Merkblatt für Notstromanlagen zu Sicherheitszwecken und

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Merkblatt für Notstromanlagen zu Sicherheitszwecken und
Merkblatt für Notstromanlagen zu Sicherheitszwecken und Betriebserhalt
Vermehrt werden für Sicherheitsstromversorgungen sowie Betriebserhalt, Noteinspeisungen ab Trafostationen oder Notstromgeneratoren installiert. Die nachfolgenden Informationen sollen Klarheiten
schaffen, wie mit solchen Gegebenheiten umgegangen werden soll.
1.
Grundlagen, Sicherheitsstromversorgungen
1.1.
Sicherheitsstromversorgungen werden gemäss den VKF Richtlinien gefordert für die Versorgung von Brandschutzeinrichtungen wie Sprinklerpumpen, Feuerwehraufzügen, Rauchabzugsanlagen und anderen im Brandfall wichtigen Einrichtungen.
Sicherheitsbeleuchtungen sind über Akkumulatoren sicherzustellt, diese Art von Stromversorgungen werden in diesem Dokument allerdings nicht behandelt. Der Schwerpunkt liegt
auf zusätzliche Netzeinspeisungen durch die Wasserwerke Zug AG (WWZ) und auf
Stromerzeugungsaggregaten.
2.
Gesetzliche Grundlagen und Normen
2.1.
Für die Errichtung und den Betrieb der elektrischen Anlagen sind folgende Gesetze, Vorschriften und Normen zu beachten:
a. Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (StV)
b. Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV)
c. Brandschutzrichtlinien, Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung 17-03
d. Aktuelle Niederspannungs- Installationsnorm (NIN) des SEV, speziell Kap. 5.6
e. STI 219.0201d, Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen EEA mit dem Niederspannungsnetz
f.
Werkvorschriften der Verteilnetzbetreibers (VNB)
g. Electrosuisse Info 1010e, Gesetzliche Auflagen für elektrische Energieerzeugungsanlagen
EEA <1000V AC oder 1500V DC
3.
Varianten
3.1.
Als mögliche Stromquellen für Sicherheitszwecken gelten:
a. Akkumulatorenbatterien, Einzelbatterien, Gruppenbatterien und Zentralbatterien
b. Stromerzeugungsaggregate wie Dieselgeneratoren.
c. Zusätzliche Einspeisung aus der allgemeinen Stromversorgung, wenn sie von der normalen Einspeisung unabhängig ist.
a.
b.
c.
3.2.
Für Bezüger wie Rauchabzugsanlagen oder Feurerwehraufzüge ist eine zusätzliche Netzeinspeisung anzustreben. Voraussetzung ist, dass die Netzzuleitungen ab Trafostationen (TS) gespiesen werden, welche mittelspannungsseitig im Ring erschlossen sind.
Abb. 3.2
Z
Z
Z
Zusätzliche Netzeinspeisung
F3
F3
Von den übrigen Leitungen getrennt und
gegen Brandeinwirkungen geschützt.
F2.1
Nur für die Versorgung von Brandschutzeinrichtungen (keine Sicherheitsbeleuchtungen).
F2.2
F1.1
F1.2
F1.1
F1.2
NS Sammelschiene WWZ
T
T
F3
Ring Mittelspannungsleitung WWZ
3.3.
F2.1
F2.2
Strangsicherung WWZ in TS
Strangsicherung WWZ in TS (spez. Bezeichnung
z.B: Achtung im Brandfall nicht trennen)
Anschlussüberstromunterbrecher Normalnetz
Anschlussüberstromunterbrecher SicherheitsEinspeisung (plombiert)
Bezügerüberstromunterbrecher
Bei Umbauten oder Sanierungen kann in Absprache mit der zuständigen Brandschutzbehörde
die Sicherheitsstromversorgung gemäss nachfolgendem Schema angewendet werden.
(Für den Kanton Luzern gilt das Merkblatt der GVL „Schaltschema Sicherheitsstromversorgung“).
Abb. 3.3
(nur in Ausnahmefällen, z.B. Umbauten, Sanierungen etc.)
Z
Z
Z
Sicherheitszuleitung
F3
F3
Von den übrigen Leitungen getrennt und
gegen Brandeinwirkungen geschützt.
F4
Nur für die Versorgung von Brandschutzeinrichtungen (keine Sicherheitsbeleuchtungen).
F2
F1
F1
NS Sammelschiene WWZ
T
T
F2
Ring Mittelspannungsleitung WWZ
WWZ Netze AG, WWZ Hochdorf AG, Chollerstrasse 24, Postfach, 6301 Zug
Telefon 041 748 45 45, Fax 041 748 47 47, Störungsdienst 041 748 48 48
[email protected], www.wwz.ch
Ein Unternehmen der Wasserwerke Zug AG
F3
F4
Strangsicherung WWZ in TS (über spez. Bezeichnungen ist mit der ortszuständigen Feuerwehr und der
zuständigen Brandschutzbehörde Rücksprache zu
nehmen)
Anschlussüberstromunterbrecher
(Achtung im Brandfall nicht trennen)
Bezügerüberstromunterbrecher
Überstromunterbrecher Sicherheitsnetz (plombiert)
9. Juli.2012 / pa
4.
Zusätzliche Netzeinspeisung aus dem Verteilnetz der WWZ
4.1.
Bei zusätzlichen Netzeinspeisungen durch die Verteilnetzbetreiberin sind folgende Punkte zu
beachten:
o
o
o
Frühzeitige Anfrage beim WWZ, ob ein Netzanschluss für die Sicherheitsstromversorgung ab TS möglich ist. Bestellung vornehmen, Angaben zum Leistungsbedarf, Messstelle etc.
Der WWZ sind sämtliche Unterlagen über die räumliche Planung, Ansichten der Verteilung, Einführungen usw. der zusätzlichen Netzeinspeisung zu zustellen.
Das Anschlusskabel muss von der allgemeinen Stromversorgung örtlich getrennt geführt
und gegen Brandeinwirkung geschützt werden, z.B. unter Putz, in Beton, Mauerwerk oder geeigneten Kabelkanälen.
Abb. 4.1A
Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz unter Putz, in
Beton oder Mauerwerk
Abb. 4.1B
Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz im Installationskanal mit Feuerwiderstand EI60 (nbb).
EI60 (nbb)
Für alle übrigen Leitungen, welche für Sicherheitszwecken dienen, kann zusätzlich die
Verlegung nach Abb. 4.1C in Betracht gezogen werden.
Abb. 4.1C
Allgemeines Netz
o
o
o
o
o
o
Sicherheits- Netz
Zusammen mit dem allgemeinen Netz unter Verwendung
von Sicherheitskabeln. Zulässig sind Kabel mit Isolationserhalt. Der erforderliche Isolationserhalt richtet sich nach
der festgelegten Betriebsdauer der angeschlossenen Verbraucher, beträgt aber min. 60 Minuten.
Auf der Anlage sind deutliche Bezeichnungen anzubringen, welche auf die zweite Netzeinspeisung aufmerksam machen, z.B. „ACHTUNG zweite Netzeinspeisung“.
Beim Strangüberstromunterbrecher in der TS ist eine klare Bezeichnung anzubringen,
welche auf die Sicherheitseinspeisung aufmerksam macht (z.B. Achtung im Brandfall
nicht trennen, Einspeisung für Sicherheitszwecke).
Das Sicherheitsnetz darf auf der gesamten Länge der Anlagen keine elektrische Verbindung mit der allgemeinen Stromversorgung eingehen.
Die Stromeinspeisestelle muss in einem geeigneten Raum angeordnet werden, der nur
Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesene Personen zugänglich ist.
Stromeinspeiesestellen (Verteilanlagen von Sicherheitsstromversorgungen) sind gegenüber Verteilanlagen der allgemeinen Stromversorgung mit Feuerwiderstand EI60 (nbb)
abzutrennen oder mit einem Abstand von mindestens 0.8m in einem nichtbrennbaren
Kasten aufzustellen.
Es wird empfohlen, einen separaten Raum EI60 für den Standort von Sicherheitsstromversorgungsanlagen vorzusehen.
Nicht zulässige Standorte sind: Fluchtwege, Lüftungszentralen, Putzräume, Lager- und
Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen, Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen und dergleichen.
Vom zuständigen Elektroinstallateur ist eine separate Installationsanzeige einzureichen.
WWZ Netze AG, WWZ Hochdorf AG, Chollerstrasse 24, Postfach, 6301 Zug
Telefon 041 748 45 45, Fax 041 748 47 47, Störungsdienst 041 748 48 48
[email protected], www.wwz.ch
Ein Unternehmen der Wasserwerke Zug AG
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5.
Stromerzeugungsaggregat (Dieselgenerator)
Generell wird zwischen Inselbetrieb und Netz- Parallelbetrieb unterschieden. Bei Stromerzeugungsaggregaten sind folgende Punkte zu beachten:
5.1.
Netz- Parallelbetrieb (gilt auch für kurzzeitige Testläufe im Parallelbetrieb)
o
o
o
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o
o
o
o
Energieerzeugungsanlagen (EEA) grösser 3.0kVA sind der WWZ mittels Installationsanzeige anzumelden.
Für Stromerzeugungsaggregate ist zusätzlich zur Installationsanzeige des Elektroinstallateurs, ein Anschlussgesuch zur Beurteilung von Netzrückwirkungen einzureichen.
Das Formular „Erweiterte technische Angaben zu EEA im Parallelbetrieb“ ist zu ergänzen und der WWZ einzureichen. Dieses Zusatzformular gilt als Bestandteil der Bewilligung des Anschlussgesuches und wird vom Lieferanten des Notstromaggregats ergänzt.
Mit der Installationsanzeige sind entsprechende Schemata und technische Unterlagen
über die Umschaltung Netzparallel - 0 - Insel einzureichen.
Energieerzeugungsanlagen >3kVA 1∿ oder >10kVA 3∿ sind vorlagepflichtig. Die Planvorlage ist beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) einzureichen. electrosuisse Info
1010e
Auf der Anlage sind deutliche Bezeichnungen anzubringen, welche auf die EEA aufmerksam machen,
z.B. „ACHTUNG Rückspannung“ oder „ACHTUNG Fremdspannung“.
Umschaltungen sind so auszuführen, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung
(Verteilnetz der WWZ) oder durch bewusste Spannungslosschaltungen, keine Rückspannungen ins Verteilnetz der WWZ gelangen können.
Die Verlegearten sind gemäss Abb. 4.1A, Abb. 4.1B oder Abb. 4.1C auszuführen.
Abb. 5.1A
Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz unter Putz, in
Beton oder Mauerwerk
Abb. 5.1B
Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz im Installationskanal mit Feuerwiderstand EI60 (nbb).
EI60 (nbb)
Abb. 5.1C
Allgemeines Netz
o
o
o
Sicherheits- Netz
Zusammen mit dem allgemeinen Netz unter Verwendung
von Sicherheitskabeln. Zulässig sind Kabel mit Isolationserhalt. Der erforderliche Isolationserhalt richtet sich nach
der festgelegten Betriebsdauer der angeschlossenen Verbraucher, beträgt aber min. 60 Minuten.
Die Stromquelle muss in einem geeigneten Raum angeordnet werden, der nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesene Personen zugänglich ist.
Stromerzeugungsaggregate und Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten (Diesel) sind in
einem eigenen Brandabschnitt anzuordnen. Dieselaggregate sind an geeignete Abgasanlagen anzuschliessen. Dazu sind die Richtlinie wärmetechnische Anlagen 25-03d zu beachten.
Verteilanlagen von Sicherheitsstromversorgungen sind gegenüber der allgemeinen
Stromversorgung mit Feuerwiderstand EI60 (nbb) abzutrennen oder mit einem Abstand
von mindestens 0.8m in einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen.
Es wird empfohlen, einen separaten Raum für den Standort von Sicherheitsstromversorgungsanlagen vorzusehen.
WWZ Netze AG, WWZ Hochdorf AG, Chollerstrasse 24, Postfach, 6301 Zug
Telefon 041 748 45 45, Fax 041 748 47 47, Störungsdienst 041 748 48 48
[email protected], www.wwz.ch
Ein Unternehmen der Wasserwerke Zug AG
9. Juli.2012 / pa
o
o
o
o
5.2.
Nicht zulässige Standorte sind: Fluchtwege, Lüftungszentralen, Putzräume, Lager- und
Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen, Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen.
Stromversorgungsanlagen für Sicherheitszwecke sind periodisch unter Last zu kontrollieren. Die Funktionskontrollen sind nach Angaben des Herstellers durch geeignetes, instruiertes Personal durchzuführen und zu dokumentieren.
Allfällige Überschussenergie von Sicherheitsstromversorgungsanlagen aus nicht erneuerbarer Energien werden (im Test-, Wartungsbetrieb) von der WWZ nicht vergütet.
Die Aufnahme des erstmaligen Parallelbetriebes ist im Beisein eines Vertreters der WWZ
durchzuführen.
Die WWZ behält sich das Recht vor, bei Versagen der EEA-Schutzeinrichtungen, bei Arbeiten am Stromversorgungsnetz, z.B. Durchführung von Messungen, Instandhaltungsund Erweiterungsarbeiten, sowie bei Netzstörungen den Parallelbetrieb mit der EEA aufzuheben.
Inselbetrieb
o
o
Stromerzeugungsanlagen, welche nur im Inselbetrieb betrieben werden, sind dem Eidg.
Starkstrominspektorat unterstellt. Hier gilt die Meldepflicht direkt an das ESTI.
Damit nicht in das Stromversorgungsnetz zurück gespiesen werden kann, beziehungsweise ein Parallelbetrieb ausgeschlossen ist, müssen gemäss den Angaben der WWZ, Schalter mit elektrischer und mechanischer Verriegelung verwendet werden. So kann die Anlage z.B. über eine Netz- 0- Insel Umschalteinrichtung betrieben werden, welche ebenfalls der Meldepflicht an die WWZ unterstellt ist.
Abb. 5.2A
∿
0
Verbraucher
WWZ
WWZ Netze AG, WWZ Hochdorf AG, Chollerstrasse 24, Postfach, 6301 Zug
Telefon 041 748 45 45, Fax 041 748 47 47, Störungsdienst 041 748 48 48
[email protected], www.wwz.ch
Ein Unternehmen der Wasserwerke Zug AG
9. Juli.2012 / pa
6.
Kontrollen / Inbetriebsetzung
6.1.
Projekte
Komplexe Projekte von Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicherheitszwecke sowie die damit verbundene Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen (z.B.
Neuanlagen, Erweiterungen, wesentliche Änderungen) sind vor Ausführungsbeginn der zuständigen Stelle zur Genehmigung einzureichen.
6.2.
Abnahmeprüfung Brandschutzorgane
Komplexe Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicherheitszwecke sind nach
ihrer Erstellung einer Abnahmeprüfung durch die zuständigen Brandschutzbehörden zu unterziehen.
Insbesondere sind die zuständigen Organe wie Gebäudeversicherung, Brandschutzbehörden,
Feuerwehr etc. über die situationsbedingten Anlagen zu informieren.
6.3.
Inbetriebsetzung
Die Aufnahme des erstmaligen Parallelbetriebes ist im Beisein eines Netzbetreibervertreters
durchzuführen.
Im Rahmen der Planvorlage ist für vorlagepflichtige Anlagen, das eidgenössische Starkstrominspektorat bei Erstinbetriebnahme einzuladen.
7.
Betrieb
7.1.
Die für den Parallelbetrieb mit dem Netz erforderlichen Einrichtungen der EEA sind vom
Betreiber stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Er hat die Schalter und die
Schutzeinrichtungen mindestens alle drei Jahre auf Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen.
Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Sinngemäss sollten auch bei Ersatzstromanlagen für den Betriebserhalt die geltenden Regeln der
Technik, wie bei Sicherheitsstromversorgungen, angewendet werden.
Entsprechende Formulare für Anmeldungen von Energieerzeugungsanlagen (EEA) finden Sie unter
www.wwz.ch oder www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch .
WWZ Netze AG, WWZ Hochdorf AG, Chollerstrasse 24, Postfach, 6301 Zug
Telefon 041 748 45 45, Fax 041 748 47 47, Störungsdienst 041 748 48 48
[email protected], www.wwz.ch
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