07.292 CL Investment Special 03_07
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07.292 CL Investment Special 03_07
Investment spezial Mai 2007 Fondspolicen und Steuer Inhalt Fondspolicen und Steuer Entnahmepläne und sofort beginnende Rentenversicherungen Marktdaten zum 30.04.2007 Haben Sie es gewusst? Investitionsgrad bei Garantiefonds 5 Fonds-Einblicke: Trend Strategie Altersvorsorge ist beratungsintensiv und komplex – eine qualifizierte Beratung ist daher wichtig und notwendig. Es geht schließlich um finanzielle Planung für einen Zeitraum von regelmäßig mehr als dreißig Jahren. Neben den persönlichen Wünschen und Vorstellungen eines jeden Kunden spielen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Vor allem die steuerliche Behandlung ist für den möglichen Versicherungskunden dabei von besonderem Interesse. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der steuerlichen Behandlung von Beiträgen, Kapitalerträgen und Versicherungsleistungen. Dabei wird in der Beratung stets abgewogen, welcher steuerliche Vorteil eventuell Einschränkungen bei der Flexibilität der Produkte nach sich zieht. So wirken sich z.B. Beiträge zu Basis-Renten, je nach individueller Situation des steuerpflichtigen Versicherungsnehmers und dessen vorhandenem Abzugsvolumen, zu einem gewissen Satz und bis zu einer bestimmten Höhe steuermindernd aus. Der Kunde muss dafür in Kauf nehmen, dass nur eine Leistung in Form einer lebenslangen Rente erfolgen kann. Ähnliche „Spielregeln“ gelten auch für andere geförderte Produktarten wie Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge. Die Steuerfreiheit der Beiträge stellt manchmal die günstige steuerliche Behandlung der Kapitalerträge in den Schatten. Dabei ist die praktische Steuerstundung der Erträge innerhalb einer Fondspolice ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Die modernen Versicherungstarife bieten nicht nur attraktive Anlagelösungen und steuerfreie Ansammlung der Erträge in der Ansparphase, sie sind auch deutlich flexibler in ihrer Gestaltung. Insbesondere Produkte gegen Einmalbeitrag, wie der Flexible Kapitalplan der Canada Life, gewinnen durch steuerliche Vorteile eines Versicherungsproduktes in Verbindung mit jederzeitiger Verfügbarkeit stark an Bedeutung. Investment spezial Entnahmepläne und sofort beginnende Rentenversicherungen Mit dem Flexiblen Kapitalplan bietet Canada Life eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an, die sich durch hohe Flexibilität bezüglich Einzahlungen, Entnahmen und Auszahlungen auszeichnet. Vor allem die Verfügbarkeit macht das Produkt im Vergleich zur Direktanlage attraktiv. Die steuerliche Behandlung der Verfügbarkeit wird am deutlichsten an einem stark vereinfachten Vergleichsbeispiel erklärt. Der Kunde ist 60 Jahre alt. Er verfügt über € 105.260 und prüft unterschiedliche Anlagemöglichkeiten: Einen Auszahlplan durch eine Bank, eine Sofortrente und einen Entnahmeplan bei einer Versicherung. Sein Steuersatz beträgt 25 %. Bei Auszahlplänen wird bei Anlage eine Gebühr von 5 % fällig, ansonsten fallen keine weiteren Produktkosten an. Somit werden € 100.000 angelegt. Die Sofortrente wird aktuariell berechnet und es ergibt sich eine lebenslange, gleich bleibende monatliche Rente von € 500. Bei den Entnahmen wird daher eine Jahresauszahlung von € 6.000 angenommen. Steuerlich betrachtet ergäben sich folgende Lösungen: Auszahlplan Bank: (Vereinfachte Annahme für das fiktive Beispiel) Der verfügbare Betrag wird zu 4 % in festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Es wird zum Zwecke der Vergleichbarkeit davon ausgegangen, dass lediglich die 4 % p.a. als steuerlich relevante Erträge vorhanden sind. Die tatsächlichen steuerpflichtigen Erträge können je nach Anlage geringer sein, wobei die tatsächlichen Erträge höher sein können. Am Ende eines jeden Jahres werden über 25 Jahre € 6.000 entnommen. Der Zinsertrag beträgt im 1. Jahr € 4.000. Unter dem persönlichen Steuersatz von 25 % ergibt sich eine Belastung von € 1.000. Nach der ersten Entnahme reduziert sich das Guthaben, wodurch der Zinsertrag nach dem 2. Jahr zu einer steuerlichen Belastung von € 980 führt. In weiteren Jahren fällt der Zinsertrag bis zum Alter 85, wenn der Restbetrag auf einmal entnommen wird. Sofortrente: Dem Alter des Kunden entsprechend beträgt der Ertragsanteil 22 %. Auf eine Rente von € 6.000 umgerechnet sind es dann € 1.320. Durch den Steuersatz von 25 % beträgt die steuerliche Belastung durchgehend € 330 pro Jahr. Investment spezial Entnahmen Versicherung: Bei einer Entnahme von € 6.000 ab dem Beginn des 2. Versicherungsjahres ist die steuerliche Betrachtung nicht so einfach wie in den ersten zwei Fällen. Zunächst muss der anteilige Beitrag berechnet werden, das ist der Betrag, der steuerfrei entnommen werden kann, da er vom Einmalbeitrag selbst stammt und nicht vom Ertrag. Es werden nun die ersten fünf Jahre genauer betrachtet. Tabelle zu Entnahmen Versicherung Versicherungsjahr 1 2 3 4 5 Einzahlung Entnahmen 105.260 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Fondswert 104.000 € 101.917 € 99.753 € 97.504 € 95.164 € Steuern 0€ 0€ 39 € 95 € 149 € Ermittlung des anteiligen Beitrags im Jahr 3 des Beispiels: Vertragswert Entnahme Ertrag Im Beispiel 2.657 € Einzahlung (abzüglich anteilige Beträge aus Entnahmen) Im Beispiel 99.260 € zu Ertrag Im Beispiel 156 € > versteuern Anteiliger Beitrag Im Beispiel 5.844 € Jahr 1: Von der Einzahlung werden 5 % abgezogen, d.h., € 100.000 werden angelegt. Am Ende des Jahres beträgt der Fondswert € 104.000, da die Kapitalanlagen einen Ertrag von 4 % gebracht haben. Jahr 2: Bei der ersten Entnahme zu Beginn des Jahres beträgt der Vertragswert € 104.000. Wenn € 6.000 entnommen werden, muss berechnet werden, welcher Anteil hiervon vom eingezahlten Beitrag und welcher vom Ertrag stammt (siehe Bild). In diesem Fall liegt jedoch der Vertragswert unter dem eingezahlten Betrag von € 105.260. Damit ist die Entnahme vollständig aus dem angelegten Einmalbeitrag gedeckt und es ist keine Steuer zu zahlen. Der anteilige Beitrag beträgt € 6.000 – das ist der Teil des Einmalbeitrags, der steuerlich in diesem Jahr berücksichtigt wurde. Jahr 3: Der Vertragswert zum Zeitpunkt der zweiten Entnahme beträgt € 101.917. Wieder muss bei einer Entnahme von € 6.000 berechnet werden, welcher Anteil vom eingezahlten Beitrag und welcher vom Ertrag stammt. Bei der Berechnung müssen von der Einzahlung die bereits berücksichtigten anteiligen Beiträge abgezogen werden, d.h.: € 105.260 – € 6.000 = € 99.260. Der Ertragsanteil im Vertragswert ist € 101.917 – € 99.260 = € 2.657, das entspricht etwa 2,7 % von 99.260. Der Ertragsanteil an der Entnahme muss in demselben Verhältnis zum anteiligen Beitrag der Entnahme stehen. Man erhält also als anteiligen Beitrag € 6.000 / 102,7 % = € 5.844 und damit einen Ertrag von € 156. Die Steuer von 25 %, die auf den Ertrag erhoben wird, beträgt € 39. Die insgesamt berücksichtigten anteiligen Beiträge, die man zur Berechnung im Folgejahr von der Einzahlung abziehen muss, betragen nun € 11.844. Jahr 4: Der Fondswert liegt am Anfang bei € 99.753, auf den Betrag von (€ 105.260 – € 11.844) bezogen ergibt sich ein Ertrag von € 6.337 oder 6,8 %. Umgerechnet auf die Entnahme liegt der neue anteilige Beitrag bei € 5.619, der Ertrag ist dann € 381 und die Steuer € 95. Jahr 5: Der Fondswert beträgt € 97.504, bisher wurden anteilige Beiträge in Höhe von € 17.462 berücksichtigt. Der Ertrag auf der Fondsebene ist die Differenz zwischen dem Fondswert und (€ 105.260 – € 17.462). Umgerechnet auf die Entnahme ist der neue anteilige Beitrag € 5.403, der Ertrag € 597 und die Steuer € 149. Bis zum Jahr 12 steigt also die steuerliche Belastung bei einem Entnahmeplan. Das ist auch durch den steigenden Anteil der Erträge im Verhältnis zu den bereits in Ansatz gebrachten Beiträgen bei jeder neuen Entnahme zu erklären. Nach 12 Jahren kommt es zu einer Reduktion aufgrund der Tatsache, dass ab dann Erträge bei Entnahmen nur zu 50 % zu versteuern sind. Steuerbelastung in Euro Insgesamt ergibt sich folgender stark vereinfachter Vergleich der drei Lösungen: Entnahmen Versicherung Sofortrente 2.500 Auszahlplan Bank 2.000 1.500 1.000 500 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Jahr Die Grafik dient lediglich zu Illustrationszwecken und basiert auf dem fiktiven und stark vereinfachten Vergleich verschiedener Formen der Altersvorsorge. Ob eine bestimmte Form der Altersvorsorge sinnvoll ist, hängt immer von den individuellen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen und der gewählten Form der Altersvorsorge ab. Das fiktive Beispiel kann keine ausführliche steuerliche Beratung unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation und der jeweils gewählten konkreten Form der Altersvorsorge ersetzen. Die hohe Steuerbelastung im Jahr 26 ergibt sich daraus, dass der Vertrag im Alter 85 aufgelöst wurde und der gesamte verbliebene Ertrag auf einmal zu versteuern war. Aus Gründen der Vergleichbarkeit setzen wir voraus, dass die Entnahmen aus dem Versicherungsvertrag und eine lebenslange Sofortrente die gleiche Höhe haben. Eine lebenslange Rente benötigt jedoch auch über das Alter 85 hinaus Kapital, so dass auch nach dem 85. Lebensjahr die Steuerlast weiter besteht. Beim Versicherungsvertrag kommt es mit 85 zur Auszahlung des gesamten verbleibenden Kapitals, so dass sich im Jahr 26 zum Jahresbeginn eine höhere Steuerlast ergibt. In der Realität ist diese Situation vermeidbar, indem man das Kapital zu diesem oder einem früheren Zeitpunkt in eine lebenslange Rente umwandelt. Zusammenfassend kann man für dieses Beispiel* Folgendes feststellen: •Die Steuerbelastung bei einem Auszahlplan sinkt kontinuierlich mit der geringeren Höhe der Erträge aufgrund des Substanzverlustes. •Bei der Besteuerung der Erträge aus steuerpflichtigen Versicherungen werden die * Hinweis: Es handelt sich um ein stark vereinfachtes Beispiel, welches nicht repräsentativ sein kann, sondern lediglich unterschiedliche Mechanismen aufzeigen soll. Ob eine bestimmte Form der Altersvorsorge sinnvoll ist, hängt immer von den individuellen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen und der gewählten Form der Altersvorsorge ab. Vor dem Abschluss eines Produktes für die Altersvorsorge muss immer eine ausführliche steuerliche Beratung unter Berükksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Kunden und der jeweils gewählten konkreten Form der Altersvorsorge erfolgen. eingezahlten Beiträge berücksichtigt, so dass die Steuerbelastung ansteigt, bis der hälftige Ansatz nach 12 Jahren seit Vertragsabschluss und Vollendung des 60. Lebensjahres greift. •Durch Gestaltungsmöglichkeiten können die Vorteile der beiden Varianten „Entnahmeplan aus einem Versicherungsprodukt“ und „Sofortrente“ kombiniert werden. So ist ein Entnahmeplan in den ersten Jahren nach Rentenbeginn steuerlich günstiger und ermöglicht größtmögliche Flexibilität und Verfügbarkeit. Nach einigen Jahren könnte die Verfügbarkeit an Bedeutung verlieren, der Restbetrag in eine lebenslange Rente umgewandelt und somit könnten auch weitere steuerliche Vorteile genutzt werden – ein späterer Rentenbeginn bedeutet auch geringere Ertragsanteile. Dieses Beispiel sollte verdeutlichen, dass Entnahmen aus einer Versicherung gegen Einmalbeitrag steuerlich durchaus attraktiv sein können, obgleich das Verständnis der Berechnung einiges an technischem Geschick erfordert. Vor allem für Kunden, die einerseits regelmäßiges Einkommen wünschen und andererseits die mangelnde Verfügbarkeit bei sofort beginnenden Renten nicht attraktiv finden, sind Entnahmepläne aus aufgeschobenen Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag eine mögliche Lösung. Investment spezial Marktdaten zum 30.04.2007 Aktienindizes Wertentwicklung in %* DAX DJ Euro Stoxx 50 FTSE 100 DJ Industrial MSCI World Seit Jahresbeginn 12,3 % 7,3 % 1,8 % 0,9 % 3,2 % Seit 1 Jahr 23,3 % 17,5 % 9,3 % 5,0 % 7,4 % Seit 10 Jahren p.a. 8,0 % 9,5 % 4,0 % 4,4 % 6,4 % Seit Jahresbeginn 0,0 % Seit 1 Jahr 2,4 % Seit 10 Jahren p.a. 5,0 % -1,7 % -2,9 % 4,0 % Seit 1 Jahr -8,7 % 2,0 % -3,9 % -12,5 % Seit 10 Jahren p.a. -1,9 % 0,2 % 0,4 % -0,9 % Rentenindizes Wertentwicklung in %* REXP JPMorgan Global Government Bond Währungen Entwicklung des Wechselkurses zum Euro in %* US-Dollar Britisches Pfund Schweizer Franken Yen Seit Jahresbeginn -3,7 % -1,8 % -2,3 % -4,4 % * Ereignisse der Vergangenheit sind keine Gewähr für die Wertentwicklung in der Zukunft. Haben Sie es gewusst? Investitionsgrad bei Garantiefonds 5** Canada Life ist durch die Einführung des Tranchen-Fonds Garantiefonds 5 im Juni 2006 ein Vorreiter bei strukturierten Produkten innerhalb der Rentenversicherungsprodukte. Bisher wurden drei Tranchen mit großem Erfolg angeboten. Die vierte Tranche des Garantiefonds 5 kann bis zum 15.06.2007 innerhalb des Flexiblen Kapitalplans gewählt werden. Die Tranchen des Garantiefonds 5 folgen dem CPPI-Modell (s. Investment spezial November 2006). Dabei kann der Investitionsgrad in renditestärkeren Aktien, repräsentiert durch den Aktienindex DJ Euro Stoxx 50 (Performance), zwischen 15 % und 150 % liegen. Bei der Einführung der ersten Tranche mit dem Namen Garantiefonds 5 (10.2011) lag der Investitionsgrad* bei 84 %. Mitte März 2007 stieg der Investitionsgrad dieser Tranche auf 95 %. Dem derzeit positiven Trend der europäischen Aktien folgend, lag der Investitionsgrad Anfang Mai 2007 bei 105 %. Bei der Tranche (01.2012) lag der Investitionsgrad Anfang Mai bei 95 %. Die Tranche (04.2012) war zur gleichen Zeit mit 84 % in Aktien investiert. ** Der Investitionsgrad kann sich jederzeit ändern. Für weitere Details zum Garantiefonds 5 lesen Sie bitte die Fondsinformation zum Garantiefonds 5. Der Garantiefonds 5 ist auf eine Laufzeit von 5 Jahren ab festgelegtem Investitionsstichtag ausgerichtet. Die Garantieelemente dieses Fonds greifen nur zum Garantiestichtag und nicht bei Entnahme oder vorzeitiger Kündigung des Flexiblen Kapitalplans. Der Kapitalschutz wird nicht durch Canada Life gegeben, sondern ist ein Teil der besonderen Struktur, die Canada Life mit JPM Morgan Chase, N.A. vertraglich regelt. Fonds-Einblicke: Trend Strategie Der von Warburg Invest betreute Spezialfonds investiert mit wechselnden Schwerpunkten in Aktien und Anleihen aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten. Durch eine trendbasierte, stufenweise Verschiebung der beiden Schwerpunktanlagen wird versucht, in der jeweils attraktiveren Anlageklasse investiert zu sein. Warburg Invest ist eine Tochtergesellschaft der zweitgrößten Privatbank in Deutschland, M.M. Warburg & Co KGaA, die eine über 200 Jahre alte Tradition hat. Seit 1997 betreut sie sogenannte Trendfonds, die basierend auf bewährter technischer Analyse und Trendfolgesystemen gemanagt werden. Rückwirkende Betrachtung der Fondsentwicklung (Modellergebnisse 1995–2007)* in % Seit 1995 16 % p.a. 8,9 % p.a. Trend Strategie 50 % DAX + 50 % REX Wertentwicklung Trend Strategie zu 50 % DAX + 50 % REX 5,9 16,0 % 5,4 Trend Strategie 4,9 50% DAX + 50% REX 4,4 3,9 3,4 2,9 8,9 % 2,4 1,9 1,4 Jul 06 Jul 05 Jul 04 Jul 03 Jul 02 Jul 00 Jul 01 Jul 99 Jul 98 Jul 97 Jul 96 Jul 95 0,9 Bei einer Auflegung im Jahr 1995 hätte sich der Fonds Trend Strategie also fast doppelt so gut im Jahr entwickelt wie eine Anlage zu 50 % in den DAX und zu 50 % in den REX (Deutscher Rentenindex). * Werte bis 30.09.2005 aus historischem Back-Testing. Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Gewähr für die Wertentwicklung in der Zukunft. Bitte beachten Sie: Die in „Investment spezial“ gegebenen Ansichten dienen als Information für Geschäftspartner der Canada Life und sind nicht für die Weitergabe an Versicherungskunden gedacht. Wir haben uns bemüht, sämtliche Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, können jedoch dafür keine Haftung übernehmen. Die gegebenen Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf von Versicherungsprodukten oder Wertpapieren dar. Quellen: Marktdaten und Indizes: FVBS Finanzen Analyzer, Version 4.03.44, Stand 15.05.2007. Alle Werte auf Euro-Basis und für Performance-Indizes (d.h. einschließlich einer Wiederanlage der ausgeschütteten Dividenden). Daten zu „Trend Strategie“: Warburg Invest, Stand 15. Mai 2007. Angaben zur Wertentwicklung gelten stets nach Abzug sämtlicher fondsbezogener Gebühren. Canada Life Assurance Europe Ltd. Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a 50969 Köln Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen Aufsicht des Financial Regulators in Irland (IFSRA) und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).