0190-Gesetz Sniper-Software

Transcrição

0190-Gesetz Sniper-Software
Besondere Fallgestaltungen:
0190-Gesetz
und
Sniper-Software
1
Übersicht
n 0190-Gesetz
Grundlagen
– Funktionsweise und Technische
Hintergründe von Dialern
– Missbrauchsmöglichkeiten
Rechtslage
– Hintergrund und
Regelungsinhalte des MWDGesetzes
– Rechtslage
n Sniper-Software
Hintergründe
– Sinn und Zweck von
Sniperprogrammen
– Funktionsweise von SniperSoftware
Rechtslage
– Deliktische Ansprüche
– Wettbewerbsrechtliche Aspekte
Ernstfall-Checkliste
2
Dialerprogramme in den Medien
3
Hintergründe zu 0190-Nummern
n Dialer-Programme stellen eine Internet-Verbindung über sog. „Premium Rate“Dienste (PRD) (0190-Nummern) her.
n 0190-X
– Bis März 2003 in 1000er Paketen an Netzbetreiber vergeben
– Netzbetreiber verkaufen die Nummern einzeln oder in Blöcken weiter
– Erhöhtes Verbindungs-Entgelt:
•
•
•
•
•
0190-4,6
0190-1,2,3,5
0190-7,9
0190-8
0190-0
0,41 €/Min
0,62 €/Min
1,24 €/Min
1,86 €/Min
freie Tarifwahl
n Ab April 2003 nur noch 0900-Nummern (Kennziffer bezeichnet Dienst)
4
Funktionsweise von Dialern
n „Umkonfigurations“-Dialer
– Dialer verändert Parameter der DFÜ-Verbindung
• Einwählnummer wird auf eine 0190-Nummer umgestellt
• Automatische Wiederverbindung
• Kein Abbruch bei Nichtbenutzung
– Umkonfiguration ist für erfahrene Nutzer erkennbar
n Selbständige Dialer
– Dialer stellt selbstständig die Internetverbindung her
• Dienst läuft für den Nutzer unsichtbar
• Dialer ist nur als Prozess erkennbar (Task-Manager)
– Systemmanipulation ist nur für sehr erfahrene Nutzer erkennbar
5
6
Mißbrauchsmöglichkeiten
n (Angebotsqualität/Preis-Relation)
n Unbemerkter oder getarnter Download durch Besuch einer Webseite
– Manipulation der DFÜ-Einstellungen ohne Wissen des Nutzers
• Mangels Kontrolle durch Nutzer erfolgt jede weitere Einwahl über die
teure 0190-Nummer des Dialers
• Funktioniert nicht bei DSL-Verbindungen
– Trennung der bestehenden Verbindung und Aufbau der DialerVerbindung
• Nutzer merkt hiervon wenn überhaupt nur eine kurze Unterbrechung
• Erfordert ebenfalls Modemverbindung (analog oder ISDN)
7
Das Mehrwertdienste-Gesetz
n Änderungen des TKG speziell bzgl. Dialern:
– Eigene Rufnummerngasse für Dialer (09009) (§ 43b Abs. 6 TKG)
– Registrierungspflicht für Dialerprogramme (§ 43b Abs. 5 TKG)
• Erkennbarkeit des Dialers jeweils bei Download, Installation und
Benutzung und ausdrückliche Zustimmung des Nutzers (inkl.
Schriftgrößen und -arten)
• Informationspflichten bzgl. Betreiber und Kosten
• Begrenzte Kosten (max. 2€/Min. bzw. 30€/Leistung; höhere Entgelte
benötigen Legitimation, § 43b Abs. 3 TKG)
• Keine selbständige Wiederholung der Verbindung (automatische Trennung nach 1 Stunde) oder Eintragung als
Standarddienst
8
Das Mehrwertdienste-Gesetz
n Sonstige Änderungen am TDSV und TKG
– Erweiterung von § 7 Abs. 3 TDSV
• Bei 0190/0900-Nummern darf die Nummer zukünftig ungekürzt
gespeichert werden
=> Rechnungseinwendungen auch ohne EVN
– § 43a TKG: Auskunftsanspruch gegenüber der RegTP
– Erweiterte Sanktionen der RegTP (§ 43c TKG)
• Nummernentzug oder -abschaltung
• Inkasso-Verbot gegenüber Netzbetreiber
• Geldbußen bis zu 100 000 €
9
Selbständige
BGH-“Telefonsex“-Entscheidung
Rechtsverhältnisse,
TK-Vertrag ist „Wertneutrales
Hilfsgeschäft“, aber
Grundlage
n „alleinige
Grundlegend
zu den vertraglichen Beziehungen
für das Abrechnungsverhältnis“
Netzbetreiber und Diensteanbieter:
Zudem: Einzugsberechtigung
auch für den Gebührenanteil
zwischen
Nutzer, wg. § 15
des MWD-Vertrages
Abs. 1 TKG
Telefondienstvertrag
Netzbetreiber
Mehrwertdienst-Vertrag
Diensteanbeiter
Nutzer
Wegen der Selbständigkeit
berührt Unwirksamkeit des
MWD-Vertrages den
Entgeltanspruch des
Netzbetreibers nicht
10
Übertragbarkeit der Entscheidung
n Abweichende Beurteilung bei „mißbilligenswerten (betrügerischen)
Mehrwertdienstleistungen“ möglich.
– Bei unbemerkt aufgebauten Verbindungen hat der Nutzer keine
Einflußmöglichkeit und der Anbieter erscheint nicht schutzwürdig.
n „alleinige Grundlage des Vertrages“
– (-) wegen freier Tarifwahl bei 0900-Nummern
=> Übertragung auf mißbräuchliche Dialer nicht möglich
11
Rechtslage bei ...
... der Nutzung
registrierter Dialer:
n Keine rechtlichen Schwierigkeiten:
– Einwahl gegen den Willen ist
ausgeschlossen
– Wegen festgelegter
Höchstbeträge kein
Sittenwidrigkeits-Einwand
=> Nutzt der Kunde einen
registrierten Dialer, muss er
auch die anfallenden Gebühren
bezahlen.
... unbemerkter Installation und
Funktion eines Dialers:
n Willenserklärung fehlt (kein
Handlungswillen bzgl. des Aufbaus einer
neuen Internetverbindung)
n Wegen Verletzung der
Informationspflichten aus 43b Abs. 2
TKG: kein Anspruch auf MWD-Entgelt (§
43b Abs. 2 Nr. 6 TKG)
n TK-Entgelt evt. wegen Mitverschulden
... unbemerkter Umkonfiguration der
DFÜ-Einstellungen durch den Dialer:
nHandlungswille (+), aber
Erklärungsbewußtsein (-)
=> §§ 119, 123, 355 iVm 312b BGB
12
Checkliste für den Ernstfall
n Zahlung der unstreitigen Kosten unter Hinweis auf Sachverhalt
n Dokumentation durch Screenshots („Druck“-Taste) oder Zeugen
– Anscheinsbeweis unterstellt Verursachung der Kosten durch
Anschlussinhaber, daher Erschütterung notwendig.
n Auskunftsersuchen bei der RegTP (mit Datum/Uhrzeit der Verbindung)
– 09009-Nummern auch online über http://www.regtp.de abrufbar.
– Bei 0190-Nummern schriftlicher Antrag erforderlich.
n Widerspruch auch gegenüber Dienstanbieter begründen
– Hilfsweise Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Widerruf nach
den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte
n Ggf. Strafanzeige wegen versuchten §§ 263, 263a, 303c, 303a StGB.
13
Sniper-Software
n eBay - Bieteragent:
– Bieter gibt Höchstbetrag
– Sein Gebot wird so lange erhöht,
bis Höchstbetrag erreicht wird.
– Folge: Gegenseitiges
Hochschaukeln der Gebote
n Sniper - Software
– Nutzer gibt Zeitpunkt an, zu dem
ein bestimmtes Gebot abgegeben
wird.
– Entweder online per
Weboberfläche, oder über
Software
– Folge: Snipergebot wird
hochwahrscheinlich gewinnen
14
Sniper-Software im Deliktsrecht
n „Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb,
soll den gewerblichen Tätigkeitskreis des Unternehmers gegen unmittelbar
schädigende Eingriffe in sein Gewerbe auch über den Bereich hinaus
absichern, den die vorhandenen wettbewerbs- und deliktsrechtlichen
Schutznormen erfassen.“ BGH 3, 270
n „Dem Schutz der Grundlagen und des Freiheitsspielraumes der
unternehmerischen Tätigkeit“ soll zur Geltung verholfen werden.
=> Der gesamte gewerbliche Tätigkeitskreis, auch die gewählte
Erscheinungsform und Organisationsstruktur, unterfällt dem
Schutz des Deliktsrechts über § 823 Abs. 2 BGB.
15
Sniper-Software im Deliktsrecht
n eBay-Auktionen funktionieren nach dem Modell der „Englischen
Auktion“
– Gebote werden öffentlich abgegeben und das im freien
Bieterwettstreit abgegebene Höchstgebot gewinnt die Auktion.
n Dieser Versteigerungsablauf ist als unternehmerische
Grundentscheidung ein Bestandteil des gewerblichen Tätigkeitskreises
von Online-Auktionshäusern.
n Sniper-Software läuft diesem elementaren und berechtigten Interesse der
Betreiber entgegen, indem sie den Auktionsablauf boykottiert.
n Dies schädigt auch die verkaufenden Nutzer, die auf diese Weise nicht die
erwarteten Kaufpreise für ihre Waren erhalten. Folge ist ein Rückzug der
Verkäufer aus dem Onlineauktionsgeschäft und damit
eine direkte Beeinträchtigung des Gewerbebetriebes.
16
Sniper-Software im Wettbewerbsrecht
n Sniper-Software als unlautere Behinderung im Sinne des § 1 UWG
– Wettbewerbssituation mit konkretem Wettbewerbsverhältnis (+)
„ein Verhalten, dass in objektiver Hinsicht geeignet ist, den eigenen
Wettbewerb auf Kosten eines Mitbewerbers zu fördern.“
– Wettbewerbsabsicht (+) (zumindest unter billigender Inkaufnahme der
schädigenden Wirkung hinsichtlich des Online-Auktionsgeschäfts)
n Sniper-Software als Verleitung zum Vertragsbruch
– AGB verbieten rechtmäßigerweise die Benutzung von Snipern
17
Resumée
n Sniper-Software ist kein legitimes Bieterinstrument...
n ... sondern bedeutet
– einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb und zudem
– eine sittenwidrige Wettbewerbsbehinderung durch unlautere
Behinderung und Verleitung zum Vertragsbruch.
18
Vielen Dank!
19

Documentos relacionados