Preisliste Nr. 4 - Havelbeton Oranienburg

Transcrição

Preisliste Nr. 4 - Havelbeton Oranienburg
20
1990 - 2010
Preisliste Nr. 4
Gültig ab 1.1.2012
Preisliste
Nr.
Preisliste
Nr.
44
Vorhergehende Preislisten
sind ungültig!
..über
Jahre
Qualitätsbeton
..über
20 20
Jahre
Qualitätsbeton
! !
Gültig ab 1.1.2012
Gültig ab 1.1.2012
Vorhergehende Preislisten sind ungültig!
Vorhergehende Preislisten sind ungültig!
Beton - TAXI
TRANSPORTBETON
- BETONPUMPDIENST
TRANSPORTBETON
- BETONPUMPDIENST
UMSCHLAGHAFEN
- FÖRDERBÄNDER
UMSCHLAGHAFEN
- FÖRDERBÄNDER
HAVELBETO
N GmbH
& Co.KG
& Co.KG
HAVELBETO
N GmbH
Lehnitzschleuse
/ Am
Klinkerhafen
Lehnitzschleuse
/ Am
Klinkerhafen
1 1
D- 16515
Oranienburg
D- 16515
Oranienburg
[email protected]
www.havelbeton.de
[email protected] www.havelbeton.de
Rufnummern:
Rufnummern:
03301
-81950 Zentrale
03301
-81950 Zentrale
-8195Dispo
-819512 12
Dispo
-819515
Verkauf
-8195- 15 Verkauf
-8195Labor
-819516 16
Labor
-8195-819517 17
FaxFax
Festlegung für
für Beton
Beton nach
nach Eigenschaften
Eigenschaften
Festlegung
Beispiel einer Festlegung
Expositionsklasse
Stahlbeton-Außenbauteil
XC 4
XF 1
F3
Expositionsklasse
Konsistenzklasse
C 25/30
XC
Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
= alternativ kann auch die Betonverwendung angegeben werden, z.B. “Stahlbeton“
XC 1
XC 2
XC 3
XC 4
trocken oder ständig nass
nass, selten trocken
mäßige Feuchte
wechselnd nass und trocken
XD
Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
XD 1
XD 2
XD 3
mäßige Feuchte
nass, selten trocken
wechselnd nass und trocken
XS
Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser
XS 1
XS 2
XS 3
salzhaltige Luft
unter Wasser
Tide-, Spritzwasserbereiche
XF
Frostangriff mit/ohne Taumittel
-
= Concrete (Beton)
= charakteristische Zylinder1)-Druckfestigkeit in N/mm2
= charakteristische Würfel2)-Druckfestigkeit in N/mm2
25
30
„charakteristische Festigkeit“ = 5%-Fraktile
= ø 150 mm, h = 300 mm; 28 d unter Wasser gelagert
= Kantenlänge150 mm; 28 d unter Wasser gelagert
Bei Lagerung nach DIN EN 12390-2, Anhang NA (7 d unter Wasser)
darf die Druckfestigkeit wie folgt umgerechnet werden:
XF 1
XF 2
fc, cube = 0,92 x fc, dry
fc, cube = 0,95 x fc, dry
• Normalbeton bis einschließlich C 50/60:
• Hochfester Normalbeton ab C 55/67:
fc, cube = Betondruckfestigkeit, geprüft am Würfel, 28 d unter Wasser gelagert
fc, dry = Betondruckfestigkeit, geprüft am Würfel, 7 d unter Wasser gelagert
normalfester Beton
C
8/10
C 30/37
C
55/67
C 12/15
C 35/45
C
60/75
C 16/20
C 40/50
C
70/85
C 20/25
C 45/55
C
80/95
C 25/30
C 50/60
C
90/105*
C
100/115*
= nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall
*
0,75
0,75
0,65
0,60
0,55
0,50
0,45
0,55
0,50
0,45
C 8/10
C 16/20
C 16/20
C 20/25
C 25/30
C 30/37*
C 35/45*
C 35/45*
C 30/37*
C 35/45*
C 35/45*
-
240
240
260
280
300
320
320
300
320
320
XF 4
XA
Betonkorrosion durch chemischen Angriff
XA 1
XA 2
XA 3
chemisch schwach angreifend
chemisch mäßig angreifend
chemisch stark angreifend
XM
Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung
XM 1
XM 2
mäßiger Verschleiß
starker Verschleiß
XM 3
sehr starker Verschleiß
0,60
0,50
0,45
0,55
0,55
0,45
0,45
C 25/30
C 25/30
C 35/45
C 25/30
C 35/45
C 30/37
280
300
320
300
320
320
C 25/30
C 35/45*
C 35/45*
280
320
320
C 30/37*
C 30/37*
C 35/45*
C 35/45*
300
300
320
320
*
= bei LP-Beton wg. XF eine Festigkeitsklasse niedriger
Zuordnung „Besondere Eigenschaften – Expositionsklassen”
DIN 1045:1988 u. DAfStb-Richtlinien
DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Ausbreitmaß in cm
Verdichtungsmaß
Beschreibung/
Bes. Eigenschaften
Mindestanforderungen
Expositionsklasse(n)
Mindestanforderungen
C0
≥ 1,46
Unbewehrter Beton
B5
X0
C 8/10
steif
F1
≤ 34
C1
1,45 bis 1,26
Innenbauteil
B 15
w/z < 0,75
XC 1
C 16/20
w/z < 0,75
plastisch
F2
35 bis 41
C2
1,25 bis 1,11
Außenbauteil
B 25
w/z < 0,60
XC 4
XF 1
weich
F3
42 bis 48
C3
1,10 bis 1,04
C 25/30
w/z < 0,60
Gest.-Körnung F4
sehr weich
F4 •
49 bis 55
Wasserundurchlässiger Beton
B 25
w/z < 0,60
C 25/30
w/z < 0,60
fließfähig
F5 •
56 bis 62
XC 4 (d < 40 cm)
w/z < 0,70;
d > 40 cm)
sehr fließfähig
F6 •
≥ 631)
Beton mit hohem
Frostwiderstand
B 25
w/z < 0,60
Zuschlag eF
XC 4
XF 1
C 25/30
w/z < 0,60
Gest.-Körnung F4
Beton mit hohem
Frost- und Tausalzwiderstand
B 25
w/z < 0,50
Zuschlag eFT; LP
XF 4
Beton mit hohem Frostund Tausalzwiderstand,
sehr starker Frost-,
Tausalzangriff
B 25
w/z < 0,50
Zuschlag eFT; LP
XF 4
Der Nennwert des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter
Berücksichtigung der Betondeckung und der kleinsten Querschnittmaße
auszuwählen.
Beton mit hohem
Widerstand gegen
Zschwachen chem. Angriff
B 25
w/z < 0,60
XA 1
C 25/30
max f =w/z
0,33 <
· z 0,60
und
Nennwert des Größtkorns der Lieferkörnungen
nach DIN 4226-1 in mm:
Beton mit hohem
Widerstand gegen
starken chem. Angriff
B 25
w/z < 0,50
XA 2
C 35/45
w/z < 0,50
Beton mit hohem
Widerstand gegen sehr
starken chem. Angriff
B 25
w/z < 0,50
XA 3
C 35/45
w/z < 0,45
Beton mit hohem
Verschleißwiderstand
B 35
XM 1
C 30/37
w/z < 0,55
Beton für hohe
Gebrauchstemperatur
bis 250°C
geeigneter
Zuschlag
DIN 1045-2
Abschnitt 5.3.6
geeignete
Gest.-Körnung
DIN 1045-2
Abschnitt 5.3.4
w/z < 0,60
DIN 1045-2
Abschnitt 3.1.10
DIN 1045-2
Abschnitt 3.1.51
> C 50/60
> LC 50/55
Konsistenzklassen
F4 und F5
Konsistenz
sehr steif
• mit Fließmittel
herzustellen
1)
Bei Ausbreitmaßen über 70 cm ist z. Zt. eine Zustimmung im Einzelfall oder
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
Größtkorn der Gesteinskörnung
8
11
16
22
32
63
Klasse des Chloridgehalts
Betonverwendung
Klasse
max. Chloridgehalt*
ohne Bewehrung
Cl 1,00
1,00 %
Stahlbeton
Cl 0,40
0,40 %
Spannbeton
Cl 0,20
0,20 %
des Betons, bezogen auf den Zementgehalt und ggf. angerechnete Zusatzstoffe
Beton für Unterwasserschüttung (Unterwasserbeton)
w/z < 0,60
Hochfester Beton
> B 65
Fließbeton
Konsistenzklasse KF
1
1
• mit Luftporenbildner herzustellen
mäßige Wassersättigung, o. Taumittel 0,60
mäßige Wassersättigung,
• 0,55
mit Taumittel
0,50
hohe Wassersättigung,
• 0,55
ohne Taumittel
0,50
hohe Wassersättigung, mit Taumittel • 0,50
0,55
XF 3
hochfester Beton
Konsistenzklasse
*
Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko
Chloridgehaltsklasse
C
*
XO
min z
(kg/m3)
Größtkorn
Beispiel: C 25/30
2)
max w/z
Mindestbzw. w/zeq festigkeit
CI 0,40
Druckfestigkeitsklasse
1)
Umgebung
Dmax = 32
Druckfestigkeitsklasse
1)
Klasse
1)
C 30/37
w/z < 0,50
Gest.-Körnung F4
MS18, LP
C 30/37
w/z < 0,50
Gest.-Körnung F4
MS18, LP
Betonpreisliste Seite 1
Überwachungsklasse
Festigkeitsentwicklung
WZ-Wert
Pumpfähig
Korngröße
Konsistenz
Betoneigenschaft
Verwendungszweck nach
DIN EN206 / DIN 1045-2
Festigkeitsklasse
xpositionsklasse
E
(Beachten Sie bitte die Hinweise zur Festigkeitsentwicklung unten auf Seite 3)
Sortennummer
Preis pro m³
netto frei
Baustelle
zzgl.MwSt.
Beton für Fundament, Bord- und Wegebau (erdfeucht / Stampfbeton / Glattstrich)
X0
X0
Sand - / Bindemittelmischung,
nicht fremdüberwacht!
Beton für unbewerte Bauteile,
Verwendung in nicht
betonangreifender Umgebeung
2
N
0,77
langsam
/
2
N
0,70
mittel
/
SOMI25
2
N
0,64
mittel
/
C 8 /10
8
N
0,87
mittel
/
C 12/15
8
N
0,74
mittel
1
8
N
0,71
mittel
1
8
N
0,61
mittel
1
32
J
mittel
1
16
J
mittel
1
SOMI10
SOMI15
C 16/20
F1
F1
C 20/25
1010401
2010401
3010401
1011401
2011401
3011401
4011401
80,60 €
84,70 €
86,60 €
86,00 €
87,50 €
88,20 €
89,50 €
1033006
1032006
1031006
2033006
2032006
2031006
3133016
3132016
3131016
4133116
4132116
4131116
4133016
4132016
4131016
4333026
4332026
4331026
5333066
5332066
5331066
6333126
6332126
6331126
6333116
6332116
6331116
7733137
7732137
7731137
7833137
7832137
7831137
8332132
8331132
84,90 €
85,90 €
86,30 €
86,50 €
87,60 €
88,50 €
87,00 €
87,80 €
88,90 €
87,90 €
88,80 €
90,20 €
88,50 €
90,00 €
91,60 €
91,70 €
92,50 €
93,80 €
92,60 €
93,90 €
95,60 €
95,00 €
96,80 €
97,50 €
96,90 €
97,60 €
99,80 €
100,10 €
101,80 €
103,00 €
101,60 €
102,30 €
103,00 €
104,00 €
105,50 €
3020696
3021696
5021696
6021696
95,00 €
94,30 €
96,60 €
102,00 €
Beton für Standardanwendungen
X0
X0
XC1,XC2
XC1,XC2
XC3
XC4,XF1
XC4,XF1,XA1
XC4,XD1,XF1,XA1
XC4,XD2,XF3,XA2
XC4,XD3,XF3,XA2
Achtung! XA3 nur mit
zusätzlicher
Beschichtung
Beton für unbewerte Bauteile,
Verwendung in nicht betonangreifender
Umgebung.
Beton für unbewerte Bauteile,
Verwendung in nicht betonangreifender
Umgebung.
Stahlbeton für Innenbauteile, trocken
oder ständig feucht. Gründungsbauteile
nass selten trocken.
Stahlbeton für Bauteile in offenen
Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig
feucht).
C 8/10
C 12/15
C 16/20
C 20/25
Stahlbeton für Bauteile in offenen
(
g
Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig
feucht).
C 20/25
Stahlbeton für Außenbauteile mit
direkter Beregnung u. Frostangriff.
C 25/30
WU-Stahlbeton für Außenbauteile mit
direkter Beregnung u. Frostangriff,
chemich schwach angreifender
Umgebung.
Nach DAfSt- Richtlinie
"wasserundurchlässige Bauten".
Eindringtiefe max. 50mm.
WU-Stahlbeton für Außenbauteile mit
direkter Bereg. u. Frostangriff in chem.
schwach angr. Umgebung.
Chloridangriff b. mäßig.Feuchte
WU-Stahlbeton für Bauteile in chemisch
mäßig angreifender Umgebung
C 25/30
C 30/37
C 30/37
F3
F3
F3
3
F3
F3
F3
F3
F3
0,87
8
J
mittel
1
32
J
mittel
1
16
J
mittel
1
0,78
8
J
mittel
1
32
J
mittel
1
16
J
mittel
1
0,73
8
J
mittel
1
32
J
langsam
1
16
J
langsam
1
8
J
langsam
1
32
J
mittel
1
mittel
1
mittel
1
mittel
1
16
J
8
J
32
J
16
J
8
J
32
J
16
J
0,67
0,65
0,60
0,60
mittel
1
mittel
1
mittel
2
mittel
2
8
J
mittel
2
32
J
langsam
2
16
J
langsam
2
0,57
8
J
langsam
2
32
J
mittel
2
16
J
mittel
2
0,55
8
J
mittel
2
32
J
schnell
2
16
J
schnell
2
8
J
schnell
2
32
J
schnell
2
16
J
schnell
2
8
J
schnell
2
16
J
schnell
2
8
J
schnell
2
2
N
mittel
/
8
N
mittel
/
8
N
mittel
/
CT-C40
8
Bitte beachten Sie!
N
mittel
/
C 35/45
C 35/45
WU-Stahlbeton für Bauteile in chemisch
stark angreifender Umgebung
C 45/55
Estrich / Zementestrichmörtel
F3
F3
F3
F2
0,50
0,45
0,42
(nicht fremdüberwacht)
Gebäude, Innenbereich
X0
Gebäude, Innen- und Außenbereich
CT-C20
F2
CT-C30
F2
Benzin- Glättpatsche
p
oder die Rüttelflasche als
220 Volt oder mit
Luftantrieb gleich
mitbestellen!
0,49
0,49
Überwachungsklasse
Festigkeitsentwicklung
WZ-Wert
Pumpfähig
Korngröße
Betoneigenschaft
Verwendungszweck nach
DIN EN206 / DIN 1045-2
Konsistenz
xpositionsklasse
E
(Beachten Sie bitte die Hinweise zur Festigkeitsentwicklung unten auf Seite 3)
Festigkeitsklasse
Betonpreisliste Seite 2
LVB, Beton mit guten = F5, oder mit sehr guten Fließeigenschaften = F6
XC3
XC4,XF1,XA1
XC4,XD1,XF1,XA1
XC3
XC4,XF1,XA1
XC4,XD1,XF1,XA1
Stahlbeton für Bauteile in offenen
Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig
feucht).
WU-Stahlbeton für Außenbauteile
Eindringtiefe max. 50mm, mit direkter
Beregnung u. Frostangriff, chemich
schwach angreif. Umgebung. Nach DAfStRichtlinie "wasserundurchlässige
Bauten".
Stahlbeton für Bauteile in offenen
Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig
feucht).
WU-Stahlbeton für Außenbauteile
Eindringtiefe max. 50mm, mit direkter
Beregnung u. Frostangriff, chemich
schwach angreif. Umgebung. Nach DAfStRichtlinie "wasserundurchlässige
Bauten".
C 20/25
F5
C 25/30
F5
C 30/37
F5
C 20/25
F6
C 25/30
F6
C 30/37
F6
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
0,65
0,60
0,55
0,65
0,60
0,55
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
Stahlfaserbeton (Beton inkl.Stahlfaserbewehrung gemäß Kg- Angabe)
XC3
+20Kg Stahlfaser/m³
XC3
+25Kg Stahlfaser/m³
Stahlbeton für Innenbauteile und
offene Gebäude und mäßig feuchte
Räume
XC3
XC4,XF1
XC4,XF1
+25Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1
Stahlbeton für Außenbauteile mit
direkter Beregnung und
Frostangriff,chemisch schwach
angreifende Umgebung
+30Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1,XA1
+20Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1,XA1
+25Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1,XA1
+30Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1,XA1
+20Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1,XA1
+25Kg Stahlfaser/m³
XC4,XF1,XA1
+30Kg Stahlfaser/m³
F3
C 20/25
F3
C 20/25
+30Kg Stahlfaser/m³
g Stahlfaser/m³
+20Kg
C 20/25
WU, wasserundurchlässiger
Stahlbeton, Eindringtiefe max.
50mm, für Außenbauteile mit
direkter Beregnung und
Frostangriff,chem.schwach
angreifende Umgebung.
WU, wasserundurchlässiger
Stahlbeton, Eindringtiefe max.
50mm, für Außenbauteile mit
direkter Beregnung und
Frostangriff,chem.schwach
angreifende Umgebung.
F3
C 25/30
F3
C 25/30
F3
C 25/30
F3
C 25/30
F3
C 25/30
F3
C 25/30
F3
C 30/37
F3
C 30/37
F3
C 30/37
F3
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
16
J
8
J
32
J
16
J
16
J
32
J
16
J
0,65
0,65
0,65
0,60
0,60
0,60
0,60
0,60
0,60
0,55
0,55
0,55
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
C 30/37
F3
C 30/37*
F3
C 35/45
F3
Beton nach FD- Richtlinie
* Rezeptur mit Luftporenbildner
und Splitt
Förderbandvermietung
0,50
0,45
0,50
Preis pro m³
netto frei
Baustelle
zzgl.MwSt.
4152016
4151016
5352066
5351066
6352116
6351116
4162016
4161016
5362066
5361066
6362116
6361116
100,50 €
101,00 €
103,20 €
105,90 €
106,80 €
107,50 €
101,60 €
102,50 €
106,40 €
109,00 €
109,80 €
110,60 €
4132556
4131556
4132566
4131566
4132576
4131576
4332556
4331556
4332566
4331566
4332576
4331576
5332556
5331556
5332566
5331566
5332576
5331576
6332556
6331556
6332566
6331566
6332576
6331576
117,20 €
119,40 €
124,10 €
126,20 €
132,70 €
134,40 €
118,20 €
120,40 €
125,60 €
127,80 €
132,30 €
135,60 €
120,10 €
122,50 €
127,20 €
128,00 €
135,00 €
136,20 €
130,50 €
132,20 €
135,10 €
137,60 €
141,30 €
142,80 €
6333151
6332151
109,20 €
110,00 €
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
mittel
2
langsam
2
2
2
6636451
119,00 €
langsam
2
langsam
2
7733153
7732153
114,60 €
117,00 €
FD= Flüssigkeitsdichter Beton (mit reduziertem Schwindverhalten)
XC4,XD1,XF1,
XA1,XM1
XC4,XD3,XF4,
XA2,XM1
XC4,XD2,XF2,
XA2,XM1
Sortennummer
Bandlänge bis zu 16- Meter
Überwachungsklasse
Festigkeitsentwicklung
WZ-Wert
Pumpfähig
Korngröße
Konsistenz
xpositionsklasse
E
Betoneigenschaft
Verwendungszweck nach
DIN EN206 / DIN 1045-2
Festigkeitsklasse
Betonpreisliste Seite 3
Beton für Straßen, Straßenunter- und landwirtschaftlichen Wegebau (ZTV-LW)
X0,unter Asphalt
X0, unter Beton
XC4,XF2,XD1,XA1
XC4,XD2,XF4,XA2
XC4,XF4,XA1,XD1
HGT hydraulisch gebundene
Tragschichten
Außenflächen mit Frost- und
Taumittelangriff, Rezepturen mit
Luftporenbildner
Beton nach ZTV- LW
ca.7 N/mm²
>15 N/mm²
F1
32
N
1,17 s.langsam
1,16 s.langsam
32
N
32
J
16
J
mittel
/
/
2
XC4,XF4,XM1*
2
F2
16
J
0,50
mittel
2
F2
16
J
0,50
mittel
2
32
J
0,45
mittel
2
32
J
0,45
mittel
2
16
N
0,42
s.schnell
2
6933431
6938411
6928412
ZTV-StB,BKL IV-VI mit LP
C 30/37
ZTV-StB,BKL I-III mit LP (Splitt)
C 30/37
ZTV-StB,BKL I-III mit LP (Splitt)
C 30/37
Dämmer ist nicht fremdüberwacht
F3
F2
2
J
--
s.langsam
/
9000386
86,00 €
F1
32
n
0,40
langsam
/
F1
16
n
0,40
langsam
/
2013701
2012701
94,00 €
93,40 €
F2
16
J
0,57
mittel
/
F3
16
J
0,52
mittel
/
F2
16
J
0,52
schnell
/
F2
16
J
0,52
schnell
/
4122016HB
4332061HB
4122017HB
6322207HB
92,30 €
93,00 €
95,00 €
96,20 €
max.12 Nmm² >F6
Drainbeton (wasserdurchlässig) nicht fremdüberwacht!
Drainangebeton, *Druckfestigkeit
C 12/15*
X0
ca. 15 N/mm²
Beton für Industrieboden, außerhalb der DIN EN206- 1 / DIN 1045- 2
XC4,XF1,XA1
Beton für Industriebodenflächen
C 25/30
C 30/37
Beton für Ingenieurbauwerke nach ZTV-ING.
Dieser Beton weicht von der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 ab!
32
XC4,XD2,XF2,XA2
Stahlbeton für senkrechte
Betonflächen im Tausalz- und
Sprühnebelbereich
XC4,XD2,XF3,XA2
Stahlbeton für vorwiegend
senkrechte Flächen im TausalzSritzwasserbereich mit
Wasserwechselzonen
XC4,XD3,XF4
*mit LP
Unterwasserbeton
XC4,XF1,XA1
C 30/37
C 35/45
F3
F3
J
16
J
8
J
32
J
16
J
8
J
32
J
C 30/37
F2
16
J
8
J
Stahlbeton für waagerechte
Betonflächen mit Taumitteleinfluß
(Bauteil Kappe)
C 25/30*
F2
16
C 30/37*
F2
Beton für Bauteile unter Wasser
C 25/30
F5
mittel
0,50
0,49
2
mittel
2
mittel
2
schnell
2
schnell
2
schnell
2
mittel
2
0,50
mittel
2
mittel
2
J
0,50
mittel
2
16
J
0,45
mittel
2
32
J
0,56
mittel
2
16
J
0,56
mittel
2
Beton für Bohrpfähle und für Gründungskörper DIN EN1536 und DIN FB129
32
XC4,XF1,XA1
XC4,XD1,XF1, XA1
Der Betoneinbau erfolgt nicht
unter Wasser, Beton mit maximal
50mm Wassereindringtiefe,
andere Werte nach Vereinbarung!
XC4,XD2,XF3,XA2
XC4,XF1,XA1
XC4,XD1,XF1,XA1
XC4,XD2,XF3,XA2
C 25/30
C 30/37
C 35/45
Der Einbau erfolgt unter
Wasser, Beton mit maximal 50mm
Wassereindringtiefe, andere
Werte nach Vereinbarung!
102,00 €
103,80 €
106,00 €
mittel
C 30/37
C 25/30
Dämmer, zum Verfüllen von Hohlräumen / Rohren / Behältern
X0
84,00 €
85,30 €
96,20 €
97,90 €
102,00 €
98,30 €
F3
0,54
Preis pro m³
netto frei
Baustelle
zzgl.MwSt.
9013296
9013306
5433501
5432501
6625501
5425466
C 25/30
Beton für Straßen- und Fahrbahnflächen (nach ZtV- StB)
*höherer Verschleißschutz ist
abhängig vom weiteren Belagaufbau
oder der zusätzl.
Oberflächenbehandlung
Sortennummer
C 25/30
C 30/37
C 35/45
F4
F4
F4
F5
F5
F5
J
16
J
8
J
32
J
16
J
8
J
16
J
32
J
16
J
0,57
0,54
0,50
0,57
langsam
2
langsam
2
langsam
2
langsam
2
langsam
2
langsam
2
schnell
2
langsam
2
langsam
2
8
J
langsam
2
32
J
langsam
2
16
J
langsam
2
8
J
langsam
2
16
J
schnell
2
0,54
0,50
6733901
6732901
6731901
7733882
7732882
7731882
6323866
6322866
6321866
5926891
6926501
95,60 €
96,80 €
97,50 €
99,30 €
101,50 €
102,00 €
97,60 €
98,50 €
101,30 €
99,00 €
101,00 €
5353356
5352356
92,00 €
93,80 €
5343366
5342366
5341366
6343366
6342366
6341366
7742367
5353376
5352376
5351376
6353376
6352376
6351376
7752377
93,50 €
95,60 €
97,80 €
96,20 €
97,10 €
99,50 €
99,00 €
94,00 €
96,10 €
98,30 €
96,70 €
97,60 €
100,00 €
99,50 €
*Bitte beachten Sie! Für Rezepturen mit der Festigkeitsentwicklung "langsam" und "sehr langsam" in der Überwachungsklasse 2, kann die Druckfestigkeit zu einem
späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen werden. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschahlfristen können sich entsprechend
der DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit / gewählte Expositionsklasse wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.
Mietpreisliste Fahrmischerpumpe (PUMI)
Reichweite bis 21 Meter (Mast ohne Verlängerung)
Reichhöhe bis 24 Meter
Abmessungen und Gewichte
4 Achsen, davon zwei angetrieben, Fahrzeug hat kein Allrad!
2,60 m Fahrzeugbreite
4,60 m Fahrzeugbreite bei ausgefahrener Abstützung (r/l)
3,95 m Fahrzeughöhe (leer)
9,70 m Fahrzeuglänge über alles
5,5 m³ Mischtrommelinhalt max.
18.400 kg Fahrzeuggewicht leer
32.000 kg Fahrzeuggewicht voll
Zeit ist Geld, Personal kostet Ihr Geld !
Warten Sie nicht mehr auf Beton oder die Betonpumpe,
denn mit dem PUMI trifft beides pünktlich auf der Baustelle
ein. Dieses ausgereifte Spezialfahrzeug hilft Ihnen Kraft,
Zeit und Geld einzusparen. Ob Streifenfundament,
Bodenplatte, Zwischendecke oder Ringanker, mit dem
PUMI wird der Beton schnell und kostengünstig zur
Einbaustelle gefördert. Ein weiter Vorteil ist, die Steuerung
der Pumpe erfolgt durch den Maschinisten mit einer
Funkfernbedienung. Er steht direkt neben der Einbaustelle,
wodurch eine punktgenaue Mastführung und sauberes
Arbeiten immer gewährleistet ist. Bei einem Bedarf von
über 5,5m³ Beton, wird der zusätzlich benötigte Beton von
einem anderen Mischfahrzeuge (siehe Bild links)
übernommen.
An- und Abfahrt bis 20 Kilometer ab Oranienburg frei,darüber berechnen wir eine Pauschale von
55,00 €
Förderleistung mit Mast bis 21 Meter Reichweite*
bis
3m³
168,00 €
(*zusätzliche Schlauchverlängerung bis max. 40m möglich)
bis
6m³
190,00 €
bis
15m³
225,00 €
Bei Fördermenge über 40 cbm berechnen wir
bis
20m³
245,00 €
bis
25m³
275,00 €
bis
30m³
290,00 €
bis
35m³
315,00 €
bis
40m³
335,00 €
pro cbm
Bei Förderleistung unter 15 Kubikmeter / Std. berechnen wir die Leistung im Stundensatz:
Für das Umsetzen der Pumpe auf der Baustelle berechnen wir pro Standortwechsel:
9,00 €
130,00 €
60,00 €
Ist die Reinigung der Pumpe auf der Baustelle nicht möglich, dann berechnen wir für die Entsorgung
100,00 €
Für die Montage / den Einsatz einer Leitungsreduzierung von 125 auf 65mm berechnen wir pauschal
10,00 €
Für eine zusätzliche Rohr/Schlauchverlängerung (bis max.40m) berechnen wir ab Mastende pro lfd.Meter
Anpumphilfe / Gleitfördermittel, pro Beutel
Für den erhöhten Verschleiß bei der Förderung von Stahlfaserbeton berechnen wir pro m³
4,75 €
12,00 €
2,00 €
Der Mindestumsatz / Netto- Rechnungsbetrag beträgt auch bei vergeblicher Anfahrt immer:
223,00 €
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es gelten für alle Lieferungen- und
Leistungen unsere allgemeinen „Geschäfts,- Verkaufs,- Miet,- und Lieferbedingungen“.
Beachten Sie bei der Bestellung auf eine freie Zufahrt und ausreichende Stellfläche für die Betonpumpe und einen
Fahrmischer. Zufahrtbreite 3,50m, Wenderadius vor der Einfahrt 10,00m. Eventuell benötigte Genehmigungen müssen
immer vom Auftraggeber beantragt und eingeholt werden! Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Diese Preise sind nicht rabattfähig, für Schlauch- und Autobetonpumpen gilt eine gesonderte Preisliste! Stand 01.2012
Mietpreisliste Förderbandmischer
Reichweite bis 16 Meter
Reichhöhe bis 7 Meter, Tiefe bis 3 Meter
Abmessungen und Gewichte
4 Achsen, davon zwei angetrieben, Fahrzeug hat kein Allrad!
2,60 m Fahrzeugbreite
3,50 m Fahrzeugbreite bei Abstützung
3,95 m Fahrzeughöhe
9,20 m Fahrzeuglänge
9,00 m³ Mischtrommelinhalt max. = Wassermaß
16.400 kg Fahrzeuggewicht leer
32.000 kg Fahrzeuggewicht voll
Transportieren, fördern, verteilen = fertig!
Wir
transportieren
und
fördern
mit
unserem
Förderbandmischer erdfeuchtes Material wie: Beton, Estrich,
Sand, Kies, Splitt oder Mutterboden. Das Band benötigt
einen geringen Platzbedarf und ist max. 16m lang. Es lässt
sich zwischen 10- und 16m teleskopieren und hat einen
Aktionsradius von rund 300°. Die maximale Förderposition
beträgt je nach Materialart bis zu 8,5 Meter hoch und max. 3
Meter tief. Die Steuerung des Förderbandes erfolgt durch
den Maschinisten mit einer Funkfernbedienung. Der
Maschinist steht neben der Einbaustelle und kann das Band
punktgenau positionieren. Bei Transportmengen über 7
Kubikmeter, können zusätzliche Fahrmischer das Band
beschicken, um so die vom Besteller angeforderte
Materialmenge zu verteilen.
An- und Abfahrt (bis 25 Kilometer)
pauschal
55,00 €
Förderleistung mit Band bis 3 cbm oder 7 Tonnen, max. 30 Minuten Entladung
pauschal
60,00 €
Förderleistung mit Band bis 7 cbm oder 15 Tonnen max 60 Minuten Entladung
pauschal
80,00 €
Fahrzeugmietsatz pro Stunde zuzüglich An- / Abfahrtpauschale
h
80,00 €
Fördergeld pro Tonne (Kies, Splitt, Sand, Mutterboden)
t
2,00 €
Fördergeld pro Kubikmeter Beton
m³
4,00 €
Kann das Fahrzeug auf der Baustelle nicht reinigen
pauschal
45,00 €
Stornokosten bei Storno am Einsatztag, Fahrzeug (unbeladen)
pauschal
80,00 €
Mindestumsatz / Rechnungsbetrag pro Auftrag (gilt auch bei vergeblicher Anfahrt)
pauschal
115,00 €
Einsatzvorschläge: GaLa- Bau - Flachdachbegrünung - Gabionenbefüllung - Hinterfüllungen - Betonförderung
Material aufs Dach
Band beim Gleisbau
Sauberkeitsschicht
Hinterfüllung
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es gelten für alle Lieferungen- und
Leistungen unsere allgemeinen „Geschäfts,- Verkaufs,- Miet,- und Lieferbedingungen“.
Beachten Sie bei der Bestellung bitte auf eine freie Zufahrt und ausreichende Stellflächen für den Förderbandmischer und
die eventuell zusätzlichen Fahrmischer. Die Tor- Einfahrtbreite sollten 3,50 m betragen. Der Wenderadius vor der Einfahrt
10,00 m. Eventuell benötigte Genehmigungen müssen immer vom Auftraggeber beantragt und eingeholt werden, gerne
sind wir Ihnen dabei behilflich.
behilflich
Stand 01.2012
Preise sind nicht rabattfähig, für Schlauch- und Autobetonpumpen gilt eine gesonderte Preisliste!
Miet- Preisliste Auto- Betonpumpen mit Verteilermast, Rohr- oder Schlauchleitung
Gerätetyp >
Mast- Reichhöhe >
Mastlänge ohne Verlängerung >
Stellfläche B x L in Meter max.ca. >
Fördermenge
bis 10 m³
10,1 - 30 m³
Verteiler-
Großmast-
mastpumpe
pumpe
Großverteiler- Großverteiler- Schlauchmastpumpe
VM 24
GME 36
GVM 42
bis 24 m
bis 36 m
bis 42 m
20 m
32 m
39 m
5,8 x 8,20
6,30 x 9,50
8 x 13,1
Grundpreis je Einsatz
65,00 €
85,00 €
110,00 €
Einsatzpauschale zzgl Grundpreis je Einsatz
190,00 €
260,00 €
340,00 €
300,00 €
380,00 €
480,00 €
mastpumpe
pumpe oder
GVM 52
bis 52 m
49 m
10,5 x 15
SaniMast
Schlauch
bis 100 m
3,40 x 8
130,00 €
75,00 €
480,00 €
620,00 €
200,00 €
350,00 €
Abrechnungs- Leistungspreis je geförderten m³ zzgl Grundpreis je Einsatz
30,1 - 150 m³
10,25 €
12,50 €
16,20 €
19,00 €
11,50 €
150,1 - 250 m³
9,85 €
12,00 €
15,80 €
18,50 €
11,00 €
250,1 - 300 m³
9,45 €
11,50 €
15,40 €
18,00 €
10,40 €
über 300 m³
9,00 €
11,00 €
15,00 €
17,50 €
9,90 €
Mindestrechnungsbetrag je Einsatz
255,00 €
345,00 €
440,00 €
610,00 €
275,00 €
Bei Unterschreitung des Mindestumsatzes pro Stunde berechnen wird das Gerät im Stundenmietsatz, aber erst ab
Pumpbeginn, bis zum Pumpende, zuzüglich eine Stunde Rüstzeit. Bei den Großmastpumpen GVM 42/52 beträgt die
Rüstzeit 1,5 h (Rüstzeit = Aufstellen und Abbauen).
Bei Unterschreitung von 15 m³ je Std.
Bei Unterschreitung von 20 m³ je Std.
Gerätemiete im Stundensatz
140,00 €
180,00 €
---
-220,00 €
Zusatzleistungen
Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit
140,00 €
140,00 €
160,00 €
Standortwechsel auf der Baustelle
60,00 €
90,00 €
120,00 €
Stornierung am Einsatztag
75,00 €
100,00 €
120,00 €
Vergebliche An- und Abfahrt
180,00 €
230,00 €
300,00 €
Samstag- bzw. Nachtzulage ab 17:00
130,00 €
130,00 €
130,00 €
Uhr bis 06.00 Uhr pro Einsatz
Die Zulage für Einsätze an Sonn- und Feiertagen beträgt 25% auf den Rechnungsendpreis
Preise für Zusatz - und Sonderleistungen
Zulage für Rohr- / Schlauchleitung an Mastpumpe
Zulage für Schlauchleitung an Schlauchpumpe über 25 Meter
Reduzierung an Mastpumpe von 125mm auf 65mm
Gleitmittel als Anpumphilfe
2. Maschinist je Einsatztstunde von Ankunft bis Abfahrt Baustelle
Verschleißzulage bei Förderung von Faserbetonen
Anlieferung bzw. Abholung von einem Rundverteilermast
Zuschlag für Rundverteilernutzung pro geförderten Kubikmeter
Anlieferung bzw. Abholung von Rohr / Schlauchleitungen
Ausnahmegenehmigung / Schwerlastgenehmigung für 52m Mastpumpe
-330,00 €
140,00 €
--
160,00 €
160,00 €
140,00 €
380,00 €
140,00 €
65,00 €
75,00 €
180,00 €
130,00 €
130,00 €
je lfd. Meter
je lfd. Meter
je Stück
je Stück
Stunde
je m³
je Stunde
je m³
je Stunde
pro Einstatz
Der Mieter verpflichtet sich nachfolgende Leistungen kostenfrei zu übernehmen.
Die Reinigung der Mietsache auf der Baustelle inkl. der Entsorgung des angefallenen Restbetons.
Die Beseitigung von Verschmutzungen oder Verunreinigungen durch das Betonfördern auf der Baustelle.
Die kostenlose Beistellung von 50 Kg Zement zum Herstellen einer Vorlaufmischung / Anpumphilfe.
Werden diese Leistungen durch den Mieter nicht erbracht, dann erfolgt die Berechnung durch uns.
5,25 €
3,75 €
25,00 €
10,00 €
50,00 €
2,00 €
72,00 €
1,75 €
72,00 €
370,00 €
Netto- Preisangaben für Zusatz- und Sonderleistungen
Lieferzeit Mo.-Fr.
Samstaglieferung
Preise
Die normale Lieferzeit ist von 7- 17 Uhr eintreffend / abfahrend von der Baustelle
Spätzuschlag von 17:00 - 22:00 Uhr
5,00 €/m³
Nachtzuschlag ab 22:00 - 07:00 Uhr
Samstagslieferungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung in der Zeit von 07:00 - 14:00
8,00 €/m³
5,00 €/m³
Uhr und bei einer Mindestabnahme von 25 m³ pro Stunde. Zuschlag pro m³
Selbstabholer
Die Abholzeit für Selbstabholer ist von 7:30 bis 15:30 Uhr, Nachlass für Selbstabholung
6,00 €/m³
Mindermenge
Für Transportmengen unter 5 cbm berechnen wir als Frachtausgleich pro fehlenden m³
14,00 €/m³
Entladezeit
1,10 €/Min
Saisonzuschlag
Für die Entladung sind 5 Min/m³ im Preis enthalten, darüber berechnen wir pro Minute
Für den Zeitraum von 15.11. bis zum 30.3. erheben wir für die Lieferbereitschaft und das
Warmbetonlieferung
Vorhalten der Heizanlagen einen Saisonzuschlag in Höhe von
Wir berechnen für das Heizen der Zuschläge von 0 bis -2°C Außentemperatur ( Stufe 1)
Bei einer Umgebungstemperatur von -2 bis-5°C ( Stufe 2)
Bei Frostperioden oder längeren Minustemperaturen behalten wir uns vor die Lieferung
2,80 €/m³
4,00 €/m³
7,00 €/m³
abzulehnen. Unsere Lieferfähigkeit ist immer abhängig von der Witterung und der Zulieferung
unserer Vorlieferanten, diese Faktoren können wir nicht beeinflussen!
Maut
Die Kosten für mautpflichtige Strecken zum Bauvorhaben berechnen wir
n. Aufwand
Energiekosten
Wir behalten uns vor, bei steigenden Energiepreisen diese an Sie weiterzuberechnen
n. Aufwand
Kipperanlieferung
Anlieferung mit Kipp- LKW, Sattel,- oder Dreiachser Kipper siehe Frachtpreisliste
n. Aufwand
Schüttrohr
Für die Schüttrohrentladung (F4- Beton) bis max. 5 Meter Entfernung berechnen wir
30,00€/Fzg.
Verzögerer
Für die Zugabe von Abbindeverzögerer berechnen wir pro m³ und Stunde Verzögerung
2,00 €
Fließmittel
Für die Zugabe von Fließmittel zur Konsistenzveränderung berechnen wir pro Liter FM
Für den Einsatz von Quellmitteln berechnen wir pro Kilogramm (=1% vom Zementgehalt)
Auf Kundenwunsch ändern wir zur Beschleunigung des Abbindeverhaltens das Bindemittel von
2,00 €
Quellzusatz
Zementänderung
6,50 €/Kg
"langsam" auf "schnell" zu einem Aufpreis von
Auf Kundenwunsch ändern wir zur Verlangsamerung des Abbindeverhaltens (ohne Verzögerer!)
4,00 €/m³
5,00 €/m³
Außentemperatur
das Bindemittel von "mittel" auf "langsam" zu einem Aufpreis von
Liegt die Umgebungstemperatur am Tag über 28°C, behalten wir uns vor die Lieferung aus
Rückbeton
entstanden Kosten nach Aufwand weiter.
Die vom Auftraggeber bestellte Betonmenge muss vollständig abgenommen werden! Beauftragt
Kunstofffasern
Transport - und Entsorgungskosten in Höhe von mindestens
PP- Kunststoff- Faserzusatz für Estrichbeton, Preis pro Kilogramm
60,00 €/m³
12,00 €
Stahlfaser
Heizestrichzusatz
Stahlfaserzusatz , Preis pro Kilogramm
Zusatzmittel für Heizestrich, Preis pro m³
Tagespreis
12,00 €
Stabilisierer
Zustatz gegen das Entmischen von Beton
Mischkosten für angelieferte Zusatzmittel / Stoffe im Werk oder auf der Baustelle
n. Aufwand
Qualitätsgründen abzulehen. Verlangt der Kunde die Kühlung des Betons, so berechnen wir die
der AG den Spediteur mit der Rücklieferung von nicht abgenommenen Beton, so trägt der AG die
Zumischkosten
6,00 €/m³
2,50 €/m³
Glätt - und Verdichtungsgeräte gleich mitbestellen! Inklusive Bringservice bei Lieferung.
Rüttelflasche
Gerne liefern wir Ihnen eine 220 V Rüttelflasche als Mietgerät, Miete pro Betonage
30,00 €
Rüttelpatsche
Gerne liefern wir Ihnen eine Benzin-Rüttelpatsche als Mietgerät, Miete pro Betonage
40,00 €
220
220 Volt
Volt Flaschenrüttler
Flaschenrüttler
Längen
von
Lä
Längen
von 1,5
1,5
1 5 bis
bis
bi 2,7
2,7
2 7 Meter
Meter
M t vorhanden
vorhanden
h d
Benzin- GlättGlätt- Rüttelpatsche
BenzinRüttelpatsche
Meter
PPatschenbreite
Patschenbreite
t h b it 1,5
11,5
5 Meter
M
t
Sie
Anschluss
Sie benötigen
benötigen einen
einen 220
220 V,
V, 1616- AmpereAmpere-Anschluss
Patsche
Patsche aufsetzen,
aufsetzen, abziehen,
abziehen, fast
fast fertig!
fertig!
Netto- Preisliste für Laborleistungen
Prüfstelle E (DIN 1048) Telefondurchwahl 03301- 819516
Betonrezeptur
Probekörperserie
Erstellen inklusive Sieblinienermittlung bei Anlieferung aller Zuschläge
Probekörperherstellung (3 Stück) Ermittlung der Rohdichte, Konsistenz, Frischbeton-
Probekörper
temperatur, Druckfestigkeit inklusive Lagerung der Probekörper inkl. Prüfzeugnis
Einen Probekörper herstellen und lagern ohne Prüfung der Druckfestigkeit
WU- Prüfung
Konsistenz
WZ- Wert
Luftporengehalt
Erstprüfung
Erstprüfung
(Straßenbeton)
Erstprüfung
(WU- Beton)
Erstprüfung
(Verarbeitungszeit)
Gütenachweis
CDF CFHaftzugprüfung
Ermittlung der Druckfestigkeit an einem angelieferten Probekörper inkl. Prüfzeugnis
Ermittlung der Druckfestigkeit an einem Bohrkern inkl. Nachbearbeitung / Schleifen
Herstellung eines Prüfkörpers inkl. Prüfung der Wassereindringtiefe und Prüfzeugnis
Ermittlung der Konsistenz mit Ausbreit- und Vedichtungsmaß, pro Vorgang
Ermittlung des Wasser- Zement- Wertes, pro Vorgang
Ermittlung des Luftporengehalts, pro Vorgang
einer Rezeptur (Beton nach Eigenschaften) mit Prüfung der Konsistenz, Rohdichte, LPGehalt, Herstellung von 3 Probekörpern inkl. Erstprüfung und Prüfzeugnis.
einer Rezeptur (Beton nach Eigenschaften) mit Prüfung der Konsistenz, Rohdichte, LPGehalt, Herstellung von 3 Würfelproben und 3 Probebalken inkl. Eignungsprüfung und
Prüfzeugnis.
einer WU- Rezeptur (Beton nach Eigenschaften) mit Prüfung der Konsistenz, Rohdichte, LP-
150,00 €
25,00 €
25,00 €
105,00 €
75,00 €
23,00 €
45,00 €
40,00 €
316,00 €
590,00 €
390,00 €
Gehalt, Herstellung von 6 Probekörpern, Prüfung auf Wassereindringtiefe und Druckfestigkeit
inkl. Prüfzeugnis
einer Rezeptur, verzögerte Verarbeitungszeit nach Richtline für Beton inklusive
460,00 €
Materialeinsatz nach unseren Vorgaben mit Erstprüfung und Prüfzeugnis
aus der Eigenüberwachung der laufenden Produktion (1 x ohne Baustellenzuordnung)
Verfahren, 28 Tage- Prüfung auf Frost- / Tauwechsel pro Prüfkörper
Verfahren, 28 Tage- Prüfung auf Frost- / Tausalzwiderstand pro Prüfkörper
an einer Serie von drei Prüfkörpern inkl. Prüfzeugnis
Preise für Laborleistungen nach Anweisung des Auftraggebers auf Baustelle
Anfahrt zum Ort
Laborwagen
Preise
65,00 €
mit Laborwagen über 20 Kilometer Anfahrtweg, Preis pro Kilometer
im Stundensatz ohne Arbeitsleistung (Wartezeit) ab Ankunft Baustelle pro Stunde
Beratungsleistung durch einen Betoningenieur auf d. Baustelle im Stundensatz (inkl. Anf. bis 20 Km frei)
Betontechnologen im Einsatz auf der Baustelle im Stundensatz (ohne Anfahrt)
Betonlaboreinsatz auf der Baustelle inkl. Laborwagen mit Ausrüstung (bis 20 Km Anfahrt frei)
für Samstags,- Sonntags,- Spät- oder Nachteinsätze berechnen wir nach Vereinbarung
Zuschläge
Ausbreittisch
Probekörper (Würfel)
Kontrolle Ausbreitmaß
Probekörper (Balken nach Versuch)
45,00 €
300,00 €
310,00 €
170,00 €
0,80 €
40,00 €
65,00 €
45,00 €
62,00 €
--
Darrprobe
Mobiles Betonlabor
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Beton
I. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Diese gelten auch dann, wenn sie bereits vor der Lieferung dem Vertragspartner schriftlich
mitgeteilt sind oder ihm sonst diese Bedingungen bekannt waren. Abweichende
Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns im Einzelfall schriftlich bestätigt werden.
Etwa entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten für unsere
Vertragsbedingungen nicht.
II. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis unsere Auftragsbestätigung oder eine
Lieferung dem Besteller zugegangen ist.
Wenn keine anderen Abmachungen getroffen sind, gelten die am Tage der Lieferung gültigen
Preise gemäß unserer dann gültigen Preisliste als vereinbart.
Die Preise verstehen sich frei Baustelle bei gut befahrbarer Straße bzw. ab Werk frei LKW,
ohne die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, bei nicht normal befahrbarer Straße und
Baustelle, sowie bei nicht sofortiger Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der
normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit werden gemäss gültiger Preisliste oder
individuell anlässlich der Preisabsprache vereinbart.
III. Anlieferung / Rücklieferung / Entsorgung
Die Lieferung erfolgt nach m³. Unter 1 m³ ist die Menge zu verstehen, die unter
Berücksichtigung der zugelassenen Toleranzen für Wiegeeinrichtungen für die Herstellung von
1 m³ verdichtetem Beton erforderlich ist. Für die richtige Auswahl der Betongüte nach den DINVorschriften ist allein der Abnehmer verantwortlich.
Für bestellte und nicht abgenommene Restmengen erfolgt keine Gutschrift, vielmehr berechnen
wir für die Rücklieferung die anfallende Rückfracht und die anfallenden Entsorgungskosten.
Vereinbarte Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Die entsprechenden Vertragsklauseln
sind aber unverbindlich. Dies gilt insbesondere für die Fälle höherer Gewalt oder sonstiger
Störungen des Betriebes oder des Versandes, die für uns bei Vertragsabschluß
unvorhersehbar
waren. Vertragsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen
Überschreitung der Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart, ausgeschlossen.
Der Käufer (AG) hat dafür zu sorgen, dass seine Baustelle ohne Gefahr für unsere
Transportbetonfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 50 to zu erreichen und zu
befahren ist. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne
Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Weist der Besteller oder dessen Erfüllungsgehilfe,
trotz Warnung durch den Frachtführer diesen an, die Baustelle zu befahren, so trägt der
Besteller alle anfallenden Kosten inkl. die der Bergung und eventueller Reparatur des
Fahrzeugs inkl. Folgeschäden.
Muss das Betonieren aus irgendwelchen Gründen verschoben werden, so ist unser Lieferwerk
mindestens 3 Stunden vorher, möglichst schon am Tage vorher, zu verständigen. Unterbleibt
diese Benachrichtigung, so gehen alle auf dem Wege zur Baustelle befindlichen Betonmengen
zu Lasten des Auftraggebers, gleichgültig, ob er sie abnimmt oder nicht. Für Restmengen
innerhalb der bestellten Menge, die vom Abnehmer nicht aus dem Fahrzeug entnommen
werden, wird keine Gutschrift erteilt (s.o. Restmenge).
IV. Gefahrenübergang
Bei der Übergabe des Betons an der Verwendungsstelle geht die Gefahr auf den Abnehmer
über. Bei richtiger Verarbeitung und Nachbehandlung erreicht der Beton die für die betreffende
Güteklasse vorgeschriebene Betonfestigkeit. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn an
dem Beton unzulässige Veränderungen, z.B. durch Wasserzusatz vorgenommen werden. Bei
Abholung des Betons in unserem Werk, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der vollständigen
Beladung des Betons auf den Käufer über.
V. Gewährleistung Menge und Festigkeitsklasse
Bei Anlieferung des Betons auf der Baustelle erhält der Abnehmer je Wagenladung Beton einen
Lieferschein. Der Lieferschein ist vom Fahrer vor der Entladung zu abzuverlangen. Der
Abnehmer oder sein Bevollmächtigter- als solche gelten auch die Arbeitnehmer des
Abnehmers an der jeweiligen Baustelle- hat den Lieferschein abzuzeichnen, auf dem die
Betongüte und die Menge des Betons eingetragen ist. Mengenmäßige Abweichungen können
nur dann beanstandet werden, wenn sie die in den „Vorläufigen Richtlinien für die Herstellung
und Lieferung von Transportbeton“ zugelassenen Mengenabweichungen von mehr als 3 %
überschreiten. Grundsätzlich können Beanstandungen hinsichtlich der Menge und Güte des
Betons nur unmittelbar bei Anlieferung des Betons und Vorlage des Lieferscheins erhoben
werden. Mängelrügen setzen eine Betonprobe nach DIN EN 206 voraus. Eine Probeentnahme
muss auf der Baustelle in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgen.
Wegen eines von uns zu vertretenden Mangels kann der Käufer nach seiner Wahl
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Lieferung von mangelfreien Beton
verlangen, fehlerhafte Ersatzlieferung berechtigt den Käufer auch zur Wandlung, sonstige
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei den, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mängelrügen sind schriftlich bei dem Lieferwerk geltend zu machen und müssen binnen 30
Tage nach Anlieferung des Betons bei dem Werk eingehen. Nach Ablauf der Frist erlischt jede
Haftung. Wird von dem Kunden ein von unserem Sortenverzeichnis angebotenen Güteklassen
abweichendes Mischverhältnis verlangt, müssen besondere Vereinbarungen für diese
Betonsorten getroffen werden, es muss vor Auslieferung des Betons vom Lieferwerk eine
Eignungsprüfung des Betons auf Basis des angegebenen Mischverhältnisses mit Erfolg
durchgeführt werden. Nicht offensichtliche Mängel und die Lieferung einer nicht offensichtlich
anderen als der bestellten Betonsorte, oder Mängel an diesem, sind nach Sichtbarwerden
innerhalb der 28-Tagefrist unverzüglich zu rügen.
VI. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort, spätestens 21 Tage nach Rechnungsdatum, in bar,
mit Scheck, oder per Überweisung, auf unser Konto und ohne Abzug unter Ausschluss der
Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes. Aufrechnung durch den Abnehmer mit
Gegenansprüchen gleich aller Art sind ausgeschlossen, es sei den, dass der zur Aufrechnung
gestellte Gesamtanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Wir sind
berechtigt, ab Fälligkeitstermin, Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentzinsen zu
berechnen. Im übrigen sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von allen Lieferverpflichtungen
unverzüglich zurückzutreten. Wechsel werden nach besonderer Vereinbarung
nur
zahlungshalber hereingenommen. Sämtliche sich aus dem Wechselverkehr ergebenen
Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Hereinnahme von Wechsel kann von uns abgelehnt
werden. Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf
den Warenwert- vorausgesetzt der Listenpreis ist Abrechnungsgrundlage- Fracht und
Dienstleistung ausgenommen. Die Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei unserer
Auftragsbestätigung vorausgesetzt. Werden uns Umstände, z.B. Einstellung der Zahlungen,
Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder Konkursverfahrens über sein Vermögen oder
Ablehnung mangels Masse, sowie Verzug mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegen
uns erst nach erfolgter Auftragsbestätigung bekannt, oder treten solche Umstände erst alsdann
ein, so werden mit unserer entsprechenden Mitteilung sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig. Laufende Wechsel werden zurückgezogen. Werden Schecks
oder Wechsel von dem bezogenen Kreditinstitut nicht eingelöst (bezahlt), werden die
vorbezeichneten Forderungen ohne Mitteilung sofort fällig.
VII. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen
An den gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Bezahlung des hierfür
vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung vor. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder
zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist nur berechtigt, die gelieferten Waren im
ordentlichen Geschäftgang zu verarbeiten, oder mit anderen Sachen zu verbinden, zu
vermischen oder zu veräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang im Sinne dieser Bedingungen
liegt nicht vor, wenn bei Veräußerung des Käufers oder bei dessen sonstigen Verfügungen
zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte ausgeschlossen ist. Im Falle der
Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen, und zwar dergestalt,
dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer
dieser Sache. Unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zur Zeit der
Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch unsere Ware als Hauptbestandteil anzusehen, so
erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der gelieferten Waren mit einem
Bauwerk wird ein Anspruch des Käufers auf Bestellung in Höhe des Teils, der dem Wert der
gelieferten Ware entspricht, an uns abgetreten. Im Falle der Veräußerung der Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung tritt der Käufer schon jetzt die hierdurch gegen Dritte erlangten
Forderungen, und zwar in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware, an uns ab, ohne dass es
einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Der Käufer ist ermächtigt, diese
Forderungen für uns einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. In diesem Falle
sind wir berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Käufers, Drittschuldnern die
Abtretungen offen zulegen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H., so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit
zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Veräußerungen, Verarbeitungen,
Verbindungen oder Vermischungen unserer Waren ist der Käufer verpflichtet, die zur
Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich
zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern.
Diese Pflicht zur Benachrichtigung und zur Urkundenvorlage besteht entsprechend auch bei
einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sache, Forderungen, oder andere
Vermögensrechte.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des mit der Lieferung beauftragten Werkes. Gerichtsstand für alle aus
dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden
Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für
Mahnverfahren ist Verden/Aller. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
IX. Wirksamkeit
Selbst die Unwirksamkeit von Einzelnen Abreden lässt im übrigen die Verbindlichkeit dieser
Bedingungen unberührt.
X. Datenschutz
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) teilen wir Ihnen mit, dass die für den
Geschäftsverkehr mit Ihnen erforderlichen Daten von uns verarbeitet und gespeichert werden.
Zusätzliche Geschäfts- und Lieferungsbedingungen
Bei Verwendung von Vorbehaltsware nach der „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB)
und nach den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf
Straßen“ (ZVStra), und diesen entsprechenden Bestimmungen von Bauherren der öffentlichen
Hand.
A ) Die in Ziff. VII Abs. 5 der „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen“ vereinbarte
Abtretung bezieht sich, ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware, auf
die gesamten dem Käufer zustehenden Forderungen aus dem Bauvertrage, zu dessen
Erfüllung der Käufer über die Vorbehaltsware verfügt hat.
B ) Außer der in Ziff. VII vereinbarten Verpflichtung zur Erteilung von Auskunft und zur Vorlage
von Beweisurkunden ist der Käufer im Falle seines Verzuges verpflichtet, die Abtretung dem
Drittschuldner mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.
C ) Zahlungen des Drittschuldners an uns werden von uns unverzüglich an den Käufer
überwiesen, sobald unsere Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind. Diesen
Anspruch gegen uns kann der Käufer abtreten.
D ) Es gelten, soweit sie nicht durch die vorstehenden Bedingungen abgeändert sind, unsere
„Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen“.
E ) Die Einspruchsfrist gegen die berechneten Lieferungen und Leistungen beträgt 14 Tage ab
Rechnungsdatum.
HAVELBETON GmbH & Co. KG,
Postfach 100221
16502 Oranienburg
Fon: 03301- 8195- 0, Fax – 819517
www.havelbeton.de
Stand 07.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung/Arbeiten mit Betonfördergeräten
1.Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unseren Geschäftsräumen
so wie im Internetz frei und ungehindert für jeden ersichtlich. Für alle Arbeiten
mit Betonfördergeräten, insbesondere Betonpumpen mit Zubehör, gelten
ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch dann, wenn
sie bereits vor der Vermietung dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt sind,
oder ihm sonst diese Bedingungen bekannt waren. Abweichende
Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns im Einzelfall
schriftlich von uns bestätigt werden. Etwa entgegenstehende Einkaufs- und
Geschäftsbedingungen des Mieters gelten für diese Vertragsbedingungen
nicht.
2.Angebote und Preise
Unsere Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich. Dies gilt bis zu
dem Zeitpunkt, wo unsere Auftragsbestätigung dem Mieter zugegangen ist,
oder die Bereitstellung der Mietsache am Einsatz- bzw. Aufstellort erfolgt ist.
Wenn keine anderen Abmachungen getroffen sind, gelten die am Tage der
Bereitstellung gültigen Preise gemäß unserer am Tag der Bereitstellung
gültigen Preisliste als vereinbart. Die Preise verstehen sich rein netto frei
Baustelle, bei gut befahrbarer Strasse, Weg- und Baustrasse, mit Fahrzeugen
von bis zu 50 t Gewicht, zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Zuschläge für die Bereitstellung der Mietsache bei nicht
normal für Schwerlast befahrbaren Straßen, Weg und Baustraße, außerhalb
der Geschäftszeit und / oder in der kalten Jahreszeit, werden individuell
anlässlich der Absprache über den Mietpreis vereinbart.
3. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache während der Dauer der Mietzeit,
diese dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Die Mietzeit beginnt mit dem
Eintreffen der Mietsache an der Bau- bzw. Einsatzstelle, spätestens jedoch
beim dem Verlasen der öffentlichen Strasse, um zum Einsatz- / Aufstellort zu
gelangen, und endet mit dem Abtransport von dort, frühestens jedoch, sobald
die Mietsache die öffentliche, befestigte Strasse wieder erreicht hat. Der
Vermieter ist bemüht, die vom Mieter gewünschten oder angegebenen Termine
oder Fristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen
durch den Vermieter, berechtigen den Mieter zum Rücktritt wegen Verzuges,
wenn er dem Vermieter zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine
angemessene, mindesten 4 Arbeitstage betragende Nachfrist gemäss
§
326 BGB gesetzt hat. Soweit der Vermieter Umstände, die den Gebrauch der
Mietsache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, nicht zu vertreten
hat, ist er berechtigt, die Mietsache, die Gewährung des Gebrauchs der
Mietsache um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Vermieter hat Streik, Aussperrung,
Feuer, behördliche Eingriffe , Unruhen, Betriebsstörungen, Maschinenausfälle
der Pumpen und / oder ihrer Zusatzeinrichtungen, Mangel an Betriebsstoffen,
Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, bei sich selbst oder in
fremden Betrieben, von denen die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache
abhängig ist, nicht zu vertreten. In einem solchen Fall ist der Mieter
unverzüglich von dem Hintergrund Mitteilung zu machen, ohne dass durch
Unterlassung einer solchen Mitteilung dem Mieter ein Schadenersatzanspruch
zusteht. Eine Gewährleistung für den mit der Mietsache geförderten Beton /
Mörtel / Estrich / Baustoff übernimmt der Vermieter nicht. Im übrigen sind
Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter und seinen
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aber aus Verzug und positiver Vertragsverletzung oder
unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder
gegenüber
Nichtkaufleuten
auf
grober
Fahrlässigkeit.
Schadenersatzansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens einen Monat
nach Zurückweisung der Ansprüche durch den Vermieter. Die Frist beginnt mit
dem Zeitpunkt, an dem der Kaufmann Kenntnis von dem Schadensgrund
erhält. Die Haftung, für den durch den Vermieter zu vertretende Schäden, ist
auf den Umfang und die Deckungssumme seiner Betriebshaftpflicht –
Versicherung begrenzt.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter stellt dem Vermieter ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau
der Mietsache zur Verfügung. Der Mieter ist ferner verpflichtet, dem Vermieter
den vereinbarten Mietzins sofort vor Auftragsbeginn oder wenn vereinbart,
nach Rechnungseingang ohne Abzug zu entrichten. Bestellungen für
Mietgeräte sind mit einer angemessenen Fristsetzung, mindestens drei
Werktage vor Auftragsbeginn, aufzugeben. Wird die Lieferung der Mietsache
aus Gründen verschoben, die vom Mieter zu vertreten sind, so ist der
Vermieter berechtigt, die Kosten für den Ausfall dem Mieter zu berechnen. Der
Mieter hat für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Mietsache alle
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat behördliche Genehmigungen für
den Gebrauch der Mietsache, insbesondere für die Aufstellflächen, Strassenund Gehwegabsperrungen, Verkehrsumleitungen, rechtzeitig zu erwirken. Er
hat dafür zu sorgen, dass die für den Transport der Mietsache eingesetzten
LKW den Aufstellort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können, z.B.
dass eine für schwere LKW (bis 50 t) befahrbare Zufahrtstrasse vorhanden ist
und dass der Aufstellort der Mietsache geeignet ist, von dieser Stelle aus den
Pumpvorgang gefahrlos zu betreiben. Der Mieter hat weiterhin ohne besondere
Aufforderung alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmassnahmen zu
treffen, insbesondere dafür zu sorgen, dass eventuelle stromführenden
Oberleitungen im erweiterten Arbeitsbereich der Mietsache stromlos geschaltet
sind. Er haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im
erweiterten Arbeitsbereich entstehen. Er haftet auch für Schäden, die dadurch
verursacht werden, dass Bau- Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung
und dem Druck des Pumpvorgangs nicht standhalten, oder dass infolge nicht
ausreichender Schutzgerüste und Absperrungen Bauwerke, Bauwerksteile,
Plätze, Strassen, Bürgersteige, die Kanalisation, Gärten oder sonstige Flächen
sowie darauf befindliche Gegenstände oder anwesende Personen durch den
geförderten Baustoff verschmutzt oder geschädigt werden. Der Mieter hat vor
Eintreffen der Mietsache alle für den reibungslosen Auf- und Abbau der
Mietsache und deren Zubehör erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Ferner
hat der Mieter die kostenlose Wasserversorgung, die zum betreiben und der
anschließenden Reinigung der Mietsache erforderlich ist, am Einsatzplatz
sicherzustellen. Der Mieter hat die Kosten und Personal zum Auf- und Abbau der
Mietsache, nach Weisung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten, zur
Verfügung zu stellen. Die zur Förderung des Baustoffs benötigten Hilfsmittel
(Zementschlempe oder Anpumphilfe) und einen Platz zum reinigen und ablegen
des Restbaustoffs stellt der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, die durch den
sachgemäßen Gebrauch der Mietsache unvermeidlich entstandenen
Verschmutzungen an Bauwerken, Bauwerksteilen, Plätzen, Strassen,
Bürgersteigen, der Kanalisation, Gärten oder sonstige Flächen sowie darauf
befindliche Gegenstände zu entfernen, zu reinigen und den Vermieter von den
Ansprüchen Dritter frei zu halten. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der zu
fördernde Baustoff durch Beton- Fördergeräte auch förderbar ist. Er haftet auch für
Folgen unrichtiger und / oder unvollständiger Angaben bei der Bestellung und
Abruf der Mietsache. Unterbleibt der Gebrauch der bestellten Mietsache durch
Umstände die der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser den Vermieter so zu
stellen, wie der Vermieter bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages
gestanden hätte.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart,
sofort nach Erhalt in bar oder wenn vereinbart per Überweisung auf unser Konto
ohne Abzug und unter Ausschluss der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts. Alle
Aufrechnungen durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art sind
ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Ansprüche die nach Prüfung
durch uns schriftlich anerkannt wurden. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeitstermin,
Fälligkeitszinsen wie sie in § 288 BGB (Stand Mai 2000) beschrieben sind, zu
berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Lieferungen und Leistungen
abzubrechen und von den getroffenen Vertragsverpflichtungen zurückzutreten. Die
Kreditwürdigkeit des Mieters wird bei der Auftragsbestätigung vorausgesetzt.
Werden uns Umstände, z.B. Einstellung der Zahlung, Eröffnung des
Vergleichsverfahrens oder des Konkursverfahrens über sein Vermögen, oder
Ablehnung mangels Masse, sowie Verzug mit der Erfüllung anderer
Verbindlichkeiten gegen uns erst nach erfolgter Auftragsbestätigung bekannt, oder
treten solche Umstände erst alsdann ein, so werden unserer entsprechenden
Mitteilung sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig.
Werden angenommene Schecks oder Wechsel von dem bezogenen Kreditinstitut
nicht eingelöst (bezahlt), werden die vorbezeichneten Forderungen ohne Mitteilung
sofort fällig.
6. Sicherungsrechte
Der Mieter tritt an den Vermieter zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher- auch
künftig entstehender – Forderungen, die der Vermieter gegen ihn , gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund hat, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden
Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache
eingesetzt wird mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes der Leistung des
Vermieters“ mit Rang vor dem Rest ab.
Auf Verlangen, hat der Mieter dem Vermieter diese Forderungen im einzelnen
nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt
zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der im Absatz 1 dieses Abschnittes
erläuterten Ansprüche nur an den Vermieter zu zahlen. Der Vermieter ist
berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner seines Mieters von der
Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Der Vermieter
wird indessen von diesen Befugnissen kein Gebrauch machen und die
Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen
Auftraggeber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit diesem ein
Abtretungsverbot vereinbaren. Beilaufender Rechnung gelten die vorgenannten
Sicherungen als Sicherung der Erfüllung der Saldoforderung des Vermieters. Der
Mieter hat den Vermieter von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung
der Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat dem Vermieter alle
für eine Intervention notwendige Unterlagen zu übergeben und dem Vermieter zur
Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert der Leistung des
Vermieters“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenem Mietzins zuzüglich
20 v.H.. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20 v.H., so sind wir auf Verlangen des Mieters insoweit zur
Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Der Vermieter kann, ohne dass es einer
besonderen Zustimmung des Mieters bedarf, seine Forderungen die er an den
Mieter hat, an Dritte abtreten.
7. Unterwasserbeton
Soweit die Mietsache für die Förderung von Unterwasserbeton verwendet werden
soll, so gelten hierfür weitere zusätzliche Bedingungen, die Gefahr (Verlust der
Förderleitungen) geht somit auf den Mieter über.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des mit der Vermietung beauftragten Werkes.
Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen
und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechselund Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist 27283 Verden /
Aller. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Mieters zu klagen.
9. Wirksamkeitsklausel
Selbst die Unwirksamkeit von einzelnen Abreden lässt im übrigen die
Verbindlichkeit der vorgenannten Bedingungen unberührt.
10. Datenschutz
Gemäss Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) teilen wir Ihnen mit, dass die für den
Geschäftsverkehr mit Ihnen erforderlichen Daten von uns verarbeitet und
gespeichert werden.
Havelbeton GmbH & Co. KG, Am Klinkerhafen, 16515 Oranienburg
www.havelbeton.de
Stand 07.2011

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