0160-13-TermBest_zvg portal - Agentur StadtWohnen Chemnitz
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Aktenzeichen: 25 K 160/13 Amtsgericht Datum: 13.01.2014 Tel. 0371 / 453 - 5208 Fax: 0371 / 453 - 5533 Chemnitz Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, dem 27. März 2014 um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal 2.018 des Amtsgerichts Chemnitz, Gerichtsstraße 2 das in dem Grundbuch des Amtsgerichtes Chemnitz -Grundbuchamt-, von Chemnitz, Blatt 761, eingetragene Grundstück der Gemarkung Chemnitz Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe 943 d Johann-von-Zimmermann-Str. 27 230 m² unverbindliche Angaben lt. Gutachten: bebaut mit 4-geschossigem Mehrfamilienhaus; Baujahr: ca. 1875; Sanierung zu DDR-Zeiten begonnen, letztlich abgebrochen; derzeitige Aufteilung; EG. 2 kl. Wohnungen (30 m² und 40 m²), 1., 2., 3. OG (je 80 m²) und DG je 1 Wohnung (75 m²); vollunterkellert; teilw. ausgebautes DG; Beheizung mit alter Ofenheizung; ohne WW-Versorgung; erheblicher Instandsetzngsbedarf; OG durch Wassereintritt teilw. eingebrochen; seit mehreren Jahren ungenutzt; versteigert werden. Der Verkehrswert nach § 74 a Abs. 5 ZVG wurde festgesetzt auf: 5.000,00 EUR Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.04.2013 in das Grundbuch eingetragen. Eig./ ZV 260 (12/12) Amtsgericht Chemnitz 2 Belehrung zur Terminsbestimmung Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn ein Gläubiger oder Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten nachgesetzt würden. Es ist zweckmäßig, schon 3 Wochen vor dem Termin a) b) die Ansprüche auf Entrichtung der öffentlichen Lasten des Grundstücks wegen der laufenden und rückständigen Beträge anzumelden eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten; Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes/grundstücksgleichen Rechtes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor Erteilung des Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Bieter müssen damit rechnen, dass sie auf Antrag für ihre Gebote Sicherheit zu leisten haben. Antragsberechtigt ist jeder Verfahrensbeteiligte, der aus dem Gebot eine Zuteilung erhalten würde. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes. Sicherheit kann nach § 69 ZVG geleistet werden durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Nachweis über Gutschrift muss im Termin vorliegen), durch Bankbürgschaft, durch Verrechnungsscheck, ausgestellt durch ein im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigtes Kreditinstitut, oder durch Scheck der Bundesbank. Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein. Bankverbindung für Überweisung der Sicherheitsleistung: Kontonummer: 87001500 Bankleitzahl: 87000000 IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00 BIC: MARKDEF1870 Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Chemnitz Zahlungsgrund: Sicherheitsleistung in dem Verfahren: (Aktenzeichen); AG Chemnitz