Das funktioniert nicht! Das kommt auf Sie zu
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Das funktioniert nicht! Das kommt auf Sie zu
www.bdi.de August/September 2 0 0 3 aktuell BDI Offizielles Mitglieder-Rundschreiben Hessens FacharztInternisten am Ende? Suchtmittel-Politik ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Aufgelesen ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ EBM geändert Was hat der Diabetiker Typ 2 vom gesenkten Blutdruck? SEITE 8 ○ BDI e.V. Blutdruck und Diabetes Fördert unsere Regierung das Rauchen? Im letzten Jahr gab es noch einen kleinen Überschuss, im ersten Drittel dieses Jahres hat die Praxis keinen Cent Gewinn abgeworfen, SEITE 21 klagt ein Kollege. ○ Berufsverband Deutscher Internisten ○ ○ Neues gibt es bei SubstitutionsTherapie und Endoskopie. SEITE 16 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ SEITE 22 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ „Der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ Das funktioniert nicht! Der Qualitätsfeind „Viele glauben, mehr Geld im Kreislauf des medizinischindustriellen Sektors erzeuge mehr Qualität. Ein Irrglaube – vielmehr zeigt die Erfahrung: Der medizinische Ehrgeiz wird nicht befeuert, sondern erlahmt bei immer sprudelnden Geldquellen.“ (Helga Kühn-Mengel, SPD-MdB in: gpk, 2/03) Unsere zarte Psyche „In deutschen Rehabilitationskliniken werden – weltweit einmalig – rund 14.000 Betten für Psychosomatik vorgehalten“. (Prof. J. Fritze, Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln in: Versicherungsmedizin 55 (2003) Heft 2) VerwechslungsGefahr „Sozialdemokratische Politik darf (...) nie bedeuten, dass wir die Instrumente, die einmal zur Durchsetzung unserer Werte entwickelt worden sind, mit diesen Werten selbst verwechseln.“ (Gerhard Schröder vor dem SPD-Parteitag am 01.06.03) Der Deutsche Ärztetag in Köln hatte die Fusion von Innerer Medizin und Allgemeinmedizin empfohlen. Der BDI hat den Beschluss und seine Konsequenzen in aller Ruhe und ohne Hektik analysiert. Ergebnis: Das kann nicht funktionieren! Die Umsetzung der Empfehlung wäre mit erheblichen Qualitätseinbußen verbunden, das angedachte Weiterbildungskonstrukt passt nicht in die europäische Landschaft und für die zukünftigen Schwerpunktinternisten entstünde eine gefährliche Grauzone im Haftungsrecht. Im Detail entstehen geradezu kuriose Konstellationen, wie man sie sonst eigentlich nur aus Schilda kennt. Allerdings kann der Deutsche Ärz- Ein Hammer vom Bundesgerichtshof tetag nur Empfehlungen beschließen, die rechtsgültigen Weiterbildungsordnungen werden von den einzelnen Landesärztekammern beschlossen. Deshalb heißt es nun: Kämpfen wir auf Landesebene dafür, dass es auch in Zukunft einen qualifiziert weitergebildeten Internisten gibt! Seite 2, 3 und 4 Bundessozialgericht Neuer Kollege haftet für Altschulden! Nr. 19 im Notfall nicht abrechenbar In eine gut gehende Gemeinschaftspraxis einzusteigen, erscheint auf den ersten Blick eine ausgesprochen attraktive und kostensparende Möglichkeit zu sein. Sie hat aber ihre Tücken: Der Neue haftet nämlich mit seinem ganzen Privatvermögen für die alten Schulden der Praxis – selbst wenn er anfangs überhaupt nichts davon wusste. Seite 20 Die EBM-Nummer 19 – Fremdanamnese bei kommunikationsgestörten Patienten – ist im Rettungsdienst nicht abrechenbar. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Manch ein Notarztvertreter hat mit dieser Ziffer offenbar im Wesentlichen die Begrüßung der Angehörigen des Notfallpatienten abgerechnet. Seite 10 Nächste Gesundheitsreform ist nun definitiv festgeklopft Das kommt auf Sie zu Monatelang fand jeder Reformpups aus dem Gesundheitsministerium den Weg ins Fernsehen – aber es hat sich kaum gelohnt, hinzuhören. Jetzt ist das anders: Der Kompromiss zwischen Regierung und Opposition hat die Reforminhal- te greifbar gemacht. Wir dokumentieren und kommentieren, was da nun definitiv auf die Ärzte zukommt. Nur ein Beispiel vorab: Chronische Fortbildungsverweigerer sollen die Zulassung verlieren. Seite 13 BDI aktuell im Volltext BDI Jetzt registrieren: www.BDI.de BDI aktuell Editorial Widerstand für den qualifizierten Internisten Der Deutsche Ärztetag hat für die zukünftige Weiterbildung der Allgemeinmediziner und der Internisten einen in sich widersprüchlichen Beschluss gefasst, was sich rein äußerlich schon an dem Stimmenverhältnis zeigt, mit dem er zustande gekommen ist: Von 234 Delegierten haben nur 134 dafür und 100 dagegen gestimmt. Worin liegt nun diese Widersprüchlichkeit? Auf dem Tisch jedes Ärztetagsdelegierten lag ein 181 Seiten dickes Konvolut einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung, die einerseits die zu erlernenden Inhalte jedes Gebietes detailliert auflistet und andererseits Zeiten und Orte vorgibt, in denen und an denen diese Inhalte erlernt werden sollen. Dies ist offensichtlich für die meisten Gebiete problemlos, für das neu geschaffene Gebiet „Innere und Allgemeinmedizin“ aber so widersprüchlich, dass es von einem qualifizierten Facharzt für Innere und Allge- meinmedizin (Hausarzt) durchgängig nicht erreicht werden kann. In einer Mindestzeit von zwei Jahren stationär-internistischer Weiterbildung, einem weiteren Jahr in einem anderen patientennahen Fach (z.B. Gynäkologie) und weiteren zwei Jahren obligat in einer hausärztlichen Praxis sind die in der Ärztetagsbeschlussvorlage aufgelisteten Inhalte nicht zu erlernen (vollständig abgedruckt nachzulesen in den Mitteilungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. des Maiheftes des „Internisten“). Eine seriöse Prüfung nach einem solchen Curriculum kann nicht bestanden werden und ist deshalb unserer nachfolgenden Generation nicht zuzumuten, für die ja diese zukünftige Weiterbildungsordnung gemacht wird! Dass Inhalte eines „patientennahen“ Faches außerhalb der Inneren Medizin für die dreijährige grundlegende stationäre Weiterbildungszeit gar nicht vorkommen in der Ärztetagsbeschlussvorlage, sehr wohl aber Zeiten einer Weiterbildungsordnung in diesem Fach beispielhaft auf demselben Ärztetag vorgeschlagen wurden, weist die ganze Widersprüchlichkeit dessen auf, was nun die Landesärztekammern umsetzen sollen. Soviel Widersprüchlichkeit muss Widerstand hervorrufen. Wenn in Deutschland am qualifizierten Facharzt für Innere Medizin, egal unter welcher Facharztkompetenz, festgehalten werden soll – und auf einer möglichst hohen Qualifikation werden unsere Gesundheitspolitiker bestehen, wie alle Entwürfe zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz das ausweisen – dann steht es jetzt in der Verantwortung der Landesärztekammern, diese Qualifikation auch zu gewährleisten und sicherzustellen. Der Vorwurf von falschen Zeugnissen muss unbedingt vermieden werden, wenn wir unsere ohnehin schon auf dem Prüfstand stehende Autonomie un- serer ärztlichen Selbstverwaltung erhalten wollen. Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. ruft deshalb die Landesärztekammern zum Widerstand gegen den dargestellten drohenden Qualitätsverlust der ärztlichen Weiterbildung auf. Deutsche Patienten müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ein mit dem Titel Facharzt für Innere Medizin ausgewiesener Arzt sein Gebiet auch beherrscht, wenn er nach einer fünfjährigen Weiterbildung sein Examen bestanden und die Facharzturkunde erhalten hat. Und selbstverständlich muss jeder Internist, der aufbauend auf dem allgemeinen Teil eine Facharzturkunde für einen Schwerpunkt zusätzlich erwirbt, diese Facharzturkunde als Internist ebenfalls erhalten und führen. Nur so ist die Einheit der Inneren Medizin zu erhalten, wie sie der Deutsche Ärztetag ja beschlossen hat. Dr. med. Gerd Guido Hofmann, Präsident IMPRESSUM Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Präsident: Telefon Telefax Dr. med. Gerd Guido Hofmann Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden 0611 / 181 33-0 0611 / 181 33-50 Redaktion: Dr. med. Ludger Beyerle (BY), Mülheim an der Ruhr (v. i. S. d. P.) Hauptgeschäftsführer: Maximilian G. Broglie, Wiesbaden Ärztlicher Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Peter Knuth, Wiesbaden Anzeigen: Ingrid Schneider Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom Januar 2002 Druck: Druckhaus Diesbach GmbH, 69469 Weinheim Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitung berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann von der Redaktion keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. 2 BDI aktuell 08/09-2003 Kontakt mit dem BDI e.V. Korrespondenzanschrift für Zuschriften BDI e.V. Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden oder Postfach 15 66, 65005 Wiesbaden Telefonnummern BDI e.V. Zentrale 0611 / 181 33-0 BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-19 od. 20 BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-22 od. 24 Telefax-Anschlüsse BDI e.V. Zentrale 0611 / 181 33-50 BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-23 BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-23 BDI im Internet http://www.bdi.de E-Mail [email protected] BDI aktuell Standespolitilk Medizin „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ Das funktioniert nicht Der empfehlende Beschluss des Deutschen Ärztetages (DÄT) 2003 zur Fusion von Innerer und Allgemeinmedizin im Hausarztsektor ist aus Sicht des BDI in den Landesärztekammern nicht umsetzbar. Einem Facharzt-Hybrid „Innere und Allgemeinmedizin“ stehen gravierende 1. fachliche 2. berufsrechtliche 3. europarechtliche Hindernisse entgegen. Standespolitilk Medizin Zu 1.: In den vorgeschlagenen 2 Jahren stationärer Mindest-Weiterbildung in Innerer Medizin und restlichen „freien Praxisjahren“ ist kein Facharzt weiterzubilden, der beide Gebiete – Innere und Allgemeinmedizin – vertreten kann. Zu 2.: Der DÄT-Vorschlag bietet auf der anderen Seite nur noch die Weiterbildung zum Schwerpunktinternisten. Damit träten unlösbare Haftungsfragen auf, wenn internistische Krankheiten außerhalb des Schwerpunktes zu behandeln sind (z.B. in Krankenhäusern, die nicht alle internistischen Schwerpunkte personell besetzen können). Die vorgesehene „Generalvollmacht“ des Behandlers bietet keine rechtsfeste Fachgrundlage. Zu 3.: Europarechtlich hätte im DÄTModell jeder 3 Jahre weitergebildete EU-Allgemeinmediziner Anspruch auf die deutsche doppelte Facharztbezeichnung für Innere und Allgemeinmedizin, für die bei uns 5 Jahre aufzuwenden wären. Außerdem entstünde ein Migrationshindernis, weil ein neues Gebiet „Innere und Allgemeinmedizin“ rechtssystematisch mit den europäischen Facharztbezeichnungen nicht kompatibel ist. Die Forderungen des BDI bringen wir im folgenden Beitrag. (BY) Beschluss des BDI: Internist muss bleiben. Innere-Allgemein-Hybride muss weg. Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat gegen den massiven Widerstand der großen Internistenorganisationen die Verschmelzung von Allgemeinmedizin und Innerer Medizin zu einem Gebiet beschlossen. Vom Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. wurden die Umstände, die zu einer nachteiligen Sonderbehandlung der Inneren Medizin in der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung führten, gründlich analysiert. Als entscheidungsbestimmendes Moment in der ärztli- chen Selbstverwaltung ließ sich der zum Teil missbräuchlich eingesetzte Lösungsdruck des Nachwuchsproblemes im Gebiet Allgemeinmedizin identifizieren. Weder schlüssige Argumentationen noch hohe berufspolitische Aktivitäten der vom Beschluss betroffenen Internisten hatten dagegen Erfolg. Auch ohne einzelne taktische Fehler, die intern auszuwerten waren, wäre kein anderes Endergebnis erreichbar gewesen. Das Verhältnis von 100 Nein-Stimmen gegen 138 Ja-Stimmen markiert immerhin die erheblichen Bedenken gegen die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung, auch in der übrigen verfassten deutschen Ärzteschaft. Aus dem Abstand einiger Wochen zu den Beschlüssen des Kölner Ärztetages bekräftigte der Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. auf einer gemeinsamen Klausurtagung mit Vorstandsmitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, dass die neue Weiterbildungsordnung das Hausarztproblem in den Ärztekammern nicht lösen, aber neue Probleme schaffen würde. Gegen die geplante Verschmelzung von Innerer Me- dizin und Allgemeinmedizin sprechen sowohl gravierende europarechtliche Bedenken als auch die fehlende Kompatibilität von internistischen Inhalten und Mindestweiterbildungszeit im vorgegebenen Curriculum. Die Landesärztekammern sind daher aufzufordern, an den derzeit gültigen, erst vor wenigen Jahren novellierten Weiterbildungsordnungen dieser beiden Gebiete vorerst nichts zu ändern. In umsetzungswilligen Kammerversammlungen sollten sich Internisten für eine Modifikation der (Muster-)Weiterbildungsordnung unter den Prämissen ihres Berufsverbandes (siehe Kasten) einsetzen. BDI Aus dem Beschlusstext im Wortlaut: 1. Ein qualifizierter Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin kann über das vorgegebene Curriculum nicht erreicht werden. Stattdessen soll der Allgemeinarzt der Zukunft für seine spezifischen Aufgaben seine eigene, europakompatible Weiterbildung erhalten. 2. Der zukünftige Internist soll nach mindestens fünf Jahren eine Prüfung mit Urkunde für die (allgemeine) Innere Medizin und gegebenenfalls nach mindestens sechs Jahren eine zweite Prüfung mit Urkunde für einen Schwerpunkt erhalten. BDI aktuell 08/09-2003 3 BDI aktuell Standespolitik Medizin Berufsrechtliche Übersicht Der Ärztetagsbeschluss zur (Muster-)Weiterbildungsordnung Innere/Allgemeinmedizin ist rechtlich fragwürdig Der gegen die Vertreter der Inneren Medizin gefasste Beschluss zur (Muster-)Weiterbildungsordnung „Innere und Allgemeinmedizin“ birgt zahlreiche berufsrechtliche Fallstricke, die längst nicht überwunden sind. Im Folgenden eine Analyse des BDI. 1. Es wurde anstelle der bisherigen Gebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin ein neues Gebiet Innere und Allgemeinmedizin geschaffen. 2. Innerhalb dieses neuen Gebietes Innere und Allgemeinmedizin gibt es zwei Facharzt-Kompetenzen: mit der Ordnungs-Nr. 12.1: Facharzt Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) alle subsumiert unter der Ordnungs-Nr. 12.2: Facharzt Innere Medizin und SP Angiologie Facharzt Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie Facharzt Innere Medizin und SP Gastroenterologie Facharzt Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie Facharzt Innere Medizin und SP Kardiologie Facharzt Innere Medizin und SP Nephrologie Facharzt Innere Medizin und SP Pneumologie Facharzt Innere Medizin und SP Rheumatologie. 3. Nach § 2 – Struktur – des Abschnitts A (Paragraphenteil) der (Muster-)Weiterbildungsordnung führt der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet, zur Schwerpunktbe4 BDI aktuell 08/09-2003 zeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes oder zur Zusatzbezeichnung. Weiterhin wird ein Gebiet als ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit. Wer innerhalb eines Gebietes die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung die dafür erforderliche FacharztKompetenz nachgewiesen hat, erhält eine Facharzt-Bezeichnung (korrekter wäre eine Facharzt-Kompetenz-Bezeichnung). 4. Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharzt-Weiterbildung aufbauende Spezialisierung im Gebiet beschrieben. 5. Somit ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die Schwerpunkte der Inneren Medizin nicht auf der Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin aufbauen, da eine Facharzt-Bezeichnung Innere Medizin nicht erteilt wird, sondern nur eine einheitliche Urkunde Innere Medizin und Schwerpunkt. Es muss offen bleiben, ob das verbindende „und“ zwischen Facharzt Innere Medizin und Schwerpunkt ausdrückt, dass es sich um eine einheitliche Bezeichnung handelt, oder aber ausdrückt, dass es sich um zwei Bezeichnungen, nämlich Facharzt für Innere Medizin und additiv einen Schwerpunkt, handelt. Bei anderen Gebieten mit Schwerpunkt ist regelungsunsystematisch unter dem Rubrum „Weiterbildungsziel“ im Abschnitt B der (Muster-) Weiterbildungsordnung im jeweiligen Schwerpunkt ausgeführt, dass Ziel der Weiterbildung, aufbauend auf der FacharztWeiterbildung, die Erlangung der Schwerpunkt-Kompetenz ist. Auf jeden Fall passen aber Paragraphenteil und die Ergänzungen in Abschnitt B der (Muster-)Weiterbildungsordnung nicht zusammen. 6. Nach den Bestimmungen der Heilberufs-/Kammergesetze (HBG) der Länder, die im Wesentlichen gleich sind (hier beispielsweise zitiert das Heil- gen bestimmen die Kammern nach § 34 HBG-NW, wenn diese für die wissenschaftliche Entwicklung und eine angemessene Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Dabei ist das Recht der Europäischen Union zu beachten. Bezeichnungen sind aufzuheben, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind und das Recht der Europäischen Union der Aufhebung nicht entgegensteht. Für die Innere Medizin ist belegt, dass sowohl deren wissenschaftliche Entwicklung als auch die angemessene Versorgung der Bevölkerung den Bestand der allgemeinen Inneren Medizin zwingend erforderlich machen und eine Aufhebung nicht in Frage kommt. Da die Innere Medizin im Anhang C der Richtlinie 2001/ 19/EG vom 14.05.2001 enthalten ist, vertreten wir die Meinung, dass aus dieser Liste der Arztbezeichnungen, die alle Mitgliedstaaten führen, ein Mitgliedstaat nicht einseitig eine Facharztbezeichnung streichen kann, da dies die Migrationsmöglichkeiten aus einem anderen Mitgliedstaat in die Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Ein Internist mit einer fünfjährigen Mindestweiterbildungszeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat wäre künftig in Deutschland nicht unter der Facharzt-Kompetenz Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) einzuordnen und auch nicht als Internist mit ei- Tagesaktuelle Berufspolitik Jetzt registrieren: www.BDI.de berufsgesetz NRW) können Kammerangehörige neben ihrer Berufsbezeichnung (Arzt/Ärztin nach § 33 HBG-NW) weitere Bezeichnungen führen. Diese (Weiterbildungs-)Bezeichnun- BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Fortsetzung von Seite 4 nem der acht Schwerpunkte der Inneren Medizin. Daher steht auch das europäische Recht einer Aufhebung der (allgemeinen) Inneren Medizin entgegen. § 39 Abs. 8 HGB-NW verpflichtet die Landesärztekammern, ein von einem ärztlichen Migranten nach Deutschland vorgelegtes Facharzt-Diplom gegen eine entsprechende Facharzt-Bezeichnung nach nationalem Recht auszutauschen, was faktisch nicht mehr möglich wäre. Beschlüssen ernsthaft und wortgetreu aufnehmen, dass der 106. Deutsche Ärztetag in Köln gar nicht stattgefunden hat. Der Beschluss von Rostock (IV-1) bezog sich auf eine zweigliedrige Struktur für die Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und zum Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt XY auf der Basis des von der Bundesärztekammer vorgestellten Modells. Dieses sollte die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung in Vorbereitung der Novellierung der (Mus7. ter-)Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 darstellen. Hiermit Nach § 35 HBG-NW darf eine ist keine Aussage zur internen Bezeichnung (Facharzt-Be- Gliederung der Inneren Medizeichnung) derjenige führen, zin und zum Erhalt oder zur der eine Anerkennung erhalten Abschaffung der allgemeinen Inhat. Die Anerneren Medizin kennung erfolgt gemacht wornach erfolgreiden, so dass die chem Abschluss inhaltliche Ausder vorgeschriegestaltung des Schwerwiegender W e i t e r b i l benen WeiterBruch b i l d u n g . dungs-Modells, Schwerpunktwelches auch zwischen Bezeichnungen die gliedernde Berufs- und dürfen nur zuOrdnung für die Sozialrecht sammen mit der Innere Medizin Bezeichnung des umfasst, erneut Gebietes geführt zu leisten wäre. werden, dem Zusätzlich hat die Schwerder Deutsche punkte zugehören. Diese Be- Ärztetag an dieser Stelle einen stimmung verbietet es aber schwerwiegenden Bruch der nicht, die Schwerpunkt-Be- Trennung zwischen Berufsrecht zeichnung gar nicht zu füh- und Sozialrecht herbeigeführt. ren. Auch hier wird rechtlich Eine zweigliedrige Struktur in zu klären sein, ob eine Weiter- der ambulanten Versorgung ist bildungsordnung, entgegen den auch unter Erhalt der Inneren Regelungen des Heilberufsge- Medizin ohne weiteres mögsetzes, verhindern kann, dass lich. Die Gliederung besteht in ein erworbener Schwerpunkt Allgemeinmedizin und Innerer nicht geführt wird. Medizin. Lediglich um § 73 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 SGB V, 8. wonach Internisten ohne Schwerpunkt-Bezeichnung die Weiter kompliziert wird der Teilnahme an der hausärztliSachverhalt durch die Beschlüs- chen Versorgung wählen könse des Deutschen Ärztetages. nen, auszuhebeln, soll ein inMit dem angenommenen An- taktes und versorgungsnotwentrag II – 85 hat der 106. Deut- diges Fachgebiet zerschlagen sche Ärztetag beschlossen, dass werden. Gäbe es eine Regelung er ausdrücklich die Rostocker im SGB V, wonach alle InterBeschlüsse zur Weiterbildungs- nisten, unabhängig davon, ob ordnung bestätigt. Die Wir- sie mit oder ohne Schwerpunktkung dieses Antrages wäre Bezeichnung tätig werden, der es, würde man den Deut- fachärztlichen Versorgung im schen Ärztetag mit seinen sozialrechtlichen Sinne zuge- ordnet wären, wäre die Weiterbildungsnovelle für die Innere Medizin nicht notwendig gewesen. Interpretiert man hingegen den Beschluss II – 85 des 106. Deutschen Ärztetages in Köln als dahingehend zu verstehend, dass das Strukturmodell von Rostock beschlossen werden soll, hätten sich der 106. Deutsche Ärztetag und der Vorstand der Bundesärztekammer entweder über die Beschlusslage der Anträge IV – 7 und IV – 1b des 105. Deutschen Ärztetages hinweggesetzt, oder aber durch die Formulierung in der Beschlussvorlage der (Muster-) Weiterbildungsordnung für den 106. Deutschen Ärztetag die Einheit der Inneren Medizin gewahrt, sich dann aber gleichzeitig durch die Beschlussfassung über die auszustellenden Facharzt- und SchwerpunktUrkunden des 106. Deutschen Ärztetages darüber hinweggesetzt. Nach IV – 7 des 105. Deutschen Ärztetages muss die Einheit der Inneren Medizin bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 erhalten werden. IV – 1b des 105. Deutschen Ärztetages, der an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen wurde, fordert einen Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt XY. Die logische Konsequenz dieser beiden Beschlüsse, der auch der Vorstand der Bundesärztekammer entsprochen hat, indem er die Bezeichnung im Abschnitt A der (Muster-) Weiterbildungsordnung als Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt aufgenommen hat, ist, dass dies nicht kompatibel ist mit dem angenommenen Beschluss II – 5a des 106. Deutschen Ärztetages, wonach nach der Prüfung zum Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt eine Urkunde mit der ausschließlichen Bezeichnung „Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt“ ausgestellt werden soll. Da der Facharzt für Innere Medizin nicht mehr auf einer abgeschlossenen FacharztWeiterbildung Innere Medizin (dies würde Prüfung und Zeugnis erfordern) aufbaut, ist der Pflegen und Erben: Heimpfleger nein, ambulante Pfleger ja Ambulante Pfleger können im Gegensatz zu Pflegepersonal in Heimen von den Betreuten als Erben eingesetzt werden. Das Heimgesetz, das die Annahme von Geld oder Sachwerten verbietet, gilt nicht für den ambulanten Pflegebereich. Heimbewohner sind abhängig, ambulant Gepflegten steht es hingegen frei, den Pflegedienst zu wechseln. OLG Düsseldorf Az.: 3 W 366/00 Reiseveranstalter kam davon: Wilder Ziegenbock ist allgemeines Lebensrisiko Wenn Urlauber im Hotel von einem wilden Ziegenbock angegriffen werden, der durch eine Mauerlücke aufs Hotelgelände gelangt ist, können sie gegen den Reiseveranstalter keine Schadensersatzansprüche geltend machen, weil solche Situationen zum allgemeinen Lebensrisiko gehören. LG Frankfurt/M. Az.: 2/21 O 60/99 Die Firma ist klamm: Kürzung der Versorgungszusage Rechtens Die Teilkürzung einer Versorgungszusage aus triftigen Gründen ist möglich. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise in einem starken Anstieg der Finanzierungslasten. BAG, Az.: 3 AZR 513/00 BDI aktuell 08/09-2003 5 BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Viel zu schnell gefahren: Kaskoschutz weg Ein Autofahrer, der grob fahrlässig zu schnell fährt, verliert seinen Kasko-Versicherungsschutz. OLG Frankfurt/M. Az.: 7 U 83/01 Private Termine zählen nicht: Überstunden müssen geleistet werden Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu auffordert, Überstunden abzuleisten, kann der Arbeitnehmer nicht mit der Begründung ablehnen, er müsse private Termine wahrnehmen. Erklärt sich der Arbeitnehmer nicht dazu bereit, die Überstunden zu leisten, kann ihm der Arbeitgeber kündigen. LAG Hessen, Az.: 4 Sa 2998/98 Gibt’s das? „Schleierzwang ist kein Asylgrund“ Eine Ausländerin, die in ihrem Heimatland zwanghaft einen Schleier tragen muss, kann hieraus keinen Asylgrund in Deutschland ableiten. Das fremde Recht darf nicht im Lichte des deutschen Grundgesetzes betrachtet werden. OVG Rheinland-Pfalz Az.: 6 A 10217/02 Holen Sie sich die Rechtsberatung ins Haus! Der Arzt und sein Recht 6-mal jährlich / Euro 140,— Probehefte kostenlos bei: pmi Verlag AG Oberfeldstraße 29 60439 Frankfurt Tel.: 069/548000-17 Fax: 069/548000-66 E-Mail: [email protected] 6 BDI aktuell 08/09-2003 Fortsetzung von Seite 5 Schwerpunkt trotz irreführender Titulatur ein eigenes Gebiet. 9. Auch der 2. Teil des angenommenen Antrages II – 5a ist rechtlich problematisch. Hiernach soll neben der bereits erwähnten Urkunde, eine weitere Urkunde über Facharzt und Schwerpunkt, zum Zwecke der Migration eine inhaltlich und rechtlich (?) getrennte Bescheinigung über die Qualifikation als Facharzt für Innere Medizin erteilt werden. Da die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts durch ihren Rechtscharakter öffentlich-rechtliche Urkunden ausstellen, erscheint es schwerlich plausibel, dass zum Zwecke der Migration eine „Bescheinigung“ zur Verwendung im Rechtsverkehr ausgestellt wird, welche eine FacharztQualifikation „Arzt für Innere Medizin“ bescheinigt, die im Übrigen auch inhaltlich eine besondere Pikanterie darstellt. Nach Artikel 4 und 5 der Richtlinie 2001/19/EG erkennt jeder Mitgliedstaat die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Fach- arztes, die von anderen Mitgliedstaaten Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ausgestellt werden und in den Anhängen B und C der Richtlinie aufgeführt sind, an und verleiht ihnen in seinem Hoheitsgebiet die gleiche Wirkung wie den von ihm ausgestellten Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen. Artikel 5 der Richtlinie definiert nun, was Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise im Sinne des Artikels 4 sind. Es handelt sich um die von den Landesärztekammern ausgestellten fachärztlichen Anerkennungen einer fachärztlichen Weiterbildung nach einer Mindestweiterbildungszeit. Für die Innere Medizin ist dies nach einer Mindestdauer der fachärztlichen Weiterbildung von fünf Jahren der Befähigungsnachweis (Facharzt) Innere Medizin. Wie wollen die Landesärztekammern in einem nationalen und europäischen Rechtsstreit argumentieren, dass sie ein – wie sie es auch nennen mögen – Diplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis, welche im europäischen Raum die Rechtswirkung eines Facharzt-Zeugnisses Arzt für Innere Medizin mit einer Mindest- weiterbildungszeit von fünf Jahren entfalten, ausstellen und gleichzeitig dem Inhaber einer Weiterbildung Innere Medizin und Schwerpunkt XY die Urkunde Arzt für Innere Medizin mit nationaler Geltungswirkung verweigern. 10. Eine weitere, in den Auswirkungen auch noch nicht zu überblickende Beschlusslage hat der Deutsche Ärztetag mit der Annahme der Drucksache II – 06 von PD Dr. Raidt und Dr. Mitrenga hergestellt. In § 2 Abs. 3 der neu beschlossenen (Muster-)Weiterbildungsordnung ist folgender Satz eingefügt worden: Die in der SchwerpunktKompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungs-Inhalte beschränken nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet. Dieser Einschub steht in der Tat in Einklang mit § 41 Abs. 1 HBGNW, wonach der Arzt, der eine Schwerpunkt-Bezeichnung führt, auch in dem Schwerpunkt tätig sein muss, dessen Bezeichnung er führt. Das Gebiet heißt Innere und Allgemeinmedizin und BDI aktuell Starke topische Wirkung Budenofalk Budesonid Das first-line-Kortikoid für die besser verträgliche Therapie bei akutem Morbus Crohn* ® 3mg Weniger systemische Nebenwirkungen Budenofalk® 3mg. Wirkstoff: Budesonid. Zusammensetzung: Eine magensaftresistente Hartkapsel Budenofalk® 3mg (= Hartkapsel mit magensaftresistenten Pellets) enthält: Arzneil. wirks. Bestandt.: 3 mg Budesonid. Sonstige Bestandteile: Povidon K25, Lactose-Monohydrat, Saccharose, Talkum, Maisstärke, Poly(ethylacrylat-co-methacrylsäure) (1:1), Poly(methacrylsäure-co-methylmethacrylat) (1:2), Poly[ethyl-acrylat-co-methylmethacrylat-co-(2-trimethylammonioethyl)methacrylatchlorid] (1:2:0,1), Poly[ethylacrylat-co-methylmethacrylat-co-(2-trimethylammonioethyl)methacrylatchlorid] (1:2:0,2) (= Eudragit L, S, RS und RL), Dibutylphthalat, Titandioxid (E171), Wasser, Gelatine, Erythrosin (E127), Eisenoxide (E172), Natriumdodecylsulfat. Anwendungsgebiete: Akuter Morbus Crohn (chronisch entzündliche Darmerkrankung) leichten bis mittelschweren Grades mit Beteiligung des Krummdarms (Ileum) und/oder eines Teils des Dickdarms (Colon ascendens). Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Budesonid oder einen der sonstigen Bestandteile. Lokale Infekte des Darmes (Bakterien, Pilze, Amöben, Viren). In der Schwangerschaft nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes verwenden. Da nicht bekannt ist, ob Budenofalk® 3mg in die Muttermilch übertritt, sollte während einer Behandlung nicht gestillt werden. Nicht bei Kindern anwenden. Bei schweren Leberfunktionsstörungen kommt es, ähnlich wie unter der Behandlung mit anderen Glucocorticoiden, zu einer reduzierten Eliminationsrate und zu einer Zunahme der systemischen Verfügbarkeit. Die Ansprechbarkeit der Hypothalamus-HypophysenNebennierenrindenachse kann bei Stress herabgesetzt sein, deshalb z.B. bei Operationen o. ähnl. Stresssituationen gleichzeitig ein systemisch wirksames Glucocorticoid geben. Vorsicht ist geboten bei folg. Erkrankungen: Tuberkulose, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Knochenerweichung, Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür, grünem Star, grauem Star oder bei familiär gehäuft aufgetretener Zuckerkrankheit oder grünem Star. Windpocken und Masern können einen schwereren Verlauf nehmen. Sollte der Patient diese Erkrankungen noch nicht durchgemacht und sich angesteckt haben, kann eine Behandlung mit entspr. Immunglobulinen angezeigt sein. DR. FALK PHARMA GmbH Falls Windpocken ausbrechen, sollte eine Behandlung mit einem Virostatikum in Betracht gezogen werden. Nebenwirkungen: Gelegentlich können Nebenwirkungen auftreten, die typisch sind für systemisch wirksame Glucocorticoide, wobei die Frequenz niedriger ist (ca. um die Hälfte) als bei der oralen Gabe äquivalenter Dosen von Prednisolon: Hautausschlag (allergisches Leinenweberstr. 5 Postfach 65 29 Exanthem), Streifenbildungen und Blutungen in der Haut, Akne, verzögerte Wundheilung, Kontaktdermatitis. Muskelschwäche, Knochenbrüchigkeit, Knochen- und Knorpelschwund. Erhöhung 79041 Freiburg des Augeninnendrucks, Linsentrübung. Depressionen, Gereiztheit, Euphorie. Magenbeschwerden, Magengeschwür, Entz. der Bauchspeicheldrüse. Cushing-Syndrom: Vollmondgesicht, StammGermany fettsucht, Zuckerkrankheit, Blutzuckeranstieg, Wasseransammlung im Gewebe, vermehrte Kaliumausscheidung, Inaktivität bzw. Schwund der Nebennierenrinde, Wachstumsverzögerung bei Kompetent in Sachen Darm. Kindern, Störung der Sexualhormonsekretion. Bluthochdruck. Erhöhung des Thromboserisikos, Blutgefäßerkrankungen. Abschwächung der körpereigenen Abwehr. Bei Jugendlichen (Einzelfälle) Papillenödem und/oder Pseudotumor cerebri. Bei Umstellung von systemisch wirksamen Glucocorticoiden auf Budesonid kann es zu einer Verstärkung bzw. Wiederauftreten von Krankheitssymptomen kommen, die sich außerhalb des Darmes, vor allem an Haut und Gelenken, zeigen. Wechselwirkungen: siehe Gebrauchsinformation. Dosierung: Soweit nicht anders verordnet 3 x 1 Hartkps. tägl. ca. 1/2 Stunde vor den Mahlzeiten einnehmen. Packungsgrößen: 20 Hartkapseln (N1); 50 Hartkapseln (N2); 100 Hartkapseln (N3). Verschreibungspflichtig. Stand: 1/2003 *im terminalen Ileum und/oder Colon ascendens BDI aktuell 08/09-2003 7 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 6 wird in der Definition des Gebietes u.a. auch dadurch beschrieben, dass die hausärztliche Betreuung Weiterbildungsinhalt des Gebietes ist. Von den zwei in diesem Gebiet enthaltenen Facharzt-Kompetenzen, nämlich Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) und Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt XY, ist nur die internistische FacharztKompetenz mit Schwerpunkten versehen. Da diesem Arzttyp die ärztliche Tätigkeit in seinem gesamten Gebiet nach der Rechtslage der Heilberufsgesetze und auch der (Muster-)Weiterbildungsordnung ermöglicht ist, kann er konsequenterweise auch hausärztlich tätig sein. Da in der Wechselwirkung des Berufsrechtes mit dem SozialMedizin Politik recht vorgesehen ist, dass Internisten ohne SchwerpunktBezeichnung nach ihrer Wahlentscheidung die hausärztliche Versorgung wählen können, ist auch unter sozialrechtlichen Aspekten die Frage zu klären, ob a) argumentiert werden kann, dass nur in der FacharztKompetenz Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) die hausärztliche Befähigung weiterbildungssystematisch vorgegeben wäre b) das Berufsrecht eine sozialrechtliche Wahlentscheidung, welche zumindest nach derzeitiger Gesetzeslage vorhanden ist, aushebeln kann c) auch aus diesem Grund die Verweigerung der Facharzt-Urkunde Arzt für In- nere Medizin als isolierte Urkunde rechtlich gehalten werden kann. Nach dem Truncus-communis-Modell und der Idee unterschiedlicher FacharztKompetenzen in einem Gebiet ist gerade bei der angeblich einheitlichen internistischen Weiterbildung in den beiden im Gebiet Innere und Allgemeinmedizin enthaltenen Facharzt-Kompetenzen völlig unklar, was denn die „hausärztliche Kompetenz“ eines Grundversorgungs-Arzttypes ausmacht. nung wird deutlich, dass eine Diskrepanz besteht zwischen der Erlaubnis, im Gebiet tätig zu sein, und den tatsächlich nachgewiesenen Weiterbildungsinhalten. Es besteht nämlich eine Erlaubnis, im Gebiet tätig zu sein, während sich die Prüfung nur auf vorgeschriebene Weiterbildungsinhalte erstreckt. Somit ist klargestellt, dass es eine Berufsausübungsgenehmigung geben soll für Inhalte, welche nicht durch eine Weiterbildungsprüfung als erworben nachgewiesen gelten. (Kn) 11. Bei einem Vergleich von § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der (Muster-)Weiterbildungsord- Ärzte zur Tabak- und Suchtmittelpolitik Schröder & Co einfach unglaubwürdig Anlässlich des Weltnichtrauchertages 2003 haben Ärzte der Bundesregierung Unterstützung der Zigarettenindustrie vorgeworfen. Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit (ÄARG) erklärte am 30. Mai, trotz der erschreckenden Krankheits- und Todeszahlen durch den Zigarettenkonsum verhalte sich die Bundesregierung wie „ein stiller Teilhaber der Zigarettenkonzerne“. Jährlich sterben nach Angaben des Vorsitzenden Friedrich Medizin Medizin Wiebel 140.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Tabakkonsums. Ebenso viele litten an schweren Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten durch das Rauchen. Seit 1993 habe sich die Zahl der 12- bis 15-jährigen Raucherinnen verdoppelt. Trotz dieser „erschreckenden Zahlen“ ergreife die Bundesregierung keine wirksamen Gegenmaßnahmen, erklärte Wiebel weiter. Er warf der Regierung unter anderem vor, die vorgesehene Tabaksteuererhöhung so zu staffeln und zu strecken, dass der Tabakkonsum möglichst hoch bleibe. Die Bundesregierung lasse zudem nichts unversucht, um die allseits geforderten Tabakwerbeverbote zu verhindern. So habe sie angekündigt, die von den übrigen EU-Ländern gewünschten moderaten Einschränkungen der Tabakwerbung vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Zudem gefährde die Regierung durch ihre Forderungen zum Schutz der Tabakwerbung die Ratifizierung des weltweiten Rahmenabkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Tabakkontrolle durch die Europäische Gemeinschaft. Die Ärzte des ÄARG riefen die Bundesregierung auf, ihre Zusammenarbeit mit den Tabakkonzernen zu beenden und der Gesundheit Vorrang vor dem Profit zu geben. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung unmittelbar aktiv wird“, erklärte Wiebel. (http://www.aerztlicher-arbeitskreis.de) Hoppla! Taugt Ciprofloxacin nicht mehr als „First line“ bei Gonorrhoe? Britische Kollegen fanden einen exponentiellen Anstieg der Resistenz von Neisseria Gonorrhoe gegen Ciprofloxacin in den letzten drei Jahren – von 2,1% im Jahr 2000 auf 9,8% in 2002. Sie folgern, dass Ciprofloxacin aus der Reihe der First-lineAntibiotika gegen Neisseria zu verschwinden hat. Das wäre 8 BDI aktuell 08/09-2003 ein erheblicher Rückschlag für das wertvolle Antibiotikum, falls die Befunde repräsentativ sein sollten. Hier ein Textauszug aus dem Lancet: “The Gonococcal Resistance to Antimicrobials Surveillance Programme (GRASP) monitors trends in antimicrobial resistance in consecutive gonococcal isolates from 26 genitourinary medicine clinics in England and Wales. In 2002, 2204 gonococcal isolates were tested, and the overall prevalence of ciprofloxacin resistance (minimum inhibitory concen- tration ≥1 mg/L) was 9.8%, compared with 3.1% in 2001 and 2.1% in 2000. Between 2001 and 2002, prevalence of ciprofloxacin resistance increased two to three-fold, irrespective of recent sexual contact overseas, sex, or residence within or outside of London. These findings BDI aktuell Fortsetzung von Seite 8 suggest that national and local treatment guidelines need to be reviewed urgently. UK national guidelines recommend three first-line options for gonorrhoea: ciprofloxacin, ofloxacin, and ampicillin/probenecid.2 About 74% of clinics use ciprofloxacin as first-line treatment; although in London, amoxil/probenecid Medizin Medizin was used in 39% of cases.5 It is a general principle with gonorrhoea that the chosen treatment regimen should eliminate infection in at least 95% of patients,2 and ciprofloxacin no longer meets this criterion. Treatment with alternative agents such as cephalosporins or, if available, spectinomycin, should be considered. The data suggest that national and local treatment guidelines need to be reviewed urgently.” (Kevin A Fenton et al: Ciprofloxacin resistance in Neisseria gonorrhoeae in England and Wales in 2002. The Lancet 2003; 361: 1867-69) 2 Clinical Effectiveness Group (Association for Genitourinary Medicine and the Medical Society for the Study of Venereal Diseases). 2001 national guideline on the management of gonorrhoea in adults. 5 Ross JD, Maw R; Bacterial Special Interest Group, and the British Clinical Co-operative Group of the MSSVD. How is gonorrhoea treated in genitourinary medicine clinics in the UK? Int J STD AIDS 2002; 13: 499-500. Internet DIMDI eröffnet Virtuelle Videothek für die Medizin In Kooperation mit dem Marburger Unternehmen edit works GbR hat das DIMDI eine Virtuelle Videothek für die Medizin (VVfM) eröffnet. Hochwertige Filme zu einer Vielzahl medizinischer Themen sind ab sofort über das Internet zugänglich. Das DIMDI präsen- tiert die audiovisuellen Komponenten zusammen mit den Suchfunktionen Medline Direct und MedPilot sowie dem Roche-Lexikon der Medizin in der neuen Rubrik Arzt + Patient unter www.dimdi.de. Zur Zeit werden ca. 80 Filme angeboten, bis zum Jahresende werden mindestens 300 Filme digitalisiert vorliegen. Nach einer kostenlosen Testphase wird der industrieunabhängige Teil des Angebots kostenpflichtig. Ansprechpartner: DIMDI: Dr. Frank Warda Tel.: 0221-4724-212 E-Mail: [email protected] (DIMDI, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung http://www.dimdi.de ) Anzeige Testen Sie unseren Reparaturservice . . . ■ schnell ■ zuverlässig ■ genau BDI aktuell 08/09-2003 9 BDI aktuell Medizin Medizin Antirheumatika nach Ulkusblutung COX-2-Hemmer doch nicht besser als Diclofenac plus Omeprazol? R Chan FK, Hung LC, Sven BY et al. Celecoxib versus diclofenac and omeprazole in reducing the risk of recurrent ulcer bleeding in patients with arthritis. N Engl J Med 2002 (26. Dezember); 347: 2104-10 Studienziele Nach einer Blutung aus einem gastro-duodenalen Ulkus haben Personen, die mit einem nichtsteroidalen Antirheumatikum behandelt werden müssen, ein hohes Risiko eines Blutungsrezidivs. Bei solchen Kranken wurde in der vorliegenden Dop- Medizin Honorar pelblindstudie Celecoxib (Celebrex®), ein COX-2-spezifisches Antirheumatikum, mit der Kombination von Diclofenac und Omeprazol verglichen. Schlussfolgerungen I . Bei Personen mit der Anamnese einer Ulkusblutung sind Blutungsrezidive unter Celecoxib ähnlich häufig wie unter Diclofenac/Omeprazol, Antirheumatika – auch COX2-Hemmer – wirken sich häufig ungünstig auf Blutdruck und Niere aus. (Thomas Weissenbach,CH-Wil) I I . Die Resultate der Studie sind ernüchternd: Bei Personen, welche bereits eine Ulkusblutung erlitten haben, führen sowohl Diclofenac plus Omeprazol als auch Celecoxib während einer Behandlungsdauer von 6 Monaten zu einer inakzeptabel hohen Rate von Rezidivblutungen von ungefähr 5%. Die Resultate der vorliegenden Studie müssen in Folgestudien bestätigt werden. Bis dahin gilt die klinische Bilanz: Sowohl Celecoxib als auch traditionelle nicht steroidale Antirheumatika plus Omeprazol sollen bei Kranken mit stattge- habter Ulkulsblutung vermieden werden. Als Alternativen bieten sich Paracetamol (z.B. Dafalgan®), eventuell in Kombination mit Morphinderivaten (z.B. Co-Dafalgan®) an. (Dr. Peter Jüni, Klinik für Rheumatologie, Inselspital Bern und Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Universität Bern) (Aus: infomed-screen, 04/2003, Infomed-Verlags-AG Blumenaustr. 7, CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877 E-Mail: [email protected]) R = randomisierte Studie Bundessozialgericht Die Nr. 19 EBM ist im Notfalldienst nicht berechnungsfähig Die Nr. 19 ist bei der Tätigkeit im organisierten Notfalldienst nicht berechnungsfähig. Ihre Legende lautet: „Erhebung der Fremdanamnese ... über einen psychisch, hirnorganisch oder krankheitsbedingt erheblich kommunikationsgestörten Kranken (z.B. Taubheit, Sprachverlust) … 500 Punkte.“ Aus den dem Vertragsarzt im organisierten Rettungsdienst bzw. im Notarztwageneinsatz obliegenden Aufgaben ergebe Medizin Medizin sich eine Beschränkung der gegenüber der KV abrechenbaren Leistungen. Der Einsatz im organisierten Rettungsdienst und speziell im Notarztwagen dient nach Meinung des BSG in erster Linie der Notfallversorgung des Patienten und umfasst typischerweise dessen Erstversorgung nach einem Notfallereignis. Dazu gehöre die Klärung, wo der Patient weiter zu behandeln ist, wie er den Ort der Weiterbehandlung erreicht und ggf. die Be- gleitung des Patienten dorthin, typischerweise also ins Krankenhaus. Diese gegenüber dem generellen vertragsärztlichen Behandlungsauftrag eingeschränkte ärztliche Aufgabenstellung schließt die Möglichkeit aus, die mit 500 Punkten bewertete Leistung nach Nr. 19 EBM Ä im organisierten Rettungsdienst bzw. Notarztwageneinsatz zu berechnen (Urteil vom 5. Februar 2003 Az.: B 6 KA 11/02). Kommentar Aus Sicht mancher KV wurde es höchste Zeit für diesen Richterspruch, da die Nummer 19 EBM von vielen Notarztvertretungen wohl als Ziffer für die Begrüßung der Angehörigen missverstanden worden war. Andererseits ist die gummiartige Legende in vielerlei Richtungen auslegungsfähig. (BY) (GfB) Internet Corner Eigener Guide erforderlich: Medizinische Guidelines im Internet Viele medizinische Guidelines werden im Internet publiziert, um eine möglichst große Verbreitung zu erreichen. Entsprechend umfangreich sind gewisse Guidelines-Sammlungen im Internet. So umfasst beispielsweise die Sammlung der „Ar10 BDI aktuell 08/09-2003 beitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften“ über 1.000 Leitlinien von deutschen Fachgesellschaften (http://www.uniduesseldorf.de/AWMF/ll/ index.html [ll = 2 x kleines L]). Es handelt sich dabei zum größten Teil um Statements von Expertengruppen. Nur 19 Arbeiten werden als „Leitlinien mit allen Elementen systematischer Entwicklung“ bezeichnet. Die Internet-Site der deutschen „Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung“ (http:// www.leitlinien.de/) bietet einerseits Links zu Sammlungen von deutsch- und anderssprachigen Guidelines. Andererseits können mit einer einzigen Suche Guidelines verschiedenen Ursprungs zu einem bestimmten Thema BDI aktuell Fortsetzung von Seite 10 angezeigt werden (http://www. leitlinien.de/leitlinienthemen/ index/view). Auf dieser Internet-Site findet sich auch das wahrscheinlich umfangreichste Hilfsmaterial in deutscher Sprache für Arbeitsgruppen, die selbst eine Guideline entwickeln wollen. Demgegenüber muten die Angaben auf der FMH-Site eher bescheiden an (http:// www.fmh.ch/index.cfm?| =d&m=5&a=3 [| = <AltGr> +<|>]). Im englischsprachigen Bereich gibt es erwartungsgemäß ein noch viel breiteres Angebot an medizinischen Guidelines. Als gute Beispiele für relativ praxisnahe Guidelines-Sammlungen seien hier die Sammlungen der „New Zealand Guidelines Group“ (http://www.nzgg.org. nz/library.cfm), des „Scottish Intercollegiate Guidelines Network“ (http://www.sign.ac.uk/) und der „Canadian Medical Association“ (http://mdm.ca/ cpgsnew/cpgs/index.asp) angeführt. Zu empfehlen ist auch die Sammlung von Guidelines von Medscape, z.B. zu hausärztlichen und anderen Themen (http://www.medscape.com/ pages/editorial/public/pguidelines/ index-familymedicine). Den größten Markt für Guidelines unterschiedlicher Provenienz (und Qualität) stellen die USA dar. Gesammelt werden sie in der Datenbank des „National Guideline Clearinghouse“, was ihr Auffinden ungemein erleichtert (http:// www.guideline.gov/index.asp). Wie gut sich die amerikanischen Empfehlungen auf europäische Verhältnisse übertragen lassen, hängt vor allem vom jeweiligen Fachgebiet ab. Die meisten amerikanischen Fach- gesellschaften und ein Teil der europäischen publizieren Guidelines auf ihren eigenen Internet-Sites. Eine Auswahl mit Links zu fachspezifischen Sammlungen findet sich z.B. auf der deutschen Leitlinien-Site (http://www.leitlinien.de/ leitlinienanbieter/index/ fachspezifisch/view). (Peter Ritzman, CH-Will, in: infomed-screen, 04/2003, Infomed-Verlags-AG Blumenaustr. 7, CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877 E-Mail: [email protected]) Höchste Zeit für Änderungen – Berliner Gericht macht den Anfang Medizin Recht Zweckentfremdungsverbot muss weg! Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum für eine gewerbliche Nutzung wurde wegen der Wohnraumknappheit in den 1970er Jahren eingeführt. In der Folge durften z.B. Arztpraxen nicht in bisher als Wohnraum genutzten Gebäudeteilen eingerichtet werden. Neubauten waren in der Regel ausgenommen und der Gesetzgeber erlaubte auch einen Kuhhandel: Wer am Ort Wohn- raum gleicher Größe neu schuf und vermietete, durfte anderen, bestehenden Wohnraum zu gewerblichem umwandeln. Die meist genutzte Möglichkeit war für die Städte wesentlich lukrativer: Sie ließen sich die Genehmigung zur Zweckentfremdung über teilweise astronomische Preise abkaufen. Üblich waren und sind Beträge zwischen 100 und 400 Euro pro Quadratmeter. Die Einnahmequelle kultivieren die meis- ten Gemeinden bis heute, obwohl sie überwiegend große Wohnungsleerstände aufweisen. Bei der Zweckentfremdungsabgabe zeigt sich einmal mehr, dass Einnahmeposten eine Eigendynamik entwickeln, sich mühelos von ihrer Zweckbestimmung lösen und – in seltenen Fällen – nur durch Gerichte beseitigt werden können. Einen hoffnungsvollen Anfang macht das Oberverwal- tungsgericht Berlin. Die Stadt weist genügend Leerstände auf, um das Zweckentfremdungsverbot entfallen zu lassen. Das Gericht hält es wegen Wegfallens der sachlichen Grundlage für verfassungswidrig. Für andere Gemeinden liegt hier ein Präzedenzfall vor. (OVG Berlin 5 B 22/01 in: Das Grundeigentum (GE) 2002, S. 1128) (Red.) Anzeige &KG 7PVGTPGJOGP KO 5QPQTKPI &GWVUEJNCPF FGOPk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{THGNFGP 6TKGT -{NP 'UVGPHGNF <GPVTCNG /{THGNFGP (QP /KP +PHQNKPG \W +JTGT 5QPQVJGM (QP (CZ 8KGNHCNV 3WCNKVkV YYYGEOGFK\KPVGEJPKMFG BDI aktuell 08/09-2003 11 BDI aktuell Medizin Medizin Zwischenergebnis „Koronarangioplastie besser als Thrombolyse“ M Keeley EC., Boura JA., Grines CL. Primary angioplasty versus intravenous thrombolytic therapy for acute myocardial infarction: a quantitative review of 23 randomised trials. Lancet 2003 (4. Januar); 361: 13-20 Studienziele Zwei systematische Übersichten, Mitte der 1990er Jahre publiziert, haben gezeigt, dass beim akuten Herzinfarkt die Koronarangioplastie (PCI) die bessere Maßnahme zur Reperfusion ist als die Thrombolyse. Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um ein «Update», bei dem die seither erschienenen Studienresultate berücksichtigt sind. lektiv von 7.739 Personen zusammengefasst. In diesen Studien war bei Personen, die Zeichen eines akuten Herzinfarktes aufwiesen (Brustschmerzen; ST-Hebung über 0,1 mV im EKG) und deren Symptome in der Regel nicht länger als 12 Stunden vorhanden waren, entweder eine intravenöse Thrombolyse oder eine PCI durchgeführt worden. In 8 Studien hatte man für die Thrombolyse Streptokinase (Streptase®), in 15 Studien Alteplase (rt-PA, Actilyse®) oder eine verwandte Substanz eingesetzt. In 12 Studien waren Stents verwendet worden, in 8 Studien Glykoprotein-IIb/IIIaHemmer. Schlussfolgerungen Methoden Es wurden 23 kontrollierte Studien mit einem GesamtkolMedizin Politik I : Bei akutem Herzinfarkt ist die primäre Koronarangioplastie mit einer besseren Kurz- und Langzeitprognose verbunden als die intravenöse Thrombolyse. (Urspeter Masche, CH-Wil) II. In einer beeindruckenden Zahl von Studien ist die primäre PCI der Lyse überlegen gewesen und hat sich damit als wichtiges Glied in der Behandlungskette des Herzinfarktes etabliert. Der Vorteil der PCI gegenüber der Lyse ergibt sich aus der zuverlässigeren Wiedereröffnung des Infarktgefäßes (in 96% gegen ungefähr 65%). Der Nachteil der PCI ist aber die benötigte große Infrastruktur und die Zeitverzögerung, bis sie durchgeführt werden kann. Eine Verbesserung der Herzinfarkttherapie muss daher über eine Kombination beider Reperfusionsstrategien erfolgen. Vorstellbar wäre eine Reperfusionsstrategie, bei der eine frühe medika- mentöse Reperfusion – bei einigen Kranken («lysis responders») – mit einer hohen definitiven Revaskularisation mittels PCI – bei allen Patientinnen und Patienten – verbunden wird. In mehreren Studien wird diese vielversprechende Strategie gegenwärtig evaluiert. (Prof. Dr. Franz Eberli, Kardiologie, Universitätsspital Zürich) (Aus: infomed-screen, 04/2003, Infomed-Verlags-AG Blumenaustr. 7, CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877 E-Mail: [email protected]) Das bedeuten das Symbol: M = Metaanalyse Keine schlechte Sache Erst Ministererlaubnis geben und dann Vorstand werden Ex-Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat seit dem 1. Juni 2003 einen neuen Job. Er wurde Vorstandsvorsitzender – ausgerechnet des Bergbauund Technologieunternehmens RAG Essen, einer Tochter des Energiekonzerns Eon. Hier wird man stutzig, denn diese Unternehmen hatten von Müllers Kabinetts-Aktivitäten enorm profitiert. Seine politisch und rechtlich höchst umstrittene „Ministererlaubnis“ bahnte den Weg für die Fusion der Giganten Eon und Ruhrgas, deren überaus lukrative Oligo- BDA-Kossow Wir brauchen den Arzt in der hausärztlichen Dienststelle „Was im Großen für die Strukturierung des Systems unverzichtbar ist, brauchen wir im Kleinen für die patientenbezogene Gesundheitsberichterstattung und die Patientenführung. Dies bekommen wir nur mit einer verantwortlichen hausärztlichen Dienststelle, die dafür dann auch die Dokumentation führt, damit eine epidemiologische Auswertung möglich ist.“ (Prof. D. Kossow, Vorsitzender des Hausarztverbandes, vor dem Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung am 23. 06. 2003) 12 BDI aktuell 08/09-2003 pol-Strukturen so nicht gerade geschwächt wurden. Der „totale Zufall“ machte den Eon-Aufsichtsrats-Vorsitzenden Hartmann (ehemals erfolgreicher Bittsteller bei Minister Müller) auch zum Aufsichtsratsvorsitzenden der RAG und somit zu Müllers Chef. 3.718 Euro Staatspension pro Monat zusätzlich zum neuen Salär. Auch finanziell wirkt seine Ministertätigkeit nachhaltig. Aufgrund seiner vierjährigen Amtszeit hat der 57-jährige einen Anspruch auf 3.718 Euro Staatspension. Diese kommt neben dem Vorstandsgehalt der RAG zur Auszahlung. Anrechnung oder Kürzung – Fehlanzeige. Laut Bundesministergesetz werden auf die Pension nur Einkünfte aus einer Ver- wendung im öffentlichen Dienst angerechnet. Ein echtes Privileg gegenüber Sozialrentnern und ebenso Beamtenpensionären, denn Ex-Regierungsmitglieder können vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren privatwirtschaftliche Erwerbseinkünfte in unbegrenzter Höhe erzielen, ohne dadurch eine Pensionskürzung in Kauf nehmen zu müssen. Der Fall Müller zeigt erneut: Die Verschärfung der Anrechnungsvorschriften von Privateinkünften auf die Pensionen ehemaliger Minister vor dem 65. Lebensjahr ist dringend erforderlich. (Quelle: Der Steuerzahler, S.118 – 2003) BDI aktuell Gesundheitspolitik Medizin Referat und Anmerkungen Konsenspapier der 5 Parteien zum Gesundheitsreformgesetz Das zwischen den 5 Regierungs- und Oppositionsparteien ausgehandelte sog. Konsenspapier zur Gesundheitsreform umfasst in der publizierten Form 20 Seiten. Verglichen mit den fast 400 Seiten des zuvor präsentierten Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) handelt es sich um eine Skizze, die noch vielerlei kontroverse Auslegungen erfahren wird. Die folgende Dokumentation ist eine Momentaufnahme. Vor Redaktionsschluss und bis zum Erscheinen dieser Ausgabe haben sich gewiss Änderungen ergeben. Dennoch ist die Grundlinie einer Reform aus den folgenden – stichwortartig als Redakti(Red.) onsreferat wiedergegebenen – Konsenspunkten ersichtlich. Eine Patientenquittung „in verständlicher Form“ wird eingeführt. Ab 2006 soll die intelligente Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte ablösen. Kostenerstattung: Alle Versicherten dürfen jeweils für den gesamten ambulanten Bereich die Kostenerstattung auf der Grundlage der Vergütungsregelung der Gesetzlichen (!) Krankenkassen wählen. An die Wahl ist der Versicherte 1 Jahr gebunden. Zahlungseinbehalte sind für Kassen-Verwaltungskosten, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Zuzahlungen vorgesehen. Nicht-Vertragsärzte u.a.: In Ausnahmefällen können Krankenkassen die Behandlung auch bei nicht zugelassenen Leistungserbringern (nicht nur Ärzten) genehmigen. Versichertenbonus: Als Kann-Bestimmung ist für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, dem Hausarztsystem u.a. ein finanzieller Bonus anzubieten. Wichtig: Die Aufwendungen hier müssen „mittelfristig“ aus Einsparungen und Effizienzsteigerung dieser Programme resultieren. (Anmerkung: Mit der Durchsetzung dieser Kompensationsforderung würden Bonusmodelle weitgehend entfallen. Man wird sich hinter dem Wort „mittelfristig“ verstecken müssen, wenn Bonusmodelle dieser Art laufen sollen.) Patienten- und Behindertenverbände einschließlich der Selbsthilfe erhalten ein qualifiziertes Antrags- und Mitberatungsrecht in den Gremien wie z.B. dem Bundesausschuss. (Anmerkung: Hier ist für die Zukunft ein äußerst lebhafter Geschäftsgang zu erwarten). Stiftung und Institut für Qualität und Wirtschaft im Gesundheitswesen: Dieses wird nicht mehr beim Ministerium angesiedelt, sondern soll als unabhängige Stiftung von Kassen und Ärzten gezahlt und geführt werden. Seine Konklusionen haben empfehlenden Charakter. Qualitätsmanagement in Arztpraxen: Einführung erfolgt mit Hilfe der KVen, die regelmäßig über die Aktivitäten berichten sollen. Fortbildungsverpflichtung für Ärzte: Es wird eine kontinuierliche interessenunabhängige Fortbildung verlangt. Die KVen haben eine Überprüfungspflicht. Wer keinen Fortbildungsnachweis erbringt, muss Vergütungsabschläge hinnehmen, wer Fortbildung generell verweigert, mit dem Entzug der Kassenzulassung rechnen. Regelleistungsvolumina (RLV): Die bisherige Gesamtvergütung samt Budgets soll durch arztgruppenspezifische Regelleistungsvolumina, bei deren Überschreitung eine starke Abstaffelung des Honorars erfolgt, ersetzt werden. Die Ausschilderung der Leistungen erfolgt in Euro. Bis 2007 sollen Honorarverteilungsmaßstäbe einvernehmlich (statt bisher „im Benehmen“) mit den Kassen geschlossen werden, ab 2007 sollen sie entfallen (Anmerkung: Es handelt sich um einen mustergültigen Etikettenschwindel. Die Gratisarbeit der Vertragsärzte wird nicht mehr durch verfallende Punktwerte im Budget, sondern durch Abstaffelung nach Überschreitung des RLV bewirkt. Materiell ändert sich voraussichtlich nichts.) Ärztliche Vergütung: Sie soll grundsätzlich stärker auf Leistungskomplexe und Vollpauschalen ausgerichtet sein. (Anmerkung: Der feinziselierte neue EBM hat damit keine gesicherte Zukunft). Notdienstversorgung: Erfüllt eine Kassenärztliche Vereinigung ihren Sicherstellungsauftrag nicht ausreichend, so werden die Vergütungsansprüche gekürzt. (Anmerkung: Hier scheinen die Kommunen die Auslastung ihrer RTW sicherstellen zu wollen). Neue Länder: Bis 2006 sollen die Einkommen aus vertragsärztlicher Tätigkeit an das Westniveau angeglichen sein. Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Sie sollen BDI aktuell 08/09-2003 13 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 13 künftig durch „darauf spezialisierte Personen“ durchgeführt werden, die regelmäßig Rechenschaftsberichte ablegen. Stichproben- und Auffälligkeitsprüfungen bleiben daneben bestehen. Die Vorstände der Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigungen haften für die ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung dieser Regelungen. (Anmerkung: Bei den bewegten 8- bis 10-stelligen Summen dürfte das gesamte Privatvermögen eines haftenden Vorstandsmitglieds schon bei Bruchteilen eines Prozentes der Gesamtvergütung seiner KV in Absorptionsgefahr geraten.) Medizinische Versorgungszentren: Wie in den DDR-Dispensaires sollen künftig angestellte Ärzte ohne das ökonomische Risiko einer Niederlassung in frei geführten Ambulanzen arbeiten können. Integrierte Versorgung: Dieses bislang totgeborene Kind soll durch einen eigenen Fond wieder belebt werden: Ein Prozent der Vergütung der Krankenhäuser und Vertragsärzte soll eingebracht werden. Hausarztsystem: Die Krankenkassen werden verpflichtet, flächendeckend hausarztzentrierte Versorgungsformen anzubieten. Für Versicherte bleibt dieses Angebot freiwillig. „Qualitätswettbewerb“: Über Versorgungsaufträge für die Versicherten soll künftig ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, an dem sich die Vertragsärzte beteiligen können. Eingebunden werden z.B. Disease-Management-Programme. Teilöffnung der Krankenhäuser: Für hochspezialisierte Leistungen sollen Institutsermächtigungen (statt der bisherigen persönlichen) erfolgen können. Auch für DMP ist eine Öffnung möglich. Bei Unterversorgung wird das entsprechende Fachgebiet des 14 BDI aktuell 08/09-2003 Krankenhauses institutionell solange geöffnet, bis die KV den Sicherungsauftrag erfüllt. Arbeitszeitproblematik in Krankenhäusern: Hier ist ein Maßnahmebündel beschlossen. In ihm soll zwischen Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten unterschieden werden. (Anmerkung: Man scheint sich mit der Rechtstendenz, dass Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist, nicht anfreunden zu können). Verordnungsverhalten: Künftig sind Bonuszahlungen an die Ärzte für Einsparungen bei veranlassten Leistungen (Arznei-, Heilmittel) möglich. Regresse können mit nachfolgend besonders wirtschaftlichem Verhalten verrechnet werden. Wiederum haften die Vorstände von Kassen und KVen. Pharmaindustrie: Patentgeschütze Arzneimittel mit erkennbarer therapeutischer Verbesserung bleiben auch künftig festbetragsfrei. Patentgeschützte Arzneimittel ohne oder mit vergleichsweise geringfügigem zusätzlichem Nutzen werden wieder in die Festbetragsregelung einbezogen. Sobald drei beisammen sind, können sie eine eigene Gruppe bilden. Der Herstellerabschlag wird von 6 auf 16 Prozent für verschreibungspflichtige Nichtfestbetragsarzneimittel erhöht. (Anmerkung: Wie seit Jahrzehnten geht diese Regelung gezielt am Problem vorbei. Es ist unsinnig, mit ständig neuen Rabatten und Festbetragsdrohungen zu kommen. Die Kassen zahlen seit 54 Jahren für patentgeschützte „Innovationen“ nach wie vor jeden geforderten Phantasiepreis. Solange an diesem nach oben offenen Ende nicht angesetzt wird, handelt es sich um Politkosmetik.) Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: Sie sollen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Ein großer Ausnahmekatalog wurde selbstverständlich etabliert: Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen werden ausgenommen. Außerdem soll der Bundesausschuss 10 bis 12 Ausnahmeindikationen erarbeiten. Hier werden von den Parteien ausdrück- lich Mistelpräparate bei Krebs und die „therapeutische Vielfalt“ vorgegeben (Ziffer 4.3). (Anmerkung: Mit dem geplanten Ausnahmebündel läuft der – grundsätzlich vernünftige – Gedanke weitgehend ins Leere). Positiv- und neue Negativlisten entfallen. Die bisher bestehende Negativliste bleibt offenbar bestehen. Apotheken: Bis zu 3 Nebenstellen darf eine Apotheke behalten. Das Fremdbesitzverbot bleibt aber bestehen. Hilfsmittel: Hier soll ein Festbetragskonzept weiterentwickelt werden, das Festbeträge auf Bundesebene festsetzt und Ausschreibungen auf Landesebene ermöglicht. (Anmerkung: Der auf dem Hilfsmittelsektor florierende Goldgräbermarkt scheint randständig in das Gesichtsfeld der Politik geraten zu sein). Kassenärztliche Vereinigungen: Es werden ein hauptamtlicher Vorstand eingerichtet und die Vertreterversammlung verkleinert. Ärzte in dem Vorstand können eine ärztliche Nebentätigkeit in begrenztem BDI aktuell Fortsetzung von Seite 14 Umfang ausüben. KVen von weniger als 10.000 Mitgliedern in einem Land werden fusioniert. (Anmerkung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte vorab eine „Unterwerfungserklärung“ abgegeben. Ihre Satzungsreform nahm das Polit-Dekret vorweg). Konzertierte Aktion: Sie wird abgeschafft. Korruption: Krankenkassen und KVen müssen auf Landes- und Bundesebene Prüf- und Ermittlungseinheiten einrichten. Transparenz: Kassen und KVen müssen künftig Vorstandsvergütungen einschließlich etwaiger Nebenleistungen und wesentlicher Versorgungsregelungen publizieren. Zahnersatz: Ab 2005 er- folgt Ausgliederung aus dem GKV-Leistungskatalog. Obligatorische(!) Absicherung über gesetzliche oder private Krankenkassen-Zusatzpolice. Versicherungsfremde Leistungen: Sterbe-, Entbindungsgeld und Sterilisation aus nicht-medizinischem Grund sind keine Kassenleistungen mehr. Sehhilfen: Werden bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer Sehbehinderte bezahlt. Die künstliche Befruchtung wird von 4 auf 3 Versuche und eine 50 Prozentzahlung durch die Krankenkassen heruntergestuft. Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden künftig in der ambulanten Versorgung grundsätz- Videofortbildung im Internet Jetzt registrieren: www.BDI.de Medizin Medizin lich nicht mehr erstattet. Ausnahmen nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse (z.B. für Dialysepatienten). Zuzahlungen: Grundsätzlich wird eine prozentuale Zuzahlung bei allen Leistungen von 10 Prozent, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro erhoben. Die Zuzahlung bei ambulanten Leistungen und zahnärztlicher Behandlung beträgt 10 Euro je Quartal und Behandlungsfall. Erfolgte die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung. Damit beschränkt sich die Zuzahlung beim Arzt im Regelfall auf 10 Euro je Quartal. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an. Für alle Versicherten gilt künftig für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei der Höhe des zugrunde gelegten Einkommens werden Kinderfreibeträge zusätzlich berücksichtigt. Den besonderen Bedürfnissen chronisch Kranker wird durch eine Überforderungsklausel von 1 Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr Rechnung ge- tragen. Die Definition des Status „Chronisch-Kranker“ wird präzisiert und auf dauerhafte Erkrankungen beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit. (Anmerkung: Zuzahlungen in den Praxen der Psychologen werden nicht erwähnt. Ob es sich hier um ein redaktionelles Versehen oder um die bekannte Schlagseite in dem Ministerium handelt, bleibt zu prüfen. Auch der Terminus „ChronischKranker“ scheint der Politik betrachtungswürdig. Bei der letzten Befreiung „Chronisch-Kranker“ von Zuzahlungen verdoppelte sich deren Zahl innerhalb von wenigen Jahren. Minister, Abgeordnete und Beamte: Die Be- und Entlastungen, die gesetzlich Krankenversicherte mit dieser Reform treffen, müssen entsprechend in den Beihilfe- und Versorgungsregelungen für Minister, Abgeordnete und Beamte bewirkt werden. (Anmerkung: Hier handelt es sich um die erste echte Innovation des Entwurfes). (Referat des Konsenspapieres der Parteien und Anmerkungen: BY) Check Trendelenburg-Zeichen nach Totalendoprothesen des Hüftgelenks Frage Nach Totalendoprothesen des Hüftgelenkes sehe ich immer wieder Patienten, die ein deutliches Trendelenburg-Zeichen* haben. (…) Welche Möglichkeiten der Rehabilitation gibt es? Oder ist eine erneute Operation sinnvoll? Antwort Das Trendelenburg-Zeichen zeigt funktionell eine Schwäche der Glutealmuskulatur, hierdurch kommt es zum Absinken des Beckens auf der nicht betroffenen Seite. Bei Implantation von Hüftgelenkstotalendoprothesen wird heute eine Osteotomie des Trochanter major in aller Regel nicht mehr durchgeführt. Je nach Zugangsart erfolgt eine zumindestens teilweise Ablösung der Ansätze der Glutealmuskulatur. Diese werden zum Schluss der Operation normalerweise refixiert. Je nach Art der Refixation ist es denkbar, dass im Zuge der Belastungsaufnahme oder auch der Bewegungsübungen diese Refixation den Beanspruchungen nicht standhält und es zu einer Insuffizienz der Refixation in den ersten postoperativen Wochen kommt. Eine gewisse muskuläre Schädigung der Glutealmuskulatur ist durch den operativen Zugang zum Hüftgelenk jedoch unvermeidlich. Eine Reoperation wegen eines bestehenden Trendelenburg-Zeichens ist nicht Erfolg versprechend. Sinnvoll und wichtig ist ein Auftrainieren der verbliebenen suffizienten Glutealmuskulatur. * Beim Anheben eines Beins sinkt das Becken auf dieser Seite nach unten. (Red. BDI aktuell) Prof. Dr. W. Jani und Priv.-Doz. Dr. G. Scheller Orthopädische Universitätsklinik Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim (Aus: internist prax 43, 325 (2003) Hans Marseille Verlag GmbH München Telefax: 089 / 2904643 E-Mail: [email protected] www.marseille-verlag.com) BDI aktuell 08/09-2003 15 BDI aktuell Medizin Medizin Aktuelle Übersicht Behandlung des Bluthochdrucks bei Diabetes mellitus Typ 2 Frank P. Meyer, Magdeburg / Groß Rodensleben In einem Review zu dieser Fragestellung formulierten Vijan und Hayward (2003) folgende Schlussfolgerungen: „Treatment of hypertension in type 2 diabetes, with blood pressure goals of 135/80 mm Hg, provides dramatic benefits. Thiazide diuretics, angiotensin II receptor blockers, and ACE inhibitors may be the best first-line treatments, although other agents are usually necessary and goals may not be achieved even three or four agents. Aggressive blood pressure control may be the most important factor in preventing adverse outcomes in patients with type 2 diabetes.” Auf Anforderung der Schriftleitung von BDI aktuell habe ich eine kritische Sichtung der vorgelegten Daten vorgenommen. Um eine rasche Kontrolle meiner Aussagen mit den Daten von Vijan und Hayward zu ermöglichen, wurden von mir dieselben Studien und dieselben Einteilungsprinzipien verwendet wie im Original-Review. 1. Datenlage In die Auswertung wurden 17 randomisierte Studien einbezogen, die zwischen 1996 und 2002 publiziert wurden (Tabelle 1). Aus dem Glossar wird deutlich, dass die Blutdruckkontrolle nur in 7 bzw. 3 Studien primäres oder sekundäres Ziel der Autoren war. In weiteren 7 Studien wurden nachträglich Subgruppenanalysen vorgenommen, was aus verschiedenen Gründen außerordentlich problematisch sein kann. Nachfolgend werden die Basisdaten der ausgewerteten Studien aufgelistet (Tabelle 2). Im Folgenden wurden zwei Gruppen gebildet. In die erste Gruppe werden Placebo-kontrollierte Studien und Studien mit a priori festgelegten Target-Blutdruckwerten einbezogen. In der zweiten Gruppe werden Studien abgehandelt, in denen verschiedene Antihypertensiva vergleichend bewertet werden. 2. Studien mit PlaceboKontrollen und TargetBlutdruckwerten 2.1. Placebo-Kontrollen Die Placebo-kontrollierten Studien reichen von SHEP bis IDNT, die Target-Blutdruckstudien von HOT bis ABCD (Tabelle 3). Erwartungsgemäß reduzieren verschiedene Antihypertensiva, z.B. Chlortalidon plus Atenolol in SHEP, Nitrendipin in SYSTEur, Ramipril in MICRO-HOPE, Irbesartan in IRMA 2 oder Irbesartan in IDNT, im Vergleich zu Placebo kardiovaskuläre Ereignisse, die Mortalität und mikrovaskuläre Endpunkte. Beispielhaft sei die MICROHOPE-Studie erläutert. Ramipril (10 mg/d) über 4.5 Jahre appliziert, senkt die kardiovaskulären Ereignisse um 4.5%, die Gesamtmortalität um 3.2% und die mikrovaskulären Endpunkte um 2.5%. Die daraus resultierenden NNT-Werte von 22, 31 bzw. 40 lassen den klinischen Nutzen erkennen: Wenn 22 Patienten über 4.5 Jahre mit Ramipril behandelt werden, kann ein kardiovaskuläres Ereignis vermieden werden. Dieses Ergebnis ist sicher akzeptabel, aber überragend ist es nicht. In SYST-Eur und SHEP sind die Ergebnisse etwas besser, allerdings war eine Kombinationstherapie erlaubt, in SYSTEur Nitrendipin plus Enalapril und/oder Hydrochlorthiazid und in SHEP Chlortalidon plus Atenolol oder Reserpin. Über mikrovaskuläre Endpunkte wa- ren keine Aussagen möglich, da beide Studien die Diabetiker nur als nachträgliche Subgruppe analysierten. Die Studien, in denen Diabetiker primäre Hauptzielgruppen waren, sind weniger überzeugend. In RENAAL sind unter Losartan sogar einige Patienten mehr verstorben als unter Placebo, erkennbar am NNKWert. In IRMA 2 gibt es nur Angaben zu den mikrovaskulären Endpunkten und in IDNT (1) war Irbesartan im Vergleich zu Placebo nur relativ schwach wirksam. Die NNT-Werte von 67 und 77 zeigen, dass kardiovaskuläre Ereignisse und Mortalität praktisch nicht gesenkt werden. Allerdings traten deutlich weniger mikrovaskuläre Endpunkte auf (NNT = 16). Amlodipin wirkt im Vergleich zu Placebo eher negativ, was am NNH-Wert abzulesen ist [IDNT (2)]. 2.2. Target-Blutdruckwerte Von größerem Interesse sind die Studien, in denen bestimmte Target-Blutdruckwerte erzielt werden mussten. UKPDS 38 brachte eindrucksvolle Ergebnisse. Die Diabetiker wurden in zwei Gruppen randomisiert, in denen entweder Blut- Tabelle 1: Glossar der Studien 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. ABCD (Appropriate Blood Pressure Control in Diabetes, Estacio et al. 1998, 2000): Primär ALLHAT (Antihypertensive and Lipid-Lowering Treatment to Prevent Heart Attack Trial, 2002): Sekundär CAPPP (Captopril Prevention Project, Hansson et al. 1999): Subgruppe FACET (Fosinopril Amlodipine Cardiovascular EventsTrial, Tatti et al. 1998): Primär HOT (Hypertension Optimal Treatment, Hansson et al. 1998): Subgruppe IDNT (Irbesartan Diabetic Nephropathy Trial, Lewis et al. 2001): Primär INSIGHT (Intervention as a Goal in Hypertension Treatment, Brown et al. 2000): Subgruppe IPDM = IRMA 2 (Irbesartan in Patients with Type 2 Diabetes and Microalbuminuria, Parving et al. 2001): Primär LIFE (Losartan Intervention For Endpoint reduction in hypertension, Lindholm et al. 2002): Sekundär MICRO-HOPE (Heart Outcomes Prevention Evaluation, 2000): Sekundär NORDIL (Nordic Diltiazem, Hansson et al. 2000): Subgruppe RENAAL (Reduction of Endpoints in NIDDM with the Angiotensin II Antagonist Losartan, Brenner et al. 2001): Primär SHEP (Systolic Hypertension in the Elderly Program, Curb et al. 1996): Subgruppe STOP-2 (Swedish Trial in Old Patients with Hypertension-2, Lindholm et al. 2000): Subgruppe SYST-Eur (Systolic Hypertension in Europe, Tuomilehto et al. 1999): Subgruppe UKPDS 38 (UK Prospective Diabetes Study, 1998 a): Primär UKPDS 39 (UK Prospective Diabetes Study, 1998 b): Primär Primär: Diabetiker waren primäres Ziel der Studie. Sekundär: Diabetiker waren sekundäres Ziel der Studie. Subgruppe: Die Ergebnisse für Diabetiker wurden aus nachträglichen Subgruppenanalysen extrahiert. 16 BDI aktuell 08/09-2003 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 16 druckwerte von <180/105 mm Hg oder <150/85 mm Hg angestrebt wurden. Nach mehr als 8 Jahren konnte gezeigt werden, dass eine straffe Blutdruckkontrolle mit niedrigen Werten für Diabetiker vorteilhaft ist. Kardiovaskuläre Ereignisse wurden um 8.3% (NNT = 12), die Mortalität um 3.0% (NNT = 33) und mikrovaskuläre Endpunkte um 5.0% (NNT = 20) reduziert. Trotz der deutlichen Blutdrucksenkung konnte je- doch hinsichtlich kardiovaskulärer Ereignisse nur jedem 12. Patienten geholfen werden. Man sollte nicht vergessen, dass 11 von 12 Patienten intensiv therapiert wurden, ohne einen Benefit zu erzielen! In HOT und ABCD wurden lediglich bestimmte diastolische Targetwerte angestrebt: HOT <90 mm Hg versus <80 mm Hg, ABCD 80-89 mm Hg versus 75 mm Hg. Bei HOT handelt es sich um eine nach- trägliche Subgruppenanalyse mit NNT-Werten von 28 und 33. Über mikrovaskuläre Endpunkte sind keine Aussagen möglich. In ABCD wurde durch die intensivere Blutdruckkontrolle mit Nisoldipin oder Enalapril zwar die Mortalität gesenkt (p = 0.037), es gab aber keine Differenzen bei kardiovaskulären Ereignissen und mikrovaskulären Endpunkten (Verlauf von Mikroalbuminu- Tabelle 2: Basisdaten der Studien ABCD: Diastolischer Target-Blutdruck 80 – 90 mm Hg versus 75 mm Hg und Nisoldipin (10 mg/d → 60 mg/d) versus Enalapril (5 mg/d → 40 mg/d). 470 Patienten (40 - 74 Jahre, diastolischer RR ≥90 mm Hg). ALLHAT: Chlortalidon (12.5 mg/d →25 mg /d) versus Amlodipin (2.5 mg/d → 5 mg/d →10 mg/d) versus Lisinopril (10 mg/d → 20 mg/d → 40 mg/d) plus Atenolol, Clonidin oder Reserpin bei Bedarf. 12.063 Patienten (≥55 Jahre, RR im Mittel 146/84 mm Hg). CAPPP: Captopril (initial 50 mg/d) versus konventionelle Therapie (Atenolol 50-100 mg/d, Metoprolol 50-100 mg/d, Hydrochlorothiazid 25 mg/d oder Bendrofluazid 2.5 mg/d). 572 Patienten (25-66 Jahre, diastolischer RR ≥100 mm Hg). FACET: Fosinopril (20 mg/d) versus Amlodipin (10 mg/d). 380 Patienten (63 ± 0.5 Jahre, RR >140/>90 mm Hg). H O T : Diastolischer Target-Blutdruck ≤90 mm Hg versus ≤80 mm Hg. Felodipin (5 mg/d → 10 mg/d), bei Bedarf zusätzlich ACE-Hemmer oder Beta-Blocker und Diuretikum. 1.501 Patienten (50-80 Jahre, diastolischer RR 100-115 mm Hg). IDNT: Irbesartan (300 mg/d) versus Amlodipin (10 mg/d) versus Placebo. 1.715 Patienten (30-70 Jahre, RR >135/>85 mm Hg oder antihypertensive Behandlung). INSIGHT: Nifedipin (30 mg/d → 60 mg/d, GITS = long-acting gastrointestinal-transport system) versus Co-Amilozid (Hydrochlorothiazid 25 mg/d → 50 mg/d plus Amilorid 2.5 mg/d → 5 mg/d). Bei Bedarf zusätzlich Atenolol oder Enalapril. 1.302 Patienten (55-80 Jahre, RR≥150/≥95 mm Hg oder RR ≥160/<95 mm Hg). IPDM = IRMA 2: Irbesartan (300 mg/d) versus Irbesartan (150 mg/d) versus Placebo. 590 Patienten (3070 Jahre, RR >135/>85 mm Hg) LIFE: Losartan (50 mg/d → 100 mg/d) versus Atenolol (50 mg/d → 100 mg/d) und bei Bedarf Hydrochlorothiazid oder andere Antihypertensiva. 1.195 Patienten(55-80 Jahre, RR 160-200/95-115 mm Hg, linksventrikuläre Hypertrophie) MICRO-HOPE: Ramipril (10 mg/d) versus Placebo. 3.577 Patienten (≥55 Jahre, hohes koronares Risiko: koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke, periphere Gefäßkrankheit, Hypertonie). NORDIL: Diltiazem (180-360 mg/d) plus andere Antihypertensiva bei Bedarf versus Diuretika oder Beta-Blocker plus andere Antihypertensiva bei Bedarf. 727 Patienten (50-74 Jahre, diastolischer RR ≥100 mm Hg). RENAAL: Losartan (50-100 mg/d) versus Placebo. Bei Bedarf erhielten beide Gruppen alle möglichen anderen Antihypertensiva, außer ACE-Hemmer. 1.513 Patienten (31-70 Jahre, RR im Mittel 152/ 82 mm Hg, Nephropathie). SHEP: Chlortalidon (12.5-25 mg/d) plus Atenolol (25-50 mg/d) oder bei Bedarf Reserpin (0.05-0.10 mg/ d) versus Placebo (plus Antihypertensivum bei Bedarf). 583 Patienten (≥60 Jahre, RR ≥160/<90 mm Hg). STOP-2: »konventionelle« Therapie (Atenolol 50 mg/d, Metoprolol 100 mg/d, Pindolol 5 mg/d oder Hydrochlorothiazid 25 mg/d plus Amilorid 2.5 mg/d) versus Calcium-Antagonisten (Felodipin 2.5 mg/d oder Isradipin 2-5 mg/d) versus ACE-Hemmer (Enalapril 10 mg/d oder Lisinopril 10 mg/d). 719 Patienten (70-84 Jahre, mittlerer RR 195/96 mm Hg). SYST-Eur: Nitrendipin (10-40 mg/d) versus Placebo. Bei Bedarf zusätzlich Enalapril (5-20 mg/d) und/ oder Hydrochlorothiazid (12.5-25 mg/d). 492 Patienten (≥60 Jahre, RR 160-219/<95 mm Hg). UKPDS 38: Target-Blutdruck <180/105 mm Hg versus <150/85 mm Hg. 1.148 Patienten (25-65 Jahre, mittlerer RR 160/94 mm Hg). UKPDS 39: Captopril (50 mg/d → 100 mg/d) versus Atenolol (50-100 mg/d). 1.148 Patienten (25-65 Jahre, mittlerer RR 160/94 mm Hg). rie, Retinopathie und Neuropathie). 3. Vergleich verschiedener Antihypertensiva Aus verständlichen Gründen fallen alle Vergleiche nur sehr punktuell aus und erlauben kaum Verallgemeinerungen (Tabelle 4). Zur Reduktion mikrovaskulärer Ereignisse liegen praktisch keine Ergebnisse vor. ACE-Hemmer, Enalapril in ABCD und Fosinopril in FACET, sind etwas wirksamer als die Calcium-Antagonisten Nisoldipin bzw. Amlodipin. In STOP 2 sind keine Unterschiede zwischen ACE-Hemmern und Calcium-Antagonisten zu erkennen. In UKPDS 39 sind Beta-Blocker (Atenolol) wirksamer als ACE-Hemmer (Captopril). In STOP 2 sind dagegen die ACEHemmer etwas effektiver als die Beta-Blocker. In NORDIL sind Diuretika und Beta-Blocker geringfügig wirksamer als der Calcium-Antagonist Diltiazem. In LIFE war Losartan dem Beta-Blocker Atenolol mäßig überlegen, was aber daran liegen kann, dass Atenolol bei vielen rekrutierten Patienten nicht indiziert war. Der notwendige Vergleich zwischen ACE-Hemmern und Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten fehlt bislang. Man muss konstatieren, dass trotz vieler aufwändiger Studien die Datenlage recht unbefriedigend ist. 4. Gibt es bei Diabetikern einen optimalen Blutdruckwert? Aus der HOT-Studie für Nicht-Diabetiker (Hansson et al. 1998) geht eindeutig hervor, dass bei 50- bis 80-jährigen Frauen und Männern eine Senkung des systolischen Blutdrucks <160 mm Hg und eine Senkung des diastolischen Blutdrucks <90 mm Hg keinen zusätzlichen Benefit hinsichtlich kardiovaskulärer Ereignisse (Herzinfarkt, Schlaganfall, kardiovaskuläre Mortalität) BDI aktuell 08/09-2003 17 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 17 bringt. Bei Blutdruckwerten ≤120/75 mm Hg nehmen in dieser Altersgruppe die Risiken sogar wieder zu. Port et al. (2000) haben die Daten der Framingham-Studie reevaluiert, indem sie ein horizontal-logistisches SplineModell benutzten. Damit konnten sie alters- und geschlechtsabhängige Schwellenwerte des systolischen Blutdrucks identifizieren, deren Unterschreitung für den Patienten hinsichtlich der Prognose quoad vitam keinen Benefit mehr bringt. Für Männer beträgt der Schwellenwert 120 + 2/3 des Alters, für Frauen 114 + 5/6 des Alters. Mit anderen Worten: ein 60-jähriger Mann ohne besondere Komorbidität kann einen systolischen Blutdruck von 160 mm Hg haben, ohne dass sofort pharmako-therapeutisch interveniert werden muss. Für Diabetiker Typ 2 fehlen uns bisher derartige Informationen. Eine Studie von Schrier et al. (2002) aus der ABCDArbeitsgruppe konnte zeigen, dass bei primär normotensiven Diabetikern (136/84 mm Hg) eine intensive Therapie (mit Nisoldipin oder Enalapril) mit einem konsekutiven Blutdruck von 128/75 mm Hg zu einem minimal günstigeren Verlauf von Nephro- und Retinopathie führen kann. Die klinisch-relevanten Endpunkte mit weniger Schlaganfällen, dafür aber mehr Herzinfarkten und kardiovaskulären Todesfällen durch eine intensive Therapie mahnen jedoch zur Vorsicht (Tabelle 5). Eine sorgfältige Beobachtung der Patienten ist sicher günstiger als eine aggressive Blutdrucksenkung. Vorsicht ist auch deshalb angezeigt, da bei Schrier et al. (2002) keine Differenzen zwischen Nisoldipin und Enalapril auftraten, während in der ABCD-Hypertonie-Studie durch Enalapril deutlich mehr kardiovaskuläre Ereignisse ver- hindert wurden als durch Nisoldipin. 5. Zusammenfassung 1. Der einleitend zitierte Satz: „Treatment of hypertension in type 2 diabetes, with blood pressure goals of 135/80 mm Hg, provides dramatic benefits“ ist so apodiktisch nicht haltbar. Zum einen gibt es keine veröffentlichten Studien, die vergleichend diesen Zielblutdruck gemessen hätten: In UKPDS 38 waren die Targetwerte <180/105 mm Hg und <150/85 mm Hg. In HOT und ABCD wurden nur diastolische Tabelle 3: Benefit einer Blutdrucksenkung bei Diabetikern. Placebokontrollierte Studien und Studien mit Target-Blutdruckwerten Studie SHEP SYST-Eur MICRO-HOPE RENAAL IPDM/IRMA 2 IDNT (1) IDNT (2) HOT UKPDS 38 ABCD Kardiovaskuläre Ereignisse ARR (%) NNT (n) Gesamtmortalität ARR (%) 7.6 13 7.7 13 4.5 22 2.3 43 keine Angaben 1.5 67 2.7 37 3.6 28 8.3 12 keine Differenzen 2.2 45 4.5 22 3.2 31 -0.7 143 (NNK) keine Angaben 1.3 77 1.7 59 3.0 33 3.0 33 5.2 19 NNT (n) Mikrovaskuläre Endpunkte ARR (%) NNT (n) Beobachtung (Jahre) keine Angaben keine Angaben 2.5 40 4.4 23 9.7 10 6.4 16 -2.1 48 (NNH) keine Angaben 5.0 20 keine Differenzen 5.0 2.0 4.5 3.4 2.0 2.6 2.6 3.8 8.4 5.0 ARR: Absolute Risikoreduktion (= Ereignisreduktion): % Placebo minus % Verum oder % hoher Target-Blutdruck minus % niedriger TargetBlutdruck NNT: Number needed to treat (100 dividiert durch ARR) für die Beobachtungszeit Negative ARR-Werte bedeuten, dass unter Verum mehr Ereignisse auftreten als unter Placebo (= Ereigniserhöhung), daraus leiten sich dann NNK-(Number needed to kill) oder NNH- (Number needed to harm) Werte ab. Mikrovaskuläre Endpunkte sind in den Studien nicht konsistent beschrieben. IDNT (1): Placebo minus Irbesartan, IDNT (2): Placebo minus Amlodipin Tabelle 4: Benefit verschiedener Antihypertensiva bei der Hypertoniebehandlung bei Diabetikern Studie ABCD FACET CAPPP UKPDS 39 NORDIL INSIGHT STOP-2 IDNT LIFE ALLHAT Arzneistoffe Nisoldipin minus Enalapril Amlodipin minus Fosinopril Beta-Blocker/Diuretika minus Captopril Captopril minus Atenolol Diltiazem minus Diuretika/Beta-Blocker Co-Amilozid minus Nifedipin Beta-Blocker/Diuretika minus ACE-Hemmer Beta-Blocker/Diuretika minus Ca-Antagonisten ACE-Hemmer minus Ca-Antagonisten Amlodipin minus Irbesartan Atenolol minus Losartan Chlortalidon minus Amlodipin Lisinopril minus Chlortalidon Kardiovaskuläre Ereignisse ARR (%) Gesamtmortalität ARR (%) Mikrovaskuläre Ereignisse ARR (%) Beobachtung 10.6 6.7 keine Angaben 5.0 0.8 0.1 3.9 2.5 -1.4 -1.2 5.0 keine Angaben keine Angaben 1.7 0.5 keine Angaben 3.0 1.1 keine Angaben 2.6 4.8 2.2 -0.4 6.0 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben 2.0 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben 8.5 keine Angaben keine Angaben keine Angaben 5.0 3.5 6.1 8.4 4.5 4.0 4.0 4.0 4.0 2.6 4.7 4.9 4.9 ARR: Absolute Risikoreduktion ( = Ereignisreduktion): % Arzneistoff 1 minus % Arzneistoff 2. Der »bessere« Arzneistoff ist immer fett ausgedruckt. 18 BDI aktuell 08/09-2003 (Jahre) BDI aktuell Fortsetzung von Seite 18 Grenzwerte gefordert: <90 mm Hg versus <80 mm Hg bzw. 80-89 mm Hg versus 75 mm Hg. Zum anderen beträgt der beste NNT-Wert 12; in UKPDS 38 konnten nach einer Behandlungsdauer von mehr als 8 Jahren die kardiovaskulären Ereignisse um 8.3% gesenkt werden. Das ist sicher ein gutes Ergebnis, von einem dramatischen Benefit sollte man aber besser nicht sprechen, weil dadurch die Perspektive verzerrt wird. Alle anderen Teilergebnisse sind schlechter. Dieser relativ geringe Nutzen, der in HOT teilweise nur mit einer massiven Kombinationstherapie (Felodipin plus ACE-Hemmer oder Beta-Blocker und Diuretikum) erreicht wurde, ermöglicht es, bei multipel erkrankten Patienten differentialtherapeutische Erwägungen anzustellen und eine Übertherapie mit allen bekannten Risiken (Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Compliance-Probleme) zu vermeiden. Trotzdem ist die Blutdrucksenkung bei Diabetikern immer noch effektiver als die Senkung des Blutzuckers! 2. Im Vergleich zu Placebo sind ACE-Hemmer, z.B. Ramipril in MICRO-HOPE, Calcium-Antagonisten, z.B. Nitrendipin bei Bedarf in Kombination mit Enalapril und/oder Hydrochlorthiazid in SYST-Eur; Diuretika plus Beta-Blocker, z.B. Chlortalidon and Atenolol in SHEP, erwartungsgemäß etwas wirksamer. Das betrifft auch Irbesartan in IRMA 2 und IDNT. Der Effekt von Losartan in RENAAL ist dagegen nur sehr marginal bis negativ (NNK!). 3. Beim Vergleich verschiedener Antihypertensiva sind ACE-Hemmer (ABCD, FACET, STOP 2) und BetaBlocker (UKPDS 39) offenbar zu bevorzugen. Thiazid-Diuretika bieten eine Alternative (NORDIL), wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden oder kontraindiziert sind. Der Stellenwert der Sartane ist noch unklar, da Vergleiche mit ACE-Hemmern fehlen. Die LIFE-Studie ist wenig hilfreich, da Atenolol a priori bei vielen Patienten kontraindiziert war. Andererseits wurden Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall, Angina pectoris und Herzinsuffizienz nicht in die Studie einbezogen, da die Gefahr bestand, dass Losartan zu einer Übermortalität führen könnte. Die einleitend zitierte Formulierung „...angiotensin II receptor blockers ....may be the best first-line treatments, ...“ ist folglich nicht nachvollziehbar. 4 . Während bei Nicht-Diabetikern alters- und geschlechtsspezifische Grenzwerte für den systolischen Suchen Sie aktuelle Musterverträge? Jetzt registrieren: www.BDI.de Blutdruck definiert werden können, deren Unterschreitung keinen Benefit mehr bringt, ist die Situation bei Diabetikern weniger eindeutig. Eine aggressive Blutdrucksenkung bei normotensiven Patienten scheint aber nicht angezeigt zu sein. Literatur The ALLHAT Officers and Coordinators for the ALLHAT Collaborative Research Group. Major outcomes in high-risk hypertensive patients randomized to angiotensin-converting enzyme inhibitor or calcium channel blocker vs diuretic. The Antihypertensive and Lipid-Lowering Treatment to Prevent Heart Attack Trial (ALLHAT). JAMA 2002; 288: 2981-2997 Brenner BM, Cooper ME, de Zeeuw D et al., for the RENAAL study Investigators. Effects of losartan on renal and cardiovascular outcomes in patients with type 2 diabetes and nephropathy. N Engl J Med 2001; 345: 861-869 Brown MJ, Palmer CR, Castaigne A et al. Morbidity and mortality in patients randomised to doubleblind treatment with a long-acting calciumchannel blocker or diuretic in the International Nifedipine GITS study: Intervention as a Goal in Hypertension Treatment (INSIGHT). Lancet 2000; 356: 366-372 Curb JD, Pressel SL, Cutler JA et al. for the Systolic Hypertension in the Elderly Program Cooperative Research Group. Effect of diuretic-based antihypertensive treatment on cardiovascular disease risk in older diabetic patients with isolated systolic hypertension. JAMA 1996; 276: 18861892 Estacio RO, Jeffers BW, Gifford N, Schrier RW. Effect of blood pressure control on diabetic microvascular complications in patients with hypertension and type 2 diabetes. Diabetes Care 2000; 23 (Suppl. 2): B 54-64 Estacio RO, Jeffers BW, Hiatt WR. et al. The effect of nisoldipine as compared with enalapril on cardiovascular outcomes in patients with non-insulin-dependent diabetes and hypertension. N Engl J Med 1998; 338: 645-652 Hansson L, Hedner T, Lund-Johansen P et al., for the NORDIL Study Group. Randomised trial of effects of calcium antagonists compared with diuretics and â-blockers on cardiovascular morbidity and mortality in hypertension: the Nordic Diltiazem (NORDIL) study. Lancet 2000; 356: 359-365 Hansson L, Lindholm LH, Nikanen L et al., for the Captopril Prevention Project (CAPPP) study group. Effect of angiotensin-converting-enzyme inhibition compared with conventional therapy on cardiovascular morbidity and mortality in hypertension: the Captopril Prevention Project (CAPPP) randomised trial. Lancet 1999; 353: 611-616 Hansson L, Zanchetti A, Carruthers SG et al., for the HOT Study Group. Effects of intensive blood-pressure lowering and low-dose aspirin in patients with hypertension: principal results of the Hypertension Optimal Tabelle 5: Blutdruckkontrolle bei normotensiven Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 (Schrier et al. 2002) 480 normotensive Typ 2 Diabetiker (40-74 Jahre, 54% Männer) mit einem mittleren Blutdruck von 136.4 ± 0.8 / 84.4 ± 0.2 mm Hg wurden randomisiert zwei Studiengruppen zugeordnet: Patienten mit normaler Blutdruckführung (80-89 mm Hg diastolisch als Kontrolle) versus Patienten mit intensiver Blutdruckführung (10 mm Hg unter dem individuellen Wert zu Studienbeginn). Beobachtungszeit: 5.3 Jahre Ereignisse Mittlerer Blutdruck (mm Hg) Herzinfarkt (%) Schlaganfall (%) Herzinsuffizienz (%) Kardiovaskulärer Tod (%) Gesamtmortalität (%) Moderate Therapie * (n = 243) Intensive Therapie ** (n = 237) ARR % NNT n NNH/NNK n 137/81 6.2 5.4 4.5 3.7 8.2 128/75 8.0 1.7 5.1 5.4 7.6 -1.8 3.7 -0.6 -1.7 0.6 – 27 – – 167 56 / – –/ – 167 / – – / 59 –/ – * zunächst Placebo, erst bei einem Blutdruckanstieg >160 mm Hg systolisch oder >90 mm Hg diastolisch Enalapril oder Nisoldipin ** sofort Enalapril oder Nisoldipin entsprechend ABCD-Studie Durch die intensive Therapie wurde die Progression von Normo- zu Mikroalbuminurie und von Mikroalbuminurie zu Makroalbuminurie geringfügig verzögert. Auch die Progression der diabetischen Retinopathie wurde geringfügig gebremst BDI aktuell 08/09-2003 19 BDI aktuell Medizin Recht Ein BGH-Hammer für Gemeinschaftspraxen Neuer Kollege haftet für alle Altschulden der Partner! Steigende Betriebskosten und das Absinken von Gesamtvergütung und Punktwerten zwingen die Vertragsärzte zur Kooperation. Eine radikale Lösung für Einzelkämpfer ist die Begründung oder Erweiterung von Gemeinschaftspraxen. Alle Beteiligten bilden hier eine Einheit und rechnen bei der KV unter einer Arztnummer ab. Trat bisher ein Arzt in eine bestehende Gemeinschafts- praxis ein, so war per Beitrittsvertrag die Haftung für so genannte Altschulden (Verbindlichkeiten der Gemeinschaftspraxis vor Eintritt des neuen Partners) ausschließbar. Der neue Partner brauchte dann auch nicht für Honorarrückforderungen der KV gegenüber der Gemeinschaft aus Zeiten vor seinem Eintritt „gerade zu stehen“. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) war diese Diskutieren Sie mit – in unseren Foren! Jetzt registrieren: www.BDI.de Fortsetzung von Seite 19 Treatment (HOT) randomised trial. Lancet 1998; 351: 1755-1762 Heart Outcomes Prevention Evaluation (HOPE) Study Investigators. Effects of ramipril on cardiovascular and microvascular outcomes in people with diabetes mellitus: results of the HOPE study and MICRO-HOPE substudy. Lancet 2000; 355: 253-259 Lewis EJ, Hunsicker LG, Clarke WR. et al., for the Collaborative Study Group. Renoprotective effects of the angiotensin-receptor antagonist irbesartan in patients with nephropathy due to type 2 diabetes. N Engl J Med 2001, 345: 851-860 Lindholm LH, Hansson L, Ekbom T. et al., for the STOP Hypertension-2 Study Group. Comparison of antihypertensive treatments in preventing cardiovascular events in elderly diabetic patients: results from Swedish Trial in Old Patients with Hypertension-2. J Hypertens 2000; 18: 16711675 Lindholm LH, Ibsen H, Dahlöf B et al., for the LIFE study group. Cardiovascular morbidity and mortality in patients with diabetes in the Losartan Intervention For Endpoint reduction in hypertension study (LIFE): a randomised trial against atenolol. Lancet 2002; 359: 1004-1010 Parving HH, Lehnert H, Bröchner-Mortensen J et al., for the Irbesartan in Patients with Type 2 Diabetes and Microalbuminuria Study Group. The effect of irbesartan on the development of diabetic nephropathy in patients with type 2 diabetes. N Engl J Med 2001; 345: 870-878 Port S, Demer L, Jennrich R et al. Systolic blood pressure and mortality. Lancet 2000; 355: 175180 20 BDI aktuell 08/09-2003 Schrier RW, Estacio RO, Esler A, Mehler P. Effects of aggressive blood pressare control in normotensive type 2 diabetic patients on albuminuria, retinopathy and strokes. Kidney International 2002; 61: 1086-1097 Tatti P, Pahor M, Byington RP et al. Outcome results of the fosinopril versus amlodipine cardiovascular events randomized trial (FACET) in patients with hypertension and NIDDM. Diabetes Care 1998; 21: 597-603 Tuomilehto J, Rastenyte D, Birkenhäger WH et al., for the Systolic Hypertension in Europe Trial Investigators. Effects of calcium-channel blockade in older patients with diabetes and systolic hypertension. N Engl J Med 1999; 340: 677-684 UK Prospective Diabetes Study Group. Tight blood pressure control and risk of macrovascular and microvascular complications in type 2 diabetes: UKPDS 38. BMJ 1998 a; 317: 703-713 UK Prospective Diabetes Study group. Efficasy of atenolol and captopril in reducing risk of macrovascular and microvascular complications in type 2 diabetes: UKPDS 39. BMJ 1998 b; 317: 713-720 Vijan S, Hayward RA. Treatment of hypertension in type 2 diabetes mellitus: Blood pressure goals, choice of agents, and setting priorities in diabetes care. Ann Intern Med. 2003; 138: 593-602 Anschrift des Verfassers: Prof. em. Dr. Frank P. Meyer Magdeburger Str. 29 39167 Groß Rodensleben Rechtslage bisher weitgehend anerkannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Meinung inzwischen jedoch geändert. Aus Gründen der sog. Rechtsklarheit weitet er die Haftung bei Gemeinschaftspraxen aus und stellt sie damit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) weitgehend gleich (Urteil vom 7. April 2003 – II ZR 56/02). Die neue – in ihren Folgen unübersehbare – Rechtslage: Wer als Vertragsarzt nach dem April 2003 (Zeitpunkt der Entscheidung des BGH) neu in eine Gemeinschaftspraxis eintritt, haftet den Gläubigern dieser Praxis auch für frühere Verbindlichkeiten der Gemeinschaft, selbst wenn ihm diese Schulden in der Höhe und in ihrem Entstehungsgrund beim Eintritt in die Gemeinschaftspraxis nicht bekannt waren. Der neue Partner der Gemeinschaftspraxis haftet für diese Altschulden auch noch als alleiniger Gesamtschuldner neben den anderen Partnern der Gemeinschaftspraxis. Die Altgläubiger haben mit seinem Eintritt in die Praxis einen zusätzlichen „vollwertigen“ Schuldner bekommen. Die Haftung des neu eintretenden Vertragsarztes beschränkt sich bei Altschulden nicht nur auf die Höhe der Einlage des Arztes zum Zeitpunkt eines Eintritts in die Gemeinschaftspraxis; der neue Partner haftet vielmehr mit seinem gesam- ten Privatvermögen für die Altschulden. Der BGH hat dem Wandel seiner Auffassung durch eine Vertrauensschutzregelung Rechnung zu tragen versucht: Wer vor April 2003 in eine Gemeinschaftspraxis eingetreten ist, haftet bei entsprechender interner Vertragsgestaltung für evtl. Altschulden dieser Gemeinschaftspraxis nicht mit seinem Privatvermögen, sondern allenfalls in der Höhe seiner Einlage beim Eintritt in die Gesellschaft. Dennoch sollte in Gesellschaftsverträgen weiterhin die Formulierung aufgenommen werden, dass ein neu eintretender Partner nicht für Verbindlichkeiten der anderen Partner vor seinem Eintritt haftet. Dieser Haftungsausschluss betrifft nur das Innenverhältnis. Nimmt ein Gläubiger den zahlungskräftigen neuen Partner in Anspruch, so kann er dann im Innenverhältnis zumindest versuchen, von den übrigen Partnern Ausgleich zu erhalten. Nota: Schließen sich zwei Ärzte aus Einzelpraxen zu einer Gemeinschaft zusammen, so haftet jeder Partner – auch im Außenverhältnis – allein für die Verbindlichkeiten seiner alten Praxis. Die Rechtsprechung des BGH betrifft nur Verbindlichkeiten einer schon bestehenden Gemeinschaftspraxis. (Quelle: Die KV-Abrechnung 7/2003, APO-Bank/Der Kassenarzt) BDI aktuell Leserbriefe Fachärztliche Internisten in Hessen sitzen auf Grund Ich bin seit 1981 niedergelassener Internist in einer nordhessischen Kleinstadt, die Praxis wurde immer als Überweisungspraxis geführt. Bis zum dritten Quartal rechnete ich entsprechend einer KVEmpfehlung als Hausarzt, seit dem vierten Quartal 2001 als Facharzt ab. Die Wochenarbeitszeit liegt bei ca. 65 h, ich mache ca. vier Wochen Urlaub im Jahr. So haben sich Kassenumsatz und -einkommen unter Berücksichtung der Praxiskosten entwickelt, wobei ein angemessener Kostenanteil für Pri- vateinnahmen von den Gesamtkosten abgezogen worden sind (siehe unten stehende Tabelle). Bei der Kostensituation sind nur die steuerrelevanten Kosten berücksichtigt. Ein kalkulatorisches Arztgehalt und das unternehmerische Risiko oder ein angemessenes Gehalt für die mitarbeitende Ehefrau sind nicht berücksichtigt. Nur die Privateinnahmen halten die Praxis noch eben „über Wasser“. Unvorhergesehene Kosten wie Großreparaturen an Endoskopen oder die überfällige Renovierung von PraxisKassenumsatz 249.000 € 179.000 € 46.000 € 2001: 2002: 2003 bis April: räumen werden zu Schreckensversionen. Unter diesen Umständen bedarf es keines GMG mit Krankenhausambulanzzulassungen und Gesundheitszentren, Facharztpraxiseintrittsgebühr, Gewerbesteuer und nicht einmal der Abschaffung des Internisten ohne Schwerpunkt als Generalisten, um ins Horn zu stoßen: „Sau tot“. Vier Fragen ergeben sich an Juristen und Kollegen: 1. Darf die KV Hessen über den HVM innerhalb der Fachärzte einseitig die Fachinternisten benachtei- ligen oder besteht eine Rechtspflicht, das zur Verfügung stehende Honorar gerechter zu verteilen? 2. Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Wie bei jüngeren hoch verschuldeten Praxen und solchen mit geringem Privatanteil? 3. Welche wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten können die Situation verbessern? 4. Was unternimmt der BDI? Hat er die Facharztinternisten vergessen? „ (Der Name des Kollegen ist der Redaktion bekannt) Überschuss vor Kranken-/Rentenversicherung u. Steuer 86.000 € 23.800 € 0€ Die neuesten Daten vom Bundesverband der Steuerzahler So wächst unser aller Schuldenberg Stand: Juli 2001 Stand: Oktober 1998 Staatsverschuldung in Deutschland: 1.165.372.831.790 Euro Bill. Mrd. Mio. Staatsverschuldung in Deutschland: 1.193.671.856.405 Euro Bill. Tsd. Mrd. Mio. Tsd. (BdSt, 10/1998) 1.294.611.568.138 Euro Mrd. Mio. Tsd. Schuldenzuwachs pro Sekunde: 2.241 Euro 1.297 Euro 1.264 Euro Staatsverschuldung in Deutschland: Bill. Schuldenzuwachs pro Sekunde: Schuldenzuwachs pro Sekunde: Stand: Juli 2003 (BdSt, 03/2001) (www.steuerzahler.de, Juli 2003) Verschuldung pro Kopf am 22. Juli 2003: 15.739 Euro Aktuell abzufragen im Internet: www.steuerzahler.de BDI aktuell 08/09-2003 21 BDI aktuell Medizin Medizin Änderungen des EBM zum 01.07.2003, Teil 1 Laborleistungen bei der Substitutionstherapie Die Leistungslegende zum Labor-Ausnahmetatbestand nach der Kennziffer 3490 EBM wurde geändert und lautet ab dem 01.07.2003 wie folgt: 3490 S u b s t i t u t i o n s g e stützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Der bisherige zusätzliche Leistungsinhalt „Laboratoriumsdiagnostik vor Beginn der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger gemäß den Leitlinien der Bundesärztekammer ...“ wurde gestrichen, da die frühere Empfehlung, bestimmte Laboruntersuchungen regelhaft vor Beginn der Substitutionsbehandlung durchzuführen, nicht mehr in den neuen Richtlinien Medizin Medizin der Bundesärztekammer enthalten ist. Die Substitutionsbehandlung nach den Richtlinien des Bundesausschusses allein gilt als hinreichender Grund, dass alle in dem entsprechenden Behandlungsfall erbrachten Laborleistungen nicht gegen den Wirtschaftlichkeitsbonus gerechnet werden. Ab dem 01.07.2003 lautet die Überschrift zum Abschnitt 3850 bis 3874: Immunologische Untersuchungen und Untersuchungen auf Drogen. Zum 01.07.2003 wird die Alkohol-Bestimmung in der Atemluft im Rahmen der Substitutionsbehandlung neu in den EBM aufgenommen: 3869 Quantitative Alkohol-Bestimmung in der Atemluft mit ap- parativer Messung, z.B. elektrochemisch, im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Bewertung: 1 EUR. Alkoholabhängigkeit ist ein Ausschlussgrund für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger und Alkoholgenuss während der Substitution ist kontradiziert (Wechselwirkungen mit dem Substitutionsmittel). Zum 01.07.2003 ändert sich die Höchstwertregelung hinter der neuen Nr. 3869 EBM wie folgt: Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den Nrn. Dotierung: 15 EUR, außerhalb Budget. 3860 bis 3869 im ersten und zweiten Quartal der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen 125 EUR Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen nach den Nrn. 3860 bis 3869 ab dem dritten Quartal oder außerhalb der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen 64 EUR Bisher konnten im Behandlungsfall 40 Drogensuchteste (1. Höchstwert) bzw. 20 (2. Höchstwert) nach den Nrn. 3860 bis 3868 EBM durchgeführt werden. Ab dem 01.07.2003 sind drei Alkoholteste zusätzlich dotiert. (Quelle: Die KV-Abrechnung 7/2003, APO-Bank/Der Kassenarzt) (Quelle: Die KV-Abrechnung 7/2003, APO-Bank/Der Kassenarzt) Änderungen des EBM zum 01.07.2003, Teil 2 Verbrauchsmaterial für Endoskopien Zum 01.07.2003 wird die Ziffer 7153 neu in den EBM aufgenommen. Sie beinhaltet die Pauschalerstattung für eine oder mehrere Medizin Medizin Einmalsklerosierungsnadel(n) zur interventionellen endoskopischen Untersuchung des Gastrointestinaltraktes nach den Nrn. 163, 746 oder 765. Metastasen vom Prostata-Ca Mit neuem Kernspin-Kontrastmittel ab 2 Millimetern erfassbar? Mit einem neuen Kontrastmittel wollen Mukesh G. Harisinghani et al. sehr kleine, bisher nicht darstellbare Metastasen von Prostatakarzinomen sichtbar gemacht haben. In Einzelfällen soll der histologisch bestätigte Nachweis bis unter 2 mm Durchmesser gelungen sein. Dazu waren zwei Untersuchungen pro Patient in 24 Stunden Abstand erforderlich, vor und nach Gabe des Kontrastmittels. Dieses besteht aus Kristallen, die nur we22 BDI aktuell 08/09-2003 nige Nanometer groß sind. Sie enthalten einen „superparamagnetischen“ Kern, der sich im Magnetfeld des Kernspintomographen (MRI) ausrichten lässt. Hier das Abstract der Publikation im New England Journal of Medicine, das unter http:// content.nejm.org/cgi/content/ abstract/348/25/2491 aus dem Netz geladen werden kann. (Red.) “Background: Accurate detection of lymph-node metastases in prostate cancer is an essential component of the approach to treatment. We investigated whether highly lymphotropic superparamagnetic nanoparticles, which gain access to lymph nodes by means of interstitial-lymphatic fluid transport, could be used in conjunction with high-resolution magnetic resonance imaging (MRI) to reveal small nodal metastases. Methods: Eighty patients with presurgical clinical stage T1, T2, or T3 prostate cancer who underwent surgical lymphnode resection or biopsy were enrolled. All patients were examined by MRI before and 24 hours after the intravenous administration of lymphotropic superparamagnetic nanoparticles (2.6 mg of iron per kilogram of body weight). The imaging results were correlated with histopathological findings. Results: Of the 334 lymph nodes that underwent BDI aktuell Fortsetzung von Seite 22 resection or biopsy, 63 (18.9 percent) from 33 patients (41 percent) had histopathologically detected metastases. Of these 63 nodes, 45 (71.4 percent) did not fulfill the usual imaging Medizin Medizin criteria for malignancy. MRI with lymphotropic superparamagnetic nanoparticles correctly identified all patients with nodal metastases, and a nodeby-node analysis had a significantly higher sensitivity than conventional MRI (90.5 percent vs. 35.4 percent, P<0.001) or nomograms. C o n c l u s i o n s : Highresolution MRI with magnetic nanoparticles allows the detection of small and otherwise undetectable lymph node metastases in patients with prostate cancer.“ (NEJM 2003; 348: 2491-2499) Chemotherapie des fortgeschrittenen Morbus Hodgkin IIb bis IV Viel hilft viel und Bestrahlung hilft wenig Heilt die Chemotherapie mittlerweile 90 Prozent Patienten mit Morbus Hodgkin in fortgeschritteneren Stadien? Die Deutsche Hodgkin Lymphom Studiengruppe glaubt das herausgefunden zu haben. Fünf Jahre nach Beendigung des so genannten eskalierten BEACOPP-Schemas sollen 9 von 10 Patienten tumorfrei gewesen sein. Einen entsprechenden Artikel und eine Laudatio des legendären Vincent de Vita landeten die Autoren im New England Journal of Medicine (NEJM 2003; 348: 2386-2395). Ergebnis einer anderen Studie: Eine zusätzliche Radiotherapie nach durch MOPP-ABV erreichter Remission scheint nichts zu nützen und könnte wegen des carcinogenen Risikos wieder verlassen werden (EORTC-Studie , NEJM 2003; 348: 2396-406). Im Folgenden die beiden Abstracts aus dem New England Journal of Medicine: 1.Studie Background Faced with unsatisfactory results of treatment for advanced Hodgkin’s disease, we investigated three combinations of chemotherapy. Methods From 1993 to 1998, 1201 eligible patients 15 to 65 years of age who had newly diagnosed Hodgkin’s disease in unfavorable stage IIB or IIIA or stage IIIB or IV were randomly assigned to receive eight cycles of cyclophosphamide, vincristine, procarbazine, and prednisone alternating with doxorubicin, bleomycin, vinblastine, and dacarbazine (COPP-ABVD); bleomycin, etoposide, doxorubicin, cyclophosphamide, vincristine, procarbazine, and prednisone (BEACOPP); or increased-dose BEACOPP, each followed by local radiotherapy when indicated. Enrollment in the COPP-ABVD group was stopped in 1996 owing to inferior results. R e s u l t s For the final analysis, 1195 of 1201 patients could be evaluated: 260 in the COPP-ABVD group, 469 in the BEACOPP group, and 466 in the increased-dose BEACOPP group; the median follow-up was 72, 54, and 51 months, respectively. The rate of freedom from treatment failure at five years was 69 percent in the COPP-ABVD group, 76 percent in the BEACOPP group, and 87 percent in the increased-dose BEACOPP group (P=0.04 for the comparison of the COPPABVD group with the BEACOPP group and P<0.001 for the comparison of the increased-dose BEACOPP group with the COPP-ABVD group and with the BEACOPP group), and the five-year rates of overall survival were 83 percent, 88 percent, and 91 percent, respectively (P=0.16 for the comparison of the COPP-ABVD group with the BEACOPP group, P=0.06 for the comparison of the BEACOPP group with the increased-dose BEACOPP group, and P=0.002 for the comparison of the COPPABVD group with the increased-dose BEACOPP group). Rates of early progression were significantly lower with increased-dose BEACOPP than with COPPABVD or standard BEACOPP. Conclusions Increased-dose BEACOPP resulted in better tumor control and overall survival than did COPP-ABVD. (Volker Diehl et al., Deutsche Hodgkin Lymphom Studiengruppe, NEJM Volume 348: 2386-2395; 2003 Nr 24. http://content.nejm.org/cgi/ content/abstract/348/24/2386) 2. Studie Background The use of involved-field radiotherapy after chemotherapy for advanced Hodgkin’s lymphoma is controversial. M e t h o d s We randomly assigned patients with previously untreated stage III or IV Hodgkin’s lymphoma who were in complete remission after hybrid chemotherapy with mechlorethamine, vincristine, procarbazine, prednisone, doxorubicin, bleomycin, and vinblastine (MOPP-ABV) to receive either no further treatment or involved-field radiotherapy. Radiotherapy consisted of 24 Gy to all initially involved nodal areas and 16 to 24 Gy to all initially involved extranodal sites. Patients in partial remission were treated with 30 Gy to nodal areas and 18 to 24 Gy to extranodal sites. Results Of 739 patients, 421 had a complete remission; 161 of these patients were assigned to no further treatment, and 172 to involvedfield radiotherapy. The median follow-up was 79 months. The five-year event-free survival rate was 84 percent in the group that did not receive radiotherapy and 79 percent in the group that received involved-field radiotherapy (P=0.35). The five-year overall survival rates were 91 and 85 percent, respectively (P=0.07). Among the 250 patients in partial remission after chemotherapy, the five-year event-free and overall survival rates were 79 and 87 percent, respectively. Conclusions Involved-field radiotherapy did not improve the outcome in patients with advancedstage Hodgkin’s lymphoma who had a complete remission after MOPP-ABV chemotherapy. Radiotherapy may benefit patients with a partial response after chemotherapy”. (Berthe M.P. Aleman et al, European Organization for Research and Treatment of Cancer Lymphoma Group, NEJM Volume 348: 2396-2406, 2003 Nr 24. http://content.nejm.org/cgi/ content/abstract/348/24/2396) Kommentar: Kaum eine maligne Erkrankung hat eine so enthusiastischrhetorische Therapiebegleitung erhalten wie die Lymphogranulomatose Hodgkin. Und das seit über 40 Jahren. Die Verfasser der oben genannten ersten Studie werden dennoch verBDI aktuell 08/09-2003 23 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 23 stehen, dass ihr Eingangsresümee „Faced with unsatisfactory results of treatment for advanced Hodgkin’s disease, we investigated three combinations of chemotherapy“ ähnlich zeitlos ist wie ein Mies-van-derRohe-Bauwerk. Trotz der beispiellosen Kongress- und Printmedien-Erfolgslegende der Chemotherapie des Morbus Medizin Honorar Hodgkin könnte das Statement der Autoren an jedem Tag und allerorten – beginnend ab 1960 – gefallen sein. Man wird die Verfasser um Nachsicht dafür ersuchen, dass die geneigte Leserschaft auf die Präsentation der 100 und x-ten Kombination alter Bekannter aus dem chemotherapeutischen Morsealpha- bet eher abgebrüht reagiert, nachdem die bisherigen 99 und x Erfolgsmeldungen zu dem genannten Resümee geführt haben. Das Bemühen um die optimale Therapie soll nicht geschmälert werden. Die Lektüre des zweiten oben genannten Artikels bestärkt aber eine gewisse Skepsis: Warum erkennt man erst nach über 3 Jahrzehnten, dass die Post-Remissionsbestrahlung des M. Hodgkin nichts bringt? Zu dieser Erkenntnis wären maximal 10 Jahre erforderlich gewesen. Wie dem auch sei: Die beiden Publikationen treffen auf eine merkbare reservatio mentalis. (BY) Neuer EBM 2004? Keine Entwarnung für fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt Die mit Spannung erwartete Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 30.7.2003, in der über den EBM 2000 plus entschieden werden sollte, endete mit einer Vertagung auf den 10. Dezember. Das verschiebt die Einführung der neuen Gebührenordnung um ein oder mehrere Quartale, aber: sie wird kommen. Deshalb bringen wir an dieser Stelle eine Übersicht zum aktuellen Stand der für niedergelassene Internisten wichtigsten Details. In der „konsentierten Fassung“ der KBV für den EBM 2000 plus vom 27.5.2003 hatten sich erhebliche Änderungen gegenüber den mit BDI-Vertretern abgestimmten Vorentwürfen erkennen lassen, die für Facharzt-Internisten ohne Schwerpunkt existentiell bedrohlich erschienen (siehe Juli 2003-Ausgabe von BDI aktuell). Nach der deshalb erfolgten Intervention des BDI bei der KBV ergibt sich kein optimales, aber ein weniger dramatisches Bild für diese Gruppe. Alle fachärztlich tätigen Internisten können den Ordinationskomplex (285 Punkte, ab 60. Lebensjahr 300 Punkte) analog zur bisherigen Ziffer 1 abrechnen, allerdings sind hierbei in Zukunft alle RuheEKG’s und die ersten 10 Minuten Beratungszeit schon eingeschlossen. Jeder weitere Arzt-Patienten-Kontakt ist wie bisher mit 50 Punkten bewertet, für ein zusätzliches Gespräch von mindestens 10 Minuten Dauer kommen 250 Punkte zum Ansatz. Nur 435 Punkte für Untersuchungskomplex Für die weitergehende Basisdiagnostik, vom Ganzkörperstatus über die klinisch-neurologi- Bequem CME-Punkte von zu Hause aus sammeln Jetzt registrieren: www.BDI.de 24 BDI aktuell 08/09-2003 sche Untersuchung bis zu einer Reihe von apparativen Grundleistungen haben die Facharztinternisten eine Komplexgebühr bekommen, die nur 435 Punkte wert ist. In diesem Basiskomplex sind folgende Leistungen inkludiert, die für Facharztinternisten nur bei Definitionsauftrag (mit Wegfall des Ordinationskomplexes), von Hausärzten dagegen jeweils als Einzelleistungen (additiv zum Ordinationskomplex) abrechenbar sind: Belastungs-Ekg 575 Punkte, Langzeit-Ekg-Aufzeichnung 180 Punkte, Langzeit-Ekg-Auswertung 460 Punkte, Langzeit-Blutdruckmessung 205 Punkte, Spirografie 165 Punkte, Säure-Basen-Status 220 Punkte, Prokto-/ Rektoskopie 225 Punkte, PrickTestung 215 Punkte. Somit kann bereits bei Notwendigkeit von zwei der aufgezählten apparativen Leistungen im fachärztlichen Behandlungsfall eine Unterfinanzierung eintreten, während bei Beschränkung auf einen der obligaten Inhalte des Komplexes Mitnahmeeffekte zu realisieren sind. Das EBM-Kapitel für FacharztInternisten enthält 8 Abschnitte mit Diagnostik- und Therapiekomplexen für die schwerpunktorientierte Innere Medizin, die nur von den im Schwerpunkt zugelassenen Kolleginnen und Kollegen abgerechnet werden können. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind die Ösophagogastroduodenoskopie, die hohe Koloskopie bis zum Zökum und die Teilkoloskopie bis zum Kolon transversum bei Erfüllung von Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V. Internisten ohne Schwerpunkt können auf die meisten für sie relevanten Leistungen aus den Schwerpunktkomplexen als Einzelleistungen zugreifen, sofern die Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Schnittstellen werden durch folgende spezielle Diagnostik definiert, die zukünftig allein Schwerpunktinternisten vorbehalten sein soll: Laufbandergometrie (nur Angiologen und Kardiologen), Verschlussplethysmografie, Fotoplethysmografie, Kapillarmikroskopie, blutige Venendruckmessung (nur Angiologen), Langzeitph-Metrie und Durchzugsmanometrie des Ösophagus, ERCP (nur Gastroeneterologen), Einschwemmkatheter, blutige Druckmessungen, Herzschrittmacherkontrolle (nur Kardiologen), Bodyplethysmografie, Ergospirometrie, Bronchoskopie, Thorakoskopie (nur Pneumologen). Leistungen der Sonografie, Labor- und Röntgendiagnostik sind in fachgruppenübergreifenden qualifikationsgebundenen Kapiteln des neuen EBM ohne Zugangsbeschränkungen für Internisten im fachärztlichen Sektor aufgeführt. Beschränkung bei Hausarzt-Internisten Hausarzt-Internisten bleiben durch die fortbestehende Trennung der Leistungen nach Ver- BDI aktuell Fortsetzung von Seite 24 sorgungsbereichen auch zukünftig ohne Abrechnungsmöglichkeiten bei der Endoskopie, beim Röntgen, bei der spezialisierten Sonografie (DuplexTechnik) und im Speziallabor. Doppelte hausärztliche Grundvergütung Gute Nachrichten für diese Gruppe bestehen in der Verdopplung der hausärztlichen Grundvergütung auf 180 Punkte, in der Neueinführung einer Bereitschaftspauschale mit 320 Punkten und von Betreuungskomplexen für Patienten mit chronisch-internistischer Grunderkrankung (590 Punkte) sowie mit chronisch-degenerativer Erkrankung des Bewegungsapparates (490 Punkte). Dazu stehen ein Ordinationskomplex (altersabh. 180/ 270 Punkte), Konsultationskomplexe (je 35 Punkte), Ge- spräche von mindestens 10 Minuten Dauer (170 Punkte), der Ganzkörperstatus (315 Punkte), das Ruhe-Ekg (225 Punkte), orientierende Untersuchungen auf neurologische und psychopathologische Störungen (je 185 Punkte), die bei den Facharzt-Internisten oben aufgeführten (und dort im Komplex versenkten) Einzelleistungen und Zuschläge bei perioperativer oder Heimbetreuung sowie besonders aufwändigen Diagnosegruppen für die Leistungsabrechnung zur Verfügung. Die vorstehend angegebenen Strukturen und Bewertungen sind zwischen KBV und Krankenkassen abschließend konsentiert worden, einzelne Änderungen gegenüber dem im Mai veröffentlichten Stand des EBM betreffen vor allem die Abschnitte Angiologie und Kardiologie. Die von der Ärztesei- Zur Abwechslung... Ohne mich! Du führst – gesund, schier neiderregend – Den Hund spazieren in der Gegend Und liest, am nächsten Straßeneck, Ein Schild, dass zu der Heilkunst Zweck Sich kürzlich nieder hat gelassen Ein Arzt, vertretend alle Kassen. Drei Häuser weiter – und schon wieder Ließ praktisch sich ein Arzt hier nieder. Du wanderst friedlich hundert Schritte: Sieh an! Da ist ja schon der dritte! Gleich nebenan schwingt ein Professer Als vierter sein Chirurgenmesser. Ein fünfter treibts hals-nasen-öhrlich, Und noch ein sechster Röntgen-röhrlich. Ein siebter operiert nur plastisch, Ein achter machts mehr heilgymnastisch. – Wobei wir die gar nicht erwähnen, Die helfen möchten Deinen Zähnen. – Du gehst – wie schon bemerkt, gesund – Nach Hause still mit Deinem Hund Und schließt, im Bett noch abends spät, Sie alle in Dein Nachtgebet: Sie möchten – Dich nur ausgenommen! – Zu Patienten reichlich kommen. Eugen Roth te eingebrachte Innovation der Umstellung einiger EBM-Kapitel auf indikationsbezogene Fallpauschalen, wie zum Beispiel der auf Basis des QUELL-Konzeptes kalkulierte Abschnitt Pneumologie, wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss verworfen. Auch in der Ablehnung der bundesvertraglichen Regelung der Leistungsmengensteuerung im EBM unterlag die KBV, somit ist von zukünftig einheitlichen Regelleistungsvolumina in allen KVBereichen auszugehen. Für die Akzeptanz des EBM an der ärztlichen Ba- sis wird die Bewertung der Arztminute in Eurocent den wichtigsten Aspekt bilden. Die Krankenkassen boten zuletzt 67 Cent, die Ärzteseite verlangte 87 Cent, der unparteiische Ausschussvorsitzende hat die Entscheidung vertagt. Interessantes Faktum am Rande: Für Pflegekräfte im Krankenhaus bezahlen die Kassen nach Mitteilung der KBV heute bereits 90 Cent pro Minute. Stand 4.8.2003 Dr. med. Thomas Schröter (Weimar) Abhilfeversuch gegen Junk-Mail Postwendend an den Provider zurücksenden! Eine Geißel der modernen Kommunikationsgesellschaft sind die Junk-Mail genannten Werbesendungen an E-Postempfänger. Die Absender können ihre „Message“ per Knopfdruck an Millionen von Empfängern senden. Jeder E-Postkasteninhaber im Internet kann darüber klagen. Die Provider sind durchaus in der Lage, Junk-Mails abzufangen, da die Sendungen an viele Kunden gleichzeitig gehen und daher auffällig sind. Wie kann der Kunde sich wehren? Ein Mittel sollte versucht werden: Die eingegangene Junk-Mail sollte über die Funktion „Weiterleiten“ an den eigenen Provider geschickt werden mit der Bitte, so etwas künftig nicht mehr passieren zu lassen. Wenn die Provider täglich Hunderttausende von Junk-Mails zurückbekämen, würden sie möglicherweise aktiv. (Red.) Wohngeld nicht gezahlt Wasser kann gesperrt werden Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, einem Eigentümer, der mit seinen Wohngeldzahlungen in erheblichem Rückstand ist, das Wasser zu sperren. Auch der (nicht zahlungspflichtige) Mieter der Eigentumswohnung kann sich dagegen nicht sperren. (Kammergericht Berlin, 24 W 7/01). (D. Manger, in: Haus & Grund, 10/2002) Notiz Mehr als 40 Millionen US-Amerikaner ohne Krankenversicherung In den USA haben 41,2 Millionen Menschen keinen Krankenversicherungsschutz. Darauf hat die National Academy of Science hingewiesen. Diese Menschen seien gänzlich auf die ohnehin lückenhaften und überlasteten staatlichen Hilfsprogramme wie Medicaid angewiesen. (Quelle: DÄ online) BDI aktuell 08/09-2003 25 BDI aktuell Medizin Medizin Aromatasehemmer und Mammacarcinom Die dritte Generation scheint etwas besser Ian E. Smith und Mitch Dowsett publizieren im New England Journal of Medicine (http:// content.nejm.org/cgi/content/ full/348/24/2431) einen Übersichtsartikel zur Aromatasetherapie Hormonrezeptor-positiver Frauen mit Mamma-Carcinom. Der dritten Generation Tamoxifen-Derivate schreiben sie Vorteile zu. Für die Autoren ist der Gedanke an die präventive Anwendung der Substanz- gruppe noch immer nicht vom Tisch. Im Folgenden ein kurzer Auszug aus dem Artikel, der über die angegebenen Adresse – für Nichtabonnenten gegen Gebühr – geladen werden kann. (Red.) Conclusions “The third-generation aromatase inhibitors are a new development in the endocrine treatment of estrogen-receptor-positive breast cancer in postmenopausal women. In the treatment of advanced disease, letrozole is convincingly better than tamoxifen, and anastrozole is at least as good. In early breast cancer, adjuvant therapy with anastrozole already appears to be superior to adjuvant therapy with tamoxifen in reducing the risk of relapse, and letrozole appears to be more effective than tamoxifen as preoperative therapy. It is possible that third- generation aromatase inhibitors will have a future role in chemoprevention, but the longterm effects of profound estrogen suppression in postmenopausal women are unknown, and careful monitoring for bone demineralization and other potential problems is essential as their role evolves.” (NEJM 348: 2431-2442, 2003, Nr. 24) Steuerchinesisch, das die Entschlüsselung lohnt Aufwendungen für Studium auch neben Berufstätigkeit voll absetzbar Leitsatz: Die Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer über einen längeren Zeitraum auf einen Abschluss zielenden erstmaligen, anderen oder qualifizierteren Berufsausbildung ist unabhängig davon zu er- mitteln, ob daneben einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs: Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zu berück- sichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Zur Begründung im Einzelnen wird auf die insoweit geänderte Rechtsprechung im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFH/NV 2003, 259, Deutsches Steuerrecht –DStR– 2003, 150) verwiesen. Im Streitfall ergibt sich aus dem vom FG festgestellten Sach- Rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche Handzettel gegen eine Arztpraxis sind rechtswidrig Die auf Handzetteln öffentlich verbreitete Äußerung, in einer – namentlich genannten – gynäkologischen Praxis würden „rechtswidrige Abtreibungen“ durchgeführt, kann gegen den betroffenen Arzt eine nicht hinnehmbare Prangerwirkung entfalten. Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche, die nach der Beratungsregelung des § 218 a Abs. 1 StGB vorgenommen werden – nach der Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts jedoch rechtswidrig sind –, kann die Verteilung solcher Handzettel gerichtlich untersagt werden. verhalt offenkundig, dass der Kläger das Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre aus beruflichen Gründen betrieben hat, nämlich um den bereits bestehenden beruflichen Anforderungen noch besser zu entsprechen und um Aufstiegsmöglichkeiten nutzen zu können. Daher kommen im Zusammenhang mit dem Studium dem Grunde nach Werbungskosten in Betracht. Diese sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als vorab entstandene Aufwendungen abzuziehen, da sie getätigt wurden, um als Arbeitnehmer mittels der erworbenen Qualifizierung weitere bzw. höhere Einnahmen zu erzielen. BGH-Beschluss,VI ZR 366/02 vom 01.04.2003 (RAB) (BFH-Urteil vom 29. April 2003 VI R 86/99) Union von einer Vertragsfreiheit zwischen Ärzten und Krankenkassen ebenfalls nichts wissen will, kam es, wie es kommen musste: Eine gute Gesundheitsreform wurde vereitelt. Unter Mithilfe der Liberalen. Immer, wenn es an die eigene Klientel geht, verlieren die Liberalen den Schneid. Und den Glauben an den Liberalismus. Der Protektionismus für die Kassenärztlichen Vereinigungen ist nicht der erste Fall. Gut in Erinnerung ist, mit wie viel Zähnen und Klauen die FDP den Meisterbrief bis heute verteidigt.“ KVen bleiben wichtig War es Dieter Thomae? „Dieter Thomae war dabei. Als sie wieder bis spät in die Nacht getagt haben, um den großen Konsens für die Gesundheitsreform zu finden, saß der liberale Gesundheitsexperte mit am Tisch. Und immer dann, wenn Sozialministerin Ulla Schmidt ihren Vorschlag auf den Tisch 26 BDI aktuell 08/09-2003 legte, die Vertragsmonopole der Kassenärztlichen Vereinigungen zu schleifen, verkündete Thomae kategorisch sein Nein. ‚Wie eine Monstranz’ habe Thomae die Unantastbarkeit der Freiberufler vor sich her getragen, sagt spöttisch einer, der auch dabei war. Und weil die (Carsten Germis und Rainer Hank in: FASZ Nr. 30/2003) BDI aktuell Medizin Medizin Tora besser als Furo? Begünstigt lausige Datenlage den Verkauf? Frage: Mir wurde kürzlich von einem Kardiologen empfohlen, einen Patienten mit koronarer Herzkrankheit und schwer eingeschränkter linksventrikulärer Pumpfunktion nach zwei Infarkten von Furosemid (Lasix u.a.) auf Torasemid (Torem, Unat) umzustellen, da neuere Studien einen signifikanten Überlebensvorteil des Torasemid nachgewiesen hätten. Um welche Studien handelt es sich und wie valide sind sie? Antwort: Kronzeuge für die angebliche lebensverlängernde Wirksamkeit des Schleifendiuretikums Torasemid (Toem, Unat) im Vergleich mit Furosemid (Lasix u.a.) bei Herzinsuffizienz dürfte die TORIC*-Studie sein. Dabei handelt es sich um eine nicht randomisierte Beobachtungsstudie, an der ursprünglich 2.303 Herzinsuffizienz-Patienten teilgenommen haben und die nicht primär auf Prüfung der Mortalität angelegt war. Veröffentlicht sind nur die Ergebnisse einer post hoc eingeführten Analyse, die ausschließlich 1.377 Patienten mit „ausreichender klinischer Dokumentation“ in der Nachuntersuchung berücksichtigt. In diesem nachträglich ausgewählten Patientenkollektiv beträgt die Sterblichkeit unter Torasemid 2,2% unter Furosemid und anderen Diuretika 4,5%. Der Unterschied ist zwar signifikant (p<0,05).1 Die Verzerrungsmöglichkeiten in dieser Studie – vor allem durch nicht randomisierte Zuteilung zu den Vergleichsgruppen und nachträgli- Journal Watch Online chen Ausschluss von 40% der Patienten mit „schlechtem“ Follow-up – sind jedoch so groß, dass sie allein die Differenz erklären können. Eine Aussage über den Einfluss der Diuretika auf die Sterblichkeit erlaubt diese Untersuchung nicht. Furosemid wurde zudem – nach der mittleren Tagesdosis von unter 40 mg zu urteilen – nur einmal am Tag eingenommen. Wegen der „ReboundPhänomene“ unter dem kurz wirkenden Furosemid gilt aber die zweimal tägliche Einnahme als Standard. Eine der Fragestellung angemessene Studie – eine ausreichend große randomisierte kontrollierte Doppelblindstudie mit dem primären Endpunkt Gesamtsterblichkeit – finden wir nicht. Der Torasemid-Anbieter Roche überlässt uns neben der TORIC-Studie zwei kleine offene randomisierte Vergleichsstudien mit Furosemid, in denen primär die Be- handlungskosten bzw. Krankenhauseinweisungen wegen Herzinsuffizienz untersucht werden und in denen sich die Sterblichkeit nicht signifikant unterscheidet.2,3 Fazit: Ein lebensverlängernder Vorteil von Torasemid (Torem, Unat) gegenüber Furosemid (Lasix u.a.) bei Herzinsuffizienz ist nicht nachgewiesen. Wenn diese Patienten ein Schleifendiuretikum benötigen, ist das besser erprobte und preiswerte Furosemid Mittel der Wahl * TORIC = TORasemid In Congestive Heart Failure 1 COSIN, J. et al.: Eur. J. Heart Failure 2002; 4; 507-13 2 NOB, L.L. et al.: Clin. Therap. 1999; 21: 854-66 3 MURRAY, M.D. et al.: Am. J. Med. 2001; 111: 513-20 (Aus: arznei-telegramm, Berlin, 6/2003 Fax: 030/794902-20 http//:www.arznei-telegramm.de ) Dr. Jacobs, AOK-Bundesverband Der Hausarztsektor ist überholt! Jetzt registrieren: www.BDI.de Preisausschreibung Die Hans und Gertie Fischer-Stiftung schreibt erstmals einen Förderpreis aus, mit dem innovative Forschungsergebnisse zur Ursache, Behandlung und Prävention der Arteriosklerose ausgezeichnet werden sollen. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert und soll alle zwei Jahre an jüngere Forscher / Forschergruppen des Landes Nordrhein Westfalen im Rahmen der Jahrestagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin (diesjährige Tagung 07./08. November 2003 in Leverkusen) vergeben werden. Einschlägige Arbeiten können in vierfacher Ausfertigung bis zum 15. September 2003 zu Händen des Vorsitzenden der Stiftung, Herrn Prof. Dr. Kort Alfredstr. 277 45133 Essen, eingereicht werden. (Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern, die Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.) „Zur Trennung von Haus- und Fachärzten: Vorausgeschickt, dass ich eigentlich in der Überwindung der Sektoren den wesentlichen Schritt zu mehr Qualität und vor allem mehr Produktivität bei der Leistungserstellung sehe, sehe ich die Trennung von Haus- und Fachärzten im ambulanten Bereich eher als kontraproduktiv an; denn damit wird eine neue Art Subsektor geschaffen. Ich frage mich, ob es wirklich der richtige Weg ist, einen neuen Subsektor zu schaffen, wenn die Sektoren doch eigentlich überwunden werden sollen. Zweitens. Wenn dem Hausarzt eine besondere Rolle zugewiesen werden soll, stellt sich mir die Frage, ob nicht die Krankenkassen ein besonderes Interesse haben müssten, die Hausärzte nach Qualitätskriterien auszuwählen. Wenn der Haus- arzt wirklich eine größere Verantwortung in der Versorgung tragen soll – das ist ja im Gesetzentwurf vorgesehen –, besteht doch gerade die Notwendigkeit, bei der Auswahl des Hausarztes darauf zu achten, dass besondere Qualitätsbedingungen eingehalten werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es – ohne jetzt einem Hausarzt zu nahe treten zu wollen – auch in der Ärzteschaft unstrittig, dass in Bezug auf die hausärztliche Tätigkeit, die Qualifikation von Hausärzten durchaus noch ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Insofern ist für mich auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, warum eine solche Trennung notwendig ist.“ (Dr. Klaus Jacobs, AOK Bundesverband, vor dem Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am 23.06. 2003) BDI aktuell 08/09-2003 27 BDI aktuell BDI intern Dr. med. Ulrich Herborn gestorben Der ehemalige langjährige Vorsitzende der Landesgruppe Hessen im BDI e.V., Dr. med. Ulrich Herborn (Kassel), ist im Alter von 65 Jahren einer geduldig ertragenen schweren Krankheit erlegen. Der seit 1973 in Kassel niedergelassene Internist hat sich seit 1976 leidenschaftlich für uns eingesetzt und war bis 1999 Obmann der Bezirksgruppe Kassel. Für die ärztliche Fortbildung hat er sich als Organisator vielfältiger regionaler Veranstaltungen und besonders auch in der Landesärztekammer Hessen engagiert, die ihn immer besonders schätzte. So wurden ihm 1988 die Dr.Richard-Hammer-Medaille, 2001 die Ernst-von-Bergmann-Plakette und am 07.05.2003 die Ehrenplakette in Silber für besondere Verdienste um die hessische Ärzteschaft verliehen. Seine Familie, auf die er mit Recht stolz sein konnte, und seine Freunde schätzten die menschliche Größe, den feinsinnigen Humor, seine Güte und stete Hilfsbereitschaft. Seiner Landesgruppe Hessen im BDI e.V. fehlen sein berufspolitischer Rat und sein weitsichtiges Engagement schon jetzt. Dr. med. Wolfgang Grebe 1. Vorsitzender der Landesgruppe Hessen im BDI e.V. Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. trauert um sein langjähriges Mitglied, den ehemaligen Vorsitzenden der Landesgruppe Hessen und Obmann der Bezirksgruppe Kassel Herrn Dr. med. Ulrich Herborn, der am 16. Juni 2003 im Alter von 65 Jahren verstarb. Geburtstag Prof. Dr. med. Jürgen F. Riemann wurde 60 Am 21. Juli 2003 wurde Prof. Dr. med. Jürgen F. Riemann, Ludwigshafen, 60 Jahre alt. Jürgen F. Riemann ist langjähriges Mitglied unseres Verbandes und gehört in dieser Wahlperiode zum engeren Vorstand. Der großen Bedeutung unseres Jubilars wegen stellen wir die ausführliche Würdigung seines Lebensweges international zugänglich auf unsere Internetseite. Bitte rufen Sie auf: www.bdi.de, dann <Der BDI>, <Wir über uns>, <Ehrungen>. 200er Folien. Konica-Densitometer PDA 85, Hofmann Sensicontrol, Mavic Röntgen Schürze Pb 0,05 mm blau, „Bleihandschuhe“, Wellhöfer-Prüfkörper mit Dosimeter, Dunkelkammerfilm-Magazin und ScriboBelichtung. Tel.: 089/1503646 Rufen Sie uns an. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90, Fax -83 Oberbauchsonographie sowie Echokardiographie. Neupreis DM 34.000,- für EUR 2.000,-. Fax: 089/6914230 (Tel.: 089/62001296) Wir verkaufen: Werkstattüberholte Gastro- u. Koloskope, Sigmoidoskope + Bronchoskope von Olympus – Pentax – Fujinon. Kostenfreie Anlieferung der Endoskope in Ihre Praxis zwecks Begutachtung, Erprobung der Geräte nach Abstimmung. Prüfen Sie uns! Rufen Sie uns an. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90, Fax -83 PRAXISABGABE (Red.) Wir gratulieren dem Jubilar herzlich und wünschen noch viele segensreiche Jahre. Kleinanzeigen GERÄTE Fujinon-Glasfaser-Endoskope zu verkaufen wegen Anbieterwechsel: 2 x Gastroskop UGI FP7, 105 cm lang, 9,8 mm Durchmesser, ca 50 Pkt. je 2.300,— VB (Listenpreis für gebrauchte Geräte 3.300,-); Coloskop Col-M2, 140 cm, 13 mm Durchmesser, ca. 50 Pkt., 1.800,-; Sigmoidoskop Sig-ET, 70 cm, 13 mm Durchmesser, 0 Pkt. (!), 1.200,-; FujinonLichtquelle, 450,Tel.: 02242/203121 Stressechokardiographieeinheit Tomtec (Stand alone) Jahr 2000 abzugeben. VB 2.500 EUR. Tel.: 08122/1761 Wir verkaufen: gebrauchten Reinigungswagen für Endoskopie; Manual Disinfector TD 20 von Olympus (Anschaffungsjahr 1994) nebst Olympus CLK 3-Lichtquelle und diverses Zubehör, z.B. Öl, Zange, Reinigungsbürste und Spülflasche. Preis: VB. Tel.: 02162/93890-0 Röntgen-Film-Kassetten mit 400er Verstärkerfolie Rego 35x43, 35x35, 24x30, 18x24, 13x18 sowie verschiedene Formate mit 28 BDI aktuell 08/09-2003 Dunkelkammerfilm-Magazin mit Einlegetisch und Scribor. Maße: 60Bx60Tx95H cm. 15W-Speziallampe. € 80,—. Standort: Ruhrgebiet. “Geräte 09036” Wir reparieren: Gastroskope, Koloskope, Sigmoidoskope und andere Gerätegruppen von Olympus, Pentax und Fujinon, auch die 10er-Serie von Olympus. Wir gewährleisten die kostenfreie Abholung Ihrer Endoskope und bieten Ihnen Leihgeräte. Prüfen Sie uns! Rufen Sie uns an. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90, Fax -83 Wir kaufen: Gebr. Gastro- und Koloskope, Sigmoidoskope + Bronchoskope v. Olympus – Pentax – Fujinon. Wir bieten Ihnen die kostenfreie Abholung + Beurteilung Ihrer Endoskope in unserer Fachwerkstatt. Prüfen Sie uns! Verkaufe Röntgenanlage Phillips Müller, neuwertigen Generator Standard 50 mit Belichtungsautomatik, 2 Röhrenbetrieb, Diagnost, Buckytisch, Wandstativ und Zubehör, Fuji Entwicklungsmaschine. Tel.(ab 19.00 Uhr): 09661/7780 Verkaufe Kontron Ultraschallgerät, Bj. 1986, voll funktionsfähig, 2 Sonden (3,5 und 5 MHz). Tel.(ab 19.00 Uhr): 09661/7780 Ultraschallgerät Kontron Sigma 1 AC, Bj. 1990, 2 Sektorschallköpfe 3.5/5.0 MHz, geeignet für Schilddrüsen- und Internistisch-hausärztliche Praxis, direkt im Zentrum einer Allgäu-Metropole und im März 2002 vollkommen neu eingerichtet, wegen Altersgründen im Laufe 2004 oder später abzugeben. „Praxisabgabe 06185“ Gastroenterolog. Praxis, zertifiziert, Raum 18/Ostsee, Großstadt (Sperrgebiet), hoher technischer Standard, außerordentlich Umsatz- und Ertragsstark, Praxisgr. 200 m2, Erweiterung bis 300 m2 möglich, aus Altersgründen abzugeben. „Praxisabgabe 19185“ Fachinternistische Kassenzulassung (Intern. Gemeinschaftspraxis HausarztFacharztpraxis) zum 31.12.2003 abzugeben. Mindestvoraussetzung Fachkunde Vorsorge-Koloskopie, im Übrigen Teilgebiet Gastroenterologie. Wünschenswert ist auch spezielle Diabetologie (diabetologische Schwerpunktpraxis und gastroenterologischer Schwer- BDI aktuell Kleinanzeigen punkt) im PLZ-Gebiet 59. U.a. Rö. vorhanden, Farbduplex, prozessorgestützte Video-Endoskopie (PENTAX) in getrennten Räumen). „Praxisabgabe 01429“ Anteil des Seniorpartners in hausärztlich-internistischer Praxis Anfang 2004 abzugeben. Praxis ohne „Alterserscheinungen“ in großzügigen Räumen mit in jeder Hinsicht aktueller Ausstattung. Günstige Kosten- und Personalstruktur. Partnerin Anfang 40 möchte wie bisher in Teilzeit weiterarbeiten. Kleinstadt Nähe Stuttgart – geregelter Wochentagsdienst, zentraler Notdienst an Wochenenden. „Praxisabgabe 07749“ Gastroenterologische Fachpraxis in Südwestdeutschland (seit 25 Jahren bestehend, umsatzstark, in Ärztehaus, gesperrter Bezirk, hoher Anteil an Privatpatienten) aus Altersgründen abzugeben. Gute Möglichkeiten durch KO-Katalog und Vorsorge-Koloskopie. „Praxisabgabe 05697“ Engagierte(r) Internist(in) mit breitgefächerter Ausbildung zur Übernahme einer fachärztlich internistischen Praxis im gesperrten Planungsbereich Mittelfranken gesucht. Sehr gute Existenzgrundlage. „Praxisabgabe 07130“ Fachärztlicher internistischer KV-Sitz in einer Universitätsstadt in Hessen (Sperrbereich) sehr günstig an eine(n) jüngere(n) Internistin(en) mit Schwerpunkt Rheumatologie (wenn möglich!) zum 01.09.2003 oder später abzugeben. Möglichkeiten zur Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis mit interessierten Kollegen in der Stadt sind gegeben. „Praxisabgabe 27728“ Hausärztlich-internistische Praxis in einer Praxisgemeinschaft (2 Ärztinnen) in mittelgroßer Stadt Ostbrandenburgs, eingebettet in reizvolle Wald- und Seenlandschaft, aus Altersgründen im Jan. bis Feb. 2004 zu günstigen Konditionen abzugeben. Die PG befindet sich in einem Ärztehaus mit behindertengerechtem Zugang, sehr guter Verkehrsanbindung mit Bus, Bahn und PKW, reichlich Parkplätze und Apothekennähe. Sehr günstige stabile betriebswirtschaftliche Situation. „Praxisabgabe 19517“ Internist. Privatpraxis, naturheilkundlich orientiert, hoher Umsatz, Topausstattung, zum 01.01.2004 abzugeben. Übergangsgemeinschaft ab sofort möglich. Raum Rhein-Main. „Praxisabgabe 24176“ Hausärztlich-internistische Praxis im KV-Bereich Braunschweig zeitlich flexibel 2003 aus Altersgründen abzugeben. Etablierte moderne Praxis in sehr guter Lage mit überdurchschnittlichem Umsatz. Eignung auch für AllgemeinmedizinerHausarzt und/oder als Gemeinschaftspraxis. Geregelter zentraler Notdienst. Übergabegemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis möglich. “Praxisabgabe 00562” Verkaufe seit 1975 gut eingeführte Internisten-Praxis, ab 2003 hausärztlich mit vielen Sonderbudgets, Übergangsgemeinschaft auf Wunsch. Einstieg auch ohne Eigenkapital möglich. Tel.(ab 19.00 Uhr): 09661/7780 Gut eingeführte internistische Praxis im Vordertaunus mit günstiger Verkehrsanbindung nach Frankfurt/Main an Kollegen mit Teilgebiet Kardiologie / Gastroenterologie oder Pulmonologie abzugeben. „Praxisabgabe 57014“ Die KV Schleswig-Holstein schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: – Stadt Lübeck, Praxis eines prakt. Arztes / einer prakt. Ärztin, Übernahme durch einen Nachfolger, gesperrtes Gebiet Bewerbungsfrist: 15.10.2003 Auskünfte: KV Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-3 23795 Bad Segeberg Tel. 04551/883-327, -259, -303, -346, -378 PRAXISPARTNER Facharzt für Sportmedizin sucht (vornehmlich) einen praktischen Arzt oder Internisten, der Interesse an einer Praxiskooperation hat. Der Praxisstandort soll in einem wunderbar renovierten Jugendstilhaus in Berlin-Wilmersdorf sein, in dem im Parterre repräsentative mit Stuck ausgestattete Praxisräume fei sind. Es handelt sich um ca. 170 m2 zu äußerst fairen Mietkonditionen (ca. 1.700,— Euro warm). Im gleichen Haus wird eine gut eingeführte Physiotherapiepraxis mit hohem Qualitätsanspruch, entsprechender Ausstattung und Klientel betrieben. Der Praxisstandort ist seit mehr als 10 Jahren als Arztpraxis registriert. Bei Interesse bitte bei Richtig bewegt melden: Tel.: 030/85963227, Herr Martin oder Frau Bort, Fax: 030/85963228 Pneumologin(e) zur Kooperation oder zur flexiblen Mitarbeit im Raum München gesucht. Teilzeit möglich. „Praxispartner 10246“ Gut eingeführte, mittelgroße, ausbaufähige internistische Hausarztpraxis in Kleinstadt in der Region Hannover (mit S-Bahnund Autobahn-Anschluss) aus Altersgründen flexibel bis Anfang 2004 abzugeben. Geeignet auch für Allgemeinmediziner. Vorangehende Vertretung oder anderes Übergabemodell möglich. „Praxisabgabe 61521“ Internist – Rheumatologie und Fachimmunologe DGfI sucht Partnerschaft/ Assoziation in einer bestehenden Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft/ Klinik (bevorzugt mit O III-Labor) mit gutem Umsatz in einer mittelgroßen oder großen Stadt in Deutschland mit der Möglichkeit zum Erwerb eines KV-Sitzes (oder zur Gründung einer solchen GP/ PG!) zum Ende 2003 o. spätestens Anfang 2004. „Praxispartner 77228“ Wirtschaftlich stabile internistische Facharzt-Praxis mit großem Anteil von Privatpatienten und KV-Sitz im Rhein-MainGebiet an Nachfolger abzugeben. „Praxisabgabe 05714“ Große gastroenterologische Gemeinschaftspraxis mit Schwerpunkt Endoskopien sucht 1) weiteren gastroenterologischen Partner, 2) WB-Assistenten mit 1 Jahr Gastro-WB, das zweite Jahr kann hier abgeleistet werden und wird anerkannt, dann ist eine Aufnahme als weiterer Partner gewünscht. Teilzeit ist möglich. Gemeinschaftspraxis Dr. Friedrichs/Krolls Emscherstr. 215 47166 Duisburg E-Mail: [email protected] Internist, naturheilkundl./homöopathisch orientiert, ab sofort in Privatpraxis, Topausstattung, gesucht. Spätere Übernahme möglich. Rhein-Main. „Praxispartner 76241“ Internist/Psychotherapie sucht Jobsharingpartner im Raum Frankfurt am Main. “Praxispartner 11228” PRAXISRÄUME Internistische Praxisräume (ca. 200 qm) mit Inventar in NRW – zur Zeit nur Privatpatienten – aus Altersgründen abzugeben. „Praxisräume 14859“ STELLENANGEBOT Suche Internistin/Internist gastroenterologisch/proktologisch weitergebildet zur Mitarbeit in Speyer, kurz- oder langfristig, alle Optionen möglich, auch halbtags. www.gastroentrologie-speyer.de „Stellenangebot 07915“ Arbeitsamtsärztin/Arbeitsamtsarzt: Im Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes Kassel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position einer Ärztin/eines Arztes in Teilzeit (19,25 Stunden/Woche, unbefristet) zu besetzen. Schwerpunkt der (große Selbständigkeit gewährenden) Tätigkeit sind sozialmedizinische Begutachtungen der Versicherten hinsichtlich des beruflichen Leistungsvermögens; daneben beraten Sie die Fachabteilungen des Arbeitsamtes in sozial- und arbeitsmedizinischen Fragen. Von besonderer Bedeutung ist auch eine enge Zusammenarbeit mit sonstigen regionalen Dienststellen des Gesundheits- und Sozialwesens; Kontakte zu den ortsansässigen Betrieben sind u.a. durch Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen gegeben. Eine abgeschlossene Facharztweiterbildung ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Von Vorteil sind ferner Erfahrungen in der Sozial- und Arbeitsmedizin, die aber ggf. auch nachträglich erworben werden können. Die Vergütung erfolgt tarifgerecht nach dem MTA (entspricht BAT), je nach Erfüllung der Voraussetzungen bis Verg.-Gr. Ia. Geboten werden ferner eine intensive Einarbeitung, wissenschaftliche Fortbildung einschließlich Förderung der arbeits- und sozialmedizinischen Weiterbildung und alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Bewerbungen richten Sie bitte an: Dr. med. Heinrich Wilken Leitender Arzt des Landesarbeitsamtes Hessen Saonestr. 2-4 60528 Frankfurt a.M. Tel. 069/6670-223 Weiterbildungsassistent(in) für kardiologisch-angiologische Schwerpunktpraxis in Karlsruhe ab 01.11.03 gesucht. Gesamtes nicht-invasives Spektrum der Kardiologie und Angiologie. Modernste Ausstattung, hervorragendes Arbeitsklima. WB-Ermächtigung für 1 Jahr Innere Medizin und 1 Jahr Kardiologie, WB Phlebologie möglich. Dr. med. Sabine Raulin Ärztin für Innere Medizin, Kardiologie Angiologie und Phlebologie Kaiserstraße 104, 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/29999, Fax; 0721/29910, E-Mail: [email protected] Internet: www.raulin.de Angiologie: WB-Assistent(in) für Schwerpunktpraxis ab sofort gesucht. WB-Ermächtigung für 1 Jahr (bei TZ 2 Jahre) liegt vor. Duplexkenntnisse erwünscht. Bezahlung nach BAT. Spätere Assoziation denkbar Tel.: 05331/1771 od. 05331/978297 Praxisvertretung gesucht. Fachübergreifende internistische Gemeinschaftspraxis (haus- und fachärztlich) in Delmenhorst sucht Schwangerschaftsvertretung für halbtags ab Ende 2003. Spätere Assoziation möglich, KV-Sitze (hausärztlich) frei. Tel.: 04221/17020 STELLENSUCHE Internistin sucht OA-Stelle im Raum PLZ 0, 1 und 2 zum 01.11.2003 oder später. Erfahrung in der Echokardiographie, Sonographie vom Abdomen und Gastroskopie. Fachliche Schwerpunkte: Kardiologie, Pulmologie, Onkologie und Diabetologie. Tel.: 04761/2946 VERTRETERANGEBOT Dialyse: Internist – Nephrologie, lange Erfahrung in Klinik und Praxis, übernimmt gelegentlich nach Absprache Vertretungen. Nur Dialysepraxen. Vertreterangebot 11626“ VERTRETERSUCHE Suche erf. Praxis-Vertreter/in für intern.rheumatolog. Schwerpunktpraxis zum häufigeren Einsatz in Urlaubs- und Kongress-Zeiten. Tel.: (Saarbrücken) 0681/3905075 Korrespondenzadresse zu Kleinanzeigen: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Hauptgeschäftsstelle Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Fax: 0611/18133-50, E-Mail: [email protected] Annahmeschluss für BDI aktuell Oktober 2003: 01. 09. 2003 (voraussichtlicher Erscheinungstermin: 25. 09. 2003); für BDI aktuell November 2003: 29.09.2003 (voraussichtlicher Erscheinungstermin: 23.10. 2003). BDI aktuell 08/09-2003 29 BDI aktuell – Seite 30 Kongresse und Fortbildung Auf einen Blick: BDI-Termine 2003 August 2003 24.08.-30.08. 52. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Pörtschach am Wörthersee September 2003 20.09.-21.09. Farbdoppler-Echokardiographie-Abschlusskurs, München Oktober 2003 04.10.-11.10. 1. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Venedig, Isola di San Servolo Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ – Kurs A, Bad Wildungen Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ – Kurs B, Bad Wildungen 24.10.-28.10. 29.10.-02.11. November 2003 08.11. 08.11.-11.11. 10.11.-15.11. 27.11.-29.11. 27.11.-06.12. Dezember 2003 13.12. AK Tropen-/Reisemedizin und Impfwesen, LG Bayern Malariamikroskopierkurs, Würzburg Echokardiographie-Aufbaukurs, Wiesbaden Vorbereitungskurs zur Facharztprüfung, Krefeld Nürnberger Bronchoskopieseminar, Nürnberg 26. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Puerto de la Cruz/Teneriffa Ultraschall-Echokardiographie-Refresherkurs Teil 1, Wiesbaden Beachten Sie bitte auch die detaillierten Veranstaltungsankündigungen auf den folgenden Seiten! Terminübersicht Fort- und Weiterbildung 2003 Kurse Farbdoppler Echokardiographie Abschlusskurs Termin 20.09. - 21.09.2003 Kursleiter: PD Dr. Werner Zwehl Ort: München 340,— / 420,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Echokardiographie Aufbaukurs Termin 08.11. -11.11.2003 Kursleiter: OA Dr. med. F.-J. Beck Ort: Wiesbaden 340,— / 420,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Vorbereitungskurs zur Facharztprüfung Termin 10.11. - 15.11.2003 Kursleiter: Profs. Dr. med. Bach/Frieling/Klues Ort: Krefeld 410,— /460,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Information und Anmeldung: (einen Coupon finden Sie auf der letzten Seite) Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Postfach 1566 65005 Wiesbaden, Tel. 0611 / 18133-22, o. – 24; Fax: 0611 / 18133-23 Mail: [email protected] Internet: www.bdi.de BDI-Veranstaltungen Arbeitskreis Tropen-/Reisemedizin und Impfwesen Landesgruppe Bayern. Malariamikroskopierkurs für Ärzte Datum: 08.11.2003, 10:00 s.t. bis 17:00 Uhr Ort: Missionsärztliches Institut AG Tropenmedizin Würzburg Kursinhalt: Ausstrichtechnik, Dicker Tropfen, Färbetechnicken, Mikroskopische Differenzierung, Theoriefragen Kursleitung: Dr. med. A. Stich, Tropmed. Klinik Prof. Fleischer, Würzburg; Frau Hanne Fleischmann, MTA, Missionsärztl. Institut Würzburg Begrenzte Teilnehmerzahl: Maximal 15 Personen Kursgebühr: 100 € Nürnberger Bronchoskopie-Seminar Termin 27.11. - 29.11.2003 Kursleiter: Dr. med. P. Bölcskei / Dr. med. M. Wagner Ort: Nürnberg 210,— / 260,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie Teil I Termin 13.12.2003 Kursleiter: OA Dr. med. F.-J. Beck Ort: Wiesbaden 130,— / 180,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Kongresse 24.08. - 30.08.2003 52. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung in Pörtschach am Wörthersee 05.10. - 11.10.2003 1. internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung in Venedig / Isola di San Servolo 24.10. - 28.10.2003 Kurs A – Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Bad Wildungen Kurs B – Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Bad Wildungen 29.10. - 02.11.2003 27.11. - 06.12.2003 26. internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung in Puerto de la Cruz / Teneriffa Anmeldung: Missionsärztliches Institut, Abt. Tropenmedizin, Frau Rogers, Tel.: 0931/8048523 Fax: 0931/8048530 Hermann Schell-Str. 7 97074 Würzburg E-Mail: [email protected] Es sind auch BDI-Mitglieder anderer Bundesländer herzlich eingeladen. Sonstige Veranstaltungen Cuxhavener Internisten: Internistentreffen Datum: immer am ersten Donnerstag (werktags) des letzten Quartalsmonats, regelmäßig um 19.00 Uhr Ort: Hochrestaurant Donners Hotel, Am Seedeich 2, 27472 Cuxhaven Kongresse und Fortbildung Kontakt: Tel.: 04721/5090 Bemerkung: Die Treffen finden statt in Kombination mit einem Qualitätszirkel für hausärztliche Internisten. Landesärztekammer Hessen 24-stündiges Fortbildungsseminar „Assistenz bei endoskopischen Untersuchungen in der Praxis“ Datum: Block I Fr, 05.09.2003, 15:00-18:30 Uhr Sa, 06.09.2003, 09:00-ca. 16:00 Uhr Block II Fr, 12.09.2003, 15:00-19:15 Uhr Sa, 13.09.2003, 09:00-15:30 Uhr Ort: Carl-Oelemann-Schule Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim Ziel des Fortbildungsseminars: Der/die ArzthelferIn und ArztfachhelferIn soll durch das Seminar befähigt werden, den Arzt/die Ärztin bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von endoskopischen Untersuchungen bestmöglichst zu entlasten sowie Patienten angemessen zu begleiten. Anmeldeschluss: 14.08.2003 Auskünfte und Informationsmaterial zu den o.g. Kursen können kostenlos angefordert werden bei der Carl-Oelemann-Schule; Adresse siehe oben. E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Frau Elvira Keller, Tel.: 06032/782-185 Telefonsprechzeiten: Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr; Mo.-Do. 13:00-15:30 Uhr. Änderungen vorbehalten! Stand: April 2003 32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Angiologie / Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. Datum: 10.-13.09.2003 Ort: Baden-Baden Schwerpunktthemen: Interventionen und operative Gefäßrekonstruktionen bei AVK / Kostendiskussion in der Gefäßmedizin / Moderne interventionelle Gefäßmedizin / Komplementäre Methoden in der Gefäßmedizin / Update Schlaganfall 2003 / Diabetische Angiopathie Ultraschallkurse (zertifiziert): Interdisziplinärer Grundkurs: Doppler-Duplex-Sonographie der versorgenden, peripheren und abdominellen Gefäße / Refresherkurse: Duplex: Venen, hirnversorgende Arterien, transcraniell, Abdomen sowie Echokardiographie Es finden u.a. Satellitensymposien, freie Vorträge, Postervorträge, ein Patientenseminar, Internetseminare sowie Kurse für Pflegeberufe statt. Kongresspräsident: Prof. Dr. med. Curt Diehm Kontakt und Anmeldung: Tel.: 07272 / 61-3511 Internet: www.vaskulaere-medizin.de 1. Kongress Ernährungsteams Universität Hohenheim Datum: 08.10.-10.10.2003 Ort: Universität Hohenheim, 70593 Stuttgart Vortragsthemen: Definition, Aufbau, Qualitätsmanagement und Finanzierung von Ernährungsteams. / Ernährungsteams im europäischen Vergleich. / Mangelernährung Assessment. / Parenterale und enterale Ernährung. Satellitensymposien Workshops: Parenterale versus enterale Ernährung. / Onkologie und Palliativmedizin. / Intensive Care Unit, Pädiatrie, Geriatrie. Sowie: Dinner Talk; Podiumsdiskussion; Posterausstellung; Toolbasar Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. H. K. Biesalski, Universität Hohenheim, Stuttgart; Prof. Dr. Dr. J. Stein, J.W. von Goethe Universität, Frankfurt; Prof. Dr. A. Weimann, DGEM, Leipzig Anmeldung/Information/Kontakt: Kongressorganisation FEP SCIENCE "Kongress PKE", Schelztorstr. 54-56, 73728 Esslingen Tel.: 0711/3513828, Fax: 0711/3513829 E-Mail: [email protected] Internet: www.pke-online.com 14-tägige Intensivpraktika für Naturheilverfahren Datum: ab 13.11.2003 Ort: Kurklinik Sebastianeum, Bad Wörishofen Inhalt: Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Seite 31 – BDI aktuell mit Erleben der Kneippkur und praktischem Erlernen aller naturheilkundlichen Therapien. Teilnahmegebühr: € 200,— Anmeldung: Dr. med. Anton Meier, Leitender Arzt, 86825 Bad Wörishofen Kneippstr. 8 Tel.: 08247/355-104, Fax: 08247/355-259 E-Mail: [email protected] MEDICA – 35. Weltforum der Medizin Internationale Fachmesse mit Kongress Datum: 19.-22.11.2003 Ort: Messegelände CCD.Süd, CCD.Pavillon, Halle 1, CCD.Ost Düsseldorf Gastroskopiekurs des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) e.V. Datum: 19.+20.11.2003, 10:00-17:30 Uhr Ort: Messegelände CCD.Süd, Raum 12 Düsseldorf Leitung: Prof. Dr. J. Freise, Mülheim; Prof. Dr. B. May, Bochum Kursgebühr: €100,—. Mitglieder des BDI e.V. zahlen eine ermäßigte Gebühr. Die ermäßigten Karten können nur an den Kongresskassen gekauft werden. MEDICA-Juristica Datum: 19.11.2003, 10:00-17:30 Uhr Ort: Messegelände, CCD.Süd, Raum 5 Düsseldorf Leitung: RA M. G. Broglie, Wiesbaden; RA H. Wartensleben, Stolberg Themen: Gründung ärztlicher Kooperationen / Auflösung ärztlicher Kooperationen / Off-label-use Veranstalter/Auskunft/Programmanforderung: MEDICA Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Medizinischen Diagnostik e.V., Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart Tel.:0711/720712-0, Fax: 0711/720712-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.medicacongress.de Anmeldung: Messe Düsseldorf GmbH – Kongressbüro MEDICA, Postfach 10 10 06, 40001 Düsseldorf Tel.: 0211/4560-983, -984 Fax: 0211/4560-8544 E-Mail: [email protected] Internet: www.mcn-nuernberg.de 2. Gastro-Forum München Datum: 12. und 13.12.2003 Ort: 12.12.2003, 09:00-18:00 Uhr: Auditorium Maximum der technischen Universität München, Arcisstr. 21,80333 München 13.12.2003: Münchener Kliniken: Krankenhaus Bogenhausen, W. Schepp Klinikum Großhadern, B. Göke, J. Schirra Klinikum Innenstadt, W. Heldwein Krankenhaus Neuperlach, W. Schmitt Klinikum rechts der Isar, R.M. Schmid, T. Rösch Hauptthemen: Komplikationen der Leberzirrhose / Live-Demonstration aus Endoskopie und OP / State-of-the-Art-Vorträge: Reizdarm Reizthema? Kapsel-Endoskopie: Wissenschaft und Marketing / Der fistelnde Morbus Crohn / Submusköse Tumoren: Unschuldige Mitbewohner oder gefährliche GIST-Neoplasien? Kurse: Kurs Funktionsdiagnostik oder pH-Metrie/Manometrie / Koloskopie für Fortgeschrittene / Sonographie: Kontrastmittel und Punktionen / Moderne diagnostische Gastroskopie: Färben, Zoom & Co. Organisation: T. Rösch, W. Schmitt Veranstalter: GATE München e.V. (Eine Industrieausstellung findet während der Tagung statt.) Information und Anmeldung: Medconnect GmbH, Petra Schindler Brünnsteinstr. 10, 81541 München Tel.: 089/41419250, Fax: 089/41419245 E-Mail: [email protected] http://www.medc.de/deutsch/kongress.htm BDI aktuell – Seite 32 Kongresse und Fortbildung DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. Terminübersicht: Intensivkurse Innere Medizin – Vorbereitung auf die Facharztprüfung und Refreshing 2003 Datum: Ort: 08.09.-12.09.2003 Med. Hochschule Hannover, Zentrum Innere Medizin, Abt. Nephrologie Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover Tel.: 0511/532-5950, 532-6319, 532-2429 Fax: 0511/532-8951 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. H. Haller Organisation: PD Dr. J. Radermacher, PD Dr. W. Gwinner Datum: Ort: 22.09.-26.09.2003 – Teil II Klinik u. Poliklinik für Innere Med. I, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle Tel.: 0345/557-2661, Fax: 0345/557-2253 Leitung: Prof. Dr. W. Fleig, Prof. Dr. B. Osten, Prof. Dr. K. Werdan, Prof. Dr. H.J. Schmoll Organisation:Prof. Dr. W. Fleig, Dr. G. Hübner Datum: Ort: 22.09.-26.09.2003 Helios Klinikum Erfurt GmbH, Zentrum für Innere Medizin, 2. Medizinische Klinik Postfach 10 12 68, 99012 Erfurt Tel.: 03611/781-2470, Fax: 03611/781-2472 Leitung: Prof. Dr. U. Schmidt, PD Dr. G. Laier-Groeneveld, Fr. Prof. Dr. I. Aßmann Organisation: Prof. Dr. Schmidt Datum: 06.10. - 10.10.2003 Ort: Medizinische Klinik III der Universität, Abt. Rheumatologie Postfach 35 60, 91023 Erlangen Tel.: 09131/853-2075 Fax: 09131/853-6448 Leitung und Organisation: Prof. Dr. B. Manger, Prof. Dr. H. Nüßlein Datum: Ort: 13.10.-17.10.2003 Klinikum rechts der Isar, II. Medizinische Klinik der TUM, Ismaninger Str. 22, 81675 München Tel.: 089/4140-4074, Fax: 089/4140-4932 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. R. Schmid, Prof. Dr. A. Schömig, Prof. Dr. Ch. Peschel, Prof. Dr. D. Schlöndorff Organisation: Prof. Dr. H.-D. Allescher, PD Dr. M. Kurjak, Fr. S. Zaun Datum: Ort: – steht noch nicht fest – Klinik III für Innere Medizin der Universität zu Köln, Joseph-Stelzmann-Str. 91, 50924 Köln Tel.: 0221/478-5059, Fax: 0221/478-3163 Leitung: Prof. Dr. E. Erdmann, Prof. Dr. B. Lüderitz, Prof. Dr. T. Sauerbruch, Prof. Dr. H. Vetter Organisation: Prof. Dr. J. Beukelmann, Sekr. Fr. Blömer, Dr. Grohe, Dr. P. Walger Fortbildung direkt online buchen Jetzt registrieren: www.BDI.de 42. Bayerischer Internisten-Kongress 14. bis 16. November 2003 – München, Universitätshauptgebäude Ludwig-Maximilians-Universität Leitung: Prof. Dr. med. Manfred Schattenkirchner Schwerpunktthemen: Freitag, 14. November 2003, 15:15 bis 18:45 Uhr KARDIOLOGIE AKTUELL Vorsitz: Prof. Dr. med. A. Schömig (Ärztl. Dir. Med. Klinik I Klinikum rechts der Isar TUM und Herzzentrum) Samstag, 15. November 2003, 09:15 bis 12:45 Uhr PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DER GASTROENTEROLOGIE, BEI LEBER- UND Vorsitz: Prof. Dr. med. R. Schmid (Ärztl. Dir. Med. Klinik II Klinikum rechts der Isar TUM) PANKREASERKRANKUNGEN Samstag, 15. November 2003, 14:30 bis 18:00 Uhr AKTUELLE THEMEN DER ENDOKRINOLOGIE, PNEUMOLOGIE UND NEPHROLOGIE Vorsitz: Prof. Dr. med. D. Schlöndorff (Komm. Dir. Med. Klinik Innenstadt LMU) Sonntag, 16. November 2003, 09:00 bis 12:30 Uhr 1. NOTFALLBEHANDLUNG IN DER INNEREN MEDIZIN Vorsitz: Prof. Dr. med. D. Schlöndorff (Ärztl. Dir. Med. Poliklinik Innenstadt LMU) 2. FORTSCHRITTE IN DER ONKOLOGIE UND HÄMATOLOGIE Auskunft: MCN Medizinische Congress-Organisation Nürnberg AG Zerzabelshofstr. 29, 90478 Nürnberg Tel.: 0911 / 3931613, Fax: 0911 / 8209430 Vorsitz: Prof. Dr. med. Ch. Peschel (Ärztl. Dir. Med. Klinik III Klinikum rechts der Isar TM) Kongresse und Fortbildung Seite 33 – BDI aktuell Jahrestagung Thüringer Internisten Gesellschaft für Innere Medizin Thüringens e.V. Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Landesgruppe Thüringen im BDI e.V. am 13. September 2003 in Saalfeld „Geriatrische Erkrankungen“ „Aktuelle Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen“ Wissenschaftliches Programm: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Pathogenetische Aspekte der Arteriosklerose Die senile Demenz Kardiologische Erkrankungen im hohen Lebensalter Anti-Aging – möglich? – sinnvoll? Grundlagen, Klassifikation und Therapie der Lungenfibrosen Diagnostik der Lungenarterienembolie Ambulant erworbene Pneumonien Differentialdiagnostik und -therapie obstruktiver Atemwegserkrankungen Freie Vorträge und Posterausstellung zum Thema: „Der interessante Fall und seine Konsequenzen für die Praxis“ Mitgliederversammlung der Gesellschaft für Innere Medizin Thüringens e.V. mit Wahl des neuen Vorstandes. Tagungsort: ver.di-Bildungsstätte, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld Anmeldungen bis zum 31.08.2003: Thüringen-Klinik gGmbH Georgius Agricola, Innere Abteilung, Rainweg 68, 07318 Saalfeld Sekretariat Chefarzt Dr. Häßler: Frau Walter, Tel.: 03671/541400, Fax: 03671/541403 Die Tagung „Thüringer Internisten“ ist als Weiterbildungsveranstaltung durch die Landesärztekammer Thüringens anerkannt (Kategorie A, 6 Punkte). Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V. in Zusammenarbeit mit Bayerische Landesärztekammer / Akademie für Ärztliche Fortbildung und Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München Datum: Thema: Ort: Datum: Thema: Ort: Datum: Thema: Ort: Datum: Thema: Ort: Datum: Thema: Ort: Donnerstag, 2. Oktober 2003, 19.30 Uhr KARDIOLOGIE AKTUELL 2003/1 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND Therapie Statine und Nicht-Statine bei KHK Stammzelltherapie in der Kardiologie – Traum oder Zukunft? Sport bei Herzinsuffizienz – wann, was und wie viel? Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München Donnerstag, 9. Oktober 2003, 19.30 Uhr HEPATOLOGIE AKTUELL 2003 Erhöhte Lebenswerte – was tun, welche Konsequenzen? Nicht alkoholische Steatohepatitis (NASH) – neue Therapiestrategien Leberzirrhose und ihre Komplikationen – aktueller Stand der Therapiemöglichkeiten Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München Donnerstag, 23. Oktober 2003, 19.30 Uhr KARDIOLOGIE AKTUELL 2003/2 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND Therapie Lungenembolie und Cor pulmonale Myokarditis-Verdacht: was ist wann zu tun? Langzeitbehandlung nach akutem Koronarsyndrom Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München Donnerstag, 20. November 2003, 19.30 Uhr KARDIOLOGIE AKTUELL 2003/3 – UPDATE HERZINSUFFIZIENZ 2003 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND THERAPIE Bewährte und neue Therapiestrategien Herzinsuffizienz und Arrhytmie Neue chirurgische Therapiemöglichkeiten Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München Donnerstag, 4. Dezember 2003, 19.30 Uhr ANGIOLOGIE AKTUELL 2003 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND Therapie Aortendissektion – häufig zu spät gestellte Diagnose Periphere arterielle Embolien Arterielle Verschlusskrankheit beim jungen Patienten Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München Alle Veranstaltungen – Leitung, Auskunft und Anmeldung: Dr. med. Hartmut Stöckle (Vorsitzender Akademie für Ärztliche Fortbildung / Bayerische Landesärztekammer) Bahnhofstraße 98a, 82166 Gräfelfing, Telefon: 089 / 8 54 52 55 / 8 54 21 01, Fax: 089 / 85 33 42 / 89 86 09 70 BDI aktuell – Seite 34 Kongresse und Fortbildung Europäischer Internistenkongress in Berlin 4th Congress of European Federation of Internal Medicine 10. bis 13. September 2003 bcc Berliner Congress Center, Am Köllnischen Park, 10179 Berlin, Tel.: 030 / 23806631 Main Topics: Cardiovascular medicine Gastroenterology/Hepatology Infectious disease Pneumology Die Europäische Föderation für Innere Medizin (EFIM) wird ihren alle zwei Jahre stattfindenden Kongress im September 2003 erstmals in Deutschland abhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) und der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) unterstützen diesen Kongress, der Internisten aus allen europäischen Ländern zusammenführen wird, auf vielfältige Weise. Ein großer Teil der nationalen Referenten entstammt diesen Gesellschaften. Insgesamt erwarten wir über 80 eingeladene Redner aus 22 Ländern. Ähnlich wie auf dem Wiesbadener Internistenkongress werden auch bei dem Berliner EFIMKongress Plenarvorträge, Symposien, Podiumsdiskussionen, Updates aus den Schwerpunkten und „Meet the Expert“-Sit- Diabetology Haematology/Oncology Intensive care medicine Rheumatology zungen abgehalten werden. Themen entstammen aus allen Bereichen der Inneren Medizin und ihren Schwerpunkten. Neben den fachbezogenen Themen werden auch Veranstaltungen zur evidenzbasierten Medizin, zur Qualitätssicherung in der Medizin, zur medizinischen Ethik und ähnlichen übergreifenden Aspekten stattfinden. Mitglieder des BDI werden das neue Europäische Manual zur Inneren Medizin vorstellen. Bei der Eröffnungsveranstaltung, zu der sich auch Bundespräsident Johannes Rau als Grußredner angesagt hat, wird J. Schölmerich, Regensburg, eine Key-lecture zum Thema „The Art and Science of Internal Medicine“ halten. Am Mittwochnachmittag (10.09.2003) wird auf Initiative des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. Endocrinology and metabolic bone disease Hypertension Nephrology Miscellaneous (BDI) ein Vorkongress in deutscher Sprache (siehe unten) abgehandelt werden, auf dem sechs renommierte Fachvertreter unserer Gesellschaft Referate aus ihren Schwerpunkten halten. Von der pharmazeutischen Industrie unterstützte Satellitensymposien werden den Kongress abrunden. Alle Informationen zum Kongress finden Sie im Internet unter www.efim2003.de. Das ausführliche Vorprogramm kann auch in gedruckter Form angefordert werden, entweder über die Kongressorganisation C & P Frau Nicola Bock-Schildbach Amselweg 7 61462 Königstein/Taunus Tel.: 06174/933595 Fax: 06174/933596 oder das Wissenschaftliche Sekretariat Prof. Dr. med. J. Köbberling Zentrum für Innere Medizin Kliniken St. Antonius Carnaper Str. 48 42283 Wuppertal Tel.: 0202/2992510 Fax: 0202/2992518. DGIM und BDI als gastgebende Gesellschaften begrüßen es sehr, wenn sich möglichst viele Kollegen aus Deutschland an diesem europäischen Kongress beteiligen, der nicht nur durch seine Inhalte, sondern auch über die damit verbundenen internationalen Kontakte zweifellos bereichern wird. Johannes Köbberling, Wuppertal Vorsymposium in deutscher Sprache zum Europäischen Internistenkongress Berlin organisiert vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) e.V. am 10.09.2003, 14.00-17.30 Uhr, im bcc, Raum 2 Gebühr für die Teilnahme nur an diesem Symposium: € 50,— pro Person. Vorsitz: G. G. Hofmann, München – O.A. Müller, München COPD – Neue therapeutische Aspekte / K. Rasche, Wuppertal Moderne Therapie mit oralen Antidiabetika / W. Scherbaum, Düsseldorf Hypertonie – Kombinationstherapie, wann und welche? / T. Philipp, Essen Akute und chronische Therapie der Herzinsuffizienz / E. Erdmann, Köln Gastrointestinale Blutung – was ist zu tun? / T. Sauerbruch, Bonn Differentialtherapie der Hyperthyreose / P. Schumm-Draeger, München anschließend Eröffnung des Europäischen Internistenkongresses 18.00-20.00 Uhr, Main lecture hall Opening remarks J. Merino (President of the European Federation of Internal Medicine) U.R. Fölsch (President of the German Society of Internal Medicine) Address J. Rau (President of the Federal Republic of Germany) Key Lecture: The art and science of Internal Medicine J. Schölmerich, Regensburg Official opening of the congress J. Köbberling (President of the congress) 20.00 Uhr: Welcome reception: Cocktails, finger food and entertainment in all foyers of the bcc. Kongresse und Fortbildung Seite 35 – BDI aktuell 40. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. 22. Ludwigsburger Tagung für praktische Gastroenterologie und Hepatologie Forum am Schlosspark Ludwigsburg am 26. und 27. September 2003 Kongresspräsident: Prof. Dr. med. L. Kanz (Tübingen), Kongresssekretär: Priv.-Doz. Dr. med. J. T. Hartmann (Tübingen) WISSENSCHAFTLICHES PROGRAMM Freitag, 26.9.2003 Samstag, 27.9.2003 Rheumatologie Ansichten und Einsichten in der Rheumatologie J. Meier, Baden-Baden Zytokininhibitoren: Nutzen und Risiken in der Behandlung entzündlich-rheumatischer Erkrankungen C. Fiehn, Heidelberg 22. Ludwigsburger Tagung für praktische Gastroenterologie und Hepatologie Gefahr oder Mythen von Schadstoffen in der Nahrung – essen wir uns krank? H. W. Vetter, Stuttgart Endoskopische Antirefluxtherapie B. Schumacher, Düsseldorf Die Haut als Spiegel gastroenterologischer Erkrankungen P. Altmeyer, Bochum Pulsinversionssonographie bei Verdacht auf Lebermetastasen – eine neue diagnostische Dimension? H. Weiler, Ludwigsburg Pegylierte Interferone in der Therapie der chronischen Hepatitis – wo liegt der Fortschritt? K.-P. Maier, Esslingen Cholestatische Lebererkrankungen: medikamentöse, endoskopische oder chirurgische Therapie? A. Stiehl, Heidelberg Nephrologie Frühzeitige Therapie zur Prävention der diabet. Nephropatie F. van der Woude, Mannheim Bildgebende Verfahren bei Nierenerkrankungen M. Zeier, Heidelberg Begleitmedikation bei Niereninsuffizienz J. Kult, Bad Mergentheim Onkologie Systemische Behandlung des metastasierten Mammakarzinoms W.-E. Aulitzky, Stuttgart Diagnostik und Therapie bei Karzinom mit unbekanntem Primärtumor (CUP-Syndrom) W. Vogel, Tübingen Stellenwert neuer systemischer Therapieverfahren H. Goldschmidt, Heidelberg Krebs im Alter C. Bokemeyer, Tübingen Endokrinologie Diabetes mellitus Typ II S. Matthaei, Tübingen Therapie von Fettstoffwechselstörung A. Hamann, Heidelberg Schilddrüse imAlter R. Klein, Tübingen Kardiologie Myocarditis – Diagnostik und Therapie W. Schoels, Heidelberg Therapie des Vorhofflimmern V. Kühlkamp, Tübingen Stand der Behandlung der Herzinsuffizienz A. Elsässer, Freiburg Reisemedizin Neue Entwicklungen bei der Reiseimpfung J. Knobloch, Tübingen Aktuelle Malariaprophylaxe P. Kern, Ulm Hauptvorträge Aktuelle Entscheidungen in der Gesundheitspolitik R. Strehl, Tübingen, W. Brech, Reutlingen Wieviel Aufklärung ist nötig? Aufklärungspflicht im Spannungsfeld ethischer Anforderung und juristischer Notwendigkeit U. Wiesing, Tübingen, H. Kamps, Reutlingen Mittagsgespräch: Adjuvante Therapieverfahren bei soliden Tumoren: Was ist gesichert? Mammakarzinom K. Possinger, Berlin Kolonkarzinom G. Adler, Ulm Weichteilsarkom J. T. Hartmann, Tübingen Ultraschall-Seminar (Refresher-Kurs) H. Weiler, Ludwigsburg Arzt-Patient-Seminar Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen M. Gregor, Tübingen Diabetologie A. Fritsche, Tübingen Posterbegehung W. G. Zoller, Stuttgart, H.-G. Mergenthaler, Stuttgart Praxisorientierte Seminare für Ärzte Endokarditis H.-D. Bundschu, Bad Mergentheim Management des akuten Koronarsyndroms W. Schöbel, Tübingen Sinnvoller Einsatz von Tumormakern in der Onkologie H.-G. Mergenthaler, Stuttgart Behandlungsstrategie bei Diabetes mellitus Typ II A. Fritsche, Tübingen Schilddrüsenerkrankungen M. Kellerer, Stuttgart Angiologie/Doppler-Sono venös/arteriell B. Balletshofer, Tübingen Antithrombotische Therapie C. Faul, Tübingen Schmerztherapie H.-G. Kopp/T. Schlunk, Tübingen Gelenkbeschwerden I. Kötter, Tübingen Elektrolytstörung und Säure-Basen-Haushalt T. Risler, Tübingen Herzrhythmusstörung/Vorhofflimmern/Cardiac pacing C. Mewis, Tübingen Differentialdiagnose von Hepatitiden F. v. Weizsäcker, Freiburg Auskunft und Anmeldung: MedCongress GmbH, Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart, Tel.: 0711 / 7 65 14 54, Fax: 0711 / 76 69 92 BDI aktuell – Seite 36 Kongresse und Fortbildung 52. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress in Pörtschach/Wörthersee Sonntag, 24. August bis Freitag, 29. August 2003 Eröffnung: Sonntag, 24. August 2003 17.00 Uhr Uhrzeit 09.00 - 10.00 10.00 - 11.45 Montag, 25.08.03 Kardiologie Herzkreislauferkrankungen und Sexualität E.-W. Kupper/Bevensen Rheumatologie Häufige Krankheitsbilder Dienstag,26.08.03 Kardiologie Neue Therapiestandards u. Leitlinien in d. Präv.kardiovask. Ereignisse E.-W. Kupper/Bad Bevensen Rheumatologie Rationelle Stufendiagnostik Diagnostik u. Therapie 11.45 - 12.00 12.00 - 13.00 14.15 - 15.45 16.00 - 17.00 17.00 - 18.00 18.00 - 19.00 20.30 - 22.00 W. Bolten/Wiesbaden Pause Gastroenterologie Von NERD zu ERD Facetten d. Refluxkrankheit Ch. Specker/Essen Pause Thoraxchirurgie Stadiengerechte Therapie des Bronchialkarzinoms R. Büchsel/Berlin Meet the Expert Hochdruck Arterielle Hypertonie Mittwoch,27.08.03 Kardiologie Akutes Koronarsyndrom Herzinfarkt-LeitlinienStrategie-Therapie D. Jäger/Friedrichshafen Infektionskrankheiten Durch Zecken übertragbare Erkrankungen W. Heizmann/Berlin Pause Klinische Pharmakologie Hochdruck Medikamenteninteraktionen b. antihypertensiver Therapie K. Hayduk/Düsseldorf Meet the Expert EKG-Fragen (bitte eigene Fälle mitbringen) Donnerstag,28.08.03 Kardiologie Schrittmacher Therapie Freitag,29.08.03 Kardiologie Regime der Herzinsuffizienz D. Jäger/Friedrichshafen Klinische Pharmakologie Arzneimittelinteraktionen i.d. kardiov. Therapie Unterschiede i.d. kl. Pharmakologie der COX-1 u. COX-2-Hemmer R. Böger/Hamburg Pause Pneumologie Management d. akuten Lungenembolie D. Jäger/Friedrichshafen Rheumatologie 1) Spondylarthritiden 2) DD und Therapie des Kreuzschmerzes Transplantat.m.Lebendspenden H. Worth/Fürth Meet the Expert Phytotherapie i.d.Praxis Diabetische Nephropathie B.Grabensee/Düsseldorf Meet the Expert Rheuma und Niere D. Loew/Wiesbaden Diabetologie Aktuelle Diabetestherapie B.Grabensee/Düsseldorf Diabetologie Diabetische Folgeschäden H.Mehnert/München Schmerztherapie Bedeutung der invasiven Schmerztherapie H. Strumpf/Bochum Onkologie/Hämatologie Neue u. bewährte Therapiemaßnahmen. Teil II N. Niederle/Leverkusen Phytotherapie Phytotherapie in der täglichen Anwendung H.Mehnert/München Schmerztherapie Was gibt es Neues in der medikament.Schmerztherapie? M. Strumpf/Bochum Schilddrüsenkrankheiten Karzinome der Schilddrüse m. Fallbeispielen O.-A. Müller/München W. Richter/Traunstein Meet the Expert Gastroenterologie Funktionelle Dyspepsie Neue Gesichtpunkte m. TED-Fragen Fallbeispiele mit TED-Fragen K. Hayduk/Düsseldorf W. Rösch/Frankfurt E.-W. Kupper/Bevensen Thoraxchirurgie Gastroenterologie Pneumologie Minimal invasive Thorxchirurgie Pilze im Stuhl - Pilze im Darm Aktuelle Aspekte im ManageMöglichkeiten u. Grenzen ment der COPD W. Richter/Traunstein W. Rösch/Frankfurt H. Worth/Fürth Gastroenterologie Gastroenterologie Schilddrüsenkrankheiten Protonenpumpenhemmer in Säureassoziierte Erkrankungen Jodmangel - noch immer der Rheumatologie des Magen-Darm-Traktes aktuell? M. Groß/München M. Groß/München O.-A. Müller/München Radiologie Radiologie Onkologie/Hämatologie Sinnvolle radiol.Diagnostik Ostitis deformans Paget-ein Neue u. bewährte Therapieseronegativer Spondarthritiden internistisches Krankheitsbild maßnahmen. Teil I J. Freyschmidt/Bremen J. Freyschmidt/Bremen N. Niederle/Leverkusen Berufspolitik Arzt und KunstFestvortrag Aktuelle Fragen bzw. Behandlungsfehler Der Mann im Eis unter Aktuelle Probleme besond. Berücksichtigung G.G.Hofmann/Wiesbaden endoskop.u.paläopatholog. M. Broglie/Wiesbaden Befunde J.Paquet/Bad Kissingen K. Spindler/Innsbruck Congress Center Wörthersee Echokardiographie-Grundkurs *+ *gem. KBV-Richtl. Sonographie-Refresherkurs M.Ausserwinkler/Klagenfurt Pause Nephrologie Niere u. Hypertonie Ende des Kongresses D. Loew/Wiesbaden Datum Uhrzeit Mitgl. Nichtmitgl. Kursleiter 25.-29.08.03 10.00-13.00 und 16.00-19.00 10.00-13.00 und 16.00-19.00 340,— 420,— Dr. F.-J. Beck et al./Wiesbaden 80,— 110,— Dr. O. Gehmacher/Hohenems 140,— 80,— 200,— 110,— PD Dr. A.Tromm/Hattingen 80,— 110,— 110,— 50,— 160,— 80,— 29.08.03 Seehotel Werzer Astoria Endoskopie-Refresherkurse (kompl. 2 Kurse), Einzelanmeld. möglich Teil I 25.08.2003 10.00-13.00 Terminologie und Befunde und 16.00-19.00 Teil II 26.08.2003 10.00-13.00 Interventionelle Endoskopie und 16.00-19.00 Diabetologie-Workshop 27.-29.08.03 10.00-13.00 Internistische Notfälle 27.-28.08.03 16.00-18.00 PD Dr. Kornelia Konz/Wiesbaden Dr. Petra Heizmann/Berlin Tageskarte 40,— 60,— Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennz. Kursen/Paketen) 50,— 80,— Kongresskarte 100,— 150,— Med. Assistenzpersonal 70,— 70,— Ärzte im Praktikum (AiP), Turnusärzte (bis 3. Ausbildungsjahr), Ärztinnen und Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse u.Sonderkurse 30% auf d.Rechnungsendbetrag. (Bitte unbedingt Bescheinigung beifügen) Ich bin: Mitglied im BDI Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Nichtmitglied Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort) Name, Vorname__________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ __________________________________ Anschrift/Stempel ________________________ Datum und Unterschrift Änderungen vorbehalten Kongresse und Fortbildung Seite 37 – BDI aktuell 1. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress Venedig / Isola di San Servolo Samstag, 04. Oktober bis Samstag, 11. Oktober 2003 10.00 - 11.00 11.00 - 12.00 Montag, 06.10.03 Kardiologie Therapiestrategie bei Vorhofflattern/-flimmern G. Bönner/Bad Krozingen Dienstag, 07.10.03 Kardiologie Hypertonie und Begleiterkrankungen im Alter G. Bönner/Bad Krozingen Mittwoch, 08.10.03 Kardiologie Metabolisches Syndrom und Sport K. Völker/Münster Donnerstag, 09.10.03 Kardiologie Diabetes und Sport K. Völker/Münster Freitag, 10.10.03 Kardiologie P. Baumgart/Münster Stoffwechselkrankheiten Symposium Hypertonie-Diabetes Das gefährliche Duo Hypophysenerkrankungen Hyperprolaktinämie Diagnosen und Therapie der Akromegalie Gonadenfunktionsstörungen K. von Werder/Berlin Stoffwechselkrankheiten Osteoporose R. Gärtner/München Stoffwechselkrankheiten Hyperlipidämien Diagnosen und Therapiemöglichkeiten H. Müller-Wieland/Düsseldorf kardiovaskulärer Risikopatient Stoffwechselkrankheiten Häufige Schilddrüsenkrankheiten Diagnostik u. Therapie von Schilddrüsenerkrankungen Ein Update b) Die diabetol.Betreuung O.-A. Müller/München a) Der hypertone Diabetiker als 12.00 - 13.00 c) Die kardiologische Betreuung Podiumsdiskussion:Die interdisziplinäre Betreuung Leitung: H. Mehnert Dres. Hahn, Ruhnau, Steinhard 14.15 - 15.45 Meet the Expert Stoffwechselkrankheiten Hypertonie-Diabetes Das gefährliche Duo 16.00 - 17.00 Rheumatologie Rheumatologie Arthritis Spondylarthritiden R. Alten/Berlin 17.00 - 18.00 Angiologie Evidenzbas.Therapie der pAVK 2003. Was ist gesich.? H. Heidrich/Berlin 18.00 - 19.00 Dermatologie Komplikationen bei dermatol. Viruserkrankungen S. Wassilew/Krefeld Meet the Expert Nebenniere-Hypophyse Krankheiten-DiagnosenTherapie Fallbeispiele O.-A.Müller/München Rheumatologie Kollagenosen Vaskulitiden R. Alten/Berlin Dermatologie Ekzemreaktionen-DD und Therapie S. Wassilew/Krefeld Angiologie DD-Therapie d. pAVK an praktischen Beispielen H. Heidrich/Berlin Kursübersicht / Anmeldung Doppler-/Duplex-Sonographie Refresherkurs (periphere Arterien u. Venen) Meet the Expert Meet the Expert Fallkonferenz, ein interaktiver Gerontologie-Psychiatrie gastroenterologisch-radiolog. Krankheitsbilder Potpourri m. Fällen aus d. Praxis Diagnose u. TherapieRadiologie/Freyschmidt möglichkeiten Gastroenterologie/Arnold L. Blaha/Deggendorf Symposium Radiologie Pharmakologie Radiol. Diagn. u. DD von Medizin zum kl. Preis? Osteroporose, HyperparathyreoWie austauschbar sind Analogdismus u. Osteomalazie präparate? M.Wehling/Mannheim J. Freyschmidt/Bremen Warum ACE-Hemmer nicht gleich Pneumologie ACE-Hemmer ist. Asthma-neue therapeut. Aspekte H.Konermann/Kassel i. d. Therapie d. Asthma bronch. ACE-Hemmer und AT1-Blocker: W. Petro/Bad Reichenhall Welcher Patient braucht was? Kardiologie H.Kreuzer/Heidelberg P. Baumgart/Münster Podiumsdiskussion: Ärztliches Handeln zwischen Ethik u. Budget Datum Uhrzeit Mitglieder Nichtmitglieder Meet the Expert Nephrologie 1. Niere und Hypertonie 2. Transpl. m. Lebendspenden 3. Diabetische Nephropathie B. Grabensee/Düsseldorf Gastroenterologie Von NERD zu GERD R. Büchsel Gastroenterologie Primäre u. sekundäre Gallenwegserkrankungen W. Arnold/Bremen Pneumologie COPD-neue therap. Aspekte i. d. Therapie d. COPD W. Petro/Bad Reichenhall Kursleiter 06.10.2003 10.00-13.00 und 16.00-19.00 80,— 110,— Prof. Dr. J. Dörrler / Erding Diabetologie - Workshop 07.10.03 10.00-13.00 und 16.00-19.00 08.10.03 10.00-13.00 110,— 160,— PD Dr. Kornelia Konz / Wiesbaden Sonographie - Refresherkurs 08.10.03 16.00-19.00 09.10.03 10.00-13.00 und 16.00-19.00 110,— 160,— PD Dr. W.-D. Strohm / Heilbronn 10.10.2003 10.00-13.00 und 16.00-19.00 80,— 110,— Dr. F.-J. Beck / Wiesbaden Echokardiographie-Refresherkurs Tageskarte Datum____________ 40,00 60,00 Kongresskarte 100,00 150,00 Medizinisches Assistenzpersonal 70,00 70,00 Ärzte im Praktikum (AiP),Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag. Bitte Bescheinigung beifügen. Ich bin: Mitglied im BDI e.V. Nichtmitglied Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort) Name, Vorname__________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________ ________________________ Datum und Unterschrift Änderungen vorbehalten BDI aktuell – Seite 38 Kongresse und Fortbildung 26. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung in Puerto de la Cruz / Teneriffa Donnerstag, 27. November bis Samstag, 06.Dezember 2003 Schwerpunktthemen: Krankheiten des Blutes, des Gerinnungssystems, Internistische Onkologie Uhrzeit Freitag, 28.11.2003 09.00 - 10.00 Kardiologie Akutes Koronarsyndr.2003: neue Erkenntnisse - neue Definitionen - neue Leitlinien H.-J. Engel/Bremen 10.00 - 11.45 Intern. Onkologie R. Fuchs/Eschweiler 12.00 - 13.00 Gastroenterologie Samstag, 29.11.2003 Montag, 01.12.2003 Dienstag, 02.12.2003 Freitag, 05.12.2003 Kardiologie Kardiologie Kardiologie Andrologie Sportmedizin Sportmedizin Therapie d. koron. Herzerkrankung heute: Bakterielle Endokarditis: Diagnose, Therapie und Prophylaxe C. Mehmel/Karlsruhe Zu alt - was tun? Was ist möglich? Cornelia Jaursch-Hancke/ Wiesbaden Blut und Sport K. Völker/Münster Krebs und Sport K. Völker/Münster Gynäkologie/Intern. Onkol. Können wir d. "Spagat" zw. Richtgrößen u. Richtlinien Aushalten? C. Mehmel/Karlsruhe Intern. Onkologie/Nuklearm. Intern. Onkologie/Schilddr. Intern. Onkologie/Schmerz Intern. Onkologie 1. PET-CT in der Onkologie: Luxus oder optimale Diagnostik? 2. Palliative Nuklearmedizin alte und neue Aspekte zum Einsatz von Radioisotopen i.d. onkologischen Therapie H.-J. Biersack/Bonn und endokrine Tumore Aktuelle konservative Therapie O.-A. Müller/München 1. Tumorschmerztherpie 2. Fälle aus der Gutachterpraxis 1. Geriatrische Onkologie 2. Anämie J. Nadstawek/Bonn E.Späth-Schwalbe/Berlin Nierenkrankheiten Gastroenterologie Divertikulose-Divertikulitis B.May/Bochum Endokrinologie Hormonsubstitution bei HVLInsuffizienz O.-A. Müller/München Meet the Experts Pneumologie Interaktive Falldiskussion D. Kirsten/Großhansdorf Orthopädie Proktologie Osteoporose Knieschmerz. Konservativ oder operativ behandeln? E. Schmitt/Wiesbaden Meet the Expert Rechtsanwalt u. Psychiater Th. Hermans/Euskirchen L. Blaha/Deggendorf Defäkationsstörungen W. Brühl/Vlotho Nicht pharmakologische Therapie H. Minne/Bad Pyrmont Meet the Expert Pathologie Pathologie Chirurgie-Adipositas Rheumatologie Rheumatologie Barett-CA als neue Epidemie: Wie kann Neoplasien bei Colitis ulcerosa: man intraephitheliale Neoplasien (Dyspla- Wann radikale Proctocolektomie und sien)u.Frühkarzinome endosk. Erkennen? wann nur endoskopische Therapie M. Stolte/Bayreuth Akute rheumatolog. Krankheitsbilder, Notfälle u. therapeutische Ansätze H. Müller-Faßbender/Bad Abbach Fibromyaligie Syndrom, differentialdiagnostisches Spektrum u. therapeutische Optionen M. Stolte/Bayreuth Die chirurgische Behandlung des extrem adipösen Patienten. Probleme-DRGS-Möglichkeiten B. Husemann/Ludwigshafen Gastroenterologie Gastroenterologie Gastroenterologie Osteoporose Kolorektales Karzinom J. Riemann/Ludwigshafen Endoskopische Tumortherapie J. Riemann/Ludwigshafen Pneumologie Dermatologie Lungenfibrose - ein Dilemma? D. Kirsten/Großhansdorf Komplikationen bei Viruserkrankungen S. Wassilew/Krefeld Geriatrie Diabetologie Thromboembolie-Prophylaxe bei Therapie des Typ-2-Diabetes Hochrisikopatienten: Gerinnungs- Aktuelle Strategie i. Rahmen d. aktivierung u. Risikostratifizierung Disease Managements G. Kolb/Lingen K. Rett/Wiesbaden Psychiatrie neurol. u. psychatr. Problemfälle Hepatologie aktuell Th. Berg/Berlin 17.00 - 18.00 Nierenkrankheiten Diagnostikstrategien bei Nierenerkrankungen R. Fünfstück/Weimar Hautveränderungen bei system. Erkrankungen S. Wassilew/Krefeld Meet the Expert Hepatologie/Fallbeispiele Th. Berg/Berlin Berufspolitik G.G. Hofmann/Wiesbaden Proktologie/Gastroent. Einsatz v.Wachstumsfaktoren 2.Tumor- Fallbeispiele W. Brühl/Vlotho screening sinvoll? G. Kolb/Lingen Arzt und Recht Diskussionsabend Th. Hermans/Euskirchen Naturheilkunde versus "Schulmedizin" bei 1)rheumatolog.Erkrankungen 2)gastroenterol. Erkrankungen B. Uehleke/Berlin 2. Gen-Food? Vorteile und Risiken für den alltäglichen Gebrauch Zeit Gebühr Mitglied H. Müller-Faßbender/Bad Abbach Psychiatrie Evidenzbasierte Pharmakotherapie Phobien-Tumorphobien L. Blaha/Deggendorf H. Minne/Bad Pyrmont Ernährung Osteoporose u. Arthrose Datum Meet the Expert Geriatrie Chemotherapie u.Myelosuppression i.Alter 1. Ernährungsprophylaxe u.Therapie bei H. Kasper/Würzburg Kurse U.Borchard/Düsseld. Der chirurgische Part B. Husemann/Düsseldorf Marie-Luise Hermans/Euskirchen G. Mathis/Hohenems 18.00 - 19.00 Dermatologie Pharmakologie 1. Neue Arzneimittel 2. Arzneimittelinteraktionen Marion Kiechle/München L. Blaha/Deggendorf 16.00 - 17.00 Hepatologie 100 Jahre Buchinger Klinik A. Buchinger/Bad Pyrmont Donnerstag, 04.12.2003 Vorhofflimmern: Rhythmisierung oder Frequenzkontrolle? H.-J. Engel/Bremen Von NERD zu ERD Möglichkeiten der NierenFacetten d. Refluxkrankheit ersatztherapie R. Büchsel/Berlin R. Fünfstück/Weimar 14.30 - 15.45 Meet the Expert 20.30 - 22.00 Ernährung Mittwoch, 03.12.2003 Gebühr Nichtmitglied Diabetologie Neues zum Thema Diabetesprävention: Umfassender Paradigmenwechsel K. Rett/Wiesbaden Änderungen vorbehalten Leitung Alle Kurse im Rahmen von Workshops/Refresherkurse können auch einzeln gebucht werden. Workshop - Stoffwechselkrankheiten (2 Kurse) Diabetologie Ernährungs-Kurs 01.12.-03.12.03 10.00-13.00 01.12.-03.12.03 16.00-19.00 180,— 110,00 110,00 280,— 160,00 160,00 Akupunktur und Chinesische Medizin (mit praktischen Übungen) 04.12.-05.12.03 110,— 04.12.03 10.00-13.00 und 16.00-19.00 05.12.2003 10.00-13.00 160,— Cornelia Jaursch-Hancke/Wiesbad. H. Kasper/Würzburg H. Liebermeister/Neunkirch. U. Rabast / Hattingen Xiaoya Li / Augsburg 220,— 80,00 110,00 80,00 320,— 110,00 160,00 110,00 G.Mathis/Hohenems D.Strohm/Heilbronn Ch.Jakobeit/Radevormwald 50,00 80,00 Annette Jänsch/Berlin B. Uehleke/Berlin 01.12.-02.12.03 10.00-12.00 50,00 80,00 S. Wassilew / Krefeld 01.12.-02.12.03 16.00-18.00 03.12.-04.12.03 16.00-18.00 50,00 50,00 80,00 80,00 E. Schmitt / Wiesbaden G. Hess / Mannheim Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (3 Kurse/Einzelanm. mögl.) Lungen- u. Pleura-Sonographie/ 01.12.-02.12.03 10.00-13.00 Sonographie-Abdomen 01.12.-03.12.03 16.00-19.00 Farbduplexsonographie 03.12.-04.12.03 10.00-13.00 (Abdominelle Gefäße u. Organe inkl. Niere - Tipps und Tricks bei Beinvenenthrombose) Phytopharmaka - Workshop 04.12.-05.12.03 * täglicher Einsatz und Begleit04.12.2003 16.00-18.00 therapie i.d. Onkolog. Praxis 05.12.2003 10.00-12.00 Dermatologie Fälle in der tägl. Praxis Orthopädie HWS-Rücken-Füße Reisemedizin geeignet auch f. Praxispersonal Tageskarte Datum___________ 40,00 60,00 Kongresskarte 100,00 150,00 Medizinisches Assistenzpersonal 70,00 70,00 Ärzte im Praktikum (AiP), Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag (Bescheinigung erforderlich). Ich bin: Mitglied im BDI Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Nichtmitglied Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e. V. Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort) Stempel, Name, Anschrift, Telefon Unterschrift, Datum Kongresse und Fortbildung Seite 39 – BDI aktuell ! " #$%& #'%&#&&( &'%* + &'(&:; < = :! > ) > " #$%&#&&( @ ! #*%&#&&( @ #C%&#&&( Q V =W +X!+X V =W +X!+X V * + + ; <';&# = $';&# = $Y Y &#![ \]# # Y* Q_ ' %LWWHJHHLJQHWH.OHLGXQJZLH%DGHKRVH $';&# = X7UDLQLQJVDQ]XJPLWEULQJHQ Y &#![ QY { < {@{ ! YQ ]; ' $Y QY | Q\ &' @{{ < {~ ! YQ {{@{ $Y Q| ; $' ;&# # {@{~ #;; # ' Q; ~~@{ < ~@{{ ! 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(BDI) 1. Allgemeines Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des BDI. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an. 2. Angebot und Vertragsschluss Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen zu BDI-Fortbildungsveranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung. 3. Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Kurs- bzw. Kongressgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig. 4. Rücktritt 4.1. Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen müssen per Einschreiben erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. 4.2. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung mindestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 erhoben. 4.3. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 27. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 zu zahlen. 4.4. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kurs- bzw. Kongressgebühr zu zahlen. 5. Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter 5.1. Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der BDI behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 5.2. Sollten innerhalb der Fortbildungen „Qualitätssicherung“, Workshops oder in Paket-Angeboten vertretbare Änderungen der Veranstaltung erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung. 6. Kongresse 6.1. Kongresskarten werden nur zu Kongressen herausgegeben und berechtigen zum Besuch der Seminarvorträge. 6.2. Ärzte im praktischen Jahr (AiP), österreichische Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärzte im Ruhestand, arbeitslose Mediziner sowie Ärzte im Erziehungsurlaub erhalten bis auf Widerruf gegen Nachweis 30 % Ermäßigung auf den Rechnungsendbetrag. 6.3. Nur Kongressteilnehmer können an den Sonderkursen teilnehmen, d.h. der Erwerb einer Kongresskarte ist obligatorisch. Die Kongresskarten sind im Kongressbüro des BDI vor Ort abzuholen. Diese werden nur abgegeben, wenn die Kongressgebühren vorher bezahlt worden sind. Die Kongresskarten sind nicht übertragbar. Der Veranstalter Meine Anschrift: Herr Frau Akad. Titel:______________ Name:_________________________________________________________Vorname:___________________________________________ Anschrift privat*:____________________________________________________________________________________________________ mit Tel./Fax-Nr. Anschrift dienstl.:____________________________________________________________________________________________________ (*Wird im Fall einer Anmeldung für die Teilnahmebescheinigung benötigt.) Ich hätte gerne weitere Informationen zu folgenden Veranstaltungen: Kongress Pörtschach 24. bis 29.08.03 Echokardiographie-Aufbaukurs 08. bis 11.11.03, Wiesbaden Farbdoppler Echokardiographie Abschlusskurs 20. bis 21.09.03, München Nürnberger Bronchoskopie-Seminar 27. bis 29.11.03, Nürnberg Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Kurs A und B 24.10. - 02.11. 2003, Bad Wildungen Kongress Teneriffa 27.11. bis 06.12.03 Kongress Venedig 04. bis 11.10.03 Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil I, 13.12.03, Wiesbaden Vorbereitungskurs zur Facharztprüfung 10.11. bis 15.11.03, Krefeld Informationen zu anderen Kursen:____________________________________________________________________________________________________________ Ich möchte mich gleich zu folgenden Veranstaltungen anmelden: Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________ Termin/Ort:____________________________________ Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________ Termin/Ort:____________________________________ Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne (Änderungen vorbehalten). Ich bin Mitglied des BDI e.V. Ort/Datum____________________________ Nichtmitglied Unterschrift______________________________ Hinweis: Ein optimaler Nutzen von einer Kursteilnahme ist dann zu erwarten, wenn bereits eine dreijährige klinische Weiterbildungszeit vorliegt. Bitte ausschneiden und einsenden oder faxen an: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden – Fax: 0611/ 18133-23 Telefon: 0611/18133-22, -24 – E-Mail: [email protected] – Internet: http://www.bdi.de 40 BDI aktuell 08/09-2003