agb arena card
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AGB ARENA CARD Die ARENA CARD ist ein von der FC St.Gallen Event AG („Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungssystem. Der Vertrieb der ARENA CARD erfolgt im Namen und für Rechnung der FC St.Gallen Event AG. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Kartenerwerber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch Saisonkarten für Spiele des FC St.Gallen können als ARENA CARD verwendet werden. Wird die Saisonkarte vom Kartenerwerber als ARENA CARD eingesetzt, so kommen ebenfalls die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. §1 Vertragsbeziehungen 1. Mit dem Bezug der ARENA CARD kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Kartenerwerber über die Nutzung der ARENA CARD als Zahlungssystem und Zahlungsmittel gemäss den nachfolgenden Bedingungen zustande. Gibt der Kartenerwerber die ARENA CARD unbefugtermassen zur Nutzung an einen Dritten weiter, so ist er verpflichtet, die in diesen AGB enthaltenen Pflichten vollumfänglich an den Dritten zu überbinden. 2. Der Eintrittskartenverkauf ist Gegenstand eines gesonderten Vertragverhältnisses, für den gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Bezug der ARENA CARD ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten der AFG ARENA. 3. Nimmt der Kartenerwerber Leistungen der angeschlossenen Annahmestellen in Anspruch, begründen diese Inanspruchnahmen ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Kartenerwerber und den Annahmestellen. §2 Leistungsumfang 1. Mit der ARENA CARD kann der Kartenerwerber an sämtlichen Spielen der ersten Mannschaft des FC St.Gallen und an weiteren für die ARENA CARD freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der AFG ARENA Leistungen der angeschlossenen Annahmestellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der ARENA CARD gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. 2. Der Kartenaussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Annahmestellen angebotenen Leistungen, die mit der ARENA CARD bezahlt werden können, und er haftet nicht für die Vertragserfüllung durch die Annahmestelle. §3 Erwerb 1. Die ARENA CARD ist an Spieltagen an den gekennzeichneten Verkaufsstellen in der AFG ARENA, beim orange-gekleideten Verkaufspersonal innerhalb dr Sektoren sowie zu Geschäftsöffnungszeiten am Info-Point der Shopping Arena erhältlich. 2. Der Kartenerwerber erwirbt kein Eigentum an der ARENA CARD. Die ARENA CARD berechtigt lediglich zur Verfügung über das auf der Karte gespeicherte Guthaben. 3. Die ARENA CARD bleibt im Eigentum der FC St.Gallen Event AG, wird jedoch dem Kartenerwerber kostenlos zur Verfügung gestellt. §4 Aufladen 1. Die ARENA CARD ist (wieder-)aufladbar. Sie kann ab Einlass bis zum offiziellen Veranstaltungsende an den hierfür gekennzeichneten Stellen innerhalb der AFG ARENA aufgeladen werden. 2. Der Mindestaufladebetrag beträgt CHF 10.-. Der Aufladebetrag muss ein Vielfaches von CHF 10.betragen. 3. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt CHF 300.-. §5 Gültigkeitsdauer Die ARENA CARD kann ab Erwerb bis zu dem auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdatum für den Einkauf bei den angeschlossenen Annahmestellen verwendet werden. Wird die Saisonkarte als ARENA CARD verwendet, so erlischt die Gültigkeitsdauer mit dem Ablauf der Saisonkarte. §6 Rückzahlung 1. Während der Gültigkeitsdauer der ARENA CARD kann der Kartenerwerber Rückzahlung eines etwaigen Kartenguthabens (ausschliesslich in Schweizer Franken) verlangen. 2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kartenerwerber Rückzahlung innerhalb von zwei Jahren verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. 3. Eine Rückzahlung ist nur an den Kassen Süd und West möglich. Eine Rückzahlung bei den angeschlossenen Annahmestellen ist nicht möglich. 4. Eine Rückzahlung des Restbetrages erfolgt ausschliesslich gegen Rückgabe der ARENA CARD. §7 Reklamation und Geltendmachung von Einwendungen 1. Etwaige Streitigkeiten im Vertragsverhältnis zwischen dem Kartenerwerber und den angeschlossenen Annahmestellen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag. 2. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der ARENA CARD können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der AFG ARENA oder an die FC St.Gallen Event AG sowie per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. 3. Einwendungen, die die Höhe des Kartenguthabens betreffen, sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung anzuzeigen. §8 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch 1. Der Kartenerwerber hat die ARENA CARD mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. 2. Das Risiko eines Verlustes und eines vom Kartenerwerber zu vertretenden Missbrauchs der ARENA CARD trägt der Kartenerwerber. Die Berechtigung des Kartenerwerbers wird von Rückzahlungsstellen und von den Annahmestellen nicht geprüft. Beim Verlust einer Saisonkarte mit aufgeladenem Guthaben zur Cashless-Anwendung kann das Guthaben nicht ersetzt werden. Die ARENA CARD ist unpersönlich und kann im Verlustfall nicht gesperrt werden. Das Guthaben auf der verlorenen ARENA CARD wird nicht ersetzt. 3. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände kann eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller erfolgen. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. §9 Haftung 1. Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der ARENA CARD bezahlten Leistungen der angeschlossenen Annahmestellen. 2. Ansprüche gegen den Kartenaussteller auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit gesetzlich ausgeschlossen und werden ausdrücklich wegbedungen. 3. Soweit die Haftung des Kartenausstellers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers. §10 Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Kartenausstellers