April - Gemeinde Elsterheide

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April - Gemeinde Elsterheide
ElsterheiderINFO
AMTS- UND INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE
HAMTSKE A INFORMACISKE ŁOPJENO GMEJNY
Neuwiese-Bergen · Seidewinkel · Nardt · Sabrodt · Bluno · Klein Partwitz · Tätzschwitz · Geierswalde
Nowa Łuka – Hory · Žid ino · Nar · Zabrod · Blu · Bjezdowy · Pta ecy Lejno
Jahrgang 2013, Mittwoch, den 24. April Nummer 148
Schiffsanleger am Südoststrand des Geierswalder Sees
Der Schiffsanleger wird unmittelbar in der Ortslage Geierswalde am Standort des Servicegeländes errichtet. Der
Schiffsanleger ist als Schwimmsteg vorgesehen und wird
eine Anlegestelle für Fahrgastschiffe und Fährverkehr. Der
Zugang zum Schiffsanleger wird geplastert.
Der Zweckverband Elstertal ist Baulastträger der im Lausitzer Seenland entstehenden schiffbaren Verbindungen
die finanziell gefördert werden von der Maßnahme zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards sanierter bergbaulicher Hinterlassenschaften gemäß § 4 des 3. ergänzenden
Verwaltungsabkommens der Braunkohlesanierung.
ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
S.
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• Informationen zu den Schöffenwahlen 2013
• Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplan- 3
verfahren „Servicegelände am Geierswalder See“
• Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elster- 4
In dieser Ausgabe:
➤ Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide
Gemeinde Elsterheide
Ortsteil Bergen • Am Anger 36 • 02979 Elsterheide
Telefon: 03571/4801- 0 • Telefax: 03571/403644
heide
• Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien
und Wählergruppen zur Bundestagswahl 2013
• Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates
vom 19.03.2013
• 48-Stunden Aktion 2013 mit Landrat Michael Harig
➤ Öffentliche Bekanntmachung fremder Ämter/Behörden
• Abwasserzweckverband Kamenz-Nord
- Förderung für die Anpassung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechend dem Stand der Technik
- Fehlende Interessenbekundungen für die entsprechende Förderung
der Bauvorhaben
• Anzeige von Unterhaltungsmaßnahmen gemäß Sächsischen Wassergesetz
• Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der
EU 2013
• Sächsischer Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ mit neuen Inhalten
• Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz
- Räudeerkrankung bei Wölfen
- Kein Anlass für Wolfsangst in der Region Neustadt i. S.
• Pressemitteilung zum Projekt »Klimaverträglich mobil 60+
« gibt älteren Menschen Tipps zur Mobilität
• Bagso
- Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige wieder verfügbar!
- Zum Tag der älteren Generation am 3. April spricht die BAGSO für
eine rentenrechtliche Besserstellung von Frauen aus, deren Kinder
vor 1992 geboren wurden
• Schülersprachreisen in den Sommerferien
➤ Kultur- und Vereinsnachrichten
• Vereinstätigkeit/Termine von Veranstaltungen in den Ortsteilen
• Ostern in der Kita Bergen
• Geburtstagsgrüße März und April 2013
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E-Mail: [email protected]
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Internet: www.elsterheide.de
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Bürgermeisteramt
Bürgermeister: Dietmar Koark
erreichbar über Sekretariat
Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen:
Erika Fischer
03571 4801-0
Tourismus:
Matthias Müller
03571 4801-12
Hauptamt/Ordnungsamt
Amtsleiterin:
Roswitha Roßmann 03571 4801-26
Standesamt:
Gerlinde Lehmann
03571 4801-27
Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt:
Karin Hänsch
03571 4801-29
Sachberarbeiterin
Manuela Kempe
03571 4801-28
Kämmerei
Kämmerin:
Angelika Zschech
03571 4801-21
Kasse:
Helga Boch
03571 4801-22
Christine Pink
03571 4801-23
Steuern/Liegenschaften/Pacht
Antje Zschabran
03571 4801-24
Bauamt
Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz
Reiner Zschiesche
03571 4801-30
Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr:
Heidrun Eger
03571 4801-31
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Baubetriebshof: Siegbert Bogott
Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung
Ortsteil Bergen
Am Anger 36
Ortsteil Bluno
Dorfaue 33
Ortsteil Geierswalde
Landstraße 33
Ortsteil Klein Partwitz
Lindenallee 4, neben dem Löschteich
Ortsteil Nardt
Thruneweg 6
Ortsteil Neuwiese
Elstergrund 2
Ortsteil Sabrodt
Dorfstraße 64
Ortsteil Seidewinkel
Zur Friedenseiche 1
Ortsteil Tätzschwitz
Am Wiesengrund 2
03571 4801-32
Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Konto-Nr. 3000103545 • BLZ 850 503 00
Volksbank Bautzen e.G.
Konto-Nr. 9031200 • BLZ 855 900 00
Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz,
Revier Elsterheide
Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen
Ortsteilverwaltung Geierswalde
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Sabrodt
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Klein Partwitz
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Tätzschwitz
freitags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Nardt
dienstags von
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Bluno
(nach telefonischer Vereinbarung)
Ansprechpartner für die Waldbesitzer:
Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst,
Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen:
- Gemeinde Elsterheide –
Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz.
Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung
Elsterheide hat eine neue Försterin
Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wirdt das
Forstrevier Elsterheide von Revierleiterin Julia Wenk geleitet.
Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiterin ist in Bergen, Am
Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide.
Frau Wenk wird immer donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten.
Darüber hinaus ist Sie für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen:
Telefon 03571/ 478390,
Handy 0173/ 9616055 oder [email protected]
Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise).
Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen:
- Gemeinde Elsterheide –
Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen
Montag
13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
09.00 bis 11.30 Uhr
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.30 Uhr
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im PrivatwaldKörperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden,
Reitwege- Reitmarken.
Ansprechpartner: Revierleiter: derzeit nicht besetzt.
Öffnungszeiten der Bibliotheken in den
Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide
Bibliothek Sabrodt
jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64
Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide
Bibliothek Bergen
jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr
im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide,
Am Anger 36 (Eingang über Innenhof)
Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin
Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten.
Sprechtage:
jeden 2. Dienstag im Monat
von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16
Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende
Anschrift gesandt werden:
Friedensrichterin Frau Renate Scharf
OT Bergen • Geierswalder Straße 6 • 02979 Elsterheide
Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden:
• bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.B.
Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung
• Strafrechtsangelegenheiten: z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch,
Bedrohung, Sachbeschädigung
Bibliothek Bluno
jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr
im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33
Bibliothek Geierswalde
jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr
im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33
Bibliothek Klein Partwitz
jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELSTERHEIDE
Informationen zu den Schöffenwahlen 2013
Bewerbungen sind ab sofort möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide
entscheidet am 18. Juni 2013 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.
Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit 2014 bis 2018
über 4.000 neue Schöffen zu wählen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit,
die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen
Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat
bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt
das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der
Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in
der Bevölkerung finden.
Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von
Fahrkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der
Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Die vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz aktualisierte
Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“ und der neu herausgegebene Flyer „Schöffenwahl 2013“ sind über den Zentralen
Broschürenverband der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden, Telefon 0351/2103671 und – 72
E-Mail: [email protected] abrufbar.
Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
• Landesdirektion Sachsen Telefon: 0351/825-0
• Sächsische Staatsministerium der Justiz
Telefon: 0351/564-0
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
im Bebauungsplanverfahren
„Servicegelände am Geierswalder See“
Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach § 3 Abs. 2
Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die öffentliche Auslage
gemäß § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB des 2. Entwurfes zum Bebauungsplan „Servicegelände am Geierswalder See“ in der
Fassung vom März 2013
Der 2. Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Entwurfsfassung vom März 2013
liegt
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz
sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den
Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z.B. von Polizeivollzugsbeamten). Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund
sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen)
sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wie wird man Schöffe?
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Für die
Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt
formlos als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Die Gemeinden und die Jugendausschüsse entscheiden fristgemäß bis 30. Juni 2013.
vom 07.05.2013 bis einschließlich 06.06.2013
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979
Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat (Zimmer 1.4), während
folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus:
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Bebauungsplanentwurf mit allen oben aufgezählten Teilen einzusehen.
In folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen kann
ebenfalls Einsicht genommen werden:
- Artenschutzrechtlicher Beitrag (Krüger, Siegfried, September 2011)
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
- Lärmgutachten Geierswalder
GmbH, Dezember 2009)
See
(URS
Deutschland
Vorstehende Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Das Plangebiet liegt südlich des Koschendammes und erstreckt
sich vom Südostufer des Geierswalder Sees bis an die nordöstliche / östliche Ortslage Geierswalde. Teile der Straßen „Seestraße“ und „Promenadenweg“ queren das Plangebiet.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung
Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das gilt gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
gez. Heidrun Eger / Bauamt Gemeinde Elsterheide
Öffentliche Bekanntmachung der
Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Elsterheide vom 21.08.2007
Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde
Elsterheide am 19.03.2013, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder, die folgende Satzungsänderung der Hauptsatzung beschlossen:
Elsterheide, den 19.03.2013
gez.
Koark
Bürgermeister
Artikel 1 Änderungen
Abschnitt II
Gemeinderat
§ 2 Rechtstellung und Aufgaben
§ 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung:
„Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und nach § 16
Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er führt die Bezeichnung Gemeinderat. Der
Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes
zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung
seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen
in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den
Bürgermeister.“
Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften
an Parteien und Wählergruppen
zur Bundestagswahl 2013
Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz vom 04.07.2006
darf die Meldebehörde Parteien; Wählergruppen und anderen
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei erstreckt sich die Auskunft auf die Übermittlung nachfolgender Daten einzelner bestimmter Bürger:
• Familiennamen,
• Vornamen
• Doktorgrad und
• Anschriften.
Abschnitt III
Ausschüsse des Gemeinderats
§ 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses
- Absatz 2 Nr. 3 wird nach den
Worten - tatsächlichen Gesamtbaukosten der Text „von nicht
mehr als 35.000,00 € im Einzelfall“ gestrichen und erhält folgende Fassung:
„ im Einzelfall von mehr als 10.000,00 €, aber nicht mehr als
35.000,00 €.
Daten von Wahlberechtigten werden im öffentlichen Interesse
übermittelt und unterliegen der strengen Zweckbindung.
Bürger der Gemeinde Elsterheide, die eine Weitergabe ihrer
Daten nicht wünschen, haben das Recht dem zu widersprechen.
Diese werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt in 02979
Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, bis zum 10.05.2013 mitzuteilen.
Abschnitt IV
Bürgermeister
§ 8 Aufgaben des Bürgermeisters
- im Absatz 2 Nr. 8 wird der Wert „500,00 €“ gestrichen und
durch den Wert „2.500,00 €“ ersetzt.
Elsterheide, den 18.04.2013
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt am: Elsterheide, den 19.03.2013
Koark
Bürgermeister
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
Beschlüsse der 37. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom 19.03.2013
Beschluss- Nr.: 10/13
Änderung/Ergänzung der Tagesordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Tagesordnung der 37. Gemeinderatssitzung wie folgt zu verändern:
Tagesordnungspunkt öffentlicher Teil:
Tagesordnungspunkt
4.3 A/BV 12/13 Beschluss über den 5. Entwurf zum Bebauungsplan „Geierswalder See – Südböschung“
wird von der Tagesordnung genommen.
gez. Koark
Bürgermeister
als ehrenamtliche Beauftragte für die Angelegenheiten der Sorben.
Sie ist Ansprechpartner für sorbische Mitbürger und vertritt und
unterstützt deren Belange.
Über die Situation der sorbischen Sprache und Kultur erstattet
sie jährlich dem Gemeinderat Elsterheide Bericht.
Elsterheide, OT Bergen, den 19.03.2013
Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr. 14/13
Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elsterheide vom 21.08.2007
Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde
Elsterheide am 19.03.2013, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder, die folgende Satzungsänderung der Hauptsatzung beschlossen:
Beschluss- Nr.: 11/13
- Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes
„Geierswalder See - Servicegelände“
Rechtsgrundlagen: § 28 SächsGemO, §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB
Der Gemeinderat Elsterheide fasst den Beschluss über den vorliegenden 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Servicegelände am
Geierswalder See“ in der Fassung vom März 2013.
Der Entwurf besteht aus der Planzeichnung mit zeichnerischen
Festsetzungen, den textlichen Festsetzungen, der Begründung
und dem Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung
sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange am 2. Entwurf wird gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Mit dem Ortschaftsrat Geierswalde haben das Planungsbüro
und die Verwaltung am 23.10.2012 das dem 2. B-Planentwurf
zugrunde liegende Planungskonzept (Gestaltungsplan) erörtert
und dessen Zustimmung eingeholt.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung am 1. Entwurf vom
September 2008 erfolgte im Oktober / November 2008.
gez. Koark
Bürgermeister
Artikel 1 Änderungen
Abschnitt II
Gemeinderat
§ 2 Rechtstellung und Aufgaben
§ 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung:
„Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und nach § 16
Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er führt die Bezeichnung Gemeinderat. Der
Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes
zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung
seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen
in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den
Bürgermeister.“
Abschnitt III
Ausschüsse des Gemeinderats
§ 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses
- Absatz 2 Nr. 3 wird nach den
Worten - tatsächlichen Gesamtbaukosten der Text „von nicht
mehr als 35.000,00 € im Einzelfall“ gestrichen und erhält folgende Fassung:
„ im Einzelfall von mehr als 10.000,00 €, aber nicht mehr als
35.000,00 €.
Beschluss- Nr.: 12/13
- Beschluss über die Abwägungen der Stellungnahmen im
Bebauungsplanverfahren „Gut Scado“ am Partwitzer See –
Rechtsgrundlagen: §§ 1 Abs. 7 BauGB, SächsGemO
Der Gemeinderat Elsterheide wägt die eingegangenen Stellungnahmen zu den 2 Entwürfen des Bebauungsplanes entsprechend der beigefügten Anlage ab und fasst darüber den
Beschluss.
Die Stellungnahmen ergingen im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen im Oktober / November 2011 (1. Entwurf vom August 2011) und im Januar / Februar 2012 (2.
Entwurf vom Januar 2011).
Die Entscheidungen über die Stellungnahmen sind den Einwendern mitzuteilen.
gez. Koark
Bürgermeister
Abschnitt IV
Bürgermeister
§ 8 Aufgaben des Bürgermeisters
- im Absatz 2 Nr. 8 wird der Wert „500,00 €“ gestrichen und
durch den Wert „2.500,00 €“ ersetzt.
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss- Nr.: 13/13 vom 19.03.2013
Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Angelegenheiten der Sorben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide bestellt, gemäß §
5 der Satzung zur Wahrung, Förderung und Entwicklung der
sorbischen Sprache und Kultur der Gemeinde Elsterheide vom
17.06.1997,
Frau Renate Scharf
Geierswalder Straße 6
OT Bergen
02979 Elsterheide
Ausgefertigt am:
Elsterheide, den 19.03.2013
Koark
Bürgermeister
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
chen Perspektiven geben und zur Aktivität in ihrem
Leben beitragen. Wir sind der Meinung, dass es
wichtig ist, Aufgaben und Ziele für Jugendliche
zu schaffen. Junge Leute sollen dadurch ihre
eigenen Ideen verwirklichen – und das in diesem Fall für einen guten Zweck. Das finden
wir klasse!“, begründet Patrick Amador das
Engagement der HOT BANANAS für die Aktion.
Neben der wiederholten Prämierung von besonders wertvollen, wirksamen und gemeinnützigen Projekten mit dem Sonderpreis der
Sparkassen gibt es 2013 ein weiteres Highlight: als
Dankeschön für die die Teilnahme an der Aktion und als
kleine Anerkennung des Engagement und der geleisteten Arbeit wird es zwei Abschlussveranstaltungen geben. Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren sind am 22. Juni 2013 nachmittags
nach Bautzen eingeladen, wo neben allerlei Spiel, Spaß und Action eine
Überraschung auf sie warten wird. Alle älteren Teilnehmer der
48-Stunden-Aktion erhalten am Abend des 22. Juni 2013 zur
Abschlussparty mit den Hot Bananas in Bautzen freien Eintritt!
Bisher haben sich bereits die Jugendfeuerwehren aus Wurschen, Kirschau und Obergurig angemeldet wie auch die Dirt
Army Guttau und der Filmclub Pulsnitz. Auch am Start sein werden in diesem Jahr die Mitglieder des Jugendclubs „BlaueEngel“ aus Frankenthal, welche gemeinsam mit der örtlichen
Jugendfeuerwehr und der Sportgemeinschaft den Bau eines
Beachvolleyballplatzes in Angriff nehmen werden.
Noch bis 30. April 2013 nehmen die Regionalbüro Anmeldungen
entgegen. Anmelden können sich interessierte Gruppen auch
unter www.48h-bautzen.de. Am 16. Mai 2013 tagt dann die Aktionsjury – danach steht fest, welche Gruppen sich in diesem
Jahr beteiligen und wer den Sonderpreis der Sparkassen, welcher im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 6. Juni 2013 in
Bautzen übergeben wird, erhält!
PRESSEMITTEILUNG
48-Stunden-Aktion 2013 mit Landrat
Michael Harig als Schirmherren und
dem DJ Duo HOT BANANAS als Paten
für den Landkreis Bautzen
Vom 7. – 9. Juni 2013 werden wieder hunderte
Jugendliche aus Jugendclubs, Cliquen, Jungen
Gemeinden, Jugendfeuerwehren, Sportvereinen,
Initiativen und Schulen im Landkreis Bautzen gut
sichtbar für alle in leuchtend roten, von den Sparkassen gesponsorten Shirts etwas Bleibendes und
Gemeinnütziges für ihren Heimatort schaffen und initiieren.
In diesem Jahr, in welchem die 48-Stunden-Aktion in dieser
Form zum zweiten Mal im Landkreis Bautzen stattfindet, konnten die Organisatoren erneut Landrat Michael Harig, der vom
Gelingen dieses Projektes überzeugt ist, als Schirmherren für
die Aktion gewinnen: „Auch im Jahr 2013 lautet das Motto: Nicht
nur reden, sondern anpacken, Ideen zu Taten werden lassen.
Auf jeden noch so kleinen Einsatz kommt es an, solange er den
Menschen hier vor Ort zugute kommt, solange er die Heimat
schöner, lebens- und liebenswerter macht – im Kleinen wie im
Großen. Aufgerufen sind deshalb alle, die etwas verändern und
sich für einen guten Zweck ehrenamtlich einsetzen wollen; alle,
die eine Idee bzw. ein festes Ziel und dazu Freunde haben, die
helfen, alles zu verwirklichen.“
Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren haben sich zudem
Patrick Amador und Patrick Hofmann – besser bekannt als die
DJs Jason Amador und D.I.C. von den HOT BANANAS
(www.vegastarcity.de) – bereit erklärt, die Patenschaft für dieses
Projekt zu übernehmen.
Sie werden am Aktionswochenende wieder gemeinsam mit den
verantwortlichen Projekten vor Ort sein und einen Teil der teilnehmenden Jugendgruppen bei ihrer Arbeit besuchen. „Gern
unterstützen wir innovative Projekte jeglicher Art, die Jugendli-
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FREMDER ÄMTER UND BEHÖRDEN
für 1131 Grundstücke, die durch 1109 dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen entsorgt werden, die dauerhaft dezentrale
Abwasserbeseitigung festgeschrieben.
Die zugehörigen Grundstückseigentümer wurden in einem Infobrief über die Festschreibung der dauerhaft dezentralen Abwasserbeseitigung für ihre Grundstücke und die erforderliche
Anpassung der Anlagen entsprechend dem Stand der Technik
bis spätestens zum 31.12.2015 benachrichtigt. Gleichzeitig wurden sie über die Möglichkeit der Förderung für die Anpassung
der Anlagen entsprechend dem Stand der Technik durch die
Sächsische Aufbaubank informiert.
Abwasserzweckverband "Kamenz-Nord"
Förderung für die Anpassung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechend dem Stand der Technik
Fehlende Interessenbekundungen für die entsprechende
Förderung der Bauvorhaben
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§ 57-59 müssen bis
spätestens zum 31.12.2015 alle Abwassereinleitungen dem
Stand der Technik entsprechen und damit biologisch behandelt
werden.
Dies bedeutet für Grundstücke, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen sind und deren Anschluss bis 2015
nicht vorgesehen ist, dass die vorhandene Kleinkläranlage bis
spätestens zum Jahr 2015 mit der biologischen Behandlungsstufe nachzurüsten oder die Neuerrichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage vorzusehen ist.
Alternativ zu der dezentralen Abwasserbeseitigung mittels einer
biologischen Kleinkläranlage ist die Betreibung einer abflusslosen Sammelgrube zulässig, die alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer mit Ausnahme des Niederschlagswassers
erfasst und besonders für Haushalte mit geringem oder saisonalem Abwasseranfall geeignet ist.
Bis zum 31.01.2013 entsprechen von den 1109 dezentralen Anlagen bisher 205 (18,5 %) dem Stand der Technik, davon wurden 143 Anlagen gefördert. Für die Anpassung weiterer 101
dezentraler Abwasserbeseitigungsanlagen liegt derzeit eine entsprechende Interessenbekundung für die Förderung vor.
Gemäß der Förderrichtlinie ist für die Neuerrichtung einer biologischen Kleinkläranlage eine Grundförderung von 1.500 €, für
die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer
biologischen Reinigungsstufe eine Grundförderung von 1.000
€ möglich.
Ebenso werden sonstige dezentrale Abwasseranlagen vergleichbarer Größe, wie Abwasserteiche oder abflusslose Sammelgruben, bei denen eine Abwasserbeseitigung nach dem
Stand der Technik nachweisbar ist, gefördert.
Im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes „KamenzNord“ wurde in entsprechenden Verbandsbeschlüssen seit 2007
6
ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
nen zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet.
Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische
Zwecke verwendet.
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Telefon: 03578(332110)
Wichtige Hinweise:
Der Abwasserzweckverband „Kamenz-Nord“ bittet diejenigen
Grundstückseigentümer aus dem Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes, für die eine dauerhaft dezentrale Abwasserbeseitigung festgeschrieben wurde und deren Anlage noch
nicht dem Stand der Technik angepasst wurde, für den Fall,
dass sie noch keine Interessenbekundung für die Förderung
einer privaten Kleinkläranlage abgegeben haben, eine entsprechende Interessenbekundung für die Förderung mit Angabe des
voraussichtlichen Durchführungszeitraumes der Anpassung der
Anlage entsprechend dem Stand der Technik so bald als möglich beim Abwasserzweckverband „Kamenz-Nord“ bzw. bei dem
Geschäftsbesorger des Abwasserzweckverbandes „KamenzNord“, der ewag kamenz, einzureichen.
Sächsischer Landeswettbewerb
„Ländliches Bauen“ mit neuen Inhalten
Anfang April 2013 startet der neue Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“. Auslober ist das Sächsische Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft. Ausgezeichnet werden die besten
Ergebnisse von Bauprojekten auf dem Land. Der Wettbewerb
richtet sich an Architekten und Ingenieure sowie direkt an Bauherren und Gemeinden. Im Fokus stehen die Erhaltung ländlicher Bausubstanz und deren Ergänzung mit Neubauten hoher
Qualität. Neu im Wettbewerb als eigene Kategorie sind Projekte
zum demografiegerechten Dorfumbau. Sonderpreise können für
Originalität im Konzept, Qualität im Detail sowie besondere Ergebnisse des barrierefreien und ökologischen Bauens vergeben
werden. Die Preisträger im Landeswettbewerb erhalten 500 bis
2.000 Euro. Die Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar:
http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/3776.htm
und
http://www.saechsischer-heimatschutz.de
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2013.
Für Rückfragen zu den oben genannten Anforderungen steht
Ihnen die ewag kamenz als Geschäftsbesorger des Abwasserzweckverbandes „Kamenz-Nord“ unter der Rufnummer
03578/377-388 gern zur Verfügung.
Anzeige von Unterhaltungsmaßnahmen
gemäß Sächsischem Wassergesetz § 77
Die Flussmeisterei Hoyerswerda zeigt hiermit folgende Unterhaltungsmaßnahme an:
Deich- und Vorlandmahd sowie abschnittsweise Sohlkrautung
beziehungsweise Krautung der Mittelwasserböschungen, Gehölzpflege und Entfernung des Gehölzbestandes auf dem Hochwasserschutzdeichen der Schwarzen Elster von Landesgrenze
Sachsen/Brandenburg bei Flusskilometer: 115 + 125 bis Pegel
Trado bei Flusskilometer: 149 + 400 sowie punktuelle Mahd,
Krautung und Gehölzpflege der Alten Elster zwischen Mündung
in die Schwarze Elster und dem Hauptwehr in Hoyerswerda.
Kontaktbüro
„Wolfsregion Lausitz“
Am Erlichthof 15
02956 Rietschen
Voraussichtliche Bauausführung: Juli 2013 bis März 2014
Räudeerkrankung bei Wölfen
In letzter Zeit wurden wiederholt Fragen zum Räudebefall bei
Wölfen und daraus resultierenden, möglichen Gefahren für den
Menschen an das Kontaktbüro herangetragen. Die Räude ist
eine durch Milben hervorgerufene Hauterkrankung, die relativ
häufig bei Füchsen auftritt und von diesen auch übertragen wird.
Eine Ansteckung von Haustieren, seltener auch Menschen, ist
zwar möglich, lässt sich jedoch gut behandeln.
Räudemilben sind Parasiten, die sich in die Haut eingraben, was
zu starkem Juckreiz und oft Aufkratzen der betroffenen Hautstellen führt. Befallene Tiere haben einen schlechten Fellzustand, durch das ständige Kratzen entstehen kahle Stellen an
verschiedenen Körperteilen, z.B. am Rücken und am Schwanz.
Dies kann zu Problemen bei der Regulierung der Körpertemperatur und einer allgemeinen Schwächung des Tieres führen. Im
fortgeschrittenen Stadium können betroffene Tiere eine verzögerte Fluchtreaktion zeigen, sie verhalten sich jedoch gegenüber dem Menschen nicht aggressiv.
Die Räude ist keine meldepflichtige Krankheit und tritt bei Wildtieren immer wieder in Schüben auf. Die Anfälligkeit an der
Räude zu erkranken und der Krankheitsverlauf sind abhängig
von der Immunabwehr des betroffenen Wildtieres. Insbesondere
bei sehr jungen oder bereits geschwächten Tieren kann die
Krankheit tödlich verlaufen. Tiere mit gesunder Konstitution können die Krankheit jedoch auch ausheilen.
Beim Durchführen der Unterhaltungsleistungen ist die Inanspruchnahme von abschnittsweise vorhandenen privaten Flächen unvermeidlich. Als gesetzliche Grundlage zur Duldung
einer notwendigen Befahrung wird auf die §§ 29 und 30 WHG
sowie § 77 des Sächsischen Wassergesetzes hingewiesen.
Sollte weiterer Informationsbedarf bestehen oder sollten sich zusätzliche Probleme ergeben, wenden Sie sich an die Flussmeisterei Hoyerswerda (Telefon: 03571/930040 – Herr Gerhardt).
Sollten bis zum 10.05.2013 keine schriftlich begründeten oder
zur Niederschrift gebrachten Einwände in der vorgenannten
Dienststelle vorliegen, werten wir dies als Zustimmung.
Haushaltsbefragung Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013
Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe
durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine
gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prent
der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen
wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch
von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts
usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2013 enthält zudem noch
Fragen zur Gesundheit, wie Rauchverhalten, Behinderung, Körpergröße und Gewicht.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den
Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens.
Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in
vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte kön-
Anhand von Sichtungen und Fotos wird vermutet, dass im Nochtener Wolfsrudel derzeit zwei Welpen an Räude erkrankt sind.
Aktuelle Fotofallenaufnahmen belegen, dass beide Elterntiere
des Rudels bisher jedoch keine Symptome einer Räudeerkran7
ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
kung zeigen. In den anderen sieben sächsischen Wolfsrudeln ist
aktuell kein derartiger Fall bekannt.
Da Wölfe streng geschützt sind und der Verlauf der Krankheit
nicht zwingend mit dem Tod des betroffenen Tieres enden
muss, besteht gegenwärtig kein besonderer Handlungsbedarf.
Sichtungen von Wölfen sollten an die bekannten Stellen des
Wolfsmanagements gemeldet werden. Bei gemeldeten Verhaltensauffälligkeiten wird die Situation durch Experten vor Ort eingehend geprüft und dann entschieden, ob gegebenenfalls
Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Pressemitteilung
Projekt »Klimaverträglich mobil 60+« gibt älteren Menschen
Tipps zur Mobilität
Heute startet das Online-Service-Portal »60plus«
Berlin, 18. Februar 2013. Ältere Menschen sind heute so mobil
wie nie zuvor. Dabei spielt das Auto eine zentrale Rolle. Zwischen 2000 und 2010 stieg die Führerscheinquote in der Altersgruppe 60+ von gut 63 Prozent auf knapp 80 Prozent. Doch
meist gibt es auch gute Alternativen zum Auto. Um diese bekannter zu machen und um zu verhindern, dass der Klimaschutz
nicht auf der Strecke bleibt, gibt es ab heute das Online-Service-Portal 60plus.vcd.org. Interessierte finden hier praktische Tipps – unter anderem zu seniorenfreundlichen
Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, zu sicherem Radfahren, zum Kauf von Fahrrädern und Elektrorädern, Einkaufen
ohne Auto sowie Hinweise zum klimafreundlichen Reisen und
zum Spritsparen.
Kein Anlass für Wolfsangst in der Region Neustadt i.S.
Am 26.02.13 wurde in Niederottendorf (Gemeinde Neustadt i.S.,
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) von zwei Schulkindern
und einer Frau ein wolfsartiges Tier beobachtet (wie auch in den
Medien, u.a. der Sächsischen Zeitung vom 07.03.2012, berichtet wurde). Laut Angaben der Einwohner gab es in der letzten
Zeit mehrfach Sichtungen von Wölfen oder Wolfsspuren in unmittelbarer Ortsnähe. Das Wolfsmanagement geht diesen Hinweisen nach.
Wölfe laufen zuweilen auch unmittelbar an bewohnten Häusern
vorbei. Dies ist an sich nichts Außergewöhnliches, sondern gehört zum normalen Verhalten. Im Lausitzer Wolfsgebiet, in dem
Wölfe seit 13 Jahren vorkommen, werden Wölfe gelegentlich in
der Nähe von Ortschaften gesehen, und reißen dort auch ungenügend geschützte Nutztiere. Auf Begegnungen mit Menschen reagieren Wölfe in der Regel sehr vorsichtig und ziehen
sich zurück. Besonders unerfahrene Jungwölfe reagieren Menschen gegenüber manchmal auch naiv neugierig, jedoch ist
keine aggressive Begegnung bekannt.
Das Wolfsmanagement bittet darum, dass Sichtungen oder sonstige Hinweise von Wölfen in der Region an die Wolfsbeauftragten des Landkreises (Herr Abram Tel.: 03501/ 5153433 und
Herr Uhlig Tel.: 03501/ 5153438) gemeldet werden, damit ihnen
zeitnah nachgegangen werden kann. Generell werden Wolfshinweise in Sachsen von den zuständigen Landratsämtern, dem
Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“ (Tel. 035772/ 46762) oder
dem Wildbiologischen Büro LUPUS (035727/ 57762) entgegen
genommen.
Das Service-Portal ist Teil des Projektes »Klimaverträglich
mobil 60+«, einer Kooperation des ökologischen Verkehrsclubs VCD mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und dem Deutschen
Mieterbund (DMB). Ziel des Vorhabens ist es, Menschen ab
60 zu ermutigen, verstärkt die Verkehrsmittel Bus, Bahn und
Fahrrad als Alternative zum Auto zu nutzen. Sich klima- und
ressourcenschonend zu verhalten, bedeutet keine Einschränkung. Im Gegenteil: Wer sich frühzeitig umorientiert, sich auch
auf andere Mobilitätsformen einlässt und das Auto als eine Option unter vielen versteht, erweitert seine Mobilität, hält sich
fit und ist länger selbstständig unterwegs. Tipps dazu liefert
das Service-Portal 60plus.vcd.org.
Das Projekt beschränkt sich jedoch nicht nur auf Online-Informationen: In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sogenannte
VCD-Regionalkoordinatoren vor Ort aktiv, ab Mitte 2013 kommen Ansprechpartner in fünf weiteren Bundesländern hinzu. Interessierte können sich bei diesen regionalen Ansprechpartnern
kostenfrei und persönlich zu individuellen Mobilitätsfragen beraten lassen, z.B. zu vergünstigten Seniorentickets im Verkehrsverbund oder zum klimabewussten Autokauf. Die
Regionalkoordinatoren führen darüber hinaus Informationsveranstaltungen und Aktionen durch, sind Ansprechpartner
für lokale Kooperationspartner wie Mietervereine, Seniorenvertretungen, Wohnungs- oder Verkehrsunternehmen. Die Kontaktdaten der Regionalkoordinatoren und weitere Informationen
zum Projekt finden Sie unter 60plus.vcd.org.
»Klimaverträglich mobil 60+« wird vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
„Wir nehmen den Gedenktag in diesem Jahr aber auch zum Anlass, auf eine Benachteiligung älterer Frauen hinzuweisen, die
wir nicht akzeptieren können“, so die ehemalige Bundesfamilienministerin und BAGSO-Vorsitzende Prof. Dr. Ursula Lehr. Es
geht um die Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden
und die zurzeit rentenrechtlich schlechter gestellt sind als Mütter, deren Kinder 1992 oder später auf die Welt kamen. „Viele
dieser älteren Frauen haben ihre Kinder großgezogen in Zeiten,
in denen es weder Kindergeld noch Erziehungsurlaub, weder
BAföG noch Azubigehalt gab. Sie haben darauf verzichtet, berufstätig zu sein, oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen, auch
weil die Kinderbetreuungsangebote früher wesentlich schlechter
waren. Dadurch haben sie geringere Rentenansprüche erworben. Die BAGSO fordert die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung“, erklärt Ursula Lehr.
Weitere Informationen zur BAGSO und ihren 110 Mitgliedsverbänden:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.
Ursula Lenz, Pressereferat
Bonngasse 10, 53111 Bonn
Tel.: 0228 / 24 99 93 26
E-Mail: [email protected]
www.bagso.de
Für Rückfragen:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin, Fon 030-280 351-12,
[email protected]
Ursula Lenz, BAGSO-Pressereferentin, Tel. 0228-24 99 93 18,
[email protected]
Heike Zuhse, DMB, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel. 030223223-66, [email protected]
BAGSO-Pressemitteilung 2/2013
Bonn, 5.3.2013
Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige wieder verfügbar!
Die körperlichen und seelischen Belastungen, denen Menschen,
die – oft über mehrere Jahre hinweg – ihre pflegebedürftigen
Angehörigen zu Hause versorgen, sind enorm. Dies hat auch
die starke Nachfrage nach dem Ratgeber gezeigt, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.
(BAGSO) und die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
(DPtV) gemeinsam erarbeitet und erstmalig im Februar 2012
den Hilfesuchenden zur Verfügung gestellt hat. Die Erstauflage
und die beiden Nachdrucke waren innerhalb kurzer Zeit vergriffen.
„Wir freuen uns, dass durch die Unterstützung von COMPASS
Private Pflegeberatung GmbH eine 4. Auflage gedruckt werden
konnte und wir jetzt die lange Vormerkliste abarbeiten können“,
so die BAGSO-Vorsitzende und Psychologin Prof. Dr. Ursula
Lehr.
Dr. Sibylle Angele, Geschäftsführerin der COMPASS Private
Pflegeberatung, kennt die Schwierigkeiten der Angehörigen:
„Viele unserer Klientinnen und Klienten sind pflegende Angehörige. Der Beratungsbedarf ist sehr groß, die Situation der pflegenden Angehörigen ist besonders häufig Thema in den
Beratungsgesprächen. Die Broschüre der BAGSO trägt dazu
bei, dass sich die Menschen frühzeitig informieren und Hinweise
für Unterstützungsangebote erhalten, damit eine Überlastung in
der Pflegesituation möglichst gar nicht entsteht.“
Der Ratgeber kann bei der BAGSO – auch in einer größeren
Anzahl – bestellt werden:
BAGSO
Bonngasse 10, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 24 99 93 0
Fax: 0228 / 24 99 93 20
E-Mail: [email protected]
Außerdem kann er über die Internetseiten der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (www.dptv.de) und der BAGSO
(www.bagso.de) heruntergeladen werden.
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Welzow verpachtet im Ortsteil Proschim ab sofort
die Gaststätte „Zum Dorfkrug“.
Das im Jahr 2001 teilweise modernisierte bzw. sanierte Gebäude befindet sich in zentraler Ortslage von Proschim, unmittelbar an der Ortsdurchfahrt der L 522.
Der Pachtgegenstand umfasst mit einer Gesamtfläche von ca.
438,00 m² einen Gastraum, einen Saal, einen modernisierten
Sanitärbereich, eine Küche, ein Foyer sowie Lagerräume.
Die vorhandene Einrichtung, wie Theke mit Zapfgarnitur, Tische und Stühle im Gastraum sowie die gegenwärtige Ausstattung in der Küche können mit übernommen werden. Die
Bestuhlung und Betischung für ca. 120 Personen im Saal gehört zum Pachtgegenstand. Darüber hinaus benötigte Einrichtungen werden von dem/der Pächter(in) erwartet.
Auf dem Gelände des Pachtobjektes befindet sich ein Wohngebäude, welches bei Bedarf angemietet werden kann.
Weiterhin sind ein ruhig gelegener Biergarten sowie entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden.
Erwartet wird ein(e) in der Gastronomie erfahrene(r) und engagierte(r) Betreiber(in) der Gaststätte mit Saal.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen verbunden mit
einem Bewirtschaftungskonzept ggf. als Alleinstellungsmerkmal richten Sie bitte bis spätestens zum 30.04.2013 an die
Stadt Welzow.
BAGSO-Pressemitteilung 5 / 2013
Bonn, 2.4.2013
Zum Tag der älteren Generation am 3. April spricht sich die
BAGSO für eine rentenrechtliche Besserstellung von
Frauen aus, deren Kinder vor 1992 geboren wurden
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Nach diesem ErichKästner-Spruch handeln sehr viele ältere Menschen und engagieren sich in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen
Bereichen: Sie ermöglichen es z.B. ihren Kindern, beruflich tätig
zu sein, indem sie sich um die Enkelkinder kümmern, leisten
Nachbarschaftshilfe und sind in ihrer Gemeinde aktiv. Viele Organisationen könnten ihre sozialen, politischen und kulturellen
Aufgaben nicht erfüllen, wenn sie nicht durch ältere, ehrenamtlich tätige Menschen unterstützt würden.
Der Tag der älteren Generation, der seit 1968 jeweils am ersten
Mittwoch im April begangen wird, ist für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die über
ihre 110 Mitgliedsverbände die Interessen von rund 13 Mio. älteren Menschen vertritt, Anlass, auf diese oft im Verborgenen
erbrachten Leistungen hinzuweisen und sie zu würdigen.
Postanschrift
Stadt Welzow
Poststraße 8
03119 Welzow
Informationen sowie Termine zur Objektbesichtigung erteilt:
Amt Bau / Wirtschaftsförderung, Liegenschaften
Frau Rothe
Poststraße 8
03119 Welzow
Tel. 035751 / 25064 oder [email protected]
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
Schülersprachreisen in den Sommerferien
TREFF-Sprachreisen bietet im Sommer vom 28.07.11.08.2013 eine begleitete Gruppenreise nach Bournemouth/England an. Die Schüler im Alter von 14-17 Jahren
wohnen bei Gastfamilien und besuchen den Englisch-Unterricht in internationalen Gruppen an einer renommierten
Sprachschule. Ein wichtiger Bestandteil ist das betreute Ausflugs- und Freizeitprogramm mit einem Besuch in London. Ein
Betreuer von TREFF wird während des gesamten Aufenthalts
vor Ort sein.
Infoveranstaltung: 20. März 2013 um 18:00 Uhr in Reutlingen.
Bitte melden Sie sich an ([email protected]).
Kostenloses Informationsmaterial zu Sprachreisen für Schüler
und Erwachsene sowie zu Schulaufenthalten in den USA, in
Kanada, Australien, Neuseeland (inkl. Cook Islands) erhalten
Sie bei:
TREFF - International Education e.V., Am Heilbrunnen 99,
72766 Reutlingen
Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9
E-Mail: [email protected]
Web: www.treff-sprachreisen.de
Wer lieber nach Malta oder Frankreich möchte, für den gibt es
die Möglichkeit, auf der wunderschönen Mittelmeerinsel Malta
oder in dem direkt neben Monaco gelegenen Cap d´Ail einen
Feriensprachkurs zu belegen. Qualifizierter Englisch- bzw.
Französischunterricht wird kombiniert mit interessanten Ausflügen und Freizeitaktivitäten wie z. B. Tauchkurse auf Malta,
Windsurfen, Fußball etc.
KULTUR - UND VEREINSNACHRICHTEN
Ortsteil Nardt
27.04.
30.04.
08.06. - 09.06.
Arbeitseinsatz zur Belebung des Ortsbildes
Hexenfeuer mit Fackelumzug der Kinder
Vereinsfest anlässlich 15 Jahre Traditionsverein Nardt
Ortsteil Geierswalde
28.04.
10. geführte Radwanderung des Fördervereins Wasserwelt Geierswalde e. V. in die Lausitzer Seenkette- Entdeckertour Geierswalde und Senftenberger See
30.04.
17:00 Uhr Maibaumstellen, Tag der offenen Tür Kinder und Jugendfeuerwehr, Hexenfeuer
17.05.
Kleiner Festakt zur Übergabe & Übernahme Fahrgastschiffsanleger Geierswalde
25.05.
Gartennacht
26.05.
Maibaumwerfen
31.05.
Partnerschaftstage Mühlhausen/Geierswalde
31.05. - 02.06. 11. Besuchertage im Lausitzer Seenland am Senftenberger See
01.06.
Einweihung Koschenkanal und Eröffnung der Fahrgastschifffahrt auf dem Geierswalder See
Ortsteil Tätzschwitz
Schul- und Heimatstube Tätzschwitz
14.04.
Saisoneröffnung Kleines Hoffest „Frühlingserwachen in Feld und Bienenhaus“
16.06.
Kaffeemusik und Eierplinse
28.07.
In der DDR-Spielzeugkiste gekramt“ Schauen
und Spielen für Große und Kleine
08.09.
Tag des offenen Denkmals - Altes Handwerk
neu vorgestellt
06.10.
Trachtengottesdienst zum Erntedank
Ortsteil Seidewinkel
Essen am Feldrain organisiert vom Sorbischen Trachtenverein Seidewinkel e. V.
Samstag, den 01. Juni ab 20:00 Uhr Tanz
Sonntag, den 02. Juni Vereinsfest
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ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
Ostern in der Kita Bergen
Als zweisprachige Einrichtung ist es selbstverständlich, dass wir uns zur
Osterzeit mit sorbischen Bräuchen beschäftigen.
Die Kinder der Lutki- und Dinogruppe sahen sich auf einem Bild an, wie sorbische Ostereier gemalt werden.
Welche Arbeitsmaterialien werden dazu benutzt?
Nicht der übliche Pinsel, sondern geschnittene Gänsefedern, mit denen Dreiund Vierecke auf das Ei getupft werden. Mit der Stecknadel werden Punkte
und Striche auf das Ei gebracht.
Das wollten die Kinder auch selbst ausprobieren. Sie mussten feststellen,
dass es nicht so leicht ist, das Wachs mit schönen Mustern auf das Ei zu bringen.
In unserer Region gibt es viele bekannte und talentierte Ostereiermaler.
Frau Birgit Pattoka besitzt in ihrer Schrotholzscheune eine umfangreiche
Sammlung schöner Ostereier. Zudem gehen unsere Kinder gern als „Lutki“
helfen, wenn Gäste von anderswo kommen.
Also liegt es nahe, sich einmal dort genauer umzuschauen.
Für viele Kinder war es sogar der erste richtige Museumsbesuch.
Frau Pattoka erklärte heute noch übliche Osterbräuche und wie sie einst gepflegt wurden, z.B. das Gehen nach den Patengeschenken am Gründonnerstag, oder das Ostersingen in der Osternacht. Eine Puppe in der hier
ansässigen sorbischen Tracht sahen sich die Kinder genauer an.
Ganz interessant waren die Vogeleier in verschiedenen Farben und Größen.
Ein Augenweide für die Kinder waren auch die geschmückten Leiterwagen
mit Naturmaterialien.
Zum Abschluss erzählte Frau Pattoka noch einmal die Sage von den Lutken
in Bergen. Zwei Kinder durften die Lutki- Tracht tragen und das Lutki- Brot
verteilen.
Hmm….. das war lecker!
Wir danken Frau Pattoka für den interessanten Rundgang und auch wenn die
„alten“ Lutki in die Schule gehen, ist weiterhin für neuen Nachwuchs gesorgt!
Die Kinder und Erzieher der Lutki- und der Dinogruppe, Kita „Lutki“, Bergen
Kindertageseinrichtung „Rasselbande“ Bluno
Beim Zampern sind wir fröhlich……..
Auf diesem Wege möchten sich die Rasselbandekinder und Erzieherinnen
aus dem Kindergarten Bluno recht herzlich bei allen Einwohnern sowie bei
den Eltern für die Zampergaben in Form von Tee, Taschentücher und Geld
bedanken. Herzlichen Dank auch an diejenigen die an den Zampertagen
nicht zu Hause waren und so nett waren und ihre Zampergaben im Kindergarten abgegeben haben.
Von dem Geld können wir unser Kinderfest, Puppentheater und vieles andere mehr finanzieren, was den Kindern immer große
Freude bereitet.
Nochmals herzlichen Dank.
Die Kinder und Erzieherinnen von der Kita „Rasselbande“ aus Bluno
11
ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern
recht herzlich zum Geburtstag Monat März und April 2013
Ortsteil Bergen:
Pattoka, Rosemarie
Koark, Helmut
Kochwatsch, Martin
Hennig, Uta
Liebscher, Rainer
Pethe, Ruth
Abraham, Reiner
Lemke, Barbara
Wierick, Anna
Kockrick, Karl
Kummer, Helene
Valtin, Johann
Wetzko, Helene
01.03.1944
04.03.1941
04.03.1945
09.03.1953
10.03.1947
10.03.1949
13.03.1942
15.03.1948
17.03.1931
19.03.1040
21.03.1926
30.03.1940
30.03.1935
„69“
„72“
„68“
„60“
„66“
„64“
„71“
„65“
„82“
„73“
„87“
„73“
„78“
Koark, Edeltraud
Kruscha, Ludmilla
Wendt, Doris
Jablonski, Ursula
Nusa, Ruth
Kallert, Max
Zumpe, Martina
01.04.1947
05.04.1951
07.04.1951
17.04.1930
17.04.1935
25.04.1940
26.04.1950
„66“
„62“
„62“
„83“
„78“
„73“
„63“
Ortsteil Bluno:
Kubicki, Annemarie
Zaremba, Marie
Kamratowsky, Ilse
Hartmann, Marlies
Nakonz, Herta
Pradel, Herbert
Balting, Heinz
Trela, Margrit
Kubicki, Dieter
03.03.1945
03.03.1933
04.03.1937
04.03.1952
07.03.1934
15.03.1932
17.03.1930
19.03.1953
25.03.1948
„68“
„80“
„76“
„61“
„79“
„81“
„83“
„60“
„65“
Noack, Gerhard
Waschnick, Anna
Domann, Marie
Hönicke, Irmgard
Weniger, Gerda
Unger, Anna
Laderick, Waltraud
Oberdörfer, Erika
Kujasch, Elli
02.04.1932
05.04.1932
07.04.1931
07.04.1953
08.04.1950
13.04.1928
14.04.1950
15.04.1939
18.04.1935
„81“
„81“
„82“
„60“
„63“
„85“
„63“
„74“
„78“
Ortsteil Geierswalde:
Schulisch, Helene
Glausch, Karin
Richter, Martha
Floeting, Klaus
Hannusch, Eva
01.03.1929
16.03.1952
27.03.1940
28.03.1940
30.03.1953
„84“
„61“
„73“
„73“
„60“
Jenkel, Erika
Tomczyk, Heinz
Radochla, Karl-Heinz
Koark, Anna
Uhlig, Christa
01.04.1940
05.04.1946
16.04.1944
25.04.1935
28.04.1938
„73“
„67“
„69“
„78“
„75“
12
Ortsteil Klein Partwitz:
Donath, Marie
Fischer, Edith
Schanjonnek, Hildegard
Petschick, Gerhard
Lidola, Magdalena
Markus, Pauline
Zomack, Monika
Knips, Anni
Schmidt, Irene
Kupka, Margot
Krüger, Wolfgang
Spiegel, Gisela
Jurisch, Helga
02.03.1925
02.03.1935
02.03.1923
05.03.1927
11.03.1931
11.03.1924
13.03.1942
20.03.1935
24.03.1934
26.03.1952
29.03.1939
30.03.1941
31.03.1942
„88“
„78“
„90“
„86“
„82“
„89“
„71“
„78“
„79“
„61“
„74“
„72“
„71“
Heil, Brigitte
Lehmann, Sigrid
Stenzel, Bernd
Nasdalla, Reinhard
Zippack, Johann
Metan, Helene
03.04.1943
03.04.1947
11.04.1939
14.04.1947
14.04.1935
30.04.1934
„70“
„66“
„74“
„66“
„78“
„79“
Ortsteil Nardt:
Thierbach, Fritz
Kutzmann, Rolf
Steiner, Waltraud
Munick, Helene
Fiedler, Hans
Jannack, Richard
04.03.1934
05.03.1941
18.03.1941
21.03.1927
23.03.1943
30.03.1933
„79“
„72“
„72“
„86“
„70“
“80”
Vetter, Edith
Höpfner, Maria
Schiemann, Karl
Kirchberg, Heinz
Lange, Eberhard
Hudewentz, Christa
Weiße, Regina
Müller, Marie
Miethke, Hellmut
02.04.1946
05.04.1923
05.04.1931
09.04.1928
13.04.1933
17.04.1947
18.04.1952
19.04.1934
26.04.1938
„67“
„90“
„82“
„85“
„80“
„66“
„61“
„79“
„75“
Ortsteil Neuwiese:
Kroll, Gotthard
Matsch, Auguste
Zink, Walter
Nowotnick, Ruth
Wicke, Roswitha
05.03.1939
05.03.1923
14.03.1924
16.03.1951
30.03.1951
„74“
„90“
„89“
„62“
„62“
Unger, Gisela
Bornack, Christa
Tischer, Helene
Zimmermann, Christina
Dr. Mamat, Hartmut
11.04.1952
17.04.1942
18.04.1928
27.04.1947
29.04.1948
„61“
„71“
„85“
„66“
„65“
ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
Ortsteil Sabrodt:
Britschka, Gerda
Tschöke, Dorothea
Pilz, Christa
Lademann, Peter
01.03.1933
01.03.1952
03.03.1936
15.03.1942
„80“
„61“
„77“
„71“
Burkhardt, Marie
Eilenstein, Peter
Bartholick, Cornelia
Kliber-Jannschk, Krystyna
Schmaler, Helene
Rentsch, Edeltraut
Schimko, Anna
Schimpitz, Margot
Jannaschk, Gerhard
Petrick, Johanna
Röllka, Hans
Thiele, Irene
01.04.1925
01.04.1938
06.04.1953
08.04.1953
09.04.1931
10.04.1947
13.04.1926
21.04.1943
23.04.1936
25.04.1930
25.04.1932
26.04.1934
„88“
„75“
„60“
„60“
„82“
„66“
„87“
„70“
„77“
„83“
„81“
„79“
Ortsteil Seidewinkel:
Bischoff, Anna
Köhler, Karl
Zebe, Helga
Bether, Anna
Milkereit, Manfred
Mark, Paul
Mann, Roland
Burgmann, Max
Milkereit, Brigitte
10.03.1935
10.03.1926
14.03.1936
24.03.1924
24.03.1943
27.03.1930
27.03.1946
30.03.1925
30.03.1947
„78“
„87“
„77“
„89“
„70“
„83“
„67“
„88“
„66“
Pilopp, Paul
Vogt, Harald
Belau, Joachim
Speisekorn, Helene
Peiszan, Eleonore
Neumann, Helga
Gebauer, Angelika
Woschick, Bernhard
06.04.1934
13.04.1943
18.04.1948
20.04.1936
24.04.1945
26.04.1953
28.04.1952
30.04.1940
“79”
„70“
„65“
„77“
“68”
„60“
„61“
“73”
13
Ortsteil Tätzschwitz:
Hannemann, Ingeborg
Dr. Wöhle, Walter
Herrmann, Heike
Pätzold, Ingrid
Witschaß, Gertrud
Metag, Hans-Joachim
Schmaler, Erika
Tuppatsch, Barbara
Tuppatsch, Margarete
Witschaß, Anita
Fuhrmann, Helene
01.03.1938
07.03.1928
13.03.1945
13.03.1950
23.03.1926
25.03.1936
28.03.1950
29.03.1949
30.03.1926
30.03.1953
31.03.1934
„75“
„85“
„68“
„63“
„87“
„77“
„63“
„64“
„87“
„60“
„79“
Schlee, Wolfram
Dittrich, Anneliese
Hajasch, Marie
Thiel, Siglinde
Schmidt, Jürgen
Claus, Heinz
Seemann, Werner
Hannusch, Heinz
Kränzel, Manfred
Knobloch, Erika
Kindler, Waltraud
01.04.1940
04.04.1939
06.04.1924
07.04.1941
08.04.1948
12.04.1938
12.04.1934
18.04.1939
18.04.1948
26.04.1937
27.04.1931
„73“
„74“
„89“
„72“
„65“
„75“
„79“
„74“
„65“
„76“
„82“
ElsterheiderINFO Nr. 148 – Jahrgang 2013 – 24. April 2013
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