Business in Dubai - eine Einführung in die rechtlichen
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Business in Dubai - eine Einführung in die rechtlichen
Business in Dubai eine Einführung in die rechtlichen RahmenbedingungenRechtsanwalt Jörg Seifert Al Sharif Advocates & Legal Consultants Marriott Hotel/Hamarain Centre, Gate 8, 1st Floor P.O. Box 8867 Dubai / Vereinigte Arabische Emirate Tel.: +971-4-2628 222 Fax: +971-4-2628 111 Handy: +971-50-636 7443 E-Mail: [email protected] Webpage: www.dubai-lawyer.com Immobilienrecht Portal: www.dubai-immobilienrecht.de Investitionsanreize Deutsche Unternehmen, die sich in Dubai und den anderen Emiraten der VAE wirtschaftlich betätigen, können aufgrund von Investitionsanreizen wie Steuerfreiheit freier Kapital- und Gewinntransfer freier Handel geringer Importzoll Doppelbesteuerungsabkommen mit über 30 Ländern modernste Infrastruktur niedrige Lohn- und Lohnnebenkosten niedrige Energiekosten gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten enorme Wettbewerbsvorteile erzielen. Dubai 1991 Dubai 2005 Politik & Rechtsform - VAE Staatsgründung 2. Dezember 1971 Regierungs – und Staatsform Bundesstaat (7 Emirate), Präsidialsystem mit traditionellen Konsultationsmechanismen Staatsoberhaupt Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan Regierungschef Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum Parlament Nationaler Bundesrat mit 40 ernannten Abgeordneten (beratende Funktion) Ordentliche Gerichte in jedem Emirat vorhanden (Strafgerichte und Zivilgerichte) Scharia Gerichte entscheiden über familäre, erbrechliche und religöse Angelegenheiten Bevölkerungsstruktur VAE Einwohner: ca. 4,4 Millionen • • • Durchschnittsalter • • davon ca. 3,5 Millionen Gastarbeiter davon ca. 20% Emiratis in Dubai nur 8% Emiratis männlich 34,8 Jahre weiblich 23,3 Jahre Bevölkerungswachstum p.a.: 8,0% Golfstaaten - bald “Global Competitor”? World Investment Report • • • VAE und Katar Rang Nr. 25 weltweit VAE: Bester Standort für direkte Auslandsinvestitionen im Arabischen Raum (FDI) VAE in 2007 über 50% Anteil an FDI Business Monitor International • • VAE Rang Nr. 18 weltweit bei langfristig realisierbarem Geschäftspotential Nr. 1 im Mittleren Osten Volkswirtschaftliche Eckdaten VAE BIP/Kopf: 49.700 US $ BIP: 52% Abu Dhabi, 38% Dubai, 8% Sharjah Nr. 4 weltweit bei Gasreserven (6 Billionen m3) Nr. 5 weltweit bei Ölreserven (97,8 Mrd. Barrel) Energie Ressourcen (und politisches Zentrum) in Abu Dhabi Dubai Stärkstes Wachstum und beste Diversifizierung der Emirate BSP: +10% p.a. seit 10 Jahren, Tourismus bedeutender als Öl Größter Anteil an FDI Sitz von 139 der “Fortune 500”-Unternehmen Antagonismus Dubai – Abu Dhabi Abu Dhabi wirtschaftliches und politisches Schwergewicht enorme Finanzkraft und zunehmender Ehrgeiz idealer Zeitpunkt zum Markteinstieg Dubai erstklassiges Marketing und positive Bilanz bei Großprojekten nutzt Überfluss an Kapital und Mangel an Projekten im ME anderen Emiraten und GCC-Staaten (zu) weit voraus Vereinigte Arabische Emirate wichtigster arabischer Exportmarkt Deutsche Ausfuhren im Vergleich (2006) (in Mrd EUR) 7.0 6.0 5.0 4.0 3.0 2.0 1.0 0.0 6.37 5.41 4.79 4.65 4.12 1.87 0.96 Indien VAE Singapur SaudiArabien 0.95 Iran Aegypten Kuwait Katar 0.46 Oman Dubai | atemberaubende Projekte Bausektor VAE • 20% aller weltweit verfügbaren Baukräne stehen in Dubai • 2000 registrierte Baufirmen mit mehr als 100.000 Beschäftigten • Bauprojekte der gesamten GCC-Staaten mehr als $ 1 Billion • 29 % VAE $ 294.555 Mrd • 21 % Kuwait $ 211.385 Mrd • 20 % Saudi Arabien $ 200.726 Mrd Rechtliche Rahmenbedingungen Formen wirtschaftlicher Betätigung in den VAE Handel Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen Gründung eines Unternehmens Messeplatz Dubai 28 von 279 Messen sind im Auslandsmesseprogramm des Bundes in Dubai Zunahme an internationaler Bedeutung und Reichweite Kaum nennenswerter Wettbewerb in der Region (ggf. Abu Dhabi) Ab November 2009 neues Messegelände mit bis zu 450.000 qm Einstieg in den Markt Messeteilnahme Teilnahme am Gemeinschaftsstand unter der Marke “Made in Germany” Relativ günstige Möglichkeit neue Märkte kennenzulernen Gemeinschaftsstände sind KMU orientiert Bezuschussung durch das jeweilige Bundesland Nachbereitung sehr wichtig (persönlich) Arabische Partner? Kein Problem! Persönliche Beziehungen: Ihr Aufbau ist “Chefsache” Ihr Partner ist wichtiger als das Geschäft Präsenz → “Commitment” Investieren Sie vor allem “Zeit” Autoritäre Führung: Vorbild “Stammesoberhaupt” Zumindest Grundkenntnisse: Sprache, Geschichte, Politik Der indirekte Weg führt oft zum Ziel Handel Einzelexportgeschäft Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters Vertrieb von Produkten über einen Eigenhändler (Vertriebsgesellschaft) Vertriebsgestaltung Einzelexportgeschäft Keine Restriktionen Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters/Eigenhändlers Unterschied zwischen Handelsvertreter und Eigenhändler Anwendbares Recht Qualifikation als Handelsvertreter/Eigenhändler Registrierung von Handelsvertreter-/ Eigenhändlerverträgen Rechtliche Konsequenzen einer Registrierung Exklusivität Kommissionszahlung Unterbindung von Parallelimporten Beendigung des Vertrags und Abfindung Vereinbarung einer Probezeit Nicht-registrierte Vertragsverhältnisse Öffentliche Ausschreibungen Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen kann aufgrund lokaler Ausschreibungen internationaler Ausschreibungen erfolgen. Gründung eines Unternehmens Je nach Geschäftszweck kann unter folgenden Rechtsformen gewählt werden: Repräsentationsbüro (nur indirekte wirtschaftliche Betätigung möglich) Branch (beschränkter Vertrieb von Produkten möglich, hauptsächlich Erbringen von Dienstleistungen) Kapitalgesellschaft (maximal 49% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden) Ansiedlung in einer Freihandelszone (100% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden) Offshore Company (100% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden – grds. nur Geschäfte ausserhalb der VAE möglich) Professional Firm (grundsätzlich nur für Dienstleistungs- oder Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet der Medizin, des Bildungswesens sowie der Ausübung akademischer und handwerklicher Berufe) Repräsentationsbüro Das Repräsentationsbüro wirkt unterstützend für die Muttergesellschaft und kann u.a. folgende Aufgaben wahrnehmen: Marktbeobachtung Erstellung von Projektstudien Marketing und Werbung für die Produkte und Dienstleistungen des Mutterhauses Vermittlung von Verträgen zwischen lokalen Kunden und dem Mutterhaus Kundenberatung Serviceleistungen Beaufsichtigung von Handelsvertretern/Eigenhändlern Durchführung von Schulungen Beobachtung öffentlicher Ausschreibungen. Das Repräsentationsbüro darf keine kaufmännischen Aktivitäten entfalten, d.h. Waren ein- oder ausführen, in eigenem Namen Verträge abschließen oder Rechnungen stellen. Eine Auftragsabwicklung muss somit immer zwischen der Muttergesellschaft und dem jeweiligen Kunden erfolgen. Branch Die Tätigkeiten, die eine Branch wahrnehmen kann, hängen von der ausgestellten Lizenz der zuständigen Genehmigungsbehörde ab. Grundsätzlich werden nur solche Tätigkeiten genehmigt, die denen der Muttergesellschaft zumindest ähnlich sind. Ausgenommen davon sind allerdings Import, Export, Handelstätigkeiten, es sei denn es handelt sich auschliesslich um Produkte der Muttergesellschaft. In der Praxis beschränken sich daher die Tätigkeiten einer Branch oft auf Dienstleistungsund Beratungstätigkeiten. Branch und Repräsentationsbüro benötigen einen sog. Service Agent. Für seine Tätigkeiten erhält der Service Agent grundsätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist frei verhandelbar und hängt von der sozialen Stellung und dem wirtschaftlichen Einfluss des Service Agent im Markt ab. Kapitalgesellschaft Übliche Gesellschaftsform für Handel und Industrie ist die VAE GmbH (LLC). Gesellschafter einer LLC können natürliche oder juristische Personen sein. Eine Ein-Mann-LLC ist unzulässig. Die LLC muss mindestens zwei und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC kann nicht zu 100% in ausländischem Eigentum stehen. Wie bei den übrigen Gesellschaftsformen, die für ausländische Investoren zugänglich sind, ist eine Beteiligung von VAE-Staatsangehörigen am Gesellschaftskapital gesetzlich vorgeschrieben. 51% des Gesellschaftskapitals müssen stets einem VAE-Staatsangehörigen oder einer 100% in VAE-Eigentum stehenden juristischen Person überlassen werden. Vertragliche Regelungen, um die Mehrheitsstellung des lokalen Gesellschafters zu kompensieren sind möglich. Ansiedlung in einer Freihandelszone Die meisten Emirate der VAE haben aufgrund eigener Hoheitsrechte Freihandelszonen eingerichtet. Diese sind als ein gesondertes Gebiet innerhalb der VAE zu verstehen, in denen die Bundes- und Emiratsgesetze nur in soweit Anwendung finden, als die jeweilige Freihandelszone keine eigenständigen gesetzlichen Regularien verabschiedet hat. Bei einem Import in eine Freihandelszone und einem sich anschließenden Re-Export von Waren in andere Länder als die VAE fällt kein Einfuhrzoll an. Im Gegensatz zu Unternehmen innerhalb der VAE, die grundsätzlich den Regelungen des VAE-Gesellschaftsgesetzes unterliegen, sind Freihandelszonen von den dort verankerten Vorschriften befreit. Die Ansiedlung in einer Freihandelszone bietet dem ausländischen Investor die Möglichkeit, eine 100% eigene Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsniederlassung zu gründen, ohne das Erfordernis einer lokalen Beteiligung, wie dies grundsätzlich innerhalb der VAE bei dort ansässigen Joint Ventures festgelegt ist. Einige Freihandelszonen in den VAE Jebel Ali Free Zone (Dubai) Dubai Airport Free Zone (Dubai) Dubai Technology, ECommerce & Media Free Zone – TECOM (Dubai) Dubai Internet City Dubai Media City Knowledge Village Gold & Diamond Park (Dubai) Dubai Cars & Automotive Zone (Dubai) Sharjah Airport International Free Zone (Sharjah) Hamriyah Free Zone (Sharjah) Ajman Free Zone (Ajman) Fujairah Free Zone (Fujairah) Ras Al Kaimah Free Zone (Ras Al Kaimah) Ahmed Bin Rashid Free Zone (Umm Al Quwain) Weitere Freihandelszonen Dubai International Financial Center Dubai Health Care City Dubai Metals & Commodities Center International Media Production Free Zone Dubai Silicon Oasis Dubai Maritime City Dubai Auto Parts City Heavy Equipment & Trucks Zone Dubai Aid CityDubai carpet City Dubai Flower Center Dubai Textile Village Free Zone Mohammed Bin Rashid Technology Park Typische Investitionsanreize in Freihandelszonen 100% ausländische Beteiligung an Kapitalgesellschaften kein Sponsor erforderlich kein Service Agent bei Zweigniederlassungen erforderlich kein Importzoll zwischen 15 und 50 Jahre garantierte Steuerbefreiung (Körperschafts- und Einkommenssteuer) zentrale Lage (Schiffspassage nach Europa 14 Tage, nach Japan 20 Tage, nach Asien 9 Tage) freier Kapital- und Gewinntransfer 24 Stunden Zugang zur Niederlassung modernste Kommunikationseinrichtungen günstige Strom- und Wassergebühren umfassende Dienstleistungsangebote Personalvermittlung gute Infrastruktur Unterbringungsmöglichkeiten für Personal auf dem Gelände der Freihandelszonen oftmals Hafen- oder Flughafenanbindung Immobilienmarkt Dubai Immobilienerwerb für Ausländer in ausgewiesenen Gebieten möglich seit Mitte 2002 Immobilienerwerb für Ausländer in allen Emiraten möglich Keine notarielle Beurkundung von Immobilienkaufverträgen erforderlich Immobiliengesetz allen Emiraten verabschiedet Finanzierungen durch lokale Banken möglich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Deutschland und Österreich steuerfrei (in Deutschland bis Ende 2008!!). In Österreich keine Befristung des Doppelbesteuerungsabkommens. Dubai Immobilienrecht Portal: www.dubai-immobilienrecht.de Preisliche Entwicklung des Immobilienmarkts in Dubai The Palm Jumeirah Immobilie Typ Originalpreis AED Heutiger Preis AED Signature Villa Al Hilali Frond C 4,65 Mio 25 bis 30 Mio. Garden Home 4 Zimmer Villa 2,8 Mio 15 bis 20 Mio. Canal Cove 3 Zimmer Villa 1,98 6 bis 10 Mio. Shoreline Apts. 1 Zimmer Apartm. 1,058 3 bis 4 Mio. Geschäftsmentalität in den VAE Alles ist möglich!! Agassi & Federer auf dem Helipad des Burj Al Arab Vielen Dank! Rechtsanwalt Jörg Seifert Al Sharif Advocates & Legal Consultants Marriott Hotel/Hamarain Centre, Gate 8, 1st Floor P.O. Box 8867 Dubai / Vereinigte Arabische Emirate Tel.: +971-4-2628 222 Fax: +971-4-2628 111 Handy: +971-50-636 7443 E-Mail: [email protected] Webpage: www.dubai-lawyer.com Immobilienrecht Portal: www.dubai-immobilienrecht.de VAEInvestitionsführer Der 317 seitige VAE-Investitionsführer liegt nun in aktueller 3. Auflage vor. Bundeskanzler a.D. Dr. Gerhard Schröder hat das Vorwort verfasst. Das Buch ist als Einstiegslektüre und Orientierung hinsichtlich des VAEMarktes gedacht und behandelt u.a. Formen der Unternehmensgründung, Freihandelszonen, öffentliche Ausschreibungen, Handelsvertreterrecht, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Durchsetzung von Forderungen, sowie steuerrechtliche Aspekte. Eine ausführliche Buchvorstellung findet sich unter www.dubaiwirtschaftsrecht.de.