschwand ein Spendenbetrag in Höhe von knapp 100.000,- DM, über dessen Ver- Kaufmann Hans-Helmut Schleifenbaum: bleib er keine Rechenschaft ablegen konnte (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969). Entlastung wurde Herr Hans-Helmut Schleifenbaum, auch Vater ihm nur erteilt, um ihm seine damals angestrebte eines Contergankindes, wurde am 22.4.1972 zum Lizenz als Notar nicht zu vereiteln. Aus demsel- 1. Vorsitzenden des Bundesverbandes gewählt. ben Grunde wurde auch kein Strafverfahren eingeleitet. Er wurde danach nicht mehr wieder ge- Im Jahre 1972 gab es Verhandlungen zwischen wählt. dem Bundesverband und der Bundesregierung über das besagte Stiftungsgesetz, daß Leistungen Schon als Nebenklägervertreter im Alsdorfer Straf- in Form von einmaligen Kapitalabfindungen und prozeß brachte er seine Sympathie für den Pro- lebenslangen Renten an die Betroffenen erbrin- zeßgegner, der Conterganherstellerfirma Chemie gen sollte. Das Gesetz sollte in Kraft treten, wenn Grünenthal GmbH, zum Ausdruck, indem er dem die Eltern der Betroffenen der Einbringung der Mitangeklagten Chauvistré, nachdem dieser im 48 Verlaufe des Prozesses verstarb, während der Ein Firmensyndikus ist der (oft geschäftsführende) Rechtsbeistand (Justiziar) eines Unternehmens. Pillendreher Seite 11 Ausgabe I / 2005 durch einen Vergleich vom 10.4.1970 seitens der In der Folgezeit gab es mehrere konspirative Tref- Firma Grünenthal GmbH zu zahlenden 100 Millio- fen zwischen Herrn Schleifenbaum, Herrn Schul- nen DM Schadensersatzgelder in die Stiftung zu- te-Hillen und dem Grünenthaltreuhänder Wartens- stimmten. Die Firma Grünenthal hatte ein Inter- leben. Während sein Intimus Schulte-Hillen im esse an dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, weil Hintergrund agierte, begann Herr Schleifenbaum, nach seinem § 23 I (alte Fassung des Gesetzes) die vom Bundesverband zu vertretenen Eltern die Geltendmachung von allen weiteren Scha- über den Stand der damals mit der Bundesregie- densersatzansprüchen, insbesondere für die heu- rung geführten Stiftungsverhandlungen falsch zu te nicht mehr bestreitbaren und äußerst schmerz- informieren, um sie zugunsten Grünenthals dazu haften gesundheitlichen Folgeschäden, gesetzlich zu bewegen, der Stiftungslösung zuzustimmen. ausgeschlossen wurde. Nachdem der Elterntreuhänder Schreiber die ElWährend der Verhandlungen über die Ausgestal- tern der Betroffenen in einem Schreiben über die tung des Stiftungsgesetzes wurde Herr Hans-Hel- tatsächlichen Ereignisse unterrichtete, nahm Herr mut Schleifenbaum zusammen mit seinem Inti- Schleifenbaum in Rundschreiben offen Partei für mus Herrn Rechtsanwalt und Notar Karl-Hermann die Grünenthaltreuhänder Dörr und Wartensle- Schulte-Hillen Duzfreund des damaligen Leiters ben, um den Elterntreuhänder Schreiber in der der Rechtsabteilung Grünenthals, Rechtsanwalt Elternschaft zu diskreditieren. Neben vielen Ver- Herbert Wartensleben. leumdungen gegen den Elterntreuhänder Schreiber fand die Parteinahme Schleifenbaums zu- Die Familie Wartensleben wohnt mit der Familie gunsten Grünenthals noch einen Höhepunkt da- Wirtz, den Eigentümern der Grünenthal GmbH, in rin, daß er einem dieser Rundschreiben ein For- unmittelbarer Nachbarschaft und ist auch sonst mular beilegte, mit dem die Eltern dem Treuhän- eng mit ihr verbunden. Rechtsanwalt Herbert War- der Schreiber sein Treuhandmandat entziehen tensleben war zu dem damaligen Zeitpunkt zu- und den Grünenthaltreuhändern Dörr und War- sammen mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. tensleben die Gesamttreuhänderschaft über die Günther Dörr Treuhänder der Firma Grünenthal in Vergleichsmillionen übertragen sollten. dem Treuhändergremium, daß die Vergleichsmillionen der Geschädigten zu verwalten hatte. Dr. Wie eng das Verhältnis von Herrn Schleifenbaum Dörr war Strafverteidiger des Angeklagten Dr. Dr. zu dem Grünenthaltreuhänder Wartensleben war, Hans Werner von Schrader-Beielstein im Conterg- wird durch die Tatsache belegt, daß er es zuließ anstrafprozeß. Der Treuhänder der Eltern war der und auch später nicht ahndete, daß der damalige Rechtsanwalt Dr. Dr. Rupert Schreiber. Vermögensverwalter des Bundesverbandes Herr Overlak ihn auf einer Jahreshauptverammlung Pillendreher Seite 12 Ausgabe I / 2005 des Landesverbandes Baden-Würtemberg vertrat und die Redaktion des Stern zu senden. und den Grünenthaltreuhänder Wartensleben als seinen Rechtsberater mitbrachte, obwohl Herr In diesem Schreiben ließ er Frau Blum u.a. mit- Wartensleben als Vertreter Grünenthals nicht ge- teilen, daß der Bundesvorstand sich mit der laden werden durfte und dieser auch nicht gela- geplanten Gedenkveranstaltung "in keinster Wei- den worden war. Die Kumpanei Schleifenbaums se identifizieren" könne. Verwiesen wurde auf ei- mit Grünenthal ging sogar so weit, daß er sich in nen Beschluß vom 1.7.1982, in dem er eine "der- einem Privatklageverfahren, das der Elterntreu- artige Maßnahme" als verbandsschädigendes händer Schreiber gegen ihn angestrengt hatte, Verhalten wertet und den Verbänden, die eine von einem Strafverteidiger vertreten ließ, der zu- solche Veranstaltung "dulden oder sogar unter- sammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Dörr den An- stützen", androht, in Zukunft keine finanziellen Zu- geklagten und damaligen Prokuristen Grünent- schüsse mehr zu gewähren. hals, Dr. Dr. Hans Werner von Schrader-Beielstein, im Conterganstrafprozess verteidigte. Die Befremdung, die dieses Schreiben bei der Presse auslöste, wurde durch den Umstand ver- Das Ergebnis des Wirkens von Schleifenbaum stärkt, daß als Adressat neben dem damaligen war das Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes am Schirmherrn des Ortsverbandes Köln, Herr 31.10.1972. Nach dessen Inkrafttreten sorgte er Oberbürgermeister Norbert Burger, und die mit dafür, daß die Herren Wartensleben und Landes- und Ortsverbände auch die Firma Schulte-Hillen je einen Vorsitzposten in einer der Grünenthal angegeben wurde. Kommissionen der Stiftung erhielten. Offensichtlich sah Herr Schleifenbaum sich geAber auch zu späteren Zeiten trat Herr Schleifen- nötigt, Grünenthal mitzuteilen, daß man im baum immer wieder für die Sache Grünenthals Bundesverband, wie schon in dem Beschluß vom ein. Nur beispielhaft sei folgender Vorfall erwähnt: 1.7.1982 festgelegt, nach wie vor dazu bereit ist, entsprechende Aktivitäten der Betroffenen gegen Am 28.9.1987 veranlasste er die damalige Ge- Grünenthal mit allen Mitteln zu verhindern. Das schäftsführerin des Bundesverbandes, Frau Hilke Ergebnis dieser Einschüchterung war, daß nur Blum, anläßlich einer vom Ortsverband Köln am 1. etwa 30 Betroffene an der Veranstaltung Oktober 1987 zum 30. Jahrestag der Einbringung teilnahmen. von Contergan in den Handel vor den Türen Grünenthals in Stolberg geplanten und dann auch Als der Ortsverband Köln später dann auch noch durchgeführten Demonstration und Mahnwache das Geschäftsgebaren von Herrn Schleifenbaum ein Schreiben an die Deutsche Presseagentur und seiner Geschäftsführerin Frau Hilke Blum Pillendreher Seite 13 Ausgabe I / 2005 öffentlich kritisierte, veranlasste Herr Schleifen- Um die Vorfälle um das vom Kölner Ortsverband baum gleich zweimal den Ausschluß dieses Ver- kritisierte Geschäftsgebaren zu erläutern, muß bandes aus dem Bundesverband. Nachdem die auch das vereinsschädigende Verhalten der ehe- Kölner in zwei Gerichtsverfahren gegen die Aus- maligen Geschäftsführerin des Bundesverbandes, schlüsse obsiegten und auch Frau Blum ihre Kla- die kölner Immobilienmaklerin Hilke Blum, be- ge gegen einen Journalisten, der über die Hinter- nannt werden: gründe dieses neuerlichen Skandals berichtete, verlor, trat Herr Schleifenbaum am 30.6.1991 von Auf einer Bundesvorstandsratssitzung vom seinem Amt als 1. Vorsitzender des Bundesver- 18.2.1989 bot Frau Blum als geschäftsführende bandes zurück. Trotz dieser Vorkommnisse ließ er Gesellschafterin der Immobilienmaklerfirma „Blum sich zum Abschied vom Bundesverband eine Fei- & Partner Immobilien GmbH“ dem Bundes- er ausrichten, zu der auch Herr Schulte-Hillen und verband das Kaufobjekt „Anwesen Paffrather Str. Herr Wartensleben geladen wurden. 132 - 134, 5000 Köln 80 (Dellbrück)“ an. Am Rande dieser Feier, die er fälschlich als Feier Der Beschluß, das heutige Haus des Bundesver- zum 30-jährigen Bestehen des Bundesverbandes bandes damals zu kaufen, ist auf ein Täuschungs- deklarierte, verteilten Vertreter der Föderation manöver von Frau Hilke Blum und Herrn Schlei- Conterganbehinderter und deren Freunde e.V. ein fenbaum zurückzuführen, die beide die Unwissen- Flugblatt, das die obigen und noch weiter zu be- heit der Mitglieder des Bundesvorstandsrats und nennenden Mißstände skizzierte. Als der Kölner des Restvorstands in Immobilienfragen ausnutz- Stadtanzeiger über die Flugblattaktion berichtete ten, um sie dazu zu bewegen, den Kauf des von und den Inhalt des Flugblattes mit den Worten Frau Blum angebotene Objekt trotz dessen Nach- „Meyer hofft jedoch, daß mit dem Ausscheiden teilen zu bewerkstelligen. Wegen eines Testa- Schleifenbaums eine `Ära der beständigen Kor- ments bestand seitens des Bundesverbandes die ruption zu Ende' ist.“ zusammenfasste, verklagte Verpflichtung, den Nachlaß zum Erwerb eines Herr Schleifenbaum Andreas Meyer auf Widerruf. behindertengerechten Kommunikations- und Be- Nachdem die obigen und auch die folgenden Vor- gegnungszentrums zu verwenden. Diese Auflage kommnisse in dem Prozeß zur Sprache kamen, war sowohl Herrn Schleifenbaum, den Mitgliedern wies das Landgericht Köln die Widerrufsklage von des Bundesvorstandsrates als auch Frau Blum als Herrn Schleifenbaum am 8.5.1992 ab. Nach Auf- Geschäftsführerin des Bundesverbandes bekannt. fassung des Gerichts war die inkriminierte Äußerung ein zulässiges Werturteil der im Rückblick Das zum Kauf angebotene Objekt erfüllte diese gewürdigten Ereignisse (Aktz. 30 0 222/91). Bedingung jedoch nicht, da es schon wegen der beiden hohen Eingangstreppen und der schlech- Pillendreher Seite 14 Ausgabe I / 2005 ten Parkbedingungen nicht behindertengerecht mals dadurch hervorheben, indem sie ausführte, war. daß es sich bei dem Objekt um einen Notverkauf handele, da das Haus von einem Dachdecker- Frau Blum machte das Kaufobjekt trotz seiner unternehmen erstellt worden sei, das jetzt in Kon- objektiven Ungeeignetheit für den Bundesverband kurs gegangen sei. den Anwesenden dadurch schmackhaft, indem sie den Wert des Kaufobjektes mit 2,5 Millionen Aber auch diese Angaben waren falsch, da der DM angab, während der Kaufpreis jedoch nur Ehemann der Verkäuferin Mitgliedern des Orts- 1,55 Millionen DM betragen würde. Der tatsäch- verbandes Köln mitteilte, daß seine Frau sich liche Wert des Hauses lag jedoch weit unter dem nicht in einer wirtschaftlichen Zwangslage befun- von Frau Blum angegeben Schätzpreis, da selbst den habe. Zudem war das Dachdeckerunterneh- die Verkäuferin nicht mehr als 1,9 Millionen DM men schon einige Jahre vor dem Kauf in Konkurs als Kaufpreis veranschlagt hatte und dann sogar gegangen, sodaß kein direkter Zusammenhang auf Drängen von Frau Blum auf den von ihr ange- zwischen dem Konkurs und dem Verkaufsinter- gebenen Kaufpreis heruntergegangen ist. Dieser esse der Verkäuferin bestehen konnte. Sachverhalt wurde aber den Anwesenden von Frau Blum verschwiegen. Festzuhalten ist jedenfalls, daß sich Frau Blum sowohl von der Verkäuferin als auch vom Bundes- Frau Blum beabsichtigte dem Bundesverband für verband eine Maklercourtage in der entsprechen- die Vermittlung des Kaufprojekts eine Maklercour- den Höhe auszahlen ließ. tage in Höhe von 3 % des Kaufpreises zu berechnen. Diese ist umso höher, je höher der Kaufpreis Wegen der zusätzlichen Umbau-, Renovierungs- ist. Bei einem Kaufpreis von 1.550.000,- DM be- und Einrichtungskosten für das Haus in Höhe von trug die Courtage 46.500,- DM. 272.680,97 DM schrumpfte der per 31.12.1989 verabschiedete Finanzstatus des Bundesverban- Trotz dieser offensichtlichen Interessenkollision, des von 420.353,80 DM zum 31.12.1990 auf die sich daraus ergab, daß sie einerseits Ge- 276.091,25 DM. Zu den Umbau-, Renovierungs- schäftsführerin des Bundesverbandes gewesen und Einrichtungskosten zählten unter anderem ist, andererseits aber als Maklerin an einem mög- Kosten für das von der Firma Franz gelieferte Mo- lichst lukrativen Vermittlungsergebnis interessiert biliar, das zum größten Teil aus Mahagoni be- war, konnte sie ungehindert von dem damaligen steht, in Höhe von fast 154.242,87 DM. Die 1. Vorsitzenden Hans-Helmut Schleifenbaum ge- Gartenarbeiten schlugen mit 64.495,11 DM zu genüber den in Immobilienangelegenheiten gänz- Buche. Der Behinderten-Außenlift kostete lich ahnungslosen Anwesenden ihr Angebot noch- 40.197,54 DM. Pillendreher Seite 15 Ausgabe I / 2005 Mit dieser Kostenexplosion haben Herr Schleifen- notwendige Sparmaßnahme im Geschäftsjahr baum und Frau Blum gegen drei Beschlüsse des 1990 auf 30.084,33 DM herunterschrauben muß- Bundesvorstandsrates jeweils vom 1.3.1975, vom te. Die Rücklage von 400.000,- DM wurde an- 3.6.1984 und vom 29.10.1989 verstoßen. Diesen gegriffen, da durch die bereits in Zusammenhang Beschlüssen ist zum Einen zu entnehmen, daß mit den Umbau-, Renovierungs- und Einrichtungs- der Bundesvorstand zur Gewährleistung, daß sei- maßnahmen für das Haus eingegangenen ne Geschäftsstelle immer funktionsfähig bleibt, Verbindlichkeiten das Barvermögen des Bundes- eine latente Rücklage von 400.000,- DM wahren verbandes vom 31.12.1989 von 420.353,80 DM muß und diese Rücklage nur in Notfällen angrei- zum 31.12.1990 auf 276.091,25 DM schrumpfte. fen darf. Zum Anderen wurden Herrn Schleifen- In den genehmigten 300.000,- DM waren auch baum und Frau Blum vom Bundesvorstandsrat für nicht alle Zuschußbeträge von Kostenträgern die behindertengerechten Baumaßnahmen und enthalten. Bis auf einen Zuschuß der Stiftung Einrichtungsgegenstände auf der Bundesvor- "Hilfswerk für behinderte Kinder" in Höhe von standsratssitzung vom 29.10.1989 durch Be- 79.500,- DM, einen Zuschuß der Stiftung "Del- schluß nur Ausgaben bis zu 300.000,- DM geneh- phin" in Höhe von 20.000,- DM, einen Förderzu- migt. schuß der BAGH in Höhe von 1700,- DM sowie die 100 % Förderung einer Clos-o-mat-Anlage Diese Genehmigung beruhte auf der Zusicherung wiesen die Geschäftsbericht 1989 und 1990 sowie Herrn Schleifenbaums, hierdurch die laufenden die Einnahmen- und Ausgabenrechnung 1990 Geschäfte des Bundesverbandes nicht zu beein- nichts Konkretes aus. Der LV NRW hatte Herrn trächtigen, die Rücklage von 400.000,- DM nicht Schleifenbaum auf der Bundesvorstandsratssit- anzugreifen, und daß in den 300.000,- DM alle zung vom 29.10.1989 auf verschiedene mögliche möglichen Zuschußbeträge von Kostenträgern wie Kostenträger hingewiesen. Außerdem hatte er ihm z.B. der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", seine Hilfe bei der Suche weiterer Kostenträger Arbeitsamt, Landschaftsverband usw. enthalten angeboten. sind. Herr Schleifenbaum und Frau Blum haben diese Zusicherungen nicht eingehalten. Herr Schleifenbaum ist demnach seine Verbindlichkeiten für die Umbau-, Renovierungs- und Ein- Die laufenden Geschäfte wurden bereits dadurch richtungsmaßnahmen des Hauses eingegangen, beeinträchtigt, daß Herr Schleifenbaum die Zu- ohne entsprechende Zuschußanträge bei den schüsse an die Landesverbände, die ohnehin für dafür zuständigen Stellen zu stellen, geschweige die Betreuung von ca. 2800 Contergangeschädig- denn diese ausfindig zu machen, und ohne ver- ten nur einen durchschnittlichen Jahresbetrag von bindliche Zusagen von diesen Stellen abzuwarten. insgesamt etwa 50.000,- DM erhielten, als erste Durch die Differenz des Sockelbetrages vom Pillendreher Seite 16 Ausgabe I / 2005 31.12.1989 zu dem vom 31.12.1990 ist dem Bun- ckelbetrag wieder auf seine Mindestsumme von desverband ein erheblicher finanzieller Schaden 400.000,- DM anzuheben. entstanden. Die ehemalige Geschäftsführerin Frau Hilke Blum ist hierfür mitverantwortlich, weil Frau Sybille Müller (heutige Sybille Richter) es ihrem Aufgabenkreis bis zu ihrer Kündigung schrieb am 11.2.1990 zurück, daß ihrem in dem zum 31.12.1989 oblag, entsprechende Kosten- Schreiben vom 2.11.1989 enthaltenen Antrag, träger ausfindig zu machen und die notwendigen dem Bundesvorstandsrat die mögliche Unter- Anträge zu stellen. schreitung des Sockelbetrages bekanntzumachen und zur Genehmigung vorzulegen, nicht entspro- Doch die gesamte Situation war für Herrn Schlei- chen worden ist. Nach Vorlage der Prüfung der fenbaum und Frau Blum nicht nur absehbar, sie Einnahmen- und Ausgabenrechnung 1989 der wurden sogar auch noch von seiner ehemaligen KPMG-Treuhand-Gesellschaft und des Haushalts- Vermögensverwalterin Frau Sybille Müller (heutige planes 1990 hätten sich ihre Befürchtungen nicht Sybille Richter) durch Schreiben vom 2.11.1989 nur als richtig herausgestellt, sondern wären diese gewarnt: noch wesentlich übertroffen worden. Diese Finanzentwicklung könne sie nicht mehr mittra- Hinsichtlich der damals schon sehr wahrscheinli- gen, weswegen sie mit sofortiger Wirkung ihren chen Unterschreitung des Sockelbetrages in Höhe Rücktritt erkläre. Von den Folgen des Hauskaufes von 400.000,- DM stellte sie den Antrag an Herrn hat sich der Bundesverband über Jahre hinweg Schleifenbaum, diese mögliche Unterschreitung nur schwer erholen können. dem Bundesvorstandsrat zur Genehmigung vorzulegen. Neben den Vorkommnissen um den Hauskauf kritisierte der Kölner Ortsverband, daß in den Jah- Sie erhielt daraufhin ein Schreiben von Frau Blum ren 1986 - 1988 im Durchschnitt jährlich ca. vom 9.11.1989 mit der lapidaren Antwort, „daß 150.000,- DM an Verwaltungskosten und Gehälter der seinerzeitige, gefaßte Beschluß ... nach wie für die ehemalige Geschäftsführerin Frau Hilke vor mit der gefassten Haus-Investitionsmaßnahme Blum und eine halbtags beschäftigte Bürohilfe konform geht“ und „daß gemäß Schreiben von ausgegeben wurden, ohne daß in den jeweiligen 7.11.1989 an die Stiftung `Hilfswerk für behinderte Geschäftsberichten hierfür eine Tätigkeit verzeich- Kinder' der Sockelbetrag in Kürze wieder aufge- net wurde. Sie kritisierten ferner, daß der Ge- stockt werden kann“. Dies war jedoch gelogen, da schäftsführerin Frau Hilke Blum ein Großteil der der Zuschuß der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 70.000,- Kinder" lediglich einen Betrag von 79.500,- DM DM in Form eines Angestelltenmonatsgehalts von ausmachte, der nicht dazu ausreichte, den So- 3000,- DM brutto mit sämtlichen Sozialabgaben Pillendreher Seite 17 Ausgabe I / 2005 gezahlt wurde, obwohl diese gleichzeitig hauptbe- Bundesverbandes, Frau Hilke Blum, und ihrem ruflich Geschäftsführerin einer Immobilienfirma, Ehemann, dem damaligen Richter am Amtsge- Vermögensverwalterin und zweifache Hoteldirek- richt, Herrn Wolfgang Blum, Eigentümer des Ho- torin war. Frau Blum und Herr Schleifenbaum ha- tels "Uhu" in der Dellbrücker Hauptstrasse in Köln ben sich bis zum Ende ihrer Amtszeit geweigert, ist, dessen Direktorin ebenfalls den Namen Hilke den Mitgliedsverbänden Blums Arbeitsvertrag und Blum trägt. Der Wirtschaftsprüfer wurde nach Be- die von Frau Blum quartalsweise abzufassenden kanntwerden dieser Tatsachen nicht mehr beauf- Arbeitsberichte der letzten Jahre ihrer Beschäfti- tragt. gung vorzulegen. Um ihre Kritiker im Kölner Ortsverband mundtot Gerade wegen der somit nicht erkennbaren Tätig- zu machen, zettelten Frau Blum und Herr Schlei- keiten Frau Blums fiel besonders ins Auge, daß fenbaum gleich zwei Ausschlußverfahren gegen ein großer Posten der jährlich angefallenen diesen Verband an. Um den jeweiligen Ausschluß Verwaltungsausgaben in Höhe von ca. 70.000,- zu rechtfertigen, warfen sie ihnen vereinsschädi- DM ihrem Immobilienmaklerbüro erstattet wurden. gendes Verhalten vor. Vereinsschädigend sollte Bis zum Einzug in das von Frau Blum vermakelte u.a. sein, daß die hier geschilderten Vorwürfe in Haus war das Immobilienmaklerbüro der Blum & den Medien veröffentlicht wurden. Hiergegen Partner Immobilien GmbH seit etlichen Zeiten die konnten sich der Kölner Ortsverband in zwei ge- Geschäftsstelle des Bundesverbandes. gen die Ausschlüsse angestrengten Gerichtsverfahren - bei einem bis hin zum Oberlandesgericht Augenfällig war auch noch, daß Herr Schleifen- Köln - erfolgreich wehren (Aktz.: 2 0 394/89; 2 0 baum durch seinen Stellvertreter, Herrn Christian 174/90; 12 U 49/91.). Ruhe, am 2. April 1989 in einem Schreiben an die Mitglieder des Ortsverbandes Köln erklären ließ, Als der WDR und mehrere Zeitungen über Frau „daß der Bundesverband jährlich von einer un- Blums Wirken in Zusammenhang mit diesen Er- abhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf eignissen berichteten, verklagte sie einen der seine ordnungsgemäße Buchführung hin unter- Journalisten, den sie als Urheber einiger dieser sucht wird“. Berichte vermutete, im Wege einer einstweiligen Verfügung und setzte den Streitwert auf 500.000,- Später stellte sich heraus, daß dieser angeblich DM fest. Das Landgericht Köln wies die von Frau "unabhängige" und langjährige Wirtschaftsprüfer, Blum als Privatperson und mit ihrer Firma Blum & der Diplom-Kaufmann und Steuerberater Kurt Partner Immobilien GmbH eingereichte Klage am Stahlhacke, und seine Ehefrau Marianne zusam- 21.6.1989 u.a. mit der Begründung ab, die in den men mit der ehemaligen Geschäftsführerin des Medien beanstandeten Äußerungen (sowohl sei- Pillendreher Seite 18 Ausgabe I / 2005 tens der Kölner als auch von den jeweiligen Jour- send. Die Landgerichtskammer hatte Frau Blum nalisten) seien aufgrund der vorgelegten Tatsa- noch während der Verhandlung empfohlen, ihre chen zulässige Wertungen, teilweise hielt es sie Anträge nicht zu stellen, da keine Aussicht auf sogar für zutreffend oder für „eine zulässige Mei- Erfolg bestand. Das Urteil sollte zunächst am nungsäußerung unterhalb der Grenze zur 1.3.1990 verkündet werden. Trotzdem wurde dem Schmähkritik“. Bundesvorstandsrat der Antrag auf Übernahme der Prozeßkosten von Frau Blum und Herrn Gemeint bei dem letzten Punkt ist der von dem Schleifenbaum bereits am 4.6.1989 zur Entschei- Kölner Ortsverband mehrfach erhobene Vorwurf, dung vorgelegt. Auf die Frage eines Anwesenden, Frau Blum verdiene am eigenen Verband, wenn wie denn die Erfolgsaussichten des Verfahrens diese dem Bundesverband für die Vermittlung des sind, hat Frau Blum geantwortet, das wisse man gekauften Hauses eine Maklercourtage in Höhe nie so genau im Voraus. Gerichtsverfahren könn- von 46.500,- DM in Rechnung stellt. Auch war es ten so oder so ausgehen. Beide haben zu keiner zulässig, von einer Interessenvermischung zu Zeit die Beteiligten über die Aussichtslosigkeit des sprechen, wenn Frau Blum gleichzeitig Immobi- Verfahrens aufgeklärt. Die Beteiligten hätten mit lienmaklerin, zweifache Hoteldirektorin und Ge- Sicherheit anders abgestimmt, wenn sie von der schäftsführerin ist. Ebenso konnte als zulässige Aussichtslosigkeit des Verfahrens gewußt hätten. Wertung von "Vetternwirtschaft" gesprochen werden, wenn Frau Blum in ihrer Eigenschaft als ehe- Die Prozeßkosten in Höhe von 25.519,97 DM wur- malige Geschäftsführerin des Bundesverbandes den Frau Blum gezahlt und wie ihre Courtage in ihrer eigenen Verwandtschaft Aufträge des Bun- Höhe von 46.500,- DM vom Bundesverband bis desverbandes verschaffte (Aktz. 28 0 219/89). heute nicht zurückverlangt. Doch das war für Frau Blum noch nicht genug. Wegen der finanziellen Folgewirkungen dieses Durch ein geschickt inszeniertes Täuschungsma- Korruptionsskandals konnte der Bundesverband növer konnte Frau Blum mit Hilfe von Herrn mehrere Jahre lang keine Zuschüsse an seine Schleifenbaum den Bundesverband zu einem Mitgliedsverbände auszahlen. Beschluss veranlassen, ihr und ihrer Firma Blum & Partner Immobilien GmbH, Prozeßkosten in Die amtierende 1. Vorsitzende des Bundesver- Höhe von 25.519,97 DM aus dem verlorenen Ver- bandes, Margit Hudelmaier, und ihr Stellvertreter, fahren zu erstatten: Michael Ashcroft, haben teilweise von den Ereignissen um den Finanzskandal Blum und Schlei- Frau Blum und Herr Schleifenbaum waren bei der fenbaum gewußt, sie geduldet, sie bewusst ge- mündlichen Verhandlung am 21.5.1989 anwe- förderten oder geflissentlich die Augen davor ver- Pillendreher Seite 19 Ausgabe I / 2005 schlossen und warnende Stimmen ignoriert. hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, damit diese Stellungnahmen den anderen Verbänden zum Bis heute weigert sich der Bundesvorstand, sich endgültigen Entscheid vorgelegt werden können. von Schleifenbaum, Blum und Schulte-Hillen zu Vielmehr wurde dieser Antrag auf der Bundes- distanzieren, obwohl ihnen die obigen Tatsachen jahreshauptversammlung am 15.03.2003 ohne immer wieder hinlänglich bekannt gemacht wur- nennenswerte Aussprache mehrheitlich abge- den. Der Bundesvorstand hat Herrn Schleifen- lehnt. Im Protokoll heißt es hierzu: baum, Frau Blum und Herrn Schulte-Hillen zu den Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des „Es ist dem BV nicht untersagt worden, frühere Bundesverbandes eingeladen und lud sie auch zu verdiente Mitglieder zu ehren, auch eine Distan- anderen offiziellen Feierlichkeiten des Verbandes zierung von ehemaligen Vorstandsmitgliedern als Ehrengäste ein. kann nicht verlangt werden.“ Die Bundesvorsitzende, Margit Hudelmaier, und Damit haben der Bundesvorstand und seine Herr Schleifenbaum stehen auch nach wie vor als amtierenden 1. Vorsitzende, Margit Hudelmaier, Vorstandsmitglieder der Stiftung „Delphin” mitein- die ihnen gegebenen Chancen, die düsteren ander in engen Kontakt49. Kapitel der Vergangenheit des Bundesverbandes zu schließen, nicht genutzt. Auf der Bundesjahreshauptversammlung vom 16.03.2002 wurde beschlossen, den eingangs Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden erwähnten Antrag des LV NRW bezüglich der Ereignisse lediglich eine traurige Fortsetzung: vom Bundesvorstand geforderten Distanzierung von Schleifenbaum, Blum und Schulte-Hillen zur Am 20. September 2003 fand in der Orthopädi- Stellungnahme und dann endgültigen Beschluss schen Universitätsklinik Stiftung Friedrichsheim in auf der Bundesjahreshauptversammlung 2003 Frankfurt am Main das 6. Symposium „Die Con- den Mitgliedsverbänden vorzulegen. Die Durch- tergankatastrophe - Eine Bilanz nach 40 Jahren“ führung wurde jedoch vom Bundesvorstand über des Deutschen Orthopädischen Geschichts- und das ganze Geschäftsjahr 2002 verschleppt. Auch Forschungsmuseums e. V. statt. Und, obwohl die- im Frühjahr 2003 gab es keinen vom Bundesvor- se Veranstaltung von der Firma Grünenthal GmbH stand hierzu eingeleiteten Meinungsbildungspro- maßgeblich mitgesponsert wurde, entschloss sich zess innerhalb der Mitgliedsverbände, bei dem die Bundesverbandsvorsitzende, Margit Hudel- diese dazu ausdrücklich aufgefordert wurden, maier, um diesen Umstand wissend, im Rahmen des Programms dieser Veranstaltung als offizielle 49 Siehe die Internetseite der Stiftung „Delphin”: www.delphin-online.org/home.htm Vertreterin des Bundesverbandes Contergange- Pillendreher Seite 20 Ausgabe I / 2005 chädigter e.V. - und nicht als kritische Zuschaue- wohl das Veranstaltungsprogramm schwerpunkt- rin - mitzuwirken. Augenfällig war auch, dass auf mäßig lediglich die orthopädische und protheti- dem Programmumschlag eine Anzeige aus der sche Versorgung der Betroffenen aus historischer Zeitschrift „Die Waage“, Bd. 1, Heft 1 - 8, Stolberg Perspektive vorsieht. 1959/60 abgedruckt war. Dies ist die Firmenzeitschrift der Firma Grünenthal GmbH. Wir sind der Auffassung, dass Ihre Mitwirkung an einer solchen Veranstaltung auch dann nicht an- In einem offenen Brief an die Bundesvorsitzende gebracht wäre, wenn die aktuelle Folgeschäden- vom 18. September 2003 schrieb der LV NRW: problematik, die derzeitige Lebenssituation (Hilfsmittelversorgung, Pflege usw.) sowie die Alters- „Sehr geehrte Frau Hudelmaier, versorgung dort thematisiert würde, weil perfiderweise gerade die Firma Grünenthal GmbH durch wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie am ihr unheilvolles Vorgehen in der Vergangenheit 20. September 2003 an dem 6. Symposium „Die die mit diesen Themen verknüpften, heutigen Pro- Contergankatastrophe - Eine Bilanz nach 40 Jah- bleme der von uns allen vertretenen Betroffenen ren“ des Deutschen Orthopädischen Geschichts- erst bewirkt hat. So schliesst § 23 des Stiftungs- und Forschungsmuseums e. V. in der Orthopä- gesetzes jegliche Geltendmachung von weiteren dischen Universitätsklinik Stiftung Friedrichsheim Schadensersatzansprüchen - auch die der Nach- in Frankfurt am Main als offizielle Vertreterin des folgeschäden - durch uns Geschädigte gegen die Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. Firma Grünenthal GmbH für immer aus. Diese mitwirken wollen. Bestimmung wurde bei der Entstehung des Stiftungsgesetzes durchgesetzt von dem Sozius der Wir haben ebenfalls zur Kenntnis genommen, Rechtsanwaltskanzlei des damaligen Justizminis- dass Sie Ihre Mitwirkung an der oben genannten ters des Landes NRW Neuberger, die einen der Veranstaltung auch dann nicht absagen wollten, Grünenthalverantwortlichen im Conterganstraf- nach dem Ihnen bekannt wurde, dass diese Ver- prozeß vertrat. Gäbe es diese Bestimmung nicht, anstaltung u.a. von der Firma Grünenthal GmbH müsste die Firma Grünenthal GmbH heute und in gesponsert wird. Zukunft für sämtliche Folgeschäden, die Hilfsmittel, die Pflege und auch für die Altersversorgung Wir halten fest, dass Sie trotz diesem Umstand eines jeden Betroffenen aufkommen. Ihre fortgesetzte Mitwirkung damit begründen, dass auf dieser Veranstaltung Sachthemen wie Gerade vor dem Hintergrund der Neuzulassung „Folgeschäden, derzeitige Lebenssituation sowie von Thalidomid auf dem europäischen Markt ist die Altersversorgung“ abgehandelt würden, ob- diese Veranstaltung höchst bedeutsam. Bislang Pillendreher Seite 21 Ausgabe I / 2005 hatte die Firma Grünenthal GmbH in sämtlichen Veranstaltung von der Firma Grünenthal GmbH Medienberichten hierzu bestritten, daran beteiligt als Sponsor gewusst haben konnten. Sie werden zu sein. Wenn sie nunmehr eine Veranstaltung zudem die Frage beantworten müssen, warum sponsert, die mit einem Vortrag „Thalidomid - eine Sie, nachdem Sie nun endlich davon erfuhren, Option für die Zukunft?“ endet, zeigt dies, dass sie Ihre Mitwirkung nicht einfach absagten. Rücksicht- entgegen allen anders lautenden Behauptungen nahme gegenüber den Veranstaltern dürfte hier ihrerseits an der Neuzulassung ein eindeutiges mehr als fehl am Platze sein. Die Veranstalter, die Interesse hat. Und dieser Tatbestand ist neu. Ziel erklärtermaßen als Medizinhistoriker gesehen eines solchen Interesses kann nur sein, auf der werden möchten, haben schon durch die Wahl Welle der Medienberichterstattung über die an- der Firma Grünenthal GmbH als Mitsponsor aber geblich positiven Wirkungen ihres früheren Markt- auch der anderen Pharmafirmen bei der Themati- renners mitzuschwimmen und sich hinsichtlich sierung des größten deutschen Pharmazieskan- ihrer Machenschaften in der Vergangenheit, ins- dals historischen Dilettantismus und im höchsten besondere der von ihr korrumpierten Entschädi- Maße Unsensibilität gegenüber dem Schicksal der gungsabwicklung für die heute noch lebenden Conterganopfer bewiesen. Vor diesem Hinter- Betroffenen, reinzuwaschen. Ein weiteres Ziel ist grund ist es auch denkbar, dass die Veranstalter es, an den neuerlichen, angeblichen Erfolgen von selbst im Dienste der pharmazeutischen Industrie Thalidomid wirtschaftlich zu partizipieren. oder gar der Firma Grünenthal GmbH stehen. Als Bundesvorsitzende unseres Verbandes sind Sie Durch Ihre Mitwirkung an diesem Symposium wird allein nur den von Ihnen vertretenen Betroffenen unweigerlich in der Öffentlichkeit der Eindruck gegenüber verpflichtet. Und diese Verpflichtung entstehen, dass es in irgendeiner Weise zu einer beinhaltet es, jeglichen Eindruck der Nähe zur Annäherung zwischen den Conterganopfern und Firma Grünenthal GmbH - auch räumliche Nähe - der Firma Grünenthal GmbH gekommen ist. Es zu vermeiden. wird zudem der Eindruck entstehen, dass eine Neuzulassung von Thalidomid von der Mehrheit Da es für uns unerträglich und entwürdigend ist, der Contergangeschädigten auch nur annähernd unsere bundesweite Interessenvertretung in ir- gebilligt wird. Dieser Eindruck wird auch dann haf- gendeiner Weise als Aushängeschild der Firma ten bleiben, wenn Sie durch eine entsprechende Grünenthal GmbH instrumentalisiert zu sehen, Stellungnahme auf der Veranstaltung selbst eine möchten wir uns an dieser Stelle von Ihrem Mit- andere Motivation Ihrer Mitwirkung oder kritische wirkungsansinnen ausdrücklich distanzieren. Aspekte der Neuzulassung von Thalidomid kundtun. Denn Sie werden sich die Frage gefallen las- Dasselbe gilt für Ihre Vorstandskollegen, die Ihr sen müssen, ob Sie nicht schon im Vorfeld der Mitwirkungsvorhaben offensichtlich unterstützen. Pillendreher Seite 22 Ausgabe I / 2005 Mit freundlichen Grüßen” „Offensichtlich ist der Bundesvorstand die Nähe Grünenthals schon so gewohnt, dass er den tat- Mit gleichem Datum schrieb der LV NRW die Ver- sächlichen und formellen Unterschied zwischen anstalter an und forderten sie auf, dem LV mit- einer Zuschauerteilnahme und einer Mitwirkung zuteilen, in welchem Verhältnis sie zu der Firma im Rahmen eines Veranstaltungsprogramms nicht Grünenthal GmbH stehen. Dieser Brief ist bis heu- mehr zu erkennen vermag.” te unbeantwortet geblieben. Ebenso ging seitens des LV NRW eine Presseerklärung an die bun- Das offene Zusammenspiel zwischen dem desdeutschen Medien heraus. Um ein entspre- Bundesverband und der Firma Grünenthal GmbH chendes Gegengewicht zu der erwarteten und nahm auch damit kein Ende: dann doch tatsächlich in den historischen Teilen zum Conterganskandal einseitig, grünenthal- Durch einstimmigen Beschluss der Jahreshaupt- freundlich geprägten Veranstaltung zu geben, versammlung des Bundesverbandes vom entschlossen sich Vorstandsmitglieder des LV 15.05.2004 konnte verhindert werden, dass der NRW als Zuschauer an der Veranstaltung mit kriti- Bundesvorstand für seinen im Geschäftsjahr 2005 schen Beiträgen teilzunehmen. Sie verteilten ein geplanten und dann im Herbst auch tatsächlich Flugblatt und mußten in den Diskussionen viele durchgeführten Bundesrechtskongreß die Firma Darstellungen, die gerade das Vorgehen Grünent- Grünenthal GmbH, deren Tochter- und Mutterfir- hals in der Vergangenheit verharmlosten, richtig- men sowie die Grünenthaleigentümer-Familie stellen. Wirtz als Mitsponsoren in Anspruch nimmt. Auf der Bundesvorstandsratssitzung vom Damit wurde dem Versuch des Bundesvorstan- 18.10.2003 versuchte sich der Bundesvorstand des, eine öffentlich zur Schau getragene Annä- damit heraus zu reden, dass man generell die herung mit Grünenthal unter den Betroffenen hof- moralische Pflicht habe, an Veranstaltungen teil- fähig zu machen, durch das höchste Entschei- zunehmen und diese durch aktive Mitarbeit sogar dungsorgan des Bundesverbandes eine klare Ab- zu beeinflussen, wenn auf ihnen das Thema Con- sage erteilt. tergan behandelt würde. Im übrigen habe der LV NRW ja auch an der Veranstaltung in Frankfurt Bereits auf der Bundesvorstandsratssitzung vom teilgenommen und sich damit in die Nähe Grü- 28. Februar 2004 beantragte der LV NRW, dass nenthals begeben. Grünenthal nicht als Mitsponsor bei dieser Veranstaltung in Anspruch genommen werden solle. Hierzu resümierte der LV NRW u.a. in seinem Denn in dem von dem stellvertretenden Bundes- Tätigkeitsbericht 2003: vorsitzenden Michael Ashcroft verfassten Exposé Pillendreher Seite 23 Ausgabe I / 2005 zur Ausgestaltung und Finanzierung des besagten 6 Nein-Stimmen abgelehnt wurde. Bundesrechtskongresses wurde die Firma Grünenthal GmbH als Mitsponsor aufgeführt. Damals Zudem wurde auf der Bundesvorstandsratssitzung wurde dieser Antrag noch bei 3 Enthaltungen und vom 28. Februar 2004 durch Zufall bekannt, dass 6 Nein-Stimmen abgelehnt. die Mitglieder der Medizinischen Kommission der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder” über Vor der Abstimmung wurden Michael Ashcroft und Jahre hinweg Auslagen, Hotelübernachtungen, die 1. Vorsitzende Margit Hudelmaier vom LV Verköstigungen von der Firma Grünenthal GmbH NRW zu dem Vorgang befragt: Michael Ashcroft erhalten haben. Der ehemalige Firmensyndikus behauptete, die Passage mit der Mitsponsoren- Grünenthals, Herbert Wartensleben, habe in sei- eigenschaft Grünenthals sei ihm beim mitternächt- ner Eigenschaft als Vorsitzender einer der beiden lichen Schreiben des Exposés versehentlich da Stiftungskommissionen diese Zahlungen vermit- herein geraten. Margit Hudelmaier sagte hierzu, telt. Aufgabe der Medizinischen Kommission ist zu Geld stinke nicht und es gäbe Contergangeschä- begutachten, ob jemand überhaupt contergange- digte, die sich mit Grünenthal versöhnen wollten. schädigt ist, der Rente beantragt hat. Auch be- Zudem wäre es schwierig, andere Geldquellen stimmt sie den Grad einer Conterganschädigung aufzutun. Auch solle man Grünenthal als Verursa- und legt dann die Höhe der Rente fest. Sie wird cher ruhig für solche Veranstaltungen in Anspruch also auch bei Höherstufungsanträgen tätig. Daher nehmen. stellt sich im Nachhinein die Frage, welche Auswirkung diese Verflechtung auf die langjährige Auf der Bundesjahreshauptversammlung vom Gutachtertätigkeit hatte. 15.05.2004 behauptete Margit Hudelmaier wiederum, dass sie es niemals zulassen würde, dass der Dieser Umstand ist besonders bedeutsam, weil Bundesverband Grünenthal für solche Veranstal- der OV Köln in der Vergangenheit den Bundesvor- tungen in Anspruch nähme. Es stellt sich die Fra- stand mehrfach aufgefordert hat, die Stiftung dazu ge, warum sie es dann zuließ, dass ihr Stellver- zu bewegen, den Mitgliedsverbänden des BV Be- treter Michael Ashcroft in ihrem Beisein dem Bun- richte über die Verwendung der Stiftungsgelder desvorstandsrat am 28. Februar 2004 in seinem vorzulegen. Dies wurde aber von den Stiftungs- Exposé zum Bundesrechtskongreß Grünenthal als vertretern des BV stets abgelehnt. Mitsponsor vorschlagen durfte. Es stellt sich fernerhin die Frage, warum dann der sofort gestellte Nicht nur eingedenk dieser Geschehnisse sahen Antrag des LV NRW, dass Grünenthal nicht als wir es als unser Recht und unsere Pflicht an, den Mitsponsor bei dieser Veranstaltung in Anspruch Bundesvorstand wegen zwei schwerwiegender genommen werden solle, mit 3 Enthaltungen und Satzungsverstöße in Zusammenhang mit der Ein- Pillendreher Seite 24 Ausgabe I / 2005 ladung zur Bundesjahreshauptversammlung 2004 16.03.2002 stellte der LV NRW einen weiteren durch ein Anwaltschreiben vom 24. März 2004 zu Antrag zur Tagesordnung mit dem Wortlaut: rügen. „Wir beantragen, dass der Bundesvorstand nach Der eine Satzungsverstoß betraf die vierwöchige Beendigung der Jahreshauptversammlung am Einladungsfrist, die nicht eingehalten wurde. Die 16.03.2002 unter den Mitgliedsverbänden (Orts- Bundesjahreshauptversammlung 2004 sollte zu- und Landesverbände) einen Meinungsbildungs- nächst am 27. März 2004 stattfinden. Eingeladen prozess einleitet, der mindestens bis zur ordentli- wurde mit Schreiben vom 5. März 2004. Der an- chen Jahreshauptversammlung 2003 andauert. dere Satzungsverstoß betraf die Tatsache, dass Inhalt des Meinungsbildungsprozesses soll die der Bundesvorstand sowohl die Jahresabrech- Vergabe von Satzungsänderungsvorschlägen nung als auch den Bericht über die Vermögens- durch die Mitgliedsverbände hinsichtlich deren lage des Bundesverbandes nicht zum 1. März Stimmrechte bei Wahlen und Abstimmungen da- 2004 vorgelegt hatte. hingehend sein, dass das Stimmrecht eines jeden Mitgliedsverbandes die Anzahl der durch ihn ver- Auf Empfehlung des stellvertretenden Bundes- tretenen contergangeschädigten Betroffenen und vorsitzenden Michael Ashcroft (e-mail vom 26. deren Eltern im Verhältnis zu Mitgliedsverbänden März 2004) wurde der Termin der Bundesjahres- mit gleichviel, mehr oder weniger vertretenen con- hauptversammlung 2004 vom 27. März 2004 auf tergangeschädigten Betroffenen und deren Eltern den 15. Mai 2004 verschoben. repräsentiert.” Hervor zu heben ist noch, dass es der Bundes- Das bis heute geltende Stimmrecht des Bundes- verband auch bei Wahlen und Abstimmungen mit verbandes mit seinem „Ein-Verband-eine-Stimme- der Umsetzung demokratischer Prinzipien nicht so Prinzip“ berücksichtigt bei Wahlen und Abstim- genau nimmt. Man könnte nämlich das Wahl- und mungen nicht die Anzahl der von einem Mitglieds- Abstimmungsprinzip des Bundesverbandes mit verband vertretenen Einzelmitglieder (contergan- der Faustformel umschreiben: geschädigte Betroffene und deren Eltern). Es läßt beispielsweise zu, dass ein Mitgliedsverband mit „Demokratisch ist das, was die Mehrheit der dem 950 vertretenen Betroffenen von zwei Mitglieds- Bundesvorstand zugeneigten Mitgliedsverbände verbänden mit nur je 15 vertretenen Betroffenen entscheidet; egal, ob sie zuweilen nur die Min- überstimmt wird. Dies verstößt nach der Auffas- derheit der Einzelmitglieder vertreten.” sung des LV NRW gegen das im Grundgesetz verfasste Demokratieprinzip, weil hierdurch wie in Zur Bundesjahreshauptversamm lu n g am dem obigen Beispiel die Meinung von 950 Betrof- Pillendreher Seite 25 Ausgabe I / 2005 fenen durch eine Minderheit von 30 Betroffenen Vielmehr wurde eine Änderung des Abstimmungs- zurückgedrängt werden kann. Auch konnten mit und Wahlprinzips auf der Bundesjahreshauptver- dem bisherigen „Ein-Verband-eine-Stimme-Prin- sammlung am 15.03.2003 ohne nennenswerte zip“ Mehrheitsverhältnisse missbräuchlich da- Aussprache nach bloß namentlicher Abstimmung durch verändert werden, dass sich größere Ver- „mehrheitlich” abgelehnt. bände in kleinere Verbände spalten oder einfach mehrere kleinere Verbände gegründet werden. Welche Gegenargumente führte der Landes- Der Bundesverband hat mehrfach öffentlich und in vorstand noch an? den Medien geäußert, seine Wahlen und Abstimmungen würden nach streng parlamentarischen Bezüglich der von den Ortsverbänden kritisierten, Grundsätzen geführt und er vertrete die Meinung angeblich wertenden Textpassagen im Tätigkeits- der Mehrheit der contergangeschädigten Betroffe- bericht 2004 entgegnete der LV-Vorstand, dass nen und Eltern. In Wirklichkeit vertritt er aber nur bei derart wichtigen Vorgängen der LV-Vorstand die Mehrheit der von ihm vertretenen Mitglieds- im Interesse seiner Mitglieder durchaus seine An- verbände. Die Mitgliedsverbandsmehrheit reprä- sichten im Tätigkeitsbericht wertend äußern könne sentiert aber nicht stets die Einzelmitgliedermehr- und sogar müsse. Auch könne die Darstellung der heit. Lediglich bei einstimmigen Stimmergebnis- Ereignisse um den Bundesrechtskongreß nicht sen kann man von einer Übereinstimmung der diffamierend sein, weil die Dinge so geschehen Mitgliedsverbandsmehrheit mit der Einzelmitglie- wären wie im Tätigkeitsbericht 2004 be- dermehrheit sprechen. schrieben50. Dieser Antrag wurde vom Bundesverband ange- Zum Sponsoring durch die Firma Grünenthal nommen. Die Durchführung wurde aber vom Bun- GmbH vertrat der LV-Vorstand den Standpunkt, desvorstand über das ganze Geschäftsjahr 2002 dass es einen Unterschied zwischen Sponsoring verschleppt. Auch im Frühjahr 2003 gab es keinen und Entsch ädigu n gs za h lu n g gi b t . Bei m vom Bundesvorstand hierzu eingeleiteten Mei- Sponsoring profitiert der Sponsor auch von der nungsbildungsprozess innerhalb der Mitglieds- öffentlichen Wirkung seiner Sponsoreigenschaft, verbände, bei dem diese dazu ausdrücklich auf- weil er sich als Wohltäter darstellt, hingegen man gefordert wurden, hierzu schriftlich Stellung zu bezüglich einer Entschädigung bei einem nehmen bzw. Satzungsänderungsvorschläge zu verursachten Schaden eine Verpflichtung hat. machen, damit derartige Unterlagen den anderen Angesichts der Tatsache, dass Grünenthal stets Verbänden zum endgültigen Entscheid vorgelegt eine gerechte Entschädigung vereitelt und sich werden. 50 Andreas Meyer; 19.03.2005. Pillendreher Seite 26 Ausgabe I / 2005 noch nicht einmal bei uns allen entschuldigt hat, Dass sich die genannten Verbände von der An- ist es entwürdigend, von Grünenthal Almosen in waltsrüge distanzierten, nehme der LV-Vorstand Form von Spenden usw. anzunehmen und ihr zur Kenntnis. Man habe aber angesichts der vor- somit obendrein auch noch die Rolle des getragenen Kritik seitens der Vertreterin des OV Wohltäters zu ermöglichen. Der LV-Vorstand hält Düsseldorf, Susanne Ukschewski, und dem Ver- den Vorschlag oder die Duldung eines Sponso- treter des OV Bonn, Jörg Bruchmüller, in der Ver- rings durch Grünenthal für verantwortungslos, weil gangenheit eine ebenso konsequente Haltung bei hinsichtlich der späteren Außenwirkung derartig weitaus schwereren Verfehlungen des Bundesvor- gesetzte Tatsachen nicht nur von Grünenthal standes während der Ära Schleifenbaum53 ver- missbraucht werden können. Man würde um den misst. So hätten sich die gesamten Mitgliedsver- Preis eines momentan opportunen Verhaltens bände des LV NRW seinerzeit bei der Ab- Rechtsstandpunkte und historische Tatsachen stimmung über den Ausschluß des OV Köln aus aufgeben51. dem Bundesverband enthalten, obwohl die Kölner erhebliche Mißstände bezüglich des Finanzgeba- Zur Kritik der anwaltlichen Rüge wies der LV-Vor- rens des damaligen Bundesvorstandes aufge- stand daraufhin, dass der BV-Vorstand den Ter- deckt hatten. Der damalige LV-Vorstand mit samt min der Bundesjahreshauptversammlung wegen seinen Mitgliedsverbänden sei erst eingeschwenkt der zwei schwerwiegenden und rechtlich korrekt und man habe erst gerichtliche Schritte gegen festgestellten Satzungsverstöße selbst vertagt den Bundesvorstand eingeleitet, nachdem abzu- hat, damit die ursprünglich terminierte Bundes- sehen war, dass die Kölner auch in dem Gerichts- jahreshauptversammlung im Nachhinein nicht verfahren bezüglich des zweiten Ausschlusses hätte gekippt werden können. Nicht der LV NRW obsiegen würden54. sondern der BV-Vorstand selber hatte somit die Vertagung verursacht und durchgeführt. Auch Was die Verursachung von menschlichen Gräben wäre dies keine Privataktion des 1. Vorsitzenden anbelangt, wurde beiläufig daran erinnert, dass Andreas Meyer sondern ein Vorgehen des ge- gerade der BV-Vorstand höchst schikanöse und samten LV-Vorstandes gewesen. Zudem wurde entwürdigende Umgangsformen an den Tag ge- daran erinnert, dass der OV Köln die gleiche Rüge legt hat: So ist dem 1. Vorsitzenden, Andreas mit einem Anwaltschreiben verschickt hatte, und Meyer, auf einer der früheren Bundesjahres- infolgedessen der BV-Vorstand auch ohne das hauptversammlungen vom BV-Vorstand die Ess- Anwaltschreiben des LV NRW den Termin ver- ensausgabe verweigert worden, nur, weil er ver- 52 schoben hätte . 53 51 entsprechend Michael Rosenberg; 19.03.2005. 52 Andreas Meyer; 19.03.2005 und 30.04.2005. Siehe oben die Darstellung der Ereignisse um den Finanzskandal Schleifenbaum und Blum. 54 Andreas Meyer; 19.03.2005. Pillendreher Seite 27 Ausgabe I / 2005 gessen hatte, die Teilnahme des LV NRW anzu- as Meyer als 1. Vorsitzender wurde den Ortsver- melden. Obwohl genügend zu essen vorhanden bandsvertretern mitgeteilt, dass eine derartige war, hat er erst etwas zu essen bekommen, nach- Konstellation in diesem Vorstand nicht das jeweils dem der 1. Vorsitzende des OV Köln, Udo Herte- geleistete und einsetzbare Arbeitspensum der rich, ihm seine Essensmarke gegeben hatte. Wer einzelnen Vorstandsmitglieder wieder spiegele. unter fadenscheiniger Berufung auf belanglose Andreas Meyer habe sämtliche Förderanträge, Formalien selbst das Augenmerk auf die kleinliche den Großteil der Zeitung „Pillendreher” sowie den Beachtung von Formalien setzt, muß sich nicht gesamten allgemeinen Schriftwechsel erstellt. wundern, wenn er an anderer Stelle mit den recht- Dann habe er die gesamte bisher durch Telefon- lichen Konsequenzen schwerwiegender Satzungs- anrufe angelaufene Einzelberatung geschultert. verstöße konfrontiert wird55. Hinzu kämen die allgemeinen Koordinationsaufgaben eines 1. Vorsitzenden, der Besuch von Ver- Zur Kritik an der Textpassage bezüglich der Er- anstaltungen anderer Verbände und die Reprä- eignisse um die Mitwirkung der Bundesverbands- sentation des Verbandes bei entsprechenden vorsitzenden, Margit Hudelmaier, an dem von der Landesorganisationen. Jedes Mitglied des amtie- Firma Grünenthal gesponserten 6. Symposium renden Vorstandes würde ihn dabei nach Kräften „Die Contergankatastrophe - Eine Bilanz nach 40 unterstützen. Aber keiner könne dieses Zeitpen- Jahren“ wurde der Hinweis gegeben, dass diese sum aufbringen. Es ginge nicht an, dass man ei- Textpassage bereits im Tätigkeitsbericht 2003 nen 1. Vorsitzenden wählen würde, während ein enthalten gewesen ist und eine entsprechende anderes Vorstandsmitglied im Hintergrund die Kritik auf der Jahreshauptversammlung 2004 hät- Arbeit des 1. Vorsitzenden machen würde. Daher te vorgebracht werden müssen. Diese und andere habe der Vorstand sich auch entschlossen, nur in Textpassagen seien nur erneut übernommen wor- dieser Konstellation wieder zu kandidieren58. den, um hervorzuheben, dass es sich bei den Vorfällen der offensichtlichen Annäherung zu Grü- Konnte man sich einigen? 56 nenthal um keine Einzelfälle handelt . Im übrigen wurde ausdrücklich auf die oben dargestellten Nach heftigen Auseinandersetzungen zu den Vorkommnisse in der Ära Schleifenbaum verwie- obigen Themenpunkten einigte man sich auf der sen57. außerordentlichen Mitgliederversammlung (30.04.2005) auf folgende Programmatik: Hinsichtlich einer Ämterkonstellation ohne AndreDie Hauptaufgabe des Vereins ist nach wie vor 55 Michael Rosenberg; 19.03.2005. 56 Hervorgehoben im Tätigkeitsbericht 2004, Seite 42. 57 Andreas Meyer; 19.03.2005. 58 Michael Rosenberg; 30.04.2005. Pillendreher Seite 28 Ausgabe I / 2005 die Verbesserung und Professionalisierung der sich noch soeben nach einer langen Diskussion Beratungssituation. über eine gemeinsame Programmatik geeinigt hat. Wenn die Mitglieder diesen Vorstand nicht Neben dieser Zielsetzung verfolge man die wollten, sollten sie einen Vorstand aus ihren Rei- Option, eine Entschädigung von Grünenthal zu hen wählen. Wenn man die Arbeit nicht selber erlangen. machen wolle, solle man andere nicht daran hindern, das Notwendige zu tun59. Auch ließe man Bei der Ausarbeitung von Forderungen gegenüber sich nicht als Lückenbüßer mit einem Mindestvo- der Firma Grünenthal GmbH sind positive Formu- tum wieder wählen, weil kein anderer das arbeits- lierungen bzw. positiv besetzte Begriffe zu ver- reiche Amt übernehmen wolle60. Infolgedessen wenden. würde der Vorstand im Falle eines weiteren Wahlganges die Wahl gemeinschaftlich nicht anneh- Zur Wahl stand der amtierende Vorstand in der men, wenn der kandidierende Vorstand bloß mit ursprünglichen Ämterkonstellation mit Andreas einer einzigen Ja-Stimme wieder gewählt würde61. Meyer als 1. Vorsitzenden, Sofia Plich als stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Schasse als Ver- In diesem Fall müßten die Vertreter der Ortsver- mögensverwalter. bände einen Vorstand aus den Reihen der Anwesenden stellen. Eine andere Möglichkeit sei, dass Die Wahl der Beisitzer sollte danach stattfinden. der amtierende Vorstand die Geschäfte kommisarisch weiterführt, sofern klar ist, dass zeitnah auf Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass keiner einer weiteren außerordentlichen Mitgliederver- der anwesenden Vertreter der Ortsverbände sich sammlung ein neuer Vorstand gewählt werden als Kandidaten für die Vorstandsämter und als könnte. Dies setze aber voraus, dass die Mit- Beisitzer zur Verfügung stellen wollten. gliedsverbände möglichst bald Kandidaten für eine Neuwahl aufstellten. Wenn diese Möglichkeit Bei der anschließenden, zuvor einstimmig be- nicht gewünscht werde, müsse das Geschick des schlossenen, offenen „en bloc”-Wahl wurde je- LV dem Amtsgericht Ratingen übergeben werden, doch der LV-Vorstand bei einer Ja-Stimme, einer damit das dortige Vereinsregistergericht einen Nein-Stimme und zwei Enthaltungen nicht ge- Interimsvorstand bestellen könne62. wählt, da eine Stimmengleichheit in diesem Falle eine Ablehnung bedeutet. 59 Michael Rosenberg; 30.04.2005. 60 Den LV-Vorstand äußerte sich hierzu, dass das Wahlergebnis für ihn unverständlich sei, weil man entsprechend Vermögensverwalter Wolfgang Schasse; telefonisch zugeschaltet; 30.04.2005. 61 Andreas Meyer; 30.04.2005. 62 Andreas Meyer; 30.04.2005. Pillendreher Seite 29 Ausgabe I / 2005 Die Anwesenden waren sich einig, die Wahl in Es wurde nochmals ausdrücklich festgestellt, dass einem erneuten Wahlgang unter den gleichen sich aus den Reihen der Anwesenden niemand Bedingungen („en bloc” und in offener Ab- anderes für eines der Vorstandsämter zur Wahl stimmung) wie zuvor zu wiederholen. gestellt hat. Ebenso stand niemand als Notvorstand zur Verfügung. Da der LV-Vorstand in diesem Wahlgang lediglich mit einer Ja-Stimme und drei Enthaltungen ge- Sodann wurde der erwähnte Beschluss gefasst, wählt wurde, hat er die Wahl - wie zuvor ange- die Geschäftsführung dem zuständigen Vereins- kündigt - nicht angenommen. registergericht zu übergeben. Stellungnahme von Sofia Plich (stellvertretende Vorsitzende), Angelika Scherer (Beisitzerin), Michael Rosenberg (Beisitzer), Andreas Meyer (1. Vorsitzender) W olfgang Schasse (Verm ögensverwalter) m öchte keine Stellungnahm e m ehr zu den obigen Ereignissen abgeben. Wenn der Dachverband einer Geschädigtenorga- wenn aufgrund dieses Klimas einem Landesvor- nisation vom Schädiger über Jahrzehnte hinweg stand von Verbandsvertretern nahegelegt wird, es unterminiert werden konnte, um eine gerechte sei im Sinne der Mitglieder die Wahrheit im ein- Entschädigung zu verhindern; zigen Meinungsbildungsorgan nicht zu benennen; wenn die Geschichte der Schadensverursachung wenn Verbandsvertreter, die jahrelang nicht auf und Entschädigung von Vertretern dieses Dach- Versammlungen erschienen sind, erst aktiv wer- verbandes systematisch verfälscht wurde; den, um einen sich gerade etablierenden Landesvorstand im Wege zu stehen, der diese eklatanten wenn die Kritiker dieser Zustände diffamiert, Mißstände aufzeigt und sich für deren Beseitigung schikaniert und zu Delinquenten gemacht werden, einsetzt; weil man anders das Bekanntwerden der Wahrheit nicht verhindern kann; wenn dies wider besseren Wissens, entgegen den für jedermann im Tätigkeitsbericht des Landesvor- wenn infolgedessen ein allgemeines Klima standes nachlesbaren Projektplanungen zur Ver- geschaffen wurde, das jeden zum Außenseiter besserung der Beratungssituation mit der Be- stempelt, der sich mit der Wahrheit befassen hauptung getan wird, der Landesvorstand ver- möchte; nachlässige aus rein persönlichen und vereins- Seite 30 Pillendreher Ausgabe I / 2005 zweckwidrigen Motiven den Beratungsbedarf der Verbandsvertreter schon die kritische Grundhal- Mitglieder; tung eines Landesvorstandes gegenüber dem Schädiger trotz schwerster Folgeschäden und den wenn andererseits gerade diese Verbandsver- vielen traurigen Suizidfällen unter den Opfern als treter noch nicht einmal der Aufforderung des „verschobenes Feindbild” psychologisieren; Landesvorstandes63 nach zu kommen vermochten, eine Selbstdarstellung ihres Vereines für die dann kann ein Landesvorstand nur zurücktreten; Verbandszeitung zu erstellen und auf eine Mitgliederversammlung mitzubringen; und zwar gerade nicht, weil ihm nicht das genügende Vertrauen ausgesprochen wurde; wenn der Landesvorstand eines Geschädigtenverbandes sich dazu bewegen lassen muß, um sondern, weil er selber kein Vertrauen in das den den Verbandsfrieden und das Wohlwollen der Landesverband ausmachende Umfeld haben Verbandsvertreter zu erhalten, bei der eventuellen kann; Ausarbeitung von Forderungen gegenüber den Schädiger positive Formulierungen bzw. positiv ein Umfeld voller Agonie, der Angst vor der eige- besetzte Begriffe zu verwenden; nen Courage, mit einem bis zur Leugnung von Tatsachen reichenden Harmoniebedürfnis; wenn Verbandsvertreter ihren Landesverband eher den Liquidatoren des Vereinsregistergerichts ein Umfeld, das ganz offensichtlich aus diesen übergeben wollen, als einem Landesvorstand Gründen ein „verschobenes Freundbild” hat. deutlich das Vertrauen auszusprechen, der sich soeben noch bereit erklärt hat, eine nach zähem - - - Ringen mit ihnen gemeinsam ausgearbeitete Programmatik aktiv umzusetzen; Thalidomid wartet auf seine Wiederzulassung. wenn diese Verbandsvertretern aus ihren Reihen Der Conterganverband hat es sich längst selbst keinen Vorstand zu bilden vermochten, weil sie verabreicht. scheinbar das mit diesem Amt verbundene Engagement selber nicht aufbringen möchten; wenn es sogar soweit gekommen ist, dass Wir bitten diejenigen um Entschuldigung, deren Anliegen aufgrund der dargestellten Umstände 63 Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20. April 2005. nicht mehr bearbeitet werden konnten. Pillendreher Seite 31 Ausgabe I / 2005 Schwerpunktthema Überblick über die Pflegeversicherung von Cornelia Ludwig Rechtsanwältin Vorwort Der Hilfebedarf bei im Gesetz nicht aufgeführten Verrichtungen wird vom Versicherungsschutz Die Pflegeversicherung ist im Elften Buch des nicht umfasst. Erreicht der Hilfebedarf bei den Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt. maßgebenden Verrichtungen nicht das im Gesetz vorgesehene Ausmaß, so kommen Leistungen Versicherungspflichtig sind alle Mitglieder der ge- der Pflegeversicherung nicht in Betracht. setzlichen und freiwilligen Krankenversicherung (§ 20 SGB XI). Personen, die wegen Erwerbsunfä- Die Pflegeversicherung hat daher in weit stärke- higkeit Grundsicherung erhalten, sind nicht pflege- rem Maße als die anderen Zweige der Sozialversi- versicherungspflichtig. Sind sie nicht über die Fa- cherung innerhalb des von ihr abzudeckenden milie oder privat pflegeversichert, sind Ansprüche Risikobereichs lediglich eine ergänzende Funkti- auf Leistungen zur Pflege aus dem Sozialgesetz- on. Sie ist keine Voll- sondern lediglich „Teilkasko- buch XII (Sozialhilfe) gegeben. versicherung“. Der Eintritt des Versicherungsfalls und die Höhe der Leistungen hängen davon ab, dass bei dem I. Leistungsvoraussetzungen Versicherten bei bestimmten Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Er- Das Gesetz selbst enthält umfangreiche Begriffs- nährung, Mobilität, Hauswirtschaft) ein Hilfebedarf definitionen der Leistungsvoraussetzungen. Der (im folgenden auch Pflegebedarf) in einem vom Gesetzgeber hat darüber hinaus die Spitzenver- Gesetzgeber festgesetzten Ausmaß besteht. Au- bände der Pflegekassen ermächtigt, im Interesse ßerdem muss der Betreffende die versicherungs- einer einheitlichen Rechtsanwendung Richtlinien rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Vorversi- zur näheren Abgrenzung der Pflegebedürftigkeit, cherungszeit von fünf Jahren in den letzten zehn zu den Pflegestufen und zum Verfahren der Fest- Jahren vor Antragstellung § 33 Abs. 2 Nr. 5 SGB stellung der Pflegebedürftigkeit zu erlassen. XI). Pillendreher Seite 32 Ausgabe I / 2005 Die von Spitzenverbänden daraufhin erlassenen 1. Die gesetzlichen Merkmale im Einzelnen Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungs-Richtlinien (beide zuletzt geändert am 22.08.2001) bin- a) Dauer den den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (im folgenden MDK), der die Pflegebedürftigkeit Der Einschub „voraussichtlich für mindestens durch ein Gutachten zu prüfen hat wie auch die sechs Monate“ präzisiert den Begriff „auf Dauer“ Pflegekassen selbst. in zweifacher Hinsicht. Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinie erläutert die Zum einen wird festgelegt, dass nur Zeiträume gesetzlichen Merkmale der Pflegebedürftigkeit von mehr als sechs Monaten die Voraussetzung und der Pflegestufen. Die Begutachtungsrichtlinie „auf Dauer“ erfüllen. Zum anderen wird verdeut- ergänzt und vertieft die PfRi und bildet die Basis licht, dass bereits vor Ablauf von sechs Monaten für eine einheitliche Gutachtenpraxis (beide Richt- eine Entscheidung über das Vorliegen von Pflege- linien im internet abrufbar unter : bedürftigkeit getroffen werden kann, wenn voraussehbar ist, dass der Zustand der Hilfebedürftigkeit www.mds-ev.org, button SINDBAD). länger als sechs Monate andauern wird (beispielsweise bei vorgeburtlicher Schädigung). Die Härtefall-Richtlinie (HRi, zuletzt geändert am 03.07.1996) bestimmt die Kriterien für die Pflegebedürftigkeit auf Dauer ist jedoch auch Anerkennung eines Härtefalles (Pflegestufe „3+“). dann gegeben, wenn die verbleibende Lebensspanne weniger als sechs Monate beträgt. 1. Begriff der Pflegebedürftigkeit (§ 14 Abs. 1 SGB XI) b) Krankheit oder Behinderung Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversiche- Die Pflegebedürftigkeit muss als Folge einer kör- rung ist gegeben, wenn ein erheblicher oder hö- perlichen oder geistigen bzw. seelischen Krank- herer Hilfebedarf für die gewöhnlichen und regel- heit bzw. Behinderung entstehen. mäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens aufgrund von Krankheit oder Behin- Organische Erkrankungen einerseits und psychi- derung auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sche Erkrankungen andererseits werden gleich- sechs Monate, besteht. berechtigt nebeneinander gestellt. Die Pflegebedürftigkeit muss weiter darauf beru- Pillendreher Seite 33 Ausgabe I / 2005 hen, dass die Fähigkeit, bestimmte Verrichtungen (1) Unterstützung bedeutet noch vorhandene Fä- des täglichen Lebens auszuüben, wegen der higkeiten zu erhalten und zu fördern, sowie dem Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder Pflegebedürftigen zu helfen, verloren gegangene nicht vorhanden ist. Fähigkeiten wieder zu erlernen und nicht vorhandene zu entwickeln (aktivierende Pflege). Zur Un- Maßstab der Pflegebedürftigkeit sind ausschließ- terstützung gehört auch, den Pflegebedürftigen lich die Fähigkeitsbeeinträchtigung oder der –ver- zur Nutzung der ihm überlassenen Hilfsmittel (z.B. lust, nicht Art oder Schwere vorliegender Erkran- Prothesen) anzuleiten. kungen oder die Feststellung einer Behinderung oder die Gewährung einer Rente. (2) Teilweise oder vollständige Übernahme der Gleichgestellt sind Personen, die die Verrichtun- Verrichtungen bedeutet, dass die Pflegeperson gen zwar motorisch ausüben, jedoch deren Not- den Teil der Verrichtungen übernimmt, den der wendigkeit nicht erkennen oder nicht in sinnvolles Pflegebedürftige nicht ausführen kann. zweckgerichtetes Handeln umsetzen können (z.B. bei Antriebs- und Gedächtnisstörungen). (3) Beaufsichtigung und Anleitung zielen darauf ab, dass die täglichen Verrichtungen in sinnvoller c) Hilfe (§ 14 Abs. 3 SGB XI) Weise vom Pflegebedürftigen selbst durchgeführt werden. Der Pflegebedürftige soll (wieder) lernen, Hilfeleistung im Sinne der Pflegeversicherung die Verrichtungen des täglichen Lebens selbst besteht in mehrfacher Hinsicht : sinnvoll durchzuführen. Dies kommt insbesondere bei geistig oder seelisch Behinderten, psychisch (1) der Unterstützung, Kranken sowie geronto-psychiatrisch veränderten Menschen in Betracht. (2) in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Anleitung bedeutet dabei, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der oder einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demon- (3) in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen. strieren muss. Pillendreher Seite 34 Ausgabe I / 2005 Bei der Beaufsichtigung steht zum einen die Si- (so Bundessozialgericht (BSG) vom 06.08.1998, cherheit beim konkreten Handlungsablauf im Vor- Az.: B 3 P 17/97 R). Begleitung auf dem Weg zur dergrund, zum anderen die Kontrolle darüber, ob Arbeitsstelle oder das An- und Ausziehen der Ar- die betreffenden Verrichtungen in der erforderli- beitskleidung können daher nicht in die Ermittlung chen Art und Weise durchgeführt werden. des Pflegebedarfs einbezogen werden. Beaufsichtigung und Anleitung richten sich auch darauf, die Orientierung zur eigenen Person und d) Verrichtungen in der Umgebung zu fördern, Selbst – oder Fremdgefährdung zu vermeiden sowie Ängste, § 14 Abs. 4 SGB XI konkretisiert die Verrichtun- Reizbarkeit oder Aggressionen abzubauen. gen des täglichen Lebens, die bei der Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit allein Diese Hilfestellungen müssen aber konkret auf die zu berücksichtigen sind. Die Verrichtungen sind in gesetzlich vorgegebenen Verrichtungen bezogen vier Bereiche unterteilt. Die ersten drei Bereiche sein. Ein allgemeiner Aufsichts- und Betreuungs- werden als die so genannte Grundpflege bezeich- bedarf wegen Fremd- oder Selbstgefährdung ist net. Es muss ein Hilfebedarf bei Grundpflege und nicht berücksichtigungsfähig. hauswirtschaftlicher Versorgung gegeben sein, damit die Pflegekasse eine Pflegebedürftigkeit Nicht zu berücksichtigen beim Hilfebedarf sind anerkennt. ferner Maßnahmen der Krankenbehandlung, der medizinischen Rehabilitation oder der Behandlungspflege. aa) Auch Maßnahmen zur Durchführung der berufli- das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, chen und sozialen (gesellschaftlichen) Einglie- das Kämmen, Rasieren, die Darm- und Blasen- derung sowie zur Förderung der Kommunikation entleerung. Der Bereich Körperpflege umfasst gehören nicht zum berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf, das sie im Gesetz keine Stütze finden bzw. insoweit die Leistungspflicht eines anderen ab) Der Bereich Ernährung umfasst Sozialleistungsträgers gegeben ist. das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme So haben z.B. Hilfeleistungen unberücksichtigt zu bleiben, die durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit des Pflegebedürftigen veranlasst werden der Nahrung. Pillendreher Seite 35 Ausgabe I / 2005 ac) Der Bereich Mobilität umfasst schwerden und das Einfüllen von Getränken in Trinkgefäße. das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, Anund Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen Die Bemessung und Zuteilung von Diätnahrung oder das Verlassen oder Wiederaufsuchen der (z.B. bei Diabetikern) zählt hingegen zur hauswirt- Wohnung. schaftlichen Versorgung und nicht zu den Verrichtungen der Grundpflege. ad) Der Bereich hauswirtschaftliche Versor- Bei der Begutachtung der Mobilität sind insbeson- gung umfasst dere solche Hilfeleistungen zu prüfen, die zur Aktivierung des Pflegebedürftigen beitragen. Das Le- das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, ben des Pflegedürftigen soll nicht auf die Woh- Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und nung beschränkt bleiben. Kleidung oder das Beheizen. Allerdings sind nur solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung einzubeziehen, die für die AufWie wichtig die Zuordnung einzelner Verrichtun- rechterhaltung der Lebensführung zuhause un- gen werden kann, soll an einigen Beispielen näher umgänglich sind und das persönliche Erscheinen erläutert werden. Die Zuordnung kann Bedeutung des Pflegebedürftigen erfordern. Ein täglicher in zweifacher Hinsicht erlangen: Spaziergang oder der wöchentliche Kirchgang sind daher nicht zu berücksichtigen (BSG Akten- (1) ob bzw. wie die betreffende Verrichtung beim zeichen (Az.) B 3 P 15/99 R), ebenso die Beglei- Pflegebedarf zu berücksichtigen ist tung eines behinderten Menschen auf dem Weg zwischen Wohnung und Werkstatt für behinderte und Menschen (BSG Az. B 3 P 1/99 R). (2) ob der erforderliche Zeitaufwand erfüllt ist. Hingegen ist die Begleitung zu regelmäßigen, das heißt mindestens einmal wöchentlich anfallenden Zur mundgerechten Zubereitung und Aufnahme Arztbesuchen einschließlich anfallender Wartezeit der Nahrung gehören nach der Pflegebedürftig- berücksichtigungsfähig, soweit die Arztbesuche keitsrichtlinie alle Tätigkeiten, die die Aufnahme zur Behandlung einer Krankheit erforderlich sind von fester oder flüssiger Nahrung ermöglichen wie (BSG Az. B 3 P 17/97 R). z.B. das Zerkleinern der Nahrungsmittel, das Einweichen harter Nahrung bei Kau- und Schluckbe- Pillendreher Seite 36 Ausgabe I / 2005 Andererseits ist ein erforderlicher Transport des Zusätzlich wird in allen Pflegestufen Hilfebedarf Versicherten zu seiner Pflegeperson, die ihn nur für die hauswirtschaftliche Versorgung vorausge- in ihrer eigenen häuslichen Umgebung pflegen setzt. will, nicht als Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung anrechenbar, weil ein solcher Bedarf nur durch die Einschränkung der Leistungsfähigkeit oder –bereitschaft der Pflegeper- b) Zuordnungskriterien für die einzelnen Pflegestufen son begründet wird (BSG Az. B 3 P 12/01). Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 (erheblich Das Einkaufen als Verrichtung im Rahmen der Pflegebedürftige) haben mindestens einmal täg- hauswirtschaftlichen Versorgung umfasst z.B. lich Hilfebedarf bei wenigsten zwei der oben ge- auch den Überblick, welche Lebensmittel wo ein- nannten Verrichtungen aus den Bereichen Kör- gekauft werden müssen, die Kenntnis des Wertes perpflege, Ernährung oder Mobilität und bedürfen von Geldmünzen und Banknoten sowie die Kennt- zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der nis der Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmit- hauswirtschaftlichen Versorgung. teln. Zum Personenkreis der Pflegestufe 1 gehört auch Zum Kochen gehört schließlich auch das Vor- und der Personenkreis, der zweimal täglich – z.B. am Zubereiten der Bestandteile der Mahlzeit. Morgen und am Abend - Hilfebedarf hat. Auf das Vorliegen jeder dieser Voraussetzungen 2. Stufen der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung XI) auch dann nicht verzichtet werden, wenn im übrigen die zeitlichen Voraussetzungen – z.B. allein a) Allgemeines durch den Hilfebedarf bei einer der Verrichtung der Grundpflege – erfüllt sind (BSG, Az. B 3 P Weitere Voraussetzung für die Leistungsgewäh- 10/98 R) oder der Versicherte aufgrund häufig – rung ist die Möglichkeit der Zuordnung in eine der aber eben nicht täglich – auftretender Krankheits- gesetzlich definierten Pflegestufen. schübe an mehreren Tagen der Woche fremder Hilfe bedarf (BSG, Az. B 3 P 5/00 SGb 2001, Kriterien für die Zuordnung sind dabei die Art, die 177), auch wenn darüber hinaus der Pflegebedarf Häufigkeit und der Zeitaufwand für die benötigten die zeitlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung oder erfüllt (BSG, Az. 3 P 12/00 R abgedr. in der Zeit- der Mobilität. schrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“ (SGb) 2001, Pillendreher Seite 37 Ausgabe I / 2005 Seite 549). gabe wurde höchstrichterlich bestätigt. Neben den drei Hilfen am Tage muss daher regelPflegebedürftige der Pflegestufe 2 (schwer Pfle- mäßig eine weitere Hilfe zwischen 22.00 Uhr und gebedürftige) sind Personen, die bei den oben 6.00 Uhr geleistet werden müssen. Dies ist aber genannten Verrichtungen der Körperpflege, der auch dann noch der Fall, wenn in den letzten vier Ernährung oder Mobilität mindestens 3 x täglich Wochen vor der Begutachtung einmal oder höch- zu verschiedenen Zeiten der Hilfe bedürfen und stens zweimal in der Woche nächtliche Hilfelei- zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der stungen nicht anfielen und Hilfebedarf mindestens hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. in diesem Umfang voraussichtlich auf Dauer bestehen wird. Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 (Schwerst- Die Überprüfung der Nachteinsätze erfolgt auf der pflegebedürftige) sind solche, die bei der Körper- Basis der Pflegedokumentation bei Unterbringung pflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich in einer stationären Einrichtung oder anderer län- rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen gerfristiger Aufzeichnungen über den Pflegever- und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei lauf bei häuslicher Unterbringung. der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Schwerstpflegebedürftigkeit liegt daher vor, wenn Bei einem außergewöhnlich hohen oder intensi- der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine ven Pflegeaufwand (§§ 36 Abs.3, 43 Abs. 4) kann Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss, ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe 3 als Härte- weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist fall (Pflegestufe „3+“; Einfügung durch Redaktion und Tag und Nacht anfällt (Rund-um-die-Uhr-Be- „Pillendreher”) anerkannt werden. treuung). Entscheidend ist, dass nachts tatsächlich regelmäßig Hilfe geleistet werden muss. Eine bloße Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch des nachts nur ständige Bereitschaft reicht daher nicht aus (BSG, Az. B 3 P 7/97 R, NZS 1998,479). - erbracht werden kann Die Nacht ist in den insoweit maßgeblichen Begutachtungs-Richtlinien mit der starren Zeitangabe 22.00 Uhr – 6.00 Uhr definiert. Diese Vor- von mehreren Pflegekräften gemeinsam oder Seite 38 Pillendreher Ausgabe I / 2005 - Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung II. oder der Mobilität mindestens 7 Stunden V e r fa h re n zur Feststellung de r Pflegebedürftigkeit täglich, davon wenigstens 2 Stunden in der Nacht, erforderlich ist. 1. Antragstellung und Ablauf Es ist ein (formloser) Antrag auf Leistungen an die c) Zeitaufwand für die Pflege zuständige Pflegekasse (an die jeweilige Krankenkasse angegliedert) zu richten (§ 33 Abs.1 Satz 1 Die Pflegeversicherung geht vom Modell der Lai- SGB XI). Das weitere Verfahren wird durch das enpflege aus. Entscheidend im Sinne des Geset- Gesetz (§ 18 SGB XI) und die schon erwähnten zes ist also der Zeitaufwand, den eine nichtprofes- Richtlinien geregelt. sionelle Pflegekraft für die Hilfeleistungen benötigt. Die Pflegekassen haben durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen Dieser Zeitaufwand muss wöchentlich im Tages- der Pflegebedürftigkeit gegeben sind und welche durchschnitt Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Mit dem Gutachtenauftrag übergibt die Pflegekasse dem MDK den Antrag und weitere für die Begutachtung - in der Pflegestufe I mindestens 90 Minu- ihr vorliegende erforderlichen Unterlagen über ten betragen; hierbei müssen auf die Vorerkrankungen, Klinikaufenthalte, zur Hilfsmit- Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen, telversorgung, zum behandelnden Arzt und zur häuslichen Krankenpflege. - in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden; hierbei müssen auf die Grundpflege Die Prüfung hat durch eine Befragung des Versi- mindestens zwei Stunden entfallen; cherten und seiner pflegenden Angehörigen und einer sich anschließenden Untersuchung des Ver- - in der Pflegestufe III fünf Stunden betra- sicherten zu erfolgen. gen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Grundsätzlich hat der MDK den Versicherten in seinem Wohnbereich bzw. in der Pflegeeinrichtung zu untersuchen. Erteilt der Versicherte dazu nicht sein Einverständnis, kann die Pflegekasse die Leistungen verweigern. Die Untersuchung im Seite 39 Pillendreher Ausgabe I / 2005 Wohnbereich kann ausnahmsweise unterbleiben, Zur Zuordnung in eine Pflegestufe ist der individu- wenn das Ergebnis nach Aktenlage bereits ein- elle Pflegebedarf nach Art und Häufigkeit sowie deutig festzustellen ist. nach dem zeitlichen Umfang für jede einzelne der 21 gesetzlichen Pflegeverrichtungen aus den Befindet sich der Antragsteller im Krankenhaus Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und oder in einer stationären Rehabilitationseinrich- hauswirtschaftliche Versorgung zu ermitteln. Dazu tung, ist eine kurzfristige Begutachtung bereits werden die Pflegeperson(en) und/oder der Pflege- dort durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung bedürftige befragt und deren Aufzeichnungen einer ambulanten oder stationären Weiterversor- über die Pflege (zum Beispiel durch ein „Pflegeta- gung und Betreuung erforderlich ist. gebuch“ dazu unten II.2. mehr) mit den im Anhang zur Begutachtungsrichtlinie abgedruckten Orien- Soweit erforderlich und der Versicherte hierin ein- tierungsrahmen für den pflegerischen Zeitaufwand willigt, soll der MDK die behandelnden Ärzte des für die Grundpflege (so genannte Zeitkorridore) Versicherten, insbesondere die Hausärzte in die verglichen. Begutachtung einbeziehen – und soweit nicht bereits durch die Pflegekasse vorgelegt – ärztliche Diese basieren auf Werten, die für die vollständi- Auskünfte und Unterlagen über die für die Begut- ge Übernahme der Verrichtung durch eine Laien- achtung wichtigen Vorerkrankungen sowie zu Art pflegekraft ermittelt wurden. und Dauer der Pflege (z.B. bei psychisch Kranken sowie geistig und seelisch Behinderten evtl. vor- Vor- und Nachbereitungen zu den Verrichtungen handene längerfristige Aufzeichnungen über den sind in den Zeitkorridoren berücksichtigt. Pflegeverlauf) einholen. Die Zeitkorridore entbinden jedoch den Gutachter Pflegeeinrichtungen haben ihre Unterlagen, ins- nicht, in jedem Einzelfall den Zeitaufwand für den besondere die Pflegedokumentationen vorzulegen Hilfebedarf bei der Grundpflege entsprechend der und Auskünfte zu erteilen. individuellen Situation des Einzelfalls festzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Hilfelei- Die Begutachtung ist in der Regel durch geschulte stungen Beaufsichtigung und Anleitung, für die die und qualifizierte Ärzte des MDK durchzuführen. In Begutachtungsrichtlinie keine Orientierungswerte die Begutachtung können jedoch auch Pflege- vorsieht. fachkräfte und andere Fachkräfte sowie externe Gutachter unter Verantwortung durch den MDK Besonderheiten, die sich aus dem speziellen eingebunden werden. Krankheitsbild ergeben, sind innerhalb des Zeitkorridors als Erschwernis- bzw. Erleichterungs- Pillendreher Seite 40 Ausgabe I / 2005 faktor zu berücksichtigen. schnittswert zu berücksichtigen. Erschwerende oder erleichternde Faktoren kön- Der Zeitbedarf für die anteilig auf den Pflegebe- nen die körperlichen Gegebenheiten des Pflege- dürftigen entfallenden hauswirtschaftliche Versor- bedürftigen (z.B. Körpergewicht über 80 kg oder gung ist insgesamt anzugeben. Insoweit sieht die unter 40 kg) oder seine Mithilfefähigkeit (z.B. Begutachtungsrichtlinie keine Orientierungswerte hochgradige Spastik, Einsteifung großer Gelenke) vor. Soweit jedoch ausreichender Hilfebedarf im sein. Bereich der Grundpflege festgestellt wird, ist auch die Begründung des sich darüber hinaus ergeben- Ebenso können die räumlichen und baulichen den Aufwandes für die hauswirtschaftliche Versor- Gegebenheiten der Wohnung bei der Zeitbemes- gung in aller Regel unproblematisch und nicht sung als erschwerende oder auch erleichternde entscheidungserheblich. Faktoren zu berücksichtigen sein. Das Ergebnis der Prüfung teilt der MDK der PfleWird der Betroffene nicht (mehr) in der eigenen gekasse in einem Gutachten mit. Dabei ist ein Wohnung sondern z.B. in einer stationären Pfle- Formulargutachten zu verwenden, auf dessen geeinrichtung gepflegt, ist für die Bemessung des Inhalt und Form sich die Spitzenverbände der zeitlichen Aufwandes nicht vom tatsächlichen Krankenkassen geeinigt haben. Wohnumfeld sondern von einer durchschnittlichen häuslichen Wohnsituation auszugehen (Zwei- In dem Gutachten ist differenziert zu folgenden Personen-Haushalt, vier Zimmer, keine behinder- Sachverhalten Stellung zu nehmen: tengerechte Ausstattung, 1. Etage, kein Aufzug, nicht ebenerdig erreichbar). Vorliegen der Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit und Beginn der Pflegebedürftigkeit, zuge- Der zeitliche Hilfebedarf ist durch den Gutachter ordnete Pflegestufe, Prüfung, ob und inwieweit ein für jede Verrichtung der Grundpflege in vollen Mi- außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand nach der nutenwerten anzugeben. Härtefall-Richtlinie vorliegt, sowie Umfang der nicht professionellen Pflegetätigkeit im Hinblick Fallen einzelne, in der Regel tägliche Verrichtun- auf deren Rentenversicherung (dazu unten unter gen (z.B. Baden, Verlassen und Wiederaufsuchen III.6. a) mehr). der Wohnung oder auch Blasen- und Darmentleerung in Form der Katheterisierung) nicht jeden Das Gutachten des MDK muss darüber hinaus Tag an, so ist der wöchentliche Gesamtaufwand einen individuellen Pflegeplan erstellen. Dieser auf Minuten pro Tag umzurechnen und der Durch- enthält Empfehlungen zu über die aktuelle Versor- Pillendreher Seite 41 Ausgabe I / 2005 gungssituation hinausgehende notwendige pflege- sollten vor der Begutachtung mindestens über rische Leistungen sowie zu notwendigen Pflege- eine Woche, besser aber über 14 Tage ein so hilfsmitteln. Zum Pflegeplan gehört auch der Vor- genanntes Pflegetagebuch führen. schlag über notwendige Maßnahmen zur Rehabilitation. Dabei kann der MDK auch Rehabilitations- Hier sollten der tägliche Zeitaufwand und die Art maßnahmen vorschlagen, die nicht zu Lasten der der Hilfen detailliert mit den tatsächlichen Zeiten Pflegekassen, sondern zu Lasten anderer Sozial- erfasst werden. Damit die Gutachter nicht zu ge- leistungsträger (zum Beispiel Sozialhilfeträger) ring einstufen, sollte tatsächlich jede zur Versor- gehen. gung des Pflegebedürftigen nötige pflegerische oder hauswirtschaftliche Versorgung festgehalten Die Bestätigung der Notwendigkeit von Rehabilita- werden. Spielt der Pflegebedürftige in dem Gut- tionsmaßnahmen durch den MDK kann daher der achtergespräch aus Scham oder Stolz vorhande- Durchsetzung von Rechtsansprüchen sowohl ge- ne Probleme herunter, sollten die Angehörigen genüber der Pflegekasse als auch beispielsweise dem Gutachter die tatsächliche Situation in einem gegenüber dem Sozialhilfeträger erleichtern. zusätzlichen Gespräch nahe bringen. Die Pflegekasse erlässt auf der Grundlage des Muster bzw. Vordrucke für Pflegetagebücher fin- Gutachtens einen Bescheid. Wird eine Pflegebe- den sich im Internet (zum Beispiel unter www.pa- dürftigkeit anerkannt und Leistungen bewilligt, so tientenstelle.info/download/pfl_buch.pdf) oder sind geschieht dies rückwirkend bis zum Datum der bei den Krankenkassen erhältlich. Antragstellung. Entstandene Kosten für professionelle Pflege werden erstattet. Zu den Möglichkei- Einschlägige medizinische Gutachten oder ten im Fall des negativen Ausgangs wird unter III. (sozial-)medizinische Stellungnahmen sollten zur eingegangen. Weitergabe an den Medizinischen Dienst besorgt werden, sofern der Pflegebedürftige nicht in die Beiziehung dieser Unterlagen durch den MDK 2. Rolle und Mitwirkungsmöglichkeiten eingewilligt hat oder er die Unterlagen des MDK von Eltern, Angehörigen oder Lebens- ggf. ergänzen will. gefährten bei der Begutachtung Wenn der Gutachter des MDK kommt, ist zur BeEs ist ratsam, sich sorgfältig auf den Besuch des gutachtung eine Vertrauensperson als Zeuge he- Medizinischen Dienstes vorzubereiten. ranzuziehen; im Idealfall verfügt diese über juristische Kenntnisse im Bereich der Pflegeversiche- Der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson(en) rung. Pillendreher Seite 42 Ausgabe I / 2005 Über das Begutachtungsgespräch sollte man sich i und bei Pflegestufe III 665,00 i . während oder direkt danach Notizen zum Verlauf machen. Ist der Pflegebedürftige ein Härtefall (Pflegestufe „3+“; Einfügung durch Redaktion „Pillendreher”) , Es empfiehlt sich, sich darüber zu informieren, welches Informationsmaterial über den Pflegebedürftigen bereits beim Medizinischen Dienst vor- kann er kein Pflegegeld, sondern nur Pflegesachleistungen in Höhe bis zu 1.918 i in Anspruch nehmen. liegt. Der Pflegebedürftige oder sein Vertreter haben das Recht auf Einsicht in vorhandene Gutachten (§ 25 SGB X). Gegen Bezahlung können Kopien des Gutachtens angefordert werden (§ 25 Abs. 5 SGB X). Dies kann beispielsweise im Rahmen eines Antrages auf Höherstufung sinnvoll sein, wenn die Pflegekasse darüber zu entscheiden hat, ob, über eine zuvor erfolgte automatische Einstufung in Stufe II mit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes am 1.1.1995 hinaus, aufgrund vorhandener Gutachten auf Leistungen wegen Schwerpflegebedürftigkeit eine Einstufung in Stufe III in Frage kommt. Nimmt der Pflegebedürftige die Geldleistung für selbst beschaffte Pflegekräfte in Anspruch, so ist er verpflichtet, bei Pflegestufe I und II halbjährlich und bei Pflegestufe III vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung (Pflegedienst) abzurufen. Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Dabei werden die Pflegenden umfassend beraten. Häufig werden auch Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken und zur Schmerzmitteltherapie besprochen. Die Vergütung für den Einsatz ist gesetzlich geregelt und wird von der Pflegekasse getragen. Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, „hat die Pflege- III. Leistungsarten kasse das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen“. Für an- In Hinblick auf den Leserkreis hat die Verfasserin die Darstellung der Leistungsarten auf die häusli- gemessen halten die Pflegekassen eine Kürzung von 50 %. che Pflege beschränkt. Personen, die am 31.3.1995 Pflegegeld nach § 69 Bundessozialhilfegesetz in der bis zum 31.3.1995 1. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) geltenden Fassung erhalten haben („Altfälle“), erhalten dieses und zusätzlich das bis zum Das Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege an die Pflegeperson gezahlt. Das Pflegegeld beträgt bei Pflegestufe I 205,00 i, bei Pflegestufe II 410,00 31.3.1995 gezahlte Pflegegeld nach den krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 57 SGB Pillendreher Seite 43 Ausgabe I / 2005 V) auch weiterhin (Art. 51 PflegeVG). Bei der vom Sozialhilfeträger dafür voll zu bezahlen (§ 66 Festsetzung und damit der Höhe der Leistung Abs. 4 Satz 2 SGB XII). Übersteigen diese Kosten sind aber wie auch sonst im Sozialhilferecht, be- eine stationäre Pflege, ist zu prüfen, ob ein Um- stimmte Einkommensgrenzen zu beachten (§ 85 zug zumutbar ist. Ist ein Umzug unzumutbar, weil SGB XII). damit zum Beispiel eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes verbunden ist, wird dieser Kostenvergleich nicht durchgeführt (§ 2. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) 13 Abs. 1 Satz 7 SGB XII). Bei Bezug von Pflegesachleistungen (häusliche Erhält der Betreffende neben dieser Sozialhilfelei- Pflegehilfe) rechnet der ambulante Pflegedienst stung ein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür stellt die Pfle- ist dieses vorrangig auf die Kosten für die beson- gekasse dem Pflegebedürftigen bei Pflegestufe I dere Pflege anzurechnen (§ 66 Abs. 4 Satz 3 384,00 i, bei Pflegestufe II 921,00 i, bei Pfle- SGB XII). Erhält der Betreffende als „Altfall“ (siehe gestufe III 1.432,00 i und bei Anerkennung als oben Pflegegeld) ein Pflegegeld nach § 69 Bun- Härtefall 1.918,00 i zur Verfügung. dessozialhilfegesetz und daneben ein Pflegegeld nach krankenversicherungsrechtlichen Vorschrif- Die Begrenzung der Sachleistung für eine bezahl- ten (§ 57 SGB V), so mindert sich dieses um die te Fremdpflege (bezahlte Pflegekraft) aus der Kostenübernahme für eine besondere Pflegekraft. Pflegeversicherung gilt nicht in der Sozialhilfe, also bei den Pflegebedürftigen, die Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches 3. Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI) (SGB XII) erhalten. Bei der Kombinationsleistung erhält der PflegebeBei notweniger Rund-um-die-Uhr-Pflege besteht dürftige anteilig sowohl Pflegesachleistungen hier ein Aufstockungsanspruch (§ 66 Abs. 4 Satz durch Inanspruchnahme professioneller Pflege- 2 SGB XII). kräfte als auch anteilig das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe. Beide Leistungen zusammen Wegen des Nachrangs der Sozialhilfe müssen erreichen 100 % der Pflegesachleistung. aber zunächst Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Stellt der Pflegebedürftige An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er eine besondere Pflegekraft ein (§ 65 Abs. 1 SGB Sach- und Geldleistung in Anspruch nehmen will, XII), die von der Pflegeversicherung nicht als ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Sachleistung übernommen wird, sind die Kosten Monaten gebunden.(§ 38 Satz 3 SGB XI). Pillendreher Seite 44 Ausgabe I / 2005 4. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ge Lebensführung ermöglichen (§ 40 SGB XI). Dies ist die vorübergehende Vertretung der ehren- Beispiele dafür sind: Pflegebetten, Hilfen zum Ba- amtlichen Pflegeperson durch einen Pflegedienst, den und Duschen, An- uns Ausziehhilfen, Sitz- wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Erho- und Liegerollen zur Linderung von Druckbe- lungsurlaub oder aus anderen Gründen an der schwerden und zum Verbrauch bestimmte Hilfs- Pflege gehindert ist. Voraussetzung ist, dass die mittel wie Windelhosen oder Einmal-Bettschutz- Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erst- einlagen. maligen Verhinderung mindestens 12 Monate – insgesamt, ggf. auch mit Unterbrechungen so das Letztere übernehmen die Pflegekassen jedoch nur BSG vom 06.06.2002, B 3 P 11/01 R, abgedruckt bis zu einem Betrag von maximal 31,00 i monat- in „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ (NZS) 2003, lich (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Seite 212 - in häuslicher Umgebung gepflegt hat. Die Pflegekasse zahlt maximal 1.432,00 i für Die Pflegekasse gewährt diese Hilfen jedoch nur längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Die nachrangig (§ 40 Abs. 1 Satz 1, letzter Halbs. Ersatz- und Verhinderungspflege kann auch in SGB XI). Das bedeutet, sie zahlt nur, wenn nicht Form einer Betreuung des Pflegebedürftigen wäh- die Krankenversicherung oder ein anderer Lei- rend einer Ferienreise erfolgen, die von einer Ein- stungsträger (Unfallversicherung und richtung für behinderte Menschen durchgeführt Versorgungsverwaltung) die Pflegehilfsmittel zu wird. Der Anspruch ist nicht ausgeschlossen, leisten haben. Die Frage, welche Hilfsmittel in die wenn Pflegeperson und Pflegebedürftiger gleich- Zuständigkeit der Krankenkassen und welche in zeitig Urlaub machen (so das BSG in der oben die der Pflegekassen fallen, ist nicht ganz einfach zitierten Entscheidung). zu beantworten. Als Orientierungshilfe zur Abgrenzung der 5. Pflegehilfsmittel, Technische Hilfen (§ Leistungspflicht dienen das Hilfsmittelverzeichnis 40 SGB XI) nach § 128 SGB V (SGB V = Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch Krankenversicherung) und das Pfle- a) Pflegehilfsmittel gehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung Das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis kann im inter- mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der net (allerdings nur unter ACCESS 2.0) unter Pflege, zur Linderung der Beschwerden des Pfle- www.vdak.de/hilfsmittelverzeichnis.htm abgerufen gebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständi- werden. Ansonsten sollte sich der Pflegebedürfti- Pillendreher Seite 45 Ausgabe I / 2005 ge an den MDK oder seine Krankenkasse wenden. · Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird Bestimmte, im Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 (zum Beispiel motorisch betriebene Absen- SGB V aufgeführte Hilfsmittel, die eine Behinde- kung von Küchenhängschränken, Austausch rung ausgleichen oder den Erfolg der Krankenbe- der Badewanne durch eine Dusche). handlung sichern, können zugleich pflegerischen Zielsetzungen dienen. Dies ändert nichts an der Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuel- Leistungspflicht der Krankenversicherung. Nur wo len Wohnumfeldes liegt auch dann vor, wenn den die pflegerische Zielsetzung im Vordergrund steht, Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Um- endet die Leistungspflicht der Krankenkasse (bei- zug in eine den Anforderungen des Pflegebedürf- spielsweise Pflegebetten, Aufrichthilfen). tigen entsprechende Wohnung (zum Beispiel Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewoh- Hilfsmittel, die individuell an die Behinderungen nung) Rechnung getragen werden kann. des Versicherten angepasst und grundsätzlich nur durch den jeweiligen Versicherten genutzt werden In diesem Fall kann die Pflegekasse die Umzugs- können, fallen in jedem Fall in den Leistungsbe- kosten bezuschussen. reich der Krankenkassen. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kommen in der Wohnung des b) Maßnahmen zur Verbesserung des Pflegebedürftigen oder in dem Haushalt, in den er individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 aufgenommen wurde, in Betracht. Entscheidend SGB XI) ist, dass es sich um den auf Dauer angelegten Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen handelt. Bis zu einem Betrag von 2.557,00 i je Maßnah- In Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen, die me zur Verbesserung des individuellen Wohnum- vom Vermieter gewerbsmäßig an Pflegebedürftige feldes können die Pflegekassen im Rahmen ihres vermietet werden, liegt diese Voraussetzung nicht Ermessens Zuschüsse gewähren. Hierbei handelt vor. es sich um Maßnahmen im Sinne von § 40 Abs. 4 SGB XI · Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in kommen grundsätzlich nur in vorhandenem die Bausubstanz verbunden sind (z.B. Türver- Wohnraum in Betracht. Im Einzelfall können auch breiterungen, fest installierte Rampen und Maßnahmen in Zusammenhang mit der Herstel- Treppenlifter, Umgestaltung von Bädern usw.), lung neuen Wohnraums gefördert werden, Pillendreher Seite 46 Ausgabe I / 2005 wenn angemessenen Eigenanteil zu leisten. Er beträgt in der Regel 10 % der Kosten der Maßnahme, · im Zeitpunkt der Herstellung neuen Wohn- jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen Brutto- raums feststeht, dass der Pflegebedürftige einnahmen zum Lebensunterhalt. Hat er keine diesen Wohnraum nutzen wird und der Wohn- eigenen Einnahmen zum Lebensunterhalt, entfällt raum auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist, für ihn ein Eigenanteil. Außerdem gelten die Härtefallregelungen des Krankenversicherungsrechts · · der Pflegebedürftige in seinem bisherigen (§§ 61, 62 SGB V) für die (teilweise) Zuzahlungs- Wohnraum nicht verbleiben kann oder befreiung. ein den Anforderungen gerechter Umbau des Die Festsetzung des Eigenanteils ist ein eigen- vorhandenen Wohnraums technisch nicht ständiger Bescheid, der im negativen Fall mit Wi- möglich oder im Vergleich zur Schaffung ge- derspruch und Klage angegriffen werden kann. eigneten neuen Wohnraums unwirtschaftlich ist. Auch für die Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist die Zuständigkeit der Pflegekassen nur nachrangig (siehe oben Hinsichtlich der Bezuschussung sind die durch die techn. Pflegehilfsmittel). Maßnahme entstandenen Mehrkosten (Materialaber auch sonstige Kosten) zu berücksichtigen. Im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe für Be- Die sich ergebenden mietrechtlichen Fragen hat hinderte (§§ 53 ff. SGB XII, hier § 53 Abs. 1 Satz der Pflegebedürftige in eigener Verantwortung zu 1 SGB XII iVm § 33 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX) gehen klären. Als Maßnahme ist die Gesamtheit der be- die Leistungen der Pflegeversicherung denen hindertengerechten Umbauten nach einem objek- nach dem SGB XII zunächst vor. Der Anspruch tiv vorhandenen Bedarf zu einem bestimmten auf Leistungen nach dem SGB XII bleibt von den Zeitpunkt zu sehen. Leistungen der Pflegekasse jedoch unberührt, soweit die Leistungen der Pflegeversicherung den Ändert sich der krankheits- bzw. behinderungs- individuellen Bedarf des Behinderten im Einzelfall bedingte Bedarf, kann erneut ein Zuschuss bis zu nicht abdecken (§ 13 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Die 2.557,00 i gewährt werden. Pflegekasse hat auf ggf. bestehenden weitergehenden Ansprüche nach dem SGB XII hinzuwei- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den sen und entsprechende Anträge durch Weiterlei- Kosten der Maßnahme und der Einkommenssi- tung der vorhandenen Unterlagen (beispielsweise tuation des Pflegebedürftigen. Dieser hat einen Stellungnahme des MDK, Kostenvoranschläge, Pillendreher Seite 47 Ausgabe I / 2005 Bescheinigung über den Zuschuss der Pflegekas- gen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 19 Satz 1 SGB se) an den zuständigen Leistungsträger zu unter- IV). Allerdings können auch bei nachträglicher stützen. Diese Leistungen der Eingliederungshilfe Beantragung die Zuschüsse nicht versagt werden, sind wie andere Sozialhilfeleistungen von soweit die Leistungsvoraussetzungen im Übrigen bestimmten Einkommensgrenzen und dem Ver- vorliegen (BSG vom 14.12.2000, Az. B 3 P 1/00 mögen des Leistungsberechtigten abhängig. R). Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Integra- Die Pflegekassen sind zur Beratung hinsichtlich tionsämter und die örtlichen Fürsorgestellen im der Bezuschussung verpflichtet (§ 7 Abs. 2 SGB Rahmen ihrer Zuständigkeit für die begleitende XI). Vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeits- Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Geldleistungen gebotes (§ 29 SGB XI) und der begrenzten Zu- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer schussmöglichkeit ist aber - auch im Interesse des Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen - zu prüfen, ob anstelle von Schwerbehinderten entspricht, gewähren können. Baumaßnahmen nicht einfachere Lösungen in Betracht kommen. Darüber hinaus können sie im Rahmen der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben Leistungen zur Der MDK hat – wie bereits oben angesprochen - Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer in dem Gutachten über die Feststellung der Pfle- behindertengerechten Wohnung gewähren (vgl. § gebedürftigkeit Empfehlungen über notwendige 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. D iVm § 22 der Maßnahmen auszusprechen. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung). 6. Diese Leistungen gehen den Leistungen der Pfle- Soziale Sicherung der Pflegeperson (§ 44 SGB XI) geversicherung vor, so das grds. bei berufstätigen Pflegebedürftigen, die schwer behindert (Grad der a) Rentenversicherung Behinderung von mindestens 50 %) sind, Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserungsmaßnah- Die Pflegeversicherung übernimmt für die Alters- men durch die Pflegekassen nicht in Betracht sicherung der Pflegeperson Leistungen, in dem kommen. sie abgestuft nach der jeweiligen Pflegestufe Rentenversicherungsbeiträge zahlt (105, 205 und 307 Die Maßnahmen im Sinne von § 40 Abs. 4 SGB XI sind vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse zu beantra- i). Pillendreher Seite 48 Ausgabe I / 2005 Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson keine gezahlt worden sein müssen. Sie ist wegen ihrer oder eine nur halbtätige Erwerbstätigkeit ausübt, Pflegetätigkeit befreit von dieser Voraussetzung (§ insgesamt aber nicht mehr als 30 Stunden. Der 78 Satz 3 SGB III) befreit. Beamte haben die Pflegebedürftige muss mindestens 14 Stunden Möglichkeit, sich wegen Pflegebedürftigkeit eines wöchentlich zuhause gepflegt werden. Die Fest- Angehörigen auf drei Jahre ohne Dienstbezüge stellungen trifft der MDK im Rahmen der Begut- beurlauben zu lassen oder Teilzeit zu arbeiten (§ achtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit/ 48 a BRRG), auch in Tarifverträgen oder Betriebs- Pflegestufe. Die Pflegeperson hat bei ihrem zu- vereinbarungen kann ähnliches vereinbart sein ständigen Rentenversicherungsträger einen An- oder werden. trag zu stellen (§ 126 SGB VI = Sechstes Buch des Sozialgesetzbuches - Rentenversicherung). Auch in berufsständische Versorgungseinrichtun- IV. Rechtsmittel gegen fehlerhafte Einstufung gen kann eingezahlt werden (§ 44 Abs. SGB XI). Ist das Gutachten erstellt und für den Pflegebedürftigen negativ ausgegangen, erlässt die Pflegeb) Unfallversicherung kasse einen entsprechenden Bescheid. Die Pflegepersonen sind während ihrer pflegeri- Dieser enthält in der Regel eine Rechtsmittelbe- schen Tätigkeit in die gesetzliche Unfallversiche- lehrung über die Einlegung eines Widerspruchs. rung einbezogen, wenn sie den Pflegebedürftigen Fehlt diese, ist der Bescheid statt in der Monats- mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen. frist (ab Zugang des Bescheides) innerhalb eines Jahres angreifbar. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang des Widerspruchs bei der c) Leistungen der Arbeitsförderung (SGB III) Pflegekasse. Will die Pflegeperson nach Beendigung der häus- Zur Begründung des W iderspruchs ist es lichen Pflege in das Erwerbsleben zurückkehren erforderlich, sich Akteneinsicht, insbesondere (so genannte Berufsrückkehrer, § 20 SGB III), und auch in das Gutachten des MDK zu verschaffen benötigt sie dazu eine Umschulung, so erhält sie und sich Ablichtungen anfertigen zu lassen. von der Bundesagentur für Arbeit ein Unterhaltsgeld nach den §§ 153 ff. SGB III. Sie muss dann Nur wenn anhand der Akteneinsicht das nicht die in § 78 SGB III vorgeschriebene Frist Gutachten des MDK geprüft worden ist, kann ein einhalten, wonach drei Jahre vor Beginn der Maß- Widerspruch gegen die fehlerhafte Einstufung nahme Beiträge für die Arbeitslosenversicherung oder die Ablehnung von Leistungen der Pillendreher Seite 49 Ausgabe I / 2005 Pflegeversicherung mangels ausreichenden Die Pflegekasse hat im Rahmen des Pflegebedarfs begründet werden. Widerspruchverfahrens das Recht zu entscheiden, ob sie eine erneute Begutachtung für erfor- Die Argumente des MDK müssen im einzelnen derlich hält. widerlegt werden. Es reicht nicht aus, den Widerspruch ausschließlich damit zu begründen, dass Erst- und Zweitgutachter müssen verschieden man selbst der Auffassung ist, der Pflegebedarf sein, wenn der Erstgutachter seine Aussagen sei höher als vom MDK angegeben. Fehler in der nicht selbst abändert. Wenn also lediglich der Begutachtung können am besten dadurch aufge- Erstgutachter im Widerspruchsverfahren die deckt werden, dass das Pflegetagebuch Punkt für Gründe für die Ablehnung wiederholt, liegt ein Punkt mit den entsprechenden Angaben im Gut- Formfehler vor, der später bei der Klagebegrün- achten des MDK verglichen wird. dung vorgetragen werden kann. Überall dort, wo man selbst bzw. die Pflegeper- Notwendig ist außerdem eine zweite Begutach- son(en) zu einem höheren Pflegebedarf gekom- tung im häuslichen Bereich, wenn erneute Ge- men ist, müssen die Aussagen über die Hilfelei- spräche über das Vorliegen des Pflegebedarfs stungen neben den entsprechenden Aussagen im notwendig sind, was der Regelfall sein dürfte. Pflegetagebuch noch einmal verstärkt werden, am besten unter Angabe zusätzlicher Beweismittel Auch eine Begutachtung nach Aktenlage ohne (zum Beispiel durch Angaben oder ein ärztliches vorherigen Hausbesuch kann daher ein Formfeh- Attest des Hausarztes zum Pflegebedarf oder an- ler sein, der einer Klage zum Erfolg verhelfen derer geeigneter (sozial-)medizinischer Unterla- kann. gen wie Stellungnahmen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oä.). Aufgrund des Widerspruchsverfahrens muss die Pflegekasse einen Bescheid erlassen. Wird dem Des Weiteren ist zu prüfen, ob das Gutachten des Widerspruch nicht stattgegeben, muss innerhalb MDK in sich widerspruchsfrei ist. eines Monats ab Zugang des Widerspruchbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht Widersprüchliche Aussagen liegen zum Beispiel eingereicht werden. Fehlt in dem Bescheid die vor, wenn abschließend unter „sonstiger Anmer- Rechtsmittelbelehrung, kann die Klage innerhalb kung“ unter dem Gutachten steht, dass Beauf- von Jahresfrist erfolgen. sichtigung und Anleitung notwendig sind, im übrigen aber ein Hilfebedarf zuvor für die Verrichtung Im sozialgerichtlichen Verfahren kann sich der des täglichen Lebens verneint worden ist. Kläger – bis auf die Revisionsinstanz, dem Bun- Pillendreher Seite 50 Ausgabe I / 2005 dessozialgericht - selbst vor dem Gericht vertreten chender Anträge keine weiteren Ermittlungen vor, und muss keinen Rechtsanwalt beauftragen. weil es den Sachverhalt für ausermittelt hält, kann der Kläger gemäß § 109 SGG beantragen, dass Es ist möglich, die Klage in der Rechtsantragstelle ein bestimmter Arzt gutachterlich gehört wird. Die beim Sozialgericht aufnehmen zu lassen. Die Kla- Einholung des Gutachtens wird von der Zahlung ge kann zunächst ohne Begründung eingereicht eines Kostenvorschusses abhängig gemacht. So- werden. Es muss aber die Person des Klägers weit nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kos- und des Beklagten (Pflegekasse) genannt sein ten des Gutachtens trägt, muss der Kläger den sowie ein konkreter Antrag formuliert werden (Auf- Vorschuss selbst zahlen. Gewinnt er den Prozess, hebung des Bescheids der Pflegekasse sowie so hat die Pflegekasse (auch) die Gutachtenkos- Beantragung einer bestimmten Pflegestufe). ten zu erstatten. Der Klage sollten in jedem Fall sowohl der ursprüngliche als auch der Widerspruchsbescheid Zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage beigefügt werden; die Klage muss in zweifacher können folgende Hinweise gegeben werden: Abschrift (alle drei Exemplare sind zu unterschreiben) beim Sozialgericht eingehen. Die Adresse des zuständigen Sozialgerichts findet sich in der 1. Liegen formale Fehler im Widerspruchsverfah- Regel in der Rechtsmittelbelehrung des Wider- ren vor ? (Der erstbegutachtende Arzt führt auch spruchbescheides. die Zweitbegutachtung durch, kein zweiter Hausbesuch.) Entscheidet sich der Kläger, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so sollte dies ein Fachanwalt für Es kommt jedoch nicht zur Aufhebung des Be- Sozialrecht sein. Bei Minderbemittelten gewährt scheides im Gerichtsverfahren, wenn feststeht, der Staat Prozesskostenhilfe (PKH). Das Verfah- dass der formale Fehler die Entscheidung nicht ren ist für den Pflegebedürftigen gerichtskosten- beeinflusst hat. frei. Auf das oben genannte Beispiel angewandt, beEs gilt wie im Verwaltungsgerichtsverfahren der deutet dies : Hätte auch ein Zweitgutachter die Amtsermittlungsgrundsatz (§§ 103, 106 SGG = materiell zutreffende Entscheidung des Erstgut- Sozialgerichtsgesetz). Das bedeutet, das Gericht achters bestätigt, wird die Klage aufgrund dieses selbst hat den entscheidungsrelevanten Sach- Formfehlers keinen Erfolg haben. verhalt aufzuklären. Der Kläger kann gleichwohl Anträge stellen. Nimmt das Gericht trotz entspre- Pillendreher Seite 51 Ausgabe I / 2005 2. Die Fehler der Begutachtung (in sich wider- 4. Es liegt bereits sozialgerichtliche Rechtspre- sprüchliche Begutachtung) sind im Widerspruchs- chung vor, die in vergleichbaren Fällen zu einer verfahren nicht beseitigt worden. höheren Einstufung des Pflegebedarfs kommt. Entscheidungen von Sozialgerichten sind im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen zu 3. Der Pflegebedarf ist nicht ausreichend bewer- finden: www.bundessozialgericht.de, www.sozial- tet, die bereits im Widerspruchsverfahren vorge- gerichtsbarkeit.de, www.justiz.nrw.de (nicht nur tragenen Argumente sind nicht entkräftet worden. sozialgerichtliche Entscheidungen). Dies kann und sollte durch Beweismittel belegt werden. Einige Texthervorhebungen und Unterstreichungen wurden aus optischen Gründen von der Pillendreher -Redaktion vorgenommen. Entsprechend wurden absoluten Zahlenwerten Nullkommastellen hinzugefügt. Der Textinhalt wurde hierdurch nicht verändert. Wichtige Meldung zum Pflegegeld !!! Das sogenannte „Besitzstandsleistungs”-Pflegegeld vom Sozialamt durfte und darf in vielen Fällen nicht gekürzt oder gestrichen werden! Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht wurde Art. 51 des Pflegeversicherungsgesetzes geändert und ist am 30. März 2005 in Kraft getreten. Demnach gelten wieder die alten Einkommensgrenzen nach §§79, 81 BSHG in der zum Stichtag 31. März 1995 geltenden Fassung. Information von Sofia Plich. Seite 52 Pillendreher Ausgabe I / 2005 Bürgertelefone Seit der letzten Ausgabe des Pillendrehers haben sich die Telefonnummern des Bürgertelefons geändert, und leider sind die Anrufe auch nicht mehr kostenlos (0,12 i / Minute aus dem deutschen Festnetz). Hinzugefügt haben wir noch die Bürgertelefon-Nummern des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (0,12 i / Minute aus dem deutschen Festnetz) Zeit: Montags – Donnerstags 08 – 20 Uhr 1. Fragen zur Krankenversicherung: 01805 996-602 2. Fragen zur Pflegeversicherung: 01805 996-603 3. Fragen zur gesundheitlichen Prävention: 01805 996-609 4. Gehörlosentelefon (Schreibtelefon): 01805 996-607 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (0,12 i / Minute aus dem deutschen Festnetz) Zeit: Montags – Donnerstags 08 – 20 Uhr 1. Fragen zur Rente: 01805 676-710 2. Fragen zur Unfallversicherung: 01805 676-711 3. Fragen zur Arbeitsmarktpolitik /-förderung: 01805 676-712 4. Fragen zum Arbeitsrecht: 01805 676-713 5. Fragen zu Teilzeit / Altersteilzeit / Minijobs: 01805 676-714 6. Infos für behinderte Menschen: 01805 676-715 7. Gehörlosentelefon (Schreibtelefon): 01805 676-716 8. Telefax: 01805 676-717 Information von unserer stellvertretenen Vorsitzenden Sofia Plich. Pillendreher Seite 53 Ausgabe I / 2005 Tipps und Ratschläge Reisen Fluggäste mit Behinderungen erhalten Rechtsanspruch auf Betreuung Passagiere mit Behinderungen haben bei Flugrei- wenn dies 48 Stunden zuvor angemeldet wurde. sen in der Europäischen Union künftig einen Rechtsanspruch auf unentgeltliche Betreuung. Das entschied das Europaparlament in Straßburg und stimmte damit einem Kompromiss mit den Mitgliedsländern zu. Die Verordnung soll 2008 in Diese Regelung sei vor allem für Billiganbieter Kraft treten. Sie gilt für Flughäfen mit mehr als wichtig, sagte der Europaabgeordnete Michael 150.000 Passagieren pro Jahr. Damit seien so gut Cramer (Grüne): "Bislang lebten Billigflieger nicht wie alle Verkehrsflughäfen in Deutschland erfasst, nur auf Kosten der Steuerzahler und der Umwelt, sagte der CDU-Europaabgeordnete Georg Jar- sondern auch auf Kosten Behinderter. Sie lehnten zembowski. den Transport ab. Das geht jetzt nicht mehr." Der Gesetzestext sieht vor, dass Fluggesellschaf- Der Berichterstatter des Europäischen Parla- ten die Beförderung von körperlich und geistig ments, der britische Sozialist Robert Evans sagte, Behinderten, Älteren, Blinden oder Tauben nicht dass jährlich bis zu 10 Millionen Passagiere Hilfe- wegen deren eingeschränkter Mobilität verweigern leistungen an europäischen Flughäfen erhalten. dürfen. Zugleich muss ihnen etwa beim Transport Allerdings beschwerten sich zu viele Menschen, vom Abfertigungsschalter zum Flugzeug, bei der dass sie vernachlässigt oder sogar schlecht be- Erledigung der Abfertigung oder beim Verlassen handelt würden. "Wir müssen deshalb die Rechte des Flugzeugs mit Hilfe von Lifts oder Rollstühlen, der Passagiere ohne Wenn und Aber garantie- beim Gang zu Toiletten oder dem Transport zu ren." [12/2005] (Quelle: dpa) Anschlussflügen unentgeltlich geholfen werden - Pillendreher Seite 54 Ausgabe I / 2005 Reisen Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland Zusammenstellung von Andreas Meyer Am 12. März 2005 unterzeichneten der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben die erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit. In dieser Zielvereinbarung wurden u.a. Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland festgelegt, welche die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigen. Auf diese Weise werden die Informationen behinderter Gäste über barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland verlässlicher gestaltet. Hoteliers und Gastronomen können anhand von Checklisten, die Standards im eigenen Betrieb überprüfen. Im Deutsche Hotelführer 2006 (www.hotelguide.de) und im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland 2006 (www.hotellerie.de) sollen die barrierefreien Angebote nach dem neuen Standard erstmals gekennzeichnet werden. Schon Sommer 2005 wurden die neuen Kriterien der Barrierefreiheit auch in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung übernommen. Die folgenden Kategorien und Piktogramme gelten für Menschen mit Behinderung als eine Orientierungshilfe bei der Buchung von Hotels und beim Besuch von Gastronomiebetrieben: Kategorien: A, B, C, D und E Pillendreher Seite 55 Ausgabe I / 2005 A. Gäste mit einer Gehbehinderung, die sein sollen, und alle Türen zum für gehbehinderte zeitweise auch auf einen nichtmotori- Gäste zugänglichen Speisebereich weisen eine sierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe an- lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm gewiesen sein können auf. (4) Flure, die zu Aufzügen, Zimmern und s o n stigen Einrichtungen f ühren, d i e f ü r gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, weisen eine lichte Mindestbreite von 120 cm auf. (5) Ein Aufzug, der für gehbehinderte Gäste nutzbar sein soll, ist stufenlos oder über maximal (1) Der Zugang zum Beherbergungsbetrieb, zu 1 Stufe erreichbar (alternativ: über eine Rampe allen Zimmern, die für gehbehinderte Gäste mit einer Neigung # 6 %). Er verfügt über eine nutzbar sein sollen, und zu mindestens einem Eingangstür mit einer lichten Breite von Speisebereich (soweit vorhanden) ist stufenlos mindestens 90 cm, über eine Kabinentiefe von oder über maximal 1 Stufe erreichbar (alternativ: mindestens 140 cm und über eine Kabinenbreite über eine Rampe mit einer Neigung # 6 % oder von mindestens 110 cm. Seine Bedienelemente über einen Aufzug nach Punkt 5). Als einziger sind horizontal angeordnet, wobei die Mittellinie Zugang zum Beherbergungsbetrieb ist eine (Achsmaß) des untersten Bedienelements / Karussell- bzw. Rotationstür unzulässig1 . Befehlsgebers eine Mindesthöhe vom Fußboden von 85 cm aufweist. Anstelle der horizontalen ist (2) Der Rezeptionscounter oder –tisch soll auf auch eine vertikale Anordnung der Bedien- einer Höhe von 85 cm teilweise abgesenkt sein. elemente/Befehlsgeber zulässig, sofern diese in Mindestens aber ist alternativ eine gleichwertige einer Höhe von mindestens 85 cm bis maximal andere Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen 140 cm angeordnet sind. Die Bewegungsfläche vorhanden. vor dem Aufzug beträgt mindestens 120 cm x 120 cm. (3) Die Eingangstür, alle Türen zu und in den Zimmern, die für gehbehinderte Gäste nutzbar (6) Zimmer, die für gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, weisen vor dem Sanitärraum und vor 1 Erfolgt der Hauptzugang durch eine Karussell- bzw. R o ta ti o n s t ü r , m u s s e i n e z u s ä tz lic h e b a r r i e - r e f r e i e E in g a n gs tü r w ä h re n d d e r Ö ffn u n g s ze ite n oh n e Schwierigkeiten nutzbar sein. dem Durchgang zu einer Längsseite des Bettes eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm auf. Die Bewegungsfläche an dieser Pillendreher Seite 56 Ausgabe I / 2005 Längsseite des Bettes weist eine Mindestbreite der Seite des W C-Beckens, die eine von 120 cm auf. Bewegungsflächen neben Be- Mindestbreite von 95 cm und eine Mindesttiefe dienvorrichtungen und Einrichtungsgegenständen vo n 7 0 c m a u f we ist , ist d e r H a l t e g r i f f (Lichtschalter, Schrank, etc.) sind mindestens 90 hochklappbar und arretierbar. Die Sitzhöhe des cm breit. Bewegungsflächen dürfen sich überla- WC-Beckens (Oberkante WC-Brille) beträgt 48 gern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit jedoch cm. Die Dusche ist stufenlos mit dem Rollstuhl nicht eingeschränkt sein (z. B. durch Mobiliar oder befahrbar. Die Bewegungsfläche der Dusche Türen). Jeder Durchgang innerhalb eines Zim- beträgt mindestens 120 cm x 120 cm. Die Dusche mers ist mindestens 80 cm breit. ist mit Haltegriffen, beginnend in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden, versehen. Ein (7) Die Sanitärräume der Zimmer, die für Duschsitz oder Duschstuhl ist vorhanden. gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, sind Bewegungsflächen in Sanitärräumen dürfen sich stufenlos erreichbar. Die Tür weist eine lichte überlagern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit Breite von mindestens 80 cm auf. Sie darf nur jedoch nicht eingeschränkt sein. dann in den Sanitärraum aufschlagen, wenn sie die Bewegungsfläche nicht beeinträchtigt. Die (8) Pkw-Stellplätze mit einer Mindestbreite von Bewegungsfläche vor dem Waschtisch beträgt 350 cm sind in der Nähe des Eingangs vorhanden mindestens 120 cm x 120 cm. Unterhalb des und als so genannte Behindertenparkplätze Waschtisches ist Beinfreiheit vorhanden2 . Über ausgewiesen. dem Waschbecken ist ein im Sitzen und Stehen einsehbarer Spiegel vorhanden. Die (9) Mindestens ein Zweibett- oder Bewegungsfläche vor dem WC-Becken beträgt Doppelzimmer entspricht den vorstehenden mindestens 120 cm x 120 cm. Rechts oder links Kriterien. neben dem WC ist eine Bewegungsfläche mit einer Breite von mindestens 95 cm und einer (10) Gastronomie In Gastronomiebetrieben Tiefe von mindestens 70 cm vorhanden. Rechts gelten für Zugang, Türen, Flure und Aufzüge die und links neben dem WC sind auf einer Höhe von Anforderungen der Punkte (1), (2), (4) und (5) 85 cm (Oberkante) über dem Fußboden entsprechend. Haltegriffe montiert, die 15 cm über die WCBecken-Vorderkante hinausragen und einen E s i s t m i n d e st e n s e in Tisc h m i t e i ne r Abstand voneinander von 70 cm aufweisen. Auf Maximalhöhe von 85 cm und mit einer passenden 2 Sitzgelegenheit vorhanden. Beinfreiheit im Sinne der Kategorie A ist vorhanden, wenn die Nutzbarkeit des W aschtisches im Sitzen nicht durch Verkleidungen, Schränke o. Ä. eingeschränkt ist. Pillendreher Seite 57 Ausgabe I / 2005 Soweit der Gastronomiebetrieb Gästetoiletten einziger Zugang zum Beherbergungsbetrieb ist vorhält, steht mindestens ein WC, das die eine Karussell- bzw. Rotationstür unzulässig4 . Anforderungen nach Punkt (7) erfüllt, im Gebäude zur Verfügung. (2) Der Rezeptionscounter oder –tisch sollte teilweise auf einer Höhe von 85 cm abgesenkt sein. Soweit der Gastronomiebetrieb Gästeparkplätze Mindestens aber ist alternativ eine gleichwertige vorhält, steht mindestens ein PKW-Stellplatz, der andere Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen die Anforderungen nach Punkt (8) erfüllt, zur vorhanden. Verfügung. (3) Die Eingangstür, alle Türen zu und in den Zimmern, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, und alle Türen zum für Rollstuhlfahrer B. Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und zugänglichen Speisebereich weisen eine lichte ständig auf einen Rollstuhl angewiesen Durchgangsbreite vom mindestens 90 cm auf. sind3 (4) Flure die zu Aufzügen, Zimmern und sonstigen Einri ch tu n gen führen, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, weisen eine lichte Mindestbreite von 150 cm auf. (5) Ein Aufzug, der für Rollstuhlfahrer nutzbar sein soll, ist stufenlos erreichbar (alternativ: über eine Rampe mit einer Neigung # 6 %). Er verfügt über eine Eingangstür mit einer lichten Breite von mindestens 90 cm, über eine Kabinentiefe von (1) Der Zugang zum Beherbergungsbetrieb, zu mindestens 140 cm und über eine Kabinenbreite allen Zimmern, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein von mindestens 110 cm. Seine Bedienelemente sollen, und zu mindestens einem Speisebereich sind horizontal angeordnet, wobei die Mittellinie (soweit vorhanden) ist stufenlos erreichbar (Achsmaß) des untersten Bedienelements / (alternativ: über eine Rampe mit einer Neigung # Befehlsgebers eine Mindesthöhe vom Fußboden 6 % oder über einen Aufzug nach Punkt 5). Als 4 3 Die Mindeststandards der Kategorie B schließen diejenigen der Kategorie A vollinhaltlich ein. Die gleichzeitige Nutzung beider Piktogram m e ist daher nicht m öglich. Erfolgt der Hauptzugang durch eine Karussell- oder Rotationstür, muss eine zusätzliche barrierefreie Eingangstür während der Öffnungszeiten ohne Schwierigkeiten nutzbar sein. Pillendreher Seite 58 Ausgabe I / 2005 von 85 cm und die Mittellinie des obersten cm unterfahrbar. Die Oberkante (Armauflageflä- Bedienelements / Befehlsgebers eine che) des Waschtisches liegt maximal 80 cm über Maximalhöhe vom Fußboden von 110 cm dem Fußboden. Über dem Waschbecken ist ein aufweist. Die Bewegungsfläche vor dem Aufzug im Sitzen und Stehen einsehbarer Spiegel vorhan- beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. den. Die Bewegungsfläche vor dem WC-Becken beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. Rechts und (6) Zimmer, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein links neben dem WC ist eine Bewegungsfläche sollen, weisen vor dem Sanitärraum und vor dem mit einer Breite von mindestens 95 cm und einer Durchgang zu einer Längsseite des Bettes eine Tiefe von mindestens 70 cm vorhanden. Falls Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 mehrere rollstuhlgerechte Zimmer vorhanden cm auf. Die Bewegungsfläche an dieser Längs- sind, können diese Zimmer alternierend Bewe- seite des Bettes weist eine Mindestbreite von 150 gungsflächen rechts oder links neben dem WC cm auf. Bewegungsflächen neben Bedienvorrich- aufweisen. Rechts und links neben dem WC sind tungen und Einrichtungsgegenständen, die durch auf einer Höhe von 85 cm (Oberkante) über dem den Rollstuhlnutzer angefahren werden müssen Fußboden Haltegriffe montiert, die hochklappbar (Lichtschalter, Schrank, etc.), sind mindestens und arretierbar sind, 15 cm über die WC-Becken- 120 cm breit. Bewegungsflächen dürfen sich über- Vorderkante hinausragen und einen Abstand von- lagern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit je- einander von 70 cm aufweisen. Die Sitzhöhe des doch nicht eingeschränkt sein (z. B. durch Mobiliar WC-Beckens (Oberkante WC-Brille) beträgt 48 oder Türen). Jeder Durchgang innerhalb eines cm. Die Dusche ist stufenlos mit dem Rollstuhl Zimmers ist mindestens 90 cm breit. Es ist minde- befahrbar. Die Bewegungsfläche der Dusche be- stens ein unterfahrbares5 Bett vorhanden. trägt mindestens 150 cm x 150 cm. Die Dusche ist mit Haltegriffen in einer Höhe von 85 cm über (7) Die Sanitärräume der Zimmer, die für Roll- dem Fußboden versehen. Die Dusche ist mit ei- stuhlfahrer nutzbar sein sollen, sind stufenlos er- nem festinstallierten, klappbaren oder einhäng- reichbar. Die Tür weist eine lichte Breite von min- baren Duschsitz ausgestattet. Bewegungsflächen destens 90 cm auf und schlägt nicht in den Sani- in Sanitärräumen dürfen sich überlagern; sie dür- tärraum hinein auf. Die Bewegungsfläche vor dem fen in ihrer Funktionsfähigkeit jedoch nicht einge- Waschtisch beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. schränkt sein. Der Waschtisch ist mindestens in einer Höhe bis zu 67 cm und mindestens in einer Tiefe von 30 (8) Pkw-Stellplätze mit einer Mindestbreite von 350 cm sind in der Nähe des Eingangs vorhanden 5 Das Bett m uss auf der Längsseite in seiner gesam ten Tiefe und in einer Höhe von 15 cm unterfahrbar sein. und als so genannte Behindertenparkplätze ausgewiesen. Pillendreher Seite 59 Ausgabe I / 2005 (9) Mindestens ein Zweibett- oder (1) Als einziger Zugang zum Beherbergungsbe- Doppelzimmer entspricht den vorstehenden trieb ist eine Karussell- bzw. Rotationstür unzuläs- Kriterien. sig7. (10) Gastronomie In Gastronomiebetrieben (2) Der Eingangsbereich sowie alle Flure, gelten für Zugang, Türen, Flure und Aufzüge die Treppen, Aufzüge, Zimmer usw., die für Anforderungen der Punkte (1), (2), (4) und (5) sehbehinderte Menschen nutzbar sein sollen, sind entsprechend. hell und blendfrei ausgeleuchtet. Es ist mindestens ein unterfahrbarer6 Tisch mit (3) Eingänge, Durchgänge und Türen bzw. einer Maximalhöhe von 85 cm vorhanden. Türrahmen in Bereichen, die für sehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, sind farblich Soweit der Gastronomiebetrieb Gästetoiletten kontrastierend 8 zur Umgebung abgesetzt; vorhält, steht mindestens ein WC, das die Ganzglastüren sind mit Kontraststreifen versehen. Anforderungen nach Punkt (7) erfüllt, im Gebäude zur Verfügung. (4) Alle Schilder, Tafeln, etc., die der Information der Gäste dienen, weisen einen guten Hell- Soweit der Gastronomiebetrieb Gästeparkplätze Dunkel-Kontrast zwischen Hintergrund und Schrift vorhält, steht mindestens ein PKW-Stellplatz, der a u f . Zim m e r n u m m e r n a n Z i m m e r n u n d die Anforderungen nach Punkt (8) erfüllt, zur Informationen an Funktionsräumen (z. B. WC, Verfügung. Restaurant, Bar), sind taktil erfassbar 9 . Wesentliche Hinweise, deren Informationsgehalt über die Angabe einzelner Zahlen, Buchstaben C. Sehbehinderte und blinde Gäste oder Piktogramme hinausgeht, sind zusätzlich auch in Braille-Schrift ausgebildet. 7 Erfolgt der Hauptzugang durch eine Karussell- oder Rotationstür, muss eine zusätzliche barrierefreie Eingangstür während der Öffnungszeiten ohne Schwierigkeiten nutzbar sein. 8 Farbbeispiele: weiß, Purpur, cyan, grün oder gelb auf schwarz; schwarz, Purpur, blau oder rot auf weiß; schwarz, Purpur oder blau auf gelb 6 Es m uss Beinfreiheit in 30 cm Tiefe und m indestens 67 cm Höhe gegeben sein. 9 durch sog. Prism en- oder Pyram idenschrift oder tastbare Piktogram m e Pillendreher Seite 60 Ausgabe I / 2005 (5) Bedienelemente / Befehlsgeber (z. B. Treppen, die zu Zimmern und Bereichen führen, Türgriffe, Aufzugtaster, Lichtschalter, Steckdosen, die für blinde und sehbehinderte Personen nutz- Notruftaster), die für sehbehinderte und blinde bar sein sollen, durchgehende Handläufe - min- Gäste nutzbar sein sollen, sind kontrastreich destens auf einer Seite - auf. Anfang und Ende gestaltet und taktil erfassbar10. Sensortasten sind der Handläufe/des Handlaufs werden mindestens unzulässig. 30 cm über die erste/letzte Stufe weitergeführt. Bei Treppenhäusern, die über mehr als ein Ge- (6) Aufzüge, die für sehbehinderte und blinde schoss gehen, sind am Anfang und Ende der Gäste nutzbar sein sollen, sind mit einer Handläufe taktil erfassbare Informationen zum Sprachausgabe ausgestattet. Mindestens jedoch Stockwerk angebracht. ist alternativ in der Türlaibung oder im Türrahmen der Aufzugstür jeder Etage die Etagennummer in (9) Ausstattungs- und Möblierungselemente dür- Kopfhöhe taktil erfassbar9 angebracht. fen nicht ohne kontrastreiche Markierung und sichere taktile Erfassbarkeit in Bewegungsräu- (7) Treppen, die zu Zimmern und anderen Berei- me hineinragen, die für sehbehinderte und blinde chen führen, die für sehbehinderte Gäste nutzbar Gäste nutzbar sein sollen. sein sollen, weisen auf jeder Stufe eine Kantenmarkierung auf. Dabei kontrastiert die Kante jeder (10) Der Fußbodenbelag / die Fußbodenstruktur Stufe mit der waagerechten und senkrechten Flä- auf den wesentlichen Wegebeziehungen ist che der Stufe. Der Fußbodenbelag / die Fußbo- gegenüber dem angrenzenden Bodenbelag/der denstruktur vor Treppenauf- und -abgängen ist angrenzenden Bodenstruktur optisch und taktil gegenüber dem angrenzenden Bodenbelag/der kontrastierend, sofern nicht die Wand selbst als angrenzenden Bodenstruktur optisch und taktil Orientierungsleitlinie12 genutzt werden kann. kontrastierend11. (11) Mindestens ein Zw eibett- oder (8) Sofern kein Aufzug vorhanden ist oder dieser Doppelzimmer entspricht den vorstehenden die Kriterien nach Ziffer C (6) nicht erfüllt, weisen Kriterien. 10 Dies wird ebenso für Einschubschlitze für Zim m erkarten und für die Zim m erkarten selbst em pfohlen. Zim m erkarten (12) Gastronomie In Gastronomiebetrieben gel- sollten m it einem taktilen Hinweis, auf welcher Seite die ten für Schilder, Bedienelemente, Aufzüge, Chipkarte in den Schlitz gesteckt wird, gekennzeichnet Treppen, Handläufe, Beleuchtung und werden. 11 G ut wahrgenom m en werden Härteunterschiede, z.B. zwischen Teppich und Keramikplatten, Elastikbelag, PVC oder Holz. 12 Dies ist z.B. der Fall, wenn der W eg entlang der W and nicht durch Gegenstände (Pflanzen, M obiliar) oder tiefe Nischen (z.B. m it Sitzgruppen) unterbrochen ist. Pillendreher Seite 61 Ausgabe I / 2005 kontrastreiche Gestaltung die Anforderungen der ge für schwerhörige Menschen ausgestattet16. Punkte (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7) und (8) entsprechend13. (2) Die wesentlichen Informationen für Gäste sind optisch wahrnehmbar. Die Speise- und Getränkekarte ist in gut kontrastierender, schnörkelloser Schrift14 sowie in (3) Wird das Absenden eines Notrufs durch Braille vorhanden. Alternativ kann die Karte auch Betätigung des Notruftasters im Aufzug von auf einer barrierefreien Homepage15 zugänglich einem Empfänger akustisch bestätigt (z.B. mittels sein. einer Gegensprechanlage), muss auch eine optische Bestätigung erfolgen. ( 4) I n Zi m m e rn , d ie f ü r ge h ö rl o se u n d D. Gehörlose und schwerhörige Gäste schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, sind das Telefonklingeln und Türklopfen bzw. -klingeln durch Blinksignale deutlich und eindeutig wahrnehmbar. (5) Soweit der Beherbergungsbetrieb über einen akustisch wahrnehmbaren Alarm verfügt, wird der Alarm in diesen Zimmern ebenfalls optisch signalisiert. Das entsprechende Blinksignal für (1) Die Rezeption ist mit einer induktiven Höranla- den Alarm ist dann zusätzlich auch im Bad des Gastes wahrnehmbar. 13 W ünschenswert ist m indestens ein Tisch m it heller und blendfreier Beleuchtung in geräuscharm er Um gebung. Es k ö n n e n H ilf s m ittel (z.B. T is c h a u fs te lle r, Pie p ser) zur (6) Zimmer, die für gehörlose und schwerhörige Verfügung gestellt werden, um dem Gast das Herbeirufen Gäste nutzbar sein sollen, verfügen über ein Fax- der Bedienung zu erleichtern. 14 gerät, wodurch auch eine zeitnahe Kommunikati- Die Schriftgröße sollte m indestens 12 Punkt betragen. Beispiel für eine schnörkellose (serifenlose) Schrift ist die on mit der Rezeption ermöglicht wird. Schriftart Arial. Es kom m t wesentlich aber auf den Kontrast zwischen Druckqualität und Hintergrundfarbe des Papiers an. 15 Eine Internetseite ist für blinde Com puternutzer dann gut zugänglich, wenn alle grafischen Sym bole auch m it Text hinterlegt sind, und alle Bedienelem ente m it der Tastatur (ohne Maus) ausgewählt werden können. Zum kom plexen Them a „barrierefreies Internet“ vgl. www.bikonline.info. 16 Ist einer der G äste eines Doppelzim m ers gehörlos oder s c h w e rh ö rig , s o llte g ru n d s ä tzlich ein zw e ite r Zim m erschlüssel/eine zweite Zim m erkarte ausgehändigt werden. Dies gilt auf W unsch auch für Einzelzim m er (dam it Gehörlose und Schwerhörige diese/n zur Sicherheit einer Person ihres Vertrauens überlassen können. Pillendreher Seite 62 Ausgabe I / 2005 (7) In Zimmern, die für gehörlose und schwerhöri- behindert. In diesem Bereich müssen Geräusch- ge Gäste nutzbar sein sollen, ist mindestens eine einwirkungen von außen, aus dem übrigen Res- freie Steckdose vorhanden17. taurantbereich und aus der Küche möglichst gering sein. Es erfolgt hier keine direkte elektroakus- (8) Zimmer, die für gehörlose und schwerhörige tische Beschallung, oder die Lautsprecher in un- Gäste nutzbar sein sollen, verfügen über ein mittelbarer Nähe sind separat regel- bzw. ab- Fernsehgerät mit einem Videotext-Decoder18. schaltbar19. (9) Mindestens ein Zweibett- oder Doppelzimmer entspricht den vorstehenden Kriterien. E. Alle Kategorien zusammen (10) Gastronomie In Gastronomiebetrieben gelten für die optische Wahrnehmbarkeit wesentlicher Informationen und für Aufzüge die Anforderungen der Punkte (2) und (3) entsprechend. Mindestens ein Tisch mit mindestens vier Plätzen verfügt über eine helle und blendfreie Beleuchtung, die den gegenseitigen Blickkontakt nicht 17 Soweit nicht ohnehin m ehrere freie Steckdosen – davon m in d e s te ns eine in der N ä he e in e s je d e n B e tte s – vorhanden sind, soll gehörlosen und schwerhörigen Gästen a u f W unsch eine M ehrfachsteck d o s e n le is te u nd eine Dieses Piktogramm bedeutet, dass bei einem Anbieter sämtliche der oben aufgeführten Kriterien gemeinsam vorliegen. Verlängerungsschnur zur Verfügung gestellt werden. 18 D a rü b e r h in a u s k a n n s c h w e r h ö r ig e n G ä s te n zu r 19 Gehörlose und schwerhörige Gäste, die die entsprechend T o n ü b e r tra g u n g b e im F e r n s e h e n e in e d r a h tlo s e eingerichtete G astronom ie nutzen m öchten, sollen die Ü b e rtra g u n g s a n la g e m it r e g e lb a r e m K o p fh ö re r u n d Möglichkeit haben, ihren Tisch auch anders als telefonisch A n s c h lu s s m ö g lic h k e it fü r in d iv id u e lle s Z u b e h ö r zu r (z.B. per Fax oder E-Mail) zu reservieren. Verfügung gestellt werden. Pillendreher Seite 63 Ausgabe I / 2005 Reisen und Autoecke Rehamesse und Auto Herausragende Neuigkeiten auf dem Umbaumarkt für PKW, habe ich auf der letzten RehaMesse nicht entdecken können. Vieles ist für das Reisen getan worden. Umbauten für Wohnanhänger oder Reisemobile werden für Rollifahrer oder Ohnarmer angeboten. Sollte Interesse bestehen, E-Mail-Adresse nutzen und nachfragen! E-Mail: [email protected] A b s o f o r t !! Euroschlüssel für Behindertentoilette hier erhältlich !! Mit diesem Schlüssel können sämtliche Behinder- E-Mail: [email protected] tentoiletten betreten und genutzt werden. Preis 15,00 Euro. Es muss ein Grad von 70% Behinderung ( oder mehr ) vorliegen bzw. die Merkzeichen aG, B, H, BL im Schwerbehindertenausweis vermerkt sein. Um Missbrauch vorzubeugen, bitten wir die Bestellung schriftlich ( Anschrift letzte Seite ) oder per Mail vorzunehmen. Wir benötigen eine Kopie oder gescannte Seite, Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises. Beide Beiträge von Wolfgang Schasse Pillendreher Seite 64 Ausgabe I / 2005 Hilfsmittel Computer Notebook für Kurzarmer Notebook Samsung X1-1200 Bliss Ein zwischenzeitlich von der Firma Sony mit der Typenbezeichnung Vaio PCG-X505/P oder Kurzarmer haben in der Regel dies Schwierigkeit, PCG-X505/SP auf den Markt gebrachtes Sub-No- dass sie die handelsüblichen Notebooks mit einer tebook schien Abhilfe zur versprechen, weil es Handgelenkauflagefläche (meistens der Bereich auch keine Handgelenkauflagefläche hat. mit integriertem Mouse-Touchpad) nicht bedienen können, weil die hinter der Handgelenkauflagefläche liegende Tastatur für sie nur sehr schwer erreichbar ist (siehe auch die für die hiesige Problematik recht anschauliche Darstellung 1 der Firma Samsung zur sogenannten SuperRelax Tastatur™ des Notebooks auf der nächsten Seite). Versuche ein solches Notebook ohne Handgelenkauflagefläche für Kurzarmer im Handel zu finden, waren für viele von uns lange Zeit erfolglos. Notebook Samsung X1-1200 Bliss; Bildquelle: Webseite der Firma Samsung Seite 65 Pillendreher Ausgabe I / 2005 Es handelt sich dabei um ein superleichtes HighEnd-Gerät, das allerdings in der Grundversion zwischen 2.350,- und 2.750,i kosten soll. Wie bei Sub-Notebooks dieser Art üblich, enthält es aus Platzgründen weder ein Disketten- noch ein Darstellungen 1 zur SuperRelax Tastatur™; Bildquelle: Webseite der Firma Samsung DVD/CD-ROM-Laufwerk. Beide hätten als extern anschliessbare Geräte liche Tasten der Tastatur erreichen. Die Firma hinzugekauft werden müssen. Samsung meint sogar, dass eine solche Tastatur auch für Nichtbehinderte das Arbeiten am PC er- Es wurde uns aber vor kurzem mitgeteilt, dass die leichtern soll; weswegen sie die Tastatur auch „Su- Firma Samsung derzeit ebenfalls ein Notebook perRelax Tastatur™” nennt (siehe Darstellung 2 ohne Handgelenkauflagefläche vertreibt. Das No- zur SuperRelax Tastatur unten). tebook der Firma Samsung, Typ X1-1200 Bliss kostet im Internethandel inkl. DVD / CD-ROM- Eine besonders positive Besonderheit dieses No- Laufwerk lediglich 1.869,00 i und ermöglicht tebooks ist zudem noch, dass die Funktionstasten Kurzarmern den gleichen günstigen Tastaturzu- (F1 - F12) nicht - wie bei allen anderen Tastaturen griff wie das Sony-Notebook. Indem die Tastatur üblich - über den Schreib- bzw. Zahlentasten an- wegen der fehlenden Handgelenkauflagefläche geordnet sind sondern links neben den TAB-, weiter vorne liegt, können auch Kurzarmer sämt- Caps-Lock- und Shift-Tasten. Entsprechendes gilt für die Tasten „Home”, ”End” , ”Ins” und „Del”. Sie sind im Cursorbock unten bzw. rechts oben neben der Backspace-Taste platziert (siehe alles im Bild am Artikelanfang). Darstellungen 2 zur SuperRelax Tastatur™; Bildquelle: Webseite der Firma Samsung Seite 66 Pillendreher Ausgabe I / 2005 Alle diese Tasten sind für Kurzarmer viel leichter Wichtigste Produktmerkmale zu erreichen. Wo vorher die Zunge oder Hilfsmittel (Stift, Stab etc.) verwendet werden mussten, können diese Tasten nun mit den Fingern gedrückt Prozessor werden. Auch die Tatsache, dass das DVD / CD-ROM- Professional Speicher Laufwerk hinter der Tastatur nach oben Intel® Pentium® M Prozessor 753, 1,2 GHz ULV, 2 MB Cache 400 MHz FSB 512 MB PC2-3200 (2 x 256) aufzuklappen ist und nicht - wie so häufig - unter Festplatte 60 GB 1,8" der Tastatur nach vorne ausfährt, ist für viele Be- 14" WXGA Glare TFT troffene eine erhebliche Erleichterung. Denn ein Display 1.280 x 768 unter der Tastatur nach vorne ausfahrendes DVD Grafik m ax. 12 8 MB I n t e l Graphic Media Accelerator 900 / CD-ROM-Laufwerk stößt bei Kurzarmern an den Oberkörper an, weil sie wegen der kurzen Arme mit dem Oberkörper näher am Notebook sitzen Optisches Laufwerk DVD-Super-Multi Double-Layer müssen. Kommunikation Wi-Fi 802.11a/b/g 10/100 Ethernet 56K V.92 Modem Besonderheiten gratis Hochleistungsakku Bluetooth Magnesium-Legierung, Fernbedienung SuperRelax Tastatur™ FirstWare Recovery Pro vorläufigen Norton Anti-Virus-Version ausgeliefert. Akku-Laufzeit* bis 13,5 Stunden Ein Office-Programmpaket oder eine Firewall- Service & Support 24 Monate Da diese Besonderheiten beim Sony-Notebook nicht vorhanden sind, ist das kostengünstigere Samsung-Notebook auch aus rein praktischen Gründen vorzuziehen. Das Notebook wird mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP Professional und einer Software enthält es nicht. Vor-Ort-Abholservice europaweit Link: www.samsung.de Gewicht Beitrag von Andreas Meyer ca. 1.700 g Pillendreher Seite 67 Ausgabe I / 2005 Gerichtsurteile Arbeitsrecht usw. Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung Der Arbeitgeber hat Annahmeverzugslohn zu zahlen, wenn er die vom Arbeitnehmer geschuldete Derartige Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich Arbeitsleistung nicht annimmt (§§ 615, 293 ff. aus dem Schwerbehindertenrecht. Der Arbeitge- BGB). ber ist nach § 81 Abs. 4 Ziff. 1, 4 und 5 SGB IX zur behinderungsgerechten Ausgestaltung eines Das gilt auch dann, wenn den Arbeitgeber an der Arbeitsplatzes verpflichtet. Er macht sich scha- Nichtbeschäftigung kein Verschulden trifft. Kein densersatzpflichtig, wenn er diese Pflichten Annahmeverzug wird begründet, wenn der Arbeit- schuldhaft verletzt. nehmer außerstande ist, die an dem zugewiesenen Arbeitsplatz anfallenden Tätigkeiten auszu- Er schuldet dann die entgangene Vergütung als führen (§ 297 BGB). Schadensersatz nach § 280 BGB iVm. § 81 Abs. 4 SGB IX, es sei denn, die behinderungsgerechte Kann der Arbeitnehmer davon nur einen Teil ver- Einrichtung des Arbeitsplatzes wäre ihm unzumut- richten, gerät der Arbeitgeber nicht in Annahme- bar oder sie wäre mit unverhältnismäßigen Auf- verzug, es sei denn, dem Arbeitnehmer kann ein wendungen verbunden (§ 81 Abs. 4 Satz 3 SGB anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden, den IX). dieser ausfüllen kann (§ 106 GewO). Der Arbeitgeber ist regelmäßig nicht gehalten, dazu seine Der Sachverhalt: Arbeitsorganisation zu ändern oder den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers mit technischen Arbeits- Der mit einem Grad von 50 behinderte Kläger ist hilfen auszustatten. seit 1997 bei der beklagten Stadt als Arbeiter angestellt. Auf Grund einer im Jahr 2000 eingesetz- Pillendreher Seite 68 Ausgabe I / 2005 ten Kniegelenksprothese war sein rechtes Bein nicht voll belastbar. Insbesondere durfte er nicht mehr als 15 kg heben und tragen. Auf den Arbeitsplätzen, auf denen er zuletzt ein- Arbeitsplätze müssen behindertengerecht ge- gesetzt war (Wertstoffhof; Containerstellplatzreini- staltet sein gung) waren zum Teil erheblich schwerere Gegenstände zu heben und zu tragen. Die Stadt Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Ar- lehnte seine Beschäftigung Mitte August 2001 auf beitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Das Dauer ab, weil der Kläger wegen der Behinderung entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rhein- seine Arbeitspflicht nicht erfüllen könne. Der Klä- land-Pfalz in Mainz in einem am 11. Juli veröffent- ger hat seine Vergütungsansprüche für die Zeit lichten Urteil. von Mitte August 2001 bis einschließlich April 2002 geltend gemacht. Damit ist nach dem Richterspruch die Kündigung eines behinderten Mitarbeiters unwirksam, wenn Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. der Arbeitgeber nicht zuvor versucht hat, für ihn Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Zu Recht (Az.: 2 Sa 928/04). [07/2005] (Quelle: dpa) haben die Vorinstanzen Ansprüche aus Annahmeverzug verneint. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Ansprüche auf Schadensersatz wegen entgangener Vergütung - jedenfalls für einen Teil des Anspruchszeitraums - Arbeitszeit muss "behindertengerecht" gestal- bestehen. Deshalb hat der Senat die Entschei- tet sein dung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurüc- Arbeitgeber sind verpflichtet, für schwer behinder- kverwiesen. te Mitarbeiter eine "behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit" vorzunehmen. Das entschied Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Oktober 2005, das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz 9 AZR 632/04; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht in Mainz in einem Urteil. Nach Auffassung der Hamm, Urteil vom 9. August 2004, 8 (17) Sa Richter kann der Arbeitgeber daher verpflichtet 1416/02 (pm BAG) [10/2005] (Quelle: Webseite sein, einen Schwerbehinderten nicht zur Nacht- des VDK) schicht einzuteilen (Az.: 4 Sa 900/04). Pillendreher Seite 69 Ausgabe I / 2005 Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines lens". Schwerbehinderten gegen seinen Arbeitgeber statt. Der Kläger hatte sich in seinem Arbeitsver- Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frank- trag bereit erklärt, auch Nachtarbeit zu leisten. Der furt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis Arbeitgeber hatte auf dieser Klausel bestanden, noch innerhalb der Probezeit befindet. Mit ihrem weil andernfalls eine Beschäftigung des Klägers Urteil gaben die Richter der Klage einer Bürohilfe aus betrieblichen Gründen nicht möglich gewesen gegen einen Innenausbau-Betrieb statt und er- wäre. Als der Kläger später ein ärztliches Attest klärten die fristlose Kündigung für unwirksam (Az: vorlegte, wonach er gesundheitsbedingt keine 22 Ca 3594/05). Nachtarbeit leisten könne, verwies der Arbeitgeber auf den Arbeitsvertrag und zweifelte den In- Laut Urteil ist sowohl bei einem unentschuldigten halt des Attests an. Fehlen, wie auch bei einem verspäteten Einreichen des Attests eine vorherige Abmahnung not- In beiden Punkten fand er vor dem LAG jedoch wendig, um dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten kein Gehör. Denn zum einen betonten die Richter, aufzuzeigen. [01/2006] (Quelle: dpa) die gesetzlichen Regelungen zum Schutz schwer behinderter Menschen gingen arbeitsvertraglichen Regelungen vor. Zum anderen verwiesen sie darauf, ein Arbeitgeber sei nicht berechtigt, die Richtigkeit eines ärztlichen Attests einfach anzuzwei- Krankheit: Schwerbehinderter kann gekündigt feln. Er müsse dann schon detailliert darlegen, werden worauf sich seine Zweifel gründeten. Das habe der Arbeitgeber hier nicht getan. [04/2005] (Quel- Auch schwerbehinderten Arbeitnehmern kann le: dpa) grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Die Richter wiesen in ihrem Urteil die Klage einer Versandmitarbeiterin gegen ein Warenhaus zurück (Az. 7 Ca 2396/03). Keine fristlose Kündigung bei verspätet eingereichtem Attest Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin hatte wegen verschiedener Krankheiten bis zu 48 Fehltage Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests jährlich aufzuweisen. Insgesamt fehlte sie seit rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines ihrem Arbeitsbeginn 1990 an 488 Arbeitstagen, Arbeitnehmers wegen "unentschuldigten Feh- wodurch das Unternehmen Krankenlohn in Höhe Pillendreher Seite 70 Ausgabe I / 2005 von rund 36 000 Euro zu zahlen hatte. Das Unter- kenversicherte Mini-Jobber müsse indes kein nehmen sprach schließlich eine krankheitsbeding- Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung gezahlt te Kündigung aus. werden, da diese Gruppe auch keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch Laut Urteil handelt es sich auf Grund der hohen nehme. Fehlquoten der Arbeitnehmerin bei dem Arbeitsverhältnis um ein "sinnentleertes Austauschver- Geklagt hatte ein Bestattungsunternehmen, das hältnis". Der Arbeitgeber habe aber einen An- eine Hilfskraft als geringfügig Beschäftigten einge- spruch darauf, für regelmäßige Lohnzahlungen stellt hatte. Die Firma muss nach dem Urteil für auch regelmäßige Arbeit des Arbeitnehmers zu den Mann den Pauschalbeitrag zur Krankenversi- erhalten. Werde dieses Gleichgewicht so nachhal- cherung entrichten, obwohl dieser bereits in sei- tig gestört, dürfe auch einem schwerbehinderten nem Hauptberuf mit seinem Gehalt oberhalb der Arbeitnehmer gekündigt werden, so der Richter. Pflichtversicherungsgrenze liegt. (Quelle: Webseite des VDK) Der pauschale Sozialversicherungsbeitrag war 1999 eingeführt worden. Er sollte eine Erosion der Sozialsysteme und die zunehmende Umwandlung sozialversicherungspflichtiger Stellen in beitragsSozialversicherungsbeitrag bei Mini-Jobs ver- freie Mini-Jobs stoppen. [01/2006] (Quelle: dpa) fassungsgemäß Die für Mini-Jobber erhobenen Sozialversicherungsbeiträge sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Arbeitsamt muss unaufgefordert beraten Der vom Arbeitgeber bei einer geringfügigen Be- Das Arbeitsamt muss einen Arbeitssuchenden schäftigung zu zahlende Pauschalbeitrag sei nicht auch unaufgefordert auf nahe liegende günstige zu beanstanden, urteilte das Bundesgericht in Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen. Dies ent- Kassel (AZ.: B 12 KR 27/04). schied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz. So hat die Behörde zum Bei- Der Gesetzgeber brauche dabei nicht zwischen spiel einen Arbeitslosen darauf aufmerksam zu Arbeitnehmern zu differenzieren, die keine ande- machen, dass eine spätere Meldung bei der Be- ren Einkünfte haben und solchen, die bereits in hörde für ihn finanziell günstiger sein kann, mein- einem Hauptberuf versichert sind. Für privat kran- ten die Richter (Az.: L 1 AL 74/01). Pillendreher Seite 71 Ausgabe I / 2005 Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungs- de hätte ihn unaufgefordert darauf hinweisen klage eines arbeitslosen Bankkaufmanns statt. müssen und verlangte die Weiterzahlung des Ar- Der Kläger hatte mit seiner Bank einen Auf- beitslosengeldes. hebungsvertrag abgeschlossen und sich kurz vor Vollendung seines 57. Geburtstages beim Arbeits- Das LSG schloss sich der Auffassung des Klägers amt arbeitslos gemeldet. Daraufhin bewilligte ihm an. Da dieser bei seiner Meldung sein Geburts- die Behörde Arbeitslosengeld für 585 Tage. Hätte datum angegeben habe, hätte es sich dem Ar- sich der Kläger erst nach Vollendung des 57. Ge- beitsamt geradezu aufdrängen müssen, so die burtstages gemeldet, hätte ein Anspruch auf Ar- Richter, ihn besser zu beraten. (Quelle: Webseite beitslosengeld für 720 Tage bestanden. Als der des VDK) Kläger später davon erfuhr, meinte er, die Behör- Krankenkasse / Pflegekasse Unfallkasse muss Strom für Elektrorollstuhl zahlen heblich sei die Höhe der Stromkosten, die im verhandelten Fall bei lediglich knapp drei Euro monatlich lagen. Bei einem Hilfsmittel müsse die Unfallkasse grundsätzlich die bei der Nutzung anfallenden Energiekosten tragen, befanden die Ein Behinderter kann von der Unfallkasse die Kasseler Richter. (AZ.: B 2 U 11/03 R) (Quelle: Übernahme der Kosten für den Ladestrom seines Webseite des VDK) Elektrorollstuhls verlangen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied, umfasse die Versorgung mit einem Rollstuhl auch den notwendigen Strom, damit der Rollstuhl fahren könne. Uner- Pillendreher Seite 72 Ausgabe I / 2005 Festbeträge für Hörgeräte sind nicht immer Dabei handelt es sich um den Einsatz von Medi- bindend kamenten bei Krankheiten, für die sie offiziell nicht zugelassen wurden. Die Kläger leiden unter dem Die Krankenversicherung muss nach einem Urteil so genannten Restless-Legs-Syndrom (RLS) und des Sozialgerichts Dresden notfalls auch Hörgerä- hatten von ihren Ärzten Medikamente verschrie- te bezahlen, die teurer sind als die so genannten ben bekommen, die für die Behandlung von Par- Festbeträge. Hörgeschädigte hätten Anspruch auf kinson zugelassen sind. Die Deutsche Angestell- einen vollständigen Ausgleich ihrer Behinderung ten Kasse (DAK) wollte die Arzneien nicht bezah- nach dem Stand der Medizintechnik, teilte das len. Gericht am Freitag mit. Das Urteil vom 2. Juni ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: S 18 KR Nach Ansicht der DAK ist die Wirksamkeit der 210/02) Medikamente Parkotil und Cabaseril bei RLS nicht ausreichend nachgewiesen. Dagegen sah der 5. Das Gericht gab der Klage eines 24-Jährigen Senat des Landessozialgerichts die Wirksamkeit statt, dessen Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, beider Medikamente auf Grund von Vergleichs- hieß es. Laut einem Sachverständigen könnte er studien als hinreichend belegt an. Das Gericht mit einem neuen digitalen teuren Hörgerät, das verurteilte die DAK in dem Urteil, einer Patientin rund 4000 Euro kostet, sehr viel besser hören als aus Gütersloh und einem Kläger aus Leverkusen mit seinem alten von 1999. Dieses analoge Gerät die Medikamente zu bezahlen. (Az.: L5 KR 171/04 hatte seinerzeit rund 2700 Mark gekostet. Die und L5 KR 144/03) [12/2005] (Quelle: dpa) AOK wollte nach den Angaben dem Kläger nur den gültigen Festbetrag von 1094,16 Euro erstatten. Der arbeitslose Mann kann den Restbetrag nicht aufbringen. [06/2005] (Quelle: dpa) Patienten können Betreuung rund um die Uhr auch daheim beanspruchen Zu Hause gepflegte Patienten können eine Be"off-label"-Gebrauch von Medikamenten zuläs- treuung rund um die Uhr auch dann beanspru- sig chen, wenn ihre Gesundheit nicht akut in Gefahr ist. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Das Landessozialgericht NRW hat den so ge- urteilte, müsse die Krankenkasse bei der häusli- nannten "off-label"-Gebrauch von Medikamenten chen Krankenpflege für eine Krankenbeobachtung in zwei konkreten Fällen für zulässig erklärt. auch dann zahlen, wenn eine Gesundheitsver- Pillendreher Seite 73 Ausgabe I / 2005 schlechterung nicht konkret absehbar ist. Die Kas- Deshalb seien die Gerichte nicht an die Richtlinie se habe nicht das Recht, die häusliche Kranken- gebunden. Der Bundesausschuss legt fest, wel- pflege aufzuteilen in Pflegemaßnahmen, für die che medizinischen Leistungen zum Leistungskata- sie zahlen wolle und Beobachtungszeiten, für die log der gesetzlichen Krankenversicherung gehö- sie eine Leistungspflicht ablehne. ren. Mit seinem Urteil erklärte das Gericht eine Richt- Im verhandelten Fall ging es um einen Schwerbe- linie des Gemeinsamen Bundesausschusses der hinderten, bei dem jederzeit mit einer Verschlech- Ärzte und Krankenkassen für unwirksam. Diese terung der Atmungsfunktion und Krampfanfällen hatte die Leistungspflicht der Kassen für eine gerechnet werden muss. Das Gericht wies die Krankenbeobachtung auf lebensbedrohliche Fälle Kasse an, für den Behinderten nicht nur die tägli- eingeschränkt, in denen die Vitalfunktionen des che Pflege, sondern auch die Beobachtungszeiten Patienten oder Beatmungsgeräte kontrolliert wer- zu bezahlen. (AZ.: B 3 KR 38/04 R) [11/2005] den müssen. Mit seiner Richtlinie habe der Bun- (Quelle: dpa) desausschuss die Leistungspflicht der Kassen ohne gesetzliche Ermächtigung eingeschränkt. Vermischtes Erwachsenen-Adoption wegen Pflegebedürftigkeit gerechtfertigt Bei einer kinderlos gebliebenen Ehe ist die Adop- fassung der Richter ist ein solches Motiv "sittlich tion einer Erwachsenen wegen der Pflegebedürf- gerechtfertigt" (Az.: 3 W 121/05). tigkeit eines Ehepartners zulässig. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandes- Das Gericht hob mit seinem Spruch eine Ent- gerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Nach Auf- scheidung des Landgerichts Bad Kreuznach auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Pillendreher Seite 74 Ausgabe I / 2005 Das Amtsgericht Simmern und das Landgericht sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. hatten übereinstimmend den Antrag einer an Mul- Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn tipler Sklerose erkrankten Frau abgelehnt, die vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden eine 1977 geborene Rumänin adoptieren wollte. war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption Die Richter bezweifelten, dass zwischen der mög- auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. No- lichen Adoptivtochter und der Frau eine Mut- vember 2005) ter-Kind-Beziehung möglich sei. Dies sei auch bei einer Erwachsenen-Adoption erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Gerichte eine Adoption auch gegen den Willen Das OLG wertete diesen Maßstab der Vorinstan- des Vaters oder der Mutter gestatten. Dabei sind zen als zu streng. Bei der Adoption eines Erwach- die gesetzlichen Anforderungen nach einer vor senen seien an die Beziehung geringere Anforde- einigen Jahren geänderten Vorschrift weniger rungen zu stellen, als bei Minderjährigen. Denn streng, wenn nicht eheliche Väter nie das Sorge- auch bei leiblichen Verwandten lockerten sich recht für ihr leibliches Kind hatten. Ganz außer Familienbeziehungen im Laufe der Jahre. Insbe- acht lassen dürfen die Gerichte die Interessen sondere hätten Amts- und Landgericht nicht genü- dieser Väter jedoch nicht, betonte jetzt das Bun- gend berücksichtigt, dass die kinderlose Antrag- desverfassungsgericht. stellerin jemanden suche, der sich im Fall der Pflegebedürftigkeit um sie kümmere. Diesen Ge- Vielmehr müssten stets die Interessen des Kindes sichtspunkt müsse das Landgericht bei seiner und des Vaters miteinander abgewogen werden. neuen Entscheidung bedenken. [01/2006] (Quelle: Dazu gehört nach den Worten der Richter auch dpa) die Prüfung, ob ein intaktes Verhältnis zwischen Vater und Kind besteht. Außerdem müssten die Gerichte feststellen, ob der Vater für mögliche Störungen in der Beziehung zu seinem Kind selbst verantwortlich ist. Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen gestärkt Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Va- Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte ters gewertet werden, entschieden die Richter. nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Damit übernahm das höchste deutsche Gericht Stiefväter gestärkt. Nach einem am Dienstag ver- Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in Karls- öffentlichten Beschluss sind Adoptionen gegen ruhe im März 2005 in einem Beschluss festgelegt den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn hatte. [12/2005] (Quelle: dpa) Pillendreher Seite 75 Ausgabe I / 2005 Schnell noch hinzugefügt Neue Internetplattform zu Qualität im Gesundheitswesen Bürger können sich jetzt unter www.gesundheitsinformation.de mit Informationen über die Behandlung und Vorbeugung verschiedenster Krankheiten versorgen - von A wie Allergie über K wie Kopfschmerz bis Z wie Zähne. www.gesundheitsinformation.de Zunächst sieht die Seite aus wie ein weiteres von und das in verständlicher Sprache. zahllosen Gesundheits-Infoangeboten im Internet. Doch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) "Die Informationen sind wissenschaftlich geprüft", und das für die Inhalte verantwortliche Institut für lobt Rainer Hess, der Vorsitzende des Gemein- Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits- samen Bundesausschuss (G-BA) von Kranken- wesen (IQWIG) verbinden größte Hoffnungen kassen und Kassenärzten. Noch finden sich auf damit. Was soll die neue Homepage bringen, was der Seite nur einzelne Beiträge zu vielen Krank- bisher gefehlt hat? heiten und Körperregionen. Auch zur Alternativmedizin gibt es noch wenig Hinweise, da die Aus- „Wir vertreten keine Interessengruppe und haben wertung der wissenschaftlichen Studien dazu um- nichts zu verkaufen”, sagt Institutsleiter Peter T. fangreich sei, wie Sawicki sagt. Das mit der jüngs- Sawicki. Viele Informationen über Arzneimittel und ten Gesundheitsreform gegründete IQWIG will die Therapien für Ärzte und Patienten kommen heute Seite Schritt für Schritt vervollständigen. von Pharmafirmen und Fachgesellschaften. Oft verbindet sich massives Knowhow mit harten Ge- Beispielsweise ist zu erfahren, dass Frauen mit schäftsinteressen. Die IQWIG-Mitarbeiter nun Brustkrebs- Metastasen im Skelett mit der Ein- bereiten nach Sawickis Angaben die wissen- nahme so genannter Bisphosphonaten gegen schaftlichen Belege internationaler Studien auf, Knochenbrüchen vorbeugen können. Aber man Pillendreher Seite 76 Ausgabe I / 2005 erfährt auch, dass die Behandlung von Kopf- Dann machen Sie bei der Online-Umfrage des schmerzen ohne Medikamente wissenschaftlich Aktionsbündnisses für barrierefreie Informations- bislang kaum erprobt ist - sei es durch Massage, technik (AbI) mit! Auch der Sozialverband VdK Bewegungstraining, Wärme- und Kältetherapie Deutschland ist Mitglied des Aktionsbündnisses. oder durch Akupunktur. Durch Ihre Teilnahme helfen Sie dabei, Barrieren Gesundheitsministerin Schmidt sagte dazu: "In im Web des Bundes aufzuzeigen. Deutschland sind die Patienten überwiegend uninformiert. Beim Autohändler und beim Kauf von Hintergrund der Aktion: Bis zum 31. Dezember Waschmaschinen lässt man sich über alles bera- 2005 muss der Bund sämtliche Internetpräsenzen ten. Aber die meisten gehen ins nächstgelegene gem ä ß der Barrier ef r eien In f orm a ti ons - Krankenhaus, ohne zu fragen: Ist es da gut?" Vor technik-Verordnung (BITV) gestaltet haben. So allem Männer nähmen in diesem im äußersten steht es im Behinderten-gleichstellungsgesetz Fall lebensentscheidenden Bereich die Dinge sel- (BGG). Demnach müssen alle Internet-Seiten des ten selbst in die Hand. Bundes ohne Probleme von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen besucht und Doch nimmt der Anteil älterer und somit krank- uneingeschränkt genutzt werden können. heitsanfälliger Menschen zu - ebenso steigt der medizinische Fortschritt und somit die Auswahl- Durch Ihre Mitwirkung an der Aktion können Sie möglichkeit. "Der informierte Patient wird zum individuell aufzeigen, wo Barrieren und virtuelle wichtigen Steuerungsinstrument im Gesundheits- "Stolpersteine" vorhanden sind und wo Ihnen wesen", sagt Schmidt. Dahinter steckt die Über- wichtige Informationen vorenthalten werden. zeugung, dass gerade informierte Patienten nicht immer nach den neusten Pillen und den teuersten Den Fragebogen zu der Umfrage finden Sie unter Verfahren rufen - sondern nach dem tatsächlichen Nutzen. Insofern geht es der Regierung bei Pa- www.abi-projekt.de/bitvumfrage/ tientenformationen auch um mögliche Einsparungen. [02/2006] (Quelle: dpa) Der Online-Fragebogen kann ganz einfach am Umfrage zur Barrierefreiheit - Ihre Meinung Computer ausgefüllt werden, die Umfrage nimmt zählt! nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. [02/2006] (Quelle: Webseite des VDK) Sie sind aufgrund einer Behinderung selbst angewiesen auf "Barrierefreiheit im Internet"? Pillendreher Ausgabe I / 2005 Wichtige Verbandsadressen wie sie uns bis jetzt bekannt gemacht wurden Bundesverband Contergangeschädigter e.V. Hilfswerk vorgeburtlich Geschädigter Frau Margit Hudelmaier Schwimmbadweg 33 89604 Allmendingen Tel: 07391 - 47 19 Fax: 07391 - 758504 E - Ma il : c o nt e r g a n - b un d es ve r b [email protected] Webseite: www.contergan.de Interessenverband Contergangeschädigter Bielefeld-Ostwestfalen e.V. Frau Bärbel Drohmann Grabbestrasse 25 59368 Werne Tel: 02389 / 536203 Email: [email protected] Interessenverband Contergangeschädigter Ortsverband Bochum e.V. Herr Achim Rüsing Zollstrasse 162 44869 Bochum Tel: 02327 / 70607 Verein für Körperbehinderte in den Kreisen Euskirchen-Erftkreis e.V. Herr Josef Flohr Villestr. 57 50321 Brühl-Heide Tel: 02232-28998 Elternverband körpergeschädigter Kinder e.V. Ortsverband Essen Frau Bettina Dietrich Kappertsiepen 24 45309 Essen Tel: 0201 / 557031 Interessenverband der Eltern körpergeschädigter Kinder und junger Erwachsener Bezirk Hellweg e.V. Frau Petra Böckmann Lange Strasse 23a 34439 Willebadessen Tel: 05646 / 943777 Interessenverband Conterganbehinderter Ruhrgebiet Nord-Ost e.V. Herr Frank Ingendahl Boomkamp 2 46325 Borken Tel: 02862 / 418036 Email: [email protected] Hilfswerk Contergangeschädigter und ihrer Eltern der Kreise Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis, Kreis Unna und Kreis Soest e.V. Herr Michael Hinse Anton-Strube-Strasse 19 59757 Arnsberg-Herdingen Tel: 02932 / 38404 Interessenverband der Contergangeschädigten und deren Angehörige e.V. Contergangeschädigtenhilfswerk Bezirk Köln Herr Udo Herterich Auf der Ruhr 7 50667 Köln Tel: 02205 / 83520 Interessenverband Contergangeschädigter Bezirk Bonn e.V. Herr Jörg Bruchmüller Kepler Straße 3 53757 St. Augustin Tel: 02241 / 204900 Interessengemeinschaft Körpergeschädigter Ortsverband Solingen e.V. Contergangeschädigten-Hilfswerk Herr Clemens Friedrichs Theodor-Mommsen Str. 8 42651 Solingen Tel: 0212 / 208791 Ortsverband Contergan-/Thalidomidgeschädigter Düsseldorf e.V. Contergangeschädigten-Hilfswerk Frau Susanne Ukschewski Mirgelweg 7 53913 Swistal Tel: 02254 / 846600 Pillendreher Ausgabe I / 2005 Wir bedanken uns Im Rahmen der Selbsthilfeförderung gemäß § 20 Abs. 4 SGB V für Landesverbände der Gesundheitsselbsthilfe in NRW unterstützten uns die nachstehenden Kassenorganisationen. Ohne ihre Zuschüsse wäre diese Auflage des Pillendrehers nicht möglich gewesen. Wir möchten uns an dieser Stelle für die Unterstützung unserer Arbeit recht herzlich bedanken. AOK Rheinland Kasernenstr. 61 40213 Düsseldorf DAK Ehrenfeld Venloer Str. 379-381 50825 Köln Selbsthilfe Förderung AOK Westfalen-Lippe, Dortmund Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband NRW, Wuppertal Nortkirchenstr. 103-105 44263 Dortmund DAK-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Graf-Adolf-Str. 89 40210 Düsseldorf Barmer Ersatzkasse Landesgeschäftsstelle Nordrhein Mecumstr. 10 40223 Düsseldorf IKK Nordrhein Kölner Str. 3 51429 Bergisch Gladbach Vereinigte IKK Albrecht-Thaer-Str. 36-38 48147 Münster Landwirtschaftliche Krankenkasse Nordrhein-Westfalen Hoher Heckenweg 76-80 48147 Münster Selbsthilfe – Fördergemeinschaft c/o VdAK / AEV-Landesvertretung NRW Graf-Adolf-Str. 67-69 40210 Düsseldorf BKK Landesverband NRW Kronprinzenstr. 6 45128 Essen Techniker Krankenkasse Landvertretung NRW Bismarckstr. 101 40210 Düsseldorf Bundesknappschaft Dezernat I.5.2 Königsallee 175 44799 Bochum Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied in der LAG SB NRW Pillendreher-Redaktion Anschrift der Geschäftsstelle z.H. Herrn Andreas Meyer Dohmengasse 7, 50829 Köln Telefon: 0221 - 9 50 51 00 Fax: 0221 - 9 50 51 01 email: [email protected] Vermögensverwalter Wolfgang Schasse Franz-Jostes-Weg 25 59494 Soest Telefon: 02921 - 87 37 (allgem eine R echerche, Them enrecherche) (G esam tlayout, T extzusam m enstellung, Internetrecherche, Them enrecherche, Beirat Angelika Scherer Bernkasteler Str. 7a 50969 Köln Telefon: 0221 - 36 05 210 E in l e i t u n g s t e x te u . T h e m e n ü b e r le i t u n g e n , s o w e it n ic h t n a m e n t lic h (um fangreiche Zeitschriftensichtung und Textrecherche) 1. Vorsitzender Andreas Meyer Anschrift usw. siehe oben. gek ennzeichnet) Stellvertretende Vorsitzende Sofia Plich, Tricht 7 53937 Gemünd Telefon: 02444 - 9 14 8 12 Michael Rosenberg Kölner Str. 28 50859 Köln Telefon: 02234 - 94 38 91 (Logistische u. technische U nterstützung, Abschriften usw.) (T extrecherche, allgem eine R echerche) Druck: LaserPrint A Udo Herterich A Bensberger Str. 139 A 51503 Rösrath A Telefon 02205 - 83 541 A Telefax 02205 - 83 586 A Auflage 1.300. D ie veröffentlichten B eiträge sind nach besten W issen recherchiert. Jedoch m üssen wir jegliche H aftung ausschließen. N am entlich gekennzeichnete Beiträge m üssen nicht unbedingt die Meinung der R edaktion wiedergeben.