Verwaltungsvereinbarung ARD-Text

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Verwaltungsvereinbarung ARD-Text
I § 4 Zulieferungen
Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten
Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, Radio Bremen,
Saarländischer Rundfunk, Sender Freies Berlin, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk
sowie DeutschlandRadio
vereinbaren folgendes:
(1) Die Nachrichten für den ARD-Text werden von
ARD-Aktuell in Hamburg und Berlin, die Programmservicedaten einschließlich TV-Guide werden vom
ARD-Play-Out-Center zugeliefert. Die zuliefernden
Einrichtungen stellen diese Inhalte kostenfrei zur Verfügung. Soweit rechtlich verfügbar, ist ARD-Text auch
die kostenfreie Übernahme aus anderen ARD-Programmen und ARD-Mediendiensten möglich. Ebenso
können andere ARD-Programme oder ARD-Dienste
aus dem ARD-Text kostenfrei übernehmen.
(2) Der Inhalt, die tägliche Dauer und die Tafeleinteilung ergeben sich aus dem jeweils von der Fernsehprogrammkonferenz bestätigten aktuellen Programmschema. Änderungen dieses Programmschemas werden, soweit DeutschlandRadio betroffen ist, mit diesem abgestimmt.
I § 1 Gegenstand
I § 5 Programmverantwortung
Die Vertragspartner veranstalten gemeinschaftlich
einen analogen Videotext zum Ersten Deutschen Fernsehen. Dieses Angebot trägt den Namen »ARD-Text«.
(1) Die Verantwortung für den Inhalt der ARD-Text-Tafeln richtet sich nach den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen bzw. Staatsverträgen und den Regelungen für
das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen.
(2) Unbeschadet der Regelung in Abs. 1 ist für den Inhalt und die Gestaltung des ARD-Textes der Intendant
der Sitzanstalt im Auftrag der Intendanten der übrigen
ARD-Landesrundfunkanstalten verantwortlich.
I § 2 Standort
(1) Der Standort der Gemeinschaftseinrichtung ARDText ist Berlin, Sitzanstalt der SFB.
(2) Der Gemeinschaftseinrichtung ARD-Text obliegt
die Gestaltung und Eingabe der Teletext-Tafeln nach
Maßgabe des Programmschemas (§ 4 Abs. 2), soweit
Tafeln nicht dezentral gestaltet und eingegeben werden.
I § 3 Leiter / Leiterin ARD-Text
(1) Die laufenden Geschäfte der Gemeinschaftseinrichtung ARD-Text führt der Leiter/die Leiterin ARD-Text.
Ihm/Ihr obliegen auch die Absprachen mit den zuliefernden Einrichtungen und Diensten. Der Leiter/Die
Leiterin ARD-Text unterliegt dabei den fachlichen Weisungen des Programmdirektors Deutsches Fernsehen.
In Eilfällen obliegt das Weisungsrecht dem Intendanten am Dienstort des Leiters/der Leiterin ARD-Text.
(2) Der Leiter/Die Leiterin ARD-Text wird auf Beschluß der ARD-Intendanten vom ARD-Vorsitzenden
für jeweils drei Jahre berufen. Wiederberufungen sind
möglich.
(3) Disziplinarisch ist der Leiter/die Leiterin ARD-Text
dem Intendanten des Dienstortes unterstellt.
I § 6 ARD-Beratungsgremien
Der Programmdirektor Deutsches Fernsehen berät und
unterstützt den Leiter/die Leiterin ARD-Text in Programmfragen im Rahmen der Beschlußfassungen der
Fernsehprogrammkonferenz. Bei der Vorberatung und
Beschlußempfehlung des jährlichen Wirtschaftsplanes
– insbesondere bei technischen Investitionen und Innovationen – berät und unterstützt der/die Vorsitzende
der PTKO den Leiter/die Leiterin ARD-Text im Rahmen der Beschlußfassungen der PTKO.
I § 7 Verbreitung
Der ARD-Text wird mit dem »Ersten Deutschen Fernsehen« verbreitet. Weitere Verbreitungen des ARD-Textes sind im Einvernehmen der Vertragspartner möglich.
I § 8 Finanzierung
(1) Die Landesrundfunkanstalten der ARD finanzieren
den ARD-Text nach Abzug des von DeutschlandRadio
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VEREINBARUNG ARD-TEXT
I Verwaltungsvereinbarung über den
gemeinschaftlichen analogen Videotext
der ARD-Landesrundfunkanstalten
zum Ersten Deutschen Fernsehen »ARD-Text«
vom 6. Juni 2000
DOKUMENTE
aufzubringenden Betrages durch Umlage nach dem
Fernsehgeräteschlüssel.
(2) Als umlagefähige Kosten gelten die direkten Kosten,
die Personalkosten einschließlich der Personalnebenkosten, die Versorgungszahlungen sowie die Investitionen für die Zentrale ARD-Text. Die Rückstellungen zur
Altersversorgung für die dem ARD-Text zugeordneten
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden den einzelnen
Rundfunkanstalten entsprechend dem Umlageschlüssel mitgeteilt.
(3) Im übrigen gelten die Vorschriften des allgemeinen
Teils der Kostenverrechnungsrichtlinien, insbesondere
für das Verfahren der Planung, der Abrechnung sowie
die Form der Rechnungslegung und ihrer Genehmigung und Prüfung.
I § 9 Öffentlichkeitsarbeit
Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des ARD-Textes ist die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen zuständig.
I § 10 Schlußbestimmungen
(1) Diese Vereinbarung tritt am 01. 01. 2000 in Kraft und
gilt für die Dauer der analogen Verbreitung des Ersten
Deutschen Fernsehens. Unabhängig davon kann sie
von jeder beteiligten Rundfunkanstalt mit einer Frist
von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden,
erstmals zum 31. 12. 2003. Im Falle einer solchen Kündigung setzen die übrigen Rundfunkanstalten diese Vereinbarung fort, sofern sie nicht binnen einer Frist von
zwei Monaten eine Anschlußkündigung aussprechen.
Die vermögensrechtliche Abwicklung bezüglich der
ausscheidenden Rundfunkanstalt/en erfolgt durch eine
schriftliche Zusatzvereinbarung. Vorbehaltlich eines
anderweitigen Einvernehmens gelten für diese Zusatzvereinbarung die Regelung der §§ 738, 739 BGB entsprechend.
(2) Im Verhältnis zu beteiligten Rundfunkanstalten untereinander können an der Bezeichnung »ARD-Text«,
»Videotext« oder »Teletext« keine Schutzrechte entstehen.
(3) Soweit diese Vereinbarung keine ausdrücklichen Regelungen enthält, werden die beteiligten Rundfunkanstalten sie anhand der in dieser Vereinbarung gesetzten
Maßstäbe und Leitgedanken ausfüllen und interpretieren.
(4) Sollte eine Regelung der Vereinbarung unwirksam
sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinba-
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rung im übrigen. Die Rundfunkanstalten verpflichten
sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform.
Bayerischer Rundfunk
gez. i.V. Jutta Lowag
Hessischer Rundfunk
gez. Klaus Berg
Mitteldeutscher Rundfunk
gez. i.V. Morneweg
Norddeutscher Rundfunk
gez. Plog
gez. Joachim Lampe
Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg
gez. H. Rosenbauer
Radio Bremen
gez. H. Glässgen
Saarländischer Rundfunk
gez. Fritz Raff
Sender Freies Berlin
gez. Schättle
Südwestrundfunk
gez. Peter Voß
Westdeutscher Rundfunk
gez. Fritz Pleitgen
DeutschlandRadio
gez. Ernst Elitz