Business in Dubai - eine Einführung in die rechtlichen

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Business in Dubai - eine Einführung in die rechtlichen
Business in Dubai eine Einführung in die rechtlichen
RahmenbedingungenRechtsanwalt Jörg Seifert
Al Sharif Advocates & Legal Consultants
Marriott Hotel/Hamarain Centre, Gate 8, 1st Floor
P.O. Box 8867
Dubai / Vereinigte Arabische Emirate
Tel.:
+971-4-2628 222
Fax:
+971-4-2628 111
Handy: +971-50-636 7443
E-Mail: [email protected]
Webpage: www.dubai-lawyer.com
Immobilienrecht Portal: www.dubai-immobilienrecht.de
Investitionsanreize
Deutsche Unternehmen, die sich in Dubai und den anderen Emiraten der VAE
wirtschaftlich betätigen, können aufgrund von Investitionsanreizen wie
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„
Steuerfreiheit
freier Kapital- und Gewinntransfer
freier Handel
geringer Importzoll
Doppelbesteuerungsabkommen mit über 30 Ländern
modernste Infrastruktur
niedrige Lohn- und Lohnnebenkosten
niedrige Energiekosten
gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten enorme Wettbewerbsvorteile
erzielen.
Dubai 1991
Dubai 2005
Politik & Rechtsform - VAE
‹
Staatsgründung
2. Dezember 1971
‹
Regierungs – und Staatsform
Bundesstaat (7 Emirate), Präsidialsystem mit
traditionellen Konsultationsmechanismen
‹
Staatsoberhaupt
Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan
‹
Regierungschef
Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum
‹
Parlament
Nationaler Bundesrat mit 40 ernannten
Abgeordneten (beratende Funktion)
‹
Ordentliche Gerichte
in jedem Emirat vorhanden (Strafgerichte und
Zivilgerichte)
‹
Scharia Gerichte
entscheiden über familäre, erbrechliche und
religöse Angelegenheiten
Bevölkerungsstruktur VAE
‹
Einwohner: ca. 4,4 Millionen
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Durchschnittsalter
•
•
‹
davon ca. 3,5 Millionen Gastarbeiter
davon ca. 20% Emiratis
in Dubai nur 8% Emiratis
männlich 34,8 Jahre
weiblich 23,3 Jahre
Bevölkerungswachstum p.a.: 8,0%
Golfstaaten - bald “Global
Competitor”?
‹
World Investment Report
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‹
VAE und Katar Rang Nr. 25 weltweit
VAE: Bester Standort für direkte Auslandsinvestitionen
im Arabischen Raum (FDI)
VAE in 2007 über 50% Anteil an FDI
Business Monitor International
•
•
VAE Rang Nr. 18 weltweit bei langfristig
realisierbarem Geschäftspotential
Nr. 1 im Mittleren Osten
Volkswirtschaftliche Eckdaten
„ VAE
‹
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‹
‹
„
BIP/Kopf: 49.700 US $
BIP: 52% Abu Dhabi, 38% Dubai, 8% Sharjah
Nr. 4 weltweit bei Gasreserven (6 Billionen m3)
Nr. 5 weltweit bei Ölreserven (97,8 Mrd. Barrel)
Energie Ressourcen (und politisches Zentrum) in Abu Dhabi
Dubai
Stärkstes Wachstum und beste Diversifizierung der Emirate
‹
BSP: +10% p.a. seit 10 Jahren, Tourismus bedeutender als Öl
‹
Größter Anteil an FDI
‹
Sitz von 139 der “Fortune 500”-Unternehmen
‹
Antagonismus Dubai – Abu Dhabi
„
Abu Dhabi
‹ wirtschaftliches und politisches Schwergewicht
‹ enorme Finanzkraft und zunehmender Ehrgeiz
‹ idealer Zeitpunkt zum Markteinstieg
„
Dubai
‹
‹
‹
erstklassiges Marketing und positive Bilanz bei
Großprojekten
nutzt Überfluss an Kapital und Mangel an Projekten im ME
anderen Emiraten und GCC-Staaten (zu) weit voraus
Vereinigte Arabische Emirate
wichtigster arabischer Exportmarkt
Deutsche Ausfuhren im Vergleich (2006)
(in Mrd EUR)
7.0
6.0
5.0
4.0
3.0
2.0
1.0
0.0
6.37
5.41
4.79
4.65
4.12
1.87
0.96
Indien
VAE Singapur SaudiArabien
0.95
Iran Aegypten Kuwait Katar
0.46
Oman
Dubai | atemberaubende Projekte
Bausektor VAE
•
20% aller weltweit verfügbaren Baukräne stehen in
Dubai
•
2000 registrierte Baufirmen mit mehr als 100.000
Beschäftigten
•
Bauprojekte der gesamten GCC-Staaten mehr als $
1 Billion
• 29 % VAE
$
294.555 Mrd
• 21 % Kuwait
$
211.385 Mrd
• 20 % Saudi Arabien
$
200.726 Mrd
Rechtliche Rahmenbedingungen
Formen wirtschaftlicher
Betätigung in den VAE
„
„
„
Handel
Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Gründung eines Unternehmens
Messeplatz Dubai
„
28 von 279 Messen sind im Auslandsmesseprogramm des Bundes
in Dubai
„
Zunahme an internationaler Bedeutung und Reichweite
„
Kaum nennenswerter Wettbewerb in der Region (ggf. Abu Dhabi)
„
Ab November 2009 neues Messegelände mit bis zu 450.000 qm
Einstieg in den Markt
Messeteilnahme
„
Teilnahme am Gemeinschaftsstand unter der
Marke “Made in Germany”
„
Relativ günstige Möglichkeit neue Märkte
kennenzulernen
„
Gemeinschaftsstände sind KMU orientiert
„
Bezuschussung durch das jeweilige Bundesland
„
Nachbereitung sehr wichtig (persönlich)
Arabische Partner? Kein Problem!
„
Persönliche Beziehungen:
Ihr Aufbau ist “Chefsache”
„
Ihr Partner ist wichtiger
als das Geschäft
„
Präsenz → “Commitment”
„
Investieren Sie vor allem “Zeit”
„
Autoritäre Führung:
Vorbild “Stammesoberhaupt”
„
Zumindest Grundkenntnisse:
Sprache, Geschichte, Politik
„
Der indirekte Weg führt oft zum
Ziel
Handel
„
„
„
Einzelexportgeschäft
Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters
Vertrieb von Produkten über einen Eigenhändler (Vertriebsgesellschaft)
Vertriebsgestaltung
„
Einzelexportgeschäft
‹ Keine Restriktionen
„
Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines
Handelsvertreters/Eigenhändlers
‹ Unterschied zwischen Handelsvertreter und Eigenhändler
‹ Anwendbares Recht
‹ Qualifikation als Handelsvertreter/Eigenhändler
‹ Registrierung von Handelsvertreter-/ Eigenhändlerverträgen
‹ Rechtliche Konsequenzen einer Registrierung
 Exklusivität
 Kommissionszahlung
 Unterbindung von Parallelimporten
‹ Beendigung des Vertrags und Abfindung
‹ Vereinbarung einer Probezeit
„
Nicht-registrierte Vertragsverhältnisse
Öffentliche Ausschreibungen
Die Teilnahme an öffentlichen
Ausschreibungen kann aufgrund
„
„
lokaler Ausschreibungen
internationaler Ausschreibungen
erfolgen.
Gründung eines Unternehmens
Je nach Geschäftszweck kann unter folgenden Rechtsformen gewählt
werden:
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„
„
„
Repräsentationsbüro (nur indirekte wirtschaftliche Betätigung möglich)
Branch (beschränkter Vertrieb von Produkten möglich, hauptsächlich
Erbringen von Dienstleistungen)
Kapitalgesellschaft (maximal 49% der Gesellschaftsanteile können von
Ausländern gehalten werden)
Ansiedlung in einer Freihandelszone (100% der Gesellschaftsanteile
können von Ausländern gehalten werden)
Offshore Company (100% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern
gehalten werden – grds. nur Geschäfte ausserhalb der VAE möglich)
Professional Firm (grundsätzlich nur für Dienstleistungs- oder
Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet der Medizin, des Bildungswesens
sowie der Ausübung akademischer und handwerklicher Berufe)
Repräsentationsbüro
Das Repräsentationsbüro wirkt unterstützend für die Muttergesellschaft und
kann u.a. folgende Aufgaben wahrnehmen:
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Marktbeobachtung
Erstellung von Projektstudien
Marketing und Werbung für die Produkte und Dienstleistungen
des Mutterhauses
Vermittlung von Verträgen zwischen lokalen Kunden und dem Mutterhaus
Kundenberatung
Serviceleistungen
Beaufsichtigung von Handelsvertretern/Eigenhändlern
Durchführung von Schulungen
Beobachtung öffentlicher Ausschreibungen.
Das Repräsentationsbüro darf keine kaufmännischen Aktivitäten entfalten,
d.h. Waren ein- oder ausführen, in eigenem Namen Verträge abschließen oder
Rechnungen stellen. Eine Auftragsabwicklung muss somit immer zwischen
der Muttergesellschaft und dem jeweiligen Kunden erfolgen.
Branch
Die Tätigkeiten, die eine Branch wahrnehmen kann, hängen von der
ausgestellten Lizenz der zuständigen Genehmigungsbehörde ab.
Grundsätzlich werden nur solche Tätigkeiten genehmigt, die denen der
Muttergesellschaft zumindest ähnlich sind. Ausgenommen davon sind
allerdings Import, Export, Handelstätigkeiten, es sei denn es handelt sich
auschliesslich um Produkte der Muttergesellschaft. In der Praxis
beschränken sich daher die Tätigkeiten einer Branch oft auf Dienstleistungsund Beratungstätigkeiten.
Branch und Repräsentationsbüro benötigen einen sog. Service Agent.
Für seine Tätigkeiten erhält der Service Agent grundsätzlich eine jährliche
Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist frei
verhandelbar und hängt von der sozialen Stellung und dem wirtschaftlichen
Einfluss des Service Agent im Markt ab.
Kapitalgesellschaft
Übliche Gesellschaftsform für Handel und Industrie ist die VAE GmbH (LLC).
Gesellschafter einer LLC können natürliche oder juristische Personen sein.
Eine Ein-Mann-LLC ist unzulässig. Die LLC muss mindestens zwei und darf
nicht mehr als 50 Gesellschafter haben.
Die LLC kann nicht zu 100% in ausländischem Eigentum stehen. Wie bei den
übrigen Gesellschaftsformen, die für ausländische Investoren zugänglich
sind, ist eine Beteiligung von VAE-Staatsangehörigen am Gesellschaftskapital
gesetzlich vorgeschrieben. 51% des Gesellschaftskapitals müssen stets
einem VAE-Staatsangehörigen oder einer 100% in VAE-Eigentum stehenden
juristischen Person überlassen werden.
Vertragliche Regelungen, um die Mehrheitsstellung des lokalen Gesellschafters zu kompensieren sind möglich.
Ansiedlung in einer
Freihandelszone
Die meisten Emirate der VAE haben aufgrund eigener Hoheitsrechte
Freihandelszonen eingerichtet. Diese sind als ein gesondertes Gebiet
innerhalb der VAE zu verstehen, in denen die Bundes- und Emiratsgesetze nur
in soweit Anwendung finden, als die jeweilige Freihandelszone keine
eigenständigen gesetzlichen Regularien verabschiedet hat. Bei einem Import
in eine Freihandelszone und einem sich anschließenden Re-Export von Waren
in andere Länder als die VAE fällt kein Einfuhrzoll an.
Im Gegensatz zu Unternehmen innerhalb der VAE, die grundsätzlich den
Regelungen des VAE-Gesellschaftsgesetzes unterliegen, sind
Freihandelszonen von den dort verankerten Vorschriften befreit. Die
Ansiedlung in einer Freihandelszone bietet dem ausländischen Investor die
Möglichkeit, eine 100% eigene Handels-, Dienstleistungs- oder
Produktionsniederlassung zu gründen, ohne das Erfordernis einer lokalen
Beteiligung, wie dies grundsätzlich innerhalb der VAE bei dort ansässigen
Joint Ventures festgelegt ist.
Einige Freihandelszonen in den
VAE
„
Jebel Ali Free Zone (Dubai)
Dubai Airport Free Zone
(Dubai)
Dubai Technology, ECommerce & Media Free Zone
– TECOM (Dubai)
Dubai Internet City
Dubai Media City
Knowledge Village
„
Gold & Diamond Park (Dubai)
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Dubai Cars & Automotive
Zone (Dubai)
Sharjah Airport International
Free Zone (Sharjah)
Hamriyah Free Zone (Sharjah)
Ajman Free Zone (Ajman)
Fujairah Free Zone (Fujairah)
Ras Al Kaimah Free Zone
(Ras Al Kaimah)
Ahmed Bin Rashid Free Zone
(Umm Al Quwain)
Weitere Freihandelszonen
„
Dubai International Financial
Center
Dubai Health Care City
Dubai Metals & Commodities
Center
International Media
Production Free Zone
Dubai Silicon Oasis
Dubai Maritime City
„
Dubai Auto Parts City
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Heavy Equipment & Trucks
Zone
Dubai Aid CityDubai carpet
City
Dubai Flower Center
Dubai Textile Village Free
Zone
Mohammed Bin Rashid
Technology Park
Typische Investitionsanreize in
Freihandelszonen
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„
100% ausländische Beteiligung an Kapitalgesellschaften
kein Sponsor erforderlich
kein Service Agent bei Zweigniederlassungen erforderlich
kein Importzoll
zwischen 15 und 50 Jahre garantierte Steuerbefreiung (Körperschafts- und
Einkommenssteuer)
zentrale Lage (Schiffspassage nach Europa 14 Tage, nach Japan 20 Tage,
nach Asien 9 Tage)
freier Kapital- und Gewinntransfer
24 Stunden Zugang zur Niederlassung
modernste Kommunikationseinrichtungen
günstige Strom- und Wassergebühren
umfassende Dienstleistungsangebote
Personalvermittlung
gute Infrastruktur
Unterbringungsmöglichkeiten für Personal auf dem Gelände der
Freihandelszonen
oftmals Hafen- oder Flughafenanbindung
Immobilienmarkt
Dubai
„
Immobilienerwerb für Ausländer in ausgewiesenen Gebieten möglich seit
Mitte 2002
„
Immobilienerwerb für Ausländer in allen Emiraten möglich
„
Keine notarielle Beurkundung von Immobilienkaufverträgen erforderlich
„
Immobiliengesetz allen Emiraten verabschiedet
„
Finanzierungen durch lokale Banken möglich
„
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien in
Deutschland und Österreich steuerfrei (in Deutschland bis Ende 2008!!). In
Österreich keine Befristung des Doppelbesteuerungsabkommens.
„
Dubai Immobilienrecht Portal: www.dubai-immobilienrecht.de
Preisliche
Entwicklung des
Immobilienmarkts in Dubai
The Palm Jumeirah
Immobilie
Typ
Originalpreis
AED
Heutiger
Preis AED
Signature Villa
Al Hilali
Frond C
4,65 Mio
25 bis 30 Mio.
Garden Home
4 Zimmer
Villa
2,8 Mio
15 bis 20 Mio.
Canal Cove
3 Zimmer
Villa
1,98
6 bis 10 Mio.
Shoreline
Apts.
1 Zimmer
Apartm.
1,058
3 bis 4 Mio.
Geschäftsmentalität in den VAE
Alles ist
möglich!!
Agassi & Federer auf dem Helipad
des Burj Al Arab
Vielen Dank!
Rechtsanwalt Jörg Seifert
Al Sharif Advocates & Legal Consultants
Marriott Hotel/Hamarain Centre, Gate 8, 1st Floor
P.O. Box 8867
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Immobilienrecht Portal: www.dubai-immobilienrecht.de
VAEInvestitionsführer
Der 317 seitige VAE-Investitionsführer
liegt nun in aktueller 3. Auflage vor.
Bundeskanzler a.D. Dr. Gerhard
Schröder hat das Vorwort verfasst.
Das Buch ist als Einstiegslektüre und
Orientierung hinsichtlich des VAEMarktes gedacht und behandelt u.a.
Formen der Unternehmensgründung,
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Ausschreibungen,
Handelsvertreterrecht, Arbeitsrecht,
gewerblicher Rechtsschutz,
Durchsetzung von Forderungen, sowie
steuerrechtliche Aspekte.
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